Nationales legales Internetportal der Republik Belarus. Neu im Handelsgesetz Regeln für den Handel mit bestimmten Arten von Waren

vom 15.12.2006 N 770 vom 27.03.2007 N 185 vom 27.01.2009 N 50 vom 21.08.2012 N 842 vom 04.10.2012 N 1007 vom 05.01.2015 N 6 vom 19.09.2015 N 994, vom 23.12.2015 N 1406, vom 23.12.2016 N 1465, vom 30.05.2018 N 621, vom 28.01.2019 N 50, vom 05.12.2019 N 1601)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation "Zum Schutz der Verbraucherrechte" entwickelt und regeln das Verhältnis zwischen Käufern und Verkäufern beim Verkauf bestimmter Arten von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten.

2. Ein Käufer ist ein Bürger, der beabsichtigt, Waren ausschließlich für persönliche, familiäre, haushaltsbezogene und andere Zwecke zu bestellen oder zu kaufen oder zu bestellen, zu kaufen oder zu verwenden, die nicht mit unternehmerischer Tätigkeit zusammenhängen. vom 06.02.2002 N 81)

Ein Verkäufer ist eine Organisation, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der Waren im Rahmen eines Einzelhandelsverkaufsvertrags (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) verkauft.

3. Die Arbeitsweise des Verkäufers - Eine staatliche oder kommunale Organisation wird durch die Entscheidung der zuständigen Exekutivbehörden oder lokalen Selbstverwaltungsorgane festgelegt.

Die Arbeitsweise eines Verkäufers - einer Organisation einer anderen Organisations- und Rechtsform sowie eines einzelnen Unternehmers - wird von ihm unabhängig festgelegt.

Im Falle einer vorübergehenden Einstellung seiner Aktivitäten (für geplante Hygienetage, Reparaturen und in anderen Fällen) ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer rechtzeitig Informationen über Datum und Zeitpunkt der Einstellung der Aktivitäten mitzuteilen.

4. Das zum Verkauf angebotene Warenangebot, die Liste der erbrachten Dienstleistungen sowie die Formen der Dienstleistung werden vom Verkäufer unabhängig nach dem Profil und der Spezialisierung seiner Tätigkeiten festgelegt.

Bei der Ausübung des Einzelhandels am Standort des Käufers außerhalb der Einzelhandelsgeschäfte durch direkte Bekanntmachung des Käufers mit den Waren: zu Hause, am Arbeitsplatz und im Arbeitszimmer, beim Transport, auf der Straße und an anderen Orten (im Folgenden als bezeichnet) Einzelhandel) ist es nicht gestattet, Lebensmittel (mit Ausnahme von Eis, Erfrischungsgetränken, Süßwaren und Backwaren in der Verpackung des Herstellers der Waren), Arzneimittel, Medizinprodukte, Schmuck und andere Produkte aus zu verkaufen Edelmetalle und (oder) Edelsteine, Waffen und Patronen dafür, Kopien von audiovisuellen Werken und Tonträgern, Programme für elektronische Computer und Datenbanken. vom 06.02.2002 N 81, vom 12.07.2003 N 421, vom 27.03.2007 N 185, vom 04.10.2012 N 1007, vom 05.01.2015 N 6, vom 19.09.2015 N 994, vom 30.05.2018 N 621)

5. Der Verkäufer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit verpflichtet, die zwingenden Anforderungen für die Organisation und Durchführung von Handelsaktivitäten einzuhalten, die in den Rechtsakten der Russischen Föderation festgelegt sind. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

6. Der Verkäufer muss über die erforderlichen Räumlichkeiten, Ausrüstungen und Lagerbestände verfügen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften die Wahrung der Qualität und Sicherheit von Waren während ihrer Lagerung und ihres Verkaufs am Verkaufsort gewährleisten Handelsbedingungen sowie die Möglichkeit, die richtigen Waren von den Käufern auszuwählen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Messgeräte in gutem Zustand zu haben und zu halten, um ihre messtechnische Überprüfung rechtzeitig und nach dem festgelegten Verfahren durchzuführen.

Damit der Käufer die Richtigkeit von Preis, Maß und Gewicht der gekauften Waren im Verkaufsbereich überprüfen kann, müssen geeignete Messgeräte an einem zugänglichen Ort installiert werden.

8. Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Buch mit Bewertungen und Vorschlägen zu haben, das dem Käufer auf seine Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

9. Diese Regeln werden vom Verkäufer den Käufern in visueller und zugänglicher Form mitgeteilt.

10. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auf den Firmennamen (Name) seiner Organisation, seinen Standort (Adresse) und seine Arbeitsweise aufmerksam zu machen und diese Informationen auf das Zeichen der Organisation zu setzen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Verkäufer - Ein einzelner Unternehmer muss dem Käufer Angaben zur staatlichen Registrierung und den Namen der Stelle machen, die ihn registriert hat.

Wenn die vom Verkäufer ausgeführte Aktivität lizenzpflichtig ist, muss er Angaben zu Anzahl und Dauer der Lizenz sowie zu der Behörde machen, die sie ausgestellt hat.

Die angegebenen Informationen werden an Orten platziert, die für den Käufer günstig sind.

Ähnliche Informationen sollten den Käufern auch beim Handel in temporären Räumlichkeiten, auf Messen, an Verkaufsständen und in anderen Fällen, wenn der Handel außerhalb des ständigen Standortes des Verkäufers erfolgt, zur Kenntnis gebracht werden.

Bei der Ausübung des Einzelhandels muss der Vertreter des Verkäufers über eine persönliche Karte verfügen, die durch die Unterschrift der für seine Registrierung verantwortlichen Person und das Siegel des Verkäufers (falls vorhanden) mit einem Foto mit Nachname, Vorname, Bescheinigung, beglaubigt ist. Patronym des Vertreters des Verkäufers sowie Informationen über den Verkäufer. (geändert durch die Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81 vom 23.12.2016 N 1465)

11. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer rechtzeitig in visueller und zugänglicher Form auf die notwendigen und verlässlichen Informationen über die Ware und deren Hersteller aufmerksam zu machen, um die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl zu gewährleisten. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Die Informationen müssen unbedingt enthalten: (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

produktname; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

standort (Adresse), Firmenname (Name) des Herstellers (Verkäufers), Standort (Adresse) der Organisation (Organisationen), die vom Hersteller (Verkäufer) autorisiert wurde, Ansprüche von Käufern anzunehmen und Waren für importierte Waren zu reparieren und zu warten - Name des Landes die Herkunft der Waren; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

informationen über die obligatorische Bestätigung der Konformität von Waren in der Weise, wie sie in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften festgelegt ist; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

informationen über die wichtigsten Verbrauchereigenschaften des Produkts; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

informationen über die Energieeffizienz von Waren, für die das Erfordernis der Verfügbarkeit solcher Informationen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz festgelegt wird; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

regeln und Bedingungen für die wirksame und sichere Verwendung der Waren; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

garantiezeit, wenn sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt ist; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

nutzungsdauer (Haltbarkeit), wenn sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt ist, sowie Informationen über die erforderlichen Maßnahmen des Käufers nach dem angegebenen Zeitraum und mögliche Folgen, wenn solche Maßnahmen nicht durchgeführt werden, wenn die Waren nach dem angegebenen Zeitraum a darstellen Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum des Käufers oder ungeeignet für den bestimmungsgemäßen Gebrauch; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

den Preis in Rubel und die Bedingungen für den Kauf von Waren, einschließlich der Gewährung eines Darlehens - den Betrag des Darlehens, den vom Verbraucher zu zahlenden vollen Betrag und den Zeitplan für die Rückzahlung dieses Betrags. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Wenn das vom Käufer gekaufte Produkt in Gebrauch war oder der Mangel (Mängel) beseitigt wurde, muss der Käufer darüber informiert werden. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Verkäufer muss den Käufer nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich (auf dem Produktetikett, dem Kaufbeleg oder auf andere Weise) über die Mängel des Produkts informieren. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

12. Der Verkäufer ist verpflichtet, ihn auf Verlangen des Verbrauchers mit den Versanddokumenten für die Waren vertraut zu machen, die für jeden Namen der Waren Informationen über die obligatorische Konformitätsbestätigung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für technische Fragen enthalten Verordnung (Konformitätsbescheinigung, ihre Nummer, ihre Gültigkeitsdauer, die Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat, oder Informationen über die Konformitätserklärung, einschließlich ihrer Registrierungsnummer, ihrer Gültigkeitsdauer, des Namens der Person, die die Erklärung angenommen hat, und der Behörde, die registriert es). Diese Dokumente müssen durch die Unterschrift und das Siegel des Lieferanten oder Verkäufers (falls vorhanden) unter Angabe seines Standorts (Adresse) und seiner Telefonnummer beglaubigt sein. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007 vom 23.12.2016 N 1465)

13. Der Verkauf von Waren aus Gegenständen der Tierwelt (Nähen von Pelz und Leder, Kurzwaren, Dekorationsprodukte, Schuhe, Lebensmittel) der im Roten Buch der Russischen Föderation enthaltenen Arten erfolgt, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen für die Waren, die bestätigen, dass diese Gegenstände der Tierwelt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf der Grundlage einer Genehmigung (Verwaltungslizenz) geerntet wurden, die von der föderalen Exekutivbehörde im Bereich des Umweltschutzes erteilt wurde. Der Verkauf von in die Russische Föderation eingeführten Waren aus Gegenständen der Tierwelt, die unter das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen fallen, erfolgt auf Genehmigung der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes. und Waren, die aufgrund eines Verstoßes gegen dieses Übereinkommen beschlagnahmt wurden, - mit Genehmigung der autorisierten Stelle. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

gefährdet - auf der Grundlage der Genehmigung der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes.

Beim Verkauf solcher Waren ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer auf seine Aufforderung hin Informationen über die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die die Verfügbarkeit der entsprechenden Genehmigung bestätigen.

14. Der Verkäufer muss auch andere Informationen über die Waren bereitstellen, die in Bundesgesetzen und anderen Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen sind. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

15. Informationen über das Produkt, seinen Hersteller und Verkäufer müssen dem Käufer auf die Weise mitgeteilt werden, die durch Bundesgesetze, andere Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt ist, und wenn sie nicht durch diese Gesetze festgelegt sind, dann durch die Methoden für bestimmte Arten von Waren. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Die Menge der obligatorischen Informationen über ein Produkt, seinen Hersteller, die zusammen mit dem Produkt an den Käufer übertragen werden (auf dem Produkt, der Verbraucherverpackung, der Verpackung, dem Etikett, dem Etikett in der technischen Dokumentation), muss den Anforderungen der Bundesgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen entsprechen Akte der Russischen Föderation. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Informationen über den Verkäufer, die Waren und ihre Hersteller werden den Käufern auf Russisch und nach Ermessen des Verkäufers in den Landessprachen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und in den Sprachen der Völker von Russland zur Kenntnis gebracht Die Russische Föderation.

16. Dem Verbraucher müssen auch visuelle und verlässliche Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die Preise für sie und die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen sowie die für den Verkauf von Waren verwendeten Dienstleistungsformen (bei Vorbestellungen, Verkauf) zur Verfügung gestellt werden von Waren zu Hause und anderen Formen).

17. Beim Verkauf von Waren hat der Käufer die Möglichkeit, sich selbstständig oder mit Hilfe des Verkäufers mit den notwendigen Waren vertraut zu machen.

Der Käufer hat das Recht, die angebotene Ware zu inspizieren, eine Überprüfung der Eigenschaften oder einen Nachweis ihrer Handlung in seiner Gegenwart zu verlangen, wenn dies aufgrund der Art der Ware nicht ausgeschlossen ist und den geltenden Regeln nicht widerspricht im Einzelhandel.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Qualität und Sicherheit (Inspektion, Prüfung, Analyse, Prüfung) der zum Verkauf angebotenen Waren zu überprüfen, wenn die Kontrollen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation oder die Vertragsbedingungen vorgesehen sind. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

18. Die Preise der vom Verkäufer verkauften Waren sowie andere Vertragsbedingungen müssen für alle Käufer gleich sein, außer in Fällen, in denen Bundesgesetze oder andere gesetzliche Vorschriften die Bereitstellung von Vorteilen für bestimmte Kategorien von Käufern zulassen.

19. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Verfügbarkeit einheitlicher und klar definierter Preisschilder für die verkauften Waren sicherzustellen, die den Namen der Waren, die Sorte (falls vorhanden), den Preis pro Gewicht oder die Einheit der Waren angeben. Es ist gestattet, Preisschilder auf Papier oder anderen visuell zugänglichen Medien für Käufer zu entwerfen, einschließlich der elektronischen Anzeige von Informationen unter Verwendung von Schiefertafeln, Ständern und Leuchttafeln. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Dezember 2015 N 1406)

Beim Verkauf von Waren, die im Handel gehandelt werden, muss der Vertreter des Verkäufers eine Preisliste haben, die durch die Unterschrift der für seine Registrierung verantwortlichen Person bestätigt ist und den Namen und Preis der Waren sowie die mit Zustimmung des Käufers erbrachten Dienstleistungen enthält. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Dezember 2015 N 1406)

20. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer ein Bargeld oder einen Kaufbeleg oder ein anderes Dokument zur Bestätigung der Zahlung für die Ware ausstellt, in der richtigen Form als abgeschlossen, sofern das Bundesgesetz oder eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Verkäufer nichts anderes vorsieht der Käufer.

Im Einzelhandel wird zusammen mit den Waren (mit Ausnahme der in Absatz 4 von Absatz 4 dieser Regeln genannten Lebensmittel) ein Kaufbeleg an den Käufer gesendet, in dem der Name der Waren und Informationen über den Verkäufer angegeben sind , das Verkaufsdatum, die Menge und den Preis der Waren sowie die Unterschrift des Vertreters des Verkäufers ... (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

21. Abrechnungen mit Käufern von Waren werden mit Registrierkassen durchgeführt, mit Ausnahme von Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt sind.

22. Dienstleistungen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren anbietet, dürfen nur mit Zustimmung des Käufers erbracht werden.

Der Käufer hat das Recht, die beim Verkauf der Waren angebotenen Dienstleistungen abzulehnen sowie vom Verkäufer die Rückzahlung der Beträge zu verlangen, die für die ohne seine Zustimmung erbrachten Dienstleistungen gezahlt wurden.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Verkauf einiger Waren durch den obligatorischen Kauf anderer Waren oder durch die obligatorische Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrem Verkauf zu konditionieren, außer in Fällen, in denen die Waren nicht zusammengebaut und (oder) installiert (verbunden) werden können ) ohne Beteiligung einschlägiger Fachkräfte nach technischen Anforderungen.

Im Falle der Lieferung sperriger Waren durch die Streitkräfte des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, die Verladung der Waren auf das Fahrzeug des Käufers kostenlos sicherzustellen.

23. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware von guter Qualität an den Käufer zu übertragen,

in Behältern und (oder) Verpackungen, mit Ausnahme von Waren, für die naturgemäß keine Verpackung und (oder) Verpackung erforderlich ist, in einem bestimmten Satz (Satz von Waren) und Vollständigkeit mit Dokumenten und Zubehör, die sich auf die Waren beziehen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Die Anforderungen an die Qualität, den Behälter und (oder) die Verpackung der übergebenen Waren, deren Vollständigkeit, Zubehör und Dokumentation, das Warenset sowie die Lieferbedingungen der Waren sind in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt.

24. Für die Ware, für die das Verfallsdatum festgelegt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Übergabe so zu übertragen, dass sie vor dem Verfallsdatum für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

25. Beim Verkauf von Waren unter der Bedingung, dass der Käufer sie innerhalb einer bestimmten Frist annimmt, kann der Verkäufer die Waren während dieser Frist nicht an einen anderen Käufer verkaufen.

Sofern sich aus der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes ergibt, kann der Verkäufer das Versäumnis des Käufers, innerhalb der in der Vereinbarung festgelegten Frist zu erscheinen, oder das Versäumnis, andere notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Ware innerhalb der in der Vereinbarung festgelegten Frist anzunehmen, als Weigerung des Käufers betrachten, die Ware zu kaufen Waren.

26. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übergabe eines Non-Food-Produkts von guter Qualität, sofern der Verkäufer keine längere Frist ankündigt, am Kaufort und an anderen vom Verkäufer angekündigten Orten umzutauschen die gekaufte Ware für ein ähnliches Produkt anderer Größe, Form, Abmessung, Stil, Farbe oder Konfiguration, die im Falle eines Preisunterschieds die erforderliche Neuberechnung mit dem Verkäufer vornimmt.

Wenn der Verkäufer nicht über die zum Umtausch erforderlichen Waren verfügt, hat der Käufer das Recht, die gekauften Waren an den Verkäufer zurückzugeben und das dafür bezahlte Geld zu erhalten oder sie beim ersten Eingang der entsprechenden zum Verkauf stehenden Waren gegen ein ähnliches Produkt einzutauschen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer, der den Umtausch eines Non-Food-Produkts verlangt hat, über den Kaufbeleg zu informieren.

Die Forderung des Käufers nach Umtausch oder Rückgabe der Ware unterliegt der Befriedigung, wenn die Ware nicht verwendet wurde, ihre Präsentation, Verbrauchereigenschaften, Siegel, Etiketten erhalten bleiben und es auch Hinweise auf den Kauf von Waren von diesem Verkäufer gibt, mit mit Ausnahme von Waren, die nicht gemäß diesem Absatz aus Gründen gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste umgetauscht oder zurückgegeben werden können.

27. Der Käufer, an den die Waren von unzureichender Qualität verkauft wurden, hat nach seiner Wahl das Recht, vom Verkäufer Folgendes zu verlangen, wenn der Verkäufer seine Mängel nicht vereinbart hat:

ersatz für ein Produkt einer ähnlichen Marke (Modell, Artikel);

ersatz für dasselbe Produkt einer anderen Marke (Modell, Artikel) durch entsprechende Neuberechnung des Kaufpreises;

eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises;

sofortige unentgeltliche Beseitigung von Mängeln an der Ware;

erstattung von Kosten, die dem Käufer oder einem Dritten entstanden sind, um Mängel an der Ware zu beseitigen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

In diesem Fall hat der Käufer das Recht, auch eine vollständige Entschädigung für Verluste zu verlangen, die ihm durch den Verkauf von Waren von unzureichender Qualität entstanden sind.

Der Käufer hat das Recht, den Ersatz eines technisch komplexen oder teuren Produkts im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Qualitätsanforderungen zu verlangen (Feststellung schwerwiegender Mängel, Mängel, die nicht ohne unverhältnismäßigen Kosten oder Zeitaufwand behoben werden können oder aufgedeckt werden) wiederholt oder nach ihrer Beseitigung wieder auftreten und andere ähnliche Nachteile).

In Bezug auf technisch komplexe Waren unterliegt die Anforderung des angegebenen Käufers der Befriedigung gemäß der Liste solcher Waren, die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurde.

Bei Feststellung von Mängeln an der Ware, deren Eigenschaften eine Beseitigung nicht zulassen (Lebensmittel, Parfümerie- und Kosmetikprodukte, Haushaltschemikalien und andere Waren), hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht, die zu verlangen Ersatz solcher Waren durch Waren guter Qualität oder entsprechende Reduzierung des Kaufpreises.

Anstatt diese Anforderungen vorzulegen, hat der Käufer das Recht, die gekaufte Ware abzulehnen und die Rückgabe des für die Ware gezahlten Geldes zu verlangen.

In diesem Fall muss der Käufer auf Wunsch des Verkäufers und auf seine Kosten die erhaltene Ware von unzureichender Qualität zurücksenden.

Bei der Rückgabe des für die Ware gezahlten Geldes an den Käufer hat der Verkäufer nicht das Recht, ihm den Betrag vorzuenthalten, um den sich der Wert der Ware aufgrund ihrer vollständigen oder teilweisen Verwendung, des Verlustes ihrer Präsentation oder anderer ähnlicher Umstände verringert hat .

Fordert der Käufer den Verkäufer auf, Mängel an langlebigen Gütern zu beseitigen oder diese zu ersetzen, so hat der Käufer das Recht, gleichzeitig zu verlangen, dass ihm für die Dauer der Reparatur oder des Ersatzes von unzureichenden Gütern ähnliche Waren von guter Qualität zur Verfügung gestellt werden Qualität, mit Ausnahme von Waren gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste, für die diese Anforderung nicht gilt.

28. Der Verkäufer oder eine Organisation, die aufgrund eines Vertrages mit ihm die Funktionen eines Verkäufers wahrnimmt, ist verpflichtet, die Ware von unzureichender Qualität vom Käufer anzunehmen und gegebenenfalls die Qualität der Ware zu überprüfen. Der Käufer hat das Recht, an der Überprüfung der Qualität der Ware teilzunehmen.

Bei Streitigkeiten über die Gründe für das Auftreten von Mängeln an der Ware ist der Verkäufer oder eine Organisation, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihm die Aufgaben des Verkäufers wahrnimmt, verpflichtet, auf eigene Kosten eine Prüfung der Ware durchzuführen. Der Käufer hat das Recht, den Abschluss einer solchen Prüfung vor Gericht anzufechten. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Das Fehlen eines Bargeldes, eines Kaufbelegs oder eines anderen Dokuments, das die Tatsache und die Bedingungen des Kaufs der Waren bestätigt, ist kein Grund, sich zu weigern, seine Anforderungen zu erfüllen, und beraubt ihn nicht der Möglichkeit, zur Bestätigung des Abschlusses auf ein Zeugnis Bezug zu nehmen des Vertrages und seiner Bedingungen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

29. Die Bedingungen für den Verkäufer zur Erfüllung der Anforderungen des Käufers sowie die Haftung für Verstöße gegen diese Bedingungen werden gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation "Zum Schutz der Verbraucherrechte" festgelegt.

30. Der Käufer hat das Recht, die in Ziffer 27 dieser Geschäftsordnung genannten Anforderungen in Bezug auf die Mängel der Ware darzulegen, wenn diese während der Gewährleistungsfrist oder des Ablaufdatums entdeckt werden.

Die Gewährleistungsfrist für die Ware sowie deren Lebensdauer wird ab dem Verkaufsdatum der Ware an den Käufer berechnet. Ist es nicht möglich, das Verkaufsdatum der Ware zu bestimmen, wird diese Frist ab dem Herstellungsdatum der Ware berechnet. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Die Haltbarkeit der Ware wird durch den Zeitraum bestimmt, der ab dem Herstellungsdatum der Ware, in dem sie zur Verwendung geeignet ist, oder dem Datum, vor dem die Ware zur Verwendung geeignet ist, berechnet wird.

Wenn dem Käufer aufgrund von Umständen, die vom Verkäufer abhängen, die Möglichkeit genommen wird, die Ware zu verwenden (die Ware muss speziell installiert, angeschlossen oder montiert werden, es bestehen Mängel usw.), wird die Gewährleistungsfrist ab dem Datum des Verkäufers berechnet beseitigt solche Umstände. Kann der Tag der Lieferung, Installation, Verbindung, Montage der Ware nicht festgestellt werden, berechnet sich die Gewährleistungsfrist ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrages. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Für saisonale Waren (Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe und andere Waren) wird die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt des Beginns der betreffenden Saison berechnet, deren Zeitraum von der zugelassenen staatlichen Stelle der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation festgelegt wird , basierend auf den klimatischen Bedingungen des Standortes der Käufer.

Beträgt die Gewährleistungsfrist weniger als zwei Jahre und wurden die Mängel der Ware nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vom Käufer entdeckt, so ist der Verkäufer jedoch innerhalb von zwei Jahren verantwortlich, wenn der Käufer nachweist, dass die Mängel der Ware vor ihm entstanden sind wurde dem Käufer oder aus Gründen übergeben, die vor diesem Moment entstanden sind. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

31. Wenn die Gewährleistungsfrist oder das Ablaufdatum für die Ware nicht festgelegt ist, kann der Käufer Ansprüche in Bezug auf Mängel an der Ware geltend machen, sofern die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Übertragung festgestellt werden der Ware an den Käufer oder innerhalb eines längeren Zeitraums, der gemäß Bundesgesetz oder Vereinbarung festgelegt wurde. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

II. Merkmale des Verkaufs von Lebensmitteln

32. Informationen zu Lebensmitteln gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften, abhängig von der Art der Waren, müssen zusätzlich zu den Informationen in den Absätzen 11, 12 und 13 dieser Regeln Folgendes enthalten: (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

den Namen der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen;

angaben zum Nährwert (Kaloriengehalt des Produkts, Gehalt an Proteinen, Fetten, Kohlenhydraten, Vitaminen, Makro- und Mikroelementen), Gewicht oder Volumen; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

zweck, Bedingungen und Umfang (für Babyprodukte, Diätnahrung und Nahrungsergänzungsmittel); (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

methoden und Bedingungen für die Zubereitung (für Konzentrate und Halbfabrikate) und die Verwendung (für Babyprodukte und diätetische Lebensmittel); (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an die Lagerbedingungen festgelegt sind);

herstellungsdatum und Datum der Verpackung der Waren; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

kontraindikationen für das Essen bei bestimmten Arten von Krankheiten (für Waren, deren Informationen Kontraindikationen für das Essen bei bestimmten Arten von Krankheiten enthalten sollten);

informationen zur staatlichen Registrierung (für Lebensmittel, die der staatlichen Registrierung unterliegen). (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Absatz 10 - Abgeschafft. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

33. Die Waren müssen vor ihrer Einreichung beim Handel oder an einem anderen Verkaufsort von Verpackungs-, Verpackungs- und Bindematerialien sowie Metallklammern befreit werden. Kontaminierte Oberflächen oder Teile der Ware müssen entfernt werden. Der Verkäufer ist außerdem verpflichtet, die Qualität der Waren (durch äußere Zeichen), die Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen und Informationen zu überprüfen, um die Ablehnung und Sortierung der Waren durchzuführen.

Nichtindustrielle Lebensmittel, die auf Lebensmittelmärkten verkauft werden, unterliegen dem Verkauf nach einer tierärztlichen und hygienischen Untersuchung mit Ausstellung eines Veterinärzertifikats (Zertifikat) der festgelegten Form gemäß dem festgelegten Verfahren, das dem Käufer auf dessen Verlangen vorgelegt werden muss . (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Organisationen, die im Einzelhandel mit alkoholischen Getränken tätig sind, überprüfen vor der Einreichung alkoholischer Getränke beim Handel die Echtheit von Bundes-Sonder- und Verbrauchsteuer-Briefmarken visuell und nutzen den Zugang zu Informationsressourcen des Bundesdienstes für die Verordnung von der Alkoholmarkt. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 21.08.2012 N 842)

33.1. In der Handelshalle oder an einer anderen Verkaufsstelle sollte die Platzierung (Anzeige) von Milchprodukten, Milchprodukten und milchhaltigen Produkten so erfolgen, dass diese Produkte optisch von anderen Lebensmitteln getrennt werden, und mit einem Informationsetikett versehen sein. " Produkte ohne Milchfettersatz ". (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 28.01.2019 N 50)

34. Bei Vorverkaufsverpackungen und Verpackungen von vom Verkäufer hergestellten losen Waren sollte das Volumen der verpackten Waren mit kurzer Haltbarkeit das Verkaufsvolumen innerhalb eines Handelstages nicht überschreiten.

Auf dem vorverpackten Produkt sind Name, Gewicht, Preis pro Kilogramm, Kosten einer Lotlinie, Verpackungsdatum, Verfallsdatum, Nummer oder Nachname der Waage angegeben.

Beim Verkauf von vom Hersteller vorverpackten und verpackten Lebensmitteln mit Angabe des Gewichts auf der Verpackung wird deren zusätzliches Wiegen nicht durchgeführt.

Unverpackte und unverpackte Lebensmittel sind mit Ausnahme bestimmter Arten von Waren, deren Liste nach dem vom Bundesgesetz festgelegten Verfahren genehmigt wird, nicht verkaufsfähig. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

35. Lebensmittel in loser Schüttung werden in verpackter Form an den Käufer übergeben, ohne dass eine zusätzliche Gebühr für die Verpackung erhoben wird.

Für die Verpackung werden Materialien verwendet, die den zwingenden Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur technischen Regulierung entsprechen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

36. Der Preis der nach Gewicht verkauften Lebensmittel wird durch das Nettogewicht bestimmt.

37. Auf Wunsch des Käufers können ihm gastronomische Produkte in Scheiben geschnitten verkauft werden. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Brot- und Backwaren mit einem Gewicht von 0,4 kg oder mehr (mit Ausnahme von Produkten in der Verpackung des Herstellers) können in 2 oder 4 gleiche Teile geschnitten und ohne Wiegen verkauft werden.

Brot- und Backwaren werden in kleinen Einzelhandelsgeschäften nur in verpackter Form verkauft.

38. An Verkaufsstellen für Lebensmittel können verwandte Non-Food-Produkte und Catering-Dienstleistungen erbracht werden. Gleichzeitig sollten der Handel mit verwandten Produkten und die Erbringung öffentlicher Catering-Dienstleistungen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln und der Verkaufsbedingungen führen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften festgelegt sind. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

III. Merkmale des Verkaufs von Textil-, Strick-, Näh- und Pelzwaren sowie Schuhen

40. Zum Verkauf angebotene Produkte sollten nach Typen, Modellen, Größen, Höhen gruppiert und auf dem Handelsplatz angezeigt werden. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Handels auf dem Handelsplatz können Muster von zum Verkauf angebotenen Waren ausgestellt werden, für die der Käufer die Möglichkeit erhält, die von ihm benötigten Waren auszuwählen und zu kaufen.

Strickwaren, Nähwaren, Pelzwaren und Schuhe für Männer, Frauen und Kinder müssen separat im Handel platziert werden.

Die Stoffe werden nach Art und Art der Faser, aus der sie hergestellt werden, Pelzprodukte - nach Art des Pelzes - gruppiert.

Jeder Stoffprobe sollten auch Informationen über den Prozentsatz der Fasern, aus denen sie hergestellt wird, und Pelzprodukte - Informationen über die Art des Pelzes beigefügt sein.

41. Die Waren müssen mit Etiketten versehen sein, auf denen Name, Artikel, Preis, Größe (für Kleidung, Leinen und andere Kleidungsstücke, Schuhe, Hüte) und Höhe (für Kleidung und Leinen), die Art des Pelzes und die Farbe der Farbe (für Kleidung) angegeben sind , Hüte). Kopfschmuck und Kragen aus Pelz). (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

42. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Bedingungen für Kleidung, Oberbekleidung, Hüte, Pelzwaren und Schuhe zum Anprobieren von Waren zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck sollten Verkaufsbereiche mit Montagekabinen mit Spiegeln, Banketten oder Bänken und Ständen ausgestattet werden.

43. Die Messung von Wollstoffen, Watte und anderen schweren, sperrigen Stoffen beim Verkauf an einen Kunden erfolgt durch Platzieren eines starren Standardmessers auf dem auf der Theke (Tisch) liegenden Stoff in einem freien Zustand ohne Falten. Dünne und leichte Stoffe werden mit einem starren Standardmessgerät gemessen, indem der Stoff auf die Theke fallen gelassen wird, während der Stoff ohne Spannung frei auf das Messgerät aufgebracht wird.

Die Messung aller Arten von Stoffen, mit Ausnahme von Wollstoffen und Gewirken, kann auch durchgeführt werden, indem der Stoff auf eine Theke (Tisch) gelegt wird, auf deren einer Seite ein Markenmetall-Maßband angebracht ist.

Es ist verboten, dem Kauf abgeschnittenen Stoff hinzuzufügen sowie Stoffstücke mit einem Fabriketikett und einem Stempel (khaz-Enden) zu verkaufen, wenn das Werksfinish beschädigt ist und der Stempel nicht auf der falschen Seite platziert ist.

44. Der Verkäufer überprüft beim Verkauf von Stoffen, Kleidung, Pelzwaren und Schuhen in Anwesenheit des Käufers die Qualität der Waren (durch externe Inspektion), die Richtigkeit des Maßes (Menge) und die Richtigkeit der Berechnung des Kaufpreises.

45. Stoffe, Kleidung, Pelzwaren und Schuhe werden in verpackter Form an den Käufer übergeben, ohne dass eine zusätzliche Verpackungsgebühr erhoben wird.

46. \u200b\u200bWenn der Beleg des Kassierers für die Ware nicht den Namen der Ware, den Artikel, die Sorte (falls vorhanden) zusammen mit der Ware enthält, erhält der Käufer einen Kaufbeleg, auf dem diese Informationen angegeben sind, den Namen von dem Verkäufer, dem Verkaufsdatum und dem Preis der Ware sowie der Person, die die Verkaufsware direkt ausführt, ist die Unterschrift angebracht. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

IV. Merkmale des Verkaufs technisch komplexer Haushaltswaren

47. Radioelektronische Haushaltsgeräte, Kommunikations-, Computer- und Vervielfältigungsgeräte, Foto- und Filmgeräte, Uhren, Musikwaren, Haushaltsgeräte, Maschinen und Werkzeuge, Haushaltsgasgeräte und -geräte sowie andere technisch komplexe Haushaltswaren, bevor sie auf dem Handelsplatz serviert werden oder an den Ort, an dem ein Kauf getätigt wird, muss eine Vorverkaufsvorbereitung durchgeführt werden, die Folgendes umfasst: Auspacken der Waren, Entfernen von Fabrikfett, Staub, Spänen; Wareninspektion; Überprüfung der Vollständigkeit, Qualität des Produkts, Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller; falls erforderlich, Montage des Produkts und dessen Einstellung. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

48. Muster von zum Verkauf angebotenen Waren müssen auf dem Handelsplatz platziert werden, mit formalisierten Etiketten versehen sein, auf denen Name, Marke, Modell, Artikel, Preis der Waren sowie kurze Anmerkungen zu den wichtigsten technischen Merkmalen angegeben sind.

49. Auf Wunsch des Käufers muss er mit dem Gerät und der Funktionsweise der Ware vertraut sein, was in zusammengebautem, technisch einwandfreiem Zustand nachgewiesen werden muss. Produkte, für deren Anschluss keine spezielle Ausrüstung erforderlich ist, werden in einwandfreiem Zustand angezeigt.

50. Die Person, die den Verkauf durchführt, prüft auf Verlangen des Käufers in seiner Gegenwart die Qualität der Waren, ihre Vollständigkeit, die Verfügbarkeit der damit verbundenen Dokumente und die Richtigkeit des Preises.

51. Wenn technisch komplexe Haushaltswaren an den Käufer übergeben werden, werden die vom Hersteller der Waren installierten Zubehör- und Dokumentensätze gleichzeitig an den Käufer übertragen (technischer Reisepass oder ein anderes Dokument, das ihn ersetzt, unter Angabe von Datum und Ort des Verkaufs, Betriebsanleitung und andere Dokumente).

In dem in Ziffer 46 dieser Regeln vorgesehenen Fall erhält der Käufer neben der Ware auch einen Kaufbeleg mit den in dieser Ziffer angegebenen Informationen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

52. Der Verkäufer oder eine Organisation, die die Funktionen eines Verkäufers im Rahmen eines Vertrags mit ihm wahrnimmt, ist verpflichtet, ein technisch komplexes Produkt, dessen Selbstorganisation und (oder) Verbindung davon beim Käufer zu Hause montiert und (oder) installiert (verbindet) vom Käufer gemäß den dem Produkt beigefügten zwingenden Anforderungen oder technischen Unterlagen (technisches Datenblatt, Bedienungsanleitung) ist nicht zulässig. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer beim Verkauf der Ware auf Informationen über die Organisationen aufmerksam zu machen, die die angegebenen Arbeiten ausführen.

Wenn die Kosten für die Montage und (oder) Installation des Produkts in den Kosten enthalten sind, müssen diese Arbeiten vom Verkäufer oder der betreffenden Organisation kostenlos ausgeführt werden.

V. Merkmale des Verkaufs von Parfümerie- und Kosmetikprodukten

53. Informationen über Parfümerie- und Kosmetikprodukte müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen unter Berücksichtigung der Merkmale eines bestimmten Produkts Informationen über seinen Zweck, die im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe, die Wirkung und die Wirkung enthalten Wirkung, Verwendungsbeschränkungen (Kontraindikationen), Verwendungsmethoden und -bedingungen, Nettogewicht oder -volumen und (oder) Anzahl der Einheiten eines Produkts in Verbraucherverpackungen, Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an die Lagerbedingungen festgelegt wurden), as sowie Informationen zur staatlichen Registrierung (für Waren, die der staatlichen Registrierung unterliegen) ... (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

54. Vor der Übermittlung an den Handelssaal werden Parfümerie- und Kosmetikprodukte ausgepackt und geprüft, die Qualität (durch äußere Zeichen) jeder Einheit des Produkts und die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen darüber werden überprüft.

55. Dem Käufer sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Geruch von Parfums, Kölnischwasser und Eau de Toilette mit in duftender Flüssigkeit getränkten Lackmuspapieren, Schnupftabakproben der Hersteller von Waren sowie mit anderen Eigenschaften und Merkmalen des Parfüms vertraut zu machen Waren zum Verkauf angeboten.

56. Beim Umladen von Waren in Verpackungen mit Zellophanverpackung oder Markenband sollte der Käufer gebeten werden, den Inhalt der Verpackung durch Entfernen des Zellophans oder Markenbandes zu überprüfen. Die Aerosolverpackung der Ware wird vom Verkäufer in Anwesenheit des Käufers auf Funktion der Verpackung überprüft.

Vi. Merkmale des Verkaufs von Autos, Kraftfahrzeugen, Anhängern und nummerierten Einheiten (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

57. Autos, Motorräder und andere Arten von Kraftfahrzeugen, Anhängern und nummerierten Einheiten müssen vor dem Verkauf geschult werden, deren Arten und Mengen von den Herstellern der Produkte festgelegt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Servicebuch für das Produkt oder in einem anderen Dokument, das es ersetzt, eine solche Vorbereitung zu vermerken. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

58. Beim Nachweis der zum Verkauf angebotenen Waren hat der Käufer freien Zugang dazu.

59. Bei der Übergabe von Waren an den Käufer werden gleichzeitig eine Reihe von Zubehör und Dokumenten übertragen, die vom Hersteller erstellt wurden, einschließlich eines Servicebuchs oder eines anderen Dokuments, das diese ersetzt, sowie eines Dokuments, das den Besitz eines Fahrzeugs oder einer nummerierten Einheit für dessen Käufer bescheinigt staatliche Registrierung nach dem in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren ...

Verliert der Käufer ein Dokument, das den Besitz eines Fahrzeugs oder einer nummerierten Einheit bescheinigt, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Antrag des Eigentümers und Vorlage eines Passes oder eines anderen Dokuments, das dieses ersetzt, ein neues Dokument mit der Aufschrift "Duplikat" auszustellen, in dem die Serien, die Nummer und die Nummer angegeben sind Datum des zuvor ausgestellten Dokuments ...

60. Die Person, die den Verkauf durchführt, prüft bei Übergabe der Waren in Anwesenheit des Käufers die Qualität der Arbeiten zur Vorbereitung der Waren vor dem Verkauf sowie deren Vollständigkeit.

Zusammen mit der Ware erhält der Käufer auch einen Kaufbeleg, auf dem der Name der Ware und der Verkäufer, die Marke der Ware, die Anzahl ihrer Einheiten, das Verkaufsdatum und der Preis der Ware angegeben sind als Unterschrift der Person, die direkt verkauft.

Vii. Merkmale des Verkaufs von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

61. Der Verkauf von Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelmetallen, die in der Russischen Föderation hergestellt und in ihr Hoheitsgebiet eingeführt wurden, unterliegt dem Branding in der von den Gesetzen der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise und erfolgt nur, wenn Abdrücke staatlicher Prüfzeichen vorhanden sind auf diesen Produkten sowie Abdrücke von Namen (für Produkte inländische Produktion). (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

Es ist gestattet, Schmuck und andere Produkte aus Silber der heimischen Produktion mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm (ohne Beilagen) ohne Aufdruck der staatlichen Prüfmarke zu verkaufen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

Der Verkauf von geschliffenen Diamanten aus natürlichen Diamanten und geschliffenen Smaragden erfolgt nur, wenn für jeden verkauften Stein oder jede Menge verkaufter Edelsteine \u200b\u200beine Bescheinigung vorliegt. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

62. Informationen über zum Verkauf angebotenen Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, geschliffenen Smaragden und Diamanten müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Auszüge aus aufsichtsrechtlichen Rechtsakten enthalten das Verfahren zum Testen, Analysieren und Markieren von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen und zur Zertifizierung von Edelsteinen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

63. Schmuck und andere Gegenstände aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen müssen vor der Übermittlung an den Handelssaal einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, die die Inspektion und Sortierung solcher Gegenstände sowie die Überprüfung auf das Vorhandensein von Eindrücken des Staates umfasst Prüfzeichen und Typenschild (für im Inland hergestellte Artikel) sowie die Sicherheit von Siegeln und Etiketten, sortiert nach Größe. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

64. Schmuck und andere Gegenstände aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, die zum Verkauf angeboten werden, müssen nach ihrem Zweck gruppiert sein und versiegelte Etiketten haben, auf denen der Name des Gegenstands und seines Herstellers, die Art des Edelmetalls, der Gegenstand, Probe, Gewicht, Typ und Eigenschaften der Einsätze, einschließlich der Verarbeitungsmethode, mit der sich die Qualitäts-, Farb- und Kostenmerkmale des Edelsteins sowie der Preis des Produkts geändert haben (Preise für 1 Gramm des Produkts ohne Einsätze). (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

Bei der Verwendung von Materialien künstlichen Ursprungs mit den Eigenschaften (Eigenschaften) von Edelsteinen als Einsatz müssen die Etiketten die Information enthalten, dass der angegebene Stein kein Edelstein ist. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

65. Schmuck und andere Gegenstände aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen sowie geschnittene Edelsteine \u200b\u200bmüssen individuell verpackt sein. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

66. Bei der Übergabe der gekauften Waren an den Käufer prüft die Person, die den Verkauf durchführt, das Vorhandensein eines Abdrucks des staatlichen Prüfzeichens und dessen Qualität sowie das Vorhandensein eines Abdrucks des Typenschilds (für im Inland hergestellte Produkte) als Zertifikat für einen facettierten Edelstein. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

67. Auf Ersuchen des Käufers werden in seiner Gegenwart gekaufte Schmuckstücke und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen ohne Etikett mit einem Gewicht von bis zu 1 kg auf Waagen gewogen, wobei die Masse der Nr. 1 fehlerhaft bestimmt wird mehr als 0,01 g und mit einem Gewicht von 1 kg bis 10 kg - auf einer Waage mit einem Bestimmungsfehler von nicht mehr als 0,1 g. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

68. In dem Fall, dass zur Überprüfung der Richtigkeit der Kennzeichnung des Produkts einschließlich der Masse das Etikett entfernt werden muss, wird eine Handlung mit der anschließenden Angabe der Aktnummer auf dem doppelten Ladenetikett erstellt . Das Herstelleretikett wird gespeichert und zusammen mit einem Duplikat an das Produkt angehängt. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

69. Enthält der Kassenbeleg für die Ware nicht den Namen der Ware, das Muster, die Art und Eigenschaften des Edelsteins, den Artikel sowie die Ware, so wird der Kaufbeleg an den Käufer gesendet, aus dem hervorgeht Mit diesen Informationen, dem Namen des Verkäufers, dem Verkaufsdatum und dem Preis der Waren sowie der Person, die die Waren direkt verkauft, ist eine Unterschrift angebracht. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

VIII. Besonderheiten des Verkaufs von Arzneimitteln und Medizinprodukten (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222 vom 05.01.2015 N 6)

70. Der Verkauf von Arzneimitteln (gebrauchsfertige Dosierungsmedikamente zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Menschen und Tieren, Verhütung von Schwangerschaften, Steigerung der Produktivität von Tieren) erfolgt nach Bundesgesetz. " Über die Verbreitung von Arzneimitteln "und unter Berücksichtigung der in diesen Regeln festgelegten Besonderheiten. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

71. Informationen zu Arzneimitteln müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln genannten Informationen sowie den in Artikel 46 des Bundesgesetzes über die Verbreitung von Arzneimitteln vorgesehenen Informationen Informationen über die staatliche Registrierung von Arzneimitteln enthalten das Arzneimittel unter Angabe der Nummer und des Datums seiner staatlichen Registrierung (mit Ausnahme von Arzneimitteln, die vom Verkäufer (Apotheke) auf ärztliche Verschreibung hergestellt wurden). (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

72. Informationen über Medizinprodukte (Instrumente, Apparate, Geräte, Ausrüstungen, Materialien und andere Produkte, die für medizinische Zwecke getrennt oder in Kombination miteinander verwendet werden, sowie zusammen mit anderem Zubehör, das für die Verwendung dieser Produkte für den beabsichtigten Zweck erforderlich ist); einschließlich spezieller Software, die vom Hersteller zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und medizinischen Rehabilitation von Krankheiten, zur Überwachung des Zustands des menschlichen Körpers, zur Durchführung medizinischer Forschung, zur Wiederherstellung, zum Ersatz, zu Änderungen der anatomischen Struktur oder der physiologischen Funktionen des Körpers bestimmt ist; Verhinderung oder Beendigung einer Schwangerschaft, deren funktioneller Zweck nicht durch pharmakologische, immunologische, genetische oder metabolische Auswirkungen auf den menschlichen Körper verwirklicht wird) muss zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen über die Anzahl und Datum der Registrierungsbescheinigung für ein Medizinprodukt, ausgestellt vom Bundesdienst für Überwachung im Gesundheitswesen in der vorgeschriebenen Weise sowie unter Berücksichtigung der Merkmale eines bestimmten Produkttyps, Informationen über dessen Zweck, Methode und Bedingungen, Verwendung und Wirkung, Einschränkungen (Kontraindikationen) für die Verwendung. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 05.01.2015 N 6)

73. Der Verkäufer muss dem Käufer Angaben zu den Regeln für die Abgabe von Arzneimitteln machen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 05.01.2015 N 6)

74. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf von Arzneimitteln mit dem für die medizinische Versorgung erforderlichen Mindestsortiment sicherzustellen, dessen Liste vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation erstellt wird. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2005 N 49 vom 04.10.2012 N 1007)

75. Arzneimittel und Medizinprodukte müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, einschließlich Auspacken, Sortieren und Prüfen der Waren, bevor sie dem Verkaufsbereich vorgelegt werden. Überprüfung der Qualität des Produkts (durch äußere Zeichen) und der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller (Lieferanten). (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 05.01.2015 N 6)

Die Vorbereitung von Medizinprodukten vor dem Verkauf umfasst gegebenenfalls auch das Entfernen von Fabrikfett, die Überprüfung der Vollständigkeit, die Montage und die Inbetriebnahme. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 05.01.2015 N 6)

76. Der Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten erfolgt auf der Grundlage der von den Käufern vorgelegten Verschreibungen von Ärzten, die in der vorgeschriebenen Weise erstellt wurden, sowie ohne Verschreibungen gemäß den Anweisungen für die Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten . (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2005 N 49 vom 04.10.2012 N 1007 vom 05.01.2015 N 6)

77. Klausel ist nicht mehr gültig. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

IX. Merkmale des Verkaufs von Tieren und Pflanzen (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

78. Informationen über zum Verkauf angebotene Tiere und Pflanzen müssen zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln angegebenen Informationen den Namen ihrer Art sowie Informationen über die Besonderheiten der Haltung und Zucht enthalten.

Der Verkäufer muss außerdem folgende Angaben machen:

nummer und Datum der Genehmigung (Lizenz) für den Erwerb bestimmter Wildtierarten, die nach dem in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Verfahren erteilt wurde; (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

nummer und Datum einer Genehmigung für die Einfuhr bestimmter Arten von Wildtieren und Wildpflanzen in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, die von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes oder einer anderen zur Erteilung einer solchen Genehmigung befugten Stelle (in Bezug auf Wildtiere) ausgestellt wurde und Wildpflanzen, die gemäß dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen in die Russische Föderation eingeführt oder aufgrund eines Verstoßes gegen dieses Übereinkommen beschlagnahmt wurden);

nummer und Datum der Einreisebescheinigung für die zoologische Sammlung, zu der das zum Verkauf angebotene Wildtier gehört, im Register der beim Staat registrierten zoologischen Sammlungen, ausgestellt nach dem in den Gesetzen des Russen festgelegten Verfahren Föderation (in Bezug auf in Gefangenschaft gezüchtete Wildtiere, die Teil der zoologischen Sammlung sind) ...

79. Zum Verkauf bestimmte Tiere müssen gemäß den allgemein anerkannten Standards für die humane Behandlung von Tieren unter Bedingungen gehalten werden, die den hygienischen, veterinärmedizinischen und zoohygienischen Anforderungen für die Haltung von Tieren entsprechen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

80. Wenn der Kaufbeleg für die Waren nicht den Namen der Art und die Anzahl der Tiere oder Pflanzen enthält, wird dem Käufer ein Kaufbeleg zusammen mit der Ware zugesandt, in dem diese Informationen, der Name des Verkäufers und das Verkaufsdatum angegeben sind und Preis, und die Person, die die Waren direkt verkauft, ist unterschrieben ... (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Käufer erhält auch Informationen über die Nummer und das Datum eines der in Absatz 78 dieser Regeln genannten Dokumente (beim Verkauf eines Wildtiers oder einer Wildpflanze) sowie ein Veterinärzertifikat (Zertifikat), das gemäß dem festgelegten Verfahren erstellt wurde. Bescheinigung, dass das Tier gesund ist. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

X. Merkmale des Verkaufs von Haushaltschemikalien (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

81. Informationen über Haushaltschemikalien (Reinigungsmittel, Reinigungsmittel und andere Produkte für die Pflege von Räumlichkeiten, Möbeln, Geschirr, Haushaltsgeräten und Haushaltsgegenständen, Wäsche, Kleidung, Schuhen, Autos, Klebstoffen, Lacken, Farben und anderen Farben und Lacken; Desinfektionsmitteln und Mittel zur Bekämpfung von Haushaltsinsekten und Nagetieren, die zur Verwendung in einer häuslichen Umgebung bestimmt sind, Chemikalien, deren Verbindungen und Produkte daraus, die zur Reparatur und Fertigstellung von Arbeiten in einer häuslichen Umgebung bestimmt sind, und andere ähnliche Waren) zusätzlich zu den in Die Absätze 11 und 12 dieser Regeln sollten Folgendes enthalten:

den Namen der in den Haushaltschemikalien enthaltenen Inhaltsstoffe;

datum und Nummer des technischen Zertifikats (für Waren, für die verbindliche Anforderungen zur Bestätigung ihrer Eignung für den Bau bestehen);

lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an die Lagerbedingungen bestehen).

82. Vor der Übermittlung an den Verkaufsbereich (Platzierung am Verkaufsort) müssen chemische Haushaltswaren einer Vorverkaufsschulung unterzogen werden, die die Freigabe aus Versandbehältern, das Sortieren von Waren und die Überprüfung der Unversehrtheit der Verpackung (einschließlich der Funktionsweise) umfasst der Aerosolverpackung) und die Qualität der Ware (durch äußere Zeichen), die Verfügbarkeit der notwendigen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller, Anweisungen für die Verwendung der Ware, die Richtigkeit der Preise.

83. Zum Verkauf angebotene chemische Haushaltswaren sollten je nach Verwendungszweck des Produkts nach Typ gruppiert werden, um die Bequemlichkeit ihrer Auswahl zu gewährleisten.

84. Bei der Übergabe von Haushaltschemikalien in Aerosolverpackungen an den Käufer wird die Funktion der Verpackung im Verkaufsbereich nicht überprüft.

XI. Merkmale des Verkaufs von Pestiziden und Agrochemikalien (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

86. Informationen zu Pestiziden und Agrochemikalien müssen zusätzlich zu den in den Abschnitten 11 und 12 dieser Regeln genannten Informationen sowie den in Artikel 17 des Bundesgesetzes "Über den sicheren Umgang mit Pestiziden und Agrochemikalien" vorgesehenen Informationen enthalten über die staatliche Registrierungsnummer des Pestizids oder der Agrochemikalie, seine Gefahrenklasse, Wirkstoffkonzentration, Nettogewicht oder -volumen, Herstellungsdatum, Erste Hilfe bei Vergiftung. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, ihm eine Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung eines Pestizids oder einer Agrochemikalie vorzulegen. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

87. Pestizide und Agrochemikalien müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, einschließlich Auspacken und Qualitätskontrolle der Verpackung, bevor sie dem Verkaufsbereich vorgelegt werden. Sortierung; Überprüfung der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen, Gebrauchsanweisung, Richtigkeit der Preise.

88. Im Handel sollten Pestizide und Agrochemikalien nach ihrem Zweck gruppiert werden (Pflanzenschutzinsektizide, Tierschutzinsektizide, Fungizide, Herbizide, Rodentizide, Mineraldünger, organische Düngemittel, Bodenböden, Verbesserungsmittel, Futtermittelzusatzstoffe).

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Einhaltung der zwingenden Sicherheitsanforderungen für die Lagerung, Platzierung im Handel und den Verkauf von Pestiziden und Agrochemikalien sicherzustellen.

89. Der Verkauf von Pestiziden und Agrochemikalien erfolgt nur in der Verpackung des Herstellers.

XII. Merkmale des Verkaufs von Kopien von audiovisuellen Werken und Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken (geändert durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 27. März 2007 N 185)

90. Es ist nicht gestattet, Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken im Einzelhandel mit Tabletts und Zelten zu verkaufen.

Beim Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln angegebenen Informationen die folgenden Informationen über das zum Verkauf angebotene Produkt sowie das Vorhandensein anzugeben davon ist auf jeder Kopie (Paket) obligatorisch:

name, Ort des Herstellers einer Kopie eines audiovisuellen Werks, eines Tonträgers, einer Software für elektronische Computer und Datenbanken; (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 27.01.2009 N 50 vom 05.12.2019 N 1601)

technische Merkmale des Mediums sowie Aufzeichnungen eines audiovisuellen Werks, Tonträger, Programme für elektronische Computer und Datenbanken;

registrierungsnummer des Computerprogramms oder der Datenbank, falls registriert.

Für Kopien von Filmen muss der Verkäufer dem Käufer außerdem die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:

nummer und Datum der nach dem Gesetz der Russischen Föderation ausgestellten Mietbescheinigung;

den Namen des Films, das Land und das Studio, in dem der Film gedreht wurde, das Jahr seiner Veröffentlichung;

hauptfilmdaten (Genre, Anmerkung, Informationen über den Autor des Drehbuchs, den Regisseur, den Komponisten, die Darsteller der Hauptrollen usw.);

die Länge des Films (in Minuten);

91. Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, einschließlich Inspektion und Überprüfung der Unversehrtheit der Verpackung jeder Wareneinheit sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über die Waren und dessen Hersteller, deren Fehlen den Verkäufer daran hindert, die in Paragraph 90 dieser Regeln vorgesehenen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

92. Bei der Übergabe der bezahlten Ware an den Käufer prüft der Verkäufer die Unversehrtheit seiner Verpackung und bietet ihm auf Wunsch des Käufers die Möglichkeit, sich mit Fragmenten eines audiovisuellen Werks, eines Tonträgers, einer Computersoftware und einer Datenbank vertraut zu machen. Verkaufsbereiche müssen technisch ausgestattet sein, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, die Qualität der gekauften Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken zu überprüfen.

93. Der Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken erfolgt nur in der Verpackung des Herstellers.

XIII. Merkmale des Verkaufs von Waffen und Patronen an ihn (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

94. Verkauf von Zivilwaffen, die von Bürgern zur Selbstverteidigung, für Sport und Jagd bestimmt sind, die Hauptteile (Lauf, Bolzen, Trommel, Rahmen, Empfänger) des Zivil- und Dienstwesens (wenn ihre Käufer Bürger sind, denen Dienstwaffen zuerkannt wurden) ) Schusswaffen (im Folgenden als Waffen bezeichnet) sowie Patronen für Zivilwaffen werden in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz "Über Waffen", den Regeln für den Verkehr von Zivil- und Dienstwaffen und Patronen für sie auf dem Gebiet der Russische Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 1998 Nr. N 814, sowie die in diesen Regeln definierten Merkmale.

95. Jede zum Verkauf angebotene Waffeneinheit (mit Ausnahme von mechanischen Spendern, Aerosolen und anderen Geräten, die mit Tränen- oder Reizstoffen gefüllt sind) muss eine individuelle Nummer, ab dem 1. Januar 1994 hergestellte Waffen sowie einen Stempel und eine solche haben Primärverpackung von Patronen - ein Konformitätszeichen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

96. Informationen über Waffen müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen unter Berücksichtigung der Eigenschaften einer bestimmten Waffe Informationen über den Gehalt an Edelmetallen und Edelsteinen in künstlerisch gestalteten Waffenmodellen enthalten ;; das Verfahren für die Rücksendung an den Verkäufer zur Zerstörung technisch fehlerhafter mechanischer Spender, Aerosole und anderer Geräte, mit Tränen- oder Reizstoffen gefüllter Patronen oder der angegebenen Waren, deren Haltbarkeit oder Lagerung abgelaufen ist.

97. Die Vorbereitung von Waffen und Munition vor dem Verkauf kann das Auspacken, Entkonservieren, Reinigen und Schmieren von Waffen umfassen. Öffnen versiegelter Patronenverpackungen; externe Prüfung von Waffen und Patronen, Überprüfung des Vorhandenseins der Herstellermarke und der individuellen Nummer auf der Waffe und deren Übereinstimmung mit den festgelegten Proben und Passdaten; Überprüfung der Verfügbarkeit von Informationen über die Leistung des Kontrollschießens von Schusswaffen mit einem Gewehrlauf gemäß dem festgelegten Verfahren, über Art, Feinheit und Gewicht von Edelmetallen, Art, Menge und Eigenschaften der verwendeten Einsätze aus Edelsteinen in künstlerisch gestalteten Waffen; Überprüfung der Vollständigkeit, des technischen Zustands der Waffe, der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller sowie des korrekten Preises; ggf. Montage und Einstellung der Waffen.

98. Zum Verkauf angebotene Waffen und Patronen müssen im Verkaufsbereich platziert werden, mit Etiketten versehen sein, auf denen Name, Marke, Modell, Preis des Produkts sowie kurze Anmerkungen zu den wichtigsten technischen Merkmalen angegeben sind.

99. Auf Wunsch des Käufers muss er mit der Vorrichtung des Mechanismus der Waffe vertraut sein, die in zusammengebautem und technisch einwandfreiem Zustand nachgewiesen werden muss.

100. Der Verkauf von Waffen und Munition erfolgt nach Vorlage folgender Unterlagen durch den Käufer:

reisepass oder anderes Dokument zum Nachweis der Identität des Käufers;

eine Lizenz zum Erwerb eines bestimmten Waffentyps und -typs;

eine Lizenz oder Erlaubnis zum Lagern, Lagern und Tragen von Waffen (für den Kauf von Basis- und Ersatzteilen sowie Patronen für Waffen des Käufers);

ein Dokument, das das Jagdrecht des Käufers bescheinigt, und eine Genehmigung zur Lagerung und zum Transport von Waffen, die für Jagdzwecke verwendet werden (für den Erwerb von Jagdwaffen).

101. Zusammen mit der Ware erhält der Käufer einen von der direkt am Verkauf beteiligten Person unterzeichneten Kaufbeleg, auf dem der Name der Ware und der Verkäufer, die Marke, der Typ, die individuelle Nummer der Waffe und das Verkaufsdatum angegeben sind und den Preis der Waren, Informationen über Edelmetalle und Edelsteine, die in künstlerisch ausgestellten Waffen verwendet werden, Informationen über die ausgeführten Kontrollschüsse von Schusswaffen mit einem Gewehrlauf (sofern diese Informationen nicht im Pass für die Waffe enthalten sind); eine Reihe von Zubehör und Dokumenten, die vom Hersteller installiert wurden, sowie eine vom Verkäufer ausgefüllte Käuferlizenz (Erlaubnis) zum Kauf (Tragen, Tragen und Lagern) von Waffen oder ein Dokument, das das Jagdrecht des Käufers bescheinigt.

103. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer beim Austausch von Waffen, Patronen von unzureichender Qualität oder im Falle ihrer Rückgabe nach Beendigung des Vertrages ein Dokument vorzulegen, aus dem seine Identität hervorgeht, sowie eine Lizenz (Genehmigung) für den Erwerb ( Tragen, Tragen und Aufbewahren von Waffen, deren Besitzer er ist, oder ein Dokument, das sein Jagdrecht bescheinigt.

Der Austausch von Waffen und Patronen von unzureichender Qualität erfolgt an Modellen, die dem Typ und Typ entsprechen, der in der Lizenz (Erlaubnis) des Käufers zum Erwerb (Tragen, Tragen und Lagern) der Waffe, die er besitzt, oder in einem Dokument, das sein Jagdrecht bescheinigt, angegeben ist .

Der Ersatz von Waffen, Patronen von unzureichender Qualität oder deren Rückgabe nach Beendigung des Vertrages wird durch eine Handlung in der vorgeschriebenen Weise formalisiert.

XIV. Merkmale des Verkaufs von Baustoffen und Produkten (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

104. Holz und Schnittholz (Rundholz, Balken, Bretter, Geschäftsplatten usw.), Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (Holzteile, Tür- und Fensterblöcke, Kits für den Bau von Gartenhäusern, Nebengebäuden usw.) , Baumaterialien (Ziegel, Zement, Schotter, Sand, Fundament- und Bürgersteigblöcke, Stahlbetonsäulen, Dächer, Hydro- und Wärmedämmstoffe, Glas usw.), Metallprodukte (Rohre, Verbindungselemente, Walzprofilmaterialien, Draht, Metall Maschen usw.)), Werkzeuge (Handwerkzeuge zur Verarbeitung von Metall, Holz, Messwerkzeugen, zum Streichen usw.), Bauprodukte (Sanitäranlagen, Schlösser und Beschläge, Tapeten, Linoleum, künstliche Veredelungsmaterialien usw.) müssen unterworfen werden Vorbereitung vor dem Verkauf, einschließlich Inspektion der Waren, Sortieren und Sortieren, Überprüfung der Vollständigkeit, Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller.

105. Baustoffe und Produkte werden getrennt nach Größe, Marken, Qualitäten und anderen Merkmalen angeordnet, die ihren Anwendungsbereich und ihre Verbrauchereigenschaften bestimmen.

106. Die Auswahl von Baustoffen und Produkten durch den Käufer kann sowohl im Handel als auch direkt an den Lagerorten erfolgen.

107. Informationen zu den zum Verkauf angebotenen Baumaterialien und Produkten müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen unter Berücksichtigung der Merkmale eines bestimmten Produkts Informationen über Material, Ausführung, Marke, Typ, Größe, Sorte und andere Hauptindikatoren, die dieses Produkt charakterisieren.

При продаже строительных материалов в определенной комплектности (садовые домики, хозяйственные постройки и др.) потребителю должна быть предоставлена информация, содержащая сведения о наименовании и количестве изделий, входящих в комплект, степени и способах их обработки (наличие и способ пропитки, влажность и способ сушки usw.).

108. Glasscheiben werden in ganzen Platten verkauft oder gemäß den vom Käufer angegebenen Größen geschnitten.

Glasreste mit einer Breite von bis zu 20 Zentimetern einschließlich werden vom Käufer bezahlt und ihm zusammen mit dem Hauptkauf übergeben.

109. Nach Gewicht verkaufte Massenbefestigungen werden an einem speziell ausgestatteten Wiegeort verkauft, an dem die Waren abgegeben werden.

110. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit des Gewichts, des Maßes und der Qualität der gekauften Waren zu überprüfen.

Zu diesem Zweck werden Informationen an einem für den Käufer zugänglichen Ort abgelegt, in dem die Koeffizienten für die Umwandlung von Rundholz und Schnittholz in eine dichte kubische Masse, die kubische Kapazität von Schnittholz und die Regeln für deren Messung angegeben sind. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, ihn mit dem in den Normen festgelegten Verfahren zur Messung von Baustoffen und Produkten vertraut zu machen.

111. Zusammen mit der Ware wird dem Käufer die Dokumentation des Herstellers zur Ware übergeben. Wenn der Beleg des Kassierers nicht den Namen des Produkts, die Hauptindikatoren für dieses Produkt und die Menge des Produkts enthält, erhält der Käufer auch einen Kaufbeleg, auf dem diese Informationen, der Name des Verkäufers und das Datum des Produkts angegeben sind Verkauf und der Preis des Produkts, und die Person, die das Produkt direkt verkauft, ist unterschrieben. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

112. Bei der Übertragung von Baumaterialien und Produkten in einer bestimmten Vollständigkeit überprüft die Person, die die Übertragung durchführt, in Anwesenheit des Käufers das Vorhandensein der im Kit enthaltenen Produkte sowie die Verfügbarkeit der diesem Produkt beigefügten Unterlagen, einschließlich das Inventar der im Kit enthaltenen Baumaterialien und Produkte, Anweisungen zur Montage.

113. Der Verkäufer muss die Bedingungen für die Ausfuhr von Holz und Baumaterialien durch den Transport des Käufers festlegen.

XV. Merkmale des Verkaufs von Möbeln (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

114. Informationen über Möbel müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen enthalten:

funktionaler Zweck;

über die Materialien, aus denen die Möbel hergestellt sind und die für ihre Dekoration verwendet werden;

über die Methoden, Bedingungen, Bedingungen der Lieferung und Übergabe der Ware an den Käufer.

115. Zum Verkauf angebotene Möbelmuster müssen im Verkaufsbereich so ausgestellt werden, dass den Käufern ein freier Zugang zur Inspektion gewährt wird.

116. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Vorbereitung der Möbel vor dem Verkauf durchzuführen, einschließlich der Überprüfung der Vollständigkeit, der Verfügbarkeit der für die Montage erforderlichen Teile, der Diagramme der Möbelmontage (wenn die Möbel zusammenklappbar sind) sowie der Verfügbarkeit aller enthaltenen Gegenstände im Set (Set) von Möbeln.

117. Beim Verkauf von Möbeln erhält der Käufer einen Kaufbeleg, auf dem der Name der Ware und der Verkäufer, der Artikel, die Anzahl der im Möbelset enthaltenen Gegenstände, die Anzahl der erforderlichen Einrichtungsgegenstände und der Preis angegeben sind von jedem Gegenstand die Gesamtkosten des Möbelsets, die Art der Polsterung.

118. Die Montage und Lieferung von Möbeln erfolgt gegen eine gesonderte Gebühr, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

XVI. Merkmale des Verkaufs von Flüssiggas (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

119. Mit Flüssiggas gefüllte Flaschen (im Folgenden als Gas bezeichnet), die die technische Prüfung bestanden haben und sich in gutem Zustand befinden, werden verkauft.

120. Informationen zu Gas und Gasflaschen müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen enthalten:

über die Marke des Gases und seine physikalischen und chemischen Eigenschaften;

über den technischen Zustand des Zylinders (Zylindernummer, Leergewicht, Herstellungsdatum und Datum der nächsten technischen Prüfung, Arbeits- und Prüfdruck, Kapazität), die auf der Oberfläche des Zylinders oder einer daran angebrachten Platte angegeben sind.

121. Gasgefüllte Flaschen müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden. Dazu gehört die Inspektion des Zylinders, die Überprüfung seines technischen Zustands auf Undichtigkeiten und mechanische Beschädigungen (durch äußere Schilder), die Überprüfung des Füllstands mit Gas durch Wiegen oder durch eine andere Methode, die dies sicherstellt die angegebene Kontrolle sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt.

122. Der Käufer hat das Recht, eine Kontrollwägung der Gasflasche zu verlangen.

123. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer, der die gekaufte Gasflasche selbständig transportiert, mit den Sicherheitsregeln während des Transports sowie beim Austausch einer leeren Flasche vertraut zu machen.

124. Zusammen mit der gefüllten Gasflasche erhält der Käufer einen Kaufbeleg, auf dem der Name des Verkäufers, die Flaschennummer, die Gasmasse in der Flasche, der Warenpreis, das Verkaufsdatum sowie die Unterschrift des Käufers angegeben sind Person, die den Verkauf direkt ausführt.

Gleichzeitig mit der Ware wird dem Käufer der Text der Regeln für die sichere Verwendung von Gas im Alltag übermittelt.

XVII. Merkmale des Verkaufs von Nicht-Zeitschriften (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

125. Informationen zu nicht periodischen Veröffentlichungen, die zum Verkauf angeboten werden (Bücher, Broschüren, Alben, kartografische und Notenveröffentlichungen, Blattveröffentlichungen, Kalender, Broschüren, Veröffentlichungen, die in technischen Medien reproduziert werden), zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln angegebenen Informationen , muss enthalten:

informationen gemäß den Anforderungen der Normen ausgeben;

informationen zum Verfahren für die Vorbestellung des Kaufs nicht periodischer Veröffentlichungen, wenn diese Handelsform vom Verkäufer verwendet wird.

Auf Wunsch des Käufers stellt der Verkäufer die ihm zur Verfügung stehenden Referenz- und bibliografischen Informationen zu den veröffentlichten nicht periodischen Veröffentlichungen zur Verfügung.

126. Nicht periodische Veröffentlichungen müssen vor dem Verkauf an den Verkaufsstellen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden. Dazu gehört eine Prüfung der Waren, um festzustellen, ob äußere Anzeichen von Mängeln (Druckfehler, Beschädigungen) vorliegen und ob die erforderlichen Informationen zu verfügbar sind die Veröffentlichung sowie ein vollständiger Satz von Anhängen und Schutzumschlägen. Bei Veröffentlichungen, die auf technischen Medien reproduziert werden, werden zusätzlich die Unversehrtheit der Verpackung jeder Wareneinheit und das Vorhandensein der Marke des Herausgebers (Herstellers) überprüft.

127. Nicht zum Verkauf stehende Nicht-Zeitschriften werden auf der Verkaufsfläche angezeigt oder in den Katalogen der verfügbaren Veröffentlichungen enthalten.

Anstelle von Preisschildern, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 19 dieser Regeln erstellt wurden, darf auf jeder zum Verkauf stehenden Kopie der Veröffentlichung der Preis angegeben werden.

Dem Käufer sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich frei mit dem Inhalt der zum Verkauf angebotenen nicht periodischen Veröffentlichungen vertraut zu machen und die Qualität der bezahlten Waren zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss der Verkäufer beim Verkauf von Veröffentlichungen, die auf technischen Medien reproduziert werden, über die entsprechende Audio-, Video- oder Computerausrüstung verfügen.

128. Der Verkauf einer mehrbändigen, nicht periodischen Veröffentlichung, die in separaten Bänden veröffentlicht wird, im Abonnement erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, die den Firmennamen (Name), den Ort (Rechtsadresse) des Verkäufers und den Nachnamen enthalten muss , Vorname, Patronym und Wohnort des Käufers, Name der mehrbändigen Ausgabe, Anzahl der in der Ausgabe enthaltenen Bände, Preis der Ausgabe, Frist für die Übertragung der gesamten Publikation, Zahlungsverfahren , das Verfahren zur Benachrichtigung des Käufers über die zum Verkauf stehenden Mengen, die Frist für den Erhalt der nächsten Menge nach Benachrichtigung. Eine Einzahlungsklausel kann im Vertrag enthalten sein.

Xviii. Merkmale des Verkaufs von gebrauchten Non-Food-Produkten (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

129. Informationen über gebrauchte Waren müssen zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen über den Zustand der Waren, die darin enthaltenen Mängel, die in Bezug auf die Waren ergriffenen gesundheitlichen und antiepidemischen Maßnahmen sowie technische Informationen enthalten Merkmale (für technisch komplexe Waren), den Zweck der Waren und die Möglichkeit, sie für den beabsichtigten Zweck oder für andere Zwecke zu verwenden.

Informationen, die den Zustand eines gebrauchten Produkts einschließlich seiner Mängel charakterisieren, sind auf dem Produktetikett angegeben.

Wenn ein gebrauchtes Produkt zum Verkauf angeboten wird, für das Informationen zur Bestätigung der Einhaltung der festgelegten Anforderungen, der Haltbarkeit oder der Lebensdauer bereitgestellt werden müssen, es jedoch keine solchen Informationen gibt, ist dies der Verkäufer beim Verkauf des angegebenen Produkts verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, dass die Konformität des Produkts mit den festgelegten Anforderungen bestätigt werden muss, ein Ablaufdatum oder eine Lebensdauer festgelegt werden muss, aber es gibt keine Informationen darüber.

130. Gebrauchte medizinische Produkte, Medikamente, Hygieneartikel, Parfümerie- und Kosmetikprodukte, chemische Haushaltswaren, Kleidungsstücke und Strickunterwäsche, Strumpfwaren und Einweggeschirr sind nicht verkaufspflichtig. (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 05.01.2015 N 6)

131. Gebrauchte Waren müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, einschließlich Inspektion der Waren, Sortierung nach Art und Grad des Verlusts von Verbrauchereigenschaften, Qualitätskontrolle (durch äußere Zeichen), Produktleistung, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen.

Wenn gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, für die gemäß den Hygienevorschriften Hygiene- und Antiepidemiemaßnahmen getroffen werden müssen (Reinigung, Waschen, Desinfektion, Desinsektion), es jedoch keine Dokumente gibt, die ihre Umsetzung bestätigen, ist dies der Verkäufer verpflichtet, diese Maßnahmen im Rahmen der Vorverkaufsvorbereitung der Waren durchzuführen.

132. Zum Verkauf angebotene gebrauchte Waren sollten nach Typ gruppiert werden.

133. Bei der Übergabe von technisch komplexen Haushaltsgegenständen, die verwendet wurden, werden dem Käufer gleichzeitig (sofern der Verkäufer über entsprechende technische Unterlagen (technischer Reisepass oder ein anderes Dokument, das diese ersetzt, Betriebsanleitung) sowie eine Garantiekarte für die Waren übermittelt Bestätigung des Rechts des Käufers, die verbleibende Garantiezeit zu nutzen.

134. Der Käufer, an den ein gebrauchtes Produkt von unzureichender Qualität verkauft wurde, hat nach seiner Wahl das Recht, die in Absatz 27 dieser Regeln vorgesehenen Anforderungen vorzulegen, wenn seine Mängel nicht vom Verkäufer vereinbart wurden.

Die in Ziffer 27 Absätze 2 und 5 dieser Geschäftsordnung genannten Anforderungen können vom Käufer gestellt werden, sofern sich aus der Art der Ware oder dem Wesen der Verpflichtung nichts anderes ergibt. SCROLLEN
VON langlebigen Waren, die nicht durch die Anforderung des Käufers abgedeckt sind, diese für den Zeitraum der Reparatur oder des Austauschs analer Waren kostenlos zur Verfügung zu stellen

(geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 122 2 vom 04.10.2012 N 1007)

1. Autos, Motorräder und andere Arten von Kraftfahrzeugen, Anhängern und nummerierten Einheiten für sie, ausgenommen Waren, die für behinderte Menschen bestimmt sind, Sportboote und schwimmende Fahrzeuge

2. Möbel

3. Elektrische Haushaltsgeräte, die als Toilettenartikel und für medizinische Zwecke verwendet werden (Elektrorasierer, elektrische Haartrockner, elektrische Lockenwickler, medizinische elektrische Reflektoren, Heizkissen, elektrische Bandagen, elektrische Tabletts, Heizdecken, elektrische Haartrockner, elektrische Lockenwickler, elektrische Zahnbürsten, elektrische Haarschneidemaschinen und andere Geräte, die mit Schleimhäuten und Haut in Kontakt kommen) (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

3. Parfümerie- und Kosmetikprodukte

4. Textilwaren (Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle und synthetische Stoffe, Waren aus Vliesstoffen wie Stoffen - Bänder, Geflechte, Spitzen und andere); Kabelprodukte (Drähte, Kabel, Kabel); Bau- und Veredelungsmaterialien (Linoleum, Folie, Teppiche und andere) und andere pro Meter verkaufte Waren (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

5. Näh- und Strickwaren (Kleidungsstücke und gestrickte Unterwäsche, Strumpfwaren)

6. Produkte und Materialien, ganz oder teilweise aus Polymermaterialien hergestellt und in Kontakt mit Lebensmitteln (Geschirr und Küchenutensilien, Behälter und Verpackungsmaterialien zur Lagerung und zum Transport von Lebensmitteln, auch zur einmaligen Verwendung) (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 22.06.2016 N 568)

7. Haushaltschemikalien, Pestizide und Agrochemikalien (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

8. Haushaltsmöbel (Möbelsets und Sets)

9. Schmuck und andere Gegenstände aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen schneiden Edelsteine (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderation vom 19.09.2015 N 994)

10. Autos und Fahrräder, Anhänger und nummerierte Einheiten zu ihnen; mobile Mittel zur Mechanisierung der landwirtschaftlichen Arbeit in kleinem Maßstab; Sportboote und andere Wasserfahrzeuge für den Hausgebrauch

11. Technisch komplexe Haushaltswaren, für die Gewährleistungsfristen festgelegt sind (Haushaltsmaschinen für die Metallbearbeitung und Holzbearbeitung, elektrische Haushaltsmaschinen und -geräte, elektronische Haushaltsfunkgeräte, Haushaltscomputer und Vervielfältigungsgeräte, Foto- und Filmgeräte, Telefone und Faxgeräte, elektrische Geräte) Musikinstrumente, Spielzeugspielzeug, Haushaltsgasgeräte und -geräte, Armband- und Taschenuhren, mechanisch, elektronisch-mechanisch und elektronisch, mit zwei oder mehr Funktionen) (geändert durch Resolutionen der Regierung der Russischen Föderationvom 06.02.2002 N 81)

Angesichts der sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes war die russische Regierung gezwungen, eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen zu den Gesetzen vorzunehmen, die auf die eine oder andere Weise kleine und große Unternehmen betreffen. Die letzte Ausgabe der Regierungsentschließung trat im Januar 2016 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betrafen:

  • zugeständnisse in Form von Steuerferien für einzelne Unternehmer;
  • verschärfung der Vorschriften für den Verkauf von Tabak und alkoholischen Getränken usw.

Wir schlagen vor, uns mit dem Thema Handel und seinen Regeln für einzelne Unternehmer in Lebensmittel- und Non-Food-Warengruppen zu befassen.

Handelsregeln 2018: Regierungsverordnung

Die wichtigsten Änderungen betrafen die Regeln für den Verkauf bestimmter Gruppen von Non-Food- und Lebensmittelprodukten für einzelne Unternehmer in irgendeiner Weise: tragbarer / externer Handel, drinnen, auf Handelsflächen, in Geschäften, in Catering-Betrieben usw. Neue Regeln wurden für einzelne Unternehmer bei der Registrierung von Preisschildern eingeführt, wonach dem Käufer vollständige Informationen zu allen Produkten zur Verfügung stehen.

Die neuen Regeln betrafen den Einzel- und Großhandel. Es ist geplant, ähnliche Normen für andere Arten von Dienstleistungen zu entwickeln. Auch die geänderten Regeln für die Registrierung neuer Unternehmer (IE) und Steuernormen.

Lebensmittel: Kriterien

Durch das Dekret der russischen Regierung vom Ende des letzten Jahres 2017 wurden Änderungen an den Regeln für den Verkauf von Lebensmitteln sowie an bestimmten Gruppen von Non-Food-Produkten (für einzelne Unternehmer) vorgenommen. Mit demselben Dekret, das seit Januar 2018 in Kraft trat, wurde eine Liste von Produkten mit langen Nutzungsdauern erstellt, für die kein Ersatz für den Käufer (Verbraucher) vorgesehen ist, sowie eine Non-Food-Gruppe von unsachgemäßen Arten von Waren, die kann nicht zurückgegeben und umgetauscht werden.

Es wurde eine Provisionsgebühr festgelegt, die Regeln für die Einhaltung epidemiologischer Standards usw. in Einzelhandelsorganisationen und öffentlichen Catering-Einrichtungen wurden festgelegt. Die vollständige Liste finden Sie in den offiziellen thematischen Ressourcen oder laden Sie den vollständigen Text kostenlos online auf unserer Seite herunter.

Handel mit Non-Food-Produkten in der Russischen Föderation 2018

Die aktualisierten Regeln sollen die Qualität des Kundenservice durch Unternehmer (IE) verbessern. Sie haben spezielle Vorschriften für Regulierungsbehörden festgelegt. Die grundlegenden Standards, einschließlich der Vorarbeiten, blieben jedoch unverändert:

  • die Produkte müssen vom richtigen Typ sein und erst nach Sortierung und sorgfältiger Qualitätskontrolle in die Regale gelangen.
  • produkte müssen mit Preisschildern versehen sein;
  • der Verkäufer muss ein Hygienebuch, einen Hut und einen Overall haben.
  • bei Vorhandensein von Gewichtsprodukten muss der Arbeitsplatz eine Waage haben. Für einige Gruppen ist das Vorhandensein einer Registrierkasse obligatorisch.

Die Regeln für den Verkauf im Geschäft verpflichten Verkäufer / Manager, die Käuferecke auszustatten, die ein Buch mit Beschwerden und Vorschlägen, Lizenzen für lizenzpflichtige Warengruppen sowie Informationen über den Betrieb der Verkaufsstelle und den Schutz enthalten muss von Verbraucherrechten. Auf Anfrage ist der Verkäufer verpflichtet, für jedes Produkt Hygienedokumente einzureichen.


Berechnung von UTII im Jahr 2018 für Einzelunternehmer Beispiel Einzelhandel

Die Berechnung von UTII (Unified Tax on Imputed Income) für den Einzelhandel für einzelne Unternehmer besteht aus fünf Indikatoren, die korrekt miteinander multipliziert werden:

  • Die DB - Grundrentabilität beträgt 1,8 Tausend pro Quadratmeter, vorausgesetzt, die Fläche überschreitet die Größe von 5 Quadratmetern.
  • FP ist ein physikalischer Indikator, in dessen Kapazität die Größe der Nutzfläche (Verkaufsfläche) verwendet wird;
  • NB - in dieser Variante sind es 15%;
  • K1 - Der Deflatorkoeffizient wird durch das Regierungsdekret jährlich festgelegt. Für den Zeitraum 2017-2018 beträgt er 1,798.
  • K2 - der Korrekturfaktor hat eine regionale Referenz, er kann von 0,05 bis zu einer ganzen Einheit reichen.

Die Formel zur Berechnung der Steuer für einen Monat lautet wie folgt: DB * FP * NB * K1 * K2 \u003d UTII.

Handelsregeln für alkoholische Getränke ab 1. Januar 2018

Diese Regeln für den Verkauf von alkoholischen Getränken schreiben ihre eigenen Regeln von der Lieferung / dem Empfang bis zur Umsetzung vor. Bei der Annahme von Waren mit alkoholischen und alkoholarmen Produkten ist der Verkäufer / die andere Person, die für den Erhalt der Waren verantwortlich ist, verpflichtet, die Produkte auf Übereinstimmung mit der Rechnung zu überprüfen (Qualität, Menge, Integrität der Verbrauchsteuern, Zustand usw. Parameter). Die Waren müssen mit Preisschildern mit vollständigen und zugänglichen Informationen für den Käufer geliefert werden, die unter geeigneten Bedingungen gemäß den Empfehlungen des Herstellers usw. gelagert werden.

Alkoholische und alkoholarme Produkte dürfen nur in stationären Räumlichkeiten verkauft werden, die für den Einzel- oder Großhandel bestimmt sind. Beim Verkauf von Waren dieser Gruppe wird ein obligatorisches Scannen bereitgestellt (alle Barcodes müssen verfügbar sein) und Schecks müssen an Verbraucher ausgestellt werden (d. H. Ein obligatorischer Verkauf über die Registrierkasse). Verkauf von Alkohol ab dem 1. Januar 2018, die Verkaufszeit ist ebenfalls begrenzt: Einzelhandelsverkäufe sind im Zeitraum von 23.00 bis 8.00 Uhr verboten.

Die Überwachung und Regulierung der Einhaltung der Regeln und Anforderungen gemäß dem Regierungsdekret, das im Januar dieses Jahres in Kraft trat, wird von EGAIS vorgeschrieben (die Verantwortung für die Überwachung ist verantwortlich). Um die gestellten Aufgaben zu vereinfachen, mussten Unternehmer (Einzelunternehmer) über ein spezielles Programm, das über einen Computer (Registrierkasse) verbunden ist, eine Verbindung zum öffentlichen Zugang herstellen. Diese Regeln sind nicht nur für die Russische Föderation eine Neuerung, ähnliche Normen sind auch in der Gesetzgebung der Länder der ehemaligen GUS enthalten: in der Republik Belarus, in der Ukraine usw.

Biergesetz Bierhandel im Jahr 2018 Bierhandelsregeln

Handel ist der wichtigste Wirtschaftszweig. Der Warenumschlag, der sowohl innerhalb des Staates als auch auf dem internationalen Markt durchgeführt wird, ist der Hauptbestandteil der staatlichen Wirtschaft. Und doch ist Handel keine wirtschaftlich nachhaltige Industrie. Angesichts des sich schnell ändernden wirtschaftlichen Umfelds im Land erfordert das Handelsgesetz regelmäßige Aktualisierungen.

Bundesgesetz "Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung von Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation" N 381-FZ wurde am 18. Dezember von der Staatsduma verabschiedet und am 25. Dezember 2009 vom Föderationsrat genehmigt. Das fragliche Gesetz trat am 28. Dezember desselben Jahres in Kraft.

Die gültige Regelung besteht aus 5 Kapitel und 22 Artikel... Wie die übrigen Bundesgesetze der Russischen Föderation wird auch die FZ-381 regelmäßig einer Reihe notwendiger Änderungen unterzogen. Letzte Änderungen am gültigen Dokument eingeführt 3. Juli 2016. Auf diese Weise eingeführte Änderungen des Bundeshandelsgesetzes mit 1. Januar 2017 Jahre in Kraft getreten.

Die Bestimmungen des betreffenden Regulierungsgesetzes regeln die finanziellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Beziehungen im Bereich des Handels. Dieses Bundesgesetz legt die Grundlagen für die Bundesregulierung der Handelsaktivitäten auf dem Gebiet der Russischen Föderation.

Dieses Bundeshandelsgesetz verfolgt folgende Ziele:

  • Gewährleistung der Synthese von Themen des Wirtschaftsraums der Russischen Föderation durch Festlegung eines Regelwerks im Bereich des Handels;
  • Förderung des Ausbaus der Wirtschaftsbeziehungen, um den Bedürfnissen der Wirtschaftssektoren gerecht zu werden;
  • Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Rechte der Teilnehmer an Handelsaktivitäten;
  • Gewaltenteilung von staatlichen und regionalen Behörden in Bezug auf den Handel.

Die durch geltendes Handelsrecht festgelegten Regelungen gelten nicht für Beziehungen, die sich ergeben aus:

  • Außenhandel;
  • Organisation von Gewerken;
  • Verkauf von Produkten im Einzelhandel;
  • Erwerb und Verkauf von Aktien, Immobilien, Wärme und Strom.

Darüber hinaus schlagen wir vor, die Normen des Bundesgesetzes 208 über Aktiengesellschaften zu untersuchen. Zuletzt überarbeitet

Grundlegendes Konzept

Die Liste der in diesem Bundeshandelsgesetz verwendeten grundlegenden Begriffe enthält die folgenden Konzepte:

  • Handelsaktivität (Handel) - Art der Tätigkeit, die im Kauf und Verkauf von Waren besteht;
  • Großhandel - Kauf oder Verkauf von Waren in loser Schüttung;
  • Einzelhandel - Verkauf oder Kauf von Waren in einer einzigen Kopie oder in kleinen Mengen für persönliche Zwecke;
  • Einkaufsmöglichkeit - ein Ort für die Demonstration und den Verkauf der verkauften Produkte;
  • Stationäre Einkaufsmöglichkeit - DAS befindet sich im Gebäude;
  • Nicht stationäre Einkaufsmöglichkeiten - mobile oder mobile Wartung;
  • Kommerzielles Netzwerk - ein Komplex aus zwei oder mehr TO, die einem bestimmten Unternehmen oder bestimmten Unternehmen gehören, gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes "Schutz des Wettbewerbs";
  • Lebensmittel - essbare Produkte, Alkohol und Getränke;
  • Werbedienstleistungen - Dienstleistungen im Bereich Werbung mit dem Ziel, ein bestimmtes Produkt auf dem Markt zu bewerben.

Eine vollständige Liste der in FZ-381 verwendeten Terminologie finden Sie in Art. 2 dieses Bundesgesetzes.

Um die Bestimmungen des betreffenden Gesetzes im Detail zu studieren, müssen Sie sich mit dessen Text vertraut machen. Der aktuelle Text des Bundesgesetzes "Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation" N 381-FZ Die neueste Version kann heruntergeladen werden

Änderungen des Handelsgesetzes

Die letzten wesentlichen Änderungen des Bundeshandelsgesetzes wurden am 3. Juli 2016 vorgenommen. Das Änderungsdokument war das Bundesgesetz "Über Änderungen des Bundesgesetzes" über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivität in der Russischen Föderation "und der Kodex der Russischen Föderation über Verwaltungsverstöße N 273-FZ.

In der geänderten Fassung der Text artikel 9 Absatz 4 stellt fest, dass einer wirtschaftlichen Einheit eine monetäre Vergütung für die Durchführung der für die Bereitstellung von Lebensmitteln erforderlichen Vorgänge berechnet werden kann. Die Höhe der Vergütung wird von den Handelsparteien festgelegt und vereinbart.

Die vorgenommenen Änderungen an artikel 13 In einem gültigen Bundesgesetz sind die dem Gastthema auferlegten Verbote festgelegt. Ein Wirtschaftsunternehmen, das Lebensmittel liefert, ist nicht befugt:

  • Gegen die Bestimmungen des aktuellen normativen Gesetzes "Zum Schutz des Wettbewerbs" verstoßen;
  • Es ist rechtswidrig, die Preise zu erhöhen oder zu senken.
  • Verbieten Sie der Gegenpartei die Zusammenarbeit mit anderen Lieferanten.
  • Blockieren Sie den Markteintritt anderer Anbieter.

Zahlungsaufschub nach Handelsrecht

Nach den vorgenommenen Änderungen an teil 7 In dem Text des betreffenden Artikels heißt es, dass die Zahlungsfrist für Lebensmittel wie folgt festgelegt wird:

  • Produkte mit kurzer Haltbarkeit (bis zu 10 Tage) spätestens 8 Werktage ab Lieferdatum bezahlt;
  • Lebensmittel mit einer durchschnittlichen Haltbarkeit (von 10 bis 30 Tagen) innerhalb von 25 Kalendertagen bezahlt;
  • Waren, deren Verfallsdatum überschreitet 30 Tage, muss innerhalb von 40 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs bezahlt werden.

Im Vergleich zu den Indikatoren des letzten Jahres wurden die maximalen Ratenzahlungsbedingungen für bereits gelieferte Waren um 5-10 Kalendertage reduziert.

Hauptkriterium für den Ratenzahlungsplan ist die zulässige Lagerzeit der gelieferten Produkte. Dadurch wird die Beziehung zwischen Lieferant und Empfänger transparenter, wodurch die Qualität des Handelsprozesses selbst verbessert werden kann.

Offsite-Handel

Offsite-Handel ist eine Aktivität, die durch dieses Regulierungsgesetz streng geregelt wird. Erstens sollte die mobile Struktur, auf der sich die Waren befinden, den Autoverkehr nicht beeinträchtigen und eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Käufer darstellen.

Der Verkäufer-Händler muss über eine Konformitätsbescheinigung oder eine Erklärung verfügen, die es ihm ermöglicht, kommerzielle Aktivitäten auszuüben. In den meisten Fällen werden dem Händler alle erforderlichen Unterlagen vom Lieferanten der Waren oder vom Eigentümer eines mobilen Geschäfts zur Verfügung gestellt.

Eine mobile Struktur muss den technischen und hygienischen Standards entsprechen. Im Falle von Verstößen wird die Person, die Aktivitäten in dem betreffenden Gebiet ausführt, dies tun zur Rechenschaft gezogen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des anwendbaren Rechts.

AUFLÖSUNG DES MINISTERRATES DER REPUBLIK BELARUS

Über die Genehmigung der Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren und die Umsetzung der öffentlichen Verpflegung sowie die Verordnung über das Verfahren für die Entwicklung und Genehmigung der Sortimentsliste

Änderungen und Ergänzungen:

Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 8. Mai 2015 Nr. 393 (Nationales rechtliches Internetportal der Republik Belarus, 13.05.2015, 5/40518) ;

- Es wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die am 21. Oktober 2016 in Kraft getreten sind, mit Ausnahme von Änderungen und Ergänzungen, die am 22. Januar 2017, 3. Februar 2017 und 1. Juli 2017 in Kraft treten.;

Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 17. Oktober 2016 Nr. 828 (Nationales legales Internetportal der Republik Belarus, 20.10.2016, 5/42773) - Es wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die am 21. Oktober 2016 und am 22. Januar 2017 in Kraft getreten sind, mit Ausnahme von Änderungen und Ergänzungen, die am 3. Februar 2017 und am 1. Juli 2017 in Kraft treten.;

Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 17. Oktober 2016 Nr. 828 (Nationales legales Internetportal der Republik Belarus, 20.10.2016, 5/42773) - Es wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die am 21. Oktober 2016, 22. Januar 2017 und 3. Februar 2017 in Kraft getreten sind, mit Ausnahme von Änderungen und Ergänzungen, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten.;

Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 17. Oktober 2016 Nr. 828 (Nationales legales Internetportal der Republik Belarus, 20.10.2016, 5/42773) - Es wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die am 21. Oktober 2016, 22. Januar 2017, 3. Februar 2017 und 1. Juli 2017 in Kraft getreten sind.;

Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 14. November 2018 Nr. 824 (Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus, 20.11.2018, 5/45818) ;

Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 10. Mai 2019 Nr. 287 (Nationales rechtliches Internetportal der Republik Belarus, 14.05.2019, 5/46425)

In Übereinstimmung mit Artikel 35 Absatz 1 Absatz 3 des Gesetzes der Republik Belarus vom 8. Januar 2014 "Über die staatliche Regulierung des Handels und der öffentlichen Verpflegung in der Republik Belarus" hat der Ministerrat der Republik Belarus ENTSCHEIDET:

1. Genehmigen Sie die beigefügte:

Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren und die Durchführung der öffentlichen Verpflegung;

Regelungen zum Verfahren für die Entwicklung und Genehmigung der Sortimentsliste.

2. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Entschließung keine Süßwaren, Bier verkauft haben, auf deren Verbraucherverpackung der Hersteller die Angaben für den Käufer nicht in belarussischer oder russischer Sprache gemacht hat Durch die technischen normativen Rechtsakte hat das Unternehmen das Recht, die angegebenen Süßwaren und das angegebene Bier vor ihrem Verfallsdatum auf technologische Weise zu verkaufen, die seine Sicherheit und Unlösbarkeit während der gesamten Haltbarkeit gewährleistet.

3. dem Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel das Recht einzuräumen, Erläuterungen zum Verfahren zur Anwendung der Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren und zur Umsetzung der öffentlichen Verpflegung sowie zur Verordnung über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung des Sortiments zu geben Warenliste.

4. Die Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus gemäß Anhang als ungültig anzuerkennen.

5. Dieser Beschluss tritt nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

VORSCHRIFTEN
verkauf bestimmter Arten von Waren und Verpflegung

KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Diese Regeln regeln das Verhältnis zwischen Käufern und Verkäufern beim Verkauf bestimmter Arten von Waren (mit Ausnahme von Arzneimitteln) sowie beim Catering.

2. Für die Zwecke dieser Regeln werden die Begriffe und ihre Definitionen in den Bedeutungen angewendet, die durch die Gesetze der Republik Belarus vom 9. Januar 2002 "Über den Schutz der Verbraucherrechte" (Nationales Register der Rechtsakte der Republik) festgelegt sind of Belarus, 2002, Nr. 10, 2/839; 2008., Nr. 170, 2/1463) und vom 8. Januar 2014 "Über die staatliche Regulierung des Handels und der öffentlichen Verpflegung in der Republik Belarus" (National Legal Internet Portal) der Republik Belarus, 21.01.2014, 2/2126) sowie die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:

schaufenster - ein Teil der gewerblichen Ausrüstung, die Außenseite einer Kapitalstruktur (Gebäude, Struktur), die zur Ausstellung von Waren und Produkten für die öffentliche Gastronomie verwendet wird;

der Kiosk ist eine instationäre Einkaufseinrichtung, bei der es sich um eine geschlossene Struktur handelt, die keinen Verkaufsbereich hat. Der Kiosk kann sich in einer Kapitalstruktur (Gebäude, Struktur) befinden;

pavillon - eine instationäre Einkaufsanlage, eine geschlossene Struktur mit einem Verkaufsbereich. Der Pavillon kann sich in einer Kapitalstruktur (Gebäude, Struktur) befinden;

das Zelt ist eine instationäre Handelsanlage, bei der es sich um eine vorübergehend zusammenlegbare Struktur handelt. Das Zelt kann einen Eingang für Käufer haben;

käufer - eine Person, die beabsichtigt, Waren, Catering-Produkte vom Verkäufer für den persönlichen, familiären, privaten und ähnlichen Gebrauch zu kaufen oder zu erwerben, die nicht im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit stehen;

verkäufer - eine juristische Person, ein Einzelunternehmer, der im Einzelhandel oder in der öffentlichen Gastronomie tätig ist;

mitarbeiter des Verkäufers - eine Person, die am Verkauf von Waren und am Kundendienst durch eine juristische Person beteiligt ist, ein einzelner Unternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags (Vertrags) oder eines zivilrechtlichen Vertrags oder ein einzelner Unternehmer, der den Käufern persönlich dient;

rabatt - eine vom Verkäufer festgelegte Ermäßigung des Einzelhandelspreises für Waren und öffentliche Verpflegungsprodukte;

technisch komplexe Haushaltswaren - Waren für Haushaltszwecke, die dem Verbrauch, der Produktion, der Umwandlung oder der Übertragung verschiedener Arten von Energie, einschließlich Muskelkraft, inhärent sind und durch eine oder mehrere Funktionen für Haushaltszwecke gekennzeichnet sind;

warenabteilung (Abschnitt) - ein Teil der Verkaufsfläche eines Geschäfts, eines Pavillons, in dem Waren verkauft werden, die durch eine gemeinsame Nachfrage verbunden sind und die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigen;

kaufbeleg - ein Dokument, das die Tatsache des Kaufs von Waren bestätigt und Informationen über den Verkäufer und die Waren enthält;

produktetikett (Etikett) - ein Beförderer von Informationen über Waren und deren Hersteller, die sich auf der Ware selbst befinden, Flugblätter oder Etiketten, die an der Ware angebracht oder angebracht sind;

handelsausrüstung - Gegenstände und Mittel (Möbel, Geräte, Mechanismen) zum Platzieren, Verpacken, Lagern, Bewegen, Vorführen von Waren, Catering-Produkten sowie zum Bedienen von Kunden;

dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren - Dienstleistungen zur Unterstützung der Kunden beim Kauf (Organisation der Lieferung von Waren, Verpackung von Waren, Vervollständigen von Geschenksets, Überdecken von Teppichen, Schneiden von Stoffen und Säumen von Vorhängen, geringfügige Änderung von Kleidungsstücken, Tönen von Farben und Lacken, Schneiden Glas, Schneiden von Faserplatten, Einlegen von Batterien, Organisation des Kundendienstes und anderer ähnlicher Dienstleistungen), Dienstleistungen zur Schaffung zusätzlichen Komforts für Kunden beim Kauf (Organisation und Wartung von Erholungsorten, Erbringung von Dienstleistungen für ein Mutter- und Kinderzimmer) Verkauf von Lebensmitteln mit Organisation des Verbrauchs vor Ort und ähnliche Dienstleistungen), sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren;

preisschild - ein Papier oder ein anderer visuell zugänglicher Informationsträger, einschließlich elektronischer Anzeige von Informationen, Verwendung von Schiefertafeln, Ständern, Leuchttafeln, die als Mittel zur Übermittlung von Informationen über Waren, Cateringprodukte und deren Preise an Käufer verwendet werden.

3. Das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Waren und die Verpflegung werden von den Verkäufern unabhängig festgelegt, sofern in diesen Regeln und (oder) Rechtsakten nichts anderes festgelegt ist.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Verbraucherschutzgesetze, die allgemeinen Brandschutzanforderungen, die hygienischen und epidemiologischen Anforderungen, die Umweltschutzanforderungen, die veterinärmedizinischen Anforderungen, die technischen Vorschriften der Republik Belarus, die Zollunion und die Eurasische Wirtschaftsunion sowie andere obligatorische technische Anforderungen einzuhalten. Rechtsakte, Regeln für die Verwendung von Messgeräten, einschließlich der Verpflichtung zur Verwendung geprüfter und wartungsfähiger Messinstrumente.

4. Verkäufer legen unabhängig die Funktionsweise ihrer Einzelhandels- und Verpflegungseinrichtungen sowie die Funktionsweise ohne (Außen-) Handelseinrichtungen ohne Abstimmung mit den örtlichen Exekutiv- und Regulierungsbehörden und anderen staatlichen Stellen fest und stellen deren Einhaltung sicher.

Eine Ausnahme bildet die Betriebsart solcher Einrichtungen nach 23.00 Uhr und bis 7.00 Uhr, die mit der Stadt, dem Bezirksvorstand und der örtlichen Verwaltung in Minsk vereinbart werden muss.

Wenn es notwendig ist, den Betrieb einer gewerblichen Einrichtung, einer öffentlichen Verpflegungseinrichtung für Reparaturen, geplante Hygienetage und in anderen Fällen vorübergehend einzustellen, informiert der Verkäufer die Käufer vor den geplanten Aktivitäten über diese Informationen, indem er eine Ankündigung mit der Angabe der Gründe und Zeitraum der Aussetzung der Handelsfazilität, Ernährung der öffentlichen Einrichtung.

5. Käufer werden gemäß den festgelegten Betriebszeiten von Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Catering-Einrichtungen und Verkäufern, die im Einzelhandel tätig sind, ohne (Außen-) Handelseinrichtungen bedient.

Es ist verboten, den Zugang von Käufern zum Verkaufsbereich zu sperren, da sich das Ende der Arbeit des Verkäufers nähert. 10 Minuten vor Ende der Arbeitszeit kann der Verkäufer den Käufer warnen, dass die Arbeitszeit abgelaufen ist.

Der Zugang von Käufern zu öffentlichen Catering-Einrichtungen kann 30 Minuten vor ihrer Schließung aufgrund des Endes der Arbeitszeit des Verkäufers beendet werden.

Alle Käufer, die sich zum Zeitpunkt des Arbeitsende in einer Handelseinrichtung, einer öffentlichen Catering-Einrichtung, befinden, müssen bedient werden.

Die Arbeit der Registrierkassen, Programmkassen des Verkäufers wird nach Abschluss der Abrechnung mit dem letzten Käufer beendet.

6. In Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Catering-Einrichtungen können zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Catering erbracht werden. Gleichzeitig sollte die Erbringung solcher Dienstleistungen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität des Kundendienstes führen.

7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Käufer auf dem Schild und (oder) dem Hinweisschild an allen Türen, die für den Eintritt der Käufer bestimmt sind, oder an der Fassade der Kapitalstruktur (Gebäude, Struktur), in der sich das Einkaufszentrum befindet, zu informieren Die Einrichtung befindet sich in einer anderen zugänglichen Einrichtung, um die Käufer mit dem Ort vertraut zu machen, Ihrem Namen (Firmenname) und, wenn der Verkäufer ein einzelner Unternehmer ist - Nachname, Eigenname, Patronym (falls vorhanden), dem Namen der gewerblichen Einrichtung, der Öffentlichkeit Catering-Einrichtung (falls ein solcher Name verfügbar ist), Art der öffentlichen Catering-Einrichtung (falls verfügbar), Betriebsart.

Es ist nicht erforderlich, in den Beschaffungseinrichtungen (Werkstätten) der öffentlichen Gastronomie ein Schild oder ein Hinweisschild auszustellen.

Der Verkäufer ist auch verpflichtet, die Käufer auf eine andere zugängliche Art und Weise zu informieren, die im Handel und in der öffentlichen Verpflegung akzeptiert wird:

informationen über den Ort des Buches mit Kommentaren und Vorschlägen;

angaben zur Nummer der Sondergenehmigung (Lizenz), der staatlichen Stelle oder staatlichen Organisation, die diese Sondergenehmigung (Lizenz) erteilt hat (sofern die Art der ausgeführten Tätigkeit lizenzpflichtig ist);

informationen über den Standort des Verkäufers;

wenn der Verkäufer ein Einzelunternehmer ist - zusätzlich zu den Angaben in den Absätzen zwei und drei dieses Teils auch Angaben zu seiner staatlichen Registrierung und dem Namen der Stelle, die seine staatliche Registrierung als Einzelunternehmer durchgeführt hat, Wohnort.

Bei der Durchführung von Vertriebs- und Einzelhandelsgeschäften, Handelsgeschäften auf Märkten, Messen sowie anderen Formen des Einzelhandels, die ohne (Außen-) Handelsmöglichkeiten durchgeführt werden, müssen die in diesem Absatz genannten Informationen den Käufern an jedem Ort zur Kenntnis gebracht werden, der für sie zugänglich ist Käufer.

Die in dieser Klausel angegebenen Informationen müssen den Käufern in belarussischer und (oder) russischer Sprache (mit Ausnahme der Markenbezeichnungen) zur Kenntnis gebracht werden.

8. Der Mitarbeiter des Verkäufers muss einen Ausweis mit seinem eigenen Namen und seiner Position haben. Nach Ermessen des Verkäufers ist auf dem Ausweis auch der Nachname und (oder) das Patronym (falls vorhanden) des Mitarbeiters des Verkäufers angegeben.

9. In den Vitrinen von Handelsobjekten werden nur Muster der zum Verkauf stehenden Waren sowie Elemente des Kompositionsdesigns angezeigt, bei denen es sich um Inventar oder Materialien handelt. Warenmuster in der Vitrine werden nach Ermessen des Verkäufers nach Überprüfung ihrer Qualität verkauft.

Es ist verboten, Proben alkoholischer Getränke in Vitrinen auszustellen, die von außerhalb der Einkaufsmöglichkeiten besichtigt werden können.

10. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Käufer unverzüglich auf die notwendigen und verlässlichen Informationen über Waren, Cateringprodukte, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und die Durchführung von öffentlichem Catering aufmerksam zu machen.

Die Informationen sollten enthalten:

name der Waren, öffentliche Verpflegungsprodukte;

angabe von Regulierungsdokumenten, in denen Anforderungen an die Qualität von Waren festgelegt sind (für Waren, die gemäß diesen Regulierungsdokumenten hergestellt wurden), sofern die technischen Vorschriften der Zollunion, der Eurasischen Wirtschaftsunion, nichts anderes vorsehen;

informationen über die wichtigsten Verbrauchereigenschaften von Waren, Produkten für die öffentliche Verpflegung und in Bezug auf Lebensmittelprodukte - über die Zusammensetzung, den Nährwert (für Produkte für Babys, medizinische und diätetische Ernährung, - Kaloriengehalt, das Vorhandensein von Vitaminen), eine Indikation dass das Lebensmittel gentechnisch verändert ist, wenn es gentechnisch veränderte Bestandteile (Bestandteile) enthält, Informationen über besondere Eigenschaften (besondere ernährungsphysiologische Eigenschaften, Indikationen und Kontraindikationen zur Verwendung durch bestimmte Altersgruppen der Bevölkerung sowie für bestimmte Arten von Krankheiten) von Lebensmittelprodukte, einschließlich biologisch aktiver Zusatzstoffe zu Lebensmitteln, die deklarierten Eigenschaften spezialisierter Lebensmittelprodukte in Gegenwart von Dokumenten, die die deklarierten Eigenschaften bestätigen;

preis und Zahlungsbedingungen für Waren, öffentliche Verpflegungsprodukte, sofern diese Bedingungen von den üblichen Zahlungsbedingungen für die betreffenden Waren, öffentliche Verpflegungsprodukte abweichen;

garantiezeit, falls vorhanden;

empfehlungen und (oder) Einschränkungen bei der Verwendung, einschließlich der Zubereitung, von Lebensmitteln, wenn ihre Verwendung ohne diese Empfehlungen und (oder) Einschränkungen schwierig ist oder die Gesundheit der Käufer und ihres Eigentums schädigen kann, was zu einer Verringerung oder einem Verlust des Geschmacks von führt Lebensmittelprodukte;

das Herstellungsdatum, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die technischen Vorschriften der Zollunion, der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie die Lebensdauer und (oder) die Haltbarkeit und (oder) die Haltbarkeit von Waren und Cateringprodukten in Übereinstimmung mit dem Gesetz festgelegt, eine Angabe der Bedingungen für die Lagerung von Waren, Produkten für die öffentliche Verpflegung, wenn diese von den üblichen Lagerbedingungen für die entsprechenden Waren, Produkte für die öffentliche Verpflegung abweichen oder besondere Lagerbedingungen erfordern, sowie Informationen über die erforderlichen Maßnahmen von Käufern nach den angegebenen Zeiträumen und mögliche Folgen, wenn solche Maßnahmen nicht durchgeführt werden, wenn die Waren, Produkte von öffentlichen Lebensmitteln nach den angegebenen Zeiträumen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Vererbung, Eigentum von Käufern und der Umwelt darstellen oder für unbrauchbar werden ihren beabsichtigten Zweck;

name (Firmenname), Standort des Herstellers sowie gegebenenfalls eine Organisation, die Tätigkeiten zur Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus für deren anschließenden Verkauf im Hoheitsgebiet der Republik Belarus ausübt; ein Vertreter, eine Reparaturorganisation; Wenn der Hersteller (Vertreter, Reparaturorganisation) ein Einzelunternehmer ist oder die Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet der Republik Weißrussland zum anschließenden Verkauf im Hoheitsgebiet der Republik Weißrussland von einem Einzelunternehmer durchgeführt wurde, - Vorname, zuerst Name, Patronym (falls vorhanden) und Wohnort des einzelnen Unternehmers;

das Herkunftsland der Waren, wenn es nicht mit dem Ort (Wohnort) des Herstellers übereinstimmt;

informationen zur obligatorischen Konformitätsbestätigung von Waren, die einer obligatorischen Konformitätsbestätigung unterliegen;

menge (Gewicht, Volumen, Länge, Fläche) oder Vollständigkeit der Ware;

baridentifikationscode, wenn die obligatorische Kennzeichnung von Waren mit einem solchen Code gesetzlich vorgesehen ist;

informationen zu Energieeffizienzklassen von Waren in Fällen, in denen ihre Einrichtung durch Rechtsvorschriften, technische Vorschriften der Zollunion und der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgesehen ist;

die erforderlichen Informationen über die Regeln und Bedingungen für die wirksame und sichere Verwendung von Waren, einschließlich deren Pflege, wenn dies aufgrund der Art der Waren von Bedeutung ist;

informationen über die erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren, der Durchführung der öffentlichen Verpflegung, den Tarifen für sie und den Bedingungen für ihre Erbringung;

sonstige Informationen, die gemäß den Rechtsvorschriften, technischen Vorschriften der Zollunion, der Eurasischen Wirtschaftsunion oder den einschlägigen Vereinbarungen den Käufern zur Verfügung zu stellen sind, einschließlich Informationen im Zusammenhang mit der einschlägigen Vereinbarung, die auf Wunsch der Käufer bereitgestellt werden.

Wenn die von den Käufern gekauften Waren in Gebrauch waren, einen Mangel (Mängel) aufweisen oder der Mangel (Mängel) beseitigt wurde, sollten die Käufer darüber informiert werden. Beim Kauf solcher Waren müssen die angegebenen Informationen im Kaufbeleg enthalten sein.

Beim Verkauf von Waren, die beschlagnahmt oder auf andere Weise in staatliche Einnahmen umgewandelt wurden, müssen Käufer darüber informiert werden, dass die Waren beschlagnahmt oder auf andere Weise in staatliche Einnahmen umgewandelt werden.

Waren, die in Verbraucherverpackungen verpackt und verpackt sind, die sich nicht am Ort ihrer Herstellung befinden, müssen zusätzlich zu den in Teil 2 dieses Absatzes angegebenen Informationen Informationen über den Verpacker und den Verpacker enthalten.

Beim Verkauf von Non-Food-Produkten, deren Lebensdauer und (oder) Lagerzeit abgelaufen ist, deren Verkauf jedoch auf die von der Regierung der Republik Belarus vorgeschriebene Weise gestattet ist, sollten Käufer über den Ablauf informiert werden Lebensdauer und (oder) Lagerdauer der Waren, Datum und Nummer der Genehmigung für ihre weitere Umsetzung sowie die Dauer, in der die Waren verwendet werden können.

Informationsprodukte in Form von Medienprodukten, gedruckten Veröffentlichungen, audiovisuellen Werken, Tonträgern, Spielen, einschließlich Spielen mit elektronischer Anzeige, Computerspielen und Programmen auf allen Arten von Medien oder in Form von Informationen, die durch kulturelle Veranstaltungen verbreitet werden (im Folgenden: Informationsprodukte) ) muss eine Alterskategorie gemäß dem festgelegten Verfahren vergeben werden, es sei denn, das Vorhandensein einer solchen Marke ist gemäß den Rechtsakten fakultativ.

11. Die in Absatz 10 dieser Regeln genannten Informationen werden den Käufern in belarussischer und (oder) russischer Sprache in den an die Waren angehängten Dokumenten, auf Verbraucherverpackungen, Produktetiketten (Etiketten), Preisschildern usw. zur Kenntnis gebracht. in der Speisekarte Weinkarte, auf andere Weise für bestimmte Arten von Waren übernommen, sofern nicht durch internationale Rechtsakte, die das Recht der Eurasischen Wirtschaftsunion bilden, etwas anderes vorgesehen ist.

Fantasienamen (Wörter) im Namen von Waren, die ihren Zweck, ihre Verbrauchereigenschaften und ihre Anwendung nicht charakterisieren, können in der Sprache angegeben werden, die der Hersteller bei der Kennzeichnung der Waren vorsieht, vorausgesetzt, der Name der Waren bestimmt ihren Verwendungszweck wird in belarussischer und (oder) russischer Sprache angezeigt ...

Die Bezeichnungen der Marken sowie die Handelsnamen und der Standort des Herstellers der Waren können in der Sprache des Landes, in dem sich der Hersteller befindet, in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern angegeben werden, sofern der Name des Landes des Herstellers angegeben ist auf belarussisch und (oder) russisch.

12. Käufer haben die Möglichkeit, sich unabhängig oder mit Hilfe des Verkäufers mit der Ware vertraut zu machen, einen Nachweis ihres Handelns zu verlangen, wenn dies aufgrund der Art der Ware nicht ausgeschlossen ist und diesen Regeln nicht widerspricht.

13. Der Verkäufer hat nicht das Recht, Käufer daran zu hindern, mit den Sachen des Käufers den Handelsraum zu betreten.

Der Verkäufer kann geeignete Bedingungen für die vorübergehende Platzierung der Sachen des Käufers (Einkaufstaschen, Pakete, Portfolios und ähnliche Dinge) schaffen.

14. Die Auswahl von Waren, Catering-Produkten durch Käufer in Taschen, Paketen, Portfolios und ähnlichen Dingen, die Käufern gehören, erfolgt nicht.

Käufer haben das Recht, Waren, Catering-Produkte in Körben oder Einkaufswagen auszuwählen, andere ähnliche Mittel, die den Käufern vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden.

15. Wenn Sie Kunden bedienen, sollten Messinstrumente so angeordnet sein, dass Kunden den Prozess des Wiegens (Messens) von Waren sehen können.

Für eine unabhängige Überprüfung der Menge der gekauften Waren durch Käufer müssen Catering-Produkte in Geschäften, Pavillons, geeignete Messgeräte mit Informationen über die Möglichkeit ihrer Verwendung durch Käufer selbst (Kontrollwaagen, andere Mittel zur Messung physikalischer Mengen) bei installiert werden ein Ort für Käufer zugänglich.

Beim Verkauf von vom Hersteller vorverpackten und verpackten Waren mit Angabe des Gewichts auf der Verpackung wird deren zusätzliches Wiegen durch den Verkäufer nicht durchgeführt.

16. In Geschäften und Pavillons müssen Bedingungen geschaffen werden, unter denen die Käufer die gekauften Waren selbst verpacken oder sicherstellen können, dass der Verkäufer die Waren verpackt. Der Ort zum Verpacken von Waren sollte so angeordnet sein, dass sich die Kunden ihm mit einem Korb oder einem Einkaufswagen nähern können.

17. Beim Verkauf von großen Non-Food-Produkten sowie von Waren mit einem Stückgewicht von 25 kg oder mehr ist der Verkäufer auf Wunsch des Käufers verpflichtet, diese Waren an der dafür vorgesehenen Stelle kostenlos auf das Fahrzeug des Käufers zu laden denn durch den handelspolitischen und technologischen Prozess zum Laden der Waren.

Für den Fall, dass der Handels- und Technologieprozess den Ort für die Verladung der Waren nicht bestimmt, ist der Verkäufer auf Wunsch des Käufers verpflichtet, die Ware kostenlos auf das Fahrzeug des Käufers in der Nähe des Einkaufszentrums oder auf dem Parkplatz des Verkäufers zu laden Menge.

18. Der Preis für Waren, Cateringprodukte sowie andere Bestimmungen des Einzelhandelskaufvertrags (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) muss für alle Käufer gleich sein, mit Ausnahme der Fälle, in denen bestimmten Käuferkategorien Rabatte gewährt werden sowie bei anderen Veranstaltungen zur Förderung von Waren, Catering-Produkten und zur Gewinnung von Käufern.

Informationen über die Höhe der Rabatte werden den Käufern als Prozentsatz des festgelegten Preises für Waren, Cateringprodukte oder in absoluten Zahlen in Banknoten auf Preisschildern, im Menü oder auf andere Weise zur Kenntnis gebracht.

19. Der Preis für Waren und Cateringprodukte wird in belarussischen Rubeln angegeben, sofern in den Rechtsakten nichts anderes festgelegt ist.

20. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Waren, öffentliche Verpflegungsprodukte zu dem auf dem Preisschild (im Menü) für diese Waren angegebenen Preis, öffentliche Verpflegungsprodukte zu verkaufen, mit Ausnahme der Fälle, in denen Waren verkauft werden, öffentliche Verpflegungsprodukte zu einem Niedrigerer Preis.

21. Der Verkäufer stellt die Verfügbarkeit von Preisschildern für Waren sicher, in denen Name, Klasse (falls vorhanden), Menge, Preis pro Mengeneinheit oder Wareneinheit, Herstellungsland der Waren angegeben sind, sofern in diesen Regeln nichts anderes bestimmt ist. Nach Ermessen des Verkäufers kann das Preisschild andere Informationen enthalten.

22. Beim Verkauf von Näh-, Ober- und Unterwäsche, Strickwaren, Miederwaren, Strumpfwaren und Pelzprodukten, Hüten, Schuhen, Kurzwaren, Drucksachen, Schreibwaren, Spielzeugen und Spielen nach Selbstbedienungsmethode ist dies anstelle des Preisschilds zulässig um die Käufer auf die in Absatz 21 dieser Regeln vorgesehenen Informationen auf Produktetiketten (Aufklebern) und Verbraucherverpackungen auf andere Weise aufmerksam zu machen.

23. Wenn Lebensmittel in Kühlgeräte eingelegt werden, Waren in Kiosken, Zelten, nicht isolierten Einzelhandelsgeschäften, Autohäusern verkauft werden und mobile Geräte des Vertriebshandels (Verkaufsautomaten, Karren, Tabletts, Körbe, andere Geräte) verwendet werden, ist dies zulässig Zeigen Sie eine Liste der zum Verkauf angebotenen Waren anstelle von Preisschildern mit den Angaben in Absatz 21 dieser Regeln an.

24. Wenn ein Verkäufer Warensätze (einen Warensatz) vervollständigt, gibt das Preisschild eines Warensatzes den Preis für einen Satz an, einschließlich des Preises aller in einem solchen Satz enthaltenen Waren, einschließlich des Preises für Verbraucherverpackungen. Käufer müssen auch über andere Informationen informiert werden, die in diesen Regeln für jeden im Warensatz enthaltenen Warengegenstand vorgesehen sind.

25. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt, an dem dem Käufer ein Zahlungsdokument ausgestellt wird, das die Zahlung für Waren und Cateringprodukte bestätigt, in der richtigen Form als abgeschlossen, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

Der Vertrag kann durch Vereinbarung der Parteien mit der Bedingung der Annahme von Waren und Catering-Produkten durch den Käufer innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Frist geschlossen werden. Die Bedingungen einer solchen Vereinbarung werden vom Verkäufer festgelegt.

26. Der Verkäufer ist verpflichtet, Waren von guter Qualität in Verbraucherverpackungen an den Käufer zu übertragen, mit Ausnahme von Waren, die naturgemäß keine Verpackung in einem bestimmten Satz (Satz von Waren) und Vollständigkeit mit Dokumenten und Zubehör erfordern im Zusammenhang mit der Ware.

Waren, die nicht vom Hersteller in Verbraucherverpackungen verpackt sind und naturgemäß verpackt werden müssen, werden in verpackter Form an den Käufer übergeben, ohne dass eine Gebühr für Verbraucherverpackungen erhoben wird.

Die Art der Verbraucherverpackung wird vom Verkäufer festgelegt und muss die Erhaltung der Qualität und der Verbrauchereigenschaften der Waren gewährleisten.

27. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Verkauf einiger Waren, öffentlicher Verpflegungsprodukte vom obligatorischen Kauf anderer Waren, öffentlicher Verpflegungsprodukte abhängig zu machen.

28. Bezahlte Dienstleistungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren dürfen nur mit Zustimmung des Käufers erbracht werden.

Der Käufer hat das Recht, solche Dienstleistungen abzulehnen, sowie die Aufforderung des Verkäufers, die für diese Dienstleistungen gezahlten Beträge ohne seine Zustimmung zurückzuzahlen.

Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen die Ware gemäß den technischen Anforderungen ohne Beteiligung der zuständigen Fachkräfte nicht montiert und (oder) installiert (verbunden) werden kann.

29. Die Zahlung für Waren und Cateringprodukte erfolgt in Form von bargeldlosen und (oder) barzahlungspflichtigen Zahlungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.

30. Bei Warenrücksendungen erfolgen Abrechnungen mit Käufern in derselben Reihenfolge, in der ihre Zahlung erfolgt ist, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

31. Enthält der Zahlungsbeleg, der die Zahlung für Non-Food-Waren bestätigt, nicht den Namen der Waren, Indikatoren, die die Verbrauchereigenschaften dieser Waren kennzeichnen, ist der Verkäufer auf Wunsch des Käufers verpflichtet, dem Käufer einen Kaufbeleg zu übergeben. in dem diese Informationen gleichzeitig mit der Ware angegeben sind.

32. Der Käufer prüft die Richtigkeit der Zahlung für die gekauften Waren und Produkte für die öffentliche Verpflegung am Ort ihrer Ausführung.

33.1. Minderjährige unter 18 Jahren alkoholische und alkoholarme Getränke (mit einem Volumenanteil an Ethylalkohol von nicht mehr als 7 Prozent), Bier, Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme, Spielkarten, strukturell ähnliche Produkte wie Druckluft- und Wurfwaffen ( Druckluftpistolen, Revolver usw. (Gewehre, Bögen und Armbrüste, ausgenommen Spielzeug); erotische Produkte, Produkte, die Elemente von Erotik, Gewalt und Grausamkeit enthalten, Produkte zur sexuellen Aufklärung und Sexualerziehung - an Minderjährige, die die Alterskategorie der Kinder nicht erreicht haben, unter denen der Vertrieb solcher Produkte gestattet ist; Minderjährige unter 16 Jahren - pyrotechnische Haushaltsgegenstände; Minderjährige unter 15 Jahren - auch Streichhölzer, Feuerzeuge, Pestizide, brennbare Flüssigkeiten;

33.2. Waren, die keine Tabakerzeugnisse sind, elektronische Rauchsysteme, Systeme für den Tabakkonsum, die als Nachahmung des Aussehens von Tabakerzeugnissen hergestellt wurden und (oder) die Namen von Tabakerzeugnissen in den Namen (zusätzlichen Namen) dieser Waren verwenden;

33.3. Tabakerzeugnisse, elektronische Rauchsysteme, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme, Systeme für den Tabakkonsum, alkoholische Getränke, Mohn, Bier, alkoholarme Getränke, erotische Produkte, Produkte, die Elemente von Erotik, Gewalt und Grausamkeit enthalten, Sexualprodukte, Sexualerziehung Produkte und Sexualerziehung, Fischernetze und andere Instrumente zum Fangen von Fischen oder anderen Wassertieren, hergestellt aus Netzmaterialien, Informationsprodukten, biologisch aktiven Lebensmittelzusatzstoffen, die zur Anreicherung menschlicher Lebensmittel verwendet werden, an Orten, Formen und in Fällen, die in Gesetzgebungsakten vorgesehen sind.

34. Informationen über das Verbot des Verkaufs bestimmter Waren an Minderjährige werden an den Verkaufsstellen dieser Waren veröffentlicht. Im Streitfall ist der Käufer verpflichtet, ein Dokument mit einem Foto vorzulegen, das sein Alter bestätigt.

35. Beim Verkauf von Waren mit oder ohne tragbare Verteilungsgeräte (Verkaufsautomaten, Karren, Tabletts, Körbe, andere Geräte) oder ohne diese Geräte ist es verboten, Pflanzenschutzmittel, technisch komplexe Haushaltswaren, Kopien von audiovisuellen Werken und Computerprogramme zu verkaufen und Tonträger, Kleidung aus Naturfell und Leder sowie Lebensmittel mit Ausnahme von:

eis;

erfrischungsgetränke, Tee, Kaffee, Saftprodukte, einschließlich Flaschen;

süßwaren und Backwaren, trockene Kartoffelprodukte und Frühstück, kulinarische Produkte;

frisches Gemüse, Obst und Melonen;

lebender Fisch.

Es ist gestattet, den Vertrieb von Lebensmitteln in den Waggons von Zügen internationaler, interregionaler Linien und regionaler Business-Class-Linien unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen für deren Lagerung und Verkauf durchzuführen.

36. Die vom Ministerrat der Republik Belarus genehmigten Regeln für den Verkauf von Waren im Einzelhandel in einer bestimmten Form können zusätzliche Anforderungen für den Verkauf bestimmter Arten von Waren festlegen.

KAPITEL 2
EIGENSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN CATERING

37. Bei der Umsetzung des öffentlichen Catering legt der Verkäufer unabhängig die Verhaltensregeln der Käufer in öffentlichen Catering-Einrichtungen fest, die nicht der Gesetzgebung widersprechen.

38. Die Registrierung von Vorbestellungen für den Kundendienst in öffentlichen Catering-Einrichtungen erfolgt nach dem vom Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel genehmigten Verfahren.

39. Informationen über Produkte, Waren und Dienstleistungen der öffentlichen Verpflegung im Zusammenhang mit der Durchführung der öffentlichen Verpflegung sowie Rabatte können den Käufern auf andere Weise über das Menü, die Weinkarte und die Preisschilder zur Kenntnis gebracht werden.

40. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, Angaben zur Zusammensetzung der Food-Service-Produkte und zu deren Verarbeitungsmethoden zu machen.

41. Die Weinkarte enthält den Namen der alkoholischen Getränke, das Land ihrer Herstellung, die Kapazität der Verbraucherverpackung sowie deren Preis, Volumen und Preis einer Portion sowie weitere Informationen nach Ermessen des Verkäufers.

42. Wenn es ein Menü oder eine Weinkarte gibt, sind keine zusätzlichen Preisschilder erforderlich.

43. Der Preis für Champagner und Schaumweine wird pro Flasche angegeben. Die Portionierung liegt im Ermessen des Verkäufers.

KAPITEL 3
EIGENSCHAFTEN DES LEBENSMITTELVERKAUFS

44. In Geschäften, Pavillons, Autohäusern und Online-Shops, wenn der Preis von Lebensmitteln angegeben wird, deren Masse oder Volumen weniger (mehr) 1 Kilogramm oder 1 Liter beträgt, mit Ausnahme von Waren in einem bestimmten Satz, Alkoholiker, alkoholarme Getränke und Bier, Eier und auch andere Lebensmittel, deren Masse oder Volumen weniger als 50 Gramm oder 50 Milliliter beträgt, ist der Verkäufer zusätzlich zu Angaben zum Warenpreis auf Preisschildern anzugeben in anderen Informationsquellen über den Preis von Waren, die an einen unbestimmten Personenkreis in solchen Einkaufsmöglichkeiten verteilt werden, auf den Websites dieser Internet-Shops den Preis dieser Waren für 1 Kilogramm oder 1 Liter.

45. Der Preis der nach Gewicht verkauften Lebensmittel wird durch das Nettogewicht bestimmt.

Auf Wunsch des Käufers müssen Preis und Gewicht dieser Produkte vor der Übergabe an den Käufer überprüft werden.

46. \u200b\u200bBeim Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln nach Gewicht ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufern zusätzlich zu den in diesen Regeln vorgesehenen Informationen Angaben zu ihrem Nettogewicht, dem Preis pro Kilogramm, dem Lotpreis, dem Datum ihrer Verpackung, Zeitpunkt der Verpackung (für besonders verderbliche Waren).

47. Lebensmittelprodukte müssen bei ihrer Freigabe an den Käufer von Verpackungen, Bindematerialien und Metallklammern befreit werden, sofern in einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes bestimmt ist.

47 1. An Verkaufsstellen von milchhaltigen Produkten mit Milchfettersatzstoffen, deren Verbraucherverpackung Informationen über das Vorhandensein von Pflanzenölen enthält, sind sie so angelegt, dass diese Produkte optisch von anderen Lebensmitteln getrennt sind, und werden von der Informationsbeschriftung „Produkte mit Milchfettersatz.

48. Lebensmittel von angemessener Qualität können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.

KAPITEL 4
VERKAUFSMERKMALE VON TABAKPRODUKTEN, FLÜSSIGKEITEN FÜR ELEKTRONISCHE RAUCHSYSTEME

49. Die offene Ausstellung von Tabakerzeugnissen (deren Proben), Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme (ihre Proben) mit Ausnahme von Vitrinen und anderen Handelsausrüstungen von Duty-Free-Läden ist in Vitrinen auf (in) anderen Handelsausrüstungen nicht gestattet .

50. Informationen über die verkauften Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Räuchersysteme werden in Form einer Liste von Tabakerzeugnissen, Flüssigkeiten für elektronische Räuchersysteme mit Angabe ihrer Namen in alphabetischer Reihenfolge (beginnend mit den Namen der Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten) bereitgestellt für elektronische Rauchsysteme in Weißrussisch und (oder) in Russisch) und Preise. Es ist gestattet, Änderungen und (oder) Ergänzungen an der Liste der Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme von Hand oder auf andere Weise vorzunehmen.

Der Text der Liste der Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme wird in Buchstaben gleicher Größe und schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund ausgeführt, mit Ausnahme der Liste der Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme im Menü von a öffentliche Verpflegungseinrichtung und wird ohne Verwendung von grafischen Bildern und Zeichnungen erstellt ...

51. Auf Anfrage kann der Nachweis von Tabakerzeugnissen, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme, die Bereitstellung der erforderlichen und zuverlässigen Informationen über die verkauften Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme, einschließlich Informationen über deren Verbrauchereigenschaften, durch den Verkäufer erfolgen des Käufers, mit Ausnahme von Minderjährigen im Alter von bis zu 18 Jahren, nach Überprüfung der Liste der Tabakerzeugnisse, Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme.

52. Es ist gestattet, Handelsgeräte zu öffnen, in denen Tabakerzeugnisse und Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme gelagert werden, um sie zu demonstrieren, an Kunden zu liefern und den Bestand aufzufüllen.

KAPITEL 5
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON TEXTIL-, SCHUHE- UND PELZPRODUKTEN, NÄH- UND STRICKKLEIDUNGEN, SCHLAUCHSOCKEN UND KOPFKRÄFTEN

53. Der Verkauf von Kleidung aus Naturfell und Leder erfolgt nur in Geschäften, Pavillons, nicht isolierten Handelsobjekten, auf Auktionen, Messen in Kapitalstrukturen (Gebäude, Strukturen), sofern in den Verkaufsregeln nichts anderes festgelegt ist von Waren im Einzelhandel in einer bestimmten Form, vom Ministerrat der Republik Belarus genehmigt.

54. Textil-, Schuh- und Pelzwaren, Näh- und Strickwaren sowie Hüte müssen vor dem Verkauf geschult werden. Dazu gehören das Auspacken, Sortieren und Prüfen von Waren, die Überprüfung der Warenqualität (durch äußere Schilder) und gegebenenfalls die Reinigung. Bügeln.

55. Jeder Stoffprobe sind Angaben zu ihrer Breite und dem Prozentsatz der Fasern beizufügen, aus denen sie hergestellt wird.

Beim Verkauf von Schuhen müssen Käufer Informationen über die Konformität von Metrik, Stangenmasse und Zollgrößen von Schuhen erhalten.

56. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufern von Schuhen und Pelzwaren, Kleidungsstücken und Strickwaren sowie Hüten Bedingungen zum Anprobieren zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck sind die Verkaufsstellen für Kleidung mit Montagekabinen mit Spiegeln und Teppichen, Hüten - Spiegeln, Schuhen - Spiegeln, Bänken oder Banketten, Untersetzern und Teppichen ausgestattet.

57. Die Messung von Wollstoffen, Watte und anderen schweren, sperrigen Stoffen erfolgt, indem ein Holzblock in einem freien Zustand ohne Falten auf den auf der Theke liegenden Stoff gelegt wird. Dünne und leichte Stoffe werden mit einem Holzmessgerät gemessen, indem der Stoff auf die Theke geworfen wird, während der Stoff ohne Spannung frei auf das Messgerät aufgebracht wird.

Das Messen aller Arten von Stoffen, mit Ausnahme von Woll- und Gewirken, kann auch durchgeführt werden, indem der Stoff auf eine Theke gelegt wird, auf deren einer Seite ein Metallmessband angebracht ist, das gemäß dem festgelegten Verfahren überprüft wurde.

58. Es ist verboten, Stoffstücke mit einem Fabriketikett und einem Stempel (khazovy Enden) zu verkaufen, wenn die Fabrikoberfläche beschädigt ist und der Stempel nicht auf der falschen Seite platziert ist.

59. Bei der Übergabe von Textil-, Schuh- und Pelzwaren, Kleidungsstücken und Strickwaren, Strumpfwaren und Kopfbedeckungen muss die Qualität der Waren in Anwesenheit des Käufers überprüft werden (durch Sichtprüfung).

KAPITEL 6
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON TECHNISCHEN SCHWIERIGEN HAUSHALTSWAREN

60. Technisch hoch entwickelte Haushaltswaren (Haushaltsfernseh-, Video- und Radiogeräte, akustische Geräte, magnetische Aufzeichnungsgeräte, Foto- und Videogeräte, Computer- und Vervielfältigungsgeräte, Uhren, Kommunikationsgeräte (Telefone aller Art, Anrufbeantworter, Verstärker- und Schaltgeräte), Telefaxe, Modems und andere), elektrische Haushaltsgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, elektrische Maschinen und Geräte, Geschirrspüler, Elektrogeräte für die Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln, elektrische Heizgeräte, elektrische Tabletts, Heizkissen, Elektrowerkzeuge, elektrische Steuerung und Messung Geräte, Transformatoren, elektrische Beleuchtungskörper, Nähmaschinen, elektrische Rasenmäher, elektrische Glocken, elektrische Rasierer, elektrische Haartrockner, elektrische Lockenwickler, elektrische Massagegeräte, handgeführte Traktoren, Kettensägen, Fahrräder usw. -Verkaufsschulung, einschließlich Auspacken und Inspektion von Waren, Überprüfung auf Vollständigkeit und Qualität der Waren, Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen, Informationen über Waren und deren Hersteller, falls erforderlich, Montage der Produkte und deren Anpassung.

61. Technisch komplexe Haushaltswaren müssen über Produktetiketten (Etiketten) verfügen, auf denen Name, Marke, Modell, Artikel, Warenpreis sowie kurze Anmerkungen zu ihren wichtigsten technischen Merkmalen einschließlich der Energieeffizienzklasse (falls vorhanden) angegeben sind.

62. Beim Verkauf von Ersatzteilen für technisch komplexe Haushaltswaren ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer zusätzlich zu den in Abschnitt 10 Teil 2 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen über die Marke, das Modell, das Herstellungsjahr und andere Anzeichen von Ersatzteile, mit denen festgestellt werden kann, dass dieses Ersatzteil einem bestimmten technisch komplexen Haushaltsprodukt entspricht.

63. Technisch anspruchsvolle Haushaltswaren müssen in zusammengebautem und technisch einwandfreiem Zustand nachgewiesen werden. Auf Wunsch des Käufers muss der Verkäufer ihn mit dem Gerät und der Bedienung der Ware vertraut machen. Produkte, für deren Anschluss keine spezielle Ausrüstung erforderlich ist, werden in einwandfreiem Zustand angezeigt.

64. Bei der Übergabe technisch komplexer Haushaltswaren in Anwesenheit des Käufers sind Qualität und Vollständigkeit sowie die Verfügbarkeit des vom Hersteller installierten Zubehörs und der Dokumente (Betriebsanleitung, technischer Reisepass oder anderes Dokument, das diese ersetzt, unter Angabe des Namens des zu prüfen) zu prüfen Verkäufer, Datum und Ort des Verkaufs sowie andere Angaben, die vom Verkäufer ausgefüllt werden sollen), die gleichzeitig mit der Ware auf den Käufer übertragen werden.

65. Installation, Anschluss, Inbetriebnahme und Inbetriebnahme von technisch komplexen Haushaltswaren, für die gemäß der technischen und betrieblichen Dokumentation ein Verbot der unabhängigen Ausführung dieser Arbeiten durch den Käufer sowie eine zwingende Anweisung zu den Regeln festgelegt ist für die Verwendung der Waren werden vom Verkäufer oder einer juristischen Person oder einem einzelnen Unternehmer ausgeführt, der befugt ist, die angegebenen Arbeiten gesetzlich oder von einem Verkäufer auszuführen.

Wenn vom Hersteller festgelegte Beschränkungen bestehen, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer auf Informationen über die juristische Person oder den einzelnen Unternehmer aufmerksam zu machen, die befugt sind, diese an die Personen auszuführen, die die angegebenen Arbeiten ausführen.

Wenn die Kosten für Installation, Anschluss, Einstellung oder Inbetriebnahme technisch komplexer Haushaltsgegenstände im Preis enthalten sind, müssen die entsprechenden Arbeiten kostenlos durchgeführt werden. In diesem Fall hat der Käufer das Recht zu verlangen, und der Verkäufer ist verpflichtet, auf seine Aufforderung hin Angaben zu den im Warenpreis enthaltenen Kosten solcher Arbeiten zu machen.

Die Ausführung dieser Arbeiten muss innerhalb der vertraglich festgelegten Bedingungen, spätestens jedoch sieben Kalendertage ab dem Datum der Lieferung der Ware an den Käufer erfolgen.

Wenn die Kosten für die Installation, den Anschluss, die Einstellung oder die Inbetriebnahme technisch komplexer Haushaltswaren nicht im Preis enthalten sind, ist der Verkäufer, der diese Arbeiten selbstständig ausführt, verpflichtet, den Käufer über ihre Kosten zu informieren und gleichzeitig Informationen über den Preis der Waren bereitzustellen .

KAPITEL 7.
BESONDERE MERKMALE DES VERKAUFS VON PARFUM- UND KOSMETISCHEN PRODUKTEN

66. Beim Verkauf von Parfümerie- und Kosmetikprodukten erhalten Käufer die Möglichkeit, sich mit Papier- oder Tissue-Testern mit dem Geruch von Parfums, Kölnischwasser und Eau de Toilette vertraut zu machen, um sich mit Gerüchen (Löschblättern) vertraut zu machen, die in duftender Flüssigkeit getränkt sind mit den Verbrauchereigenschaften von kosmetischen Produkten - unter Verwendung von Sonden sowie auf andere Weise, die von den Herstellern von Waren bereitgestellt werden.

67. Es ist nicht gestattet, die Verpackung oder das Markenband von der Verpackung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten zu entfernen. Überprüfen Sie die Leistung der Aerosolverpackung, bevor der Käufer die Ware bezahlt.

KAPITEL 8
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON KOPIEN AUDIOVISUELLER WERKE, COMPUTERPROGRAMME UND PHONOGRAMME

68. Beim Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Computerprogrammen und Tonträgern ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufern zusätzlich zu den in Absatz 10 Teil zwei und sieben dieser Regeln angegebenen Informationen auf jeder Kopie (Verpackung) dieser Waren Angaben zu machen. die folgende Information:

name, Ort des Herstellers einer Kopie eines audiovisuellen Werks, Computerprogramms oder Tonträgers;

technische Merkmale von Audio- oder Videomedien sowie Aufzeichnungen eines audiovisuellen Werks und eines Tonträgers;

Für Kopien von Filmen muss der Verkäufer den Käufern außerdem die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:

den Namen des Films, das Land und das Studio, in dem der Film gedreht wurde, das Jahr seiner Veröffentlichung;

hauptfilmdaten (Genre, Anmerkung, Informationen über den Autor des Drehbuchs, den Regisseur, den Komponisten, die Darsteller der Hauptrollen usw.);

die Länge des Films (in Minuten).

69. Beim Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Computerprogrammen und Tonträgern auf materiellen Medien einschließlich einer gedruckten Veröffentlichung ist die Angabe der in Absatz 68 dieser Regeln vorgesehenen Informationen nicht erforderlich, sofern eine Reihe von Informationen zu den im Set enthaltenen Waren finden Sie in der gedruckten Publikation oder auf der Verpackungsware, und Informationen zu diesen Waren sind gesetzlich vorgesehen.

70. Bei der Übertragung kostenpflichtiger Kopien von audiovisuellen Werken, Computerprogrammen und Tonträgern in Anwesenheit des Käufers muss die Unversehrtheit der Verbraucherverpackung überprüft werden, und dem Käufer muss die Möglichkeit gegeben werden, Fragmente des audiovisuellen Werks, des Computers, kennenzulernen Programm oder Tonträger.

71. Der Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Computerprogrammen und Tonträgern erfolgt nur in der Verbraucherverpackung des Herstellers.

72. Die Anforderungen dieses Kapitels gelten mit Ausnahme der Anforderungen der Absätze 70 und 71 dieser Regeln für den Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Computerprogrammen und Tonträgern ohne materielle Medien.

KAPITEL 9
VERKAUFSMERKMALE FÜR GEBRAUCHTE NICHT-LEBENSMITTEL

73. Der Verkauf gebrauchter Non-Food-Produkte mit Ausnahme von gebrauchten Büchern in einer Warenabteilung (Abschnitt) zusammen mit neuen Produkten ist nicht gestattet.

74. Gebrauchte Hygieneartikel, Medizinprodukte, Parfümerie- und Kosmetikprodukte, chemische Haushaltswaren, Kleidungsstücke und gestrickte Unterwäsche, Strumpfwaren, Miederwaren, Waren für Neugeborene (Rasseln, Beißringe, Flaschen, Schnuller), Bettwäsche, Spielzeug, Einwegutensilien, Gas Geräte ohne Zertifizierung durch die zuständigen Gasdienste für die Eignung zur weiteren Verwendung, Tierhäute ohne entsprechende Kennzeichnung des Herstellers.

75. Informationen über gebrauchte Non-Food-Produkte müssen zusätzlich zu den im zweiten Teil von Absatz 10 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen über den Zustand der Waren, deren Mängel, die ergriffenen Hygiene- und Antiepidemiemaßnahmen enthalten in Bezug auf die Ware (falls vorhanden).

Informationen über gebrauchte Ersatzteile für technisch komplexe Haushaltswaren müssen zusätzlich zu den in Teil 1 dieses Absatzes angegebenen Informationen Informationen über Marke, Modell, Baujahr und andere Merkmale eines solchen Ersatzteils enthalten, um dies nachweisen zu können Ersatzteil entspricht bestimmten technisch komplexen Haushaltswaren.

Informationen, die den Zustand gebrauchter Non-Food-Produkte, einschließlich ihrer Mängel, charakterisieren, müssen auf dem Produktetikett (Etikett) sowie auf dem Kaufbeleg angegeben werden.

76. Gebrauchte Non-Food-Produkte müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden. Dazu gehören die Kontrolle der Waren, die Sortierung nach Art, Verschleißgrad, Qualitätskontrolle (durch äußere Zeichen), Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen.

77. Käufer, an die gebrauchte Non-Food-Produkte von unzureichender Qualität verkauft wurden, haben das Recht, nach eigenem Ermessen die Anforderungen des Verbraucherschutzgesetzes vorzulegen, wenn ihre Mängel nicht vom Verkäufer angegeben wurden.

78. Gebrauchte Non-Food-Produkte von angemessener Qualität unterliegen nicht dem Umtausch und der Rückgabe.

79. Gebrauchte Non-Food-Produkte werden auf die gleiche Weise wie neue an Käufer weitergegeben, sofern in diesem Kapitel nichts anderes angegeben ist.

Bei der Übergabe gebrauchter technisch komplexer Haushaltswaren werden dem Käufer gleichzeitig mit der Ware (sofern der Verkäufer über diese verfügt) die entsprechenden Unterlagen (technischer Reisepass oder ein anderes Dokument, das diese ersetzt, Betriebsanleitung) sowie Garantiegutscheine für Waren, die das Recht des Käufers bestätigen, übergeben die verbleibende Garantiezeit zu nutzen.

80. Die Besonderheiten des Verkaufs gebrauchter Non-Food-Produkte, die zwischen dem Beauftragten der Kommission und dem Beauftragten für die Kommission vereinbart wurden, sind in den Regeln des Provisionshandels mit Non-Food-Produkten geregelt, die durch den Beschluss des Rates von genehmigt wurden Minister der Republik Belarus vom 1. Juni 2007 Nr. 744 "Nach Genehmigung der Änderungen der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 7. April 2004 Nr. 384" (Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2007, Nr. 144, 5/25341; Nationales legales Internetportal der Republik Belarus, 26.06.2014, 5/39042).

KAPITEL 10
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON FAHRZEUGEN UND AUTOTEILEN

81. Kraftbetriebene Fahrzeuge, Anhänger für sie, selbstfahrende Fahrzeuge (im Folgenden: Fahrzeuge) müssen vor dem Verkauf geschult werden.

Der Umfang der Arbeiten zur Vorbereitung neuer Fahrzeuge vor dem Verkauf wird von ihren Herstellern oder Bevollmächtigten gebrauchter Hersteller - dem Verkäufer - festgelegt.

82. Beim Verkauf von Autoteilen - Motoren, Karosserien, Kabinen, Fahrgestellen, Rahmen, sonstigen Ersatzteilen für Fahrzeuge - ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufern zusätzlich zu den in Abschnitt 2 Teil 10 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen über die Marke, Modell, Baujahr und andere Anzeichen von Autoteilen, mit denen festgestellt werden kann, dass dieses Autoteil einem bestimmten Fahrzeugtyp (Marke, Modell) entspricht.

83. Zum Verkauf angebotene Fahrzeuge werden in Fachgeschäften oder an Orten abgestellt, an denen Bedingungen geschaffen wurden, um den Käufern den freien Zugang zur Inspektion zu garantieren.

84. Bei der Übergabe von Fahrzeugen in Anwesenheit des Käufers sind die Vollständigkeit des Fahrzeugs und die Qualität der für die Vorbereitung des Vorverkaufs erbrachten Dienstleistungen zu überprüfen.

85. Beim Umladen von kraftbetriebenen Fahrzeugen mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder mehr und einer maximalen Auslegungsgeschwindigkeit von mehr als 50 Stundenkilometern Anhänger für sie, ausgenommen Seitenanhänger für Motorräder, Radtraktoren, Anhänger und Motoren für sie Selbstfahrende Maschinen und Motoren für ihn sowie Karosserien, Kabinen, Fahrgestelle, Fahrzeugrahmen werden dem Käufer zusammen mit einer Rechnung, die nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren erstellt wurde, gleichzeitig auf das Zubehörset übertragen und vom Hersteller installierte Dokumente sowie andere Dokumente, die für die staatliche Registrierung von Fahrzeugen erforderlich sind und Änderungen an Dokumenten im Zusammenhang mit der Registrierung vornehmen.

86. Wenn ein Fahrzeug, ein Fahrgestell eines Fahrzeugs, das zuvor nicht in der Republik Belarus zugelassen war, verkauft und an Käufer oder an den Ort der staatlichen Registrierung geliefert wird, stellt der Verkäufer vorläufige Kennzeichen aus, die in der internen Weise in der festgelegten Weise erhalten wurden Körper.

KAPITEL 11
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON BAUMATERIALIEN

87. Informationen über die zum Verkauf angebotenen Baumaterialien müssen zusätzlich zu den in Absatz 10 Teil 2 dieser Regeln angegebenen Informationen unter Berücksichtigung der Merkmale bestimmter Waren Informationen über Material, Ausführung, Marke, Typ, Größe, Klasse und andere Hauptindikatoren, die die Waren charakterisieren.

Beim Verkauf von Baumaterialien in einem bestimmten Set (Gartenhäuser, Nebengebäude usw.) sollten Käufer Informationen über den Namen und die Menge der im Set enthaltenen Materialien, den Grad und die Methoden ihrer Verarbeitung (Verfügbarkeit und Imprägnierungsmethode) erhalten. Luftfeuchtigkeit, Trocknungsmethode usw.).

88. Baumaterialien müssen vor dem Verkauf geschult werden, einschließlich Inspektion und Sortierung von Waren, Qualitätskontrolle (durch äußere Zeichen), Vollständigkeit und Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über die Waren und ihre Hersteller.

89. Die Auswahl der Baumaterialien durch die Käufer kann sowohl im Handel als auch nach Ermessen des Verkäufers direkt an den Orten erfolgen, an denen sie den Käufern zur Verfügung stehen.

90. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Möglichkeit zu geben, die Menge und Qualität der gekauften Waren zu überprüfen. Zu diesem Zweck werden Informationen in einer Einkaufseinrichtung an einem für Käufer zugänglichen Ort abgelegt, wobei die Koeffizienten für die Umwandlung von Rundholz und Schnittholz in eine dichte kubische Masse, die kubische Kapazität von Schnittholz und die Regeln für deren Messung angegeben werden. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, ihn mit dem Verfahren zur Vermessung von Baustoffen vertraut zu machen, das durch technische Rechtsvorschriften festgelegt ist.

91. Bei der Übergabe von Baustoffen in Anwesenheit des Käufers ist auf Qualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der vom Hersteller beigefügten Unterlagen zu prüfen, die gleichzeitig mit der Ware an den Käufer weitergegeben werden.

Die Weitergabe von zum Verkauf bestimmten Baumaterialien in der Verpackung des Herstellers kann nach Vereinbarung der Parteien ohne Überprüfung der Vollständigkeit und Verfügbarkeit der in Teil 1 dieses Absatzes genannten Unterlagen erfolgen, wenn für eine solche Überprüfung das Öffnen des Dokuments erforderlich ist Herstellerverpackung. Informationen zum Verkauf von Baustoffen ohne Überprüfung der Vollständigkeit und Verfügbarkeit von Unterlagen können auf dem Kaufbeleg angegeben werden.

92. Verkauf von Baumaterialien einzeln, nach Gewicht oder einer bestimmten Menge, die vom Hersteller vorverpackt und in Verbraucherverpackungen verpackt werden, deren Inhalt nach Ermessen des Verkäufers nicht geändert werden kann, ohne sie zu öffnen oder zu beschädigen.

Der Preis der nach Stück, nach Gewicht oder nach einer bestimmten Menge verkauften Baumaterialien wird zusammen mit dem Preis pro Warenmengeneinheit oder Wareneinheit angegeben.

KAPITEL 12
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON EDELMETALLEN, EDELSTEINEN, SCHMUCK UND ANDEREN HAUSHALTSPRODUKTEN

93. Verkauf von Schmuck und anderen Haushaltsgegenständen, Blattgold, Blattsilber, Münzen aus Edelmetallen, mit Ausnahme von Münzen aus Edelmetallen, die im Umlauf sind und ein Zahlungsmittel der Republik Belarus sind (im Folgenden als Münzen bezeichnet) ), Edelmetalle in Form von gemessenen Barren (im Folgenden - gemessene Barren) und geschnittenen Edelsteinen * werden nur in Geschäften und Pavillons in Kapitalstrukturen (Gebäuden, Strukturen) ausgeführt, sofern in den Regeln für den Verkauf von Waren nichts anderes festgelegt ist im Einzelhandel in einer bestimmten Form, vom Ministerrat der Republik Belarus genehmigt.

Es ist gestattet, Schmuck und andere Haushaltsgegenstände aus Silber in Kiosken, nicht isolierten Einkaufsmöglichkeiten auf den Plätzen von Einkaufszentren, von einem Verkäufer zu verkaufen, der in diesen Einkaufszentren über eine stationäre Einkaufsmöglichkeit verfügt, die in einer Sondergenehmigung (Lizenz) angegeben ist ) für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Edelmetallen und Edelsteinen, deren Bestandteil und Dienstleistung der Einzelhandel mit Edelmetallen und Edelsteinen ist.

Nach Beendigung der Arbeiten am Kiosk ist eine nicht isolierte gewerbliche Einrichtung, die Lagerung von Schmuck und Haushaltsgegenständen aus Silber in einem solchen Kiosk, eine nicht isolierte gewerbliche Einrichtung, nicht gestattet.

* Für die Zwecke dieses Kapitels werden die Begriffe und ihre Definitionen in den Bedeutungen verwendet, die im Gesetz der Republik Belarus vom 21. Juni 2002 "Über Edelmetalle und Edelsteine" (Nationales Register der Rechtsakte der Republik) festgelegt sind Belarus, 2002, Nr. 73, 2/859; Nationales legales Internetportal der Republik Belarus, 19.12.2013, 2/2091).

94. Beim Verkauf von Schmuck und anderen Haushaltsgegenständen, Blattgold, Blattsilber, Münzen, gemessenen Barren und geschnittenen Edelsteinen ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufern zusätzlich zu den in Teil 2 von angegebenen Angaben auf dem Produktetikett (Etikett) Angaben zu machen Absatz 10 dieser Regeln, die folgenden Informationen:

name und Feinheit des Edelmetalls;

gewicht des Artikels in Gramm (für persönlichen Schmuck und Toilettenartikel aus Silber - falls erforderlich);

die Größe des Rings, des Armbands, der Kette, die Länge des Verbindungsglieds des Armbands;

name des Materials der Beilagen (falls vorhanden);

die Merkmale des Einsatzes (für Edelsteine) und den technischen normativen Rechtsakt, der die Anforderungen an den Einsatz festlegt (falls vorhanden).

95. Der Verkauf von Schmuck und anderen Haushaltsprodukten, die gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Belarus mit dem staatlichen Prüfzeichen versehen werden müssen, erfolgt nur, wenn diese Produkte Abdrücke der staatlichen Prüfzeichen der Republik Belarus aufweisen.

96. Der Verkauf von Edelsteinen, die nicht in Schmuck und anderen Haushaltsgegenständen befestigt sind, ist nur in facettierter Form in Spezialverpackungen gestattet, deren Integrität nicht verletzt wurde, wenn für jeden Stein eine Konformitätsbescheinigung (Qualitätszertifikat) vorliegt.

97. Schmuck und andere Haushaltsgegenstände, Blattgold, Blattsilber, Münzen, gemessene Barren und geschnittene Edelsteine \u200b\u200bwerden in Handelsausrüstung gegeben, die ihre Sicherheit gewährleistet.

Schmuck und andere Haushaltsgegenstände können in gewerblichen Geräten so ausgestellt werden, dass Käufer sie ohne Beteiligung des Verkäufers selbst inspizieren und (oder) anprobieren können.

98. Beim Verkauf von Schmuck und anderen Haushaltsgegenständen, Blattgold, Blattsilber, Münzen, gemessenen Barren und geschnittenen Edelsteinen für jeden dieser Gegenstände wird ein Kaufbeleg in zwei Exemplaren ausgestellt, in dem der Name des Gegenstands und der Artikel des Verkäufers angegeben sind , Muster, Gewicht des Edelmetalls (falls vorhanden), Nummer des Konformitätszertifikats (Qualitätszertifikat) für zertifizierte geschliffene Edelsteine, Verkaufsdatum, Preis des Produkts, Unterschrift der Person, die den Verkauf durchführt. Bei der Übergabe von Edelsteinen erhält der Käufer außerdem eine Konformitätsbescheinigung (Qualitätszertifikat).

Die erste Kopie des Kaufbelegs wird zusammen mit dem Verkaufsbericht von der finanziell verantwortlichen Person an die Buchhaltungsabteilung weitergeleitet, die zweite an den Käufer zusammen mit dem Produkt sowie den Unterlagen zu Schmuck und anderen Haushaltsprodukten, Blattgold , Blattsilber, Münzen, gemessene Barren, facettierte Edelsteine \u200b\u200b(falls verfügbar).

99. Bei der Übergabe von Schmuck und anderen Haushaltsgegenständen, Blattgold, Blattsilber, Münzen, gemessenen Barren, geschnittenen Edelsteinen in Anwesenheit des Käufers muss das Vorhandensein eines Abdrucks der staatlichen Prüfmarke der Republik Belarus überprüft werden. Die Nummer des Konformitätszertifikats (Qualitätszertifikat) muss als facettierter Edelstein mit einer Nummer auf der Einzelverpackung verifiziert werden.

KAPITEL 13
VERKAUFSMERKMALE VON PYROTECHNISCHEN HAUSHALTSPRODUKTEN

100. Der Verkauf von pyrotechnischen Haushaltsgegenständen ist gestattet:

Gefahrenklassen I und II - in Geschäften, Pavillons, Kiosken, nicht isolierten Einkaufsmöglichkeiten im Einzelhandelsbereich von Geschäften, Pavillons, Einkaufszentren;

Gefahrenunterklasse IIIa - in Fachgeschäften, in denen pyrotechnische Produkte verkauft werden, sowie in Warenabteilungen (Abteilungen), in denen pyrotechnische Produkte verkauft werden;

III Gefahrenklasse - in Fachgeschäften, die pyrotechnische Produkte verkaufen.

101. Es ist nicht gestattet, pyrotechnische Haushaltsgegenstände in Einzelhandelsgeschäften zu verkaufen, die sich im Untergeschoss von Kapitalstrukturen (Gebäuden, Strukturen) sowie im Tankstellenkomplex befinden.

102. Wenn pyrotechnische Haushaltsgegenstände in den Handelssaal gestellt werden, wird ein Layout verwendet, bei dem der Käufer keinen direkten Zugang zu diesen Gegenständen hat.

Es ist verboten, pyrotechnische Haushaltsprodukte ohne Gebrauchsanweisung und nicht in der Verpackung des Herstellers zu verkaufen.

103. Die Lagerung pyrotechnischer Haushaltsgegenstände erfolgt in Metallschränken (Safes).

Es ist nicht gestattet, Munition und pyrotechnische Haushaltsprodukte, Schießpulver mit Zündhütchen oder geladene Patronen gemeinsam in einem Metallschrank (Safe) aufzubewahren.

Die Türen zum Schrank (Safe) dürfen nur geöffnet werden, wenn der Bestand an pyrotechnischen Haushaltsgegenständen verlassen oder aufgefüllt wird.

Pyrotechnische Haushaltsprodukte befinden sich nicht näher als 0,5 Meter von den Heizgeräten des Heizungssystems entfernt.

104. Die Anzahl der pyrotechnischen Haushaltsgegenstände, die in Einzelhandelsgeschäften aufbewahrt werden, basiert auf:

I Gefahrenklasse - 1200 Kilogramm pyrotechnische Haushaltsprodukte nach Bruttogewicht pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche, in Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 25 Quadratmetern, Kiosken, nicht isolierten Einzelhandelsgeschäften - nicht mehr als 333 Kilogramm solche Gegenstände nach Bruttogewicht;

Klasse II, Unterklasse IIIa, Gefahrenklasse III - nicht mehr als 50 kg pyrotechnische Haushaltsgegenstände nach Bruttogewicht.

Kapitel 14
EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS VON PFLANZENSCHUTZMITTELN

105. Beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln * ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufern zusätzlich zu den in Abschnitt 10 Teil 2 dieser Regeln genannten Informationen auf jeder Containereinheit Pflanzenschutzmittel mit Empfehlungen für deren Verwendung, Transport und Lagerung zur Verfügung zu stellen unter Angabe der staatlichen Registrierungsnummer.

______________________________

* Für die Zwecke dieses Kapitels werden die Begriffe und ihre Definitionen in den Bedeutungen verwendet, die im Gesetz der Republik Belarus vom 25. Dezember 2005 "Über Quarantäne und Pflanzenschutz" (Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus) festgelegt sind , 2006, Nr. 6, 2/1174; National Legal Internet Portal der Republik Belarus, 21.07.2016, 2/2396).

106. Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel zum Verkauf angeboten werden, die die staatliche Registrierung von Pflanzenschutzmitteln bestanden haben und im staatlichen Register für Pflanzenschutzmittel und Düngemittel aufgeführt sind, die im Hoheitsgebiet der Republik Belarus zugelassen sind.

107. Der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nur in der Verpackung des Herstellers.

POSITION
über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der Sortimentsliste

1. Diese Vorschriften legen das Verfahren für die Entwicklung und Genehmigung der Sortimentsliste sowie die Fälle fest, in denen eine solche Liste nicht erforderlich ist.

2. Für die Zwecke dieser Verordnung werden die Begriffe und ihre Definitionen in den Bedeutungen angewendet, die im Gesetz der Republik Belarus vom 8. Januar 2014 "Über die staatliche Regulierung des Handels und der öffentlichen Verpflegung in der Republik Belarus" (National) festgelegt sind Legal Internet Portal der Republik Belarus, 21.01.2014, 2/2126), Dekret des Präsidenten der Republik Belarus vom 22. September 2017 Nr. 345 "Über die Entwicklung des Handels, der öffentlichen Gastronomie und der Verbraucherdienstleistungen" (National Legal Internet Portal der Republik Belarus, 26. September 2017, 1/17274) sowie die folgenden Begriffe und ihre Definitionen:

art der Waren - eine Reihe von Waren einer bestimmten Gruppe, die durch einen gemeinsamen Namen und Zweck verbunden sind;

ein kombiniertes Warensortiment - eine Reihe mehrerer Warengruppen, die durch eine gemeinsame Nachfrage verbunden sind und die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigen;

warensorte - eine Reihe von Waren eines bestimmten Typs, die sich durch eine Reihe bestimmter Merkmale (Marke, Modell, Artikel, Sorte, Gewicht, Volumen, andere Merkmale) auszeichnen;

gemischtes Warensortiment - eine Reihe von individuellen Arten von Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln der täglichen Nachfrage;

universelles Warensortiment - eine Reihe von Lebensmitteln oder Non-Food-Artikeln, die täglich nachgefragt werden.

3. Die Sortimentsliste der Waren wird vom Handelsgegenstand für die Handelseinrichtung, in der der Einzelhandel betrieben wird, erstellt und genehmigt, mit Ausnahme der in Abschnitt 5 dieser Verordnungen genannten Fälle.

Ein Handelsunternehmen erstellt eine Sortimentsliste von Waren auf der Grundlage des Sortiments der zum Verkauf angebotenen Waren, die unabhängig von der Liste der Waren bestimmt wird, die in die Sortimentsliste der vom Ministerium für Antimonopolregulierung und -handel genehmigten Waren aufgenommen werden sollen (im Folgenden: die Liste der Waren, die in die Sortimentsliste aufgenommen werden sollen), abhängig von der Art und dem Typ (falls vorhanden) der Einzelhandelsanlage, der Verfügbarkeit der Verkaufsfläche und ihrer Größe.

Die Sortimentsliste der Waren gibt Gruppen (Untergruppen), Warentypen und die Anzahl ihrer Sorten an. Die Anzahl der Warensorten, die in der Sortimentsliste der Waren enthalten sind, darf nicht geringer sein als die Anzahl der Waren, die in die Sortimentsliste der Waren aufgenommen werden sollen, für den entsprechenden Typ und Typ (falls vorhanden) der gewerblichen Einrichtung, deren Größe die Verkaufsfläche (falls vorhanden). Bei Waren, deren Nachfrage saisonbedingter Natur ist, ist die Verkaufsdauer in der Sortimentsliste der Waren angegeben.

Bei der Erstellung einer Sortimentsliste für ein Geschäft mit einem universellen Warensortiment wird die Größe der Verkaufsfläche des Geschäfts berücksichtigt, die jeweils für Lebensmittel oder Non-Food-Produkte vorgesehen ist, wobei eine gemischte - für Lebensmittel und Non-Food-Produkte - verwendet wird .

Die Sortimentsliste der Waren für ein spezialisiertes und hochspezialisiertes Geschäft umfasst je nach Spezialisierung Gruppen (Untergruppen), Arten von Waren dieser Gruppe (Untergruppen) und die Anzahl ihrer Sorten. Andere Arten von Waren anderer Gruppen (Untergruppen), die in einem solchen Geschäft zum Verkauf angeboten werden, sind möglicherweise nicht in der Sortimentsliste der Waren enthalten.

Neue Gruppen (Untergruppen) und (oder) Arten von Waren dürfen für den Zeitraum der Untersuchung der Verbrauchernachfrage, der fünf Monate nicht überschreiten sollte, nicht in die Sortimentsliste aufgenommen werden. Die Entscheidung, die Verbrauchernachfrage nach neuen Gruppen (Untergruppen) und (oder) Arten von Waren sowie das Startdatum und die Dauer dieses Zeitraums zu untersuchen, muss durch den örtlichen Rechtsakt des Handelsunternehmens festgelegt werden.

Es darf nicht in die Sortimentsliste von Waren einer Gruppe (Untergruppe) und (oder) Arten von Waren aufgenommen werden, deren Verkauf in einer Einkaufseinrichtung ausschließlich auf Vorbestellung erfolgt, sowie von gebrauchten Non-Food-Produkten.

4. Bei der Abwicklung des Einzelhandels mit alkoholischen Getränken auf dem Gebiet eines ländlichen Gebiets unter Verwendung eines Autohauses müssen die Route und die Sortimentsliste der Waren für ein solches Autohaus mit der örtlichen Exekutive und Verwaltungsbehörde vereinbart werden.

5. Die Sortimentsliste der Waren ist beim Verkauf von Waren nicht erforderlich:

mit der Verwendung von tragbaren Handelsfahrzeugen (Verkaufsautomaten, Karren, Tabletts, Körbe, andere Geräte);

an Handelsplätzen auf Märkten Messen, die andere Formen des Einzelhandels nutzen und ohne (externe) Handelsmöglichkeiten durchgeführt werden;

in Zelten;

in nicht isolierten Einzelhandelsgeschäften;

in Duty-Free-Läden;

in Einzelhandelsgeschäften von Postbetreibern, die mit den Funktionen der obligatorischen Erbringung universeller Postdienste betraut sind;

in Einzelhandelsgeschäften, die gedruckte Veröffentlichungen, einschließlich Printmedien, verkaufen, deren Umsatz im Einzelhandel mindestens 25 Prozent beträgt;

in Geschäften, in denen beschlagnahmtes, beschlagnahmtes oder anderweitig in staatliche Einnahmen umgewandeltes Eigentum verkauft wird;

in Apotheken, Veterinärapotheken, Fachgeschäften und Pavillons, in denen medizinische, orthopädische und optische Produkte verkauft werden;

in Einzelhandelsgeschäften, die ausschließlich gebrauchte Non-Food-Produkte verkaufen, einschließlich Provisionshandel;

in Einzelhandelsgeschäften für den Verkauf von ausschließlich während der Saison nicht verkauften, nicht nachgefragten Resten von Einzelgrößen von Non-Food-Produkten sowie Non-Food-Produkten mit geringfügigen Erscheinungsfehlern und (oder) restaurierten (Stoke Store, Lagerbestand) Geschäft);

in von einem Hersteller eingerichteten Geschäften, in denen der Verkauf von Waren dieses Herstellers erfolgt;

in Geschäften, die von einem Handelsunternehmen gegründet wurden, das das Recht hat, Waren unter Verwendung der Marke (n) oder des Handelsnamens (der Handelsnamen) des Herstellers (der Hersteller) zu verkaufen, einschließlich im Rahmen einer komplexen Vereinbarung über unternehmerische Lizenzen (Franchise), in der Der Verkauf dieser Waren erfolgt durch Hersteller.

in Einzelhandelsgeschäften für den Verkauf nationaler Waren eines Landes, die gemäß internationalen Verträgen und (oder) internationalen Verpflichtungen der Republik Belarus durch Handelsgegenstände geschaffen wurden, bei denen es sich um Vertretungen ausländischer juristischer Personen im Hoheitsgebiet der Republik Belarus handelt und ausländische Organisationen, die gemäß der Gesetzgebung ausländischer Staaten gegründet wurden.

SCROLLEN
ungültige Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus

1. Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 7. April 2004 Nr. 384 "Über die Genehmigung der Regeln für die Durchführung des Einzelhandels mit bestimmten Arten von Waren und der öffentlichen Verpflegung" (Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2004, Nr. 58, 5/14061).

2. Absatz 3 Unterabsatz 3.5 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 16. März 2005 Nr. 285 "Zu einigen Fragen der Organisation der Arbeit mit dem Buch mit Kommentaren und Vorschlägen sowie Änderungen und Ergänzungen zu einigen Entscheidungen von der Ministerrat der Republik Belarus "(Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2005, Nr. 52, 5/15728).

3. Unterabschnitt 2.1 von Abschnitt 2 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 6. März 2006 Nr. 317 "Zu bestimmten Fragen der Regulierung des Einzelhandels mit Bier und alkoholarmen Getränken wird die Definition von Handelsobjekte, öffentliche Catering-Einrichtungen, in denen der Konsum von Bier und alkoholarmen Getränken gestattet ist, sowie Änderungen und Ergänzungen einiger Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus zur Umsetzung des Einzelhandels “(National Register of Legal Acts) der Republik Belarus, 2006, Nr. 40, 5/21026).

4. Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 11. September 2006 Nr. 1179 "Über Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004" (National Register of Legal Acts der Republik Belarus, 2006, Nr. 149, 5/22903).

5. Artikel 2 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 1. Juni 2007 Nr. 744 "Über die Genehmigung der Regeln für den Handel der Kommission mit Non-Food-Produkten und Änderungen der Entschließung des Ministerrates von die Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004 "(Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2007, Nr. 144, 5/25341).

6. Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 15. Februar 2008 Nr. 206 "Über Änderungen des Beschlusses des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004" (Nationales Register von Rechtsakte der Republik Belarus, 2008, Nr. 44, 5/26803).

7. Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 17. Juni 2008 Nr. 887 "Zur Änderung der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004" (Nationales Rechtsregister) Gesetze der Republik Belarus, 2008, Nr. 149, 5/27874).

8. Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 4. August 2008 Nr. 1115 "Zur Änderung des Beschlusses des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004" (Nationales Rechtsregister) Gesetze der Republik Belarus, 2008, Nr. 188, 5/28109).

9. Unterabschnitt 2.4 von Abschnitt 2 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 14. Januar 2009 Nr. 26 "Zu einigen Fragen des Verbraucherschutzes" (Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2009, Nr. 31, 5/29207).

10. Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 11. Dezember 2009 Nr. 1619 "Über Änderungen und Ergänzungen der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004" (National Register of Legal Acts der Republik Belarus, 2009, Nr. 302, 5/30889).

11. Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 23. Februar 2010 Nr. 258 "Zur Änderung der Beschlüsse des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 1623 vom 12. Dezember 2003 und Nr. 384 vom April 7, 2004 "(Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2010, Nr. 54, 5/31334).

12. Absatz 1 Unterabsatz 1.14 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 28. April 2010 Nr. 640 "Über Änderungen und Ergänzungen einiger Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus zur Kontrolle (Aufsicht ) Aktivitäten und Ungültigmachung einiger Resolutionen der Regierung der Republik Belarus "(Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2010, Nr. 118, 5/31768).

13. Artikel 2 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 25. Mai 2010 Nr. 779 "Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus zum Einzelhandel" (Nationales Register) of Legal Acts der Republik Belarus, 2010, Nr. 132, 5/31898).

14. Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 30. August 2010 Nr. 1257 "Zur Änderung des Beschlusses des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 384 vom 7. April 2004" (Nationales Rechtsregister) Gesetze der Republik Belarus, 2010, Nr. 211, 5/340408).

15. Absatz 1 Unterabsatz 1.2 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 9. Juli 2013 Nr. 602 "Über Änderungen und Ergänzungen einiger Entschließungen des Ministerrates der Republik Belarus zur Umsetzung von Einzelhandel und öffentliches Catering "(National Legal Internet Portal der Republik Belarus, 12.07.2013, 5/37536).

16. Absatz 1 Unterabsatz 1.3 der Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus vom 20. Dezember 2013 Nr. 1113 "Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus zum Einzelhandel" (Nationales legales Internetportal der Republik Belarus, 27. Dezember 2013, 5/38196).

Organisationen, die sich auf den Verkauf von Lebensmitteln spezialisiert haben, sind die komplexesten im Handel. Dies ist auf verschiedene Schwierigkeiten bei der Organisation eines Geschäfts seitens des Gesetzes zurückzuführen, die hohe Anforderungen an Einzelhandelsgeschäfte stellen. Diese Richtung entwickelt sich aktiv und Experten zufolge werden in naher Zukunft diejenigen Geschäfte, die sich auf das mittlere und untere Preissegment konzentrieren, am stabilsten sein.

Jede Handelsaktivität unterliegt den Handelsregeln, die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt werden.

Qualifizierte Anwälte unseres Portals haben die Möglichkeit, sich kostenlos zu beraten und zu erklären, welche Handelsregeln bestehen und welche Änderungen im Jahr 2020 vorgenommen wurden.

Der Verkauf von Waren ist die beliebteste Art von Geschäft, die von Unternehmern gewählt wird. Jede Warengruppe (Lebensmittel, Non-Food) hat ihre eigenen Regeln und Merkmale. Auf gesetzlicher Ebene verabschiedet und veröffentlicht die Regierung Anforderungen, die jeder Verkäufer kennen und für seine Arbeitstätigkeit verwenden muss.

Die 2020-Regeln für den Verkauf von Lebensmitteln für Einzelhandelsgeschäfte sehen einen Vorbereitungsprozess vor dem Verkauf vor. Die folgenden Anforderungen für 2020 müssen während des gesamten Einzelhandelsverkaufsprozesses erfüllt sein:

  1. Einzelhandelspavillons müssen eine Rechtsform, eine Adresse, einen Namen, ein Schild mit einem Arbeitsplan und ein Tätigkeitsprofil haben.
  2. Ausbildung. Alle Produkte müssen vor Verkaufsbeginn auf den Tresen gelegt werden. Die Waren müssen nach Art, Art und Abteilung sortiert werden, wobei das Lagerungsregime zu beachten ist. Das Vorhandensein von Preisschildern und eine kurze Beschreibung der Waren sind erforderlich.
  3. Verkäufer. Die Mitarbeiter der Lebensmittelabteilung müssen ein medizinisches Buch, Uniformen, ein ordentliches Aussehen und einen Kopfschmuck haben. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, ein Informationsschild zu tragen, auf dem die Organisation, die Position und der Name des Mitarbeiters angegeben sind.
  4. Produkte. Die Hauptanforderungen umfassen - Haltbarkeit, Lagerbedingungen, Verkaufsreihenfolge, Preis usw.
  5. Andere Vorraussetzungen. Grundsätzlich gehören dazu die Bedingungen, die auf die Einhaltung der Verbraucherrechte abzielen - Waage, Registrierkasse, Vorhandensein eines Beschwerdebuchs und einer Verbraucherecke.

Dies sind nur die grundlegenden Regeln und Anforderungen, die für den Verkauf von Lebensmitteln durch Einzelhandelsgeschäfte aufgestellt werden. Als nächstes werden wir die Hygienevorschriften, -normen, -standards und -änderungen betrachten, die 2020 in Kraft getreten sind.

Unabhängig davon sind die Regeln und Vorschriften zu beachten, die für die Organisation des Handelspavillons gelten. Basierend auf dem oben Gesagten sollte das Geschäft ein externes Schild haben, das Informationen über die Organisation enthalten sollte. In Bezug auf die Regeln der internen Organisation ist der Filialleiter verpflichtet, die Richtlinien für die Verbraucherabteilung festzulegen, nämlich:

  • hinweise auf den Standort von Abschnitten oder Warengruppen;
  • Vollständiger Name der Mitarbeiter der Verkaufsabteilung;
  • Preisliste für im Geschäft erbrachte Dienstleistungen (falls vorhanden).

In der Verbraucherecke ist es außerdem erforderlich, den Käufern Informationen über die Regeln für den Einzelhandelsverkauf von Produkten und Kontaktinformationen über die Organisationen zur Verfügung zu stellen, die die Aktivitäten des Geschäfts regeln.

Es ist zu beachten, dass, wenn der Pavillon rohes Fleisch verkauft, ein Informationsplakat über das Schneiden von Fleisch nach Sorten für den Käufer an prominenter Stelle angebracht werden sollte.

Es lohnt sich, die Gestaltung von Preisschildern für Produkte im Detail zu betrachten. Daher gelten im Jahr 2020 die folgenden Anforderungen für die Registrierung von Preisschildern:

  1. Im Geschäft verpackte Produkte müssen eine Beilage mit Name, Gewicht und Preis haben. Die Verpackung sollte die gleichen Standards enthalten.
  2. Die auf dem Preisschild angegebenen Angaben zur Organisation müssen leicht lesbar sein und durch das Siegel des Unternehmens und die Unterschrift des finanziell verantwortlichen Mitarbeiters zertifiziert sein.
  3. Das Vorhandensein von Waagen im Geschäft ist erforderlich. Alle Messgeräte müssen in einwandfreiem Zustand sein und von der zuständigen Stelle überprüft werden.
  4. Ein Produkt, das einen Defekt oder Defekt aufweist, muss mit einem Typenschild ausgestattet sein. Beim Kauf dieses Produkts muss der Kunde auch mündlich über seinen Mangel informiert werden.

Wenn Sie also alle Standards für den Verkauf von Lebensmitteln im Jahr 2020 einhalten, können Sie sich vor außerplanmäßigen Inspektionen von Rospotrebnadzor schützen und den Ruf der Organisation stets auf einem hohen Niveau halten.

Hygienestandards und Anforderungen

Der Hauptakt, der die Regeln für Gegenstände regelt, in denen Waren verkauft werden, ist SanPiN Nr. 2.3.5. 021-94 "Hygienevorschriften für Lebensmittelhandelsunternehmen". Es enthält allgemeine Regeln anderer Gesetzgebungsdokumente: SNiPs, GOSTs, Dekrete usw. Diese Standards gelten auch im Jahr 2020. Rospotrebnadzor überwacht die Umsetzung aller Anforderungen von SanPiN.

Es gibt Regeln, die für alle im Lebensmittelhandel tätigen Unternehmen gelten: Lagerhäuser, Verkaufsstellen, Lagereinrichtungen, Einzelhandels- und Großhandelsgeschäfte usw. Bei der Planung einer neuen Einrichtung oder der Renovierung alter Einzelhandelsflächen muss SanPiN eingehalten werden. Nur nach Vereinbarung mit Rosprotrebnadzor können neue Anlagen in Betrieb genommen werden.

Alle Standards des obigen Dokuments sind in "Cut-Off" - und "Konformitäts" -Normen unterteilt. Aus rechtlicher Sicht erschweren „Cut-off-Regeln“ die Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften. Und die "Konformitätsstandards" ermöglichen es Ihnen, die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu überarbeiten, um alle Anforderungen zu erfüllen und den Einkaufspavillon zu öffnen.

Es ist verboten:

  1. Platzierung von Fischgeschäften mit einer Gesamtfläche von mehr als tausend Quadratmetern in Wohngebäuden im Untergeschoss oder im zweiten Stock.
  2. Es ist verboten, Waren in der Nähe von Fenstern oder Eingängen zum Haus zu laden und zu entladen. Diese Maßnahmen müssen nur am Ende eines Wohngebäudes, das keine Fensteröffnungen aufweist, am Straßenrand durchgeführt werden, wenn das Geschäft über spezielle Räumlichkeiten verfügt, die dafür ausgestattet sind.
  3. Es ist strengstens verboten, Nachtlieferungen, das Laden und Laden von Waren in Geschäfte in einem Wohngebäude durchzuführen. Wenn Ansprüche der Mieter bestehen, ist dies der Grund für den Besuch der Kontrollstelle.

Wenn Verstöße festgestellt werden, kann die Organisation mit Strafen belegt werden, die von fünf Mindestlöhnen und mehr reichen. Für den Fall, dass schwerwiegende oder wiederholte Verstöße festgestellt werden, hat Rospotrebnadzor das Recht, den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für drei Monate auszusetzen oder das Geschäft insgesamt zu schließen.

Die meisten Anforderungen und Regeln von SanPiN und SNiP beziehen sich auf "Compliance-Standards". Die Erreichung aller Anforderungen hängt vom Wissen, der Erfahrung und der Integrität der Organisation ab.

Vollständige Informationen zu allen Regeln für den Verkauf von Lebensmitteln, die im Jahr 2020 in Kraft sind, erhalten Sie von qualifizierten Anwälten auf unserem Portal. Die Mitarbeiter beantworten alle Ihre Fragen rund um die Uhr kostenlos online.

Normen und Standards bei der Auswahl eines Grundstücks

Beim Bau eines neuen Einzelhandelspavillons ist es erforderlich, sich bei der Auswahl der Grundstücke beim SanPiN für 2020 zu erkundigen. Die Hauptanforderungen umfassen:

  • das Gebiet unter dem Gelände ist nicht sumpfig.
  • mangel an Müllhalden in der Nähe;
  • das Fehlen einer Reihe von Organisationen für die Zucht von Tieren und Unternehmen, die mit der Verarbeitung usw. befasst sind.

SNiP 2.04.01-85 regelt die Räumlichkeiten des Pavillons für Lebensmittel im Bereich des Wasserversorgungssystems. Aufgrund dieses Gesetzes ist es verboten, ein neues Gebäude ohne internes Abwassersystem zu errichten. Befindet sich das Geschäft beispielsweise in einem Wohngebäude, sollte sein Abwassersystem nicht mit dem Abwassersystem des Hauses kombiniert werden. Daher ist es notwendig, einen separaten Zweig auszustatten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Lebensmittelpavillons das zentrale Entwässerungssystem stark belasten.

Darüber hinaus sind in den Regeln dieses SNiP weitere zusätzliche Anforderungen festgelegt, die bei der Auswahl der Räumlichkeiten für ein Lebensmittelgeschäft berücksichtigt werden müssen.

Zusätzliche Anforderungen

In Bezug auf das Belüftungssystem stellt Rospotrbnadzor bei der Auswahl eines Objekts für einen Lebensmittelpavillon nur wenige Anforderungen. Grundsätzlich wird die Autonomie des Systems überprüft.

Beleuchtungsstandards sind im Moment kein Problem Alle modernen Beleuchtungsgeräte werden auf Basis von SNiP-a „Natürliche und künstliche Beleuchtung“ hergestellt. Designstandards ".

Sie sollten sich auch mit den Normen und Standards vertraut machen, die sich auf die Ausstattung und Dekoration von Lebensmittelpavillons beziehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Eigenschaften der Räumlichkeiten gelegt. Daher müssen Kühlgeräte oder Vitrinen in das Gesamtlayout passen und den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Auf der Grundlage von SNiP-a Nr. 2.09.04.87 sollten außerdem Standards und Anforderungen für die Einrichtung von "Wechselhäusern" für Mitarbeiter beachtet werden. Sie sind beim Erstellen eines Objekts oft leicht zu verfolgen. Im Jahr 2020 bleiben diese Normen und Standards unverändert.

Für den Fall, dass das Geschäft einer bestimmten Kategorie angehört, beispielsweise dem Handel mit frischen Lebensmitteln, unterliegt ein solches Einzelhandelsgeschäft den Anforderungen für ein Lager, das mit Belüftungs-, Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und einem Mangel an natürlichem Licht ausgestattet ist.

Diejenigen Leiter von Organisationen, die keine Zeit finden, die Anforderungen, Normen und Standards für die Anordnung von Handelspavillons zu studieren, können sich auf unserer Website an qualifizierte Anwälte wenden, die kostenlos und rund um die Uhr beraten können.