Der Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft trat in Kraft. Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion: Erläuterung der wichtigsten Neuerungen. Es wurden besondere Bedingungen und Formen der vorläufigen Benachrichtigung des Zolls über die Ankunft von Waren festgelegt

_ Nadezhda Tynnikova, Mitglied des Eurasischen Sektors der National Research University Higher School of Economics. Moskau, 10. November 2017

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU, Union) ist eine internationale Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration, deren Aufgabe darin besteht, eine vollwertige Wirtschaftsunion ohne Ausnahmen und Einschränkungen zu schaffen. Der Integrationsverband hat das Stadium einer Freihandelszone überschritten und 2010 eine vollwertige Zollunion geschaffen. Im Jahr 2012 wurden dann Abkommen unterzeichnet, die die Grundlage des Gemeinsamen Wirtschaftsraums bildeten, und auf dieser Grundlage wurde beschlossen, eine vollwertige Wirtschaftsunion zu schaffen. Die EAWU umfasst fünf Mitgliedsstaaten: Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien und Kirgisistan.

Hauptsächlich Rechtsdokument Die EAWU ist der Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion (Vertrag über die EAWU).

Abschnitt VIII des EAWU-Vertrags sieht eine einheitliche Zollregulierung gemäß dem Zollkodex der Zollunion (TC CU) sowie anderen internationalen Verträgen und Gesetzen vor. Der Zollkodex ist ein kodifizierter Rechtsakt, der die Regeln für das Zusammenwirken der Behörden im Bereich des Zollverkehrs innerhalb der Union festlegt. TC TS sorgt für eine Vereinfachung und Beschleunigung von Abläufen Zollerklärung und Warenlieferungen innerhalb der Union.

Ende 2016 versuchten die Staats- und Regierungschefs der EAWU-Mitgliedstaaten eine Verabschiedung neue Version des Zollkodex, dessen Entwicklung und Genehmigung etwa drei Jahre dauerte. Der EAWU-Zollkodex (EG-EAWU) wird den 2009 verabschiedeten Zollkodex der Zollunion ersetzen. Das neue Dokument sieht den Übergang zu einer einheitlichen Zollregelung im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion vor. Der neue Zollkodex tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Der neue Zollkodex der EAEU enthält 83 Artikel mehr als der Zollkodex der Zollunion. Es ist auch erwähnenswert, dass der Zollkodex der Zollunion in Teile unterteilt wurde: einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil. Im neuen Kodex gibt es keine solche Unterteilung, aber es gibt 4 Anwendungen.

Der Zollkodex der EAWU sieht eine Reihe von Änderungen vor: Vereinfachung der Zollvorgänge; Einführung elektronisches Dokumentenmanagement; Vorrang der elektronischen Zollanmeldung – in Ausnahmefällen ist die Anmeldung auf Papier zulässig; neuer Ansatz zur Regelung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Die wichtigsten Neuerungen des EAD TC sind in Abbildung 1 zu sehen.

Abb.1. Neuerungen der EG EAWU

Mit der Verabschiedung des neuen Zollkodex der EAWU setzen die Behörden und Unternehmen, die sich aktiv an seiner Entwicklung beteiligt haben, große Hoffnungen. Es wird erwartet, dass die Anwendung der besten internationalen Praktiken unter Ausschluss der Auswirkungen des „menschlichen Faktors“ die damit verbundenen Aktivitäten erheblich intensivieren wird Ausländische Märkte Unternehmen.

Die wichtigste Neuerung des Kodex ist eine deutliche Vereinfachung der Zollverfahren und deren Umsetzung elektronisches Formular um den Einfluss des menschlichen Faktors auszuschließen. Die Änderungen, die das neue TC mit sich bringt, lassen sich auf drei Hauptpunkte reduzieren: die Priorität elektronischer Technologien, die Verweigerung der Bereitstellung von Belegen und die automatische Freigabe von Waren. Im neuen Kodex decken elektronische Technologien den gesamten Prozess vom Erhalt eines Produkts bis zu seiner Freigabe auf dem Markt ab. Derzeit werden die wichtigsten Zollverfahren auf Papier abgewickelt und elektronische Prozesse duplizieren den traditionellen Papierablauf. Nach der Einführung des neuen Zollkodex wird alles umgekehrt sein: Die wichtigsten Zollverfahren werden elektronisch abgewickelt und in Papierform dupliziert.

Eine weitere Neuerung ist die Aufwertung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Es kann von Organisationen erhalten werden, die bestimmte Kriterien erfüllen und das Vertrauen der Zollbehörden genießen. Solche Unternehmen erhalten die Möglichkeit, vereinfachte Zollverfahren zu nutzen, einschließlich der Möglichkeit, Waren vor der Anmeldung freizugeben Zollerklärung, vorläufige Zollanmeldung, Abgabe einer unvollständigen, periodischen Anmeldung, Zollvorgänge mit Waren, die sich im Lager befinden. Der neue Kodex betrachtet autorisierte Betreiber nicht als potenzielle Verstöße, sondern als Partner des Staates, die transparente Geschäfte betreiben und daher keine besondere Aufmerksamkeit der Regulierungsbehörden erfordern. Dadurch werden die Zollbeamten nicht in der Lage sein, Ressourcen für die Zusammenarbeit mit gesetzestreuen Organisationen zu verwenden, sondern sich auf tatsächliche Gesetzesverstöße zu konzentrieren.

Traditionell verfügte ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter im Zollgebiet der Zollunion nur über eine Art von Zertifikat und vier Vereinfachungen, die der EAWU-Zollkodex den Teilnehmern bietet außenwirtschaftliche Tätigkeit 4 Arten von Zertifikaten und bis zu 13 Vereinfachungen inklusive, abhängig von der Art des Zertifikats. Auch wenn im Zollkodex der Zollunion der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nur auf dem Territorium eines Mitgliedstaats der Union anerkannt wurde, gilt nach Inkrafttreten des Zollkodex der EAWU der Status von Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wird im gesamten Gebiet der Union anerkannt.

Generell wird die Zollregulierung nun überwiegend auf supranationaler Ebene erfolgen, auf nationaler Ebene bleiben vor allem technische Fragen bestehen. Somit werden auf Unionsebene die Struktur der Zollbehörden und eine Reihe technologischer Elemente ihrer internen Funktionsweise, die nationale Vorrechte sind, nicht geregelt.

Gemäß dem Zollkodex der Zollunion erfolgt die Warenfreigabe durch einen Beamten der Zollbehörde, während im neuen Zollkodex der EAWU vorgesehen ist, dass die Warenfreigabe über das Informationssystem des Zolls erfolgt Behörde. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigten auf besondere Vereinfachungen unterscheiden sich die alten und neuen Gesetzbücher erheblich. So nennt der Zollkodex der Zollunion nur einen Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit – das ist der Anmelder, der EAWU-Zollkodex erweitert diese Liste und umfasst nicht nur den Anmelder, sondern auch den Beförderer, Zollvertreter, Spediteur und Eigentümer von Zwischenlager (TSW).

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der neue Zollkodex der EAWU nicht nur den Zollbehörden, sondern auch den Unternehmen gewisse Vorteile bietet. Im Zollkodex der EAWU ist Folgendes gesetzlich verankert:

  • Erweiterung des Personenkreises (Importeur, Exporteur, Frachtführer, Spediteur, Zollvertreter, Inhaber eines Zwischenlagers);
  • Aufteilung nach Arten von AEO-Zertifikaten;
  • erweiterte Liste besonderer Vereinfachungen;
  • Anwendung von Vereinfachungen in der gesamten EAWU;
  • Rationalisierung interne Kontrolle wodurch das Risiko von Verstößen minimiert wird.

Der innovative Charakter des Zollkodex der EAWU, der die Zollabwicklung erheblich vereinfacht und beschleunigt, lässt daher hoffen, dass seine Einführung zu einer Steigerung des Handelsvolumens führen und zu einem Instrument für die Entwicklung der Volkswirtschaften der Union werden wird. Und die Übertragung der meisten Zollbefugnisse auf die Unionsebene wird die eurasische Integration und ihre qualitative Entwicklung weiter vertiefen.

Das erfolgreiche Funktionieren und die Stabilität der EAWU als Integrationsverband werden den Mitgliedsstaaten helfen, ihren Platz einzunehmen und ihre Interessen im globalen Wirtschaftssystem zu verteidigen.

Der Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion ist im Januar dieses Jahres in Kraft getreten. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, was sich am Code geändert hat, welche Klarstellungen daran vorgenommen wurden und ob es die Passage vereinfacht. Zollkontrolle.

Am 1. Januar 2018 trat das Abkommen über den Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EG EAWU) vom 11. April 2017 in Kraft.

Zuvor haben alle fünf Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (die Russische Föderation, die Republik Kasachstan, die Republik Weißrussland, die Republik Armenien und die Republik Kirgisistan) den Vertrag über den Zollkodex der EAWU ratifiziert und Mitteilungen verschickt an die Eurasische Wirtschaftskommission zur Umsetzung der innerstaatlichen Verfahren, die für das Inkrafttreten des internationalen Vertrags erforderlich sind.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrags über den Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 11. April 2017 wurde der Vertrag über den Zollkodex der Zollunion vom 27. November 2009 sowie eine Reihe internationaler Abkommen zur Regelung des Zolls in Kraft gesetzt Rechtsbeziehungen, die im Stadium der Zollunion geschlossen wurden, verloren ihre Gültigkeit.

Das EAWU TC ersetzte den 2009 verabschiedeten Zollkodex der Zollunion (TC CU), der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Russland, Kasachstan und Weißrussland umfasste. Die Hauptnachteile des alten Zollkodex der Zollunion bestanden darin, dass erstens die meisten Befugnisse der Zollbehörden auf die nationale Ebene übertragen wurden, was zu Unterschieden in den Zollverfahren und Zahlungseinzugsmechanismen führte; und zweitens gab es im Rahmen der EAEU neben dem Zollkodex der Zollunion selbst mehr als 20 internationale Abkommen, deren Bestimmungen teilweise eine Reihe von Widersprüchen enthielten. Daher sollte die Entwicklung eines neuen Kodex und seine Unterzeichnung dazu dienen, drängende Probleme zu lösen und die Zollverfahren auf dem Territorium der EAWU zu vereinfachen. Betrachten Sie die wichtigsten Neuerungen und Unterschiede zwischen den Codes.

Der neue Zollkodex ist umfangreicher geworden

Der neue Zollkodex ist deutlich umfangreicher geworden – fast dreimal. Außerdem umfasst der neue Kodex 61 Kapitel statt 50 im alten Kodex. Dies geschah, weil die meisten internationalen Verträge zwischen den Mitgliedsländern der EAWU, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EAWU-Zollkodex verfügbar waren, ihren Platz im neuen Zollkodex fanden. Im Gegensatz zum alten ist der neue Code nicht in allgemeine und spezielle Teile unterteilt. Außerdem besteht der neue Code aus 9 Abschnitten (statt 8 im alten Code). Der letzte Abschnitt ist den Übergangsbestimmungen gewidmet, die angeben, wie zu verfahren ist, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EAWU-Zollkodex zusätzliche Entscheidungen der Eurasischen Wirtschaftskommission noch nicht in Kraft getreten sind.

Es wurden besondere Bedingungen und Formen der vorläufigen Benachrichtigung des Zolls über die Ankunft von Waren festgelegt

Damit die Zollbehörden Informationen über Waren erhalten, die über die Zollgrenze der Union transportiert werden sollen, um Risiken einzuschätzen und vorläufige Entscheidungen über die Auswahl von Gegenständen, Formen der Zollkontrolle und Maßnahmen zur Gewährleistung der Zollkontrolle vor deren Ankunft zu treffen Waren auf dem Zollgebiet der Union, sieht der neue Kodex eine obligatorische Bereitstellung vorläufiger Informationen über ankommende Waren bei allen Verkehrsträgern vor. Im Gegensatz zum alten Kodex sieht der Zollkodex der EAWU eine bestimmte Frist für die Übermittlung vorläufiger Informationen vor, nämlich mindestens zwei Stunden vor der Warenbewegung über die Zollgrenze der EAWU.

Vorläufige Informationen gibt es jetzt in zwei Arten:

  • Informationen, die zur Risikobewertung und Vorentscheidung über die Auswahl von Gegenständen, Formen der Zollkontrolle und Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung der Zollkontrolle zwingend zur Verfügung gestellt werden;
  • Informationen zur Beschleunigung der Zollabwicklung und zur Optimierung der Zollkontrolle, die auf Anfrage eines Außenhandelsteilnehmers bereitgestellt werden.

Nach den neuen Regeln können im Formular vorläufige Informationen vorgelegt werden elektronisches Dokument Nutzung der Ressourcen des Internets, durch das Zusammenspiel des Informationssystems der Zollbehörde und der Informationssysteme der Personen, die vorläufige Informationen bereitstellen, und (oder) auf eine andere von der Kommission festgelegte Weise.

Etablierte Einreichung von Dokumenten für Zollvorgänge über ein einziges Fenster

Nach den Bestimmungen des alten Kodex waren die im Zollkodex der Zollunion bestimmten Personen verpflichtet, den Zollbehörden die für die Überlassung von Waren erforderlichen Dokumente und Informationen vorzulegen.

Wenn nun Informationen über solche Dokumente für die Zollbehörden zur Durchführung von Zollvorgängen erforderlich sind, können sie diese im Rahmen der Informationsinteraktion aus den Informationssystemen der Zollbehörden sowie aus anderen Informationssystemen der EAWU-Staaten erhalten. Hierzu geben die im Zollkodex der EAWU genannten Personen in der Zollanmeldung Angaben zu diesen Dokumenten an.

Das heißt, Dokumente für Zollvorgänge während ihrer Registrierung werden einmalig eingereicht und im Informationssystem der Zollbehörden jedes EAWU-Staates angezeigt. Wenn diese Dokumente den Zollbehörden eines anderen EAEU-Staates vorgelegt werden müssen, reicht es aus, in der Zollanmeldung Informationen darüber anzugeben.

Es wird die Priorität der elektronischen Erklärung festgelegt

Konnte die Zollanmeldung nach dem alten Kodex sowohl in schriftlicher als auch (oder) elektronischer Form erfolgen, so ist im Zollkodex der EAWU eine schriftliche Warenanmeldung nur in bestimmten Fällen möglich, nämlich:

  • während des Eingriffs Zolltransit;
  • in Bezug auf Waren für den persönlichen Gebrauch;
  • in Bezug auf Waren, die per internationaler Post verschickt werden;
  • gegenüber Fahrzeug internationaler Transport;
  • bei der Verwendung von Transport- (Transport-), Handels- und (oder) anderen Dokumenten als Zollanmeldung, einschließlich solcher, die in internationalen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und einem Dritten vorgesehen sind, gemäß Abs. 2 S. 6 Kunst. 105 TC EAEU;
  • in anderen von der Kommission festgelegten Fällen und in den von der Kommission vorgesehenen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Zollregulierung.

Ansonsten gilt ausschließlich die elektronische Erklärung.

Der Zollkodex der EAEU sieht die Möglichkeit vor, eine schriftliche Form der Zollanmeldung zu verwenden, auch wenn die Zollbehörde nicht sicherstellen kann, dass der Anmelder die Zollanmeldung umsetzt elektronisches Formular im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion der von den Zollbehörden genutzten Informationssysteme, verursacht durch technische Ausfälle, Störungen im Betrieb von Kommunikationseinrichtungen (Telekommunikationsnetze und Internet), Stromausfälle. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach den Bestimmungen des alten Kodex ein technischer Fehler im System der Zollbehörden keine Grundlage für die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung war. In diesem Zusammenhang muss der Anmelder auf die Beseitigung technischer Probleme warten, da es ihm nach dem Zollkodex der Zollunion nicht gestattet war, dasselbe DT schriftlich einzureichen.

Die Warendeklaration erfolgt nun ohne Vorlage von Belegen

Der Zollkodex der EAWU vereinfacht das Verfahren zur Warenanmeldung erheblich und hebt die im Zollkodex der Zollunion festgelegte Regel auf, dass mit der Einreichung einer Zollanmeldung auch die Vorlage von Dokumenten bei der Zollbehörde einhergehen muss mit dem die Zollanmeldung abgeschlossen ist. Der neue Kodex legt eine Regelung fest, nach der Dokumente, die die in der elektronischen Zollanmeldung gemachten Angaben bestätigen, der Zollbehörde bei der Abgabe nicht vorgelegt werden müssen.

Dennoch müssen die Dokumente, die die in der Zollanmeldung gemachten Angaben bestätigen, zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung beim Anmelder vorhanden sein, sofern im Kodex nichts anderes bestimmt ist.

Die Deklaration und Freigabe der Waren erfolgt automatisch und ohne menschliches Eingreifen

Zuvor wurden Zollvorgänge gemäß den Bestimmungen des Zollkodex der Zollunion von Beamten durchgeführt. Das heißt, die Ware darunter zu platzieren Zollverfahren und nur eine lebende Person – ein Beamter – könnte es auf dem Inlandsmarkt freigeben oder exportieren oder die Registrierung verweigern. Der Zollkodex der EAWU sieht die Möglichkeit vor, Zollvorgänge im Zusammenhang mit der Registrierung einer Anmeldung und der Überlassung von Waren automatisch durchzuführen Informationssysteme Zollbehörden.

Reduzierte Zeit für die Registrierung der Erklärung und Fristen für die Warenfreigabe

Nach dem alten Kodex erfolgte die Registrierung der Anmeldung durch die Zollbehörde nach der Einreichung durch den Anmelder oder die Verweigerung der Registrierung innerhalb einer Frist von höchstens zwei Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreichung. Der neue Kodex reduziert diesen Vorgang auf eine Stunde Arbeitszeit.

Außerdem wurde die Zeit der Warenfreigabe deutlich verkürzt. Nach dem alten Gesetz musste die Überlassung der Waren durch die Zollbehörde spätestens einen Werktag nach dem Tag der Registrierung der Zollanmeldung abgeschlossen sein. Der Zollkodex der EAWU verkürzt diesen Zeitraum um das Sechsfache. Nun muss die Warenfreigabe innerhalb von vier Stunden ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Zollanmeldung erfolgen. Diese Regelung gilt jedoch für den Fall, dass Unterlagen für den Zoll und andere Kontrollarten nicht angefordert wurden oder der Anmelder bei der Zollbehörde einen begründeten Antrag auf Änderung (Ergänzung) der in der Zollanmeldung gemachten Angaben gestellt hat. Wenn einige Dokumente angefordert wurden, liegt das Veröffentlichungsdatum wie im alten Code bei spätestens einem Tag. Gleichzeitig bleibt im neuen Kodex die alte Regelung bestehen, dass in bestimmten Fällen die Ausstellungsfrist auf bis zu zehn Werktage verlängert werden kann.

Änderungen (Ergänzungen) der Zollanmeldung können nun vom Anmelder vor der Überlassung der Ware vorgenommen werden

Gemäß den Bestimmungen des Zollkodex der EAWU ist die Voraussetzung für die Vornahme von Änderungen an der Erklärung, wenn diese keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Überlassung der Waren oder die Änderung der Höhe der Zollzahlungen haben, die im Zollkodex von vorgesehen waren der Zollunion, ist ausgeschlossen. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass die Angaben in der Anmeldung vor der Überlassung der Waren geändert (ergänzt) werden können, sofern die Zollbehörde bis zum Eingang des Antrags des Anmelders im Rahmen der Überprüfung keine Dokumente und (oder) Informationen angefordert hat der Dokumente vor der Warenfreigabe. Folglich kann der Anmelder nach der neuen Gesetzgebung Änderungen an der Erklärung zum Zollwert der Waren vornehmen, sofern die Zollbehörde keine Dokumente zur Bestätigung des angegebenen Zollwerts der Waren angefordert hat.

Der Zahlungsaufschub der Zölle wird für einen Zeitraum von höchstens einem Monat gewährt

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung eines Zahlungsaufschubs oder Ratenzahlungsplans Zollabgaben, Steuern wurden durch das Zollkodex der Zollunion festgelegt und die Gründe, Bedingungen und Verfahren zur Änderung der Bedingungen für die Zahlung von Zöllen wurden durch ein internationales Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt.

Mit dem neuen Gesetz wurden Bestimmungen zu den Bedingungen und Gründen für die Gewährung eines Aufschubs oder eines Ratenzahlungsplans für die Zahlung von Einfuhrzöllen eingeführt. Die Stundung der Zahlung der Einfuhrzölle mit Zahlung von Zinsen für die Stundung der Zahlung der Einfuhrzölle wird für einen Zeitraum von höchstens einem Monat ab dem Tag nach dem Tag der Überlassung der Waren gemäß dem Zollverfahren zur Überlassung in den Inlandsverbrauch gewährt. In manchen Fällen können Sie – im Einzelfall – einen Aufschub von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen höhere Gewalt, Verzögerungen bei der Finanzierung des Zahlers von Einfuhrzöllen aus dem Bundeshaushalt (Republikaner, Staat) oder der Zahlung einer von dieser Person erfüllten staatlichen Anordnung, der Lieferung im Rahmen internationaler Abkommen oder der Unterstützung landwirtschaftlicher Tätigkeiten.

Geänderte Formulare und klar definierte Zollkontrollmaßnahmen

Bisher gab es bei der Zollkontrolle 12 Varianten, je nachdem, in welcher Form sie durchgeführt wird. Mittlerweile gibt es acht Formen der Zollkontrolle:

  • Erklärungen erhalten;
  • Überprüfung von Zoll- und anderen Dokumenten und (oder) Informationen;
  • Zollkontrolle;
  • Zollkontrolle;
  • persönliche Zollkontrolle;
  • Zollkontrolle von Räumlichkeiten und Territorien;
  • Zollkontrolle (Zollkontrolle am Schreibtisch, geplante Zollkontrolle vor Ort, außerplanmäßige Zollkontrolle vor Ort, außerplanmäßige Zollkontrolle vor Ort).

Doch zusätzlich zu den Formen der Zollkontrolle sind Maßnahmen entstanden, die die Durchführung der Zollkontrolle sicherstellen, die teilweise aus den früheren Formen und Methoden der Zollkontrolle bestehen. Dreizehn davon tragen den genauen Namen:

  1. Führen Sie eine mündliche Befragung durch.
  2. Fordern, fordern und erhalten Sie Dokumente und (oder) Informationen, die für die Zollkontrolle erforderlich sind.
  3. Beauftragen Sie eine Zolluntersuchung, entnehmen Sie Proben und (oder) Warenproben.
  4. Führen Sie die Identifizierung von Waren, Dokumenten, Fahrzeugen, Räumlichkeiten und anderen Orten durch.
  5. Verwenden technische Mittel Zollkontrolle, sonstige technische Mittel, Wasser und Flugzeuge der Zollbehörden.
  6. Beantragen Sie eine Zollbegleitung.
  7. Legen Sie eine Route für den Warentransport fest.
  8. Führen Sie Aufzeichnungen über die Waren unter Zollkontrolle und die mit ihnen durchgeführten Zollvorgänge.
  9. Beauftragen Sie einen Spezialisten.
  10. Beziehen Sie Spezialisten und Experten anderer staatlicher Stellen ein.
  11. Erfordern Fracht und andere Vorgänge.
  12. Führen Sie die Zollüberwachung durch.
  13. Überprüfen Sie, ob ein System zur Warenabrechnung und zur Führung von Warenaufzeichnungen vorhanden ist.

Die vierzehnte Maßnahme wird durch die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Zollregulierung als weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung der Zollkontrolle festgelegt.

Das neue Gesetz regelt alle 17 Zollverfahren

Das Zollgesetzbuch der Zollunion regelte vierzehn Zollverfahren:

1) Überlassung für den Inlandsverbrauch;

2) Export;

3) Zolltransit;

4) Zolllager;

5) Verarbeitung im Zollgebiet;

6) Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets;

7) Verarbeitung für den Inlandsverbrauch;

8) vorübergehende Einfuhr (Einreise);

9) vorübergehender Export;

10) erneut importieren;

11) Wiederexport;

12) zollfreier Handel;

13) Zerstörung;

14) Ablehnung zugunsten des Staates.

Zusätzlich zu den genannten gab es im alten Kodex noch weitere Verfahren, deren Funktionsweise gesondert geregelt war Vorschriften. So regelten internationale Abkommen eine Freizollzone und ein Freilager, und unsere nationale Gesetzgebung regelte ein besonderes Zollverfahren, bei dem bestimmte Warenkategorien ohne Zahlung von Zöllen, Steuern und ohne Verwendung aus dem Hoheitsgebiet Russlands importiert oder exportiert wurden von Verboten und Beschränkungen.

Das neue Gesetz enthält und regelt nun alle 17 Zollverfahren. Auch der Inhalt des Abschnitts, der sich mit Zollverfahren befasst, wurde erheblich erweitert und umfasst nun 18 Kapitel.

Der neue Zollkodex der EAWU klärt, für welche Waren dieses Verfahren gilt: Waren der Union oder ausländische Waren. Der Zollkodex legt die Verfahren fest, nach denen jedes Zollverfahren abgeschlossen oder ausgesetzt werden kann.

Alle Zollverfahren haben im Code den gleichen Aufbau:

Bedingungen für die Überführung von Waren in das Zollverfahren;

Bedingungen für die Verwendung von Waren gemäß jedem Zollverfahren. Die Fälle der Aussetzung, Wiederaufnahme, Beendigung und Beendigung des Zollverfahrens werden getrennt behandelt.

Neben der Tatsache, dass die Verfahren selbst detaillierter geworden sind, sind darin auch Neuerungen aufgetreten.

So wurde für Waren, die im Rahmen des Verfahrens der vorübergehenden Einfuhr eingeführt werden, die Liste der Fälle erweitert, in denen die Verwendung dieser Waren ohne Genehmigung der Zollbehörden zulässig ist. Bisher war es erlaubt, vorübergehend eingeführte Waren zur Reparatur, Wartung oder mit Genehmigung der Zollbehörde in den Besitz und Gebrauch einer anderen Person zu überführen. Neu ist es dem Anmelder gestattet, vorübergehend eingeführte Mehrwegverpackungen ohne Genehmigung der Zollbehörde in den Besitz und Gebrauch anderer Personen zu überführen; vorübergehend eingeführte Waren zu ihrem Zweck Wartung, Reparatur (außer Überholung, Modernisierung), Lagerung, Transport (Transport); vorübergehend eingeführte Waren zu Test-, Forschungs-, Prüfungs-, Überprüfungs-, Versuchs- oder Experimentierzwecken; vorübergehend eingeführte Waren zu anderen Zwecken in Fällen, die von der Kommission festgelegt werden und (oder) in internationalen Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und einem Dritten vorgesehen sind. Es besteht auch die Bedingung, dass in anderen Fällen die Übertragung vorübergehend eingeführter Waren durch den Anmelder in den Besitz und Gebrauch anderer Personen mit Genehmigung der Zollbehörde oder in den von der Kommission festgelegten Fällen, Verfahren und Bedingungen nach Benachrichtigung zulässig ist der Zollbehörde.

Die Regelung wurde abgeschafft, wonach vorübergehend eingeführte Waren mit vollständiger bedingter Befreiung von Zöllen und Steuern nur im Hoheitsgebiet des Unionsstaates verwendet werden dürfen, in dem diese Waren in das Zollverfahren der vorübergehenden Einfuhr überführt werden.

Die Bestimmungen über die Tätigkeit von Personen im Zollbereich wurden systematisiert

Ein ganzer Abschnitt ist dem neuen Tätigkeitskodex im Zollbereich gewidmet. Jede Aktivität hat ein eigenes Kapitel:

Kapitel 54. Allgemeine Bestimmungen über Tätigkeiten im Zollbereich.

Kapitel 55

Kapitel 56

Kapitel 57

Kapitel 58

Kapitel 59

Kapitel 60

Kapitel 61. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.

In diesen Kapiteln finden Sie ausführliche Regeln dazu allgemeine Bestimmungenüber die Tätigkeit von Personen im Zollbereich. Gleichzeitig die Liste vorhandene Arten Aktivitäten haben eine Aktivität wie „Besitzer eines Freilagers“ hinzugefügt. Zuvor wurde dies durch ein separates Abkommen zwischen den Ländern geregelt.

Die Zollkontrollverfahren für AEOs wurden erheblich vereinfacht

Gemäß dem EAWU-Zollkodex handelt es sich um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). juristische Person des EAWU-Mitgliedsstaates, von der Zollbehörde als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter anerkannt und im Register der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingetragen. Wie Sie sehen, kann der Status nur von einer juristischen Person eines Mitgliedsstaats der EAWU erlangt werden, zuvor konnte ein Unternehmen ein Nichtansässiger sein.

Der Kern der Schaffung der AEO-Einrichtung besteht darin, einem bestimmten Personenkreis, der das Vertrauen der Zollbehörden genießt, die Möglichkeit zu geben, besondere Vereinfachungen in Anspruch zu nehmen: die vorübergehende Lagerung sowie Zollvorgänge im Zusammenhang mit der Überlassung von Waren durchzuführen auf ihrem Gelände, auf offenen Flächen und anderen Territorien; Überlassung von Waren vor Abgabe einer Zollanmeldung und weitere besondere Vereinfachungen.

Zu den weiteren Privilegien des AEO zählen die folgenden Bestimmungen:

- Je höher die Art des AEO-Zertifikats ist, desto größer ist die Vereinfachung der Kontrollverfahren.

Die Merkmale der Durchführung einzelner Zollvorgänge und der Zollkontrolle hängen von der Art der Bescheinigung eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ab. Für jedes Zertifikat gibt es eine andere Liste besonderer Vereinfachungen für AEO-Aktivitäten. Das Zertifikat des ersten Typs bietet neun Vorteile, der zweite Typ zehn, das Zertifikat des dritten Typs berechtigt den AEO, besondere Vereinfachungen zu nutzen, die für Zertifikate des ersten und zweiten Typs vorgesehen sind.

- Das Vorhandensein des Zertifikats bestätigt das geringe Risiko und vereinfacht die Zollkontrolle.

Es besteht die Möglichkeit einer verzögerten Ermittlung des Zollwerts.

Verkürzte Fristen festgelegt Zollabfertigung. So ist es insbesondere möglich, die Ware bereits 4 Stunden nach der Registrierung der Zollanmeldung freizugeben.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass dies laut dem Beschlussentwurf des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission „“ in Bezug auf Waren für den persönlichen Gebrauch, die beispielsweise per internationaler Post in das Zollgebiet der EAWU versandt werden, der Fall ist vorgeschlagen, die folgenden Grenzwerte festzulegen.

Daraus folgt, dass im Jahr 2018 Waren nicht zollpflichtig sein werden, deren Wert den Gegenwert von 1.000 Euro nicht überschreitet und (oder) das Bruttogewicht der internationalen Post 31 kg für 1 nicht überschreitet Kalendermonat zu einem Individuell. Im Jahr 2019 soll die Kostengrenze für die zollfreie Einfuhr auf 500 Euro gesenkt werden. Bei Überschreitung der angegebenen Werte müssen Sie einen Zoll in Höhe von 30 % des Preises zahlen, mindestens jedoch 4 Euro pro 1 kg Gewicht im Hinblick auf die Überschreitung der Kosten- und (oder) Gewichtsnormen. Und bereits ab 2020 muss die Gebühr entrichtet werden, wenn die Kosten für einen Auslandsaufenthalt anfallen Postsendung den Gegenwert von 200 Euro übersteigt und/oder sein Bruttogewicht 31 kg übersteigt. Bitte beachten Sie: Wir sprechen bereits über jede internationale Postsendung und nicht über die Gesamtkosten (Gewicht) dieser Sendungen pro Monat. Die Gebühr beträgt 15 % der Kosten, mindestens jedoch 2 Euro pro 1 kg Bruttogewicht einer internationalen Postsendung im Hinblick auf die Überschreitung der Kosten- und (oder) Gewichtsnormen.

Vertrag über den Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EurAsEC). Mit anderen Worten, das Dokument hat jetzt Rechtskraft. Es tritt in Kraft, nachdem andere Mitglieder der EurAsEC (Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Armenien) Ratifizierungsmitteilungen erhalten haben. Dies wird voraussichtlich Anfang Januar 2018 geschehen, berichtet MIR 24-Korrespondent Maxim Dragnev.

Alle Zollstellen werden nun nach einheitlichen Regeln arbeiten – das gilt sowohl für Zahlungen als auch für die Interaktion mit Behörden. Einwohner der EurAsEC-Länder werden die Veränderungen sicherlich an sich spüren – sie werden schneller durch den Zoll gehen. Es wird auch die Lieferung von Waren und Fracht beschleunigen.

Das Abkommen sieht die Überführung aller Zollverfahren in elektronisches Format und elektronische Anmeldung vor. Laut den Entwicklern wird dadurch der menschliche Faktor eliminiert.

„Der neue Zollkodex enthält eine Reihe von Neuerungen, unter anderem im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Zollverfahren. Die maximale Umstellung der Zollvorgänge auf elektronische Form, die Nutzung eines One-Stop-Shop-Mechanismus bei der Arbeit mit Dokumenten, die Verkürzung der Zeit für die Warenfreigabe, die Gewährung einer Verzögerung bei der Zahlung von Zöllen und andere“, sagte Mukharbiy Ulbashev, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzmärkte des Föderationsrates.

Das Dokument wurde einstimmig ratifiziert. Die einzige Frage, die sich im Zusammenhang mit der Initiative stellte, war, wie die EurAsEC mit Versuchen umgehen würde, verbotene Waren über Drittländer zu importieren. Der stellvertretende Finanzminister Ilja Trunin versicherte, dass der Integrationsverein über die entsprechenden Instrumente verfüge.

Am 1. Januar 2018 tritt der Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft. Die Verabschiedung des Dokuments wurde aufgrund der Abstimmung der Positionen der Mitgliedsländer des Verbandes immer wieder verschoben. Sergei Borisyuk, Vorsitzender des Verbands der Zollvertreter von Belarus, erklärte gegenüber Eurasia.Expert, was sich nach Inkrafttreten des Kodex ändern wird und wie die Wirtschaft an seiner Ausarbeitung beteiligt sein wird.

- Sergey Valeryevich, welche Funktionen nimmt der Verband der Zollvertreter von Belarus wahr?

Der Verband der Zollvertreter der Republik Belarus wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, die Konsolidierung der Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit, einschließlich derjenigen, die Dienstleistungen im Zollbereich erbringen, zu fördern.

Einer von Prioritäten Die Aufgabe des Vereins besteht darin, die beruflichen Interessen der Wirtschaft beim Zoll und anderen staatlichen Stellen der Republik Belarus sowie bei ausländischen, internationalen staatlichen und öffentlichen Organisationen zu schützen, zu koordinieren und zu vertreten.

Heute kann mit voller Überzeugung festgestellt werden, dass der Verein eine Institution ist, die in der Lage ist, ihren Mitgliedern sowohl in analytischen Fragen die notwendige Unterstützung zu bieten Problemsituationen die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, und Vorschläge für optimale Lösungen sowie bei der Bereitstellung kostenloser fachkundiger Rechtshilfe bei der Anwendung des Zollrechts.

Vorsitzender des Verbandes der Zollvertreter von Belarus Sergej Borisjuk.

- Welche Fragen haben Ihre Teilnehmer normalerweise?

Zu den wichtigsten beim Verband eingegangenen Fragen, die nicht nur eine detaillierte Analyse der Gesetzgebung, sondern auch Unterstützung bei der Vorbereitung von Dokumenten für die Berufung bei verschiedenen Behörden erforderten, gehören Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung der Tätigkeit von Zollvertretern und der Erklärung von Waren, wenn sie in das Zollverfahren des Zolltransits überführt werden, sowie solche im Zusammenhang mit den gesamtschuldnerischen Pflichten der Zollvertreter im Falle der Offenlegung von Tatsachen eines Verstoßes gegen das Zollrecht nach der Überlassung der Waren.

Wenn man bedenkt, dass dem Expertenclub des Vereins Praktiker angehören, die seit langem, darunter mehr als 20 Jahre, im System der Zollbehörden von Belarus tätig sind, sowie Experten aus anderen EAWU-Mitgliedstaaten, können Sie sich auf die Qualität verlassen die Untersuchung neu auftretender Probleme.

- Wer kann dem Verein beitreten? Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit?

Der Verband verfügt über ein breites Tätigkeitsspektrum und vereint derzeit Teilnehmer, darunter die größten Transport- und Logistikunternehmen des Landes, zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, Zollvertreter, Eigentümer von Zwischenlagern, Zolllagern, Zollspediteuren sowie Unternehmen, die in anderen Bereichen tätig sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation, Vertretung und Erbringung von Geschäften im Zollbereich. Für Teilnehmer an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit gelten keine besonderen Anforderungen, wir sind offen für eine Zusammenarbeit.

- Ab dem 1. Januar 2018 tritt der neue Zollkodex der EAWU in Kraft. Wie war die Vorbereitung des Codes? Vor welchen Schwierigkeiten standen diejenigen, die an seiner Entstehung beteiligt waren?

Republik Weißrussland, Republik Kasachstan und Russische Föderation Im Jahr 2010 wurde die erste Etappe der Bildung der Zollunion verabschiedet, deren Eckpfeiler der Zollkodex der Zollunion war.

Der Übergang zu einem höheren Integrationsniveau erforderte die Erstellung eines neuen globalen Dokuments, das eine Optimierung der Zollabläufe und eine weitere Liberalisierung vorsah Zollbestimmungen und Kodifizierung einzelner internationaler Abkommen im Rahmen der Union.

Seit mehreren Jahren wird an Änderungen des Zollkodex der Zollunion und anschließend an der Ausarbeitung eines Entwurfs des Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion gearbeitet. Es gab immer mehr EAEU-Mitgliedsländer, die Meinungen gingen auseinander, zuvor vereinbarte Ansätze wurden immer wieder überarbeitet.

Die Arbeiten zur Ausarbeitung des Kodex wurden von der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Zollgesetzgebung am Standort der Eurasischen Wirtschaftskommission durchgeführt, der Vertreter der EWG, staatlicher Stellen der Mitgliedstaaten und der Geschäftswelt der Union angehörten.

Vertreter des Vereins beteiligten sich aktiv an der Entwicklung des Zollkodex der EAWU und verschiedener Gesetze zur Regelung der Zollrechtsbeziehungen auf supranationaler Ebene.

- Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Änderungen, die der neue Kodex mit sich bringen wird?

- Optimierung des Mechanismus zur Durchführung von Zollvorgängen durch deren Informatisierung und Automatisierung, Einsatz des „Single-Window“-Mechanismus, Verlagerung des Kontrollschwerpunkts auf die Phase nach der Warenfreigabe, Möglichkeit der Anwendung des Meldeprinzips in der Beziehung“ Geschäft - Bräuche“ sowie eine Reihe anderer Neuerungen des Kodex wurden wiederholt geäußert.

Wie effektiv ihre Anwendung sein wird, lässt sich jedoch nur schwer beantworten, da die Arbeiten zur Angleichung sowohl der Unionsgesetze als auch der nationalen Gesetzgebung an den Kodex, der die Umsetzung dieser Normen sicherstellen soll, noch nicht abgeschlossen sind.

Im Text des Zollkodex der EAWU kommt die Erwähnung nationaler Rechtsvorschriften übrigens etwa 1000 Mal vor! Auch die Strafverfolgungspraxis darf nicht außer Acht gelassen werden, da diese in den einzelnen Zollämtern unterschiedlich sein kann, ganz zu schweigen davon Zolldienstleistungen Mitgliedstaaten der Union.

Meiner Meinung nach wird in einem Staat, in dem analog zur Praxis der Eurasischen Wirtschaftskommission Unternehmensvertreter an der Ausarbeitung von Gesetzen auf nationaler Ebene beteiligt sind, ein qualitativ hochwertiges Dokument erstellt, das den Interessen des Staates entspricht und Geschäft. Gleichzeitig ist die Beteiligung von Vertretern der Wirtschaft sowohl an der Diskussion des Konzepts als auch an der Vorbereitung des Regulierungsrechtsakts selbst zwingend erforderlich.

Wenn wir über die praktischen Vorteile des Kodex für Unternehmen sprechen, bedeutet dies eine echte Zeitverkürzung für die Durchführung bestimmter Zollvorgänge.

Beispielsweise muss nach der aktuellen Fassung des Kodex die Warenfreigabe spätestens einen Werktag nach dem Tag der Registrierung der Warenanmeldung abgeschlossen sein. Das sind tatsächlich 2 Tage. Der neue Kodex sieht vor, dass die Überlassung von Waren innerhalb von 4 Stunden ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Zollanmeldung abgeschlossen sein muss.

Es ist klar, dass diese Fristen verlängert werden können. Die Liste der Verlängerungsfälle ist jedoch streng begrenzt.

- Mit welchen Änderungen müssen zugelassene Wirtschaftsbeteiligte rechnen?

Die Tätigkeit des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) wird sich stark verändern.

Die erste Neuerung ist die Ausstellung von Bescheinigungen über die Eintragung in das Register der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten dreier Arten. Je nach Art des AEO-Zertifikats unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Aufnahme in das AEO-Register sowie unterschiedliche besondere Vereinfachungen.

Zweitens wurden 12 Bedingungen für die Aufnahme in das AEO-Register festgelegt. Darüber hinaus gibt es für jede Art von Zertifikat eine spezifische Liste solcher Bedingungen.

Und drittens die Hauptsache für das Geschäft, für das alles getan wurde. Nach dem aktuellen Zollkodex der Zollunion gibt es beim AEO nur noch 4 Vereinfachungen. Dabei handelt es sich um die vorübergehende Lagerung von Waren im AEO-Gebiet, die Überlassung von Waren vor Abgabe der Zollanmeldung, die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit der Überlassung von Waren im AEO-Gebiet sowie andere vom Zoll festgelegte Vereinfachungen Gesetzgebung der Union. Im neuen Kodex wurde die Liste der durch AEOs vorgesehenen Vereinfachungen auf 17 besondere Vereinfachungen erweitert, die nach Bescheinigungsarten gruppiert sind und sich auf Zollvorgänge beziehen.

Es ist zu beachten, dass die im Kodex für die belarussische Wirtschaft vorgesehenen Vereinfachungen nicht neu sind. Im Allgemeinen unterscheiden sie sich geringfügig von den derzeit in Weißrussland verwendeten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Bedingungen für die Erlangung des Status eines AEO in der EAWU maximal mit den Bedingungen für die Erlangung eines solchen Status in den Staaten, die Mitglieder der EU sind, harmonisiert sind. Dieser Umstand lässt darauf hoffen, dass in naher Zukunft Dokumente erscheinen werden, die die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter durch die Zollverwaltungen der EU- und EAEU-Länder festlegen. Die Vorteile liegen auf der Hand.

- Wie werden Probleme gelöst, die nicht im Zollkodex der EAWU geregelt sind?

Die Gesetzgebung kann nicht so perfekt sein, dass ihre Anwendung immer problemlos möglich ist. Es regelt gesellschaftliche Beziehungen, die sich unter dem Einfluss von Wirtschaft, Politik, technischer Fortschritt. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass die Probleme, die sich bei der Anwendung der Rechtsnormen ergeben, unlösbar sind.

Der Kodex enthält Bestimmungen, die vorsehen, dass Fragen, die nicht durch die Zollgesetzgebung der Union geregelt sind, auf der Ebene der nationalen Gesetzgebung geregelt werden.

Darüber hinaus Fragen bzgl Steuergesetzgebung, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Haftung, Gerichtsverfahren, Rechtsbehelfe gegen Handlungen und Unterlassungen von Beamten werden nur durch nationale Rechtsvorschriften geregelt.

Außerdem wurde den Mitgliedstaaten der Union das Recht eingeräumt, die Bedingungen für Zollabwicklungen zu optimieren. Beispielsweise können die im Zollkodex der EAWU vorgesehenen Bedingungen für Zollabwicklungen verkürzt werden, zusätzliche Bedingungen in einer Reihe von Zollvorgängen oder es wurden verschiedene technologische Aspekte in der Tätigkeit der Zollbehörden festgestellt.

- Wie interagieren Unternehmen im Zuge der Regelsetzungsaktivitäten mit den Zollbehörden?

Vertreter der Wirtschaft beteiligen sich an der Arbeit an Gesetzesentwürfen erst im Stadium ihrer Genehmigung. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Fristen für die Genehmigung von Projekten nicht ausreichen, um eine qualitativ hochwertige Position der Wirtschaft zu bilden. Eine solche Position muss gefestigt, also mit allen Vereinsmitgliedern abgestimmt und begründet werden. Im Allgemeinen dauern solche Arbeiten mindestens 2 Wochen. In der Praxis ist dieser Zeitraum viel kürzer.

Seriöse und globale Dokumente erfordern eine sorgfältige Untersuchung und Analyse sowie die Beteiligung von Vertretern der Wirtschaft während des gesamten Prozesses der Ausarbeitung eines Rechtsakts. Je früher diese Arbeit beginnt, desto besser kann eine Position gebildet werden, die die Interessen der Wirtschaft und des Staates berücksichtigt.

Praktiker verstehen wie kein anderer, was genau an bestehenden Gesetzen geändert werden muss, um bestehende Hindernisse zu beseitigen und die Geschäftseffizienz zu steigern. Aus diesem Grund wurde zur Optimierung der Interaktion der belarussischen Geschäftskreise im Zollbereich der Ausschuss für Rechtsbeziehungen im Zollbereich als Teil der Union nichtkommerzieller Organisationen „Konföderation der Industriellen und Unternehmer (Arbeitgeber)“ gegründet. “.

Nur durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen und der Wirtschaft ist es möglich, einen konstruktiven Dialog zu erreichen, Konflikte und Lücken in der Gesetzgebung so weit wie möglich zu beseitigen und die Strafverfolgungspraxis den weltweiten Standards anzunähern.

Interview mit Yulia Ruleva