863 Dekret der Regierung der Russischen Föderation mit den neuesten Änderungen. Mit Änderungen und Ergänzungen von. Bei Genehmigung der Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch berechtigte russische Schiffe zu überschreiten

Bevor Sie eine elektronische Beschwerde an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Betriebsregeln für diesen interaktiven Dienst.

1. Elektronische Bewerbungen im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, die gemäß dem beigefügten Formular ausgefüllt werden, werden zur Prüfung angenommen.

2. Eine elektronische Beschwerde kann eine Stellungnahme, eine Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Anfrage enthalten.

3. Elektronische Beschwerden, die über das offizielle Internetportal des russischen Bauministeriums gesendet werden, werden der Abteilung für die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden zur Prüfung vorgelegt. Das Ministerium gewährleistet eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Einsprüche ist kostenlos.

4. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 2. Mai 2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Bürgerbeschwerden“. Russische Föderation„Elektronische Einsprüche werden innerhalb registriert 3 Tage und werden je nach Inhalt an gesendet Struktureinheiten Ministerien. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Eine elektronische Beschwerde, die Fragen enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen gehört. mit Benachrichtigung hierüber an den Bürger, der die Beschwerde eingereicht hat.

5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
- Angabe einer unvollständigen oder unzuverlässigen Postanschrift;
- das Vorhandensein obszöner oder beleidigender Ausdrücke im Text;
- das Vorhandensein einer Bedrohung für das Leben, die Gesundheit und das Eigentum eines Beamten sowie seiner Familienangehörigen im Text;
- beim Tippen ein nicht-kyrillisches Tastaturlayout oder nur Großbuchstaben verwenden;
- Fehlen von Satzzeichen im Text, Vorhandensein unverständlicher Abkürzungen;
- das Vorhandensein einer Frage im Text, auf die der Antragsteller im Zusammenhang mit zuvor eingereichten Beschwerden bereits schriftlich in der Sache beantwortet wurde.

6. Die Antwort an den Antragsteller wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postadresse gesendet.

7. Bei der Prüfung einer Berufung ist die Offenlegung der in der Berufung enthaltenen Informationen sowie von Informationen über das Privatleben eines Bürgers ohne dessen Zustimmung nicht gestattet. Angaben zu den personenbezogenen Daten von Bewerbern werden pflichtgemäß gespeichert und verarbeitet Russische Gesetzgebungüber personenbezogene Daten.

8. Über die Website eingegangene Einsprüche werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden regelmäßig in den Rubriken „für Bewohner“ und „für Spezialisten“ veröffentlicht.

Russische Föderation Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

1. Stellen Sie fest, dass Zölle für Zollabfertigung Waren, einschließlich Fahrzeuge, die als Waren über die Zollgrenze der Russischen Föderation transportiert werden, werden zu folgenden Sätzen bezahlt:

500 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert einschließlich 200.000 Rubel nicht überschreitet;

1.000 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 200.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 450.000 Rubel nicht überschreitet;

2.000 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 450.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 1.200.000 Rubel nicht überschreitet;

5,5 Tausend Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 1200 Tausend Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 2500 Tausend Rubel nicht überschreitet;

7,5 Tausend Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 2.500.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 5.000.000 Rubel nicht überschreitet;

20.000 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 5.000.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 10.000.000 Rubel nicht überschreitet;

50.000 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 10.000.000 Rubel (1 Kopeke oder mehr) beträgt, jedoch 30.000.000 Rubel (einschließlich) nicht überschreitet;

100.000 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren mit einem Zollwert von 30.000.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr.

2. Bei der Zollabfertigung der transportierten Waren mit dem Zug durch das Zollgebiet der Russischen Föderation gemäß dem Zollregime des Internationalen Zolltransit, werden Zölle für die Zollabfertigung in Höhe von 500 Rubel für jede Warenpartie gezahlt, die im Rahmen eines Eisenbahnfrachtbriefs in einem Fahrzeug befördert wird.

3. Bei der Zollabfertigung von Waren, die in das Zollgebiet der Russischen Föderation eingeführt und aus dem Zollgebiet der Russischen Föderation ausgeführt werden wertvolle Papiere auf Fremdwährung lautende Zölle für die Zollabfertigung werden in Höhe von 500 Rubel für eine in einer solchen registrierte Wertpapiersendung gezahlt Zollerklärung.

4. Bei der Zollabfertigung von Waren, die von Einzelpersonen für persönliche, familiäre, häusliche und andere Zwecke, die nicht mit der Umsetzung zusammenhängen, über die Zollgrenze der Russischen Föderation transportiert werden unternehmerische Tätigkeit Bedürfnisse (einschließlich Waren, die an gesendet werden Individuell, die nicht über die Zollgrenze der Russischen Föderation fahren), mit Ausnahme von Personenkraftwagen der Positionen 8702 und 8703 der Warennomenklatur außenwirtschaftliche Tätigkeit Russische Föderation, Zölle für die Zollabfertigung werden in Höhe von 250 Rubel gezahlt

5. Bei der Zollabfertigung von Personenkraftwagen der Positionen 8702 und 8703 der Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Russischen Föderation, die von Einzelpersonen für persönliche, familiäre, häusliche und andere Bedürfnisse, die nicht damit zusammenhängen, über die Zollgrenze der Russischen Föderation transportiert werden Geschäftstätigkeit werden Zollgebühren für die Zollabfertigungsanmeldung gemäß Absatz 1 dieses Beschlusses entrichtet.

6. Bei der Zollabfertigung der Luft-, See- und Flussschifffahrt (Fluss-See) von Schiffen, die als Waren gemäß den Zollbestimmungen über die Zollgrenze der Russischen Föderation transportiert werden temporärer Import, vorübergehende Ausfuhr und Verarbeitung (wenn der Verarbeitungsvorgang die Reparatur solcher Schiffe ist) sowie nach Abschluss der Zollbestimmungen der vorübergehenden Einfuhr durch Wiederausfuhr vorübergehend importierter Schiffe, der vorübergehenden Ausfuhr durch Wiedereinfuhr vorübergehend exportierter Schiffe, Verarbeitung im Zollgebiet durch Ausfuhr verarbeiteter Produkte (Schiffe) aus dem Zollgebiet der Russischen Föderation nach Durchführung von Reparaturen sowie Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets durch Überlassung verarbeiteter Produkte (Schiffe) zum zollrechtlich freien Verkehr im Zollgebiet der Russischen Föderation In die Russische Föderation werden nach Durchführung der Reparaturen Zölle für die Zollabfertigung in Höhe von 10.000 Rubel pro Schiff entrichtet.

7. Bei wiederholter Abgabe einer Zollanmeldung für die gleichen Waren bei Beantragung des gleichen Zollregimes (mit Ausnahme der Abgabe einer vollständigen Zollanmeldung bei periodischen vorläufigen Anmeldungen) werden Zollgebühren für die Zollabfertigung in Höhe von entrichtet 500 Rubel.

Vorsitzende

Regierung der Russischen Föderation

MINISTERIUM FÜR INDUSTRIE UND HANDEL DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BUNDESAGENTUR FÜR TECHNISCHE REGELUNG

UND METROLOGIE

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER BESTELLUNG

PROBLEME DER INDUSTRIE

Gemäß Absatz 4 Unterabsatz „d“ der Regeln zur Bestimmung von Technologie als beste verfügbare Technologie sowie zur Entwicklung, Aktualisierung und Veröffentlichung von Informationen und technischen Nachschlagewerken zu den besten verfügbaren Technologien, genehmigt (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation). Föderation, 2015, Nr. 1, Art. 253), bestelle ich:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Sammlung von Daten, die für die Entwicklung eines Informations- und technischen Verzeichnisses über die besten verfügbaren Technologien und die Analyse vorrangiger Probleme in der Branche erforderlich sind.

2. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung dieser Anordnung dem stellvertretenden Leiter der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie A.V. Kuleshova.

Aufsicht

A.V.ABRAMOV

Genehmigt

im Auftrag des Bundes

technische Agenturen

Regulierung und Messtechnik

ERHEBUNG DER FÜR DIE ENTWICKLUNG ERFORDERLICHEN DATEN

INFORMATIONEN UND TECHNISCHER LEITFADEN ZUM BESTEN

VERFÜGBARE TECHNOLOGIEN UND PRIORITÄTSANALYSE

PROBLEME DER INDUSTRIE

1. Dieses Verfahren legt die Regeln für die Erhebung von Daten fest, die für die Entwicklung eines Informations- und technischen Verzeichnisses über die besten verfügbaren Technologien (im Folgenden „Verzeichnis“ genannt) und die Analyse vorrangiger Probleme in der Branche erforderlich sind.

2. Der Zweck der Datenerhebung besteht darin, auf der Grundlage der erhaltenen Informationen ein Verzeichnis zu erstellen und die vorrangigen Probleme der Branche zu analysieren.

3. Der Schutz der Informationen, die durch die Erhebung von Daten gewonnen werden, die für die Erstellung eines Verzeichnisses und die Analyse vorrangiger Probleme in der Branche erforderlich sind, erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

4. Die Datenerfassung umfasst die folgenden Schritte:

b) Erhebung von Daten bei Bundesbehörden Exekutivgewalt in etablierten Tätigkeitsfeldern, staatlichen Wissenschaftsorganisationen, gemeinnützige Organisationen, einschließlich staatlicher Körperschaften, Expertenorganisationen, Industriegewerkschaften (Verbände), Unternehmervereinigungen und anderer Organisationen (im Folgenden als interessierte Organisationen bezeichnet).

5. Sammlung von Daten über Organisationen, die von ihnen verwendeten Technologien, Ausrüstung, Daten zu Einleitungen und (oder) Emissionen von Schadstoffen, Abfallerzeugung und anderen Einflussfaktoren Umfeld, Ökonomische Indikatoren(materielle, organisatorische und technische Kosten für die Implementierung und den Betrieb von Technik und Geräten), durchgeführt nach Vorlagen.

6. Vorlagen werden vom Büro für die besten verfügbaren Technologien (im Folgenden als „Büro“ bezeichnet) gemäß Absatz 6 Unterabsatz „d“ der Regeln für die Bestimmung der Technologie als die beste verfügbare Technologie sowie für die Entwicklung und Aktualisierung entwickelt und Veröffentlichung von Informationen und technischen Nachschlagewerken zu den besten verfügbaren Technologien, genehmigt durch Regierungsdekret Russische Föderation vom 23. Dezember 2014 N 1458 (im Folgenden als die Regeln bezeichnet).

7. Das Präsidium sendet die Vorlagen an Rosstandart, während das Präsidium die Start- und Endtermine für die Datenerhebung unter Berücksichtigung der im schrittweisen Zeitplan für die Erstellung der Branchenverzeichnisse des Rosstandart in den Jahren 2015 bis 2017 festgelegten Fristen festlegt beste verfügbare Technologien, genehmigt durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2014 N 2178 -r (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2014, Nr. 46, Art. 6379).

8. Rosstandart:

a) sendet Vorlagen an interessierte Organisationen, um Informationen zu sammeln, einschließlich zur Einholung klärender Informationen, gemäß Absatz 4 Unterabsatz „e“ der Geschäftsordnung;

b) sendet eine Anfrage an die Bundesvollzugsbehörden in den festgelegten Tätigkeitsbereichen über die Verfügbarkeit von Vorschlägen für den Entwurf des Verzeichnisses, einschließlich Materialien zu seiner Entwicklung, Forschungsberichten, die die Definition von Technologie als beste verfügbare Technologie oder die Entwicklung des Verzeichnisses betreffen sowie über die Umfangsverteilung des Verzeichnisses;

c) fordert einen anderen notwendige Informationen in Übereinstimmung mit den Mustervorschriften für das Zusammenwirken der föderalen Exekutivbehörden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Januar 2005 N 30 „Über die Mustervorschriften für das Zusammenwirken der föderalen Exekutivbehörden“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation). Föderation, 2005, Nr. 4, Art. 305; N 47, Art. 4933; 2007, N 43, Art. 5202; 2008, N 9, Art. 852; N 14, Art. 1413; 2009, N 12, Art . 1429; N 25, Art. 3060; N 41, Art. 4790; N 49, Art. 5970; 2010, N 22, Art. 2776; N 40, Art. 5072; 2011, N 34, Art. 4986; N 35, Art. 5092; 2012, N 37, Art. 4996; N 38, Art. 5102; 2015, N 2, Art. 461; N 15, Art. 2281).

9. Nach Erhalt der Materialien leitet Rosstandart sie an das Büro weiter, das die Aktivitäten der technischen Arbeitsgruppen (im Folgenden als Arbeitsgruppe bezeichnet) verwaltet.

10. Die Arbeitsgruppe sammelt die von interessierten Organisationen erhaltenen Daten, die zur Ermittlung erforderlich sind technologische Prozesse, Ausrüstung, technische Methoden, Methoden als beste verfügbare Technologie sowie für die Entwicklung und Aktualisierung von Verzeichnissen gemäß Absatz 7 Unterabsatz „a“ der Geschäftsordnung.

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

(Präambel in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724 geänderten Fassung)

1. Stellen Sie sicher, dass Zölle für Zollvorgänge zu folgenden Sätzen gezahlt werden:

31.08.2011 N 724)

500 Rubel – für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert einschließlich 200.000 Rubel nicht überschreitet;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

1.000 Rubel – für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 200.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 450.000 Rubel nicht überschreitet;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

2.000 Rubel – für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 450.000 Rubel (1 Kopeke oder mehr) beträgt, jedoch 1.200.000 Rubel (einschließlich) nicht überschreitet;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

5,5 Tausend Rubel – für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 1200 Tausend Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 2500 Tausend Rubel nicht überschreitet;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

7,5 Tausend Rubel – für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 2500 Tausend Rubel 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 5000 Tausend Rubel nicht überschreitet;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

20.000 Rubel – für Zollvorgänge in Bezug auf Waren, deren Zollwert 5.000.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt, jedoch einschließlich 10.000.000 Rubel nicht überschreitet;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

30.000 Rubel – für die Zollabfertigung von Waren, deren Zollwert 10.000.000 Rubel, 1 Kopeke oder mehr beträgt.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595)

Der Absatz ist nicht mehr gültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Absatzes bei der Bewerbung Zollverfahren Ausfuhr in Bezug auf Waren, für die keine Zölle und Steuern erhoben werden, berechnet auf der Grundlage ihres Zollwerts, des für diese Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises, der in der im Zusammenhang mit der Kauf- und Verkaufstransaktion ausgestellten Rechnung angegeben ist, neu berechnet in Rubel sind ok gesetzlich festgelegt Russische Föderation für Zollangelegenheiten. Bei der Beantragung der angegebenen Waren im Rahmen des Zollausfuhrverfahrens im Zusammenhang mit anderen Transaktionen wird der Wert dieser Waren, der in Handels- oder anderen Dokumenten zu diesen Waren angegeben ist, in Rubel umgerechnet, wie in der Zollgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt , wird eingesetzt.

(Absatz eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Dezember 2006 N 803, geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595, vom 19. April 2012 N 347)

1(1) - 2. Kraft verloren. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347.

3. Bei der Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf auf Fremdwährung lautende Wertpapiere, die in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation eingeführt und aus diesem ausgeführt werden, werden Zölle für Zollvorgänge in Höhe von 500 Rubel für eine Sendung von Wertpapieren gezahlt, die bei einem Zoll registriert sind Erklärung.

20.07.2011 N 595, vom 31.08.2011 N 724)

4. Bei der Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf Waren, die von Einzelpersonen in die Russische Föderation eingeführt und aus der Russischen Föderation ausgeführt werden, für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse, die nicht mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen (einschließlich Waren, die an eine Person gesendet werden, die nicht über die Grenze folgt). der Russischen Föderation), mit Ausnahme von Personenkraftwagen der Position 8703 der Einheitlichen Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion, werden Zölle für Zollvorgänge in Höhe von 250 Rubel entrichtet.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595, vom 31. August 2011 N 724)

5. Bei der Durchführung von Zollvorgängen in Bezug auf Personenkraftwagen der Position 8703 der einheitlichen Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion, die von Einzelpersonen für Privat-, Familien-, Haushalts- und andere Zwecke in die Russische Föderation eingeführt und aus der Russischen Föderation ausgeführt werden Bedürfnisse, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen, werden Zölle für Zollvorgänge gemäß Absatz 1 dieses Beschlusses entrichtet.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juli 2011 N 595, vom 31. August 2011 N 724)

6. Bei der Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit der Luft-, See- und Fluss-Mischschifffahrt (Fluss-See) von Schiffen, die in die Russische Föderation eingeführt und aus der Russischen Föderation als Waren gemäß den Zollverfahren der vorübergehenden Einfuhr (Einfuhr) ausgeführt werden, vorübergehend Ausfuhr, Verarbeitung im Zollgebiet und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets (wenn es sich bei der Verarbeitung um die Reparatur solcher Schiffe handelt) sowie nach Abschluss der Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr (Einfuhr) durch Überführung in das Zollverfahren der Wiederausfuhr , vorübergehende Ausfuhr durch Überführung in das Zollverfahren der Wiedereinfuhr, Verarbeitung im Zollgebiet durch Überführung der verarbeiteten Produkte in das Zollverfahren der Wiederausfuhr, Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets durch Überführung der verarbeiteten Produkte in das Zollverfahren der Wiedereinfuhr oder Bei der Überführung verarbeiteter Produkte in das Zollverfahren der Überführung in den inländischen Verbrauch werden Zölle für Zollvorgänge in Höhe von 10.000 Rubel pro Schiff entrichtet, sofern in Absatz 7 Absatz 3 dieses Beschlusses nichts anderes bestimmt ist.

(Absatz 6, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

7. Stromausfall. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347.

7(1). Bei der Abgabe einer vorläufigen Zollanmeldung für Waren, für die eine vorübergehende Zollanmeldung gilt Zollerklärung Für Zollvorgänge werden Zölle in Höhe von 5.000 Rubel gezahlt. Bei anschließender Einreichung einer vollständigen Zollanmeldung für dieselbe Ware bei der Zollbehörde werden die Zölle für Zollvorgänge zu den in Absatz 1 dieses Beschlusses festgelegten Sätzen entrichtet.

(Absatz 7 Absatz 1, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

7(2). Verlorene Kraft. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347.

7(3). Beim Export von Waren aus der Russischen Föderation, die keiner Ausfuhrsteuer unterliegen Zollabgaben, werden Zölle für Zollvorgänge, unabhängig vom Zollverfahren, in das die ausgeführten Waren überführt werden, in Höhe von 1.000 Rubel gezahlt, sofern in einer Zollanmeldung nur Waren angemeldet werden, die keinen Ausfuhrzöllen unterliegen.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

Wenn bei der Ausfuhr aus der Russischen Föderation in einer Zollanmeldung neben Waren, die keinen Ausfuhrzöllen unterliegen, auch Waren deklariert werden, die Ausfuhrzöllen unterliegen, fallen Zölle für Zollvorgänge an, unabhängig vom Zollverfahren, nach dem die exportierten Waren durchgeführt wurden platziert werden, bezahlt werden:

in Höhe von 1.000 Rubel – für Waren, die keinen Ausfuhrzöllen unterliegen;

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2012 N 347)

zu den in Absatz 1 dieser Resolution festgelegten Sätzen - in Bezug auf Waren, die Ausfuhrzöllen unterliegen.

(Artikel 7 Absatz 3, eingeführt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2011 N 724)

7(4). Bei der Abgabe einer Warenanmeldung in elektronisches Formular Es werden Zollsätze für Zollvorgänge in Höhe von 75 Prozent der durch diesen Beschluss festgelegten Zollsätze für Zollvorgänge angewendet.

(Absatz 7 Absatz 4, eingeführt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Dezember 2012 N 1286)

Name des Dokuments:
Dokumentnummer: 863
Art des Dokuments:
Empfangsbehörde: Regierung der Russischen Föderation
Status: Inaktiv
Veröffentlicht:
Annahmedatum: 27. August 2014
Startdatum: 06. September 2014
Verfallsdatum: 09. April 2019
Änderungsdatum: 29. März 2016

Bei der Genehmigung der Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne ...

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

Bei Genehmigung der Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (im Hinblick auf Zollvorgänge). im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen) und andere Arten der Kontrolle


Verlorene Kraft am 9. April 2019 basierend auf
Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2019 N 341
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Dokument mit vorgenommenen Änderungen:
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 31.03.2016, N 0001201603310035).
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Gemäß Artikel 9 des Gesetzes der Russischen Föderation „An der Staatsgrenze der Russischen Föderation“ ist die Regierung der Russischen Föderation zuständig

entscheidet:

Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (im Hinblick auf damit verbundene Zollvorgänge). zur Ankunft (Abfahrt) von Schiffen) und andere Arten der Kontrolle.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
D. Medwedew

Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (im Hinblick auf Zollvorgänge im Zusammenhang mit der Ankunft). (Abfahrt) von Schiffen) und andere Arten der Kontrolle

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht fest, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, den Zoll (in Bezug auf Zollvorgänge im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen) und andere Arten der Kontrolle (im Folgenden als russische Schiffe bezeichnet), die aus russischen Häfen oder Seeterminals zum Zwecke der Handelsschifffahrt im Binnenland abfahren Meerwasser, im Küstenmeer, in der ausschließlichen Wirtschaftszone und (oder) auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation mit anschließender Ankunft in russischen Häfen oder Seeterminals sowie in anderen von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Fällen.
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

2. Der Kapitän eines russischen Schiffes, der Reeder oder eine von ihm bevollmächtigte Person (im Folgenden Antragsteller genannt), spätestens 4 Stunden vor der Abfahrt des russischen Schiffes aus dem Hafen oder Seeterminal, von dem aus das russische Schiff fährt geplante Ausreise mit dem Ziel, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überschreiten, per Fax oder per Fax verschickt Email(Kontaktdaten der Grenzbehörden sind auf der Website ps.fsb.ru im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz veröffentlicht) an die Grenzbehörde am Standort des angegebenen Hafens oder Seeterminals (die nächstgelegene Grenzbehörde) Benachrichtigung über die Absicht, den Grenzübergang zu überqueren die Staatsgrenze der Russischen Föderation in der Form gemäß der Anlage (im Folgenden als Bekanntmachung bezeichnet).
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

Die Benachrichtigung in einem anderen von der Regierung der Russischen Föderation festgestellten Fall wird vom Antragsteller spätestens 10 Arbeitstage vor der Abfahrt des russischen Schiffes aus dem Hafen gesendet, von dem aus das russische Schiff zum Zweck der wiederholten Durchquerung des Staates abfahren soll Grenze der Russischen Föderation und wird von dieser spätestens 4 Stunden bevor jedes russische Schiff den Hafen zu den angegebenen Zwecken verlässt, bestätigt.
(Der geänderte Absatz wurde am 8. April 2016 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243 in Kraft gesetzt.

Ein russisches Schiff darf die Staatsgrenze der Russischen Föderation nur zum Zweck der Durchführung der in der Meldung genannten Tätigkeiten in dem (den) Gebiet(en) und innerhalb der in der Meldung genannten Fristen wiederholt überqueren.

3. Der Benachrichtigung ist Folgendes beigefügt:

a) der Durchfahrtsplan des russischen Schiffes und (oder) Informationen über das Tätigkeitsgebiet und die geplante Route des Schiffes in das angegebene Gebiet;
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 8. April 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

b) Rolle des Schiffes;

c) Liste der Passagiere (sofern Passagiere vorhanden sind).

4. Liegt keine Empfangsbestätigung der Grenzbehörde vor, prüft der Antragsteller innerhalb einer Stunde nach Absendung telefonisch, ob die Grenzbehörde diese Mitteilung erhalten hat.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 8. April 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

5. Im Falle der Ablehnung der Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation zu überschreiten, informiert der Antragsteller unverzüglich die Grenzbehörde, an die die Mitteilung per Fax oder E-Mail gesendet wurde, und prüft telefonisch, ob die Grenzbehörde die angegebene Nachricht erhalten hat Information.

6. Bei jeder weiteren Abfahrt eines russischen Schiffes zur Durchführung der in der Meldung genannten Tätigkeiten teilt der Antragsteller spätestens eine Stunde vor der Abfahrt des angegebenen Schiffes der Grenzbehörde mit, dass sich an den gemachten Angaben keine Änderung ergeben hat in der Benachrichtigung.

Wenn sich die in der Benachrichtigung angegebenen Informationen ändern, sendet der Antragsteller eine neue Benachrichtigung in der in den Absätzen 2-4 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise.

Der Kapitän des Schiffes benachrichtigt die Grenzbehörde am Standort des Hafens oder Seeterminals (die nächstgelegene Grenzbehörde) über Änderungen in der Rolle des Schiffes oder der Passagierliste zum Zeitpunkt der Abfahrt des russischen Schiffes vom Hafen oder Seeterminal .
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 8. April 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

7. Im Falle einer Änderung der Abfahrtszeit eines russischen Schiffes aus einem in der Mitteilung genannten Hafen oder Seeterminal teilt der Antragsteller dies der Grenzbehörde spätestens eine Stunde vor dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit per Telefon, Fax oder E-Mail und überprüft den Eingang der angegebenen Informationen bei der Grenzbehörde, eine erneute Benachrichtigung ist nicht erforderlich.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 8. April 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

8. Im Falle einer Änderung während der Reise des Übergangsplans und (oder) des Tätigkeitsbereichs sowie der geplanten Route zu dem in der Benachrichtigung angegebenen angegebenen Gebiet des russischen Schiffes ist der Kapitän des russischen Schiffes unverzüglich zu benachrichtigen informiert die Grenzbehörde und überprüft den Eingang der angegebenen Informationen bei der Grenzbehörde, eine erneute Benachrichtigung ist nicht erforderlich.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 8. April 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

9. Im Falle einer Änderung der in der Meldung angegebenen geografischen Koordinaten des Ortes des Überschreitens der Staatsgrenze der Russischen Föderation während der Reise informiert der Kapitän des russischen Schiffes unverzüglich die Grenzbehörde am Ort des Überschreitens des Staates Grenze der Russischen Föderation darüber.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 8. April 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243.

10. Beim tatsächlichen Überschreiten der Staatsgrenze der Russischen Föderation übermittelt der Kapitän des russischen Schiffes der Grenzbehörde (Abteilung der Grenzbehörde) am Ort des Überschreitens der Staatsgrenze der Russischen Föderation per Funk, Fax oder … E-Mail, Informationen über das russische Schiff, Uhrzeit und geografische Koordinaten des Ortes, an dem es die Staatsgrenze der Russischen Föderation überquert hat. Der entsprechende Eintrag im Schiffstagebuch erfolgt durch den Kapitän oder einen anderen Offizier des russischen Schiffes.

11. Der Kapitän eines russischen Schiffes, das zu einem Hafen oder Seeterminal zurückkehrt, meldet spätestens 2 Stunden vor der geplanten Einfahrt des Schiffes in den Hafen oder Seeterminal die nächstgelegene Grenzbehörde telefonisch, per Fax oder per E-Mail über die erwarteten Ereignisse Zeitpunkt der Ankunft des Schiffes im Hafen oder Seeterminal und überprüft telefonisch, ob die Grenzbehörde diese Informationen erhalten hat.
(Der Absatz wurde zusätzlich am 8. April 2016 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2016 N 243 aufgenommen.)

Anwendung. Mitteilung über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch ein russisches Schiff zu überqueren, das das Recht hat, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (teilweise...)

Anwendung
zu den Bekanntmachungsregeln
Grenzbehörden über die Absicht
die Staatsgrenze überqueren
Russische Föderation von Russisch
Gerichte haben das Recht, wiederholt
Überschreiten der Staatsgrenze
Russische Föderation ohne zu bestehen
Grenze, Zoll (im Sinne von
Durchführung von Zollabwicklungen,
im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen)
und andere Arten der Kontrolle
(In der geänderten Fassung, wie sie in Kraft getreten ist
vom 8. April 2016
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 29. März 2016 N 243. -
Siehe vorherige Ausgabe)


(bilden)

BENACHRICHTIGUNG
über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation mit einem russischen Schiff zu überqueren, das das Recht hat, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (im Hinblick auf Zollvorgänge im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen). ) und andere Arten der Steuerung

(Name der Grenzbehörde)

(Name des Bewerbers - juristische Person, die Adresse seines Standorts oder

Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden) einer Person, Geburtsdatum, Serie, Nummer

und das Ausstellungsdatum des Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments,

Wohnanschrift,

Telefon, Fax, E-Mail)

Schiffsdetails

(Name, IMO-Nummer (falls verfügbar),

MMSI-Nummer (falls verfügbar), Rufzeichen, Heimathafen)

Informationen zum Eigentümer des Schiffes

Adresse seines Standorts oder Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden) einer Person,

einschließlich Einzelunternehmer, Wohnanschrift)

Informationen zum Reeder

(Name der juristischen Person,

Adresse seines Standortes bzw. Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden)

einer natürlichen Person, einschließlich eines Einzelunternehmers, Wohnadresse)

Informationen zum Kapitän des Schiffes

(Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden)

Kapitän des Schiffes, Angaben zum Ausweis, Wohnadresse)

Beabsichtigt, den Hafen (Seeterminal) zu verlassen

um es umzusetzen

(Art der Tätigkeit im Bereich der Handelsschifffahrt)

Datum und Uhrzeit der Abfahrt des Schiffes vom Hafen (Seeterminal) zur Durchführung von Tätigkeiten

(Datum und Uhrzeit der Abfahrt des Schiffes)

Beschreibung der Navigationsroute des Schiffes (die Route des Schiffes zu dem Gebiet, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird), geografische Koordinaten des geplanten Grenzübergangspunkts der russischen Staatsgrenze

Föderation

(für alle russischen Schiffe auszufüllen)

Geografische Koordinaten des Gebiets und Zeitpunkt der Aktivitäten

(auszufüllen in Bezug auf russische Schiffe gemäß Absatz 2 von Klausel 2 der Notifizierungsregeln

Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation zu überschreiten

Russische Schiffe haben das Recht, die Staatsgrenze wiederholt zu überqueren

Russische Föderation ohne Grenzübertritt, Zoll (in Bezug auf die Zollabfertigung).

Operationen im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen) und andere genehmigte Kontrollarten

Verfügbarkeit und Leistung technische MittelÜberwachung des Standorts des Schiffes und (oder) anderer

technische Mittel, mit denen Sie den Standort des Schiffes kontrollieren können

(Unterschrift des Bewerbers)

Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
JSC „Kodeks“

Bei Genehmigung der Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (im Hinblick auf Zollvorgänge). im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen) und anderen Arten der Kontrolle (in der Fassung vom 29. März 2016) (verloren am 9. April 2019 aufgrund des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2019 N 341)

Name des Dokuments: Bei Genehmigung der Regeln für die Benachrichtigung der Grenzbehörden über die Absicht, die Staatsgrenze der Russischen Föderation durch russische Schiffe zu überqueren, die das Recht haben, die Staatsgrenze der Russischen Föderation wiederholt zu überqueren, ohne die Grenze zu passieren, Zoll (im Hinblick auf Zollvorgänge). im Zusammenhang mit der Ankunft (Abfahrt) von Schiffen) und anderen Arten der Kontrolle (in der Fassung vom 29. März 2016) (verloren am 9. April 2019 aufgrund des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 28. März 2019 N 341)
Dokumentnummer: 863
Art des Dokuments: Dekret der Regierung der Russischen Föderation
Empfangsbehörde: Regierung der Russischen Föderation
Status: Inaktiv
Veröffentlicht: Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 29.08.2014

Gesetzessammlung der Russischen Föderation, Nr. 35, 01.09.2014, Art. 4777

Annahmedatum: 27. August 2014
Startdatum: 06. September 2014
Verfallsdatum: 09. April 2019
Änderungsdatum: 29. März 2016