7.1 3 GOST 24297-Anwendung. Überprüfung der gekauften Produkte, Organisation der Implementierung und Kontrollmethoden. Formular für den Sicherheitsbeleg


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ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG


ZWISCHENSTAATLICH

STANDARD


GOST

24297-

2013



Offizielle Veröffentlichung


Standardinform

Vorwort

Die Ziele, Grundprinzipien und das grundlegende Verfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-2015 „Zwischenstaatliches Normungssystem“ festgelegt. Grundbestimmungen“ und GOST 1.2-2015 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem“. Zwischenstaatliche Standards, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Standardisierung. Verfahren zur Entwicklung, Annahme, Aktualisierung und Löschung“

Standardinformationen

1 ENTWICKELT von der Offenen Aktiengesellschaft „Allrussisches Wissenschaftliches Forschungsinstitut für Zertifizierung“ (JSC „VNIIS“)

2 EINGEFÜHRT von der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie (Rosstan-

3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll vom 7. Juni 2013 Nr. 43)

Kurzname des Landes

Code des Landes

Kurzname der nationalen Behörde

gemäß MK (ISO 3166)004-97

gemäß MK (ISO 3166) 004-97

zum Thema Standardisierung

Kirgisistan

Kirgisischer Standard

Rosstandart

Usbekistan

Uzstandard

4 Mit Beschluss der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie vom 26. August 2013 Nr. 544-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 24297-2013 in der Russischen Föderation zur Verwendung als nationale Norm ab dem 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

6 REPUBLIKATION. September 2016

Informationen über Änderungen dieser Norm werden im jährlichen Informationsindex „National Standards“ veröffentlicht, und der Text der Änderungen und Ergänzungen wird im monatlichen Informationsindex „National Standards“ veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung im monatlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht. Relevante Informationen, Hinweise und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem veröffentlicht – auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet (www.gost.ru).

©Standardinform, 2016

Diese Norm darf ohne Genehmigung der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie weder ganz noch teilweise reproduziert, reproduziert und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden

Anhang B (als Referenz)

Formular zur Konformitätskennzeichnung

Compliance-Label

1 Produktname_

2 Chargennummer_

3 Menge (Stk., kg, m)_

5 Produkte entsprechen den Anforderungen_

Anhang D (als Referenz)

Formular zur Kennzeichnung von Verstößen

Etikett für Nichtkonformität

1 Produktname_

2 Chargennummer_

3 Menge (Stk., kg, m)_

4 Datum der Aufnahme in die Organisation_

5 Nummer des Probenahmeberichts (Probe bzw. Probe)_

6 Produkte entsprechen nicht den Anforderungen_

Geben Sie das Dokument an, in dem die Anforderungen festgelegt sind

Name und Unterschrift der für die Überprüfung verantwortlichen Person



Anhang D (Referenz)

Produkte


Formular für den Sicherheitsbeleg

Sicherheitsbeleg

Nicht gesetzeskonform



Name der Firma


Nummer des Aktes zur Aufbewahrung



Kopf Lager

Anhang E (als Referenz)

Form des Verbots

Verbot


ist, dass es verboten ist, Produkte in Produktion zu nehmen


Name


Produkte


die Anforderungen nicht erfüllen


Geben Sie das Dokument an, in dem die Anforderungen festgelegt sind


Anbieter


Eingangsdatum



Beigefügte Dokumente


Name und Unterschrift der für die Überprüfung verantwortlichen Person


UDC 658.562.014:006.354 OKS 03.120.10 T51 OKSTU0025

Schlüsselwörter: Überprüfung gekaufter Produkte; Verifizierungsmethoden; Liste der verifizierungspflichtigen Produkte; Organisation der Verifizierung; Überprüfungsverfahren; Registrierung der Verifizierungsergebnisse

Herausgeber M.I. Maksimova Technische Redakteurin V.N. Prusakova Korrektor E.D. Dulneva Computerlayout I.A. Naleykina

Unterzeichnet zur Veröffentlichung am 18. September 2016. Format 60x84/a. Schriftart Ariap. Uel. Ofen l. 1,86. Akademische Hrsg. l. 1.30. Auflage 38 Exemplare. Zach. 2225.

Herausgegeben und gedruckt von FSUE STANDARDINFORM, 123995 Moskau, Granatny per., 4. www.gostinfo.ru [email protected]

GOST 24297-2013

1 Einsatzbereich................................................ ... ....1

3 Begriffe und Definitionen................................................ ..... ..1

4 Symbole und Abkürzungen................................................ ...... 1

5 Allgemeine Bestimmungen................................................ .... .....2

6 Organisation der Überprüfung gekaufter Produkte.................................3

7 Verfahren zur Überprüfung gekaufter Produkte................................................. .4

8 Registrierung der Verifizierungsergebnisse gekaufter Produkte.................................5

Anhang A (als Referenz) Formular des Verifizierungsprotokolls gekaufter Produkte.................................6

Anhang B (informativ) Form der Probenahme (Probenahme oder Proben).......7

Anhang B (informativ) Compliance-Label-Formular............................................. ........8

Anhang D (informativ) Form des Nichtkonformitätsetiketts.................................9

Anhang E (als Referenz) Form der Verwahrungsbestätigung.................................10

Anhang E (informativ) Verbotsformular............................................ ....11

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

ÜBERPRÜFUNG DER GEKAUFTEN PRODUKTE Organisation und Kontrollmethoden

Überprüfung der gekauften Produkte. Organisation und Kontrollmethoden

Datum der Einführung: 01.01.2014

1 Einsatzbereich

Diese Norm legt die grundlegenden Anforderungen an die Organisation, das Verfahren und die Präsentation der Ergebnisse der Überprüfung gekaufter Produkte fest, die vom Lieferanten an den Verbraucher gelangen.

2 Normative Verweise

4 Symbole und Abkürzungen

GOST – zwischenstaatlicher Standard;

ND – normative Dokumentation;

SI - Messgeräte.

Offizielle Veröffentlichung

5 Allgemeine Bestimmungen

5.1 Die Überprüfung gekaufter Produkte wird durchgeführt, um die Übereinstimmung der Produktqualität mit den festgelegten Anforderungen zu überprüfen und die Einführung nicht konformer Produkte in die Produktion oder den Betrieb zu verhindern.

5.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte wird von Personal durchgeführt, das für die Durchführung verantwortlich ist und über die entsprechende Befugnis verfügt.

Bei Bedarf können auf vertraglicher Basis Spezialisten von Drittorganisationen in die Produktverifizierung einbezogen werden, wobei die Bedingungen und Verantwortlichkeiten der Parteien für die Durchführung der Produktverifizierung festgelegt werden.

Abteilungen und Organisationen, die Produkte zur Inspektion oder Prüfung erhalten, müssen diese innerhalb des festgelegten Zeitrahmens fertigstellen und eine Schlussfolgerung abgeben, aus der hervorgeht, dass die Qualität der gekauften Produkte den festgelegten Anforderungen entspricht oder nicht.

5.3 Die Überprüfung der gekauften Produkte erfolgt gemäß der von der Verbraucherorganisation genehmigten Liste der zu überprüfenden Produkte.

5.4 Das Spektrum der eingekauften Produkte, die der Überprüfung unterliegen, die kontrollierten Parameter und Eigenschaften, die Art der Kontrolle und ihr Umfang sollten auf der Grundlage der Stabilität der Qualität der Produkte der Lieferanten, der Wirksamkeit ihrer Qualitätsmanagementsysteme und deren Bedeutung festgelegt werden Parameter.

5.5 Listen nachweispflichtiger Produkte müssen enthalten:

Name, Marke und Art der gekauften Produkte;

Bezeichnung der ND, deren Anforderungen das Produkt erfüllen muss;

Kontrollierte Eigenschaften, Parameter und Punkte ihrer Kontrolle;

Art der Kontrolle, Kontrollmethoden, Probenvolumen (Proben oder Proben), Kontrollstandards und entscheidende Regeln.

HINWEIS: Entscheidungsregeln sind solche, die es ermöglichen, eine Lösung zu finden, ohne verschiedene Optionen zu berücksichtigen. Die Besonderheit von Entscheidungsregeln besteht darin, dass die Reihenfolge der Aktionen durch die Anwendung einfacher Verfahren auf die Ausgangsdaten bestimmt wird;

Mess- oder Prüfgeräte oder deren technische Eigenschaften;

Anweisungen zur Kennzeichnung (Stempelung) von Produkten basierend auf Verifizierungsergebnissen;

Zulässiger Ressourcenverbrauch während der Überprüfung.

Bei Bedarf können die Listen Anforderungen oder Anweisungen enthalten, die die Eigenschaften eines bestimmten Produkts widerspiegeln.

5.6 Abschnitte der Liste der gekauften Produkte, die einer Überprüfung unterliegen, werden erstellt von:

Designdienstleistungen – für Produkte, die zur Montage bestimmt sind;

Technologische Dienstleistungen – für Rohstoffe, Materialien und Halbfabrikate, die für Produktion, Reparatur, Betrieb und Wartung bestimmt sind.

5.7 Listen der eichpflichtigen Produkte werden mit dem Verantwortlichen für die Produkteichung und Messtechnik (ggf. mit dem Kunden, sofern dies in Verträgen oder Lieferverträgen vorgesehen ist) vereinbart.

5.8 Listen prüfpflichtiger Produkte werden von einer autorisierten Person der Verbraucherorganisation genehmigt.

Bei Bedarf kann eine Überprüfung gekaufter Produkte durchgeführt werden, die nicht in der Liste enthalten sind.

5.9 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann je nach Menge durch kontinuierliche oder stichprobenartige Kontrollen bzw. Tests erfolgen. Jede dieser Kontrollarten (Tests) kann je nach Art der Informationsbeschaffung, ihrer Zuverlässigkeit und Angemessenheit Mess-, visuelle und organoleptische Überprüfungsmethoden umfassen.

5.9.1 Messverifizierungsmethoden sollten in Fällen verwendet werden, in denen eine erhöhte Zuverlässigkeit der erhaltenen Informationen erforderlich ist und wenn die Mittel zur Überwachung und Prüfung von Produkten beliebige Messgeräte und Prüfgeräte sind.

5.9.2 Organoleptische und visuelle Überprüfungsmethoden sollten in Fällen verwendet werden, in denen die Mittel zur Kontrolle, Prüfung oder Messung von Produkten in der Regel die Sinne sind, zum Beispiel: organoleptisch – Geruch, Geschmack; visuell – Farbe, Markierung, Verpackung, Vollständigkeit.

5.9.3 Bei der Durchführung einer vollständigen Überprüfung sollte jede Produkteinheit in der gekauften Charge einer Inspektion oder Prüfung unterzogen werden, um nicht konforme Produkteinheiten zu identifizieren und eine Entscheidung über die Eignung des Produkts für den Einsatz zu treffen.

Eine vollständige Überprüfung sollte in den Fällen durchgeführt werden, in denen dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

5.9.4 Bei der selektiven Überprüfung gekaufter Produkte werden Stichproben (Muster oder Tests) aus einer Produktcharge stichprobenartig ausgewählt und anhand der Kontroll- oder Testergebnisse über die Eignung des Produkts für den Einsatz entschieden.

Kontroll- oder Prüfpläne sowie Abnahmeregeln müssen den in der ND für diese Art von Produkten festgelegten Anforderungen entsprechen und auf den Einsatz statistischer Methoden ausgerichtet sein.

Die Regeln für die Auswahl von Produkteinheiten für die Probe entsprechen GOST 18321.

5.10 Bei der erneuten Einreichung einer gekauften Produktcharge zur Überprüfung ist darauf hinzuweisen, dass die zuvor als nicht konform erkannte Charge erneut zur Überprüfung vorgelegt wird, damit der für die Überprüfung verantwortliche Mitarbeiter besonderes Augenmerk auf die Merkmale legt, aufgrund derer er erkannt wurde als nicht konform.

5.11 Bei Bedarf kann der Verbraucher zusätzliche Produktkontrollen durchführen, die nicht in der RD vorgesehen sind. Der Umfang und die Methoden der Überprüfung müssen in diesem Fall zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher vereinbart werden.

5.12 Bei der Überprüfung ist es bei Bedarf zulässig, Komponenten unter den in der ND vorgesehenen Bedingungen und Modi zu testen, wobei die Liste der zu überprüfenden Produkte entsprechende Anweisungen enthalten muss.

5.13 Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Einführung, Verschärfung, Abschwächung oder Aufhebung der Überprüfung gekaufter Produkte trifft der Verbraucher auf der Grundlage der Eigenschaften, der Art und des Zwecks des Produkts oder der Ergebnisse der Überprüfung dieses oder ähnlicher Produkte im vergangenen Zeitraum oder die Ergebnisse der Verwendung des fertigen Produkts beim Verbraucher.

6 Organisation der Überprüfung gekaufter Produkte

6.1 Die Hauptaufgaben des Personals, das die Produktverifizierung durchführt, sind:

Durchführung der Überprüfung gekaufter Produkte sowie Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen auf der Grundlage der Überprüfungsergebnisse;

Prüfung der Verfügbarkeit von Begleitdokumenten für Produkte, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen;

Rechtzeitige Erteilung von Genehmigungen für die Inbetriebnahme von Produkten auf der Grundlage der Überprüfungsergebnisse;

Regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Regeln für die Lagerung und Freigabe von Produkten in die Produktion durch Lagerarbeiter;

Informieren der Abteilungen über die Qualität der gekauften Produkte;

Benachrichtigung von Lieferanten über Mängel und Nichtkonformitäten von Produkten, die bei der Überprüfung während der Produktion und des Betriebs festgestellt wurden; Bei Bedarf Einberufung von Lieferantenvertretern zur Teilnahme an der Annahme und Erstellung von Berichten über Nichtkonformität von Produkten;

Ansammlung statistischer Daten über das Niveau (Dynamik) der Qualität der von Lieferanten erhaltenen Produkte.

6.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte muss an einem speziell dafür vorgesehenen Ort durchgeführt werden, der mit allen erforderlichen Mess-, Kontroll- und Prüfgeräten, Methoden zur Messung, Steuerung oder Prüfung der Produkte sowie der erforderlichen RD für die Produkte ausgestattet ist.

6.3 Es müssen die Bedingungen definiert werden, unter denen die Verifizierung durchgeführt werden soll.

Zu diesen Bedingungen oder Anforderungen sollten beispielsweise Anforderungen an das Auspacken und Konservieren von Produkten, die Zeit, die das Produkt benötigt, um in den Betriebsmodus zu gelangen, die Beseitigung von Sonneneinstrahlung und aggressive Umgebungen gehören.

6.4 Die Reihenfolge der Überprüfung muss so sein, dass die Überwachung oder Prüfung einiger Parameter oder Eigenschaften des Produkts nicht zu Änderungen anderer führt und dass versteckte Mängel möglichst bereits in der Überprüfungsphase und nicht während der Produktion oder des Betriebs entdeckt werden .

6.5 Produkte unterliegen der Überprüfung gemäß den Regeln und in dem Umfang, der in der Liste oder ND für einen bestimmten Produkttyp festgelegt ist.

6.6 Bei Bedarf kann die Produktprüfung im Beisein eines Vertreters des Lieferanten oder eines Dritten durchgeführt werden (sofern dies in den Vereinbarungen oder Lieferverträgen vorgesehen ist).

6.7 Produkte werden zur Überprüfung mit begleitenden Unterlagen eingereicht, die ihre Qualität bescheinigen (z. B. Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.).

6.8 Methoden und Mittel zur Kontrolle und Prüfung, die zur Überprüfung gekaufter Produkte verwendet werden, sollten unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Genauigkeit der Messung von Parametern oder Eigenschaften von Produkten ausgewählt werden, die im RD für einen bestimmten Typ sowie in GOST 8.009 festgelegt sind.

Weichen Messgeräte und Kontrollmethoden von den Angaben in der ND ab, muss sich der Verbraucher mit dem Lieferanten über die technischen Eigenschaften der verwendeten Messgeräte und Kontrollmethoden einigen.

Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Messgeräte die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, sollte die Überprüfung mit diesen Geräten eingestellt werden. Produkte, bei deren Überprüfung diese Inkonsistenzen festgestellt wurden, sollten mit anderen effizienten und zeitnah überprüften Mitteln erneut überprüft werden, und auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Überprüfung wird eine Entscheidung über weitere Maßnahmen getroffen.

6.9 Von der autorisierten Person des Lieferanten angenommene Produkte werden zur Überprüfung vorgelegt, zusammen mit der begleitenden Dokumentation, die ihre Qualität bescheinigt (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.), die in der vorgeschriebenen Weise erstellt wurde.

7 Verfahren zur Überprüfung gekaufter Produkte

7.1 Zur Überprüfung eingegangene Produkte müssen getrennt von den zuvor akzeptierten oder aufgrund der Überprüfungsergebnisse als nicht konform befundenen Produkten gelagert werden und über eine entsprechende Kennzeichnung (Etikett, Etiketten usw.) verfügen, aus der hervorgeht, dass das Produkt noch nicht akzeptiert wurde oder sich unter Kontrolle oder Prüfung befindet.

7.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann jederzeit vom Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager des Verbrauchers bis zur Produktionsaufnahme durchgeführt werden. Allerdings sollte der Zeitpunkt der Reklamation berücksichtigt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die gekauften Produkte nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen.

7.3 Wenn Produkte ohne begleitende Qualitätsbescheinigung zur Überprüfung eingereicht werden, kann in einigen Fällen eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ND für diesen Produkttyp durchgeführt werden, wobei die obligatorische Erstellung eines Berichts über die tatsächliche Qualität und Vollständigkeit unter Angabe der fehlenden Dokumente erforderlich ist .

7.4 Bevor Produkte zur Überprüfung vorgelegt werden und diese vor der Lagerung nicht überprüft werden, müssen sie getrennt nach Eingang, Charge, Marke, Name und Größe an speziellen Standorten oder in Lagerhäusern untergebracht werden. Beim Entladen von Produkten sind die in den technologischen Karten, Methoden, Diagrammen und Anweisungen festgelegten Anforderungen und Regeln zu beachten.

7.5 Die Überprüfung von Produkten anhand von Parametern oder Eigenschaften, die nicht in RD, Vereinbarungen oder Lieferverträgen festgelegt sind, kann ohne Vereinbarung mit dem Lieferanten und ohne das Recht durchgeführt werden, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen (z. B. um die Technologie der Produktherstellung zu testen).

7.6 Das Auspacken der Produkte, deren Sortierung, Lieferung an die Prüfstelle, Stapeln und Etikettieren nach der Prüfung erfolgt durch das für die Lagerung zuständige Personal.

7.7 Das für die Lagerung verantwortliche Personal muss die gekauften Produkte unverzüglich zur Überprüfung zusammen mit den Begleitdokumenten des Lieferanten einreichen, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen.

7.8 Das für die Produktverifizierung zuständige Personal muss Folgendes prüfen:

Vollständigkeit und Qualität der Begleitdokumentation zum Nachweis der Produktqualität (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.) mit Eintragung in das Prüfprotokoll (Anhang A);

Aussehen des Produkts, Oberflächenzustand, Verpackung, Etikettierung, Vorhandensein mechanischer und anderer Schäden.

Das für die Überprüfung zuständige Personal muss außerdem die erforderlichen Messungen der Parameter oder Eigenschaften des Produkts durchführen und einen Bericht über die Auswahl der Proben (Proben oder Proben) erstellen (Anhang B).

7.9 Die Auswahl der Proben (Proben oder Tests) der zur Überprüfung eingegangenen Produkte erfolgt durch das für deren Lagerung zuständige Personal unter der Kontrolle des für die Überprüfung verantwortlichen Personals aus jeder empfangenen Charge separat in den in der Liste der betroffenen Produkte angegebenen Mengen zur Verifizierung oder ND für einen bestimmten Produkttyp.

7.10 Die Produktcharge, aus der Proben (Proben oder Proben) entnommen wurden, und die Proben selbst (Proben oder Proben) müssen identifiziert werden.

GOST 24297-2013

8 Registrierung der Verifizierungsergebnisse gekaufter Produkte

8.1 Das für die Verifizierung zuständige Personal muss nach Eingang der Produkte und Anträge auf Verifizierung diese im Verifizierungsprotokoll (siehe Anhang A) unter Angabe von Name, Menge, Eingangsdatum, Lieferant usw. sowie den Ergebnissen der Kontrolle eintragen und durchgeführte Tests oder Messungen kontrollierter Eigenschaften oder Parameter von Produkten sowie die Durchführung einer Probenahme (Probenahme oder Probenahme) (siehe Anhang B).

8.2 Erfüllt das Produkt die festgelegten Anforderungen, muss das für die Überprüfung zuständige Personal entscheiden, ob es in die Produktion überführt wird.

Für akzeptierte Produkte muss das Lagerpersonal ein Konformitätsetikett (Anhang B) ausstellen, das, sofern möglich und angemessen, von dem für die Überprüfung zuständigen Personal unterzeichnet wird.

8.3 Nicht konforme Produkte müssen durch eine Nichtkonformitätskennzeichnung (Anhang D) gekennzeichnet und isoliert aufbewahrt werden, um eine unbeabsichtigte Verwendung oder Lieferung solcher Produkte zu verhindern, bis der Lieferant über weitere Maßnahmen für den Fall entscheidet, dass die Produkte nicht sofort an den Lieferanten zurückgegeben werden.

Für nicht konforme Produkte muss eine Reklamation oder Reklamation eingereicht werden, die dem Lieferanten zusammen mit einem Sicherheitsbeleg (Anhang E) und einem Probenahmebericht (Probenahme oder Prüfung) (siehe Anhang B) vorgelegt wird.

8.4 Für Produkte, die sich als nicht konform erweisen, muss das für die Überprüfung zuständige Personal ein Verbot (Anhang E) für die Inbetriebnahme aussprechen.

Anhang A (Referenz)

Form des Verifizierungsprotokolls der gekauften Produkte. Verifizierungsprotokoll der gekauften Produkte

Produkte

Qualitätszertifikat (Reisepass, Zertifikat etc.)

Verpackung

Ort der Probenahme (Probe oder Probe)

Fazit zu

Qualität, Unterschrift der für die Überprüfung verantwortlichen Person

GOST 24297-2013

Anhang B (als Referenz)

Form der Probenahme (Probenahme oder Proben)

Akt der Probenahme (Probenahme oder Prüfung)

Dieses Gesetz weist darauf hin, dass__g. Proben entnommen wurden (Proben bzw

Proben) zur Kontrolle oder Prüfung und sind versiegelt.

1 Namen und Positionen der Kommissionsmitglieder_

2 Produktname_

3 Lieferant_

4 Bahn- (oder anderer) Frachtbrief_Konto-Nr._

5 Auto (Fahrzeug) Nr.__g.

6 Datum des Eingangs der Produkte im Lager__.

7 Menge (Gewicht), kg_

8 Art der Verpackung_

9 Anzahl der Orte, an denen Proben entnommen wurden (Proben oder Proben)_

10 Proben (Proben oder Proben) werden gemäß_ ausgewählt

11 Art der Probenahme (Probenentnahme), Menge_

12 Proben (Proben oder Proben) werden zur Lagerung ausgewählt, versiegelt und mit Etiketten (Etiketten) versehen.

13 Ausgewählte Proben (Proben oder Muster) werden zur Kontrolle oder Prüfung eingeschickt

Nachnamen und Unterschriften der Kommissionsmitglieder.

EURASISCHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

EUROASIATISCHER RAT FÜR NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

ZWISCHENSTAATLICH

STANDARD

ÜBERPRÜFUNG DER GEKAUFTEN PRODUKTE Organisation und Kontrollmethoden

Offizielle Veröffentlichung

Eurasischer Rat für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung

GOST 24297-2013

Bezeichnung der ND, deren Anforderungen das Produkt erfüllen muss,

Kontrollierte Eigenschaften, Parameter und Punkte ihrer Kontrolle;

Art der Kontrolle, Kontrollmethoden, Probenvolumen (Proben oder Proben), Kontrollstandards und entscheidende Regeln.

Hinweis – Entscheidungsregeln sind Regeln, die es ermöglichen, eine Lösung zu finden, ohne verschiedene Optionen zu berücksichtigen. Die Besonderheit von Entscheidungsregeln besteht darin, dass die Reihenfolge der Aktionen durch die Anwendung einfacher Verfahren auf die Ausgangsdaten bestimmt wird.

Mess- oder Prüfgeräte oder deren technische Eigenschaften;

Anweisungen zur Kennzeichnung (Stempelung) von Produkten auf Grundlage der Prüfergebnisse,

Zulässiger Ressourcenverbrauch während der Überprüfung.

Bei Bedarf können die Listen Anforderungen oder Anweisungen enthalten, die die Eigenschaften eines bestimmten Produkts widerspiegeln.

5.6 Abschnitte der Liste der gekauften Produkte, die einer Überprüfung unterliegen, werden entwickelt

Designdienstleistungen – für Produkte, die zur Montage bestimmt sind;

Technologische Dienstleistungen – für Rohstoffe, Materialien und Halbfabrikate, die für Produktion, Reparatur, Betrieb und Wartung bestimmt sind.

GOST 24297-2013

5.7 Listen der eichpflichtigen Produkte werden mit dem Verantwortlichen für die Produkteichung und Messtechnik (ggf. mit dem Kunden, sofern dies in Verträgen oder Lieferverträgen vorgesehen ist) vereinbart.

5.8 Listen prüfpflichtiger Produkte werden von einer autorisierten Person der Verbraucherorganisation genehmigt.

Bei Bedarf kann eine Überprüfung gekaufter Produkte durchgeführt werden, die nicht in der Liste enthalten sind.

5.9 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann je nach Menge durch kontinuierliche oder stichprobenartige Kontrollen bzw. Tests erfolgen. Jede dieser Kontrollarten (Tests) kann je nach Art der Informationsbeschaffung, ihrer Zuverlässigkeit und Angemessenheit Mess-, visuelle und organoleptische Überprüfungsmethoden umfassen.

5.9.1 Messverifizierungsmethoden sollten in Fällen verwendet werden, in denen eine erhöhte Zuverlässigkeit der erhaltenen Informationen erforderlich ist und wenn die Mittel zur Überwachung und Prüfung von Produkten beliebige Messgeräte und Prüfgeräte sind.

5.9.2 Organoleptische und visuelle Überprüfungsmethoden sollten in Fällen verwendet werden, in denen die Mittel zur Kontrolle, Prüfung oder Messung von Produkten in der Regel die Sinne sind, zum Beispiel: organoleptisch – Geruch, Geschmack, visuell – Farbe, Etikettierung, Verpackung, Vollständigkeit.

GOST 24297-2013

5.9.3 Bei der Durchführung einer vollständigen Überprüfung sollte jede Produkteinheit in der gekauften Charge einer Inspektion oder Prüfung unterzogen werden, um nicht konforme Produkteinheiten zu identifizieren und eine Entscheidung über die Eignung des Produkts für den Einsatz zu treffen.

Eine vollständige Überprüfung sollte in den Fällen durchgeführt werden, in denen dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

5.9.4 Bei der selektiven Überprüfung gekaufter Produkte werden Stichproben (Muster oder Tests) aus einer Produktcharge stichprobenartig ausgewählt und anhand der Kontroll- oder Testergebnisse über die Eignung des Produkts für den Einsatz entschieden.

Kontroll- oder Prüfpläne sowie Abnahmeregeln müssen den in der ND für diese Art von Produkten festgelegten Anforderungen entsprechen und auf den Einsatz statistischer Methoden ausgerichtet sein.

Die Regeln für die Auswahl von Produkteinheiten für die Probe entsprechen GOST 18321.

5.10 Bei der erneuten Einreichung einer gekauften Produktcharge zur Überprüfung ist darauf hinzuweisen, dass die zuvor als nicht konform erkannte Charge erneut zur Überprüfung vorgelegt wird, damit die für die Überprüfung verantwortliche Person besonderes Augenmerk auf die Merkmale legt, aufgrund derer sie vorliegt wurde als nicht konform erkannt.

5.11 Bei Bedarf kann der Verbraucher zusätzliche Produktkontrollen durchführen, die nicht in der RD vorgesehen sind. Der Umfang und die Methoden der Überprüfung müssen in diesem Fall zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher vereinbart werden.

GOST 24297-2013

Benachrichtigung von Lieferanten über Mängel und Nichtkonformitäten von Produkten, die bei der Überprüfung während der Produktion und im Betrieb festgestellt wurden; Bei Bedarf Einberufung von Lieferantenvertretern zur Teilnahme an der Annahme und Erstellung von Berichten über Nichtkonformität von Produkten,

Ansammlung statistischer Daten über das Niveau (Dynamik) der Qualität der von Lieferanten erhaltenen Produkte.

6.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte muss an einem speziell dafür vorgesehenen Ort durchgeführt werden, der mit allen erforderlichen Mess-, Kontroll- und Prüfgeräten, Methoden zur Messung, Steuerung oder Prüfung der Produkte sowie der erforderlichen RD für die Produkte ausgestattet ist.

6.3 Es müssen die Bedingungen definiert werden, unter denen die Verifizierung durchgeführt werden soll.

Zu diesen Bedingungen oder Anforderungen sollten beispielsweise Anforderungen an das Auspacken und Konservieren von Produkten, die Zeit, die das Produkt benötigt, um in den Betriebsmodus zu gelangen, die Beseitigung von Sonneneinstrahlung und aggressive Umgebungen gehören.

6.4 Die Reihenfolge der Überprüfung muss so sein, dass die Überwachung oder Prüfung einiger Parameter oder Eigenschaften des Produkts nicht zu Änderungen anderer führt und dass versteckte Mängel möglichst bereits in der Überprüfungsphase und nicht während der Produktion oder des Betriebs entdeckt werden .

6.5 Produkte unterliegen der Überprüfung gemäß den Regeln und in dem Umfang, der in der Liste oder ND für einen bestimmten Produkttyp festgelegt ist.

GOST 24297-2013

6.6 Bei Bedarf kann die Produktprüfung im Beisein eines Vertreters des Lieferanten oder eines Dritten durchgeführt werden (sofern dies in den Vereinbarungen oder Lieferverträgen vorgesehen ist).

6.7 Produkte werden zur Überprüfung mit einer Begleitdokumentation eingereicht, die ihre Qualität bescheinigt (z. B. ein Zertifikat, einen Reisepass, ein Qualitätszertifikat usw.).

6.8 Methoden und Mittel zur Kontrolle und Prüfung, die zur Überprüfung gekaufter Produkte verwendet werden, sollten unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Genauigkeit der Messung von Parametern oder Eigenschaften von Produkten ausgewählt werden, die im RD für einen bestimmten Typ sowie in GOST 8.009 festgelegt sind.

Weichen Messgeräte und Kontrollmethoden von den in der RD angegebenen ab, muss sich der Verbraucher mit dem Lieferanten über die technischen Eigenschaften der verwendeten Messgeräte und Kontrollmethoden einigen

Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Messgeräte die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, sollte die Überprüfung mit diesen Geräten eingestellt werden. Produkte, bei deren Überprüfung diese Inkonsistenzen festgestellt wurden, sollten mit anderen effizienten und zeitnah überprüften Mitteln erneut überprüft werden, und auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Überprüfung wird eine Entscheidung über weitere Maßnahmen getroffen.

6.9 Produkte, die von einer autorisierten Person des Lieferanten angenommen wurden, werden zusammen mit der begleitenden Dokumentation, die sie bescheinigt, zur Überprüfung vorgelegt

GOST 24297-2013

Qualität (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.), ausgestellt in der vorgeschriebenen Weise.

7 Verfahren zur Überprüfung gekaufter Produkte

7.1 Zur Überprüfung eingegangene Produkte müssen getrennt von den zuvor akzeptierten oder aufgrund der Überprüfungsergebnisse als nicht konform befundenen Produkten gelagert werden und über eine entsprechende Kennzeichnung (Etikett, Etikett usw.) verfügen, aus der hervorgeht, dass das Produkt noch nicht akzeptiert wurde oder sich unter Kontrolle oder Prüfung befindet.

7.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann jederzeit vom Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager des Verbrauchers bis zur Produktionsaufnahme durchgeführt werden. Allerdings sollte der Zeitpunkt der Reklamation berücksichtigt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die gekauften Produkte nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen.

7.3 Wenn Produkte ohne begleitende Qualitätsbescheinigung zur Überprüfung eingereicht werden, kann in einigen Fällen eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ND für diesen Produkttyp durchgeführt werden, wobei die obligatorische Erstellung eines Berichts über die tatsächliche Qualität und Vollständigkeit unter Angabe der fehlenden Dokumente erforderlich ist .

7.4 Bevor Produkte zur Überprüfung vorgelegt werden und diese vor der Lagerung keiner Überprüfung unterliegen, müssen sie getrennt nach Eingang, Charge, Marke, Name und Größe an speziellen Standorten oder in Lagerhäusern untergebracht werden. Beim Entladen von Produkten 10 USD

GOST 24297-2013

Es ist klar, dass die in den technologischen Karten, Methoden, Diagrammen und Anweisungen festgelegten Anforderungen und Regeln befolgt werden.

7.5 Die Überprüfung von Produkten anhand von Parametern oder Eigenschaften, die nicht in RD, Vereinbarungen oder Lieferverträgen festgelegt sind, kann ohne Vereinbarung mit dem Lieferanten und ohne das Recht durchgeführt werden, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen (z. B. um die Technologie der Produktherstellung zu testen).

7.6 Das Auspacken der Produkte, deren Sortierung, Lieferung an die Prüfstelle, Stapeln und Etikettieren nach der Prüfung erfolgt durch das für die Lagerung zuständige Personal.

7.7 Das für die Lagerung verantwortliche Personal muss die gekauften Produkte unverzüglich zur Überprüfung zusammen mit den Begleitdokumenten des Lieferanten einreichen, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen.

7.8 Das für die Produktverifizierung zuständige Personal muss Folgendes prüfen:

Vollständigkeit und Qualität der Begleitdokumentation zum Nachweis der Produktqualität (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.) mit Eintragung in das Prüfprotokoll (Anhang A);

Aussehen des Produkts, Oberflächenzustand, Verpackung, Etikettierung, Vorhandensein mechanischer und anderer Schäden.

Das für die Überprüfung zuständige Personal muss außerdem die erforderlichen Messungen der Parameter oder Eigenschaften des Produkts durchführen und einen Bericht über die Auswahl der Proben (Proben oder Proben) erstellen (Anhang B).

GOST 24297-2013

7.10 Die Auswahl der Proben (Proben oder Proben) der zur Überprüfung eingegangenen Produkte erfolgt durch das für deren Lagerung zuständige Personal unter der Kontrolle des für die Überprüfung verantwortlichen Personals aus jeder erhaltenen Charge separat in den in der Liste der betroffenen Produkte angegebenen Mengen zur Verifizierung oder ND für einen bestimmten Produkttyp.

7.11 Die Produktcharge, aus der Proben (Proben oder Proben) entnommen wurden, und die Proben selbst (Proben oder Proben) müssen identifiziert werden.

8 Registrierung der Verifizierungsergebnisse gekaufter Produkte

8.1 Das für die Verifizierung zuständige Personal muss nach Eingang der Produkte und Anträge auf Verifizierung diese im Verifizierungsprotokoll (siehe Anhang A) unter Angabe von Name, Menge, Eingangsdatum, Lieferant usw. sowie den Ergebnissen der Kontrolle eintragen und durchgeführte Tests oder Messungen kontrollierter Eigenschaften oder Parameter von Produkten sowie die Durchführung einer Probenahme (Probenahme oder Probenahme) (siehe Anhang B).

8.2 Erfüllt das Produkt die festgelegten Anforderungen, muss das für die Überprüfung zuständige Personal entscheiden, ob es in die Produktion überführt wird.

Für akzeptierte Produkte muss das Lagerpersonal ein Konformitätsetikett (Anhang B) ausstellen, das, sofern möglich und angemessen, von dem für die Überprüfung zuständigen Personal unterzeichnet wird.

GOST 24297-2013

Vorwort

„Der Eurasische Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (EASC) ist ein regionaler Zusammenschluss nationaler Normungsgremien der Staaten, die Mitglieder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sind. Zukünftig besteht die Möglichkeit, dass auch nationale Standardisierungsgremien anderer Staaten der EASC beitreten.

Die Ziele, Grundprinzipien und das grundlegende Verfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-92 „Zwischenstaatliches Normungssystem“ festgelegt. Grundbestimmungen“ und GOST 1.2-2009 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem“. Zwischenstaatliche Standards, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Standardisierung. Regeln für Entwicklung, Annahme, Anwendung, Aktualisierung und Löschung“

Standardinformationen

1 ENTWICKELT von der Offenen Aktiengesellschaft „Allrussisches Wissenschaftliches Forschungsinstitut für Zertifizierung“ (JSC „VNIIS“)

2 EINGEFÜHRT von der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie der Russischen Föderation (TK076)

3 ANGENOMMEN vom Eurasischen Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll Nr. 43-2013 vom 7. Juni 2013)

„Informationen über das Inkrafttreten (Kündigung) dieser Norm und ihre Änderungen auf dem Territorium der oben genannten Staaten werden in den in diesen Staaten veröffentlichten Verzeichnissen nationaler (staatlicher) Normen veröffentlicht.

Informationen zu Änderungen dieser Norm werden im Index (Katalog) „Interstate Standards“ veröffentlicht, und der Text dieser Änderungen wird in den Informationsindizes „Interstate Standards“ veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung oder Aufhebung dieser Norm werden die relevanten Informationen im Informationsindex „Interstate Standards“ veröffentlicht.

© Eurasischer Rat für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung, 2013

GOST 24297-2013

Anhang A (Referenz)

Formular zur Überprüfung des Protokolls für gekaufte Produkte

Überprüfungsprotokoll der gekauften Produkte

GOST 24297-2013

Anhang B (serienmäßig)

Form der Probenahme (Probenahme oder Proben)

Akt der Probenahme (Probenahme oder Prüfung)

Dieses Gesetz weist darauf hin, dass__g. wurden ausgewählt

Proben (Muster oder Tests) zur Kontrolle oder Prüfung und werden versiegelt.

1 Namen und Positionen der Kommissionsmitglieder_

2 Produktname_

3 Lieferant_

4 Bahn (oder anderer) waybill_account#_

5 Auto (Fahrzeug) Nr.__g.

6 Datum des Eingangs der Produkte im Lager__.

7 Menge (Gewicht), kg_

8 Art der Verpackung_

9 Anzahl der Orte, an denen Proben entnommen wurden (Proben oder Proben)_

10 Proben (Proben oder Proben) werden gemäß_ ausgewählt

11 Art der Probenahme (Proben oder Proben), Menge_

12 Proben (Proben oder Proben) werden zur Lagerung ausgewählt, versiegelt und geliefert

Etiketten (Tags)_

13 Ausgewählte Proben (Proben oder Proben) werden zur Kontrolle geschickt oder

testet in_

Namen und Unterschriften der Kommissionsmitglieder:_

GOST 24297-2013

Anhang B (als Referenz)

Formular zur Konformitätskennzeichnung

Compliance-Label

1 Produktname _

2 Losnummer _

3 Menge (Stk., kg, m) _

4 Datum der Aufnahme in die Organisation_

5 Produkte entsprechen _

Geben Sie das Dokument an, das die Anforderungen enthält

Nachname und Unterschrift der Person,

Verantwortlicher für die Verifizierung_

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GOST 190618-80

Offizielle Veröffentlichung


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ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

GOST 190618-80

Offizielle Veröffentlichung


ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN

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SELBSTSCHNEIDENDE SCHRAUBEN FÜR METALL UND KUNSTSTOFF

Grushpa G32


ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN

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Datum der Einführung 01.01.82

1. ABMESSUNGEN

SELBSTSCHNEIDENDE SCHRAUBEN FÜR METALL UND KUNSTSTOFF

SELBSTSCHNEIDENDE SCHRAUBEN FÜR METALL UND KUNSTSTOFF GOST Allgemeine technische Spezifikationen 10618-80

Selbstschneidende Schrauben für Metalle und Spezifikationen

Diese Norm gilt für selbstschneidende Schrauben für Metall und Kunststoff der Genauigkeitsklasse B mit stumpfen Spitzen.

Grushpa G32

1.1. Form und Abmessungen selbstschneidender Schrauben müssen den Normen für die Konstruktion und Abmessungen bestimmter Schraubentypen entsprechen. 1.2. Die Abmessungen des Gewindes und des Schraubenendes müssen mit den Angaben in der Zeichnung übereinstimmen. 1, 2 iv

Gewinde mit Grobsteigung Anschlussoption

Offizielle Veröffentlichung. Nachdruck verboten *


S. 2 GOST 10618-80

Tabelle 1

Gewindesteigung Р 1,25 1,75 2,00 2,50 3,50 Plattformbreite d, nicht mehr als | oto 0,15 0,20 Konische Endlänge /, > 2,9 4,3 5,7 6,1

Feingewinde


S. 2 GOST 10618-80

Tabelle 1

Durchmesser | Thread Nummer 4 | Vorher. Otka. ov | 01er | ote =0,22

Innengewindedurchmesser 4\. nicht 1,7 2,1 3,5 4,2 5,6 mehr

Gewindesteigung Р 1,25 1,75 2,00 2,50 3,50 Plattformbreite d, nicht mehr als | oto 0,15 0,20 Konische Endlänge /, > 2,9 4,3 5,7 6,1

Notiz. Abhängig von der Methode der Fadenbildung können die Kanten der Plattform A Rundungen aufweisen,

Feingewinde

Dnamer | Zuhause | [in [In Threads 4 | Vorher. aus pov | ohm | 0,18 = 0,22

Innengewinde a,. 2,0 2,3 2,9 3,9 6,2 nicht mehr

Gewindesteigung A ooo 1 Nein. Plattformbreite 5, oh mein Gott | oo 0,15

5,0 konische Endlänge | 60 | 7,0 41 =

Länge des konischen Endes mit Winkel 1,00 1,50 1,75 2,00 7° 30" i, =

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2). 1.3. Das Diagramm zum Erstellen des Symbols für selbstschneidende Schrauben ist in Anlage 1 angegeben.


GOST 10618-80 S. 3

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Tisch 3

30Х GSA gemäß GOST 4543 12

Diese Norm gilt für selbstschneidende Schrauben für Metall und Kunststoff der Genauigkeitsklasse B mit stumpfen Spitzen.

Diese Norm gilt für selbstschneidende Schrauben für Metall und Kunststoff der Genauigkeitsklasse B mit stumpfen Spitzen.

3. ANNAHMEREGELN


GOST 10618-80 S. 3

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Maximale Abweichungen in den Abmessungen und der Lage der Oberflächen sowie die Oberflächenrauheit von selbstschneidenden Schrauben müssen den Normen für die Konstruktion und Abmessungen bestimmter Schraubengabeln entsprechen.

2.2. Materialmarken und deren Symbole müssen mit den in der Tabelle angegebenen übereinstimmen. 3.

Tisch 3

Symbol der Marke Name des Materials Marke des Materials (Gruppe)

Kohlenstoffstähle 08kp, 10. 10kp nach GOST 10702 ol 20, 20kp, 25 nach GOST 190702 04 Legierte Stähle 20X. 40Х gemäß GOST 4543 10

30Х GSA gemäß GOST 4543 12

Diese Norm gilt für selbstschneidende Schrauben für Metall und Kunststoff der Genauigkeitsklasse B mit stumpfen Spitzen.

2.3. Für die Herstellung von Schrauben dürfen auch solche verwendet werden, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind. 3 Materialqualitäten, deren mechanische Eigenschaften nicht geringer sind als die Eigenschaften der in der Tabelle angegebenen Materialqualitäten. 3.

In diesem Fall wird in der Bezeichnung der Schraube anstelle des Materialsymbols deren Marke angegeben.

2.4. Selbstschneidende Schrauben müssen einer thermischen oder chemisch-thermischen Behandlung unterzogen werden.

Die Härte von Schrauben mit großer Gewindesteigung sollte 57...63 NKS betragen. mit kleinen - 37... 47 „. Die Oberflächenhärte der Schrauben muss nach der chemisch-thermischen Behandlung mindestens 450 83НВ15М betragen. Die Tiefe der chemisch-thermischen Behandlungsschicht sollte betragen: für Durchmesser von 2 bis 3 - 0,04-0,1 mm; ° » 4» 6 - 0,05-0,18 mm: » » » 7 - 0,1-0,23 mm.

(Geänderte Reaktion, Änderungsantrag Nr. 1, 2).

2.5. Stufen, Gewindeprofilwinkel, Winkel des konischen Teils der Stange müssen durch die Präzision von Fertigungswerkzeugen oder Kopierern gewährleistet sein, wobei die zulässige Abweichung vom Nennwert + 10 % nicht überschreiten sollte.

2.6. Eine Verringerung des Außendurchmessers der Schraube innerhalb des Toleranzbereichs kann nur gegen Ende der Schraube erfolgen.

2.7. Selbstschneidende Schrauben mit spitzem Ende müssen einen zylindrischen Schaft mit einem durchgehenden Gewinde bis zur Verjüngung haben.

2.8. Bei Schrauben mit weniger als vier Gewindegängen sollte die Länge des konischen Endes 30 % der Gesamtlänge der Schraube nicht überschreiten.

Diese Norm gilt für selbstschneidende Schrauben für Metall und Kunststoff der Genauigkeitsklasse B mit stumpfen Spitzen.

2.9. Der Faden muss sauber sein, ohne Grate oder Grate. Teilweise Hinterschneidungen, Verdickungen oder Windungsausrisse sind nicht zulässig.

2.19. Abdeckgabeln und ihre Symbole entsprechen GOST 1759.0.

Diese Norm gilt für selbstschneidende Schrauben für Metall und Kunststoff der Genauigkeitsklasse B mit stumpfen Spitzen.

2.11. Toleranzen der Abmessungen, Form und Lage der Schraubenoberflächen entsprechen GOST 1759.1.

Zulässige Mängel an der Oberfläche von Schrauben richten sich nach GOST 1759.2.

2.12. Bei Schrauben mit spitzem Ende darf die Spitze des Bohrers nicht um mehr als 15 % des Gewindedurchmessers abgestumpft sein.

2.11, 2.12. (Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 2).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Schraubenannahmeregeln - gemäß GOST 17769.


S. 4 GOST 10618-80

4. KONTROLLMETHODEN

5 Schrauben: grobe Steigung

Gewinde 2,5 3,0 4,0 5,0 8,0


S. 4 GOST 10618-80

4. KONTROLLMETHODEN

4.1. Visuelle Inspektion von Schrauben, Kontrolle von Maßen, Oberflächenrauheit, Oberflächenfehlern. Härte, Schichtdicke und Messung der Tiefe der dekarbonisierten Schicht – gemäß GOST 1759.0, GOST 1759.2.

4.2. Die Überprüfung der Schrauben auf Einschraubbarkeit erfolgt auf Wunsch des Verbrauchers nach folgender Methode:

Schrauben werden in die Prüfstahlplatte eingeschraubt:

die Härte der Stahlprüfplatte beträgt 125 ... 165 HB, der Kohlenstoffgehalt im Stahl der Platte sollte nicht mehr als 0,23 % betragen:

Die Dicke der Platte 5. sowie die Durchmesser der Löcher müssen den Angaben in der Zeichnung entsprechen. Zee in der Tabelle 4.

Das Ende der Schraube muss mindestens zwei Umdrehungen des gesamten Gewindeprofils aus der Platte herausragen. Schrauben mit weniger als vier Gewindegängen werden mit einem Spalt zwischen Kopf und Platte in die Platte eingeschraubt. nicht mehr als zulässige Thread-Unzufriedenheit.

Nach dem Abschrauben dürfen keine Absplitterungen, Risse, eingerissene oder zerknitterte Gewindegänge oder Zerknitterungen der Auflageflächen des Schlitzes am Kopf vorhanden sein.

Tabelle 4 mm Nenndurchmesser 3 5 x Gewinde d

5 Schrauben: grobe Steigung

Gewinde 1,25 1,25 1,75 2,50 3,50 Feinsteigung

Gewinde 2,5 3,0 4,0 5,0 8,0

D; (H13) AAA-Grobgewinde 2,0 3,8 4,8 6,0

mit feiner Gewindesteigung 2,1 2,5 3,5 4,5 5,5 7,5

4.1, 4.2. (Geänderte Reaktion, Änderung Nr. 1) 5. VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG

5.1. Paket. Kennzeichnung, Transport und Lagerung – gemäß GOST 18160. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).


GOST 10618-80 S. 5

ANHANG 1 Obligatorisch

liamstr |,

Bezeichnung

Beschichtungsdicke

vila cover giya

Nominelle Feingewindesteigung

Schraubenlänge

INFORMATIONEN

4. STATT GOST 190618-63

GOST 18160-72 5.


GOST 10618-80 S. 5

ANHANG 1 Obligatorisch

Diagramm zum Aufbau eines Schraubensymbols

liamstr |,

Bezeichnung

Name Ausführung Materialgruppe Bedingungen

Beschichtungsdicke

vila cover giya

Nominelle Feingewindesteigung

Schraubenlänge

Bezeichnung des entsprechenden Größenstandards

Notiz. Ausführung |. große Gewindesteigung und fehlende Beschichtung werden im Symbol nicht angezeigt.

Beispiel einer Bezeichnung für eine Schraube in Variante 2. mit Gewindedurchmesser & = $ mm, mit feiner Gewindesteigung, Länge / = 30 mm. Hergestellt aus Kohlenstoffstahl mit 6 Mikrometer dicker Tintenbeschichtung, chromatiert:

ANHANG 1. (Geänderte Ausgabe. Änderung Nr. 1).

ANHANG 2. (Gelöscht, Änderung Nr. |).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Automobil- und Landtechnik der UdSSR

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses der UdSSR vom 30. Dezember 1980 Nr. 6109

3. Die Norm entspricht den internationalen Normen ISO 1478-83 hinsichtlich der Gewindedurchmessertoleranzen und ISO 2702-74 hinsichtlich der Oberflächenhärte und Schraubenkontrollmethoden

4. STATT GOST 190618-63

5. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

GOST 1759.0-87 2.10, 4.1 GOST 1759.1-82 2.11 GOST 1759.2-82 2.11. 4.1 GOST 45$43-71 2.2 GOST 10702-78 2.2 GOST 17769-83 3.1

GOST 18160-72 5.

6. AUSGABE mit Änderungen Nr. 1, 2, genehmigt im April 1985, März 1991 (IUS 7-85, 6-91)


GOST 24297-2013



GOST 24297-2013

6.7 Produkte werden zur Überprüfung mit einer Begleitdokumentation eingereicht, die ihre Qualität bescheinigt (z. B. ein Zertifikat, einen Reisepass, ein Qualitätszertifikat usw.).

6.8 Methoden und Mittel zur Kontrolle und Prüfung, die zur Überprüfung gekaufter Produkte verwendet werden, sollten unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Genauigkeit der Messung von Parametern oder Eigenschaften von Produkten ausgewählt werden, die im RD für einen bestimmten Typ sowie in GOST 8.009 festgelegt sind.

Weichen Messgeräte und Kontrollmethoden von den Angaben in der ND ab, muss sich der Verbraucher mit dem Lieferanten über die technischen Eigenschaften der verwendeten Messgeräte und Kontrollmethoden einigen.

Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Messgeräte die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, sollte die Überprüfung mit diesen Geräten eingestellt werden. Produkte, bei deren Überprüfung diese Inkonsistenzen festgestellt wurden, sollten mit anderen effizienten und zeitnah überprüften Mitteln erneut überprüft werden, und auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Überprüfung wird eine Entscheidung über weitere Maßnahmen getroffen.

6.9 Von der autorisierten Person des Lieferanten angenommene Produkte werden zur Überprüfung vorgelegt, zusammen mit der begleitenden Dokumentation, die ihre Qualität bescheinigt (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.), die in der vorgeschriebenen Weise erstellt wurde.

7 Verfahren zur Überprüfung gekaufter Produkte

7.1 Zur Überprüfung eingegangene Produkte müssen getrennt von den zuvor akzeptierten oder aufgrund der Überprüfungsergebnisse als nicht konform befundenen Produkten gelagert werden und über eine entsprechende Kennzeichnung (Etikett, Etikett usw.) verfügen, aus der hervorgeht, dass das Produkt noch nicht akzeptiert wurde oder sich unter Kontrolle oder Prüfung befindet.

7.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann jederzeit vom Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager des Verbrauchers bis zur Produktionsaufnahme durchgeführt werden. Allerdings sollte der Zeitpunkt der Reklamation berücksichtigt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die gekauften Produkte nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen.

7.3 Wenn Produkte ohne begleitende Qualitätsbescheinigung zur Überprüfung eingereicht werden, kann in einigen Fällen eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ND für diesen Produkttyp durchgeführt werden, wobei die obligatorische Erstellung eines Berichts über die tatsächliche Qualität und Vollständigkeit unter Angabe der fehlenden Dokumente erforderlich ist .

7.4 Bevor Produkte zur Überprüfung vorgelegt werden und diese vor der Lagerung nicht überprüft werden, müssen sie getrennt nach Eingang, Charge, Marke, Name und Größe an speziellen Standorten oder in Lagerhäusern untergebracht werden. Beim Entladen von Produkten sind die in den technologischen Karten, Methoden, Diagrammen und Anweisungen festgelegten Anforderungen und Regeln zu beachten.

7.5 Die Überprüfung von Produkten anhand von Parametern oder Eigenschaften, die nicht in RD, Vereinbarungen oder Lieferverträgen festgelegt sind, kann ohne Vereinbarung mit dem Lieferanten und ohne das Recht durchgeführt werden, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen (z. B. um die Technologie der Produktherstellung zu testen).

7.6 Das Auspacken der Produkte, deren Sortierung, Lieferung an die Prüfstelle, Stapeln und Etikettieren nach der Prüfung erfolgt durch das für die Lagerung zuständige Personal.

7.7 Das für die Lagerung verantwortliche Personal muss die gekauften Produkte unverzüglich zur Überprüfung zusammen mit den Begleitdokumenten des Lieferanten einreichen, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen.

7.8 Das für die Produktverifizierung zuständige Personal muss Folgendes prüfen:

Vollständigkeit und Qualität der Begleitdokumentation zum Nachweis der Produktqualität (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.) mit Eintragung in das Prüfprotokoll (Anhang A);

Aussehen des Produkts, Oberflächenzustand, Verpackung, Etikettierung, Vorhandensein mechanischer und anderer Schäden.

Personal. Die für die Überprüfung verantwortliche Person muss außerdem die erforderlichen Messungen der Parameter oder Eigenschaften des Produkts durchführen und einen Bericht über die Auswahl der Proben (Proben oder Proben) erstellen (Anhang B).

7.9 Die Auswahl der Proben (Proben oder Tests) der zur Überprüfung eingegangenen Produkte erfolgt durch das für deren Lagerung zuständige Personal unter der Kontrolle des für die Überprüfung verantwortlichen Personals aus jeder empfangenen Charge separat in den in der Liste der betroffenen Produkte angegebenen Mengen zur Verifizierung oder ND für einen bestimmten Produkttyp.

7.10 Die Produktcharge, aus der Proben (Proben oder Proben) entnommen wurden, und die Proben selbst (Proben oder Proben) müssen identifiziert werden.


GOST 24297-2013


GOST 24297-2013

8 Registrierung der Verifizierungsergebnisse gekaufter Produkte


GOST 24297-2013

Anhang A (Referenz)

Katze usw.) Überprüfung

le le le le Je lr lee Je] wm


GOST 24297-2013

Anhang A (Referenz)

Formular für das Verifizierungsprotokoll der gekauften Produkte

Überprüfungsprotokoll der gekauften Produkte

Zertifikat „Schlussfolgerung über Ort, Nummer, fikate Qualität, Datum, Name, Gewicht, Datum der Auswahl des Wagens, Qualität der Personen, Quittung“, neue Charge, | bereit“ | Probe ist verantwortlich“

(automatisch“ (nacnopr, 6 shimy) Produkte Zertifizierer singen „Wahlen für

Katze usw.) Überprüfung

le le le le Je lr lee Je] wm


GOST 24297-2013

Anhang B (als Referenz)

Produktname

Anbieter

Eisenbahn- (oder sonstiger) Frachtbriefkonto-Nr. Wagen-(Fahrzeug-)Nr.

Datum des Eingangs der Produkte im Lager.

Menge (Gewicht), kg Art der Verpackung

Anzahl der Orte, an denen Proben entnommen wurden (Proben oder Proben)

10 Proben (Proben oder Proben) werden gemäß ausgewählt

11 Probenahmemethode (Proben oder Proben), Menge

12 Proben (Proben oder Proben) werden zur Lagerung ausgewählt, versiegelt und mit Etiketten (Etiketten) versehen.

13 Ausgewählte Proben (Proben oder Muster) werden zur Kontrolle oder Prüfung eingeschickt

Namen und Unterschriften der Kommissionsmitglieder:


GOST 24297-2013

Anhang B (als Referenz)

Form der Probenahme (Probenahme oder Proben)

Akt der Probenahme (Probenahme oder Prüfung)

Dieses Gesetz weist darauf hin, dass Proben (Proben oder Proben) zur Kontrolle oder Prüfung entnommen und versiegelt wurden.

Namen und Positionen der Kommissionsmitglieder

Produktname

In Kraft gesetzt durch Beschluss des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 26. August 2013 N 544-st

Zwischenstaatlicher Standard GOST 24297-2013

„ÜBERPRÜFUNG DER GEKAUFTEN PRODUKTE. ORGANISATION UND KONTROLLMETHODEN“

Überprüfung der gekauften Produkte. Organisation und Kontrollmethoden

Anstelle von GOST 24297-87

1 Einsatzbereich

Diese Norm legt die grundlegenden Anforderungen an die Organisation, das Verfahren und die Präsentation der Ergebnisse der Überprüfung gekaufter Produkte fest, die vom Lieferanten an den Verbraucher gelangen.

2 Normative Verweise

GOST 8.009-84 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Standardisierte messtechnische Eigenschaften von Messgeräten

GOST ISO 9000-2011 Qualitätsmanagementsysteme. Grundlagen und Wortschatz

GOST ISO 9001-2011 Qualitätsmanagementsysteme. Anforderungen

GOST 15467-79 Produktqualitätsmanagement. Grundlegendes Konzept. Begriffe und Definitionen

GOST 16504-81 System der staatlichen Produktprüfung. Prüfung und Qualitätskontrolle von Produkten. Grundlegende Begriffe und Definitionen

GOST 18321-73 Statistische Qualitätskontrolle. Methoden zur zufälligen Auswahl von Stückgutproben

Hinweis – Bei der Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenznormen im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder anhand des jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“ , das ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und zu Ausgaben des monatlichen Informationsindex „National Standards“ für das laufende Jahr. Wenn der Referenzstandard ersetzt (geändert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieses Standards an dem ersetzenden (geänderten) Standard orientieren. Wird die Bezugsnorm ersatzlos gestrichen, so findet die Bestimmung, in der auf sie verwiesen wird, in dem Teil Anwendung, der diese Verweisung nicht berührt.

3 Begriffe und Definitionen

In dieser Norm werden Begriffe und Definitionen gemäß GOST ISO 9000, GOST 15467 (mit Ausnahme der in GOST ISO 9000 definierten Begriffe) und GOST 16504 verwendet.

4 Symbole und Abkürzungen

GOST – zwischenstaatlicher Standard;

ND – normative Dokumentation;

SI - Messgeräte.

5 Allgemeine Bestimmungen

5.1 Die Überprüfung gekaufter Produkte wird durchgeführt, um die Übereinstimmung der Produktqualität mit den festgelegten Anforderungen zu überprüfen und die Einführung nicht konformer Produkte in die Produktion oder den Betrieb zu verhindern.

5.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte wird von Personal durchgeführt, das für die Durchführung verantwortlich ist und über die entsprechende Befugnis verfügt.

Bei Bedarf können auf vertraglicher Basis Spezialisten von Drittorganisationen in die Produktverifizierung einbezogen werden, wobei die Bedingungen und Verantwortlichkeiten der Parteien für die Durchführung der Produktverifizierung festgelegt werden.

Abteilungen und Organisationen, die Produkte zur Inspektion oder Prüfung erhalten, müssen diese innerhalb des festgelegten Zeitrahmens fertigstellen und eine Schlussfolgerung abgeben, aus der hervorgeht, dass die Qualität der gekauften Produkte den festgelegten Anforderungen entspricht oder nicht.

5.3 Die Überprüfung der gekauften Produkte erfolgt gemäß der von der Verbraucherorganisation genehmigten Liste der zu überprüfenden Produkte.

5.4 Das Spektrum der eingekauften Produkte, die der Überprüfung unterliegen, die kontrollierten Parameter und Eigenschaften, die Art der Kontrolle und ihr Umfang sollten auf der Grundlage der Stabilität der Qualität der Produkte der Lieferanten, der Wirksamkeit ihrer Qualitätsmanagementsysteme und deren Bedeutung festgelegt werden Parameter.

5.5 Listen nachweispflichtiger Produkte müssen enthalten:

Name, Marke und Art der gekauften Produkte;

Bezeichnung der ND, deren Anforderungen das Produkt erfüllen muss;

Kontrollierte Eigenschaften, Parameter und Punkte ihrer Kontrolle;

Art der Kontrolle, Kontrollmethoden, Probenvolumen (Proben oder Proben), Kontrollstandards und entscheidende Regeln.

HINWEIS: Entscheidungsregeln sind solche, die es ermöglichen, eine Lösung zu finden, ohne verschiedene Optionen zu berücksichtigen. Die Besonderheit von Entscheidungsregeln besteht darin, dass die Reihenfolge der Aktionen durch die Anwendung einfacher Verfahren auf die Ausgangsdaten bestimmt wird;

Mess- oder Prüfgeräte oder deren technische Eigenschaften;

Anweisungen zur Kennzeichnung (Stempelung) von Produkten basierend auf Verifizierungsergebnissen;

Zulässiger Ressourcenverbrauch während der Überprüfung.

Bei Bedarf können die Listen Anforderungen oder Anweisungen enthalten, die die Eigenschaften eines bestimmten Produkts widerspiegeln.

5.6 Abschnitte der Liste der gekauften Produkte, die einer Überprüfung unterliegen, werden erstellt von:

Designdienstleistungen – für Produkte, die zur Montage bestimmt sind;

Technologische Dienstleistungen – für Rohstoffe, Materialien und Halbfabrikate, die für Produktion, Reparatur, Betrieb und Wartung bestimmt sind.

5.7 Listen der eichpflichtigen Produkte werden mit dem Verantwortlichen für die Produkteichung und Messtechnik (ggf. mit dem Kunden, sofern dies in Verträgen oder Lieferverträgen vorgesehen ist) vereinbart.

5.8 Listen prüfpflichtiger Produkte werden von einer autorisierten Person der Verbraucherorganisation genehmigt.

Bei Bedarf kann eine Überprüfung gekaufter Produkte durchgeführt werden, die nicht in der Liste enthalten sind.

5.9 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann je nach Menge durch kontinuierliche oder stichprobenartige Kontrollen bzw. Tests erfolgen. Jede dieser Kontrollarten (Tests) kann je nach Art der Informationsbeschaffung, ihrer Zuverlässigkeit und Angemessenheit Mess-, visuelle und organoleptische Überprüfungsmethoden umfassen.

5.9.1 Messverifizierungsmethoden sollten in Fällen verwendet werden, in denen eine erhöhte Zuverlässigkeit der erhaltenen Informationen erforderlich ist und wenn die Mittel zur Überwachung und Prüfung von Produkten beliebige Messgeräte und Prüfgeräte sind.

5.9.2 Organoleptische und visuelle Überprüfungsmethoden sollten in Fällen verwendet werden, in denen die Mittel zur Kontrolle, Prüfung oder Messung von Produkten in der Regel die Sinne sind, zum Beispiel: organoleptisch – Geruch, Geschmack; visuell – Farbe, Markierung, Verpackung, Vollständigkeit.

5.9.3 Bei der Durchführung einer vollständigen Überprüfung sollte jede Produkteinheit in der gekauften Charge einer Inspektion oder Prüfung unterzogen werden, um nicht konforme Produkteinheiten zu identifizieren und eine Entscheidung über die Eignung des Produkts für den Einsatz zu treffen.

Eine vollständige Überprüfung sollte in den Fällen durchgeführt werden, in denen dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

5.9.4 Bei der selektiven Überprüfung gekaufter Produkte werden Stichproben (Muster oder Tests) aus einer Produktcharge stichprobenartig ausgewählt und anhand der Kontroll- oder Testergebnisse über die Eignung des Produkts für den Einsatz entschieden.

Kontroll- oder Prüfpläne sowie Abnahmeregeln müssen den in der ND für diese Art von Produkten festgelegten Anforderungen entsprechen und auf den Einsatz statistischer Methoden ausgerichtet sein.

Die Regeln für die Auswahl von Produkteinheiten für die Probe entsprechen GOST 18321.

5.10 Bei der erneuten Einreichung einer gekauften Produktcharge zur Überprüfung ist darauf hinzuweisen, dass die zuvor als nicht konform erkannte Charge erneut zur Überprüfung vorgelegt wird, damit der für die Überprüfung verantwortliche Mitarbeiter besonderes Augenmerk auf die Merkmale legt, aufgrund derer er erkannt wurde als nicht konform.

5.11 Bei Bedarf kann der Verbraucher zusätzliche Produktkontrollen durchführen, die nicht in der RD vorgesehen sind. Der Umfang und die Methoden der Überprüfung müssen in diesem Fall zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher vereinbart werden.

5.12 Bei der Überprüfung ist es bei Bedarf zulässig, Komponenten unter den in der ND vorgesehenen Bedingungen und Modi zu testen, wobei die Liste der zu überprüfenden Produkte entsprechende Anweisungen enthalten muss.

5.13 Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Einführung, Verschärfung, Abschwächung oder Aufhebung der Überprüfung gekaufter Produkte trifft der Verbraucher auf der Grundlage der Eigenschaften, der Art und des Zwecks des Produkts oder der Ergebnisse der Überprüfung dieses oder ähnlicher Produkte im vergangenen Zeitraum oder die Ergebnisse der Verwendung des fertigen Produkts beim Verbraucher.

6 Organisation der Überprüfung gekaufter Produkte

6.1 Die Hauptaufgaben des Personals, das die Produktverifizierung durchführt, sind:

Durchführung der Überprüfung gekaufter Produkte sowie Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen auf der Grundlage der Überprüfungsergebnisse;

Prüfung der Verfügbarkeit von Begleitdokumenten für Produkte, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen;

Rechtzeitige Erteilung von Genehmigungen für die Inbetriebnahme von Produkten auf der Grundlage der Überprüfungsergebnisse;

Regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Regeln für die Lagerung und Freigabe von Produkten in die Produktion durch Lagerarbeiter;

Informieren der Abteilungen über die Qualität der gekauften Produkte;

Benachrichtigung von Lieferanten über Mängel und Nichtkonformitäten von Produkten, die bei der Überprüfung während der Produktion und des Betriebs festgestellt wurden; Bei Bedarf Einberufung von Lieferantenvertretern zur Teilnahme an der Annahme und Erstellung von Berichten über Nichtkonformität von Produkten;

Ansammlung statistischer Daten über das Niveau (Dynamik) der Qualität der von Lieferanten erhaltenen Produkte.

6.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte muss an einem speziell dafür vorgesehenen Ort durchgeführt werden, der mit allen erforderlichen Mess-, Kontroll- und Prüfgeräten, Methoden zur Messung, Steuerung oder Prüfung der Produkte sowie der erforderlichen RD für die Produkte ausgestattet ist.

6.3 Es müssen die Bedingungen definiert werden, unter denen die Verifizierung durchgeführt werden soll.

Zu diesen Bedingungen oder Anforderungen sollten beispielsweise Anforderungen an das Auspacken und Konservieren von Produkten, die Zeit, die das Produkt benötigt, um in den Betriebsmodus zu gelangen, die Beseitigung von Sonneneinstrahlung und aggressive Umgebungen gehören.

6.4 Die Reihenfolge der Überprüfung muss so sein, dass die Überwachung oder Prüfung einiger Parameter oder Eigenschaften des Produkts nicht zu Änderungen anderer führt und dass versteckte Mängel möglichst bereits in der Überprüfungsphase und nicht während der Produktion oder des Betriebs entdeckt werden .

6.5 Produkte unterliegen der Überprüfung gemäß den Regeln und in dem Umfang, der in der Liste oder ND für einen bestimmten Produkttyp festgelegt ist.

6.6 Bei Bedarf kann die Produktprüfung im Beisein eines Vertreters des Lieferanten oder eines Dritten durchgeführt werden (sofern dies in den Vereinbarungen oder Lieferverträgen vorgesehen ist).

6.7 Produkte werden zur Überprüfung mit begleitenden Unterlagen eingereicht, die ihre Qualität bescheinigen (z. B. Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.).

6.8 Methoden und Mittel zur Kontrolle und Prüfung, die zur Überprüfung gekaufter Produkte verwendet werden, sollten unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Genauigkeit der Messung von Parametern oder Eigenschaften von Produkten ausgewählt werden, die im RD für einen bestimmten Typ sowie in GOST 8.009 festgelegt sind.

Weichen Messgeräte und Kontrollmethoden von den Angaben in der ND ab, muss sich der Verbraucher mit dem Lieferanten über die technischen Eigenschaften der verwendeten Messgeräte und Kontrollmethoden einigen.

Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Messgeräte die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, sollte die Überprüfung mit diesen Geräten eingestellt werden. Produkte, bei deren Überprüfung diese Inkonsistenzen festgestellt wurden, sollten mit anderen effizienten und zeitnah überprüften Mitteln erneut überprüft werden, und auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Überprüfung wird eine Entscheidung über weitere Maßnahmen getroffen.

6.9 Von der autorisierten Person des Lieferanten angenommene Produkte werden zur Überprüfung vorgelegt, zusammen mit der begleitenden Dokumentation, die ihre Qualität bescheinigt (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.), die in der vorgeschriebenen Weise erstellt wurde.

7 Verfahren zur Überprüfung gekaufter Produkte

7.1 Zur Überprüfung eingegangene Produkte müssen getrennt von den zuvor akzeptierten oder aufgrund der Überprüfungsergebnisse als nicht konform befundenen Produkten gelagert werden und über eine entsprechende Kennzeichnung (Etikett, Etikett usw.) verfügen, aus der hervorgeht, dass das Produkt noch nicht akzeptiert wurde oder sich unter Kontrolle oder Prüfung befindet.

7.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann jederzeit vom Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager des Verbrauchers bis zur Produktionsaufnahme durchgeführt werden. Allerdings sollte der Zeitpunkt der Reklamation berücksichtigt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die gekauften Produkte nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen.

7.3 Wenn Produkte ohne begleitende Qualitätsbescheinigung zur Überprüfung eingereicht werden, kann in einigen Fällen eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ND für diesen Produkttyp durchgeführt werden, wobei die obligatorische Erstellung eines Berichts über die tatsächliche Qualität und Vollständigkeit unter Angabe der fehlenden Dokumente erforderlich ist .

7.4 Bevor Produkte zur Überprüfung vorgelegt werden und diese vor der Lagerung nicht überprüft werden, müssen sie getrennt nach Eingang, Charge, Marke, Name und Größe an speziellen Standorten oder in Lagerhäusern untergebracht werden. Beim Entladen von Produkten sind die in den technologischen Karten, Methoden, Diagrammen und Anweisungen festgelegten Anforderungen und Regeln zu beachten.

7.5 Die Überprüfung von Produkten anhand von Parametern oder Eigenschaften, die nicht in RD, Vereinbarungen oder Lieferverträgen festgelegt sind, kann ohne Vereinbarung mit dem Lieferanten und ohne das Recht durchgeführt werden, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen (z. B. um die Technologie der Produktherstellung zu testen).

7.6 Das Auspacken der Produkte, deren Sortierung, Lieferung an die Prüfstelle, Stapeln und Etikettieren nach der Prüfung erfolgt durch das für die Lagerung zuständige Personal.

7.7 Das für die Lagerung verantwortliche Personal muss die gekauften Produkte unverzüglich zur Überprüfung zusammen mit den Begleitdokumenten des Lieferanten einreichen, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen.

7.8 Das für die Produktverifizierung zuständige Personal muss Folgendes prüfen:

Vollständigkeit und Qualität der Begleitdokumentation zum Nachweis der Produktqualität (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.) mit Eintragung in das Prüfprotokoll (Anhang A);

Aussehen des Produkts, Oberflächenzustand, Verpackung, Etikettierung, Vorhandensein mechanischer und anderer Schäden.

Das für die Überprüfung zuständige Personal muss außerdem die erforderlichen Messungen der Parameter oder Eigenschaften des Produkts durchführen und einen Bericht über die Auswahl der Proben (Proben oder Proben) erstellen (Anhang B).

7.9 Die Auswahl der Proben (Proben oder Tests) der zur Überprüfung eingegangenen Produkte erfolgt durch das für deren Lagerung zuständige Personal unter der Kontrolle des für die Überprüfung verantwortlichen Personals aus jeder empfangenen Charge separat in den in der Liste der betroffenen Produkte angegebenen Mengen zur Verifizierung oder ND für einen bestimmten Produkttyp.

7.10 Die Produktcharge, aus der Proben (Proben oder Proben) entnommen wurden, und die Proben selbst (Proben oder Proben) müssen identifiziert werden.

8 Registrierung der Verifizierungsergebnisse gekaufter Produkte

8.1 Das für die Verifizierung zuständige Personal muss nach Eingang der Produkte und Anträge auf Verifizierung diese im Verifizierungsprotokoll (siehe Anhang A) unter Angabe von Name, Menge, Eingangsdatum, Lieferant usw. sowie den Ergebnissen der Kontrolle eintragen und durchgeführte Tests oder Messungen kontrollierter Eigenschaften oder Parameter von Produkten sowie die Durchführung einer Probenahme (Probenahme oder Probenahme) (siehe Anhang B).

8.2 Erfüllt das Produkt die festgelegten Anforderungen, muss das für die Überprüfung zuständige Personal entscheiden, ob es in die Produktion überführt wird.

Für akzeptierte Produkte muss das Lagerpersonal ein Konformitätsetikett (Anhang B) ausstellen, das, sofern möglich und angemessen, von dem für die Überprüfung zuständigen Personal unterzeichnet wird.

8.3 Nicht konforme Produkte müssen durch eine Nichtkonformitätskennzeichnung (Anhang D) gekennzeichnet und isoliert aufbewahrt werden, um eine unbeabsichtigte Verwendung oder Lieferung solcher Produkte zu verhindern, bis der Lieferant über weitere Maßnahmen für den Fall entscheidet, dass die Produkte nicht sofort an den Lieferanten zurückgegeben werden.

Für nicht konforme Produkte muss eine Reklamation oder Reklamation eingereicht werden, die dem Lieferanten zusammen mit einem Sicherheitsbeleg (Anhang E) und einem Probenahmebericht (Probenahme oder Prüfung) (siehe Anhang B) vorgelegt wird.

8.4 Für Produkte, die sich als nicht konform erweisen, muss das für die Überprüfung zuständige Personal ein Verbot (Anhang E) für die Inbetriebnahme aussprechen.


Anhang A
(informativ)

Formular für das Verifizierungsprotokoll der gekauften Produkte

Überprüfungsprotokoll der gekauften Produkte


Anhang B
(informativ)

Form der Probenahme (Probenahme oder Proben)

Akt der Probenahme (Probenahme oder Prüfung)

Dieses Gesetz besagt, dass ____ ___________ Proben (Proben oder Proben) zur Kontrolle oder Prüfung entnommen und versiegelt wurden.

1 Namen und Positionen der Kommissionsmitglieder ________________________________

2 Produktname _________________________________________________

3 Lieferant ________________________________________________________________

4 Eisenbahn- (oder anderer) Frachtbrief ____________ Konto N _____________

5 Auto (Fahrzeug) N ______ __________________

6 Datum des Eingangs der Produkte im Lager _____ _____________.

7 Menge (Gewicht), kg ________________________________________________

8 Art der Verpackung _____________________________________________________

9 Anzahl der Orte, an denen Proben entnommen wurden (Proben oder Proben) __________

10 Proben (Proben oder Proben) wurden gemäß _______________ ausgewählt

11 Art der Probenahme (Proben oder Proben), Menge ________________

12 Proben (Proben oder Proben) werden zur Lagerung ausgewählt, versiegelt und mit Etiketten (Etiketten) versehen _____________________________________________________

__________________________________________________________________

13 ausgewählte Proben (Proben oder Proben) wurden zur Kontrolle oder Prüfung an ________________________________________________ geschickt.

_________________________________________________________________

Namen und Unterschriften der Kommissionsmitglieder: _______________________

_______________________

Anhang B
(informativ)

Formular zur Konformitätskennzeichnung

Compliance-Label

5 Produkte entsprechen __________________________________________

Nachname und Unterschrift der Person,

Verantwortlich für die Verifizierung ____________________________

Anhang D

(informativ)

Formular zur Kennzeichnung von Verstößen

Etikett für Nichtkonformität

1 Produktname ________________________________________________

2 Chargennummer _____________________________________________________

3 Menge (Stk., kg, m) __________________________________________

4 Datum des Eintritts in die Organisation ___________________________________

5 Nummer des Probenahmeberichts (Probe bzw. Probe) __________________

6 Produkte entsprechen nicht _____________________________________________

Geben Sie das Dokument an, in dem die Anforderungen festgelegt sind

Name und Unterschrift der für die Verifizierung verantwortlichen Person ____________

Datum ______ __________________________

Anhang D

(informativ)

Formular für den Sicherheitsbeleg

Sicherheitsbeleg

Produkte ___________________, die nicht dem _________-Gesetz entsprechen

Aktennummer

vom ____ ___________, _________________ zur sicheren Aufbewahrung übernommen

Name der Firma

von bis ____ ___________

Kopf Lager __________________/____________/

Geben Sie das Dokument an, in dem die Anforderungen festgelegt sind

Anhang E

(informativ)

Form des Verbots

Verbot

Ausgestellt von ___________________________________________________________________

An wen

ist, dass es verboten ist, _______________ Produkte in Produktion zu nehmen

Name

________________________________________________________________________,

Produkte

die Anforderungen nicht erfüllen __________________________________________

Geben Sie das Dokument an, in dem die Anforderungen festgelegt sind

Anbieter _______________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Datum der Zulassung ____ ______________

Beigefügte Dokumente ______________________________________________

Nachname und Unterschrift der Person,

Verantwortlicher für die Verifizierung _________________________

Datum _____ ___________________

1 Einsatzbereich

Diese Norm legt die grundlegenden Anforderungen an die Organisation, das Verfahren und die Präsentation der Ergebnisse der Überprüfung gekaufter Produkte fest, die vom Lieferanten an den Verbraucher gelangen.

5.10 Bei der erneuten Einreichung einer gekauften Produktcharge zur Überprüfung ist darauf hinzuweisen, dass die zuvor als nicht konform erkannte Charge erneut zur Überprüfung vorgelegt wird, damit der für die Überprüfung verantwortliche Mitarbeiter besonderes Augenmerk auf die Merkmale legt, aufgrund derer er erkannt wurde als nicht konform.

5.11 Bei Bedarf kann der Verbraucher zusätzliche Produktkontrollen durchführen, die nicht in der RD vorgesehen sind. Der Umfang und die Methoden der Überprüfung müssen in diesem Fall zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher vereinbart werden.

5.12 Bei der Überprüfung ist es bei Bedarf zulässig, Komponenten unter den in der ND vorgesehenen Bedingungen und Modi zu testen, wobei die Liste der zu überprüfenden Produkte entsprechende Anweisungen enthalten muss.

5.13 Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Einführung, Verschärfung, Abschwächung oder Aufhebung der Überprüfung gekaufter Produkte trifft der Verbraucher auf der Grundlage der Eigenschaften, der Art und des Zwecks des Produkts oder der Ergebnisse der Überprüfung dieses oder ähnlicher Produkte im vergangenen Zeitraum oder die Ergebnisse der Verwendung des fertigen Produkts beim Verbraucher.

6 Organisation der Überprüfung gekaufter Produkte

6.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte muss an einem speziell dafür vorgesehenen Ort durchgeführt werden, der mit allen erforderlichen Mess-, Kontroll- und Prüfgeräten, Methoden zur Messung, Steuerung oder Prüfung der Produkte sowie der erforderlichen RD für die Produkte ausgestattet ist.

6.3 Es müssen die Bedingungen definiert werden, unter denen die Verifizierung durchgeführt werden soll.

Zu diesen Bedingungen oder Anforderungen sollten beispielsweise Anforderungen an das Auspacken und Konservieren von Produkten, die Zeit, die das Produkt benötigt, um in den Betriebsmodus zu gelangen, die Beseitigung von Sonneneinstrahlung und aggressive Umgebungen gehören.

6.4 Die Reihenfolge der Überprüfung muss so sein, dass die Überwachung oder Prüfung einiger Parameter oder Eigenschaften des Produkts nicht zu Änderungen anderer führt und dass versteckte Mängel möglichst bereits in der Überprüfungsphase und nicht während der Produktion oder des Betriebs entdeckt werden .

6.5 Produkte unterliegen der Überprüfung gemäß den Regeln und in dem Umfang, der in der Liste oder ND für einen bestimmten Produkttyp festgelegt ist.

6.6 Bei Bedarf kann die Produktprüfung im Beisein eines Vertreters des Lieferanten oder eines Dritten durchgeführt werden (sofern dies in den Vereinbarungen oder Lieferverträgen vorgesehen ist).

6.7 Produkte werden zur Überprüfung mit begleitenden Unterlagen eingereicht, die ihre Qualität bescheinigen (z. B. Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.).

6.8 Methoden und Mittel zur Kontrolle und Prüfung, die zur Überprüfung gekaufter Produkte verwendet werden, sollten unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Genauigkeit der Messung von Parametern oder Eigenschaften von Produkten ausgewählt werden, die im RD für einen bestimmten Typ sowie in GOST 8.009 festgelegt sind.

Weichen Messgeräte und Kontrollmethoden von den Angaben in der ND ab, muss sich der Verbraucher mit dem Lieferanten über die technischen Eigenschaften der verwendeten Messgeräte und Kontrollmethoden einigen.

Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Messgeräte die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, sollte die Überprüfung mit diesen Geräten eingestellt werden. Produkte, bei deren Überprüfung diese Inkonsistenzen festgestellt wurden, sollten mit anderen effizienten und zeitnah überprüften Mitteln erneut überprüft werden, und auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Überprüfung wird eine Entscheidung über weitere Maßnahmen getroffen.

6.9 Von der autorisierten Person des Lieferanten angenommene Produkte werden zur Überprüfung vorgelegt, zusammen mit der begleitenden Dokumentation, die ihre Qualität bescheinigt (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.), die in der vorgeschriebenen Weise erstellt wurde.

7 Verfahren zur Überprüfung gekaufter Produkte

7.1 Zur Überprüfung eingegangene Produkte müssen getrennt von den zuvor akzeptierten oder aufgrund der Überprüfungsergebnisse als nicht konform befundenen Produkten gelagert werden und über eine entsprechende Kennzeichnung (Etikett, Etikett usw.) verfügen, aus der hervorgeht, dass das Produkt noch nicht akzeptiert wurde oder sich unter Kontrolle oder Prüfung befindet.

7.2 Die Überprüfung der gekauften Produkte kann jederzeit vom Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager des Verbrauchers bis zur Produktionsaufnahme durchgeführt werden. Allerdings sollte der Zeitpunkt der Reklamation berücksichtigt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die gekauften Produkte nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen.

7.3 Wenn Produkte ohne begleitende Qualitätsbescheinigung zur Überprüfung eingereicht werden, kann in einigen Fällen eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ND für diesen Produkttyp durchgeführt werden, wobei die obligatorische Erstellung eines Berichts über die tatsächliche Qualität und Vollständigkeit unter Angabe der fehlenden Dokumente erforderlich ist .

7.4 Bevor Produkte zur Überprüfung vorgelegt werden und diese vor der Lagerung nicht überprüft werden, müssen sie getrennt nach Eingang, Charge, Marke, Name und Größe an speziellen Standorten oder in Lagerhäusern untergebracht werden. Beim Entladen von Produkten sind die in den technologischen Karten, Methoden, Diagrammen und Anweisungen festgelegten Anforderungen und Regeln zu beachten.

7.5 Die Überprüfung von Produkten anhand von Parametern oder Eigenschaften, die nicht in RD, Vereinbarungen oder Lieferverträgen festgelegt sind, kann ohne Vereinbarung mit dem Lieferanten und ohne das Recht durchgeführt werden, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen (z. B. um die Technologie der Produktherstellung zu testen).

7.6 Das Auspacken der Produkte, deren Sortierung, Lieferung an die Prüfstelle, Stapeln und Etikettieren nach der Prüfung erfolgt durch das für die Lagerung zuständige Personal.

7.7 Das für die Lagerung verantwortliche Personal muss die gekauften Produkte unverzüglich zur Überprüfung zusammen mit den Begleitdokumenten des Lieferanten einreichen, die deren Qualität und Vollständigkeit bescheinigen.

7.8 Das für die Produktverifizierung zuständige Personal muss Folgendes prüfen:

Vollständigkeit und Qualität der Begleitdokumentation zum Nachweis der Produktqualität (Zertifikat, Reisepass, Qualitätszertifikat usw.) mit Eintragung in das Prüfprotokoll (Anhang A);

Aussehen des Produkts, Oberflächenzustand, Verpackung, Etikettierung, Vorhandensein mechanischer und anderer Schäden.

Das für die Überprüfung zuständige Personal muss außerdem die erforderlichen Messungen der Parameter oder Eigenschaften des Produkts durchführen und einen Bericht über die Auswahl der Proben (Proben oder Proben) erstellen (Anhang B).

7.9 Die Auswahl der Proben (Proben oder Tests) der zur Überprüfung eingegangenen Produkte erfolgt durch das für deren Lagerung zuständige Personal unter der Kontrolle des für die Überprüfung verantwortlichen Personals aus jeder empfangenen Charge separat in den in der Liste der betroffenen Produkte angegebenen Mengen zur Verifizierung oder ND für einen bestimmten Produkttyp.

7.10 Die Produktcharge, aus der Proben (Proben oder Proben) entnommen wurden, und die Proben selbst (Proben oder Proben) müssen identifiziert werden.

8 Registrierung der Verifizierungsergebnisse gekaufter Produkte

8.1 Das für die Verifizierung zuständige Personal muss nach Eingang der Produkte und Anträge auf Verifizierung diese im Verifizierungsprotokoll (siehe Anhang A) unter Angabe von Name, Menge, Eingangsdatum, Lieferant usw. sowie den Ergebnissen der Kontrolle eintragen und durchgeführte Tests oder Messungen kontrollierter Eigenschaften oder Parameter von Produkten sowie die Durchführung einer Probenahme (Probenahme oder Probenahme) (siehe Anhang B).

8.2 Erfüllt das Produkt die festgelegten Anforderungen, muss das für die Überprüfung zuständige Personal entscheiden, ob es in die Produktion überführt wird.

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