Regulatorische Materialien. Gesetzlicher Rahmen des Dekrets 556 der Russischen Föderation

DIE REGIERUNG VON MOSKAU

AUFLÖSUNG

Bei Genehmigung der Verordnungen über die Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau


Dokument geändert durch:
(Offizielle Website des Bürgermeisters und der Regierung von Moskau www.mos.ru, 08.09.2014);
(Offizielle Website des Bürgermeisters und der Regierung von Moskau www.mos.ru, 19. Dezember 2018).
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Um die Funktionen und Befugnisse der Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau zu klären, hat die Regierung von Moskau

entscheidet:

1. Genehmigen Sie die Verordnungen über die Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau (Anhang).

2. Als ungültig anerkennen:

2.1. Dekret der Regierung von Moskau vom 4. März 2008 N 159-PP „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau“ .

2.2. Beschluss der Moskauer Regierung vom 10. November 2009 N 1245-PP „Über Änderungen des Beschlusses der Moskauer Regierung vom 4. März 2008 N 159-PP“ .

3. Um dem Minister der Regierung von Moskau die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution aufzuerlegen, hat der Leiter der Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau Cheremin S.E.

Bürgermeister von Moskau
S. S. Sobyanin

Anwendung. Verordnungen über die Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau (im Folgenden als Abteilung bezeichnet) ist eine funktionale Einrichtung Exekutivgewalt der Stadt Moskau, die die Funktionen der Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien im Bereich der Anziehung ausländischer Investitionen in die Stadt Moskau wahrnimmt, internationale und internationale Maßnahmen umsetzt Außenwirtschaftliche Beziehungen, Aufrechterhaltung der internationalen Kreditwürdigkeit der Stadt Moskau und bestimmter Schuldenverpflichtungen der Stadt Moskau, staatliche Auslandskredite, internationale Kongress- und Ausstellungsaktivitäten der Stadt Moskau, Entwicklung der Stadt Moskau als internationales Unternehmen Finanzzentrum, Unterstützung von Landsleuten im Ausland (im Folgenden als festgelegter Tätigkeitsbereich bezeichnet).

2. Die Abteilung übt ihre Tätigkeit im Einklang mit der Verfassung der Russischen Föderation, internationalen Verträgen, Bundesverfassungs- und Bundesgesetzen, Dekreten und Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation, Dekreten und Anordnungen der Regierung der Russischen Föderation aus Satzung und Gesetze der Stadt Moskau, Sonstiges Rechtsakte der Stadt Moskau und dieser Verordnung.

3. Die Abteilung übt ihre Tätigkeit in Zusammenarbeit mit föderalen Regierungsbehörden, Regierungsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Regierungsbehörden der Stadt Moskau, lokalen Behörden, öffentlichen Bürgervereinigungen, anderen Organisationen und Vereinigungen, einschließlich ausländischer und ausländischer Behörden, aus internationale.

II. Befugnisse der Abteilung

4. Die Abteilung übt im festgelegten Tätigkeitsbereich folgende Befugnisse aus:

4.1. Entwickelt und trägt dazu bei zu gegebener Zeit zur Prüfung durch den Bürgermeister von Moskau und die Regierung von Moskau Entwürfe von Rechtsakten des Bürgermeisters von Moskau und der Regierung von Moskau zu Fragen im Zusammenhang mit dem etablierten Tätigkeitsbereich der Abteilung, darunter:

4.1.1. Über Zustimmung Regierungsprogramme Stadt Moskau.

4.1.2. Über die Umsetzung Investitionsprojekte, was auf die Möglichkeit hindeutet, ausländisches Kapital im Interesse der Stadt Moskau anzuziehen.

4.1.3. Über die Umsetzung von Investitionsprojekten zu Lasten des Haushalts der Stadt Moskau im Ausland.

4.1.4. Über den Direktinvestitionsfonds unter Beteiligung von ausländischem Kapital.

4.1.5. Zum Verfahren für die Interaktion der Exekutivbehörden der Stadt Moskau mit ausländischen Partnern bei der Durchführung staatlicher Auslandskredite.

4.1.6. Über den Empfang ausländischer Delegationen und die Leitung offizieller Delegationen der Stadt Moskau, der Regierung Moskaus im Ausland.

4.1.7. Zur Erstellung eines konsolidierten Plans für außenwirtschaftliche und internationale Ereignisse in der Stadt Moskau.

4.1.8. Zum Verfahren zur Unterstützung von Landsleuten im Ausland.

4.1.9. Über die Vorbereitung und Durchführung der Tage der Stadt Moskau im Ausland, ähnliche Veranstaltungen ausländischer Städte und Regionen in der Stadt Moskau und die Durchführung internationaler Ausstellungs- und Kongressveranstaltungen.

4.2. Auf der Grundlage und in der Umsetzung von Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau entscheidet:

4.2.1. Über die Festlegung von Quoten und die Übertragung von Mitteln für die Zahlung von Stipendien des Moskauer Bürgermeisters für Studierende in Zweigstellen russischer Hochschulen oder höherer Bildungseinrichtungen Bildungsinstitutionen GUS und baltische Staaten mit Unterrichtsfächern in Russisch.

4.2.2. Über die Gewährung von Zuschüssen zu Lasten des Haushalts der Stadt Moskau in Fällen, die durch Rechtsakte der Stadt Moskau festgelegt sind.

4.2.4. Zur Organisation der Aktivitäten der Moskauer Häuser und anderer Repräsentanzen der Stadt Moskau im Ausland.

4.2.5. Zu anderen Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Befugnisse Moskaus als Subjekt der Russischen Föderation im festgelegten Tätigkeitsbereich und der Organisation der Aktivitäten der Abteilung gemäß den Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation und den Gesetzen der Russischen Föderation Stadt Moskau, andere Rechtsakte der Stadt Moskau.

III. Rechte, Organisation der Aktivitäten und Leitung der Abteilung

5. Um seine Befugnisse auszuüben, hat das Ministerium das Recht:

5.1. Beantragen und erhalten Sie gemäß dem festgelegten Verfahren bei den Exekutivbehörden der Stadt Moskau, lokalen Behörden, Organisationen usw Einzelpersonen Informationen, die für die Ausübung von Befugnissen im festgelegten Tätigkeitsbereich erforderlich sind.

5.2. Gemäß dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur Prüfung durch den Bürgermeister von Moskau und die Regierung von Moskau, autorisierte Organe der Staatsgewalt der Stadt Moskau und Beamte der Exekutivorgane der Stadt Moskau im Rahmen ihrer Zuständigkeit einreichen.

5.3. Schaffung von Beratungs-, Experten- und anderen Arbeitsgremien zu Fragen der außenwirtschaftlichen und internationalen Beziehungen der Stadt Moskau, auch mit ausländischen Partnern.

5.4. Organisieren Sie Konferenzen, Seminare und runde Tische mit Vertretern politischer, öffentlicher, wissenschaftlicher und kultureller Kreise, Behörden ausländischer Staaten und deren administrativ-territorialen Formationen im etablierten Tätigkeitsbereich.

5.5. Beziehen Sie wissenschaftliche und andere Organisationen, Wissenschaftler und Spezialisten gemäß dem festgelegten Verfahren zur Untersuchung von Fragen im Zusammenhang mit ihrem Tätigkeitsbereich ein.

5.6. Im Rahmen seiner Zuständigkeit Verträge mit natürlichen und juristischen Personen abzuschließen, um die übertragenen Befugnisse zu erfüllen.

5.7. Führen Sie Überwachung, Analyse und Prognose im etablierten Tätigkeitsbereich durch, einschließlich der Dynamik der Hauptindikatoren Moskaus als sich entwickelndes internationales Finanzzentrum.

5.8. Ausübung anderer Rechte gemäß Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau.

6. Die Abteilung führt Register von Repräsentanzen und Vertretern von Städten und Regionen ausländischer Staaten – Partner der Stadt Moskau, Handels- und Wirtschaftsvertretungen und Vertreter der Stadt Moskau im Ausland, von der Stadt Moskau geschlossene Vereinbarungen über die Umsetzung von Internationale und ausländische Wirtschaftsbeziehungen, eine Datenbank von öffentliche Organisationen Landsleute im Ausland, das Beschwerderegister des Außenministeriums der Russischen Föderation und des in der Stadt Moskau akkreditierten diplomatischen Korps über die Arbeit der diplomatischen Vertretungen in der Stadt Moskau sowie das Register ausländischer Städte und Regionen, internationale Organisationen, mit denen die Stadt Moskau zusammenarbeitet.

7. Führt die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer staatlichen Einrichtung gemäß den Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau aus und übt die Kontrolle über Untergebene aus staatliche Institutionen, auch im Hinblick auf die Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe.

8. Führt Aktivitäten im etablierten Tätigkeitsbereich durch, um administrative Hürden abzubauen, Haushaltsausgaben zu reduzieren und die Effizienz ihrer Nutzung zu steigern.

9. Führt die Funktionen eines Staatskunden, Hauptverwalters und Empfängers von Mitteln aus dem Haushalt der Stadt Moskau, Hauptverwalter der Haushaltseinnahmen aus gemäß den übertragenen Befugnissen zugewiesenen Quellen aus.

10. Ergreift Maßnahmen zur Umsetzung von Programmen, Projekten und Aktivitäten im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienzverbesserung im festgelegten Tätigkeitsbereich.

11. Schützt die Interessen der Stadt Moskau im etablierten Tätigkeitsbereich vor Gerichten, Schiedsgerichten, Schiedsgerichten, föderalen Exekutivorganen, die die Kontrolle (Aufsicht) ausüben, vertritt die Regierung von Moskau in anderen Bereichen Regierungsstellen, Organisationen.

12. Organisiert und führt im Rahmen der Zuständigkeit der Abteilung Mobilisierungsschulungen und Mobilisierungen gemäß den Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau durch.

12(1). Führt Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im etablierten Tätigkeitsbereich durch. Kontrolliert den Stand des Anti-Terror-Schutzes von Objekten (Gebieten), die für die Unterbringung untergeordneter Organisationen vorgesehen sind.
(Absatz 12 Absatz 1 ist zusätzlich durch das Dekret der Moskauer Regierung vom 8. September 2014 N 512-PP enthalten.)

12(2). Organisiert und führt Arbeiten zum technischen Schutz von Informationen mit eingeschränktem Zugriff und anderen darin enthaltenen Informationen durch Informationssysteme Abteilung.
(Absatz 12 Absatz 2 ist zusätzlich im Erlass der Moskauer Regierung vom 18. Dezember 2018 N 1582-PP enthalten.)

12(3). Sorgt bei der Ausübung von Befugnissen für die Priorität von Zielen und Vorgaben für die Entwicklung des Wettbewerbs im etablierten Tätigkeitsbereich.
(Absatz 12 Absatz 3 ist zusätzlich durch das Dekret der Moskauer Regierung vom 18. Dezember 2018 N 1582-PP enthalten.)

13. Führt die Aufnahme der Bevölkerung und die Berücksichtigung der Bürgerbeschwerden in der festgelegten Reihenfolge durch.

14. Führt andere Funktionen und Befugnisse aus, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Rechtsakten des Bürgermeisters von Moskau und der Regierung von Moskau im festgelegten Tätigkeitsbereich vorgesehen sind.

15. Die Abteilung wird von einem Leiter geleitet, der vom Moskauer Bürgermeister ernannt und entlassen wird.

16. Der Abteilungsleiter hat 7 Stellvertreter, darunter 1 ersten Stellvertreter, der vom Moskauer Bürgermeister ernannt und von diesem entlassen wird.

17. Abteilungsleiter:

17.1. Verwaltet die Aktivitäten der Abteilung, koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten nachgeordneter Organisationen und trägt gegenüber der Regierung von Moskau die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Befugnisse der Abteilung im festgelegten Tätigkeitsbereich.

17.2. Verteilt die Aufgaben unter den stellvertretenden Abteilungsleitern.

17.3. Genehmigt die Struktur und Personalbesetzung Abteilung innerhalb des genehmigten Personal- und Lohnfonds sowie Bestimmungen dazu strukturelle Unterteilungen Abteilung.

17.4. Organisiert Aktivitäten zur Verbesserung des Managementsystems im etablierten Tätigkeitsbereich, einschließlich der Optimierung des nachgeordneten Budgetnetzwerks.

17.5. Führt die Ausgaben in der vorgeschriebenen Weise aus Geld sorgt im Rahmen der zugewiesenen Mittel für die Einhaltung der Finanzdisziplin und erhöht die Effizienz der Verwendung der Mittel aus dem Haushalt der Stadt Moskau, die für die Aufrechterhaltung der Abteilung und die Umsetzung der ihr übertragenen Befugnisse vorgesehen sind, und ist persönlich für deren Erreichung verantwortlich Leistungsindikatoren im etablierten Tätigkeitsfeld.

17.6. Unterschreibt im Rahmen seiner Zuständigkeit Rechtsakte der Abteilung (Anweisungen, Anordnungen) und übt die Kontrolle über deren Umsetzung aus.

17.7. Bietet effektiver Einsatz und Sicherheit des der Abteilung zugewiesenen Eigentums der Stadt Moskau.

17.8. Organisiert den Übergang des Staatsbeamtentums in die Abteilung.

17.9. Vertritt die Abteilung in Bundesbehörden, anderen Landesbehörden, lokalen Regierungsbehörden, Organisationen und öffentlichen Bürgervereinigungen.

17.10. Stellt sicher, dass die Staatsbeamten die Gesetze über den Staatsbeamtendienst, die Dienstdisziplin, Tarifverträge, Dienstregeln und Arbeitsvorschriften einhalten.

17.11. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelung zum Schutz vertraulicher Informationen, die durch Bundesgesetze, andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die Gesetze der Stadt Moskau und andere Rechtsakte der Stadt Moskau sowie als staatliche Informationen eingestufte Informationen festgelegt sind. Geschäfts-, Amts- und sonstige Geheimnisse.

17.12. Organisiert und führt im etablierten Tätigkeitsfeld Mobilisierungsschulungen in der Abteilung und ihren nachgeordneten Organisationen durch.

17.13. Zeichenbuchhaltung und statistische Berichterstattung Die Abteilung ist für Verstöße gegen die Rechnungslegungsgesetze und das Verfahren zur Übermittlung statistischer Berichte verantwortlich.

17.14. Genehmigt und stimmt gemäß dem festgelegten Verfahren den Satzungen (Vorschriften) der der Abteilung unterstellten Organisationen zu, ernennt und entlässt ihre Leiter gemäß dem festgelegten Verfahren, schließt Arbeitsverträge mit ihnen ab, ändert und beendet sie.

18. In der Abteilung kann ein Vorstand gebildet werden, der aus dem Leiter der Abteilung (Vorstandsvorsitzender) und seinen Stellvertretern besteht, die von Amts wegen Mitglieder des Vorstands sind. Die Zusammensetzung des Kollegiums und die diesbezügliche Regelung werden durch einen Rechtsakt der Abteilung genehmigt.

19. Das Ministerium ist für den nachgeordneten Staat verantwortlich einheitliche Unternehmen Moskau Stadt, Regierungsbehörden der Stadt Moskau, Repräsentanzen der Stadt Moskau und des Hauses Moskau im Ausland.

20. Die Abteilung ist juristische Person, verfügt über ein Formular und ein Siegel, das das Wappen der Stadt Moskau darstellt, sowie ein Siegel, das das Staatswappen der Russischen Föderation darstellt und mit seinem Namen, entsprechenden Siegeln, Formularen und Stempeln, persönlichen Konten in den Finanzbehörden und Konten bei Kreditinstituten in der Art und Weise und unter den Bedingungen, die durch Rechtsakte der Stadt Moskau festgelegt sind.

21. Die Ausgaben für den Unterhalt der Abteilung werden auf Kosten der im Haushalt der Stadt Moskau für das entsprechende Geschäftsjahr (entsprechendes Geschäftsjahr und Planungszeitraum) für die Arbeit der Exekutivorgane der Staatsgewalt bereitgestellten Mittel getätigt.

22. Die Umstrukturierung und Liquidation der Abteilung wird von der Regierung Moskaus gemäß den Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau durchgeführt.

23. Im Falle der Auflösung der Abteilung werden ihre Unterlagen gemäß dem festgelegten Verfahren an die Hauptarchivverwaltung der Stadt Moskau oder eine von ihr bestimmte Stelle übergeben.

24. Kurzname der Abteilung – DVMS.

25. Rechtsadresse der Abteilung: 125032, Moskau, Twerskaja-Str., 13.

Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
JSC „Kodeks“

Artikel 4 Bundesgesetz„Zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“ Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

Gerichtspraxis und Gesetzgebung – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 „Über die Grenzwerte des Erlöses aus dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) für jede Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen.“ Unternehmen"

Gemäß Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 04.07.2007 N 209-FZ „Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“ hat die Regierung der Russischen Föderation im Dekret vom 22.07.2008 N 556, legte die Kriterien für die Einstufung von Unternehmen als kleine und mittlere Unternehmen fest und legte die Grenze fest der Wert des Erlöses aus dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) für das Vorjahr, ohne Mehrwertsteuer für die folgenden Kategorien von kleinen und mittleren Unternehmen Unternehmen.


Aktiv Ausgabe von 22.07.2008

DokumentnameDekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 „Über die Grenzwerte des Erlöses aus dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) für jede Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen“
Art des DokumentsDekret
WirtskörperRussische Regierung
Dokumentnummer556
Annahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum22.07.2008
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statusgültig
Veröffentlichung
  • Dokument in im elektronischen Format FAPSI, STC „System“
  • „Rossiyskaya Gazeta“, N 161, 30.07.2008
  • „Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation“, N 30, 28.07.2008, Kunst. 3642
NavigatorAnmerkungen

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 „Über die Grenzwerte des Erlöses aus dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) für jede Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen“

x Dokument storniert / nicht mehr gültig Dokument storniert oder nicht mehr gültig. genaue Information in den Anmerkungen zum Dokument angegeben.

Gemäß Artikel 4 des Bundesgesetzes „Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Festlegung von Grenzwerten für Erlöse aus dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) für das Vorjahr, ohne Mehrwertsteuer, für folgende Kategorien kleiner und mittlerer Unternehmen:

Kleinstunternehmen - 60 Millionen Rubel;

kleine Unternehmen - 400 Millionen Rubel;

mittlere Unternehmen - 1000 Millionen Rubel.

2. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft und gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 1. Januar 2008 entstanden sind.

Premierminister
Russische Föderation
V. PUTIN

Die Website „Zakonbase“ stellt den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 „Über die GRENZEN DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEIT, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE VON UNTERNEHMEN VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN“ vor die aktuellste Ausgabe. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie sich mit den relevanten Abschnitten, Kapiteln und Artikeln dieses Dokuments für 2014 vertraut machen. Um nach den notwendigen Rechtsakten zu einem Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche nutzen.

Auf der Website „Zakonbase“ finden Sie den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 „ÜBER DIE GRENZEN DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEIT, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN“ in frisch und Vollversion in dem alle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Dies garantiert die Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen.

Gleichzeitig können Sie das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 „ÜBER DIE HÖCHSTWERTE DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEIT, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN“ herunterladen. kann sowohl vollständig als auch in einzelnen Kapiteln völlig kostenlos sein.