Stellenbeschreibung für den stellvertretenden Direktor für technische Angelegenheiten. Stellenbeschreibung des technischen Direktors Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Belange

Stellvertretende Leiter
[Name der Firma]
Arbeitsbeschreibung
Moskau „01“ Juli 2007 Reg.-Nr. N ___
Ich bin damit einverstanden
[Berufsbezeichnung] [Name der Organisation]
______________/___[VOLLSTÄNDIGER NAME.]___/
Stellvertretender Direktor für technische Angelegenheiten
(Handelsunternehmen)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Verantwortlichkeiten, Rechte und
Verantwortung des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten [Name der Organisation in
Genitiv] (im Folgenden: Gesellschaft).
1.2. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten wird in die Position berufen und
gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung aus dem Amt entlassen
Anordnung im Auftrag des Firmenchefs.
1.3. Stellvertretender Direktor für technische Angelegenheiten berichtet direkt an
[Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens.
1.4. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten gehört zur Kategorie der Manager,
leitet die technische Arbeit des Unternehmens und unterstellt:
- Hausmeister;
- Energie;
- Elektriker.
1.5. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten ist verantwortlich für:
- ordnungsgemäße Organisation der technischen Arbeiten gemäß den genehmigten
Programme (Pläne) des Unternehmens;
- Leistung und Arbeitsdisziplin der Mitarbeiter;
- Sicherheit von Dokumenten (Informationen), die Informationen enthalten
Geschäftsgeheimnis einer Organisation (Unternehmen), andere vertrauliche Informationen, einschließlich
personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Unternehmens;
- Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Einhaltung von Regeln
Brandschutz in Industriegebäuden.
1.6. Eine Person, die hat
eine höhere technische Ausbildung und Führungserfahrung im entsprechenden Bereich sind nicht vorhanden
weniger als 5 (fünf) Jahre.
1.7. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten sollte wissen:
- Gesetze, Verordnungen, Verordnungen, Weisungen, Anordnungen, sonstige normative und leitende Bestimmungen
Unterlagen zum Betrieb eines Handelsunternehmens, zu Bau- und Reparaturarbeiten;
- Technologien zur Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten;
- Regeln und Anforderungen für die Erstellung der Dokumentation für Immobilien und
Konstruktion;
- Sicherheitsregeln bei der Durchführung von Reparatur- und Bauarbeiten;
- Arbeitsrecht;
- interne Arbeitsvorschriften;
- Arbeitsschutzregeln und -vorschriften;
- Sicherheitsvorschriften, industrielle Hygiene und Hygiene, Brandschutz
Sicherheit, Zivilschutz.
1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des stellvertretenden Generaldirektors für Technik
Teile seiner Aufgaben sind [Stellvertretertitel] zugeordnet.
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2. Funktionale Verantwortlichkeiten
Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten nimmt folgende Arbeitsfunktionen wahr:
2.1. Organisiert die Arbeit zu Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
2.2. Bietet den technischen Betrieb von Gebäuden und technischen Geräten.
2.3. Stellt sicher, dass die aufgrund behördlicher Anforderungen erforderliche Dokumentation verfügbar ist.
an Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen des Unternehmens.
2.4. Stellt die rechtzeitige Fertigstellung und Verfügbarkeit von Reparatur- und Bauarbeiten sicher und
ggf. und Erstellung der für deren Durchführung notwendigen technischen Dokumentation
funktioniert
2.5. Organisiert die technische und finanzielle Planung von Reparatur- und Bauarbeiten
Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität von Reparatur- und Bauarbeiten.
2.6. Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen.
2.7. Stellt die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen usw. sicher
andere Dinge während der Arbeit, kontrolliert deren rationelle Verwendung.
2.8. Plant, koordiniert Mengen, Termine, organisiert und sorgt für Termintreue
Durchführung routinemäßiger Reparaturen.
2.9. Überwacht und sorgt für den guten Zustand der Aufzüge und deren Einhaltung
Regeln für ihren Betrieb und die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen.
2.10. Bietet eine tägliche Überwachung des Zustands der elektrischen Leitungen,
elektrische Ausrüstung, unterbrechungsfreie Stromversorgung, gerechtfertigt und wirtschaftlich
Energieverbrauch.
2.11. Gewährleistet einen unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs- und Abwassersysteme
und Lüftungsgeräte im Unternehmen. Behält den Überblick darüber, was gerechtfertigt und wirtschaftlich ist
Verbrauch von Wasser und Wärmeenergie.
2.12. Entwickelt und legt Anweisungen und Vorschläge zur Genehmigung zur Genehmigung vor
Maßnahmen zur Verbesserung der Brand- und Notfallsicherheit, Beseitigung von Verstößen
über Sicherheitsvorkehrungen.
2.13. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Bereitschaftsüberwachung durch
Unternehmen für Arbeiten, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung.
2.14. Informiert den Leiter des Unternehmens über bestehende Arbeitsmängel
Unternehmen, Maßnahmen zu ihrer Liquidation.
2.15. Erfüllt und überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsstandards durch die Mitarbeiter
Disziplin, Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, industrielle Hygiene und Hygieneanforderungen,
Brandschutz, Notfallsicherheit, Anforderungen des Zivilschutzes.
2.16. Stellt sicher, dass Anweisungen an die Mitarbeiter kommuniziert werden und diese eingehalten werden
Anordnungen der Unternehmensverwaltung zu funktionalen Fragen
Aufgaben des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten.
2.17. Gibt keine Interviews, hält keine Besprechungen oder Verhandlungen im Zusammenhang mit Aktivitäten ab
Unternehmen, ohne die Erlaubnis des Unternehmensleiters.
Bei Bedarf kann der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten einbezogen werden
Ausübung ihrer Pflichten durch Überstunden, auf Beschluss des Direktors der Organisation, in der Art und Weise
arbeitsrechtlich vorgesehen.
3. Rechte
Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten hat das Recht:
3.1. Erteilen Sie Befehle und Anweisungen zu Themen, die in seine Funktion fallen
Verantwortlichkeiten.
3.2. Überwachen Sie die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften
Sicherheit der Mitarbeiter des Unternehmens und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um diese zu beseitigen.
3.3. Machen Sie Vorschläge für die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen
Mitarbeiter des Unternehmens, die grobe Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften begangen haben und
Brandschutz, Arbeitsdisziplin sowie deren Abschreibung auf der Grundlage der Ergebnisse
arbeiten.
3.4. Machen Sie dem Leiter des Unternehmens Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs des Unternehmens.
4. Verantwortung und Leistungsbewertung
4.1. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten ist für administrative und disziplinarische Angelegenheiten verantwortlich
und materiell (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtlich)
Verantwortung für:
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4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Anweisungen
direkter Vorgesetzter.
4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Pflichten
Aufgaben für ihn.
4.1.3. Illegale Nutzung eingeräumter behördlicher Befugnisse sowie
Verwendung für persönliche Zwecke.
4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.
4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften,
Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen
Mitarbeiter.
4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.
4.2. Die Bewertung der Arbeit des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten erfolgt:
4.2.1. Direkter Vorgesetzter – regelmäßig, im Alltag
der Arbeitnehmer übt seine Arbeitsaufgaben aus.
4.2.2. Zertifizierungskommission des Unternehmens – regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre
basierend auf dokumentierten Leistungsergebnissen für den Bewertungszeitraum.
4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten
ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben
diese Anleitung.
5. Arbeitsbedingungen
5.1. Die Arbeitszeiten des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten werden in festgelegt
in Übereinstimmung mit den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.
5.2. Aus Produktionsgründen stellvertretender Direktor für Technik
Einheiten sind verpflichtet, Geschäftsreisen (auch örtliche) zu unternehmen.
5.3. Aus Produktionsgründen ist der stellvertretende Direktor für Technik
Teile können mit offiziellen Fahrzeugen zur Erfüllung ihrer Arbeitsfunktionen bereitgestellt werden.
6. Unterschriftenrecht
6.1. Stellvertretender Direktor für technische Angelegenheiten zur Sicherstellung seiner Tätigkeit
das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Themen zu unterzeichnen
in seine funktionale Verantwortung einbezogen.
Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „__“ _______ 20__
(Unterschrift)

Warum genau stellvertretender Direktor für technische Angelegenheiten?
Wenn keine Optionen bestehen, können Sie diese Stellenbeschreibung des Chefingenieurs für den stellvertretenden Direktor für technische Angelegenheiten verwenden. Passen Sie es unbedingt an die Besonderheiten Ihres Unternehmens an.

STELLENBESCHREIBUNG FÜR CHEFINGENIEUR

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Chefingenieur gehört zur Kategorie der Manager und wird auf Anordnung des Unternehmensleiters eingestellt und entlassen.
1.2. Auf die Position des Chefingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Führungspositionen in der für das Unternehmensprofil relevanten Branche verfügt.
1.3. Der Chefingenieur berichtet direkt an den Direktor des Unternehmens.
1.4. Bei seiner Tätigkeit wird der Chefingenieur geleitet von:
- Gesetzes- und Regulierungsdokumente zu den durchgeführten Arbeiten;
- methodische Materialien zu relevanten Themen;
- die Satzung des Unternehmens;
- Arbeitsvorschriften;
- Anordnungen, Weisungen des Unternehmensleiters;
- diese Stellenbeschreibung.
1.5. Der Chefingenieur muss wissen:
- Dekrete und Beschlüsse des Präsidenten der Republik Belarus und der Regierung der Republik Belarus, die die Hauptrichtungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes und der entsprechenden Industrie festlegen;
- Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige maßgebliche normative Materialien höherer und anderer Organe im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;
- Aussichten und Trends in der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Branche und des Unternehmens;
- Produktionskapazität des Unternehmens;
- Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
- das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Plänen für die Produktions- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens;
- Methoden der Unternehmensführung und Unternehmensführung;
- das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Geschäftsverträgen;
- inländische und ausländische wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche und die Erfahrung führender Unternehmen;
- Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;
- Grundlagen der Arbeits- und Wirtschaftsgesetzgebung der Republik Belarus;
- Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz.
1.6. Während der Abwesenheit des Chefingenieurs des Unternehmens werden seine Aufgaben in der vorgeschriebenen Weise von einem ernannten Stellvertreter wahrgenommen, der die volle Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung trägt.

II. FUNKTIONEN

Dem Chefingenieur des Unternehmens werden folgende Funktionen übertragen:
2.1. Leitung der Produktionsaktivitäten im Unternehmen.
2.2. Arbeitsorganisation zur Verbesserung der Qualifikation untergeordneter Mitarbeiter.
2.3. Gewährleistung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen für untergeordnete Künstler und Überwachung ihrer Einhaltung der Anforderungen der gesetzlichen und behördlichen Rechtsakte zum Arbeitsschutz.

III. AMTLICHE VERPFLICHTUNGEN

Zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben ist der Chefingenieur des Unternehmens verpflichtet:
3.1. Bestimmen Sie die technische Politik, die Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens und Möglichkeiten zur Umsetzung umfassender Programme in allen Bereichen der Verbesserung, des Wiederaufbaus, der technischen Umrüstung der bestehenden Produktion, ihrer Spezialisierung und Zusammenarbeit.
3.2. Gewährleistung einer ständigen Steigerung des Niveaus der technischen Vorbereitung der Produktion, ihrer Effizienz und Reduzierung der Material-, Finanz- und Arbeitskosten für die Herstellung von Produkten, Arbeiten (Dienstleistungen), ihrer hohen Qualität, Zuverlässigkeit und Haltbarkeit gemäß den staatlichen Standards und technischen Bedingungen und Anforderungen der technischen Ästhetik, der rationellen Nutzung der Produktionsmittel und aller Arten von Ressourcen.
3.3. Verwalten Sie die Entwicklung langfristiger Pläne für die Entwicklung des Unternehmens, den Wiederaufbau und die Modernisierung, Maßnahmen zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen der Produktion auf die Umwelt, den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Schaffung möglichst günstiger und sicherer Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Produktion Standards.
3.4. Organisieren Sie die Entwicklung und Umsetzung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, Plänen für organisatorische und technische Maßnahmen sowie Plänen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
3.5. Gewährleisten Sie die Wirksamkeit von Designlösungen, eine rechtzeitige und qualitativ hochwertige Produktionsvorbereitung, den technischen Betrieb, die Reparatur und Modernisierung von Geräten und erreichen Sie ein hohes Maß an Produktqualität im Prozess ihrer Entwicklung und Produktion.
3.6. Auf der Grundlage moderner wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften, der Ergebnisse der Patentforschung sowie bewährter Verfahren werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Wirtschaft Arbeiten zur Verbesserung des Sortiments, zur Verbesserung und Aktualisierung hergestellter Produkte, durchgeführter Arbeiten (Dienstleistungen) organisiert und erstellt grundlegend neue Arten von Produkten, Geräten und Technologien, Design und Einführung computergestützter Designsysteme in die Produktion, Mittel zur komplexen Mechanisierung und Automatisierung technologischer Prozesse, Kontrolle und Prüfung von Hochleistungs-Spezialgeräten, Entwicklung von Standards für die Arbeit Intensität der Produkte und Standards für den Materialverbrauch für ihre Herstellung sowie die konsequente Umsetzung eines Sparregimes.
3.7. Überwachen Sie die Einhaltung von Design-, Ingenieur- und Technologiedisziplinen, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, industrieller Hygiene und Brandschutz sowie den Anforderungen von Gostekhnadzor, Umwelt-, Sanitär- und anderen Behörden.
3.8. Sorgen Sie für die rechtzeitige Erstellung der technischen Dokumentation (Zeichnungen, Spezifikationen, technische Bedingungen, technologische Karten).
3.9. Schließen Sie Vereinbarungen mit Forschungs-, Design- (Ingenieur- und Technologie-)Organisationen und Hochschuleinrichtungen für die Entwicklung neuer Geräte und Produktionstechnologien, Projekte für den Wiederaufbau des Unternehmens, seiner Abteilungen, Renovierung und Modernisierung von Geräten, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen , automatisierte Produktionsmanagementsysteme, üben die Kontrolle über deren Entwicklung aus, organisieren die Überprüfung und Umsetzung von technischen Umrüstungsprojekten, die von Drittorganisationen entwickelt wurden.
3.10. Koordinieren Sie die Arbeit zu Fragen der Patent- und Erfindungstätigkeit, der Standardisierung und Vereinheitlichung, der Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen, der messtechnischen Unterstützung sowie der mechanischen und energetischen Instandhaltung der Produktion.
3.11. Ergreifen Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation von Produktion, Arbeit und Management auf wissenschaftlicher Grundlage, zur Einführung von Computertechnologie, zur Mechanisierung und Automatisierung der Ingenieur- und Managementarbeit.
3.12. Organisieren Sie wissenschaftliche Forschung und Experimente, testen Sie neue Geräte und Technologien sowie Arbeiten im Bereich wissenschaftlicher und technischer Information und Propaganda, Rationalisierung und Erfindung, verbreiten Sie fortgeschrittene Produktionserfahrungen und leiten Sie die kreative Initiative der Arbeitnehmer zur Lösung vielversprechender Produktionsprobleme , wodurch das technische und wirtschaftliche Niveau gesteigert wird .
3.13. Arbeiten zum Schutz der Priorität implementierter wissenschaftlicher und technischer Lösungen durchführen, Materialien für deren Patentierung vorbereiten und Lizenzen erhalten.
3.14. Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung der Aus- und Weiterbildung des Personals entsprechend den Anforderungen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts.
3.15. Verwalten Sie die Aktivitäten der technischen Dienste des Unternehmens, überwachen Sie die Ergebnisse ihrer Arbeit, den Stand der Arbeit und die Produktionsdisziplin in untergeordneten Abteilungen.
3.16. Seien Sie der erste stellvertretende Direktor des Unternehmens.

Der Chefingenieur hat das Recht:
4.1. Vertreten Sie die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Organisationen in Fragen der Produktion sowie in anderen Fragen.
4.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch den Direktor des Unternehmens.
4.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.
4.4. Erhalten Sie von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens (Fachkräfte) Informationen und Unterlagen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
4.5. Dem Direktor des Unternehmens Vorschläge zur Ernennung, Versetzung, Entlassung von Mitarbeitern des Unternehmens, Vorschläge zu deren Förderung oder die Verhängung von Strafen gegen sie zur Prüfung vorlegen.
4.6. Fordern Sie den Direktor des Unternehmens auf, bei der Erfüllung seiner offiziellen Pflichten und Rechte Unterstützung zu leisten.

V. VERANTWORTUNG

Der Chefingenieur ist verantwortlich für:
5.1. Für die Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Republik Belarus festgelegten Grenzen.
5.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.
5.3. Für die Verursachung von Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.


Abhängig von der Art der Tätigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfügt der technische Direktor über bestimmte Befugnisse. Die Aufgabenbereiche hängen auch von der Anzahl der Mitarbeiter und der Größe des Unternehmens ab. Ein technischer Leiter ist beispielsweise für bestimmte Arbeiten in einem Produktionskomplex verantwortlich, organisiert den Bau von Anlagen, kontrolliert Reparaturarbeiten und sorgt für den unterbrechungsfreien Betrieb von Lüftungs-, Wasserversorgungs- und Stromsystemen.

Stellenbeschreibung des Technischen Direktors – Hauptbestimmungen

Die rechtlichen Weisungen für diesen Mitarbeiter beschreiben die grundlegenden Anforderungen und Rechte. Das:

  • allgemeine Bestimmungen;
  • Verantwortlichkeiten;
  • Rechte;
  • Mitarbeiterverantwortung;
  • sonstige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeit in der Produktion.

Das nach dem Muster erstellte Dokument wird vom Generaldirektor der LLC genehmigt und mit dem Siegel des Unternehmens versehen.

Eine Musterstellenbeschreibung für einen stellvertretenden Geschäftsführer finden Sie hier.

Stellenbeschreibung eines Technischen Leiters in der Produktion

Der verantwortliche Mitarbeiter in der Produktion ist einer der Manager, der auf Anordnung (nach dem Vorbild) des Geschäftsführers des Unternehmens ernannt und entlassen wird. Für diese Position wird ein Mitarbeiter mit einer höheren Fachausbildung und mindestens 3 Jahren Erfahrung in Führungspositionen berufen.

Die Weisung der leitenden Fachkraft in der Produktion ist ein Dokument, das die Rechte und Arbeitsbeziehungen im Unternehmen regelt. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens plant und verbessert ein echter Manager Ansätze zur Organisation der Produktion, führt wissenschaftliche Innovationen ein und führt Rationalisierungsforschung durch.

Auf der Website finden Sie übrigens auch eine Stellenbeschreibung für den Chefingenieur eines Bauunternehmens.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Fragen

Der stellvertretende Direktor für technische Fragen muss wissen:

  • Spezialisierung des Unternehmens;
  • Entwicklungsaussichten für LLC;
  • Vorschriften, Gesetze und Vorschriften;
  • Sicherheitsvorschriften, Hygiene, Brandschutz usw.

Die nach diesem Muster erstellte und vom General unterzeichnete Weisung des technischen Leiters der Organisation umfasst seine Rechte sowie Aspekte der Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation, Regelungen zu Tätigkeiten zur Standardisierung und Zertifizierung der Produktion, Organisation von Verbesserungsmaßnahmen die Ausbildung von Firmenmitarbeitern.

Vielleicht ist es für die Leser hilfreich zu wissen, welche Aufgaben die stellvertretende Sekretärin hat.

Aufgabenbereiche eines technischen Leiters im Bauwesen

Der technische Leiter einer LLC, die sich mit dem Bau von Gebäuden und Bauwerken beschäftigt, führt Arbeitstätigkeiten auf der Grundlage der Gesetzgebungsakte Russlands, der Satzung der LLC, interner Arbeitsvorschriften, Anordnungen, Vorschriften und Anweisungen der Geschäftsführung durch.

Dieser Mitarbeiter sorgt in der Organisation für die Erstellung der Projektdokumentation und steuert die Bau- und Reparaturarbeiten. Er muss auch den Bau planen und hat das Recht, die Qualität und den Zeitplan der Produktionsarbeiten zu kontrollieren.

Der führende Spezialist im Bauwesen ist für die Einhaltung dieser Planungs- und Budgetdisziplin, Sicherheitsstandards und Anforderungen der Aufsichtsbehörden verantwortlich. Er ist an der Einführung neuer Technologien beteiligt, führt Design- und Rationalisierungsaktivitäten durch.

Übrigens wird darüber geschrieben, wie die Stellenbeschreibung eines kaufmännischen Leiters einer LLC (Beispiel 2018) lautet.

Aufgabenbereiche eines technischen Leiters eines Autoservice-Centers

Der technische Leiter eines Autoservice-Centers ist verpflichtet, den stabilen und funktionsfähigen Betrieb der Geräte sicherzustellen und ist für die Unversehrtheit des Eigentums verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört die tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit von Geräten und Baugruppen, Elektro- und Wasserversorgungssystemen in einem Kfz-Servicecenter etc. Dieser Mitarbeiter hat auch das Recht, die Qualität der Reparaturarbeiten und Wartung von Fahrzeugen zu kontrollieren, entwickelt und plant Verbesserungsmaßnahmen Sicherheit. Zu den Aufgaben dieses Mitarbeiters gehört es, die Geschäftsführung des Kfz-Servicecenters über Arbeitsmängel und Maßnahmen zur Problembeseitigung zu informieren.

Der leitende Mitarbeiter der Organisation interagiert mit den Geschäftsführern des Autoservicezentrums und Vollzeitmitarbeitern. Er muss die Bestimmungen und Vorschriften, aktuelle Materialien zur Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, Normen und technische Bedingungen sowie Methoden der Kostenrechnung im Unternehmen kennen.

Darüber hinaus lohnt es sich, sich mit dem Material zur Stellenbeschreibung des Fahrers vertraut zu machen.

Stellenbeschreibung des technischen Direktors - Muster

Ein Leiter in der Produktion (im Baugewerbe, in einem Autowerkstatt, in anderen Organisationen) ist mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet. Er haftet auch für Nichterfüllung oder fahrlässiges Verhalten bei der Erfüllung dienstlicher Pflichten sowie für die Nichtbefolgung von Weisungen und Anordnungen der Geschäftsführung.

Allgemeine Bestimmungen Wenn wir versuchen, diese Position ganz allgemein zu charakterisieren, dann ist der stellvertretende Direktor für technische Fragen ein Versorgungsmanager, Elektriker, Energietechniker und Klempner in der gesamten Organisation. Mit anderen Worten: Das Wichtigste für ihn ist die technische Seite des Unternehmens. Diese Position fällt in die Kategorie der Manager und die Ernennung und Abberufung erfolgt auf Anordnung der ersten Person des Unternehmens. Der Stellvertreter für technische Belange ist ebenfalls dem Unternehmensleiter unterstellt. Wie bereits erwähnt, ist der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten speziell für den technischen Teil der Arbeiten gemäß den Plänen des Unternehmens verantwortlich.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Generaldirektors für technische Fragen 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Angelegenheiten.

Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird auf Anordnung des Generaldirektors auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.1.3. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten berichtet direkt an den Generaldirektor.1.4.


Zum Stellvertretenden Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird eine Person ernannt, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahre Führungserfahrung im betreffenden Bereich verfügt.1.5.

Arbeitsschutz

Aufmerksamkeit

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Angelegenheiten. 1.2. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Generaldirektors ernannt und entlassen.


1.3.

Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten berichtet direkt an den Generaldirektor. 1.4. Zum Stellvertretenden Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird eine Person ernannt, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahre Führungserfahrung in dem betreffenden Bereich verfügt.

1.5. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss über Computerkenntnisse auf dem Niveau eines sicheren Benutzers verfügen, einschließlich der Fähigkeit, spezielle Computerprogramme zu verwenden.

Stellenbeschreibungen des Stellvertretenden Technischen Direktors

Überwachen Sie die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften durch die Mitarbeiter des Unternehmens und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um diese zu beseitigen. 3.3. Machen Sie Vorschläge für die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Unternehmens, die grobe Verstöße gegen Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, Arbeitsdisziplin sowie deren Entwertung aufgrund der Ergebnisse ihrer Arbeit begangen haben.


3.4.

Die Info

Machen Sie dem Generaldirektor des Unternehmens Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs des Unternehmens. 4. VERANTWORTUNG. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten ist verantwortlich für: 4.1.


Wegen Nichterfüllung ihrer Amtspflichten. 4.2. Für ungenaue Informationen über den Stand der Erfüllung erhaltener Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung. 4.3. Wegen Nichtbefolgung von Anordnungen und Anweisungen des Generaldirektors. 4.4.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Fragen

Stellenbeschreibungen des Stellvertretenden Technischen Direktors 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Angelegenheiten. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird auf Anordnung des Generaldirektors auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.1.3. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten berichtet direkt an den Generaldirektor.1.4.
Zum Stellvertretenden Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird eine Person ernannt, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahre Führungserfahrung im betreffenden Bereich verfügt.1.5.

Berufsbeschreibungen

Aufträge und Anweisungen an andere Mitarbeiter des Unternehmens können im Rahmen der eingeräumten Befugnisse durch die oben genannten Beamten oder in einigen Fällen auch direkt erteilt werden.

  • Während der Abwesenheit des Inhabers dieser Position wird er durch den leitenden Energieingenieur ersetzt.
  • Für die Arbeit in dieser Position sind vom Mitarbeiter folgende Qualifikationen erforderlich: - Ausbildung - höhere technische Qualifikation - .- Mindesterfahrung in einer Führungsposition - 3 Jahre.
  • Der Direktor des Unternehmens legt dem Inhaber dieser Position folgende Ziele fest: - Organisation und allgemeine Leitung der technischen Entwicklung des Unternehmens; - Sicherstellung der Umsetzung der Errungenschaften des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts im Profil des Unternehmens.
  • II.

Stellenbeschreibung Stellvertretender Generaldirektor für technische Fragen

Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss über Computerkenntnisse auf dem Niveau eines sicheren Benutzers verfügen, einschließlich der Fähigkeit, spezielle Computerprogramme zu verwenden.1.6. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss wissen: - Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, andere Regulierungs- und Leitdokumente in Bezug auf die Arbeit der Handelsorganisation, Bau- und Reparaturarbeiten - Technologie zur Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten; - Regeln und Anforderungen für die Erstellung von Dokumentationen für Immobilien- und Bauprojekte; - Arbeitsvorschriften; - Arbeitsschutzvorschriften; , Brandschutz, Zivilschutz.1.7.

Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Fragen

Entwickelt und legt Anweisungen und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- und Notfallschutzes und zur Beseitigung von Sicherheitsverstößen zur Genehmigung vor. 2.1.13. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Überwachung der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung.

2.1.14. Informiert den Generaldirektor über bestehende Mängel im Betrieb des Unternehmens und über Maßnahmen zu deren Beseitigung. 2.1.15. Befolgt und überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der industriellen Hygiene- und Hygieneanforderungen, der Brand- und Notfallsicherheitsanforderungen sowie des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.
2.1.16.
Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen. 2.1.7. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit und kontrolliert deren rationelle Verwendung.
2.1.8. Plant, koordiniert Mengen, Zeiteinteilung, organisiert und sorgt für die termingerechte Durchführung von Routinereparaturen. 2.1.9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand der Aufzüge, die Einhaltung der Betriebsregeln sowie die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen. 2.1.10.

Bietet eine tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungen und elektrischer Geräte, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sowie einen gerechtfertigten und sparsamen Stromverbrauch. 2.1.11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungsanlagen im Unternehmen.

Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Umgang mit Wasser und Wärmeenergie. 2.1.12.

Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Direktors für technische Fragen

Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen. 2.1.7. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit und kontrolliert deren rationelle Verwendung. 2.1.8. Plant, koordiniert Mengen, Zeiteinteilung, organisiert und sorgt für die termingerechte Durchführung von Routinereparaturen. 2.1.9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand der Aufzüge, die Einhaltung der Betriebsregeln sowie die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen. 2.1.10. Bietet eine tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungen und elektrischer Geräte, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sowie einen gerechtfertigten und sparsamen Stromverbrauch. 2.1.11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungsanlagen im Unternehmen. Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Umgang mit Wasser und Wärmeenergie. 2.1.12.

Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Fragen

Entwickelt und legt Anweisungen und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- und Notfallschutzes und zur Beseitigung von Sicherheitsverstößen zur Genehmigung vor. 2.1.13. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Überwachung der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung. 2.1.14.

Informiert den Generaldirektor über bestehende Mängel im Betrieb des Unternehmens und über Maßnahmen zu deren Beseitigung. 2.1.15. Befolgt und überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der industriellen Hygiene- und Hygieneanforderungen, der Brand- und Notfallsicherheitsanforderungen sowie des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.

Stellvertretender Technischer Direktor – Leiter des Büros für Technische Dokumentation (im Folgenden Stellvertretender Technischer Direktor genannt) gehört zur Kategorie der Manager.

Der stellvertretende Technische Direktor wird auf Anordnung des Generaldirektors auf Vorschlag des Technischen Direktors in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise ernannt und entlassen.

Der stellvertretende Technische Direktor berichtet direkt an den Technischen Direktor.

Der stellvertretende Technische Direktor orientiert sich bei seiner Tätigkeit an folgenden Dokumenten:

  • aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation.
  • ein einheitliches System der Design- und Technologiedokumentation.
  • GOSTs, OSTs, TUs und in der Produktion geltende Standards, internationale Standards;
  • Regulierungsdokumente des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf den Umfang seiner Aktivitäten;
  • Arbeitsschutz-, Sicherheits-, Brandschutz- und Betriebshygienevorschriften;
  • Anordnungen und Weisungen des General- und technischen Direktors des Unternehmens;
  • diese Stellenbeschreibung;
  • interne Arbeitsvorschriften.

Während der Abwesenheit des stellvertretenden Technischen Direktors (Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Generaldirektors ernannten Person aus dem Personal wahrgenommen.

Diese Anweisungen können gemäß dem festgelegten Verfahren geändert oder ergänzt werden.

Verantwortlichkeiten

Der stellvertretende Technische Direktor ist verpflichtet:

  • Sicherstellen der Organisation der Planung und Durchführung von Arbeiten in der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt. Sorgen Sie für eine zeitnahe Regelung der Aufgabenpriorität für die Herstellung und Reparatur von Werkzeugen und Geräten unter Berücksichtigung der Prioritätsaufgaben der bestehenden Produktion und der Zeitpläne für neue Projekte.
  • Organisieren Sie die Produktions-, technische und finanzielle Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität der Arbeit in der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt.
  • Sorgen Sie für eine Erhöhung des technologischen Niveaus der Produktion im Reparatur- und Werkzeugbau, organisieren Sie die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitsintensität, des Materialverbrauchs, der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion im Reparatur- und Werkzeugbau.
  • Stellen Sie sicher, dass die Notwendigkeit einer Verlagerung der Produktion von Teilen oder Geräten im Allgemeinen an Drittunternehmen unter Berücksichtigung der vorhandenen technologischen Fähigkeiten und der Kapazität der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt ermittelt wird. Organisieren Sie die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente für die Produktionsverlagerung an Drittunternehmen sowie die technische und finanzielle Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität der Arbeiten zur Herstellung von Teilen oder Geräten im Allgemeinen bei Drittunternehmen.
  • Gewährleisten Sie die Kontrolle über den Zeitpunkt des Entwurfs der technologischen Ausrüstung im Ausrüstungskonstruktionsbüro der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt. Sorgen Sie für eine zeitnahe Regelung der Priorität der Erledigung von Ausrüstungskonstruktionsaufgaben unter Berücksichtigung der vorrangigen Aufgaben der bestehenden Produktion und der Zeitpläne für neue Projekte.
  • Sorgen Sie für die Erstellung der erforderlichen Berichtsdokumente zu Aktivitäten im Allgemeinen sowie zu Abteilungen im Besonderen.
  • Sorgen Sie für die Erstellung von Ausgangsdaten zur Aufnahme in den Ausgabenhaushalt und den Investitionsausgabenplan des Unternehmens im Einvernehmen mit dem technischen Leiter.
  • Sorgen Sie für die Vorbereitung, Koordination und Genehmigung von Aufträgen für neue Projekte.
  • Sicherstellung der Erstellung von Kostenvoranschlagsanfragen in Absprache mit dem technischen Leiter, Überwachung des Fortschritts der Kostenvoranschlagserstellung in allen Phasen.
  • Leitung von Gruppen technischer Spezialisten bei der Umsetzung neuer Projekte, Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitsintensität, Umsetzung komplexer Automatisierung und Mechanisierung technologischer Prozesse sowie Verbesserung der Produktqualität. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor oder organisieren Sie deren Vorbereitung – Protokolle von Sitzungen der Arbeitsgruppen, Fortschrittsberichte, Fachdokumente, die sich aus den Aktivitäten der Arbeitsgruppen ergeben.
  • Organisieren Sie die Arbeit, um Kostensenkungen konsequent umzusetzen.
  • Übernehmen Sie die allgemeine Leitung des Büros für technische Dokumentation (BTD) und organisieren Sie die Arbeit des BTD gemäß den Anforderungen der behördlichen Dokumentation.
  • Sorgen Sie für die Organisation der Buchhaltung, Aktualisierung und zeitnahen Erstellung der technischen Dokumentation für die Herstellung von Produkten gemäß den Standards für Vertrieb und Anwendungen. Sorgen Sie für die Beschlagnahme stornierter Unterlagen.
  • Erwerben Sie auf Anfrage externe Regulierungsdokumente (Normen, technische Spezifikationen usw.) und erstellen Sie Vereinbarungen mit Dokumentationslieferanten.
  • Organisieren Sie den Kauf von Fachliteratur, das Abonnement von Zeitschriften im Unternehmen und erstellen Sie Vereinbarungen mit Abonnementdienstleistern.
  • Organisieren und implementieren Sie elektronische Dokumentenmanagementsysteme in BTC als Teil des werksweiten Systems.
  • Stellen Sie sicher, dass die erforderliche Dokumentation elektronisch eingeht, im gesamten Unternehmen verteilt wird und Kopien gemäß den Verteilungsstandards auf Papier erstellt werden.
  • Gewährleistung der Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zur Erfassung und Verbreitung der normativen und technischen Dokumentation der wissenschaftlichen und technischen Dokumentation durch BTC-Mitarbeiter.
  • Organisieren Sie bei Bedarf Audits von Unternehmensbereichen, die aufgezeichnete Dokumentationen erhalten, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen der QMS-Standards in Bezug auf Buchhaltung, Änderungen und Verbreitung der technischen Dokumentation einhalten.
  • Leiten Sie eine geheime Sicherheitseinheit.
  • Befolgen Sie die Anweisungen Ihres direkten Vorgesetzten.
  • Kennen und stellen Sie die Umsetzung der Qualitätsziele des Unternehmens sicher.
  • Stellen Sie sicher, dass die Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes, der Unternehmensethik und der internen Arbeitsvorschriften eingehalten werden, und überwachen Sie die Umsetzung der oben genannten Standards und Regeln in den Abteilungen.
  • Ersetzung des technischen Leiters während seiner Abwesenheit (Urlaub, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Geschäftsreise usw.)

Rechte

Der stellvertretende Technische Direktor hat das Recht:

  • Auf Anweisung des Technischen Direktors im Namen der technischen Dienste des Unternehmens handeln, die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Strukturbereichen des Unternehmens, Organisationen und Regierungsstellen vertreten.
  • Fordern und erhalten Sie die notwendigen Informationen von den Strukturabteilungen des Unternehmens und den Spezialisten.
  • Überprüfen Sie auf Anweisung des technischen Direktors die Aktivitäten der Strukturabteilungen des Unternehmens im Bereich der technischen Vorbereitung der Produktion.
  • Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit Produktions- und technischen Aktivitäten.
  • Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen.
  • Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen; mit seiner Unterschrift Aufträge für das Unternehmen zu Fragen der Produktionstätigkeit erteilen.
  • Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
  • Unterbreiten Sie dem technischen Direktor Vorschläge zur materiellen und disziplinarischen Haftung von Beamten auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen.
  • Machen Sie dem technischen Direktor Vorschläge zu Prämien für Mitarbeiter für hohe Produktions- und technische Leistungen.
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeiten im Rahmen dieser Anleitung zur Prüfung durch den Technischen Leiter einreichen.

Verantwortung

Der stellvertretende Technische Direktor ist verantwortlich für:

  • Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
  • Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Für die Verursachung materieller Schäden am Unternehmen – im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, Betriebshygiene und internen Arbeitsvorschriften.
  • Für die Organisation seiner Aktivitäten gemäß den Regeln und Verfahren, die im Qualitätshandbuch, den Unternehmensstandards und anderen Dokumenten des Qualitätssystems in Bezug auf seinen Tätigkeitsbereich geregelt sind.

Qualifikationsvoraussetzungen und erforderlicher Kenntnisstand

Auf die Stelle des stellvertretenden Technischen Direktors wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung und Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen von mindestens 5 Jahren berufen.

Der stellvertretende technische Direktor muss wissen:

  • Das im Unternehmen geltende Qualitätssystem und seine maßgeblichen Dokumente;
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die die Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens regeln;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;
  • Perspektiven für die technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Unternehmens;
  • Produktionskapazität des Unternehmens;
  • Technologie zur Herstellung der Produkte des Unternehmens;
  • Das Verfahren zur Erstellung und Genehmigung von Plänen für die Produktions- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens;
  • Marktmethoden der Unternehmensführung und Unternehmensführung;
  • Das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Wirtschafts- und Finanzverträgen;
  • Wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche und die Erfahrung führender Unternehmen;
  • Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • interne Arbeitsvorschriften.
  • Der stellvertretende technische Leiter muss in der Lage sein, an einem PC im Benutzermodus in Microsoft Office, Solid Works oder ähnlichen Programmen zu arbeiten.