Stellenbeschreibung für Straßenbauvorarbeiter. Stellenbeschreibung eines Straßenmeisters einer Eisenbahnverkehrsabteilung. Stellenbeschreibung für Straßenmeister


Der Straßenmeister muss wissen: - Eisenbahnverkehrsvorschriften Russische Föderation; — Vorschriften zur Disziplin der Eisenbahnarbeiter der Russischen Föderation; — Branchentarifvertrag; - Regeln technischer Betrieb Eisenbahnen der Russischen Föderation; — Anweisungen für Zugbewegungen und Rangierarbeiten am Eisenbahnen Russische Föderation; — Anweisungen für die Signaltechnik auf den Eisenbahnen der Russischen Föderation entsprechend dem Zuständigkeitsbereich; — Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei Gleisbauarbeiten; — Sicherheitsvorschriften für Eisenbahner auf elektrifizierten Strecken; — Anweisungen zum Verfahren zur Untersuchung und Aufzeichnung von Unfällen im Zusammenhang mit der Produktion im Eisenbahnverkehr; - Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, Weisungen und sonstige leitende und Regulierungsmaterialien Regelung der Arbeit des Straßenmeisters; — technologischer Prozess zur Gleisreparatur; — Standards für die Gleisinstandhaltung; — Ausstattung des Standorts und Regeln seines technischen Betriebs; — Produktionsplanungsmethoden; - das Verfahren zur Tarifierung von Arbeit und Arbeitnehmern, Normen und Preise für Arbeit, das Verfahren zu ihrer Überarbeitung; — die aktuellen Lohnvorschriften; — Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Arbeitsorganisation und des Managements; — Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten für Eisenbahnarbeiter; — Grundlagen des Arbeitsrechts; — Interne Regeln Arbeitsvorschriften; — Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz; 1.4.

Rechte und Pflichten eines Straßenmeisters

N 367), Allrussischer Klassifikator Klassen OK 010-93 (OKZ) (genehmigt durch das Dekret des Staatsstandards der Russischen Föderation vom 30. Dezember 1993 N 298), auf Anordnung des Gesundheitsministeriums und gesellschaftliche Entwicklung RF vom 24. Dezember 2009 N 1028n „Über die Genehmigung der Standardstandards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Mitarbeiter von Unternehmen, die Uranerze abbauen und verarbeiten, Uran und seine Verbindungen anreichern und Brennstoff herstellen.“ für Kernreaktoren und für die Erzeugung elektrischer und thermischer Energie in Kernkraftwerken, bei Arbeiten unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie bei Arbeiten, die unter besonderen Temperaturbedingungen ausgeführt werden oder mit Umweltverschmutzung verbunden sind“ und andere regelnde Vorschriften Arbeitsbeziehungen. 1.

Straßenmeister der Baustelle

N__________ Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage von entwickelt und genehmigt Arbeitsvertrag mit __________________________________________ (Name der Position der Person, für die ______________________________________________________ und gemäß dieser Stellenbeschreibung erstellt wurde) Bestimmungen Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation und andere Vorschriften, die die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation regeln. 1.

Artikel Allgemeine Pflichten des Gleisvorarbeiters

Die Hauptaufgabe der Vorarbeiter besteht in der Leitung und Organisation der Arbeiten zur routinemäßigen Wartung und Reparatur des Gleises mit dem Ziel, einen Zustand des Gleises sicherzustellen, der den Anforderungen für die sichere Bewegung von Zügen bestimmter Größen und Geschwindigkeiten entspricht. Verschiedene Betriebsbedingungen und Betriebsmerkmale von Gleiskonstruktionen bestimmen technische Anforderungen zu ihrer Konstruktion und Instandhaltung und sorgen für geeignete Systeme zur Überwachung und Kontrolle ihres Zustands während des Betriebs sowie für die Wahl der Technologien und die Organisation der Gleisarbeiten.

Wege- und Gleisanlagen

Der Straßenmeister beaufsichtigt die Person, die er führt. Arbeitskollektiv auf den Grundsätzen der Befehlseinheit. Die Weisungen des Vorarbeiters sind für die ihm unterstellten Linienarbeiter verbindlich. Entscheidungen der Gleisverwaltung in allen Fragen der Arbeit, Erholung und des Lebens der Baustellenarbeiter werden unter unmittelbarer Beteiligung des Vorarbeiters oder unter Berücksichtigung seiner Meinung getroffen.

1.3. Die Hauptaufgabe des Straßenmeisters besteht darin, die Instandhaltung aller im ständigen Betrieb befindlichen Elemente der Eisenbahnstrecke zu organisieren: das Gleisbett, die künstlichen Bauwerke, den Gleisoberbau, die Bahnübergänge, die Gleisanlagen und die Vorfahrt gemäß den festgelegten Vorschriften Standards, die die Sicherheit und den ununterbrochenen Verkehr der Züge sowie die Sicherheit der Personen gewährleisten, die gemäß Art.

Ungefähres Formular, das ich genehmigt habe ___________________________________ (Nachname, Initialen) (Name der Organisation, des Unternehmens usw., ihres (Direktors oder einer anderen Rechtsform) Beamten, der zur Genehmigung der Stellenbeschreibung befugt ist) " " ___________ 20__ m.p.

Arbeitsbeschreibung Straßenmeister der Eisenbahnverkehrsabteilung

______________________________________________ (Name der Organisation, des Unternehmens usw.) " " ____________ 20__ N__________ Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags mit __________________________________________ (Name der Position der Person, für die _______________________________________________________ und in Übereinstimmung mit dieser Stellenbeschreibung) den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften entwickelt und genehmigt Regelung der Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der Straßenmeister eines Eisenbahnverkehrsabschnitts gehört zur Kategorie der Führungskräfte. 1.2. Eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung als Vorarbeiter (freigestellt) in der routinemäßigen Wartung und Reparatur von Gleisen und künstlichen Bauwerken für mindestens 1 Jahr oder einer sekundären beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung im Profil für mindestens 3 Jahre werden in die Position des Straßenmeisters der Baustelle berufen. 1.3. Der Baumeister wird vom Betriebsleiter ernannt und entlassen. 1.4. Der Straßenmeister der Baustelle muss wissen: - Vorschriften über die Disziplin der Eisenbahnarbeiter; - Satzung des Unternehmens; - Branchentarifvertrag; - Regeln für den technischen Betrieb von Eisenbahnen; Anweisungen für den Zugverkehr und Rangierarbeiten auf Eisenbahnen, Anweisungen für die Signalisierung auf Eisenbahnen gemäß der Leistungsbeschreibung; - Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei Gleisbauarbeiten; - Sicherheitsvorschriften für Eisenbahner auf elektrifizierten Strecken; - Anweisungen zum Verfahren zur Untersuchung und Aufzeichnung von Unfällen im Zusammenhang mit der Produktion im Eisenbahnverkehr; - Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, Weisungen und sonstige Leit- und Regelungsmaterialien, die die Arbeit des Straßenabschnittsvorarbeiters regeln; - technologischer Prozess zur Gleisreparatur; - Gleiswartungsstandards; - Ausstattung des Standorts und Regeln seines technischen Betriebs; - Produktionsplanungsmethoden; - Standards und Preise für Arbeiten, das Verfahren zu ihrer Überarbeitung; - aktuelle Vergütungsregelungen; - Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Arbeitsorganisation und des Managements; - Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhezeit für Arbeitnehmer im Eisenbahnverkehr; - interne Arbeitsvorschriften; - Grundlagen des Arbeitsrechts; - Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz; - _________________________________________________________________. 1.5. Während der Abwesenheit des Baumeisters (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise bestellten Person wahrgenommen. 1.6. ______________________________________________________________. 2. Aufgaben des Baumeisters: 2.1. Führt gemäß aus Standardversorgungüber den Vorarbeiter des Produktionsstandortes und die Leitung des von ihm geleiteten Standortes. 2.2. Gewährleistet die Reparatur und routinemäßige Wartung des Gleisoberbaus, des Untergrunds und der künstlichen Strukturen in Fristen Und Gute Qualität, um die Sicherheit und den unterbrechungsfreien Verkehr der Züge mit festgelegten Geschwindigkeiten zu gewährleisten. 2.3. Bereitet die Arbeit rechtzeitig vor, sorgt für die Platzierung von Arbeitskräften und Teams, überwacht die Einhaltung technologischer Prozesse, erkennt und beseitigt umgehend die Ursachen ihrer Verstöße. 2.4. Beteiligt sich an der Entwicklung neuer und der Verbesserung bestehender technologische Prozesse sowie Produktionspläne. 2.5. Überprüft die Qualität der geleisteten Arbeit, ergreift Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Verbesserung der Arbeitsqualität. 2.6. Beteiligt sich an der Abnahme abgeschlossener Arbeiten. 2.7. Organisiert die Umsetzung fortschrittlicher Arbeitsmethoden und -techniken. 2.8. Stellt sicher, dass die Arbeiter die Produktionsstandards einhalten und Geräte, Vorrichtungen und Werkzeuge korrekt verwenden. 2.9. Führt die Bildung von Teams durch (deren quantitative, fachliche und qualifiziertes Personal), entwickelt und implementiert Maßnahmen zur rationellen Führung von Teams, koordiniert deren Aktivitäten, ergreift Maßnahmen zur Bildung erweiterter integrierter Teams. 2.10. Erstellt Produktionsaufgaben und liefert sie umgehend an Teams und einzelne Arbeiter (nicht in den Teams enthalten) gemäß genehmigten Entfernungsplänen und Zeitplänen, geplanten Indikatoren für den Einsatz von Maschinen, Mechanismen, Geräten, Rohstoffen, Materialien, Werkzeugen und Mitteln Löhne. 2.11. Bietet Produktionsanweisungen für Arbeiter, führt Maßnahmen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, Sicherheitsvorschriften, Betriebshygiene, technischem Betrieb von Geräten und Werkzeugen durch und überwacht deren Einhaltung. 2.12. Fördert die Entwicklung von Berufskombinationen, die Ausweitung von Dienstleistungsbereichen und die Nutzung anderer fortschrittlicher Formen der Dienstleistungs- und Arbeitsorganisation, macht Vorschläge zur Überarbeitung von Produktionsstandards und -preisen sowie zur Zuordnung von Arbeitskategorien zu Arbeitnehmern gemäß das Einheitliche Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeiten und Berufe, beteiligt sich an Tariffestlegungsarbeiten und -zuweisungen Qualifikationskategorien Baustellenarbeiter. 2.13. Analysiert die Ergebnisse Produktionsaktivitäten, kontrolliert die Ausgaben des vom Standort eingerichteten Lohnfonds, gewährleistet die Genauigkeit und Aktualität der Erstellung der Primärdokumente zur Erfassung von Arbeitszeit, Leistung und Löhnen. 2.14. Fördert die Verbreitung bewährter Verfahren, Initiative und Entwicklung kreative Initiativen, Implementierung Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen. 2.15. Überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, der Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie der internen Arbeitsvorschriften durch die Arbeitnehmer. 2.16. Präsentiert Vorschläge zur Belohnung hervorragender Arbeiter am Standort oder zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen wegen Verstößen gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin. 2.17. Organisiert Arbeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und professionelle Exzellenz Arbeiter und Vorarbeiter, deren Ausbildung in Nebenberufen und verwandten Berufen, der Ausbau des Mentorings und die Durchführung von Aufklärungsarbeit im Team. 2.18. ______________________________________________________________. 3. Rechte Der Baumeister hat das Recht: 3.1. Unterbreiten Sie Vorschläge zu Fragen seiner Tätigkeit zur Prüfung durch den Unternehmensleiter. 3.2. Erhalten Sie Informationen zu Fragen Ihrer Tätigkeit von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens. 3.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit. 3.4. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen behilflich zu sein berufliche Verantwortung. 3.5. ______________________________________________________________. 4. Verantwortung Der Baumeister ist verantwortlich für: 4.1. Bei unsachgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten in den genannten Grenzen Arbeitsrecht Russische Föderation. 4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der durch die Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen. 4.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation. 4.4. ______________________________________________________________. Die Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit ________________ (Name, _____________________________, Dokumentnummer und Datum) des Managers erstellt Struktureinheit(Initialen, Nachname) _________________________ (Unterschrift) „ “ _____________ 20__ EINVERSTANDEN: Chef Rechtsabteilung(Initialen, Nachname) _____________________________ (Unterschrift) „ “ ________________ 20__ Ich habe die Anleitung gelesen: (Initialen, Nachname) _________________________ (Unterschrift) " " _____________20__

RUSSISCHE STRASSENAGENTUR
ROSAVTODOR

ZUSCHUSS
ZUM ROADMEISTER

(zur Arbeitsorganisation

Moskau 2000

Dieses „Handbuch für Straßenmeister“ wurde auf der Grundlage einer Analyse der Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Arbeiten zur Instandhaltung und Reparatur von Autobahnen entwickelt und richtet sich an die praktische Arbeit von Straßenarbeitern.

Das Dokument umreißt die Verantwortlichkeiten eines Straßenmeisters und erörtert Fragen der Arbeitsorganisation bei der Instandhaltung und Reparatur von Autobahnen im Frühjahr-Sommer-Herbst, in der Übergangszeit (Winter-Frühling, Herbst-Winter) und Winterzeit s Betrieb.

Der Abschnitt „Allgemeine Verantwortlichkeiten“ dieses Handbuchs ist die Grundlage für die Entwicklung einer Stellenbeschreibung für einen Straßenmeister.

Der technologische Arbeitsablauf, die Grundregeln und Vorschriften für die Ausführung der Arbeiten unter Anleitung eines Straßenmeisters sind im „Leitfaden für die Arbeitsausführung eines Straßenmeisters bei der Instandhaltung und Instandsetzung von Straßen“ dargestellt.

„Road Foreman’s Manual“ wurde von Spezialisten des Staatsunternehmens Rosdornia entwickelt: Ph.D. Technik. Naturwissenschaften V.A. Tichonow, Ingenieure Yu.N. Rozov, A.M. Strizhevsky, E. Yu. Suchanowa.

RUSSISCHE STRASSENAGENTUR
ROSAVTODOR

GENEHMIGT

Im Auftrag des Russen

Straßenagentur

ab "16"...06...2000 Nr. 115-r

ZUSCHUSS
ZUM ROADMEISTER

(zur Arbeitsorganisation
bei der Wartung und Reparatur von Autobahnen)

Moskau 2000

1. Allgemeine Verantwortlichkeiten

1.1. Ein Straßenvorarbeiter wird auf Anordnung des Leiters einer Straßeninstandhaltungsorganisation aus disziplinierten und verantwortungsbewussten Personen mit einer höheren oder sekundären Fachausbildung (Ingenieur oder Bautechniker mit Spezialisierung auf „Autobahnen“) sowie aus Straßenarbeitern ernannt Sie verfügen über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet und sind Studierende im dritten und folgenden Jahr der Abend- oder Fernkurse der höheren und sekundären Sonderpädagogik Bildungsinstitutionen Schwerpunkt „Autobahnen“.

1.2. Der Straßenmeister überwacht ständig den Zustand der Straßen und Bauwerke in seinem Einsatzgebiet. Die Länge der von der Werkstattabteilung bedienten Straßen, die die Hauptproduktions- und Gebietsabteilung der Straßeninstandhaltungsorganisationen darstellt, beträgt in der Regel 20–30 km für Straßen der Kategorie I, 30–40 km – Kategorie II, 40–50 km km – Kategorie III, 50–60 km – Kategorie IV und 60–70 km – Kategorie V. Der Straßenbaumeister ist für den Zustand der Straßen und Kunstbauten gemäß den geltenden Anordnungen und gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und nimmt diese ab Notwendige Maßnahmen um eine unterbrechungsfreie, sichere und komfortable Bewegung zu gewährleisten.

1.3. Der Straßenmeister inspiziert täglich Straßen und künstliche Bauwerke in dem ihm zugewiesenen Bereich, um den Reparatur- und Instandhaltungsbedarf von Autobahnen festzustellen sowie um die Qualität der zuvor durchgeführten Arbeiten zu überwachen. Die von einem Straßenmeister durchgeführten Inspektionen werden in regelmäßige (täglich durchgeführte), periodische (einmal im Monat oder vierteljährliche) und spezielle Inspektionen unterteilt.

Bei regelmäßigen Inspektionen werden der Zustand und die Mengen beurteilt notwendige Arbeit die Fahrbahn, die Seitenstreifen, den Trennstreifen, die Böschungs- und Ausgrabungshänge, die Straßenrandstreifen sowie den Zustand der technischen Ausrüstung und Anlagen in einen normalen Zustand zu versetzen.

Bei regelmäßigen Inspektionen werden der Zustand und der Umfang der notwendigen Arbeiten beurteilt, um das Entwässerungssystem, die Entwässerungssysteme und kleine künstliche Bauwerke in den Standardzustand zu bringen.

Bei der Durchführung von Sonderprüfungen werden Zustand und Umfang der notwendigen Arbeiten beurteilt, um durch Naturkatastrophen und Unfälle zerstörte Straßenelemente wieder in den Normalzustand zu versetzen.

Bei Inspektionen festgestellte Mängel und Nichteinhaltung von Wartungsniveaus und behördlichen Anforderungen werden vom Straßenmeister im täglichen Inspektionsprotokoll () erfasst.

1.4. Der Straßenmeister übermittelt dem Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation rechtzeitig die von ihm bei der Inspektion ermittelten Daten über die Nichtkonformität einzelner Straßenelemente regulatorischen Anforderungen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um festgestellte Inkonsistenzen innerhalb der durch die Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumente festgelegten Fristen zu beseitigen.

Protokoll der täglichen Inspektionen des Zustands der Straße, der Elemente der Anordnung und der Strukturen

Datum

Art des Mangels

Standort, km + m

Volumen, Fläche, Menge

Eliminierungsdatum

1.5. Der Straßenmeister führt täglich alle Arbeiten zur Instandhaltung von Straßen und künstlichen Bauwerken mit den ihm zur Verfügung stehenden Mechanisierungsmitteln und Arbeitskräften () nach Genehmigung des Chefingenieurs durch Produktionsplan. Arbeiten zur Instandsetzung von Straßen und künstlichen Bauwerken werden von einem Straßenbaumeister gemäß dem vom Chefingenieur genehmigten Arbeitsplan durchgeführt.

1.6. Der Straßenmeister überwacht persönlich die Arbeiten in schwierigen und Notfallsituationen (bei Überschwemmungen, starkem Schneefall, Schneesturm, Lawinen und Murgängen usw.) und bleibt sowohl an Werktagen als auch an Wochenenden und Feiertagen auf der Baustelle, bis die Folgen beseitigt sind Unterbrechung der Bewegung Fahrzeug und zum Verlust von Menschenleben führen.

1.7. Der Straßenmeister erstellt einen monatlichen Arbeitsplan für jedes Objekt oder jede Baustelle, erteilt den Arbeitern Produktionsaufgaben, ist für deren rationelle Arbeitsgestaltung und -organisation verantwortlich und sorgt für den Arbeitsrhythmus und den qualifikationsgerechten Einsatz der Arbeiter.

1.8. Der Straßenmeister ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die sichere Durchfahrt der Fahrzeuge zu gewährleisten.

Treten Umstände ein, die die Verkehrssicherheit, das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer gefährden, ist der Straßenmeister verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen zu ergreifen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sorgt der Straßenmeister für die Installation temporärer Mittel zur Verkehrsorganisation an Orten von Verkehrsunfällen (Zäune, Verkehrszeichen usw.). Parallel zu diesen Maßnahmen ist der Straßenmeister verpflichtet, den Vorfall der Leitung der Straßenmeisterei, der Verkehrspolizei und dem Sanitätsdienst zu melden.

Tabelle 1

Standards für die Ausstattung von Werkstattbereichen mit Mechanisierungsgeräten und die Besetzung mit Arbeitskräften und Fachkräften

III

Straßenmeisterfahrzeug zum Transport von Arbeitern und Ausrüstung

Motorgrader (mittel)

Kombinierte Straßenmaschine mit Anbaugeräten (im Zähler - mit Verteilertrichter, im Nenner - mit Tank)

3/2

2/2

1/2

1/1

Lader mit einem Schaufelvolumen von 3 m 3

Traktor „Belarus“ mit austauschbarer Ausrüstung (Mäher, Besen, Schneepflug)

Vibrationsplatte (manuell)

Straßenreinigungsgeräte

Benzinmäher

Straßenarbeiter

Straßenmaschinenführer und Spezialisten (Elektriker, Signalwärter usw.)

1.9. Wird ein Diebstahl einzelner Elemente der Infrastruktur, Bauwerke oder eine Beschädigung von Straßen, Bauwerken und Straßeneigentum festgestellt, erstellt der Straßenmeister unter Beteiligung von Vertretern der örtlichen Behörden ein Protokoll über den Vorfall () und legt es dem Leiter vor die Straßenmeisterei.

1.10. Der Straßenmeister stellt beim Leiter der Straßeninstandhaltungsorganisation einen Antrag auf Einstellung von Straßenarbeitern, deren Versetzung, Entlassung sowie auf die Einstellung von Zeitarbeitskräften, die zur Erledigung von Produktionsaufgaben erforderlich sind, und auf die Einschaltung spezialisierter Auftragnehmer (zur Markierung, Brückenreparatur usw. ).

1.11. Wenn seine Untergebenen gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin verstoßen, macht ein Straßenmeister beim Vorgesetzten einen Antrag auf Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen sie. Die Idee, die dem Straßenmeister unterstellten Arbeiter zu belohnen, kommt von ihm für die qualitativ hochwertige Arbeitsausführung und den erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Beseitigung von Notsituationen.

1.12. Der Straßenmeister überwacht die Kenntnis der ihm unterstellten Arbeitskräfte über die beruflichen Zuständigkeiten und Weisungen und überwacht deren Umsetzung.

1.13. Der Straßenmeister führt ein Arbeitsprotokoll (in einer von Rosavtodor genehmigten Form), das täglich die Art und den Umfang der durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten widerspiegelt.

1.14. Der Straßenmeister führt ein Protokoll über die Arbeitszeiten der ihm unterstellten Mitarbeiter (in einer vom Staatlichen Statistikausschuss genehmigten Form).

1.15. Der Straßenmeister erstellt zweimal im Monat Arbeitsaufträge und übermittelt diese an die Planungs- und Produktionsabteilung der Straßenmeisterei.

1.16. Bei der Entlassung aus der Organisation (oder während des Urlaubs) muss der Straßenmeister die betreute Fläche mit allen dazugehörigen Gegenständen und Unterlagen an seinen Stellvertreter übergeben (vorübergehend übertragen).

PROTOKOLL

Diebstahl, Beschädigung. Zerstörung von Bauteilen
und Autobahnbauwerke,
Bauwerke und Straßengrundstücke

Ich, der Unterzeichner:

Straßenmeister _______Werkstattbereich ______________________________

Einen tatsächlichen Bericht über Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung erstellt haben (Zutreffendes unterstreichen)

(Gegenstand des Diebstahls, der Beschädigung oder der Zerstörung)

Das Protokoll wurde im Beisein eines Vertreters von ___________________________________ erstellt

______________________________________________________________________

(Geben Sie die Position und den vollständigen Namen des Vertreters der örtlichen Regierung oder der Verkehrspolizei an.)

Unterschriften:

_____________________________________________________________________

(Straßenmeister)

______________________________________________________________________

(Vertreter der örtlichen Behörden oder der Verkehrspolizei)

2. Pflichten des Straßenmeisters zur Sicherstellung der Arbeitsausführung

2.1. Bereitstellung von Arbeitskräften, materiellen und technischen Ressourcen für den Werkstattbereich (Arbeiter, Maschinen, Geräte, Baumaterialien, Kraft- und Schmierstoffe)

2.1.1. Der Straßenmeister überwacht die Ausstattung des Werkstattbereichs mit Maschinen und Geräten gemäß den Normnormen, überwacht den Zustand des Räumlichkeitenkomplexes zur Unterbringung von Arbeitern, Lagerbeständen, Maschinen und Geräten. Bei unzureichender Ausrüstung und Maschinen sowie bei unbefriedigendem Zustand des Werkstattkomplexes stellt der Straßenmeister Anträge an den Leiter der Straßenmeisterei.

2.1.2. Der Straßenmeister bereitet vorab Anfragen an die Versorgungsabteilung des Straßeninstandhaltungsbetriebes vor und reicht diese ein, um den Arbeitern Werkzeuge und Ausrüstung in der erforderlichen Menge und entsprechend den technologischen Anforderungen zur Verfügung zu stellen, um die Erfüllung der übertragenen Aufgaben sicherzustellen.

2.1.3. Der Straßenmeister muss die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Werkzeuge für die ihm unterstellten Arbeiter überwachen. Der Verbrauch, die Lagerung und die Wartung von Werkzeugen, Inventar, Materialien, Geräten, Spezialkleidung und persönlicher Schutzausrüstung erfolgt unter der Aufsicht eines Straßenmeisters in Übereinstimmung mit den vom Leiter der Straßeninstandhaltungsorganisation genehmigten festgelegten Regeln.

2.1.4. Auf der Grundlage der gemäß Arbeitsplan ermittelten Mengen erstellt der Straßenmeister monatliche Anfragen an die Versorgungsabteilung, um den Werkstattstandort mit Bau- und Kraft- und Schmierstoffen, Zusatzgeräten und Straßenbaugeräten zu versorgen.

2.1.5. Der Straßenmeister muss die Lieferung überwachen Baumaterial und informieren Sie den Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation über die Umsetzung des Lieferplans und den Bedarf an Baumaterialien.

2.1.6. Der Straßenmeister ist verpflichtet, Aufzeichnungen über Materialien, Werkzeuge und Ausrüstung gemäß den festgelegten Buchhaltungs- und Berichtsvorschriften zu führen.

2.1.7. Für Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung von Autobahnen müssen Straßenbaustoffe verwendet werden, die über eine Konformitätsbescheinigung verfügen technische Spezifikationen oder durch die Durchführung der erforderlichen Labortests in akkreditierten Prüfzentren und Laboren auf die Einhaltung der Spezifikationen überprüft werden.

2.1.8. Werden Mängel an der Baukonstruktion und minderwertige Qualität des Straßenbaumaterials festgestellt, muss der Straßenmeister die Leitung hierüber informieren, um beim Hersteller oder Lieferanten Reklamationen einreichen zu können.

2.1.9. Der Straßenmeister muss über detaillierte Kenntnisse über Standort, Qualität, ungefähre Reserven und Methoden zur Gewinnung lokaler Materialien verfügen, die sich in der Nähe seines Standorts befinden und für Wartungs- und Reparaturarbeiten geeignet sind.

2.1.10. Die Verteilung von Baumaterialien und Bauwerken auf die Objekte muss gemäß dem Arbeitsplan erfolgen. Standorte und Untergründe für die Zwischenlagerung von Baustoffen müssen möglichst nahe an der Baustelle liegen, frei von Staub, Schmutz und im Winter von Schnee sein und über ein solides Fundament verfügen. Der Bau von Standorten und Stützpunkten für die Zwischenlagerung von Baumaterialien muss unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen erfolgen.

2.1.11. Der Straßenmeister muss Verluste, Diebstähle und Übertragungen von Straßeneigentum in Akten dokumentieren und diese dem Leiter der Straßeninstandhaltungsorganisation mit regelmäßigen Informationen über den Materialverkehr vorlegen.

2.1.12. Der Straßenmeister überträgt Straßeneigentum von Standort zu Standort gemäß der Anordnung des Leiters der Straßeninstandhaltungsorganisation gemäß einer vom Übergeber oder Empfänger unterzeichneten Rechnung oder Urkunde.

2.1.13. Die Anzahl der Arbeiter in einer Werkstatt hängt von der Länge der zu bedienenden Straßen, ihrer Anordnung sowie den natürlichen und klimatischen Bedingungen ab.

2.2. Überwachung des Betriebs von Kommunikationsgeräten

2.2.1. Der Straßenmeister ermittelt den Bedarf an Funk- und Telefonkommunikation, um den effizienten Betrieb des Werkstattbereichs zu gewährleisten, und übermittelt den Antrag an den Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation.

2.2.2. Der Straßenmeister macht jeden Werkstattmitarbeiter auf Telefonnummern, Teilnehmercodes und verwendete Kommunikationskanäle aufmerksam und erstellt außerdem eine Liste der verwendeten Telefonnummern operative Arbeit, verantwortliche Diensthabende Beamte und Disponenten der Straßenmeisterei.

2.2.3. Der Straßenmeister überprüft regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Woche, die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsmittel, die bei der Arbeit im Werkstattbereich eingesetzt werden.

2.2.4. Die Wartung der den Werkstattbereich versorgenden technologischen Kommunikationssäulen wird täglich vom Straßenmeister durchgeführt. Der Straßenmeister meldet die festgestellten Mängel dem Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation und kleinere Mängel werden innerhalb von 24 Stunden ab Entdeckung behoben.

2.3. Gewährleistung von Sicherheitsvorkehrungen

2.3.1. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden unter Anleitung eines Straßenmeisters gemäß den „Sicherheitsregeln für den Bau, die Reparatur und die Instandhaltung von Straßen“ () durchgeführt.

2.3.2. Der Straßenmeister ist verpflichtet, regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, eine fortlaufende Unterweisung der ihm unterstellten Arbeitnehmer über Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz und mindestens einmal im Monat eine spezielle Unterweisung in der Fachrichtung der Arbeitnehmer durchzuführen, die verschiedene Arten von Arbeiten ausführen. Der Straßenmeister wird von einem Sicherheitsingenieur bzw Chefingenieur Straßeninstandhaltungsorganisation. Informationen über die durchgeführten Einweisungen werden vom Straßenmeister in das Protokoll zur Registrierung der Sicherheitseinweisungen eingetragen (in der von Rosavtodor genehmigten Form).

2.3.3. Unter Anleitung eines Straßenmeisters werden an Stellen, an denen Straßenarbeiten durchgeführt werden, Schilder und andere Mittel zur Verkehrsorganisation angebracht. Die Anbringung von Verkehrsleitgeräten und -schildern erfolgt nach den von der Verkehrspolizei genehmigten und vereinbarten Schemata, die der Straßenmeister beim Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation anfordern muss.

2.3.4. Der Straßenmeister ist verpflichtet, die Verwendung geeigneter Ausrüstung durch die ihm unterstellten Fachkräfte und Arbeiter, einschließlich gelber oder orangefarbener Westen und Helme mit reflektierenden Elementen, täglich zu überwachen.

2.3.5. Produktionsräume, einschließlich mobiler Anhänger und Umkleidekabinen, müssen mit Sanitätskoffern, Feuerlöschgeräten und -geräten ausgestattet sein, die der Straßenmeister regelmäßig überprüfen und in ordnungsgemäßem Zustand halten muss. Der Werkstattbereich wird auf Anfrage des Straßenmeisters an die Versorgungsabteilung der Straßenmeisterei mit Erste-Hilfe-Sets und Feuerlöschgeräten ausgestattet.

3. Verantwortlichkeiten eines Straßenmeisters bei der Organisation der Instandhaltung und Reparatur von Autobahnen

3.1. Systematisch durchgeführte Arbeit.

Auf der Grundlage täglicher Inspektionen beurteilt der Straßenmeister den Bedarf und Umfang der regelmäßig durchgeführten Arbeiten, unabhängig von der Betriebssaison sowie den Wetter- und Klimabedingungen. Zu diesen Arbeiten gehören:

3.1.1. Halten Sie die Vorfahrt sauber und ordentlich.

Der Straßenmeister ermittelt anhand der täglichen Kontrolldaten den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Entfernung von Schutt und Fremdkörpern vom Straßenrand (in einer Entfernung von bis zu 10 m vom Straßenrand und in Schneeschutzgürteln);

Beurteilen Sie den Nutzungsbedarf verschiedene Arten Maschinen und Geräte zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten;

Führt die Abnahme durch, erstellt einen Auftrag für die durchgeführten Arbeiten und übermittelt ihn an die Planungs- und Produktionsabteilung des Straßenmeistereibetriebes.

3.1.2. Korrektur und kleinere Reparaturen von Schutz- und Verstärkungsgeräten.

Der Straßenmeister bestimmt das Ausmaß der Zerstörung der Verstärkungen von Böschungen von Bermen und Entwässerungsdämmen mit Schotter oder Steinmaterialien;

Bestimmt den Bedarf (Volumen) an Schotter oder Steinmaterialien, der zur Behebung festgestellter Mängel erforderlich ist;

Bestimmt die Menge an Maschinen, Geräten und Straßenarbeitern für die Erledigung des gesamten Arbeitsumfangs und erteilt eine Aufgabe mit Angabe der Zusammensetzung des Teams, des Teamleiters (Vorarbeiters) und der Frist für die Erledigung der Aufgabe;

Bestellt und kontrolliert die Lieferung der erforderlichen Menge an Baumaterialien an die Baustellen Reparatur;

Ermittelt die Notwendigkeit des Einsatzes temporärer Verkehrsleitmittel (Schilder, Leitkegel etc.), verwaltet deren Platzierung vor Arbeitsbeginn und kontrolliert die Reinigung (Demontage) temporärer Verkehrsleitmittel nach Abschluss der Arbeiten;

Zur Zerstörung von Befestigungsanlagen durch Stahlbetonplatten, Netze usw. der Straßenmeister informiert den Chefingenieur schriftlich;

Korrektur festgestellter Mängel in der Bewehrung mit Stahlbetonplatten, Matten usw. wird unter Anleitung eines Straßenmeisters gemäß der vom Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation genehmigten Entwurfslösung durchgeführt;

3.1.3. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Entwässerungssystems.

Bei wiederkehrenden Kontrollen ermittelt der Straßenmeister den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Reinigung von Rohren, Entwässerungsbrunnen, Hangentwässerungen, Schnellläufen, Abflüssen, Gräben und Entwässerungsgräben von Fremdkörpern, Erdablagerungen und Bewuchs;

Basierend auf dem festgelegten Arbeitsumfang bildet der Straßenmeister ein Team, das mit Fahrzeugen ausgestattet ist, um Fremdkörper in Lagerbereiche zu entfernen und zu entfernen, Erdablagerungen zu entfernen und unerwünschte Vegetation zu entfernen.

Legt die Zusammensetzung der Teams und die ihnen zugewiesene Mechanisierung und Ausrüstung fest (Bewässerungsmaschinen, Pumpen, Wasserversorgungsschläuche, Sensen usw.), steuert den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.4. Beseitigung kleinerer Verformungen und Schäden (Abdichtung von Schlaglöchern, Setzungen, Erosion usw.).

Der Straßenmeister bestimmt anhand der täglichen Inspektionsdaten den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Beseitigung kleinerer Verformungen und Schäden an Straßenbelag, Straßenrändern und Untergrund;

Ermittelt die Notwendigkeit des Einsatzes temporärer Verkehrsleitmittel (Schilder, Leitkegel etc.), verwaltet deren Platzierung vor Arbeitsbeginn und kontrolliert die Reinigung (Demontage) temporärer Verkehrsleitmittel nach Abschluss der Arbeiten;

Leitet die Arbeiten direkt am Produktionsort, überwacht die Einhaltung von Technologien, Terminen und Qualität;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.5. Entfernung unerwünschter Vegetation, Totholz und beschädigter Bäume, die sich in unmittelbarer Nähe der Straße befinden und die Verkehrssicherheit gefährden. Abholzen von Büschen und Bäumen, um die Sicht auf Plankurven zu gewährleisten.

Anhand täglicher Kontrollen stellt der Straßenmeister fest, ob Arbeiten zur Entfernung unerwünschter Vegetation erforderlich sind;

Der Straßenmeister bestimmt die Zusammensetzung des Teams oder der Teams, die Arbeiten zur Beseitigung unerwünschter Vegetation durchführen;

Ermittelt den Bedarf an Mechanisierung, Ausrüstung und Werkzeugen und stellt die Versorgung der Arbeitsproduzenten damit sicher;

Legt die Fällrichtung der Bäume fest und steuert die Arbeiten direkt am Produktionsort;

Ermittelt den Bedarf an Fahrzeugen und kontrolliert den Abtransport von gesägten Stämmen und entwurzelten Büschen zu Lagerplätzen;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.6. Entfernen von Fremdkörpern und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Straßenrändern, Mittelstreifen, Rastplätzen und Bushaltestellen.

Der Straßenmeister ermittelt anhand der täglichen Kontrolldaten den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Entfernung von Fremdkörpern und Verschmutzungen von Fahrbahn, Straßenrändern, Trennstreifen, Rastplätzen und Bushaltestellen;

Der Straßenmeister bestimmt die Notwendigkeit der Installation temporärer Schilder und Verkehrsleitvorrichtungen (Kegel, Barrieren usw.), wenn die Art der Verschmutzung oder die Größe der Objekte ein erhöhtes Risiko für Verkehrsunfälle mit sich bringt und nicht sofort beseitigt werden kann Zeitpunkt der Entdeckung;

Der Straßenmeister bestimmt die Methode (Technologie) zur Entfernung von Fremdkörpern oder Verunreinigungen, die Zusammensetzung der maschinellen Verbindung und die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Straßenarbeiter;

Verteilt Aufgaben an Arbeiter, Straßenmaschinenführer und Fahrer, kontrolliert die Qualität der Arbeit nach Abschluss;

In Fällen, in denen aufgrund der Art der Verschmutzung oder der Größe der Gegenstände ein erhöhtes Risiko für Verkehrsunfälle besteht, überwacht der Straßenmeister persönlich die Arbeiten am Herstellungsort;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.7. Reinigen, Ersetzen beschädigter und Anbringen fehlender Verkehrsschilder (einschließlich individuell gestalteter Schilder).

Der Straßenmeister bestimmt anhand der Ergebnisse der täglichen Kontrollen den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Reinigung, zum Austausch und zur Anbringung von Verkehrszeichen (je nach genehmigtem Standort);

Der Straßenmeister überwacht für die Dauer der Restaurierung die Installation eines temporären Duplikatzeichens (identisch mit dem Zeichen, das wiederhergestellt oder installiert werden muss);

Wenn es erforderlich ist, Schilder auszutauschen oder anzubringen, sorgt der Straßenmeister für die Lieferung der entsprechenden Schilder und ihrer Befestigungselemente an die Baustelle;

Ermittelt den Bedarf an Mechanisierungsgeräten und Werkzeugen sowie die Zusammensetzung des Teams für die Reinigung von Verkehrsschildern von Verschmutzung, den Austausch und die Installation von Schildern, erteilt Aufgaben und überwacht die Qualität ihrer Umsetzung am Produktionsstandort;

Zur Reparatur von beleuchteten Verkehrsschildern zieht der Straßenreparateur Elektrofachkräfte in die Arbeit ein;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.8. Austausch beschädigter und Einbau fehlender Zäune und Leitvorrichtungen.

Der Straßenmeister entscheidet auf der Grundlage einer täglichen Beurteilung des Umfangs und der Art der Schäden an Zaunelementen (einschließlich Befestigungselementen und reflektierenden Elementen) über die Durchführung von Reparatur- oder Ersatzarbeiten;

Gewährleistet den Empfang der erforderlichen Anzahl von Zaunelementen aus dem Lager und die Lieferung an den Installationsort;

Bestimmt den Bedarf an Mechanisierungsausrüstung, Werkzeugen, Fahrzeugen und Arbeitskräften zur Ausführung der Arbeiten;

Erteilt Aufgaben, verwaltet die Arbeit am Produktionsstandort und kontrolliert den Zeitplan und die Qualität der ausgeführten Arbeiten;

Gewährleistet den Abtransport demontierter (beschädigter) Elemente und Zaunkonstruktionen zu Altmetalllagerplätzen oder Reparaturwerkstätten;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.9. Instandhaltung von Elementen der architektonischen und künstlerischen Gestaltung von Straßen, Beseitigung individueller Schäden.

Der Straßenmeister beurteilt die Art des Schadens und legt Art und Umfang der Arbeiten zur Beseitigung einzelner Schäden an architektonischen und künstlerischen Elementen fest;

Bestimmt die erforderliche Menge an Materialien, Werkzeugen und Arbeitskräften;

Erteilt den Arbeitern Aufgaben, kontrolliert die Qualität und den Zeitplan der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.1.10. Vorbeugende Inspektion, kleinere Reparaturen und Wartung von Straßenbeleuchtung, Notruf und technologischer Kommunikation.

Der Straßenmeister erstellt eine Liste der bei täglichen Kontrollen festgestellten Mängel, die von Arbeitern und Fachkräften der Werkstatt behoben werden können;

Legt die Liste der erforderlichen Ausrüstung, Mechanisierung und Materialien fest und sorgt für deren Lieferung an den Arbeitsplatz;

Bildet ein Team, erteilt Aufgaben und kontrolliert den Zeitplan und die Qualität der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten;

Mängel, die von Straßenarbeitern nicht beseitigt werden können und den Einsatz von Fachkräften (Signalwärter, Elektriker etc.) erfordern, meldet der Straßenvorarbeiter dem Leitenden Ingenieur der Straßenmeisterei schriftlich.

3.1.11. Pflege von Pflanzungen und Setzlingen.

Anhand regelmäßiger Kontrollen beurteilt der Straßenmeister den Zustand des Schneeschutzes und der Zierbepflanzung, ermittelt die Anzahl der beschädigten, ausgetrockneten und erkrankten Bäume;

Werden auf mehr als 10 % der Pflanzfläche Mängel festgestellt, teilt der Straßenvorarbeiter dem Oberingenieur der Straßenmeisterei schriftlich mit, dass für die Durchführung besonderer Arbeiten zur Pflege und Wiederherstellung von Schneeschutz und Dekoration Fachkräfte herangezogen werden müssen Landschaftsbau.

3.1.12. Wartung von Verkehrsregistrierungspunkten, Gewichtskontrollpunkten, Straßenwetterpunkten und -stationen sowie Schnee- und Wassermessposten, die zur Kontrolle und Sicherstellung der Bewegung von Fahrzeugen erforderlich sind.

Der Straßenmeister erstellt auf der Grundlage täglicher Kontrollen mit Personal, das Verkehrsmeldestellen, Gewichtskontrollstellen, Straßenwetterpunkte und -stationen, Schnee- und Wassermessstellen bedient, eine Mängelliste und übermittelt diese schriftlich an den Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation Nur Spezialisten für die Reparatur und den Betrieb der in diesen Einrichtungen verwendeten Geräte können korrigiert werden.

3.1.13. Instandhaltung von Brückenbauwerken.

Bei der Instandhaltung von Brückenbauwerken durch die Straßeninstandhaltungsorganisation führt der Straßenvorarbeiter eine ständige Überwachung und Reparatur von Brückenbauwerken gemäß den „Methodischen Empfehlungen für die Instandhaltung von Brückenbauwerken auf Autobahnen“ durch (genehmigt durch das Dekret von Rosavtodor Nr. 7-r vom 30.08.99), während es folgende Funktionen ausführt:

Kontrolle und Analyse technischer Zustand Strukturen;

Wartung und Lagerung technische Dokumentation im Zusammenhang mit Inspektion, Inspektion, Reparatur und Wartung von Bauwerken;

Erkennung von Mängeln und Überwachung ihrer Veränderungen im Laufe der Zeit;

Festlegung des Umfangs der Reparaturarbeiten und der Mittel für deren Durchführung;

Organisation der Durchfahrt von Eisgang und Hochwasser.

Bei der Einbindung von Fachorganisationen für den Betrieb von Brückenbauwerken nimmt der Straßenmeister folgende Aufgaben wahr:

Nimmt im Rahmen von Kommissionen an Inspektionen von Brückenbauwerken teil und erstellt eine Liste der festgestellten Mängel sowie eine Schlussfolgerung zum Zustand der Brückenbauwerke;

Überwacht die Durchführung von Reparaturarbeiten und vermerkt deren Abschluss im Inspektions- und Reparaturbuch;

Mindestens zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) informiert der Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation schriftlich über den Zustand von Brückenbauwerken und die Arbeit eines spezialisierten Auftragnehmers für deren Instandhaltung.

3.2. Durchführung von Arbeiten während der Frühjahrsübergangszeit des Betriebs (Winter-Frühling)

Während der Frühjahrsübergangszeit des Betriebs beurteilt der Straßenmeister anhand täglicher Kontrollen die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten zur Erhaltung der Straßen und zur Verhinderung ihrer Zerstörung in der Zeit der größten Schwächung der Tragfähigkeit des Straßenbetts und der Strukturschichten der Straße Gehweg. Zu diesen Arbeiten gehören:

3.2.1. Vorbereitung des Entwässerungssystems und der Durchlässe für die Durchleitung von Schmelz- und Hochwasser sowie Eisgang.

Der Straßenmeister erstellt auf der Grundlage langjähriger Wetter- und Klimadaten im Vorfeld in der Zeit vor dem Abschmelzen der Schneedecke einen Arbeitsplan für die schrittweise Schnee- und Eisräumung des Entwässerungssystems;

Bestimmt die Zusammensetzung der Teams, den Bedarf an Werkzeugen, Geräten und Enteisungsmaterialien (zur Eisbeseitigung), erteilt Aufgaben und kontrolliert den Zeitpunkt ihrer Erledigung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.2. Wiederherstellung des Profils von Übergangsbeschichtungen (Kies, Schotter).

Nach der Schneeschmelze ermittelt der Straßenmeister anhand täglicher Kontrollen den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Wiederherstellung des Profils der Übergangsflächen;

Bestimmt die Länge der Arbeitsgriffe und die Arbeitsreihenfolge unter Berücksichtigung des Zerstörungsgrads des Querprofils an jedem Griff;

Erteilt den Fahrern von Motorgradern eine Aufgabe, die den technologischen Ablauf der Arbeitsvorgänge, Anforderungen an die Profilparameter der wiederherzustellenden Fahrbahnflächen und den Zeitpunkt der Arbeiten enthält;

Bei erheblicher Zerstörung der Übergangsbeschichtungen erfolgt eine vorläufige Aufschlüsselung der Querschnitte am Boden;

Bestimmt den Bedarf an Bettwäsche zusätzliches Material in einzelnen Bereichen und sorgt für die Lieferung der benötigten Materialmenge an die Einsatzorte;

Verwaltet die Arbeitsproduktion und kontrolliert die Qualität ihrer Umsetzung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.3. Beseitigung der Hebungsfolgen, einschließlich Sanierung von Fahrbahnbelägen aller Art, ggf. mit Austausch der Tragschichten des Straßenbelags und der darunter liegenden Schichten (nach Auftauen der Untergrundböden).

Der Straßenmeister beurteilt die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten zur Beseitigung von Abgründen anhand täglicher Kontrollen des Zustands des Straßenbelags;

Legt die Methoden und Technologien zur Durchführung der Arbeiten fest und stimmt diese mit dem Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation ab;

Bestimmt den Bedarf an Mechanisierungsausrüstung abhängig vom entwickelten und genehmigten Arbeitsplan;

Bestimmt die erforderliche Menge an Baumaterialien und entwickelt einen Zeitplan für deren Lieferung entsprechend dem Arbeitstempo;

Bildet Teams von Straßenarbeitern, erteilt Aufgaben, leitet die Arbeiten auf der Baustelle, kontrolliert den Zeitplan und die Qualität der durchgeführten Arbeiten;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.4. Schlaglöcher füllen.

Der Straßenmeister ermittelt anhand der täglichen Inspektionsdaten den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Beseitigung kleinerer Verformungen und Schäden an Straßenbelag und Straßenrändern;

Ermittelt den Bedarf an Baumaterialien und sorgt für deren Lieferung in den erforderlichen Mengen an die Reparaturorte;

Ermittelt die Notwendigkeit des Einsatzes temporärer Verkehrsleitmittel (Schilder, Leitkegel etc.), verwaltet deren Platzierung vor Arbeitsbeginn und kontrolliert die Reinigung (Demontage) temporärer Verkehrsleitmittel nach Abschluss der Arbeiten;

Bestimmt die Zusammensetzung des Teams und den Bedarf an Mechanisierung und Spezialausrüstung je nach Art der Verformung und Zerstörung;

Leitet die Arbeiten direkt am Produktionsort, überwacht die Einhaltung von Technologien, Terminen und Qualität;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.5. Anbringung von provisorischen Verkehrsschildern, die den Verkehr von Lastkraftwagen auf Straßen, die anfällig für Hebungen sind, und auf Straßen mit unzureichender Fahrbahnfestigkeit einschränken.

Grundlage für die Anbringung temporärer Verkehrsbeschränkungsschilder ist die Anordnung des Leiters bzw. Oberingenieurs der Straßenmeisterei in Form einer Anordnung;

Während der Zeit saisonaler Verkehrsbeschränkungen bestimmt der Straßenmeister die Zusammensetzung des Teams für die Anbringung temporärer Schilder zur Begrenzung des Höchstgewichts und der Achslast und organisiert deren Platzierung entsprechend dem ihm vom Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation mitgeteilten Standort;

Der Straßenmeister stellt dem Team die erforderliche Anzahl an provisorischen Schildern, Fahrzeugen und Geräten für die Schildermontage zur Verfügung, erteilt einen Auftrag und überwacht dessen Umsetzung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.6. Bereitstellung der Oberflächenentwässerung von Straßenrändern im Frühjahr.

Der Straßenmeister ermittelt anhand täglicher Kontrollen den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Planung und Profilierung von Straßenrändern;

Erteilt dem Motorgraderfahrer eine Aufgabe mit Angabe der Adressen und der Reihenfolge der Arbeiten und kontrolliert die Qualität und den Zeitplan der Arbeiten.

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.7. Beseitigung der Folgen der Erosion durch Schmelzwasser an Straßenrändern, Hängen und Gräben.

Der Straßenmeister ermittelt anhand wöchentlicher Kontrollen den Bedarf an Arbeiten zur Beseitigung der Folgen der Erosion durch Schmelzwasser an Straßenrändern, Böschungen und Gräben;

Bestimmt den Ort der Erosion und das Bodenvolumen, das erforderlich ist, um die Folgen der Erosion zu beseitigen;

Bestimmt den Bedarf an Fahrzeugen und Mechanisierungsgeräten zur Bodenverteilung und -verdichtung;

Bestimmt die Zusammensetzung des Teams, erteilt Aufgaben, kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.8. Beseitigung von Setzungen und Verschiebungen einzelner Elemente des Oberflächenentwässerungssystems.

Nach der Schneeschmelze und dem Verschwinden des Hochwassers prüft der Straßenmeister den technischen Zustand der Oberflächenentwässerungselemente;

Ermittelt den Ort der Erosion und bestimmt den Arbeitsaufwand zur Beseitigung der Verschiebung einzelner Elemente von Randmulden, Wasserläufen entlang des Hangs, Entwässerungsgräben usw. sowie das Materialvolumen (Schotter, Sand-Kies-Gemisch, Beton). usw.) für die Durchführung dieser Arbeiten;

Bestimmt den Bedarf an Mechanisierungsgeräten und Fahrzeugen;

Ermittelt die Notwendigkeit des Einsatzes temporärer Mittel zur Verkehrsorganisation auf der Baustelle und verwaltet deren Platzierung;

Bildet Teams, erteilt Aufgaben, leitet die Arbeit am Produktionsstandort;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.9. Reinigung von Mulden, Überläufen am Hang, Entwässerungsgräben und Schnellläufen sowie Wasserbrunnen und Dämpfern von angesammelten Sedimenten, Erde, Schmutz usw. nachdem die Schneedecke geschmolzen ist.

Auf der Grundlage vierteljährlicher Kontrollen des Zustands von Entwässerungsbrunnen, Rohren, Hangabläufen, Gräben und Entwässerungsgräben ermittelt der Straßenmeister die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten zur Reinigung der oben genannten Gegenstände von Fremdkörpern und Erdablagerungen;

Anhand der Inspektionsdaten legt der Straßenmeister den Ablauf und die Technik der Arbeiten zur Beseitigung von Bodenablagerungen fest, legt die Zusammensetzung der Teams sowie die ihnen zugewiesene Mechanisierung und Ausrüstung (Bewässerungsmaschinen, Pumpen, Wasserversorgungsschläuche etc.) fest;

Der Straßenmeister kontrolliert den Zeitpunkt der Arbeiten und die Qualität ihrer Ausführung;

3.2.10. Öffnung von Öffnungen kleiner künstlicher Strukturen, die für die Winterperiode mit Schilden bedeckt sind.

Bevor starke Schneeschmelze einsetzt, stellt der Straßenmeister ein Team von Straßenarbeitern zusammen, um die Schilde zu reinigen, die im Winter die Öffnungen kleiner Brücken und Rohre verdecken;

Stellt ihnen Fahrzeuge und Ausrüstung zur Verfügung, erteilt Aufgaben und überwacht deren termingerechte Erledigung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.2.11. Regelmäßige Inspektion künstlicher Bauwerke bei Eisgang und Überschwemmungen, um die Sicherheit von Rohren und Brücken zu gewährleisten und Maßnahmen zur Verhinderung der Erosion des Straßenbetts zu ergreifen.

Während einer Überschwemmung führt der Straßenmeister tägliche Inspektionen künstlicher Bauwerke durch;

Erstellt und kontrolliert den Dienstplan zur Überwachung des Eisgangdurchgangs im Bereich kleiner künstlicher Bauwerke;

Identifiziert Orte, an denen sich Äste, Baumstämme, Eisschollen und andere Gegenstände ansammeln, die den normalen Betrieb von Brücken und Rohren stören können, sowie Orte, an denen Böschungen oder Fundamente künstlicher Bauwerke ausgewaschen werden;

Bestimmt den Bedarf an Inventar, Werkzeugen und Materialien, die zur Wiederherstellung der Funktionalität künstlicher Bauwerke und der Verkehrssicherheit erforderlich sind;

Bildet ein Team (oder Teams), erteilt Aufgaben, leitet die Arbeit am Produktionsort;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3. Durchführung von Arbeiten während der Sommerbetriebszeit (Frühling-Sommer-Herbst)

Während der Sommerbetriebszeit beurteilt der Straßenmeister anhand täglicher Inspektionen den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Verbesserung des Transport- und Betriebszustands der von der Werkstatt bedienten Straßen. Zu diesen Arbeiten gehören:

3.3.1. Identifizieren Sie Orte, an denen überschüssiges Bindemittel vorhanden ist, und führen Sie Maßnahmen durch, um die Folgen dieses Phänomens oder die Ursachen, die es verursachen, zu beseitigen.

Auf der Grundlage von Daten aus täglichen Inspektionen des Fahrbahnzustands ermittelt der Straßenmeister die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten zur Beseitigung der Folgen, die durch die Freisetzung übermäßiger Bitumenmengen auf die Fahrbahnoberfläche entstehen;

Bestimmt je nach Manifestationsbereich des festgestellten Mangels die Notwendigkeit der Installation temporärer Mittel zur Verkehrssteuerung;

Der Straßenmeister wählt eine Technologie zur Beseitigung des Mangels aus, stimmt diese mit dem Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation ab und sorgt für die Lieferung der erforderlichen Menge an Materialien, Maschinen und Geräten an die Baustelle.

Bildet ein Team von Straßenarbeitern, um die Folgen zu beseitigen, die durch die Freisetzung übermäßiger Bitumenmengen auf die Fahrbahnoberfläche entstehen, erteilt Aufgaben und leitet die Arbeiten auf der Baustelle, indem es die Technologie, den Zeitplan und die Qualität der durchgeführten Arbeiten überwacht;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.2. Oberflächenbehandlungsgerät für alle Arten von dauerhaften Straßenbelägen.

Der Straßenmeister bestimmt den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Oberflächenbehandlung (um den Haftkoeffizienten der Beschichtung zu erhöhen und Oberflächenschäden an dauerhaften Straßenbelägen zu lokalisieren) anhand von Diagnosedaten, wenn der Haftkoeffizient der Beschichtung auf einen Wert absinkt weniger als 0,3 (gemessen mit einem Reifen ohne Profil) und 0,4 (gemessen mit einem Reifen mit Profil);

Stellt beim Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation einen Antrag auf Durchführung von Arbeiten zur Oberflächenbehandlung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.3. Abdichten von Rissen und Nähten in Asphaltbeton- und Zementbetondecken

Der Straßenmeister legt den Umfang der Arbeiten zum Abdichten von Rissen und Nähten auf Asphaltbeton- und Zementbetondecken anhand der Daten der regelmäßigen Kontrollen fest, die am Morgen (während der Zeit der größten Öffnung von Rissen und Nähten) durchgeführt werden;

Bestimmt den Bedarf an flüssigem Bitumen und Bitumenmastix sowie an Mechanisierung und Ausrüstung für die Arbeit;

Gewährleistet die Platzierung temporärer Verkehrsmanagementmittel vor Beginn der Arbeiten und deren Abbau nach Abschluss der Arbeiten;

Bildet ein Team von Straßenarbeitern, legt die Aufgabe fest und leitet die Arbeiten am Produktionsstandort, überwacht die Einhaltung von Technologie, Qualität und Zeitplan der Arbeiten;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.4. Wiederherstellung und Anbringung von Straßenmarkierungen.

Der Straßenmeister stellt anhand der Daten der regelmäßigen Kontrollen fest, ob eine Wiederherstellung oder Anbringung von Straßenmarkierungen erforderlich ist;

Stellt beim Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation einen Antrag auf Einbeziehung eines Fachteams in die Arbeiten zur Anbringung von Straßenmarkierungen;

Bildet ein Team, um die Oberfläche der Beschichtung für das Anbringen von Straßenmarkierungen vorzubereiten, kontrolliert das Füllen von Schlaglöchern, das Abdichten von Rissen und das Reinigen der Beschichtung von Schmutz und Staub auf der Baustelle;

Kontrolliert die Qualität der von einem spezialisierten Team zum Anbringen von Straßenmarkierungen durchgeführten Arbeiten und nimmt die durchgeführten Arbeiten ab.

3.3.5. Verstärkung der Fahrbahn von unbefestigten Straßen und Rampen mit Schotter, Kies, Schlacke und anderen Materialien.

Auf der Grundlage regelmäßiger Inspektionen stellt der Straßenmeister fest, ob die Fahrbahn von unbefestigten Straßen und Rampen verstärkt werden muss.

Bestimmt das erforderliche Volumen und die Art des Materials zur Verstärkung und stellt dessen Lieferung an die Baustelle sicher;

Bildet eine mechanisierte Einheit, bestehend aus einem Motorgrader und einer Walze auf Luftreifen, zur Durchführung von Arbeiten zur Verstärkung von Abschnitten unbefestigter Straßen und Rampen und erteilt den Straßenmaschinenführern Aufgaben unter Angabe der Arbeitsadressen;

Kontrolliert die Technologie, Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit und akzeptiert diese.

3.3.6. Staubentfernung von Erd-, Kies- und Schotteroberflächen von Autobahnen.

Der Straßenmeister ermittelt entsprechend dem Zustand von Straßen mit unbefestigten und Übergangsbelagarten den Bedarf an Arbeiten zur Staubentfernung von Belägen, berechnet die erforderliche Menge an Staubentfernungsmaterialien und -verteilern;

Erteilung von Aufträgen an Fahrer von Bewässerungsmaschinen unter Angabe der Arbeitsadressen und des Zeitpunkts ihrer Ausführung;

Kontrolliert die Verteilungsstandards von Staubentfernungsmaterialien, die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.7. Mähen von Gras an Straßenrändern, Mittelstreifen, Gräben, Böschungen und Reservaten.

Anhand der Daten der wiederkehrenden Kontrollen ermittelt der Straßenmeister den Bedarf und Umfang der Arbeiten zum Rasenmähen gemäß den Anforderungen der Straßeninstandhaltungsnormen;

Erteilung einer Aufgabe an den Fahrer eines Fahrzeugs, das mit einem angebauten Mäher ausgestattet ist, und an einen Straßenarbeiter, der mit einem tragbaren mechanischen Mäher oder einer Handsense ausgestattet ist, unter Angabe der Adressen und des Zeitpunkts der Arbeiten;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.8. Anordnung unbewehrter Bankette und einzelner Abschnitte unbewehrter Böschungen.

Der Straßenmeister ermittelt auf der Grundlage täglicher Kontrollen den Bedarf und legt den Arbeitsumfang für die Planung unverbesserter Bankette und Böschungen des Straßenbetts fest;

Erteilt dem Graderfahrer eine Aufgabe mit Angabe der Adressen und Fristen für die Arbeiten;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.9. Beseitigung von im Projekt nicht vorgesehenen Rampen und nachträglichen Genehmigungen, Profilierung von Traktorspuren.

Basierend auf den Ergebnissen der täglichen Inspektionen stellt der Straßenmeister fest, dass Arbeiten zur Beseitigung nicht im Projekt vorgesehener Rampen und zur Profilierung von Traktorspuren erforderlich sind.

Erteilt dem Motorgraderfahrer eine Aufgabe mit Angabe der Adressen und des Arbeitsumfangs;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.10. Reinigung des Durchlasses.

Anhand der Daten der monatlichen Sonderkontrollen ermittelt der Straßenmeister den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Durchlassreinigung;

Bildet ein Team von Straßenarbeitern, die entsprechend ausgerüstet und mit den notwendigen Werkzeugen und Geräten ausgestattet sind;

Erteilt einen Auftrag mit Angabe der Lage der zu reinigenden Rohre, der Technik zur Durchführung der Arbeiten und des Zeitpunkts ihrer Durchführung;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.11. Reinigen der Beete kleiner künstlicher Strukturen von Sträuchern und Gehölzen (sofern diese Vegetation kein Mittel zur Bekämpfung der Erosion und zur Regulierung des Wasserflusses ist).

Während der trockensten Betriebszeit beurteilt der Straßenmeister den Bedarf und legt den Arbeitsumfang zur Sanierung der Flussbetten an den Zufahrten zu kleinen Kunstbauten fest;

Bildet ein Team von Straßenarbeitern, die entsprechend ausgerüstet und mit den notwendigen Werkzeugen ausgestattet sind;

Erteilt eine Aufgabe mit Angabe des Standorts der Baustellen, der Technologie ihrer Produktion und des Zeitpunkts der Arbeiten;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.12. Reinigen offener Wannen, Auffangbrunnen und der Mündungen von Rohrauslässen von Abflüssen von Ablagerungen, Schmutz und abgeriebenem Boden.

Anhand der Daten regelmäßiger Inspektionen, die mindestens einmal im Monat und nach längeren Regen- und Regenfällen durchgeführt werden, ermittelt der Straßenbaumeister den Bedarf und legt den Arbeitsumfang fest

zum Reinigen von Aufnahmebrunnen und Widerlagern von Rohrauslässen von Abflüssen von Schutt, Schmutz und abgeriebenem Boden;

Bildet ein Team von Straßenarbeitern, stellt ihnen Fahrzeuge und die notwendige Ausrüstung zur Verfügung;

Erteilt eine Aufgabe mit Angabe der Standorte der Baustellen und der Fristen für deren Fertigstellung;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.13. Instandhaltung von Fahrbahnen und Gehwegen an Brücken sowie Reparatur und Anstrich von Geländern und Zäunen.

Auf der Grundlage täglicher Kontrollen ermittelt der Straßenmeister den Bedarf und Umfang der Arbeiten für die Instandhaltung von Fahrbahnbelägen und Brückengehwegen sowie für die Reparatur und Lackierung von Brückengeländern und Zäunen;

Bestimmt den Bedarf an Materialien, Werkzeugen und Geräten;

Bildet ein Team, erteilt Aufgaben und bestimmt den Zeitpunkt der Arbeit;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.3.14. Wartung und Reparatur von Haltestellen-Landebereichen. Wartung von Buspavillons.

Auf der Grundlage täglicher Kontrollen ermittelt der Straßenmeister den Bedarf und legt den Arbeitsumfang für die Instandhaltung von Landeplätzen und die Instandhaltung von Buspavillons fest;

Der Straßenmeister stellt den Bedarf an Materialien, Maschinen, Fahrzeugen und Geräten für die Arbeiten fest und sorgt für die Lieferung von Materialien und Geräten an die Baustellen.

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.4. Durchführung von Arbeiten während der herbstlichen Betriebsübergangszeit (Herbst-Winter)

Während der herbstlichen Betriebsübergangszeit beurteilt der Straßenmeister anhand täglicher Kontrollen den Bedarf und Umfang der Arbeiten zur Vorbereitung der von der Werkstatt bedienten Straßen auf die Winterbetriebszeit. Zu diesen Arbeiten gehören:

3.4.1. Reparatur von Lagerbasen, Vorbereitung und Verladung von Enteisungsmaterialien und Zufahrtsstraßen zu diesen.

Auf der Grundlage einer Sonderprüfung, die zwei Monate vor Beginn der Winterbetriebsperiode durchgeführt wird, ermittelt der Straßenmeister die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten zur Instandsetzung der Zufahrtsstraßen zu den Lagerstützpunkten.

Vorbereitung und Verladung von Enteisungsmaterialien, Feststellung des Reparaturbedarfs an Lagerhallen und Geräten;

Wenn es erforderlich ist, Spezialisten für die Reparatur der Ausrüstung von Lagerhallen und Lagerstützpunkten für Enteisungsmaterialien zu gewinnen, erstellt der Straßenmeister einen schriftlichen Antrag an den Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation.

Bildet Produktionsteams angegebene Werke, legt Aufgaben fest, stellt die Lieferung der für die Arbeiten erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge sicher und kontrolliert den Zeitpunkt ihrer Fertigstellung;

Erstellt einen Auftrag für die durchgeführten Arbeiten und übermittelt ihn der Planungs- und Produktionsabteilung des Straßeninstandhaltungsbetriebes;

Bewertet den Bestand an Enteisungsmaterialien, die Ausstattung des Werkstattgeländes mit Mitteln zum Schutz von Straßen vor Schneeverwehungen, Maschinen und Geräten zur Schneeräumung, vergleicht deren Menge mit dem im Winterdienstplan ermittelten Bedarf und bei unzureichender Versorgung , reicht einen schriftlichen Antrag beim Chefingenieur der Straßenmeisterei ein.

3.4.2. Vorbereitung für den Betrieb von Maschinen für den Winterdienst.

Der Straßenmeister stellt spätestens einen Monat vor Beginn der Winterbetriebsperiode beim Chefmechaniker der Straßenmeisterei einen Antrag auf Vorbereitung von Maschinen und Geräten für die Winterperiode;

Überwacht im Rahmen einer im Auftrag des Leiters der Straßenmeisterei eingesetzten Kommission die Mängelbeseitigung und die Vorbereitung der Fahrzeuge für den Winterbetrieb.

3.4.3. Organisation von Heiz- und Rastplätzen für Arbeiter und Fahrer, Vorbereitung auf den Rund-um-die-Uhr-Einsatz und Durchführung von Arbeiten zur Streifenschneeräumung und Bekämpfung der Winterglätte.

Der Straßenmeister stellt spätestens einen Monat vor Beginn des Winterbetriebs auf der Grundlage einer besonderen Prüfung der Bereitschaft von Heiz- und Rastplätzen für Straßenarbeiter, die Winterdienstarbeiten durchführen, einen Antrag auf Bereitstellung dieser Punkte notwendige Ausrüstung und Materialien an die Versorgungsabteilung der Straßeninstandhaltungsorganisation;

Der Straßenmeister erstellt rund um die Uhr einen Dienstplan unter Berücksichtigung des Bedarfs an Maschinen, Geräten und Arbeitskräfte bei der Durchführung von Arbeiten zur Streifenschneeräumung und zur Bekämpfung der Winterglätte und legt diese dem Chefingenieur der Straßenmeisterei zur Genehmigung vor.

3.4.4. Installation von Wegweisern an den Standorten von Signalmasten und kleinen künstlichen Bauwerken.

Der Straßenmeister legt anhand der Daten der täglichen Kontrollen die Aufstellungsadressen der Wegweiser fest und ermittelt deren erforderliche Anzahl;

Erstellt einen Antrag an die Versorgungsabteilung, den Werkstattbereich mit der erforderlichen Anzahl an Wegweisern auszustatten;

Bildet ein Team, das mit Fahrzeugen ausgestattet ist, um Wegweiser aufzustellen, erteilt eine Aufgabe und kontrolliert den Umfang und den Zeitpunkt ihrer Erledigung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.4.5. Abschluss der Arbeiten zur Instandsetzung der Fahrbahn und des Seitenstreifens.

Auf der Grundlage täglicher Kontrollen stellt der Straßenmeister mindestens einen Monat vor Beginn der Winterbetriebsperiode den Bedarf an Transportmitteln, Straßenarbeitern und Hebevorrichtungen fest, die für den Transport von Materialien und Geräten erforderlich sind, die sich auf der Vorfahrt befinden Orte, an denen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, bis hin zu Lagerbereichen. ;

Kontrolliert die Entfernung vorübergehend platzierter Materialien und Geräte aus dem Wegerecht;

Der Straßenmeister erstellt einen Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten zur Instandsetzung von Gehwegen, Straßenrändern und künstlichen Bauwerken, teilt ihn den Arbeitsausführenden mit und überwacht seine Umsetzung.

3.4.6. Reparatur von Kopfwänden und Verstärkung von Flussbetten gegen Erosion an Durchlässen

Der Straßenmeister bestimmt die Notwendigkeit und den Umfang der Arbeiten zur Reparatur von Rohrköpfen und zur Verstärkung von Flussbetten gegen Erosion an Durchlässen;

Bildet ein Team und stellt die Lieferung der notwendigen Materialien und Ausrüstung sicher;

Erteilt eine Aufgabe mit Angabe der Standorte der Baustellen und der Fristen für deren Fertigstellung;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.4.7. Abdeckung der Öffnungen kleiner künstlicher Strukturen mit Schilden.

Der Straßenmeister ermittelt die Gesamtzahl der Schilde zum Verschluss der Öffnungen kleiner Kunstbauten und beantragt die erforderliche Anzahl bei der Versorgungsabteilung;

Bildet ein Team zur Herstellung der fehlenden Schilde und stellt ihm die notwendigen Werkzeuge und Materialien sowie Fahrzeuge für die Installation der Schilde zur Verfügung;

Erteilt eine Aufgabe mit Angabe der Standorte der Baustellen und der Fristen für deren Fertigstellung;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.4.8. Reparatur und Erneuerung der Schneeschutzausrüstung (Schilde, Netze usw.). Installation von temporären Schneeschutzvorrichtungen (Schilde, Netze usw.) und Reparatur von dauerhaften Schneeschutzvorrichtungen (Zäune usw.) in schneebedeckten Gebieten. Installation und Reparatur von Schneerückhalte- und Lawinenleitgeräten und -konstruktionen in lawinengefährdeten Gebieten.

Der Straßenmeister ermittelt anhand von Diagnosedaten den Bedarf an Schneeschutzausrüstung, bildet ein Team für den Einbau und die Reparatur von Schneerückhalte-, Lawinenfang- und Lawinenleitgeräten;

Erteilt eine Aufgabe mit Angabe der Standorte der Baustellen und der Fristen für deren Fertigstellung;

Kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.5. Durchführung von Arbeiten während der Winterbetriebszeit

Während der Winterzeit gibt der Straßenmeister eine betriebliche Anleitung zur Ernennung und Durchführung von Schneeschutzmaßnahmen auf bedienten Straßenabschnitten unter Berücksichtigung des Straßenzustands, der Leistungsfähigkeit der Schneeschutzausrüstung und Informationen über Wetteränderungen.

Unter Anleitung und direkter Beteiligung des Straßenmeisters werden die Arbeiten im Winterhalbjahr durchgeführt. folgende Arbeiten zur Instandhaltung von Straßen und Bauwerken:

3.5.1. Schneeräumung von Fahrbahnen und Straßenrändern während und nach einem Schneefall, Organisation und Überwachung der Arbeiten zur Streifenschneeräumung und Bekämpfung der Winterglätte, einschließlich der Organisation eines Rund-um-die-Uhr-Dienstes zur Durchführung dieser Arbeiten.

Der Straßenmeister erstellt einen Zeitplan für den Rund-um-die-Uhr-Einsatz der Schneeräumgeräte während der Winterbetriebszeit und überwacht die Umsetzung dieses Zeitplans;

Auf der Grundlage der Wettervorhersage und der tatsächlichen Wetterbedingungen weist der Straßenmeister eine Reihe von Arbeiten zur Durchführung einer Streifenschneeräumung oder zur Bekämpfung der Winterglätte zu;

Während des Arbeitsprozesses hält der Straßenmeister ständigen Funkkontakt mit den Fahrern der Straßenfahrzeuge und der Leitstelle und nimmt die notwendigen Anpassungen an der Zusammensetzung der Teams sowie den von ihnen verwendeten Technologien und Standards vor;

Der Straßenmeister kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Schneeräumung und der Winterrutscharbeiten direkt am Produktionsort;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.5.2. Arbeiten Sie daran, Bushaltestellen, Gehwege, Brücken und Fußgängerwege sowie Absperrzäune vom Schnee zu befreien.

Nach Abschluss der Arbeiten zur Schneeräumung der Fahrbahn und der Straßenränder bildet der Straßenmeister Teams, erteilt Aufgaben und überwacht die Arbeiten zur Schnee- und Eisräumung der Landebereiche von Bushaltestellen, Rastplätzen, Gehwegen, Brücken und Fußgängerwegen;

Der Straßenmeister kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Schneeräumarbeiten an diesen Standorten und stellt die Bewegung der Straßenarbeiter und der Ausrüstung von Standort zu Standort in der von ihm festgelegten Reihenfolge unter Berücksichtigung der Intensität des Fußgängerverkehrs und der Personenströme im öffentlichen Verkehr sicher stoppt;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.5.3. Arbeiten Sie daran, die Eisbildung zu beseitigen und zu verhindern.

Anhand der Daten der täglichen Kontrollen identifiziert der Straßenmeister Stellen, an denen sich Eis bildet, ermittelt die Gründe für deren Entstehung und eine Methode, um deren Auftreten auf der Straße zu verhindern;

Bildet Teams zur Ausführung der spezifizierten Arbeiten, legt Aufgaben fest, stellt die Lieferung der für die Arbeiten erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge sicher und kontrolliert den Zeitpunkt ihrer Fertigstellung;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.5.4. Arbeiten an der Ausrüstung und Instandhaltung von Winterstraßen (Winterstraßen), inkl. Eisübergänge.

Wenn der erste Schnee fällt, legt der Straßenmeister die winterliche Straßentrasse fest und erteilt den Straßenarbeitern die Aufgabe, die Trasse vor Ort mit Meilensteinen zu sichern;

Legt die Zusammensetzung des Teams für die Instandhaltung der Winterstraße fest und erteilt Aufgaben zur Häufigkeit, Reihenfolge und zum Zeitpunkt der Arbeiten;

Führt eine tägliche Kontrolle der Arbeiten zur Instandhaltung der Winterstraße durch;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.5.5. Neuanordnung und zusätzliche Installation von temporären Schneerückhaltevorrichtungen sowie Installation von Schneegräben entlang schneebedeckter Straßenabschnitte.

Der Straßenmeister legt auf der Grundlage täglicher Kontrollen und Kontrollen nach Ende des Schneesturms die Adressen und den Arbeitsumfang für die Installation zusätzlicher Schneeschutzgeräte oder das Anlegen von Schneegräben fest;

Bildet Teams für die Installation zusätzlicher Schneeschutzausrüstung und legt die Art und Menge der Ausrüstung für die Verlegung von Schneegräben fest;

Erteilt eine Aufgabe mit Angabe der Arbeitsadressen und kontrolliert den Zeitpunkt und die Qualität der Arbeit;

Akzeptiert abgeschlossene Arbeiten.

3.6. Durchführung von Arbeiten zur Reparatur von Autobahnen und Bauwerken darauf

Bei Arbeiten zur Instandsetzung von Autobahnen führt der Straßenmeister im Auftrag des Chefingenieurs der Straßenmeisterei die operative Leitung der Arbeiten direkt am Produktionsort durch. Überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, die Einhaltung der Normen und Regeln der Arbeitsleistung und führt folgende organisatorische Tätigkeiten durch:

Der Straßenmeister erhält vom Chefingenieur der Straßeninstandhaltungsorganisation einen Auftrag zur Durchführung von Reparaturarbeiten (mit Angaben zu Zeitpunkt, Adressen, Art und Technologie der Arbeiten, Quellen und Zeitplan für die Beschaffung von Baumaterialien und Ausrüstung für die Arbeiten);

Der Straßenmeister kontrolliert die Qualität und den Zeitpunkt der Arbeiten am Produktionsort;

Der Straßenmeister sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die Arbeiten, sorgt für die Installation temporärer Mittel zur Verkehrssteuerung gemäß den von der staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion vereinbarten Schemata;

Legt bei Bedarf eine Route zur Umgehung des zu reparierenden Bereichs fest und organisiert Arbeiten, um ihn auszustatten und in einem Zustand zu halten, der eine vorübergehende Durchfahrt ermöglicht.

LISTE DER REGULATIVEN UND TECHNISCHEN LITERATUR

1. GOST R 50597-93. Autobahnen und Straßen. Anforderungen an einen unter Sicherheitsbedingungen akzeptablen Betriebszustand Verkehr. Eingeben. 11.10.93. Nr. 221. - 12 S. UDC 625.711.3:006.354.

2. GOST 13508-74. Strassenmarkierungen. - Anstelle von GOST 13508-68; Eingeben. 25.01.74; Gültig bis 01.01.80. Ed. Januar 1975. - 31 S. UDC 625.745.6 (083.74). Gruppe D38 UdSSR.

3. . Straßenschilder. Allgemeine technische Anforderungen. - Anstelle von GOST 10807-71; Eingeben. 30.08.78. Gültig bis 01.01.90. Ed. März 1979. - 117 S. UDC 625.745.6: 006.354. Gruppe D28 UdSSR.

4. GOST 23457-86. Technische Mittel zur Verkehrsorganisation. Anwendungsregeln. - Anstelle von GOST 23457-79; Eingeben. 24.06.86; Gültig bis 01.01.92. Ed. Februar 1987. - 65 S. UDC 656.11.054/056.004.14:006.354. Gruppe D08 UdSSR.

5. Anweisungen zur Bekämpfung der Winterrutsche auf Straßen () / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1988, 41 S.

6. Anweisungen zur Organisation des Verkehrs und zur Umzäunung von Straßenbaustellen () / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1985. 59 S.

7. Anweisungen zur Inspektion von Brücken und Rohren auf Autobahnen () / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1982. 33 S.

8. Anweisungen zur Durchforstung von Schneeschutzpflanzungen entlang von Autobahnen () / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1979. 24 S.

9. Anweisungen zur Aufzeichnung der Bewegung von Fahrzeugen auf Autobahnen () / Ministerium für Autobahnen der RSFSR. M.: Transport, 1969, 56 S.

11. Regeln für die Abnahme von Arbeiten beim Bau, bei größeren und mittleren Reparaturen von Autobahnen (VSN 19-81) / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1982. 120 S.

12. Sicherheitsregeln für den Bau, die Reparatur und die Instandhaltung von Autobahnen. M.: Transport, 1979. 175 S.

13. Regionale und branchenspezifische Standards für die Lebensdauer zwischen Reparaturen flexibler Straßenbeläge und -beschichtungen () / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Verlag. CBNTI des Ministeriums für Straßenverkehr der RSFSR, 1988. 8 S.

15. . Organisation, Produktion und Abnahme der Arbeit. Transportstrukturen. Autobahnen / Staatliches Baukomitee der UdSSR. M.: Verlag. Gosstroy der UdSSR, 1986. 112 S.

16. Organomineralische Nassmischungen für den Aufbau von Strukturschichten von Straßenbelägen (TU 218 RSFSR 536-85). M.: Verlag. CBNTI des Ministeriums für Straßenverkehr der RSFSR, 1986. 20 S.

18. Technische Anweisungen zur Bewertung und Verbesserung der technischen und betrieblichen Qualitäten von Straßenbelägen und Straßenbettungen (VSN 29-76) / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1978. 103 S.

19. Technische Anweisungen zur Verstärkung von Straßenrändern () / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1980. 47 S.

20. Technische Anweisungen für den Bau von Straßenbelägen mit rauer Oberfläche (VSN 38-88) / Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1979. 56 S.

21. Anweisungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Autobahnen ()/Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1988. 183 S.

22. Anweisungen zur Verwendung von Verkehrszeichen / Innenministerium der UdSSR, Ministerium für Straßenverkehr der RSFSR. M.: Transport, 1984. 112 S.

23. Anweisungen zur Markierung von Autobahnen () / Straßenministerium der RSFSR. M.: Transport, 1976. 124 S.

Vorarbeiter der Straßeninstandhaltungsabteilung

Amtliche Verpflichtungen. Sorgt für die Reparatur der Departementsstraßen und hält sie in einem Zustand, der die Sicherheit des Fahrzeugverkehrs gewährleistet. Überwacht die Beseitigung von Schnee, Schutt usw. auf den Straßen. Abhängig von den Auswirkungen natürlicher und klimatischer Bedingungen sowie das Auffüllen von Straßen mit abrasiven Materialien bei vereisten Bedingungen. Organisiert die Asphaltierung von Straßen. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Verbesserung der Reparaturqualität Bauarbeiten. Überwacht die Einhaltung der Produktions- und Arbeitsdisziplin, des Arbeitsschutzes und der Brandschutzvorschriften durch die Mitarbeiter der Straßeninstandhaltung. Schulung der Mitarbeiter in sicheren Arbeitspraktiken. Unterweist Mitarbeiter zum Arbeitsschutz. Kontrolliert die Bereitstellung von Arbeitskräften mit individuellen Mitteln Schutz, besondere Kleidung und besondere Nahrung. Führt eine rechtzeitige Untersuchung von Unfällen und die Registrierung von Berichten durch. Führt fortschrittliche Arbeitsmethoden ein, die Kosten senken, die Produktionskosten senken und die Arbeitsproduktivität vor Ort steigern. Macht Vorschläge bei der Überarbeitung von Produktionsstandards und Preisen. Bietet Unterstützung bei der Gestaltung und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen. Führt technische Schulungen durch und unterstützt Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Fähigkeiten. Verwaltet die Mitarbeiter vor Ort, überwacht die Einhaltung der Produktions- und Arbeitsdisziplin. Sorgt für die Pflege der etablierten Dokumentation.

Muss wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, methodische und regulatorische Dokumente im Zusammenhang mit der Wartung und Reparatur von Autobahnen; technische Eigenschaften Straßeninstandhaltungsgeräte, Straßenbaumaschinen und -mechanismen; Regelungen zur Entlohnung in Straßenmeistereien; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Arbeitsorganisation und des Managements; Grundlagen des Arbeitsrechts; Umweltvorschriften; Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften; interne Arbeitsvorschriften.

Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (technische) Ausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder sekundäre berufliche (technische) Ausbildung und mindestens 3-jährige Berufserfahrung in Straßenmeistereien.

1.1. Meister Baustelle gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. Für die Stelle des Bauleiters wird folgende Person eingestellt:

1) einen Durchschnitt haben Berufsausbildung(Ausbildungsprogramme für Fachkräfte der mittleren Ebene), sekundäre Berufsbildung (nicht zum Kerngeschäft gehörend) und zusätzliche berufliche Bildung - berufliche Umschulungsprogramme im Bereich Professionelle Aktivität;

2) über mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Tätigkeit im Profil der beruflichen Tätigkeit im Bereich Bau- und Installationsarbeiten verfügen.

1.3. Der Bauleiter muss wissen:

1) Anforderungen an technische Regulierungsdokumente für die Herstellung ähnlicher Bauwerke;

2) Prinzipien der Organisation komplexer und spezialisierter Produktionseinheiten und -teams;

3) Technologien zur Herstellung ähnlicher Bauwerke;

4) das Verfahren zur Entwicklung und Koordinierung von Produktionsaufgaben und Plänen für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten (Betriebspläne, Ressourcenbedarfspläne, Zeitpläne);

5) Methoden zur Berechnung der Arbeitskräfte sowie der materiellen und technischen Ressourcen, die zur Erfüllung der in den Produktionsaufgaben und Kalenderplänen für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten vorgesehenen Mengen erforderlich sind;

6) Anforderungen an technische Dokumente, die die Zusammensetzung und Reihenfolge der Anordnung festlegen Baustelle(vorbereitende Arbeiten vor Ort);

7) Arten und technische Eigenschaften der technologischen Ausrüstung (Gerüste, Gerüste, Schutzvorrichtungen, Befestigung der Wände von Gruben und Gräben);

8) Anforderungen Regulierungsdokumente im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz;

9) Arten negativer Auswirkungen auf Umfeld bei der Herstellung verschiedener Arten von Bauarbeiten und Methoden zu deren Minimierung und Vorbeugung;

10) die wichtigsten schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren;

11) Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen bei der Durchführung ähnlicher Bauarbeiten;

12) Anforderungen an Arbeitsplätze und Verfahren zur Organisation und Durchführung einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen;

13) Regeln für die Führung der Dokumentation zur Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzanforderungen;

14) Maßnahmen der verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Haftung bei Verstößen gegen Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzbestimmungen;

15) Regulierungsbedarf für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten an materiellen und technischen Ressourcen;

16) Arten und Eigenschaften grundlegender Baumaterialien, Produkte und Strukturen;

17) Arten und Eigenschaften der wichtigsten Baugeräte und Werkzeuge;

18) Arten und Eigenschaften von Baumaschinen, Kraftwerken, Fahrzeugen;

19) Regeln für Transport, Lagerung und Lagerung verschiedener Arten von Materialien und Komponenten;

20) Regeln für die Wartung und den Betrieb von Maschinen und Geräten;

21) das Verfahren zur Erstellung einer Berichtsdokumentation (Aufstellung des Baustoffverbrauchs) über die Verwendung von Sachwerten;

22) Anforderungen an technische Dokumente und Entwurfsunterlagen für das Verfahren und die Technologie zur Durchführung ähnlicher Bauarbeiten;

23) Anforderungen an Strukturelemente eines Gebäudes (Räumlichkeiten) und Gemeinschaftseigentums von Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen, bestimmt durch die Notwendigkeit ihrer Zugänglichkeit und der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen;

24) Methoden der Betriebsplanung für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten;

25) Methoden zur Bestimmung der Art, Komplexität und des Umfangs ähnlicher Bauarbeiten und Produktionsaufgaben;

26) Regeln für die Durchführung von Exekutiv- und Buchhaltungsdokumentation während der Bauarbeiten;

27) Anforderungen an die technische und gestalterische Regulierungsdokumentation für die Zusammensetzung und Qualität der Ausführung ähnlicher Bauarbeiten;

28) Anforderungen der technischen und gestalterischen Regulierungsdokumentation an die Zusammensetzung und den Inhalt der Betriebssteuerung von Bauprozessen und Produktionsabläufen;

29) betriebliche Qualitätskontrollsysteme;

30) Methoden und Mittel zur instrumentellen Qualitätskontrolle der Ergebnisse ähnlicher Bauarbeiten;

31) Regeln zur Dokumentation der Ergebnisse der Bauqualitätskontrolle, die in den geltenden Normen für die Abnahme von Bauleistungen vorgesehen sind;

32) Methoden und Mittel zur Erkennung und unverzüglichen Beseitigung von Mängeln und Mängeln in den Ergebnissen ähnlicher Bauarbeiten (Einsatz alternativer Arbeitsmethoden, Werkzeuge, Materialien und Komponenten);

33) Methoden zur Berechnung der Hauptindikatoren für die Effizienz der Produktion und der Wirtschaftstätigkeit;

34) Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit von Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten;

35) die Hauptfaktoren zur Steigerung der Produktionseffizienz derselben Art von Bauarbeiten;

36) regulatorische Anforderungen an die Anzahl und berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer am Standort ähnlicher Bauarbeiten;

37) die grundlegenden Anforderungen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer;

38) Grundprinzipien und Methoden der Führung von Arbeitskollektiven;

39) interne Arbeitsvorschriften, Stellenbeschreibungen;

40) Methoden zur Durchführung einer Standardkontrolle der Umsetzung von Produktionsaufgaben und einzelnen Arbeiten;

41) die wichtigsten Formen der Organisation der Berufsausbildung am Arbeitsplatz;

42) grundlegende Maßnahmen zur Mitarbeiterförderung, Arten von Disziplinarstrafen;

43) Gründe und Maßnahmen der verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Haftung für Verstöße gegen das Arbeitsrecht der Russischen Föderation;

44) ……… (andere Dokumente, Materialien usw.)

1.4. Der Bauleiter muss in der Lage sein:

1) Bewerten Sie die Konformität des Volumens der Produktionsaufgaben und Kalenderpläne Herstellung gleichartiger Arbeiten gemäß den gesetzlichen Anforderungen an Arbeitskräfte sowie materielle und technische Ressourcen;

2) die Planung und Markierung des Standorts für die Herstellung gleichartiger Bauarbeiten durchführen;

3) Bestimmen Sie die Zusammensetzung und den Umfang der Hilfsarbeiten zur Vorbereitung und Ausrüstung des Standorts für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten;

4) schädliche und (oder) gefährliche Faktoren identifizieren, die mit der Durchführung ähnlicher Bauarbeiten, der Verwendung von Baumaschinen und der Lagerung von Materialien, Produkten und Bauwerken verbunden sind;

5) Festlegung der Liste der Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Standorts, an dem ähnliche Bauarbeiten durchgeführt werden (Umzäunung der Baustelle, Umzäunung oder Markierung gefährlicher Bereiche, Beleuchtung);

6) eine Liste kollektiver und (oder) individueller Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer festlegen, die Bauarbeiten derselben Art ausführen;

7) Festlegung der Liste der Arbeitsplätze, die einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen unterliegen;

8) Erstellung einer Dokumentation zur Einhaltung der Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzanforderungen;

9) die Nomenklatur festlegen und das Volumen (Menge) der materiellen und technischen Ressourcen gemäß den Produktionsaufgaben und Kalenderplänen für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten berechnen;

10) Durchführung einer dokumentarischen, visuellen und instrumentellen Qualitätskontrolle der materiellen und technischen Ressourcen;

11) eine dokumentarische Abrechnung der materiellen und technischen Ressourcen durchführen;

12) Entwicklung und Überwachung der Umsetzung von Kalenderplänen und Zeitplänen für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten;

13) Bestimmen Sie die Art und Komplexität und berechnen Sie das Volumen der Produktionsaufgaben entsprechend den verfügbaren Ressourcen, der Spezialisierung und den Qualifikationen von Teams, Einheiten und einzelnen Arbeitern.

14) Bestimmen Sie die Übereinstimmung der Technologie und der Ergebnisse derselben Art von Bauarbeiten mit der Projektdokumentation, technischen Regulierungsdokumenten, technischen Spezifikationen, technologischen Karten und Arbeitsprozesskarten;

15) Bereitstellung dokumentarischer Unterstützung für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten (Arbeitsprotokolle, Stundenzettel, Abschlussbescheinigungen);

16) die Einhaltung der durch technologische Karten und Vorschriften festgelegten technologischen Regime überwachen;

17) eine vergleichende Analyse der Übereinstimmung der Betriebskontrolldaten einzelner Bauprozesse und (oder) Produktionsabläufe mit den Anforderungen durchführen technologische Karten und Vorschriften;

18) eine visuelle und instrumentelle Qualitätskontrolle der Ergebnisse ähnlicher Bauarbeiten durchführen;

19) eine vergleichende Analyse der Übereinstimmung der Qualitätskontrolldaten der Ergebnisse ähnlicher Bauarbeiten mit den Anforderungen der behördlichen technischen und konstruktiven Dokumentation durchführen;

20) Bereitstellung einer Dokumentation der Ergebnisse der betrieblichen Qualitätskontrolle der Arbeit (Protokoll der betrieblichen Qualitätskontrolle der Arbeit);

21) eine technische und wirtschaftliche Analyse der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten eines Standorts ähnlicher Bauarbeiten durchführen;

22) Berechnen Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Optimierung des Einsatzes materieller und technischer Ressourcen, der Erhöhung des Mechanisierungs- und Automatisierungsgrads und der Einführung rationeller Arbeitsmethoden und -techniken bei der Herstellung ähnlicher Bauarbeiten.

23) Berechnung der erforderlichen Menge durchführen, professionell und Qualifizierungspersonal Arbeiter gemäß den Produktionsaufgaben und Kalenderplänen für die Baustelle der gleichen Art von Bauarbeiten;

24) die optimale Verteilungsstruktur der Arbeitskräfte für die Ausführung von Produktionsaufgaben und Einzelarbeiten bestimmen;

25) die Wirksamkeit und Qualität der Ausführung von Produktionsaufgaben und einzelnen Arbeiten durch die Mitarbeiter beurteilen;

26) führen Sie eine Standardkontrolle der Umsetzung von Produktionsaufgaben und einzelnen Arbeiten durch;

27) die beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter analysieren und fehlende Kompetenzen ermitteln;

28) ……… (andere Fähigkeiten und Fertigkeiten)

1.5. Der Bauleiter wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

1) ……… (Name des Gründungsdokuments)

2) Regelungen zum ……… (Name der Struktureinheit)

3) diese Stellenbeschreibung;

4) ……… (Namen der örtlichen Vorschriften zur Regelung der Arbeitsfunktionen nach Position)

1.6. Der Bauleiter berichtet direkt an ……… (Bezeichnung der Position des Leiters)

1.7. Der Bauleiter überwacht ……… (Name der Baueinheit)

1.8. Während der Abwesenheit eines Vorarbeiters (Urlaub, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit usw.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (einem von ihm ernannten Mitarbeiter) wahrgenommen in der vorgeschriebenen Weise, der die entsprechenden Rechte erwirbt und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm im Zusammenhang mit der Ersetzung übertragenen Pflichten trägt).

1.9. ……… (andere allgemeine Bestimmungen)

2. Arbeitsfunktionen

2.1. Organisation der Produktion ähnlicher Bauarbeiten:

1) Vorbereitung der Baustelle für die gleiche Art von Bauarbeiten;

2) Logistikunterstützung für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten;

3) Betriebsleitung der Produktion ähnlicher Bauarbeiten;

4) Qualitätskontrolle der Produktion ähnlicher Bauarbeiten;

5) Steigerung der Effizienz der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten eines Standorts gleicher Art von Bauarbeiten;

6) Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften und -vorschriften, Brandschutz- und Umweltschutzanforderungen bei der Durchführung ähnlicher Bauarbeiten;

7) Management der Arbeiter auf der Baustelle, auf der ähnliche Bauarbeiten durchgeführt werden.

2.2. Führung untergeordneter Mitarbeiter.

2.3. ……… (andere Funktionen)

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

3.1. Der Bauleiter nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1.1. Im Rahmen der Arbeitsfunktion bereitet man einen Standort für die gleiche Art von Bauarbeiten vor:

1) koordiniert den Umfang der Produktionsaufgaben und Kalenderpläne für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten;

2) koordiniert Kalenderpläne für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten;

3) bereitet den Standort für die Herstellung ähnlicher Bauarbeiten und Arbeitsplätze gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes und des Umweltschutzes vor;

4) führt die Ausrüstung für die Produktionsstätte gleichartiger Bauarbeiten durch;

5) unterweist die Mitarbeiter über Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen;

6) bereitet Arbeitsplätze auf eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor.

3.1.2. Im Rahmen der Arbeitsfunktion logistische Unterstützung bei der Herstellung ähnlicher Bauleistungen:

1) ermittelt den Bedarf an materiellen und technischen Ressourcen für die Herstellung gleichartiger Bauarbeiten;

2) übt die Kontrolle über die Qualität und das Volumen (Quantität) der materiellen und technischen Ressourcen aus;

3) führt die Anwendung, Annahme, Verteilung, Abrechnung und Lagerung von materiellen und technischen Ressourcen durch.

3.1.3. Im Rahmen der Arbeitsfunktion die operative Leitung der Produktion ähnlicher Bauleistungen:

1) führt aus Einsatzplanung und Kontrolle der Ausführung ähnlicher Bauarbeiten;

2) verteilt Produktionsaufgaben zwischen Teams, Einheiten und einzelnen Arbeitern;

3) überwacht die Einhaltung der Produktionstechnologie ähnlicher Bauwerke;

4) führt die Entwicklung, Planung und Kontrolle der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen durch, die auf die Behebung von Mängeln in den Ergebnissen ähnlicher Bauarbeiten abzielen;

5) führt eine aktuelle Dokumentation und Bestandsdokumentation über die Art der durchgeführten ähnlichen Bauarbeiten.

3.1.4. Im Rahmen der Arbeitsfunktion erfolgt die Qualitätskontrolle der Produktion gleichartiger Bauarbeiten:

1) führt die Betriebskontrolle einzelner Bauprozesse und (oder) Produktionsabläufe durch;

2) führt eine laufende Qualitätskontrolle der Ergebnisse ähnlicher Bauarbeiten durch;

3) identifiziert die Gründe für Abweichungen der Ergebnisse der Bauarbeiten von den Anforderungen der behördlichen, technologischen und gestalterischen Dokumentation;

4) führt die Entwicklung, Planung und Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen durch, die darauf abzielen, die Ursachen für Abweichungen der Ergebnisse abgeschlossener gleichartiger Bauarbeiten von den Anforderungen der behördlichen technischen, technologischen und gestalterischen Dokumentation zu verhindern und zu beseitigen.

3.1.5. Im Rahmen der Arbeitsfunktion, die die Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Standorts steigert, werden gleichartige Bauarbeiten durchgeführt:

1) bewertet die Effizienz der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten eines Standorts mit ähnlichen Bauarbeiten;

2) optimiert den Einsatz materieller und technischer Ressourcen bei der Herstellung ähnlicher Bauwerke;

3) erhöht den Grad der Mechanisierung und Automatisierung ähnlicher Bauarbeiten;

4) führt die Rationalisierung der Arbeitsmethoden und -techniken bei der Herstellung ähnlicher Bauarbeiten durch.

3.1.6. Im Rahmen der Arbeitsfunktion die Führung von Arbeitnehmern an einem Standort, an dem ähnliche Bauarbeiten durchgeführt werden:

1) ermittelt den Bedarf an Arbeitsressourcen für die Herstellung gleichartiger Bauarbeiten;

2) ordnet Arbeiter für die Produktionsstätte gleichartiger Bauarbeiten an Arbeitsplätzen zu, bildet Teams und Einheiten;

3) führt die Verteilung und Kontrolle der Ausführung von Produktionsaufgaben und Einzelarbeiten durch die Mitarbeiter durch;

4) überwacht die Einhaltung der internen Vorschriften durch die Mitarbeiter des Standorts, an dem ähnliche Bauarbeiten durchgeführt werden;

5) erhöht sich Berufsqualifikationen Arbeiter auf der Baustelle, auf der ähnliche Bauarbeiten durchgeführt werden;

6) bereitet Vorschläge für Maßnahmen zur Förderung und Disziplinierung der Mitarbeiter vor.

3.1.7. Im Rahmen der Arbeitsfunktion Führung untergeordneter Mitarbeiter:

1) verteilt Arbeitsfunktionen und offizielle Aufgaben auf untergeordnete Mitarbeiter und übt die Kontrolle über deren Umsetzung aus;

2) leistet den unterstellten Mitarbeitern beratende Unterstützung, gibt Erläuterungen und Anweisungen im Rahmen der Umsetzung Arbeitsfunktionen untergeordnete Mitarbeiter;

3) sorgt für die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und der Arbeitsschutzgesetze in Bezug auf untergeordnete Arbeitnehmer und schafft Arbeitsbedingungen, die den festgelegten Anforderungen entsprechen;

4) erlaubt Konfliktsituationen zwischen untergeordneten Mitarbeitern;

5) legt ……… (Name der Position des Managers) zur Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern zur Prüfung vor; Vorschläge, sie zu ermutigen oder Strafen gegen sie zu verhängen;

6) ……… (andere Aufgaben)

3.1.8. Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Arbeitsfunktionen:

1) führt die Anweisungen seines unmittelbaren Vorgesetzten aus;

2) wird periodisch durchlaufen medizinische Untersuchungen(Untersuchungen) sowie außerordentliche ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) in gesetzlich festgelegt Die Russische Föderation ist in Ordnung.

3.1.9. ……… (andere Aufgaben)

3.2. ……… (weitere Bestimmungen zu beruflichen Verantwortlichkeiten)

4. Rechte

Der Bauleiter hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung,

in Sitzungen über deren Vorbereitung und Umsetzung.

4.2. Verwalten Sie die ihm anvertrauten Sachwerte im Rahmen der vorgegebenen Grenzen

Kompetenzen.

4.3. Unterzeichnen und bestätigen ……… (Arten von Dokumenten)

4.4. Initiieren und leiten Sie Besprechungen zur Organisation der Produktionsaktivitäten.

4.6. Initiieren und leiten Sie Besprechungen zu Produktions- und Wirtschaftsthemen.

4.7. Führen Sie Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen durch.

4.8. Fordern Sie die Einstellung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Standards; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen erteilen.

4.9. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen des Managements in Bezug auf die von ihm ausgeübte Funktion, mit Dokumenten, die seine Rechte und Pflichten für seine Position definieren, sowie mit Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen vertraut.

4.10. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

4.11. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

5. Verantwortung

5.1. Der Bauleiter ist verantwortlich für:

Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

Für Straftaten und Verbrechen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – in der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

Für die Schädigung der Organisation – in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

5.2. ……… (sonstige Haftungsbestimmungen)

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf Grundlage von entwickelt Professioneller Standard" ", genehmigt durch die Verordnung des Arbeitsministeriums und sozialer Schutz Russische Föderation vom 26. Juni 2017 N 516n, unter Berücksichtigung von ……… (Einzelheiten zu den örtlichen Vorschriften der Organisation)

6.2. Der Arbeitnehmer wird bei der Einstellung (vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages) mit dieser Stellenbeschreibung vertraut gemacht.

Die Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer mit dieser Stellenbeschreibung vertraut gemacht hat, wird bestätigt durch ……… (durch Unterschrift auf dem Einarbeitungsblatt, das Bestandteil dieser Unterweisung ist (im Journal der Einarbeitung in die Stellenbeschreibungen); in einer Kopie der vom Arbeitgeber geführte Stellenbeschreibung; auf andere Weise)

6.3. ……… (andere Schlussbestimmungen).