Formen der Warendeklaration durch Einzelpersonen. Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch, die von Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion befördert werden. Anmeldeformulare für Waren, die die CU-Grenze überschreiten

1. Die Anmeldung der von Privatpersonen im Handgepäck und Begleitgepäck beförderten Waren erfolgt durch diese beim Überschreiten der Staatsgrenze Russische Föderation.

1) von Einzelpersonen in unbegleitetem Gepäck befördert;

2) Versand an Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch, mit Ausnahme von Waren, die international versandt werden Postsendungen;

3) deren Einfuhr gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation beschränkt ist oder deren Wert und (oder) Menge die für den Transport über die Zollgrenze der Russischen Föderation festgelegten Beschränkungen bei vollständiger Befreiung von der Zahlung übersteigt Zollabgaben, Steuern ();

4) deren Ausfuhr gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation beschränkt ist;

5) eine obligatorische schriftliche Erklärung, die bei der Ausfuhr in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen ist;

6) Fahrzeuge.

3. In den in Absatz 2 dieses Artikels nicht genannten Fällen werden die Waren mündlich angemeldet.

Eine natürliche Person hat das Recht, die Waren, die sie über die Zollgrenze befördert, nach Belieben schriftlich anzumelden, und unterliegt nicht der Pflicht zur schriftlichen Anmeldung.

4. In den Fällen und in der von der für den Zollbereich zuständigen Bundesbehörde festgelegten Weise erfolgt die Anmeldung von Waren, die einer mündlichen Anmeldung unterliegen, durch die Durchführung von Maßnahmen, aus denen hervorgeht, dass das Handgepäck und das Begleitgepäck einer Person keine Gegenstände enthält Waren, die einer schriftlichen Erklärung unterliegen (schlüssige Erklärung). Zu diesem Zweck werden an Kontrollpunkten Personendurchgangsstellen eingerichtet, die besonders gekennzeichnet sind, sodass eine Person die Form der Warenanmeldung wählen kann. Die Durchfahrt einer Person durch einen speziell dafür vorgesehenen Ort für die Durchreise von Personen, die keine Waren im Handgepäck oder im Begleitgepäck haben, die einer schriftlichen Anmeldung unterliegen, gilt als Erklärung gegenüber der Zollbehörde, dass die angegebene Person keine Waren mit sich führt die einer schriftlichen Erklärung bedürfen.

5. Waren eines Minderjährigen unter sechzehn Jahren müssen von einem der ihn begleitenden Elternteile, Adoptiveltern, Vormunde oder Betreuer sowie im Falle einer organisierten Ausreise (Einreise) und Rückreise (Ausreise) einer Gruppe angemeldet werden Minderjährige ohne Begleitung der Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten oder Betreuer – der Anführer einer solchen Gruppe.

6. Für Waren, die in unbegleitetem Gepäck über die Zollgrenze transportiert werden, muss bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation innerhalb der in Artikel 129 dieses Kodex festgelegten Fristen und gleichzeitig bei der Ausfuhr eine Zollanmeldung abgegeben werden mit der Gestellung der Ware beim Zoll.

Waren, die im unbegleiteten Gepäck über die Zollgrenze transportiert werden, können von der Person, die die Waren transportiert, oder von einer anderen Person, die in ihrem Namen handelt, angemeldet werden.

„Rostower Institut für Unternehmerschutz“

Fakultät der Ökönomie


Prüfung

Zollerklärung Waren


Schüler 6 k. OZO gr. TZ-64

Kotsibu V.G

Wissenschaftlicher Leiter

Assoc. Davidenko L.G.


Rostow am Don 2014

Einführung


Mit Inkrafttreten des Zollkodex der Zollunion sieht Artikel 179 Absatz 3 des Zollkodex der Zollunion die Möglichkeit einer Zollanmeldung nur schriftlich vor und (oder) elektronische Formulare verwenden Zollerklärung. Die Warenanmeldung erfolgt nach Wahl des Anmelders durch den Anmelder oder durch den Zollvertreter.

Die Zollanmeldung ist die Bestimmung gemäß der in Übereinstimmung mit der Einhaltung festgelegten Bestimmungen Zollverfahren Formular, umfassende Informationen über Waren, die über die Staatsgrenze eines Mitgliedsstaates der Zollunion transportiert werden.

Die Zollabfertigung von Waren, die von Einzelpersonen im Begleitgepäck über die Zollgrenze transportiert werden, erfolgt durch die Zollbehörden in deren Einsatzgebiet, in dem sich Kontrollstellen jenseits der Staatsgrenze befinden.

an einigen Stellen Zollabfertigung Güter, die von Einzelpersonen im Begleitgepäck beim Überschreiten der Grenze eines Mitgliedsstaates der Zollunion auf der Schiene, der Straße oder dem Wasserweg im internationalen Personenverkehr befördert werden, sind in der Regel baulich abgegrenzte und gesonderte Räumlichkeiten, die der Personenbeförderung dienen (Abteil, Kabine, Kombi, Pkw-Innenraum).

Die Hauptfunktionen der Zollanmeldung sind:

Bereitstellung der für Zollzwecke erforderlichen Informationen an die Zollbehörden über die über die Zollgrenze transportierten Waren und Fahrzeug Ah, sowie über andere Waren unten Zollkontrolle und deklarationspflichtig;

Bestätigung der Rechtmäßigkeit der von der Person, die Waren und Fahrzeuge herstellt, gemäß dem gewählten Zollverfahren durchgeführten Handlungen;

Überprüfung der Übereinstimmung der deklarierten Angaben mit den tatsächlichen Daten durch die Zollbehörden.

Das Kontrollarbeit besteht darin, das Verfahren zur Anmeldung von Waren zu untersuchen, die von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze der Zollunion transportiert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Aufgaben gestellt:

.Untersuchung des Verfahrens zur Anmeldung von Waren, die von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze der Zollunion transportiert werden.

.Untersuchung der Merkmale und Formen der Erklärung.


Kapitel 1. Verfahren zur Zollabfertigung und Anmeldung von Waren, die von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch befördert werden


Gemäß Artikel 354 Absatz 1 des Zollkodex der Zollunion werden Zollvorgänge in Bezug auf Waren für den persönlichen Gebrauch, die über die Zollgrenze befördert werden, auf die im Zollkodex der Zollunion festgelegte Weise durchgeführt und (oder) ein internationaler Vertrag der Mitgliedstaaten der Zollunion.

Der Zollkodex der Zollunion und die Verordnungen über das Verfahren zur Zollabfertigung regeln das Verfahren zur Zollabfertigung folgender Warenkategorien:

von Einzelpersonen im Handgepäck und im Begleitgepäck befördert;

von Einzelpersonen in unbegleitetem Gepäck transportiert;

Autos, die von Einzelpersonen bewegt werden.

Gemäß Art. 351 TC TS:

Unbegleitetes Gepäck – Waren für den persönlichen Gebrauch, Eigentum einer natürlichen Person, die im Rahmen des Vertrags an den Beförderer übertragen oder übertragen werden internationaler Transport(Transportexpedition) für die tatsächliche Bewegung über die Zollgrenze im Zusammenhang mit der Einreise dieser Person in das Gebiet der Zollunion oder ihrer Ausreise aus dem Zollgebiet der Zollunion;

Begleitetes Gepäck – Waren für den persönlichen Gebrauch, einschließlich Handgepäck, die von einer Person direkt beim Überqueren der Zollgrenze befördert werden;

Vom Spediteur gelieferte Waren für den persönlichen Gebrauch – Waren für den persönlichen Gebrauch, die dem Spediteur im Rahmen eines internationalen Transportabkommens (gemäß Frachtbrief, Frachtbrief und anderen Dokumenten) zum Zweck der tatsächlichen Beförderung über die Zollgrenze an die Adresse übergeben oder übergeben werden einer natürlichen Person oder einer natürlichen Person, die die Zollgrenze nicht überschritten hat;

Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch – ein Auto, ein Kraftfahrzeug, ein Anhänger, ein Wasserfahrzeug oder ein Luftfahrzeug, zusammen mit Ersatzteilen dafür und seinen üblichen Zubehörteilen und Ausrüstungen, Kraft- und Schmiermitteln sowie in seinen üblichen Tanks enthaltenen Kraftstoffen, die Eigentum oder Eigentum einer natürlichen Person sind, die diese bewegt Fahrzeuge über die Zollgrenze ausschließlich für persönliche Zwecke und nicht für die entgeltliche Personenbeförderung, gewerbliche oder gewerbliche Warenbeförderung gegen Entgelt oder unentgeltlich.

Die Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch erfolgt durch Einzelpersonen, wenn sie gleichzeitig mit der Gestellung der Waren bei der Zollbehörde die Zollgrenze der Zollunion überschreiten.

Die Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch erfolgt schriftlich anhand der Passagierzollanmeldung. Die Form der Passagierzollanmeldung, das Verfahren zu ihrer Ausfüllung, Einreichung und Registrierung werden durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion bestimmt.

Eine natürliche Person hat das Recht, auf eigenen Antrag eine Zollanmeldung für Waren für den persönlichen Gebrauch, die nicht der Zollanmeldung unterliegen, schriftlich unter Verwendung einer Passagierzollanmeldung abzugeben.

Die Zollbehörde registriert oder verweigert die Registrierung einer Zollanmeldung innerhalb einer Frist von höchstens 2 (zwei) Stunden ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung auf die von ihr festgelegte Weise Entscheidung des CCC.

Datum und Uhrzeit der Abgabe der Zollanmeldung, ihrer elektronischen Kopie, erforderliche Dokumente von der Zollbehörde erfasst, einschließlich der Verwendung Informationstechnologien.

Die Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch einer natürlichen Person unter 16 Jahren erfolgt durch eine Begleitperson (ein Elternteil, Adoptivelternteil, Vormund, sonstige Begleitperson oder Vertreter des Beförderers und im Falle einer organisierten Anmeldung). Abreise (Einreise) einer Gruppe von Minderjährigen ohne Begleitung der Eltern, anderer Personen – des Gruppenleiters oder des Vertreters des Beförderers).

Bei der Überführung von Särgen mit Leichen (Überresten) und Urnen mit Asche (Asche) von Verstorbenen über die Zollgrenze erfolgt die Zollanmeldung durch Einreichung eines Antrags in beliebiger Form durch die Begleitperson unter Vorlage der im zweiten Teil genannten Dokumente und drei von Absatz 6 der Kunst. 355 TC TS. In anderen Fällen erfolgt die Warenanmeldung mündlich.

Bei der Ausfuhr von Särgen mit Leichen (Überresten) von Verstorbenen und Urnen mit Asche (Asche) aus dem Zollgebiet der Zollunion werden folgende Dokumente vorgelegt:

) eine Sterbeurkunde, die von den Standesämtern in der für die Registrierung von Personenstandsurkunden in den Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegten Weise ausgestellt wird, oder eine ärztliche Sterbeurkunde oder notariell beglaubigte Kopien dieser Dokumente;

) der Abschluss einer willkürlichen Form der örtlichen Behörden der staatlichen Gesundheitsaufsicht über die Möglichkeit der Exhumierung im Falle einer Umbettung;

) eine Handlung (Zertifikat) einer beliebigen Form einer spezialisierten Organisation, die durchgeführt hat Bestattungsdienste zum Verschließen von Zinksärgen mit Angabe, dass diese keine fremden Beilagen enthalten, mit einer Bestandsaufnahme der Sachen und Wertsachen des Verstorbenen, wenn diese zusammen mit dem Leichnam (den Überresten) des Verstorbenen verschickt werden.

Bei der Einfuhr von Urnen mit Asche (Asche) und Särgen mit Körpern (Überresten) von Verstorbenen in das Zollgebiet der Zollunion werden folgende Dokumente vorgelegt:

) Sterbeurkunde, ausgestellt von einer autorisierten Institution des Abgangslandes, oder eine ärztliche Sterbeurkunde oder Kopien dieser Dokumente;

) eine Urkunde (Bescheinigung) einer beliebigen Form der Organisation, die Bestattungsdienste zur Versiegelung von Zinksärgen durchgeführt hat, aus der hervorgeht, dass diese keine fremden Investitionen enthalten, mit einer Bestandsaufnahme der Sachen und Werte des Verstorbenen, falls vorhanden wurden zusammen mit dem Leichnam (den Überresten) des Verstorbenen verschickt.

An den Orten der Ankunft im Zollgebiet der Zollunion oder der Abreise aus diesem Gebiet zum Zwecke der Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch kann ein Doppelkorridorsystem angewendet werden.

Die Anwendung des Dual-Korridor-Systems sieht eine unabhängige Wahl durch eine Person vor, die die Zollgrenze der Zollanmeldung schriftlich für Waren für den persönlichen Gebrauch und den entsprechenden Korridor („grün“ oder „rot“) für Zollvorgänge überschreitet. Die Zollbehörden sind gemäß den Rechtsvorschriften der CU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, interessierte Parteien über Waren zu informieren, die einer schriftlichen Anmeldung unterliegen.

Die russische Gesetzgebung sieht zwei Formen der Deklaration transportierter Güter vor:

mündliches Deklarationsformular – eine Erklärung einer Person gegenüber der Zollbehörde, dass sich unter den von ihr über die Grenze der Zollunion transportierten Waren keine Waren befinden, die einer schriftlichen Deklarationspflicht unterliegen;

schriftliche Form der Anmeldung – ein Antrag einer Person an die Zollbehörde, der für Waren vorgesehen ist, die einer schriftlichen Anmeldung unterliegen.

Die mündliche Anmeldung umfasst auch die Anmeldung der beförderten Güter bei Nutzung eines Zweikanal-Korridorsystems.


1 Das Verfahren zur schriftlichen Warenanmeldung durch Privatpersonen


Folgende Waren unterliegen der schriftlichen Deklarationspflicht:

Waren, die von Privatpersonen im unbegleiteten Gepäck befördert oder von einem Spediteur an die Adresse einer Einzelperson geliefert werden;

Waren, die an Einzelpersonen zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gesendet werden. Eine Ausnahme bilden Waren, die per internationaler Post verschickt werden;

Waren für den persönlichen Gebrauch, die in irgendeiner Weise bewegt werden und für die Verbote und Beschränkungen gelten, mit Ausnahme von Maßnahmen nichttarifärer und technischer Vorschriften;

Waren für den persönlichen Gebrauch, die mit allen Mitteln befördert werden, einschließlich vorübergehend eingeführter Waren, deren Wert und (oder) Menge die Normen für die Beförderung solcher Waren unter Befreiung von Zöllen übersteigt;

Waren, für die nach den Rechtsvorschriften der Zollunion eine schriftliche Deklarationspflicht besteht (z. B. Waffen, Kulturgüter);

Bargeld und/oder Geldinstrumente, die von Privatpersonen über die Zollgrenze befördert werden, in den durch die Zollgesetzgebung der Zollunion vorgesehenen Fällen;

Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch, die mit allen Mitteln bewegt werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion zugelassen sind, vorübergehend aus dem Zollgebiet der Zollunion ausgeführt und wieder in dieses Hoheitsgebiet eingeführt werden;

Währung der Staaten – Mitglieder der Zollunion, Wertpapiere und (oder) Währungswerte, Reiseschecks in Etuis, gesetzlich festgelegt;

Waren für den persönlichen Gebrauch, die im begleiteten Gepäck eingeführt werden, wenn die Person, die sie mit sich führt, über unbegleitetes Gepäck verfügt.

Für im Handgepäck, begleitetes und unbegleitetes Gepäck beförderte Güter ist eine schriftliche Erklärung zwingend erforderlich:

Auf dem Luftweg eingeführte Waren, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt und/oder deren Gesamtgewicht 50 Kilogramm übersteigt, die mit anderen Transportmitteln eingeführt werden, deren Gesamtwert 1.500 Euro übersteigt und/oder deren Gesamtgewicht 50 Kilogramm übersteigt deren Gewicht 50 Kilogramm übersteigt.

Einmalige Einfuhr und einmalige Ausfuhr von Bargeld in/aus dem/den Zollgebiet(en) der Zollunion Geld(Banknoten, Schatzwechsel, Münzen, ausgenommen Münzen aus Edelmetallen) und (oder) Reiseschecks über einen Gesamtbetrag, der den Gegenwert von 10.000 (zehntausend) US-Dollar übersteigt, für den gesamten Betrag des eingeführten Bargeldes und (oder) Reiseschecks .

Import und Export von Geldinstrumenten (Wechsel, Schecks (Bankschecks), wertvolle Papiere).

Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Metalle der Platingruppe – Palladium, Iridium, Rhodium, Ruthenium und Osmium) in jedem Zustand und in jeder Form:

Vorübergehend importiert;

Exportiert (mit Ausnahme von vorübergehend exportiertem Schmuck, einschließlich solcher mit Edelsteineinsätzen).

Edelsteine: Smaragde, Rubine, Saphire und Alexandrite, die vorübergehend bewegt werden, rohe (natürliche) und verarbeitete Naturperlen, einzigartige Bernsteinformationen, Diamanten, bewegte Naturdiamanten.

Exportierte staatliche Auszeichnungen der Russischen Föderation;

Kulturelle Werte.

Exportierte staatliche Auszeichnungen der Russischen Föderation.

Güter für den persönlichen Gebrauch werden vererbt, sofern eine urkundliche Bestätigung des Erhalts dieser Güter als Erbschaft vorliegt.

Gefährdete Tiere und Pflanzen, deren Teile, Derivate und daraus gewonnene Produkte.

Waffen (Geräte und Gegenstände, die strukturell dazu bestimmt sind, ein lebendes oder anderes Ziel zu treffen, Signalisierung), die Hauptteile einer Schusswaffe (Lauf, Bolzen, Trommel, Rahmen, Empfänger), Patronen (Geräte, die zum Abfeuern einer Waffe bestimmt sind und sich zu einem Ganzen verbinden). mit Hilfe einer Patronenhülse, Zündmittel, Treibladung und Projektilausrüstung), Bestandteile von Patronen (gekapselte Patronenhülsen, Zündhütchen, Schießpulver) und Munition.

Importierte alkoholische Getränke über 3 Liter.

Importierte Tabakwaren in Mengen, die den zulässigen zollfreien Einfuhrwert überschreiten.

Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und ihre Vorläufer.

Starke giftige Substanzen.

Hochfrequenzgeräte und radioelektronische Mittel, mit Ausnahme von Endgeräten.

Besonders technische Mittel dient der heimlichen Informationsbeschaffung.

Exportierte materielle Objekte, die Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen.

Kernmaterialien, Ausrüstung, spezielle nichtnukleare Materialien und verwandte Technologien.

Radioaktive Isotope, radioaktive Stoffe und darauf basierende Produkte.

Exportierte Rohstoffe, Materialien, Ausrüstung, wissenschaftliche und technische Informationen, Ergebnisse geistiger Tätigkeit, die bei der Herstellung von Massenvernichtungswaffen, ihren Trägermitteln, anderen Waffentypen usw. verwendet werden können militärische Ausrüstung.

Importierte Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können.

Militärprodukte.

Verkehrsmittel.

Waren, die im unbegleiteten Gepäck befördert werden.

Waren, die zum persönlichen Gebrauch an Privatpersonen versandt werden, mit Ausnahme von Waren, die per internationaler Post verschickt werden.

Zusätzlich zu den in der Liste aufgeführten Waren können Privatpersonen auch andere Warenbewegungen über die Zollgrenze der Zollunion anmelden. Solche Waren können vorübergehend importiert/exportiert und anschließend exportiert/importiert werden, wobei der Gesamtwert den festgelegten Höchstwert (1.500 Euro oder 10.000 Euro, je nach Transportart) nicht überschreitet und/oder deren Gesamtgewicht nicht mehr als 50 beträgt Kilogramm.

Wenn für die von einer Person angegebenen Waren keine Zollanmeldung abgegeben wurde, wertet der Beamte der Zollbehörde dies als schriftliche Erklärung über das Fehlen deklarationspflichtiger Waren.

Die Angabe falscher Angaben in der Anmeldung sowie das Passieren der Stellen der vereinfachten Zollanmeldung, wenn der Bürger deklarationspflichtige Waren besitzt, zieht eine Haftung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation und dem Strafgesetzbuch der Russischen Föderation nach sich .

Gemäß dem Kommentar zum Zollkodex der Zollunion: Kapitel 27 „Zollanmeldung von Waren“ – muss die schriftliche Abgabe einer Zollanmeldung von der Übermittlung einer elektronischen Kopie an die Zollbehörde begleitet sein, sofern nichts anderes bestimmt ist der Zollkodex der Zollunion, durch Beschluss der Kommission der Zollunion (im Folgenden als ZKZ bezeichnet) oder durch Gesetz der Mitgliedstaaten der Zollunion in den durch die Entscheidung des ZKZ vorgesehenen Fällen. Also im Vergleich zu Russische Gesetzgebung Auf der Ebene des Gesetzes wird die Pflicht des Anmelders festgelegt, bei der Abgabe, einschließlich der Warenanmeldung, seine elektronische Kopie an die Zollbehörden zu übermitteln.

Bei der schriftlichen Anmeldung von Waren, die im Begleitgepäck transportiert werden, wird eine Passagierzollanmeldung im Formular TD-6 mit der obligatorischen Angabe des Zollwerts der Waren ausgefüllt. Diese Erklärung wird gleichzeitig mit der Warenpräsentation abgegeben. (Anhang 1)

Gleichzeitig mit TD-6 werden je nach den Umständen der Reise Dokumente zur Bestätigung der angegebenen Informationen eingereicht:

Ausweisdokument (Reisepass, internationaler Reisepass, Geburtsurkunde für Minderjährige);

ein Dokument, das die Adoption, Vormundschaft, Vormundschaft eines Minderjährigen bestätigt (wenn die Waren von einer natürlichen Person im Namen eines Minderjährigen deklariert werden);

Dokumente, die den Kauf und die Kosten der deklarierten Waren bestätigen (Rechnungen, Schecks);

Transport-(Versand-)Dokumente (Frachtbriefe, Gepäckkontrollen);

Dokumente, die den Anspruch auf Leistungen bestätigen (einschließlich für temporärer Import, Flüchtlinge, die sich dauerhaft niederlassen);

Dokumente, die die Einhaltung nichttarifärer Beschränkungen bestätigen (Lizenzen, Genehmigungen usw.);

andere Dokumente, einschließlich solcher, die den Verwendungszweck der Waren für den persönlichen Bedarf bestätigen (falls erforderlich);

Erfolgt die Warenanmeldung mündlich, können die Unterlagen auf Verlangen eines Beamten der Zollbehörde vorgelegt werden.

2 Kopien der in russischer oder russischer Sprache ausgefüllten Erklärung werden der Zollbehörde am Kontrollpunkt vorgelegt. Englische Sprache. Auf beiden Exemplaren des TD-6 wird im Feld „Für Dienstleistungsmarken“ ein Vermerk über die Erlaubnis oder Verweigerung des Warentransports über die Zollgrenze der Zollunion angebracht und durch den Abdruck des persönlichen nummerierten Siegels eines bevollmächtigten Beamten bestätigt. Eine Kopie wird an die Person zurückgegeben, die zweite verbleibt zur Aufbewahrung in den Angelegenheiten der Zollbehörde.

Bei der schriftlichen Anmeldung von Waren, die zum persönlichen Gebrauch verbracht werden, muss der Anmelder:

) der Zollbehörde die Dokumente vorlegen, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wird, einschließlich derjenigen, die die Zahlung von Zollzahlungen bestätigen oder die Zahlung von Zöllen und Steuern sicherstellen;

) die angemeldeten Waren auf Verlangen eines Beamten der Zollbehörde vorlegen;

) die fälligen Zollzahlungen zu zahlen oder die Zahlung von Zöllen und Steuern in den im Gesetzbuch und (oder) im Abkommen vorgesehenen Fällen sicherzustellen;

) andere Anforderungen erfüllen, die in der Zollgesetzgebung der Zollunion festgelegt sind.

Bei der Zollanmeldung von Waren können Dokumente gemäß dem CU-Code in Form elektronischer Dokumente eingereicht werden. Das Verfahren zur Einreichung und Nutzung elektronischer Dokumente richtet sich nach der Zollgesetzgebung der Zollunion.


2 Verfahren zur mündlichen Warenanmeldung durch Privatpersonen


Waren, die keiner schriftlichen Deklarationspflicht unterliegen<#"center">Zollabwicklung Warenkorridor

Abschluss


Die Zollanmeldung von Waren ist einer der wichtigsten und zugleich zeitaufwändigsten und kostenintensivsten Prozesse des Gütertransports über die Grenze.

Unsere Gesetzgebung im Bereich des Zollrechts ist sehr instabil und anfällig, so dass es für eine unvorbereitete Person schwierig ist, den Überblick über alle zahlreichen Änderungen zu behalten und die Warenanmeldung kompetent selbst durchzuführen und alle für die Registrierung erforderlichen Dokumente korrekt vorzubereiten . Darüber hinaus gemäß den Anweisungen, nach denen alle erforderlichen Informationen ausgefüllt werden müssen.

Die Rolle und Bedeutung der Zollanmeldung ist sehr hoch. Bei der Anmeldung eines Teilnehmers außenwirtschaftliche Tätigkeit gibt die grundlegenden Informationen über die Waren an: ihre Namen, Kosten, Gewicht, Informationen zur Verpackung, Codes gemäß der Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit, das Zollverfahren, in das sie überführt werden.

Das Ziel der Kontrollarbeit ist erreicht:

.Das Merkmal der Anmeldung als integraler Bestandteil des Zollvorgangs ist gegeben;

.Berücksichtigt werden die Arten und Formen der Erklärung;

Berücksichtigt werden die Warenarten, die einer schriftlichen Anmeldung unterliegen.

Die Zollanmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil der Zollabwicklung. Wie effizient die Zollanmeldung sein wird, hängt davon ab, wie schnell die Zollvorgänge durchgeführt werden.

Ziel der Einführung verschiedener Anmeldeformen ist es, die Zeit für die Zollvorgänge bei der Warenanmeldung zu verkürzen und den Zollbehörden die Möglichkeit zu geben, bereits vor Eintreffen der Waren drei Formen der Zollkontrolle zu wählen, die im Einzelfall notwendig und ausreichend sind.

Eine neue Servicequalität erreichen Außenhandel ist untrennbar mit der Einführung moderner Informationstechnologien für die Zollabwicklung und Zollkontrolle verbunden.


Literaturverzeichnis


1.Zollkodex Zollkodex der Zollunion: offiziell. Text: abgerufen am 1. Juli 2010. - M.: Prospekt, 2010.

Zollunion (CU)- eine Form der internationalen wirtschaftlichen Integration von Ländern, die eine Zwischenstellung von einer Freihandelszone bis hin zu einnimmt Wirtschaftsunion(Erklärendes Wörterbuch des Zollrechts). Eine Zollunion ist auch eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Staaten zur Abschaffung der Zölle zwischen ihnen, eine Form des kollektiven Protektionismus. Gemäß Art. Die XIV. GATT-Zollunion beinhaltet die Ersetzung mehrerer Zollgebiete durch ein einziges (einziges Zollgebiet) mit der vollständigen Abschaffung der Zölle innerhalb der Zollunion. Gleichzeitig wenden die Länder, die Mitglieder der Zollunion sind, einen einheitlichen Zolltarif und andere gemeinsame Maßnahmen zur Regulierung des Warenhandels mit Drittländern an, einschließlich Zollregeln und -verfahren (Vertrag über die Schaffung eines einheitlichen Zollgebiets und die Bildung). der Zollunion).

Gemäß dem Zollkodex der Zollunion (CC CU) ist einer der Bestandteile des Zollgeschäfts das Verfahren für Einzelpersonen, Waren für den persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze der Zollunion (CU CU) zu transportieren und damit verbundene Zollvorgänge durchzuführen zu ihrer Freilassung. Die Zollgesetzgebung der Russischen Föderation enthält wiederum mehrere Referenznormen zur Regelung des Verfahrens für den Warenverkehr von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch (Artikel 317 des Bundesgesetzes vom 27. November 2010 N 311-FZ „On Zollbestimmungen in der Russischen Föderation“).

Da es sich traditionell um einen der Problembereiche der Zolltätigkeit handelt, kommt in der Zollgesetzgebung der Zollunion der Regelung des Verfahrens für den Warenverkehr von Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze ein bedeutender Stellenwert zu der Zollunion sowie die Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf diese Waren.
Darüber hinaus entfällt nach Angaben des Föderalen Zolldienstes Russlands ein erheblicher Teil der Straftaten und Straftaten beim Waren- und Fahrzeugverkehr über die Zollgrenze auf Waren, die von Einzelpersonen unter dem Deckmantel von Waren für den persönlichen Gebrauch befördert werden. Somit entfallen 47 % der Gesamtzahl der im Jahr 2009 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Einzelpersonen, wobei der Großteil der Verfahren im Zusammenhang mit der Nicht- oder Falschanmeldung von Waren und (oder) Fahrzeugen eingeleitet wurde, nicht -Deklaration oder falsche Deklaration von Fremdwährungen oder der Währung der Russischen Föderation durch Einzelpersonen, Nichtausfuhr oder Nichtreimport von Waren und (oder) Fahrzeugen durch Einzelpersonen und illegale Bewegung von Waren und (oder) Fahrzeugen über die Zollgrenze. Solche Statistiken bestätigen unserer Meinung nach die Notwendigkeit einer stärkeren Aufmerksamkeit der ausführenden Behörden staatliche Kontrolle für den Warenverkehr von Privatpersonen über die Zollgrenze.

Das Verständnis der Besonderheiten der Bewegung von Waren für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen gemäß dem Zollkodex der Zollunion und der im Zuge dieser Bewegung durchgeführten Zollvorgänge ist eine Voraussetzung für ein korrektes Verständnis des Prozesses und damit für die Einhaltung durch Einzelpersonen direkt Zollbestimmungen, Gesetzgebung der Russischen Föderation und internationale Verträge der Russischen Föderation im Zollbereich.
Beobachtet in letzten Jahren Die ständige Zunahme des Personenverkehrs durch den TG TS erfordert eine Verkürzung der Zeit für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, die von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch befördert werden. Gleichzeitig scheint es, dass die Verkürzung der Zeit für Zollvorgänge die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen beeinträchtigen wird.
In diesem Zusammenhang scheint das Problem der Entwicklung eines Systems zur Zollkontrolle von Waren, die von Einzelpersonen über die CG CU transportiert werden, bei gleichzeitiger Vereinfachung der Zollvorgänge und einer Verkürzung der Zeit für deren Umsetzung sehr relevant zu sein.
Gemäß allgemeine Grundsätze Durch die Regelung des Warenverkehrs durch Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch durch den Zollkodex der Zollunion und die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Freigabe haben alle Personen gleichberechtigt das Recht, Waren nach Russland einzuführen und aus Russland zu exportieren.
In diesem Fall gemäß Absatz 36 der Kunst. 4 des Zollkodex der Zollunion bezieht sich auf Waren, die für den persönlichen Gebrauch, die Familie, den Haushalt und andere Waren bestimmt sind, die nicht mit der Umsetzung in Zusammenhang stehen unternehmerische Tätigkeit, die Bedürfnisse von Personen, die sich in begleitetem oder unbegleitetem Gepäck, internationaler Post oder auf andere Weise über die Zollgrenze bewegen.
Alle Arten des Transports von Gütern für den persönlichen Gebrauch sind in Art. aufgeführt. 353 des Zollkodex der Zollunion, und zwar im begleiteten oder unbegleiteten Gepäck, als vom Beförderer gelieferte Ware sowie im internationalen Postverkehr gemäß Kap. 44 TK TS (Abb. 1).

Reis. 1. Möglichkeiten zum Transport von Gütern für den persönlichen Gebrauch

Die Einhaltung der Anforderungen und Bedingungen für den Warenverkehr ist für die Nutzung des vereinfachten Verfahrens im Warenverkehr durch Privatpersonen von großer praktischer Bedeutung. Es sind die mit diesen Methoden transportierten Waren, die (vorbehaltlich anderer Anforderungen) der vereinfachten Beförderung unterliegen, und für diese Waren (die Mengen- und Kostenbeschränkungen nicht überschreiten) ist eine Befreiung von Zöllen und Steuern möglich.
Allerdings müssen Sie zunächst den Verwendungszweck der Ware bestimmen, d.h. bestimmen, ob es sich um Waren für geschäftliche (Produktions-)Tätigkeiten oder um Waren für den persönlichen Gebrauch handelt.
Die Einstufung von Waren, die von Privatpersonen gemäß dem Zollkodex der Zollunion als Waren für den persönlichen Gebrauch befördert werden, erfolgt durch die Zollbehörde mithilfe eines Risikomanagementsystems auf der Grundlage der mündlichen oder schriftlichen Erklärung einer Person zu den transportierten Waren unter Verwendung von a Zollanmeldung für Passagiere, Art und Menge der Waren, Häufigkeit der Überfahrt einer natürlichen Person und der Warenbewegung durch sie durch das TG TS (Absatz 1, Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation). Republik Belarus und die Regierung der Republik Kasachstan vom 18. Juni 2010 „Über das Verfahren für die Beförderung von Waren für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion und die Beauftragung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Freigabe“).

In der Praxis gaben Beamte der Zollbehörden an Die Kriterien zur Bestimmung des Bestimmungsorts der Waren werden in der folgenden Reihenfolge angewendet:
- die Art der Ware, d. h. ihre Verbrauchereigenschaften, traditionelle Anwendungs- und Nutzungspraxis (z. B. gibt der Transport von Gütern, die im Alltag normalerweise nicht verwendet werden, Anlass zu der Annahme, dass solche Güter für unternehmerische Aktivitäten bewegt werden);
- Als gilt in der Regel die Menge der Güter (z. B. die Beförderung gleichartiger Güter gleicher Bezeichnung, Größe, Stil, Farbe usw.), die über den Bedarf des Güterbeförderers und seiner Familienangehörigen hinausgeht der Warenverkehr für unternehmerische Tätigkeit);
- Die Häufigkeit des Warenverkehrs über die Zollgrenze (z. B. der periodische Transport gleichartiger Waren durch dieselbe Person, auch in kleinen Mengen, gilt als Warenverkehr für eine unternehmerische Tätigkeit. Darüber hinaus werden homogene Waren international versandt Postsendungen, die in kleinen Mengen von ein und derselben Person versandt werden oder zur gleichen Zeit oder innerhalb einer Woche an dieselbe Person adressiert sind, können als nicht für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt angesehen werden.
Eine Neuerung im Zollrecht bei der Bestimmung des Bestimmungsortes von Waren ist der Einsatz eines Risikomanagementsystems durch die Zollbehörden, was durchaus gerechtfertigt ist, da zur Bestimmung des Bestimmungsortes der von Einzelpersonen transportierten Waren häufig entsprechende Kontrollmaßnahmen erforderlich sind. Das Verfahren ist in der Verordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 11. Januar 2008 Nr. 11 (Verordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 11. Januar 2008 Nr. 11 „Über die Genehmigung der Handlungsanweisung“) geregelt der Zollbeamten bei der Erstellung und Überprüfung von Risikoprofilentwürfen, der Anwendung von Risikoprofilen bei der Zollkontrolle, ihrer Aktualisierung und Löschung").

Es ist zu beachten, dass die Bestimmung des Bestimmungsortes von Waren weiterhin das Vorrecht der Zollbeamten bleibt, da jeder Fall der Warenbewegung durch Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch rein individuell ist.
Bei der Entscheidung über den Bestimmungsort der Waren sollten Zollbeamte folgende Faktoren berücksichtigen: Familienzusammensetzung; das übliche menschliche Bedürfnis nach transportablen Gütern; Arbeitsort bzw. dessen Abwesenheit; Wohnort (eine Person eines Staates - ein Mitglied der Zollunion, eine ausländische Person, wenn die Person eines Staates - ein Mitglied der Zollunion eine Stadt, ein regionales Zentrum usw. ist), Nähe des Ortes Wohnort bis zur Grenze; Umstände der Reise (Zweck und Häufigkeit), Umstände früherer Reisen; Sortiment der transportierten Güter; Verfügbarkeit von Dokumenten, die den legalen Kauf bestätigen Einzelhandel; Häufigkeit der Bewegung identischer Güter durch verschiedene Personen; andere Faktoren, die während des Interviews der Person festgestellt wurden.
Als Dokumente, die das Fehlen von Tatsachen einer wiederholten Beförderung homogener Waren über einen bestimmten Zeitraum bestätigen, werden Passagierzollanmeldungen mit Freigabezeichen oder von Zollbeamten ausgestellte Erklärungen mit Registrierungsverweigerung berücksichtigt. Solche Erklärungen werden von den Zollbeamten als Beweis dafür akzeptiert, dass trotz häufiger Grenzübertritte keine Waren von der Person eingeführt wurden.
Zur Bestimmung des Verwendungszwecks der ausgeführten Waren wird nur der Antrag von Einzelpersonen auf deren Kauf auf dem CU CT berücksichtigt (unter Berücksichtigung von Anhang 1 des Abkommens „Über das Verfahren für die Beförderung von Waren durch Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch durch“) die CU TC und Zollvorgänge im Zusammenhang mit ihrer Freigabe"). Gleichzeitig kann diese Aussage anhand der entsprechenden Kennzeichnungen, Anhänger etc. auf der Ware und/oder auf deren Verpackung dokumentiert werden.
Die aktuellen Zollbestimmungen für Waren, die von Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch befördert werden, enthalten Liste der Waren, die sich nicht auf Waren für den persönlichen Gebrauch beziehen:
- natürliche Diamanten;
- exportierte Waren, für die die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion Ausfuhrzölle vorsieht, mit Ausnahme der folgenden Waren: Fisch, Meeresfrüchte (außer Störkaviar) in einer Menge von nicht mehr als 5 kg; Kaviar von Störfischarten mit einem Gewicht von nicht mehr als 250 Gramm; Kraftstoff, der sich in normalen Tanks eines Fahrzeugs für den persönlichen Gebrauch befindet, sowie in einer Menge von höchstens 10 Litern, die sich in einem separaten Behälter befindet; exportierte Edelmetalle und Edelsteine ​​mit einem Zollwert von mehr als 25.000 US-Dollar im Gegenwert;
- Zentralheizungskessel;
- Motoren Verbrennungs, mit Ausnahme von Motoren für Wasserfahrzeuge;
- Mäher (ausgenommen Mäher für Rasen, Parks oder Sportplätze), Maschinen zur Heugewinnung, Erntemaschinen, Maschinen oder Vorrichtungen zum Dreschen, Pressen zum Ballenpressen von Stroh und Heu;
- Maschinen, Mechanismen, Ausrüstung (klassifiziert in verschiedene Rubriken gemäß FEACN der CU) (Einheitlicher Zolltarif der Zollunion der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation (CCT). Genehmigt durch die Entscheidung von der Zwischenstaatliche Rat der EurAsEC vom 27. November 2009 N 18, Beschluss Kommission der Zollunion vom 27. November 2009 N 130). Beispielsweise Anlagen zur Herstellung oder Veredelung von Filz oder Filz bzw Vliesstoffe im Stück oder im Zuschnitt, einschließlich Ausrüstung zur Herstellung von Filzhüten (Code gemäß TN VED TS 8449 00 000 0), Geräte und Ausrüstung zum Nachweis oder zur Messung ionisierender Strahlung (Code gemäß TN VED TS 9030 10 000 0) , usw.;
- Solarien zum Sonnenbaden;
- Traktoren, Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke, ausgenommen solche, die zur Güter- oder Personenbeförderung dienen; selbstfahrende Industriefahrzeuge, die nicht mit Hebe- oder Ladevorrichtungen ausgestattet sind;
- Anhänger für den Transport von Autos;
- Schiffe, Boote und schwimmende Bauwerke, mit Ausnahme von Yachten und anderen schwimmenden Freizeit- und Sportanlagen, Ruderbooten und Kanus;
- medizinische Geräte und Geräte, mit Ausnahme derjenigen, die für den Einsatz unterwegs oder aus medizinischen Gründen erforderlich sind;
- Apparate und Ausrüstung für Fotolabore;
- Geräte, Apparate und Modelle, die zu Demonstrationszwecken bestimmt sind;
- medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische Möbel; Friseurstühle und ähnliche Stühle;
- Spiele, die mit Münzen, Banknoten, Bankkarten, Jetons oder ähnlichen Zahlungsmitteln betrieben werden;
- Waren, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, der Mitglied der Zollunion ist, der Exportkontrolle unterliegen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, was das Vorhandensein fundierter beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse der Zollbeamten in diesem Bereich bestimmt.
Gleichzeitig mit der Gestellung von Waren zum persönlichen Gebrauch bei der Zollbehörde durch Privatpersonen erfolgt beim Überschreiten der Zollgrenze eine Zollanmeldung.
Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch, mit Ausnahme derjenigen, die per internationaler Post versandt und in das Zollverfahren überführt werden Zolltransit, erfolgt schriftlich mit Passagierzollanmeldung (PTD)(Die Form der Passagier-Zollanmeldung, das Verfahren zu ihrer Ausfüllung, Einreichung und Registrierung werden durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 18. Juni 2010 N 287 „Über die Genehmigung der Form der Passagier-Zollanmeldung und der Verfahren zum Ausfüllen der Passagierzollanmeldung“).

Eine natürliche Person hat das Recht, auf eigenen Antrag Waren für den persönlichen Gebrauch, die keiner Zollanmeldung unterliegen, schriftlich unter Verwendung des PDD anzumelden.
Es ist zu beachten, dass es sich bei der Erklärung einer Person gegenüber der Zollbehörde um Informationen über die beförderten Waren und andere für die Überlassung der Waren erforderliche Informationen um eine Zollanmeldung handelt.
Gemäß Absatz 3 der Kunst. Gemäß Art. 179 des Zollkodex der Zollunion erfolgt die Zollanmeldung in schriftlicher und (oder) elektronischer Form mittels einer Zollanmeldung. Gleichzeitig Art. 98 des Zollkodex der Zollunion besagt, dass der Anmelder, der eine natürliche Person ist, verpflichtet ist, „den Zollbehörden die für die Zollkontrolle erforderlichen Unterlagen und Informationen in mündlicher, schriftlicher und (oder) elektronischer Form vorzulegen“.
Gleichzeitig Art. 3 des Abkommens vom 18. Juni 2010 „Über das Verfahren für die Beförderung von Waren zum persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion und die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Überlassung“ enthält den Wortlaut, der die Klassifizierung von Waren vorsieht als Waren für den persönlichen Gebrauch erfolgt auf der Grundlage von „Erklärungen einer natürlichen Person über die beförderten Waren in mündlicher oder schriftlicher Form unter Verwendung der Passagierzollanmeldung“.
In diesem Zusammenhang ist nicht ganz klar, was eine mündliche Äußerung einer Person über die Beförderung von Waren darstellt. Unserer Meinung nach ist eine Harmonisierung der Zollgesetzgebung erforderlich, die eine einheitliche Auslegung der Zollanmeldungsformulare ermöglichen würde. Man sollte O.Yu zustimmen. Bakaeva weist darauf hin, dass mit der Verabschiedung des Zollkodex der Zollunion die mündlichen und stillschweigenden Anmeldeformulare abgeschafft wurden. Einige Autoren wiederum definieren den Warenverkehr für den persönlichen Gebrauch zwar immer noch als „besonderes Zollverfahren“, argumentieren jedoch, dass „die Zollgesetzgebung sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Anmeldung von Waren vorsieht, die über die Grenze des Landes der Zollunion befördert werden.“ " Worauf diese Behauptung beruht, wird allerdings nicht erklärt.

Es ist auch zu beachten, dass früher im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation (Zollgesetzbuch der Russischen Föderation vom 28. Mai 2003 N 61-FZ) steht. Das Dokument wird ab dem 1. Oktober 2011 aufgrund der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom November ungültig 27, 2010 N 311-FZ ) (Artikel 124 – derzeit nicht mehr in Kraft) gab es eine abschließende (als eine Art mündliche) Form für die Erklärung von Informationen durch Einzelpersonen durch Vornahme von Handlungen, die darauf hinweisen, dass das Handgepäck und das mitgeführte Gepäck eines Individuum enthält keine Waren, die einer schriftlichen Erklärung unterliegen, und es gibt keine Waren, die mit unbegleitetem Gepäck befördert werden, für die das System der „roten“ und „grünen“ Korridore geschaffen wurde (Beschluss des Föderalen Zolldienstes Russlands vom November). 22, 2006 N 1208 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Warenanmeldung durch Privatpersonen in abschließender Form“ – ist jetzt ungültig).

Basierend auf Absatz 2 der Kunst. 6 des Abkommens über das Verfahren für die Beförderung von Waren für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen durch die CU CU und die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Überlassung an den Ankunftsorten auf der CU TC oder der Abreise aus der CU TC, einem Doppelkorridor System genutzt werden kann.
Dabei „Grüner Korridor“. ist ein besonders gekennzeichneter Ort, der für die Beförderung von Personen mit begleitetem Gepäck für den persönlichen Gebrauch, die nicht der Zollanmeldung unterliegen, über die Zollgrenze bestimmt ist, solange diese Personen kein unbegleitetes Gepäck haben, und der „rote“ Korridor ist ein besonders gekennzeichneter Ort zur Beförderung von Waren, die einer Zollanmeldung unterliegen, sowie von Waren, deren Anmeldung auf Antrag einer Einzelperson erfolgt, für die Beförderung von Waren über die Zollgrenze durch Einzelpersonen im Begleitgepäck bestimmt.
Die für die Anordnung des Doppelkorridorsystems an den Punkten des Wareneingangs im Zollgebiet der Zollunion und der Ausreise aus diesem Gebiet geltenden Anforderungen wurden durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20. Mai 2010 N 259 (Beschluss) genehmigt der Kommission der Zollunion vom 20. Mai 2010 N 259 „Über die Anforderungen, die für die Anordnung des Doppelkorridorsystems an den Punkten der Ankunft von Waren im Zollgebiet der Zollunion und der Abfahrt aus diesem Gebiet gelten.“ Darüber hinaus definiert die Verordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 9. August 2010 N 1471 die Liste der Orte der Ankunft im Zollgebiet der Zollunion oder der Abreise aus diesem Gebiet, in denen das Dual-Korridor-System verwendet wird (Verordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 9. August 2010 N 1471 „Über die Festlegung der Liste der Orte der Ankunft im Zollgebiet der Zollunion oder der Abreise aus diesem Gebiet, in denen das Dual-Korridor-System verwendet wird, sowie über das Verfahren dafür.“ seine Entstehung").

Wenn mit roter Korridor Alles ist klar – die Erklärung erfolgt schriftlich, es scheint schwierig, die Handlungen von Einzelpersonen im „grünen“ Korridor zu qualifizieren. Unserer Meinung nach bedarf das FCS Russlands diesbezüglich einer Klärung. Insbesondere im Hinblick darauf, ob die Anwesenheit einer Person im „grünen“ Korridor ein Beweis dafür ist, dass sie die erforderlichen Maßnahmen und Vorgänge zur Übermittlung von Informationen an die Zollbehörde abgeschlossen hat. Wenn ja, ab welchem ​​Zeitpunkt: ab dem Zeitpunkt des Betretens des „grünen“ Korridors oder ab dem Zeitpunkt des Verlassens. Denken Sie daran, dass es früher ein anderes Problem für die Zollbehörden gab. Nachdem eine Person eine implizite Erklärung abgegeben hatte (d. h. tatsächlich den „grünen“ Korridor passiert hatte), wurde diese Person von Beamten der Zollbehörden vor der Durchführung der Zollkontrolle aufgefordert, Informationen schriftlich durch Vorlage eines PDD zu deklarieren. Solche Handlungen von Zollbeamten wurden von den Gerichten als rechtswidrig anerkannt, da die Person die Waren bereits stillschweigend angemeldet hatte.
All dies bedeutet, dass die komplexe Entwicklung des als Gegenstand dieser Studie gewählten Problems die Durchführung weiterer Forschungen in dieser Richtung bestimmt. Unserer Meinung nach sollten die in diesem Artikel genannten Mängel der Zollgesetzgebung beseitigt werden, um Probleme und Schwierigkeiten beim Transport von Waren für den persönlichen Gebrauch zu vermeiden.

Gemäß Artikel 4 des Zollkodex der Zollunion ist die Zollanmeldung eine Erklärung des Anmelders gegenüber der Zollbehörde über Informationen über die Waren, über das gewählte Zollverfahren und andere für die Überlassung von Waren erforderliche Informationen.

Vergleichen wir diese Definition mit dem Zollkodex der Republik Belarus (TC RB). In diesem Zusammenhang muss gesagt werden, dass es im Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus keine gibt allgemeines Konzept Zollerklärung. Es enthält nur den Begriff der Zollanmeldung von Waren. Gemäß Artikel 74 des Zollkodex der Republik Belarus besteht die Zollanmeldung von Waren in der Abgabe einer Zollanmeldung bei der Zollbehörde in Form einer schriftlichen oder schriftlichen Erklärung elektronisches Dokument, das die Informationen enthält, die für die Überführung von Waren in das Zollregime oder für andere durch Gesetze und Akte des Präsidenten der Republik Belarus festgelegte Zwecke erforderlich sind.

Es ist zu beachten, dass im Zollkodex der Zollunion und im Zollkodex der Republik Belarus ein unterschiedliches Verständnis der Begriffe Zollanmeldung enthalten ist. Im Gegensatz zum Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus bezieht sich das Zollgesetzbuch der Zollunion also auf die Bereitstellung von Informationen, die für die Überführung von Waren in das Zollverfahren erforderlich sind, und legt nicht fest, in welcher Form diese bereitgestellt werden sollen. Unter Zollanmeldung wird im Zollkodex der Republik Belarus eine Handlung verstanden, die in der Abgabe einer Zollanmeldung bei der Zollbehörde in Form eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments besteht. Nach Ansicht des Autors definiert das im Zollkodex der Zollunion vorgesehene Verständnis der Zollanmeldung dieses Phänomen genauer, da der Kern der Anmeldung darin besteht, dass die Zollbehörde Informationen über die Waren erhält, die für die Platzierung erforderlich sind Waren im Zollverfahren, und die Abgabe einer Zollanmeldung an den Zollbeamten ist nur eine der Möglichkeiten, solche Informationen zu erhalten.

Die Deklaration soll mehrere Hauptfunktionen erfüllen:

stellt den Zollbehörden die für Zollzwecke erforderlichen Informationen über die über die Grenze transportierten Waren und Fahrzeuge zur Verfügung;

dient als Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Anmelders (der Person, die die Erklärung abgibt) in Bezug auf Waren und Fahrzeuge, die von ihm in das gewählte Zollsystem überführt wurden;

hat eine Kontrollfunktion, deren Kern darin besteht, dass die Zollbehörden anhand der Anmeldung die Übereinstimmung der deklarierten Angaben zu Waren und Fahrzeugen mit den tatsächlichen Daten prüfen.

Die Erklärung bringt bestimmte Rechtsfolgen mit sich. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen und Steuern. Wird eine unzuverlässige Erklärung aufgedeckt, dient die Erklärung als Beweis für die begangene Straftat oder Straftat.

Die Beziehungen bezüglich der Anmeldung sind administrativer Natur, da sie zwischen den Zollbehörden als Beförderern öffentlicher Güter entstehen Staatsmacht, und andererseits - von Anmeldern und anderen Personen.

Waren unterliegen der Zollanmeldung, wenn sie in das Zollverfahren überführt werden oder in anderen Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Zollunion vorgesehen sind.

Die Zollanmeldung der Waren erfolgt durch den Anmelder oder einen Zollvertreter, der im Namen und im Namen des Anmelders handelt.

Die Waren werden bei der Zollbehörde der Republik Belarus angemeldet und dort freigegeben.

Gütertransportfahrzeuge werden gleichzeitig mit Gütern angemeldet, mit Ausnahme von Fluss- und Luftfahrzeugen, die im Ankunftshafen oder -flughafen im Zollgebiet der Zollunion oder im Ausgangshafen oder -flughafen aus dem Zollgebiet des Zolls angemeldet werden Union.

Leere Fahrzeuge und Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden beim Überschreiten der Zollgrenze der Zollunion angemeldet.

Die Zollanmeldung wird innerhalb der im Zollkodex der Zollunion und in den Beschlüssen der Kommission der Zollunion von Belarus festgelegten Fristen eingereicht. Bei der Beförderung von Waren über die Zollgrenze der Zollunion zu nichtkommerziellen Zwecken im Handgepäck und im Begleitgepäck wird die Zollanmeldung gleichzeitig mit der Gestellung der Waren abgegeben.

Allgemeine Fragen des Anmeldeverfahrens, die sowohl für alle Arten von Anmeldungen als auch für ihre einzelnen Arten gelten, sind im Zollkodex der Zollunion geregelt. Die detaillierte Regelung erfolgt durch besondere Rechtsakte der Zollunion.

Die Liste der in der Zollanmeldung anzugebenden Informationen beschränkt sich nur auf die Informationen, die für die Berechnung und Erhebung von Zollzahlungen, die Erstellung von Zollstatistiken und die Anwendung der Zollvorschriften der Zollunion und anderer Rechtsvorschriften der Zollunion erforderlich sind Mitgliedstaaten der Zollunion.

Mit der Einreichung einer Zollanmeldung müssen der Zollbehörde die Unterlagen vorgelegt werden, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wird, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Liste dieser Dokumente ist in Artikel 183 Absatz 1 des Zollkodex der Zollunion vorgesehen.

Als Zollanmeldung können Transport-, Handels- oder sonstige Dokumente verwendet werden, die die für die Überlassung der Waren im Zollverfahren erforderlichen Angaben enthalten. Die Zollanmeldung kann als elektronisches Dokument abgegeben werden

Können bei der Abgabe der Zollanmeldung einzelne Unterlagen, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wird, nicht vorgelegt werden, so gestattet die Zollbehörde auf begründeten Antrag des Anmelders die Vorlage dieser Unterlagen vor der Überlassung der Waren und in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Zollunion – nach der Überlassung der Waren.

Bei der Zollanmeldung von Waren werden Originaldokumente oder deren Kopien vorgelegt. Die Zollbehörde hat das Recht, die Übereinstimmung von Kopien der eingereichten Dokumente mit ihren Originalen in den durch die Gesetzgebung der Staaten, die der Zollunion angehören, vorgesehenen Fällen zu überprüfen.

Die Zollanmeldung wird vom Anmelder oder vom Zollvertreter bei der zur Registrierung von Zollanmeldungen befugten Zollbehörde eingereicht.

Die Zollbehörde registriert oder verweigert die Registrierung der Zollanmeldung innerhalb einer Frist von höchstens 2 (zwei) Stunden ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung

Die Zollbehörde lehnt die Registrierung einer Zollanmeldung ab, wenn:

  • 1) die Zollanmeldung wurde bei einer Zollbehörde eingereicht, die nicht zur Registrierung von Zollanmeldungen befugt ist;
  • 2) die Zollanmeldung wurde von einer unbefugten Person abgegeben;
  • 3) die Zollanmeldung enthält nicht die erforderlichen Angaben, die in der Zollgesetzgebung der Zollunion vorgesehen sind;
  • 4) die Zollanmeldung ist nicht unterzeichnet oder nicht ordnungsgemäß beglaubigt oder nicht in der vorgeschriebenen Form erstellt;
  • 5) in Bezug auf die angemeldeten Waren wurden die Handlungen, die gemäß diesem Kodex vor der Abgabe oder gleichzeitig mit der Abgabe der Zollanmeldung durchgeführt werden müssen, nicht durchgeführt.

Das Verfahren und die Form der Abgabe einer Warenanmeldung sind im Zollkodex der Zollunion und in der durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20. Mai genehmigten Weisung „Über das Verfahren zum Ausfüllen einer Warenanmeldung“ geregelt. 2010 Nr. 257

Die Zollanmeldung für in das Zollgebiet der Zollunion eingeführte Waren muss vor Ablauf der Frist für die vorübergehende Lagerung der Waren abgegeben werden, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Die Zollanmeldung für Waren, die aus dem Zollgebiet der Zollunion ausgeführt werden, ist vor ihrer Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Zollunion abzugeben, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Die Zollanmeldung für Waren, die Tatwaffe, Mittel zur Begehung oder Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit oder eines Verbrechens waren, für die über deren Rückgabe entschieden wurde und die gemäß diesem Gesetzbuch der Zollanmeldung unterliegen, erfolgt innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens eingereicht werden:

  • 1) Gerichtsentscheidungen über die Befreiung von der strafrechtlichen (verwaltungsrechtlichen) Haftung;
  • 2) Entscheidungen der Zollbehörde (Beamter) über die Befreiung von der Verwaltungshaftung;
  • 3) eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Zollbehörde (Beamten), das Verfahren in einem Strafverfahren (Verwaltungsfall) einzustellen;
  • 4) Entscheidungen eines Gerichts oder einer Zollbehörde (Beamter) über die Einleitung einer verwaltungs- oder strafrechtlichen Haftung.

Ein DT gibt Informationen über die in einer Sendung enthaltenen Waren an, die in das gleiche Zollverfahren überführt werden. Die Gesamtzahl der im DT deklarierten Waren sollte 999 nicht überschreiten. Das Hauptblatt des DT enthält Informationen zu einem Produkt, auf einem Zusatzblatt können Informationen zu drei Waren angegeben werden.

DT wird gemäß dem in dieser Anweisung festgelegten Verfahren in Großbuchstaben unter Verwendung von Druckgeräten leserlich ausgefüllt und darf keine Radierungen, Flecken und Korrekturen enthalten.

DT wird der Zollbehörde in dreifacher Ausfertigung vorgelegt, die jeweils wie folgt verteilt wird:

die erste Kopie verbleibt bei der Zollbehörde, bei der die Waren angemeldet werden;

das zweite und dritte Exemplar werden an den Anmelder zurückgegeben. In diesem Fall wird bei der Überführung von Waren in das Zollverfahren, das die Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet vorsieht, die zweite Kopie der Zollbehörde am Abgangsort der Waren aus dem Zollgebiet vorgelegt.

Wird die Ware in das Zollverfahren des Zolltransits übergeführt, so wird bei der Abgangszollbehörde eine Versandanmeldung abgegeben. Das Formular und das Verfahren zum Ausfüllen einer Versandanmeldung (im Folgenden: TD) sind im Zollkodex der Zollunion festgelegt und durch den Beschluss der Zollkommission „Über das Formular und das Verfahren zum Ausfüllen einer Versandanmeldung“ genehmigt Union Nr. 289.

Die Versandanmeldung muss die in Artikel 182 des Zollkodex der Zollunion vorgesehenen Angaben enthalten.

TD besteht aus den Haupt- und Zusatzblättern. Zusätzliche Blätter werden zusätzlich zum Hauptblatt verwendet, wenn in einem TD Informationen über zwei oder mehr Waren deklariert werden.

In einem TD können Informationen über die in einer Sendung enthaltenen Waren deklariert werden. Gleichzeitig gelten Waren, die von einem Absender an die Adresse eines Empfängers im Rahmen eines Transportdokuments (Transportdokuments) transportiert werden, als eine Sendung.

Das TD wird mit einem Drucker auf A4-Blättern ausgefüllt. Es ist erlaubt, Namen und Anschriften ausländischer Personen in lateinischen Buchstaben anzugeben. Der TD muss leserlich ausgefüllt sein, ohne Radierungen oder Flecken. Die im TD enthaltenen Informationen können unter den im Zollkodex der Zollunion festgelegten Bedingungen geändert und (oder) ergänzt werden. Änderungen und (oder) Ergänzungen des TD können mit einem Druckgerät oder handschriftlich in Druckschrift vorgenommen werden. Änderungen und (oder) Ergänzungen werden auf jedem Blatt des TD von der Person, die sie vorgenommen hat, beglaubigt und durch die Unterschrift und den Abdruck des persönlichen nummerierten Siegels des Beamten der Zollbehörde bestätigt. Bei mehr als drei Änderungen und (oder) Ergänzungen im TD kann die Zollbehörde die Erstellung eines neuen TD verlangen.

Die Form des Verfahrens zum Ausfüllen der Passagierzollanmeldung wird durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 18. Juni 2010 Nr. 287 „Über die Genehmigung des Formulars der Passagierzollanmeldung und das Verfahren zum Ausfüllen“ geregelt Zollanmeldung für Passagiere“.

Die Erklärung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt für:

Waren, die in begleitetem Gepäck in das Zollgebiet der Zollunion eingeführt werden, wenn die Person, die sie befördert, beim Überschreiten der Zollgrenze unbegleitetes Gepäck hat;

Waren, die im unbegleiteten Gepäck über die Zollgrenze transportiert werden;

Waren, für die der Anmelder den Wunsch geäußert hat, eine Identifizierung durchzuführen;

Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch, die vorübergehend in das Zollgebiet der Zollunion eingeführt werden.

In anderen Fällen wird die zweite Kopie der Erklärung auf Antrag des Anmelders erstellt. Der Anmelder hat nach eigenem Ermessen das Recht, eine Erklärung in drei oder mehr Exemplaren zu verfassen.

Das Passagierzollanmeldungsformular besteht aus dem Hauptformular und dem Zusatzformular „Anmeldung von Bargeld und (oder) Geldinstrumenten“, das eine Anlage zum Hauptformular der Anmeldung darstellt.

Der Anmelder füllt die Erklärung handschriftlich und leserlich oder unter Verwendung von Druckgeräten elektronischer Computergeräte aus und gibt in den Spalten der Erklärung Informationen über die Waren an, die über die Zollgrenze der Zollunion (im Folgenden „Zollgrenze“ genannt) befördert werden sonstige für Zollzwecke erforderliche Informationen gemäß der Zollgesetzgebung der Zollunion.

Übermittlung einer elektronischen Kopie der Erklärung und Erklärung in im elektronischen Format nicht erforderlich.

Der Anmelder muss in der Erklärung die erforderlichen Informationen angeben, unter anderem durch Durchstreichen der entsprechenden Kästchen (ein durchgestrichenes Kästchen bedeutet eine positive Antwort, ein nicht angekreuztes Kästchen bedeutet eine negative Antwort).

Das Verfahren zum Ausfüllen und die Form der Anmeldung für ein Fahrzeug (im Folgenden TDTS genannt) wird durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 14. Oktober 2010 Nr. 422 „Über die Form einer Zollanmeldung für“ geregelt ein Fahrzeug und Hinweise zum Ausfüllen“.

TDTS besteht aus einem Blatt im A4-Format in der durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion genehmigten Form. TDTS wird in Großbuchstaben mit Druckgeräten oder von Hand in Druckbuchstaben ausgefüllt, ist leserlich und darf keine Radierungen, Flecken und Korrekturen enthalten.

Es ist erlaubt, Namen und Anschriften ausländischer Personen in lateinischen Buchstaben anzugeben. Die Anzahl der Fahrzeuge des internationalen Transports (im Folgenden TSMP genannt) wird in der Originalsprache, auch in lateinischen Buchstaben, angegeben.

TDTS wird für selbstfahrende und nicht selbstfahrende TSMP, einschließlich Container, separat ausgefüllt.

Wenn vorübergehend importiertes TSMP aus dem gemeinsamen Zollgebiet der Zollunion (im Folgenden als Zollgebiet bezeichnet) ausgeführt wird und vorübergehend exportiertes TSMP in dieses Gebiet eingeführt wird, wird das TDTS vorgelegt, das zum Zeitpunkt der Anmeldung vorübergehend importierter oder vorübergehend exportierter TSMP vorgelegt wurde als TDTS an die Zollbehörde übergeben.

Die im TDTS enthaltenen Informationen können unter den im TC TS festgelegten Bedingungen geändert und (oder) ergänzt werden.

Das TDTS wird der Zollbehörde in zwei Exemplaren vorgelegt, die wie folgt verteilt werden:

die erste Kopie verbleibt bei der Zollbehörde, bei der das TSMP angemeldet wird;

die zweite Ausfertigung wird an den Anmelder zurückgegeben.

Gemäß dem Zollkodex der Zollunion Zollkodex der Zollunion. Anhang zum Abkommen über den Zollkodex der Zollunion vom 27. November 2009 N 17 (in der durch das Protokoll vom 16. April 2010 geänderten Fassung) // Gesetzessammlung der Russischen Föderation vom 13.12.2010, N 50, Art. 6615. Waren unterliegen der Zollanmeldung, wenn sie in ein Zollverfahren überführt werden oder in anderen Fällen. Die Warenanmeldung erfolgt durch den Anmelder oder einen Zollvertreter, der im Namen und Auftrag des Anmelders handelt. Die Zollanmeldung erfolgt in schriftlicher und (oder) elektronischer Form anhand der Zollanmeldung.

Bei der Anmeldung werden bei der Zollbehörde in der Zollanmeldung Angaben über die Waren, über das vom Anmelder oder Zollvertreter gewählte Zollverfahren und weitere für Zollzwecke notwendige Angaben an die Zollbehörde übermittelt.

Waren, die aus den Hoheitsgebieten von Staaten, die nicht Mitglieder der Zollunion sind, in die Russische Föderation eingeführt werden, einschließlich derjenigen, die durch die Hoheitsgebiete der Staaten, die Mitglieder der Zollunion sind, gemäß dem Zollverfahren des Zolltransits transportiert werden, sowie exportierte Waren aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Zollunion unterliegen der Zollanmeldung gemäß Kapitel 27 des Zollkodex der Zollunion, wenn sie in das Zollverfahren überführt werden und das Zollverfahren geändert wird. das Bundesgesetz vom 27.11.2010 N 311-FZ (in der Fassung vom 06.12.2011) „Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation“ // Gesetzessammlung der Russischen Föderation vom 29.11.2010 N 48 Art. 6252.

Gegenstand der im Rahmen der Anmeldung entstehenden Rechtsbeziehungen sind einerseits Zollbehörden, andererseits Anmelder und sonstige Personen.

Die Warendeklaration ist eine davon zwingende Bedingungen Der Waren- und Fahrzeugverkehr über die Zollgrenze der Zollunion ist das Hauptelement der Zollabfertigung.

Die Zollabfertigung von Waren, die von Einzelpersonen im Begleitgepäck über die Zollgrenze der Zollunion transportiert werden, erfolgt durch die Zollbehörden, in deren Tätigkeitsgebiet sich Kontrollstellen jenseits der Staatsgrenze der Zollunion befinden.

Orte der Zollabfertigung von Waren, die von Einzelpersonen im Begleitgepäck bei der Überfahrt befördert werden Staatsgrenze Der Zollunion-Schienen-, Straßen- oder Wassertransport im internationalen Personenverkehr ist in der Regel baulich abgegrenzte und gesonderte Räumlichkeiten, die der Personenbeförderung dienen (Abteil, Kabine, Waggon, Fahrgastraum des Fahrzeugs).

Wird die Zollanmeldung als Buchhaltungsbeleg für Zwecke der Währungskontrolle durch die Zollbehörden der Zollunion verwendet, sind in der Zollanmeldung auch die hierfür erforderlichen Angaben gemäß den internationalen Rechtsvorschriften zur Währungsregulierung anzugeben Währungskontrolle.

Zum Beispiel bei der Änderung des Zollregimes bereits transportierter Waren, bei der Anmeldung von Waren, die unter das Zollregime eines Duty-Free-Shops gestellt wurden, bei der Stornierung oder beim Widerruf einer Lizenz zur Gründung eines Duty-Free-Shops.

Die Hauptfunktionen der Deklaration sind:

  • 1. Bereitstellung der für Zollzwecke notwendigen Informationen an die Zollbehörden über Waren und Fahrzeuge, die über die Zollgrenze der Zollunion transportiert werden, sowie über andere Waren, die unter zollamtlicher Überwachung stehen und der Anmeldung unterliegen.
  • 2. Bestätigung der Rechtmäßigkeit der von der produzierenden Person in Bezug auf Waren und Fahrzeuge gemäß der gewählten Zollregelung durchgeführten Handlungen.
  • 3. Überprüfung der Übereinstimmung der deklarierten Angaben mit den tatsächlichen Daten durch die Zollbehörden. Schukowez V.Yu. Zollrecht in Fragen und Antworten: Ein kurzer Kurs. - M.: Eksmo Publishing House, 2006. S. 57.

Im Rahmen der Arbeit werden wir uns mit dem rechtlichen Rahmen befassen, der das Verfahren zur Zollanmeldung von Waren, die über die Zollgrenze der Zollunion transportiert werden, direkt regelt.

Seit in Zollrecht Da internationale Rechtsakte die höchste Rechtskraft haben, werden wir sie zuerst betrachten.

Eine Neuheit im Zollrecht ist der Zollkodex der Zollunion Zollkodex der Zollunion (Anlage zum Vertrag über den Zollkodex der Zollunion). Entscheidung Zwischenstaatlicher Rat der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 27. November 2009 Nr. 17) (in der Fassung vom 16. April 2010) // Gesetzessammlung der Russischen Föderation 13.12.2010, Nr. 50, Kunst. 6615., das am 1. Juli 2010 auf dem Territorium der Russischen Föderation in Kraft getreten ist und dessen Regeln unmittelbare Wirkung haben.

Der Zollkodex der Zollunion enthielt alle wichtigsten Bestimmungen, die für die internationale Zusammenarbeit und Interaktion erforderlich sind.

Kapitel 27 „Zollanmeldung von Waren“ des Zollkodex der Zollunion umfasst 16 Artikel, die charakterisieren allgemeine Bestimmungenüber die Zollanmeldung von Waren (Artikel 179); listet die Arten der Zollanmeldungen und ihre Merkmale auf (Art. 180-182); Auf die bei der Zollanmeldung vorgelegten Dokumente wird geachtet (Artikel 182). die Fristen für die Abgabe einer Zollanmeldung sind angegeben (Artikel 185); charakterisiert den Anmelder, seine Rechte und Pflichten sowie seine Verantwortung (Art. 186-189); Das Verfahren zur Abgabe und Registrierung einer Zollanmeldung sowie zur Vornahme von Änderungen und Ergänzungen (Artikel 190-192) ist geregelt.

Die Russische Föderation hat eine Reihe internationaler Abkommen und Entscheidungen unterzeichnet, die sich auf den Prozess der Zollanmeldung von Waren auswirken. Hier einige Beispiele:

Der Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20.05.2010 N 257 „Über Anweisungen zum Ausfüllen von Zollanmeldungen und Formularen für Zollanmeldungen“ (zusammen mit den „Anweisungen zum Verfahren zum Ausfüllen einer Warenanmeldung“) regelt das Verfahren für Füllt eine Zollanmeldung aus und stellt deren Formulare zur Verfügung. Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20.05.2010 Nr. 257 (geändert am 22.06.2011) „Zu den Anweisungen zum Ausfüllen von Zollanmeldungen und Zollanmeldungsformularen“ (zusammen mit der „Anweisung zum Verfahren zum Ausfüllen“) eine Warenanmeldung") // Offizielle Website der Kommission der Zollunion Zugangsmodus http://www.tsouz.ru/.

Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20.05.2010 N 256 „Über das Verfahren zur Einführung von Änderungen und (oder) Ergänzungen der Warenanmeldung vor der Entscheidung über die Überlassung von Waren im Rahmen der vorläufigen Zollanmeldung“ (zusammen mit dem „Anleitung zum Verfahren zur Vornahme von Änderungen und (oder) Ergänzungen zur Warenanmeldung, bevor über die Freigabe der Waren im Rahmen der vorläufigen Zollanmeldung entschieden wird“) Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20. Mai 2010 N 256 „On das Verfahren zur Vornahme von Änderungen und (oder) Ergänzungen der Warenanmeldung, bevor über die Überlassung der Waren im Rahmen der vorläufigen Zollanmeldung entschieden wird“ (zusammen mit der „Anleitung zum Verfahren zur Vornahme von Änderungen und (oder) Ergänzungen der Warenanmeldung für Waren, bevor eine Entscheidung über die Freigabe der Waren im Rahmen der vorläufigen Zollanmeldung getroffen wird") //Offizielle Website der Eurasischen Wirtschaftskommission http://www.tsouz.ru/.und andere .

Nächste Rechtsakt Das Verfahren zur Warenanmeldung wird durch das Bundesgesetz Nr. 311 „Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation“ geregelt. Bundesgesetz vom 27. November 2010 N 311-FZ „Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation“ (angenommen von der Staatsduma des Bundes). Versammlung der Russischen Föderation am 19. November 2010) // Gesetzessammlung der Russischen Föderation vom 29.11.2010 N 48 Kunst. 6252., in dem Abschnitt V der Warenanmeldung gewidmet ist. Zollvorgänge im Zusammenhang mit der Überführung von Waren in ein Zollverfahren.

Kapitel 24. „Zollanmeldung“ umfasst 14 Artikel, die zollpflichtige Waren charakterisieren, auf die Warenanmeldung, den Ort der Warenanmeldung, den Anmelder achten, das Verfahren zur vorläufigen Zollanmeldung von Waren regeln, eine unvollständige, periodische Zollanmeldung einreichen und Heben Sie auch weitere Punkte im Zusammenhang mit der Zollanmeldung von Waren hervor.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Ordnungswidrigkeiten im Zollbereich (Verstöße gegen Zollvorschriften) im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation geregelt sind. So enthält das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation Kapitel 16 „Ordnungswidrigkeiten im Zollbereich (Verstöße gegen Zollvorschriften)“, das 23 Elemente von Ordnungswidrigkeiten im Zollbereich enthält, von denen 5 Absätze speziell gewidmet sind zum Prozess der Warendeklaration:

Artikel 16.2. Unterlassene oder falsche Deklaration von Waren und (oder) Fahrzeugen;

Artikel 16.4. Unterlassene oder falsche Deklaration von Fremdwährungen oder der Währung der Russischen Föderation durch Einzelpersonen;

Artikel 16.7. Vorlage ungültiger Dokumente bei der Zollabfertigung;

Artikel 16.12. Nichteinhaltung der Fristen für die Abgabe einer Zollanmeldung oder die Vorlage von Dokumenten und Informationen;

Artikel 16.17. Vorlage ungültiger Dokumente für die Warenfreigabe vor Abgabe der Zollanmeldung. Das Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten (angenommen von der Staatsduma am 20. Dezember 2001, genehmigt vom Föderationsrat am 26. Dezember 2001), Stand 02.07.2011// „Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation“, 07.01.2002, N 1 (Teil 1), Art.-Nr. 1.

Das Gesetz der Russischen Föderation „Über den Zolltarif“ regelt auch die Rechtsbeziehungen bei der Warenanmeldung. Das Gesetz bestimmt insbesondere den Zollwert der Waren bei der Änderung des Zollverfahrens.

Zu den Deklarationsfragen gibt es eine Reihe normativer Gesetze des Bundes Zolldienst der Russischen Föderation, einschließlich der Verordnung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation vom 3. Dezember 2010 N 2330 „Über Deklarationsorte“. bestimmte Typen Waren".