Finanzabteilung des Unternehmens: Funktionen und Aufgaben. Verordnung über die Finanz- und Wirtschaftsabteilung der Abteilung für Staatspolitik und ordnungsrechtliche Regelung Verordnung über die Finanzabteilung des regionalen Gewerkschaftsrates

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Finanzabteilung als eigenständige strukturelle Unterabteilung des Unternehmens wird auf Anordnung von [Bezeichnung der Position des Unternehmensleiters] geschaffen und aufgelöst.

1.2. Die Abteilung untersteht direkt [Bezeichnung der Position des Unternehmensleiters, kaufmännischen Leiters].

1.3. Die Abteilung wird von einem Leiter geleitet, der auf Anordnung von [Name der Position des Leiters des Unternehmens] in diese Position berufen wurde.

1.4. Der Leiter der Finanzabteilung hat [zutreffendes einfügen] Stellvertreter(innen).

Die Aufgaben des/der Stellvertreter/s werden vom Leiter der Finanzabteilung festgelegt.

1.5. Stellvertreter und Leiter von Struktureinheiten (Büros, Sektoren usw.) in der Finanzabteilung, andere Mitarbeiter der Abteilung werden auf Anordnung von [Name der Funktion des Leiters des Unternehmens] in Positionen berufen und entlassen. auf Vorschlag des Leiters der Finanzabteilung.

1.6. Die Abteilung wird bei ihrer Tätigkeit geleitet von:

die Satzung des Unternehmens;

Durch diese Bestimmung;

Gesetzgebung der Russischen Föderation;

1.7. [Bei Bedarf eingeben].

2. Struktur

2.1. Die Struktur und personelle Ausstattung der Abteilung wird von [Name der Position des Leiters des Unternehmens] auf der Grundlage der spezifischen Bedingungen und Merkmale der Unternehmenstätigkeit auf Vorschlag des Leiters der Finanzabteilung und im Einvernehmen mit dem genehmigt [Personalabteilung, Abteilung Organisation und Vergütung].

2.2. Die Finanzabteilung kann Struktureinheiten umfassen (Dienste, Büros, Gruppen, Sektoren usw.).

Zum Beispiel: ein Büro (Sektor, Gruppe) für Finanz- und Kredittätigkeiten, ein Büro (Sektor, Gruppe) für Finanz- und Investitionstätigkeiten, ein Büro (Sektor, Gruppe) für die Buchhaltung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, ein Büro (Sektor, Gruppe) von Wertpapieren, ein Büro (Sektor, Gruppe) für Methodik und Besteuerung, Büro (Sektor, Gruppe) für Betriebsausgaben, Büro (Sektor, Gruppe) für Analyse der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit, Büro (Sektor, Gruppe) für Finanzplanung .

2.3. Ordnungen über Unterabteilungen der Finanzabteilung (Büros, Sektoren, Gruppen usw.) werden vom Leiter der Finanzabteilung genehmigt, und die Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Unterabteilungen wird von [Büroleitern, Sektoren, Gruppen; stellvertretende Leiter der Finanzabteilung].

2.4. [Bei Bedarf eingeben].

3. Aufgaben

Die Finanzabteilung übernimmt folgende Aufgaben:

3.1. Organisation der Finanztätigkeit des Unternehmens mit dem Ziel der effizientesten Nutzung aller Arten von Ressourcen im Prozess der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) und Erzielung eines maximalen Gewinns.

3.2. Umsetzung einer einheitlichen Unternehmenspolitik im Finanzbereich.

3.3. Kontrolle über die Verwendung des Betriebskapitals des Unternehmens, Darlehen.

3.4. Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

3.5. Entwicklung der Kreditpolitik des Unternehmens.

3.6. Entwicklung der Rechnungslegungs- und Steuerpolitik.

3.7. Verwaltung von Working Capital, Kreditoren und Debitoren sowie Kosten.

3.8. Sicherstellung der Rechtzeitigkeit der Steuerzahlungen an das Budget, Vergleiche mit Gläubigern und Lieferanten.

3.9. Schaffung von Bedingungen für die effektive Nutzung von Anlagevermögen, Arbeitskräften und finanziellen Ressourcen des Unternehmens.

3.10. [Bei Bedarf eingeben].

4. Funktionen

Der Finanzabteilung sind folgende Funktionen zugeordnet:

4.1. Entwicklung der Finanzstrategie des Unternehmens und der Grundlage für seine finanzielle Stabilität.

4.2. Verwaltung der Bewegung finanzieller Ressourcen des Unternehmens und Regulierung der finanziellen Beziehungen, die sich zwischen Geschäftseinheiten ergeben, um alle Arten von Ressourcen am effektivsten zu nutzen.

4.3. Erstellung von langfristigen und laufenden Finanzplänen unter Anwendung aller notwendigen Berechnungen.

4.4. Vorbereitung von Materialien zur Erstellung eines Geschäftsplans für das Unternehmen.

4.5. Teilnahme an der Erstellung von Planentwürfen für den Verkauf von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen), Kapitalinvestitionen, Forschung und Entwicklung.

4.6. Entwicklung von Forecast-Salden und Cash-Budgets.

4.7. Teilnahme an der Planung der Produktionskosten und Rentabilität der Produktion.

4.8. Entwicklung von Gewinnerwartungsprognosen, Berechnung der Einkommensteuer, Erstellung von Gewinnverteilungsplänen für das Jahr und die Quartale.

4.9. Bestimmung des Bedarfs an eigenem Betriebskapital und Berechnung der Betriebskapitalnormen, Planung von Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.

4.10. Arbeiten Sie daran, Eigenmittel zu finden und Fremdkapital anzuziehen.

4.11. Festlegung und Umsetzung der Anlagepolitik, Mitwirkung bei der Suche nach weiteren Anlage- und Finanzmitteln.

4.12. Interaktion mit Kreditinstituten bei der Bereitstellung von Kreditmitteln. Erstellung und Einreichung von Kreditanträgen und vierteljährlichen Liquiditätsplänen bei Banken und Kreditinstituten.

4.13. Organisation der Arbeiten zum Abschluss von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Darlehen. Finanzielle Abwicklung erhaltener Kredite.

4.14. Arbeiten Sie an der rechtzeitigen Rückzahlung von Krediten und der zeitnahen Rückgabe erhaltener Kreditmittel.

4.15. Gewährleistung der Umsetzung von Kreditplänen, einschließlich der Zahlung von Zinsen auf das Darlehen.

4.16. Entwicklung einer Strategie zum Börsengang der Wertpapiere des Unternehmens mit Ermittlung der Kosten für den Einsatz verschiedener Aktieninstrumente:

Bestimmung der Wertpapierart (Aktien, Wechsel, Obligationen);

Auswahl eines primären Effektenhändlers oder Portfolioinvestors und Vereinbarung der Verkaufsbedingungen und der Handelsplattform für den primären Handel;

- [nach Bedarf ausfüllen].

4.17. Arbeiten mit Wertpapieren (Erwerb von Aktien, Obligationen usw.), Kontrolle über das Wertpapierportfolio.

4.18. Bestimmung der Höhe der Aufwendungen für die Zahlung von Dividenden auf die Aktien der Gesellschaft.

4.19. Verwaltung des Unternehmensvermögens, Bestimmung seiner optimalen Struktur, Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ersatz und die Liquidation von Vermögenswerten.

4.20. Ermittlung von Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen. Entwicklung und Genehmigung des Kapitalanlageplans.

4.21. Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für die Finanzierung von Kapital oder laufenden Reparaturen des Anlagevermögens, Ausarbeitung von Vorschlägen zur Zuordnung der Ausgaben zu den Produktionskosten.

4.22. Sicherstellung des rechtzeitigen Einkommenseingangs.

4.23. Rechtzeitige Ausführung von Finanzausgleichs- und Bankgeschäften, einschließlich Vorlage von Zahlungsaufforderungen, Aufträgen und anderen Abwicklungsdokumenten bei Banken, Erhalt von Dokumenten für den Versand von Produkten, Rechnungsauszügen.

4.24. Führen von Betriebsaufzeichnungen über Finanz-, Abwicklungs- und Kreditgeschäfte, die vom Unternehmen auf Konten bei Banken und Kreditinstituten durchgeführt werden.

4.25. Einhaltung des von der bedienenden Bank festgelegten Barguthabenlimits in den Kassen des Unternehmens gemäß der Berechnung zur Festlegung eines Barguthabenlimits für das Unternehmen und Erteilung der Erlaubnis zur Ausgabe von Bargeld aus den von seiner Kasse erhaltenen Erlösen.

4.26. Sicherstellung des rechtzeitigen Geldeingangs für gelieferte Produkte (erbrachte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen) sowie rechtzeitige Zahlung von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern für gelieferte Sachwerte (erbrachte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen) gemäß den abgeschlossenen Vereinbarungen.

4.27. Organisation der Arbeiten zur Überweisung von Zahlungen und Beiträgen für Steuern und Gebühren an den Bundeshaushalt, die Haushalte der Teileinheiten der Russischen Föderation, den lokalen Haushalt.

4.28. Vorbereitung der notwendigen Materialien für gegenseitige Verrechnungen.

4.29. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die zur Pünktlichkeit von Zahlungen, zur Wahl der Abwicklungsformen mit Gegenparteien und zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln für die Durchführung von Abwicklungen beitragen.

4.30. Erstellung und Vorlage bei den Steuerbehörden der erstellten Dokumentation über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

4.31. Sicherstellung der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Lohnzahlung an die Mitarbeiter des Unternehmens.

4.32. Sicherstellung der Finanzierung von Ausgaben, die durch Finanzpläne, Kapitalanlagepläne vorgesehen sind.

4.33. Teilnahme an der Entwicklung von Vorschlägen mit dem Ziel:

Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit;

Verhinderung der Bildung und Liquidation von ungenutzten Lagerbeständen, Überbeständen;

Steigerung der Rentabilität der Produktion;

Steigerung des Gewinns;

Reduzierung der Kosten für die Herstellung und den Verkauf von Produkten;

- [nach Bedarf ausfüllen].

4.34. Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Finanzdisziplin im Unternehmen.

4.35. Führung von Aufzeichnungen über die Bewegungen von Geldern und Berichterstattung über die Ergebnisse von Finanzaktivitäten gemäß den Standards der Finanzbuchhaltung und -berichterstattung.

4.36. Kontrolle über die Korrektheit der Vorbereitung und Durchführung der Berichtsdokumentation.

4.37. Gewährleistung der Zuverlässigkeit von Finanzinformationen.

4.38. Die Indikatoren der Finanzpläne und die daraus resultierenden Aufgaben in die strukturellen Abteilungen des Unternehmens einbringen.

4.39. Umsetzung der Kontrolle über die Umsetzung von Finanzplänen durch Struktureinheiten.

4.40. Zusammenstellung und Vorlage bei der Unternehmensleitung:

Informationen über den Erhalt von Geldern;

Berichte über den Fortschritt von Kredit- und Finanzplänen;

Informationen über die Finanzlage des Unternehmens;

- [nach Bedarf ausfüllen].

4.41. Sicherstellung der Umsetzung von Finanz-, Kredit- und Cash-Plänen.

4.42. Identifizierung möglicher finanzieller Risiken, deren Bewertung in Bezug auf jede Finanzierungsquelle.

4.43. Entwicklung der Geldpolitik des Unternehmens.

4.44. Entwicklung von Vorschlägen zur Reduzierung finanzieller Risiken und Versicherungsprogramme.

4.45. Festlegung der Strategie des Unternehmens im Bereich Leasing, Durchführung von Leasingfinanzierungen.

4.46. Entwicklung von Maßnahmen zur Veräußerung, Vermietung und Verpfändung eines Teils des Vermögens, Liquidation oder Erhaltung einzelner Kapazitäten und Einrichtungen (auch unrentabel, Mobilmachung).

4.47. Aufrechterhaltung der täglichen Betriebsbuchhaltung der Finanzplankennzahlen, einschließlich der Buchhaltung für:

Volumen der verkauften Produkte;

Gewinne aus Verkäufen;

- [nach Bedarf ausfüllen].

4.48. Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens vierteljährlich und allgemein für das Jahr.

4.49. Beteiligung an der Bestimmung der Arten von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen), die auf dem Markt nicht nachgefragt werden, Entwicklung von Programmen und Maßnahmen zur Einstellung der Produktion solcher Produkte.

4,50. Teilnahme an der Preisgestaltung für bestimmte Arten von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen).

4.51. Bestimmung der Höhe der Finanzierung für Forschung, Entwicklung und Konstruktions- und Vermessungsarbeiten gemäß Schätzungen und Verträgen, die mit den strukturellen Abteilungen des Unternehmens vereinbart wurden.

4.52. Abstimmung von Verträgen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Hinblick auf die Angemessenheit der Arbeitskosten sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen für Arbeiten.

4.53. Festlegung von Richtungen und Finanzierungsvolumen durch das Unternehmen von sozialen Programmen (Kindervorschuleinrichtungen, Bildungseinrichtungen, karitative Veranstaltungen usw.).

4.54. Kontrolle von:

Erfüllung von Finanzplänen und Budgets, Produktverkaufsplänen, Kredit- und Cashplänen, Gewinnplänen und anderen Finanzindikatoren;

Einstellung der Produktion von Produkten, die keinen Markt haben;

Korrekte und effiziente Mittelverwendung;

Zielgerichteter Einsatz von eigenem und geliehenem Betriebskapital für Strukturbereiche und für das Gesamtunternehmen;

Einhaltung der Kassendisziplin;

Die Richtigkeit der Erstellung, Durchführung und Genehmigung von Schätzungen, Berechnungen der Amortisation von Kapitalinvestitionen;

- [nach Bedarf ausfüllen].

4.55. Teilnahme an der Festlegung der finanziellen Bedingungen in den abgeschlossenen Geschäftsverträgen, Prüfung der von den Gegenparteien vorgelegten Vertragsentwürfe.

4.56. Analyse der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens, Prognose der Ergebnisse der Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens.

4.57. Analyse der Buchhaltung und statistische Berichterstattung.

4.58. Bereitstellung von Lehrmaterialien für die Abteilungen des Unternehmens in Bezug auf die Finanzaktivitäten des Unternehmens.

4.59. Entwicklung von Richtlinien zur Finanzierung von Betriebsausgaben, Kapitalanlagen und anderen Aktivitäten.

4.60. Prüfung von Einsprüchen und Schreiben von Bürgern und juristischen Personen zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Finanzabteilung fallen, Organisation von Inspektionen, Ausarbeitung entsprechender Vorschläge.

4.61. Teilnahme an der Durchführung von Meetings-Seminaren mit Mitarbeitern der Wirtschafts-, Finanz- und Buchhaltungsabteilungen.

4.62. Gewährleistung des Schutzes von Informationsressourcen (eigene und von anderen Organisationen erhaltene), die Informationen mit eingeschränktem Zugriff enthalten.

4.63. Bildung vollständiger und zuverlässiger Informationen über Geschäftsprozesse und Finanzergebnisse des Unternehmens, die für die Betriebsführung und das Management erforderlich sind.

4.64. Rechtzeitige Verhinderung negativer Phänomene in den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, Identifizierung und Mobilisierung von Reserven auf dem Bauernhof.

4.65. Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der Finanzlage des Unternehmens (basierend auf der Verbesserung des Management Accounting, dem Übergang zu internationalen Rechnungslegungsstandards).

4.66. Entwicklung von Leitlinienentwürfen zu Finanzierung, Rechnungslegung, Berichterstattung und anderen finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Zuständigkeit der Abteilung und Vorlage zur Prüfung und Genehmigung bei den zuständigen strukturellen Abteilungen des Unternehmens.

4.67. Teilnahme im Rahmen seiner Zuständigkeit bei der Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Unternehmen, der Umstrukturierung und Liquidation von Strukturabteilungen des Unternehmens.

4.68. [Bei Bedarf eingeben].

5. Rechte

5.1. Die Finanzabteilung hat das Recht:

Erteilung von Anweisungen im Rahmen der Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zur Erstellung der Finanzdokumentation;

Fordern und erhalten Sie von anderen strukturellen Abteilungen des Unternehmens Daten zur Analyse der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens, die für die Aktivitäten der Abteilung erforderlich sind;

Führen Sie Korrespondenz zur Methodik der Finanzbuchhaltung und Berichterstattung sowie zu anderen Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen und keiner Vereinbarung mit dem Leiter des Unternehmens bedürfen;

Akzeptieren Sie keine Dokumente zur Ausführung und Ausführung von Transaktionen, die gegen das Gesetz verstoßen, gegen die Vertrags- und Finanzdisziplin verstoßen, ohne eine entsprechende Anordnung des Direktors des Unternehmens und des Leiters der Rechtsabteilung;

Vertretung in der vorgeschriebenen Weise im Namen des Unternehmens in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen, in Beziehungen mit Steuerbehörden, Finanzbehörden, Organen staatlicher Sonderfonds, Banken, Kreditinstituten, anderen staatlichen und kommunalen Organisationen sowie anderen Unternehmen , Organisationen, Institutionen;

Unterbreiten Sie der Unternehmensleitung Vorschläge, um die Mitarbeiter des Unternehmens auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen in materielle und disziplinarische Verantwortung zu bringen;

Durchführung von Besprechungen zu finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;

Im Einvernehmen mit [Name der Position des Unternehmensleiters]

Oder ziehen Sie als sein Stellvertreter für kaufmännische Angelegenheiten Sachverständige und Spezialisten auf dem Gebiet der Finanzberatung für Beratungen, Erstellung von Gutachten, Empfehlungen und Vorschlägen hinzu.

5.2. Der Leiter der Finanzabteilung genehmigt alle Dokumente im Zusammenhang mit den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens (Pläne, Verträge, Berichte, Schätzungen, Zertifikate usw.).

5.3. Der Leiter der Finanzabteilung hat das Recht, Zahlungs-, Abrechnungs-, Kredit- und andere Finanzdokumente zu unterzeichnen, der Personalabteilung und der Unternehmensleitung Vorschläge zur Bewegung von Führungskräften, ihrer Ermutigung für eine erfolgreiche Arbeit sowie Vorschläge zu unterbreiten Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter zu verhängen, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen.

5.4. [Bei Bedarf eingeben].

6. Beziehungen (Dienstverhältnisse)

Notiz. Dieser Abschnitt ist nur ein Hinweis, da sich im Laufe der Zeit die offiziellen Beziehungen zwischen strukturellen und anderen Abteilungen ändern ("polieren") und die Vorschriften über Abteilungen entsprechend geändert und ergänzt werden.

Zur Erfüllung der in dieser Verordnung vorgesehenen Funktionen und Ausübung der Rechte wirkt die Finanzabteilung wie folgt zusammen:

6.1. Mit der Abteilung des Hauptbuchhalters am:

Empfang:

Gläubiger- und Schuldnerverzeichnisse;

Buchhaltungsinformationen über die Aktivitäten des Unternehmens;

Bilanz- und operative Kurzberichte über Einnahmen und Ausgaben der Mittel, über die Verwendung des Haushaltsplans;

Erstellung von Kostenvoranschlägen für Produkte (Arbeiten, Dienstleistungen);

Pläne zur Bestandsaufnahme von Anlagevermögen, Inventargegenständen und Bargeld;

Lohnabrechnungen;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Finanz-, Kredit- und Cash-Pläne;

Berichte über die Rückzahlung von Darlehen, Zahlung von Darlehenszinsen;

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.2. Mit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung am:

Empfang:

Mittel- und langfristige Pläne für die Produktionstätigkeit des Unternehmens;

Kopien geplanter wirtschaftlicher Aufgaben der Unternehmensbereiche;

Geplante technische und wirtschaftliche Standards für Material- und Arbeitskosten;

Projekte von Groß- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeiten und Dienstleistungen;

Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Aktivitäten des Unternehmens;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Finanz- und Kreditpläne;

Berichte über die Umsetzung von Finanzplänen;

Ergebnisse von Finanzanalysen;

Methodisches und instruktives Material zu den Finanzaktivitäten des Unternehmens;

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.3. Mit der Logistikabteilung unter:

Empfang:

Projekte langfristiger und aktueller Pläne für die Logistik der Produktionsaktivitäten des Unternehmens;

Berichtsdaten über die Bewegung von materiellen und technischen Ressourcen, über ihre Salden am Ende des Berichtszeitraums;

Kopien von Ansprüchen, die von Auftragnehmern eingereicht wurden;

Geltendmachung von Ansprüchen gegen Auftragnehmer bei Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten;

Berichte über die Umsetzung von Logistikplänen;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Vereinbarte Anspruchsentwürfe;

Vorschläge zur Beseitigung der Ursachen, die als Grundlage für die Erhebung von Ansprüchen und Sanktionen gegen das Unternehmen dienten;

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.4. Mit der Verkaufsabteilung für:

Empfang:

Vertragsentwürfe und Vereinbarungen für die Lieferung und den Verkauf von Fertigprodukten;

Prognosen und Pläne für den Verkauf von Produkten;

Daten über den Stand der Lagerbestände von Fertigprodukten und deren Übereinstimmung mit genehmigten Standards;

Pläne und Zeitpläne für den Versand von Produkten;

Daten zum Warenbestand in Lagern;

Vorschläge für Maßnahmen zum Abbau von Überbeständen an Fertigprodukten und zur Beschleunigung des Verkaufs;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Finanzpläne;

Informationen über Rechnungen, die von Gegenparteien nicht bezahlt wurden;

Informationen von Banken zu von Käufern (Kunden) ausgestellten Akkreditiven;

Benachrichtigungen über die Anwendung finanzieller Sanktionen gegen Käufer (Kunden), die gegen ihre Verpflichtungen zur Überweisung von Geldern für gekaufte Waren verstoßen haben;

Genehmigte Berechnungen der Betriebskapitalnormen;

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.5. Mit der Marketingabteilung für:

Empfang:

Verallgemeinerte Daten zur Nachfrage nach Produkten, die vom Unternehmen hergestellt werden (durchgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen);

Marketingpläne;

Geschätzte Kosten für Nachfragebildung und Verkaufsförderung, Werbeaktionen, Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Verkaufsausstellungen;

Informationen über das Wettbewerbsumfeld zu Preispolitik, Umsatzvolumen, Wettbewerbsfähigkeit, Geschwindigkeit des Produktverkaufs;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Vereinbarte Kostenvoranschläge zur Bedarfsgenerierung und Verkaufsförderung mit finanzieller Begründung;

Analyse der anfallenden Kosten pro Monat (Quartal, Jahr);

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.6. Mit der kaufmännischen Abteilung am:

Empfang:

Pläne für laufende und größere Reparaturen des Anlagevermögens des Unternehmens (Gebäude, Wasserversorgungssysteme usw.);

Geschätzte Geschäftsausgaben;

Büroausstattung, Dokumentenformulare und Schreibwaren, die für die Arbeit der Finanzabteilung erforderlich sind;

Sachwerte, die für die Betreuung von Tagungen, Konferenzen, Seminaren erforderlich sind;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Vereinbarte Kostenvoranschläge;

Berechnungen der Amortisation von Kapitalinvestitionen für die Einführung neuer Geräte, Mechanisierungsmittel;

Anträge für das notwendige Inventar und Schreibwaren;

Berichte über die Verwendung und Sicherheit von Ausrüstung und Inventar;

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.7. Mit der Rechtsabteilung unter:

Empfang:

Entscheidungen über die Ansprüche, vom Unternehmen erhobene Ansprüche;

Verallgemeinerte Ergebnisse der Prüfung von Ansprüchen, Gerichts- und Schiedsverfahren;

Erläuterungen zur geltenden Gesetzgebung und zum Verfahren zu ihrer Anwendung;

Rechtshilfe bei der Bearbeitung von Ansprüchen;

Abgestimmte Materialien zum Stand von Forderungen und Verbindlichkeiten, Vorschläge zur Vollstreckung von Forderungen;

Analyse von Änderungen und Ergänzungen der Finanz-, Steuer- und Zivilgesetzgebung;

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

Entwurf von Finanzverträgen für Rechtsgutachten;

Materialien zur Einreichung von Ansprüchen, Klagen vor Gericht;

Schlussfolgerungen zu Ansprüchen und Klagen gegen das Unternehmen;

Dokumente über die Überweisung von Geldern zur Zahlung der staatlichen Abgabe aufgrund der Befriedigung von Ansprüchen und Klagen gegen das Unternehmen;

Anträge auf Klärung der geltenden Gesetzgebung;

- [nach Bedarf ausfüllen].

6.8. Von [Name der Struktureinheit] zu folgenden Themen:

Empfang:

- [ergänze];

- [nach Bedarf ausfüllen].

Bestimmungen:

- [ergänze];

- [nach Bedarf ausfüllen].

7. Verantwortung

7.1. Der Leiter der Finanzabteilung ist für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben durch die Abteilung verantwortlich.

7.2. Der Leiter der Finanzabteilung ist persönlich verantwortlich für:

Einhaltung der Rechtsvorschriften der von der Abteilung herausgegebenen Anweisungen und Anweisungen zu den Finanzaktivitäten des Unternehmens, der Finanzbuchhaltung und der Berichterstattung;

Erstellung, Billigung und Vorlage eines zuverlässigen Konzernabschlusses und Einhaltung der Fristen für dessen Vorlage bei den zuständigen Unternehmensbereichen, dem Unternehmensleiter, den Steuer-, Finanz- und anderen Behörden;

Bereitstellung von Informationen für die Unternehmensleitung in Finanzangelegenheiten;

Rechtzeitige sowie qualitativ hochwertige Ausführung von Dokumenten und Anweisungen der Unternehmensleitung;

Verhinderung der Verwendung von Informationen durch Mitarbeiter der Abteilung für nicht offizielle Zwecke;

Einhaltung des Arbeitsplans der Mitarbeiter der Abteilung.

7.3. Die Verantwortung der Mitarbeiter der Finanzabteilung wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

7.4. [Bei Bedarf eingeben].

Leiter der Struktureinheit

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Einverstanden:

[Beamter, mit dem die Regelung vereinbart ist]

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Leiter der Rechtsabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

1. Allgemeine Bestimmungen.

2. Ziele und Zwecke des Finanzdienstes.

3. Organisationsstruktur des Finanzdienstes.

4. Aufgaben des Finanzdienstes.

5. Rechte der Finanzdienstleistung.

6. Interaktion mit anderen Abteilungen.

7. Verantwortung des Finanzdienstleisters.

  1. Allgemeine Bestimmungen.

1.2. Die direkte Verwaltung der FS erfolgt durch den stellvertretenden Direktor der Verwaltungsgesellschaft.

1.3. Bei ihrer Tätigkeit orientiert sich die FS an den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Russischen Föderation, der Satzung des Unternehmens, den vom Unternehmen festgelegten Regeln, Verfahren und Standards sowie diesen Vorschriften.

1.4. Das Reglement zum FS wird in Anlehnung an das „Reglement zur Dokumentenverwaltung“ entwickelt.

1.5. Die FS hat das Recht, im Namen der Gesellschaft zu handeln und ihre Interessen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu vertreten.

  1. Ziele und Aufgaben der Finanzdienstleistung.

2.1. FS wurde zu folgenden Zwecken erstellt:

2.1.1. Rechtzeitige und vollständige Finanzierung der Kernaktivitäten des Unternehmens .

2.1.2. Finanzanalysen für Unternehmen.

2.1.3. Bereitstellung von Berichten an die Finanzbehörden.

2.2. FS-Aufgaben.

2.2.1. Finanzielle Planung.

2.2.2. Buchhaltung und Berichterstattung.

2.2.3. Steueroptimierung.

2.2.4. Projekt- und zusammenfassende Finanzanalysen (Management Accounting).

2.2.5. Gewinnung von Fremdmitteln und Platzierung freier Mittel.

2.2.6. Abrechnungs- und Bargelddienste.

  1. Organisationsstruktur des Finanzdienstes.

3.1. Die Organisationsstruktur der FS besteht aus den folgenden Abteilungen.

3.1.1. Finanz- und Analyseabteilung.

3.1.2. Buchhaltung (Abteilungen für die Ausstattung von Gastronomie- und Handelseinrichtungen).

3.1.3. Finanzdienst der Serviceabteilung.

3.2. An der Spitze der FS steht der Finanzdirektor der Unternehmensgruppe.

3.3. Diagramm der Organisationsstruktur.

  1. Funktionen der Finanzdienstleistung.

4.1. Im Bereich Finanzplanung :

4.1.1. Langfristige Planung (1-1,5 Jahre)

4.1.2. Mittelfristige Planung (1-2 Monate),

4.1.3. Aktuelle Planung (Aufrechterhalten eines konsolidierten Cashflows, Nachverfolgen von Belegen, Führen eines Finanzkalenders)

4.2. Im Bereich Buchhaltung und Reporting

4.2.1. Erstellung und Übermittlung von Jahresabschlüssen an die Steuerbehörden

4.2.2. Eröffnung / Schließung von Bankkonten

4.2.3. Anmeldung und Abmeldung bei Steuerbehörden und Fonds von juristischen Personen im Besitz der Gesellschaft

4.3. Im Bereich Settlement und Cash Services

4.3.1. Zahlungen leisten

4.3.2. Abrechnung und Auszahlung von Bargeld

4.3.3. Servicewartung (Cash-Service bei Transaktionen, Ausstellung von Zertifikaten, Zahlung von Rechnungen usw.)

4.4. Im Bereich Steueroptimierung

4.4.1. Registrierung und Zahlung der erforderlichen Vertragssysteme unter Beteiligung juristischer Personen der Gesellschaft zur Optimierung der Besteuerung (auf der Grundlage von Standardsystemen)

4.4.2. Erstellung von Steueroptimierungsschemata

4.5. Im Bereich Project Analytics und Accounting

4.5.1. Projekteffizienzanalyse

4.5.2. laufende Betriebsbuchhaltung

4.5.3. Erstellung von konsolidierten Finanzberichten

4.6. Im Bereich der Aufnahme von Fremdmitteln

4.6.1. Deckung von Liquiditätslücken.

  1. Die Rechte der Finanzdienstleistung.

5.1. Fordern Sie die Leiter der Unternehmensbereiche auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Effizienz der Verwendung der Unternehmensmittel und die Sicherheit des Unternehmenseigentums zu verbessern.

5.2. Genehmigung von Verträgen, Ausführung von Arbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen, Abstimmungshandlungen mit verschiedenen Gegenparteien.

5.3. Verwalten Sie effektiv die Barmittel des Unternehmens.

5.4. Beteiligen Sie sich an der laufenden Steueroptimierung.

5.5. Erhalten Sie von allen strukturellen Abteilungen des Unternehmens Materialien und Daten, die zur Ausführung der zugewiesenen Funktionen erforderlich sind.

5.6. Vertretung des Unternehmens im Namen der Geschäftsleitung in allen Organisationen in Angelegenheiten, die mit der Zuständigkeit der Abteilung zusammenhängen.

  1. Interaktion mit anderen Abteilungen.

Mit wem

Über was

Periodizität

Stellvertretender Direktor des Vereinigten Königreichs

bekommt:

Befehle, Weisungen

Operative Aufgaben

Bietet:

¾ Finanzpläne

¾ Andere Dokumente

Ständig

Monatlich

Monatlich

Auf Anfrage

Alle Struktursparten

bekommt:

– Kostenbudgets nach Abteilung

– Vorankündigung der Notwendigkeit, größere Beträge zu erhalten

– Ein Bericht über den ausgegebenen Betrag

Bietet:

- Geldmittel

– Effizienzberechnung

Projekte

– Notwendige Finanzberatung

Monatlich

Wie es entsteht

Wöchentlich

Innerhalb von 3 Werktagen nach der Zahlung

Soweit erforderlich, innerhalb der genehmigten Grenzen oder wie vom stellvertretenden Direktor der Verwaltungsgesellschaft vereinbart

Auf Anfrage

Auf Anfrage

Abteilung Logistik, Ausstattung von Gastronomie- und Handelseinrichtungen

bekommt:

– Informationen (geplant und tatsächlich) über das Entstehen / die Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten und die Bewegung von Vermögenswerten

Bietet:

– Dokumentation für die Arbeit

Wöchentlich

Auf Anfrage

  1. Verantwortung der Finanzdienstleistung.

7.1. Die FS ist in Bezug auf ihre Arbeit grundsätzlich verantwortlich für deren termingerechte Umsetzung, für die Nichtüberschreitung und Einsparung geplanter Kosten sowie für die Einhaltung des festgestellten Qualitätsniveaus der Arbeitsergebnisse.

7.2. Die volle Verantwortung für die Qualität und Aktualität der durch diese Ordnung dem Departement zugewiesenen Aufgaben und Funktionen trägt der Finanzdirektor.

7.3. Der Grad der Verantwortung anderer Mitarbeiter wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

ICH STIMME ZU ____________________________________ (Name der Position des Unternehmensleiters)

____________________________________ (vollständiger Name, Unterschrift)

"____"______________ _____ G.

POSITION

über die Finanzabteilung des Unternehmens

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.2. Die Abteilung wurde auf der Grundlage der Anordnung des Leiters des Unternehmens N _____ vom "__" _______ ____ gegründet

1.3. Der Abteilungsleiter wird auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.

Die Ernennung und Entlassung der Mitarbeiter der Abteilung erfolgt durch Anordnung des Leiters des Unternehmens auf Vorschlag des Abteilungsleiters.

1.4. Die Abteilung wird bei ihrer Arbeit geleitet von:

Bundesgesetze der Russischen Föderation;

Dekrete und Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation;

Dekrete und Anordnungen der Regierung der Russischen Föderation;

Gesetze ____________________ (geben Sie das Thema der Russischen Föderation an);

die Satzung des Unternehmens;

Durch diese Verordnung.

1.5. Die Abteilung sollte über Dokumente und Materialien zu folgenden Themen verfügen:

Gesetzgebende und regulierende Rechtsakte zur Regulierung der Produktion und der wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten;

Regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Finanzaktivitäten des Unternehmens;

Methoden der Organisation und Planung der Informationsarbeit; neue Informationstechnologien;

Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens;

Stand und Perspektiven der Entwicklung von Finanzmärkten und Absatzmärkten für Produkte (Bauleistungen, Dienstleistungen);

Grundlagen der Produktionstechnik;

Organisation der Finanzarbeit im Unternehmen;

Das Verfahren zur Erstellung von Finanzplänen, Vorausschätzungen und Kassenbudgets, Plänen für den Verkauf von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen), Gewinnplänen;

Das System der finanziellen Methoden und Hebel, die die Verwaltung der Finanzströme sicherstellen;

Das Verfahren zur Finanzierung aus dem Staatshaushalt, der kurz- und langfristigen Kreditvergabe an ein Unternehmen, der Gewinnung von Investitionen und Fremdmitteln, der Verwendung von Eigenmitteln, der Ausgabe des Kaufs von Wertpapieren, der Ansammlung von Zahlungen an den Staatshaushalt und staatliche außerbudgetäre Sozialfonds ;

Das Verfahren zur Verteilung von Finanzmitteln, Bestimmung der Wirksamkeit von Finanzinvestitionen;

Rationierung des Betriebskapitals;

Verfahren und Formen der finanziellen Abrechnung;

Steuerrecht;

Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards;

Wirtschaft, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Buchhaltung;

Einheitliches staatliches System der Büroarbeit;

Methoden zum effektiven Einsatz von Bürogeräten und anderen technischen Mitteln der Führungsarbeit;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

2. STRUKTUR DER ABTEILUNG

2.1. Die Struktur und personelle Ausstattung der Abteilung wird vom Leiter des Unternehmens genehmigt.

2.2. Die Abteilung wird von der Abteilungsleitung geleitet.

2.3. Die Abteilung besteht aus (Positionen angeben):

- __________________________________________;

- __________________________________________;

- __________________________________________;

- __________________________________________.

3. HAUPTAUFGABEN DER ABTEILUNG

3.1. Verwaltung der Bewegung von Finanzmitteln des Unternehmens.

3.2. Regulierung der Finanzbeziehungen.

3.3. Gewährleistung der finanziellen Stabilität des Unternehmens.

3.4. Definition der Finanzstrategie des Unternehmens.

3.5. Umsetzung der Investitionspolitik des Unternehmens.

3.6. Analyse und Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

4. AUFGABEN DER ABTEILUNG

Entsprechend den ihr übertragenen Aufgaben erfüllt die Abteilung folgende Funktionen:

4.1. Verwaltung der Bewegung finanzieller Ressourcen eines Unternehmens und Regulierung der Finanzbeziehungen, die sich zwischen Geschäftseinheiten unter Marktbedingungen ergeben, um alle Arten von Ressourcen im Prozess der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) am effektivsten zu nutzen und Gewinne zu maximieren .

4.2. Projektentwicklung von langfristigen und aktuellen Finanzplänen, Forecast-Salden und Cash-Budgets.

4.3. Entwicklung der Finanzstrategie des Unternehmens und seiner finanziellen Stabilität.

4.4. Bringen Sie die genehmigten Finanzkennzahlen in die Unternehmensbereiche.

4.5. Erstellung von Entwurfsplänen für den Verkauf von Produkten (Werke, Dienstleistungen), Kapitalinvestitionen, Forschung und Entwicklung, Planung der Produktionskosten und Rentabilität der Produktion.

4.6. Berechnung der Gewinn- und Einkommensteuer.

4.7. Bestimmung von Finanzierungsquellen für die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich Budgetfinanzierung, kurz- und langfristige Kreditvergabe, Ausgabe und Kauf von Wertpapieren, Leasingfinanzierung, Aufnahme von Schulden und Verwendung eigener Mittel, Recherche und Analyse der Finanzmärkte , Bewertung möglicher finanzieller Risiken in Bezug auf jede Finanzierungsquelle und Entwicklung von Vorschlägen zu deren Reduzierung.

4.8. Umsetzung der Anlagepolitik und Vermögensverwaltung des Unternehmens, Bestimmung ihrer optimalen Struktur, Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ersatz, Liquidation von Vermögenswerten, Kontrolle des Wertpapierportfolios, Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Finanzanlagen.

4.9. Entwicklung von Working-Capital-Standards und Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.

4.10. Sicherstellung des rechtzeitigen Einkommenseingangs, rechtzeitige Registrierung von Finanzausgleichs- und Bankgeschäften, Zahlung von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern, Rückzahlung von Darlehen, Zahlung von Zinsen, Löhnen an Arbeiter und Angestellte, Überweisung von Steuern und Gebühren an den Bund, regionale und lokale Budgets, staatliche außerbudgetäre Sozialfonds, Zahlungen an Bankinstitute.

4.11. Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, Entwicklung von Vorschlägen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, Verhinderung der Bildung und Liquidation ungenutzter Lagerbestände, Steigerung der Rentabilität der Produktion, Steigerung der Gewinne, Senkung der Produktions- und Vertriebskosten, Stärkung der Finanzdisziplin.

4.12. Kontrolle über die Umsetzung des Finanzplans und Budgets, des Produktverkaufsplans, des Gewinnplans und anderer Finanzkennzahlen, über die Einstellung der Produktion nicht marktfähiger Produkte, die korrekte Verwendung von Mitteln und den zielgerichteten Einsatz von eigenem und geliehenem Betriebskapital.

4.13. Führung von Aufzeichnungen über die Bewegungen von Geldern und Berichterstattung über die Ergebnisse von Finanzaktivitäten gemäß den Standards der Finanzbuchhaltung und -berichterstattung.

4.14. Gewährleistung der Zuverlässigkeit von Finanzinformationen.

4.15. Kontrolle über die Vorbereitung und Ausführung der Berichtsdokumentation, ihre rechtzeitige Bereitstellung für externe und interne Benutzer.

4.16. Umsetzung des methodischen Managements der Aktivitäten anderer Struktureinheiten zu Finanzfragen.

4.17. Erledigung von Büroarbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit, Erstellen und Versenden/Empfangen von Korrespondenz und anderen Informationen über elektronische Kommunikationskanäle.

4.18. Implementierung der Organisation zur Pflege von Regulierungs- und Referenzinformationen in Bezug auf die Funktionen der Abteilung.

4.19. Gewährleistung des Schutzes von Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, und anderer Informationen mit begrenzter Verbreitung im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

4.20. Durchführung von Arbeiten zur Beschaffung, Aufbewahrung, Abrechnung und Nutzung von Archivdokumenten, die im Rahmen der Tätigkeit der Abteilung entstanden sind, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Die Zuordnung von Funktionen, die in keinem Zusammenhang mit den Funktionen der Abteilung stehen, ist der Abteilung nicht gestattet.

5. RECHTE

Die Abteilung hat zur Lösung der ihr übertragenen Aufgaben das Recht:

5.1. Fordern Sie Informationen (Materialien) von den strukturellen Unterabteilungen des Unternehmens gemäß dem festgelegten Verfahren zu Fragen an, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

5.2. Kontrolle der Umsetzung der von der Abteilung entwickelten Programme durch die strukturellen Abteilungen des Unternehmens.

5.3. Steuern Sie die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der strukturellen Abteilungen des Unternehmens.

5.4. Führen Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß dem festgelegten Verfahren Verhandlungen mit Drittorganisationen durch und unterzeichnen Sie Verträge.

5.5. Machen Sie Vorschläge zu Themen, die in die Zuständigkeit des Fachbereichs fallen, in Form von Projekten.

6. INTERAKTION MIT STRUKTURELLEN UNTERTEILUNGEN DES UNTERNEHMENS

6.1. Im Laufe der Produktionstätigkeit des Unternehmens interagiert die Abteilung mit folgenden Strukturabteilungen:

- ____________________________________________________________,

- ____________________________________________________________,

- ____________________________________________________________.

7. VERANTWORTUNG

7.1. Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Aktualität der ihr durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben und Funktionen.

7.2. Die Verantwortung der Mitarbeiter der Abteilung ergibt sich aus den geltenden Gesetzen und Stellenbeschreibungen.

7.3. Der Leiter und andere Mitarbeiter der Abteilung sind persönlich verantwortlich für die Übereinstimmung der von ihnen erstellten Dokumente und Operationen mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

8. KRITERIEN ZUR BEWERTUNG DER TÄTIGKEITEN DER ABTEILUNG

8.1. Zeitnahe und qualitativ hochwertige Umsetzung der Ziele und Zielsetzungen.

8.2. Qualitätserfüllung funktionaler Aufgaben.

Leiter der Finanzabteilung

____________________________

GENEHMIGEN

(Firmenname,

(Geschäftsführer

Organisationen, Institutionen)

Organisationen, Institutionen)

POSITION

00.00.0000

№ 00

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Finanzabteilung ist eine eigenständige strukturelle Unterabteilung des Unternehmens und direkt dem stellvertretenden Wirtschaftsdirektor unterstellt.

II. Aufgaben

Organisation der finanziellen Aktivitäten des Unternehmens, die darauf abzielen, finanzielle Ressourcen für die Aufgaben des Plans bereitzustellen, die Sicherheit und effiziente Nutzung von Anlagevermögen und Betriebskapital, die Arbeits- und Finanzressourcen des Unternehmens, die Pünktlichkeit der Zahlungen für Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt, Lieferanten und Bankinstitute.

III. Struktur

1. Die Struktur und das Personal werden vom Direktor des Unternehmens gemäß den Standardstrukturen des Verwaltungsapparats und den Normen für die Anzahl der Spezialisten und Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Arbeitsvolumens und der Produktionsmerkmale genehmigt.

2. Die Abteilung kann Abteilungen (Sektor, Büro, Gruppe) für Finanzplanung, Analyse finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten, Organisation von Abrechnungen mit Lieferanten, Inkasso, Bargeldtransaktionen usw. umfassen.

IV. Funktionen

1. Im Bereich Finanz- und Kreditplanung

1.1. Rechtzeitige Erstellung von Finanzplänen des Unternehmens mit allen notwendigen Berechnungen unter Berücksichtigung der maximalen Mobilisierung von Reserven auf dem Bauernhof, der rationellsten Verwendung von Anlage- und Betriebskapital.

1.2. Rechtzeitige Erstellung und Einreichung von Kreditanträgen und vierteljährlichen Cash-Plänen bei den übergeordneten Organisationen und Institutionen der Banken und Teilnahme an deren Prüfung.

1.3. Teilnahme an der Erstellung eines Plans für den Verkauf von Produkten in Geldform. Ermittlung der geplanten Höhe des Bilanzgewinns nach Quartalen und Rentabilitätskennzahlen.

1.4. Erstellung gemeinsam mit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung geplanter Berechnungen für die Bildung von wirtschaftlichen Anreizfonds und Teilnahme an der Erstellung von Schätzungen für deren Ausgaben.

1.5. Ermittlung der geplanten Höhe der Abschreibungsabzüge aufgeteilt in vollständige Wiederherstellung (Renovierung) des Anlagevermögens und größere Reparaturen.

1.6. Mitwirkung bei der Ermittlung des Bedarfs an eigenem Betriebskapital nach Elementen und Berechnung von Betriebsmittelstandards.

1.7. Erstellung eines Plans zur Finanzierung zentralisierter Kapitalinvestitionen und eines Plans zur Finanzierung der Überholung des Anlagevermögens.

1.8. Erstellung von Plänen zur Verteilung des Bilanzgewinns und der Abschreibungen.

1.9. Mitwirkung bei der Erstellung von Plänen zur Finanzierung von Forschungsarbeiten auf der Grundlage des vorgesehenen Umfangs dieser Arbeiten sowie Ermittlung der Finanzierungsquellen für Pläne für organisatorische und technische Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

1.10. Planung der durchschnittlichen jährlichen Kosten des Produktionsanlagevermögens und des Anlagevermögens, das von der Zahlung für Mittel befreit ist.

1.11. Abrechnungen zur Geltendmachung von Forderungen gegenüber Lieferanten und Auftragnehmern sowie zur Überweisung von Ausfuhrprämien.

1.12. Verteilung der vierteljährlichen Finanzkennzahlen nach Monaten.

1.13. Teilnahme an der Erstellung des Mehrwertsteuerplans.

1.14. Übermittlung der Indikatoren des genehmigten Finanzplans und der sich daraus ergebenden Aufgaben, Grenzen, Normen und Standards des Betriebskapitals an die Abteilungen, Dienste, Werkstätten des Unternehmens und systematische Überwachung ihrer Einhaltung und Umsetzung.

1.15. Erstellung von operativen Finanzplänen für den kommenden Monat und für Perioden innerhalb des Monats.

1.16. Erstellen von Betriebsplänen für den Verkauf von Produkten in monetärer Hinsicht und von Gewinnplänen.

1.17. Mitwirkung bei der Erstellung von Einsatzplänen für den Versand marktfähiger Produkte.

1.18. Implementierung der Kontrolle über die Lieferung von Lagerartikeln, um die Anhäufung von Überbeständen zu verhindern.

1.19. Sicherstellung der Umsetzung von Finanz-, Kredit- und Cash-Plänen.

2. Im Bereich der finanziellen und operativen Arbeit

2.1. Pünktlich sicherstellen:

Zahlungen an den Staatshaushalt - für Umsatzsteuer, für Produktionsvermögen und andere Zahlungen;

Zinszahlungen auf kurz- und langfristige Darlehen;

Beiträge aus Eigenmitteln aus Gewinnen, Abschreibungen und anderen Quellen zur Finanzierung zentraler und dezentraler Kapitalanlagen;

Überweisungen auf Sonderkonten (im Rahmen des Produktionsentwicklungsfonds) usw.;

Transfer von Geldern in der Reihenfolge der abteilungsübergreifenden Gewinnverteilung; Betriebskapital, Abschreibungen sowie Mittel zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung, der Entwicklung neuer Technologien und anderer im Finanzplan vorgesehener Zwecke;

Überweisungen an zentralisierte Fonds und Reserven einer höheren Organisation;

die Ausgabe von Löhnen an Mitarbeiter des Unternehmens und die Durchführung anderer Bargeldtransaktionen;

Zahlung von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern für gelieferte Sachwerte, erbrachte Dienstleistungen und durchgeführte Arbeiten gemäß den abgeschlossenen Vereinbarungen;

Zahlung von Darlehenszinsen für lang- und kurzfristige Bankdarlehen.

2.2. Bereitstellung der Finanzierung der im Plan vorgesehenen Kosten.

2.3. Registrierung beantragter Ausleihen gemäß den aktuellen Ausleihregeln und Sicherstellung der fristgerechten Rückgabe erhaltener Ausleihen.

2.4. Durchführung von Transaktionen auf den Konten des Vereins und der Muttergesellschaft in Bankinstituten.

2.5. Vorlage ordnungsgemäß ausgeführter Zahlungsaufforderungen, anderer Abrechnungsdokumente für versandte Produkte, erbrachte Dienstleistungen und durchgeführte Arbeiten an Bankinstitute; Gewährleistung des rechtzeitigen Erhalts von Dokumenten für den Versand von Produkten, Ausstellung von Rechnungen und Ergreifen von Maßnahmen, um fällige Gelder von Käufern rechtzeitig zu erhalten.

2.6. Führung der täglichen Geschäftsunterlagen:

Verkauf von Produkten, Gewinne aus dem Verkauf anderer Finanzkennzahlen;

Weigerung von Käufern, Zahlungsaufforderungen für gelieferte Produkte, erbrachte Dienstleistungen und geleistete Arbeit aufgrund der Gründe für die Ablehnung anzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

Erfüllung anderer Indikatoren des Finanzplans.

2.7. Erstellung und Übermittlung an die Unternehmensleitung von Informationen und Bescheinigungen über den Fortschritt der Umsetzung der Hauptindikatoren des Finanzplans und über die Finanzlage.

2.8. Erstellung und fristgerechte Übermittlung der aufgestellten Betriebsabschlüsse an die Trägerorganisationen, Finanzbehörden und Institute der Banken.

2.9. Umsetzung von Maßnahmen, die zur Beschleunigung des Geldumschlags in Abwicklungen beitragen.

2.10. Zusammen mit Abteilungen und Diensten des Vereins:

Prüfung von Ansprüchen und Sanktionen, die von Käufern und Kunden eingereicht werden, und Entwicklung von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel, die diese Ansprüche verursachen;

Ansprüche (zusammen mit der Rechtsabteilung) und Durchsetzung von Sanktionen gegen Käufer, Lieferanten und Kunden; Ergreifen von Maßnahmen (gemeinsam mit der Rechtsabteilung und der Hauptbuchhaltung) für den rechtzeitigen und vollständigen Einzug von Forderungen gegenüber Käufern, Mietern und sonstigen Schuldnern.

2.11. Implementierung der am besten geeigneten Formen der Abrechnung mit Käufern und Lieferanten, die zur Pünktlichkeit der Zahlungen beitragen, und Sicherstellung der Einhaltung der Regeln für die Durchführung dieser Abrechnungen.

2.12. Entgegennahme, Aufbewahrung, Betriebsbuchhaltung und Ausgabe von Bargeld, Wertpapieren und Formen der strengen Berichterstattung gemäß den Vorschriften über die Durchführung von Bargeldtransaktionen.

2.13. Einhaltung der von der zuständigen Bank festgelegten Grenze des Barguthabens an den Kassen des Unternehmens und Gewährleistung der vollständigen Sicherheit der Banknoten.

3. Im Bereich der Kontroll- und Analysearbeit

3.1. Durchführung der Kontrolle:

zur Umsetzung von Indikatoren für Finanz-, Cash- und Kreditpläne sowie Gewinn- und Rentabilitätspläne;

für den Versand- und Verkaufszustand von Produkten;

zur bestimmungsgemäßen Verwendung von eigenen und fremden Betriebsmitteln allgemein für den Verein und für einzelne Strukturbereiche, für deren Einhaltung die Betriebsmittelvorgaben von den jeweiligen Betriebsleitern des Unternehmens verantwortet werden;

um die Umleitung von Betriebskapital der Haupttätigkeit für den Bau und die Überholung von Kapital durch Abteilungen, Dienste und Werkstätten zu verhindern;

zur rechtzeitigen Prüfung durch die zuständigen Abteilungen, Dienste und Werkstätten von Käuferansprüchen und Gründen für die Weigerung, Zahlungsanforderungen für gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen zu zahlen; Einhaltung der festgelegten Fristen durch Abteilungen, Dienste und Werkstätten zur Überprüfung der Annahme von Zahlungsanforderungen von Lieferanten, Auftragnehmern und anderen Organisationen und deren rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung in geeigneten Fällen vollständige oder teilweise Verweigerung von Zahlungsanforderungen unter strikter Einhaltung der Bankanweisung ;

für die Umsetzung von Plänen und Schätzungen von Einnahmen und Ausgaben von Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen und anderen ähnlichen Dienstleistungen;

zur Einhaltung der im Plan vorgesehenen gezielten Nutzung dezentraler Finanzierungsquellen für die Kosten der dezentralen staatlichen Kapitalinvestitionen;

für den Empfang von Bargeld in Bankinstituten für die Zahlung von Löhnen und anderen Ausgaben streng innerhalb der fälligen Beträge, bestimmt auf der Grundlage von

festgelegte Regeln und Kassenpläne, die von den Unternehmen des Vereins genehmigt wurden, und zur Einhaltung der Kassendisziplin.

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Funktionen unterbreitet die Finanzabteilung der Unternehmensleitung ihre Vorschläge.

3.2. Prüfen Sie gemeinsam mit der Hauptbuchhaltung und der Bauabteilung:

Einhaltung der Kosten für Ausrüstung gemäß Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen mit Mitteln für diese Zwecke, die auf Kosten zentraler und nicht zentraler Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen vorgesehen sind;

die Richtigkeit der Vorbereitung, Durchführung und Genehmigung von Schätzungen, Berechnungen der Amortisation von Kapitalinvestitionen für die Einführung neuer Technologien und die Erweiterung der Produktion von Konsumgütern, die auf Kosten des Produktionsentwicklungsfonds und von Bankdarlehen durchgeführt werden, as sowie Schätzungen für die Verwendung von Anreizmitteln und anderen Mitteln für besondere Zwecke.

3.3. Durchführung einer systematischen Analyse der Buchführung, statistischer und operativer Berichterstattung zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Finanz-, Kassen- und Kreditplänen, Einhaltung der Finanz- und Zahlungsdisziplin; Prognose der Ergebnisse wirtschaftlicher und finanzieller Aktivitäten; Verbesserung der Nutzung von Anlagevermögen und Betriebskapital; Identifizierung und Mobilisierung innerindustrieller Reserven und zusätzlicher Finanzierungsquellen.

3.4. Teilnahme an der Organisation von Arbeiten zur Analyse der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit des Vereins und Bestimmung der Auswirkungen dieser Tätigkeit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit. .

3.5. Teilnahme an der Berücksichtigung von Kostenvoranschlägen für die Produktion, für die Entwicklung neuer Geräte, für künftige Ausgaben, für die Instandhaltung von Verwaltungsapparaten, für die Instandhaltung von Gebäuden, Bauwerken, Clubs, Parks, Kindercamps, die der freien Nutzung der Gewerkschaft übertragen werden Organisationen.

3.6. Teilnahme zusammen mit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung an der Entwicklung und Berücksichtigung von gemäß den geltenden Rechtsvorschriften genehmigten Preisentwürfen für neue Produkte, die vom Unternehmen hergestellt werden, sowie von Tarifen für vom Unternehmen durchgeführte Arbeiten und Dienstleistungen.

3.7. Teilnahme am Abschluss von Geschäftsverträgen und Annahme finanzieller Bedingungen.

3.8. Teilnahme an den Arbeiten zur Verbesserung der Organisation und Planung des Betriebskapitals und an der Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Umlaufs des Betriebskapitals des Unternehmens.

3.9. Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der internen Kostenrechnung in den Strukturbereichen des Unternehmens.

V. Das Verhältnis der Finanzabteilung zu anderen Abteilungen des Unternehmens

1. Mit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung und der Hauptbuchhaltung.

Erhält: Produktionsplan nach Nomenklatur für Jahr, Quartal, Monat; Produktionsplan nach Nomenklatur und Volumen der marktfähigen Produkte durch Werkstätten.

Stellt dar: Finanzplan; Berichte über die Umsetzung des Finanzplans; Kopien von Zuweisungen an Werkstätten und Abteilungen zum Abbau von Betriebskapitalbeständen; tägliche Information über die Umsetzung des Umsetzungsplans durch die Shops und das Unternehmen als Ganzes.

2. Mit Logistikabteilungen externe Zusammenarbeit

Erhält: Schlussfolgerung zu Reklamationen von Lieferanten; Berichterstattung über die Materialbewegungen und deren Salden am Monatsende.

Repräsentiert: Rechnungen zur Abnahme; Informationen über unterwegs befindliche Materialien; Informationen über unbezahlte Rechnungen unter Angabe der Gründe.

3. Mit technischen Abteilungen

Erhält: Schätzungen und Finanzberechnungen zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen auf Kosten von Bankdarlehen für die Einführung neuer Technologien, für die Erweiterung der Produktion von Konsumgütern; von der Unternehmensleitung genehmigte Kostenschätzungen für Forschungs-, Entwicklungs- und sonstige Arbeiten und Berechnungen ihrer Wirksamkeit.

Stellt dar: einen Plan zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf der Grundlage genehmigter Schätzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für schwebende organisatorische und technische Maßnahmen; überprüft, zusammen mit der Hauptbuchhaltung, korrekt erstellt, ausgeführt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt, geschätzte und geschätzte Finanzberechnungen für die Kosten der Einführung neuer Geräte, Schätzungen für die Verwendung von Mitteln aus Sonderfonds und Zweckfonds.

4. Mit Kapitalbauabteilung

Erhält: das geplante Volumen, die Struktur der Kapitalanlagen, die Bilanz des Sachvermögens und den Stand der Abrechnungen im Kapitalbau.

Stellt dar: einen Plan zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen gemäß dem staatlichen Plan, der gemeinsam mit der Abteilung für Kapitalbau erstellt wurde und die Mobilisierung interner Ressourcen im Bauwesen berücksichtigt.

5. Mit Verkaufsabteilung

Stellt dar: Benachrichtigung von Bankinstituten über von Käufern und Kunden ausgestellte Akkreditive, Informationen über Käufer, die die Zahlung von Rechnungen verspätet oder deren Annahme verweigert haben, sowie Benachrichtigungen über die Anwendung von Banksanktionen gegenüber Käufern und Kunden.

6. Mit der Rechtsabteilung

Erhält: die Entscheidung der Geschäftsführung über die Überweisung von Geldern auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung von Ansprüchen und Gerichtsverfahren; vermerke zu Bankdokumenten zum Erhalt von Geldern zu geprüften und befriedigten Forderungen und Forderungen; Anweisungen für die aufgeführten staatlichen Gebühren für Schiedsverfahren.

Vertritt: ausgefüllte Anspruchsmaterialien und ausgeführt für die Einreichung von Ansprüchen bei Schiedsstellen; Schlussfolgerungen zu Ansprüchen und Klagen im Zusammenhang mit Zahlungsverweigerungen, Fehlern in deren Darstellung usw.; Bescheinigungen über die Überweisung von Geldern im Zusammenhang mit der Prüfung von Ansprüchen und Schiedsklagen; dokumente zur Übertragung der staatlichen Pflicht; Vertragsabschlüsse zur Festlegung der Zahlungsform.

1. Fordern Sie die Abteilungen des Unternehmens auf, Materialien (Daten aus der Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten des Rechnungswesens, des statistischen und operativen Rechnungswesens usw.) vorzulegen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, die in die Zuständigkeit der Finanzabteilung fallen.

2. Kontrollieren Sie die Finanzaktivitäten der Unternehmensbereiche und geben Sie ihren Leitern Empfehlungen zur Organisation und Durchführung der Finanzarbeit.

3. Unterbreiten Sie der Unternehmensleitung auf der Grundlage der Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit Vorschläge zur Anwendung von Sanktionen und Anreizen in Bezug auf einzelne Mitarbeiter und Unternehmensbereiche.

Verwalten Sie mit Genehmigung der Unternehmensleitung finanzielle Ressourcen und unterzeichnen Sie (mit der ersten Unterschrift) Geld-, Zahlungs-, Abrechnungs-, Kredit- und andere Finanzdokumente in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vertragsregeln, Anweisungen sowie genehmigten Plänen und Schätzungen.

5. Vertretung des Unternehmens in Finanz-, Kredit- und anderen Organisationen in Finanzangelegenheiten.

6. Genehmigung aller Dokumente im Zusammenhang mit den finanziellen Aktivitäten des Unternehmens (Pläne, Schätzungen, Berichte, Verträge, Bestellungen, Anweisungen usw.).

7. Die Weisungen der Finanzabteilung im Rahmen der in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben sind für die Leitung und Ausführung durch die Unternehmensbereiche verbindlich.

VII. Verantwortung

1. Die volle Verantwortung für die Qualität und Termintreue der Durchführung der durch diese Verordnung der Abteilung übertragenen Aufgaben und Funktionen trägt die Abteilungsleitung.

2. Der Grad der Verantwortung anderer Mitarbeiter wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

(Leiter Struktur

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

Abteilungen)

00.00.0000

EINVERSTANDEN

(offiziell mit wem

Regelung vereinbart)

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Finanz- und Wirtschaftsabteilung (im Folgenden Abteilung genannt) gemäß Verfügung des Bundesarchivamtes (im Folgenden Rosarchiv genannt) vom 22. Juni 2016 Nr. 70 „Zur Genehmigung der Personalbesetzung des Bundesarchivs Agentur" ist eine Struktureinheit innerhalb der Abteilung für Staatspolitik und Regulierung (im Folgenden - Verwaltung).

1.2. Die Abteilung richtet sich bei ihrer Tätigkeit nach der Verfassung der Russischen Föderation, Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen, Rechtsakten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation sowie Organisations- und Verwaltungsdokumenten des Bundesarchivs wie dieses Reglement.

1.3. Die Abteilung übt ihre Tätigkeit direkt sowie in Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Befugnisse mit anderen Abteilungen des Bundesarchivs, föderalen Exekutivbehörden, autorisierten Exekutivbehörden der Subjekte der Russischen Föderation im Bereich der Archivierung, lokalen Regierungen und öffentlichen Verbänden aus und andere Organisationen.

1.4. Abteilungs- und Personalordnungen werden durch Verfügungen des Bundesarchivs genehmigt.

2. Aufgaben der Abteilung

Die Hauptaufgaben der Abteilung sind:

2.1. Erstellung von Vorschlägen für strategische Planungsdokumente der Bundes- und Departementsebene.

2.2. Durchführung der Maßnahmen des Bundesarchivs zur Durchführung der staatlichen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in den dem Bundesarchiv nachgeordneten Landeseinrichtungen.

2.3. Planung der Finanzmittel für den Unterhalt der Apparate des Bundesarchivs und der dem Bundesarchiv nachgeordneten Landeseinrichtungen und deren Finanzierung.

2.4. Organisation des Rechnungswesens und Berichtswesens in den dem Bundesarchiv nachgeordneten Landeseinrichtungen, Durchführung von Kontroll- und Prüfungstätigkeiten nach geltendem Recht.

2.5. Organisation der finanz- und wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit in den dem Bundesarchiv nachgeordneten Landeseinrichtungen und deren methodische Unterstützung.

2.6. Organisation der Sicherstellung des unterbrechungsfreien Betriebs von automatisierten Arbeitsplätzen der Strukturabteilungen des Bundesarchivs.

3. Hauptaufgaben der Abteilung

Zur Erfüllung der gestellten Aufgaben ist die Abteilung mit folgenden Aufgaben betraut:

3.1. In Zusammenarbeit mit den Strukturabteilungen des Russischen Archivs:

3.1.1. bereitet Vorschläge für die Hauptrichtungen der Staatspolitik, gesetzliche Regelung und Kontrolle im Bereich der Archiv- und Büroarbeit, strategische Planungsdokumente der Bundes- und Departementsebene vor;

3.1.2. bereitet Vorschläge für Entwürfe von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen zur Entwicklung der Archivierung, für Projekte von föderalen und sektoralen Programmen, die Hauptrichtungen und Prognosen für die Entwicklung der Archivierung vor, entwickelt Entwürfe von Regulierungsdokumenten in den Fachbereichen der Abteilung;

3.1.3. beteiligt sich an der Erstellung von Entwicklungsprognosen im festgelegten Gebiet;

3.1.4. stellt die Erstellung und Genehmigung des Rosarchiv-Informatisierungsplans für den geplanten Zeitraum sowie einen Bericht für den vorangegangenen Zeitraum in der vorgeschriebenen Weise sicher;

3.1.5. beteiligt sich an der Vorbereitung des Entwurfs des jährlichen Abschlussberichts über die Aktivitäten des Russischen Archivs;

3.1.6. erstellt im Namen der Verwaltung des Russischen Archivs auf Ersuchen des Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation, anderer autorisierter Ministerien und Abteilungen statistische, analytische und operative Informationen in den relevanten Bereichen der Abteilung;

3.1.7. beteiligt sich an der Durchführung umfassender und thematischer Inspektionen nachgeordneter Landeseinrichtungen in den relevanten Bereichen des Ressorts;

3.1.8. organisiert die Entwicklung wirtschaftlicher Standards, Arbeitskostenanalysen in nachgeordneten Landesinstitutionen;

3.1.9. legt dem Kollegium des Bundesarchivs die Fragen der Archiventwicklung und der Tätigkeit der nachgeordneten Landeseinrichtungen in den jeweiligen Ressortbereichen zur Behandlung vor;

3.1.10. erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung des Vergütungssystems der Beschäftigten nachgeordneter Landeseinrichtungen; entwickelt im Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs Leitfäden sowie Lehr- und Methodenbriefe zur Anwendung bestehender Lohnsysteme;

3.1.11. beteiligt sich an der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachgeordneter Landeseinrichtungen, ihrer sozialen Absicherung, der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Förderung der Beschäftigten der Bundesarchiveinrichtungen;

3.1.12. entwickelt die Aktivitäten untergeordneter staatlicher Institutionen zur Gewinnung außerbudgetärer Mittel gemäß den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation, organisiert die Entwicklung methodischer Dokumente zu den Arbeitskosten und Dienstleistungen, die von ihnen für juristische Personen und Einzelpersonen erbracht werden;

3.1.13. beteiligt sich an den Arbeiten zur Optimierung des Verzeichnisses der von Bundesarchiven erbrachten und erbrachten Leistungen, Vereinheitlichung der Preislisten.

3.1.14. organisiert die Arbeiten zur Durchführung von Wettbewerben und Auktionen im Apparat des Bundesarchivs, leistet methodische Hilfestellung bei der Vorbereitung von Wettbewerben und Auktionen in nachgeordneten Landeseinrichtungen;

3.1.15. beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Sitzungen der wissenschaftlichen und methodischen Räte der Archiveinrichtungen der föderalen Bezirke;

3.1.16. beteiligt sich zusammen mit der Abteilung Öffentlicher Dienst und Auszeichnungen an der Personalauswahl für die Abteilung.

3.2. Entwickelt in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren Vorschläge für den Entwurf des Bundeshaushaltsplans der Russischen Föderation über die Kosten für die Unterhaltung des Apparats des Bundesarchivs, der untergeordneten staatlichen Institutionen des Bundes.

3.3. Bereitet zur Genehmigung durch die Leitung des Bundesarchivs den Kostenvoranschlag und die personelle Ausstattung der Apparate des Bundesarchivs vor, sorgt für deren Durchführung.

3.4. Erstellt zur Genehmigung durch die Leitung des Bundesarchivs Kostenvoranschläge (Änderungen derselben) für den Unterhalt nachgeordneter Landeseinrichtungen und finanziert diese.

3.5. Berücksichtigt die Fragen der Vorbereitung der entsprechenden Dokumentation und der Finanzierung von Kapital und laufenden Reparaturen in nachgeordneten Landeseinrichtungen, führt Investitionsprogramme durch.

3.6. Führt die Kontrolle über die korrekte und sparsame Verwendung der Mittel in Übereinstimmung mit den zugewiesenen Mitteln und ihrem Verwendungszweck gemäß den genehmigten Haushaltsausgabenschätzungen durch, unter Berücksichtigung der an ihnen in der vorgeschriebenen Weise vorgenommenen Änderungen, analysiert die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Untergebenen Landeseinrichtungen, erarbeitet Vorschläge zu ihrer Verbesserung.

3.7. Erstellt einen konsolidierten Rechnungslegungsbericht für nachgeordnete staatliche Einrichtungen des Bundes und einen Rechnungslegungsbericht für den Apparat des Bundesarchivs zur Vorlage beim Finanzministerium der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise.

3.8. Erstellt zusammenfassende Berichte über den Eingang von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, über die Umsetzung der Kostenschätzungen der aus dem Bundeshaushalt finanzierten Einrichtungen, über die Verwendung der Mittel für die Durchführung von föderalen Zielprogrammen, über Ausschreibungen für den Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für staatliche Bedürfnisse, andere Buchhaltungs- und statistische Berichte.

3.9. Führt die Kontrolle über die Sicherheit von Anlagevermögen, geringwertigen und tragbaren Gegenständen und anderen Sachwerten an den Orten ihrer Lagerung und ihres Betriebs durch, organisiert ein Inventar von Geldern, Siedlungen und Sachwerten des Rosarchiv-Apparats.

3.10. Organisiert die Abrechnung der EDV-Anlagen in den Strukturabteilungen des Bundesarchivs und nachgeordneten Bundesbehörden.

3.11. Es überwacht die Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur und Softwareprodukte der dem Bundesarchiv nachgeordneten Institutionen, bereitet Vorschläge für deren Modernisierung vor, einschließlich der Erstellung entsprechender Zeugnisse und Abschlüsse.

3.12. legt die Spezifikation der für die Ausstattung des Bundesarchivs und der nachgeordneten Landeseinrichtungen angeschafften EDV- und Scangeräte fest.

3.13. Kontrolliert die Authentizität von lizenzierten Softwareprodukten.

3.14. Setzt die notwendigen Maßnahmen für den reibungslosen Betrieb der Automatenarbeitsplätze der Strukturabteilungen des Bundesarchivs um.

3.15. Behebt technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung und Verbindung des Rosarchivs mit externen Informationsquellen.

3.16. Fachliche Unterstützung der Strukturabteilungen des Bundesarchivs bei der Umstellung auf die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (Funktionen) in elektronischer Form.

3.18. Berät Beamte des Bundesarchivs, Beschäftigte nachgeordneter Landeseinrichtungen, prüft Anträge, Beschwerden und Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern in den zuständigen Dienstbereichen, ergreift Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln.

3.19. Bereitet Informationen für den offiziellen Internetauftritt des Bundesarchivs in den Arbeitsbereichen der Abteilung auf, aktualisiert diese.

3.20. Führt Büroarbeiten gemäß dem festgelegten Verfahren durch und sorgt für die Aufbewahrung von Dokumenten der Abteilung, überführt sie in Archivaufbewahrung.

4. Rechte der Abteilung

Die Abteilung hat bei der Wahrnehmung von Aufgaben das Recht:

4.1. Fordern und erhalten Sie von den strukturellen Unterabteilungen des Bundesarchivs, den nachgeordneten staatlichen Institutionen und den autorisierten Exekutivorganen der Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich der Archivierung die Materialien, die zur Erfüllung der der Abteilung übertragenen Aufgaben erforderlich sind.

4.2. Einberufung von Vertretern der Gliederungsabteilungen des Bundesarchivs, der nachgeordneten Landeseinrichtungen nach dem festgelegten Verfahren zur Erörterung von Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Abteilung.

4.3. Führen Sie gemäß dem festgelegten Verfahren Geschäftsbeziehungen mit föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation, dem Vorstand des Bundesarchivs, der Russischen Gesellschaft der Historiker und Archivare, wissenschaftlichen, öffentlichen und anderen Organisationen durch zu Themen, die in die Zuständigkeit des Departements fallen.

4.4. Im Rahmen seiner Zuständigkeit Abklärungen für juristische und natürliche Personen in den für die Abteilung relevanten Tätigkeitsbereichen vornehmen.

4.5. Bereitstellung methodischer Unterstützung für die autorisierten Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation im Bereich der Archivierung, der staatlichen und kommunalen Archive bei der Organisation ihrer Arbeit zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

5. Organisation der Arbeit der Abteilung

5.1. Aufbau und personelle Ausstattung der Abteilung werden nach Maßgabe der Aufgaben und des Arbeitsumfangs durch Anordnung des Bundesarchivs genehmigt.

5.2. Die Abteilung wird vom Leiter geleitet, auf Anordnung des Bundesarchivs in der vorgeschriebenen Weise bestellt und abberufen.

5.3. Der Abteilungsleiter ist dem Abteilungsleiter unmittelbar unterstellt, in Angelegenheiten der finanziellen Unterstützung der Tätigkeit des Bundesarchivs und der dem Bundesarchiv nachgeordneten Einrichtungen der Leiter.

5.4. Leiter der Abteilung in seinem Zuständigkeitsbereich:

5.4.1. organisiert die Tätigkeit des Departements und trägt die persönliche Verantwortung für die Erfüllung der dem Departement übertragenen Aufgaben und Funktionen, den Dienststatus und die Leistungsdisziplin;

5.4.2. beteiligt sich an der Arbeit der Beratungsgremien des Bundesarchivs;

5.4.3. interagiert mit anderen strukturellen Abteilungen des Russischen Archivs;

5.4.4. verteilt die Aufgaben unter den Beamten des Departements, legt ihre Dienstordnungen, Vorschläge über die Höhe der Prämien, Förderung, Verhängung von Strafen zur Genehmigung vor;

5.4.5. vertritt das Rosarchiv in allen Angelegenheiten der Zuständigkeit der Abteilung;

5.4.6. übt andere Funktionen und Befugnisse aus, die durch die Geschäftsordnung des Rosarchivs festgelegt sind.

5.5. Die Abteilung führt ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Jahresarbeitspläne des Rosarchivs durch.

5.6. Die Abteilung organisiert die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben sowohl direkt als auch in Zusammenarbeit mit anderen strukturellen Abteilungen des Bundesarchivs und anderen föderalen Exekutivorganen, autorisierten Exekutivorganen der Subjekte der Russischen Föderation im Bereich der Archivierung, lokalen Regierungen , öffentliche Verbände und andere Organisationen.

5.7. Beamte der Abteilung werden auf Anordnung des Bundesarchivs gemäß dem Bundesgesetz vom 27. Juli 2004 Nr. 79-FZ „Über den Staatsbeamtendienst der Russischen Föderation“ ernannt und entlassen.

5.8. Die Aufgaben der Beamtinnen und Beamten des Fachbereichs richten sich nach deren Dienstordnung. Die Beamtinnen und Beamten des Departements sind für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben persönlich verantwortlich.