Beispiel für das Ausfüllen des Formulars 15 afp. Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Russland: Warum eine Akkreditierung notwendig ist. Welche Unterlagen werden für die Akkreditierung benötigt?

Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 26. Dezember 2014 N ММВ-7-14/681@ „Über die Genehmigung von Formularen und Formaten von Anträgen und Dokumenten, die bei der Akkreditierung verwendet werden, Änderungen der im staatlichen Register der akkreditierten Zweigstellen und Repräsentanzen enthaltenen Informationen ausländisch Rechtspersonen, Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person, die im Hoheitsgebiet tätig ist Russische Föderation(mit Ausnahme der Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person, die im Bereich der Zivilluftfahrt tätig ist, und Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute)“ (in der geänderten und ergänzten Fassung)

Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 26. Dezember 2014 N ММВ-7-14/681@
„Über die Genehmigung der Formen und Formate von Anträgen und Dokumenten, die bei der Durchführung der Akkreditierung verwendet werden, Änderungen an den im staatlichen Register der akkreditierten Zweigniederlassungen, Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen enthaltenen Informationen, Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung, Repräsentanz von eine ausländische juristische Person, die auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig ist (mit Ausnahme der Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person, die im Bereich der Zivilluftfahrt tätig ist, und der Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute)“

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 10 Bundesgesetz vom 07.09.1999 N 160-FZ „Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 1999, N 28, Art. 3493; 2014, N 19, Art. 2311) Ich bestelle:

1. Genehmigen:

Formular Nr. 15AFP „Antrag auf Akkreditierung einer Zweigniederlassung, Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person“ gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung;

Formular Nr. 15IFP „Antrag auf Änderung der im staatlichen Register der akkreditierten Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen enthaltenen Informationen“ gemäß Anhang Nr. 2 dieser Verordnung;

Formular Nr. 15PFP „Antrag auf Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung, Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person“ gemäß Anlage Nr. 3 zu dieser Verordnung;

Formular N 15SvFP „Bescheinigung über die Eintragung in Staatsregister akkreditierte Zweigniederlassungen, Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen“ gemäß Anlage Nr. 4 zu dieser Verordnung;

Formular Nr. 15ZFP „Informationsblatt zur Eintragung in das staatliche Register der akkreditierten Zweigniederlassungen, Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen“ gemäß Anlage Nr. 5 zu dieser Verordnung;

Präsentationsformat in elektronisches Formular Anträge auf Akkreditierung einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person gemäß Anlage Nr. 6 zu dieser Verordnung;

Format für die Einreichung eines Antrags in elektronischer Form zur Änderung der im staatlichen Register der akkreditierten Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen enthaltenen Informationen gemäß Anhang Nr. 7 zu dieser Verordnung;

Format für die Einreichung eines elektronischen Antrags auf Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person gemäß Anlage Nr. 8 zu dieser Verordnung.

3. Die Leiter der Abteilungen des Föderalen Steuerdienstes für die Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation sollten diese Anordnung den unteren Steuerbehörden zur Kenntnis bringen.

4. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung dieser Anordnung dem stellvertretenden Leiter des Föderalen Steuerdienstes und koordinieren Sie Fragen der Rechnungslegung für rechtliche und Einzelpersonen sowie ausländische Organisationen und Bürger.

Registrierungsnummer 36264

Die Formulare und Formate der Anträge und Dokumente, die für die Akkreditierung, die Änderung des Registers der akkreditierten Zweigniederlassungen, Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen, die Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung oder einer in Russland tätigen Repräsentanz verwendet werden, wurden genehmigt. Eine Ausnahme bilden Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen, die im Bereich der Zivilluftfahrt tätig sind, sowie Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute.

Wir sprechen von 5 Formularen: N 15AFP (Antrag auf Akkreditierung einer Zweigniederlassung, Repräsentanz), N 15IFP (Antrag auf Änderung der im Register enthaltenen Informationen), N 15PFP (Antrag auf Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung, Repräsentanz). Büro), N 15SvFP (Bescheinigung über die Eintragung in das Register), N 153ФП (Informationsblatt über die Eintragung in das Register).

Die Bescheinigung im Formular N 15СвФП wird auf einem Formular ausgestellt, dessen Muster vom Föderalen Steuerdienst Russlands genehmigt wurde.

Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 26. Dezember 2014 N ММВ-7-14/681@ „Über die Genehmigung von Formularen und Formaten von Anträgen und Dokumenten, die bei der Akkreditierung verwendet werden, Änderungen der im staatlichen Register der akkreditierten Zweigstellen und Repräsentanzen enthaltenen Informationen.“ ausländische juristische Personen, Beendigung der Akkreditierung einer Zweigniederlassung, Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person, die auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig ist (mit Ausnahme einer Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person, die im Bereich der Zivilluftfahrt tätig ist, und Repräsentanzen von ausländische Kreditinstitute)“


Registrierungsnummer 36264


Diese Verordnung tritt 10 Tage nach dem Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft


Dieses Dokument wird durch die folgenden Dokumente geändert:


Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 12. September 2016 N ММВ-7-14/481@

Bei der Erstakkreditierung und im Einzelfall ist das Formular Nr. 15 der AFP einzureichen wenn die Akkreditierung der Repräsentanz (Niederlassung) vor dem 1. April 2015 abläuft.

Dem Formular ist ein zuvor von der Industrie- und Handelskammer beglaubigtes Blatt über die Zahl der ausländischen Mitarbeiter der Niederlassung/Repräsentanz beizufügen. Die Kosten für die IHK-Tarife zur Bescheinigung der Mitarbeiterzahl betragen:

  • von 0 bis 4 ausländische Mitarbeiter – 5.000 Rubel;
  • über 4 ausländische Mitarbeiter – 15.000 Rubel.

Das Formular wird vom Antragsteller unterzeichnet. Der Antragsteller kann eine zur Unterzeichnung des Akkreditierungsantrags bevollmächtigte Person sein. Das Formular wird geheftet und auf der Heftung wird die Unterschrift des Leiters der Repräsentanz angebracht.

Mit dem Akkreditierungsantrag sind gleichzeitig folgende Unterlagen einzureichen:

1. Gründungsurkunden eine ausländische juristische Person (notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung, auf der die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt ist);

2. ein Auszug aus dem Register einer ausländischen juristischen Person (eine notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung, auf der die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt ist);

3. ein im Herkunftsland einer ausländischen juristischen Person ausgestelltes Dokument, das ihre Registrierung als Steuerzahler unter Angabe des Steuerzahlercodes (oder eines gleichwertigen Codes) bestätigt (notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung, auf der die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt ist);

4. Entscheidung einer ausländischen juristischen Person, eine Repräsentanz (Niederlassung) auf dem Territorium der Russischen Föderation zu gründen (notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung, auf der die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt ist).

Eine Repräsentanz (Zweigniederlassung), deren Akkreditierung VOR dem 1. April 2015 erlischt, reicht einen Akkreditierungsbeschluss im Zusammenhang mit einem Wechsel der Registrierungsbehörde ein.

5. Regelungen zu Auslandsmission(Zweig).

Genehmigt durch Beschluss einer ausländischen juristischen Person oder durch den Leiter der Repräsentanz (Niederlassung) selbst gemäß Beschluss der ausländischen juristischen Person und einer allgemeinen Vollmacht der Muttergesellschaft. Die Echtheit der Unterschrift des Leiters der Repräsentanz (Niederlassung) wird von einem Notar beglaubigt.

Repräsentanzen (Niederlassungen), deren Akkreditierung VOR dem 1. April 2015 abläuft, reichen eine notariell beglaubigte Kopie der Verordnungen mit dem Vermerk des Staatsregisters ein.

6. Vollmacht, um dem Leiter der Repräsentanz (Niederlassung) die erforderlichen Befugnisse zu verleihen (notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung, auf der die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt ist);

7. Vollmacht für einen Vertreter mit der Befugnis, die Interessen der Repräsentanz (Zweigniederlassung) in der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation zu vertreten, MIFTS Nr. 47 (notariell beglaubigte Kopie oder notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung, des Übersetzers). notariell beglaubigte Unterschrift);

8. Dokument zur Bestätigung der Zahlung der staatlichen Abgabe. Die staatliche Abgabe beträgt 120.000 Rubel.

Sie können entweder in bar bezahlen oder bargeldlose Form, aber nur in Rubel. Dementsprechend muss für Unternehmen, die zunächst Repräsentanzen (Filialen) auf dem Territorium der Russischen Föderation eröffnen und nicht die Möglichkeit haben, staatliche Abgaben per Banküberweisung von einem Rubelkonto zu zahlen, die Zahlung in bar erfolgen in bar. In diesem Fall muss der Zahler ein formloses Schreiben beifügen, aus dem hervorgeht, für welches Unternehmen er die staatliche Abgabe entrichtet hat.

9. Liste der eingereichten Unterlagen in freier Form in 2 Exemplaren.

Für die Erstakkreditierung müssen die Unterlagen spätestens 12 Monate nach der Entscheidung zur Eröffnung einer Repräsentanz (Niederlassung) eingereicht werden.

Für Repräsentanzen (Niederlassungen), deren Akkreditierung VOR dem 1. April 2015 abläuft, werden die Unterlagen INNERHALB von 30 Tagen vor Ablauf der Akkreditierung eingereicht. Die Akkreditierung erfolgt innerhalb von maximal 30 Werktagen. Die Akkreditierung ist LEBENSLOS.

Eine ausländische juristische Person, deren Tätigkeiten kommerzieller Natur sind, hat ab dem Datum ihrer Akkreditierung das Recht, über eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz auf dem Territorium der Russischen Föderation Tätigkeiten auszuüben.

Die Bestätigung der Akkreditierung ist ein vom Föderalen Steuerdienst ausgestelltes Dokument über die entsprechende Eintragung in das staatliche Register der akkreditierten Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen.

Die Befugnisse zur Akkreditierung von Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen (mit Ausnahme von Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute) liegen bei der Interdistriktinspektion des Föderalen Steuerdienstes Russlands Nr. 47 für Moskau.

Die Liste der für die Akkreditierung erforderlichen Dokumente wurde festgelegtMit Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands Nr. ММВ-7-14/680@ vom 26. Dezember 2014

Zunächst wird eine Reihe von Dokumenten an die Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation gesendet, um Informationen über die Anzahl der ausländischen Mitarbeiter einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person zu bescheinigen.

Erforderliche Dokumente zur Bescheinigung der Mitarbeiterzahl:

1) Schreiben mit der Bitte um Bescheinigung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmer aktuell / (bzw neu erstellt / ), unterzeichnet vom Leiter einer ausländischen juristischen Person oder Zweigniederlassung, Repräsentanz. Der Brief sollte enthalten Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf der Website der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation veröffentlicht werden;

1 Original auf dem Briefkopf einer ausländischen juristischen Person mit Angabe von Telefon, Fax, Adresse, E-Mail;
Beim Ausfüllen eines Briefes V im elektronischen Format per Webformular Verknüpfung: http://tpprf.ru/ru/services/ais/form-62745/ Es gilt der ermäßigte Tarif , Dokumente zur Bescheinigung der Nummer ohne Warteschlange in Prioritätsreihenfolge angenommen . Bitte beachten Sie, dass nach dem Ausfüllen des Webformulars automatisch ein Brief an die IHK der Russischen Föderation im MS Word-Format mit der Möglichkeit zum Ausdrucken erstellt wird.

2) Abgeschlossen *;

Bei Abwesenheit ausländischer Mitarbeiter in der Niederlassung/Repräsentanz;
- in Anwesenheit ausländischer Mitarbeiter.

3) Bescheinigung über die entsprechende Eintragung in das staatliche Register der akkreditierten Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen);
das Original wird eingereicht (zurückgegeben) und eine Kopie oder eine notariell beglaubigte Kopie

4) Informationsblatt zur Eintragung in das staatliche Register der akkreditierten Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen;
Vorlage des Originals und einer Fotokopie (Original wird zurückgegeben) oder einer notariell beglaubigten Kopie

Die Erstannahme und Ausstellung von Dokumenten zur Bescheinigung der Anzahl ausländischer Mitarbeiter in Niederlassungen/Repräsentanzen erfolgt werktags von 10:00 bis 13:00 Uhr an der Adresse: Moskau, Iljinka-Straße 5/2, Eingang von der Iljinka-Straße aus der Bogen in den Hof ( von 9:00 bis 10:00 Uhr nach vorheriger Absprache mit den Fachkräften der Abteilung).