Zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens „Moscow Metro. Pensionskasse des Russischen Bundes

Anmeldeformular für

zusätzliche Versicherungsprämien DSV-3

Aktualisierte die Form des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind, das Verfahren für deren Bereitstellung und die Formate für deren Bereitstellung an in elektronischem Format.

Das Register wird vom Arbeitgeber eingereicht, Auflistung hinzufügen. Versicherungsbeiträge für die kapitalgedeckte Rente der Versicherten.

Das Register wird separat generiert in Bezug auf die Höhe der zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die finanzierte Rente jeder versicherten Person (falls bezahlt).

Klare Reihenfolge der Präsentation der Arbeitgeber des Versichertenregisters auf hardcopy und in elektronisches Formular mit verbessertem qualifiziertem elektronische Unterschrift.

Die Aktualisierung betraf die Form des Registers für zusätzliche Versicherungsprämien DSV-3. Es muss von allen Organisationen vertreten werden, die zusätzliche Auflistungen vornehmen. Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer für den finanzierten Teil der Rente.

Das Register wird vierteljährlich spätestens 20 Tage nach Quartalsende eingereicht.

Das Register legt fest:

Der Gesamtbetrag der überwiesenen Mittel,

Vollständiger Name der versicherten Person,

Die Höhe der übertragenen Zusatzbeiträge,

Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge.

Das Register wird der FIU vorgelegt Spätestens 20 Tage nach dem Ende des Quartals, in dem zusätzliche Beiträge übertragen und Beiträge gezahlt wurden.

VORSTAND DES PENSIONSFONDS DER RUSSISCHEN FÖDERATION

VERORDNUNG vom 09.06.16 N 482p

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES FORMULARS

"REGISTRIERUNG VON VERSICHERTEN PERSONEN ........"

Gemäß Artikel 9 Teile 4, 6 und 7 Bundesgesetz vom 30. April 2008 N 56-FZ "Über zusätzliche Versicherungsbeiträge für finanzierte Renten und staatliche Unterstützung für die Bildung von Renteneinsparungen" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 18, Art. 1943; 2012, N 31, Art. 4322; 2014 N 30, Art. 4217; N 45, Art. 6155) Der Vorstand der Pensionskasse der Russischen Föderation entscheidet:

1. So genehmigen Sie das beigefügte:

formular "Register der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur finanzierten Rente aufgeführt sind und die Arbeitgeberbeiträge gezahlt wurden" (Formular DSV-3) gemäß Anhang Nr. 1;

Das Verfahren zur Einreichung des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und die Arbeitgeberbeiträge gemäß Anhang Nr. 2 gezahlt wurden;

Das Format für die Einreichung des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und die Arbeitgeberbeiträge in elektronischer Form (Datenformat) gemäß Anhang Nr. 3 gezahlt wurden.

2. Um ungültig zu erklären:

beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p "Nach Genehmigung des DSV-3-Formulars" Register der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zum finanzierten Teil der Arbeitsrente übertragen und die Arbeitgeberbeiträge gezahlt wurden ", Das Verfahren für die Einreichung bei der Gebietskörperschaft der Pensionskasse sowie das Format für die Übermittlung des Registers an die Gebietskörperschaft des PFR in elektronischer Form (Datenformat) "(registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 10. Februar 2009, Registrierung N 13286);

beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 23. Juni 2011 N 173p "Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p" ...


VORSTAND DES PENSIONSFONDS DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG
vom 09.06.16 N 482p

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES FORMULARS
"REGISTRIERUNG DER VERSICHERTEN PERSONEN, FÜR DIE AUFGEFÜHRT

UND DIE GEBÜHREN DES ARBEITGEBERS WURDEN BEZAHLT ", VERFAHREN FÜR DIE EINREICHUNG
REGISTRIERUNG DER VERSICHERTEN PERSONEN
ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSBEITRÄGE FÜR DIE FUNKTIONSPENSION
UND DIE GEBÜHREN DES ARBEITGEBERS WURDEN BEZAHLT, SOWIE FORMAT
EINREICHUNG DES REGISTERS DER VERSICHERTEN PERSONEN
ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSBEITRÄGE Gelistet
DER BEITRAG DES ARBEITGEBERS ZUR AKKUMULIERTEN PENSION UND BEZAHLT
IN ELEKTRONISCHER FORM (DATENFORMAT)


Gemäß Artikel 9 Teile 4, 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ "Über zusätzliche Versicherungsbeiträge für finanzierte Renten und staatliche Unterstützung für die Bildung von Renteneinsparungen" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 18, Art. 1943; 2012, N 31, Art. 4322; 2014, N 30, Art. 4217; N 45, Art. 6155) Der Vorstand der Pensionskasse der Russischen Föderation entscheidet:

1. So genehmigen Sie das beigefügte:

formular "Register der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur finanzierten Rente aufgeführt sind und die Arbeitgeberbeiträge gezahlt wurden" (Formular DSV-3) gemäß Anhang Nr. 1;

Das Verfahren zur Einreichung des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und die Arbeitgeberbeiträge gemäß Anhang Nr. 2 gezahlt wurden;

Das Format für die Einreichung des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und die Arbeitgeberbeiträge in elektronischer Form (Datenformat) gemäß Anhang Nr. 3 gezahlt wurden.

2. Um ungültig zu erklären:

beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p "Nach Genehmigung des DSV-3-Formulars" Register der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zum finanzierten Teil der Arbeitsrente übertragen und die Arbeitgeberbeiträge gezahlt wurden ", Das Verfahren für die Einreichung bei der Gebietskörperschaft der Pensionskasse sowie das Format für die Übermittlung des Registers an die Gebietskörperschaft des PFR in elektronischer Form (Datenformat) "(registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 10. Februar 2009, Registrierung N 13286);

beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 23. Juni 2011 N 173p "Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p" ...

Der Vorsitzende
A. DROZDOV

Anhang N 1

Genehmigt
Durch den Vorstand
Die Pensionskasse
Russische Föderation
vom 9. Juni 2016 N 482p

Form DSV-3


Registrierung
Versicherte, für die eine Zusatzversicherung besteht
Beiträge zur finanzierten Rente und bezahlte Arbeitgeberbeiträge



Anhang N 2

Genehmigt
Durch den Beschluss des Vorstandes
Die Pensionskasse
Russische Föderation
vom 9. Juni 2016 N 482p

AUFTRAG
EINREICHUNG DES REGISTERS DER VERSICHERTEN PERSONEN,
FÜR DIE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSBEITRÄGE AUFGEFÜHRT SIND
BEITRAG DES ARBEITGEBERS UND BEITRÄGE DES ARBEITGEBERS

I. Allgemeine Bestimmungen


1.1. Das Verfahren zur Einreichung des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und deren Arbeitgeberbeiträge gezahlt wurden (im Folgenden als Register der versicherten Personen bezeichnet), wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Artikel 4, 6, 7 des Bundesgesetzes Nr. 56 vom 30. April 2008 erstellt Bundesgesetz "Über zusätzliche Versicherungsbeiträge für finanzierte Renten und staatliche Unterstützung bei der Bildung von Renteneinsparungen" (im Folgenden - Bundesgesetz vom 30. April 2008 N 56-FZ).

1.2. Das Register der Versicherten wird von der Arbeitgeberliste eingereicht:

zusätzliche Versicherungsbeiträge für die kapitalgedeckte Rente versicherter Personen;

arbeitgeberbeiträge an die Versicherten (falls bezahlt).

1.3. Gemäß Artikel 9 Teil 4 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 bildet der Arbeitgeber gleichzeitig mit der Übertragung zusätzlicher Versicherungsprämien ein Register der Versicherten, das folgende Angaben enthält:

1) den Gesamtbetrag der überwiesenen Mittel, einschließlich:

a) die Höhe aller übertragenen zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die kapitalgedeckte Rente der Versicherten;

b) die Höhe aller bezahlten Arbeitgeberbeiträge (falls bezahlt);

2) die Nummer des Zahlungsauftrags und das Datum seiner Ausführung;

3) die Versicherungsnummer des individuellen persönlichen Kontos jeder versicherten Person;

4) Nachname, Name, Patronym (gegebenenfalls Nachname) jeder versicherten Person;

5) die Höhe der übertragenen zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die finanzierte Rente jeder versicherten Person;

6) die Höhe der Arbeitgeberbeiträge, die zugunsten jeder versicherten Person gezahlt wurden (falls gezahlt).

Die Register werden getrennt für die Höhe der zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die finanzierte Rente und für die Höhe der Arbeitgeberbeiträge (falls gezahlt) gebildet.

1.4. Gemäß Artikel 9 Teil 6 und 7 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 wird das Register der Versicherten vom Arbeitgeber der Gebietskörperschaft der Pensionskasse der Russischen Föderation (im Folgenden als Gebietskörperschaft der Pensionskasse der Russischen Föderation bezeichnet) oder über die kommunale Dienstleistungen (im Folgenden als MFC bezeichnet) spätestens 20 Tage nach dem Ende des Quartals, in dem zusätzliche Versicherungsbeiträge auf die finanzierte Rente übertragen und die Arbeitgeberbeiträge gezahlt wurden (falls gezahlt).

Arbeitgeber, durchschnittliche Mitarbeiterzahl deren Mitarbeiter für das vorangegangene Kalenderjahr die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegte Anzahl sowie neu gegründete (auch durch Umstrukturierung) Organisationen überschreiten, deren Anzahl die in Artikel 9 Teil 7 festgelegten Anzahl der Mitarbeiter übersteigt Bundesgesetz vom 30. April 2008 N 56-FZ, die Nummer, repräsentiert das Register der Versicherten in der Form elektronisches Dokumentunterzeichnet mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Bundesgesetz Nr. 63-FZ vom 6. April 2011 "Über elektronische Signaturen" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2011, Nr. 15, Art. 2036; N 27, Art. 3880; 2012, 29, Art. 3988; 2013, N 14, Art. 1668; N 27, Art. 3463; Art. 3477; 2014, N 11, Art. 1098; N 26, Art. 3390; 2016, N 1, Art. Nr. 26, Art. 3889).

Auf die gleiche Weise kann das Register der Versicherten von Arbeitgebern, deren durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr der in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 festgelegten Anzahl oder weniger entspricht, bei der Gebietskörperschaft der russischen Pensionskasse oder über die MFC eingereicht werden.


II. Vorlage des Versichertenregisters durch den Arbeitgeber
auf Papier


2.1. Arbeitgeber, deren durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 festgelegte Zahl nicht überschreitet, können ein Register der Versicherten auf Papier einreichen.

2.2. Der Arbeitgeber legt zwei Kopien des Versichertenregisters in Papierform vor.

2.3. Wenn das Volumen des Registers zwei oder mehr Blätter beträgt, werden die Blätter nummeriert und zusammengefügt. Die Broschüre ist mit einem Faden vernäht. Die Enden des Befestigungsfadens werden aus der Rückseite des Registers der Versicherten herausgezogen, gebunden und mit einem Blatt Papier versiegelt, auf dem die Inschrift angebracht ist: "Im Register genähte, nummerierte und versiegelte ... Blätter." Diese Inschrift wird vom Leiter oder Hauptbuchhalter des Arbeitgebers (sofern der Leiter der Organisation eine Vollmacht dafür vorlegt) unterzeichnet und durch das Siegel der Organisation (falls vorhanden) bestätigt.


III. Vorlage des Registers des Versicherten durch den Arbeitgeber
Personen in elektronischer Form mit erweiterter Qualifikation
elektronische Unterschrift


3.1. Arbeitgeber, deren durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im vorangegangenen Kalenderjahr die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 festgelegte Anzahl übersteigt, sowie neu gegründete (auch durch Umstrukturierung) Organisationen, deren Anzahl der Beschäftigten die festgelegte Anzahl überschreitet Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ, die Nummer, repräsentiert das Register der Versicherten in Form eines elektronischen Dokuments, das mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist.

In gleicher Weise kann das Register der Versicherten von Arbeitgebern eingereicht werden, deren durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr der in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes Nr. 56-FZ vom 30. April 2008 festgelegten Anzahl oder weniger entspricht.

3.2. In den in Ziffer 3.1 genannten Fällen erstellt der Arbeitgeber das Register in Form einer Akte gemäß dem genehmigten Format zur Einreichung des Registers der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und deren Arbeitgeberbeiträge in elektronischer Form (Datenformat) gezahlt wurden.

3.3. Die Akte mit dem Register der Versicherten ist mit einer verstärkten qualifizierten elektronischen Unterschrift des Leiters oder Hauptbuchhalters des Arbeitgebers zu unterzeichnen (sofern hierfür eine Vollmacht des Leiters der Organisation vorliegt).

3.4. Die Einreichung des Registers der versicherten Personen in elektronischer Form mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt in geschlossener (verschlüsselter) Form unter Verwendung zertifizierter Mittel zum Schutz kryptografischer Informationen, die in den Gebietskörperschaften der FIU verwendet werden.

3.5. Mitarbeiter territoriale Körperschaft Nachdem die FIU eine Akte mit dem Register der Versicherten in elektronischer Form erhalten hat, entschlüsselt sie diese, überprüft die Gültigkeit der erweiterten qualifizierten elektronischen Unterschrift des Arbeitgebers, vergleicht die im Register der Versicherten angegebenen Beträge der zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die finanzierte Rente mit den im Register der Versicherten angegebenen Arbeitgeberbeiträgen (falls gezahlt) mit den in Der Programmkomplex der Pensionskasse der Russischen Föderation überprüft die Daten im Register der Versicherten auf Übereinstimmung mit den Angaben des Arbeitgebers, den Versicherungsnummern der einzelnen persönlichen Konten (SNILS), den Nachnamen, Vornamen und Patronymien (letztere - falls vorhanden) der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur finanzierten Rente aufgeführt sind und (oder) die Beiträge des Arbeitgebers wurden gezahlt (falls gezahlt) und unterzeichnen die Datei in Abwesenheit von Fehlern mit seiner erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur, verschlüsseln und senden (senden über sichere Telekommunikationskanäle) an den Arbeitgeber.

3.6. Wenn Fehler festgestellt werden, wird das Register der Versicherten zusammen mit einem Fehlerbericht, der vom Softwarepaket der Pensionskasse der Russischen Föderation als Ergebnis der Überprüfung des Registers herausgegeben wurde, zur Korrektur und erneuten Einreichung des Registers der Versicherten an den Arbeitgeber zurückgesandt.


Anhang N 3

Genehmigt
Durch den Beschluss des Vorstandes
Die Pensionskasse
Russische Föderation
vom 9. Juni 2016 N 482p

Bei der Erhöhung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens "Moscow Metro"

In Übereinstimmung mit dem Haushaltskodex der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz vom 14. November 2002 N 161-FZ "Über staatliche und kommunale Einheitsunternehmen": 1. Erhöhung des gesetzlichen Fonds des Moskauer Staatseinheitsunternehmens "Moskauer Lenin-Orden" im Jahr 2011 und der Orden des Roten Banners der Arbeit der Lenin-Metro (Staatliches Einheitliches Unternehmen "Moskauer Metro") in Höhe von 11.200.000.000 Rubel, einschließlich: - 8.500.000.000 Rubel für Investitionen in Kapitalbauprojekte in Moskau U-Bahn gemäß Anhang zu dieser Verordnung; - 2.700.000.000 Rubel für den Zweck gemäß der Machbarkeitsstudie zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des Moskauer Metro State Unitary Enterprise (im Folgenden - Machbarkeitsstudie). 2. Um festzustellen, dass zur Erhöhung des gesetzlichen Fonds des Moskauer Metro State Unitary Enterprise (Klausel 1) folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: 2.1. Einreichung innerhalb einer Woche ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung zusammen mit B und einer vereinbarten Durchführbarkeitsstudie in Höhe von 11.200.000.000 Rubel (Klausel 1), in der die Ziele, das Volumen und die Zeiträume für die Verwendung der aus dem Moskauer Haushalt bereitgestellten Mittel angegeben sind. 2.2. Durchführung und durch die Abteilung wirtschaftspolitik und die Entwicklung der Stadt Moskau, eine Machbarkeitsstudie (Ziffer 2.1) innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum ihrer Einreichung. 3. Feststellen, dass Maßnahmen zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des Moskauer U-Bahn-Einheitsunternehmens vom Immobilienamt der Stadt Moskau durchgeführt werden, vorbehaltlich eines positiven Abschlusses der Durchführbarkeitsstudie (Abschnitt 2.2). 4. Stellen Sie fest, dass die in der Durchführbarkeitsstudie (Abschnitt 2.1) angegebenen Transaktionen im Zusammenhang mit Investitionen in den Kapitalbau von städtischen Einrichtungen vom Eigentümer gemäß den Bestimmungen von Artikel 23 des Bundesgesetzes Nr. 161-FZ vom 14. November 2002 vereinbart wurden "Über staatliche und kommunale Einheitsunternehmen". 5. zusammen mit dem Ministerium für Verkehr und Entwicklung der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur der Stadt Moskau dem Ministerium für Eigentum der Stadt Moskau vierteljährliche Übermittlungen und Berichte des staatlichen Einheitsunternehmens "Moscow Metropolitan" über die Durchführbarkeitsstudie vorlegen, aus denen die Zwecke der Verwendung der zugewiesenen Haushaltsmittel hervorgehen; Volumen ihrer Ausgaben und Erreichung der geplanten Indikatoren für Durchführbarkeitsstudien. 6. Die Anordnung der Regierung von Moskau von "Über die Erhöhung des gesetzlichen Fonds des staatlichen Einheitsunternehmens" Moscow Metro "im Jahr 2011" als ungültig anzuerkennen. 7. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Verordnung wird dem stellvertretenden Bürgermeister von Moskau, dem Leiter von N. Sergunina, übertragen. und der stellvertretende Bürgermeister von Moskau in Khusnullin M.Sh. Pp Bürgermeister von Moskau S. S. Sobyanin Anhang zum Beschluss der Regierung von Moskau vom 16. Juni 2011 N 482-RP Liste der U-Bahn-Bauanlagen, die durch die Aufstockung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens "Moscow Metro" im Jahr 2011 finanziert wurden __________________________________________________________________ N p / p Name Objekt __________________________________________________________________ 1. Mitinsko-Stroginskaya-Linie "Mitino" - "Pyatnitskaya" aus dem Depot "Mitino" (einschließlich des Slop-Emergency-Gebäudes) 2. Butovskaya-Linie "Ulitsa Starokachalovskaya" - "Bitsevsky Park", einschließlich Sackgassen für Station "Ulitsa" Starokachalovskaya "3. Zamoskvoretskaya Linie" Krasnogvardeyskaya "-" Brateevo "aus dem Depot" Brateevo "4. Lyublinsko-Dmitrovskaya Linie" Maryina Roshcha "-" Petrovsko-Razumovskaya "-" Seligerskaya "aus dem Depot arbeitet in meiner N 915, St. "Petrovsko-Razumovskaya" 6. Tagansko-Krasnopresnenskaya Linie "Vykhino" - "Zhulebino" mit dem Wiederaufbau des Depots "Vykhino" 7. Kalininsko-Solntsevskaya Linie "D. Fichtenzentrum "-" Victory Park "8. Zweite Ausfahrt st. "Baumanskaya" 9. Ringlinie st. "Suworowskaja" 10. Sokolnicheskaya Linie "Yugo-Zapadnaya" - "Troparevo" 11. Der dritte Austauschkreis "Business Center" - "N. Maslovka "aus dem Khoroshevo-Depot

- "Untersuchungskarte eines Kindes (Jugendlichen) mit einer ungewöhnlichen Reaktion auf Impfungen (Wiederholungsimpfungen) BCG" (Formblatt N 055 / Jahr);

Sowie andere in der vorgeschriebenen Weise genehmigte primäre Buchhaltungsunterlagen;

2.2. In dem Bericht in Formblatt Nr. 5 "Informationen zu vorbeugenden Impfungen" sind enthalten:

Nur Informationen zur abgeschlossenen Impfung. Wenn die Impfung beispielsweise vier Impfungen umfasst, enthält der Bericht Informationen zu nur vier geimpften Personen.

Informationen zu allen Wiederholungsimpfungen;

Informationen zu Impfungen mit Impfstoffen (Toxoiden) aus dem In- und Ausland, die registriert und zur vorgeschriebenen Verwendung zugelassen sind;

Informationen zu Impfungen, die im Rahmen des nationalen Kalenders für vorbeugende Impfungen, des Kalenders für vorbeugende Impfungen gegen epidemische Indikationen und zusätzlicher Impfungen im Rahmen des vorrangigen nationalen Projekts durchgeführt wurden;

2.3. Zeile 01 „Pertussis-Impfung“ umfasst die Anzahl der Kinder, die drei Dosen Pertussis-, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoffe erhalten haben.

2.4. Zeile 02 „Wiederimpfung gegen Pertussis“ umfasst die Anzahl der Kinder, die im Alter von 18 Monaten oder 1 Jahr nach Abschluss der Impfung die 4. Impfung gegen Pertussis, Diphtherie und Tetanus erhalten haben.

2.5. Zeile 03 "Impfung gegen Diphtherie - insgesamt" umfasst die Anzahl der Personen aller Altersgruppen, die dreimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft oder zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Gehalt an Antigenen und Diphtherietoxoid geimpft wurden, sowie die Anzahl der Kinder zweimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft, wenn seit der letzten Impfung mehr als 12 Monate vergangen sind;

2.6. Zeile 04 "einschließlich Kinder" umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die dreimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft oder zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Impfstoff geimpft wurden den Gehalt an Antigenen und Diphtherietoxoid sowie die Anzahl der Kinder, die zweimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, wenn seit der letzten Impfung mehr als 12 Monate vergangen sind;

2.7. Zeile 05 "Wiederholungsimpfung gegen Diphtherie - insgesamt" umfasst die Anzahl der Kinder, die eine Wiederholungsimpfung gegen Diphtherie mit Keuchhusten, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Toxoid oder Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Antigengehalt erhalten haben, sowie die Anzahl der Personen ab 18 Jahren und älter ältere Menschen, die alle 10 Jahre eine erneute Impfung gegen Diphtherie mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit einem verringerten Gehalt an Antigenen erhielten;

2.8. Zeile 06 "einschließlich Kinder" umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus, Diphtherie-Tetanus-Toxoid oder Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Antigengehalt erneut gegen Diphtherie geimpft wurden ;;

2.9. Zeile 07 "Impfung gegen Tetanus - insgesamt" umfasst die Anzahl der Personen, die dreimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, zweimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, wenn seit der letzten Impfung mehr als 12 Monate vergangen sind, sowie zweimal mit Diphtherie-Tetanus geimpft Toxoid, zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit einem verringerten Gehalt an Antigenen und Tetanus-Toxoid geimpft. Die gleiche Linie enthält die Anzahl der Personen, die mit einer doppelten Dosis (1,0 ml) Tetanustoxoid geimpft wurden;

2.10. Zeile 08 "einschließlich Kinder" umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die dreimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, zweimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, wenn nach der letzten Impfung mehr als 12 Monate sowie doppelt geimpft mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Antigengehalt, Tetanus-Toxoid oder einmal geimpft mit einer doppelten Dosis (1 ml) Tetanus-Toxoid;

2.11. Zeile 09 "Wiederholungsimpfung gegen Tetanus - gesamt" umfasst die Anzahl der Personen, die mit der Impfung gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus, Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Antigengehalt, Tetanus-Toxoid sowie zuvor geimpfte Personen, die Tetanus-Toxoid erhalten haben, erneut geimpft wurden 0,5 ml) zur Notfallprävention von Tetanus;

2.12. Zeile 10 "einschließlich Kinder" umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die erneut mit Pertussis, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Antigengehalt und Tetanus geimpft wurden Toxoid und erhielt auch Tetanustoxoid (0,5 ml) zur Notfallprävention;

2.13. Zeile 11 "Poliomyelitis-Impfung" umfasst die Anzahl der Kinder, die drei Polio-Impfungen erhalten haben;

2.14. Zeile 12 "Wiederholungsimpfung gegen Poliomyelitis" umfasst die Anzahl der Kinder, die die 4., 5. und 6. Impfung gegen Poliomyelitis erhalten haben;

2.15. Zeile 13 „Masernimpfung - insgesamt“ enthält die Anzahl der Personen, die einmal gegen Masern geimpft wurden;

2.16. Zeile 14 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die den ersten Masernimpfstoff erhalten haben;

2.17. Zeile 15 „gegen Masern erneut geimpft“ enthält die Anzahl der Personen, die den zweiten Masernimpfstoff erhalten haben;

2.18. Zeile 16 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die die zweite Masernimpfung erhalten haben;

2.19. Zeile 17 "Impfung gegen Mumps" umfasst die Anzahl der Kinder ab 12 Monaten, die einmal gegen Mumps geimpft wurden;

2.20. Zeile 18 "Wiederimpfung gegen Mumps" umfasst die Anzahl der Kinder, die die zweite Mumpsimpfung erhalten haben;

2.21. Zeile 19 "Rötelnimpfung" umfasst die Anzahl der Kinder ab 12 Monaten, die einmal gegen Röteln geimpft wurden;

2.22. Zeile 20 „Röteln-Wiederholungsimpfung“ umfasst die Anzahl der Personen, die die zweite Röteln-Impfung erhalten haben;

2.23. Zeile 21 "Typhusimpfungen" umfasst die Anzahl der gegen Typhus geimpften Personen;

2.24. Zeile 22 "Impfungen gegen Tuberkulose - insgesamt" umfasst die Gesamtzahl der gegen Tuberkulose geimpften Kinder;

2.25. Zeile 23 "einschließlich Neugeborener" umfasst die Anzahl der gegen Tuberkulose geimpften Neugeborenen;

2.26. Zeile 24 "Impfung gegen Virushepatitis B - insgesamt" umfasst die Anzahl der Personen, die drei- und viermal (Risikogruppen) gegen Virushepatitis B geimpft wurden;

2.27. Zeile 25 "einschließlich Kinder" umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), drei- und viermal (Risikogruppen), die gegen Virushepatitis B geimpft wurden;

2.28. Zeile 26 „Impfungen gegen Virushepatitis A - insgesamt“ umfasst die Anzahl der gegen Virushepatitis A geimpften Personen;

2.29. Zeile 27 "einschließlich Kinder" umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die gegen Virushepatitis A geimpft wurden;

2.30. Zeile 28 "Tularämie-Impfung" umfasst die Anzahl der gegen Tularämie geimpften Personen;

2.31. Zeile 29 "Wiederholungsimpfung gegen Tularämie" umfasst die Anzahl der Personen, die eine Wiederholungsimpfung gegen Tularämie erhalten haben;

2.32. Zeile 30 „Impfung gegen Brucellose“ umfasst die Anzahl der gegen Brucellose geimpften Personen;

2.33. Zeile 31 „Brucellose-Wiederholungsimpfung“ enthält die Anzahl der Personen, die eine Brucellose-Wiederholungsimpfung erhalten haben.