Artikel 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Leiden sie? Können sie die Daten selbst preisgeben? Habe das bestellte Paket im Online-Shop nicht abgeholt, droht mit Bußgeld und Gericht

Bürgerliches Gesetzbuch Teil 2 Abschnitt IV des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Separate Typen Verpflichtungen Kapitel 30 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Kauf und Verkauf § 2. Einzelhandelskauf und -verkauf Artikel 500. Preis und Zahlung der Ware 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem vom Verkäufer bei Abschluss des Einzelhandelskaufvertrages bekannt gegebenen Preis zu bezahlen, sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen, sonst Rechtsakte oder sich nicht aus dem Wesen der Verpflichtung ergibt. 2. Im Falle, dass der Einzelkaufvertrag eine Vorauszahlung für die Ware vorsieht (Artikel 487), gilt die Nichtzahlung der Ware durch den Käufer innerhalb der vertraglich festgelegten Frist als Weigerung des Käufers, die Vertrag, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. 3. Die in Artikel 488 Absatz 4 Absatz 1 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Vorschriften finden keine Anwendung auf Verträge über den Einzelhandelsverkauf von Waren auf Kredit, auch unter der Bedingung der Zahlung durch den Käufer in Raten.

Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation Artikel 440 497 500

    Artikel 497. Verkauf von Waren anhand von Mustern und Fernverkaufsmethode

  • Frage: gk rf Artikel 497
  • § 497. Warenverkauf nach Muster und Fernverkaufsmethode
  • Mein eigener Anwalt

Diese Regeln bestimmen die Höhe des gewährten Darlehens und den Teil des Warenpreises, den der Käufer beim Abschluss des Vertrages bezahlt, abhängig von der Laufzeit des Darlehens, den vom Käufer an den Verkäufer übermittelten Dokumenten, dem Verfahren für die regelmäßige Erstellung Zahlungen usw. Im Zusammenhang mit dem kommentierten Artikel sind die folgenden Bestimmungen, die in den Regeln verankert sind, relevant. Achtung Der vom Verkäufer bei Vertragsschluss bekannt gegebene Preis der Ware kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

Der Käufer zahlt dem Verkäufer Zinsen auf die Höhe des gewährten Darlehens, deren Höhe der Verkäufer unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zinssätze für Bankdarlehen festlegt.

Im Online-Shop bestelltes Paket nicht angenommen, mit Bußgeld und Gericht gedroht!?

Republik Tatarstan Guten Tag! Meine Schwester hat im Internet (im Online-Shop) Produkte bestellt ... und sich beim Preis geirrt (die Anzahl der Pakete ist nicht richtig angegeben). Als ich auf das Symbol "In den Warenkorb" klickte, stellte sich heraus, dass sie nicht ein, sondern drei Pakete bestellt hatte. Dann musste ich anrufen und die Bestellung ablehnen, worauf sie antworteten, dass es zu spät sei, es sei notwendig, die Ware zurückzunehmen oder zu verklagen.

Neulich habe ich eine SMS-Nachricht erhalten, dass die Ware angeblich in Ihrer Post ist und wenn sie sie nicht einlöst, wird sie gemäß Artikel 440 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation vor Gericht gestellt. Das Paket liegt derzeit bei der Post und sie verlangen, es einzulösen.

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Beachtung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelhandelsvertrages bekannt gegebenen Preis zu bezahlen, sofern nicht gesetzliche Regelungen oder sonstige Rechtsakte etwas anderes vorsehen oder sich aus dem Wesen der Verpflichtung ergeben. 2. Im Falle, dass der Einzelhandelskaufvertrag eine Vorauszahlung der Ware vorsieht (Artikel 487), gilt die Nichtzahlung der Ware durch den Käufer innerhalb der vertraglich festgelegten Frist als Weigerung des Käufers, die Vertrag, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. 3. Die in Artikel 488 Absatz 4 Absatz 1 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Vorschriften finden keine Anwendung auf Verträge über den Einzelhandelsverkauf von Waren auf Kredit, auch unter der Bedingung der Zahlung durch den Käufer in Raten.


Der Käufer hat das Recht, die Ware jederzeit innerhalb der Zahlungsfrist in Raten für die Ware aus dem Vertrag zu bezahlen. 1. Inhalt:
  • Abschnitt 500.

Artikel 440 des Bürgerlichen Gesetzbuches. rf.

Diese Schlussfolgerung wird durch die Regeln des Art. 811, wonach in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von dem Kreditnehmer, der den Kreditbetrag nicht fristgerecht zurückzahlt, nur Zinsen aus dem Kreditvertrag erhoben werden dürfen. Das Interesse nach Art. 395, werden in diesem Fall nicht bezahlt (siehe Kommentar zu Art. 811). Aus dieser Sicht wird es nicht als Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch, Ziff.

19 der Regeln für den Verkauf von Waren an Bürger auf Kredit, die eine Vertragsstrafe von 0,5% des überfälligen Betrags für jeden Tag der Verspätung zusammen mit der Zahlung von Zinsen für das Darlehen festlegt. 6. Die Regeln für den Verkauf von Gebrauchsgütern an Bürger auf Kredit regeln detailliert die Beziehungen, die sich aus dem Abschluss und der Durchführung eines Vertrages ergeben, der im Wesentlichen ein Einzelhandelskaufvertrag mit der Bedingung der Ratenzahlung ist .

Artikel 500 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Preis und Zahlung der Ware

Wichtig

Wird im Angebot, Gesetz, sonstigen Rechtsakten neben der Frist für die Annahme des Angebots eine Frist zur Prüfung bestimmt und die Annahmeerklärung innerhalb der genannten Frist an den Adressaten versandt, ist der Vertrag als geschlossen anzuerkennen auch wenn die Annahmeerklärung verspätet beim Adressaten eingeht, außer in den Fällen, in denen die Partei, die das Angebot abgesandt hat, der anderen Partei unverzüglich den Eingang ihrer Annahme mit Verspätung mitteilt (Artikel 442) (Beschluss des Plenums vom der Armee der RF und des Obersten Schiedsgerichts der RF vom 01.07.1996 N 6/8). Ein weiterer Kommentar zu Art. Ihr eigener Anwalt Gemäß den Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes hat der Verbraucher das Recht, die Ware jederzeit vor der Übergabe und nach der Übergabe der Ware – innerhalb von sieben Tagen – abzulehnen.

Der Volltext von Art. 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation mit Kommentaren. Neue aktuelle Ausgabe mit Ergänzungen für 2019. Rechtsberatung zu Artikel 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

1. Ein Einzelhandelskaufvertrag kann auf der Grundlage der Bekanntmachung des Käufers mit einem vom Verkäufer angebotenen und an der Verkaufsstelle ausgestellten Warenmuster geschlossen werden (Warenverkauf nach Muster).
2. Ein Einzelhandelskaufvertrag kann auf der Grundlage der Bekanntmachung des Käufers mit der Beschreibung der vom Verkäufer angebotenen Waren durch Kataloge, Broschüren, Broschüren, Fotografien, Mitteilungen (Fernsehen, Post, Funk und andere) auf andere Weise, die die Möglichkeit einer direkten Bekanntschaft des Verbrauchers mit der Ware oder einer Probe der Ware beim Abschluss eines solchen Vertrages ausschließt (Fernverkaufsmethode).
3. Sofern durch Gesetz, sonstige Rechtsakte oder eine Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Einzelhandelskaufvertrag über Waren nach Mustern oder ein Einzelhandelskaufvertrag, der durch Fernabsatz von Waren geschlossen wird, ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware als abgeschlossen an den in einer solchen Vereinbarung angegebenen Ort, und wenn der Übergabeort der Ware durch eine solche Vereinbarung nicht bestimmt wird, ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware am Wohnsitz des Käufers-Staatsbürgers oder am Standort des Käufers - juristische Person.
4. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat der Käufer vor der Übergabe der Ware das Recht, die Erfüllung eines in Ziffer 3 dieses Artikels genannten Einzelhandelskaufvertrags zu verweigern, vorausgesetzt, dass dem Verkäufer die im Zusammenhang mit die Durchführung von Handlungen zur Vertragserfüllung.

Kommentar zu Artikel 497 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation

1. Der Käufer hat in der Regel beim Kauf eines Produktes Gelegenheit, dieses auf Mängel und Übereinstimmung mit Qualität, Sortiment und sonstigen Eigenschaften, die er nach dem Kaufvertrag zu erfüllen hat, zu prüfen. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten Verkauf Ware, wenn dem Käufer die Möglichkeit genommen wird, die Ware vor der Übergabe zu besichtigen. Diese Methoden sind wie folgt:
- Warenverkauf nach Muster - eine Art Einzelhandelskaufvertrag, dessen Grundlage die Bekanntschaft eines potenziellen Käufers mit der am Verkaufsort ausgestellten Ware ist (in der Regel handelt es sich um den Kauf von Waren auf Messen, Ausstellungen und ähnlichen Massenveranstaltungen). Gemäß den Regeln für den Verkauf von Waren nach Mustern, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 1997 N 918, hat der Käufer beim Verkauf von Waren nach Mustern die Möglichkeit, unabhängig oder mit der Hilfe des Verkäufers, sich mit den vorgeführten Mustern vertraut zu machen, die erforderlichen Waren auszuwählen und zu kaufen, die dem Käufer nach ihrer Lieferung an den angegebenen Ort übergeben werden, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.

Fernverkauf von Waren ist eine Art von Einzelhandelskaufvertrag, der das Ergebnis einer ersten Bekanntschaft des Käufers mit den im Katalog präsentierten Waren auf einem Foto, durch Kommunikation usw. ist. Heute ist die am weitesten verbreitete Art, Waren aus der Ferne zu verkaufen, über Online-Shops. Nach Art. 26.1 Das Gesetz der Russischen Föderation vom 07.02.92 N 2300-1 "Über den Schutz der Verbraucherrechte" durch den Verkäufer muss den Verbraucher vor Vertragsabschluss über die wichtigsten Verbrauchereigenschaften der Ware informieren, die Anschrift (Ort) des Verkäufers, Herstellungsort der Ware und vollständiger Firmenname (Name) des Verkäufers (Hersteller), Preis und Bedingungen des Kaufs der Ware, Lieferung, Lebensdauer , Haltbarkeit und Gewährleistungsfrist, über die Zahlungsmodalitäten der Ware sowie über die Gültigkeitsdauer des Vertragsangebots.

Die oben genannten Arten von Einzelhandelskaufverträgen gelten ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem die Ware an den im Vertrag angegebenen Ort oder am Wohnsitz des Käufers geliefert wird - natürliche Person, oder der Sitz des Käufers - eine juristische Person.

2. Anwendbares Recht:
- Gesetz der Russischen Föderation vom 07.02.92 N 2300-1 "Über den Schutz der Verbraucherrechte".

Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 21.07.97 N 918;
- Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 27. September 2007 N 612.

3. Gerichtspraxis:
- Beschluss des Föderalen Antimonopoldienstes des Nordkaukasus-Distrikts vom 30. März 2012 N F08-931 / 12 im Fall N A63-2066 / 2011;
- Beschluss des Elften Berufungsgerichts vom 04.03.2014 N 11AP-1217/14;
- Beschluss des elften Berufungsgerichts vom 27.02.2014 N 11AP-1212/14;
- Beschluss des elften Berufungsgerichts vom 26.02.2014 N 11AP-1196/14;
- Beschluss des elften Berufungsgerichts vom 20.02.2014 N 11AP-1194/14;
- Beschluss des elften Berufungsgerichts vom 10.02.2014 N 11AP-23803/13;
- Beschluss des elften Berufungsgerichts vom 20.12.2013 N 11AP-20708/13;
- Beschluss des Dreizehnten Berufungsgerichts vom 21.01.2013 N 13AP-23123/12.


1. Ein Einzelhandelskaufvertrag kann auf der Grundlage der Bekanntmachung des Käufers mit einem vom Verkäufer angebotenen und an der Verkaufsstelle ausgestellten Warenmuster geschlossen werden (Warenverkauf nach Muster).

2. Ein Einzelhandelskaufvertrag kann auf der Grundlage der Bekanntmachung des Käufers mit der Beschreibung der vom Verkäufer angebotenen Waren durch Kataloge, Broschüren, Broschüren, Fotografien, Kommunikationsmittel (Fernsehen, Post, Funk und andere) abgeschlossen werden. oder auf andere Weise, die die Möglichkeit einer direkten Bekanntschaft des Verbrauchers mit der Ware oder einer Probe der Ware beim Abschluss eines solchen Vertrages ausschließt (Fernverkaufsmethode).

3. Sofern durch Gesetz, andere Rechtsakte oder eine Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Einzelhandelskaufvertrag für Waren nach Mustern oder ein Einzelhandelskaufvertrag, der im Wege des Fernverkaufs von Waren geschlossen wurde, als abgeschlossen ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware an den in einer solchen Vereinbarung angegebenen Ort geliefert werden, und wenn der Übergabeort der Ware durch eine solche Vereinbarung nicht bestimmt wird, ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Wohnsitz des Käufers-Staatsbürgers oder den Ort des der Käufer-juristische Person.

4. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat der Käufer vor der Übergabe der Ware das Recht, die Erfüllung eines in Ziffer 3 dieses Artikels genannten Einzelhandelskaufvertrags zu verweigern, vorausgesetzt, dass dem Verkäufer die im Zusammenhang mit die Durchführung von Handlungen zur Vertragserfüllung.

Bemerkungen zu Artikel 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation

1. Ein Muster in einem kommentierten Artikel ist ein Produkt, das in einem Handel, Ausstellungsraum zur Bekanntschaft von Käufern und Verkauf von gleichartigen Waren an diese ausgestellt wird. Die Beschreibung des Produkts und seine Abbildung in Katalogen haben einen ähnlichen Zweck.

2. In Übereinstimmung mit den Regeln für den Verkauf von Waren nach Mustern, genehmigt. Durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 1997 N 918 sind zwei Formen eines solchen Verkaufs möglich: mit der Übergabe der Ware an den Käufer in Handelsraum und mit seiner Auslieferung an den Käufer. In der zweiten Form muss der Verkäufer klar definieren, dass die als Muster ausgestellte Ware nicht zur Übergabe an den Käufer im Verkaufs-(Ausstellungs-)Raum bestimmt ist.

Muster mit Hauszustellung können zum Verkauf von Sperrgut (Möbel, Kühlschränke, Näh- und, Waschmaschinen, Klaviere, Klempner, Roller, Motorräder, Fahrräder, Boote usw.).

3. Der Vertrag kann gemäß Ziffer 20 der Musterverkaufsordnung am Ort der Vorführung der Muster oder der Kenntnisnahme ihrer Beschreibung oder anderer Informationsmaterialien über sie oder durch Übersendung einer Nachricht durch den Käufer geschlossen werden über die Absicht, Waren per Post, Telegraf, Fernschreiber, Telefon, elektronischer oder sonstiger Kommunikation zu kaufen, so dass Sie zuverlässig feststellen können, dass die Nachricht vom Käufer stammt, sowie in einer anderen Form, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beim direkten Abschluss vereinbart wurde agreed vom Vertrag.

Bei Vertragsabschluss am Ort des Verkaufs der Ware sowie bei Übermittlung einer Mitteilung über die Kaufabsicht des Käufers müssen sie den Namen und die Anschrift des Verkäufers, den Namen des Käufers enthalten oder die von ihm angegebene Person (Empfänger), die Adresse, an die die Ware geliefert werden soll; der Name des Produkts, seine Artikelnummer und die Anzahl der im Kit enthaltenen Artikel, der Preis; Art der Dienstleistungen, Zeitpunkt ihrer Bereitstellung und Kosten; Pflichten des Verkäufers und des Käufers.

Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem der Verkäufer dem Käufer eine Barzahlung oder Kaufquittung oder ein anderes Dokument zur Bestätigung der Zahlung der Ware an der Verkaufsstelle ausstellt oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer vom Käufer eine Nachricht über die Absicht des Kaufs der Ware erhält Ware zu den vom Verkäufer vorgeschlagenen Bedingungen.

4. Klausel 2 des Artikels bestimmt den Zeitpunkt der Ausführung des genannten Vertrages. Als solchen Zeitpunkt gilt die Lieferung der Ware an den im Vertrag bezeichneten Ort und, wenn er im Vertrag nicht angegeben ist, an den Wohnsitz des Käufers-Staatsbürgers oder der Sitz der Käufer-juristischen Person. Artikel 2 der Kunst. 499 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation legt die festgelegte Regel in Bezug auf die Lieferung von Waren an den Käufer fest (siehe Anmerkungen zu Artikel 499).

Ein anderer Zeitpunkt der Vertragsausführung kann durch Gesetz, andere Rechtsakte oder den Vertrag bestimmt werden.

Da ein Kaufvertrag auf der Grundlage von Mustern die Montage, Installation oder Verbindung der vom Käufer gekauften Waren vorsehen kann, wurde in Abschnitt 28 der Regeln für den Verkauf von Waren auf Grundlage von Mustern festgelegt, dass der Zeitpunkt der Ausführung eines solchen Vertrages als der Zeitpunkt gilt Zeitpunkt, an dem die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.

5. Die Klauseln 25 und 27 der Regeln für den Verkauf von Waren nach Mustern bestimmen den Zeitraum, in dem die Ware an den Käufer geliefert, montiert, installiert oder angeschlossen werden muss, wenn dies gemäß den Verwendungsregeln nicht der Fall ist vom Käufer selbst erlaubt. Die Waren werden innerhalb der Abrechnung, in der sie verkauft wurden, spätestens 3 Tage nach dem Datum der Registrierung und Zahlung des Kaufs geliefert. In anderen Fällen bestimmt sich die Lieferzeit nach dem Vertrag, und wenn sie nicht im Vertrag vorgesehen ist, gelten die Regeln des Absatzes 2 von Art. 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Montage, Anschluss, Inbetriebnahme und Inbetriebnahme technisch komplexer Waren erfolgen innerhalb der vertraglich festgelegten Frist, spätestens jedoch eine Woche ab Lieferdatum.

6. Der Vertrag über den Einzelhandelskauf und den Verkauf von Mustern mit der Bedingung der Lieferung, Montage, Installation, Anschluss ist gemäß Absatz 3 der Kunst. 421 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, ein gemischter Vertrag, t. enthält Elemente verschiedener Verträge - Kauf und Verkauf, Erbringung von Dienstleistungen. Daher muss es den Vertragsregeln unterliegen, deren Elemente es enthält. Beim Verkauf von Waren mangelhafter Qualität hat der Käufer das Recht, die in Art. 503 (siehe Kommentar dazu); bei Lieferverzug, Montage, Installation, Anschluss der Ware - die Voraussetzungen nach Art. 28 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte; bei mangelhafter Montage, Installation oder Verbindung - die Anforderungen nach Art. 737 (siehe Kommentar dazu), Art. 29 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte.

7. Absatz 3 des Artikels gewährt dem Käufer das Recht, die Erfüllung des Vertrages einseitig zu verweigern. Eine einseitige Ablehnung ist zulässig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: wenn sie vor der Übergabe der Ware erfolgt ist und der Käufer dem Verkäufer die mit der Ausführung des Vertrages verbundenen Kosten erstattet hat. Da die Regel von Ziffer 3 für einen Kaufvertrag über Muster allgemein gilt, sollte sie sowohl bei der Übergabe der Ware an das Parkett als auch bei der Auslieferung an den Käufer angewendet werden. Für den zweiten Fall ist es zweifellos wichtiger.

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem vom Verkäufer bei Abschluss des Einzelhandelskaufvertrages bekannt gegebenen Preis zu bezahlen, sofern nicht gesetzliche Regelungen oder sonstige Rechtsakte etwas anderes vorsehen oder sich aus dem Wesen der Verpflichtung ergeben.

2. Ist im Einzelhandelskaufvertrag eine Vorauszahlung der Ware vorgesehen (Artikel 487), so gilt die Nichtzahlung der Ware durch den Käufer innerhalb der vertraglich festgelegten Frist als Weigerung des Käufers, den Vertrag zu erfüllen , es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

3. Die in Artikel 488 Absatz 4 Absatz 1 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Vorschriften finden keine Anwendung auf Verträge über den Einzelhandelsverkauf von Waren auf Kredit, auch unter der Bedingung der Zahlung durch den Käufer in Raten.

Der Käufer hat das Recht, die Ware jederzeit innerhalb der Zahlungsfrist in Raten für die Ware aus dem Vertrag zu bezahlen.

Bemerkungen zu Art.-Nr. 500 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation


1. Die Ware wird vom Käufer zu dem vom Verkäufer bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Preis bezahlt.

In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen werden die Preise verwendet, die von autorisierten staatlichen Stellen festgelegt oder reguliert werden. Stehen solche Preise für die Ware zur Verfügung, ist der Verkäufer nicht berechtigt, einen im Vergleich zu diesen höheren Preis für die Ware anzugeben.

2. Allgemeine Regeln über die Zahlungsreihenfolge von Waren bestimmen sich nach Art. 6 Abs. 1 lit. 486 (siehe Kommentar dazu).

3. Der Vertrag kann die Vorauszahlung der Ware (siehe Erläuterungen zu Art. 487), den Verkauf der Ware auf Kredit (siehe Erläuterungen zu Art. 488), einschl. in Raten (siehe Kommentar zu Art. 489).

4. Versäumnis des Käufers, die Ware innerhalb der vertraglich festgelegten Frist im Voraus zu bezahlen, und wenn dies nicht im Vertrag angegeben ist, dann innerhalb der in Absatz 2 der Kunst vorgesehenen Frist. 314 BGB gilt als Weigerung des Käufers, den Vertrag zu erfüllen. Diese Regel schließt die Anwendung der in Absatz 2 der Kunst vorgesehenen Folgen aus. 487 (siehe Anmerkungen dazu) bei Nichtzahlung durch den Käufer.

5. Wird die Ware auf Kredit oder Ratenzahlung veräußert, wird der nicht fristgerecht bezahlte Betrag (nächste Zahlung) nicht verzinst.

Satz 3 schließt die Anwendung von Abs. 1 aus. 1 S. 4 Art.-Nr. 488, und folglich Absatz 1 der Kunst. 395 BGB, zum Vertrag über den Einzelhandelskauf und den Verkauf von Waren auf Kredit, inkl. mit Ratenzahlung. Artikel 1 der Kunst. 395 enthält eine dispositive Norm, wonach durch Gesetz oder Vertrag ein anderer Zinsbetrag als der Diskontsatz der am Sitz des Rechtsträgers am Sitz des Rechtsträgers bestehenden Bankzinsen bestimmt werden kann. weil Satz 3 schließt die Anwendung von Satz 1 der Kunst aus. 395, dann ist davon auszugehen, dass weder das Gesetz noch der Vertrag die Zahlung von Zinsen für die verspätete Rückzahlung des Darlehens durch den Käufer (Zahlung der nächsten Rate bei Ratenzahlung) für die Ware vorsehen können. Diese Schlussfolgerung wird durch die Regeln des Art. 811, wonach in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von dem Kreditnehmer, der den Kreditbetrag nicht fristgerecht zurückzahlt, nur Zinsen aus dem Kreditvertrag erhoben werden dürfen. Das Interesse nach Art. 395, werden in diesem Fall nicht bezahlt (siehe Kommentar zu Art. 811).

Aus dieser Sicht, im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Artikel 19 der Regeln für den Verkauf von Waren an Bürger auf Kredit, der eine Vertragsstrafe von 0,5% des überfälligen Betrags für jeden Tag der Verspätung zusammen mit der Zahlung von Zinsen für das Darlehen, wird nicht angewendet.

6. Die Regeln für den Verkauf von Gebrauchsgütern an Bürger auf Kredit regeln detailliert die Beziehungen, die sich aus dem Abschluss und der Durchführung eines Vertrages ergeben, der im Wesentlichen ein Einzelhandelskaufvertrag mit der Bedingung der Ratenzahlung ist . Diese Regeln legen die Höhe des gewährten Darlehens und den vom Käufer bei Vertragsabschluss gezahlten Teil des Warenpreises in Abhängigkeit von der Laufzeit des Darlehens fest, listen die vom Käufer an den Verkäufer übertragenen Dokumente auf, legen das Verfahren fest für regelmäßige Zahlungen usw. Im Zusammenhang mit dem kommentierten Artikel präsentieren wir die folgenden Bestimmungen, die in den Regeln verankert sind. Der vom Verkäufer bei Vertragsschluss bekannt gegebene Preis der Ware unterliegt keiner nachträglichen Änderung. Der Käufer zahlt dem Verkäufer Zinsen auf die Höhe des gewährten Darlehens, deren Höhe der Verkäufer unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zinssätze für Bankdarlehen festlegt. Auch diese Verzinsung unterliegt während der gesamten Laufzeit des Darlehens keinen Veränderungen.

7. Außer allgemeine Regel, in Absatz 2 der Kunst vorgesehen. 810 (siehe Anmerkungen. Dazu) hat der Käufer jederzeit das Recht, die Ware innerhalb der festgesetzten Ratenfrist vorzeitig zu bezahlen.