Technologische Ausrüstung. Allgemeine Anforderungen an die Bearbeitbarkeit der Montage Technologische Ausrüstung. Allgemeine Anforderungen an die Bearbeitbarkeit der Montage

Datum der Einführung 01.07.88

Diese Norm gilt für Prozessanlagen, die außerhalb des Herstellers installiert werden sollen, sowie für Rohrleitungsarmaturen und Ventile (im Folgenden als Anlagen bezeichnet), die von allen Sektoren der Volkswirtschaft hergestellt werden.

Die Norm legt allgemeine Anforderungen an die Herstellbarkeit der Baugruppe, die Betriebsbereitschaft und die Vollständigkeit der Ausrüstung fest, um die Dauer des Zyklus für die Erstellung von Bauobjekten zu verkürzen und Konstruktionsindikatoren zu erzielen.

Die Norm gilt nicht für Geräte, auf denen installiert ist fahrzeugesowie auf Befehl des Verteidigungsministeriums der UdSSR hergestellt.

1. ANFORDERUNGEN AN DAS AUSRÜSTUNGSDESIGN

1.1. In Bezug auf die Leistungsbeschreibung, das Design und die normativ-technische Dokumentation des Geräts ist es erforderlich, dass es in zusammengebauter Form geprüft und zum Kunden transportiert wird.

1.2. Wenn das Gerät gemäß den Transportbedingungen nicht zusammengebaut versendet werden kann, wird es in Absprache mit dem Kunden und dem Ministerium (Abteilung), das die Installation durchführt (oder der Organisation in seinem Namen), in der Dokumentation zu Abschnitt 1.1 in Bestandteile unterteilt und die Anforderungen für festgelegt ihre Steuerung Montage und Prüfung.

1.3. Schmiermittel, Hydraulik, Kühlgeräte, Zwischenstufengeräte für Kompressoren usw. sowie Rohrleitungen, Kommunikationsgeräte und Teile zum Anschluss von Steuerungs- und Automatisierungsgeräten sollten als Teil von montiert werden technologische Ausrüstung oder in der Form ausgeführt montageeinheitenauf einer gemeinsamen tragenden Struktur (Rahmen) installiert.

1.4. Die Ausrüstung und Komponenten sollten mit Hebevorrichtungen oder Strukturelementen (Stellen) zum Greifen durch Hebevorrichtungen versehen sein, die beim Transport und bei der Installation verwendet werden.

Das Design der Ausrüstung sollte die Möglichkeit vorsehen, Hebevorrichtungen gemäß GOST 13716-73, GOST 14114-85, GOST 14115-85, GOST 14116-85 und erforderlichenfalls kabellose Griffe, Spezialzapfen usw. zu verwenden.

Die Gehäuse von vertikalen Behältern und Geräten müssen unter Berücksichtigung der bei der Installation auftretenden Belastungen ausgelegt sein.

1.5. Schleudervorrichtungen oder Strukturelemente von Geräten, die zum Schleudern vorgesehen sind, sowie abnehmbare Greifvorrichtungen müssen für eine Hebemasse ausgelegt sein, die die Masse von Geräten, Metallstrukturen, Leitern und Serviceplattformen, Rohrleitungen und deren Befestigungselementen, Wärmedämmung, Korrosionsschutzbeschichtung und anderen an den Geräten befestigten Elementen berücksichtigt vor dem Anheben und Installieren in der Auslegungsposition am Einsatzort sowie zur gleichzeitigen Einwirkung der in GOST 14116-85 angegebenen Lasten.

1.6. IM konstruktionsdokumentation Die Art der Installation des Geräts sollte angegeben werden (die Struktur der Verbindung zwischen dem Gerät und dem Fundament oder der Basis).

direkt auf Gebäudestrukturen;

an temporären oder permanenten Stützelementen (Einstellschrauben, Stützschuhe, Spezialheber, Keilpolster usw.).

1.7. In der Konstruktionsdokumentation für das Gerät, das während der Installation ausgerichtet werden muss, sollten Ausrichtungsbasen angegeben werden, die die Befestigungspunkte der Geräteachsen sowie Plattformen oder Oberflächen zum Einstellen von Niveaus und anderen Überkopfmessgeräten angeben. Falls erforderlich, sollten Einstellschrauben vorgesehen werden.

Anweisungen zur Geräteausrichtung in der Konstruktionsdokumentation finden Sie im empfohlenen Anhang.

Einzelne Teile und (oder) Oberflächen der Ausrüstung, zu denen während des Installationsprozesses freier Zugang zur Durchführung der erforderlichen Messungen besteht, können als Ausrichtungsgrundlagen verwendet werden.

Die Wahl der Ausrichtungsbasen sollte die notwendige Genauigkeit der Überwachung der zulässigen Abweichungen während der Installation mit Standardmess- und -steuergeräten gewährleisten, ohne die Ausrüstung zu zerlegen.

1.8. Die Konstruktion der Ausrüstung, die bei der Installation auf einem Fundament mit Beton gegossen werden soll, sollte die Möglichkeit bieten, diesen Vorgang durchzuführen, ohne die Ausrüstung zu zerlegen.

1.9. Bei der Konstruktion von Geräten, die von Bauteilen transportiert werden, müssen Stifte, Bolzen, Streifen oder andere Befestigungsteile sowie Markierungen (Risiken) vorgesehen werden, um die Wiederholbarkeit der Werksbaugruppe sicherzustellen.

1.10. Die Konstruktion vertikaler Gefäße und Vorrichtungen, deren Installation in der Konstruktionsposition durch die Rotationsmethode ohne Abheben vom Boden angenommen wird, muss eine Stütz-Rotationsvorrichtung vorsehen.

1.11. Die Konstruktion der zu prüfenden Ausrüstung auf Festigkeit oder Dichtheit im Einsatzbereich muss sicherstellen, dass das Prüfmedium gefüllt und entfernt werden kann.

Bei vertikalen Gefäßen und Geräten sollte es möglich sein, diese sowohl im Design als auch in der horizontalen Position zu testen.

1.12. Bei der Konstruktion der Ausrüstung, die während der Installation an der Drehung der rotierenden Teile (Wellen) ausgerichtet werden soll, muss eine Sperrvorrichtung vorgesehen werden, wenn die auf das rotierende Teil ausgeübte Drehkraft 300 N bei einer Hebellänge von 1 m überschreitet.

1.13. In der Konstruktionsdokumentation müssen die Positionen der Dichtungen an den Geräteanschlüssen angegeben sein.

2. ANFORDERUNGEN AN DIE HERSTELLUNG VON AUSRÜSTUNG

2.1. Die Ausrüstung sowie die darin enthaltenen Rohrleitungen, elektrischen Geräte und Verkabelungen müssen zusammengebaut, geprüft und fertiggestellt werden. Um Transportschäden zu vermeiden, können Rohrleitungen nach Vormontage und Prüfung in Montageeinheiten zerlegt werden.

Auf der Baustelle können elektrische Geräte installiert werden, die nach Prüfung mit dem Kunden nicht für die Prüfung der Geräte in der Produktionsanlage erforderlich sind.

2.2. In den in Abschnitt 1.2 dieser Norm vorgesehenen Fällen müssen die Bauteile vor dem Versand an den Kunden die Abnahmeprüfungen (Abnahmekontrolle) einschließlich der Vormontage der Verbindung bestehen bauteileoder Kontrolle ihrer Größen, Abweichungen in Form und Lage.

2.3. Herstellung, Steuerung und Installation von Einzel- und Kleinseriengeräten, die am Einsatzort montiert werden - gemäß GOST 15.005-86.

2.4. Der Zustand der Innenflächen von Geräten und Rohrleitungen (Rohren), der den festgelegten Regeln für Lagerung und Installation unterliegt, sollte die Funktionsfähigkeit der Geräte während der Prüfung und des Betriebs sicherstellen, ohne dass Arbeiten an der Installation durchgeführt werden müssen, um sie von Verunreinigungen und Korrosion zu reinigen.

2.5. Die Geräte und Rohrleitungen müssen gemäß der Konstruktionsdokumentation mit Blei, Kunststoff, Emaille, heißgehärteten Lacken, Gummibeschichtung usw. beschichtet sein sowie vorbereitete Oberflächen aus Spritzbeton, Auskleidung mit Stückmaterialien und Aufbringen einer Korrosionsschutzbeschichtung in der Konstruktionsposition nach der Installation.

2.6. An Geräten und Komponenten gemäß Design und anderen technische Dokumentation muss sein:

1) vorbereitete Andockflächen, Löcher, Halterungen zur Befestigung von Geräten oder Montageeinheiten, die von anderen Unternehmen direkt an den Kunden gesendet werden;

2) die Steckverbinder der Geräte (Montageeinheiten) sind abgedichtet;

3) installierte Teile zur Befestigung von Zäunen, Rohrleitungen, Wärme- und Schalldämmung, Verkleidung, Auskleidung (einschließlich Spritzen) und Metallkonstruktionen für Wartungs-, Instrumenten- und Automatisierungsgeräte, Teile und Strukturen zum Platzieren elektrischer Geräte sowie zum Verlegen und Schützen elektrischer Leitungen (Rohre, Halterungen, Gehäuse) usw.), Mannlöcher, Hebevorrichtungen sowie Teile zum Zentrieren und Festziehen von Geräteteilen;

4) Zwischenteile (Überlagerungen) werden hergestellt, wenn während der Installation von Teilen an den Körpern von Schiffen und Apparaten, die unter der Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden stehen, die bestanden haben, geschweißt werden muss wärmebehandlung und (oder) Korrosionsschutzbeschichtungen aufweisen (Gummieren, Emaillieren usw.);

5) rotierende Montageeinheiten (Teile) der Ausrüstung sind ausgeglichen;

6) die Kanten der zu schweißenden Verbindungen am Installationsort vorbereitet haben;

7) die internen Geräte des Geräts sind während des Transports vor Verformung oder Verschiebung geschützt;

8) installierte Elemente (Teile), um eine Verformung der Scwährend des Transports zu verhindern.

2.7. In den Verbindungsflanschen von Rohrleitungsarmaturen und Ventilen müssen Löcher für Befestigungselemente und Passflächen angebracht werden, außer in vom Kunden angegebenen Fällen.

2.8. Die Innenflächen der Geräte, die während des Transports, der Lagerung und der Installation vor Korrosion geschützt werden sollen, müssen mit Zusammensetzungen und Methoden aufbewahrt werden, bei denen die Geräte zur erneuten Konservierung nicht zerlegt werden müssen.

2.9. Geräte, die während des Betriebs giftige Produkte enthalten, sowie Rohrwärmetauscher, die unter der Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden stehen, müssen vor dem Transport versiegelt und, falls in der Betriebsdokumentation angegeben, mit Inertgas oder Luft mit Überdruck gefüllt werden.

3. VOLLSTÄNDIGKEIT

3.1. Die Vollständigkeit der Ausrüstung sollte anhand der Referenzbedingungen, des Designs und der technischen Spezifikationen für die Ausrüstung bestimmt werden.

3.2. Die Ausrüstung sollte im Allgemeinen Folgendes umfassen:

1) Fundamentschrauben mit eingebetteten Teilen;

2) gereinigte und konservierte Montageeinheiten von Rohrleitungen und für Rohrleitungen, deren Verlegung gemäß den Fundamenten und Strukturen von Gebäuden und Strukturen erfolgt, - Rohre und notwendige Verbindungsteile (Flansche, Formstücke, gebogene Elemente mit einem Durchmesser von mehr als 40 mm, Biegungen, T-Stücke, Übergänge usw.) );

3) Mittel zur technologischen Unterstützung der spezifizierten Anforderungen und (oder) Indikatoren für die Genauigkeit der Montage und Installation, einschließlich: Stütz- und Einstellmittel zum Ausrichten der Ausrüstung auf Fundamenten (Einstellschrauben, Stützschuhe, Spezialheber, Keilpolster usw.); Vorlagen für die Installation von Fundamentschrauben an den kritischsten oder sich wiederholenden (strukturellen) Gerätetypen; Leiter zum Zusammenbau sich wiederholender (struktureller) Montageeinheiten (Baugruppen) von Geräten; speziell abnehmbar hebevorrichtungen (Klemmen, Traversen usw.) sowie spezielle Ausrüstung für hydraulische und pneumatische Prüfungen usw.;

4) Dichtungen, Dichtungsmasse und Sätze von Ausgleichsdichtungen zum Einbau in Verbinder von Bauteilen (Baugruppen), die separat transportiert werden;

5) Drehlager und andere Vorrichtungen zum Installieren von Geräten in der Auslegungsposition;

6) Schweißzusätze (Elektroden, Schweißdrähte und Flussmittel) zum Schweißen von Rohrleitungen aus rostfreiem Stahl und Speziallegierungen sowie Rohre zum Kontrollschweißen;

7) Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen, die für die Installation und Prüfung von Geräten erforderlich sind. Wenn Sie eine Charge von Geräten an ein Objekt senden, wie mit dem Kunden vereinbart, sind diese Produkte im Set des ersten Geräts enthalten.

8) Produkte zur Befestigung der Wärme- und Schalldämmung und verschiedene Innenbeschichtungen, die gegebenenfalls an Geräten angebracht sind, um diese Arbeiten während des Installationsprozesses durchzuführen;

9) Flansche (einschließlich Gegenflansche aller Art) an Geräten, Rohrleitungsarmaturen und Ventilen.

3.3. Im Allgemeinen sollte jedem Gerät eine Dokumentation beigefügt sein, die Folgendes umfasst:

1) Reisepass oder Formular und Installationsanweisungen gemäß GOST 2.601-68;

2) Kommissionier- und Packlisten;

3) montagezeichnung Ausrüstung und ihre Komponenten (beim Transport von Ausrüstung in Teilen) gemäß GOST 2.109-73;

4) eine Montagezeichnung mit Ausnahme von Produkten, für die solche Zeichnungen nicht entwickelt wurden, gemäß GOST 2.109-73;

5) Schemata (hydraulisch, pneumatisch usw.) gemäß GOST 2.701-84;

6) Arbeitszeichnungen, Pässe, Zertifikate usw. für Rohrleitungen, Materialien und Teile für deren Herstellung, die für die Erstellung von Unterlagen über die Lieferung von Rohrleitungen an staatliche Aufsichtsbehörden erforderlich sind.

3.4. Wenn Sie einen Gerätestapel an ein Objekt senden, ist die zugehörige Dokumentation normalerweise im Satz des ersten Geräts enthalten.

ANHANG
Empfohlene ANLEITUNG ZUR AUSRICHTUNG DER AUSRÜSTUNG, DIE IN DER DESIGN-DOKUMENTATION ENTHALTEN IST

1. In der Konstruktionsdokumentation müssen die Haupt- und gegebenenfalls die Hilfsachsen des Geräts, die Referenzabmessungen zwischen den Achsen des Geräts und den Achsen der Löcher für Fundamentschrauben und Einstellschrauben angegeben sein.

2. Auswahl der Lochgrößen in der Ausrüstung für Fundamentschrauben - gemäß GOST 14140-81.

3. Allgemeine Anforderungen gemäß den Anweisungen in den Zeichnungen der Ausrichtungsbasen muss GOST 2.314-68 entsprechen, während:

die Positionen der Montagemarken sind in den Zeichnungen angegeben gesamtansicht und einen Fließbandleiter, auf dessen Regal die Inschrift angebracht ist: "Montagerisiko";

anweisungen zu Installationsrisiken, die die Fixierung in Bezug auf die Haupt- und Hilfsachse des Geräts bezeichnen, werden mit der entsprechenden Erklärung ausgeführt, zum Beispiel: "Längsachse des Antriebs", "Querachse des Geräts";

die Bezeichnung der Oberflächen, die in der allgemeinen Zeichnung und in der Montagezeichnung als Ausrichtungsgrundlage dienen, erfolgt in Form eines Rechtecks. Auf dem Regal der Führungslinie befindet sich die Aufschrift: "Ort der ebenen Installation".

der Ort für die Installation an der Ausrüstung des Lineals ist in der allgemeinen Zeichnung und in der Montagezeichnung angegeben, und die Aufschrift lautet: "Der Ort der Installation des Lineals".

4. In der Konstruktionsdokumentation müssen die zulässigen Abweichungen des Geräts von horizontal, vertikal, parallel und koaxial angegeben sein.

INFORMATIONEN

1. Vom Ministerium für Versammlung und Sonderentwicklung entwickelt und eingeführt bauarbeiten die UdSSR

AUFTRAGNEHMER:

B.V. Popovsky, Dr. Wissenschaften; V.A. Karasik, Cand. Technik. Wissenschaften; P.P. Alekseenko, Cand. Technik. Wissenschaften; V. Ya. Eidelman; IN UND. Golovanov, Cand. Technik. Wissenschaften; V.A. Kalugin; I.P. Petrukhin; M.L. Elyash; I.S. Goldenberg, Cand. Technik. Wissenschaften; M.I. Uritsky; B.N. Kogan; V.A. Sidelnikov; N.P. Polezhaev; D.N. Smirnov; V.A. Kharitonov; A.A. Krasovitsky; V.G. Naumov, Cand. Technik. Wissenschaften; IN UND. Kobtsev; MS. Leites; K.K. Anisovich.

2. GENEHMIGT UND IN EFFEKTIERT DURCH das Dekret des Staatlichen Komitees für Normen der UdSSR vom 21. Dezember 1987 Nr. 4746

3. Die Inspektionsdauer beträgt 1992; Inspektionshäufigkeit 5 Jahre

4. ERSETZEN SIE GOST 24444-80

5. REFERENZVORSCHRIFTEN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

6. REPUBLIKATION. November 1988


seite 1



seite 2



seite 3



s. 4



s. 5



seite 6



seite 7

ZWISCHENSTANDARD

TECHNOLOGISCHE AUSRÜSTUNG

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
INSTALLATIONSTECHNIK

IPK PUBLISHING STANDARDS
Moskau

ZWISCHENSTANDARD

Datum der Einführung 07/01/88

Diese Norm gilt für Prozessanlagen, die außerhalb des Herstellers installiert werden sollen, sowie für Rohrleitungsarmaturen und Ventile (im Folgenden als Anlagen bezeichnet), die von allen Sektoren der Volkswirtschaft hergestellt werden.

Die Norm legt allgemeine Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit der Baugruppe, die Betriebsbereitschaft und die Vollständigkeit der Ausrüstung fest, um die Dauer des Zyklus für die Erstellung von Bauobjekten zu verkürzen und Konstruktionsindikatoren zu erzielen.

Die Norm gilt nicht für Geräte, die an Fahrzeugen installiert sind und für das Verteidigungsministerium hergestellt wurden.

1. ANFORDERUNGEN AN DAS AUSRÜSTUNGSDESIGN

1.1. In Bezug auf die Leistungsbeschreibung, das Design und die technischen Spezifikationen des Geräts ist es erforderlich, dass es in zusammengebauter Form geprüft und zum Kunden transportiert wird.

1.2. Wenn das Gerät gemäß den Transportbedingungen nicht zusammengebaut versendet werden kann, wird es in Absprache mit dem Kunden und dem Ministerium (Abteilung), das die Installation durchführt (oder der Organisation in seinem Namen), in der Dokumentation zu Abschnitt 1.1 in Komponenten unterteilt und die Anforderungen für festgelegt ihre Steuerung Montage und Prüfung.

1.3. Schmier-, Hydraulik-, Kühlgeräte, Zwischenstufengeräte für Kompressoren usw. sowie Rohrleitungen, Kommunikationsgeräte und Teile zum Anschluss von Steuerungs- und Automatisierungsgeräten sollten als Teil technologischer Geräte montiert oder in Form von Montageeinheiten hergestellt werden, die auf einer gemeinsamen Tragstruktur (Rahmen) installiert sind.

1.4. Die Ausrüstung und Komponenten müssen mit Hebevorrichtungen oder Strukturelementen (Stellen) zum Greifen durch Hebevorrichtungen versehen sein, die beim Transport und bei der Installation verwendet werden.

Das Design der Ausrüstung sollte die Möglichkeit vorsehen, Hebevorrichtungen gemäß GOST 13716, GOST 14114, GOST 14115, GOST 14116 und gegebenenfalls kabellose Griffe, Spezialzapfen usw. zu verwenden.

Die Gehäuse von vertikalen Behältern und Geräten müssen unter Berücksichtigung der bei der Installation auftretenden Belastungen ausgelegt sein.

1.5. Anschlagvorrichtungen oder Strukturelemente von zum Anschlag vorgesehenen Geräten sowie abnehmbare Greifvorrichtungen müssen für eine Hebemasse ausgelegt sein, die die Masse von Geräten, Metallstrukturen, Leitern und Serviceplattformen, Rohrleitungen und deren Befestigungselementen, Wärmedämmung, Korrosionsschutzbeschichtung und anderen an den Geräten befestigten Elementen berücksichtigt vor dem Anheben und Installieren in der Auslegungsposition am Einsatzort sowie zur gleichzeitigen Einwirkung der in GOST 14116 angegebenen Lasten.

1.6. In der Konstruktionsdokumentation muss die Methode zur Installation des Geräts angegeben sein (das Design zum Verbinden des Geräts mit dem Fundament oder der Basis):

Direkt auf Gebäudestrukturen;

An temporären oder permanenten Stützelementen (Einstellschrauben, Stützschuhe, Spezialheber, Keilpolster usw.).

1.7. In der Konstruktionsdokumentation für das Gerät, das während der Installation ausgerichtet werden muss, müssen Ausrichtungsbasen angegeben werden, auf denen die Befestigungspunkte der Geräteachsen sowie Plattformen oder Oberflächen zum Einstellen von Niveaus und anderen Überkopfmessgeräten angegeben sind. Falls erforderlich, werden Einstellschrauben bereitgestellt.

Anweisungen zur Geräteausrichtung in der Konstruktionsdokumentation finden Sie im empfohlenen Anhang.

Einzelne Teile und (oder) Oberflächen des Geräts können als Ausrichtungssockel verwendet werden, zu denen während des Installationsprozesses freier Zugang zur Durchführung der erforderlichen Messungen besteht.

Die Wahl der Ausrichtungsbasen sollte die notwendige Genauigkeit der Überwachung der zulässigen Abweichungen während der Installation mit Standardmess- und -steuergeräten gewährleisten, ohne die Ausrüstung zu zerlegen.

1.8. Die Konstruktion der Ausrüstung, die bei der Installation auf einem Fundament mit Beton gegossen werden soll, sollte die Möglichkeit bieten, diesen Vorgang durchzuführen, ohne die Ausrüstung zu zerlegen.

1.9. Bei der Konstruktion von Geräten, die von Bauteilen transportiert werden, müssen Stifte, Bolzen, Streifen oder andere Befestigungsteile sowie Markierungen (Risiken) vorhanden sein, um die Wiederholbarkeit der Werksbaugruppe sicherzustellen.

1.10. Die Konstruktion von vertikalen Gefäßen und Vorrichtungen, deren Installation in der Konstruktionsposition durch die Rotationsmethode ohne Abheben vom Boden angenommen wird, muss eine Stütz-Rotationsvorrichtung vorsehen.

1.11. Die Konstruktion der zu prüfenden Ausrüstung auf Festigkeit oder Dichtheit im Einsatzbereich muss sicherstellen, dass das Prüfmedium gefüllt und entfernt werden kann.

Bei vertikalen Gefäßen und Geräten sollte es möglich sein, diese sowohl im Design als auch in horizontalen Positionen zu testen.

1.12. Bei der Konstruktion der Ausrüstung, die während der Installation an der Drehung der rotierenden Teile (Wellen) ausgerichtet werden soll, muss eine Sperrvorrichtung vorgesehen werden, wenn die auf das rotierende Teil ausgeübte Drehkraft 300 N bei einer Hebellänge von 1 m überschreitet.

1.13. In der Konstruktionsdokumentation müssen die Positionen der Dichtungen an den Geräteanschlüssen angegeben sein.

2. ANFORDERUNGEN AN DIE HERSTELLUNG VON AUSRÜSTUNG

2.1. Die Ausrüstung sowie die darin enthaltenen Rohrleitungen, elektrischen Geräte und Verkabelungen müssen zusammengebaut, geprüft und fertiggestellt werden. Um Transportschäden zu vermeiden, können Rohrleitungen nach Vormontage und Prüfung in Montageeinheiten zerlegt werden.

Elektrische Geräte, die zum Testen der Geräte beim Hersteller nicht erforderlich sind, können nach Absprache mit dem Kunden auf der Baustelle installiert werden.

2.2. In den in Abschnitt 1.2 dieser Norm vorgesehenen Fällen müssen die Bauteile vor dem Versand an den Kunden Abnahmeprüfungen (Abnahmekontrolle) unterzogen werden, einschließlich der Vormontage der zusammenpassenden Bauteile oder der Kontrolle ihrer Abmessungen, Formabweichungen und Lage.

2.3. Herstellung, Steuerung und Installation von Einzel- und Kleinproduktionsanlagen, die am Einsatzort montiert werden - gemäß GOST 15.005.

2.4. Der Zustand der Innenflächen von Geräten und Rohrleitungen (Rohren), der den festgelegten Regeln für Lagerung und Installation unterliegt, sollte die Funktionsfähigkeit der Geräte während der Prüfung und des Betriebs sicherstellen, ohne dass Arbeiten an der Installation durchgeführt werden müssen, um sie von Verunreinigungen und Korrosion zu reinigen.

2.5. Die Geräte und Rohrleitungen müssen gemäß der Konstruktionsdokumentation mit Blei, Kunststoff, Emaille, heißgehärteten Lacken, Gummibeschichtung usw. beschichtet sein sowie vorbereitete Oberflächen aus Spritzbeton, Auskleidung mit Stückmaterialien und Aufbringen einer Korrosionsschutzbeschichtung in der Konstruktionsposition nach der Installation.

2.6. Geräte und Komponenten müssen gemäß der Konstruktion und anderen technischen Unterlagen Folgendes enthalten:

1) vorbereitete Andockflächen, Löcher, Halterungen zur Befestigung von Geräten oder Montageeinheiten, die von anderen Unternehmen direkt an den Kunden gesendet werden;

2) die Steckverbinder der Geräte (Montageeinheiten) sind abgedichtet;

3) installierte Teile zur Befestigung von Zäunen, Rohrleitungen, Wärme- und Schalldämmung, Verkleidung, Auskleidung (einschließlich Spritzen) und Metallkonstruktionen für Wartungs-, Instrumenten- und Automatisierungsgeräte, Teile und Strukturen zum Platzieren elektrischer Geräte sowie zum Verlegen und Schützen elektrischer Leitungen (Rohre, Halterungen, Gehäuse) usw.), Mannlöcher, Hebevorrichtungen sowie Teile zum Zentrieren und Festziehen von Geräteteilen;

4) Zwischenteile (Überzüge) werden hergestellt, wenn während der Installation von Teilen an den Körpern von Behältern und Apparaten, die unter der Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden stehen, geschweißt werden müssen, eine Wärmebehandlung unterzogen wurden und (oder) Korrosionsschutzbeschichtungen (Gummieren, Emaillieren usw.) aufweisen;

5) die rotierenden Montageeinheiten (Teile) der Ausrüstung sind ausgeglichen;

6) die Kanten der zu schweißenden Verbindungen am Installationsort vorbereitet haben;

7) die internen Geräte des Geräts sind während des Transports vor Verformung oder Verschiebung geschützt;

8) installierte Elemente (Teile), um eine Verformung der Schwingungsdämpfungsvorrichtungen während des Transports zu verhindern.

2.7. In den Verbindungsflanschen von Rohrleitungsarmaturen und Ventilen müssen Löcher für Befestigungselemente und Passflächen angebracht werden, außer in vom Kunden angegebenen Fällen.

2.8. Die Innenflächen der Geräte, die während des Transports, der Lagerung und der Installation vor Korrosion geschützt werden sollen, müssen mit Zusammensetzungen und Methoden aufbewahrt werden, bei denen die Geräte zur erneuten Konservierung nicht zerlegt werden müssen.

2.9. Geräte, die während des Betriebs giftige Produkte enthalten, sowie Rohrwärmetauscher, die unter der Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden stehen, müssen vor dem Transport versiegelt und, falls in der Betriebsdokumentation angegeben, mit Inertgas oder Luft mit Überdruck gefüllt werden.

3. VOLLSTÄNDIGKEIT

3.1. Die Vollständigkeit der Ausrüstung sollte anhand der Referenzbedingungen, des Designs und der technischen Spezifikationen für die Ausrüstung bestimmt werden.

3.2. Die Ausrüstung sollte im Allgemeinen Folgendes umfassen:

1) Fundamentschrauben mit eingebetteten Teilen;

2) gereinigte und konservierte Montageeinheiten von Rohrleitungen und für Rohrleitungen, deren Verlegung gemäß den Fundamenten und Strukturen von Gebäuden und Bauwerken erfolgt, - Rohre und notwendige Verbindungsteile (Flansche, Formstücke, gebogene Elemente mit einem Durchmesser von mehr als 40 mm, Biegungen, T-Stücke, Übergänge usw.) );

3) Mittel zur technologischen Unterstützung der spezifizierten Anforderungen und (oder) Indikatoren für die Genauigkeit der Montage und Installation, einschließlich: Stütz- und Einstellmittel zum Ausrichten der Ausrüstung auf Fundamenten (Einstellschrauben, Stützschuhe, Spezialheber, Keilpolster usw.); Vorlagen für die Installation von Fundamentschrauben an den kritischsten oder sich wiederholenden (strukturellen) Gerätetypen; Leiter zum Zusammenbau sich wiederholender (struktureller) Montageeinheiten (Baugruppen) von Geräten; spezielle abnehmbare Lastgreifvorrichtungen (Klemmen, Traversen usw.) sowie spezielle Ausrüstung für hydraulische und pneumatische Prüfungen usw.;

4) Dichtungen, Dichtungsmasse und Sätze von Ausgleichsdichtungen für den Einbau in Verbinder von Bauteilen (Montageeinheiten), die separat transportiert werden;

5) Drehlager und andere Vorrichtungen zum Installieren von Geräten in der Auslegungsposition;

6) Schweißzusätze (Elektroden, Schweißdrähte und Flussmittel) zum Schweißen von Rohrleitungen aus rostfreiem Stahl und Speziallegierungen sowie Rohre zum Kontrollschweißen;

7) Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen, die für die Installation und Prüfung von Geräten erforderlich sind. Wenn Sie eine Charge von Geräten an ein Objekt senden, wie mit dem Kunden vereinbart, sind diese Produkte im Set des ersten Geräts enthalten.

8) Produkte zur Befestigung der Wärme- und Schalldämmung und verschiedene Innenbeschichtungen, die gegebenenfalls an Geräten angebracht sind, um diese Arbeiten während der Installation durchzuführen;

9) Flansche (einschließlich Gegenflansche aller Art) an Geräten, Rohrleitungsarmaturen und Ventilen.

3.3. Im Allgemeinen sollte jedem Gerät eine Dokumentation beigefügt sein, die Folgendes umfasst:

1) Reisepass oder Formular und Installationsanweisungen gemäß GOST 2.601;

2) Kommissionier- und Packlisten;

3) eine Montagezeichnung des Geräts und seiner Bestandteile (beim Transport von Geräten in Teilen) gemäß GOST 2.109;

4) eine Montagezeichnung mit Ausnahme von Produkten, für die solche Zeichnungen nicht entwickelt wurden, gemäß GOST 2.109;

5) Schemata (hydraulisch, pneumatisch usw.) gemäß GOST 2.701;

6) Arbeitszeichnungen, Pässe, Zertifikate usw. für Rohrleitungen, Materialien und Teile für deren Herstellung, die für die Erstellung von Unterlagen über die Lieferung von Rohrleitungen an staatliche Aufsichtsbehörden erforderlich sind.

3.4. Wenn Sie einen Gerätestapel an ein Objekt senden, ist die zugehörige Dokumentation normalerweise im Satz des ersten Geräts enthalten.

ANHANG

ANWEISUNGEN FÜR DIE AUSRÜSTUNG DER AUSRÜSTUNG,
IN DER DESIGN-DOKUMENTATION ENTHALTEN

1. In der Konstruktionsdokumentation müssen die Haupt- und gegebenenfalls die Hilfsachsen des Geräts, die Referenzabmessungen zwischen den Achsen des Geräts und den Achsen der Löcher für Fundamentschrauben und Einstellschrauben angegeben sein.

2. Auswahl der Lochgrößen in der Ausrüstung für Fundamentschrauben - gemäß GOST 14140.

3. Allgemeine Anforderungen, wie sie in den Zeichnungen der Ausrichtungsbasen angegeben sind, müssen GOST 2.314 entsprechen, mit:

Die Positionen der Montagemarken sind in den allgemeinen Anordnungszeichnungen und auf dem Montagelinienführer angegeben, auf dessen Regal die Beschriftung angebracht ist: "Montagerisiko";

Anweisungen zu Montagerisiken, die eine Fixierung in Bezug auf die Haupt- und Hilfsachse des Geräts anzeigen, werden mit der entsprechenden Erklärung ausgeführt, zum Beispiel: "Längsachse des Antriebs", "Querachse des Geräts";

Die Bezeichnung der Flächen als Ausrichtungsgrundlagen in der Gesamtzeichnung und in der Montagezeichnung erfolgt in Form eines Rechtecks, auf dem Feld der Führungslinie wird die Aufschrift angebracht: "Ort der ebenen Installation";

Der Ort für die Installation an der Ausrüstung des Lineals ist in der allgemeinen Zeichnung und in der Montagezeichnung angegeben, und die Aufschrift lautet: "Ort der Installation des Lineals".

4. In der Konstruktionsdokumentation müssen die zulässigen Abweichungen des Geräts von horizontal, vertikal, parallel und koaxial angegeben sein.

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Versammlung und besondere Bauarbeiten der UdSSR

5. REPUBLIKATION. Mai 2004

Technologische Ausrüstung. Allgemeine Anforderungen an die Bearbeitbarkeit der Montage

die derzeitige Norm Diese Norm gilt für Prozessanlagen, die außerhalb des Herstellers installiert werden sollen, sowie für Rohrleitungsarmaturen und Ventile, die von allen Sektoren der Volkswirtschaft hergestellt werden.
Die Norm legt allgemeine Anforderungen an die Herstellbarkeit der Baugruppe, die Betriebsbereitschaft und die Vollständigkeit der Ausrüstung fest, um die Dauer des Zyklus für die Erstellung von Bauobjekten zu verkürzen und Konstruktionsindikatoren zu erzielen.
Diese Norm gilt nicht für Geräte, die an Fahrzeugen installiert sind und auf Anordnung des Verteidigungsministeriums der UdSSR hergestellt wurden.

Text von GOST 24444-87



Andere GOSTs

GOST R 53028-2008 Technologische Ausrüstung für die Gießereiproduktion. Geräuschmerkmale und Methoden ihrer Kontrolle
GOST 31545-2012 Produktionsanlagen für Gießereien. Geräuschmerkmale und Methoden ihrer Kontrolle
GOST 27962-88 Technologische Ausrüstung für Mühlen. Allgemeine Spezifikation
GOST 28693-90 Technologische Ausrüstung für die fleisch- und geflügelverarbeitende Industrie. Hygieneanforderungen
GOST 16318-77 Technologische Ausrüstung für Handelsunternehmen und gastronomie... Begriffe und Definitionen
GOST R 50139-92 Technologische Ausrüstung für die Montage und Montageproduktion von elektronischen Funkgeräten. Allgemeine Spezifikation
GOST R 51282-99 Technologische Ausrüstung zum Starten und technische Komplexe von Raketen- und Weltraumkomplexen. Design- und Teststandards
GOST 23833-95 Gewerbliche Kälteanlagen. Allgemeine Spezifikation
GOST 30768-2001 Produktionsanlagen für Ölbohrköpfe. Testmethoden
GOST 30894-2003 Bohrlochkopf-Bergbaumaschinen. Allgemeine technische Anforderungen
GOST 33724.3-2016 Pneumatische Bremsausrüstung für Schienenfahrzeuge. Sicherheitsanforderungen und Kontrollmethoden. Teil 3. Automatische Einsteller der Bremsgestänge
GOST 33724.2-2016 Pneumatische Bremsausrüstung für Schienenfahrzeuge. Sicherheitsanforderungen und Kontrollmethoden. Teil 2. Hilfsbremsventil, Notbremsventil, pneumatisches Rückschlagbremssteuerventil, Fahrerkranaufsatz

GOST 24444-87

ZWISCHENSTANDARD

TECHNOLOGISCHE AUSRÜSTUNG

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN FÜR DIE INSTALLATIONSTECHNIK

Offizielle Ausgabe

I PC STANDARDS PUBLISHING Moskau

UDC 658.27: 006.354 Gruppe I 08

ZWISCHENSTANDARD

TECHNOLOGISCHE AUSRÜSTUNG

Erfüllt die Anforderungen an die Herstellbarkeit der Baugruppe GOST

Verarbeitungsgerät.

Allgemeine Montage und technologische Anforderungen

MKC 21.020 OKSTU 0070

Datum der Einführung 07/01/88

Diese Norm gilt für Prozessanlagen, die außerhalb des Herstellers installiert werden sollen, sowie für Rohrleitungsarmaturen und Ventile (im Folgenden als Anlagen bezeichnet), die von allen Sektoren der Volkswirtschaft hergestellt werden.

Die Norm legt allgemeine Anforderungen an die Herstellbarkeit der Montage, die Betriebsbereitschaft und die Vollständigkeit der Ausrüstung fest, um die Dauer des Zyklus für die Erstellung von Bauobjekten zu verkürzen und Entwurfsindikatoren zu erzielen.

Die Norm gilt nicht für Geräte, die an Fahrzeugen installiert sind und für das Verteidigungsministerium hergestellt wurden.

1. ANFORDERUNGEN AN DAS AUSRÜSTUNGSDESIGN

1.1. In Bezug auf die Leistungsbeschreibung, das Design und die normativ-technische Dokumentation des Geräts ist es erforderlich, dass es in zusammengebauter Form geprüft und zum Kunden transportiert wird.

1.2. Wenn das Gerät gemäß den Transportbedingungen nicht zusammengebaut versendet werden kann, wird es in Absprache mit dem Kunden und dem Ministerium (Abteilung), das die Installation durchführt (oder der Organisation in seinem Namen), in der Dokumentation zu Abschnitt 1.1 in Bestandteile unterteilt und die Anforderungen für festgelegt ihre Steuerung Montage und Prüfung.

1.3. Schmier-, Hydraulik-, Kühlgeräte, Zwischenstufengeräte für Kompressoren usw. sowie Rohrleitungen, Kommunikationsgeräte und Teile zum Anschluss von Steuerungs- und Automatisierungsgeräten sollten als Teil technologischer Geräte montiert oder in Form von Montageeinheiten hergestellt werden, die auf einer gemeinsamen Tragstruktur (Rahmen) installiert sind.

1.4. Geräte und Komponenten sollten mit Hebevorrichtungen oder Strukturelementen (Stellen) zum Greifen mit Hebegeräten versehen sein, die beim Transport und bei der Installation verwendet werden.

Das Design der Ausrüstung sollte die Möglichkeit vorsehen, Hebevorrichtungen gemäß GOST 13716, GOST 14114, GOST 14115, GOST 14116 und gegebenenfalls kabellose Griffe, Spezialzapfen usw. zu verwenden.

Die Gehäuse von vertikalen Behältern und Geräten müssen unter Berücksichtigung der bei der Installation auftretenden Belastungen ausgelegt sein.

1.5. Anschlagvorrichtungen oder Strukturelemente von zum Anschlag vorgesehenen Geräten sowie abnehmbare Greifvorrichtungen müssen für eine Hebemasse ausgelegt sein, die die Masse von Geräten, Metallstrukturen, Leitern und Serviceplattformen, Rohrleitungen und deren Befestigungselementen, Wärmedämmung, Korrosionsschutzbeschichtung und anderen an den Geräten befestigten Elementen berücksichtigt vor dem Anheben und Installieren in der Auslegungsposition am Einsatzort sowie zur gleichzeitigen Einwirkung der in GOST 14116 angegebenen Lasten.

Nachdruck verboten

Offizielle Ausgabe ★

© Standards Publishing House, £ 19X8\u003e PKI Standards Publishing House. 2004

S. 2 GOST 24444-87

1.6. In der Konstruktionsdokumentation muss die Methode zur Installation des Geräts angegeben sein (das Design zum Verbinden des Geräts mit dem Fundament oder der Basis):

Direkt auf Gebäudestrukturen;

An temporären oder permanenten Stützelementen (Einstellschrauben, Stützschuhe, Spezialheber, Keilpolster usw.).

1.7. In der Konstruktionsdokumentation für das Gerät, das während der Installation ausgerichtet werden muss, sollten Ausrichtungsbasen angegeben werden, die die Befestigungspunkte der Geräteachsen sowie Plattformen oder Oberflächen zum Einstellen von Niveaus und anderen Überkopfmessgeräten angeben. Falls erforderlich, sollten Einstellschrauben vorgesehen werden.

Anweisungen zur Ausrichtung der Geräte in der Konstruktionsdokumentation finden Sie im Anhang.

Einzelne Teile und (oder) Oberflächen der Ausrüstung, zu denen während des Installationsprozesses freier Zugang zur Durchführung der erforderlichen Messungen besteht, können als Ausrichtungsgrundlagen verwendet werden.

Die Wahl der Ausrichtungsbasen sollte die notwendige Genauigkeit der Überwachung der zulässigen Abweichungen während der Installation mit Standardmess- und -steuergeräten gewährleisten, ohne die Ausrüstung zu zerlegen.

1.8. Die Konstruktion der Ausrüstung, die bei der Installation auf einem Fundament mit Beton gegossen werden soll, sollte die Möglichkeit bieten, diesen Vorgang durchzuführen, ohne die Ausrüstung zu zerlegen.

1.9. Bei der Konstruktion von Geräten, die von Bauteilen transportiert werden, müssen Stifte, Bolzen, Streifen oder andere Befestigungsteile sowie Markierungen (Risiken) vorgesehen werden, um die Wiederholbarkeit der Werksbaugruppe sicherzustellen.

1.10. Bei der Konstruktion vertikaler Gefäße und Vorrichtungen, deren Installation in der Konstruktionsposition durch die Rotationsmethode ohne Abheben vom Boden angenommen wird, sollte eine Stützdrehvorrichtung vorgesehen werden.

1.11. Die Konstruktion der zu prüfenden Ausrüstung auf Festigkeit oder Dichtheit im Einsatzbereich muss sicherstellen, dass das Prüfmedium gefüllt und entfernt werden kann.

Bei vertikalen Gefäßen und Geräten sollte es möglich sein, diese sowohl im Design als auch in horizontalen Positionen zu testen.

1.12. Die Konstruktion der Ausrüstung, die auf die Drehung der rotierenden Teile (Wellen) ausgerichtet werden soll, muss mit einer Sperrvorrichtung versehen werden, wenn die auf das rotierende Teil ausgeübte Drehkraft 300 N bei einer Hebellänge von 1 m überschreitet.

1.13. In der Konstruktionsdokumentation müssen die Positionen der Dichtungen an den Geräteanschlüssen angegeben sein.

2. ANFORDERUNGEN AN DIE HERSTELLUNG VON AUSRÜSTUNG

2.1. Die Ausrüstung sowie die darin enthaltenen Rohrleitungen, elektrischen Geräte und Verkabelungen müssen zusammengebaut, geprüft und fertiggestellt werden. Um Schäden während des Transports zu vermeiden, können die Rohrleitungen nach der Vormontage und Prüfung in Montageeinheiten zerlegt werden.

Elektrische Geräte, die für die Prüfung der Geräte in der Produktionsanlage nicht erforderlich sind, können nach Absprache mit dem Kunden auf der Baustelle installiert werden.

2.2. In den in Abschnitt 1.2 vorgesehenen Fällen müssen die Bauteile vor dem Versand an den Kunden Abnahmeprüfungen (Abnahmekontrolle) unterzogen werden, einschließlich der vorläufigen Montage der zusammenpassenden Bauteile oder der Kontrolle ihrer Abmessungen, Abweichungen in Form und Lage.

2.3. Herstellung, Steuerung und Installation von Einzel- und Kleinseriengeräten. am Einsatzort montiert - nach GOSG 15.005.

2.4. Der Zustand der Innenflächen von Geräten und Rohrleitungen (Rohren), der den festgelegten Regeln für Lagerung und Installation unterliegt, sollte die Funktionsfähigkeit der Geräte während der Prüfung und des Betriebs sicherstellen, ohne dass Arbeiten an der Installation durchgeführt werden müssen, um sie von Verunreinigungen und Korrosion zu reinigen.

2.5. Die Geräte und Rohrleitungen müssen mit Blei, Kunststoff, Emaille, heißgehärteten Lacken, Gummibeschichtungen usw. beschichtet sein, wie in der Konstruktionsdokumentation vorgesehen, und die zu spritzenden Betonoberflächen müssen vorbereitet werden.

GOST 24444-87 S. 3

unter Verwendung von Stückmaterialien und Aufbringen einer Korrosionsschutzbeschichtung in der Entwurfsposition nach der Installation.

2.6. Geräte und Komponenten müssen gemäß der Konstruktion und anderen technischen Unterlagen Folgendes enthalten:

1) vorbereitete Andockflächen, Löcher, Halterungen zur Befestigung von Geräten oder Montageeinheiten, die von anderen Unternehmen direkt an den Kunden gesendet werden;

2) die Steckverbinder der Geräte (Montageeinheiten) sind abgedichtet;

3) installierte Teile zur Befestigung von Zäunen, Rohrleitungen, Wärme- und Schalldämmung, Auskleidung. Auskleidungen (einschließlich Spritzen) und Metallkonstruktionen für Wartungs-, Instrumenten- und Automatisierungsgeräte, Teile und Strukturen zum Platzieren elektrischer Geräte sowie zum Verlegen und Schützen elektrischer Leitungen (Rohre, Halterungen, Gehäuse usw.), Mannlöcher, Anschlagvorrichtungen und auch Details zum Zentrieren und Festziehen von Geräteteilen;

4) Zwischenteile (Auskleidungen) werden hergestellt, wenn während der Installation von Teilen an den Körpern von Behältern und Apparaten, die unter der Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden stehen, geschweißt werden müssen, einer Wärmebehandlung unterzogen wurden und (oder) Korrosionsschutzbeschichtungen (Gummieren, Emaillieren usw.) aufweisen;

5) rotierende Montageeinheiten (Teile) der Ausrüstung sind ausgeglichen;

6) die Kanten der zu schweißenden Verbindungen am Installationsort vorbereitet haben;

7) die internen Geräte des Geräts sind während des Transports vor Verformung oder Vermischung geschützt;

8) installierte Elemente (Teile), um eine Verformung der Scwährend des Transports zu verhindern.

2.7. In den Verbindungsflanschen von Rohrleitungsarmaturen und Ventilen müssen Löcher für Befestigungselemente und Passflächen angebracht werden, außer in vom Kunden angegebenen Fällen.

2.8. Innenflächen von Geräten, die während des Transports vor Korrosion geschützt werden sollen. Lagerung und Installation müssen mit Zusammensetzungen und Methoden aufbewahrt werden, die keine Demontage der Geräte zur erneuten Konservierung erfordern.

2.9. Geräte, die während des Betriebs giftige Produkte enthalten, sowie Rohrwärmetauscher, die unter der Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden stehen, müssen vor dem Transport versiegelt und, falls in der Betriebsdokumentation angegeben, mit Inertgas oder Luft mit Überdruck gefüllt werden.

3. VOLLSTÄNDIGKEIT

3.1. Die Vollständigkeit der Ausrüstung sollte anhand der Referenzbedingungen, des Designs und der technischen Spezifikationen für die Ausrüstung bestimmt werden.

3.2. Die Ausrüstung sollte im Allgemeinen Folgendes umfassen:

1) Fundamentschrauben mit eingebetteten Teilen;

2) gereinigte und konservierte Montageeinheiten von Rohrleitungen und für Rohrleitungen, deren Verlegung gemäß den Fundamenten und Strukturen von Gebäuden und Strukturen, Rohren und erforderlichen Verbindungsteilen (Flansche, Formstücke, Gewindeelemente mit einem Durchmesser von mehr als 40 mm, Biegungen, T-Stücke, Übergänge usw.) erfolgt. );

3) Mittel zur technologischen Unterstützung der angegebenen Anforderungen und (oder) Indikatoren für die Genauigkeit der Montage und Installation, einschließlich: Stütz- und Einstellmittel zur Ausrichtung der Ausrüstung auf dem Fundament (Einstellschrauben, Stützschuhe, Spezialheber, Keilpolster usw.) ;; Vorlagen für die Installation von Fundamentschrauben an den kritischsten oder sich wiederholenden (strukturellen) Gerätetypen; Leiter zum Zusammenbau sich wiederholender (struktureller) Montageeinheiten (uhts) von Geräten; spezielle abnehmbare Lastgreifvorrichtungen (Klemmen, Traversen usw.) sowie spezielle Ausrüstung für hydraulische und pneumatische Prüfungen usw.;

4) Dichtungen, Dichtungsmasse und Sätze von Ausgleichsdichtungen zum Einbau in Verbinder von Bauteilen (Baugruppen), die separat transportiert werden;

5) Drehlager und andere Vorrichtungen zum Installieren von Geräten in der Auslegungsposition;

S. 4 GOST 24444-87

6) Schweißzusätze (Elektroden, Schweißdrähte und Flussmittel) zum Schweißen von Rohrleitungen aus rostfreiem Stahl und Speziallegierungen sowie Rohre zum Kontrollschweißen;

7) Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen, die für die Installation und Prüfung von Geräten erforderlich sind. Wenn Sie eine Charge von Geräten an ein Objekt senden, wie mit dem Kunden vereinbart, sind diese Produkte im Set des ersten Geräts enthalten.

8) Produkte zur Befestigung der Wärme- und Schalldämmung und verschiedene Innenbeschichtungen, die gegebenenfalls an der Ausrüstung angebracht sind, um diese Arbeiten während des Installationsprozesses durchzuführen;

9) Flansche (einschließlich Gegenflansche aller Art) an Geräten, Rohrleitungsarmaturen und Ventilen.

3.3. Jedem Gerät sollte im Allgemeinen eine Dokumentation beigefügt sein, die Folgendes umfasst:

1) Reisepass oder Formular und Installationsanweisungen gemäß GOST 2.601;

2) Kommissionier- und Packlisten;

3) eine Montagezeichnung der Ausrüstung und ihrer Bestandteile (beim Transport von Ausrüstung in Teilen) gemäß GOST 2.109;

4) eine Montagezeichnung mit Ausnahme von Produkten, für die solche Zeichnungen nicht entwickelt wurden, gemäß GOST 2.109;

5) Schemata (hydraulisch, pneumatisch usw.) gemäß GOST 2.701;

6) Arbeitszeichnungen, Pässe, Zertifikate usw. für Rohrleitungen, Materialien und Teile für deren Herstellung, die für die Erstellung von Unterlagen über die Lieferung von Rohrleitungen an staatliche Aufsichtsbehörden erforderlich sind.

3.4. Wenn Sie einen Gerätestapel an ein Objekt senden, ist die zugehörige Dokumentation normalerweise im Satz des ersten Geräts enthalten.

GOST 24444-87 S. 5

ANWEISUNGEN FÜR DIE AUSRÜSTUNG DER AUSRÜSTUNG,

IN DER DESIGN-DOKUMENTATION ENTHALTEN

In der Konstruktionsdokumentation sollten die Haupt- und gegebenenfalls Hilfsachsen des Geräts, die Verbindungsabmessungen zwischen den Achsen des Geräts und den Achsen der Löcher für Fundamentschrauben und Einstellschrauben angegeben sein.

2. Auswahl der Lochgrößen in der Ausrüstung für Fundamentschrauben - aber GOST 14140.

3. Die in den Zeichnungen der Ausrichtungsbasen angegebenen allgemeinen Anforderungen müssen GOST 2.314 entsprechen. beim

Die Positionen der Befestigungsmarkierungen sind in den allgemeinen Anordnungszeichnungen und in der Montageleitung angegeben. auf dem Regal, auf dem die Beschriftung angebracht ist: "Installationsrisiko":

Die Anweisungen zu Montagerisiken, die auf die planmäßige Fixierung der Haupt- und Nebenachse des Geräts hinweisen, werden mit einer entsprechenden Erklärung ausgeführt, zum Beispiel: "Längsachse des Antriebs". "Querachse der Vorrichtung";

Die Bezeichnung der Flächen als Ausrichtungsgrundlage auf der Zeichnung der allgemeinen Heugabel und auf der Montagezeichnung erfolgt in Form eines Rechtecks, auf dem Weg der Führungslinie befindet sich die Aufschrift: "Ort der ebenen Installation":

Mesgo für die Installation an der Ausrüstung des Lineals ist auf der allgemeinen Zeichnung und auf der Montagezeichnung angegeben, und die Aufschrift lautet: "Ort der Installation des Lineals".

4. In der Konstruktionsdokumentation müssen die zulässigen Abweichungen des Geräts von horizontal, vertikal, parallel und koaxial angegeben sein.

S. 6 GOST 24444-87

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Versammlung und besondere Bauarbeiten der UdSSR

2. GENEHMIGT UND IN EFFEKTIERT durch das Dekret des Staatskomitees der UdSSR, jedoch Standards vom 21.12.87 Nr. 4746

3. ERSETZEN SIE GOST 24444-7480

4. REFERENZVORSCHRIFTEN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

5. REPUBLIKATION. Mai 2004

Herausgeber V.P. O.-urtsol Technical rslakgor P.N. Prusakoaa Korrekturleser M.N. Psrshina Computer und Layout von I.L. Ialeikipoy

Sie. Eier. Nr. 023S4 vom 14.07.2000. Legen Sie das Set 31.05.2004 ein. Unterzeichnet für den Druck am 11. Juni 2004. Uns. ". Chech. l. 0,93. Uch.-ed_1. 0.S4.

Auflage 89 zke. Ab 2639. Zak. 578.

IPK Standards Publishing House, 107076, Moskau. Kololezny Lane .. 14.hltp: /7www.Mandarth.ru E-Mail: iiiroftblandarife.ro

Satz im Verlag auf einem PC Gedruckt in der IPK-Filiale Igaate.stko Standards - Typ. "Moskauer Drucker *, 105062 Moskau. Lmlin Lane .. 6.