Technische Bedingungen. Bindung von Gips. Spezifikationen GOST 125 Zementierende Gipsspezifikationen

(ST SEV 826-77

in Bezug auf technische

anforderungen)

Gost 125-70,

Gost 5.1845-73.

UDC 691.55: 006.354 Gruppe Z12

Zustandsstandard der SSR-Union

Bindung Gips

Technische Bedingungen

Gipsbinder. Spezifikationen.

Beschluss des Staatsausschusses des UdSSR über den Bau des 19. Juli 1979 Nr. 123 ist die Frist für die Einführung etabliert

ab 01.07.1980.

Änderung (IUS Nr. 9 1984)

Die Nichteinhaltung des Standards wird gesetzlich verfolgt.

Dieser Standard gilt für Gipsbinder, die von erhalten wurden wärmebehandlung Gipsrohstoffe zu Calciumsulfat-Halbhydrat und zur Herstellung von Bauprodukten aller Art und in der Produktion verwendet bauarbeitenSowie für die Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan-Fayence, Keramik und anderen Branchen.

Dieser Standard entspricht den Anforderungen des Standards EX 826-77 in dem in der Referenzanwendung angegebenen Teil.

Die Anforderungen an das medizinische Gips müssen vom einschlägigen regulatorischen Dokument festgelegt werden, das auf Basis von ST SEV 826-77 entwickelt wurde.

1. Technische Anforderungen

1.1. Gipsbinder sollten gemäß den Anforderungen dieses Standards für technologische Vorschriften hergestellt werden, die in der vom Herstellerministerium vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

Für die Herstellung von Bindemitteln wenden Sie einen Gipsstein an

letztes 4013-82 oder Phosphogypsum nach der aktuellen regulatorischen und technischen Dokumentation.

(Modified Edition, Korrektur)

1.3. Abhängig von der Festigkeitsgrenze für die Komprimierung werden die folgenden Marken von Gipsbindern unterschieden: M-2, M-3, M-4, M-5, M-6, M-7, M-10, M-13, M -16, G -19, M-22, M-25.

Die Mindeststärke jeder Bindemittelmarke muss den in der Tabelle angegebenen Werte entsprechen. einer.

Tabelle 1

MPA (KGF / cm 2)

Bindermarke.

Die Festigkeit der Strahlenproben mit Abmessungen von 40x40x160 mm im Alter von 2 Stunden nicht weniger

in der Kompression.

mit Biegung.

1.4. Je nach Dichtungszeit unterscheiden sich die Arten der in der Tabelle dargestellten Bindemittel. 2

Tabelle 2

1.5. Für Porzellan-Fayence- und Keramikindustrie werden Bindemittel mit den Griffraten hergestellt, die für das normale Härtungsgips eingerichtet sind.

1.6. Je nach Mahlgrad unterscheidet die Arten der in Tabelle gezeigten Bindemittel. 3.

Tisch 3.

1.7. Für Porzellan-Fayence- und Keramikindustrien bestehen Bindemittel aus feinem Schleifen mit einem maximalen Rückstand auf das Sieb mit Zellen in der Größe von 0,2 mm nicht mehr als 1%.

1.8. Der Hersteller muss die spezifische Oberfläche eines Gips-Bindemittels-Feinschleifens mindestens einmal im Monat bestimmen und den Wert in dem Dokumentsatz angeben.

1.9. Die in China-Fayence verwendete Bindemittel, keramische und andere Industrien, müssen den in der Tabelle angegebenen zusätzlichen Anforderungen eingehalten werden. vier.

Tabelle 4.

1.10. Die Bindung höchster Qualitätskategorien sollte die in der Tabelle angegebenen zusätzlichen Anforderungen erfüllen. fünf.

Tabelle 5.

Beispiel legende Gipsbindemittel mit einer Stärke von 5,2 MPa (52 kgf / cm 2) mit Greifzeiten: Der Anfang - 5 min ist das Ende 9 Minuten und der Rückstand auf dem Sieb mit der Größe der Zellen im Licht von 0,2 mm 9% , dh die Bindemittelmarke M-5, ein schnelles, mittleres Schleifen:

Mr. AI II.

Hinweis. Mögliche Anwendungsbereiche von Gipsbindemitteln sind in Anhang 1 angegeben.

2. Akzeptanzregeln und Testmethoden

2.1. Lieferung und Annahme des Bindemittels erzeugen teilweise. Die Partei betrachte das Bindemittel einer Art und einer Marke.

Die Batchgröße wird abhängig von der jährlichen Leistung des Unternehmens in der folgenden Menge festgelegt:

bis zu 200 Tonnen - bei jährlicher Leistung über 150 Tausend Tonnen;

bis zu 65 Tonnen - bei jährlicher Leistung bis zu 150 Tausend Tonnen.

Bei der Versand des Bindemittels in den Gerichten legt die Parteigröße durch die Zustimmung der Parteien fest.

2.2. Der Hersteller muss die Bestätigung der Konformität der Bindungseigenschaften dieses Standards auf der Grundlage der aktuellen Testergebnisse garantieren und bestätigen.

2.3. Der Verbraucher hat das Recht, eine Kontrollprüfung auf die Einhaltung der Eigenschaften der Bindemittelanforderungen dieses Standards vorzunehmen, während das Verfahren für Probenahme- und Testmethoden gemäß GOST 23789-79 angewendet wird.

Wenn die Inkonsistenz der Stärke des Biegebindemittels oder der Kompression der im relevanten Dokument angegebenen Marke in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Festigkeit geändert werden sollte.

2.4. Probenahme und Bindemittel Testmethoden werden nach GOST 23789-79 hergestellt.

3. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung

3.1. Die Bindemittel versenden ohne Verpacken oder in Beutel gemäß GOST 2226-75 und einem anderen Behälter.

3.2. Die Bindemittel, die für Porzellan-Fayence- und Keramikindustrie verwendet wurden, sowie für spezielle Zwecke, dürfen nur in GOST 2226-75 verpackt werden.

3.3. Das Enterprise des Herstellers muss jedes gelieferte Dokument nach dem festgelegten Dokument begleiten, in dem er angegeben ist:

der Name der Organisation, in der Unterordnung des Herstellers des Herstellers;

name und Adresse des Herstellers;

datum der Parteinummer und des Dokuments;

viel Charge und Datum des Versands;

name und Adresse des Empfängers;

bezeichnung des Bindemittels nach Absatz 1.11 und den Ergebnissen körperlicher und mechanischer Prüfung;

spezifische Oberfläche für das Bindemittel dünnes Mahlen;

bezeichnung dieses Standards;

bild des staatlichen Qualitätszeichens nach GOST 1.9-67 für das Bindemittel der Kategorie höchster Qualität.

3.4. Beim Transportieren und Lagern von Gipsbindemitteln sollten die Bindemittel vor Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt werden.

4. Herstellergarantien

4.1. Der Hersteller muss die Einhaltung der Eigenschaften der Gipsbindemittelanforderungen dieser Norm garantieren, unterliegt den Bedingungen des Transports und der Lagerung.

Die Gewährleistungsfrist für die Lagerung von Gipsbinder beträgt zwei Monate ab dem Zeitpunkt der Herstellung.

ANHANG 1

Anwendungsbereiche von Gipsbinder

Herstellung von Gipsbauprodukten aller Art

Mr. M-7, das gesamte Timing von Härten und Mahlengraden

Herstellung von dünnwandigen Bauprodukten und dekorativen Teilen

M-2 G-7, dünnes und mittleres Schleifen, schnelles und normales Aushärten

Herstellung von Verputzen, Dichtungsnähten und speziellen Zielen

M-2 G-25, normale und langsame Hardware, mittlerer und dünner Boden

Produktion von Formen und Modellen in Porzellan-Fayanern, Keramik, Engineering und anderen Branchen sowie Medizin

G-5 M-25, Feinschleifen mit normalem Härten

Für medizinische Zwecke.

M-2 M-7, schnelles und normales Härten, mittleres und dünnes Schleifen

ANHANG

Referenz

Informationsdetails von GOST 125-79 ST SEV 826-77

Absätze 1.3 GOST 125-79 entsprechen der Klausel 1.1 ST SEV 826-77

Absatz 1.4 GOST 125-79 entspricht der Klausel 1.2 ST SEV 826-77

Punkt 1.6 GOST 125-79 entspricht der Klausel 1.3 ST SEV 826-77

Absatz 1.11 der GOST 125-79 entspricht der Klausel 1.4 ST SEV 826-77

Absatz 2.1 von GOST 125-79 entspricht der Klausel 2.1 ST SEV 826-77

Absatz 2.2 GOST 125-79 entspricht Absatz 2.2 von ST SEV 826-77

Absatz 2.3 GOST 125-79 entspricht der Klausel 2.3 ST SEV 826-77

Absatz 3.1 der GOST 125-79 entspricht der Klausel 4.1 ST SEV 826-77

Absatz 3.3 von Gost 125-79 entspricht der Klausel 4.2 ST SEV 826-77

Absatz 3.4 GOST 125-79 entspricht der Klausel 4.4 ST SEV 826-77

Abschnitt 4 GOST 125-79 entspricht dem Abschnitt 5 ST SEV 826-77

Beschluss des Staatsausschusses des UdSSR über den Bau des 19. Juli 1979 Nr. 123 ist die Frist für die Einführung etabliert

ab 01.07.80.

Diese Norm gilt für Gipsbindemittel, die durch thermische Verarbeitung von Gipsrohstoffen zu Calciumsulfat-Halbhydrat erhalten und zur Herstellung von Bauprodukten aller Art und in der Herstellung von Bauarbeiten sowie für die Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan verwendet werden - Feind, Keramik und andere Industrien.

Dieser Standard entspricht den Anforderungen des SEA 826-77-Standards in dem im Anhang angegebenen Teil.

Die Anforderungen an das medizinische Gips müssen vom einschlägigen regulatorischen Dokument festgelegt werden, das auf Basis von ST SEV 826-77 entwickelt wurde.

1. Technische Anforderungen

1.1. Gipsbinder sollten gemäß den Anforderungen dieses Standards für technologische Vorschriften hergestellt werden, die in der vom Herstellerministerium vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

1.2. Zur Herstellung von Bindemitteln wird ein Gipsstein nach GOST 4013-82 oder Phosphogypsum gemäß der aktuellen regulatorischen und technischen Dokumentation verwendet.

1.3. Abhängig von der Festigkeitsgrenze für die Komprimierung werden die folgenden Marken von Gipsbindern unterschieden: M-2, M-3, M-4, M-5, M-6, M-7, M-10, M-13, M -16, G -19, M-22, M-25.

Die Mindeststärke jeder Bindemittelmarke muss den in der Tabelle angegebenen Werte entsprechen. einer.

Tabelle 1

MPA (KGF / cm 2)

Bindermarke.

Die Festigkeit der Proben der Strahlen mit Abmessungen von 40 × 40 × 160 mm im Alter von 2 Stunden ist nicht weniger

in der Kompression.

mit Biegung.

1.4. Je nach Dichtungszeit unterscheiden sich die Arten der in der Tabelle dargestellten Bindemittel. 2

Tabelle 2

1.5. Für die Porzellan-Fayence- und Keramikindustrie werden Bindemittel mit dem Zeitpunkt des für normalen Reitgips festgelegten Anfalls hergestellt.

1.6. Je nach Mahlgrad unterscheidet die Arten der in Tabelle gezeigten Bindemittel. 3.

Tisch 3.

1.7. Für Porzellan-Fayence- und Keramikindustrien bestehen Bindemittel aus feinem Schleifen mit einem maximalen Rückstand auf das Sieb mit Zellen in der Größe von 0,2 mm nicht mehr als 1%.

1.8. Der Hersteller muss die spezifische Oberfläche eines Gips-Bindemittels-Feinschleifens mindestens einmal im Monat bestimmen und den Wert in dem Dokumentsatz angeben.

1.9. Die in China-Fayence verwendete Bindemittel, keramische und andere Industrien, müssen den in der Tabelle angegebenen zusätzlichen Anforderungen eingehalten werden. vier.

Tabelle 4.

1.10. Die Bindung höchster Qualitätskategorien sollte die in der Tabelle angegebenen zusätzlichen Anforderungen erfüllen. fünf.

Tabelle 5.

Ein Beispiel für eine herkömmliche Bezeichnung eines Gipsbinders mit einer Festigkeit von 5,2 MPa (52 kgf / cm 2) mit Greifzeiten: Der Anfang - 5 min ist das Ende 9 Minuten und der Rückstand auf dem Sieb mit der Größe der Zellen im Hinblick auf 0,2 mm 9%, d. Die verbindliche Marke von M-5, Schnellhärten, Mittelschleifen:

Mr. AI II.

Hinweis. Mögliche Anwendungsbereiche von Gipsbindemitteln sind in Anhang 1 angegeben.

2. Akzeptanzregeln und Testmethoden

2.1. Lieferung und Annahme des Bindemittels erzeugen teilweise. Die Partei betrachte das Bindemittel einer Art und einer Marke.

Die Batchgröße wird abhängig von der jährlichen Leistung des Unternehmens in der folgenden Menge festgelegt:

bis zu 200 Tonnen - bei jährlicher Leistung über 150 Tausend Tonnen;

bis zu 65 Tonnen - bei jährlicher Leistung bis zu 150 Tausend Tonnen.

Bei der Versand des Bindemittels in den Gerichten legt die Parteigröße durch die Zustimmung der Parteien fest.

2.2. Der Hersteller muss die Bestätigung der Konformität der Bindungseigenschaften dieses Standards auf der Grundlage der aktuellen Testergebnisse garantieren und bestätigen.

2.3. Der Verbraucher hat das Recht, eine Kontrollprüfung auf die Einhaltung der Eigenschaften der Bindemittelanforderungen dieses Standards vorzunehmen, während das Verfahren für Probenahme- und Testmethoden gemäß GOST 23789-79 angewendet wird.

Wenn die Inkonsistenz der Stärke des Biegebindemittels oder der Kompression der im relevanten Dokument angegebenen Marke in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Festigkeit geändert werden sollte.

2.4. Probenahme und Bindemittel Testmethoden werden nach GOST 23789-79 hergestellt.

3. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung

3.1. Das Bindemittel wird ohne Verpacken oder in Säcken nach GOST 2226-88 und einem anderen Behälter geliefert.

3.2. Die Bindemittel, die für Porzellan-Fayience- und Keramikindustrie sowie für besondere Zwecke verwendet werden, sollten nur in GOST 2226-88 zur Verpackung geliefert werden.

3.3. Das Enterprise des Herstellers muss jedes gelieferte Dokument nach dem festgelegten Dokument begleiten, in dem er angegeben ist:

Der Name der Organisation, in der Unterordnung des Herstellers des Herstellers;

Name und Adresse des Herstellers;

Datum der Parteinummer und des Dokuments;

Viel Charge und Datum des Versands;

Name und Adresse des Empfängers;

Bezeichnung des Bindemittels nach Absatz 1.11 und den Ergebnissen körperlicher und mechanischer Prüfung;

Spezifische Oberfläche für das Bindemittel dünnes Mahlen;

Bezeichnung dieses Standards.

3.4. Beim Transportieren und Lagern von Gipsbindemitteln sollten die Bindemittel vor Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt werden.

4. Herstellergarantien

4.1. Der Hersteller muss die Einhaltung der Eigenschaften der Gipsbindemittelanforderungen dieser Norm garantieren, unterliegt den Bedingungen des Transports und der Lagerung.

Garantiezeitraum für die Lagerung von Gipsbindemitteln - 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Herstellung.

ANHANG 1

Anwendungsbereiche von Gipsbinder

1. Herstellung von Gipsbauprodukten aller Art

M-2 ÷ M-7, alles Zeitsteuer von Härten und Mahlengraden

2. Herstellung von dünnwandigen Bauprodukten und dekorativen Teilen

M-2 ÷ M-7, dünnes und mittleres Schleifen, schnelles und normales Härten

3. Herstellung von Verputzen, Setzen von Nähten und speziellen Zielen

M-2 ÷ M-25, normale und langsame Hardware, mittlere und dünne Gründe

4. Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan-Fayence, Keramik, Maschinenbau und anderen Branchen sowie Medizin

Absatz 2.3 GOST 125-79 entspricht der Klausel 2.3 ST SEV 826-77.

Absatz 3.1 der GOST 125-79 entspricht Absatz 4.1 von ST SEV 826-77.

Absatz 3.3 von GOST 125-79 entspricht Absatz 4.2 von ST SEV 826-77.

Absatz 3.4 GOST 125-79 entspricht der Klausel 4.4 ST SEV 826-77.

Abschnitt 4 GOST 125-79 entspricht § 5 ST SEV 826-77.

UDC 691.55: 006.354 Gruppe Z12

Interstate-Standard.

Bindung Gips
Technische Bedingungen

Gipsbinder. Spezifikationen.

Ok 57 4431.
Datum der Einführung 01.07.80

Informationsdetails.

1. Entworfen und vom Industrieministerium eingereicht baumaterial die ussr.

2. Zugelassene und eingeführte Entschließung des Staatsausschusses des USSR für den Bau von 19.07.79 Nr. 123

3. Anstelle von GOST 125-70, Gost 5.1845-73

4. Referenzregulatorische und technische Dokumente

5. Nachdruck Oktober 2002.

Diese Norm gilt für Gipsbindemittel, die durch thermische Verarbeitung von Gipsrohstoffen zu Calciumsulfat-Halbhydrat erhalten und zur Herstellung von Bauprodukten aller Art und in der Herstellung von Bauarbeiten sowie für die Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan verwendet werden - Feind, Keramik und andere Industrien.
Der Standard entspricht den Anforderungen des ST SIV-Norm 826-77 in dem in Anhang 2 angegebenen Teil.
Die Anforderungen an das medizinische Gips müssen vom einschlägigen regulatorischen Dokument festgelegt werden, das auf Basis von ST SEV 826-77 entwickelt wurde.

1. Technische Anforderungen

1.1. Bindemittel sollten gemäß den Anforderungen dieses Standards für technologische Vorschriften hergestellt werden, die in der vom Herstellerministerium vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.
Zur Herstellung von Bindemitteln wird ein Gipsstein nach GOST 4013 oder Phosphogypsum gemäß der aktuellen regulatorischen und technischen Dokumentation verwendet.
1.3. Je nach Kompressionsfestigkeit unterscheiden sich die Bindemittel der folgenden Markierungen: M-2, M-3, M-4, M-5, M-6, M-7, M-10, M-13, M-16, G- 19, M-22, M-25.
Die Mindeststärke der Bindung jeder Bindemittelmarke muss den in der Tabelle angegebenen Werte entsprechen. einer.

Baustoffe. GOST 125-79 - Bindung Gips. Technische Bedingungen. OX: Baustoffe und Bau, Baustoffe. GOST. Bindung von Gips. Technische Bedingungen.klasse \u003d Text\u003e

GOST 125-79.

Bindung von Gips. Technische Bedingungen

GOST 125-79.
Gruppe Z12.

Interstate-Standard.

Bindung Gips
Technische Bedingungen
Gipsbinder. Spezifikationen.

Ok 57 4431.

Datum der Einführung 1980-07-01

Informationsdetails.

1. Entworfen und eingeführt vom Ministerium der Industrie von Baustoffen der UdSSR

2. Genehmigt und beauftragt von der Entschließung des USSR-Staatsausschusses für Bauangelegenheiten von 19.07.79 N 123.

3. Anstelle von GOST 125-70, Gost 5.1845-73

4. Referenzregulatorische und technische Dokumente

5. Nachdruck Oktober 2002.

Diese Norm gilt für Gipsbindemittel, die durch thermische Verarbeitung von Gipsrohstoffen zu Calciumsulfat-Halbhydrat erhalten und zur Herstellung von Bauprodukten aller Art und in der Herstellung von Bauarbeiten sowie für die Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan verwendet werden - Feind, Keramik und andere Industrien.
Der Standard entspricht den Anforderungen von ST SEV 826-77 in dem in Anhang 2 angegebenen Teil.
Die Anforderungen an das medizinische Gips müssen vom einschlägigen regulatorischen Dokument festgelegt werden, das auf Basis von ST SEV 826-77 entwickelt wurde.

1. Technische Anforderungen

1. Technische Anforderungen

1.1. Bindemittel sollten gemäß den Anforderungen dieses Standards für technologische Vorschriften hergestellt werden, die in der vom Herstellerministerium vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

1.2. Zur Herstellung von Bindemitteln wird ein Gipsstein nach GOST 4013 oder Phosphogypsum gemäß der aktuellen regulatorischen und technischen Dokumentation verwendet.

1.3. Abhängig von der Festigkeitsgrenze für die Komprimierung werden die folgenden Marken von Gipsbindern unterschieden: M-2, M-3, M-4, M-5, M-6, M-7, M-10, M-13, M -16, G -19, M-22, M-25.
Die Mindeststärke jeder Bindemittelmarke muss den in Tabelle 1 angegebenen Werte einhalten.

Tabelle 1

Bindermarke.

Die Festigkeit der Proben der Strahlen mit Abmessungen von 40x40x160 mm im Alter von 2 h, MPA (kgf / cm), nicht weniger

in der Kompression.

mit Biegung.

1.4. Je nach Einstellungslinien unterscheiden sich die in Tabelle 2 gezeigten Bindungsspezies.

Tabelle 2

1.5. Für die Porzellan-Fayence- und Keramikindustrie werden Bindemittel mit dem Zeitpunkt des für normalen Reitgips festgelegten Anfalls hergestellt.

1.6. Je nach Mahlgrad unterscheiden sich die in Tabelle 3 gezeigten Bindungsspezies.

Tisch 3.

1.7. Für Porzellan-Fayence- und Keramikindustrien bestehen Bindemittel aus feinem Schleifen mit einem maximalen Rückstand auf das Sieb mit Zellen in der Größe von 0,2 mm nicht mehr als 1%.

1.8. Der Hersteller muss die spezifische Oberfläche des Bindemittelschleifens mindestens einmal im Monat bestimmen und seinen Wert in dem Dokumentsatz angeben.

1.9. Die in China-Fayence verwendeten Bindemittel, keramischen und anderen Industrien, müssen den in Tabelle 4 angegebenen zusätzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Tabelle 4.

1.10. Die Bindung höchster Qualitätskategorien sollte die in Tabelle angegebenen zusätzlichen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 5.

Ein Beispiel für eine bedingte Bezeichnung eines Gipsbindemittels 5.2 MPa (52 kgf / cm) mit Gipplationszeiten: Der Beginn beträgt 5 Minuten, das Ende beträgt 9 Minuten und der Rückstand auf dem Sieb mit der Größe der Zellen im Licht von 0,2 mm 9%, dh Die verbindliche Marke von M-5, Schnellhärten, Mittelschleifen:

Mr. AI II.

Hinweis. Mögliche Bereiche der Anwendung von Bindemitteln sind in Anhang 1 angegeben.

2. Akzeptanzregeln und Testmethoden

________________
* Akzeptanzregeln - gemäß GOST 26871.

2.1. Lieferung und Annahme des Bindemittels erzeugen teilweise. Die Partei betrachte das Bindemittel einer Art und einer Marke.
Die Batchgröße wird abhängig von der jährlichen Leistung des Unternehmens in der folgenden Menge festgelegt:

Bis zu 200 Tonnen - bei der jährlichen Macht von St. 150 Tausend Tonnen;
- bis zu 65 Tonnen - bei jährlicher Leistung bis zu 150 Tausend Tonnen.
Wenn das Fahrradbindemittel in den Gerichten, hat die Größe der Partei durch die Vereinbarung der Parteien festgelegt.

2.2. Der Hersteller muss die Bestätigung der Konformität der Bindungseigenschaften dieses Standards auf der Grundlage der aktuellen Testergebnisse garantieren und bestätigen.

2.3. Der Verbraucher hat das Recht, eine Kontrollprüfung auf die Einhaltung der Eigenschaften der verbindlichen Anforderungen dieser Norm vorzunehmen, während das Verfahren für Abtast- und Testmethoden gemäß GOST 23789 angewendet wird.
Wenn die Inkonsistenz der Stärke des Biegebindemittels oder der Kompression der im relevanten Dokument angegebenen Marke in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Festigkeit geändert werden sollte.

2.4. Probenahme und Bindemittel Testmethoden werden nach GOST 23789 hergestellt.

3. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung

________________
* Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung - gemäß GOST 26871.

3.1. Die Bindemittelschiff ohne Verpackung oder verpackt in Taschen gemäß GOST 2226 und einem anderen Behälter.

3.2. Die Bindemittel, die für Porzellan-Fayience- und Keramikindustrie sowie für spezielle Zwecke verwendet werden, sollten nur in GOST 2226 angetippt werden.

3.3 Der Hersteller muss jeweils von einem Dokument des etablierten Formulars begleiten, das anzeigt:
- der Name der Organisation, in der Unterordnung des Herstellers des Herstellers;
- Name und Adresse des Herstellers;
- Datum der Parteinummer und des Dokuments;

Viel Charge und Datum des Versands;
- Name und Adresse des Empfängers;
- Bezeichnung des Bindemittels nach Anspruch 1.10 und den Ergebnissen physikalischer und mechanischer Tests;
- spezifische Oberfläche zum Binden Feinschleifen;
- Bezeichnung dieses Standards.

3.4. Beim Transport und Lagern müssen die Bindemittel vor Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt sein.

4. Herstellergarantien

4.1. Der Hersteller muss die Einhaltung der Eigenschaften der Gipsbindemittelanforderungen dieser Norm garantieren, unterliegt den Bedingungen des Transports und der Lagerung.
Die Garantiezeit der Lagerung von Bindemitteln - 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Herstellung.

Anhang 1 (Referenz). Gültigkeitsbereich von Gips-Bindemitteln

ANHANG 1
Referenz

Geltungsbereich von Bindemitteln.

1. Herstellung von Gipsbauprodukten aller Art

M-2 - M-7, das gesamte Timing von Härten und Schleifengraden

2. Herstellung von dünnwandigen Bauprodukten und dekorativen Teilen

M-2 - M-7, dünnes und mittleres Schleifen, schnelles und normales Härten

3. Herstellung von Verputzen, Dichtungsnähten und speziellen Zwecken

M-2 - M-25, normale und langsame Hardware, mittlerer und dünner Boden

4. Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan-Fayence, Keramik, Maschinenbau und anderen Branchen sowie Medizin

G-5 - M-25, Feinschleifen mit normalem Härten

5. Für medizinische Zwecke

M-2 - M-7, schnelles und normales Härten, mittleres und dünnes Mahlen

Anhang 2 (Referenz). Informationsdetails von GOST 125-79 ST SEV 826-77

Anlage 2.
Referenz

Informationsdetails gemäß diesem Standard ST SEV 826-77

Abschnitt, Artikel GOST 125-79

Abschnitt, Artikel St. Sev 826-77


5. Nachdruck Oktober 2002.

Diese Norm gilt für Gipsbindemittel, die durch thermische Verarbeitung von Gipsrohstoffen zu Calciumsulfat-Halbhydrat erhalten und zur Herstellung von Bauprodukten aller Art und in der Herstellung von Bauarbeiten sowie für die Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan verwendet werden - Feind, Keramik und andere Industrien.

Der Standard entspricht den Anforderungen von ST SEV 826-77 in dem in Anhang 2 angegebenen Teil.

Die Anforderungen an das medizinische Gips müssen vom einschlägigen regulatorischen Dokument festgelegt werden, das auf Basis von ST SEV 826-77 entwickelt wurde.

1. Technische Anforderungen

1. Technische Anforderungen

1.1. Bindemittel sollten gemäß den Anforderungen dieses Standards für technologische Vorschriften hergestellt werden, die in der vom Herstellerministerium vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

1.2. Zur Herstellung von Bindemitteln wird ein Gipsstein nach GOST 4013 oder Phosphogypsum gemäß der aktuellen regulatorischen und technischen Dokumentation verwendet.

1.3. Abhängig von der Festigkeitsgrenze für die Komprimierung werden die folgenden Marken von Gipsbindern unterschieden: M-2, M-3, M-4, M-5, M-6, M-7, M-10, M-13, M -16, G -19, M-22, M-25.

Die Mindeststärke jeder Bindemittelmarke muss den in Tabelle 1 angegebenen Werte einhalten.

Tabelle 1

Bindermarke.

Die Festigkeit der Proben der Strahlen mit Abmessungen von 40x40x160 mm im Alter von 2 h, MPA (kgf / cm), nicht weniger

in der Kompression.

mit Biegung.

1.4. Je nach Einstellungslinien unterscheiden sich die in Tabelle 2 gezeigten Bindungsspezies.

Tabelle 2

Art des Adstringentums

Index der Fristen des Härtens

Greiferzeit, min

nicht früher

ende spätestens als

Schnelles Härten

Normalerweise Härten

Langsam hart

Nicht normal

1.5. Für die Porzellan-Fayence- und Keramikindustrie werden Bindemittel mit dem Zeitpunkt des für normalen Reitgips festgelegten Anfalls hergestellt.

1.6. Je nach Mahlgrad unterscheiden sich die in Tabelle 3 gezeigten Bindungsspezies.

Tisch 3.

Art des Adstringentums

Pomola-Grad-Index.

Das maximale Gleichgewicht in den Größen mit den Größen der Zellen im Licht beträgt 0,2 mm,%, nicht mehr

Grobes Schleifen

Mittelschleifen

Dünnes Mahlen

1.7. Für Porzellan-Fayence- und Keramikindustrien bestehen Bindemittel aus feinem Schleifen mit einem maximalen Rückstand auf das Sieb mit Zellen in der Größe von 0,2 mm nicht mehr als 1%.

1.8. Der Hersteller muss die spezifische Oberfläche des Bindemittelschleifens mindestens einmal im Monat bestimmen und seinen Wert in dem Dokumentsatz angeben.

1.9. Die in China-Fayence verwendeten Bindemittel, keramischen und anderen Industrien, müssen den in Tabelle 4 angegebenen zusätzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Tabelle 4.

Name des Indikators

Bindung für andere Industrien

Volumenverlängerung,%, nicht mehr

Wasserabsorption,%, nicht weniger

1.10. Die Bindung höchster Qualitätskategorien sollte die in Tabelle angegebenen zusätzlichen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 5.

Name des Indikators

Bindemittel zur Herstellung von Bauprodukten und Bauarbeiten

Bindung für Porzellan-Fayans und Keramikindustrie

Binder-Marke, nicht niedriger

Das maximale Gleichgewicht des Siebes mit der Größe der Zellen im Licht beträgt 0,2 mm,%, nicht mehr als

Verunreinigungen, die in Salzsäure nicht löslich sind,%, nicht mehr

Ein Beispiel für eine bedingte Bezeichnung eines Gipsbindemittels 5.2 MPa (52 kgf / cm) mit Gipplationszeiten: Der Beginn beträgt 5 Minuten, das Ende beträgt 9 Minuten und der Rückstand auf dem Sieb mit der Größe der Zellen im Licht von 0,2 mm 9%, dh Die verbindliche Marke von M-5, Schnellhärten, Mittelschleifen:

Mr. AI II.

Hinweis. Mögliche Bereiche der Anwendung von Bindemitteln sind in Anhang 1 angegeben.

2. Akzeptanzregeln und Testmethoden

________________
* Akzeptanzregeln - gemäß GOST 26871.

2.1. Lieferung und Annahme des Bindemittels erzeugen teilweise. Die Partei betrachte das Bindemittel einer Art und einer Marke.

Die Batchgröße wird abhängig von der jährlichen Leistung des Unternehmens in der folgenden Menge festgelegt:

Bis zu 200 Tonnen - bei der jährlichen Macht von St. 150 Tausend Tonnen;

- bis zu 65 Tonnen - bei jährlicher Leistung bis zu 150 Tausend Tonnen.

Bei der Versand des Bindemittels in den Gerichten legt die Parteigröße durch die Zustimmung der Parteien fest.

2.2. Der Hersteller muss die Bestätigung der Konformität der Bindungseigenschaften dieses Standards auf der Grundlage der aktuellen Testergebnisse garantieren und bestätigen.

2.3. Der Verbraucher hat das Recht, eine Kontrollprüfung auf die Einhaltung der Eigenschaften der verbindlichen Anforderungen dieser Norm vorzunehmen, während das Verfahren für Abtast- und Testmethoden gemäß GOST 23789 angewendet wird.

Wenn die Inkonsistenz der Stärke des Biegebindemittels oder der Kompression der im relevanten Dokument angegebenen Marke in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Festigkeit geändert werden sollte.

2.4. Probenahme und Bindemittel Testmethoden werden nach GOST 23789 hergestellt.

3. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung

________________
* Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung - gemäß GOST 26871.

3.1. Die Bindemittelschiff ohne Verpackung oder verpackt in Taschen gemäß GOST 2226 und einem anderen Behälter.

3.2. Die Bindemittel, die für Porzellan-Fayience- und Keramikindustrie sowie für spezielle Zwecke verwendet werden, sollten nur in GOST 2226 angetippt werden.

3.3 Der Hersteller muss jeweils von einem Dokument des etablierten Formulars begleiten, das anzeigt:

- der Name der Organisation, in der Unterordnung des Herstellers des Herstellers;

- Name und Adresse des Herstellers;

- Datum der Parteinummer und des Dokuments;

Viel Charge und Datum des Versands;

- Name und Adresse des Empfängers;

- Bezeichnung des Bindemittels nach Anspruch 1.10 und den Ergebnissen physikalischer und mechanischer Tests;

- spezifische Oberfläche zum Binden Feinschleifen;

- Bezeichnung dieses Standards.

3.4. Beim Transport und Lagern müssen die Bindemittel vor Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt sein.

4. Herstellergarantien

4.1. Der Hersteller muss die Einhaltung der Eigenschaften der Gipsbindemittelanforderungen dieser Norm garantieren, unterliegt den Bedingungen des Transports und der Lagerung.

Die Garantiezeit der Lagerung von Bindemitteln - 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Herstellung.

Anhang 1 (Referenz). Gültigkeitsbereich von Gips-Bindemitteln

ANHANG 1
Referenz

Geltungsbereich von Bindemitteln.

1. Herstellung von Gipsbauprodukten aller Art

M-2 - M-7, das gesamte Timing von Härten und Schleifengraden

2. Herstellung von dünnwandigen Bauprodukten und dekorativen Teilen

M-2 - M-7, dünnes und mittleres Schleifen, schnelles und normales Härten

3. Herstellung von Verputzen, Dichtungsnähten und speziellen Zwecken

M-2 - M-25, normale und langsame Hardware, mittlerer und dünner Boden

4. Herstellung von Formen und Modellen in Porzellan-Fayence, Keramik, Maschinenbau und anderen Branchen sowie Medizin

G-5 - M-25, Feinschleifen mit normalem Härten

5. Für medizinische Zwecke

M-2 - M-7, schnelles und normales Härten, mittleres und dünnes Mahlen

Anhang 2 (Referenz). Informationsdetails von GOST 125-79 ST SEV 826-77

Anlage 2.
Referenz

Informationsdetails gemäß diesem Standard ST SEV 826-77

Abschnitt, Artikel GOST 125-79

Abschnitt, Artikel St. Sev 826-77



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offizielle Ausgabe
M.: IPK-Publishing-Standards, 2002