Stellenbeschreibung, Elektronik. Stellenbeschreibung eines Elektronikingenieurs der Kategorie III. Elektronikingenieur der Kategorie 3
Ingenieur - Elektronikkategorie 1
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1.Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte, Beziehungen und Pflichten eines Elektronikingenieurs der Kategorie 1 (im Folgenden als Arbeitnehmer bezeichnet) und ist integraler Bestandteil des Arbeitsvertrags mit dem für die angegebene Position eingestellten Arbeitnehmer in der vorgeschriebenen Weise.
1.2.Diese Anweisungen sollten bekannt sein:
Ingenieur – Elektronik 1. Kategorie;
Leiter der Abteilung automatisierte Steuerungssysteme;
1.3.Der Mitarbeiter berichtet direkt an den Leiter der Abteilung automatisierte Steuerungssysteme.
1.4.Die Ernennung und Entlassung eines Mitarbeiters aus einer Position, auch durch Versetzung von einer anderen Position oder auf eine andere Position, erfolgt auf Anordnung des Direktors der „Organisation“ oder eines anderen bevollmächtigten Beamten auf Vorschlag des Standortleiters.
1.5.Der Arbeitnehmer muss über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Elektroniker der Kategorie 2 von mindestens 3 Jahren verfügen, eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Position haben.
1.6.Der Mitarbeiter muss wissen:
1.6.1.Beamte und Herstellungsanweisungen im Ausmaß ihrer berufliche Verantwortung;
1.6.2.Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, methodische und Regulierungsmaterialienüber den Betrieb und die Reparatur elektronischer Geräte;
1.6.3.Technische und betriebliche Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Betriebsarten der Geräte, Regeln für deren technischen Betrieb;
1.6.4.Technologie der automatischen Informationsverarbeitung;
1.6.5.Formalisierte Programmiersprachen; Arten technischer Speichermedien;
1.6.6.Aktuelle Zahlensysteme, Chiffren und Codes, Standardprogramme und Befehle;
1.6.7.Grundlagen der mathematischen Software und Programmierung;
1.6.8.Methoden zur Entwicklung vielversprechender und aktuelle Pläne(Zeitpläne) der Arbeiten und das Verfahren zur Berichterstattung über ihre Umsetzung;
1.6.9.Organisation Reparaturdienst;
1.6.10.Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung im Betrieb und der Wartung elektronischer Geräte;
1.6.11.Das Verfahren zur Erstellung von Anträgen für elektronische Geräte, Ersatzteile, Reparaturen und andere technische Dokumentationen;
1.6.12.Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation und Produktionsorganisation;
1.6.13.Sicherheitsregeln und -vorschriften.
1.7.Der Mitarbeiter gehört zur Kategorie „Reparaturpersonal“.
1.8.Obligatorische Formen der Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter:
1.8.1.Einführende, primäre am Arbeitsplatz, wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zum Arbeitsschutz sowie Unterweisungen zu Brandschutz.
Bei der Aufnahme einer Stelle durchläuft ein Mitarbeiter Anweisungen zu den vom Direktor der „Organisation“ genehmigten Programmen:
Einführungsschulung:
zum Thema Arbeitssicherheit – durchgeführt von einem führenden Arbeitssicherheitsingenieur;
zum Brandschutz – durchgeführt von einer im Auftrag des Unternehmens ernannten Person;
Die erste Einweisung erfolgt durch den Leiter des automatisierten Kontrollsystems;
1.8.2.Vorbereitung für neue Position oder Berufe mit berufsbegleitender Ausbildung (Praktikum);
Der Mitarbeiter durchläuft eine Ausbildung für die Stelle (Praktikum; Prüfung der Kenntnisse über Regeln, Arbeitsschutznormen, technische Betriebsregeln, Brandschutz, Arbeitssicherheit und andere behördliche Vorschriften) nach einem vom Direktor der „Organisation“ genehmigten Plan und Programm.
1.8.3.Prüfung des Wissens über Regeln, Arbeitsschutznormen, technische Betriebsregeln, Brandschutz und andere staatliche Normen und Vorschriften;
Der Mitarbeiter muss sich einer Prüfung der Kenntnis der geltenden Regeln und Vorschriften unterziehen Fristen, nämlich:
Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutznormen und -vorschriften, technische Betriebsregeln, Brandschutzvorschriften – mindestens einmal im Jahr;
Prüfung der Kenntnisse der technischen Regulierungsdokumentation zum Arbeitsschutz – mindestens alle drei Jahre;
Die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchung beträgt mindestens alle 2 Jahre.
1.8.4.Professionelle Zusatzausbildung zur kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung.
1.9.Diese Stellenbeschreibung wird angepasst, wenn sich die Anforderungen an den Mitarbeiter ändern, mindestens jedoch alle drei Jahre.
2. Amtliche Verpflichtungen
Dem Mitarbeiter werden folgende Aufgaben übertragen:
2.1.Richtig angeben technischer Betrieb, unterbrechungsfreier Betrieb elektronischer Geräte;
2.2.UM Bereiten Sie elektronische Computer für den Betrieb vor, technische Inspektion einzelner Geräte und Komponenten, überwachen Sie die Parameter und die Zuverlässigkeit elektronischer Geräteelemente, führen Sie Testprüfungen durch, um Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen;
2.3.Anpassung von Elementen und Blöcken elektronischer Computer durchführen, radioelektronische Geräte und einzelne Geräte und Komponenten;
2.4.UM die Wartung elektronischer Geräte organisieren, deren Funktionstüchtigkeit sicherstellen, rationelle Nutzung, Durchführung vorbeugender und routinemäßiger Reparaturen;
2.5.Ergreifen Sie Maßnahmen für eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Umsetzung Reparatur gemäß der genehmigten Dokumentation;
2.6.Überwachen Sie die Reparatur und Prüfung elektronischer Geräte, die Einhaltung von Bedienungsanleitungen und deren technische Pflege;
2.7.Beteiligen Sie sich an der Überprüfung technischer Zustand elektronische Geräte, Durchführung vorbeugender Inspektionen und routinemäßiger Reparaturen, Abnahme von Großreparaturen sowie Abnahme und Beherrschung neu in Betrieb genommener elektronischer Geräte;
2.8.Studieren Sie die Möglichkeit, zusätzliche externe Geräte an elektronische Computer anzuschließen, um deren technische Fähigkeiten zu erweitern und Computersysteme zu erstellen;
2.9.Führen Sie einmalige Aufträge Ihres direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufgaben der Abteilung aus. Im letzteren Fall muss der ausübende Künstler seinen unmittelbaren Vorgesetzten über den erhaltenen Auftrag und dessen Ausführung informieren;
2.10.An Arbeitsschutz- und Brandschutzaktivitäten teilnehmen;
2.11.Teilnahme an Mobilisierungstrainingsaktivitäten, Zivilschutz, Prävention und Reaktion auf Notsituationen;
Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitssicherheit.
2.12.Ergreifen Sie Maßnahmen, um Geräte, Vorrichtungen und Werkzeuge an Ihrem Standort gemäß den Standards der Arbeitssicherheit zu warten;
2.13.Individuelle und kollektive Schutzausrüstung, Geräte, Werkzeuge, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe verwenden und korrekt anwenden;
2.14.Erhalten Sie Arbeitsgenehmigungen und Arbeitsaufträge und stellen Sie sicher, dass die Arbeiten ohne Verstoß gegen das Arbeitsgenehmigungssystem abgeschlossen werden.
2.15.Befolgen Sie die Anweisungen zum Arbeitsschutz von Führungskräften und von Mitarbeitern von Aufsichts- und Kontrollorganen.
2.16.Nehmen Sie an den OT Days teil
2.17.Führen Sie andere OT-Funktionen wie vorgesehen aus Arbeitsvertrag(Vertrag), interne Regeln Arbeitsvorschriften, Stellenbeschreibung, andere Verwaltungsdokumente Unternehmen und Bestellungen von Führungskräften;
2.18.Überprüfen Sie täglich die Gebrauchstauglichkeit und den ordnungsgemäßen Betrieb der eingesetzten Geräte und ergreifen Sie Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel. Im Falle einer Fehlfunktion der Ausrüstung und einer möglichen Gefahr für die Arbeitnehmer ist die Arbeit zu verbieten und ein Vorgesetzter zu benachrichtigen.
2.19.Ergreifen Sie Maßnahmen, um die mögliche Anwesenheit unbefugter Personen auf dem Territorium auszuschließen Produktionsgelände und am Arbeitsplatz;
2.20.Seien Sie in der Lage, Opfern praktisch Erste Hilfe zu leisten, seien Sie aktiv bei der Hilfeleistung für Opfer. Kennen Sie den Standort und können Sie Feuerlöschgeräte verwenden sowie einen Krankenwagen und eine Feuerwehr rufen.
3. Rechte
Um seine beruflichen Pflichten zu erfüllen, hat ein Arbeitnehmer das Recht:
3.1.Bereiten Sie Vorschläge für die Filialleitung zu Fragen vor, die in ihre Zuständigkeit fallen;
3.2.An Sitzungen zu Themen teilnehmen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen;
3.3.Zur Prüfung an Ihren direkten Vorgesetzten senden:
Vorschläge zur Verbesserung seiner Aktivitäten und zur Verbesserung der Arbeitsmethoden;
Kommentare zu den Aktivitäten der Werkstatt und Möglichkeiten zu deren Beseitigung;
3.4.Erheben professionelles Niveau auf Kosten der „Organisation“;
3.5.Wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten, um Hilfe bei Ihrer Arbeit, Erklärungen und Unterstützung bei der Beseitigung der Gründe zu erhalten, die den normalen Arbeitsablauf stören. Bei Nichtannahme durch den unmittelbaren Vorgesetzten Notwendige Maßnahmen, wenden Sie sich an die Geschäftsleitung;
3.6. Bringen Sie alle Fragen Ihrer Produktionsaktivitäten zur Diskussion;
3.7.Stellen Sie angemessene Anforderungen an die Schöpfung notwendige Voraussetzungen zugewiesene Arbeit ausführen;
3.8.Legen Sie gemäß dem festgelegten Verfahren Berufung gegen Entscheidungen oder Handlungen ein, die Ihnen gegenüber falsch sind.
4. Interaktion
Prozesse der Interaktion eines Ingenieurs - Elektronik der 1. Kategorie in seiner Arbeit mit anderen Strukturabteilungen und Beamte„Organisationen“ werden durch die Vorschriften zum Bereich automatisierter Kontrollsysteme definiert.
Ein Elektroniker der 1. Kategorie ist dem Leiter der Abteilung Automatisierungssysteme direkt unterstellt und arbeitet unter seiner Führung und Kontrolle.
5. Verantwortung
5.1. Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, dass dies nicht der Fall ist ordnungsgemäße und nicht rechtzeitige Erfüllung ihrer in Abschnitt 2 dieser Stellenbeschreibung genannten Aufgaben.
5.2.Der Arbeitnehmer ist verantwortlich für die irrationale Nutzung seiner Arbeitszeit, die Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin, die Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen, Anordnungen und Weisungen der Filialleitung sowie der geltenden Gesetzgebung.
5.3.Bei Nichterfüllung dienstlicher Pflichten haftet ein Arbeitnehmer gem Arbeitsrecht, ein Arbeitsvertrag, interne Arbeitsvorschriften und andere lokale Gesetze der „Organisation“.
Stellenbeschreibung für Elektronikingenieur, Kategorie 1| 2011-12-16 04:00:36 | Superuser | Anleitung | https://site/media/system/images/new.png | Ich habe Directo genehmigt | Stellenbeschreibung, Stellenbeschreibung eines Elektronikingenieurs, Stellenbeschreibung eines automatisierten Steuerungssystems, automatisiertes System Management
ELEKTRONIKINGENIEUR (ELEKTRONIK)
Amtliche Verpflichtungen. Gewährleistet den ordnungsgemäßen technischen Betrieb und den unterbrechungsfreien Betrieb elektronischer Geräte. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne und Zeitpläne für Arbeit, Wartung und Reparatur von Geräten, Maßnahmen zur Verbesserung ihres Betriebs und zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung elektronischer Geräte. Bereitet elektronische Computer für den Betrieb vor, führt technische Inspektionen einzelner Geräte und Komponenten durch, kontrolliert die Parameter und Zuverlässigkeit elektronischer Geräteelemente, führt Testprüfungen durch, um Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Führt Anpassungen von Elementen und Blöcken elektronischer Computer, radioelektronischer Geräte sowie einzelner Geräte und Komponenten durch. Organisiert die Wartung elektronischer Geräte, stellt deren Betriebszustand und rationelle Nutzung sicher und führt vorbeugende und routinemäßige Reparaturen durch. Ergreift Maßnahmen, um eine rechtzeitige und qualitativ hochwertige Durchführung der Reparaturarbeiten gemäß der genehmigten Dokumentation sicherzustellen. Überwacht die Reparatur und Prüfung elektronischer Geräte, die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und deren technische Pflege. Beteiligt sich an der Überprüfung des technischen Zustands elektronischer Geräte, der Durchführung vorbeugender Inspektionen und routinemäßiger Reparaturen, der Abnahme von Großreparaturen sowie der Abnahme und Beherrschung neu in Betrieb genommener elektronischer Geräte. Er untersucht die Möglichkeit, zusätzliche externe Geräte an elektronische Computer anzuschließen, um deren technische Fähigkeiten zu erweitern und Computersysteme zu schaffen. Führt Aufzeichnungen und analysiert Indikatoren für die Nutzung elektronischer Geräte, untersucht Betriebsmodi und Betriebsbedingungen, entwickelt Regulierungsmaterialien für den Betrieb und Wartung elektronische Geräte. Bereitet Anfragen für elektronische Geräte und Ersatzteile dafür vor, technische Dokumentation für Reparaturen, Arbeitsberichte. Überwacht die rechtzeitige Versorgung elektronischer Geräte mit Ersatzteilen und Materialien, organisiert die Lagerung funkelektronischer Geräte.
Muss wissen: Vorschriften, Anweisungen, Anordnungen, methodische und behördliche Materialien zum Betrieb und zur Reparatur elektronischer Geräte; technische und betriebliche Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Betriebsarten der Ausrüstung, Regeln für ihren technischen Betrieb; automatische Informationsverarbeitungstechnologie; formalisierte Programmiersprachen; Arten technischer Speichermedien; Betriebssysteme Zahlen, Chiffren und Codes, Standardprogramme und Befehle; Grundlagen der mathematischen Software und Programmierung; Methoden zur Entwicklung langfristiger und aktueller Arbeitspläne (Zeitpläne) und Verfahren zur Berichterstattung über deren Umsetzung; Organisation von Reparaturdienstleistungen; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Betrieb und der Wartung elektronischer Geräte; das Verfahren zur Erstellung von Anträgen für elektronische Geräte, Ersatzteile, Reparaturen und andere technische Dokumentationen; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation und Produktionsorganisation; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
Benötigte Qualifikationen.
Elektroniker (Elektronik) Kategorie I: höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Elektroniker II Kategorie für mindestens 3 Jahre.
Elektronikingenieur (Elektronik) Kategorie II: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Elektronikingenieur der Kategorie III oder andere Ingenieurpositionen, die von Spezialisten mit höherem Abschluss besetzt werden Berufsausbildung, mindestens 3 Jahre.
Elektroniker (Elektronik) Kategorie III: höhere berufliche (technische) Ausbildung und während der Ausbildungszeit erworbene Berufserfahrung in der Fachrichtung oder Berufserfahrung in Ingenieurberufen ohne Qualifikationskategorie.
Elektroniker (Elektronik): höhere berufliche (technische) Ausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder sekundäre berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Techniker der Kategorie I für mindestens 3 Jahre oder andere Positionen, die von Fachkräften mit sekundärer Berufsausbildung besetzt werden, nicht weniger als 5 Jahre.
ICH BESTÄTIGE:
[Berufsbezeichnung]
_______________________________
_______________________________
[Name der Firma]
_______________________________
_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/
„_____“ _______________ 20___
ARBEITSBESCHREIBUNG
Elektroniker
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten eines Elektronikingenieurs [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet).
1.2. Die Ernennung und Entlassung eines Elektronikingenieurs erfolgt gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.
1.3. Ein Elektroniker gehört zur Kategorie der Spezialisten und ist [Bezeichnungen untergeordneter Positionen im Dativ] untergeordnet.
1.4. Der Elektronikingenieur berichtet direkt an [Name des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.
1.5. Für die Stelle als Elektroniker wird eine Person mit entsprechender Qualifikation berufen:
Elektroniker Kategorie I: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Elektroniker der Kategorie II von mindestens 3 Jahren.
Elektroniker Kategorie II: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Elektronikingenieur der Kategorie III oder andere Ingenieurpositionen, die von Fachkräften mit höherer Berufsausbildung besetzt werden, für mindestens 3 Jahre.
Elektronikingenieur III Kategorie: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und während der Ausbildungszeit erworbene Berufserfahrung im Fachgebiet oder Berufserfahrung in Ingenieurberufen ohne Qualifikationskategorie.
Elektroniker: höhere berufliche (technische) Ausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder sekundäre berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Techniker der Kategorie I für mindestens 3 Jahre oder in anderen Positionen, die von Fachkräften mit sekundärer Berufsausbildung besetzt werden, für mindestens 5 Jahre.
1.6. Der Elektronikingenieur ist verantwortlich für:
- effektive Ausführung der ihm übertragenen Arbeit;
- Einhaltung der Anforderungen der Leistungs-, Arbeits- und elektronischen Disziplin;
- die Sicherheit der in seinem Gewahrsam befindlichen (ihm bekannt gewordenen) Dokumente (Informationen), die (Bestandteile) enthalten Geschäftsgeheimnis Firmen.
1.7. Ein Elektroniker muss wissen:
- Dekrete, Anweisungen, Anordnungen, methodische und regulatorische Materialien zum Betrieb und zur Reparatur elektronischer Geräte;
- technische und betriebliche Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Betriebsarten der Ausrüstung, Regeln für ihren technischen Betrieb;
- automatische Informationsverarbeitungstechnologie;
- formalisierte Programmiersprachen;
- Arten technischer Speichermedien;
- aktuelle Zahlensysteme, Chiffren und Codes, Standardprogramme und Befehle;
- Grundlagen der mathematischen Software und Programmierung;
- Methoden zur Entwicklung langfristiger und aktueller Arbeitspläne (Zeitpläne) und Verfahren zur Berichterstattung über deren Umsetzung;
- Organisation von Reparaturdienstleistungen;
- fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Betrieb und der Wartung elektronischer Geräte;
- das Verfahren zur Erstellung von Anträgen für elektronische Geräte, Ersatzteile, Reparaturen und andere technische Dokumentationen;
- Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation und Produktionsorganisation;
- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
1.8. Ein Elektronikingenieur wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
- lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
- interne Arbeitsvorschriften;
- Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
- Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
- diese Stellenbeschreibung.
1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Elektronikingenieurs werden seine Aufgaben [stellvertretende Positionsbezeichnung] zugewiesen.
2. Berufliche Verantwortlichkeiten
Ein Elektroniker muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
2.1. Gewährleistet den ordnungsgemäßen technischen Betrieb und den unterbrechungsfreien Betrieb elektronischer Geräte.
2.2. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne und Zeitpläne für Arbeit, Wartung und Reparatur von Geräten, Maßnahmen zur Verbesserung ihres Betriebs und zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung elektronischer Geräte.
2.3. Bereitet elektronische Computer für den Betrieb vor, führt technische Inspektionen einzelner Geräte und Komponenten durch, kontrolliert die Parameter und Zuverlässigkeit elektronischer Geräteelemente, führt Testprüfungen durch, um Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
2.4. Führt Anpassungen von Elementen und Blöcken elektronischer Computer, radioelektronischer Geräte sowie einzelner Geräte und Komponenten durch.
2.5. Organisiert die Wartung elektronischer Geräte, stellt deren Betriebszustand und rationelle Nutzung sicher und führt vorbeugende und routinemäßige Reparaturen durch.
2.6. Ergreift Maßnahmen, um eine rechtzeitige und qualitativ hochwertige Durchführung der Reparaturarbeiten gemäß der genehmigten Dokumentation sicherzustellen.
2.7. Überwacht die Reparatur und Prüfung elektronischer Geräte, die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und deren technische Pflege.
2.8. Beteiligt sich an der Überprüfung des technischen Zustands elektronischer Geräte, der Durchführung vorbeugender Inspektionen und routinemäßiger Reparaturen, der Abnahme von Großreparaturen sowie der Abnahme und Beherrschung neu in Betrieb genommener elektronischer Geräte.
2.9. Er untersucht die Möglichkeit, zusätzliche externe Geräte an elektronische Computer anzuschließen, um deren technische Fähigkeiten zu erweitern und Computersysteme zu schaffen.
2.10. Führt Aufzeichnungen und analysiert Indikatoren für die Nutzung elektronischer Geräte, untersucht Betriebsmodi und Betriebsbedingungen und entwickelt Regulierungsmaterialien für den Betrieb und die Wartung elektronischer Geräte.
2.11. Bereitet Anfragen für elektronische Geräte und Ersatzteile dafür, technische Dokumentation für Reparaturen und Arbeitsberichte vor.
2.12. Überwacht die rechtzeitige Versorgung elektronischer Geräte mit Ersatzteilen und Materialien, organisiert die Lagerung funkelektronischer Geräte.
Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Elektroniker in der durch die Bundesarbeitsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise zur Erfüllung seiner Aufgaben Überstunden leisten.3
3. Rechte
Ein Elektroniker hat das Recht:
3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
3.2. Überwachen Sie die Umsetzung von Produktionsaufgaben und die termingerechte Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben durch die ihm unterstellten Dienste.
3.3. Anfordern und erhalten notwendige Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Elektronikingenieurs, seiner nachgeordneten Dienste und Abteilungen.
3.4. Interagieren Sie mit anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu Produktions- und anderen Themen im Kompetenzbereich eines Elektronikingenieurs.
3.5. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.
3.6. Vorschläge zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern nachgeordneter Abteilungen zur Prüfung durch den Unternehmensleiter einreichen; Vorschläge, um sie zu ermutigen oder Strafen gegen sie zu verhängen.
3.7. Nutzen Sie andere Rechte, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation festgelegt sind.
4. Verantwortung und Leistungsbewertung
4.1. Der Elektronikingenieur trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:
4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.
4.1.2. Ausfall oder unsachgemäße Leistung Ihres Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.
4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.
4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.
4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.
4.2. Die Bewertung der Arbeit eines Elektronikingenieurs erfolgt:
4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.
4.2.2. Zertifizierungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.
4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Elektronikingenieurs ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erledigung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.
5. Arbeitsbedingungen
5.1. Der Arbeitsplan eines Elektronikingenieurs richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.
6. Unterschriftenrecht
6.1. Zur Sicherung seiner Tätigkeit wird dem Elektroniker durch diese Stellenbeschreibung das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „____“ _______ 20__
Diese Stellenbeschreibung wurde automatisch übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die automatische Übersetzung nicht 100 % genau ist und daher geringfügige Übersetzungsfehler im Text auftreten können.
Hinweise zur Stelle „ Elektronikingenieur der Kategorie III", das auf der Website präsentiert wird, entspricht den Anforderungen des Dokuments - "VERZEICHNIS Qualifikationsmerkmale Arbeiterberufe. Ausgabe 42. Metall Verarbeitung. Teil 1. Führungskräfte, Fachkräfte, Spezialisten, technische Mitarbeiter. Teil 2. Arbeiter. Buch 1. „Metallguss“, „Metallschweißen“. Buch 2. „Ziehen, Pressen, Kaltprägen von Metall. Herstellung von Heizkesseln, Metalltanks und ähnlichen Produkten“, „Schmieden, Hoch- und Niedertemperaturverarbeitung von Metall.“ Buch 3. „Drehen, Bohren, Fräsen und andere Arten der Bearbeitung von Metallen und Werkstoffen“, „Beschichten von Metallen mit Metallen. Lackieren.“ Buch 4. „Beschichten von Metallen mit Nichtmetallen: Emaillieren und andere Arten von Beschichtungen“, „Mechanismus und Montagearbeiten in der Maschinenproduktion“, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Industriepolitik der Ukraine vom 22. März 2007 N 120 . Vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik der Ukraine vereinbart. Seit April 2007 in Kraft getreten Der Dokumentstatus ist „gültig“. |
|
Vorwort zur Stellenbeschreibung
0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.
0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.
0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .
0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Stelle „Elektroniker III Kategorie“ gehört zur Kategorie „Professionals“.
1.2. Qualifikationsvoraussetzungen – vollständig Hochschulbildung relevanter Ausbildungsbereich (Fachkraft). Berufserfahrung als Elektroniker - mindestens 1 Jahr.
1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Anleitungs- und Regulierungsmaterialien zum Betrieb und zur Reparatur elektronischer Geräte;
- technische und betriebliche Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Betriebsarten der Ausrüstung, Regeln für ihren technischen Betrieb;
- automatisierte Informationsverarbeitungstechnologie;
- formalisierte Programmiersprachen;
- Arten technischer Speichermedien;
- aktuelle Zahlensysteme, Chiffren und Codes, Standardprogramme und Befehle;
- Grundlagen der mathematischen Software und Programmierung;
- Methoden zur Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne (Arbeitspläne und Verfahren zur Erstellung von Berichten über deren Umsetzung);
- Organisation von Reparaturdiensten;
- fortgeschrittene inländische und weltweite Erfahrung im Betrieb und der Wartung elektronischer Geräte;
- das Verfahren zur Bestellung von elektronischen Geräten, Ersatzteilen, Reparaturen und anderen technischen Unterlagen;
- Grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation und Produktion.
1.4. Ein Elektroniker der Kategorie III wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) auf eine Stelle berufen und aus einer Stelle entlassen.
1.5. Der Elektronikingenieur der Kategorie III berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .
1.6. Ein Elektronikingenieur der Kategorie III überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .
1.7. Während seiner Abwesenheit wird ein Elektroniker der Kategorie III durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.
2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung
2.1. Gewährleistet den ordnungsgemäßen technischen Betrieb und den kontinuierlichen Betrieb elektronischer Geräte.
2.2. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne und Zeitpläne für Arbeit, Wartung und Reparatur von Geräten, Maßnahmen zur Verbesserung ihres Betriebs und zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung elektronischer Geräte.
2.3. Bereitet elektronische Computer für den Betrieb vor, führt technische Inspektionen einzelner Geräte und Komponenten durch, kontrolliert die Parameter und Zuverlässigkeit elektronischer Geräteelemente, führt Testprüfungen durch, um Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
2.4. Führt Anpassungen an Elementen und Einheiten elektronischer Computer, elektronischer Geräte sowie einzelner Geräte und Komponenten durch.
2.5. Organisiert die Wartung elektronischer Geräte, stellt deren rationelle Nutzung und ihren Betriebszustand sicher und führt vorbeugende und routinemäßige Reparaturen durch.
2.6. Ergreift Maßnahmen, um eine rechtzeitige und qualitativ hochwertige Durchführung der Reparaturarbeiten gemäß der genehmigten Dokumentation sicherzustellen.
2.7. Überwacht die Reparatur und Prüfung von Geräten, die Einhaltung von Bedienungsanleitungen und deren technische Pflege.
2.8. Beteiligt sich an der Überprüfung des technischen Zustands elektronischer Geräte, der Durchführung vorbeugender Inspektionen und routinemäßiger Reparaturen, der Abnahme von Geräten aus Generalüberholungen sowie der Abnahme und Inbetriebnahme neuer Geräte.
2.9. Er untersucht die Möglichkeiten, zusätzliche externe Geräte an elektronische Computer anzuschließen, um deren technische Fähigkeiten zu erweitern und Computersysteme zu schaffen.
2.10. Führt Aufzeichnungen und analysiert Indikatoren für die Nutzung elektronischer Geräte, untersucht Betriebsmodi und Betriebsbedingungen und entwickelt Regulierungsmaterialien für den Betrieb und die Wartung elektronischer Geräte.
2.11. Bereitet Bestellungen für elektronische Geräte und Ersatzteile, technische Dokumentation für Reparaturen und Arbeitsberichte vor.
2.12. Überwacht die rechtzeitige Versorgung elektronischer Geräte mit Ersatzteilen und Materialien, organisiert die Lagerung funkelektronischer Geräte.
2.13. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.
2.14. Kennt und erfüllt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umfeld, entspricht den Standards, Methoden und Techniken der sicheren Arbeitsausführung.
3. Rechte
3.1. Ein Elektronikingenieur der Kategorie III hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Nichtkonformitäten zu verhindern und zu beheben.
3.2. Ein Elektroniker der Kategorie III hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.
3.3. Ein Elektroniker der Kategorie III hat das Recht, Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Ausübung seiner Rechte zu verlangen.
3.4. Ein Elektroniker der Kategorie III hat das Recht, die Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen zu verlangen, die für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben und die Bereitstellung erforderlich sind notwendige Ausrüstung und Inventar.
3.5. Ein Elektronikingenieur der Kategorie III hat das Recht, sich mit Entwurfsunterlagen zu seiner Tätigkeit vertraut zu machen.
3.6. Ein Elektroniker der Kategorie III hat das Recht, Dokumente, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben und Führungsaufträge erforderlich sind.
3.7. Ein Elektroniker der Kategorie III hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.
3.8. Ein Elektroniker der Kategorie III hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.
3.9. Ein Elektronikingenieur der Kategorie III hat das Recht, sich mit Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben festlegen.
4. Verantwortung
4.1. Ein Elektroniker der Kategorie III haftet für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben und (oder) die Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.
4.2. Ein Elektroniker der Kategorie III ist für die Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz verantwortlich.
4.3. Ein Elektronikingenieur der Kategorie III ist für die Offenlegung von Informationen über eine Organisation (Unternehmen/Institution) im Zusammenhang mit einem Geschäftsgeheimnis verantwortlich.
4.4. Ein Elektroniker der Kategorie III ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung interner Anforderungen verantwortlich Regulierungsdokumente Organisation (Unternehmen/Institution) und rechtliche Anordnungen der Geschäftsführung.
4.5. Ein Elektroniker der Kategorie III haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.
4.6. Ein Elektroniker der Kategorie III ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung dafür verantwortlich, einer Organisation (Unternehmen/Institution) Sachschäden zuzufügen.
4.7. Ein Elektroniker der Kategorie III ist für die rechtswidrige Nutzung erteilter behördlicher Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.
ARBEITSBESCHREIBUNG
Elektronikingenieur der Kategorie III
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen, beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten eines Elektronikingenieurs der Kategorie III der Abteilung „Technische Technologien“ (im Folgenden als Elektronikingenieur der Kategorie III bezeichnet) der JSC „Research and Production Association of Measurement Equipment“. (im Folgenden als Institution bezeichnet).
1.2. Für die Position eines Elektronikingenieurs der Kategorie III wird eine Person ernannt, die die folgenden Bildungs- und Ausbildungsanforderungen erfüllt:
mit praktischer Berufserfahrung:
Spezielle Bedingungen Zulassung zur Tätigkeit als Elektroniker der Kategorie III:
1.3. Ein Elektronikingenieur der Kategorie III sollte wissen:
1.4. Ein Elektroniker der Kategorie III muss in der Lage sein:
1.5. Ein Elektroniker der Kategorie III wird auf eine Stelle berufen und per Beschluss entlassen Generaldirektor Institutionen gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
1.6. Elektronikingenieur der Kategorie III ist dem Generaldirektor der Einrichtung und dem Leiter der Abteilung „Technische Technologien“ unterstellt
2. Arbeitsfunktionen
3. Berufliche Verantwortlichkeiten
4. Rechte
Ein Elektroniker der Kategorie III hat das Recht:
4.1. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Informationen sowie Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Elektronikingenieurs der Kategorie III.
4.2. Verbessern Sie Ihre Qualifikationen, machen Sie eine Umschulung (Umschulung).
4.3. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um Probleme zu lösen, die in die Kompetenz eines Elektronikingenieurs der Kategorie III fallen.
4.4. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
4.5. Machen Sie Vorschläge und Kommentare zur Verbesserung der Aktivitäten im zugewiesenen Arbeitsbereich.
4.6. Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Regierungsbehörden oder das Gericht, um Streitigkeiten beizulegen, die bei der Erfüllung Ihrer Funktionspflichten entstehen.
4.7. Verwenden Sie Informationsmaterialien und behördliche Dokumente, die zur Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.
4.8. Bestehen Sie die Zertifizierung in der vorgeschriebenen Weise.
5. Verantwortung
Ein Elektroniker der Kategorie III ist verantwortlich für:
5.1. Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der eigenen funktionalen Pflichten.
5.2. Nichtbeachtung der Anordnungen und Anweisungen des Generaldirektors der Institution.
5.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.
5.4. Verstoß gegen interne Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften der Einrichtung.
5.5. Verursacht materiellen Schaden innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
5.6. Weitergabe von Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausübung dienstlicher Aufgaben bekannt geworden sind.
Für die oben genannten Verstöße kann ein Elektronikingenieur der Kategorie III je nach Schwere des Vergehens disziplinarischer, materieller, verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung gemäß der geltenden Gesetzgebung unterliegen.
Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen (Anforderungen) erstellt. Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation vom 30. Dezember 2001 Nr. 197 Bundesgesetz (Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation) (in der geänderten und ergänzten Fassung), professionellen Standard„Designingenieur für Sensorausrüstung in der Raketen- und Raumfahrtindustrie“, zugelassen auf Anordnung des Arbeitsministeriums und sozialer Schutz Russische Föderation vom 9. Januar 2017 Nr. 6n und andere Rechtsakte zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.