2 tp Jagdanleitung zum Ausfüllen. Formen der staatlichen statistischen Beobachtung und Berichterstattung. Wer stellt wann zur Verfügung?

Es funktioniert nicht Ausgabe von 23.03.2011

DokumentnameVERORDNUNG von Rosstat vom 17.09.2010 N 319 (geändert am 23.03.2011) „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BUNDESÜBERWACHUNG DER LANDWIRTSCHAFT UND DER UMWELT“
Art des DokumentsBestellung, Anleitung, Liste
WirtskörperRosstat
Dokumentnummer319
Annahmedatum17.09.2010
Änderungsdatum23.03.2011
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
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VERORDNUNG von Rosstat vom 17.09.2010 N 319 (geändert am 23.03.2011) „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BUNDESÜBERWACHUNG DER LANDWIRTSCHAFT UND DER UMWELT“

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 2-TP (Jagd)

1. Bundesform statistische Beobachtung N 2-TP (Jagd) „Informationen über Jagd und Jagdwirtschaft“ werden von juristischen Personen sowie von natürlichen Personen ausgefüllt, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden (im Folgenden Einzelunternehmer genannt), mit denen Jagdverträge abgeschlossen wurden die Autorität Exekutivgewalt Thema Russische Föderation(im Folgenden Jagdnutzer genannt).

Juristische Personen und Einzelunternehmer übermitteln den Gebietskörperschaften von Rosstat am Standort der zugewiesenen Jagdreviere primäre statistische Daten in der oben genannten Form. Wenn mit dem Jagdnutzer in verschiedenen Teilgebieten der Russischen Föderation Jagdverwaltungsverträge abgeschlossen werden, übermittelt er für jedes Gebiet separat einen Bericht im Formular N 2-TP (Jagd) an die zuständigen Gebietskörperschaften von Rosstat.

Wenn mit dem Jagdnutzer innerhalb der Grenzen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation mehrere Jagdverwaltungsverträge abgeschlossen werden, werden die primären statistischen Daten für jedes festgelegte Gebiet separat an die Gebietskörperschaft Rosstat übermittelt.

Jagdnutzer sind juristische Personen, Einzelunternehmer, die über eine langfristige Lizenz zur Nutzung von Wildtieren verfügen, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, und die keine Jagdverwaltungsverträge in Bezug auf die in den Verträgen über die Gewährung von Territorien genannten Jagdreviere abgeschlossen haben oder Wasserflächen zur Nutzung, liefern zusätzlich statistische Primärdaten im Formular N 2-TP (Jagd) in der oben genannten Reihenfolge.

Jagdnutzer – Sport- und Jagdvereine, Jäger- und Fischervereine usw. - in dem Formular nur Informationen über Aktivitäten im Bereich der Jagd und Zucht von Wildtieren, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen, wiederzugeben.

Tochtergesellschaften und abhängige Wirtschaftsunternehmen (Jagdnutzer) stellen grundsätzlich statistische Primärdaten in Form der bundesstatistischen Erhebung N 2-TP (Jagd) zur Verfügung. Das wichtigste Wirtschaftsunternehmen oder die Personengesellschaft (Jagdbenutzer), die Tochtergesellschaften hat oder abhängige Unternehmen Informationen über Tochter- und abhängige Unternehmen in Form bundesstatistischer Erhebungen sind nicht enthalten.

Indigene Völker des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens der Russischen Föderation sowie ethnische Gemeinschaften, die Jagdressourcen nutzen und auf der Grundlage von Jagdverträgen oder einer langfristigen Lizenz jagen, füllen das Formular N 2-TP (Jagd) aus eine gemeinsame Basis.

Jagdnutzer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, stellen grundsätzlich das angegebene Formular zur Verfügung.

Juristische Personen, ihre getrennte Abteilungen und Einzelunternehmer, die keine Jagdnutzer sind, aber Arbeiten oder Dienstleistungen im Bereich der Jagd erbringen, erstatten keine Meldung in dieser Form.

Der Leiter der juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

2. Der Adressteil des Formulars muss den vollständigen Namen des meldenden Unternehmens gemäß enthalten Gründungsurkunden registriert in zu gegebener Zeit, und dann in Klammern - ein Kurzname.

Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die juristische Adresse mit Postleitzahl an; Stimmt die tatsächliche Adresse nicht mit der gesetzlichen überein, wird zusätzlich die tatsächliche Postanschrift angegeben.

Die meldende Organisation (Einzelunternehmer) trägt den Code im Adressteil des Formulars ein des Allrussischen Klassifikators Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der an Organisationen (Einzelunternehmer) gesendeten (ausgestellten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes Gebietskörperschaften Rosstat und in Spalte 3 - Steueridentifikationsnummer (TIN).

3. Die im Bericht enthaltenen Informationen basieren auf primären Buchhaltungsmaterialien.

Primär Buchhaltungsdokumentation Zu den Maßnahmen zur Erhaltung und Reproduktion der Jagdressourcen zählen: Jagdmanagementverträge, Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Jagd (Gutscheine), Verträge über die Bereitstellung von Territorien, Wasserflächen, die für die Nutzung von Wildtieren erforderlich sind, Genehmigungen für die Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen unter halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen, Genehmigungen für die Akklimatisierung, Umsiedlung und Hybridisierung von Jagdressourcen; Handlungen, Anordnungen, Arbeitsabnahmeblätter; Dokumente zur Bilanzierung von Vorräten (Verträge, Rechnungen etc. für den Erwerb, die Annahme und den Verkauf (Verwendung) von Futtermitteln, anderen Inventargegenständen); Materialien zur jährlichen (aktuellen) Abrechnung der Anzahl der Jagdressourcen; zur Abrechnung von Arbeit und Löhnen: Personalausweise, Anordnungen (Anweisungen) zur Einstellung, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Beendigung eines Arbeitsvertrags, Abrechnung, Arbeitsverträge (Verträge), zivilrechtliche Vereinbarungen, Gehaltsabrechnungen und andere Dokumente.

4. Abschnitt 1 reflektiert allgemeine Informationenüber den Jäger. Die Daten in den Zeilen 02 – 03 werden als Dezimalbruch mit einer Nachkommastelle und in den Zeilen 04 – 08 als ganze Zahlen angegeben.

In Zeile 01 gibt der Jagdnutzer den Namen der Verwaltungsregion und des Subjekts der Russischen Föderation an, in der sich das zugewiesene Jagdrevier befindet, und die Gebietskörperschaft Rosstat trägt einen 5-stelligen OKATO-Code seines Standorts ein.

Wenn im Jagdvertrag mehrere Verwaltungsregionen angegeben sind, enthält Zeile 01 die Namen jeder einzelnen Region und die Gebietskörperschaft Rosstat fügt für jede Verwaltungsregion einen 5-stelligen OKATO-Code hinzu.

Zeile 02 spiegelt die Gesamtfläche der zugewiesenen Jagdgebiete am Ende des Jahres gemäß der Jagdverwaltungsvereinbarung wider, die der Jagdnutzer mit der Exekutivbehörde der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation geschlossen hat. Es spiegelt auch die Fläche des Landes wider, die dem Jagdnutzer durch Entscheidungen der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation über die Bereitstellung von Territorium und Wasserfläche, die für die Nutzung von Wildtieren erforderlich sind (d. h. unter einem langen Zeitraum), zugewiesen wurde befristete Lizenz).

In Zeile 03 wird von der Gesamtfläche der zugewiesenen Jagdreviere eine Fläche zugeordnet, auf der im Berichtsjahr Maßnahmen zur betriebseigenen Jagdbewirtschaftung getroffen wurden, die in die Regelung zur Nutzung und zum Schutz von Jagdrevieren einbezogen sind ( d. h. Maßnahmen zur Erhaltung der Jagdressourcen und ihres Lebensraums sowie zur Schaffung von Jagdinfrastruktur), deren Kosten in Abschnitt 4 aufgeführt sind.

In Zeile 04 müssen juristische Personen die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter angeben, darunter:

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter;

Die durchschnittliche Anzahl externer Teilzeitkräfte;

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, die Arbeiten im Rahmen zivilrechtlicher Verträge ausgeführt haben.

Zu den Beschäftigten auf der Gehaltsliste gehören: der Direktor (Leiter) der Forst- und Jagdabteilung, der Jagdwirtschaft, Chefingenieur, Chef-Maschinenbauingenieur, Chefenergieingenieur, Laborleiter, Abteilungsleiter, Abteilungsleiter, Stationsleiter, Oberjäger, Manager, Laborleiter, Abteilungsleiter, Stationsleiter, Abteilungsleiter, Sektionsleiter , Vorsitzender der Genossenschaft, Technischer Leiter, Jäger (S. 06); regelmäßige Jäger (Seite 07); Vollzeit-Ranger (S. 08); andere Mitarbeiter der Jagdwirtschaft, einschließlich Mitarbeiter von Baumschulen zur Zucht von Jagdressourcen.

Die Reihenfolge der Datenwiedergabe in den Zeilen 04, 05 für Rechtspersonen erfolgt gemäß der Anleitung zum Ausfüllen des bundesstatistischen Beobachtungsformulars N P-4 „Angaben zu Zahl, Lohn und Arbeitnehmerfreizügigkeit“.

Einzelunternehmer geben in Zeile 04 die Anzahl der Partner an, die Familienangehörigen helfen, die Anzahl der Arbeitnehmer, die im Berichtsjahr im Rahmen eines schriftlichen Vertrages oder einer mündlichen Vereinbarung gearbeitet haben: Festangestellte; Mitarbeiter, die für einen bestimmten Zeitraum oder zur Ausführung eines bestimmten Arbeitsumfangs eingestellt werden; Arbeitnehmer, die Zeit-, Saison- oder Gelegenheitsarbeit leisten. Die Durchschnittszahl wird gemäß der Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N IE „Angaben zur Tätigkeit eines einzelnen Unternehmers“ insgesamt für alle Kategorien ermittelt.

Hierzu zählt die Anzahl der jeweils tätigen Personen Kalendermonat, einschließlich vorübergehender Abwesenheit (Krankheit, Urlaub usw.), sollten addiert und durch 12 geteilt werden. Wenn ein einzelner Unternehmer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, wird der erhaltene Betrag durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen der Unternehmer gearbeitet hat . Die empfangenen Daten werden auf eine ganze Zahl aufgerundet (z. B. 1,5 und mehr sollten auf 2 aufgerundet werden; weniger als 1,5 - auf 1).

Im Berichtsjahr arbeitete der Jagdbenutzer beispielsweise:

Geschäftspartner sind Personen, die vermögens- oder vermögensrechtlich an einem Verfahren beteiligt sind und eine bestimmte Arbeit verrichten, in diesem Fall dürfen sie nicht im selben Haushalt leben. Zu den Partnern zählen keine Personen Geldmittel welche die Finanzierungsquelle dafür darstellen unternehmerische Tätigkeit, jedoch keine Arbeiten in dieser Tätigkeit ausführen.

Beitragende Familienangehörige sind Personen, die als Hilfskräfte in einem Betrieb arbeiten, der einem Haushaltsangehörigen oder Verwandten gehört.

Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines schriftlichen Vertrages oder einer mündlichen Vereinbarung gegen Entgelt (in Geld oder Sachleistungen) Arbeiten verrichten.

Zeile 05 Einzelunternehmer Daten werden ohne Berücksichtigung angegeben Mitarbeiter.

Aus Zeile 05 wählen Jagdnutzer: in Zeile 06 die Anzahl der Jäger (ohne Oberjäger), in Zeile 07 - Mitarbeiter einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Jagd und der Erhaltung der Jagdressourcen wahrnehmen, auf der Grundlage von ein Arbeits- oder Zivilvertrag (hauptberufliche Jäger) und Zeile 08 – hauptberufliche Ranger.

5. In Abschnitt 2 des Formulars sind die Mittel aufgeführt, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Jagdverwaltung ausgegeben hat. Alle Indikatoren des Abschnitts werden in Form eines Dezimalbruchs mit einer Nachkommastelle angegeben.

Zeile 09 spiegelt die Gesamtkosten des Jagdmanagements (ohne Mehrwertsteuer und andere obligatorische Zahlungen) wider, unabhängig von den Finanzierungsquellen.

Die Daten der Zeile 09 können um den Betrag der Abschreibungen, Abzüge für die Reparatur von Anlagevermögen und sonstiger Kosten größer sein als die Summe der Zeilen 10 - 17, 19.

Dazu gehören: Kosten für die Abrechnung der Anzahl der Jagdressourcen, für den Kauf von Geräten und Inventar für die Aufzucht, Mittel für den Bau von Einrichtungen zur Haltung der Elternherde und Jungtiere, Eierablage, Brüterei, Kosten für Desinfektion usw Lagerung von Eiern, veterinärmedizinische und veterinärmedizinische Maßnahmen, Kosten für den Schutz des Reviergebiets sowie Mittel, die der Jagdnutzer für die Regulierung der Raubtierzahl, für biotechnische Maßnahmen und die Reproduktion von Jagdressourcen aufwendet; Aufwendungen für die Schaffung und laufende Instandsetzung der Jagdinfrastruktur im Berichtsjahr.

In Zeile 09 werden die Mittel zur Bezahlung der Leistungen von Drittorganisationen, die dem Jäger entstehenden Kosten für Jagdhundezuchtaktivitäten (Organisation und Unterhaltung von Zwingern, Durchführung von Zuchtarbeiten, Durchführung von Ausstellungen, Prüfungen, Ausbildung, Fahren und Training) berücksichtigt von Jagdhunden, Training (Tragen) von Jagdvögeln, deren Haltung, Fütterung usw.); die Kosten für Köder und andere Geruchsköder natürlichen Ursprungs, Lockvögel (Grieß-)Enten oder ausgestopfte Tiere und Lockvögel, die im laufenden Jahr gekauft wurden.

Dabei werden auch die Beträge berücksichtigt, die für die Gewinnung von Jagdressourcen für den beabsichtigten Zweck der Jagd (kommerzielle, Amateur- und Sportjagd, Jagd für Forschungszwecke, Bildungsaktivitäten Jagd zum Zweck der Akklimatisierung, Umsiedlung und Hybridisierung von Jagdressourcen, Jagd zur Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen oder künstlich geschaffenen Lebensräumen) sowie selektives Schießen.

Wenn im Berichtsjahr auf dem Territorium des zugewiesenen Jagdreviers gejagt wurde, um die Aufrechterhaltung der traditionellen Lebensweise und die Umsetzung des Traditionellen sicherzustellen Wirtschaftstätigkeit indigene Völker des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens der Russischen Föderation, Jagd durch Personen, die nicht zu diesen Völkern gehören, sich aber dauerhaft an Orten traditionellen Wohnsitzes und traditioneller Wirtschaftstätigkeit aufhalten und deren Existenzgrundlage die Jagd ist (im Folgenden: Jagd zum Zwecke der Aufrechterhaltung der traditionellen Lebensweise und der Ausübung traditioneller Wirtschaftstätigkeiten), so werden in Zeile 09 auch die Kosten des Jagdnutzers berücksichtigt. Dazu gehören auch die Kosten für die Anschaffung und Reparatur von Jagdwaffen, Ausrüstung und andere Ausgaben für die Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft.

Die Daten in Zeile 09 können um den Betrag der Kosten für die Instandhaltung und Reparatur von Büroräumen (einschließlich Nebenkosten) höher sein als die Summe der Daten in Zeile 23, Spalte 1 (Abschnitt 3), Zeile 30 und Zeile 35 (Abschnitt 4). , usw.

Wenn im Berichtsjahr für die Führung der Jagdwirtschaft einzelne Unternehmer angestellte Arbeitskräfte eingebunden haben, gem Arbeitsverträge(Verträge), zivilrechtliche Verträge oder durch mündliche Vereinbarung, so werden die Kosten der Arbeitsbeteiligung der Arbeitnehmer, die an der Führung der Jagdwirtschaft beteiligt waren, in den entsprechenden Zeilen des Formulars berücksichtigt.

Die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Durchführung der Wildbestandszählung, an der Durchführung biotechnischer Maßnahmen und sonstiger Arbeiten sind in den Gesamtkosten der Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft nicht enthalten.

Jagdnutzer, die (zusammen mit der Jagdwirtschaft) eine Teichwirtschaft betreiben und andere Tätigkeiten ausüben, die nicht mit der Jagdwirtschaft zusammenhängen, berücksichtigen die entsprechenden Nebenkosten nicht in den Gesamtkosten in Zeile 09.

Zeile 10 zeigt die Kosten für den Kauf von Futtermitteln, Saatgut, Materialien für den Bau der Jagdinfrastruktur, Schreibwaren und anderen Bedarfsartikeln zur Berücksichtigung der Anzahl der Jagdressourcen, Munition, Fallen, Fallen, Overalls usw.

Zeile 11 zeigt den Wert der nebenbei erworbenen, von anderen juristischen Personen erhaltenen und Einzelpersonen im Rahmen eines Tauschvertrags, eines Rohstoffdarlehens oder unentgeltlich im Berichtsjahr und aktiviert bei Erhalt von Brennstoffen aller Art, die für technologische Zwecke ausgegeben werden, Produktion aller Arten von Energie (elektrische, thermische, Druckluft-, Kälte- und andere Arten) , Beheizung von Gebäuden, Bauwerken, Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeug, Transportarbeiten, die mit den Fahrzeugen des Jagdnutzers durchgeführt werden, unabhängig davon, welcher Teil des Kraftstoffs im Berichtsjahr für verschiedene Zwecke verwendet (verbraucht) wurde oder in Form von Rückständen im Lager verblieb.

Die Ausgaben für den Kauf von Kraftstoff in dieser Zeile werden in den Kaufpreisen (ohne Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und ähnliche Pflichtzahlungen) berücksichtigt, einschließlich der mit dem Kauf verbundenen Transport- und Beschaffungskosten; Versicherungskosten; die Kosten, um den Brennstoff in einen für die geplanten Zwecke geeigneten Zustand zu bringen; sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Kauf von Kraftstoff stehen, sowie nicht erstattungsfähige Steuern, die in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen gezahlt werden.

Zeile 12 spiegelt die Kosten aller Arten eingekaufter Energie (elektrische, thermische, Druckluft-, Kälte- und andere Arten) wider, die für die Bedürfnisse des Jagdnutzers (Beleuchtung, Gebäudeheizung und andere Bedürfnisse) aufgewendet werden.

Zeile 13 berücksichtigt die Kosten für gekauftes Wasser, das für den Bedarf des Jagdnutzers verwendet wird.

Zeile 14 umfasst die Arbeitskosten, einschließlich externer Teilzeitkräfte (für juristische Personen) und Arbeitnehmer (für Einzelunternehmer), in monetärer und nichtmonetärer Form für geleistete und nicht geleistete Stunden. Entschädigungszahlungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, Zulagen und Zulagen, Prämien, pauschale Anreizzahlungen sowie die Bezahlung von Verpflegung und Unterkunft, die systematisch erfolgt.

Zeile 15 von Zeile 09 spiegelt eine Single wider Sozialsteuer und Beiträge zu außerbudgetären Sozialfonds. Diese Abzüge sind in Zeile 14 nicht enthalten.

Zeile 16 gibt die tatsächliche Höhe der im Jagdvertrag festgelegten jährlichen Gebühren für die Nutzung von Wildobjekten wieder, die jährlich vom Jagdnutzer abgezogen werden.

Zeile 17 berücksichtigt Pachtzahlungen (einschließlich Pachtzahlungen) für gepachtete (einschließlich gepachtete) Immobilien gemäß der Vereinbarung: Land- und Waldgrundstücke und andere isolierte Grundstücke natürliche Objekte, Unternehmen und andere Eigentumskomplexe, Gebäude, Bauwerke, Ausrüstung, Fahrzeuge und anderes Eigentum der Organisation. Somit spiegelt diese Zeile die Mietzahlungen (einschließlich Leasing) wider, die vom Leasingnehmer (Leasingnehmer) zulasten der Konten 20, 23 (25, 26), 44 verbucht werden. Aus Zeile 17, Zeile 18 wird der Jahresbetrag zugeordnet mieten für zur Pacht überlassene Grundstücke und Waldparzellen, die innerhalb der Grenzen des Jagdreviers liegen, berechnet auf der Grundlage der im Jagdvertrag festgelegten Mindestmiete.

Wenn der Mietvertrag vorsieht, dass der Mieter-Jäger-Nutzer die Miete zahlt und eine gesonderte Zahlung leistet Dienstprogramme Bei vermieteten Immobilien gibt der Mieter in Zeile 17 die Höhe der Miete an und in den Zeilen 11 - 13 des Formulars N 2-TP (Jagd) die Kosten für die Zahlung von Strom, Wärme, Wasser, Kommunikationsdiensten, Nebenkosten und anderen Kosten ).

Zeile 19 spiegelt die Kosten für die Bezahlung von Arbeiten und Dienstleistungen von Drittorganisationen wider: Entwicklung eines Projekts für Jagdausrüstung auf dem Bauernhof, Entwicklung von Projekten zur Organisation von Baumschulen, Durchführung von Luftaufnahmen, Erstellung eines langfristigen Plans für die Entwicklung von einer Jagdwirtschaft, Durchführung einer Prüfung einer Jagdwirtschaft, Berechnung des Schadens einer Jagdwirtschaft im Falle der Zerstörung von Jagdressourcen und der Verletzung von Jagdgebieten durch die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die Erstellung einer wissenschaftlichen Begründung für den Jagdnutzer Durchführung von Aktivitäten zur Akklimatisierung, Umsiedlung, Hybridisierung, Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen, sonstige Beratungsleistungen im Hinblick auf das Jagdmanagement.

In dieser Zeile werden auch die Beträge der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für vom Jagdnutzer bezahlte und von Dritten erbrachte und erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen ausgewiesen. In dieser Zeile sind die Leistungen von Drittorganisationen, die in den Transport- und Beschaffungskosten enthalten sind und im Einkaufspreis von Waren, Rohstoffen, Materialien, Halbzeugen und Komponenten enthalten sind, nicht berücksichtigt.

Die Zeilen 20 – 22 spiegeln die Kosten der Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft für einzelne Finanzierungsquellen wider: den Bundeshaushalt, Eigenmittel Der Jagdnutzer hat im Berichtsjahr Ausgaben für Jagdmanagement, Mitgliedsbeiträge (Beiträge der Mitglieder des Vereins der Jäger und Fischer, Sport usw., einschließlich Eintrittsgelder) getätigt.

Die Summe dieser Zeilen 20 – 22 kann aufgrund anderer Finanzierungsquellen geringer sein als die Daten der Zeile 09.

6. Abschnitt 3 gibt Auskunft über die Kosten, die dem Jagdnutzer im Berichtsjahr bei der Durchführung der in den Grenzen des ihm durch den Jagdverwaltungsvertrag zugewiesenen Jagdreviers erlaubten Jagdarten entstanden sind (Spalte 1), sowie über die Erlöse daraus Verkauf von Jagdprodukten und erbrachten Dienstleistungen (Spalte 2). In Abschnitt 3 werden die Angaben zu anderen Pflichtzahlungen ohne Mehrwertsteuer als Dezimalbruch mit einer Nachkommastelle angegeben.

In Zeile 23 der Spalte 1 werden die Mittel berücksichtigt, die der Jagdnutzer für die Gewinnung (Abschießen, Fallenstellen) von Jagdressourcen (unabhängig von Geschlecht und Alterszusammensetzung) bei allen im Jagdvertrag zulässigen Jagdarten innerhalb der zugewiesenen Grenzen aufwendet Jagdrevier im Berichtsjahr sowie durch selektiven Abschuss.

Der selektive Abschuss wird durchgeführt, um die produktivsten Wildtierpopulationen mit dem höchsten Trophäenwert ihrer einzelnen Individuen zu schaffen. Dem selektiven Abschuss unterliegen alle Individuen aller Arten von Jagdressourcen, die Abweichungen von der normalen Entwicklung aufweisen und bestimmte Merkmale aufweisen, deren Verbreitung in der Population unerwünscht ist (Abweichungen in Farbe, Wachstum, geringer Trophäenwert usw.).

Die jährlichen Gebühren für die Nutzung von Wildobjekten sowie Transportkosten (einschließlich des Kaufs von Kraft- und Schmierstoffen), die dem Jagdnutzer im Berichtsjahr bei der Durchführung von Jagden aller Art entstanden sind, werden nur in Zeile 23 berücksichtigt Spalte 1.

Darüber hinaus werden in Zeile 23 Spalte 1 die Kosten berücksichtigt, die dem Jagdnutzer durch die Jagd entstehen, um die traditionelle Lebensweise und die Durchführung traditioneller Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Jagdreviers sicherzustellen.

Die Daten der Zeile 23 der Spalte 1 können um den Betrag der Kosten für die Reproduktion der Jagdressourcen und ihres Lebensraums niedriger sein als die Daten der Zeile 09 des Abschnitts 2 (mit Ausnahme der Kosten für die Jagd zur Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen). ), sowie für die Schaffung von Jagdinfrastruktur und anderen Aktivitäten zur Steuerung der Jagdwirtschaft.

In den Zeilen 24 – 29 gibt Spalte 1 die im Berichtsjahr entstandenen Kosten des Jagdnutzers für die angegebenen Jagdarten aus den im Rahmen des Jagdverwaltungsvertrags zulässigen Jagdarten innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Jagdreviers wieder.

Die Summe dieser Zeilen 24 - 29 in Spalte 1 kann um den Betrag der jährlichen Gebühren für die Nutzung von Wildtierobjekten, der Kosten für den Kauf von Kraft- und Schmiermitteln für den Transport geringer sein als die Angaben in Zeile 23 von Spalte 1 ( Transport) von Jagdprodukten (gefangene und geschossene Tiere), selektives Schießen und Jagen, um die traditionelle Lebensweise und die Umsetzung traditioneller Wirtschaftstätigkeiten sicherzustellen.

In Zeile 24, Spalte 1 sind anzugeben: die Beträge, die im Berichtsjahr für den Kauf von Jagdwerkzeugen (Schusswaffen, pneumatische und Blankwaffen, die gemäß Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 N 150-FZ „Über Waffen“ als Jagdwaffen eingestuft sind) ausgegeben wurden. sowie Munition, Fallen, Fallen (Geräte, Vorrichtungen und Strukturen zur Einschränkung der Freiheit von Tieren und (oder) ihrer Extraktion durch die automatische Wirkung der Fangelemente oder aufgrund der Bewegungen des Tieres selbst) und andere Geräte, Instrumente, Ausrüstung für die kommerzielle Jagd; für die Beschaffung von Jagdressourcen und deren primäre Verarbeitung (Häuten, Entfernen von Federn, Zerlegen der erlegten Tiere in Teile, einschließlich Entfernen). innere Organe). Hierzu zählen auch die Vergütungen von hauptberuflichen Jägern, Jagdaufsehern und anderen Arbeitnehmern, die an der gewerblichen Jagd beteiligt waren.

In den Zeilen 25, 26, Spalte 1 sind Aufwendungen für die laufende Reparatur von Fahrzeugen, Zahlungen für gemietete Räumlichkeiten, Fahrzeuge usw. enthalten, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr zur Erbringung von Dienstleistungen für Jäger bzw. wissenschaftliche Organisationen genutzt hat.

In den Zeilen 27, 28, Spalte 1 werden die Kosten für Überbelichtung, Impfung gejagter Ressourcen, Kosten für Fangvorrichtungen usw. aufgeführt.

Zeile 29, Spalte 1 spiegelt die Kosten für die Regulierung der Anzahl von Raubtieren und Vögeln (Wölfe, Schakale, Füchse, Krähen) wider, um Schäden an Wildtieren und die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu verhindern (einschließlich Zahlungen für deren Fang und Abschuss). sowie streunende Hunde und Katzen. Hierzu zählen auch die Kosten für die veterinärmedizinische Vernichtung der erschossenen Tiere.

Die Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen (Zeile 29) erfolgt auf der Grundlage von Entscheidungen staatlicher Behörden im Bereich der Jagd und der Erhaltung der Jagdressourcen, die Informationen über Art, Geschlecht, Alter der Jagdressourcen und deren Anzahl enthalten was reguliert wird, den Zeitpunkt und die Methoden einer solchen Regulierung, über Jagdwerkzeuge, die bei der Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen verwendet werden.

Diese Zeilen 29 Spalte 1 umfassen Maßnahmen zur Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Jagdreviers (einschließlich in der Baumschule), die vom Jagdnutzer im Berichtsjahr durchgeführt wurden.

Zeile 23, Spalte 2 zeigt die Einnahmen aus Jagd- und Landwirtschaftstätigkeiten: Schießen, Fangen und Verkauf von Wildtieren (Fleisch, Häute, Felle, Fett, Hörner), Herstellung von Stofftieren und anderen Produkten sowie Erbringung von Dienstleistungen für Jäger (Transport, Wohnung, Kleidung usw.). Hierzu zählen auch Einnahmen aus dem Verkauf von Jagdprodukten, die im Rahmen der Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen erzielt werden.

Außerdem werden in Zeile 23, Spalte 2, die Einnahmen berücksichtigt, die der Jagdnutzer aus dem Verkauf der in der Baumschule angebauten Jagdressourcen erhält (Zeile 39, Abschnitt 5).

Nicht in dieser Zeile enthalten sind Eintritts- und Mitgliedsbeiträge, andere gezielte Einnahmen, Einnahmen aus der Teichbewirtschaftung sowie aus anderen Aktivitäten, die nicht mit der Jagdbewirtschaftung in Zusammenhang stehen.

Die Angaben in Zeile 23 Spalte 2 können die Summe der Angaben in den Zeilen 24 – 29 um den Betrag der sonstigen von Jagdnutzern im Berichtsjahr im Bereich Jagd erbrachten Leistungen übersteigen.

In Zeile 24, Spalte 2 sind die Gelder anzugeben, die der Jagdnutzer aus dem Verkauf von Jagdprodukten an Organisationen erhält, die sich für deren Kauf engagieren.

Wenn bei der gewerblichen Jagd innerhalb der Grenzen eines festgelegten Jagdgebiets ein Wild durch Abschuss getötet wurde (unbeabsichtigte Jagd), wobei die für diese Jagd festgelegte Quote für die Gewinnung von Jagdressourcen einer bestimmten Art nicht überschritten wurde Gebiet, dann spiegelt Zeile 24, Spalte 2 auch die erstatteten Kosten für Dienstleistungen für die Organisation der Jagd gemäß den vom Jagdnutzer erstellten Preislisten wider.

Zeile 25, Spalte 2 spiegelt die Mittel wider, die der Jagdnutzer aus der Erbringung von Dienstleistungen für Jäger erhält, inkl. von der Bereitstellung von Fahrzeugen, Jagdhütten, Kleidung, Schlachtdiensten usw.

Zeile 26, Spalte 2 zeigt die Mittel, die der Jagdnutzer aus der Erbringung von Dienstleistungen an wissenschaftliche Organisationen erhält, inkl. aus der Bereitstellung von Fahrzeugen, Jagdhütten, Kleidung usw.

In Zeile 27, Spalte 2 sind die Einnahmen anzugeben, die der Jagdnutzer aus dem Verkauf von Jagdressourcen erhält, um diese in einem für ihn neuen Lebensraum (außerhalb des zugewiesenen Jagdreviers) unterzubringen.

Zeile 29 von Spalte 2 spiegelt den Erlös aus dem Verkauf der während der Jagd gewonnenen Jagdressourcen wider, um die Anzahl der Jagdressourcen an Organisationen zu regulieren, die sich mit dem Kauf von Jagdprodukten befassen, die nicht für den persönlichen Verbrauch durch den Mitarbeiter des Jagdbenutzers verwendet werden führt Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Jagd und der Erhaltung der Jagdressourcen auf der Grundlage eines Arbeits- oder Zivilvertrags aus.

7. Abschnitt 4 enthält Informationen zu Maßnahmen zur betriebsinternen Jagdbewirtschaftung und zur Abrechnung der Anzahl im Berichtsjahr innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Jagdreviers. Die Angaben in Abschnitt 4 erfolgen ohne Mehrwertsteuer, sonstige Pflichtzahlungen in Form eines Dezimalbruchs mit einer Nachkommastelle.

In Zeile 30 werden die Kosten des Jagdnutzers für im Berichtsjahr durchgeführte Maßnahmen zur bäuerlichen Jagdbewirtschaftung ausgewiesen. Die Daten in Zeile 30 können kleiner sein als die Daten in Zeile 09 von Spalte 1.

Das Dokument zur betriebseigenen Jagdbewirtschaftung ist ein Plan zur Nutzung und zum Schutz von Jagdrevieren, der Maßnahmen zur Erhaltung der Jagdressourcen und ihres Lebensraums (Zeile 31) sowie zur Schaffung von Jagdinfrastruktur festlegt.

Zu den Kosten für die Schaffung der Jagdinfrastruktur im Berichtsjahr zählen die Kosten für den Bau von Jagdstützpunkten, Jägerhäusern, Rangersperren, anderen Haltepunkten, Bootsanlegestellen, Aufzuchtstationen für Wildtiere, kynologischen Einrichtungen und Zwingern für Jagdhunde, Schießtürmen und Schießständen , Futterlager, Futteranlagen, Schwaden, Lichtungen, andere provisorische Gebäude, Bauwerke und Landschaftsanlagen, die für die Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der Jagd bestimmt sind; Forststraßen und andere lineare Einrichtungen, die für die Durchführung von Aktivitäten im Bereich der Jagd erforderlich sind. Zeile 30 spiegelt auch die Kosten für die laufende Instandsetzung der Jagdinfrastruktur wider.

Die Daten der Zeile 30 können um den Betrag der Kosten für die Gewinnung von Jagdressourcen in den zugewiesenen Jagdrevieren (mit Ausnahme von Zeile 29 der Spalte 1 des Abschnitts 3) und andere Tätigkeiten niedriger sein als die Daten der Zeile 09 des Abschnitts 2 für die Führung der Jagdwirtschaft.

In Zeile 31 ab Zeile 30 werden die Kosten zugeordnet:

Um die Jagdressourcen vor Krankheiten zu schützen,

Um den Verlust von Jagdressourcen im Rahmen landwirtschaftlicher und anderer Aktivitäten zu verhindern,

Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der Jagdressourcen bei natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen (Kosten für Kraft- und Schmierstoffe, Kosten für Käfige, Materialien für deren Bau, Überbelichtung und Transport von Jagdressourcen),

Zur Reproduktion von Jagdressourcen (Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen (Kindergärten) sowie Akklimatisierung, Umsiedlung, Hybridisierung von Jagdressourcen),

Für biotechnische Veranstaltungen,

Zur Regelung der Anzahl der Jagdressourcen (Zeile 29 Spalte 1 Abschnitt 3),

Schaffung besonders geschützter Waldgebiete und anderer Zonen zum Schutz der Jagdressourcen (Schutzzonen).

Zu diesen Kosten gehört auch die Vergütung der Arbeit von Organisationen, die Arbeiten zur wissenschaftlichen Begründung von Maßnahmen zur Reproduktion von Jagdressourcen durchgeführt haben.

Zu den Maßnahmen zum Schutz der Jagdressourcen vor Krankheiten gehören: Erfassung und Entfernung von mit Infektionskrankheiten infizierten Wildtieren, Kauf von Arzneimitteln sowie medizinischen und präventiven Spezialmitteln und -geräten sowie deren Verwendung, auch durch Zugabe zum Futter für Wildtiere; Kauf von Munition, Ausrüstung von Käfigen, Gehegen für Überbelichtung, Untersuchung, Behandlung; Kauf von Jagdressourcen zum Zwecke der Freilassung in Jagdrevieren, deren Transport, Markierung, Umsiedlung, Überbelichtung, Fütterung, Impfung, Behandlung; Präventive Maßnahmen zur Verringerung der Morbidität bei Wildtieren und Maßnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen – Massenausbrüchen ansteckender Krankheiten, bei denen Tiere in bestimmten Abständen über weite Gebiete hinweg betroffen sind.

Die Reproduktion von Jagdressourcen (natürlich, künstlich und kombiniert) umfasst die Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen unter halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen (Kindergärten) sowie die Akklimatisierung, Umsiedlung und Hybridisierung von Jagdressourcen.

Die Akklimatisierung, Umsiedlung oder Hybridisierung von Jagdressourcen erfolgt durch Jagdnutzer, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen, die für die Dauer von mindestens einem Jahr ausgestellt wird. Die dem Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Durchführung dieser Tätigkeiten entstandenen Kosten werden in Zeile 31 ausgewiesen.

Als Schutzzonen werden insbesondere Schutzgebiete von Wäldern und andere Schutzzonen von Jagdressourcen bezeichnet, in denen deren Nutzung eingeschränkt ist; Die Ausweisung der Grenzen der Schutzzonen der Jagdressourcen vor Ort, auch durch besondere Hinweisschilder, erfolgt in der von der zuständigen Bundesvollzugsbehörde festgelegten Weise. Die Kosten des Jagdnutzers für die Herstellung und Anbringung solcher Schilder im Berichtsjahr sind in Zeile 31 enthalten.

Diese Zeilen 31 können die Summe der Zeilen 32, 34 um den Betrag der Kosten für die Reproduktion von Jagdressourcen, die Regulierung der Anzahl von Jagdressourcen, den Schutz von Jagdressourcen vor Krankheiten und die Verhinderung des Absterbens von Jagdressourcen in der Region übersteigen Verlauf landwirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten, Akklimatisierung und Hybridisierung, Schaffung von Schutzzonen.

Zeile 32 spiegelt die vom Jagdnutzer für die Durchführung biotechnischer Maßnahmen aufgewendeten Mittel entsprechend der Art und Zusammensetzung der biotechnischen Maßnahmen sowie das von der staatlichen Behörde der Russischen Föderation im Bereich der Jagd festgelegte Verfahren zu deren Umsetzung wider (mit mit Ausnahme biotechnischer Maßnahmen in der Baumschule).

Wenn zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage ein Schnitt unter der Wurzel (Verjüngung) der von Huftieren entkernten Weide durchgeführt wurde; Anpflanzung von Weiden, Pappeln, Espen, Wacholder und anderen Baum- und Straucharten, die die Grundlage für die Ernährung von Elchen und anderen Huftieren bilden; Durchforstung von Waldgebieten und Rodung von Lichtungen zur Schaffung und Vergrößerung von Weiden, Anlage von Futterfeldern (d. h. Grundstücke, auf denen im Sommer und Herbst Feldfrüchte angebaut werden, die der Fütterung von Wildtieren und Vögeln dienen); die Anlage von Hecken-(Schutz-)Parzellen, dann die vom Jagdnutzer aufgewendeten Mittel für den Kauf von Ausrüstung, Saatgut, Setzlingen, Setzlingen, Salzlecken usw. sowie für die Herstellung, den Kauf und das Anlegen von Top-Dressing für Jagdressourcen, werden in Zeile 32 widergespiegelt.

In Zeile 32 sind außerdem Kosten enthalten: für den Kauf von Spezialkleidung; über die Ausstellung von Holzkarten für das Recht, Bäume zu heuen und zu fällen, um Schnittrückstände den Jagdressourcen zuzuführen; über Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der menschlichen Wirtschaftstätigkeit auf die Jagdressourcen und deren Lebensraum; über die Schaffung von künstlichen Tränken, Nestern, Futterhäuschen verschiedener Art, Schuppen, Futterlagerschuppen, Silogruben, Aussichtstürmen; für andere Arbeiten im Zusammenhang mit biotechnischen Aktivitäten.

Diese Kosten umfassen Lohn Nicht-Dienstplanmitarbeiter (für juristische Personen) und Mitarbeiter (für Einzelunternehmer), die die oben genannten Arbeiten, Transport- und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung biotechnischer Maßnahmen ausgeführt haben.

Nicht in den Kosten für biotechnische Maßnahmen zum Schutz und zur Reproduktion der Jagdressourcen enthalten sind die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Durchführung biotechnischer Maßnahmen, die Löhne der in der Jagdwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer und die Kosten für die Haltung und Fütterung von Jagdhunden und Falken, der Bau und die Instandhaltung von Jägerhäusern, Zufahrtsstraßen sowie die Kosten für die Durchführung biotechnischer Tätigkeiten in der Gärtnerei.

In Zeile 33 ab Zeile 32 werden die Kosten für die Fütterung von Jagdressourcen zugeordnet (Produktion, Einkauf und Bereitstellung von Futter: Heu, Getreide, Getreidefutter, Getreideabfälle, Mischfutter, Mineralfutter, Salz, Kleie, Hackfrüchte, Besen). , usw.). In diesen Kosten sind auch die Löhne nicht aufgeführter Arbeitnehmer (für Organisationen) und Arbeitnehmer (für Einzelunternehmer) berücksichtigt, die im Berichtsjahr die angegebene Arbeit geleistet haben.

Wenn der Jagdnutzer selbst Futter anbaut, umfassen die Kosten in Zeile 33 die Kosten für gekauftes Saatgut zur Aussaat, Ersatzteile für Sondergeräte, Kraft- und Schmierstoffe, Miete von Fahrzeugen (Traktoren etc.).

Die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Ausführung dieser Arbeiten und die Löhne der in der Jagdwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sind in den Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung von Futtermitteln für die Jagdressourcen nicht enthalten.

In Zeile 34 ab Zeile 31 werden die Kosten des Jagdnutzers für die Umsiedlung (Umsiedlung) von Jagdressourcen in Jagdrevieren zur Steigerung ihrer Produktivität umgelegt. Die Daten für diese Zeile umfassen: die Kosten für Tiere, Ausrüstung für ihren Transport, Transportkosten (einschließlich Kraftstoff und Schmiermittel) und die Kosten für die Vermessung von Territorien zur Umsiedlung von Jagdressourcen und deren Überlebensrate sowie die Löhne von Nicht- Dienstplanangestellte (für juristische Personen) und Lohnarbeiter (für Einzelunternehmer), Vermietung von Fahrzeugen zur Umsiedlung von Jagdressourcen.

Zu den Kosten für die Umsiedlung von Jagdressourcen zählen nicht die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Ausführung dieser Arbeiten, die Löhne der in der Jagdwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Kosten für den Unterhalt und die Fütterung von Jagdhunden und Raubvögel.

Dabei bleiben auch die Kosten unberücksichtigt, die dem Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Neuansiedlung von Jagdressourcen in der Baumschule entstanden sind.

In Zeile 35 der Zeile 09 sind die mit der Wildtierabrechnung verbundenen Kosten aufgeführt: die Anschaffung der zur Durchführung der Buchhaltungsarbeiten erforderlichen Ausrüstung sowie die Bezahlung der hierfür anfallenden Transporte, inkl. Lufttransport (sowohl eigene als auch geleaste), Löhne unbezahlter Arbeitnehmer, die Buchhaltungsarbeiten ausführen (einschließlich Feldzulagen), Kosten für die Arbeitsbeteiligung von Arbeitnehmern, die von einzelnen Unternehmern mit der Ausführung beauftragt werden angegebene Werke, die Kosten für kartografisches Material, Treibstoff, Schreibwaren und andere Kosten im Zusammenhang mit der Erfassung der Anzahl der Jagdressourcen usw.

Zeile 35 enthält nicht die Löhne der Lohn- und Gehaltsabrechnungsmitarbeiter, die Arbeiten zur Erfassung der Anzahl der Jagdressourcen ausgeführt haben.

8. Abschnitt 5 wird von Jagdnutzern ausgefüllt, die über Genehmigungen für die Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen verfügen, die für die Dauer von Jagdverwaltungsverträgen ausgestellt werden.

IN diese Abteilung spiegelt Informationen über Jagdressourcen wider, die in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen (Kindergärten) gehalten und vom Jagdnutzer gezüchtet werden, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten, die biologischen Ressourcen und den genetischen Fundus von Wildtieren, ihre Bewegung sowie die zu bewahren Kosten für deren Unterhalt, Erlöse aus dem Verkauf von in Baumschulen angebauten Jagdressourcen. Die Daten der Spalten 1, 2 in Zeile 36 und den folgenden Zeilen sowie Zeile 38 werden in ganzen Zahlen angegeben; die Daten der Spalte 3 in den Zeilen 36 - 37 und Zeile 39 - in Form eines Dezimalbruchs mit einer Nachkommastelle.

Zeile 36 und die folgenden Zeilen sollen Informationen über die Arten der in der Baumschule gezüchteten Jagdressourcen enthalten.

Spalte B gibt den Namen der Jagdressource an und Spalte C – den Code gemäß Anhang 1.

Reicht die Anzahl der Zeilen nicht aus, müssen zusätzliche Blätter in den Bericht aufgenommen werden.

Spalte 1 von Zeile 36 und die folgenden Zeilen enthalten Daten über die Anzahl der im Berichtsjahr aus der Baumschule in zugewiesenen Jagdrevieren freigegebenen Jagdressourcen.

Die Spalten 2, 3 der Zeile 36 und die folgenden Zeilen geben Auskunft über die Arten von Jagdressourcen, die in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen gehalten werden.

Spalte 2 gibt die Gesamtzahl der am Ende des Berichtsjahres im Kindergarten verfügbaren Erwachsenen an, und Spalte 3 enthält Informationen zu den Kosten, die der Jagdnutzer (ohne Mehrwertsteuer anderer obligatorischer Zahlungen) für die Erhaltung jeder Art für die Berichterstattung aufgewendet hat Jahr: Kauf eines Tieres, dessen Überbelichtung, Kosten für den Kauf von Top-Dressing, Mineralnahrung, medizinischen Präparaten, Schaffung von Futterstellen, Einrichtung von Tränken, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pflanzenressourcen auf dem Gebiet der Gärtnerei.

Hierzu zählen auch Mittel, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Anschaffung von Geräten und Inventar für die Aufzucht verwendet hat, Mittel für den Bau von Einrichtungen zur Haltung der Eltern- und Jungtiere, für die Eiablage, für die Brüterei sowie für Kosten für Desinfektion und Lagerung von Eiern, veterinärmedizinische und präventive sowie veterinärmedizinische und sanitäre Maßnahmen, für die Anlage von Futterfeldern-Remisen, die Kosten für den Schutz des Territoriums der Gärtnerei, die Vergütung der Arbeiter der Gärtnerei, die vom Jagdnutzer für die Regulierung aufgewendeten Mittel Anzahl der Raubtiere.

Wenn der Jagdnutzer zur effektiven Zucht und Erhaltung von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen die Dienste von Organisationen in Anspruch genommen hat, die auf die Umsetzung wissenschaftlich fundierter Empfehlungen und Projekte spezialisiert sind, erfolgt auch die Vergütung für die Dienste dieser Organisationen spiegelt sich in Spalte 3 wider.

Die Angaben in Spalte 3 von Zeile 37 entsprechen der Summe von 36 und den folgenden Zeilen in Spalte 3 und werden als Teil der Kosten in Zeile 31 von Abschnitt 4 berücksichtigt.

Zeile 38 zeigt die Gesamtzahl der Baumschulen zur Zucht von Jagdressourcen (spezifisch, komplex), die der Jagdnutzer am Ende des Berichtsjahres hat.

Zu den Baumschulen zur Zucht von Jagdressourcen zählen Baumschulen (Gehege), in denen Jagdsäugetiere und Vögel gezüchtet werden, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten, die biologische Ressource und den genetischen Fundus von Wildtieren zu erhalten.

Artenschulen enthalten eine Art von Jagdressourcen, komplexe Baumschulen enthalten mehrere Arten von Jagdressourcen gleichzeitig.

Zeile 39 zeigt den Erlös aus dem Verkauf der in der Baumschule angebauten und vom Jagdnutzer im Berichtsjahr verkauften Jagdressourcen. Die Daten der Zeile 39 sind in Zeile 23, Spalte 2 des Abschnitts 3 enthalten.

Arithmetische und logische Steuerungen

1. Wenn Seite 02 > 0, dann muss Seite 01 gefüllt werden

2. Seite 02 Seite 03

3. Seite 04 Seite 05

4. Seite 05 Seite 06 + Seite 07 + Seite 08

5. Seite 09 Seite 10 + Seite 11 + Seite 12 + Seite 13 + Seite 14 + Seite 15 + Seite 16 + Seite 17 + Seite 19

6. Seite 17 Seite 18

7. Seite 09 Seite 20 + Seite 21 + Seite 22

8. Seite 09 Seite 23 Gr. 1 (Abschnitt 3) + S. 30 + S. 35 (Abschnitt 4)

9. S. 23 gr. 1 Seite 24 gr. 1 + Seite 25 gr. 1 + S. 26 gr. 1 + S. 27 gr. 1 + S. 28 gr. 1 + S. 29 gr. 1

10. S. 23 gr. 2 S. 24 gr. 2 + Seite 25 gr. 2 + S. 26 gr. 2 + S. 27 gr. 2 + S. 29 gr. 2 + S. 39 (Abschn. 5)

11. Wenn Seite 03 (Abschnitt 1) ​​> 0 und Seite 31 = 0, dann ist Seite 30 > 0

12. Seite 30 Seite 31

13. S. 31 S. 29 gr. 1 (Sek. 2) + S. 32 + S. 34 + S. 37 gr. 3 (Abschnitt 5)

14. Seite 32 Seite 33

15. wenn online 36 gr. 1 > 0 und (oder) gr. 2 > 0, dann gr. 3 > 0

16. wenn online 36 gr. 1 > 0 und (oder) gr. 2 > 0 und gr. 3 > 0, dann Seite 38 > 0

17. S. 37 gr. 3 = Codes 111000 - 599000 auf Seite 36 gr. 3

„Informationen über die Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“, genehmigt durch die Verordnung von Rosstat vom 29.08.2014 N 540, für 2015 oder eine Kopie des Formulars N 29-CX „Informationen über die Ernte von Nutzpflanzen“, genehmigt durch den Beschluss von Rosstat vom 28.07.2015 N 344, für das Jahr 2016 mit einem Stempel der Gebietskörperschaft Rosstat bei der Annahme, beglaubigt vom Leiter der Organisation (geheftete und nummerierte Kopien);“;


. Landesstatistik(nach Formularen N 29-CX, N 2-Bauer). In Ermangelung von Daten des Statistischen Landesdienstes des Bundes – entsprechend den verfügbaren Daten Buchhaltung;


Eine Kopie des Formulars N 29-CX „Informationen über die Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“, genehmigt durch die Verordnung von Rosstat vom 08.09.2012 N 441, für 2014 oder eine Kopie des Formulars N 29-CX „Informationen über die Ernte von Feldfrüchten“, genehmigt durch den Beschluss von Rosstat vom 29.08.2014 N 540, für 2015 mit einem Stempel der Gebietskörperschaft von Rosstat bei der Annahme, beglaubigt vom Leiter der Organisation (geheftete und nummerierte Kopien);

Name des Dokuments:
Dokumentnummer: 44
Art des Dokuments: Beschluss von Rosstat
Wirtskörper: Rosstat
Status: Inaktiv
Veröffentlicht:
Annahmedatum: 01. Oktober 2004
Effektives Startdatum: 01. Oktober 2004
Verfallsdatum: 12. September 2005

Mit Genehmigung des Verfahrens zum Ausfüllen und Einreichen des statistischen Landesbeobachtungsformulars N 2-TP (Jagd) „Angaben zu Jagdeinrichtungen“

BUNDESDIENST FÜR STAATLICHE STATISTIK

AUFLÖSUNG


Aus dem Bericht 2005 aufgrund von entfernt
Beschlüsse des Statistischen Landesamtes
vom 12. September 2005 N 67
____________________________________________________________________

Statistikamt des Bundeslandes

entscheidet:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des Formulars der statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd) „Informationen über Jagdeinrichtungen“ und setzen Sie es ab dem Bericht für das Jahr 2004 in Kraft.

2. Mit der Einführung des in Absatz 1 dieses Beschlusses genannten Verfahrens wurde der Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 07.07.97 N 48 über die Genehmigung der Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars der statistischen Beobachtung des Bundeslandes N 2- tp (Jagd) „Informationen zu Jagdfarmen“ werden als ungültig anerkannt.

Aufsicht
V.L.Sokolin


GENEHMIGT
Auflösung
Bundesdienst
Landesstatistik
vom 1. Oktober 2004 N 44

Das Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des Formulars der statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd) „Informationen zu Jagdeinrichtungen“

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die folgenden Grundkonzepte werden in diesem Verfahren verwendet:

Jagdrevier- ein System von Maßnahmen, die auf die integrierte und nachhaltige Nutzung von Wildtieren (einschließlich Schießen und Fangen), ihren Schutz, ihre Fortpflanzung sowie die Erhaltung und Verbesserung von Jagdgebieten abzielen, um den geistigen und materiellen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden;

Tiere jagen- Gegenstände der Tierwelt (Säugetiere und Vögel), die in vorgeschriebener Weise den Jagdgegenständen zugeordnet werden;
________________
Die Liste der Wildtierarten, die auf dem Territorium jedes Subjekts der Russischen Föderation als Jagdobjekte eingestuft sind, wird von der Exekutivbehörde der entsprechenden Region auf der Grundlage der von der Regierung der Russischen Föderation am 26. Dezember genehmigten Liste erstellt , 1995 N 1289 (geändert am 23. November 1996, 30. Juli 98), unter Berücksichtigung der Wildtierarten, die auf dem Territorium dieser konstituierenden Einheit der Russischen Föderation leben.


Territorium, Wasserfläche, die für die langfristige Nutzung von Wildtieren vorgesehen ist- der Lebensraum von Wildtieren, einschließlich aller Land-, Wasser- und Waldflächen, auf denen Jagd und Jagd betrieben werden können (Jagdreviere);

Jagdbenutzer- eine juristische Person (eigene Abteilung), die eine Jagdwirtschaft auf der Grundlage einer langfristigen Lizenz zur Nutzung von Wildtieren und einer Vereinbarung über die Bereitstellung von Jagdrevieren betreibt;

Langzeitlizenz- eine Sondergenehmigung für die Durchführung wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Schutz von Wildtieren und anderen Gegenständen der Tierwelt.

2. Das Formular der statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd) „Angaben zu Jagdbetrieben“ wird von juristischen Personen und deren Untergliederungen, unabhängig von der Eigentumsform, eingereicht, die eine Jagdwirtschaft auf der Grundlage einer langfristigen Tätigkeit betreiben -Befristete Lizenz für die Nutzung von Wildtieren und eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Jagdrevieren auf dem Territorium der Russischen Föderation.

Das Formular der statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd) umfasst Informationen über die gesamte juristische Person, d. h. für alle Teilbereiche dieser juristischen Person, die eine Jagdwirtschaft betreiben oder Dienstleistungen in diesem Bereich erbringen, unabhängig von ihrem Standort.

Wenn eine juristische Person separate Unterabteilungen (einschließlich Zweigstellen) hat, die sich auf dem Territorium anderer Teileinheiten der Russischen Föderation (Republiken, Territorien, Regionen, autonome Bezirke) befinden, dann ein Formular mit Informationen über diese Organisation mit Ausnahme der einzelnen Unterabteilungen, die sich befinden auf dem Territorium anderer Teilgebiete der Russischen Föderation. Separate Unterabteilungen, sowohl mit als auch ohne separate Bilanz, die sich auf dem Territorium anderer Teilstaaten der Russischen Föderation befinden, reichen das statistische Beobachtungsformular des Bundeslandes bei den Statistikbehörden an ihrem Standort ein (unter Angabe ihres Status und der obersten juristischen Person in der Russischen Föderation). Adressteil des Formulars).

Juristische Personen geben die festgelegte Form der statistischen Landesbeobachtung in der Regel am Ort ihrer Erhebung ab staatliche Registrierung. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Fälle, in denen eine im Hoheitsgebiet einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation registrierte juristische Person nicht auf dem Hoheitsgebiet dieser konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation tätig ist. In diesem Fall wird das Formular der statistischen Landesbeobachtung am Ort der tatsächlichen Durchführung der Jagdtätigkeit und/oder der Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich eingereicht.

Jagdnutzer – Sport- und Jagdvereine, Jäger- und Fischervereine usw. - in dem Formular nur Informationen über Aktivitäten im Bereich der Jagd und Zucht von Wildtieren, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen, wiederzugeben. Wurde die im Formular N 2-TP (Jagd) angegebene Tätigkeit vom Jagdnutzer im Berichtsjahr nicht ausgeführt, erfolgt eine entsprechende Mitteilung per Telefon oder auf andere Weise an die Landesstatistikbehörden an ihrem Standort.

Tochtergesellschaften und unselbstständige Unternehmen (Jagdnutzer) übermitteln grundsätzlich das Formular der Statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd). Die wirtschaftshauptsächliche Gesellschaft bzw. Personengesellschaft (Jagdnutzer), die Tochter- oder abhängige Unternehmen hat, erfasst keine Angaben zu Tochter- und abhängigen Unternehmen in Form der statistischen Erhebung des Bundeslandes.

Indigene Völker und ethnische Gemeinschaften, die Jagdaktivitäten durchführen und Wildtiere langfristig nutzen, indem sie traditionelle Methoden zur Gewinnung von Wildtierobjekten anwenden und Vereinigungen auf einer anderen Grundlage bilden (Familien-, Stammes-, Territorial- und Wirtschaftsgemeinschaften, Jägervereinigungen und andere) und als juristische Personen eingetragen, vertreten die Form auf einer gemeinsamen Basis.

Juristische Personen und deren einzelne Unterabteilungen, die keine Jagdnutzer sind, aber Arbeiten für die Bedürfnisse der Jagdwirtschaft ausführen oder Dienstleistungen in diesem Bereich erbringen, erstatten keine Meldung in dieser Form.

3. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die juristische Adresse mit Postleitzahl an.

Stimmt die tatsächliche Adresse nicht mit der juristischen Adresse überein, wird zusätzlich die Postanschrift angegeben, an der sich die juristische Person tatsächlich befindet.

Die meldende Organisation trägt den OKPO-Code in den Adressteil des Formulars ein. Die übrigen Codes werden von den Gebietskörperschaften des Statistischen Bundesamtes ermittelt und für die anschließende automatisierte Verarbeitung der im Formular enthaltenen Informationen verwendet.

4. Alle im Bericht enthaltenen Informationen basieren auf primären Buchhaltungsmaterialien.

Die primären Abrechnungsunterlagen für die Abrechnung von Maßnahmen zum Schutz und zur Fortpflanzung von Wildtieren sind: Handlungen, Anordnungen, Arbeitsabnahmeblätter, Materialien zur Erfassung der Anzahl wildlebender Säugetiere und Vögel; zur Abrechnung der Fläche der zugewiesenen Jagdreviere: Vereinbarungen zur Festlegung der Fläche; zur Abrechnung von Arbeit und Löhnen: Personalausweise, Anordnungen (Anweisungen) zur Einstellung, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Beendigung eines Arbeitsvertrags, Abrechnung, Gehaltsabrechnung, andere Buchhaltungsunterlagen; zur Abrechnung von Wildtierzuchtbetrieben: Lizenzen für die Organisation von landwirtschaftlichen Betrieben; zum Schutz des Wildes: Protokolle, eine Zeitschrift zu Verstößen gegen die Jagdordnung und andere Dokumente.

Daten zu physischen Indikatoren werden in ganzen Zahlen angegeben: Tausend Hektar, Einheiten, Köpfe und Indikatoren in Wertausdrücken – in Tausend Rubel mit einem Dezimalzeichen.

5. Dieses Verfahren wird ab dem Bericht für 2004 in Kraft gesetzt.

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars N 2-TP (Jagd)

Abschnitt 1. Maßnahmen zum Schutz und zur Fortpflanzung von Wildtieren

6. Zeile 01 enthält Angaben zu allen Kosten für die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz und zur Reproduktion von als Jagdobjekte eingestuften Wildtierobjekten: zur Erfassung der Anzahl der Wildtiere, ihres Schutzes (einschließlich an Orten ihrer Konzentration, Fortpflanzung, Wanderung). Routen), die Umsetzung biotechnischer Maßnahmen zur Erhaltung und Fortpflanzung jagender Säugetiere und Vögel sowie weitere Maßnahmen. Die Daten von Zeile 01 müssen größer (um den Wert anderer Maße) oder gleich der Summe der Zeilen 02, 03, 04 sein.

7. Zeile 02 umfasst die Kosten im Zusammenhang mit der Erfassung der Anzahl der Wildtiere: Markierung der Wildtiere; Verfolgung der täglichen Fährte, Erfassung von Wildvögeln auf der Traktion und andere Arbeiten; Erwerb von geringwertiger Ausrüstung, die für die Durchführung von Buchhaltungsarbeiten erforderlich ist, sowie Bezahlung der für diese Zwecke anfallenden Transporte, Löhne von nicht aufgeführten Mitarbeitern, die Buchhaltungsarbeiten durchführen (einschließlich Feldzulagen), Kosten für Kartenmaterial und andere mit der Buchhaltung verbundene Kosten Anzahl der Wildtiere.

8. Zeile 03 zeigt die Kosten: für die Überwachung des Wildlebensraums (Wald, Feld, Feuchtgebiet, Landwirtschaft), inkl. Nutzung von Fahrzeugen (auch gemieteten) zur Verhinderung von Verstößen gegen Jagd- oder Wildereivorschriften; zur Aufrechterhaltung der staatlichen Jagdaufsicht der Jägerdienst; für Kommunikationsmittel, Treibstoff sowie andere Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz von Wildtieren.

9. Zeile 04 zeigt die Beträge, die für biotechnische Maßnahmen zur Erhaltung und Vermehrung von Wildtieren aufgewendet werden.

Zu den Kosten biotechnischer Maßnahmen gehören die Beträge, die für den Einkauf und die Bereitstellung von Futtermitteln für Wildtiere aufgewendet werden; Verringerung der Zahl von Raubtieren und Vögeln (Wölfe, Schakale, Füchse, Krähen), um die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu verhindern; Kauf von Medikamenten und medizinischen und präventiven Spezialmitteln und -ausrüstungen, Munition, Spezialkleidung; Käfigausrüstung, Voliere für Überbelichtung, Untersuchung, Behandlung; Kauf von Wildtieren zum Zwecke der Freilassung in Jagdreviere, deren Transport, Überbelichtung, Fütterung, Impfung, Behandlung; vorbeugende Maßnahmen zur Reduzierung des Vorkommens bei Wildtieren und Maßnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen; Ausstellung von Holztickets für das Recht, Bäume zu heuen und zu fällen, um Abholzungsrückstände an Wildtiere zu verfüttern; Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen menschlicher Wirtschaftstätigkeit auf Wildtiere und ihren Lebensraum; Anordnung von Futterfeldern, Schächten, künstlichen Wasserstellen, Nestern, Futterhäuschen verschiedener Art, Schuppen, Schuppen zur Futterlagerung, Silogruben, Aussichtstürmen; für andere Arbeiten im Zusammenhang mit biotechnischen Aktivitäten.

Zu diesen Kosten gehören: die Löhne der nicht dienstplanmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, die die oben genannten Arbeiten ausführen, sowie die Kosten für die Unterhaltung von Wildtierzuchtbetrieben (S. 20 Gr. 5), Transport- und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung biotechnischer Maßnahmen.

Zu den Kosten biotechnischer Maßnahmen zum Schutz und zur Vermehrung von Wildtieren zählen nicht die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder der Jägerschaft an der Durchführung biotechnischer Maßnahmen, die Löhne der in der Jagdwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Kosten der Haltung und Fütterung von Jagdhunden, dem Bau und der Instandhaltung von Jägerhäusern und Zufahrtsstraßen.

10. Zeile 05 von Zeile 04 zeigt die Kosten für den Erwerb, die Einfuhr und die Freilassung von Wildtieren in Jagdrevieren, um deren Produktivität zu steigern. Die Daten in dieser Zeile umfassen: die Kosten für Tiere, die Ausrüstung für ihren Transport, Transportkosten und Ausgaben für die Vermessung von Jagdgebieten zur Umsiedlung von Wildtieren und deren Überlebensrate sowie die Löhne von Nicht-Dienstplanarbeitern.

11. In Zeile 06 ab Zeile 04 sind die Kosten für den Einkauf und die Bereitstellung von Futtermitteln für Wildtiere (Heu, Getreide, Getreidefutter, Getreideabfälle, Mischfutter, Mineralfutter, Salz, Kleie, Hackfrüchte, Besen usw.) aufgeführt zugeteilt.

12. Zeile 07 enthält Informationen über die Fläche des Territoriums, das Wassergebiet, in dem im Berichtszeitraum eine Reihe von Maßnahmen zur Organisation eines wissenschaftlich fundierten Jagdmanagements ergriffen wurden, einschließlich Maßnahmen zur Gestaltung des Territoriums, zur Erhaltung und zur rationellen Nutzung der Jagdfonds, die Regulierung der Wildtierzahl, die Verbesserung der Populationen, die Biotechnologie und andere im Berichtsjahr abgeschlossene Jagdmanagementaktivitäten.

Abschnitt 2. Kosten des Jagdmanagements, Anzahl des Personals; Gebietsgebiet, Wasserflächen, die für die Nutzung von Wildtieren vorgesehen sind

13. Zeile 08 zeigt alle Ausgaben für das Jagdmanagement, unabhängig von den Finanzierungsquellen. Zu den Kosten zählen die Ausgaben für den Schutz und die Fortpflanzung von Wildtieren (Zeile 01), die Löhne der im Jagdsektor beschäftigten Arbeitnehmer (Zeile 15), die einheitliche Sozialsteuer und Beiträge zu außerbudgetären Sozialfonds (Zeile 16). die Kosten für die Instandhaltung von Jägerhäusern, Jagdstützpunkten, Hütten, Büroräumen und Produktionsanlagen (Heizung, Beleuchtung, laufende Reparaturen), Zufahrtsstraßen, Transport, Abschreibungsabzüge für relevante Anlagegüter, Instandhaltung und Fütterung von Jagdhunden, Lockvögeln und Jagdhunden Vögel, Pferde, Kauf und Reparatur von Jagdwaffen, minderwertiger Ausrüstung, Maßnahmen zur Jagdhundezucht (Organisation und Unterhaltung von Zwingern, Durchführung von Zuchtarbeiten, Durchführung von Ausstellungen, Prüfungen), Waldbewirtschaftungs- und Jagdmanagementarbeiten (Reviervermessung, Durchführung Jagdmanagement auf und zwischen den Farmen), Wissenschaftliche Forschung zu Fragen des Schutzes, der Reproduktion und Nutzung von Jagdressourcen und anderer Ausgaben für Jagdaktivitäten.

Aufwendungen für den Bau und die Sanierung von Jagdanlagen und zugehörigen Einrichtungen sowie die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Durchführung biotechnischer Maßnahmen und sonstiger Arbeiten sind in den Gesamtkosten der Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft nicht enthalten.

Organisationen, die (zusammen mit der Jagdwirtschaft) eine Teichwirtschaft betreiben und andere Tätigkeiten ausüben, die nicht mit der Jagdwirtschaft zusammenhängen, beziehen die entsprechenden Nebenkosten nicht in die Gesamtkosten in Zeile 08 ein.

14. In Zeile 09 von Zeile 08 werden nur die im Berichtsjahr bereitgestellten Mittel (Ausgaben) des Bundeshaushalts für die Jagdverwaltung ausgewiesen.

15. In Zeile 10 werden von den Gesamtkosten für die Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft die Beträge zugewiesen, die für die Instandhaltung und Einrichtung von Stützpunkten, Jagdhütten, Rangerkordons, Straßennetzen und Bootsanlegestellen aufgewendet werden; Haltung von Jagdhunden, Lockenten, Pferden, Durchführung von Arbeiten zur Ausbildung und Führung von Jagdhunden, Haltung von Tieren zur Ausbildung von Jagdhunden; Herstellung, Installation und Reparatur von Vollhäusern und Schießtürmen; Kauf spezieller Schutzausrüstung; Räumung von Lichtungen und Räumung von Straßen; Anschaffung von geringwertigem und abgenutztem Lagerbestand und sonstige Ausgaben.

16. Zeile 11 zeigt die Gesamtzahl der Beschäftigten auf der Lohn- und Gehaltsliste des Jagdhofes zum Ende des Berichtsjahres. Dazu gehören: Leiter von Abteilungen für den Schutz, die Kontrolle und die Regulierung der Verwendung von Wildtieren; Direktoren staatlicher Forstjagdbetriebe (Jagdbetriebe, Versuchswaldjagdbetriebe, Versuchsjagdbetriebe); Oberjäger; Leiter von Abteilungen für den Schutz, die Kontrolle und die Regulierung der Verwendung von Wildtieren; Leiter von Jagdgebieten; Fachspielleiter (S. 12, ausgenommen Chefspielleiter); regelmäßige Jäger (S. 13); Vollzeit-Ranger (auch ältere) (S. 14); sonstige Arbeitnehmer der Jagdwirtschaft, darunter auch Arbeitnehmer von Wildtierzuchtbetrieben.

Die Gesamtzahl der Mitarbeiter in Zeile 11 umfasst nicht die Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausüben, die nicht mit der Jagdverwaltung zusammenhängen, es sei denn, diese sind mit Tätigkeiten der Jagdverwaltung oder der Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich verbunden.

17. In Zeile 15 von Zeile 08 sind die Beträge der Vergütungen in bar und in nicht-monetärer Form aufgeführt, die die Organisation den auf der Liste der Jagdwirtschaftsliste aufgeführten Arbeitnehmern, einschließlich Arbeitnehmern für die Zucht von Wildtieren, für geleistete und nicht geleistete Arbeitsstunden, zusätzlich berechnet Zahlungen und Zulagen, Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und den Arbeitsbedingungen, Prämien und pauschale Anreizzahlungen sowie Zahlungen für Nahrung, Unterkunft, Treibstoff, die regelmäßiger Natur sind.

18. Zeile 16 von Zeile 08 spiegelt die einheitliche Sozialsteuer und die Beiträge zu außerbudgetären Sozialfonds wider. Diese Abzüge sind nicht in den Arbeitskosten der in der Jagdbranche beschäftigten Arbeitnehmer enthalten (S. 15).

19. Zeile 17 zeigt die Beträge, die im Rahmen der Jagd- und Landwirtschaftstätigkeit eingenommen werden: Schießen, Fangen und Verkauf von Wildtieren (Fleisch, Häute, Felle, Fett, Hörner), Herstellung von Stofftieren und anderen Produkten sowie Erbringung von Dienstleistungen für Jäger (Transport, Unterkunft, Kleidung usw.). Zu diesen Einkünften zählen nicht die Eintritts- und Mitgliedsbeiträge sowie sonstige gezielte Einkünfte.

Einkünfte von Organisationen aus der Bewirtschaftung der Teichwirtschaft sowie aus anderen Tätigkeiten, die nicht mit der Jagdbewirtschaftung zusammenhängen, werden in Zeile 17 nicht berücksichtigt.

20. Zeile 18 zeigt die dem Jagdnutzer durch Entscheidungen der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation zugewiesene Landfläche. Dieses Gebiet muss dem Gebiet des Vertrags entsprechen, der auf der Grundlage einer langfristigen Lizenz für die Nutzung von Wildtieren geschlossen wurde.

21. In Zeile 19 ab Zeile 18 wird das Gebiet der Territorien, Wasserflächen, in denen Arbeiten zur Jagdbewirtschaftung durchgeführt wurden, zugeordnet, einschließlich der Daten des Berichtsjahres in Zeile 07.

Abschnitt 3. Künstliche Zucht von Wildtieren und Vögeln

22. Zu den Zuchtbetrieben für Wildtiere zählen Betriebe, in denen Wildsäugetiere und Vögel gezüchtet werden, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten, die biologische Ressource und den genetischen Fundus von Wildtieren zu erhalten.

In Zeile 20, Spalte 3 ist die Gesamtzahl der im Jagdgebiet verfügbaren Zuchtbetriebe für Wildtiere angegeben.

Spalte 4 der Zeile 20 wird nur ausgefüllt, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben eine Wildtierart gezüchtet wird; Bei mehreren (unterschiedlichen) Typen wird in Spalte 4 dieser Zeile ein Bindestrich eingefügt. Die Daten in Spalte 4 werden zum Ende des Berichtsjahres angegeben.

In Spalte 5 der Zeile 20 sind die Beträge aller Ausgaben aufgeführt, die mit der Sicherstellung des Betriebs von Farmen zur Zucht von Wildsäugern und Vögeln (Kosten für Futter, Reparatur von Farmen, Unterhalt von Tieren) ohne Lohn verbunden sind Dienstpersonal, was sich in Zeile 15 widerspiegelt.

Diese Zeilen 20 Spalten 5 sind in den Kosten für biotechnische Maßnahmen enthalten (S.04).

23. Die folgenden Zeilen von Abschnitt 3 enthalten Daten über die Anzahl der Zuchtbetriebe für die einzelnen (spezifischen) Wildtierarten, Informationen über den Viehbestand und die Kosten für die Haltung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben. Reicht die Anzahl der Festnetzanschlüsse nicht aus, um diese Informationen bereitzustellen, muss die meldende Stelle eine zusätzliche Beilage einreichen.

In der Artenzusammensetzung der Spalte 2 sind zunächst die Säugetiere und dann die Vögel anzuführen.

Spalte 3 zeigt die Anzahl der Betriebe zur Haltung der einzelnen Wildtierarten. Gleichzeitig können die Daten in Zeile 20 von Spalte 3 kleiner sein als die Summe der Daten in den verbleibenden Zeilen dieser Spalte, wenn dies der Fall ist verschiedene Typen Tiere.

Spalte 4 gibt die Anzahl der Erwachsenen jeder Art an, die noch übrig sind, um Nachkommen zu zeugen.

Spalte 5 zeigt die Höhe der Ausgaben, die für die Haltung der einzelnen Wildtierarten aufgewendet wurden.

Mit Inkrafttreten dieses Verfahrens wird die bisher bestehende Anweisung zum Ausfüllen des Formulars der statistischen Beobachtung des Bundeslandes N 2-tp (Jagd) „Informationen zu Jagdeinrichtungen“, genehmigt durch das Dekret des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 07.07., in Kraft treten .97 N 48, ist gestrichen.

Abteilung für Statistik
Unternehmen und andere
Geschäftseinheiten

Bei Genehmigung des Verfahrens zum Ausfüllen und Einreichen des Formulars der statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd) „Angaben zu Jagdeinrichtungen“ (verloren aus dem Bericht für 2005)

Name des Dokuments: Bei Genehmigung des Verfahrens zum Ausfüllen und Einreichen des Formulars der statistischen Landesbeobachtung N 2-TP (Jagd) „Angaben zu Jagdeinrichtungen“ (verloren aus dem Bericht für 2005)
Dokumentnummer: 44
Art des Dokuments: Beschluss von Rosstat
Wirtskörper: Rosstat
Status: Inaktiv
Veröffentlicht: Das Dokument wurde nicht veröffentlicht.
Annahmedatum: 01. Oktober 2004
Effektives Startdatum: 01. Oktober 2004
Verfallsdatum: 12. September 2005

Formular 2-TP (Abfall) ist ein statistischer Bericht, der von Organisationen und Einzelunternehmern eingereicht wird, die mit Abfällen zu tun haben (von der Erzeugung bis zur Lagerung und Entsorgung). Der Bericht muss bis zum 3. Februar 2020 eingereicht werden.

Rosstat-Verordnung Nr. 766 vom 12. Dezember 2019 genehmigt neue Form 2-TP (Abfall) 2020 „Informationen zur Entstehung, Verarbeitung, Entsorgung, Neutralisierung, Beförderung und Entsorgung von Produktionsabfällen.“

Wer stellt wann zur Verfügung?

Gemäß Art. Gemäß Artikel 18 des Bundesgesetzes vom 24.06.1998 Nr. 89-FZ und der Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen vom 16.02.2010 Nr. 30 mussten bis 2020 alle Unternehmen einen solchen Bericht vorlegen, auch solche mit nur Büromüll. Ab diesem Jahr gilt die Meldepflicht jedoch nur noch für Unternehmen, die in Einrichtungen tätig sind. Kategorie III(d. h. mit leichten negativen Auswirkungen, siehe Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1029 vom 28.09.2015). Gemäß der Verordnung von Rosstat vom 12. Dezember 2019 Nr. 766 handelt es sich dabei um Organisationen und Einzelunternehmer, die:

  • mit Produktions- und Verbrauchsabfällen arbeiten;
  • sind Betreiber für die Behandlung von Siedlungsabfällen (MSW).

Wenn eine Organisation oder ein Einzelunternehmer im Register der Klein- und Mittelbetriebe eingetragen ist, über ein Minimum an Siedlungsabfällen (weniger als 100 kg) verfügt und einen Vertrag mit dem Betreiber von Siedlungsabfällen abgeschlossen hat, muss sie keine Vorlage einreichen Bericht.

Es ist erforderlich, einen Bericht bei den Gebietskörperschaften von Rosprirodnadzor am Ort seines Standorts einzureichen. Wenn die Organisation über separate Abteilungen verfügt, reichen diese mehrere Berichte ein:

  • nach Hauptsitz;
  • für jede Abteilung separat.

Dokumente werden auf Papier und in akzeptiert im elektronischen Format. Um Ihnen beim Ausfüllen des Formulars zu helfen, verwenden Sie bitte kostenloses Programm„Modul des Naturmanagements“, das von Rosprirodnadzor bereitgestellt wird.

Der Fälligkeitstermin ist der 1. Februar, aber da es im Jahr 2020 ein Samstag ist, wird der Fälligkeitstermin auf den nächsten Montag – den 03.02.2020 – verschoben.

Probefüllung

Der 2-TP (Abfall)-Bericht für 2019 besteht aus einem Titelblatt und mehreren Tabellen.

Geben Sie auf der Titelseite den vollständigen Namen der Organisation in Klammern ein – einen kurzen Namen (falls vorhanden). Einzelne Unternehmer geben den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym an. Geben Sie in der nächsten Zeile die gesetzliche Adresse mit Postleitzahl an. Wenn die tatsächliche Adresse des Unternehmens nicht mit der gesetzlichen Adresse übereinstimmt, geben Sie diese ebenfalls ein.

In der Codetabelle der Titelseite sind die Codes OKPO und OKVED2 eingetragen. Tragen Sie den OKATO-Code auch am Standort der Einheit, Organisation oder des einzelnen Unternehmers ein.

Schritt 1. Ausfüllen der Titelseite

Der tabellarische Teil des Berichts spiegelt alle Maßnahmen mit Abfall wider. Erforderlich detaillierte Beschreibung wohin und in welcher Menge sie verschickt und wie sie gelagert werden. Verschwendung melden I-V-Klassen Gefahren und radioaktiv. Schreiben Sie die Namen, Codes und Gefahrenklassen gemäß dem Bundesklassifizierungskatalog für Abfälle auf, wobei die letzte Ziffer des Codes die Gefahrenklasse angibt.

Beachten Sie in der Tabelle die Erläuterungen zum Ausfüllen der einzelnen Spalten:

Spaltennummer Erläuterung
1 Anzahl der O. * zu Beginn des Berichtsjahres (Rest aus der vorherigen Berichtsperiode)
2 Der Betrag von O., der für das Berichtsjahr gebildet wurde
3 Die Anzahl der empfangenen O.
4 Importierte O. im Laufe des Jahres aus anderen Staaten
5 O. im Berichtsjahr ausgegeben
6 Die Menge an genutztem O.
7 Die Anzahl der genutzten O. zur Wiederverwendung für den vorgesehenen Zweck (Recycling)
8 Zur späteren Entsorgung aufbereitet
9 O. innerhalb eines Jahres vollständig neutralisiert
10 Zur späteren Entsorgung aufbereitet
11-15 Übertragung von O. auf andere Unternehmen und Einzelunternehmer. Beschreiben Sie detailliert die Abfallmenge, die zur Verarbeitung, Entsorgung, Neutralisierung, Lagerung und Entsorgung übergeben wird
16-17 Unterbringung in Einrichtungen zur Lagerung und Entsorgung. Für eine korrekte Befüllung ist zwischen Lagerung (Lagerung von O. in spezialisierten Einrichtungen über einen längeren Zeitraum zur Entsorgung) und Vergrabung zu unterscheiden
18 Menge am Ende des Berichtsjahres

Aktiv Ausgabe von 09.08.2012

DokumentnameVERORDNUNG von Rosstat vom 09.08.2012 N 441 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE FÜR DIE ORGANISATION DER STATISTISCHEN BUNDESÜBERWACHUNG DER LANDWIRTSCHAFT UND DER UMWELT“
Art des DokumentsBefehl
WirtskörperRosstat
Dokumentnummer441
Annahmedatum09.08.2012
Änderungsdatum09.08.2012
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statusgültig
Veröffentlichung
  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Datenbank war das Dokument noch nicht veröffentlicht
NavigatorAnmerkungen

VERORDNUNG von Rosstat vom 09.08.2012 N 441 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE FÜR DIE ORGANISATION DER STATISTISCHEN BUNDESÜBERWACHUNG DER LANDWIRTSCHAFT UND DER UMWELT“

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 2-TP (Jagd)

1. Das Formular der bundesstatistischen Erhebung N 2-TP (Jagd) „Angaben zur Jagd und Jagdwirtschaft“ wird von juristischen Personen sowie von natürlichen Personen ausgefüllt, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden (im Folgenden Einzelunternehmer genannt). ), die Jagdmanagementverträge mit dem Exekutivorgan der Behörden der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation abgeschlossen haben (im Folgenden Jagdnutzer genannt).

Juristische Personen und Einzelunternehmer übermitteln den Gebietskörperschaften von Rosstat am Standort der zugewiesenen Jagdreviere primäre statistische Daten in der oben genannten Form. Wenn mit dem Jagdnutzer in verschiedenen Teilgebieten der Russischen Föderation Jagdverwaltungsverträge abgeschlossen werden, übermittelt er für jedes Gebiet separat einen Bericht im Formular N 2-TP (Jagd) an die zuständigen Gebietskörperschaften von Rosstat.

Werden mit dem Jagdnutzer innerhalb der Grenzen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation mehrere Jagdverwaltungsverträge abgeschlossen, so werden der Gebietskörperschaft Rosstat primäre statistische Daten für alle zugewiesenen Gebiete insgesamt zur Verfügung gestellt.

Jagdnutzer sind juristische Personen, Einzelunternehmer, die über eine langfristige Lizenz zur Nutzung von Wildtieren verfügen, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, und die keine Jagdverwaltungsverträge in Bezug auf die in den Verträgen über die Gewährung von Territorien genannten Jagdreviere abgeschlossen haben oder Wasserflächen zur Nutzung, liefern zusätzlich statistische Primärdaten im Formular N 2-TP (Jagd) in der oben genannten Reihenfolge.

Jagdnutzer – Sport- und Jagdvereine, Jäger- und Fischervereine usw. Geben Sie in dem Formular nur Informationen über Aktivitäten im Bereich der Jagd und Zucht von Wildtieren an, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen.

Tochtergesellschaften und abhängige Wirtschaftsunternehmen (Jagdnutzer) stellen grundsätzlich statistische Primärdaten in Form der bundesstatistischen Erhebung N 2-TP (Jagd) zur Verfügung. Die Hauptwirtschaftsgesellschaft oder Personengesellschaft (Jagdnutzer), die Tochter- oder abhängige Unternehmen hat, erfasst keine Informationen über Tochter- und abhängige Unternehmen in Form der bundesstatistischen Erhebung.

Jagdnutzer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, stellen grundsätzlich das angegebene Formular zur Verfügung.

Insolvente Organisationen, für die die Insolvenzverwaltung eröffnet wurde, sind nicht von der Bereitstellung von Informationen in der vorgeschriebenen Form befreit. Erst nach Erlass eines Beschlusses des Schiedsgerichts über den Abschluss der Organisation des Insolvenzverfahrens und die Einbeziehung in ein einziges Staatsregister juristische Personen Aufzeichnungen über ihre Liquidation (Absatz 3 von Artikel 149 Bundesgesetz vom 26. Oktober 2002 N 127-FZ „Über Insolvenz (Insolvenz)“) gilt die Schuldnerorganisation als liquidiert und ist von der Auskunftspflicht in der vorgeschriebenen Form befreit.

Juristische Personen, ihre einzelnen Unterabteilungen und Einzelunternehmer, die keine Jagdnutzer sind, aber Arbeiten oder Dienstleistungen im Bereich der Jagd erbringen, erstatten keine Meldung in dieser Form.

Der Leiter der juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

2. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die juristische Adresse mit Postleitzahl an; Stimmt die tatsächliche Adresse nicht mit der gesetzlichen überein, wird zusätzlich die tatsächliche Postanschrift angegeben.

Eine juristische Person, ein Einzelunternehmer, trägt den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) im Adressteil des Formulars auf der Grundlage der von der Gebietskörperschaft gesendeten (ausgestellten) Zuweisungsmitteilung des OKPO-Codes ein Gremien von Rosstat.

3. Die im Bericht enthaltenen Informationen basieren auf primären Buchhaltungsmaterialien.

Die primären Abrechnungsunterlagen für die Abrechnung von Maßnahmen zur Erhaltung und Reproduktion der Jagdressourcen sind: Jagdmanagementverträge, Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Jagd (Gutscheine), Verträge über die Bereitstellung von Territorien, dafür erforderlichen Wasserflächen Nutzung von Wildtieren, Genehmigungen für die Haltung und Zucht von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen, Genehmigungen für die Akklimatisierung, Umsiedlung und Hybridisierung von Jagdressourcen; Handlungen, Anordnungen, Arbeitsabnahmeblätter; Dokumente zur Bilanzierung von Vorräten (Verträge, Rechnungen etc. für den Erwerb, die Annahme und den Verkauf (Verwendung) von Futtermitteln, anderen Inventargegenständen); Materialien zur jährlichen (aktuellen) Abrechnung der Anzahl der Jagdressourcen; zur Abrechnung von Arbeit und Löhnen: Personalausweise, Anordnungen (Anweisungen) zur Einstellung, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Beendigung eines Arbeitsvertrags, Abrechnung, Arbeitsverträge (Verträge), zivilrechtliche Vereinbarungen, Gehaltsabrechnungen und andere Dokumente.

4. Abschnitt 1 enthält allgemeine Informationen über den Jagdnutzer. Die Daten in Zeile 01 werden in Form eines Dezimalbruchs mit einer Nachkommastelle und in den Zeilen 02 - 06 in Form von ganzen Zahlen angegeben.

Zeile 01 spiegelt die Fläche des zugewiesenen Jagdreviers am Ende des Jahres gemäß dem Jagdverwaltungsvertrag wider, den der Jagdnutzer mit der Exekutivbehörde der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation geschlossen hat. Es spiegelt auch die Fläche des Landes wider, die dem Jagdnutzer durch Entscheidungen der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation über die Bereitstellung von Territorium und Wasserfläche, die für die Nutzung von Wildtieren erforderlich sind (d. h. unter einem langen Zeitraum), zugewiesen wurde befristete Lizenz).

In Zeile 02 müssen juristische Personen die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter angeben, darunter:

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter;

Die durchschnittliche Anzahl externer Teilzeitkräfte;

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, die Arbeiten im Rahmen zivilrechtlicher Verträge ausgeführt haben.

Zu den Beschäftigten auf der Gehaltsliste gehören: der Direktor (Leiter) der Forst- und Jagdabteilung, der Jagdwirtschaft, Hauptbuchhalter, Chefingenieur, Chefmechaniker, Chefenergieingenieur, Laborleiter, Abteilungsleiter, Abteilungsleiter, Stationsleiter, Oberjäger, Manager, Laborleiter, Abteilungsleiter, Stationsleiter , Abteilungsleiter, Sektionsleiter, Genossenschaftsvorsitzender, technischer Leiter, Jäger ( Seite 04); regelmäßige Jäger (Seite 05); hauptberufliche Jäger (S. 06); andere Mitarbeiter der Jagdwirtschaft, einschließlich Mitarbeiter von Baumschulen zur Zucht von Jagdressourcen.

Das Verfahren zur Wiedergabe der Daten in den Zeilen 02, 03 für juristische Personen erfolgt gemäß der Anleitung zum Ausfüllen des Formulars der statistischen Bundesbeobachtung N P-4 „Angaben zu Anzahl, Löhnen und Arbeitnehmerbewegungen“.

Einzelunternehmer geben in Zeile 02 die Anzahl der Partner an, die Familienangehörigen helfen, die Anzahl der Arbeitnehmer, die im Berichtsjahr im Rahmen eines schriftlichen Vertrages oder einer mündlichen Vereinbarung gearbeitet haben: Festangestellte; Mitarbeiter, die für einen bestimmten Zeitraum oder zur Ausführung eines bestimmten Arbeitsumfangs eingestellt werden; Arbeitnehmer, die Zeit-, Saison- oder Gelegenheitsarbeit leisten. Die Durchschnittszahl wird gemäß der Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N IE „Angaben zur Tätigkeit eines einzelnen Unternehmers“ insgesamt für alle Kategorien ermittelt.

Dazu ist die Anzahl der Personen, die in jedem Kalendermonat gearbeitet haben, einschließlich der vorübergehend abwesenden Personen (Krankheit, Urlaub usw.), zu addieren und durch 12 zu dividieren. Wenn ein einzelner Unternehmer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, dann Der erhaltene Betrag wird durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen der Unternehmer gearbeitet hat. Die empfangenen Daten werden auf eine ganze Zahl aufgerundet (z. B. 1,5 und mehr sollten auf 2 aufgerundet werden; weniger als 1,5 - auf 1).

Im Berichtsjahr arbeitete der Jagdbenutzer beispielsweise:

Geschäftspartner sind Personen, die vermögens- oder vermögensrechtlich an einem Verfahren beteiligt sind und eine bestimmte Arbeit verrichten, in diesem Fall dürfen sie nicht im selben Haushalt leben. Zu den Gesellschaftern zählen nicht Personen, deren Mittel eine Finanzierungsquelle für diese Geschäftstätigkeit darstellen, die aber in dieser Tätigkeit keine Tätigkeit ausüben.

Beitragende Familienangehörige sind Personen, die als Hilfskräfte in einem Betrieb arbeiten, der einem Haushaltsangehörigen oder Verwandten gehört.

Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines schriftlichen Vertrages oder einer mündlichen Vereinbarung gegen Entgelt (in Geld oder Sachleistungen) Arbeiten verrichten.

Für Zeile 03 liefern Einzelunternehmer Daten ohne Arbeitnehmer.

Aus Zeile 03 wählen Jagdbenutzer Folgendes aus: Zeile 04 – Anzahl der Jäger (ohne Hauptjäger), Zeile 05 – Mitarbeiter einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers, die auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses Aufgaben im Zusammenhang mit der Jagd und der Erhaltung der Jagdressourcen wahrnehmen oder zivilrechtlicher Vertrag (hauptberufliche Jäger) und Zeile 06 – hauptberufliche Ranger.

5. In Abschnitt 2 des Formulars sind die Mittel aufgeführt, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Jagdverwaltung ausgegeben hat. Alle Indikatoren des Abschnitts werden in Form eines Dezimalbruchs mit einer Nachkommastelle angegeben.

Zeile 07 spiegelt die Gesamtkosten des Jagdmanagements (ohne Mehrwertsteuer und andere obligatorische Zahlungen) wider, unabhängig von den Finanzierungsquellen.

Die Daten der Zeile 07 können um den Betrag der Abschreibungen, Abzüge für die Reparatur von Anlagevermögen und sonstiger Kosten größer sein als die Summe der Zeilen 08 - 15, 17.

In Zeile 07 werden die Mittel zur Bezahlung der Leistungen von Drittorganisationen, die dem Jäger entstehenden Kosten für Jagdhundezuchtaktivitäten (Organisation und Unterhaltung von Zwingern, Durchführung von Zuchtarbeiten, Durchführung von Ausstellungen, Prüfungen, Ausbildung, Fahren und Training) berücksichtigt von Jagdhunden, Training (Tragen) von Jagdvögeln, deren Haltung, Fütterung usw.); die Kosten für Köder und andere Geruchsköder natürlichen Ursprungs, Lockvögel (Grieß-)Enten oder ausgestopfte Tiere und Lockvögel, die im laufenden Jahr gekauft wurden.

Berücksichtigt werden auch die Beträge, die für die Gewinnung von Jagdressourcen für den beabsichtigten Zweck der Jagd (kommerzielle, Amateur- und Sportjagd, Jagd zur Durchführung von Forschungsaktivitäten, Bildungsaktivitäten, Jagd zur Akklimatisierung, Umsiedlung und Hybridisierung) aufgewendet werden der Jagdressourcen, Jagd zur Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen in halbfreien oder künstlich geschaffenen Lebensräumen).

Wenn im Berichtsjahr auf dem Territorium des zugewiesenen Jagdreviers gejagt wurde, um die Aufrechterhaltung der traditionellen Lebensweise und der traditionellen Wirtschaftstätigkeit der indigenen Völker des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens der Russischen Föderation sicherzustellen Bund, Jagd, die von Personen ausgeübt wird, die nicht zu diesen Völkern gehören, sich aber dauerhaft an Orten traditionellen Wohnsitzes und traditioneller Wirtschaftstätigkeit aufhalten und für die die Jagd die Lebensgrundlage darstellt (im Folgenden: Jagd zum Zweck der Aufrechterhaltung einer traditionellen Lebensweise). und Ausübung traditioneller Wirtschaftstätigkeiten) werden in Zeile 07 auch die Kosten des Jagdnutzers berücksichtigt. Dazu gehören auch die Kosten für die Anschaffung und Reparatur von Jagdwaffen, Inventar, Ausrüstung, Transport, sonstige Aufwendungen für die Jagdverwaltung.

Wenn im Berichtsjahr Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeitsverträgen (Verträgen), zivilrechtlichen Verträgen oder mündlichen Vereinbarungen an der Bewirtschaftung der Jagdwirtschaft durch Einzelunternehmer beteiligt waren, werden die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der an der Bewirtschaftung beteiligten Arbeitnehmer berücksichtigt Die Jagdwirtschaft spiegelt sich in den entsprechenden Zeilen des Formulars wider.

Die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins bei der Durchführung einer Wildtierzählung, bei der Durchführung biotechnischer Maßnahmen und anderer Arbeiten sind nicht in den Gesamtkosten der Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft enthalten.

Jagdnutzer, die (zusammen mit der Jagdwirtschaft) eine Teichwirtschaft betreiben und andere Tätigkeiten ausüben, die nicht mit der Jagdwirtschaft zusammenhängen, berücksichtigen die entsprechenden Nebenkosten nicht in den Gesamtkosten in Zeile 07.

Zeile 08 zeigt die Kosten für den Kauf von Futtermitteln, Saatgut, Materialien für den Bau der Jagdinfrastruktur, Schreibwaren und anderen Bedarfsartikeln zur Berücksichtigung der Anzahl der Jagdressourcen, Munition, Fallen, Fallen, Overalls usw.

In Zeile 09 sind die Kosten eines Rohstoffdarlehens anzugeben, das nebenbei erworben, von anderen juristischen Personen und natürlichen Personen im Rahmen einer Tauschvereinbarung erhalten oder im Berichtsjahr unentgeltlich erhalten und bei Erhalt aller Arten von für technologische Zwecke verbrauchten Brennstoffen aktiviert wurde Erzeugung aller Arten von Energie (elektrisch, thermisch, Druckluft, Kälte und andere Arten), Beheizung von Gebäuden, Bauwerken, Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen, Transportarbeiten mit Fahrzeugen des Jagdnutzers, unabhängig vom Brennstoffanteil im Berichtsjahr für verschiedene Zwecke verwendet (verbraucht) wurden oder als Reste im Lager verblieben sind.

Die Ausgaben für den Kauf von Kraftstoff in dieser Zeile werden in den Kaufpreisen (ohne Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und ähnliche Pflichtzahlungen) berücksichtigt, einschließlich der mit dem Kauf verbundenen Transport- und Beschaffungskosten; Versicherungskosten; die Kosten, um den Brennstoff in einen für die geplanten Zwecke geeigneten Zustand zu bringen; sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Kauf von Kraftstoff stehen, sowie nicht erstattungsfähige Steuern, die in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen gezahlt werden.

Zeile 10 spiegelt die Kosten aller Arten eingekaufter Energie (elektrische, thermische, Druckluft-, Kälte- und andere Arten) wider, die für die Bedürfnisse des Jagdnutzers (Beleuchtung, Gebäudeheizung und andere Bedürfnisse) aufgewendet werden.

Zeile 11 berücksichtigt die Kosten für gekauftes Wasser, das für den Bedarf des Jagdnutzers verwendet wird.

Zeile 12 umfasst die Arbeitskosten, einschließlich externer Teilzeitkräfte (für juristische Personen) und Arbeitnehmer (für Einzelunternehmer), in monetärer und nichtmonetärer Form für geleistete und nicht geleistete Arbeitsstunden, Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit, zusätzlich Zahlungen und Zulagen, Prämien, pauschale Anreizzahlungen sowie die Bezahlung von Verpflegung und Unterkunft, die systematisch erfolgt.

In Zeile 13 von Zeile 07 werden Beiträge zu außerbudgetären Sozialfonds ausgewiesen, die nicht in Zeile 12 enthalten sind.

Zeile 14 gibt die tatsächliche Höhe der im Jagdvertrag festgelegten jährlichen Gebühren für die Nutzung von Wildobjekten wieder, die jährlich vom Jagdnutzer abgezogen werden.

In Zeile 15 werden Mietzahlungen (einschließlich Leasingzahlungen) für vertragsgemäß gepachtete (einschließlich gepachtete) Immobilien berücksichtigt: Grundstücke und Waldgrundstücke und andere isolierte Naturobjekte, Unternehmen und andere Immobilienkomplexe, Gebäude, Bauwerke, Geräte, Fahrzeuge und andere Immobilien Eigentum der Organisation. Somit spiegelt diese Zeile die vom Leasingnehmer (Leasingnehmer) verbuchten Mietzahlungen (einschließlich Leasingzahlungen) auf der Belastungsseite der Konten 20, 23 (25, 26), 44 wider.

Wenn der Mietvertrag vorsieht, dass der Mieter-Jäger-Nutzer die Miete zahlt und die Stromrechnungen für das Mietobjekt separat bezahlt, zeigt der Mieter in Zeile 15 die Höhe der Miete sowie die Kosten für die Zahlung von Strom, Wärme, Wasser und Kommunikation an Dienstleistungen, Nebenkosten landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Kosten werden in den Zeilen 09 - 11 des Formulars N 2-TP (Jagd) ausgewiesen.

Von Zeile 15 bis Zeile 16 wird der jährliche Pachtbetrag für zur Pacht überlassene Grundstücke und Waldparzellen, die innerhalb der Grenzen des Jagdreviers liegen, auf der Grundlage der Mindestpacht berechnet und im Jagdvertrag festgelegt.

Zeile 17 spiegelt die Kosten für die Bezahlung von Arbeiten und Dienstleistungen von Drittorganisationen wider: Entwicklung eines Projekts für Jagdausrüstung auf dem Bauernhof, Entwicklung von Projekten zur Organisation von Baumschulen, Durchführung von Luftaufnahmen, Erstellung eines langfristigen Plans für die Entwicklung von einer Jagdwirtschaft, Durchführung einer Prüfung einer Jagdwirtschaft, Berechnung des Schadens einer Jagdwirtschaft im Falle der Zerstörung von Jagdressourcen und der Verletzung von Jagdgebieten durch die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die Erstellung einer wissenschaftlichen Begründung für den Jagdnutzer Durchführung von Aktivitäten zur Akklimatisierung, Umsiedlung, Hybridisierung, Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen, sonstige Beratungsleistungen im Hinblick auf das Jagdmanagement.

In dieser Zeile werden auch die Beträge der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für vom Jagdnutzer bezahlte und von Dritten erbrachte und erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen ausgewiesen. In dieser Zeile sind die Leistungen von Drittorganisationen, die in den Transport- und Beschaffungskosten enthalten sind und im Einkaufspreis von Waren, Rohstoffen, Materialien, Halbzeugen und Komponenten enthalten sind, nicht berücksichtigt.

In den Zeilen 18 – 20 werden die Kosten für die Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft für einzelne Finanzierungsquellen dargestellt: Bundeshaushalt (Zeile 18), Eigenmittel des Jagdnutzers im Berichtsjahr für die Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft (Zeile 19), Mitgliedsbeiträge (Beiträge). von Mitgliedern des Jäger- und Fischervereins, des Sportvereins usw., inklusive Eintrittsgeldern) (Zeile 20).

Wenn der Jagdnutzer im Berichtsjahr Mittel aus dem Verkauf von Jagdprodukten oder der Erbringung von Dienstleistungen für Jäger (insbesondere aus dem Verkauf von Gutscheinen) erhalten hat, wird dieser Kostenbetrag in Zeile 19 ausgewiesen.

Die Summe dieser Zeilen 18 – 20 kann aufgrund anderer Finanzierungsquellen geringer sein als die Daten der Zeile 07.

6. Im Abschnitt 3 werden von den Gesamtkosten für die Aufrechterhaltung einer Jagdwirtschaft (Zeile 07) die Kosten für betriebseigene Jagdausrüstung, Maßnahmen zur Schaffung der Jagdinfrastruktur, zur Erhaltung der Jagdressourcen und ihres Lebensraums sowie die Durchführung einer Volkszählung durchgeführt im Berichtsjahr innerhalb der Grenzen eines festgelegten Jagdgebiets landen. Berücksichtigt werden auch die Vergütung der Mitarbeiter, die diese Art von Arbeit geleistet haben, sowie Beiträge zu außerbudgetären Sozialfonds, die in den Zeilen 21 – 27 anteilig verteilt werden spezifisches Gewicht Kosten für jede Art von Arbeit.

In Abschnitt 3 werden die Angaben zu anderen Pflichtzahlungen ohne Mehrwertsteuer als Dezimalbruch mit einer Nachkommastelle angegeben.

Zeile 21 spiegelt die Kosten des Jagdnutzers für die im Berichtsjahr durchgeführte Jagdausrüstung auf dem Bauernhof wider, einschließlich der Vergütung für die Dienstleistungen der für diese Zwecke beteiligten Organisationen.

Das Dokument zur betriebseigenen Jagdbewirtschaftung ist ein Plan zur Nutzung und zum Schutz von Jagdrevieren, der Maßnahmen zur Erhaltung der Jagdressourcen und ihres Lebensraums (Zeile 23) sowie zur Schaffung von Jagdinfrastruktur (Zeile 22) festlegt. Gemäß Abschnitt 6 des Verfahrens zur Organisation des Jagdmanagements auf dem Bauernhof, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands vom 23. Dezember 2010 N 559, gilt bei der Umsetzung des Jagdmanagements auf dem Bauernhof Folgendes:

Folgendes wird entwickelt: kartografisches Material mit grafischer Darstellung und Daten zu den Gebieten, Kategorien und Klassen von Elementen des Lebensraums von Jagdressourcen; ein Projekt zur Aufteilung des Territoriums des Jagdreviers in Jägerumgehungen, zur Zuteilung von Zonen zum Schutz der Jagdressourcen, Zonen zum Fahren und Training von Hunden der Jagdrassen; Planungsprojekt zur Schaffung einer Jagdinfrastruktur;

Folgendes wird festgelegt: eine Liste der Arten von Jagdressourcen, die auf dem Territorium des Jagdreviers leben und für die eine Bewertung durchgeführt werden soll; maximale und minimale Anzahl der wichtigsten Arten von Jagdressourcen auf dem Territorium des Jagdreviers; Berechnung Bandbreite Jagdrevier; biotechnische Maßnahmen; Mengen der zulässigen Gewinnung von Jagdressourcen; veterinärmedizinische Präventions- und Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz der Jagdressourcen vor Krankheiten; Maßnahmen zur Schaffung einer Jagdinfrastruktur.

Zeile 22 spiegelt die Kosten des Jagdnutzers für die im Berichtsjahr abgeschlossene Schaffung der Jagdinfrastruktur wider: für den Bau von Jagdstützpunkten, Jägerhäusern, Rangerkordons, anderen Haltepunkten, Bootshäfen, Aufzuchtstationen für Wildtiere, kynologischen Einrichtungen und Zwingern für Hunde von Jagdrassen, Schießtürme, Schießstände, Futterlager, Futteranlagen, Schwaden, Lichtungen, andere provisorische Gebäude, Bauwerke und Landschaftsanlagen, die für die Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der Jagd bestimmt sind; Forststraßen und andere lineare Einrichtungen, die für die Durchführung von Aktivitäten im Bereich der Jagd erforderlich sind. Darüber hinaus spiegelt Zeile 22 die Kosten für die Anschaffung von Ausrüstung, Transport usw. sowie die laufende Reparatur der Jagdinfrastruktur wider.

Zeile 23 spiegelt die Kosten für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der Jagdressourcen und ihres Lebensraums wider, von denen biotechnische Maßnahmen unterschieden werden (Zeile 24) und die Kosten für die Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen in Baumschulen (Zeile 35 Spalte 3 von Abschnitt 5).

Diese Zeilen 23 können um den Betrag der Kosten des Jagdnutzers für die Durchführung anderer Maßnahmen zur Erhaltung der Jagdressourcen und ihres Lebensraums sowie für die Haltung von Jagdhunden und die Bezahlung der Dienstleistungen der durchgeführten Organisationen höher sein als die Zeile 24 Arbeiten an der wissenschaftlichen Begründung für die Durchführung von Maßnahmen zur Reproduktion von Jagdressourcen, zur Durchführung der Produktionskontrolle (einschließlich der Bezahlung der für diese Zwecke erforderlichen Dienstleistungen gemäß der Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands vom 26. März 2012 N 81 von juristische Personen und Einzelunternehmer) usw.

In Zeile 24 sind die Mittel aufgeführt, die der Jagdnutzer für die Durchführung biotechnischer Maßnahmen gemäß der Art und Zusammensetzung der biotechnischen Maßnahmen sowie dem Verfahren zu ihrer Umsetzung aufgewendet hat, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands vom 24. Dezember. 2010 N 560 (mit Ausnahme biotechnischer Maßnahmen, die in der Baumschule durchgeführt werden), dazu gehören: 1) Verhinderung des Jagdsterbens, 2) Fütterung der Jagdressourcen und Verbesserung der Futterbedingungen des Lebensraums (Zeile 25), 3 ) Verbesserung der Jagdgebiete, Verbesserung der Bedingungen für den Schutz und die natürliche Reproduktion der Jagdressourcen, 4) Umsiedlung der Jagdressourcen (Zeile 26), 5 ) Selektionsarbeit zur Bildung einer bestimmten Geschlechts- und Altersstruktur der Populationen der Jagdressourcen, wie sowie der Parameter ihres Äußeren, 6) Vorbeugung von Krankheiten der Jagdressourcen.

Zu den Maßnahmen zur Verhinderung des Verlusts von Jagdressourcen gehören: Beseitigung der illegalen Entnahme von Jagdressourcen, Zerstörung und Zerstörung ihres Lebensraums; Regulierung der Anzahl der Wildtierobjekte, die sich auf die Verringerung der Anzahl der Jagdressourcen auswirken; Verhinderung des Verlusts von Jagdressourcen durch Fahrzeuge und Herstellungsprozesse; Verhinderung des Verlusts von Jagdressourcen durch Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie direkte Rettung von Jagdressourcen bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen; Schaffung von Zonen zum Schutz der Jagdressourcen in den Jagdrevieren.

Als Schutzzonen werden insbesondere Schutzgebiete von Wäldern und andere Schutzzonen von Jagdressourcen bezeichnet, in denen deren Nutzung eingeschränkt ist; Die Ausweisung der Grenzen der Schutzzonen der Jagdressourcen vor Ort, auch durch besondere Hinweisschilder, erfolgt in der von der zuständigen Bundesvollzugsbehörde festgelegten Weise. Die Kosten des Jagdnutzers für die Herstellung und Anbringung solcher Schilder im Berichtsjahr sind in Zeile 24 enthalten.

In Zeile 24 sind außerdem Kosten enthalten: für den Kauf spezieller Kleidung; über die Ausstellung von Holzkarten für das Recht, Bäume zu heuen und zu fällen, um Schnittrückstände den Jagdressourcen zuzuführen; Löhne der Mitarbeiter, die die oben genannten Arbeiten ausgeführt haben, Transport- und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung biotechnischer Maßnahmen.

Nicht in den Kosten für biotechnische Maßnahmen zum Schutz und zur Reproduktion der Jagdressourcen enthalten sind die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Durchführung biotechnischer Maßnahmen, die Kosten für die Haltung und Fütterung von Jagdhunden, Jagdvögeln und Bauarbeiten und Instandhaltung von Jägerhäusern und Zufahrtsstraßen sowie die Kosten für die Durchführung biotechnischer Baumschultätigkeiten.

Aus dem Gesamtleistungsumfang zur Durchführung biotechnischer Maßnahmen der Zeile 25 werden Kosten für Maßnahmen zur Ernährung der Jagdressourcen und zur Verbesserung der Futterbedingungen des Lebensraumes (Futteranlegen, Pflanzen und Pflegen von Futterpflanzen, Anlegen von künstlichen Wasserstellen, Bereitstellen von Futtermitteln) ausgewiesen Zugang zu Futter, Schaffung von Möglichkeiten zum Auslegen von Futter, Anordnung von Futterfeldern).

Wenn der Jagdnutzer selbst Futter anbaut, umfassen die Kosten in Zeile 25 die Kosten für gekauftes Saatgut zur Aussaat, Ersatzteile für Spezialausrüstung, Kraft- und Schmierstoffe sowie die Miete von Fahrzeugen (Traktoren usw.).

Die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Ausführung dieser Arbeiten sind nicht in den Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung von Futtermitteln für Jagdressourcen enthalten.

Ab Zeile 24 spiegelt Zeile 26 die Kosten für die Umsiedlung von Jagdressourcen (deren Akklimatisierung und Reakklimatisierung, Umsiedlung, Unterbringung von Jagdressourcen in ihrem Lebensraum, unter halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen), die Kosten für Tiere und deren Ausrüstung wider Transport, Transportkosten (einschließlich Treibstoff und Schmierstoffe) und die Kosten für die Vermessung von Territorien zur Umsiedlung von Jagdressourcen und deren Überlebensrate sowie die Löhne der Mitarbeiter, die Vermietung von Fahrzeugen, die zur Umsiedlung von Jagdressourcen verwendet werden.

Zu den Kosten für die Umsiedlung von Jagdressourcen zählen nicht die Kosten für die Arbeitsbeteiligung der Mitglieder des Jägervereins an der Durchführung dieser Arbeiten sowie die Kosten für den Unterhalt und die Fütterung von Jagdhunden und Greifvögeln.

Dabei bleiben auch die Kosten unberücksichtigt, die dem Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Neuansiedlung von Jagdressourcen in der Baumschule entstanden sind.

In Zeile 27 der Zeile 07 sind die Kosten aufgeführt, die mit der Abrechnung der Wildtiere verbunden sind: die Anschaffung der für die Abrechnungsarbeiten erforderlichen Ausrüstung sowie die Bezahlung der für diese Zwecke anfallenden Transporte, inkl. Lufttransport (sowohl eigene als auch gemietete), Löhne von Mitarbeitern, die Buchhaltungsarbeiten ausführen (einschließlich Feldzulagen), Kosten für die Arbeitsbeteiligung von Mitarbeitern, die von einzelnen Unternehmern mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragt werden, Abzüge von außerbudgetären Sozialfonds, Kosten für Kartenmaterial , Treibstoff, Schreibwaren und andere Kosten im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Anzahl der Jagdressourcen usw.

7. Abschnitt 4 enthält Informationen über die Erlöse aus dem Verkauf von Jagdprodukten und -dienstleistungen, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr erbracht hat. Die Daten in Abschnitt 4 werden als Dezimalbruch mit einer Dezimalstelle angegeben.

In Zeile 28 sind die Erträge aus Jagd- und Landwirtschaftstätigkeiten auszuweisen: Schießen, Fangen und Verkaufen von Wildtieren (Fleisch, Häute, Felle, Fett, Hörner), Herstellung von ausgestopften Tieren und anderen Produkten sowie Erbringung von Dienstleistungen für Jäger (Transport, Unterbringung, Kleidung usw.). Dazu gehören auch Einnahmen aus dem Verkauf von Genehmigungen (Lizenzen) für den Abbau von Jagdressourcen, aus dem Verkauf von Jagdprodukten, die aus der Regulierung der Anzahl der Jagdressourcen stammen.

In Zeile 28 werden außerdem die Einnahmen berücksichtigt, die der Jagdnutzer aus dem Verkauf der in der Baumschule angebauten Jagdressourcen erhält (Zeile 37 von Abschnitt 5).

Nicht in dieser Zeile enthalten sind Eintritts- und Mitgliedsbeiträge, andere gezielte Einnahmen, Einnahmen aus der Teichbewirtschaftung sowie aus anderen Aktivitäten, die nicht mit der Jagdbewirtschaftung in Zusammenhang stehen.

Die Angaben in Zeile 28 können die Summe der Angaben in den Zeilen 29–33 um den Betrag der sonstigen von Jagdnutzern im Berichtsjahr im Bereich Jagd erbrachten Leistungen übersteigen.

Zeile 29 spiegelt wider: Gelder, die der Jagdnutzer aus dem Verkauf von Jagdprodukten an Organisationen erhält, die Aktivitäten für deren Kauf durchführen.

Zeile 30 spiegelt die Mittel wider, die der Jagdnutzer aus der Erbringung von Dienstleistungen für Jäger erhält, inkl. aus der Bereitstellung von Fahrzeugen, Jagdhütten, Kleidung, Metzgereien, dem Verkauf von Genehmigungen (Lizenzen) für den Abbau von Jagdressourcen usw.

Wenn bei der Amateur- oder Sportjagd innerhalb der Grenzen eines festgelegten Jagdgebiets ein Wildtier durch Abschuss (unabsichtliche Jagd) getötet wurde, der die in Bezug auf bestimmte Quote für die Gewinnung von Jagdressourcen einer bestimmten Art nicht überschritt In diesem Jagdgebiet sind in Zeile 30 auch die erstatteten Kosten für Dienstleistungen zur Organisation der Jagd gemäß den vom Jagdnutzer festgelegten Preislisten aufgeführt.

Zeile 31 zeigt die Mittel, die der Jagdnutzer aus der Erbringung von Dienstleistungen an wissenschaftliche Organisationen erhält, inkl. aus der Bereitstellung von Fahrzeugen, Jagdhütten, Kleidung usw.

Zeile 32 spiegelt die Mittel wider, die der Jagdnutzer aus dem Verkauf von Jagdressourcen erhält, um diese in einem für ihn neuen Lebensraum (außerhalb der zugewiesenen Jagdgebiete) unterzubringen.

Zeile 33 spiegelt den Erlös aus dem Verkauf erlegter Jagdressourcen im Rahmen der Jagd wider, um die Anzahl der Jagdressourcen an Organisationen zu regulieren, die sich mit dem Kauf von Jagdprodukten befassen, die nicht für den persönlichen Verbrauch eines Mitarbeiters des Jagdnutzers, der seine Aufgaben wahrnimmt, verwendet werden im Zusammenhang mit der Durchführung der Jagd und der Erhaltung der Jagdressourcen, auf der Grundlage eines Arbeits- oder Zivilrechtsvertrags.

8. Abschnitt 5 wird von Jagdnutzern ausgefüllt, die über Genehmigungen für die Erhaltung und Zucht von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen verfügen, die für die Dauer von Jagdverwaltungsverträgen ausgestellt werden.

Dieser Abschnitt enthält Informationen über Jagdressourcen, die in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen (Kindergärten) gehalten und vom Jagdnutzer gezüchtet werden, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten, die biologischen Ressourcen und den genetischen Fundus von Wildtieren sowie deren Bewegung zu erhalten als Kosten für deren Unterhalt Einnahmen aus dem Verkauf von in Baumschulen angebauten Jagdressourcen. Die Daten der Spalten 1, 2 in Zeile 34 und den folgenden Zeilen sowie Zeile 36 werden in ganzen Zahlen angegeben; die Daten der Spalte 3 in den Zeilen 34 - 35 und Zeilen 37 - in Form eines Dezimalbruchs mit einer Nachkommastelle.

Zeile 34 und die folgenden Zeilen sollen Informationen über die Arten der in der Baumschule gezüchteten Jagdressourcen enthalten.

In Spalte B ist der Name der Jagdressource angegeben und in Spalte C der Code entsprechend der Anwendung.

Reicht die Anzahl der Zeilen nicht aus, müssen zusätzliche Blätter in den Bericht aufgenommen werden.

Spalte 1 von Zeile 34 und die folgenden Zeilen enthalten Daten über die Anzahl der im Berichtsjahr aus der Baumschule in zugewiesenen Jagdrevieren freigegebenen Jagdressourcen.

Die Spalten 2, 3 der Zeile 34 und die folgenden Zeilen geben Auskunft über die Arten von Jagdressourcen, die in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen gehalten werden.

Spalte 2 gibt die Gesamtzahl der am Ende des Berichtsjahres im Kindergarten verfügbaren Erwachsenen an, und Spalte 3 enthält Informationen zu den Kosten, die der Jagdnutzer (ohne Mehrwertsteuer anderer obligatorischer Zahlungen) für die Erhaltung jeder Art für die Berichterstattung aufgewendet hat Jahr: Kauf eines Tieres, dessen Überbelichtung, Kosten für den Kauf von Top-Dressing, Mineralnahrung, medizinischen Präparaten, Schaffung von Futterstellen, Einrichtung von Tränken, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Pflanzenressourcen auf dem Gebiet der Gärtnerei.

Hierzu zählen auch Mittel, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr für die Anschaffung von Geräten und Inventar für die Aufzucht verwendet hat, Mittel für den Bau von Einrichtungen zur Haltung der Eltern- und Jungtiere, für die Eiablage, für die Brüterei sowie für Kosten für Desinfektion und Lagerung von Eiern, veterinärmedizinische und präventive sowie veterinärmedizinische und sanitäre Maßnahmen, für die Anlage von Futterfeldern-Remisen, die Kosten für den Schutz des Territoriums der Gärtnerei, die Vergütung der Arbeiter in der Gärtnerei, die vom Jagdnutzer zur Regulierung der Anzahl aufgewendeten Mittel von Raubtieren.

Wenn der Jagdnutzer zur effektiven Zucht und Erhaltung von Jagdressourcen in halbfreien Bedingungen und künstlich geschaffenen Lebensräumen die Dienste von Organisationen in Anspruch genommen hat, die auf die Umsetzung wissenschaftlich fundierter Empfehlungen und Projekte spezialisiert sind, erfolgt auch die Vergütung für die Dienste dieser Organisationen spiegelt sich in Spalte 3 wider.

Die Angaben in Spalte 3 von Zeile 35 entsprechen der Summe von 34 und den folgenden Zeilen in Spalte 3 und werden als Teil der Kosten in Zeile 23 von Abschnitt 3 berücksichtigt.

Zeile 36 zeigt die Gesamtzahl der Baumschulen zur Zucht von Jagdressourcen (spezifisch, komplex), die der Jagdnutzer am Ende des Berichtsjahres hat.

Zu den Baumschulen zur Zucht von Jagdressourcen zählen Baumschulen (Gehege), in denen Jagdsäugetiere und Vögel gezüchtet werden, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten, die biologische Ressource und den genetischen Fundus von Wildtieren zu erhalten.

Artenschulen enthalten eine Art von Jagdressourcen, komplexe Baumschulen enthalten mehrere Arten von Jagdressourcen gleichzeitig.

Zeile 37 zeigt den Erlös aus dem Verkauf der in der Baumschule angebauten Jagdressourcen, die der Jagdnutzer im Berichtsjahr verkauft hat. Die Daten aus Zeile 37 sind in Zeile 28 von Abschnitt 4 enthalten.