Stellenbeschreibung des Umweltverantwortlichen im Unternehmen. Umweltanweisungen des Unternehmens. Weitere Anweisungen im Abschnitt



















BETRIEBSANLEITUNG FÜR UMWELTSCHUTZINGENIEUR (ÖKOLOGE)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Umweltingenieurs (Ökologen).

1.2. Auf die Stelle wird ein Umweltschutzingenieur (Umweltschützer) berufen und nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren per Beschluss entlassen

1.3. Der Umweltingenieur berichtet direkt an

1.4. Eine Person, die:

– Umweltingenieur (Umweltschützer) Kategorie I: höhere Berufsausbildung und Berufserfahrung als Umweltingenieur () Kategorie II für mindestens 3 Jahre;

– Umweltingenieur (Ökologe) Kategorie II: höhere Berufsausbildung und Berufserfahrung als Umweltingenieur (Ökologe) von mindestens 3 Jahren;

– Umweltschutzingenieur (Umweltschützer): Höhere Berufsausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung.

1.5. Ein Umweltingenieur (Umweltschützer) muss wissen:

- Umweltrecht;

— regulatorische und methodische Materialien zum Umweltschutz und zur rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen;

— Systeme von Umweltstandards und -vorschriften;

- Produktions- und Organisationsstruktur des Unternehmens und Aussichten für seine Entwicklung;

- technologische Prozesse und Produktionsweisen der Produkte des Unternehmens;

— das Verfahren zur Durchführung einer Umweltprüfung von Vorplanungs-, Vorentwurfs- und Entwurfsmaterialien;

— Methoden zur Umweltüberwachung;

— Mittel zur Überwachung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Unternehmensausrüstung mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Naturbewirtschaftung sowie den geltenden Umweltnormen und -vorschriften;

— fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich Umweltschutz und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen;

— das Verfahren zur Rechnungslegung und Berichterstattung zum Umweltschutz;

— Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

- Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;

- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Umweltingenieurs werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

2.1. Die fachlichen Aufgaben des Umweltingenieurs (Umweltfachmann) werden auf der Grundlage und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Umweltingenieurs festgelegt und können bei der Erstellung der Stellenbeschreibung aufgrund konkreter Umstände ergänzt und geklärt werden.

2.2. Umweltingenieur (Umweltschützer):

2.2.1. Führt die Kontrolle über die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze, Anweisungen, Standards und Vorschriften zum Umweltschutz in den Unternehmensbereichen durch und trägt dazu bei, die schädlichen Auswirkungen von Produktionsfaktoren auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter zu reduzieren.

2.2.2. Entwickelt Entwürfe langfristiger und aktueller Umweltschutzpläne und kontrolliert deren Umsetzung.

2.2.3. Beteiligt sich an der Umweltprüfung von Machbarkeitsstudien von Projekten zum Ausbau und Wiederaufbau bestehender Industrien sowie der Schaffung neuer Technologien und Ausrüstungen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien.

2.2.4. Beteiligt sich an Forschungs- und Versuchsarbeiten zur industriellen Abwasserbehandlung, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, zur Emission schädlicher Substanzen in die Atmosphäre, zur Reduzierung oder vollständigen Beseitigung von technologischen Abfällen und zur rationellen Nutzung von Land- und Wasserressourcen.

2.2.5. Führt die Kontrolle über die Einhaltung der technologischen Regelungen von Umweltanlagen durch, analysiert deren Arbeit, überwacht die Einhaltung von Umweltstandards und -vorschriften sowie den Zustand der Umwelt in dem Gebiet, in dem sich das Unternehmen befindet.

2.2.6. Erstellt technische Vorschriften, analytische Kontrollpläne, Pässe, Anweisungen und andere technische Dokumentationen.

2.2.7. Beteiligt sich an der Überprüfung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Ausrüstung mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen.

2.2.8. Erstellt die etablierte Berichterstattung über die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen, beteiligt sich an der Arbeit von Kommissionen zur Umweltprüfung des Unternehmens.

3.1. Der Umweltingenieur hat das Recht:

3.1.1. Überwachen Sie die Einhaltung der technologischen Regelungen von Umweltanlagen, Umweltstandards und -vorschriften.

3.1.2. Überwachen Sie den Zustand der Umwelt in dem Gebiet, in dem sich das Unternehmen befindet.

3.1.3. Beteiligen Sie sich an der Überprüfung des Zustands der technischen Ausrüstung, um den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen gerecht zu werden.

4. VERANTWORTUNG

4.1. Der Umweltingenieur ist verantwortlich für:

4.1.1. Nichterfüllung ihrer funktionalen Pflichten.

4.1.2. Ungenaue Informationen über den Status der erhaltenen Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.

4.1.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen des Unternehmensleiters, Weisungen und Aufgaben des Abteilungsleiters.

4.1.4. Verstoß gegen die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Die Arbeitsweise des Umweltingenieurs richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Im Zusammenhang mit dem Produktionsbedarf kann der Umweltschutzingenieur (Umweltschützer) auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) entsandt werden.

BETRIEBSANLEITUNG FÜR UMWELTSCHUTZINGENIEUR (ÖKOLOGE)

Ich bin damit einverstanden

_____________________________ (Nachname, Initialen)

(Name der Organisation, ihre ________________________________

Organisations- und Rechtsform) (Geschäftsführer; sonstiger Bevollmächtigter

Stellenbeschreibung genehmigen)

——————————————————————-

(Name der Einrichtung)

00.00.201_ #00

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die Rechte, Pflichten und Pflichten eines Umweltingenieurs (Ökologen) _____________________ (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) fest. Institutionsname

1.2. Für die Position:

Ein Umweltingenieur (Ökologe) wird von einer Person mit einer höheren Berufsausbildung aufgenommen (es gibt keine Anforderungen an Berufserfahrung);

Umweltingenieur (Ökologe) der Kategorie II – eine Person mit höherer Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Umweltingenieur (Ökologe);

Umweltschutzingenieur der Kategorie I (Ökologe) – eine Person mit höherer Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Umweltschützer der Kategorie II.

1.3. Ein Umweltingenieur (Umweltschützer) wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Vorschlag des Leiters der Umweltschutzabteilung eingestellt und entlassen.

1.4. Ein Umweltingenieur (Ökologe) muss wissen:

Umweltrecht;

Systeme von Umweltstandards und -vorschriften;

Die Produktions- und Organisationsstruktur des Unternehmens und die Aussichten für seine Entwicklung;

Technologische Prozesse und Produktionsweisen des Unternehmens;

Das Verfahren zur Durchführung einer Umweltprüfung von vorgeplanten, vorprojektbezogenen und Entwurfsmaterialien;

Regulierungs- und methodische Materialien zum Umweltschutz und zur rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen;

Methoden des ökologischen Monitorings;

Mittel zur Überwachung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Unternehmensausrüstung mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen, aktuellen Umweltstandards und -vorschriften;

Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung im Bereich Umweltschutz und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen;

Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz;

Das Verfahren zur Rechnungslegung und Berichterstattung zum Umweltschutz;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation.

1.5. Der Umweltingenieur (Ökologe) ist ____________ unterstellt.

1.6. Während der Abwesenheit eines Umweltschutzingenieurs (Umweltschützers) (Krankheit, Urlaub, Dienstreise usw.) werden seine Aufgaben einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person übertragen, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Qualität und termingerechte Ausführung verantwortlich ist seiner Pflichten.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Ökologe muss:

2.1. Die Kontrolle über die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze, Anweisungen, Normen und Vorschriften zum Umweltschutz in den Unternehmensbereichen trägt dazu bei, die schädlichen Auswirkungen von Produktionsfaktoren auf das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verringern.

2.2. Entwickeln Sie Projekte mit langfristigen und aktuellen Plänen für Umweltschutzmaßnahmen und kontrollieren Sie deren Umsetzung.

2.3. Beteiligen Sie sich an der Umweltprüfung von Machbarkeitsstudien, Projekten zur Erweiterung und Rekonstruktion bestehender Produktionsanlagen sowie der Entwicklung neuer Technologien und Geräte und der Entwicklung von Maßnahmen zur Einführung neuer Geräte.

2.4. Beteiligen Sie sich an Forschungs- und Versuchsarbeiten zur industriellen Abwasserbehandlung, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, zur Emission schädlicher Substanzen in die Atmosphäre, zur Reduzierung oder vollständigen Beseitigung von technologischen Abfällen und zur rationellen Nutzung von Land- und Wasserressourcen.

2.5. Überwachen Sie die Einhaltung der technologischen Regelungen von Umwelteinrichtungen und analysieren Sie deren Arbeit.

2.6. Überwachen Sie die Einhaltung der Naturschutzvorschriften und den Zustand der Umwelt in dem Gebiet, in dem sich das Unternehmen befindet.

2.7. Erstellen Sie technische Vorschriften, Analysekontrollpläne, Pässe, Anweisungen und andere technische Unterlagen.

2.8. Beteiligen Sie sich an der Überprüfung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Ausrüstung mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen.

2.9. Erstellen Sie die etablierte Berichterstattung über die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen.

2.10. Teilnahme an der Arbeit von Kommissionen zur Überprüfung der Tätigkeit des Unternehmens.

Ökologe hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie der Geschäftsführung Ihre Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben.

3.3. Melden Sie Ihrem Vorgesetzten alle Mängel in den Produktionsaktivitäten des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen), die bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellt wurden, und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Persönlich oder im Namen seines Vorgesetzten die Abteilungsleiter des Unternehmens und Spezialisten um Informationen und Unterlagen bitten, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Fachkräfte aller (einzelnen) Strukturbereiche in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben einbeziehen (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, wenn nicht, dann nur mit Genehmigung der Geschäftsführung).

3.6. Von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung von Rechten verlangen.

4. Verantwortung

Der Ökologe ist verantwortlich für:

4.1. Nichterfüllung (unzulässige Erfüllung) ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten im Rahmen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.2. Straftaten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation begangen werden.

4.3. Verursachung materieller Schäden im Rahmen bestimmter Arbeits-, Straf- und Zivilgesetze der Russischen Föderation.

Leiter der Struktureinheit: _____________ __________________

(Unterschrift) (Nachname, Initialen)

Mit den Anweisungen vertraut

ein Exemplar erhalten: _____________ __________________

(Unterschrift) (Nachname, Initialen)


Der KPI für den Kreml umfasste einen Rückgang der Proteste und das Wachstum patriotischer Jugendlicher. Zu den Wirksamkeitskriterien gehören auch das Vertrauen in die Behörden und das korrekte Ergebnis der Wahlen

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Umwelthinweise und ihre Zusammenstellung ist auch ein sehr wichtiger Moment in der Arbeit eines Ökologen.

Früher oder später muss in jeder Organisation ein Umweltschützer eine Abfalldokumentation einschließlich verschiedener Umweltanweisungen erstellen. Selbst wenn Ihre Organisation sehr klein ist, müssen Sie dieses Problem höchstwahrscheinlich lösen.

Eines der ersten Dokumente, die Sie benötigen, ist beispielsweise eine Abfallbewirtschaftungsanweisung – ein internes Dokument des Unternehmens, das vom Leiter genehmigt wird. Die Anleitung dient dem verantwortlichen Fachmann als Orientierungshilfe für alle erforderlichen Maßnahmen bei einer bestimmten Abfallart.

Alle Schritte der Handhabung, Ansammlung, Lagerung, Verwendung, Beförderung, Entsorgung von Abfällen, Maßnahmen im Notfall, Methoden zu deren Beseitigung usw. sind in den Hauptabschnitten der Anleitung beschrieben. Anweisungen müssen in allen Unternehmen vorhanden sein, bei deren Tätigkeiten Abfälle entstehen. Auch die aktuellen SanPiNs verlangen Anweisungen zur Abfallwirtschaft. Bei Abwesenheit kann die Organisation im Zuge der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde Weisungen und ein Bußgeld erhalten.

Wie entwickelt man Anweisungen? Die Pflicht zur Erstellung diverser Umweltanweisungen obliegt in der Regel dem Betriebsökologen oder einer für die Abfallwirtschaft zuständigen Fachkraft. Es gibt keine festgelegte Anleitungsform, aber heute habe ich für Sie 17 universelle Anleitungen für den Umweltdienst vorbereitet.

Hier ist eine Liste dieser Anweisungen:

  1. Anweisungen zur sicheren Abfallentsorgung;
  2. Anweisungen zum Verfahren zur vorübergehenden Ansammlung, Lagerung ... von Produktions- und Verbrauchsabfällen;
  3. Hinweise zum Umgang mit Altölen;
  4. Hinweise zum Verfahren zur Durchführung einer Bestandsaufnahme von Produktions- und Verbrauchsabfällen;
  5. Anleitung zum Neutralisieren verbrauchter Schwefelsäure aus Batterien;
  6. Hinweise zum Sammeln, Lagern und Versenden von gebrauchten Kraft- und Schmierstoffen sowie geölten Lappen;
  7. Anweisungen für die Sammlung, Lagerung, Abrechnung, Lieferung und den Transport von Altöl, Kraft- und Schmierstoffen ...;
  8. Anweisungen für die Sammlung, Lagerung und den Transport von Hausmüll und Müll;
  9. Hinweise zur Sammlung, Lagerung, Abrechnung und Abgabe zur Aufbereitung von Altbatterien;
  10. Anweisungen zur Sammlung, Lagerung, Abrechnung, Lieferung und zum Transport gebrauchter quecksilberhaltiger Lampen;
  11. Anweisungen für die Sammlung, Lagerung und den Transport von quecksilberhaltigen Altlampen;
  12. Anleitung zur Abrechnung und Kontrolle des Umgangs mit Produktions- und Verbrauchsabfällen;
  13. Anweisungen zur Bilanzierung der Entstehung und Bewegung von Produktions- und Verbrauchsabfällen;
  14. Technologische Regelungen zum Umgang mit quecksilberhaltigen Abfällen;
  15. Das Verfahren zur Organisation der Sammlung, Lagerung ... von Abfällen.;
  16. CCGT-Betriebszeitregister;
  17. Beispiele für das Ausfüllen von Zeitschriften zum Thema Ökologie

Archiv-Screenshot

- Dies ist ein internes Dokument der Organisation, das die wichtigsten Bestimmungen der Arbeitstätigkeit dieses Spezialisten in einem bestimmten Unternehmen festlegt. Wie Sie eine Stellenbeschreibung für einen Ökologen erstellen und welche Punkte dabei zu berücksichtigen sind, erfahren Sie in unserem Artikel.

Welche Aufgaben hat ein Ökologe?

Die Position eines Ökologen ist bei verschiedenen Umweltunternehmen, in Bauorganisationen, im Gesundheitswesen und in Großindustrien gefragt. Ein Vertreter dieses Berufs in der alltäglichen Kommunikation wird üblicherweise als Ökologe bezeichnet, obwohl Unternehmen häufig den vollständigen Namen für die Bezeichnung der an der Universität erworbenen Fachrichtung verwenden – „Umweltingenieur“. Beide Namen sind korrekt und können als gleichwertig angesehen werden.

Der Ökologe beschäftigt sich mit der Identifizierung, Untersuchung und Minimierung verschiedener Faktoren, darunter auch des Menschen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken. Ohne ökologische Expertise und deren positives Fazit beginnt kein einziger Bau.

Um die Hauptaufgaben eines Ökologen zusammenzufassen und zu erweitern, können wir daraus die folgende Liste erstellen. Zu den Aufgaben eines Ökologen gehören:

  • Entwicklung der Umweltpolitik der Organisation und Kontrolle über deren Einhaltung;
  • Registrierung von Umweltdokumenten, die die Aktivitäten des Unternehmens begleiten;
  • Interaktion mit Umweltstrukturen, einschließlich Inspektionsverfahren;
  • Kommunikation mit Organisationen, die Genehmigungen erteilen und Projektdokumente koordinieren;
  • Organisation der Funktionsweise des Unternehmens bei Unfällen und anderen Notsituationen im Rahmen seiner Zuständigkeit;
  • Beratung von Firmenmitarbeitern in Umweltfragen.

Ein Umweltingenieur kann sich in der Stellenbeschreibung mit einer persönlichen Auflistung seiner Aufgabenbereiche vertraut machen. Jede Organisation entwickelt ein Dokument unabhängig.

Stellenbeschreibung eines Umweltingenieurs: Hauptabschnitte

Eine einheitliche Form der Stellenbeschreibung ist gesetzlich nicht festgelegt, die meisten Arbeitgeber versuchen jedoch, von der gleichen Struktur dieses internen Dokuments auszugehen, da Sie mit dieser Gestaltung alle Rahmenbedingungen für die Arbeit eines Umweltschützers in einem Unternehmen berücksichtigen können .

Eine Standard-Stellenbeschreibung für einen Umweltingenieur kann aus den folgenden Abschnitten bestehen:

  • allgemeine Bestimmungen;
  • Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers;
  • Verantwortung.

Betrachten wir die einzelnen Abschnitte genauer.

Kennen Sie Ihre Rechte nicht?

Allgemeine Bestimmungen der Anleitung

Allgemeine Bestimmungen Stellenbeschreibung für Umweltschützer enthalten die Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit einer Fachkraft am Arbeitsplatz. Unter ihnen:

  • Ausbildung;
  • professionelle Fähigkeiten;
  • Berufserfahrung.

Für die Tätigkeit als Umweltingenieur ist eine Hochschulausbildung in der Fachrichtung erforderlich, die auf der Grundlage technischer oder naturwissenschaftlicher Fakultäten erworben werden kann. Zu den weiteren beruflichen Fähigkeiten, die in der Stellenbeschreibung erwähnt werden können, gehören:

  • Fähigkeit, mit einem Computer zu arbeiten und in bestimmten Programmen zu arbeiten;
  • Fremdsprachenkenntnisse;
  • Kennenlernen des Verfahrens zur Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Anforderungen an die erforderliche Berufserfahrung hängen von den persönlichen Präferenzen des Arbeitgebers und der Kategorie der Fachkraft ab, deren Stelle zu besetzen ist.

Darüber hinaus definiert dieser Teil des Dokuments:

  • eine Liste der Dokumente, mit denen der Arbeitnehmer vertraut gemacht werden muss;
  • das Verfahren zur Einstellung, Entlassung und Ersetzung eines Arbeitnehmers;
  • die Stellung der Stabsstelle in der allgemeinen Organisation und Personalausstattung des Unternehmens;
  • direkter Vorgesetzter.

Standardpflichten und Rechte eines Ökologen

Der Teil der Stellenbeschreibung, der die Pflichten und Rechte des Umweltschützers beschreibt, ist der Hauptteil des Dokuments, da das Arbeitsrecht den Arbeitnehmern das Recht einräumt, keine anderen Weisungen der Geschäftsführung zu befolgen, außer denen, die im Arbeitsvertrag und in der Stellenbeschreibung festgelegt sind . Aus diesem Grund erfordert der betrachtete Abschnitt einen besonders sorgfältigen und ausgewogenen Ansatz bei der Entwicklung des Dokuments.

Die in der Stellenbeschreibung festgelegten persönlichen Aufgabenbereiche eines Umweltingenieurs hängen von der Richtung der Organisation ab, in der der Fachmann arbeitet, und von dem von ihm ausgeführten Arbeitsabschnitt. Es ist jedoch möglich, die allgemeinen beruflichen Verantwortlichkeiten dieses Mitarbeiters hervorzuheben. Diese beinhalten:

  1. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Anweisungen, Normen und Vorschriften im Bereich Ökologie durch Mitarbeiter des Unternehmens.
  2. Unterstützung bei der Reduzierung der negativen Auswirkungen der Produktion auf die Gesundheit der Arbeitnehmer.
  3. Erstellung kurz- und langfristiger Aktionspläne zum Umweltschutz.
  4. Teilnahme an der Umweltprüfung.
  5. Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungen und Experimenten zur industriellen Abwasserbehandlung, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zur rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen.
  6. Überwachung der Einhaltung der Arbeitstechnologie von Umwelteinrichtungen, Analyse ihrer Aktivitäten.
  7. Erstellung technischer Vorschriften, analytischer Kontrollpläne, Pässe, Anweisungen und anderer technischer Dokumentation.
  8. Mitwirkung bei der Überprüfung des technischen Zustands der Geräte auf Übereinstimmung mit den Umweltanforderungen.
  9. Mitwirkung an der Arbeit von Kommissionen zur Überprüfung des Unternehmens.

Die Amtsrechte eines Ökologen sind in der Regel gleichartig und unterscheiden sich kaum von den Arbeitsrechten anderer Fachkräfte. Das:

  • das Recht, sich mit den Entscheidungen des Managements bezüglich der Arbeitstätigkeit vertraut zu machen;
  • das Recht, der Geschäftsführung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens zu unterbreiten;
  • das Recht, Mitarbeiter des Unternehmens zur Lösung der ihm gestellten Aufgaben einzubeziehen.

Die Verantwortung des Ökologen

Der Abschnitt der Stellenbeschreibung über die Verantwortung eines Umweltschützers zielt darauf ab, die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitsverstößen eines Arbeitnehmers zu präzisieren. Ein Umweltingenieur kann beispielsweise für Folgendes verantwortlich sein:

  • unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten;
  • Verletzung der Fristen und Verfahren zur Erstellung der Dokumentation;
  • verspätete Meldung festgestellter Verstöße gegen die Anforderungen der Umweltgesetzgebung im Unternehmen;
  • dem Arbeitgeber einen materiellen Schaden zufügen.

Bei der Bearbeitung dieses Teils der Stellenbeschreibung sollte man die gesetzliche Vorgabe nicht vergessen, dass es nicht möglich ist, in den internen Dokumenten von Organisationen strengere Standards der Arbeitnehmerhaftung festzulegen, als die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen.

Wie schreibe ich eine Stellenbeschreibung?

Arbeite am Look Stellenbeschreibung Umweltschützer, Es ist zu beachten, dass ein ordnungsgemäß erstelltes Dokument Informationen über die Genehmigung enthalten muss. Diese Daten stehen am Anfang und umfassen:

  • datum der Genehmigung;
  • Daten des Managers, der die Weisung genehmigt hat;
  • Unterschrift des Führers.

Durch die Unterschrift wird auch die Kenntnisnahme des Mitarbeiters von der Stellenbeschreibung bestätigt. Ein Mitarbeiter kann die Stellenbeschreibung direkt unterschreiben oder eine Unterschrift in einem speziellen Journal hinterlassen.

Ein ausgewogener Ansatz bei der Entwicklung einer Stellenbeschreibung für einen Ökologen beinhaltet daher die Arbeit nicht nur am Inhalt des Dokuments, sondern auch an seiner Form.

GENEHMIGEN:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„______“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Ökologe

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Arbeitspflichten, Rechte und Pflichten des Ökologen [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Der Umweltschützer wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters in die Position berufen und von der Position entlassen.

1.3. Der Ökologe gehört zur Kategorie der Spezialisten und ist [Name der Positionen der Untergebenen im Dativ] untergeordnet.

1.4. Der Ökologe berichtet direkt an [Positionsbezeichnung des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Für die Stelle eines Ökologen wird eine Person mit entsprechender Qualifikation berufen:

Ökologe: höhere Berufsausbildung, ohne Anforderungen an Berufserfahrung vorzulegen.

1.6. Der Ökologe ist verantwortlich für:

  • wirksame Ausführung der ihm anvertrauten Arbeit;
  • Einhaltung der Anforderungen an Leistungs-, Arbeits- und Technikdisziplin;
  • die Sicherheit der Dokumente (Informationen), die sich in seinem Gewahrsam befinden (ihm bekannt werden) und die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens enthalten (darstellen).

1.7. Ökologe sollte wissen:

  • Umweltrecht;
  • regulatorische und methodische Materialien zum Umweltschutz und zur rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen;
  • Systeme von Umweltstandards und -vorschriften;
  • Produktions- und Organisationsstruktur des Unternehmens und Aussichten für seine Entwicklung;
  • technologische Prozesse und Produktionsweisen der Produkte des Unternehmens;
  • das Verfahren zur Durchführung einer Umweltprüfung von vorgeplanten, vorprojektbezogenen und Entwurfsmaterialien;
  • Methoden zur Umweltüberwachung;
  • Mittel zur Überwachung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Ausrüstung des Unternehmens mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen, aktuellen Umweltstandards und -vorschriften;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich Umweltschutz und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen;
  • das Verfahren zur Rechnungslegung und Berichterstattung zum Umweltschutz;
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;
  • Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;
  • Arbeitsschutzregeln und -vorschriften.

1.8. Der Ökologe lässt sich bei seiner Tätigkeit leiten von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Umweltschützers werden seine Aufgaben auf [Name der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Ökologe ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.1. Führt die Kontrolle über die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze, Anweisungen, Standards und Vorschriften zum Umweltschutz in den Unternehmensbereichen durch und trägt dazu bei, die schädlichen Auswirkungen von Produktionsfaktoren auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter zu reduzieren.

2.2. Entwickelt Entwürfe langfristiger und aktueller Umweltschutzpläne und kontrolliert deren Umsetzung.

2.3. Beteiligt sich an der Umweltprüfung von Machbarkeitsstudien, Projekten zum Ausbau und Wiederaufbau bestehender Industrien sowie der Entwicklung neuer Technologien und Ausrüstungen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien.

2.4. Beteiligt sich an Forschungs- und Versuchsarbeiten zur industriellen Abwasserbehandlung, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, zur Emission schädlicher Substanzen in die Atmosphäre, zur Reduzierung oder vollständigen Beseitigung von technologischen Abfällen und zur rationellen Nutzung von Land- und Wasserressourcen.

2.5. Führt die Kontrolle über die Einhaltung der technologischen Regelungen von Umweltanlagen durch, analysiert deren Arbeit, überwacht die Einhaltung von Umweltstandards und -vorschriften sowie den Zustand der Umwelt in dem Gebiet, in dem sich das Unternehmen befindet.

2.6. Erstellt technische Vorschriften, analytische Kontrollpläne, Pässe, Anweisungen und andere technische Dokumentationen.

2.7. Beteiligt sich an der Überprüfung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Ausrüstung mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen.

2.8. Erstellt die etablierte Berichterstattung über die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen, beteiligt sich an der Arbeit von Kommissionen zur Umweltprüfung des Unternehmens.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann ein Umweltschützer in der durch die Bestimmungen des Bundesarbeitsrechts vorgeschriebenen Weise Überstunden leisten.

3. Rechte

Ökologe hat das Recht:

3.1. Erteilung von Anweisungen an untergeordnete Mitarbeiter und Dienste, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Zur Kontrolle der Erfüllung von Produktionsaufgaben, der rechtzeitigen Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch nachgeordnete Dienste.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ökologen, seiner nachgeordneten Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu Produktions- und anderen Themen im Zusammenhang mit der Kompetenz des Ökologen.

3.5. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.6. Dem Leiter des Unternehmens Vorschläge zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern nachgeordneter Einheiten zur Prüfung vorlegen; Vorschläge zu ihrer Beförderung oder zur Verhängung von Strafen gegen sie.

3.7. Genießen Sie weitere Rechte, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation festgelegt sind.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Ein Ökologe trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, auch strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder nicht ordnungsgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Arbeitsfunktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Unrechtmäßige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm anvertrauten Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Bewertung der Arbeit eines Ökologen erfolgt:

4.2.1. Direkter Vorgesetzter – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Bescheinigungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre auf der Grundlage der dokumentierten Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Ökologen ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Ökologen richtet sich nach der unternehmensinternen Arbeitsordnung.

6. Recht zur Unterschrift

6.1. Um seine Tätigkeit sicherzustellen, wird einem Umweltschützer das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in dieser Stellenbeschreibung in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Mit der Anleitung vertraut gemacht ___________ / ____________ / „____“ _______ 20__

„Personalbeauftragter. Personalbüroarbeit“, 2010, N 9

Funktionen eines Ökologen eines produzierenden Unternehmens: Merkmale der Erstellung einer Stellenbeschreibung

Der Artikel zeigt die Besonderheiten bei der Erstellung der Stellenbeschreibung eines Ökologen auf. Für jeden der im Artikel identifizierten Funktionsblöcke werden Beispiele und Erläuterungen gegeben, um Vertretern des Personaldienstes den Umfang der Tätigkeit des Ökologen zu verdeutlichen. Es werden Probleme angegeben, die besprochen und gelöst werden sollten, bevor mit der Erstellung der Anweisungen fortgefahren wird.

Einführungsbedingungen

Das Bundesgesetz Nr. 7-FZ vom 10. Januar 2002 „Über den Umweltschutz“ (in der Fassung vom 27. Dezember 2009) schreibt die Ernennung einer verantwortlichen Person für den Umweltschutz in jedem Unternehmen vor, dessen Aktivitäten mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind. Theoretisch könnte dies eine Person sein, die eine Position innehat, beispielsweise ein technischer Direktor. Allerdings hat die Verschärfung der Umweltgesetzgebung in den letzten 10 Jahren dazu geführt, dass selbst ein kleiner produzierender Betrieb eine Sonderstellung im Umweltschutz einführen muss, teilweise sogar eine ganze Abteilung.

Beim Verfassen einer Stellenbeschreibung für einen Ökologen ist besondere Sorgfalt unter Berücksichtigung folgender Umstände geboten:

1. Grundbildung. Mitarbeiter mit unterschiedlicher Grundausbildung werden zu Umweltschützern in der Produktion. Inländische Universitäten bilden Ökologen im Rahmen der folgenden Studiengänge aus: „Ökologie und Naturmanagement“ (020800), „Geoökologie“ (020804), „Ingenieurischer Umweltschutz“ (280202), „Umweltmanagement“ (061105), „Natürliches Ressourcenmanagement“. " (061172 ), "Ökologische Sicherheit" (013107) und viele andere. Bei dieser Vielfalt kann es schwierig sein festzustellen, ob eine junge Fachkraft den Aufgaben des Umweltdienstes im Unternehmen gewachsen ist. Wenn die grundlegenden Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Ökologen richtig formuliert sind, wird es für den Personaldienst einfacher, eine Person für diese Position auszuwählen.

2. Das Tätigkeitsfeld eines Ökologen hängt maßgeblich von der Einstellung des Managements zu Umweltproblemen im Unternehmen ab. Tatsächlich ist ein Management nur möglich, indem sichergestellt wird, dass die Aktivitäten des Unternehmens den Anforderungen der Gesetze und Vorschriften entsprechen, um eine strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Haftung zu vermeiden. Und Sie können die Umwelt zu einem Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens machen. Im zweiten Fall wird der Umweltschützer ein breiteres Themenspektrum berücksichtigen, wie z. B. Energieeffizienz, Verbesserung der Umweltleistung von Produkten und die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Entscheidungen über die Auswahl von Rohstoffen, Materialien und Geräten, die berücksichtigt werden sollten in der Anleitung.

3. Selbstständige Wahrnehmung von Funktionen durch das Unternehmen oder Outsourcing. Die Lösung dieser Frage hängt ausschließlich von der wirtschaftlichen Rechtfertigung der Zweckmäßigkeit der Durchführung bestimmter Arbeiten durch die Spezialisten des Unternehmens ab. Am häufigsten lagern Unternehmen die Laborkontrolle, die Entwicklung von Umweltverträglichkeitsstandards, die Genehmigung von Dokumenten bei Umweltbehörden und manchmal auch die Berechnung von Zahlungen für negative Umweltauswirkungen aus. Tatsächlich macht es beispielsweise keinen Sinn, alle fünf Jahre ein Softwarepaket zur Berechnung der maximal zulässigen Emissionen in die Atmosphäre für die Entwicklung eines Projekts zu kaufen. Allerdings muss der Ökologe den Aufbau dieses Dokuments verstehen und nutzen können. Daher ist es vor dem Verfassen von Anweisungen auch erforderlich, den Arbeitsumfang der Mitarbeiter des Unternehmens zu ermitteln.

4. Zentralisierung oder Dezentralisierung. Offensichtlich durchdringen Umweltthemen die gesamte Struktur der Organisation. Bei wirksamem Umweltschutz gibt es keine „Kluft“ zwischen Produktions- und Umweltzielen. Andere Abteilungen sollten Umweltfragen nicht als ein ausschließliches „Anliegen“ der Umweltabteilung betrachten, und daher können einige Funktionen sowohl von einem Umweltschützer als auch von einem Vertreter einer anderen Abteilung wahrgenommen werden. In einigen Unternehmen ist beispielsweise die Produktionsabteilung mit der Organisation der Abfallentsorgung befasst, in anderen der Umweltschützer. Daher muss vor der Erstellung von Anweisungen die Frage der Aufteilung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der Umweltabteilung (Umweltschützer) und anderen Abteilungen geprüft werden.

Funktionale Verantwortlichkeiten

Die Hauptaufgabenblöcke eines Ökologen sind folgende:

1. Die Aktivitäten von Unternehmen in Einklang mit Gesetzen und Vorschriften bringen, was aus zwei Teilen besteht.

A. Dokumentationskonformität, d. h. die Verfügbarkeit der erforderlichen Umweltdokumentation (Genehmigungs- und sonstige Dokumentation) im Unternehmen. Leider zielen Gesetzesinitiativen meist darauf ab, die Kontrolle zu stärken und damit den Dokumentenfluss zu erhöhen. Wir empfehlen dringend, die wesentlichen Dokumente, für deren Erstellung und Zuverlässigkeit der Ökologe verantwortlich ist, in seine Stellenbeschreibung aufzunehmen, da dies den Einstieg einer neuen Person in die Stelle erheblich erleichtert. Um die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, muss der Ökologe daher selbst oder unter Einbeziehung anderer Organisationen Dokumente entwickeln und auf dem neuesten Stand halten, wie z. B.: Normenentwürfe für Abfallerzeugung (PNOOLR), Emissionen (MAE), Einleitungen (Mehrwertsteuer) , Anweisungen zur Abfallbewirtschaftung, Vorschriften zur industriellen Umweltkontrolle, Protokolle, in denen die Auswirkungen auf Wasser, Luft und Abfallbewirtschaftung aufgeführt sind, und andere, die in den unten angehängten Anweisungen aufgeführt sind.

B. Echte Compliance, d. h. Erreichen der Einhaltung der Umweltstandards durch die Aktivitäten des Unternehmens. Dies wird im Prozess der methodischen Unterstützung und Steuerung der Aktivitäten von Einheiten mit Auswirkungen auf die Umwelt sichergestellt. Ein Teil dieser Arbeit besteht darin, mit der Unternehmensleitung zusammenzuarbeiten, um beispielsweise Änderungen in Produktionsprozessen vorzunehmen, um diese an die Anforderungen der Gesetzgebung anzupassen, und Maßnahmen zum Umweltschutz durchzuführen. Der andere Teil ist die Arbeit mit Stammpersonal. Natürlich ist es der Ökologe, der den Mitarbeitern erklären muss, welche Gefahr die verwendeten Materialien bergen und welche Strafen der Organisation bei bestimmten Unstimmigkeiten drohen. In unserem Unternehmen wurden die Mitarbeiter beispielsweise über das Bußgeld informiert, das die Organisation im Falle einer Verschüttung von 1 Tonne Öl in das Gewässer zahlen müsste, was ihre Verantwortung sicherlich erhöhte. Darüber hinaus werden auch Anweisungen zum Umgang mit gefährlichen Abfällen entwickelt, damit alle Mitarbeiter wissen, was gefährlich ist, beispielsweise bei Leuchtstofflampen. Die Stellenbeschreibung sollte auch die Notwendigkeit berücksichtigen, die Quellen der Freisetzung schädlicher Stoffe in die Umwelt (technologische Geräte, einzelne Prozesse, Produktion und das gesamte Gebiet) zu kontrollieren.

2. Interaktion mit Umweltstrukturen, einschließlich der Teilnahme an Inspektionen (geplant, basierend auf den Ergebnissen von Anweisungen, außerplanmäßig) und regelmäßiger Berichterstattung. Somit legt der Ökologe Berichte, Berechnungen und andere Unterlagen vor den Kontrollorganen vor und verteidigt (begründet sie). Um diese Funktion erfüllen zu können, ist es natürlich erforderlich, die Gesetzgebung gut zu verstehen, in der Lage zu sein, Gesetzesnormen richtig auszulegen und die Interessen des Unternehmens und seine gesetzlichen Rechte zu schützen, was sich in den „Kenntnissen und Fähigkeiten“ widerspiegelt " Abschnitt.

3. Arbeiten Sie im Rahmen von Verträgen mit anderen Organisationen (z. B. Auftragnehmern). Einige der Verträge werden direkt vom Ökologen verwaltet, zum Beispiel: Abfallentsorgung, instrumentelle Kontrolle der Luftverschmutzung, des Wasser- und Lärmpegels, Entwicklung von MPE-, Mehrwertsteuer- und PNOOLR-Standards. Einige der Verträge haben keinen „direkten Umweltbezug“, wirken sich jedoch erheblich auf die Effizienz des Umweltmanagements im Unternehmen aus. Ein gutes Beispiel ist ein Vertrag über die Lieferung von Kraftstoffen, die einen unterschiedlichen Schwefelgehalt haben können, der die Emissionen des Unternehmens bestimmt. Bei einer Reihe von Verträgen ist es erforderlich, dass der Umweltschützer über diese Maßnahme informiert wird, um Änderungen an der Umweltdokumentation vorzunehmen (z. B. Auto- oder Grundstücksmietverträge). In diesem Fall empfiehlt es sich, die Art der Verträge festzulegen, die der Ökologe mit dem Label „Familiarisiert“ auszeichnet.

4. Sicherstellung der Wirksamkeit des Umweltschutzes im Unternehmen. Es ist wünschenswert, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen auf möglichst effektive Weise zu erreichen. Auswirkungen zu verhindern ist besser, als mit ihnen umzugehen. So analysiert der Ökologe die Umweltaktivitäten im Unternehmen, identifiziert beispielsweise anhand der berechneten Höhe der Zahlungen für negative Auswirkungen auf die Umwelt die kostenintensivsten Prozesse. Auf dieser Grundlage erstellt er einen Aktionsplan zur Verbesserung des Umweltschutzes, beteiligt sich an der Begründung von Umweltinvestitionen und unterstützt bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen. Verantwortlich für die Planung und Budgetierung in seinem Verantwortungsbereich.

5. Maßnahmen im Falle eines Unfalls. Die Stellenbeschreibung sollte einen gesonderten Absatz zu den Aufgaben eines Ökologen in Notsituationen enthalten. Dabei kann es sich je nach Organisationsstruktur des Unternehmens selbst sowohl um eine Beurteilung der Umweltsituation als auch um die Beteiligung an der Zentrale der Unfalleinsatzleitung (SRO) und anderen Funktionen handeln.

Rechte und Verantwortungen

Um alle oben aufgeführten funktionalen Aufgaben erfüllen zu können, muss ein Ökologe natürlich das Recht haben, auf die erforderlichen Informationen zuzugreifen, an Sitzungen teilzunehmen, Produktionsprozesse zu kontrollieren, Vorschläge zu deren Verbesserung zu unterbreiten sowie Dokumente im Rahmen seiner Befugnisse zu unterzeichnen und zu genehmigen und werfen schließlich die Frage auf, ob die Möglichkeit einer Verbesserung ihrer Kompetenz in Betracht gezogen werden soll.

Ein Ökologe kann als offiziell für den Umweltschutz in einem Unternehmen verantwortlicher Mensch als Beamter und Einzelperson (im Rahmen der geltenden Zivil- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation) für die Nichterfüllung seiner Amtspflichten haftbar gemacht werden und Straftaten, die bei der Ausübung seiner Tätigkeit begangen wurden.

Beispielbeispiel

Ich bin damit einverstanden

Generaldirektor

_______________________________

(Firmenname)

Berufsbild eines Ökologen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten eines Ökologen.

1.2. Die Ernennung und Entlassung eines Umweltschützers sowie die Beförderung und Verhängung von Strafen erfolgen auf der Grundlage der entsprechenden Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens.

1.3. Der Ökologe berichtet direkt an ___________________.

1.4. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Ökologen werden ihm seine Aufgaben zugewiesen

An ____________________________________.

1.5. Kompetenzanforderungen (Qualifikationsanforderungen):

Höhere Berufsausbildung im Bereich Ökologie und Umweltschutz;

Mindestens 1 (ein) Jahr Erfahrung als Umweltschützer;

Fähigkeit zum Arbeiten am PC in einer Windows-Umgebung, in MS Word- und MS Excel-Programmen, mit speziellen Umgebungsprogrammen.

1.6. Ökologe sollte wissen:

Die aktuelle Umwelt- und Umweltgesetzgebung der Russischen Föderation;

Regulierungs- und methodische Materialien zum Umweltschutz und zur rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen, in der Lage sein, diese in der Praxis anzuwenden;

Systeme von Umweltstandards und -vorschriften;

Die Produktions- und Organisationsstruktur des Unternehmens und die Aussichten für seine Entwicklung;

Technologische Prozesse und Produktionsweisen des Unternehmens;

Das Verfahren zur Durchführung einer Umweltprüfung von vorgeplanten, vorprojektbezogenen und Entwurfsmaterialien;

Methoden des ökologischen Monitorings;

Mittel zur Überwachung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Unternehmensausrüstung mit den Anforderungen des Umweltschutzes und des rationellen Naturmanagements;

Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung im Bereich Umweltschutz und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen;

Das Verfahren zur Abrechnung und Durchführung relevanter Berichterstattung in Bezug auf die Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;

Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Die Hauptaufgaben eines Umweltschützers bestehen darin, direkt Arbeiten auszuführen, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten des Unternehmens den Anforderungen der geltenden Umweltgesetzgebung der Russischen Föderation sowie internationalen Standards entsprechen.

2.1. Gewährleistet die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Umweltschutz, sanitäres und epidemiologisches Wohlergehen der Bevölkerung sowie Arbeitssicherheit im Hinblick auf das Auftreten von Umweltrisiken aus den Haupttätigkeiten des Unternehmens.

2.2. Erstellt und pflegt ein wirksames System von Umweltinformationen, nämlich: primäre Buchhaltungsdaten, jährliche und statistische Berichte über Umweltmanagementprozesse im Unternehmen.

2.3. Führt eine Bestandsaufnahme der Verschmutzungsquellen der natürlichen Umwelt durch und führt Primärdatensätze gemäß Standardformularen und in Übereinstimmung mit den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Regeln. Das Ausfüllen der Formulare erfolgt nach dem Klassifizierungs- und Kodierungssystem für Schadstoffe (Abfälle). Die primäre Erfassung der erzeugten, genutzten, neutralisierten, an andere Organisationen übertragenen und entsorgten Abfälle. Auf der Grundlage der Primärinformationen wird das Formular „Schema des betrieblichen Abfalltransports“ sowie die „Abfallmassenbilanz für den Berichtszeitraum“ ausgefüllt, die dann jährlich der Gebietskörperschaft Rostekhnadzor (oder einer anderen autorisierten Stelle) vorgelegt wird Körper). In Form einer primären Bilanzierung stationärer Quellen der atmosphärischen Luftverschmutzung werden die Eigenschaften der Quellen für jede Struktureinheit widergespiegelt. Einträge in das Journal erfolgen auf der Grundlage der Ergebnisse von Messungen und Analysen der entnommenen Proben. Es werden eine Liste der kontrollierten Indikatoren für jede der Emissionsquellen, Standards, Häufigkeit und Methoden ihrer Kontrolle (direkte Messung, Berechnung) angegeben.

2.4. Überwacht die Entwicklung der erforderlichen Umweltdokumentation: Standards für maximal zulässige Emissionen (MAE-Standards), Standards für zulässige Schadstoffemissionen (MwSt.), Grenzwerte für die Abfallentsorgung (PNOOLR), Zertifizierung von Abfällen, Bestätigung der Einstufung gefährlicher Abfälle in eine bestimmte Gefahrenklasse. Gleichzeitig werden die Qualität der Leistung und des Designs, die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Ausgangsdaten sowie die Angemessenheit und Durchführbarkeit der empfohlenen Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen gefährlicher Abfälle auf die Umwelt kontrolliert.

2.5. Verantwortlich für die Einholung (Erneuerung) von Genehmigungen für die Umsetzung des Naturmanagements. Um die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen zu verlängern, reichen Sie spätestens 45 Tage vor deren Ablauf die erforderlichen vollständigen Materialien und Dokumente bei der Gebietskörperschaft Rostechnadzor (einer anderen autorisierten Stelle) ein. Die Liste der erforderlichen Unterlagen ist in der jeweiligen Organisation angegeben.

2.6. Erstellt und übermittelt den Exekutivbehörden die staatliche statistische Berichterstattung im Bereich Umweltschutz, die Begründung der Höhe der Zahlungen für negative Auswirkungen auf die Umwelt, Überwachungsdaten und andere erforderliche Unterlagen. Bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit des Ausfüllens der statistischen Berichterstattung im Formular N 2 vergleicht der TP die genehmigten Standards mit den tatsächlichen Ergebnissen aus der Analyse der Stoffbilanz und der instrumentellen Kontrolle.

2.7. Organisiert den Erhalt einer Lizenz zur Durchführung von Tätigkeiten zur Sammlung, Verwendung, Neutralisierung, Beförderung und Entsorgung gefährlicher Abfälle und kontrolliert die Lizenzbedingungen. Werden Verstöße festgestellt, werden Maßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen.

2.8. Legt gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Nomenklatur, den Umfang und die Häufigkeit von Laboruntersuchungen und -tests fest und berücksichtigt dabei die hygienischen und epidemiologischen Merkmale der Produktion sowie das Vorhandensein schädlicher Produktionsfaktoren. Überwacht die Arbeit zur Beurteilung des Zustands der Bestandteile der natürlichen Umwelt in der Sanitärschutzzone des Unternehmens.

2.9. Bietet den Mitarbeitern des Unternehmens eine Einarbeitung in die Anforderungen der Umweltgesetzgebung und eine methodische Anleitung für die Aktivitäten anderer Struktureinheiten in Fragen des Umweltschutzes. Beteiligt sich an der Entwicklung eines Zeitplans für die Umweltschulung des Personals des Unternehmens, insbesondere in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung zur Berufsausbildung von Personen, die zum Umgang mit gefährlichen Abfällen zugelassen sind. Verantwortlich für die Zulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit mit gefährlichen Abfällen.

2.10. Er ist die verantwortliche Person für den Betrieb der Abfalllager-(Sammel-)Standorte auf dem Territorium des Unternehmens, überprüft monatlich deren Einhaltung dieser PNOOLR und gibt bei Feststellung einer Unstimmigkeit Anweisungen zur Beseitigung der festgestellten Verstöße unter Angabe der Fristen dafür Implementierung. Gegenstand sind die Orte der Lagerung (Ansammlung) von Abfällen auf dem Gelände der Anlage, ihre Grenzen (Fläche, Volumen), Anordnung, die maximale Menge der vorübergehenden Ansammlung von Abfällen gemäß den erteilten Genehmigungen, die Bedingungen und Methoden ihrer Ansammlung kontrollieren. Überwacht die rechtzeitige Entfernung von Abfällen aus dem Unternehmensgebiet.

2.11. Sucht und wählt Organisationen aus, die über Genehmigungen für den Transport und die Entsorgung gefährlicher Abfälle verfügen, beteiligt sich am Abschluss von Verträgen über die Übergabe von Abfällen an Dritte. Dokumente zur Kontrolle der Abfallübergabe sind Akten der Abfalllieferung, Quittungen und Kontrollbelege für die Annahme von Abfällen zur Entsorgung.

2.12. Bestätigt mit dem Stempel „Vertraute“ Verträge über die Lieferung von Rohstoffen, Materialien und Geräten, Leasingverträge.

2.13. Entwickelt Umweltstandards und -vorschriften des Unternehmens, erstellt technologische Vorschriften, einen industriellen Umweltkontrollplan, Anweisungen und andere technische Dokumentationen. Analysiert die Ergebnisse von Umweltaktivitäten, überwacht die Effizienz von Umweltbehandlungsgeräten und -anlagen, den technischen Zustand von Geräten zur Lokalisierung und Beseitigung der Folgen von vom Menschen verursachten Unfällen, entwickelt Umwelt- und Korrekturprogramme unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen .

2.14. Trägt dazu bei, die schädlichen Auswirkungen von Produktionsfaktoren auf das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verringern.

2.15. Beteiligt sich an der Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Umweltfreundlichkeit von Produkten; Zertifizierung von Produkten, um das Risiko von Produktauswirkungen auf die Umwelt zu verringern.

2.16. Nimmt an Inspektionen des Unternehmens teil, die von den autorisierten Stellen durchgeführt werden, entwickelt und sorgt für die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung von Bemerkungen der staatlichen Umweltkontrolle.

2.17. Beteiligt sich an der Lösung von Fragen der Erweiterung und Rekonstruktion des Unternehmens, Änderungen in Technologie, Produktionsprozessen und Ausrüstung; beteiligt sich an der Prüfung der Projektdokumentation des Unternehmens durch die zuständigen staatlichen Stellen (im Sinne des Abschnitts „Maßnahmen zum Umweltschutz“).

2.18. Verantwortlich für die Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen in die Atmosphäre unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen, mit Festlegung des Verfahrens zur Meldung der Anwendung dieser Maßnahmen.

2.19. Beteiligt sich an der Bewertung der Umweltsituation, die während oder nach der Beseitigung einer Notsituation (Notfall) in der Einrichtung entstanden ist, und arbeitet in Zusammenarbeit mit den Kräften und Mitteln des Ministeriums der Russischen Föderation für Notsituationen. Beteiligt sich an der Untersuchung der Ursachen und Folgen von Notfällen und sorgt für die Vorbereitung von Maßnahmen zu deren Vermeidung. Führt innerhalb der in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Frist die Übermittlung von Informationen über die Feststellung hoher Verschmutzungsgrade sowie die Identifizierung von Anzeichen eines Notfalls (durch visuelle und organoleptische Zeichen) durch.

Ökologe hat das Recht:

3.1. Dem Leiter der Umweltabteilung Vorschläge zur Verbesserung der mit der Erbringung von Dienstleistungen verbundenen Prozesse im Hinblick auf die Umweltauswirkungen zur Prüfung vorlegen.

3.2. Nehmen Sie an Produktionsbesprechungen teil.

3.3. Nutzen Sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben alle Kommunikationsmittel und führen Sie Korrespondenz mit nationalen und internationalen Organisationen.

3.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Befugnisse.

3.5. Stellen Sie die Frage, ob Sie die Möglichkeit einer Verbesserung Ihrer Kompetenz (Qualifikation) in Betracht ziehen.

3.6. Überwachen Sie die Einhaltung der technologischen Regelungen von Umweltanlagen, Umweltstandards und -vorschriften.

3.7. Überwachen Sie den Zustand der Umwelt in dem Gebiet, in dem sich das Unternehmen befindet.

3.8. Beteiligen Sie sich an der Überprüfung des Zustands der technischen Ausrüstung, um den Anforderungen des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen gerecht zu werden.

4. Verantwortung

Der Ökologe ist verantwortlich für:

4.1. Einhaltung von Fristen und korrekte Ausführung relevanter Dokumente.

4.2. Dokumentenfluss im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

4.3. Identifizierung und rechtzeitige Meldung von Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen.

4.4. Einhaltung der Vertraulichkeitsanforderungen.

4.5. Korrekte und rechtzeitige Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Amtspflichten sowie der Anforderungen der internen Dokumentation.

4.6. Einhaltung der Regeln und Normen der Sicherheit, des Brandschutzes, des Arbeitsschutzes, der Arbeits- und Arbeitsdisziplin sowie der internen Arbeitsvorschriften.

4.7. Die Überschreitung der eigenen Befugnisse führt zu einer Schädigung der Interessen des Unternehmens im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.8. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der geltenden Zivil- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation begangen werden.

Mit der Anleitung vertraut gemacht: _____________________ _____________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

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Literaturverzeichnis

1. Kononenko M. R. Umweltmanagement im Unternehmen // Nachhaltige Entwicklung und Umweltmanagement: Lehrbuch. Zuschuss. St. Petersburg: VVM; Staatliche Universität St. Petersburg, 2008.

2. Usmanova N. R. Stellenbeschreibungen von Managern, Spezialisten, technischen Leistungsträgern des Hauptpersonals. M.: Prior, 2000.

3. Sorokin N. D. Handbuch der Rechtsakte zum Umweltschutz und zur Umweltsicherheit. St. Petersburg: Integral, 2005.

M. Kononenko

Russischer Staat

Hydrometeorologische Universität,

Leiter der Abteilung Ökologie

LLC „EnergoPromInvest“

Für den Druck signiert