Was macht die Öffentliche Kammer der Russischen Föderation? Öffentliche Kammer der Russischen Föderation: Schöpfungsgeschichte und Gründungsprinzipien. Rat der öffentlichen Kammer

Bürgerkammer der Russischen Föderation (OP RF)- ein Beratungsgremium, das für die Interaktion der Bürger der Russischen Föderation geschaffen wurde und öffentliche Vereine mit Behörden und

Die Schaffung der Öffentlichen Kammer war zusammen mit der Abschaffung der direkten Gouverneurswahlen und dem Übergang zur Wahl der Abgeordneten der Staatsduma vollständig nach dem Verhältniswahlrecht einer der Bestandteile eines Maßnahmenpakets zur „Stärkung der Machtvertikale“, das von vorgeschlagen wurde der Präsident der Russischen Föderation W. W. Putin nach den Ereignissen in Beslan (1.-3. September 2004). Als Zweck der Gründung der Gesellschaftskammer wurde die Errichtung erklärt effektive Interaktion zwischen Regierung und Gesellschaft, aber wenn wir berücksichtigen, dass von allen Zweigen und Beamten der Macht nur der Präsident an der Bildung der Kammer beteiligt ist und dass in vielerlei Hinsicht das OP dazu aufgerufen war, die Funktionen wahrzunehmen, die in Besteht in anderen Ländern das Vorrecht der Vertretung, so kann die Entstehung dieses Gremiums im Allgemeinen als eine Umverteilung von Macht und Einflussbereichen zugunsten des Staatsoberhauptes angesehen werden.

Gesetzlicher Rahmen, Bildungsmechanismus

Das Verfahren für die Bildung, Funktionen, Aufgaben und Tätigkeitsformen der Bürgerkammer werden durch das Bundesgesetz Nr. 32 „Über die Bürgerkammer der Russischen Föderation“ (angenommen von der Staatsduma am 16. März 2005, unterzeichnet von) bestimmt Präsident am 4. April 2005, in Kraft getreten am 1. Juli 2005).

Das gesetzlich festgelegte Verfahren zur Bildung der Öffentlichen Kammer ist wie folgt: Der Präsident der Russischen Föderation legt nach den Ergebnissen der Konsultationen die Kandidaturen von 42 Mitgliedern der Kammer fest, die dem Vorschlag innerhalb von 30 Tagen zustimmen oder ihn ablehnen müssen er genehmigt sie durch sein Dekret.

Spätestens 30 Tage nach dem Datum der Genehmigung dieser Kandidaten senden gesamtrussische, interregionale und regionale öffentliche Verbände Anträge an die öffentliche Kammer zur Aufnahme ihrer Vertreter in das OP. Die vom Präsidenten genehmigten Mitglieder der Kammer treffen innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Genehmigung eine Entscheidung (durch Auswahlverfahren) über die Aufnahme von 42 Vertretern gesamtrussischer Verbände – einem aus dem Verband – in das OP.

84 Mitglieder der Kammer (42 vom Präsidenten genehmigt und 42 von ihnen im OP aufgenommen) entscheiden innerhalb von 30 Tagen über die Aufnahme von 42 Vertretern interregionaler und regionaler Verbände – einem aus dem Verband – in die Öffentliche Kammer.

Die Zusammensetzung der Vertreter interregionaler und regionaler öffentlicher Verbände wird auf Konferenzen von Delegierten von Verbänden gebildet, die in den Gebieten der Teilgebiete der Russischen Föderation registriert sind, die Teil eines Bundesbezirks sind (die Vertretungsnorm beträgt 20 Delegierte aus einer Sitzung, die in stattfindet). jede konstituierende Körperschaft der Föderation). Treffen in den Teilgebieten der Russischen Föderation und Konferenzen in föderalen Bezirken werden auf Initiative und mit Unterstützung von 84 bereits anerkannten Mitgliedern der öffentlichen Kammer durchgeführt, die aus den auf den Konferenzen identifizierten Kandidaten 6 Vertreter aus jedem föderalen Bezirk wählen Wählen.

Die erste Plenarsitzung der Bürgerkammer findet spätestens 30 Tage nach der Bildung der wählbaren Zusammensetzung der Gesellschaftskammer (d. h. mehr als drei Viertel der gesetzlich festgelegten Mitgliederzahl der Kammer) statt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Gesellschaftskammer endet zwei Jahre nach der ersten Plenarsitzung des OP. 6 Monate vor Ablauf der Amtszeit der Mitglieder der Bürgerkammer leitet der Präsident der Russischen Föderation das Verfahren zur Bildung einer neuen Zusammensetzung der Gesellschaftskammer ein.

Wenn die vollständige Zusammensetzung der Bürgerkammer nicht zustande kommt oder die Befugnisse mindestens eines Mitglieds der Bürgerkammer vorzeitig erlöschen, entscheidet der Präsident der Russischen Föderation über die Aufnahme von Bürgern der Russischen Föderation in die Kammer im beschleunigten Verfahren (die Fristen für die vorgesehenen Verfahren werden um die Hälfte verkürzt). In gleicher Weise entscheiden die von ihm genehmigten Mitglieder der Bürgerkammer über die Aufnahme von Kandidaten, die von gesamtrussischen öffentlichen Verbänden bei der Bildung der aktuellen Zusammensetzung der Kammer eingereicht wurden, in den PC. Anschließend entscheiden die von ihm genehmigten Mitglieder der Bürgerkammer Über die Aufnahme der auf Konferenzen in den Bundesbezirken ermittelten Kandidaten in die Kammer entscheiden der Präsident und Vertreter gesamtrussischer Verbände. Alle diese Verfahren werden innerhalb von 30 Tagen durchgeführt.

Die Kosten für die Bildung der Gesellschaftskammer werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Gemäß den Änderungen des Gesetzes „Über die Bürgerkammer der Russischen Föderation“ vom 15. Juni 2007 ist die Nominierung von Kandidaten für Kammermitglieder durch Organisationen, denen eine Verwarnung wegen der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten erteilt wurde, nicht zulässig. Die gleiche Anforderung gilt für Organisationen, deren Aktivitäten gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten gerichtlich eingestellt wurden.

Aufgaben der öffentlichen Kammer

Nach dem Gesetz ist die Öffentliche Kammer dazu aufgerufen, die Koordinierung der gesellschaftlich bedeutsamen Interessen der Bürger der Russischen Föderation, öffentlicher Verbände, staatlicher Behörden und der lokalen Selbstverwaltung sicherzustellen, um die wichtigsten Fragen der Wirtschaft und der Wirtschaft zu lösen gesellschaftliche Entwicklung, Gewährleistung der nationalen Sicherheit, Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger der Russischen Föderation, der Verfassungsordnung der Russischen Föderation und der demokratischen Grundsätze der Entwicklung der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation.

Zur Erreichung dieser Ziele gehört:

1) Einbindung von Bürgern und öffentlichen Verbänden in die Umsetzung öffentliche Ordnung;

2) Förderung und Unterstützung ziviler Initiativen von nationaler Bedeutung, die auf die Verwirklichung verfassungsmäßiger Rechte, Freiheiten usw. abzielen berechtigte Interessen Bürger und öffentliche Verbände;

3) Durchführung einer öffentlichen Prüfung von Entwürfen von Bundesgesetzen und Gesetzen der Mitgliedskörperschaften des Bundes sowie von Rechtsakten von Organen Exekutivgewalt und lokale Regierung;

4) Umsetzung der öffentlichen Kontrolle über die Aktivitäten der Regierung der Russischen Föderation, der Exekutivbehörden (Bundes- und Regionalbehörden) und der lokalen Selbstverwaltung sowie über die Einhaltung der Meinungsfreiheit in den Medien Massenmedien;

5) Entwicklung von Empfehlungen an öffentliche Behörden zur Festlegung von Prioritäten in diesem Bereich staatliche Unterstützungöffentliche Vereine und andere Bürgervereinigungen, deren Aktivitäten auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation abzielen;

6) Bereitstellung von Informationen, methodischer und sonstiger Unterstützung für öffentliche Kammern in den Teilgebieten der Föderation und öffentliche Vereinigungen, deren Aktivitäten auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation abzielen;

7) Einbeziehung von Bürgern, öffentlichen Verbänden und Medienvertretern in die Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit der Wahrung der Meinungsfreiheit in den Medien und der Ausübung des Rechts der Bürger auf legale Verbreitung von Informationen unter Gewährleistung der Garantien der Freiheit von Rede und Medien sowie Entwicklung von Empfehlungen zu diesen Themen;

8) Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit gemäß den oben genannten Zielen und Zielsetzungen und Teilnahme an der Arbeit internationaler Organisationen, internationale Konferenzen, Treffen usw.

Zusammensetzung der öffentlichen Kammer

3. 1. Zusammensetzung des Repräsentantenhauses 2006-2008

2. Ayusheev Damba Badmaevich

3. Bazhaev Mavlit Jussupowitsch

4. Blokhina Lidia Wassiljewna

5. Bogoljubowa Galina Wassiljewna

6. Bokeria Leo Antonovich

7. Bolschakowa Maria Artemovna

8. Borodin Leonid Iwanowitsch

10. Gaynutdin Ravil (Gaynutdinov Ravil Ismagilovich)

12. Goworow Wladimir Leonidowitsch

14. Dukhanina Lyubov Nikolaevna

15. Ershova Elena Nikolaevna

16. Sacharow Wladimir Michailowitsch

17. Zelinskaya Elena Konstantinowna

18. Zykow Oleg Wladimirowitsch

19. Ilina Tamara Alekseevna

20. Kabajewa Alina Maratowna

21. Alexander Kalyagin

22. Clemens, Metropolit von Kaluga und Borowsk (Kapalin German Mikhailovich)

25. Lazar Berel (Lazar Pinkhos Berel)

26. Lomakin-Rumyantsev Alexander Vadimovich

27. Lysenko Ljudmila Alexandrowna

28. Medwedewa Marina Walentinowna

29. Nikonow Wjatscheslaw Alexejewitsch

31. Rodnina Irina Konstantinowna

32. Roschal Leonid Michailowitsch

33. Rjachowski Sergej Wassiljewitsch

34. Sagalaev Eduard Michailowitsch

35. Salachowa Aidan Tairowna

38. Fadeev Valery Alexandrovich

39. Fedosov Wladimir Iwanowitsch

40. Chadaev Alexey Viktorovich

41. Schmakow Michail Viktorowitsch

42. Schochin Alexander Nikolajewitsch

Am 13. August 2006 starb V. Govorov, am 3. Februar 2007 V. Fedosov. Am 3. Mai 2007 wurde Kanshin Alexander Nikolayevich per Präsidialdekret zum Mitglied der Gesellschaftskammer ernannt.

3.1.2. Von gesamtrussischen öffentlichen Verbänden gewählte Mitglieder der Kammer

2. Afonichev Alexander Alekseevich

3. Blokhina Lidia Wassiljewna

4. Bolschakowa Maria Artemovna

5. Borisov Sergey Renatovich

6. Ganichev Valery Nikolaevich

7. Glubokovskaya Elmira Huseynovna

8. Julia Michailowna Gorodnitschewa

9. Pilz Vladislav Valerievich

10. Scharkow Alexander Nikolajewitsch

11. Zaitsev Gennady Nikolaevich

12. Zelinskaya Elena Konstantinovna

13. Zykow Oleg Wladimirowitsch

14. Ignatenko Alexander Alexandrowitsch

15. Kalandarov Kamilzhan Khamutovich

16. Karpov Anatoly Evgenievich

18. Klementieva Rosa Mitrofanovna

19. Kozyrev Alexey Sergeevich

20. Kushnarev Sergey Viktorovich

22. Longin, Bischof von Saratow und Wolski (Kortschagin Wladimir Sergejewitsch)

23. Malanicheva Galina Iwanowna

24. Markow Sergej Alexandrowitsch

25. Migranyan Andranik Movsesovich

26. Mirzoev Gasan Borisovich

27. Mischin Viktor Maksimovich

28. Nikonow Wjatscheslaw Alexejewitsch

29. Potanin Wladimir Olegowitsch

30. Przhezdomsky Andrey Stanislavovich

31. Proklova Elena Igorevna

32. Pugacheva Alla Borisovna

33. Reznik Henry Markovich

34. Sawtschenko Anatoli Petrowitsch

36. Semerikova Elena Gennadievna

37. Starodubets Anatoly Sergeevich

38. Tomchin Grigory Alekseevich

39. Fridman Michail Maratowitsch

40. Zereteli Surab Konstantinowitsch

41. Chadaev Alexey Viktorovich

42. Chestin Igor Evgenievich

43. Schabanow Sergej Georgjewitsch

44. Shakhnazarov Karen Georgievich

3.1.3. Mitglieder der Kammer werden aus überregionalen und regionalen öffentlichen Verbänden gewählt

1. Adamsky Alexander Izotovich (Moskau)

2. Alieva Fazu Gamzatovna (Dagestan)

3. Belozerov Vladimir Leonidovich (Moskau)

4. Bondarenko Wladimir Dmitrijewitsch (Chabarowsk)

5. Vavilina Nadezhda Dmitrievna (Nowosibirsk)

6. Wassiljew Waleri Iwanowitsch (Krasnojarsk)

7. Guselnikov Leonid Konstantinovich (Autonomer Kreis der Jamal-Nenzen)

8. Derzhavin Nikolai Ivanovich (Moskau)

9. Dukhanina Lyubov Nikolaevna (Moskau)

10. Zhuravleva Tatyana Yurievna (Autonomer Kreis der Nenzen)

11. Viktor Zabolotsky (Autonomer Kreis der Chanten und Mansen)

12. Alexander Zarubin (Moskau)

13. Kirillina Valentina Ivanovna (Jakutien)

14. Kuzminykh Konstantin Borisovich (Region Magadan)

15. Sergey Lazurenko (Mari El)

16. Lebedeva Lidia Davydovna (Kalmückien)

18. Makeev Anatoly Ivanovich (Tscheljabinsk)

19. Mashbash Iskhak Shumafovich (Adygea)

20. Melnikow Wladimir Pawlowitsch (Tjumen)

21. Minko Sergey Timofeevich (Jüdische Autonome Region)

22. Mireisky Kirill Vladimirovich (Moskau)

23. Moshkov Vladimir Vitalievich (Blagoweschtschensk, Region Amur)

24. Novikov Yury Vasilyevich (Jaroslawl)

25. Ondar Natalya Dozhuldeevna (Tyva)

26. Pashaev David Guseinovich (Sewerodwinsk)

27. Nikolai Wladimirowitsch Peterow (Kaliningrad)

28. Puzin Sergey Nikiforovich (Moskau)

29. Samirkhanov Amirkhan Mirkadamovich (Baschkortostan)

30. Sokolova Valentina Nikolaevna (Omsk)

31. Khusain Gilanovich Soltagereev (Tschetschenien)

32. Sulyandziga Pavel Vasilievich (Primorsky-Territorium)

33. Titov Alexander Fedorovich (Petrosawodsk)

34. Tottoto Juri Michailowitsch (Tschukotka)

35. Oleg Tretjakow (St. Petersburg)

36. Tufetulova Rosa Rakhmatullovna (Tatarstan)

37. Theophan, Erzbischof von Stawropol und Wladikawkas, in der Welt - Ivan Andreevich Ashurkov (Stawropol)

38. Frolow Konstantin Wassiljewitsch (Moskau), gestorben im November 2007

39. Scholochow Michail Michailowitsch (Gebiet Rostow)

40. Jaroslawowa Swetlana Borisowna (Tjumen)

3.2. Zusammensetzung des Repräsentantenhauses 2008–2010

3.2.1 Mitglieder der Bürgerkammer, genehmigt durch Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 28. September 2007 Nr. 1310:

1. Abakumow Sergej Alexandrowitsch

2. Alekseeva Tatyana Olegovna

3. Ayusheev Damba Badmaevich

4. Badowski Dmitri Wladimirowitsch

5. Bokeria Leo Antonovich (im Jahr 2009 wurden die Befugnisse aufgrund des Beitritts beendet Allrussische politische Partei „Einiges Russland“)

6. Bondarchuk Fjodor Sergejewitsch

7. Brod Alexander Semjonowitsch

8. Yury Sergeevich Vasyutin (verließ die öffentliche Kammer im Jahr 2008 aufgrund seiner Ernennung zu einem öffentlichen Amt)

9. Welichow Jewgeni Pawlowitsch

10. Maxim Viktorov

11. Gaynutdin Ravil (Gaynutdinov Ravil Ismagilovich)

12. Gerber Alla Efimovna

13. Glazychev Wjatscheslaw Leonidowitsch

14. Gusev Pavel Nikolaevich

15. Dawydow Leonid Wladimirowitsch

16. Dzhabrailov Said-Emin Udinovich

17. Dyakova Elena Grigorievna

18. Jefimow Alexander Nikolajewitsch

19. Sacharow Wladimir Michailowitsch

20. Sjatkow Nikolai Iwanowitsch

21. Kanshin Alexander Nikolaevich

22. Metropolit Clemens (Kapalin Deutscher Michailowitsch);

23. Knyazeva Galina Alekseevna

24. Kutafin Oleg Emelyanovich (gestorben im Dezember 2008)

25. Kucherena Anatoly Grigorjewitsch

26. Lazar Berel (Lazar Pinkhos Berel)

27. Lanovoy Wassili Semjonowitsch

28. Lomakin-Rumyantsev Alexander Vadimovich (nahm das Angebot nicht an und blieb in der Staatsduma)

29. Neterebsky Oleg Viktorovich (im Jahr 2008 verließ er die öffentliche Kammer im Zusammenhang mit seiner Ernennung zu einem öffentlichen Amt)

30. Ochirova Alexandra Wassiljewna

31. Pankrashchenko Viktor Nikolaevich

32. Pleschtschewa Irina Wladimirowna

33. Rachevsky Efim Lazarevich

34. Roschal Leonid Michailowitsch

35. Rjachowski Sergej Wassiljewitsch

36. Slobodskaja Maria Alexandrowna

37. Tischkow Waleri Alexandrowitsch

38. Fadeev Valery Alexandrovich

39. Khairulin Ilgiz Kalimullowitsch

40. Khamatova Chulpan Nailevna

42. Alexander Nikolajewitsch Schochin (Befugnisse endeten 2009 aufgrund der Wahl in das Präsidium des Generalrats der Partei „Einiges Russland“)

43. Yasin Evgeny Grigorjewitsch

Später wurden durch Präsidialerlasse Gutenev Wladimir Wladimirowitsch, Krupennikow Wladimir Alexandrowitsch, Mochnachuk Iwan Iwanowitsch (seit April 2009) und Ostrowski Michail Wladimirowitsch (seit 2009) zu Mitgliedern der öffentlichen Kammer ernannt.

3.2.2. Von gesamtrussischen öffentlichen Verbänden gewählte Mitglieder der öffentlichen Kammer:

1. Abramow Sergej Alexandrowitsch

2. Abrahamyan Ara Arshavirovich

3. Alekseev Oleg Borisovich

4. Aliyev Mammad Javadovich

5. Afonichev Alexander Alekseevich

6. Baranow Alexander Alexandrowitsch

7. Berulava Michail Nikolajewitsch

8. Biryukov Dmitry Vadimovich

9. Blokhina Lidia Wassiljewna

10. Bolschakowa Maria Artemovna

11. Borisov Sergey Renatovich

12. Gorbulina Irina Wjatscheslawowna

13. Pilz Vladislav Valerievich

15. Scharkow Alexander Nikolajewitsch

16. Zelinskaya Elena Konstantinowna

17. Zykow Oleg Wladimirowitsch

18. Sergej Nikolajewitsch Katyrin

19. Kiseleva Maria Alexandrowna

21. Dmitri Lipskerow

22. Longin (Kortschagin Wladimir Sergejewitsch)

23. Migranyan Andranik Movsesovich

24. Nikonow Wjatscheslaw Alexejewitsch

25. Potanin Wladimir Olegowitsch

26. Przhezdomsky Andrey Stanislavovich

27. Pugacheva Alla Borisovna

28. Reznik Henry Markovich

29. Savinykh Viktor Petrowitsch

30. Wadim Rudolfowitsch Samoilow

31. Swanidse Nikolai Karlowitsch

32. Sungorkin Wladimir Nikolajewitsch

33. Titow Boris Jurjewitsch (Befugnisse endeten 2008 im Zusammenhang mit der Wahl von politische Partei „Just Cause“)

34. Zereteli Surab Konstantinowitsch

35. Chadaev Alexey Viktorovich

36. Tschernikow Sergej Jurjewitsch

37. Chernyshevsky Dmitry Viktorovich

38. Shabanov Sergey Georgievich

40. Schelishch Petr Borisovich

41. Schkolnik Alexander Jakowlewitsch (verließ die Gesellschaftskammer 2008 aufgrund seiner Ernennung zu einem öffentlichen Amt)

42. Jurgens Igor Jurjewitsch

43. Jurjew Jewgeni Leonidowitsch

44. Jakemenko Boris Grigorjewitsch

3.2.3. Aus überregionalen und regionalen öffentlichen Verbänden gewählte Kammermitglieder:

Astakhov Pavel Alekseevich (Moskau)

Babeschko Wladimir Andrejewitsch (Krasnodar)

Belov Sergej Alexandrowitsch (Perm)

Belozerov Vladimir Leonidovich (St. Petersburg)

Bondarenko Vladimir Dmitrievich (Chabarowsk) verließ die Gesellschaftskammer im Jahr 2008 aufgrund seiner Ernennung zu einem öffentlichen Amt

Vavilina Nadezhda Dmitrievna (Nowosibirsk)

Vavilova Natalya Ivanovna (Karelien)

Wassiljew Waleri Iwanowitsch (Krasnojarsk)

Wasin Wladimir Alexandrowitsch (Wolgograd)

Volkov Vitaly Yurievich (St. Petersburg)

Golik Nikolai Grigorjewitsch (Region Primorje)

Guselnikow Leonid Konstantinowitsch (Autonomer Kreis der Jamal-Nenzen)

Daihes Nikolay Arkadjewitsch (Moskau)

Dementiev Andrey Dmitrievich (Moskau)

Dukhanina Lyubov Nikolaevna (Moskau)

Ekeyeva Natalya Mikhailovna (Republik Altai)

Zabolotsky Viktor Vladimirovich (Autonomer Kreis der Chanten und Mansen)

Kannabikh Maria Valerievna (Moskau)

Kirillina Walentina Iwanowna (Jakutien)

Kokorev Jewgeni Michailowitsch (Magadan)

Kostina Olga Nikolaevna (Moskau)

Lasurenko Sergey Viktorovich (Mari El)

Mayer Georgy Vladimirovich (Tomsk)

Medoeva Zalina Grigorievna (Region Leningrad)

Melnikow Wladimir Pawlowitsch (Tjumen)

Moshkov Vladimir Vitalievich (Blagoweschtschensk, Region Amur)

Nowikow Juri Wassiljewitsch (Jaroslawl)

Peterow Nikolai Wladimirowitsch (Kaliningrad)

Puzin Sergey Nikiforovich (Moskau)

Pumpyansky Dmitry Alexandrovich (Moskau)

Rondik Irina Nikolaevna (Kemerowo)

Samirchanow Amirchan Mirkadamowitsch (Baschkortostan)

Sacharow Andrei Leonidowitsch (Nowgorod der Große)

Svetik Fedor Fedorovich (Moskau)

Silchuk Evgeny Vladimirovich (Jekaterinburg)

Sladkow Dmitri Wladimirowitsch (Sarow)

Sokolov Alexander Valentinovich (Moskau)

Stepanskaya Elena Anatolyevna (Region Sachalin)

Sulyandziga Pavel Vasilyevich (Primorsky-Territorium)

Tambiev Abubakir Khasanovich (Karatschai-Tscherkessien)

Taov Pshikan Kesovich (Kabardino-Balkarien)

Feofan, Erzbischof von Stawropol und Wladikawkas, in der Welt - Ivan Andreevich Ashurkov (Stawropol)

Shirobokova Albina Anatolyevna (Irkutsk)

3.3. Zusammensetzung des Repräsentantenhauses 2010–2012

1. Altschuler Boris Lwowitsch

2. Asadullin Farid Abdulovich

3. Achkasov Evgeny Evgenievich

4. Andrej Alexandrowitsch Balschirow

5. Bashirow Airat Robertowitsch

6. Bart Alexander Moissewitsch

7. Brod Alexander Semenovich

8. Welichow Jewgeni Pawlowitsch

9. Maxim Viktorov

10. Gelman Marat Alexandrowitsch

11. Gerber Alla Efremovna

12. Deutscher (Granin) Daniil Alexandrowitsch

13. Gridneva Galina Borisovna

14. Gryzlova Natalya Leonidovna

15. Gutenev Wladimir Wladimirowitsch

16. Dawydow Leonid Wladimirowitsch

17. Dobrowolski Nikolai Nikolajewitsch

18. Dyakova Elena Grigorievna

19. Kandelaki Tinatin Givjewna

20. Kaspersky Evgeny Valentinovich

21. Pawel Anatoljewitsch Kolobkow

22. Krupennikow Wladimir Alexandrowitsch

23. Kusminow Jaroslaw Iwanowitsch

24. Lukjanowa Elena Anatoljewna

25. Lungin Pavel Semenovich

26. Michailow Wjatscheslaw Grigorjewitsch

27. Mochnachuk Iwan Iwanowitsch

28. Murtazaliev Abulmuslim Magomedovich

29. Mylnikow Sergej Andrejewitsch

30. Nikolaeva Elena Leonidovna

31. Ostrowski Michail Wladimirowitsch

32. Pawlowski Gleb Olegowitsch

33. Pankrashchenko Viktor Nikolaevich

34. Pimanov Alexey Viktorovich

35. Swanidse Nikolai Karlowitsch

36. Tolstoi Wladimir Iljitsch

37. Fadeev Valery Alexandrovich

38. Chaplin Wsewolod Anatoljewitsch

39. Alexey Tschesnakow

40. Chmykhov Gary Dmitrievich

41. Schewtschenko Maxim Leonardowitsch

42. Jurtschenkow Waleri Anatoljewitsch

3.3.2. Von gesamtrussischen öffentlichen Verbänden gewählte Mitglieder der öffentlichen Kammer:

1. Abramow Sergej Alexandrowitsch

2. Astakhov Pavel Alekseevich

3. Biryukov Dmitry Vadimovich

4. Bokeria Leo Antonovich

5. Borisov Sergey Renatovich

6. Bychkov Wassili Wladimirowitsch

7. Vostretsov Sergey Alekseevich

8. Glazychev Vyacheslav Leonidovich

9. Pilz Vladislav Valerievich

10. Gusev Pavel Nikolaevich

11. Dzasokhov Gocha Georgievich

12. Diskin Iosif Evgenievich

13. Scharkow Alexander Nikolajewitsch

14. Sacharow Wladimir Michailowitsch

15. Zelkova Larisa Gennadievna

16. Zykow Oleg Wladimirowitsch

17. Sjatkow Nikolai Iwanowitsch

18. Kalyagin Alexander Alexandrowitsch

19. Sergej Nikolajewitsch Katyrin

20. Kowaltschuk Michail Valentinowitsch

21. Kotelevskaya Irina Wassiljewna

22. Kucherena Anatoly Grigorjewitsch

23. Legoyda Vladimir Romanovich

24. Libet Anatoly Anatolyevich

25. Malanicheva Galina Iwanowna

26. Ochirova Alexandra Wassiljewna

27. Popow Michail Wladimirowitsch

28. Razvorotneva Svetlana Viktorovna

29. Rachevsky Efim Lazarevich

30. Reznik Henry Markovich

31. Rjachowski Sergej Wassiljewitsch

32. Samoilov Vadim Rudolfovich

33. Simonyan Margarita Simonovna

34. Slobodskaja Maria Alexandrowna

35. Sungorkin Wladimir Nikolajewitsch

36. Andrey Tatarinov

37. Ternowski Jaroslaw Alexandrowitsch

38. Topoleva Elena Andreevna

39. Shakhnazarov Karen Georgievich

40. Shkolkina Nadezhda Vasilievna

41. Jurjew Jewgeni Leonidowitsch

42. Juschtschuk Nikolai Dmitrijewitsch

43. Jakemenko Boris Grigorjewitsch

3.3.3. Aus überregionalen und regionalen öffentlichen Verbänden gewählte Kammermitglieder:

1. Abakumow Sergej Alexandrowitsch (Moskau)

2. Alekseeva Tatyana Olegovna (Kemerowo)

3. Arbuzov Alexey Nikolaevich (Chakassien)

4. Belobrova Larisa Dmitrievna (Wladiwostok)

5. Belousov Michail Alexandrowitsch (Kurgan)

6. Belyavsky Pavel Viktorovich (Tjumen)

7. Vavilina Nadezhda Dmitrievna (Nowosibirsk)

8. Juri Grigorjewitsch Wolkow (Rostow am Don)

9. Guselnikov Leonid Konstantinovich (Autonomer Kreis der Jamal-Nenzen)

10. Nikolai Daihes (Moskau)

11. Danilova Olga Michailowna (Wologda)

12. Dementiev Andrey Dmitrievich (Moskau)

13. Dukhanina Lyubov Nikolaevna (Moskau)

14. Zabolotsky Viktor Vladimirovich (Autonomer Kreis der Chanten und Mansen)

15. Zimin Andrey Vladimirovich (Territorium Kamtschatka)

16. Ivanov Vitaly Vyacheslavovich (Moskau)

17. Inshakov Oleg Wassiljewitsch (Wolgograd)

18. Kannabikh Maria Valerievna (Moskau)

19. Katenev Wladimir Iwanowitsch (St. Petersburg)

20. Kichikova Liliya Nikolaevna (Kalmückien)

21. Klochay Viktor Vladimirovich (Moskau)

22. Kostina Olga Nikolaevna (Moskau)

23. Krganov Albert Rifkatovich (Tschuwaschien)

24. Kurbatow Walentin Jakowlewitsch (Pskow)

25. Longin, Bischof von Saratow und Wolski, in der Welt Kortschagin Wladimir Sergejewitsch (Saratow)

26. Mamontov Vladimir Konstantinovich (Moskau)

28. Medoeva Zalina Grigorievna (Region Leningrad)

29. Okorokova Galina Pawlowna (Kursk)

30. Pleshcheva Irina Vladimirovna (Moskau)

31. Porchanow Wladimir Alexejewitsch (Krasnodar)

32. Puzin Sergey Nikiforovich (Moskau)

33. Andrey Ruzhnikov (Naryan-Mar)

34. Sokolov Alexander Valentinovich (Moskau)

35. Khusain Gilanovich Soltagereev (Tschetschenien)

36. Sulyandziga Pavel Vasilyevich (Primorsky-Territorium)

37. Trubnikow Wladislaw Michailowitsch (Nischni Nowgorod)

38. Gleb Fetisov (Moskau)

39. Tsereteli Zurab Konstantinovich (Moskau)

40. Chubik Petr Savelyevich (Tomsk)

41. Chugueva Irina Georgievna (Chabarowsk)

42. Shpektor Igor Leonidovich (Workuta)

Kommissionen der öffentlichen Kammer

Die Struktur der Öffentlichen Kammer umfasst Kommissionen, Arbeitsgruppen (einschließlich Interkommissionen) und Institutionen.

In der öffentlichen Kammer der Einberufung 2010 gibt es 11 Kommissionen, 37 Arbeitsgruppen (darunter 5 Interkommissionen) und 2 Institute – Institut nachhaltige Entwicklung und Institut zur Innovationsförderung.

4.1. Kommissionen der öffentlichen Kammer:

1) zur Entwicklung der Zivilgesellschaft (Vorsitzender - I. Diskin)

2) von wirtschaftliche Entwicklung und Unterstützung des Unternehmertums (V. Fadeev)

3) über regionale Entwicklung und lokale Selbstverwaltung (L.Davydov)

4) für die öffentliche Kontrolle über Aktivitäten und Reformen Strafverfolgung und Justizsystem (A. Kucherena)

5) zu Kommunikation, Informationspolitik und Meinungsfreiheit in den Medien (P. Gusev)

6) für die Entwicklung der Bildung (Y. Kuzminov)

7) über interethnische Beziehungen und Gewissensfreiheit (N. Svanidze)

8) zu sozialen Fragen und demografischer Politik (E. Nikolaeva)

9) für Wissenschaft und Innovation (M. Kovalchuk)

10) für die Erhaltung und Entwicklung der nationalen Kultur (V.Bychkov)

11) zu Gesundheitsschutz, Ökologie, Entwicklung der Körperkultur und des Sports (E. Achkasov)

Rat der öffentlichen Kammer

Das ständige Organ der Bürgerkammer ist der Rat der Bürgerkammer, der aus den Vorsitzenden der Kammerausschüsse, dem Kammersekretär und seinem Stellvertreter besteht. Sie alle werden in der ersten Plenarsitzung der Gesellschaftskammer gewählt. Dem Rat der Bürgerkammer können Mitglieder des OP-Rates früherer Zusammensetzungen mit beratender Stimme angehören.

Zu den Aufgaben des Rates gehören:

Änderungen am Arbeitsplan der öffentlichen Kammer vornehmen (auf Vorschlag der Kommissionen);

Festlegung des Arbeitsablaufs und Festlegung des Termins für eine außerordentliche Plenarsitzung der Gesellschaftskammer;

Umsetzung in der Zeit zwischen den Sitzungen der Beschlusskammer des OP durch eine Befragung ihrer Mitglieder.

Der Rat der Gesellschaftskammer tagt in der Regel alle zwei Wochen. Auf Vorschlag des Sekretärs der Gesellschaftskammer sowie von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Rates der Gesellschaftskammer kann eine außerordentliche Sitzung des Rates einberufen werden.

Derzeit ist der Sekretär des Rates Evgeny Velikhov, sein Stellvertreter ist Sergey Katyrin, die Mitglieder des Rates sind Evgeny Achkasov, Vasily Bychkov, Vladislav Grib, Pavel Gusev, Vladimir Gutenev, Leonid Davydov, Iosif Diskin, Mikhail Kovalchuk, Olga Kostina , Yaroslav Kuzminov, Anatoly Kucherena , Elena Nikolaeva, Mikhail Ostrovsky, Nikolai Svanidze, Valery Fadeev. Darüber hinaus sind Vyacheslav Glazychev und Vladimir Zakharov Mitglieder des Rates mit beratender Stimme.

Apparat der öffentlichen Kammer

Der Apparat der Bürgerkammer gewährleistet die Tätigkeit der Kammer und arbeitet unter der allgemeinen Aufsicht ihres Sekretärs.

Am 18. Juli 2007 wurde Alina Fjodorowna Radtschenko auf Anordnung des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation, Michail Fradkow, zur Leiterin der föderalen Staatsinstitution „Apparat der öffentlichen Kammer der Russischen Föderation“ ernannt.

Die wichtigsten Arbeitsformen der öffentlichen Kammer

Die Hauptarbeitsformen der Bürgerkammer sind Plenarsitzungen des OP, Sitzungen des Rates des OP, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Kammer.

Plenarsitzungen der Gesellschaftskammer finden mindestens zweimal im Jahr statt (durchschnittlich 4-5 Mal im Jahr). Auf Beschluss des Rates des OP kann eine außerordentliche Plenarsitzung abgehalten werden.

Gemäß dem Gesetz hat die Gesellschaftskammer das Recht:

Durchführung von Bürgerforen, Anhörungen und anderen Veranstaltungen zu gesellschaftlich wichtigen Themen;

Stellungnahmen zu Gesetzesverstößen durch Exekutivbehörden und kommunale Selbstverwaltungen sowie zu Verletzungen der Meinungsfreiheit in den Medien abgeben; diese Schlussfolgerungen an die zuständigen staatlichen Stellen oder Beamten senden;

eine Prüfung von Gesetzesentwürfen und Rechtsakten durchführen;

laden die Leiter der Staatsbehörden und der kommunalen Selbstverwaltung zu ihren Plenarsitzungen ein;

entsenden ihre Mitglieder zur Teilnahme an der Arbeit der Ausschüsse und Kommissionen des Föderationsrates und der Staatsduma sowie an Sitzungen der Kollegien der föderalen Exekutivorgane;

Anfragen an die öffentliche Kammer senden;

Treten Sie internationalen Organisationen bei, schließen Sie Kooperationsvereinbarungen mit ihnen ab und entsenden Sie ihre Mitglieder zur Teilnahme an internationalen Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen.

sich an der Arbeit der öffentlichen Kammern der Subjekte der Föderation beteiligen und ihre Mitglieder zur Teilnahme an den Aktivitäten öffentlicher Vereinigungen aller Ebenen entsenden;

beteiligen Sie sich an der Bildung öffentlicher Überwachungskommissionen

Unterstützung öffentlicher Kammern in den Subjekten der Föderation und öffentlicher Verbände, deren Aktivitäten auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft abzielen, bei der Gewährleistung ihrer Lehrmaterial, stellen ihnen Dokumente und Materialien zur Verfügung, die dem OP zur Verfügung stehen, führen Seminare für öffentliche Kammern und öffentliche Verbände durch.

Vorläufige Ergebnisse und Erfolge

Zu ihren Verdiensten zählt die Gesellschaftskammer vor allem die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen. Insbesondere wurden nach Angaben ihrer Vertreter durch die Intervention des OP die Bestimmungen des Ende 2005 verabschiedeten Gesetzes über NGOs gelockert und öffentliche Organisationen des Landes erhielten unter Beteiligung der Kammer staatliche finanzielle Unterstützung eine wettbewerbsfähige Basis.

Die Bürgerkammer ist der Ansicht, dass es durch ihre aktive Unterstützung gelungen ist, die Führung des Landes rechtzeitig auf das Projekt der Verlegung einer Ölpipeline in der Naturschutzzone des Baikalsees aufmerksam zu machen (das Projekt wurde geändert); es wurde beschlossen, das Glücksspielgeschäft einzuschränken; das Gesetz „Über die öffentliche Kontrolle der Wahrung der Menschenrechte in Haftanstalten und über die Unterstützung von Personen in Haftanstalten“ wurde verabschiedet (das OP wurde zum Koordinator der Arbeiten zur Bildung öffentlicher Überwachungskommissionen in den Teilstaaten der Föderation).

Die Bürgerkammer hat mehr als 150 Entwürfe sozial bedeutsamer Bundesgesetze und Regierungsverordnungen geprüft, darunter Gesetze zu Stiftungen, Selbstregulierungsorganisationen, bei der Arbeit mit Bürgerappellen, bei der Wehrpflicht, bei der kommunalen Selbstverwaltung usw.

Mitglieder der Kammer treffen sich regelmäßig mit dem Präsidenten der Russischen Föderation. Insbesondere in den Jahren 2008-2009. Sie fanden am 19. März 2008 (ein breites Spektrum von Fragen des gesellschaftspolitischen Lebens des Landes wurde erörtert), am 19. September 2008 (die internationale Lage nach den Ergebnissen der „Operation zur Erzwingung des Friedens in Georgien“ wurde erörtert) und statt 17. Juni 2009 (Es wurden Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesetzgebung über gemeinnützige Organisationen diskutiert).

Jedes Jahr veranstaltet die Kammer mehr als hundert öffentliche Veranstaltungen: öffentliche Anhörungen, runde Tische, Treffen vor Ort usw. Jedes Jahr wird auf der Plenarsitzung im Dezember der Bericht der öffentlichen Kammer über den Zustand der Zivilgesellschaft im Land gehört und adoptiert.

Die Öffentliche Kammer der Russischen Föderation fördert die Bildung regionaler öffentlicher Kammern. Bis Ende 2009 waren bereits 50 davon gegründet worden. Mitglieder der öffentlichen Kammer der Russischen Föderation waren in 42 gebildeten öffentlichen Räten in Bundesministerien und -abteilungen vertreten.

Die Öffentliche Kammer der Russischen Föderation ist Mitglied der Internationalen Vereinigung der Wirtschafts- und Sozialräte und ähnlicher Institutionen (MAESSI). Darüber hinaus wurde ein entsprechendes Memorandum mit dem Europäischen Sozioökonomischen Ausschuss unterzeichnet. Gemeinsam mit ausländischen Partnern veranstaltete das OP Veranstaltungen wie das Internationale Seminar zur europäischen und globalen Energiesicherheit (30. Juni 2008), das Dritte Forum für öffentliche Diplomatie (15. Dezember 2008) und Anhörungen zur Entwicklung der russisch-amerikanischen Beziehungen ( 3. Juli 2009, am Vorabend des Besuchs von US-Präsident Barack Obama in Russland).

Eine gewisse Rolle der Bürgerkammer bei der Diskussion gesellschaftlich wichtiger Probleme wird auch von ihren Kritikern anerkannt, die gleichzeitig der Meinung sind, dass die OP nicht als Initiator dieser Diskussion fungiert, sondern als eine Art Stimmungsbarometer, das dies bestätigt die Bedeutung der relevanten Themen.

Angenommen von der Staatsduma am 16. März 2005
Genehmigt vom Föderationsrat am 23. März 2005

Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die Bürgerkammer der Russischen Föderation (im Folgenden „Bürgerkammer“ genannt) gewährleistet die Interaktion der Bürger der Russischen Föderation mit den föderalen Staatsbehörden, den Staatsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und den lokalen Regierungen, um sich zu beteiligen Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Bürger der Russischen Föderation, Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger der Russischen Föderation und der Rechte öffentlicher Vereinigungen bei der Gestaltung und Umsetzung der Staatspolitik sowie zum Zweck der Ausübung öffentlicher Kontrolle über die Aktivitäten der föderalen Exekutivbehörden, der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und der lokalen Regierungen.

2. Die öffentliche Kammer wird auf der Grundlage der freiwilligen Beteiligung von Bürgern der Russischen Föderation, öffentlichen Vereinigungen und Vereinigungen gemeinnütziger Organisationen an ihren Aktivitäten gebildet.

3. Der Name „Öffentliche Kammer der Russischen Föderation“ darf nicht im Namen föderaler Landesbehörden, staatlicher Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, lokaler Selbstverwaltungsorgane sowie im Namen von Vereinen und Organisationen verwendet werden , Institutionen und Unternehmen. Der Name „Öffentliche Kammer der Russischen Föderation“ unterliegt keiner staatlichen Registrierung.

4. Standort der öffentlichen Kammer – die Stadt Moskau.

Artikel 2 Ziele und Ziele der öffentlichen Kammer

Die öffentliche Kammer ist aufgerufen, die Koordinierung der gesellschaftlich bedeutsamen Interessen der Bürger der Russischen Föderation, öffentlicher Verbände, staatlicher Behörden und lokaler Regierungen sicherzustellen, um die wichtigsten Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu lösen, die nationale Sicherheit zu gewährleisten, die Rechte zu schützen und Freiheiten der Bürger der Russischen Föderation, die Verfassungsordnung der Russischen Föderation und demokratische Grundsätze für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation durch:

1) Einbindung von Bürgern und öffentlichen Verbänden in die Umsetzung der Staatspolitik;

2) Förderung und Unterstützung ziviler Initiativen von nationaler Bedeutung, die auf die Umsetzung der verfassungsmäßigen Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen von Bürgern und öffentlichen Vereinigungen abzielen;

3) Durchführung einer öffentlichen Prüfung (Prüfung) von Entwürfen von Bundesgesetzen und Gesetzesentwürfen der Teilstaaten der Russischen Föderation sowie von Entwürfen von Rechtsakten der Exekutivbehörden der Russischen Föderation und von Entwürfen von Rechtsakten der Kommunalverwaltungen;

4) Ausübung der öffentlichen Kontrolle (Kontrolle) über die Aktivitäten der Regierung der Russischen Föderation, der föderalen Exekutivbehörden, der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und der lokalen Regierungen in Übereinstimmung damit Bundesgesetz;

5) Entwicklung von Empfehlungen an die staatlichen Behörden der Russischen Föderation zur Festlegung von Prioritäten im Bereich der staatlichen Unterstützung öffentlicher Vereinigungen und anderer Bürgervereinigungen der Russischen Föderation, deren Aktivitäten auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation abzielen;

6) Bereitstellung von Informationen, methodischer und sonstiger Unterstützung für öffentliche Kammern in den Teilgebieten der Russischen Föderation.

Artikel 3 Rechtliche Grundlage Aktivitäten der Gesellschaftskammer

Die Öffentliche Kammer übt ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Verfassung der Russischen Föderation, der Bundesverfassungsgesetze, dieses Bundesgesetzes, anderer Bundesgesetze und anderer Rechtsakte aus.

Artikel 4 Bestimmungen der Bürgerkammer der Russischen Föderation

1. Die Öffentliche Kammer genehmigt die Geschäftsordnung der Öffentlichen Kammer der Russischen Föderation.

2. Die Verordnungen der Bürgerkammer der Russischen Föderation legen Folgendes fest:

1) das Verfahren für die Beteiligung der Mitglieder der Gesellschaftskammer an ihren Aktivitäten;

2) der Zeitpunkt und das Verfahren für die Abhaltung von Plenarsitzungen der Gesellschaftskammer;

3) Zusammensetzung, Befugnisse und Verfahren für die Tätigkeit des Rates der Bürgerkammer der Russischen Föderation (im Folgenden als Rat der Bürgerkammer bezeichnet);

4) die Befugnisse und das Verfahren für die Tätigkeit des Sekretärs der Bürgerkammer der Russischen Föderation (im Folgenden als Sekretär der Bürgerkammer bezeichnet);

5) das Verfahren zur Bildung und Tätigkeit der Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer sowie das Wahlverfahren und die Befugnisse ihrer Leiter;

6) das Verfahren zur Beendigung und Aussetzung der Befugnisse von Mitgliedern der Gesellschaftskammer gemäß diesem Bundesgesetz;

7) das Verfahren für die Tätigkeit des Apparats der Bürgerkammer der Russischen Föderation (im Folgenden als Apparat der Bürgerkammer bezeichnet);

8) Formen und Verfahren zur Beschlussfassung der öffentlichen Kammer;

9) das Verfahren zur Einbeziehung öffentlicher Vereinigungen, deren Vertreter nicht zu ihrer Zusammensetzung gehören, in die Arbeit der Bürgerkammer und die Formen ihrer Interaktion mit der Bürgerkammer;

10) Verfahren zur Auswahl der Mitglieder der öffentlichen Kammer von Vertretern gesamtrussischer, interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen gemäß Artikel 8 Teile 5 und 6 dieses Bundesgesetzes;

11) das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in der Gesellschaftskammer;

12) das Verfahren zur Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts der Bürgerkammer über den Zustand der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation;

13) andere Probleme Interne Organisation und das Verfahren für die Tätigkeit der öffentlichen Kammer gemäß diesem Bundesgesetz.

Artikel 5 Ethikkodex für Mitglieder der Bürgerkammer der Russischen Föderation

Der Rat der Bürgerkammer entwickelt und legt der Bürgerkammer den Ethikkodex für Mitglieder der Bürgerkammer der Russischen Föderation (im Folgenden als Ethikkodex bezeichnet) zur Genehmigung vor. Die Einhaltung der im Ethikkodex festgelegten Anforderungen ist für die Mitglieder der Bürgerkammer verpflichtend.

Artikel 6 Zusammensetzung der öffentlichen Kammer

1. Die Öffentliche Kammer wird gemäß diesem Bundesgesetz aus zweiundvierzig Bürgern der Russischen Föderation, die vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigt wurden, zweiundvierzig Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen und zweiundvierzig Vertretern interregionaler und regionaler Organisationen gebildet regionale öffentliche Verbände.

2. Den folgenden öffentlichen Vereinigungen ist es nicht gestattet, Kandidaten für die Mitgliedschaft in der Gesellschaftskammer zu nominieren:

1) Vereine, die weniger als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit der Mitglieder der Bürgerkammer in der aktuellen Zusammensetzung eingetragen sind;

2) politische Parteien.

Artikel 7 Mitglied der öffentlichen Kammer

1. Mitglied der Bürgerkammer kann ein Bürger der Russischen Föderation sein, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

2. Mitglieder der öffentlichen Kammer können nicht sein:

1) Der Präsident der Russischen Föderation, Mitglieder des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, Abgeordnete der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, Mitglieder der Regierung der Russischen Föderation, Richter, andere Personen Bekleiden staatlicher Ämter der Russischen Föderation, Personen, die Ämter des Bundes bekleiden Öffentlicher Dienst, öffentliche Ämter der Teilstaaten der Russischen Föderation, Ämter des staatlichen öffentlichen Dienstes der Teilstaaten der Russischen Föderation, Ämter Kommunaldienst sowie Personen, die Wahlämter in kommunalen Selbstverwaltungsorganen innehaben;

2) Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als geschäftsunfähig anerkannt werden;

3) Personen mit einer ausstehenden oder noch nicht aufgehobenen Verurteilung;

4) Personen, deren Mitgliedschaft in der Bürgerkammer zuvor auf der Grundlage von Artikel 15 Teil 1 Absatz 6 dieses Bundesgesetzes beendet wurde. In diesem Fall gilt das Verbot der Mitgliedschaft in der Bürgerkammer nur für die Arbeit der Bürgerkammer der nächsten Zusammensetzung.

Artikel 8 Das Verfahren zur Bildung der öffentlichen Kammer

1. Der Präsident der Russischen Föderation legt gemäß Teil 14 dieses Artikels auf der Grundlage der Ergebnisse von Konsultationen mit öffentlichen Verbänden, Verbänden gemeinnütziger Organisationen, russischen Akademien der Wissenschaften und kreativen Gewerkschaften die Kandidaturen von zweiundvierzig fest Bürger der Russischen Föderation, die sich um Staat und Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, und schlägt diesen Bürgern vor, Mitglied der Gesellschaftskammer zu werden.

2. Bürger der Russischen Föderation, die ein Angebot zum Beitritt zur Bürgerkammer erhalten haben, müssen dem Präsidenten der Russischen Föderation innerhalb von dreißig Tagen schriftlich ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Beitritt zur Bürgerkammer mitteilen.

3. Der Präsident der Russischen Föderation innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der Bürger der Russischen Föderation zum Beitritt zur Öffentlichen Kammer oder nach Ablauf der in Teil 2 dieses Artikels festgelegten Frist, genehmigt per Dekret die von ihm bestimmten Mitglieder der Öffentlichen Kammer und lädt sie ein, mit der Bildung der vollständigen Zusammensetzung der Kammern der Öffentlichen Kammer fortzufahren.

4. Spätestens dreißig Tage nach dem Datum der Genehmigung der von ihm bestimmten Mitglieder der Öffentlichen Kammer durch den Präsidenten der Russischen Föderation richten gesamtrussische, interregionale und regionale öffentliche Verbände auf Wunsch Anträge an die Öffentliche Kammer beziehen ihre Vertreter in die Zusammensetzung der öffentlichen Kammer ein, die durch Beschlüsse der Leitungsorgane der jeweiligen Verbände formalisiert wird. Diese Anträge müssen Informationen über die Aktivitäten des öffentlichen Vereins sowie Informationen über den Vertreter enthalten, der an die öffentliche Kammer entsandt werden kann.

5. Die vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Mitglieder der Bürgerkammer treffen innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum ihrer Genehmigung gemäß dem in der Geschäftsordnung der Bürgerkammer der Russischen Föderation festgelegten Auswahlverfahren eine Entscheidung bei Aufnahme in die Bürgerkammer von 42 Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen – einem Vertreter der öffentlichen Vereinigung.

6. Vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigte Mitglieder der Bürgerkammer sowie Vertreter gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen, die als Mitglieder der Bürgerkammer aufgenommen wurden, innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf der in Teil 5 dieses Artikels genannten Frist, in der durch die Geschäftsordnung der Bürgerkammer der Russischen Föderation festgelegten Weise einen Beschluss über die Aufnahme von 42 Vertretern interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen – einem Vertreter einer öffentlichen Vereinigung – als Mitglieder der Gesellschaftskammer anzunehmen.

7. Die Zusammensetzung der Vertreter interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen wird auf Konferenzen der Delegierten interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen gebildet, die in den Territorien der Teilgebiete der Russischen Föderation registriert sind, die Teil eines Bundesbezirks sind. Diese Konferenzen finden in den Bundesbezirken innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf der in Teil 8 dieses Artikels festgelegten Frist statt. Die Vertretungsrate auf der Konferenz beträgt zwanzig Delegierte, die bei jeder Sitzung von Vertretern interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen in jedem Subjekt der Russischen Föderation, das Teil eines föderalen Bezirks ist, gewählt werden.

8. Die in Teil 7 dieses Artikels genannten Sitzungen finden innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Genehmigung der von ihm bestimmten Mitglieder der Öffentlichen Kammer durch den Präsidenten der Russischen Föderation statt.

9. Treffen in den Teilgebieten der Russischen Föderation und Konferenzen in föderalen Bezirken werden auf Initiative und mit Unterstützung von Mitgliedern der vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Gesellschaftskammer und Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen, die als Mitglieder aufgenommen wurden, abgehalten der öffentlichen Kammer gemäß Teil 5 dieses Artikels.

10. Die Wahl der Vertreter überregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen erfolgt durch vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigte Mitglieder der öffentlichen Kammer sowie durch Vertreter gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen, die gemäß Teil als Mitglieder der öffentlichen Kammer aufgenommen wurden 5 dieses Artikels durch Abstimmung unter den Kandidaten, die auf Konferenzen in Bundesbezirken ermittelt wurden, auf der Grundlage von sechs Vertretern öffentlicher Vereinigungen, die in den Gebieten der Teilgebiete der Russischen Föderation registriert sind, die Teil eines Bundesbezirks sind. Die Anzahl der auf der Konferenz identifizierten Kandidaten muss mindestens zehn Personen betragen.

11. Die Konferenz ist berechtigt, Kandidaten für die Mitglieder der öffentlichen Kammer zu nominieren, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten, die bei Treffen von Vertretern interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen in den Teilgebieten der Russischen Föderation, die Teil eines Bundesbezirks sind, gewählt wurden, teilgenommen haben an der Konferenz teilnehmen. Gleichzeitig müssen diese Kandidaten überregionale und regionale öffentliche Vereinigungen vertreten, die in mindestens der Hälfte der zu diesem Bundesbezirk gehörenden Teilgebiete der Russischen Föderation registriert sind.

12. Die erste Plenarsitzung der Bürgerkammer muss spätestens dreißig Tage nach der Bildung der zuständigen Zusammensetzung der Bürgerkammer stattfinden. Die Gesellschaftskammer ist zuständig, wenn ihr mehr als drei Viertel der Zahl der Mitglieder der durch dieses Bundesgesetz errichteten Gesellschaftskammer angehören.

13. Die Amtszeit der Mitglieder der Gesellschaftskammer endet zwei Jahre nach der ersten Plenarsitzung der Gesellschaftskammer.

14. Sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der Mitglieder der Bürgerkammer leitet der Präsident der Russischen Föderation das in den Teilen 1-11 dieses Artikels festgelegte Verfahren zur Bildung einer neuen Zusammensetzung der Bürgerkammer ein.

15. Für den Fall, dass die vollständige Zusammensetzung der Bürgerkammer nicht in der in diesem Artikel vorgeschriebenen Weise gebildet wird oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Befugnisse mindestens eines Mitglieds der Bürgerkammer gemäß den Absätzen 2-10 Gemäß Artikel 15 Teil 1 dieses Bundesgesetzes werden neue Mitglieder der Bürgerkammer in der folgenden Reihenfolge aufgenommen:

1) Der Präsident der Russischen Föderation entscheidet über die Aufnahme von Bürgern der Russischen Föderation in die Mitglieder der Bürgerkammer in der in den Teilen 1-3 dieses Artikels vorgeschriebenen Weise, während die Frist für die Durchführung dieser Verfahren festgelegt wird um die Hälfte reduziert;

2) Mitglieder der öffentlichen Kammer entscheiden mit Genehmigung des Präsidenten der Russischen Föderation über die Aufnahme von Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen in die Mitglieder der öffentlichen Kammer in der in den Teilen 4 und 5 dieses Artikels vorgeschriebenen Weise;

3) Mitglieder der Öffentlichen Kammer, die vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigt wurden, entscheiden zusammen mit Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen, die als Mitglieder der Öffentlichen Kammer anerkannt sind, über die Aufnahme von Vertretern interregionaler und regionaler Organisationen in die Öffentliche Kammer öffentliche Vereinigungen aus dem Kreis der Kandidaten, die auf Konferenzen in Bundesbezirken ermittelt wurden, bei der Bildung der aktuellen Zusammensetzung der Bürgerkammer in der in den Teilen 6-11 dieses Artikels vorgeschriebenen Weise.

16. Die in den Absätzen 2 und 3 von Teil 15 dieses Artikels genannten Verfahren werden innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum des Eintritts der in Absatz 1 von Teil 15 dieses Artikels genannten Umstände durchgeführt.

17. Die in diesem Artikel vorgesehenen Kosten für die Bildung der Gesellschaftskammer werden aus den im Bundeshaushalt zur Gewährleistung der Tätigkeit der Gesellschaftskammer vorgesehenen Mitteln finanziert.

Artikel 9 Organe der öffentlichen Kammer

1. Die Mitglieder der Gesellschaftskammer wählen in der ersten Plenarsitzung den Rat der Gesellschaftskammer und den Sekretär der Gesellschaftskammer. Der Rat der Gesellschaftskammer ist ein ständiges Organ der Gesellschaftskammer.

2. Die Bürgerkammer hat das Recht, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer zu bilden.

3. Mitglieder der Gesellschaftskammer sind Mitglieder der Kommissionen der Gesellschaftskammer. Den Arbeitsgruppen der Bürgerkammer können Mitglieder der Bürgerkammer, Vertreter öffentlicher Verbände und andere an der Arbeit der Bürgerkammer beteiligte Bürger angehören.

Artikel 10

Die Öffentliche Kammer kann in ihre Arbeit öffentliche Verbände und andere Vereinigungen von Bürgern der Russischen Föderation einbeziehen, deren Vertreter nicht zu ihrer Zusammensetzung gehören. Die Entscheidung über die Teilnahme an der Arbeit der Öffentlichen Kammer öffentlicher Vereinigungen und anderer Vereinigungen von Bürgern der Russischen Föderation, deren Vertreter nicht zu ihrer Zusammensetzung gehören, wird vom Rat der Öffentlichen Kammer getroffen.

Artikel 11 Einschränkungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Gesellschaftskammer

1. Ein Mitglied der Gesellschaftskammer suspendiert seine Mitgliedschaft in einer politischen Partei für die Dauer der Ausübung seiner Befugnisse.

2. Eine Vereinigung von Mitgliedern der Gesellschaftskammer aufgrund nationaler, religiöser, regionaler oder parteilicher Zugehörigkeit ist nicht zulässig.

Artikel 12 Beteiligung der Mitglieder der Gesellschaftskammer an ihrer Arbeit

1. Die Mitglieder der Bürgerkammer nehmen persönlich an der Arbeit der Plenarsitzungen der Bürgerkammer, des Rates der Bürgerkammer, der Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer teil.

2. Die Mitglieder der Bürgerkammer haben das Recht, ihre Meinung zu allen Fragen der Tätigkeit der Bürgerkammer, des Rates der Bürgerkammer, der Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer frei zu äußern.

3. Die Mitglieder der Gesellschaftskammer sind bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht an die Entscheidungen öffentlicher Vereinigungen gebunden.

Artikel 13 Garantien für die Tätigkeit der Mitglieder der Gesellschaftskammer

1. Ein Mitglied der Bürgerkammer für die Dauer der Teilnahme an der Arbeit der Plenarsitzung der Bürgerkammer, des Rates der Bürgerkammer, der Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer sowie für die Dauer der Ausübung von den in Artikel 20 dieses Bundesgesetzes festgelegten Befugnissen wird der Arbeitgeber davon entbunden beruflichen Pflichten am Hauptarbeitsplatz unter Beibehaltung seines Arbeitsplatzes (Stelle).

2. Einem Mitglied der Bürgerkammer werden die mit der Ausübung der Befugnisse eines Mitglieds der Bürgerkammer verbundenen Kosten sowie eine Entschädigung in der gesetzlich oder anderweitig festgelegten Höhe erstattet Rechtsakt zu Lasten des Bundeshaushaltes.

3. Die Abberufung eines Mitglieds der Gesellschaftskammer ist nicht zulässig.

Artikel 14 Zertifikat eines Mitglieds der Bürgerkammer der Russischen Föderation

1. Ein Mitglied der Bürgerkammer verfügt über eine Bescheinigung eines Mitglieds der Bürgerkammer der Russischen Föderation (im Folgenden als Bescheinigung bezeichnet), bei der es sich um ein Dokument handelt, das seine Befugnisse bestätigt. Ein Mitglied der Gesellschaftskammer hat die Urkunde während seiner Amtszeit zu verwenden.

2. Das Muster und die Beschreibung des Zertifikats werden von der Gesellschaftskammer genehmigt.

Artikel 15 Kündigung und Aussetzung der Befugnisse eines Mitglieds der öffentlichen Kammer

1. Die Befugnisse eines Mitglieds der Bürgerkammer erlöschen in der in der Satzung der Bürgerkammer der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise im Falle von:

1) Ablauf der Amtszeit seiner Befugnisse;

2) Einreichung eines Antrags durch ihn auf Austritt aus der Gesellschaftskammer;

3) seine Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen, an der Arbeit der Gesellschaftskammer teilzunehmen;

4) das Inkrafttreten des gegen ihn ergangenen Gerichtsurteils;

5) Anerkennung als handlungsunfähig, vermisst oder tot aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung;

6) grober Verstoß sie des Ethikkodex – durch Beschluss von mindestens der Hälfte der Mitglieder der Bürgerkammer, angenommen auf der Plenarsitzung der Bürgerkammer;

7) seine Wahl zum Präsidenten der Russischen Föderation, seine Wahl zum Abgeordneten der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, seine Wahl (Ernennung) zum Mitglied des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation der Russischen Föderation, seine Wahl zum Abgeordneten des gesetzgebenden (repräsentativen) Organs der Staatsgewalt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation sowie zu einem Wahlamt im Organ der lokalen Selbstverwaltung;

8) seine Ernennung zu einem öffentlichen Amt der Russischen Föderation, einem föderalen öffentlichen Dienst, einem öffentlichen Amt einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, einer Position eines staatlichen öffentlichen Dienstes einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder einer Position eines ein kommunaler Dienst;

9) wenn ein Mitglied der Öffentlichen Kammer dreißig Tage nach dem Datum der ersten Plenarsitzung der Öffentlichen Kammer die Anforderung von Artikel 11 Teil 1 dieses Bundesgesetzes nicht erfüllt hat;

10) Tod eines Mitglieds der Gesellschaftskammer.

2. Die Befugnisse eines Mitglieds der Bürgerkammer werden in der in der Satzung der Bürgerkammer der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise ausgesetzt, wenn:

1) gegen ihn wurde der Vorwurf erhoben, eine Straftat gemäß dem in der Strafprozessgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren begangen zu haben;

2) Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen ihn in Form einer Verwaltungshaft;

3) Registrierung als Kandidat für das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation, als Kandidat für das Amt des Stellvertreters eines gesetzgebenden (repräsentativen) Organs der Staatsgewalt, als Kandidat für ein Wahlamt in einem lokalen Selbstverwaltungsorgan, als bevollmächtigter Vertreter oder ein bevollmächtigter Vertreter eines Kandidaten (einer politischen Partei) sowie im Falle seines Beitritts zur Initiativgruppe zur Durchführung eines Referendums in der Russischen Föderation.

Artikel 16 Die wichtigsten Arbeitsformen der öffentlichen Kammer

1. Die Hauptarbeitsformen der Bürgerkammer sind Plenarsitzungen der Bürgerkammer, Sitzungen des Rates der Bürgerkammer, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer.

2. Plenarsitzungen der Gesellschaftskammer finden mindestens zweimal im Jahr statt. Auf Beschluss des Rates der Gesellschaftskammer kann eine außerordentliche Plenarsitzung abgehalten werden.

3. Zur Erfüllung der der Bürgerkammer durch dieses Bundesgesetz übertragenen Aufgaben kann die Bürgerkammer:

1) Anhörungen zu gesellschaftlich wichtigen Themen abhalten;

2) Stellungnahmen zu Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation durch föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokale Regierungen abzugeben und diese Schlussfolgerungen an die zuständigen staatlichen Stellen oder Beamten zu übermitteln;

3) Durchführung einer Prüfung von Gesetzesentwürfen der Russischen Föderation über Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation, Entwürfen von Bundesverfassungsgesetzen und Bundesgesetzen, Entwürfen von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation und föderalen Exekutivorganen sowie Gesetzesentwürfen der Russischen Föderation Teilstaaten der Russischen Föderation und normative Rechtsakte der Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Entwürfe von Rechtsakten der Kommunalverwaltungen;

4) lädt die Leiter der föderalen Regierungsorgane, der Regierungsorgane der Teilstaaten der Russischen Föderation und der lokalen Regierungen zu Plenarsitzungen der öffentlichen Kammer ein;

5) entsenden Mitglieder der öffentlichen Kammer zur Teilnahme an der Arbeit der Ausschüsse und Kommissionen des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation sowie an Sitzungen der Kollegien föderale Exekutivorgane in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

6) Anträge an die öffentliche Kammer gemäß Artikel 24 dieses Bundesgesetzes senden. Zwischen den Plenarsitzungen der Bürgerkammer werden Anträge im Namen der Bürgerkammer vom Rat der Bürgerkammer übermittelt.

Artikel 17 Entscheidungen der öffentlichen Kammer

Entscheidungen der Gesellschaftskammer in Form von Schlussfolgerungen, Vorschlägen und Berufungen haben beratenden Charakter.

Artikel 18 Öffentliche Expertise

1. Die Bürgerkammer hat das Recht, durch Beschluss des Rates der Bürgerkammer eine Prüfung der Entwürfe von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation, der föderalen Exekutivorgane und der Gesetzesentwürfe der Teilstaaten der Russischen Föderation durchzuführen und normative Rechtsakte der Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Entwürfe von Rechtsakten der lokalen Regierungen oder im Zusammenhang mit der Berufung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, die Regierung der Russischen Föderation führt eine Prüfung von Entwürfen von Bundesverfassungsgesetzen und Bundesgesetzen, Entwürfen von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation und föderalen Exekutivorganen sowie von Gesetzesentwürfen durch konstituierende Einheiten der Russischen Föderation Föderation und regulatorische Rechtsakte der staatlichen Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, Entwürfe von Rechtsakten der lokalen Regierungen.

2. Auf Beschluss des Rates der Bürgerkammer prüft die Bürgerkammer Gesetzesentwürfe der Russischen Föderation über Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation, Entwürfe von Bundesverfassungsgesetzen und Bundesgesetzen, die folgende Themen betreffen:

1) staatliche Sozialpolitik und verfassungsmäßige Rechte der Bürger der Russischen Föderation im Bereich der sozialen Sicherheit;

2) Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie von Recht und Ordnung.

3. Zur Durchführung einer Prüfung bildet die Bürgerkammer eine Arbeitsgruppe, die das Recht hat:

1) Experten einbeziehen;

2) empfehlen, dass die Bürgerkammer sie an den Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, die Regierung der Russischen Föderation, föderale Exekutivorgane und staatliche Behörden der konstituierenden Einheiten entsendet der Russischen Föderation und der lokalen Regierungen einen Antrag auf Bereitstellung von Dokumenten und Materialien, die für die Durchführung von Gutachten erforderlich sind;

3) schlägt der Bürgerkammer vor, Mitglieder der Bürgerkammer zur Teilnahme an der Arbeit der Ausschüsse und Kommissionen des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation bei der Prüfung des Entwurfs zu entsenden Gesetze, die Gegenstand der Expertise sind;

4) schlägt der Bürgerkammer vor, Mitglieder der Bürgerkammer zu Sitzungen der Regierung der Russischen Föderation und der Kollegien der föderalen Exekutivorgane zu entsenden, bei denen Entwürfe von Rechtsakten behandelt werden, die Gegenstand von Fachwissen sind.

4. Nach Erhalt eines Antrags der Öffentlichen Kammer sind der Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation verpflichtet, der Öffentlichen Kammer die in der genannten Gesetzesentwürfe vorzulegen Anfrage, mit allen Notwendige Dokumente und Materialien sowie die Regierung der Russischen Föderation, föderale Exekutivbehörden, staatliche Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokale Regierungen – die im Antrag genannten Gesetzesentwürfe sowie die für die Prüfung erforderlichen Dokumente und Materialien bereitzustellen der von ihnen ausgearbeiteten Gesetzesentwürfe.

Artikel 19 Schlussfolgerungen der öffentlichen Kammer auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Prüfung

1. Schlussfolgerungen der Öffentlichen Kammer auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung von Gesetzesentwürfen der Russischen Föderation über Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation, Entwürfen von Bundesverfassungsgesetzen und Bundesgesetzen sowie Entwürfen von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation und föderale Exekutivorgane, Gesetzesentwürfe der Teilstaaten der Russischen Föderation und normative Rechtsakte von Organen der Staatsgewalt der Teilstaaten der Russischen Föderation, Entwürfe von Rechtsakten lokaler Selbstverwaltungsorgane haben beratenden Charakter und werden übermittelt entsprechend dem Präsidenten der Russischen Föderation, dem Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation, den föderalen Exekutivbehörden und den staatlichen Behörden der Teilstaaten Russische Föderation, lokale Regierungen.

2. Die Stellungnahmen der Öffentlichen Kammer, die auf den Ergebnissen der Prüfung von Gesetzesentwürfen der Russischen Föderation über Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation, Entwürfen von Bundesverfassungsgesetzen und Bundesgesetzen basieren, unterliegen der obligatorischen Prüfung in den Plenarsitzungen der Föderation Rat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation.

3. Die Schlussfolgerungen der Öffentlichen Kammer, die auf den Ergebnissen der Prüfung von Entwürfen von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation und der föderalen Exekutivorgane basieren, unterliegen einer obligatorischen Prüfung bzw. bei Sitzungen der Regierung der Russischen Föderation bzw. der Kollegien der zuständigen Bundesorgane.

4. Bei der Prüfung der Schlussfolgerungen der Öffentlichen Kammer auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung von Entwürfen einschlägiger Rechtsakte werden die Mitglieder der Öffentlichen Kammer zu den Plenarsitzungen des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation eingeladen Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation sowie zu Sitzungen der Regierung der Russischen Föderation und den Vorständen der föderalen Exekutivorgane.

5. Die Schlussfolgerungen der Öffentlichen Kammer, die auf den Ergebnissen der Prüfung von Entwürfen normativer Rechtsakte der staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation basieren, unterliegen der obligatorischen Prüfung durch die zuständigen staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation.

6. Die Schlussfolgerungen der öffentlichen Kammer, die auf den Ergebnissen der Prüfung von Gesetzesentwürfen der Kommunalverwaltungen beruhen, unterliegen der zwingenden Prüfung durch die zuständigen Kommunalverwaltungen.

Artikel 20

1. Der Rat der öffentlichen Kammer hat das Recht, beim Leiter des föderalen Exekutivorgans einen Vorschlag zur Bildung eines öffentlichen Rates unter diesem Organ zu beantragen.

2. Das Verfahren zur Bildung öffentlicher Räte unter föderalen Exekutivorganen wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Das Verfahren zur Bildung öffentlicher Räte unter föderalen Exekutivorganen, die vom Präsidenten der Russischen Föderation geleitet werden, wird vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt.

3. Die Leiter der Bundesorgane sorgen für die Beteiligung der Mitglieder der Gesellschaftskammer an der Arbeit der öffentlichen Räte der Bundesorgane.

Artikel 21 Unterstützung bürgerschaftlicher Initiativen durch die Gesellschaftskammer

1. Die Bürgerkammer sammelt und verarbeitet Informationen über die Initiativen von Bürgern der Russischen Föderation und öffentlichen Vereinigungen.

2. Die Bürgerkammer organisiert und führt Bürgerforen und Anhörungen zu aktuellen Fragen des öffentlichen Lebens durch.

3. Die Bürgerkammer informiert die Bürger der Russischen Föderation über die in Teil 1 dieses Artikels genannten Initiativen.

Artikel 22 Jahresbericht der Gesellschaftskammer

Die öffentliche Kammer erstellt und veröffentlicht jährlich in Zeitschrift Bericht der Öffentlichen Kammer über den Zustand der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation.

Artikel 23

1. Der Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation gewährleisten die Anwesenheit der Ausschüsse und Kommissionen des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation bei Plenarsitzungen und Sitzungen die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation aus vom Rat der Öffentlichen Kammer autorisierten Mitgliedern der Öffentlichen Kammer.

2. Die Regierung der Russischen Föderation gewährleistet die Anwesenheit der vom Rat der Öffentlichen Kammer autorisierten Mitglieder der Öffentlichen Kammer bei ihren Sitzungen.

3. Die föderalen Exekutivbehörden gewährleisten die Anwesenheit der vom Rat der Bürgerkammer genehmigten Mitglieder der Bürgerkammer bei den Sitzungen der Kollegien.

4. Das Verfahren für die Teilnahme von Mitgliedern der Bürgerkammer an Sitzungen der Kollegien der föderalen Exekutivorgane, die vom Präsidenten der Russischen Föderation geleitet werden, wird vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt. Die Anzahl der Vertreter der öffentlichen Kammer, die an der Arbeit eines Ausschusses oder einer Kommission des Föderationsrates der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation oder eines Ausschusses oder einer Kommission der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation teilnehmen, sowie in einer Vorstandssitzung des Bundesvollzugsorgans dürfen nicht mehr als fünf Personen anwesend sein.

Artikel 24 Bereitstellung von Informationen an die öffentliche Kammer

1. Bundesorgane der Staatsgewalt, Organe der Staatsgewalt der Teilstaaten der Russischen Föderation und Organe der kommunalen Selbstverwaltung sind verpflichtet, auf Verlangen der Bürgerkammer die für die Ausübung ihrer Befugnisse erforderlichen Auskünfte zu erteilen, mit Ausnahme von Informationen, die Staatsgeheimnisse und andere durch Bundesgesetze geschützte Geheimnisse darstellen.

2. Der Beamte, an den der Antrag der Bürgerkammer gerichtet ist, ist verpflichtet, spätestens dreißig Tage nach Eingang des Antrags und in von der Bürgerkammer bestimmten Ausnahmefällen spätestens vierzehn Tage darauf zu antworten. Die Antwort muss von dem Beamten, an den die Anfrage gerichtet ist, oder von der Person, die in seiner Eigenschaft handelt, unterzeichnet werden.

Artikel 25

Bundesorgane der Staatsgewalt, Organe der Staatsgewalt der Teilstaaten der Russischen Föderation und Organe der kommunalen Selbstverwaltung, ihre Beamten, andere staatliche und kommunale Bedienstete sind verpflichtet, die Mitglieder der Öffentlichen Kammer bei der Ausübung ihrer festgelegten Befugnisse zu unterstützen durch dieses Bundesgesetz.

Artikel 26 Apparat der öffentlichen Kammer

1. Die Geschäftsstelle der Bürgerkammer ist für die Sicherstellung der Tätigkeit der Bürgerkammer verantwortlich.

2. Das Büro der öffentlichen Kammer ist Regierungsbehörde, trägt ein Siegel mit dem Staatswappen der Russischen Föderation und ihrem Namen.

3. Der Leiter des Apparats der Bürgerkammer wird von der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag des Rates der Bürgerkammer ernannt und entlassen.

4. Im Namen des Rates der Bürgerkammer übt der Sekretär der Bürgerkammer die allgemeine Leitung der Tätigkeit des Apparates der Bürgerkammer aus.

Artikel 27 Informationsunterstützung für die Aktivitäten der Bürgerkammer

1. Für Informationsunterstützung Aktivitäten der Bürgerkammer und Zugang der Öffentlichkeit zu den von der Bürgerkammer behandelten Themen sowie zu den Ergebnissen der Arbeit der Bürgerkammer erstellen und pflegen die Mitarbeiter der Bürgerkammer die Website der Bürgerkammer in der internationale Computernetzwerk"Internet".

2. Allrussisch staatliche Organisationen Fernseh- und Radiosender müssen auf einem der gesamtrussischen Fernsehsender und auf einem der gesamtrussischen Radiosender wöchentlich Übersichtsinformationen und Bildungsprogramme nach einem von der Gesellschaftskammer genehmigten Plan ausstrahlen. Die Sendezeit auf jedem der angegebenen Fernseh- und Radiosender darf nicht weniger als 60 Minuten pro Monat betragen.

3. Die Öffentliche Kammer richtet gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eine Zeitschrift ein.

Artikel 28 Finanzielle Unterstützung Aktivitäten der Gesellschaftskammer

1. Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bürgerkammer werden im Bundeshaushalt für das entsprechende Jahr in einer gesonderten Zeile ausgewiesen.

2. Die finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Apparates der Bürgerkammer erfolgt im Rahmen der im Bundeshaushalt vorgesehenen Ausgaben für die Sicherstellung der Tätigkeit der Bürgerkammer.

Artikel 29 Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

Artikel 30 Übergangsbestimmungen

1. Der Präsident der Russischen Föderation nominiert innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes auf der Grundlage der Ergebnisse von Konsultationen mit öffentlichen Verbänden, Verbänden gemeinnütziger Organisationen, russischen Akademien der Wissenschaften und kreativen Gewerkschaften 42 Bürger der Russischen Föderation, die sich um Staat und Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, und lädt diese Bürger ein, der öffentlichen Kammer der ersten Zusammensetzung beizutreten. Das weitere Verfahren zur Bildung der Zusammensetzung der Bürgerkammer erfolgt gemäß Artikel 8 dieses Bundesgesetzes mit den in den Teilen 2 und 3 dieses Artikels festgelegten Einzelheiten.

2. Mitglieder der öffentlichen Kammer der ersten Zusammensetzung, die gemäß diesem Bundesgesetz vom Präsidenten der Russischen Föderation gemäß dem von ihnen festgelegten Auswahlverfahren genehmigt wurden, entscheiden über die Aufnahme von zweiundvierzig Vertretern aller – Russische öffentliche Vereinigungen als Mitglieder der öffentlichen Kammer. Das wettbewerbliche Auswahlverfahren wird der Öffentlichkeit spätestens zehn Tage vor Beginn seiner Durchführung über die Massenmedien kommuniziert.

3. Die vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Mitglieder der ersten Zusammensetzung der Öffentlichen Kammer entscheiden zusammen mit Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen, die als Mitglieder der Öffentlichen Kammer aufgenommen wurden, gemäß dem von ihnen festgelegten Verfahren über die Aufnahme von 42 Vertretern interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen in die Gesellschaftskammer. Dieses Verfahren wird der Öffentlichkeit spätestens zehn Tage vor Beginn seiner Umsetzung über die Medien kommuniziert.

4. Öffentlichen Vereinigungen, die weniger als ein Jahr vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingetragen sind, ist es untersagt, Kandidaten für Mitglieder der öffentlichen Kammer der ersten Zusammensetzung zu nominieren.

5. Innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der ersten Plenarsitzung der ersten Zusammensetzung der Bürgerkammer erstellen die Mitarbeiter der Bürgerkammer eine Website der Bürgerkammer im internationalen Computernetzwerk „Internet“.

Der Präsident
Russische Föderation
V. Putin

Öffentliche Kammer der Russischen Föderation (inoffiziell Abk. Die Öffentliche Kammer (RF OP) ist ein 2005 gegründetes Beratungs- und Beratungsgremium in der Russischen Föderation. Mitglieder der Gesellschaftskammer erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Die öffentliche Kammer selbst ist jedoch eingeschaltet öffentliche Finanzierung und beteiligt sich daran öffentliche Auftragsvergabe auf Augenhöhe mit den Bundesbehörden.

Bürgerkammer der Russischen Föderation
Gründungstag 1. Juli 2005
Typ Aus dem Bundeshaushalt finanziertes beratendes Landesgremium
Zahl der Teilnehmer 168
Sekretär Fadeev Valery Alexandrovich
125993, Moskau, Miusskaya-Platz, 7, Gebäude 1.
Webseite oprf.ru
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Geschichte

In Russland wurde die Öffentliche Kammer auf Bundesebene 1994 auf Anordnung des Präsidenten der Russischen Föderation gegründet und erhielt den Namen „Öffentliche Kammer unter dem Präsidenten der Russischen Föderation“. Im Jahr 1996 wurde die Öffentliche Kammer durch ein Dekret von Präsident B. Jelzin in einen Politischen Beirat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation umgewandelt. Im Jahr 2000 wurde dieses Gremium durch ein Dekret von Präsident W. Putin abgeschafft.

Die moderne „Öffentliche Kammer“ wurde 2005 gegründet und nahm im Januar 2006 ihre Arbeit auf. Die Gesellschaftskammer wird alle drei Jahre gewählt (bis 2012 alle zwei Jahre).

Das Verfahren für die Tätigkeit der Kammer, das Verfahren zur Beschlussfassung durch sie und die Abhaltung von Plenarsitzungen werden durch die Geschäftsordnung der Gesellschaftskammer geregelt.

Die Verordnung wurde auf der Plenarsitzung der Bürgerkammer der Russischen Föderation am 22. Januar 2006 angenommen, legt die Regeln für die interne Organisation fest und legt das Verfahren für die Tätigkeit der Bürgerkammer, ihrer Organe, Mitglieder und Mitarbeiter gemäß den Bundesvorschriften fest Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. April 2005 „Über die Bürgerkammer der Russischen Föderation“. Am 21. Dezember 2015 wurde durch Beschluss der Bürgerkammer der Russischen Föderation die Geschäftsordnung der Bürgerkammer der Russischen Föderation in einer neuen Fassung angenommen.

Verbindung

Die Öffentliche Kammer wird wie folgt gebildet: Nach Konsultationen ernennt der Präsident Russlands 40 Mitglieder der Kammer. Diese wiederum müssen dem Vorschlag innerhalb von 30 Tagen zustimmen oder ihn ablehnen. Danach genehmigt der Präsident durch sein Dekret endgültig 40 Mitglieder der öffentlichen Kammer.

In der nächsten Phase wählen die öffentlichen Kammern der Teilstaaten der Russischen Föderation aus ihrer Zusammensetzung durch geheime alternative Abstimmung einen Vertreter der öffentlichen Kammer mit einwandfreiem Ruf in ihren Sitzungen mit der Mehrheit der Stimmen aus der Gesamtzahl der Mitglieder der Russischen Föderation zuständigen öffentlichen Kammern. Gleichzeitig kann ein Mitglied der öffentlichen Kammer nicht gleichzeitig Leiter der öffentlichen Kammer einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation sein. Wenn der Vorsitzende der öffentlichen Kammer einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation in die Bürgerkammer gewählt wird, ist er verpflichtet, auf seine Befugnisse als Vorsitzender der öffentlichen Kammer einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu verzichten.

Zur Bestimmung werden 43 Vertreter gesamtrussischer öffentlicher Verbände und anderer gemeinnütziger Organisationen, Mitglieder der Bürgerkammer der aktuellen Zusammensetzung sowie vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigte Mitglieder der Bürgerkammer zusammen mit ernannt Mitglieder der Bürgerkammer aus den Bürgerkammern der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation bilden gemäß den Bestimmungen der Bürgerkammer der Russischen Föderation eine neue Zusammensetzung einer Arbeitsgruppe zur Organisation und Durchführung eines Wettbewerbs zur Auswahl von vierzig Personen -drei Mitglieder der öffentlichen Kammer aus gesamtrussischen öffentlichen Verbänden und anderen gemeinnützigen Organisationen. Der Arbeitsgruppe gehören sechs Mitglieder der aktuellen Bürgerkammer, drei Mitglieder der Bürgerkammer aus dem Kreis der vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Mitglieder der Bürgerkammer und drei Mitglieder der Bürgerkammer aus den Bürgerkammern der Teilstaaten an der Russischen Föderation.

Allrussische öffentliche Verbände und andere gemeinnützige Organisationen senden Anträge an die Arbeitsgruppe zur Nominierung ihrer Vertreter in die Gesellschaftskammer.

Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung des Internet-Votings unter Verwendung der Internetressource „Russian Public Initiative“ ernennt die Arbeitsgruppe drei Vertreter gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen und anderer gemeinnütziger Organisationen in jede Richtung in die Bürgerkammer soziale Aktivitäten wer die Mehrheit der Stimmen erhalten hat (in absteigender Reihenfolge der Stimmenzahl), sowie ein Vertreter einer gesamtrussischen öffentlichen Vereinigung oder einer anderen gemeinnützige Organisation, die die Mehrheit der Stimmen unter Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen und anderer gemeinnütziger Organisationen gewann, die in ihren Bereichen öffentlicher Tätigkeit den vierten Platz belegten.

Gemäß dem Bundesgesetz Nr. 294-FZ vom 2. November 2013 besteht die Gesellschaftskammer nun aus 168 (bisher 166) Mitgliedern, die drei gleichberechtigte Gruppen vertreten. Dies sind 85 Vertreter regionaler öffentlicher Kammern; 40 Bürger der Russischen Föderation, die vom Präsidenten der Russischen Föderation per Dekret anerkannt werden; 43 Vertreter gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen und anderer gemeinnütziger Organisationen (ermittelt auf der Grundlage der Abstimmungsergebnisse der Mitglieder der Bürgerkammer der Russischen Föderation, genehmigt vom Präsidenten der Russischen Föderation, und der Mitglieder der Bürgerkammer der Russischen Föderation). Russische Föderation aus den öffentlichen Kammern der Teilstaaten der Russischen Föderation).

Gemäß dem Bundesgesetz „Über die öffentliche Kammer der Russischen Föderation“ ist es nicht gestattet, Kandidaten für Kammermitglieder durch Organisationen zu nominieren, gegenüber denen eine Abmahnung wegen der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten ausgesprochen wurde, sowie Organisationen, deren Aktivitäten vom Gericht gemäß dem Gesetz „Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten“ eingestellt wurden.

Gemäß der Geschäftsordnung der Bürgerkammer beteiligen sich die Mitglieder der Kammer persönlich an deren Arbeit, üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, haben gleiche Rechte bei der Beratung und Annahme von Beschlüssen der Bürgerkammer und haben das Recht zu wählen und in Wahlämter und Gremien der Bürgerkammer gewählt zu werden.

Für die Wahlen zur Bürgerkammer im Jahr 2017 wurde die bisherige Internetwahl abgeschafft.

  • Bürgerkammer der Russischen Föderation der fünften Zusammensetzung

Ein erheblicher Teil der Mitglieder der Gesellschaftskammer ist an keiner Tätigkeit in ihr beteiligt. Der ehemalige Sekretär der Gesellschaftskammer, Alexander Brechalov, sagte, dass etwa die Hälfte der Mitglieder der Kammer nichts tue. Laut Brechalovs Nachfolger Valery Fadeev ist es unmöglich, solche Mitglieder der Gesellschaftskammer zur Arbeit zu zwingen oder sie aus ihrer Zusammensetzung auszuschließen.

Aktivität

Gemäß dem Bundesgesetz „Über die Öffentliche Kammer der Russischen Föderation“ zielen die Aktivitäten der Öffentlichen Kammer darauf ab, die Interessen von Bürgern, öffentlichen Verbänden, staatlichen Behörden und der lokalen Selbstverwaltung zu koordinieren, um die wichtigsten Fragen zu lösen wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Gewährleistung der nationalen Sicherheit, Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger, der verfassungsmäßigen Ordnung und der demokratischen Grundsätze für die Entwicklung der Zivilgesellschaft im Land.

Die Gesellschaftskammer führt eine öffentliche Prüfung des Sozialen durch bedeutende Projekte Bundesgesetze, Gesetzesentwürfe der Teilstaaten der Russischen Föderation, Entwürfe von Rechtsakten der Exekutivbehörden der Russischen Föderation und Entwürfe von Rechtsakten der lokalen Regierungen.

Die Arbeit der öffentlichen Kammer erfolgt in Übereinstimmung mit dem jährlich genehmigten Aktionsplan der öffentlichen Kammer und dem öffentlichen Gutachtenplan.

Der Rat der Bürgerkammer genehmigt jährlich den Aktionsplan der Bürgerkammer und den Plan der öffentlichen Expertise auf der Grundlage der Vorschläge von Kommissionen und Arbeitsgruppen, und die Geschäftsstelle der Bürgerkammer wird beauftragt, die Arbeit an diesen Plänen zu organisieren.

Projekt „Perspektive“

Am 20. Mai 2016 veröffentlichte der Sekretär der Kammer A. V. Brechalov auf der Website der Bürgerkammer der Russischen Föderation einen Aufruf an die Bürger der Russischen Föderation, am 22. Mai bei den Vorwahlen abzustimmen. A. V. Brechalov versicherte den Russen, dass sie in den Vorwahlen „genau diejenigen auswählen könnten, die sie bei den bevorstehenden Wahlen als Kandidaten der Partei „Einiges Russland“ in ihrer Region sehen wollen“. Die Reden von A. V. Brechalov und anderen Mitgliedern der öffentlichen Kammern zur Unterstützung der Vorwahlen „Einiges Russland“ lösten negative Reaktionen aus. Das ehemalige Mitglied der Öffentlichen Kammer der Russischen Föderation, E. Lukyanova, bezeichnete die Kampagne von Mitgliedern der föderalen und regionalen öffentlichen Kammern für die Teilnahme an den Vorwahlen als illegal und wies darauf hin, dass „Mitglieder der Öffentlichen Kammer kein Recht haben, irgendeine Form der Unterstützung politischer Organisationen zuzulassen.“ Parteien.“

An den Vorwahlen von „Einiges Russland“ zur Staatsduma im Jahr 2016 nahmen die folgenden Mitglieder der Bürgerkammer der Russischen Föderation als Kandidaten teil, wie den Wählern auf der Website der Kammer mitgeteilt wurde (unter Angabe der Wahlkreise, in denen diese Personen nominiert wurden): :

Struktur

Im Jahr 2006 wurde auf der ersten Plenarsitzung der Gesellschaftskammer ihre Struktur festgelegt. Es wurde beschlossen, Kommissionen entsprechend den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Lebens zu bilden. Derzeit gibt es in der Kammer 18 aktive Kommissionen. Um die dringendsten und aktuellsten Probleme zeitnah zu lösen, wurde der Rat der öffentlichen Kammer geschaffen. Ihr gehören stellvertretende Sekretäre des OP RF und Vorsitzende aller Kommissionen an. Jedes Mitglied der Gesellschaftskammer ist Mitglied einer Kommission mit entscheidender Stimme und kann auf Wunsch auch Mitglied anderer Kommissionen mit beratender Stimme sein.

Dem Rat der Gesellschaftskammer gehören an: Ehrensekretär der Gesellschaftskammer; Sekretär der öffentlichen Kammer; Erster stellvertretender Sekretär der öffentlichen Kammer; stellvertretende Sekretäre der öffentlichen Kammer; Vorsitzende der Kommissionen der Gesellschaftskammer; Leiter des Büros der öffentlichen Kammer. Der Rat der Gesellschaftskammer tagt in der Regel alle zwei Wochen.

Provisionen

Durch Beschluss der Gesellschaftskammer gebildete Kommissionen und kommissionsübergreifende Arbeitsgruppen werden für einen Zeitraum gebildet, der die Amtszeit der Gesellschaftskammer der nächsten Zusammensetzung nicht überschreitet. Die Anzahl der Mitglieder jeder Kommission wird vom Rat der öffentlichen Kammer festgelegt, darf jedoch nicht weniger als 5 Kammermitglieder betragen. Ein Mitglied der Gesellschaftskammer kann nur Mitglied einer Kommission sein. Ein Mitglied der Kommission hat das Recht, sich mit beratender Stimme an der Arbeit anderer Kommissionen und an der Arbeit kommissionsübergreifender Arbeitsgruppen zu beteiligen. Der Kommission dürfen nicht der Sekretär der Gesellschaftskammer, der erste Stellvertreter und die stellvertretenden Sekretäre der Gesellschaftskammer angehören.

Die Kommissionssitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt. Informationen über die Arbeit der Kommission werden auf der Website der Gesellschaftskammer veröffentlicht.

Informationen über die Arbeit der Kommission werden auf der Website der Kammer veröffentlicht. Eine Sitzung der Kommission der Gesellschaftskammer ist befugt, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder anwesend ist.

Durch Beschluss der Gesellschaftskammer der sechsten Einberufung (2017–2020) wurden 19 Kommissionen gebildet.

  • Kommission für den Schutz der Gesundheit der Bürger und die Entwicklung des Gesundheitswesens, Vorsitzender – Bokeria Leo Antonovich;
  • Kommission für Körperkultur und Förderung eines gesunden Lebensstils, Vorsitzende - Viner-Usmanova Irina Alexandrowna;
  • Kommission für Ökologie und Umweltschutz, Vorsitzende – Dudareva Albina Evgenievna;
  • Kommission für öffentliche Kontrolle, öffentliche Expertise und Interaktion mit öffentlichen Räten, Vorsitzender – Grib Vladislav Valeryevich;
  • Kommission für territoriale Entwicklung und lokale Selbstverwaltung, Vorsitzender – Andrey Maksimov;
  • Kommission für Wohltätigkeit, politische Bildung und soziale Verantwortung, Vorsitzender – Tkachenko Alexander Evgenievich;
  • Kommission für Jugendangelegenheiten, Entwicklung von Freiwilligenarbeit und patriotischer Bildung, Vorsitzende – Tsunaeva Elena Moiseevna;
  • Kommission für die Entwicklung der öffentlichen Diplomatie, der humanitären Zusammenarbeit und der Bewahrung traditioneller Werte, Vorsitzende – Sutormina Elena Vasilievna;
  • Kommission für Sicherheit und Interaktion mit dem PMC, Vorsitzender – Kannabikh Maria Valerievna;
  • Kommission zur Unterstützung von Familie, Mutterschaft und Kindheit, Vorsitzende – Diana Gudaevna Gurtskaya;
  • Kommission zur Harmonisierung interethnischer und interreligiöser Beziehungen, Vorsitzender - Diskin Iosif Evgenievich;
  • Kommission für die Entwicklung der Informationsgesellschaft, Massenmedien und Massenkommunikation, Vorsitzender – Primakow Evgeny Aleksandrovich;
  • Kommission für die Entwicklung der Kultur und die Bewahrung des geistigen Erbes, Vorsitzender - Kovalchuk Andrey Nikolaevich;
  • Kommission für die Entwicklung von Bildung und Wissenschaft, Vorsitzender - Pogosyan Mikhail Aslanovich;
  • Kommission für die Entwicklung der Wirtschaft, des Unternehmertums, der Dienstleistungen und des Verbrauchermarktes, Vorsitzender – Aljoschin Boris Sergejewitsch;
  • Kommission für Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen, Bau und Straßen, Vorsitzender - Shpektor Igor Leonidovich;
  • Kommission für Sozialpolitik, Arbeitsbeziehungen, Interaktion mit Gewerkschaften und Unterstützung für Veteranen, Vorsitzende – Pochinok Natalya Borisovna;
  • Kommission für die Entwicklung des Non-Profit-Sektors und die Unterstützung sozial orientierter NGOs, Vorsitzende - Topoleva-Soldunova Elena Andreevna;
  • Kommission für die Entwicklung des agroindustriellen Komplexes und der ländlichen Gebiete, Vorsitzende - Uvarkina Evgenia Yuryevna.

Arbeitsgruppen

Zur öffentlichen Prüfung von Entwürfen normativer Rechtsakte sowie zu anderen Zwecken können Arbeitsgruppen gebildet werden, bei denen es sich um vorübergehende Arbeitsorgane der Gesellschaftskammer handelt.

Die Arbeitsgruppe zur Durchführung einer öffentlichen Prüfung wird von der für die Durchführung einer öffentlichen Prüfung zuständigen Kommission der Gesellschaftskammer gebildet. Die Zusammensetzung einer solchen Arbeitsgruppe wird vom Rat der Gesellschaftskammer genehmigt.

Über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zu anderen Zwecken entscheidet der Rat der Bürgerkammer auf Vorschlag der Kommission der Bürgerkammer. Die Leiter solcher Arbeitsgruppen werden vom Rat der Gesellschaftskammer genehmigt.

Büro der Kammer

Das Büro der Bürgerkammer ist gemäß dem Bundesgesetz „Über die Bürgerkammer der Russischen Föderation“ eine staatliche Einrichtung und bietet organisatorische, rechtliche, analytische, informative, dokumentarische, finanzielle und logistische Unterstützung für die Aktivitäten der Bürgerkammer Kammer, Beauftragter des Präsidenten der Russischen Föderation für die Rechte des Kindes. Die Geschäftsstelle der Bürgerkammer prüft vorläufig die bei der Bürgerkammer eingegangenen Beschwerden von Bürgern und Organisationen, leitet diese Beschwerden an die zuständigen Organe der Bürgerkammer weiter, in deren Namen sie Veranstaltungen durchführt und Antwortentwürfe vorbereitet.

Funktionale Verantwortlichkeiten strukturelle Unterteilungen Das Büro der öffentlichen Kammer wird allen Mitgliedern der Kammer zur Kenntnis gebracht. Der Leiter der Verwaltung der Gesellschaftskammer informiert die Mitglieder der Kammer jährlich über die Tätigkeit der Verwaltung.

Durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1687-r vom 04.08.2017 „Über die Leitung der föderalen Staatsinstitution“ Apparat der öffentlichen Kammer der Russischen Föderation wurde Pavel Viktorovich Andreev zum Leiter des Apparats der Öffentlichkeit ernannt Kammer.

Zusammenarbeit

Die Öffentliche Kammer kann in ihre Arbeit öffentliche Verbände, andere gemeinnützige Organisationen und andere Vereinigungen von Bürgern der Russischen Föderation einbeziehen, deren Vertreter nicht zu ihrer Zusammensetzung gehören. Die Entscheidung über die Beteiligung öffentlicher Vereine, anderer gemeinnütziger Organisationen und anderer Bürgervereinigungen der Russischen Föderation an der Arbeit der Öffentlichen Kammer, deren Vertreter nicht zu ihrer Zusammensetzung gehören, wird vom Rat der Öffentlichen Kammer getroffen. In seinem Interview mit dem russischen Magazin Reporter nach seiner Wahl zum Sekretär der Gesellschaftskammer erklärte Valery Fadeev 2017, dass Aktivisten, die gegen die Behörden kämpfen, „nicht unsere Partner“ seien. Der Journalist der Veröffentlichung fragte nach dem Grund für eine solche Position, aber Fadeev antwortete: „Verwechseln Sie Aktivismus nicht mit Provokation.“

Die internationale Zusammenarbeit

Seit 2011 ist die Kammer Mitglied des Präsidiums der International Association of Economic and Social Councils and Similar Institutions (IAESSI), mit dem Europäischen Sozioökonomischen Komitee wurde ein Memorandum unterzeichnet. Im Jahr 2013 leitete Russland die AICESIS. Im Jahr 2015 übertrug sie ihre Befugnisse auf die Dominikanische Republik.

Management

Die Gesellschaftskammer wird von einem Sekretär geleitet.

Seit dem 19. Juni 2017 ist die Position von Valery Alexandrovich Fadeev besetzt.

Der Sekretär der Gesellschaftskammer wird aus der Mitte der Mitglieder der Gesellschaftskammer in offener Abstimmung auf der ersten Plenarsitzung der Gesellschaftskammer gewählt. Die Gesellschaftskammer kann eine offene Abstimmung beschließen. Ein zur Wahl zum Sekretär der Bürgerkammer vorgeschlagenes Mitglied der Bürgerkammer hat das Recht, Selbstablehnung zu erklären. Der Antrag auf Selbstaustritt wird ohne Diskussion und Abstimmung angenommen. Während der Diskussion, die für alle Kandidaten stattfindet, die sich bereit erklärt haben, zum Sekretär der öffentlichen Kammer gewählt zu werden, sprechen die Kandidaten in einer Sitzung der Kammer und beantworten Fragen von Mitgliedern der öffentlichen Kammer. Mitglieder der öffentlichen Kammer haben das Recht, „für“ oder „gegen“ den Kandidaten zu sprechen; danach wird die Diskussion beendet. Der Sekretär der Gesellschaftskammer gilt als gewählt, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Kammermitglieder für ihn gestimmt hat. Der Sekretär der Gesellschaftskammer wird für die Dauer seines Amtes als Mitglied der Gesellschaftskammer gewählt.

Befugnisse des Sekretärs

Der Sekretär der Gesellschaftskammer ist für die Geschäftsordnung der Gesellschaftskammer zuständig; organisiert die Arbeit des Rates der Gesellschaftskammer und leitet dessen Sitzungen; führt die allgemeine Verwaltung der Aktivitäten des Büros der öffentlichen Kammer durch, koordiniert die wichtigsten Dokumente, die seine Aktivitäten regeln; erstellt den Entwurf der Tagesordnung für die Sitzung der Gesellschaftskammer; unterzeichnet Entscheidungen, Berufungen, Einladungen und andere von der Öffentlichen Kammer, dem Rat der Öffentlichen Kammer angenommene Dokumente sowie Anfragen der Öffentlichen Kammer, die an Bundesbehörden, Regierungsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, lokale Behörden, Staat und kommunale Organisationen; bereitet Rechnungen und andere Dokumente vor, die zur Prüfung auf einer Sitzung des Rates der Gesellschaftskammer eingehen; sendet Rechnungen und andere bei der Bürgerkammer eingegangene Dokumente an die Kommissionen der Bürgerkammer; vertritt das Haus; übermittelt die Schlussfolgerungen der öffentlichen Kammer zu den Ergebnissen der Prüfung von Gesetzesentwürfen der Russischen Föderation über Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation; übermittelt die Schlussfolgerungen der öffentlichen Kammer zu Gesetzesverstößen; Zeichen Verwaltungsdokumente, im Namen der Gesellschaftskammer versandte Dokumente; beteiligt sich gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation an der Bildung öffentlicher Überwachungskommissionen.

Ehrensekretär

Der Ehrensekretär der Gesellschaftskammer wird aus der Mitte der Mitglieder der Gesellschaftskammer in offener Abstimmung auf der ersten Plenarsitzung der Gesellschaftskammer gewählt. Die Kandidatur des Ehrensekretärs der Gesellschaftskammer wird von den Mitgliedern der Gesellschaftskammer vorgeschlagen. Gleichzeitig hat jedes Mitglied der Gesellschaftskammer das Recht, nur einen Kandidaten vorzuschlagen. Der Ehrensekretär der Gesellschaftskammer muss einen tadellosen Ruf haben und unter seinen Kollegen bedingungslose Autorität genießen. Der Ehrensekretär ist Mitglied des Rates der Gesellschaftskammer mit entscheidender Stimme. Befugnisse des Ehrensekretärs der Gesellschaftskammer: vertritt die Gesellschaftskammer in den Beziehungen zu internationalen, ausländischen und inländischen Organisationen, beteiligt sich an der Arbeit internationaler Organisationen sowie an der Arbeit internationaler Konferenzen, Tagungen und anderer Veranstaltungen; vertritt die Bürgerkammer in den Beziehungen zum Staat und Magistrat Macht, politische, soziale und kommerzielle Organisationen, Massenmedien; führt die Vergabe öffentlicher Auszeichnungen durch, die von der Gesellschaftskammer eingerichtet werden; übt im Namen des Rates der Gesellschaftskammer weitere Befugnisse aus.

Ehrenpräsident des Bundeslandes Haushaltsinstitution„Nationales Forschungszentrum „Kurchatov-Institut“, Akademiker Russische Akademie Wissenschaften Welichow Jewgeni Pawlowitsch wurde am 16. Juni 2014 auf der ersten Plenarsitzung der Kammer zum Ehrensekretär der neuen Bürgerkammer der Russischen Föderation gewählt.

Hauswahlen

Im Jahr 2014 fanden die ersten Online-Wahlen für einen Teil der Bürgerkammer statt. 266 Kandidaten bewarben sich um 42 Sitze, wählen durften nur diejenigen, die auf dem Portal für öffentliche Dienste registriert waren. Für die Registrierung war es notwendig, einen Online-Fragebogen auszufüllen (ein Reisepass und SNILS sind erforderlich) und ein Zugangspasswort in der Rostelecom-Filiale zu erhalten; im beschleunigten Modus können Sie sich im Gebäude der Kammer registrieren. Beim Internet-Voting im Jahr 2014 kam es laut mehreren Medienberichten zu einem starken Stimmenzuwachs bei einer Reihe von Kandidaten, die sich nicht aktiv beteiligten Wahlkampagne, sowie Vorwürfe der Nutzung von Verwaltungsressourcen in Moskau und St. Petersburg (Massentransport von Personen gegen Bezahlung ihrer Dienste nach der Abstimmung sowie Verwendung von Statisten). Die Internetabstimmung zur Bürgerkammer der Russischen Föderation der VI. Zusammensetzung im Jahr 2017 fand nicht statt, da sie abgesagt wurde.

Regionale öffentliche Kammern

Finanzierung

Seit 2013 wird die Bürgerkammer aus dem Bundeshaushalt finanziert: Die bereitgestellten Mittel wurden zur Bezahlung von Dienstreisen der Mitglieder der Bürgerkammer, zur Abhaltung von Sitzungen und zur Instandhaltung des Kammerapparats verwendet.

Berichte der öffentlichen Kammer

Bewertungen

Soziologische Studien zeigen, dass das Vertrauen der überwiegenden Mehrheit der Russen in die Öffentliche Kammer äußerst gering ist und die Mehrheit der Bevölkerung des Landes nichts von der Existenz dieser Einrichtung weiß. Eine Umfrage der Public Opinion Foundation aus dem Jahr 2012 ergab, dass nur 3 % der Befragten die Tätigkeit der Kammer positiv bewerten und 54 % überhaupt nichts von ihrer Existenz wussten. Ähnliche Ergebnisse zeigte eine vom Levada-Zentrum im Februar 2014 durchgeführte Studie: 53 % der Befragten hörten von der Existenz der öffentlichen Kammer, und 11 % der Befragten halten ihre Aktivitäten für nützlich für das Land.

Kritik

Formal wurde die Öffentliche Kammer gegründet, um die Bedürfnisse und Interessen der Bürger der Russischen Föderation zu berücksichtigen, ihre Rechte und Freiheiten sowie die Rechte öffentlicher Vereinigungen zu schützen. Formal sollte die Gesellschaftskammer keine der politischen Parteien unterstützen. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Beispielsweise unterstützte die Gesellschaftskammer im Mai 2016 die Vorwahlen der Partei „Einiges Russland“, indem sie vor Beginn der Abstimmung positive Artikel über diese parteiinterne Veranstaltung veröffentlichte und sich für einige Teilnehmer dieser parteiinternen Veranstaltung einsetzte. Viele russische nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen betrachten die Aktivitäten der Öffentlichen Kammer als Nachahmung [ ] . Die Bürgerkammer legt jährlich einen Bericht über den Zustand der Zivilgesellschaft in Russland vor, der nicht von Mitgliedern der Kammer erstellt, sondern im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt wird kommerzielle Struktur, was möglicherweise nicht den Menschenrechten entspricht (z. B. wurde der Bericht im Jahr 2016 einem Unternehmen anvertraut, das sich mit Schneiderei beschäftigt).

Die Bürgerkammer der Russischen Föderation wird von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Russland kritisiert. Im Jahr 2016 stellte Valery Borshchev, ein Vertreter der Moskauer Helsinki-Gruppe, fest, dass die Bürgerkammer nie die Meinung großer gemeinnütziger Menschenrechtsorganisationen berücksichtigt habe und „sich stets von der Gesellschaft distanziert“. Der Leiter der Bewegung „Für Menschenrechte“ Lev Ponomarev sagte: „Das OP wurde von oben geschaffen und wir waren von Anfang an gegen sein Erscheinen.“

TASS-DOSIER. Am 19. Juni 2017 wählte die Bürgerkammer der Russischen Föderation der neuen, sechsten Einberufung auf ihrer ersten Plenarsitzung den Journalisten Valery Fadeev zu ihrem Sekretär.

Valery Alexandrovich Fadeev wurde am 10. Oktober 1960 in Taschkent, Usbekische SSR (heute Republik Usbekistan) geboren.

1983 schloss er sein Studium an der Fakultät für Kontroll- und Angewandte Mathematik des Moskauer Instituts für Physik und Technologie (MIPT) in Dolgoprudny, Region Moskau, ab.

Von 1983 bis 1984 arbeitete er im Almaz Central Design Bureau (heute Almaz Research and Production Association, benannt nach Akademiker A. A. Raspletin).

1984-1986 diente in den strategischen Raketentruppen der Streitkräfte der UdSSR.

Von 1986 bis 1988 - Forscher am Rechenzentrum der Akademie der Wissenschaften der UdSSR (Akademie der Wissenschaften der UdSSR; jetzt - Rechenzentrum benannt nach A. A. Dorodnitsyn von der Russischen Akademie der Wissenschaften). Arbeitete an der Makroökonomie.

1988-1990. arbeitete am Institut für Energieforschung der Akademie der Wissenschaften der UdSSR. 1990-1992 - Leitender Forscher am Institut für Marktprobleme der Akademie der Wissenschaften der UdSSR.

1993 wechselte er zum Experteninstitut des Russischen Verbandes der Industriellen und Unternehmer („Exin“; heute – Wissenschafts- und Bildungsstiftung „Experteninstitut“). 1993-1995 war der stellvertretende Direktor von „Exin“ Jewgeni Jasin.

Zur gleichen Zeit 1992-1995. - Experte, wissenschaftlicher Herausgeber der Zeitschrift „Kommersant-Weekly“ des Verlags „Kommersant“. 1995 verließ er die Redaktion zusammen mit einer Reihe von Mitarbeitern, darunter dem Gründer von Kommersant-Weekly CJSC Mikhail Rogozhnikov. Er beteiligte sich an der Erstellung einer neuen analytischen Publikation – der Zeitschrift „Expert“.

Von 1995 bis 1998 war er wissenschaftlicher Redakteur, der erste stellvertretende Chefredakteur der Zeitschrift „Expert“ war Michail Rogoschnikow, seit 1996 Nikita Kirichenko.

1998 arbeitete er nebenberuflich als Ivan Laptev, erster stellvertretender Chefredakteur der Zeitung Izvestia.

Seit November 1998 - Chefredakteur Zeitschrift „Experte“.

In den Jahren 2001-2004 - einer der Mitbegründer, Co-Vorsitzender des Allrussischen öffentliche Organisation„Geschäft Russland“.

Seit Juli 2006 - Generaldirektor, Miteigentümer der ZAO Mediaholding Expert. Schöpfer des Fernsehsenders Expert-TV.

In den Jahren 2006-2014 war Mitglied der öffentlichen Kammer der Russischen Föderation der ersten bis vierten Kompositionen (OP RF). Er trat der OP im Rahmen der Präsidentschaftsquote bei. In den Jahren 2006-2008 war stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Globalismus und nationale Entwicklungsstrategie. Im Jahr 2008-2014 leitete die Kommission für wirtschaftliche Entwicklung und Unterstützung des Unternehmertums und war Mitglied des Rates des OP. Er war einer der Entwickler des Gesetzes „Über die öffentliche Kammer der Russischen Föderation“.

2008 wurde er zum Präsidenten der Allrussischen Organisation der Medienschaffenden „Mediasoyuz“ gewählt. Leiter der Gilde für Wirtschaftsjournalismus bei Media Union.

Seit 20. Oktober 2011 - Mitglied des Aufsichtsrats - Vorsitzender des Expertenrats der Agentur für strategische Initiativen.

Seit 2011 - Mitglied des Zentralen Hauptquartiers der Allrussischen Volksfront. Leiter der ONF-Arbeitsgruppe „Qualität des Alltags“.

2012 wurde er einer der Vertrauten des Präsidentschaftskandidaten Wladimir Putin.

Seit Oktober 2014 - Moderator der sozialen und politischen Talkshow „The Structure of the Moment“ auf Channel One. Im September 2016 wurde er anstelle von Irada Zeynalova Moderator der Sonntagsausgabe der Fernsehsendung Vremya. Am 15. Dezember 2016 nahm er als Vertreter von Channel One an der jährlichen Sendung „Gespräch mit Dmitri Medwedew“ teil.

Im Jahr 2015 trat er der abteilungsübergreifenden Gruppe für Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen der russischen Regierung bei.

Im Mai 2016 nahm er an der Vorabstimmung der Partei „Einiges Russland“ zur Auswahl von Kandidaten für Abgeordnete der Staatsduma der Russischen Föderation aus der Republik Komi teil. Nach dem Abstimmungsergebnis belegte er den sechsten Platz, er wurde nicht in die endgültige Kandidatenliste aufgenommen.

Am 20. März 2017 wurde er per Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation als Mitglied der öffentlichen Kammer der Russischen Föderation der sechsten Zusammensetzung anerkannt.

Direktor der autonomen Non-Profit-Organisation „Institute of Public Design“.

Mitglied des Ältestenrats der Allrussischen öffentlichen Organisation „Business Russia“.

Er ist Mitglied des Obersten Rates der Allrussischen politischen Partei „Einiges Russland“. Co-Koordinator der liberalen Plattform der Partei.

Mitglied des Kuratoriums der Volnoe Delo Foundation von Oleg Deripaska. Mitglied des Koordinierungsausschusses zur Förderung sozialer, pädagogischer, informativer, kultureller und anderer Initiativen unter der Schirmherrschaft der Russisch-Orthodoxen Kirche.

Verheiratet. Ehefrau - Tatyana Igorevna Gurova (geb. 1963), Miteigentümerin der Medienholding „Expert“, erste stellvertretende Chefredakteurin der Zeitschrift „Expert“.

Öffentliche Kammer- ein Beratungsgremium, das für die Kommunikation zwischen der Zivilgesellschaft und Regierungsbeamten geschaffen wurde.

Die öffentliche Kammer ist aufgerufen, die Koordinierung der gesellschaftlich bedeutsamen Interessen der Bürger der Russischen Föderation, öffentlicher Verbände, staatlicher Behörden und lokaler Regierungen sicherzustellen, um die wichtigsten Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu lösen, die nationale Sicherheit zu gewährleisten, die Rechte zu schützen und Freiheiten der Bürger der Russischen Föderation, die Verfassungsordnung der Russischen Föderation und demokratische Grundsätze für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation.

Die öffentliche Kammer wird gemäß diesem Bundesgesetz aus zweiundvierzig vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Bürgern der Russischen Föderation, zweiundvierzig Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen und zweiundvierzig Vertretern interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen gebildet .

Die Hauptarbeitsformen der Bürgerkammer sind Plenarsitzungen der Bürgerkammer, Sitzungen des Rates der Bürgerkammer, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Bürgerkammer.

Artikel 8

1. Der Präsident der Russischen Föderation ernennt gemäß Teil 14 dieses Artikels auf der Grundlage der Ergebnisse von Konsultationen mit öffentlichen Verbänden, Verbänden gemeinnütziger Organisationen, russischen Akademien der Wissenschaften und kreativen Gewerkschaften zweiundvierzig Bürger der Russischen Föderation Russische Föderation, die besondere Verdienste um Staat und Gesellschaft haben, und lädt diese Bürger ein, in die Gesellschaftskammer einzutreten.

2. Bürger der Russischen Föderation, die ein Angebot zum Beitritt zur Bürgerkammer erhalten haben, müssen dem Präsidenten der Russischen Föderation innerhalb von dreißig Tagen schriftlich ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Beitritt zur Bürgerkammer mitteilen.

3. Der Präsident der Russischen Föderation genehmigt den Beitritt zur Bürgerkammer innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der Bürger der Russischen Föderation oder nach Ablauf der in Teil 2 dieses Artikels festgelegten Frist durch Dekret die von ihm bestimmten Mitglieder der Bürgerkammer und lädt sie ein, mit der Bildung der vollständigen Zusammensetzung der Bürgerkammer fortzufahren.

4. Spätestens dreißig Tage nach dem Datum der Genehmigung der von ihm bestimmten Mitglieder der Öffentlichen Kammer durch den Präsidenten der Russischen Föderation richten gesamtrussische, interregionale und regionale öffentliche Verbände auf Wunsch Anträge an die Öffentliche Kammer beziehen ihre Vertreter in die Zusammensetzung der öffentlichen Kammer ein, die durch Beschlüsse der Leitungsorgane der jeweiligen Verbände formalisiert wird. Diese Anträge müssen Informationen über die Aktivitäten des öffentlichen Vereins sowie Informationen über den Vertreter enthalten, der an die öffentliche Kammer entsandt werden kann.

5. Die vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Mitglieder der Bürgerkammer treffen innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum ihrer Genehmigung gemäß dem in der Geschäftsordnung der Bürgerkammer der Russischen Föderation festgelegten Auswahlverfahren eine Entscheidung bei Aufnahme in die Bürgerkammer von 42 Vertretern gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen – einem Vertreter der öffentlichen Vereinigung.

6. Vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigte Mitglieder der Bürgerkammer sowie Vertreter gesamtrussischer öffentlicher Vereinigungen, die als Mitglieder der Bürgerkammer aufgenommen wurden, innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf der in Teil 5 dieses Artikels genannten Frist, Treffen Sie in der durch die Geschäftsordnung der Bürgerkammer der Russischen Föderation festgelegten Weise eine Entscheidung über die Aufnahme von 42 Vertretern interregionaler und regionaler öffentlicher Vereinigungen in die Gesellschaftskammer – einem Vertreter einer öffentlichen Vereinigung.

29 Verfassungsrechtliche und rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit politischer Parteien.

Politische Partei ist eine öffentliche Vereinigung, die zum Zweck der Beteiligung der Bürger der Russischen Föderation am politischen Leben der Gesellschaft durch die Bildung und Äußerung ihres politischen Willens, die Teilnahme an öffentlichen und politischen Aktionen, an Wahlen und Referenden sowie zu diesem Zweck gegründet wurde vertreten die Interessen der Bürger in Landesbehörden und Kommunen.

Damit ein öffentlicher Verein den Status einer politischen Partei erhält, muss er über Folgendes verfügen: 1) regionale Zweigstellen in mehr als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation, und in einem Teilgebiet der Russischen Föderation darf es nur eine regionale Zweigstelle geben der Partei; 2) mindestens 10.000 Mitglieder einer politischen Partei; 3) Leitungs- und andere Organe einer politischen Partei sowie regionale Zweigstellen und andere strukturelle Untergliederungen auf dem Territorium der Russischen Föderation.

Politische Parteien in der Russischen Föderation werden in gegründet Zwecke: 1) Bildung der öffentlichen Meinung; 2) politische Bildung und Erziehung der Bürger; 3) die Meinung der Bürger zu allen Fragen des öffentlichen Lebens zu äußern und die Öffentlichkeit und die Behörden darauf aufmerksam zu machen; 4) Nominierung von Kandidaten für die Wahlen zu gesetzgebenden (repräsentativen) Organen der Staatsgewalt und repräsentativen Organen der kommunalen Selbstverwaltung, Teilnahme an Wahlen zu diesen Organen und an deren Arbeit.

Eine politische Partei muss die staatliche Registrierung bestehen.

Jede politische Partei muss über eine Satzung verfügen, die den Namen der Partei, die offiziellen Symbole der Partei, das Verfahren zum Erwerb ihrer Mitgliedschaft, die Leitungsgremien der Partei und andere grundlegende Informationen über die Partei enthält.

Die Aktivitäten der politischen Parteien in der Russischen Föderation sollten entsprechend aufgebaut sein Grundsätze: 1) Freiwilligkeit; 2) Gleichheit; 3) Selbstverwaltung (d. h. die Parteien können ihre interne Struktur, Ziele, Formen und Methoden ihrer Tätigkeit frei bestimmen);

4) Legalität (d. h. die Aktivitäten der Parteien dürfen die Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers sowie andere Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht verletzen); 5) Öffentlichkeitsarbeit (d. h. Informationen über Parteien, ihre Aktivitäten, Gründungs- und Programmdokumente sollten öffentlich zugänglich sein).

Einschränkungen bei der Gründung politischer Parteien: 1) Es ist verboten, politische Parteien zu gründen und zu betreiben, deren Ziele oder Handlungen darauf abzielen, extremistische Aktivitäten durchzuführen und Rassen-, National-, Sozialhass usw. zu schüren; 2) Es ist verboten, politische Parteien aufgrund der Berufs-, Rassen-, National- oder Religionszugehörigkeit zu gründen, und es ist verboten, politische Parteien aufgrund der Zugehörigkeit zum gleichen Beruf zu gründen. 3) die Aktivitäten politischer Parteien und ihrer strukturellen Untergliederungen in staatlichen Behörden und lokalen Selbstverwaltungsorganen, in den Streitkräften der Russischen Föderation, in Strafverfolgungsbehörden und anderen staatlichen Organen, im Apparat der gesetzgebenden (repräsentativen) Organe der Staatsmacht , in staatlichen Organisationen sind nicht erlaubt; 4) Es ist verboten, auf dem Territorium der Russischen Föderation politische Parteien ausländischer Staaten und ihrer Struktureinheiten zu gründen und zu betreiben.

5) Die Aktivitäten der Parteien sind im Falle der Einführung eines Ausnahmezustands oder eines Kriegsrechts auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation oder in ihren einzelnen Gebieten eingeschränkt. Nach der geltenden Gesetzgebung ist eine politische Partei „eine öffentliche Vereinigung, die gegründet wurde für der Zweck der Beteiligung der Bürger der Russischen Föderation am politischen Leben der Gesellschaft durch die Bildung und Äußerung ihres politischen Willens, die Teilnahme an öffentlichen und politischen Aktionen, an Wahlen und Referenden sowie zur Vertretung der Interessen der Bürger in Landesbehörden und kommunalen Selbstverwaltungsorganen. Das Gesetz „Über politische Parteien“ (Artikel 3 Absatz 1) legt unter anderem fest, dass eine politische Partei in mehr als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation regionale Niederlassungen haben muss, mindestens fünfzig (ab 2010 – vierzig). -fünf, ab 2012 - vierzigtausend Mitglieder der Teilnehmer, ihrer Leitungs- und anderen Organe müssen auf dem Territorium der Russischen Föderation ansässig sein. In Russland haben politische Parteien das Recht, Kandidaten für alle Wahlämter und für alle Vertretungsorgane zu nominieren und das ausschließliche Recht, Kandidatenlisten bei Wahlen zur Staatsduma sowie bei Wahlen zu den gesetzgebenden (repräsentativen) Organen der Teilstaaten der Russischen Föderation nach dem Verhältniswahlsystem aufzustellen.