Finanzabteilung des Unternehmens: Funktionen und Aufgaben. Regelungen zur Finanz- und Wirtschaftsabteilung des Ministeriums für Staatspolitik und Rechtsordnung Regelungen zur Finanzabteilung des regionalen Gewerkschaftsrates

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Finanzabteilung als eigenständige Struktureinheit des Unternehmens wird im Auftrag von [Name der Position des Unternehmensleiters] gegründet und aufgelöst.

1.2. Die Abteilung berichtet direkt an [Bezeichnung der Position des Unternehmensleiters, kaufmännischen Leiters].

1.3. An der Spitze der Abteilung steht ein Leiter, der im Auftrag von [Name der Position des Unternehmensleiters] in die Position berufen wird.

1.4. Der Leiter der Finanzabteilung hat einen oder mehrere Stellvertreter.

Die Aufgaben des Stellvertreters/der Stellvertreter werden vom Leiter der Finanzabteilung festgelegt.

1.5. Stellvertreter und Leiter von Strukturabteilungen (Büros, Sektoren usw.) innerhalb der Finanzabteilung sowie andere Mitarbeiter der Abteilung werden auf Anordnung von [Name der Position des Unternehmensleiters] in Positionen berufen und aus Positionen entlassen ] auf Vorschlag des Leiters der Finanzabteilung.

1.6. Bei ihrer Tätigkeit wird die Abteilung geleitet von:

Satzung des Unternehmens;

Diese Bestimmung;

Gesetzgebung Russische Föderation;

1.7. [Zutreffendes eingeben].

2. Struktur

2.1. Die Struktur und der Personalbestand der Abteilung werden von [Name der Position des Unternehmensleiters] auf der Grundlage spezifischer Bedingungen und Merkmale genehmigt Tätigkeit des Unternehmens auf Empfehlung des Leiters der Finanzabteilung und im Einvernehmen mit der [Personalabteilung, Organisations- und Vergütungsabteilung].

2.2. Die Finanzabteilung kann Struktureinheiten (Dienste, Büros, Gruppen, Sektoren usw.) umfassen.

Zum Beispiel: Büro (Sektor, Gruppe) für Finanz- und Kreditaktivitäten, Büro (Sektor, Gruppe) für Finanz- und Investitionsaktivitäten, Büro (Sektor, Gruppe) für die Buchhaltung von Anlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten, Büro (Sektor, Gruppe) wertvolle Papiere, Büro (Sektor, Gruppe) für Methodik und Besteuerung, Büro (Sektor, Gruppe) für Betriebskosten, Büro (Sektor, Gruppe) für Finanzanalyse Wirtschaftstätigkeit, Büro (Sektor, Gruppe) finanzielle Planung.

2.3. Regelungen zu den Abteilungen der Finanzabteilung (Büros, Sektoren, Gruppen etc.) werden vom Leiter der Finanzabteilung genehmigt und die Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Abteilungen erfolgt durch [Büro-, Sektoren-, Gruppenleiter ; stellvertretende Leiter der Finanzabteilung].

2.4. [Zutreffendes eingeben].

3. Ziele

Die Finanzabteilung übernimmt folgende Aufgaben:

3.1. Organisation der Finanzaktivitäten des Unternehmens mit dem Ziel, die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten effektiver Einsatz alle Arten von Ressourcen im Prozess der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und der Erzielung eines maximalen Gewinns.

3.2. Umsetzung einer einheitlichen Unternehmenspolitik im Finanzbereich.

3.3. Nutzungskontrolle Betriebskapital Unternehmen, Kredite.

3.4. Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

3.5. Entwicklung der Kreditpolitik des Unternehmens.

3.6. Entwicklung von Rechnungslegungs- und Steuerrichtlinien.

3.7. Verwaltung des Betriebskapitals, der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie der Kosten.

3.8. Sicherstellung pünktlicher Steuerzahlungen an den Haushalt, Abrechnung mit Gläubigern und Lieferanten.

3.9. Schaffung von Bedingungen für die effektive Nutzung des Anlagevermögens, der Arbeitskräfte und der finanziellen Ressourcen des Unternehmens.

3.10. [Zutreffendes eingeben].

4. Funktionen

Der Finanzabteilung sind folgende Aufgaben zugeordnet:

4.1. Entwicklung einer Finanzstrategie für ein Unternehmen und einer Grundlage für dessen finanzielle Stabilität.

4.2. Management der Bewegung finanzieller Unternehmensressourcen und Regulierung Finanzielle Beziehungen zwischen Geschäftseinheiten entstehen, um alle Arten von Ressourcen möglichst effizient zu nutzen.

4.3. Erstellung von Entwürfen langfristiger und aktueller Finanzpläne mit Beilage aller notwendigen Berechnungen.

4.4. Vorbereitung von Materialien zur Erstellung eines Geschäftsplans für ein Unternehmen.

4.5. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Planentwürfen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Kapitalinvestitionen, wissenschaftliche Forschung und Entwicklungen.

4.6. Entwicklung von Prognosesalden und Budgets Geld.

4.7. Mitwirkung bei der Planung der Produktkosten und der Rentabilität der Produktion.

4.8. Entwicklung von Prognosen für Gewinnerwartungen, Berechnung von Einkommenssteuern, Erstellung von Gewinnausschüttungsplänen für das Jahr und die Quartale.

4.9. Ermittlung des Bedarfs an eigenem Betriebskapital und Berechnung der Betriebskapitalstandards, Planung von Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.

4.10. Vermessungsarbeit Eigenmittel und Aufnahme von Fremdkapital.

4.11. Festlegung und Umsetzung der Investitionspolitik, Mitwirkung bei der Suche nach zusätzlichen Investitions- und Finanzmitteln.

4.12. Interaktion mit Kreditinstituten hinsichtlich der Bereitstellung von Kreditressourcen. Vorbereitung und Einreichung von Kreditanträgen und vierteljährlichen Cash-Plänen bei Banken und Kreditinstituten.

4.13. Organisation der Arbeiten zum Abschluss von Verträgen über die Gewährung von Krediten. Finanzielle Registrierung der erhaltenen Kredite.

4.14. Arbeiten Sie an der rechtzeitigen Rückzahlung von Krediten und der Rückgabe erhaltener Kreditmittel innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

4.15. Sicherstellung der Umsetzung von Kreditplänen, einschließlich der Zahlung der Zinsen für den Kredit.

4.16. Entwicklung einer Strategie zur Börseneinführung der Wertpapiere des Unternehmens mit Ermittlung der Kosten für den Einsatz verschiedener Aktieninstrumente:

Bestimmung der Art der Wertpapiere (Aktien, Wechsel, Obligationen);

Auswahl eines primären Wertpapierhändlers oder Portfolioinvestors und Einigung mit ihm über die Verkaufsbedingungen und Handelsplattform für den Primärhandel;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

4.17. Arbeit mit Wertpapieren (Kauf von Aktien, Anleihen etc.), Kontrolle über das Wertpapierportfolio.

4.18. Ermittlung der Höhe der Kosten für die Zahlung von Dividenden auf die Aktien des Unternehmens.

4.19. Verwaltung des Unternehmensvermögens, Bestimmung seiner optimalen Struktur, Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ersatz und die Liquidation von Vermögenswerten.

4.20. Ermittlung der Quellen zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen. Entwicklung und Genehmigung eines Kapitalinvestitionsplans.

4.21. Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für die Kapitalfinanzierung oder laufende Reparaturen des Anlagevermögens, Ausarbeitung von Vorschlägen zur Zuordnung von Aufwendungen zu den Produktionskosten.

4.22. Sicherstellung des rechtzeitigen Einkommenseingangs.

4.23. Registrierung von Finanz-, Abwicklungs- und Banktransaktionen innerhalb der festgelegten Fristen, einschließlich der Übermittlung von Zahlungsaufforderungen, Aufträgen und anderen Abwicklungsdokumenten an Banken, Erhalt von Dokumenten für den Versand von Produkten, Kontoauszüge.

4.24. Führen von Betriebsaufzeichnungen über Finanz-, Abwicklungs- und Kreditgeschäfte, die das Unternehmen auf Konten bei Banken und Kreditinstituten durchführt.

4.25. Einhaltung der von der betreuenden Bank in den Registrierkassen des Unternehmens festgelegten Barguthabengrenze in Übereinstimmung mit der Erwartung, eine Barguthabengrenze für das Unternehmen festzulegen und die Genehmigung zur Ausgabe von Bargeld aus den an der Kasse erhaltenen Erlösen zu erteilen.

4.26. Sicherstellung des rechtzeitigen Geldeingangs für versendete Produkte (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen) sowie der rechtzeitigen Zahlung von Rechnungen an Lieferanten und Auftragnehmer für versendete Sachwerte (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen) gemäß abgeschlossenen Verträgen.

4.27. Organisation der Arbeit zur Übertragung von Zahlungen und Beiträgen für Steuern und Gebühren an den Bundeshaushalt, die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation und den lokalen Haushalt.

4.28. Vorbereitung notwendige Materialien für gegenseitige Abrechnungen.

4.29. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung pünktlicher Zahlungen, Auswahl von Abwicklungsformen mit Gegenparteien und Sicherstellung der Einhaltung der Abwicklungsregeln.

4.30. Erstellung und Übermittlung der erstellten Dokumentation über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens an die Steuerbehörden.

4.31. Sicherstellung einer pünktlichen und vollständigen Zahlung Löhne Mitarbeiter des Unternehmens.

4.32. Sicherstellung der Finanzierung der in Finanzplänen und Kapitalinvestitionsplänen vorgesehenen Kosten.

4.33. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Vorschlägen mit dem Ziel:

Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit;

Verhinderung der Bildung und Auflösung ungenutzter Vorräte und Überbestände;

Steigerung der Produktionsrentabilität;

Erhöhte Gewinne;

Reduzierung der Produktions- und Vertriebskosten;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

4.34. Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Finanzdisziplin im Unternehmen.

4.35. Aufzeichnungen über Bewegungen führen finanzielle Resourcen und Berichterstattung über Finanzergebnisse gemäß den Standards Finanzbuchhaltung und Berichterstattung.

4.36. Überwachung der Richtigkeit der Erstellung und Ausführung der Berichtsdokumentation.

4.37. Gewährleistung der Zuverlässigkeit von Finanzinformationen.

4.38. Einbringen der Kennzahlen der Finanzpläne und der daraus resultierenden Aufgaben in die Strukturbereiche des Unternehmens.

4.39. Überwachung der Umsetzung von Finanzplänen strukturelle Unterteilungen.

4.40. Zusammenstellung und Bereitstellung an die Unternehmensleitung:

Informationen über den Erhalt von Geldern;

Berichte über den Fortschritt von Kredit- und Finanzplänen;

Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

4.41. Sicherstellung der Umsetzung von Finanz-, Kredit- und Cash-Plänen.

4.42. Identifizierung möglicher finanzieller Risiken und deren Bewertung in Bezug auf jede Finanzierungsquelle.

4.43. Entwicklung der Devisenpolitik eines Unternehmens.

4.44. Entwicklung von Vorschlägen zur Reduzierung finanzieller Risiken und Versicherungsprogramme.

4.45. Festlegung der Unternehmensstrategie im Bereich Leasinggeschäfte, Umsetzung der Leasingfinanzierung.

4.46. Entwicklung von Maßnahmen zum Verkauf, zur Vermietung und zur Verpfändung eines Teils des Vermögens, zur Liquidation oder Stilllegung einzelner Kapazitäten und Einrichtungen (einschließlich unrentabler, Mobilisierungseinrichtungen).

4.47. Führen Sie tägliche Betriebsaufzeichnungen von Indikatoren Finanzplan, inklusive Buchhaltung:

Mengen der verkauften Produkte;

Gewinne aus Verkäufen;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

4.48. Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens vierteljährlich und für das gesamte Jahr.

4.49. Mitwirkung bei der Identifizierung von Produkttypen (Bauarbeiten, Dienstleistungen), die auf dem Markt nicht nachgefragt werden, sowie bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen zur Einstellung der Produktion solcher Produkte.

4,50. Mitwirkung bei der Preisgestaltung für einzelne Arten Produkte (Werke, Dienstleistungen).

4.51. Festlegung des Fördervolumens für Forschungs-, Entwicklungs- und Planungs- und Vermessungsarbeiten gemäß den mit den Strukturbereichen des Unternehmens vereinbarten Kostenvoranschlägen und Verträgen.

4.52. Koordinierung von Verträgen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Hinblick auf die Gültigkeit der Arbeitskosten sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen für die Arbeit.

4.53. Festlegung der Richtungen und Volumina der Finanzierung durch das Unternehmen soziale Programme(Kindervorschuleinrichtungen, Bildungsinstitutionen, Wohltätigkeitsveranstaltungen usw.).

4.54. Kontrolle für:

Umsetzung von Finanzplänen und Budgets, Produktverkaufsplänen, Kredit- und Cash-Plänen, Gewinnplänen und anderen Finanzindikatoren;

Einstellung der Produktion von Produkten, die nicht vermarktet werden;

Ordnungsgemäße und effiziente Verwendung der Mittel;

Gezielter Einsatz von eigenem und geliehenem Betriebskapital für Strukturbereiche und für das Gesamtunternehmen;

Einhaltung der Bargelddisziplin;

Korrekte Erstellung, Durchführung und Genehmigung von Kostenvoranschlägen, Berechnungen der Kapitalrendite;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

4,55. Mitwirkung bei der Festlegung der finanziellen Bedingungen in abgeschlossenen Geschäftsverträgen, Prüfung der von den Gegenparteien vorgelegten Vertragsentwürfe.

4.56. Analyse der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens, Prognose der Ergebnisse der Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens.

4,57. Analyse der Buchhaltung und statistischen Berichterstattung.

4,58. Bereitstellung von Lehrmaterialien für die Abteilungen des Unternehmens im Zusammenhang mit den Finanzaktivitäten des Unternehmens.

4.59. Entwicklung von Richtlinien zur Finanzierung von Betriebsausgaben, Kapitalinvestitionen und anderen Arten von Aktivitäten.

4,60. Berücksichtigung von Beschwerden und Briefen von Bürgern und Rechtspersonen zu Fragen, die in die Zuständigkeit der Finanzabteilung fallen, Organisation von Inspektionen, Ausarbeitung entsprechender Vorschläge.

4.61. Teilnahme an Besprechungen und Seminaren mit Mitarbeitern der Wirtschafts-, Finanz- und Buchhaltungsabteilungen.

4.62. Schutz bieten Informationsressourcen(eigene und von anderen Organisationen erhaltene) mit eingeschränkten Informationen.

4.63. Bildung vollständiger und zuverlässiger Informationen über Geschäftsprozesse und finanzielle Ergebnisse Aktivitäten des Unternehmens, die für die Betriebsführung und das Management erforderlich sind.

4,64. Rechtzeitige Vorbeugung negativer Phänomene in den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, Identifizierung und Mobilisierung landwirtschaftlicher Reserven.

4,65. Transparenzmaßnahmen entwickeln Finanzielle Situation Unternehmen (basierend auf der Verbesserung des Management Accounting, Übergang zu internationale Standards Buchhaltung).

4,66. Entwicklung von Entwürfen von Lehrmaterialien zu Finanzierung, Buchhaltung, Berichterstattung und anderen finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten im Zuständigkeitsbereich der Abteilung und deren Vorlage zur Prüfung und Genehmigung an die zuständigen Strukturabteilungen des Unternehmens.

4,67. Mitwirkung im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Unternehmen, der Umstrukturierung und Liquidation struktureller Unternehmensbereiche.

4,68. [Zutreffendes eingeben].

5. Rechte

5.1. Die Finanzabteilung hat das Recht:

Erteilen Sie im Rahmen der Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens Anweisungen zur Erstellung der Finanzdokumentation.

Anfordern und Empfangen von Daten zur Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, die für die Aktivitäten der Abteilung erforderlich sind, von anderen Strukturabteilungen des Unternehmens;

Führen Sie Korrespondenz zu Fragen der Finanzbuchhaltung und Berichtsmethodik sowie zu anderen Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen und keiner Genehmigung des Unternehmensleiters bedürfen;

Akzeptieren Sie keine Dokumente zur Ausführung und Registrierung von Transaktionen, die dem Gesetz widersprechen, gegen die Vertrags- und Finanzdisziplin verstoßen, ohne die entsprechende Anordnung des Unternehmensleiters und des Chefs Rechtsabteilung;

Vertreten in in der vorgeschriebenen Weise im Namen des Unternehmens in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen, im Verhältnis zu Steuerbehörden, Finanzbehörden, Organen staatlicher außerbudgetärer Fonds, Banken, Kreditinstituten, anderen staatlichen Stellen usw kommunale Organisationen sowie andere Unternehmen, Organisationen, Institutionen;

Unterbreiten Sie der Unternehmensleitung Vorschläge zur materiellen und disziplinarischen Haftung der Mitarbeiter des Unternehmens auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen.

Durchführung von Besprechungen zu Fragen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;

Im Einvernehmen mit [Name der Position des Unternehmensleiters]

Oder ziehen Sie als sein Stellvertreter für kaufmännische Angelegenheiten Experten und Spezialisten aus dem Bereich Finanzberatung für Beratungen, Stellungnahmen, Empfehlungen und Vorschläge hinzu.

5.2. Der Leiter der Finanzabteilung bestätigt alle Dokumente im Zusammenhang mit den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens (Pläne, Verträge, Berichte, Kostenvoranschläge, Bescheinigungen usw.).

5.3. Der Leiter der Finanzabteilung hat das Recht, Zahlungs-, Abrechnungs-, Kredit- und andere Finanzdokumente zu unterzeichnen, der Personalabteilung und der Unternehmensleitung Vorschläge für den Umzug von Führungskräften und deren Anreize zu unterbreiten erfolgreiche Arbeit, sowie Anregungen zum Ausschießen Disziplinarstrafen gegen Arbeitnehmer, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen.

5.4. [Zutreffendes eingeben].

6. Beziehungen (offizielle Verbindungen)

Notiz. Diese Abteilung wird als Richtwert angegeben, da sich im Laufe der Zeit offizielle Verbindungen zwischen strukturellen und anderen Abteilungen ändern („polieren“) und entsprechende Änderungen und Ergänzungen in den Abteilungsordnungen vorgenommen werden.

Zur Wahrnehmung der in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben und Rechte interagiert die Finanzabteilung wie folgt:

6.1. Mit der Abteilung des Hauptbuchhalters zu folgenden Themen:

Quittungen:

Gläubiger- und Schuldnerverzeichnisse;

Buchhaltungsinformationen über die Aktivitäten des Unternehmens;

Bilanz- und Betriebsübersichtsberichte über Einnahmen und Ausgaben der Mittel, über die Verwendung des Haushalts;

Berichterstattung über die Kosten von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen);

Pläne zur Durchführung von Inventuren des Anlagevermögens, des Inventars und des Bargelds;

Lohn- und Gehaltsabrechnungen;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Finanz-, Kredit- und Bargeldpläne;

Berichte über Kreditrückzahlungen, Zinszahlungen für Kredite;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.2. Mit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung zu Themen:

Quittungen:

Mittel- und langfristige Pläne Produktionsaktivitäten Unternehmen;

Kopien der geplanten Wirtschaftsziele der Unternehmensbereiche;

Geplante technische und wirtschaftliche Standards für Material- und Arbeitskosten;

Entwürfe von Groß- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarifen für Arbeit und Dienstleistungen;

Ergebnisse wirtschaftliche Analyse alle Arten von Unternehmensaktivitäten;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Finanz- und Kreditpläne;

Berichte über die Umsetzung von Finanzplänen;

Ergebnisse der Finanzanalyse;

Methodische und Lehrmaterialien zu den Finanzaktivitäten des Unternehmens;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.3. Mit der Logistikabteilung bezüglich:

Quittungen:

Projekte langfristiger und aktueller Pläne zur materiellen und technischen Unterstützung der Produktionsaktivitäten des Unternehmens;

Meldedaten über die Bewegung materieller und technischer Ressourcen und deren Salden am Ende des Berichtszeitraums;

Kopien der von Gegenparteien eingereichten Forderungen;

Entwurf von Ansprüchen gegen Gegenparteien bei Verletzung vertraglicher Pflichten;

Berichte über die Umsetzung von Logistikplänen;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Vereinbarte Anspruchsentwürfe;

Vorschläge zur Beseitigung der Gründe, die als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen und Sanktionen gegen das Unternehmen dienten;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.4. Kontaktieren Sie die Vertriebsabteilung bezüglich:

Quittungen:

Entwurf von Verträgen und Vereinbarungen für Lieferung und Verkauf Endprodukte;

Prognosen und Produktverkaufspläne;

Daten über den Zustand der Fertigproduktbestände und deren Übereinstimmung mit genehmigten Standards;

Pläne und Zeitpläne für den Produktversand;

Daten zu Produktbeständen in Lagerhäusern;

Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung von Überbeständen an Fertigprodukten und zur Beschleunigung der Verkaufsvorgänge;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Finanzpläne;

Informationen über unbezahlte Rechnungen von Gegenparteien;

Informationen von Banken über von Käufern (Kunden) ausgestellte Akkreditive;

Mitteilungen über die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Käufer (Kunden), die gegen ihre Verpflichtungen zur Überweisung von Geldern für gekaufte Waren verstoßen haben;

Genehmigte Berechnungen der Working-Capital-Standards;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.5. Mit der Marketingabteilung bezüglich:

Quittungen:

Allgemeine Daten zur Nachfrage nach vom Unternehmen hergestellten Produkten (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen);

Marketingpläne;

Kostenschätzungen zur Nachfragegenerierung und Verkaufsförderung, Durchführung Werbekampagne, Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Verkaufsausstellungen;

Information über Wettbewerbsumfeld auf Fragen Preispolitik, Umsatzvolumen, Wettbewerbsfähigkeit, Geschwindigkeit des Produktverkaufs;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Vereinbarte Kostenvoranschläge für Nachfragegenerierung und Verkaufsförderung mit beigefügter finanzieller Begründung;

Analyse der anfallenden Kosten pro Monat (Quartal, Jahr);

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.6. MIT Wirtschaftsabteilung für Fragen:

Quittungen:

Pläne für laufende und größere Reparaturen des Anlagevermögens des Unternehmens (Gebäude, Wasserversorgungssysteme usw.);

Schätzungen der Geschäftsausgaben;

Büroausstattung, Dokumentenformulare und Büromaterial, die für die Arbeit der Finanzabteilung erforderlich sind;

Materielle Vermögenswerte, die für die Durchführung von Tagungen, Konferenzen und Seminaren erforderlich sind;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Vereinbarte Schätzungen der Geschäftsausgaben;

Berechnung der Kapitalrendite für die Umsetzung neue Technologie, Mechanisierungsmittel;

Anträge auf notwendige Ausrüstung und Büromaterial;

Berichte über die Nutzung und Sicherheit von Ausrüstung und Inventar;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.7. Mit der Rechtsabteilung bezüglich:

Quittungen:

Entscheidungen über Ansprüche und Klagen gegen das Unternehmen;

Verallgemeinerte Ergebnisse der Prüfung von Ansprüchen, Gerichts- und Schiedsverfahren;

Erläuterungen zur geltenden Gesetzgebung und zum Verfahren zu ihrer Anwendung;

Rechtshilfe bei der Schadenbearbeitung;

Vereinbarte Materialien zum Stand der Forderungen und Verbindlichkeiten, Vorschläge zur Zwangseintreibung von Schulden;

Analyse von Änderungen und Ergänzungen der Finanz-, Steuer- und Zivilgesetzgebung;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Entwurf von Finanzvereinbarungen zur rechtlichen Prüfung;

Materialien zur Geltendmachung von Ansprüchen und Klagen vor Gericht;

Schlussfolgerungen zu Ansprüchen und Klagen gegen das Unternehmen;

Dokumente über die Überweisung von Geldern zur Zahlung staatlicher Pflichten zur Befriedigung von Ansprüchen und Ansprüchen gegen das Unternehmen;

Anträge auf Klarstellung der geltenden Gesetzgebung;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.8. Von [Name der Struktureinheit] zu Themen:

Quittungen:

- [bei Bedarf eingeben];

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

- [bei Bedarf eingeben];

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

7. Verantwortung

7.1. Der Leiter der Finanzabteilung ist für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Wahrnehmung der in diesem Reglement vorgesehenen Aufgaben durch die Abteilung verantwortlich.

7.2. Der Leiter der Finanzabteilung ist persönlich verantwortlich für:

Einhaltung der Rechtsvorschriften der von der Abteilung erlassenen Weisungen und Weisungen zu den Finanzaktivitäten des Unternehmens, der Finanzbuchhaltung und der Berichterstattung;

Erstellung, Genehmigung und Vorlage verlässlicher Konzernabschlüsse und Einhaltung der Fristen für deren Vorlage an die zuständigen Unternehmensbereiche, an den Unternehmensleiter, an Steuer-, Finanz- und andere Behörden;

Bereitstellung von Informationen für die Unternehmensleitung in Finanzfragen;

Rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung von Dokumenten und Anweisungen der Unternehmensleitung;

Verhinderung der Verwendung von Informationen durch Abteilungsmitarbeiter für nichtamtliche Zwecke;

Einhaltung Arbeitsvorschriften Mitarbeiter der Abteilung.

7.3. Die Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der Finanzabteilung werden durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

7.4. [Zutreffendes eingeben].

Leiter der Struktureinheit

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Vereinbart:

[Beamter, mit dem die Stelle vereinbart ist]

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Leiter der Rechtsabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

1. Allgemeine Bestimmungen.

2. Ziele und Zielsetzungen des Finanzdienstes.

3. Organisatorische Struktur Finanzdienstleistung.

4. Funktionen des Finanzdienstes.

5. Rechte des Finanzdienstes.

6. Interaktion mit anderen Abteilungen.

7. Verantwortung der Finanzdienstleistung.

  1. Allgemeine Bestimmungen.

1.2. Die direkte Leitung der FS obliegt dem stellvertretenden Direktor der Verwaltungsgesellschaft.

1.3. Bei ihrer Tätigkeit orientiert sich die FS an den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Russischen Föderation, der Unternehmenssatzung, den im Unternehmen festgelegten Regeln, Verfahren und Standards sowie diesen Vorschriften.

1.4. Die Regelungen zum FS werden in Übereinstimmung mit den „Regelungen zum Dokumentenfluss“ entwickelt.

1.5. Der FS hat das Recht, im Namen des Unternehmens zu handeln und dessen Interessen im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu vertreten.

  1. Ziele und Zielsetzungen des Finanzdienstes.

2.1. Der FS wird zu folgenden Zwecken geschaffen:

2.1.1. Rechtzeitige und vollständige Finanzierung der Kernaktivitäten des Unternehmens .

2.1.2. Durchführung von Finanzanalysen des Unternehmens.

2.1.3. Sicherstellung der Berichterstattung an die Finanzbehörden.

2.2. FS-Aufgaben.

2.2.1. Finanzielle Planung.

2.2.2. Führung der Buchhaltung und Berichterstattung.

2.2.3. Steueroptimierung.

2.2.4. Projekt- und zusammenfassende Finanzanalysen (Management Accounting).

2.2.5. Fremdmittel einwerben und verfügbare Mittel platzieren.

2.2.6. Abwicklungs- und Bargelddienstleistungen.

  1. Organisationsstruktur des Finanzdienstleisters.

3.1. Die Organisationsstruktur der FS besteht aus folgenden Abteilungen.

3.1.1. Finanz- und Analyseabteilung.

3.1.2. Buchhaltung (Abteilungen für die Ausstattung von Lebensmittel- und Handelseinrichtungen).

3.1.3. Finanzdienstleistung der Serviceabteilung.

3.2. Leitet die FS Finanzdirektor Unternehmensgruppen.

3.3. Diagramm der Organisationsstruktur.

  1. Funktionen des Finanzdienstes.

4.1. Im Bereich Finanzplanung :

4.1.1. Langfristige Planung (1-1,5 Jahre)

4.1.2. Mittelfristige Planung (1-2 Monate),

4.1.3. Aktuelle Planung (Aufrechterhaltung des konsolidierten Cashflows, Nachverfolgung von Einnahmen, Führung eines Finanzkalenders)

4.2. Im Bereich Rechnungswesen und Reporting

4.2.1. Führung und Übermittlung von Finanzberichten an die Steuerbehörden

4.2.2. Bankkonten eröffnen/schließen

4.2.3. Registrierung und Abmeldung bei Steuerbehörden und Fonds von juristischen Personen, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden

4.3. Im Bereich Abwicklungs- und Bargelddienstleistungen

4.3.1. Zahlungen leisten

4.3.2. Buchhaltung und Bargeldausgabe

4.3.3. Service-Wartung(Bargelddienstleistungen für Transaktionen, Ausstellung von Zertifikaten, Bezahlen von Rechnungen usw.)

4.4. Im Bereich Steueroptimierung

4.4.1. Registrierung und Bezahlung der notwendigen Vertragssysteme unter Beteiligung der juristischen Personen des Unternehmens zur Optimierung der Besteuerung (basierend auf Standardsystemen)

4.4.2. Erstellung von Steueroptimierungsprogrammen

4.5. Im Bereich Projektanalytik und Buchhaltung

4.5.1. Analyse der Projektwirksamkeit

4.5.2. Aktuelles Management Accounting

4.5.3. Erstellung konsolidierter Finanzberichte

4.6. Im Bereich der Aufnahme von Fremdmitteln

4.6.1. Deckung von Liquiditätslücken.

  1. Rechte der Finanzdienstleistung.

5.1. Fordern Sie die Leiter der Unternehmensbereiche auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Effizienz der Verwendung der Unternehmensmittel und die Sicherheit des Unternehmenseigentums zu erhöhen.

5.2. Bestätigung von Verträgen, Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen, Versöhnungshandlungen mit verschiedenen Gegenparteien.

5.3. Verwalten Sie die Mittel des Unternehmens umgehend.

5.4. Beteiligen Sie sich an der laufenden Steueroptimierung.

5.5. Erhalten Sie von allen Strukturabteilungen des Unternehmens Materialien und Daten, die zur Erfüllung der zugewiesenen Funktionen erforderlich sind.

5.6. Im Namen des Managements vertreten Sie das Unternehmen in allen Organisationen in Fragen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

  1. Interaktion mit anderen Abteilungen.

Mit wem

Worüber

Periodizität

Stellvertretender Direktor der Verwaltungsgesellschaft

Erhält:

Befehle, Anweisungen

Operative Missionen

Bietet:

¾ Finanzpläne

¾ Sonstige Dokumente

Ständig

Monatlich

Monatlich

Auf Anfrage

Alle strukturellen Abteilungen

Erhält:

– Ausgabenbudgets nach Abteilung

– Vorabbenachrichtigung über die Notwendigkeit, größere Beträge zu erhalten

– Bericht über die ausgegebenen Beträge

Bietet:

- Geldmittel

– Effizienzberechnung

Projekte

– Notwendige Finanzberatung

Monatlich

Wie es entsteht

Wöchentlich

Innerhalb von 3 Werktagen nach Ausgabe

Nach Bedarf, innerhalb genehmigter Grenzen oder wie vom stellvertretenden Direktor der Verwaltungsgesellschaft vereinbart

Auf Anfrage

Auf Anfrage

Abteilung für Logistik, Ausrüstung für Lebensmittel- und Handelseinrichtungen

Erhält:

– Informationen (geplant und tatsächlich) über Eintritt/Rückzahlung Finanzielle Verpflichtungen und Vermögensbewegungen

Bietet:

– Dokumentation für die Arbeit

Wöchentlich

Auf Anfrage

  1. Verantwortung der Finanzdienstleistung.

7.1. Die Gesamtheit der FS ist bei ihrer Arbeit dafür verantwortlich, dass diese termingerecht abgeschlossen wird, geplante Kosten nicht überschritten und eingespart werden und das festgelegte Qualitätsniveau der Arbeitsergebnisse eingehalten wird.

7.2. Der Finanzdirektor trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Pünktlichkeit der Erfüllung der der Abteilung durch diese Ordnung übertragenen Aufgaben und Funktionen.

7.3. Der Grad der Verantwortung anderer Mitarbeiter wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

ICH GENEHMIGT _____________________________________ (Name der Position des Unternehmensleiters)

____________________________________ (vollständiger Name, Unterschrift)

"____"______________ _____ G.

POSITION

Ö Finanzabteilung Unternehmen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.2. Die Abteilung wurde auf Anordnung des Unternehmensleiters N _____ vom „__“_______ ____ gegründet.

1.3. Die Ernennung und Entlassung des Abteilungsleiters erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters.

Mitarbeiter der Abteilung werden auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Vorschlag des Abteilungsleiters ernannt und entlassen.

1.4. Die Abteilung wird bei ihrer Arbeit geleitet von:

Bundesgesetze der Russischen Föderation;

Dekrete und Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation;

Beschlüsse und Anordnungen der Regierung der Russischen Föderation;

Gesetze von ____________________ (geben Sie das Thema der Russischen Föderation an);

Satzung des Unternehmens;

Durch diese Verordnungen.

1.5. Die Abteilung sollte über Dokumente und Materialien zu folgenden Themen verfügen:

Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte zur Regelung der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten;

Regulatorische und Lehrmaterial in Bezug auf die Finanzaktivitäten des Unternehmens;

Methoden der Organisation und Planung Informationsarbeit; neue Informationstechnologien;

Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens;

Zustand und Aussichten für die Entwicklung von Finanzmärkten und Absatzmärkten für Produkte (Bauarbeiten, Dienstleistungen);

Grundlagen der Produktionstechnik;

Organisation der Finanzarbeit im Unternehmen;

Das Verfahren zur Erstellung von Finanzplänen, Prognosesalden und Kassenbudgets, Plänen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Gewinnplänen;

System Finanzielle Methoden und Hebel zur Sicherstellung des Finanzflussmanagements;

Das Verfahren zur Finanzierung aus dem Staatshaushalt, zur kurzfristigen und langfristigen Kreditvergabe an ein Unternehmen, zur Einwerbung von Investitionen und Fremdmitteln, zur Verwendung eigener Mittel, zur Ausgabe des Kaufs von Wertpapieren, zur Einziehung von Zahlungen an den Staatshaushalt und staatliche außerbudgetäre Sozialfonds ;

Das Verfahren zur Verteilung finanzieller Ressourcen, zur Bestimmung der Wirksamkeit von Finanzinvestitionen;

Rationierung des Betriebskapitals;

Verfahren und Formen der finanziellen Abwicklung;

Steuerrecht;

Finanzbuchhaltungs- und Berichterstattungsstandards;

Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Buchhaltung;

Vereinigt Regierungssystem Büroarbeit;

Methoden zur effektiven Nutzung von Bürogeräten und anderem technische Mittel Führungstätigkeit;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

2. ABTEILUNGSSTRUKTUR

2.1. Die Struktur und Besetzung der Abteilung wird vom Unternehmensleiter genehmigt.

2.2. Die Leitung der Abteilung obliegt dem Abteilungsleiter.

2.3. Zur Abteilung gehören (Positionen angeben):

- __________________________________________;

- __________________________________________;

- __________________________________________;

- __________________________________________.

3. HAUPTAUFGABEN DER ABTEILUNG

3.1. Verwaltung der Bewegung der Finanzressourcen des Unternehmens.

3.2. Regulierung der Finanzbeziehungen.

3.3. Sicherstellung der finanziellen Stabilität des Unternehmens.

3.4. Festlegung der Finanzstrategie des Unternehmens.

3.5. Umsetzung der Investitionspolitik des Unternehmens.

3.6. Analyse und Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

4. FUNKTIONEN DER ABTEILUNG

Entsprechend den ihr übertragenen Aufgaben nimmt die Abteilung folgende Aufgaben wahr:

4.1. Verwaltung der Bewegung finanzieller Ressourcen eines Unternehmens und Regulierung finanzieller Beziehungen, die zwischen Geschäftseinheiten unter Marktbedingungen entstehen, um alle Arten von Ressourcen im Prozess der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen) möglichst effektiv zu nutzen und maximalen Gewinn zu erzielen .

4.2. Entwicklung von Entwürfen langfristiger und aktueller Finanzpläne, Prognosesalden und Kassenplänen.

4.3. Entwicklung einer Finanzstrategie für das Unternehmen und seine finanzielle Stabilität.

4.4. Bereitstellung genehmigter Finanzkennzahlen für die Unternehmensbereiche.

4.5. Erstellung von Entwurfsplänen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Kapitalinvestitionen, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Planung von Produktkosten und Produktionsrentabilität.

4.6. Berechnung der Gewinn- und Einkommensteuer.

4.7. Bestimmung der Finanzierungsquellen der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich Haushaltsfinanzierung, kurzfristige und langfristige Kreditvergabe, Ausgabe und Erwerb von Wertpapieren, Leasingfinanzierung, Aufnahme von Fremdmitteln und Verwendung eigener Mittel, Forschung und Analyse der Finanzmärkte, Bewertung möglicher finanzieller Risiken in Bezug auf jede Finanzierungsquelle und Entwicklung von Vorschlägen, sie zu reduzieren.

4.8. Umsetzung der Anlagepolitik und Verwaltung des Unternehmensvermögens, Bestimmung ihrer optimalen Struktur, Ausarbeitung von Ersatzvorschlägen, Liquidation von Vermögenswerten, Kontrolle des Wertpapierportfolios, Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Finanzinvestitionen.

4.9. Entwicklung von Working-Capital-Standards und Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.

4.10. Sicherstellung des rechtzeitigen Einkommenseingangs, Abwicklung von Finanz-, Abrechnungs- und Bankgeschäften innerhalb der festgelegten Fristen, Begleichen von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern, Rückzahlung von Krediten, Zahlung von Zinsen, Löhnen an Arbeiter und Angestellte, Überweisung von Steuern und Gebühren an den Bundes-, Regional- und Kommunalhaushalt , um außerbudgetäre Sozialfonds zu benennen, Zahlungen an Bankinstitute.

4.11. Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, Entwicklung von Vorschlägen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, Verhinderung der Bildung und Liquidation ungenutzter Lagerbestände, Steigerung der Produktionsrentabilität, Steigerung des Gewinns, Senkung der Produktions- und Verkaufskosten von Produkten, Stärkung der Finanzdisziplin.

4.12. Überwachung der Umsetzung des Finanzplans und Budgets, des Produktverkaufsplans, des Gewinnplans und anderer Finanzindikatoren, der Einstellung der Produktion unverkäuflicher Produkte, der korrekten Mittelverwendung und des gezielten Einsatzes von eigenem und geliehenem Betriebskapital.

4.13. Führen von Aufzeichnungen über die Bewegung von Geldern und Berichterstattung über die Ergebnisse der Finanzaktivitäten gemäß den Standards der Finanzbuchhaltung und -berichterstattung.

4.14. Gewährleistung der Zuverlässigkeit von Finanzinformationen.

4.15. Kontrolle über die Vorbereitung und Ausführung der Berichtsdokumentation sowie deren rechtzeitige Bereitstellung für externe und interne Benutzer.

4.16. Bereitstellung methodischer Leitlinien für die Aktivitäten anderer Strukturabteilungen in Finanzfragen.

4.17. Führen Sie im Rahmen Ihrer Kompetenz Aufzeichnungen, erstellen und senden/empfangen Sie Korrespondenz und andere Informationen über elektronische Kommunikationskanäle.

4.18. Implementierung der Organisation zur Pflege von Regulierungs- und Referenzinformationen im Zusammenhang mit den Funktionen der Abteilung.

4.19. Gewährleistung des Schutzes von Informationen, die Staatsgeheimnisse darstellen, und anderer Informationen mit begrenzter Verbreitung im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

4.20. Durchführung von Arbeiten zur Erfassung, Speicherung, Aufzeichnung und Nutzung von Archivdokumenten, die im Rahmen der Tätigkeit der Abteilung erstellt wurden, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Die Übertragung von Aufgaben an die Abteilung, die nicht mit den Funktionen der Abteilung in Zusammenhang stehen, ist nicht zulässig.

5. RECHTE

Zur Lösung der ihr übertragenen Aufgaben hat die Abteilung das Recht:

5.1. Fordern Sie in der vorgeschriebenen Weise Informationen (Materialien) von den Strukturabteilungen des Unternehmens zu Themen an, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

5.2. Überwachen Sie die Umsetzung der von der Abteilung entwickelten Programme durch Strukturabteilungen des Unternehmens.

5.3. Überwachen Sie die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Strukturbereiche des Unternehmens.

5.4. Führen Sie Verhandlungen mit Drittorganisationen im Rahmen ihrer Kompetenz nach dem festgelegten Verfahren und unterzeichnen Sie Verträge.

5.5. Machen Sie Vorschläge zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen, in Form von Projekten.

6. INTERAKTION MIT STRUKTURABTEILUNGEN DES UNTERNEHMENS

6.1. Im Prozess der Produktionsaktivitäten des Unternehmens interagiert die Abteilung mit folgenden Strukturabteilungen:

- ____________________________________________________________,

- ____________________________________________________________,

- ____________________________________________________________.

7. VERANTWORTUNG

7.1. Der Abteilungsleiter trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der der Abteilung durch diese Ordnung übertragenen Aufgaben und Funktionen.

7.2. Die Verantwortung der Abteilungsmitarbeiter wird durch die geltenden Gesetze und Stellenbeschreibungen festgelegt.

7.3. Der Leiter und andere Mitarbeiter der Abteilung sind persönlich dafür verantwortlich, dass die von ihnen erstellten Dokumente und Transaktionen den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation entsprechen.

8. KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER AKTIVITÄTEN DER ABTEILUNG

8.1. Rechtzeitige und qualitativ hochwertige Umsetzung gesetzter Ziele und Vorgaben.

8.2. Qualitativ hochwertige Erfüllung der Funktionsaufgaben.

Leiter der Finanzabteilung

____________________________

Ich habe zugestimmt

(Firmenname,

(Firmenleiter

Organisationen, Institutionen)

Organisationen, Institutionen)

POSITION

00.00.0000

№ 00

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Finanzabteilung ist eine eigenständige Struktureinheit des Unternehmens und berichtet in wirtschaftlichen Belangen direkt an den stellvertretenden Direktor.

II. Aufgaben

Organisation der Finanzaktivitäten des Unternehmens mit dem Ziel, finanzielle Ressourcen für die Aufgaben des Plans bereitzustellen, die Sicherheit und effektive Nutzung des Anlagevermögens und des Betriebskapitals, der Arbeits- und Finanzressourcen des Unternehmens sowie die rechtzeitige Zahlung von Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt zu gewährleisten. Lieferanten und Bankinstitute.

III. Struktur

1. Die Struktur und die Personalbesetzung werden vom Leiter des Unternehmens gemäß den Standardstrukturen des Führungsapparats und den Standards für die Anzahl der Fachkräfte und Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Arbeitsvolumens und der Merkmale der Produktion genehmigt.

2. Die Abteilung kann Abteilungen (Sektor, Büro, Gruppe) für Finanzplanung, Analyse finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten, Organisation von Abrechnungen mit Lieferanten, Inkasso, Bargeldtransaktionen usw.

IV. Funktionen

1. Im Bereich Finanz- und Kreditplanung

1.1. Rechtzeitige Erstellung von Finanzplänen des Unternehmens mit allen erforderlichen Berechnungen unter Berücksichtigung der maximalen Mobilisierung der landwirtschaftlichen Reserven rationelle Nutzung Anlage- und Betriebskapital.

1.2. Rechtzeitige Erstellung und Übermittlung von Kreditanträgen und vierteljährlichen Bargeldplänen an eine übergeordnete Organisation und Bankinstitute sowie Teilnahme an deren Prüfung.

1.3. Mitwirkung bei der Erstellung eines Produktverkaufsplans in monetärer Hinsicht. Ermittlung der geplanten Höhe des Bilanzgewinns für das Jahr und die Quartale sowie Rentabilitätskennzahlen.

1.4. Gemeinsam mit der Wirtschaftsplanungsabteilung Erstellung von Plankalkulationen zur Bildung von Wirtschaftsanreizfonds und Mitwirkung bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

1.5. Ermittlung der geplanten Abschreibungshöhe, aufgeteilt in vollständige Wiederherstellung (Sanierung) des Anlagevermögens und größere Reparaturen.

1.6. Mitwirkung bei der Ermittlung des Bedarfs an eigenem Betriebskapital nach Elementen und der Berechnung der Betriebskapitalstandards.

1.7. Erstellung eines Plans zur Finanzierung zentraler Kapitalinvestitionen und eines Plans zur Finanzierung von Kapitalreparaturen des Anlagevermögens.

1.8. Erstellung von Plänen zur Verteilung der Bilanzgewinne und Abschreibungsaufwendungen.

1.9. Mitwirkung bei der Erstellung von Plänen zur Finanzierung von Forschungsarbeiten auf der Grundlage des vorgesehenen Umfangs dieser Arbeiten sowie bei der Ermittlung von Finanzierungsquellen für Pläne für organisatorische und technische Aktivitäten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

1.10. Planung der durchschnittlichen jährlichen Kosten des Anlagevermögens der Produktion und des Anlagevermögens, das von Gebühren für Vermögenswerte befreit ist.

1.11. Durchführung von Abrechnungen zur Geltendmachung von Ansprüchen mit Lieferanten und Auftragnehmern sowie zur Überweisung von Exportprämien.

1.12. Verteilung der vierteljährlichen Finanzindikatoren nach Monat.

1.13. Mitwirkung bei der Erstellung eines Umsatzsteuerplans.

1.14. Übermittlung der Indikatoren des genehmigten Finanzplans und der daraus resultierenden Aufgaben, Grenzen, Normen und Standards des Betriebskapitals an die Abteilungen, Dienste, Werkstätten des Unternehmens und Durchführung einer systematischen Überwachung ihrer Einhaltung und Umsetzung.

1.15. Erstellung operativer Finanzpläne für den kommenden Monat und die untermonatlichen Zeiträume.

1.16. Erstellung operativer Pläne für Produktverkäufe in monetärer Hinsicht und Gewinnpläne.

1.17. Mitwirkung bei der Erstellung operativer Versandpläne kommerzielle Produkte.

1.18. Kontrolle des Imports von Lagerbeständen, um die Anhäufung von Überbeständen zu verhindern.

1.19. Sicherstellung der Umsetzung von Finanz-, Kredit- und Cash-Plänen.

2. Im Bereich der finanziellen und operativen Arbeit

2.1. Pünktliche Bereitstellung:

Zahlungen an den Staatshaushalt – für die Umsatzsteuer, z Produktionsanlagen und andere Zahlungen;

Zahlung von Zinsen für kurz- und langfristige Kredite;

Beiträge von Eigenmitteln aus Gewinnen, Abschreibungskosten und anderen Quellen zur Finanzierung zentraler und dezentraler Kapitalinvestitionen;

Überweisung von Geldern auf Sonderkonten (für den Produktionsentwicklungsfonds) usw.;

Geldtransfer in der Reihenfolge der abteilungsinternen Gewinnumverteilung; Betriebskapital, Abschreibungskosten sowie Mittel zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Entwicklung neuer Technologien und anderen im Finanzplan vorgesehenen Zwecken;

Übertragung von Geldern an zentrale Fonds und Reserven einer höheren Organisation;

Ausgabe von Löhnen an Mitarbeiter des Unternehmens und Durchführung anderer Bargeldtransaktionen;

Zahlung von Rechnungen an Lieferanten und Auftragnehmer für versandte Sachwerte, erbrachte Dienstleistungen und erbrachte Arbeiten gemäß abgeschlossenen Verträgen;

Zahlung von Darlehenszinsen für langfristige und kurzfristige Bankdarlehen.

2.2. Bereitstellung der Finanzierung der im Plan vorgesehenen Kosten.

2.3. Registrierung beantragter Kredite gem aktuelle Regeln Kreditvergabe und Sicherstellung der Rückzahlung der erhaltenen Kredite innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

2.4. Durchführung von Transaktionen auf Konten des Vereins und des Mutterunternehmens bei Bankinstituten.

2.5. Übermittlung von Zahlungsaufforderungen und anderen Zahlungsdokumenten für versendete Produkte, erbrachte Dienstleistungen und ausgeführte Arbeiten an Bankinstitute gemäß dem festgelegten Verfahren; Gewährleistung des rechtzeitigen Erhalts von Dokumenten für den Versand von Produkten, Ausstellung von Rechnungen und Ergreifen von Maßnahmen, um den rechtzeitigen Eingang der von Käufern geschuldeten Gelder sicherzustellen.

2.6. Führung täglicher Betriebsaufzeichnungen:

Verkauf von Produkten, Gewinne aus dem Verkauf anderer Finanzindikatoren;

Weigerung von Käufern, Zahlungsanforderungen für versandte Produkte, erbrachte Dienstleistungen und ausgeführte Arbeiten aus Gründen der Ablehnung anzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

Erfüllung anderer Finanzplanindikatoren.

2.7. Erstellung und Übermittlung von Informationen und Bescheinigungen an die Unternehmensleitung über den Fortschritt der Umsetzung der Hauptindikatoren des Finanzplans und über die Finanzlage.

2.8. Zusammenstellung und fristgerechte Übermittlung an die Mutterorganisation, Finanzbehörden und Bankinstitute etablierten eine operative Finanzberichterstattung.

2.9. Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Geldumschlags in Siedlungen.

2.10. Gemeinsam mit Abteilungen und Diensten des Vereins:

Prüfung der von Käufern und Kunden vorgebrachten Ansprüche und Sanktionen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel, die diese Ansprüche verursachen;

Einreichen von Ansprüchen (in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) und Verhängen von Sanktionen gegen Käufer, Lieferanten und Kunden; Ergreifen von Maßnahmen (gemeinsam mit der Rechtsabteilung und der allgemeinen Buchhaltung) zur rechtzeitigen und vollständigen Einziehung von Forderungen gegenüber Käufern, Mietern und anderen Schuldnern.

2.11. Einführung der am besten geeigneten Abrechnungsformen mit Käufern und Lieferanten, Erleichterung pünktlicher Zahlungen und Sicherstellung der Einhaltung der Regeln für die Durchführung dieser Abrechnungen.

2.12. Empfang, Lagerung, Betriebsabrechnung und Ausgabe von Bargeld, Wertpapieren und Formularen strenge Berichterstattung gemäß der Verordnung über die Durchführung des Bargeldverkehrs.

2.13. Einhaltung der von der jeweiligen Bank festgelegten Bargeldbestandsgrenze an den Kassen des Unternehmens und Gewährleistung der vollständigen Sicherheit der Banknoten.

3. Im Bereich der Kontroll- und Analysearbeit

3.1. Kontrolle ausüben:

Überwachung der Umsetzung von Finanz-, Liquiditäts- und Kreditplänen sowie Gewinn- und Rentabilitätsplänen;

der Status des Versands und Verkaufs von Produkten;

zur bestimmungsgemäßen Verwendung von eigenem und geliehenem Betriebskapital im Allgemeinen für den Verein und für einzelne Strukturbereiche, für die die Leiter der jeweiligen Betriebe des Unternehmens für die Einhaltung der Betriebskapitalstandards verantwortlich sind;

um zu verhindern, dass Abteilungen, Dienste und Werkstätten Betriebskapital von ihren Kernaktivitäten für Kapitalbauarbeiten und größere Reparaturen abziehen;

für die rechtzeitige Prüfung von Kundenansprüchen und Zahlungsverweigerungsgründen für gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen durch die zuständigen Abteilungen, Dienste und Werkstätten; zur Einhaltung durch Abteilungen, Dienste und Werkstätten festgelegte Fristen um die Annahme von Zahlungsanfragen von Lieferanten, Auftragnehmern und anderen Organisationen sowie deren rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung in geeigneten Fällen zu überprüfen, vollständige oder teilweise Ablehnung von Zahlungsanfragen unter strikter Einhaltung der Bankanweisungen;

zur Umsetzung von Plänen und Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben von Wohn- und Kommunaldienstleistungen und anderen ähnlichen Dienstleistungen;

für die Einhaltung der im Plan vorgesehenen gezielten Nutzung dezentraler Finanzierungsquellen für die Kosten dezentraler öffentlicher Kapitalinvestitionen;

für den Empfang von Bargeld von Bankinstituten zur Zahlung von Löhnen und anderen Ausgaben, streng im Rahmen der fälligen Beträge, die auf der Grundlage von festgelegt werden

etablierte Regeln und von den Unternehmen des Vereins genehmigte Kassenpläne sowie Einhaltung der Kassendisziplin.

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der aufgeführten Funktionen unterbreitet die Finanzabteilung der Unternehmensleitung ihre Vorschläge.

3.2. Gemeinsam mit der Hauptbuchhaltung und der Kapitalbauabteilung prüfen wir:

Übereinstimmung der Ausrüstungskosten im Rahmen von Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen mit Zuweisungen für diese Zwecke, die durch zentrale und dezentrale Finanzierungsquellen für Kapitalinvestitionen bereitgestellt werden;

die Richtigkeit der Erstellung, Ausführung und Genehmigung von Kostenvoranschlägen, Berechnungen der Kapitalrendite für die Einführung neuer Technologien und die Ausweitung der Produktion von Konsumgütern, durchgeführt auf Kosten des Produktionsentwicklungsfonds und Bankdarlehen, as sowie Schätzungen für die Ausgaben von Anreizfonds und anderen Zweckfonds.

3.3. Durchführung einer systematischen Analyse der Buchhaltung, statistischen und betrieblichen Berichterstattung zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Finanz-, Bargeld- und Kreditplänen sowie der Einhaltung der Finanz- und Zahlungsdisziplin; Prognose der Ergebnisse wirtschaftlicher und finanzieller Aktivitäten; Verbesserung der Nutzung von Anlagevermögen und Betriebskapital; Identifizierung und Mobilisierung innerindustrieller Reserven und zusätzlicher Finanzierungsquellen.

3.4. Mitwirkung bei der Organisation von Arbeiten zur Analyse der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Vereins und zur Ermittlung der Auswirkungen dieser Aktivitäten auf Finanzkennzahlen. .

3.5. Mitwirkung bei der Berücksichtigung von Kostenvoranschlägen für die Produktion, für die Entwicklung neuer Geräte, für zukünftige Ausgaben, für die Wartung Steuergeräte, Ausgaben für die wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden, Bauwerken, Vereinen, Parks, Kinderlagern, die Gewerkschaftsorganisationen zur kostenlosen Nutzung überlassen werden.

3.6. Mitwirkung zusammen mit der Wirtschaftsplanungsabteilung an der Entwicklung und Prüfung von Preisentwürfen für neue vom Unternehmen hergestellte Produkte, die gemäß der geltenden Gesetzgebung genehmigt wurden, sowie von Tarifen für vom Unternehmen erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen.

3.7. Mitwirkung beim Abschluss von Geschäftsverträgen und Annahme finanzieller Konditionen.

3.8. Mitwirkung an Arbeiten zur Verbesserung der Organisation und Planung des Betriebskapitals und an der Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Umlaufs des Betriebskapitals des Unternehmens.

3.9. Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Kostenrechnung in den Strukturbereichen des Unternehmens.

V. Beziehungen der Finanzabteilung zu anderen Unternehmensbereichen

1. Mit der Wirtschaftsplanungsabteilung und der Hauptbuchhaltung.

Erhält: Produktionsplan für den Artikel für das Jahr, Quartal, Monat; Produktionsplan nach Produktpalette und Menge marktfähiger Produkte nach Werkstatt.

Stellt dar: Finanzplan; Berichte über die Umsetzung des Finanzplans; Kopien des Auftrags an Werkstätten und Abteilungen zur Reduzierung der Betriebskapitalbestände; Tägliche Informationen über die Umsetzung des Umsetzungsplans durch Werkstätten und das gesamte Unternehmen.

2. Mit Logistikabteilungen, externe Zusammenarbeit

Erhält: eine Schlussfolgerung zu den Ansprüchen der Lieferanten; Berichterstattung über Materialbewegungen und deren Salden am Monatsende.

Stellt dar: Rechnungen zur Abnahme; Informationen über Materialien im Transport; Informationen über unbezahlte Rechnungen mit Begründung.

3. Mit technischen Abteilungen

Erhält: finanzielle Schätzungen zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen durch Bankdarlehen zur Einführung neuer Geräte, zur Ausweitung der Produktion von Konsumgütern; Kostenschätzungen für Forschungs-, Entwicklungs- und sonstige Arbeiten sowie Berechnungen ihrer Wirksamkeit, die von der Unternehmensleitung genehmigt wurden.

Stellt dar: einen Plan zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf der Grundlage genehmigter Schätzungen sowie zur Sicherstellung notwendige Mittel schwebende organisatorische und technische Maßnahmen; Budgets und Finanzschätzungen für die Kosten für die Einführung neuer Geräte, Schätzungen für die Ausgaben von Sondervermögen und Zweckfonds, gemeinsam mit der Hauptbuchhaltung überprüft, ordnungsgemäß erstellt, ausgeführt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt.

4. Mit der Kapitalbauabteilung

Erhält: geplantes Volumen, Struktur der Kapitalinvestitionen, Bilanzen der Sachwerte und den Stand der Siedlungen im Kapitalbau.

Stellt dar: einen gemeinsam mit der Kapitalbauabteilung erstellten Plan zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen Staatsplan unter Berücksichtigung der Mobilisierung interner Ressourcen im Bauwesen.

5. Mit der Vertriebsabteilung

Stellt dar: Benachrichtigung von Bankinstituten über von Käufern und Kunden ausgestellte Akkreditive, Informationen über Käufer, die die Zahlung von Rechnungen und Zahlungsaufforderungen verzögert oder deren Annahme verweigert haben, sowie Benachrichtigungen über die Anwendung von Banksanktionen gegen Käufer und Kunden.

6. Mit der Rechtsabteilung

Erhält: Entscheidung des Managements, Gelder auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung von Ansprüchen und Klagen zu überweisen; Markierungen auf Bankdokumenten über den Erhalt von Geldern für geprüfte und befriedigte Forderungen und Ansprüche; Hinweise zu den aufgeführten staatlichen Gebühren für Schiedsklagen.

Stellt dar: ausgefüllte Anspruchsunterlagen und Vorbereitung für die Einreichung von Ansprüchen bei Schlichtungsstellen; Schlussfolgerungen zu Ansprüchen und Klagen im Zusammenhang mit Zahlungsverweigerungen, Fehlern in deren Darstellung usw.; Bescheinigungen über den Geldtransfer im Zusammenhang mit der Prüfung von Ansprüchen und Schiedsklagen; Dokumente zur Übertragung staatlicher Abgaben; Schlussfolgerungen zu Vereinbarungen zur Festlegung der Zahlungsform.

1. Fordern Sie die Unternehmensbereiche auf, Materialien (Daten aus der Analyse der Wirtschaftstätigkeit, Buchhaltung, statistische und betriebliche Buchhaltung usw.) vorzulegen, die für die Durchführung von Arbeiten im Zuständigkeitsbereich der Finanzabteilung erforderlich sind.

2. Überwachen Sie die Finanzaktivitäten der Unternehmensbereiche und geben Sie ihren Managern Empfehlungen zur Organisation und Durchführung der Finanzarbeit.

3. Unterbreiten Sie der Unternehmensleitung auf der Grundlage der Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit Vorschläge zur Anwendung von Sanktionen und Anreizen in Bezug auf einzelne Mitarbeiter und Unternehmensbereiche.

Unter der Aufsicht der Unternehmensleitung verwalten Sie die finanziellen Ressourcen und unterzeichnen (mit der ersten Unterschrift) Geld-, Zahlungs-, Abrechnungs-, Kredit- und andere Finanzdokumente in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vertragsregeln, Anweisungen sowie genehmigten Plänen und Schätzungen.

5. Vertretung des Unternehmens in Finanz-, Kredit- und anderen Organisationen in Finanzfragen.

6. Bestätigen Sie alle damit verbundenen Dokumente finanzielle Aktivitäten Unternehmen (Pläne, Kostenvoranschläge, Berichte, Verträge, Bestellungen, Anweisungen usw.).

7. Weisungen der Finanzabteilung im Rahmen der in dieser Ordnung vorgesehenen Aufgaben sind für die Leitung und Ausführung durch Unternehmensbereiche verbindlich.

VII. Verantwortung

1. Der Abteilungsleiter trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der der Abteilung durch diese Ordnung übertragenen Aufgaben und Funktionen.

2. Der Grad der Verantwortung anderer Mitarbeiter wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

(Leiter Struktur

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

Abteilungen)

00.00.0000

VEREINBART

(Beamter mit wem

Regelungen werden vereinbart)

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Finanz- und Wirtschaftsabteilung (im Folgenden als Abteilung bezeichnet) gemäß der Anordnung des Bundesarchivamts (im Folgenden als Rosarchiw bezeichnet) vom 22. Juni 2016 Nr. 70 „Über die Genehmigung der Besetzungstabelle des Bundesarchivs „Agentur“ ist eine Struktureinheit innerhalb des Ministeriums für Staatspolitik und Rechtsregulierung (im Folgenden „Verwaltung“ genannt).

1.2. Die Abteilung orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an der Verfassung der Russischen Föderation, den Bundesverfassungsgesetzen, den Bundesgesetzen, Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation, Organisations- und Verwaltungsdokumente des Bundesarchivs sowie diese Verordnungen.

1.3. Die Abteilung übt ihre Aktivitäten direkt sowie im Rahmen ihrer Befugnisse im Zusammenspiel mit anderen Abteilungen von Rosarchiw, Bundesorganen, aus Exekutivgewalt, autorisierte Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Archivangelegenheiten, lokale Regierungsbehörden, öffentliche Vereine und andere Organisationen.

1.4. Die Vorschriften über die Abteilung und den Personalbestand werden durch Anordnungen von Rosarchiw genehmigt.

2. Ziele der Abteilung

Die Hauptziele der Abteilung sind:

2.1. Erstellung von Vorschlägen für Dokumente strategische Planung Bundes- und Departementsebene.

2.2. Umsetzung der Aktivitäten von Rosarchiw zur Umsetzung der staatlichen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in den Institutionen der Bundesregierung, die Rosarchiw unterstellt sind.

2.3. Planung der finanziellen Ressourcen für den Unterhalt des Apparates des Bundesarchivs und der dem Bundesarchiv unterstellten Bundesbehörden Regierungsbehörden und stellt ihnen eine Finanzierung zur Verfügung.

2.4. Organisation der Buchhaltung und Berichterstattung in den Rosarchiw unterstellten föderalen Regierungsinstitutionen, Durchführung der Kontroll- und Prüfungsarbeiten gemäß der geltenden Gesetzgebung.

2.5. Organisation der Finanz- und Wirtschaftsarbeit in den Rosarchiw unterstellten föderalen Regierungsinstitutionen und Bereitstellung methodischer Unterstützung.

2.6. Organisation zur Gewährleistung des unterbrechungsfreien Betriebs automatisierter Arbeitsplätze der Strukturabteilungen von Rosarchiw.

3. Hauptaufgaben der Abteilung

Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben werden der Abteilung folgende Aufgaben übertragen:

3.1. In Zusammenarbeit mit Strukturabteilungen von Rosarchiw:

3.1.1. bereitet Vorschläge für die Hauptrichtungen der Landespolitik, der gesetzlichen Regelung und Kontrolle im Bereich Archivangelegenheiten und Büroarbeit, strategische Planungsdokumente auf Bundes- und Departementsebene vor;

3.1.2. bereitet Vorschläge für Entwürfe von Gesetzgebungs- und anderen Rechtsakten zur Entwicklung des Archivwesens, für Projekte von Bundes- und Industrieprogrammen, Hauptrichtungen und Prognosen für die Entwicklung des Archivwesens vor, entwickelt Projekte Regulierungsdokumente nach den jeweiligen Abteilungsbereichen;

3.1.3. beteiligt sich an der Erstellung von Entwicklungsprognosen im etablierten Gebiet;

3.1.4. sorgt für die Erstellung und Genehmigung des Rosarchiw-Informatisierungsplans für den Planungszeitraum sowie des Berichts für den vorherigen Zeitraum in der vorgeschriebenen Weise;

3.1.5. beteiligt sich an der Erstellung des Entwurfs des jährlichen Abschlussberichts über die Aktivitäten von Rosarchiw;

3.1.6. erstellt im Namen der Verwaltung von Rosarchiw auf Ersuchen des Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation, anderer autorisierter Ministerien und Abteilungen statistische, analytische und operative Informationen in den relevanten Abteilungsbereichen;

3.1.7. beteiligt sich an der Durchführung umfassender und thematischer Inspektionen nachgeordneter Bundesinstitutionen in den relevanten Bereichen des Departements;

3.1.8. organisiert die Entwicklung wirtschaftlicher Standards und die Analyse der Arbeitskosten in nachgeordneten Bundesinstitutionen;

3.1.9. legt dem Vorstand von Rosarchiw Fragen zur Entwicklung der Archivangelegenheiten und der Aktivitäten nachgeordneter föderaler Regierungsinstitutionen in den relevanten Bereichen der Abteilung zur Prüfung vor;

3.1.10. bereitet Vorschläge zur Verbesserung des Lohnsystems für Mitarbeiter nachgeordneter Bundesinstitutionen vor; entwickelt im Rahmen der Kompetenz von Rosarkhiv Leitmaterialien sowie Lehr- und Methodenbriefe zur Verwendung bestehende Systeme Löhne;

3.1.11. beteiligt sich an der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter nachgeordneter Bundesinstitutionen, ihrer sozialen Sicherheit und an der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Förderung von Mitarbeitern von Bundesarchiveinrichtungen;

3.1.12. entwickelt Fragen der Aktivitäten nachgeordneter Bundesbehörden zur Gewinnung außerbudgetärer Mittel gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation, organisiert die Entwicklung methodischer Dokumente zu den Kosten der von ihnen erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen für Rechts- und Verwaltungsbehörden Einzelpersonen;

3.1.13. beteiligt sich an der Optimierung der Liste bezahlte Arbeit und von Bundesarchiveinrichtungen erbrachte (erbrachte) Dienstleistungen, Vereinheitlichung der Preislisten.

3.1.14. organisiert die Arbeit zur Durchführung von Wettbewerben und Ausschreibungen im Apparat des Bundesarchivs, leistet methodische Unterstützung bei der Vorbereitung von Wettbewerben und Ausschreibungen in nachgeordneten Bundesinstitutionen;

3.1.15. beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Sitzungen wissenschaftlicher und methodischer Räte der Archiveinrichtungen der Bundesbezirke;

3.1.16. nimmt gemeinsam mit der Abteilung teil Zivildienst und Auszeichnungen bei der Personalauswahl der Abteilung.

3.2. Entwickelt gemäß dem festgelegten Verfahren Vorschläge für den Entwurf des Bundeshaushalts der Russischen Föderation zu den Kosten für die Instandhaltung des Apparats des Russischen Archivs und nachgeordneter föderaler Regierungsinstitutionen.

3.3. Bereitet Kostenvoranschläge zur Genehmigung durch die Geschäftsführung von Rosarchiw vor und Besetzungstisch Der Apparat des Russischen Archivs sorgt für ihre Umsetzung.

3.4. Erstellt Kostenvoranschläge (deren Änderungen) für den Unterhalt nachgeordneter föderaler Institutionen zur Genehmigung durch die Verwaltung von Rosarchiw und finanziert diese.

3.5. Berücksichtigt Fragen der Erstellung relevanter Dokumentationen und der Finanzierung von Kapital- und laufenden Reparaturen in nachgeordneten Bundesinstitutionen und setzt Investitionsprogramme um.

3.6. Überwacht die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel gemäß den zugewiesenen Mitteln und deren Verwendungszweck gemäß den genehmigten Haushaltsausgabenvoranschlägen unter Berücksichtigung der in der vorgeschriebenen Weise vorgenommenen Änderungen, analysiert die Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten der nachgeordneten Bundesinstitutionen, und erarbeitet Vorschläge zu deren Verbesserung.

3.7. Erstellt einen konsolidierten Rechnungslegungsbericht für nachgeordnete Bundesbehörden und einen Rechnungslegungsbericht für den Apparat des Bundesarchivs zur Vorlage beim Finanzministerium der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise.

3.8. Erstellt zusammenfassende Berichte über den Erhalt von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, über die Durchführung von Kostenvoranschlägen für aus dem Bundeshaushalt finanzierte Einrichtungen, über die Verwendung von Zuwendungen für die Umsetzung von Bundeszielprogrammen, über die Durchführung von Ausschreibungen für den Wareneinkauf , Arbeiten und Dienstleistungen für den Regierungsbedarf sowie andere buchhalterische und statistische Berichte.

3.9. Überwacht die Sicherheit von Anlagevermögen, geringwertigen und abgenutzten Gegenständen und anderen materiellen Vermögenswerten an Orten ihrer Lagerung und ihres Betriebs und organisiert eine Bestandsaufnahme der Gelder, Zahlungen und materiellen Vermögenswerte des Rosarchiw-Apparats.

3.10. Sorgt für die Organisation der Buchhaltung der Computerausrüstung in den Strukturabteilungen von Rosarchiw und den nachgeordneten Bundesbehörden.

3.11. Überwacht die Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur und Softwareprodukte, Rosarchiw unterstellte Institutionen, Ausarbeitung von Vorschlägen zu ihrer Modernisierung, einschließlich der Ausarbeitung entsprechender Zertifikate und Schlussfolgerungen.

3.12. Legt die Spezifikation der angeschafften Computertechnik und Scangeräte zur Unterstützung des Apparates des Bundesarchivs und nachgeordneter Bundesbehörden fest.

3.13. Überwacht die Authentizität lizenzierter Softwareprodukte.

3.14. Implementiert Notwendige Maßnahmen für den unterbrechungsfreien Betrieb automatisierter Arbeitsplätze der Strukturabteilungen von Rosarchiw.

3.15. Entscheidet Technische Problemeüber die Nutzung und Verbindung von Rosarkhiv mit externen Informationsressourcen.

3.16. Bietet technische Unterstützung für Strukturabteilungen von Rosarchiw im Zusammenhang mit dem Übergang zur Versorgung öffentlicher Dienst(Funktionen) in elektronischer Form.

3.18. Berät Beamte von Rosarchiw, Mitarbeiter nachgeordneter föderaler Regierungsinstitutionen, prüft Anträge, Beschwerden und Vorschläge von Bürgern in den relevanten Bereichen der Abteilung und ergreift Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln.

3.19. Bereitet Informationen für die offizielle Website von Rosarchiw zu den Kernarbeitsbereichen der Abteilung vor und aktualisiert sie.

3.20. Führt die Büroarbeit gemäß dem festgelegten Verfahren durch und sorgt für die Aufbewahrung der Dokumente der Abteilung und übergibt sie an die Archivierung.

4. Rechte der Abteilung

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Abteilung das Recht:

4.1. Fordern und erhalten Sie von den Strukturabteilungen von Rosarchiw, den nachgeordneten Bundesbehörden und den autorisierten Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Archivangelegenheiten Materialien, die zur Erfüllung der der Abteilung übertragenen Aufgaben erforderlich sind.

4.2. In der vorgeschriebenen Weise Treffen von Vertretern der Strukturabteilungen von Rosarchiw und nachgeordneter föderaler Regierungsbehörden einberufen, um Fragen zu erörtern, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

4.3. Geschäftsbeziehungen in der vorgeschriebenen Weise mit den Exekutivbehörden des Bundes, den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, dem Verwaltungsrat des Bundesarchivs, Russische Gesellschaft Historiker-Archivare, wissenschaftliche, öffentliche und andere Organisationen zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

4.4. Geben Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit juristischen und natürlichen Personen Erläuterungen zu den relevanten Tätigkeitsbereichen der Abteilung.

4.5. Bieten Sie den autorisierten Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Archivangelegenheiten, Staats- und Kommunalarchiven methodische Unterstützung bei der Organisation ihrer Arbeit zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

5. Organisation der Arbeit der Abteilung

5.1. Die Struktur und Besetzung der Abteilung wird entsprechend den Aufgaben und dem Arbeitsumfang durch Anordnung des Bundesarchivs genehmigt.

5.2. An der Spitze der Abteilung steht ein Chef, der nach dem festgelegten Verfahren auf Anordnung von Rosarchiw ernannt und entlassen wird.

5.3. Der Abteilungsleiter ist dem Abteilungsleiter direkt und in Angelegenheiten unterstellt Finanzielle Sicherheit Aktivitäten von Rosarchiw und Institutionen, die Rosarchiw unterstellt sind, unterliegen dem Leiter.

5.4. Der Leiter der Abteilung im Rahmen seiner Zuständigkeit:

5.4.1. organisiert die Aktivitäten der Abteilung und trägt die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der der Abteilung übertragenen Aufgaben und Funktionen, den Dienstzustand und die Leistungsdisziplin;

5.4.2. beteiligt sich an der Arbeit der Beratungsgremien von Rosarchiw;

5.4.3. interagiert mit anderen strukturellen Abteilungen von Rosarchiw;

5.4.4. verteilt die Zuständigkeiten unter den Beamten der Abteilung, legt deren Arbeitsordnung sowie Vorschläge zur Höhe von Prämien, Anreizen und Strafen zur Genehmigung vor;

5.4.5. vertritt Rosarchiw in allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen;

5.4.6. nimmt weitere Aufgaben und Befugnisse wahr, die in der Geschäftsordnung des Bundesarchivs festgelegt sind.

5.5. Die Abteilung führt ihre Aktivitäten auf der Grundlage der jährlichen Arbeitspläne von Rosarchiw durch.

5.6. Die Abteilung organisiert die Umsetzung der ihr übertragenen Aufgaben sowohl direkt als auch im Zusammenspiel mit anderen Struktureinheiten von Rosarchiw und anderen föderalen Exekutivbehörden, autorisierten Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Archivangelegenheiten und lokalen Regierungsbehörden , öffentliche Verbände und andere Organisationen.

5.7. Beamte der Abteilung werden auf Anordnung von Rosarchiw in der vorgeschriebenen Weise ernannt und entlassen Bundesgesetz vom 27. Juli 2004 Nr. 79-FZ „Über den staatlichen öffentlichen Dienst der Russischen Föderation“.

5.8. Amtliche Verpflichtungen Die Beamten des Ministeriums richten sich nach ihrer Dienstordnung. Die Beamten des Departements tragen die persönliche Verantwortung für die Wahrnehmung ihrer Amtspflichten.