Zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens „Moskauer Metro. Vorstand des Pensionsfonds der Russischen Föderation

Registrierungsformular

zusätzliche Versicherungsprämien DSV-3

Das Formular des Versichertenregisters wurde aktualisiert, für welche zusätzlich Versicherungsprämien für eine kapitalgedeckte Rente, das Verfahren zu ihrer Gewährung und die Formate ihrer Gewährung in im elektronischen Format.

Das Register wird vom Arbeitgeber eingereicht, Auflistung zusätzlich Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente der Versicherten.

Das Register wird gesondert gebildet im Verhältnis zur Höhe der zusätzlichen Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente jedes Versicherten (sofern diese eingezahlt werden).

Klarstellung der Präsentationsreihenfolge Arbeitgeber des Versichertenregisters auf Hardcopy und in elektronisches Formular mit erweiterter Qualifikation elektronische Unterschrift.

Das Update betraf das Registrierungsformular für Zusatzversicherungsprämien DSV-3. Es muss von allen Organisationen eingereicht werden, die zusätzliche Angaben machen. Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zum kapitalgedeckten Teil der Rente.

Das Register wird vierteljährlich spätestens 20 Tage nach Quartalsende eingereicht.

Das Register spezifiziert:

Der Gesamtbetrag der überwiesenen Gelder,

Name der versicherten Person,

Die Höhe der überwiesenen Zusatzbeiträge,

Arbeitgeberbeiträge.

Das Register wird der FIU vorgelegt spätestens 20 Tage nach dem Datum des Endes des Quartals, in dem zusätzliche Beiträge überwiesen und Beiträge gezahlt wurden.

VORSTAND DES PENSIONSFONDS DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BESCHLUSS vom 09.06.16 N 482p

ÜBER DIE FORMULARGENEHMIGUNG

„VERSICHERUNGSVERZEICHNIS........“

Gemäß Artikel 9 Teile 4, 6 und 7 Bundesgesetz vom 30. April 2008 N 56-FZ „Über zusätzliche Versicherungsprämien für die kapitalgedeckte Rente und staatliche Unterstützung Bildung von Rentenersparnissen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, N 18, Art. 1943; 2012, N 31, Art. 4322; 2014, N 30, Art. 4217; N 45, Art. 6155) Der Rentenvorstand Der Fonds der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:

das Formular „Versichertenregister, für das Zusatzversicherungsprämien für eine kapitalgedeckte Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge abgeführt werden“ (Formular DSV-3), gemäß Anlage Nr. 1;

Das Verfahren zur Einreichung eines Verzeichnisses der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsprämien für eine kapitalgedeckte Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden, gemäß Anlage Nr. 2;

Das Format zur Übermittlung des Verzeichnisses der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden, in elektronischer Form (Datenformat) gemäß Anlage Nr. 3.

2. Als ungültig anerkennen:

Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p „Über die Genehmigung des DSV-3-Formulars“ Register der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsprämien auf den kapitalgedeckten Teil der Arbeitsrente und des Arbeitgebers übertragen wurden Beiträge wurden entrichtet ", das Verfahren für deren Einreichung bei der Gebietskörperschaft des Pensionsfonds der Russischen Föderation sowie das Format für die Übermittlung des Registers an die Gebietskörperschaft der PFR in elektronischer Form (Datenformat)" (registriert von das Justizministerium der Russischen Föderation am 10. Februar 2009, Registrierung N 13286);

Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 23. Juni 2011 N 173p „Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p“ (registriert beim Ministerium für Richter der Russischen Föderation am 21. Juli 2011, Registrierung N 21433) .


VORSTAND DES PENSIONSFONDS DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG
datiert 09.06.16 N 482p

ÜBER DIE FORMULARGENEHMIGUNG
„REGISTER DER VERSICHERTEN, FÜR DIE AUFGEFÜHRT IST

UND DIE BEITRÄGE DES ARBEITGEBERS WERDEN GEZAHLT“, REIHENFOLGE DER EINREICHUNG
REGISTER DER VERSICHERTEN PERSONEN, FÜR DIE AUFGEFÜHRT IST
ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSBEITRÄGE ZUR GEFÜHRTEN RENTE
UND DIE BEITRÄGE DES ARBEITGEBERS WERDEN ZAHLT UND DAS FORMAT
EINREICHUNGEN DES VERSICHERTENVERZEICHNISSES, FÜR DAS
ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSBEITRÄGE SIND AUFGEFÜHRT
FÜR DIE GEFÜHRTE RENTE UND DIE BEITRÄGE DES ARBEITGEBERS WERDEN GEZAHLT,
IN ELEKTRONISCHER FORM (DATENFORMAT)


Gemäß Artikel 9 Teile 4, 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ „Über zusätzliche Versicherungsprämien für kapitalgedeckte Renten und staatliche Unterstützung für die Bildung von Rentensparen“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008 , N 18, Art. 1943; 2012, N 31, Pos. 4322; 2014, N 30, Pos. 4217; N 45, Pos. 6155) Der Vorstand des Pensionsfonds der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:

das Formular „Versichertenregister, für das Zusatzversicherungsprämien für eine kapitalgedeckte Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge abgeführt werden“ (Formular DSV-3), gemäß Anlage Nr. 1;

Das Verfahren zur Einreichung eines Verzeichnisses der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsprämien für eine kapitalgedeckte Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden, gemäß Anlage Nr. 2;

Das Format zur Übermittlung des Verzeichnisses der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden, in elektronischer Form (Datenformat) gemäß Anlage Nr. 3.

2. Als ungültig anerkennen:

Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p „Über die Genehmigung des DSV-3-Formulars“ Register der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsprämien auf den kapitalgedeckten Teil der Arbeitsrente und des Arbeitgebers übertragen wurden Beiträge wurden entrichtet ", das Verfahren für deren Einreichung bei der Gebietskörperschaft des Pensionsfonds der Russischen Föderation sowie das Format für die Übermittlung des Registers an die Gebietskörperschaft der PFR in elektronischer Form (Datenformat)" (registriert von das Justizministerium der Russischen Föderation am 10. Februar 2009, Registrierung N 13286);

Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 23. Juni 2011 N 173p „Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 12. November 2008 N 322p“ (registriert beim Ministerium für Richter der Russischen Föderation am 21. Juli 2011, Registrierung N 21433) .

Vorsitzende
A. DROZDOV

Anhang Nr. 1

Genehmigt
Vorstandsbeschluss
Pensionsfonds
Russische Föderation
vom 9. Juni 2016 N 482p

Formular DSV-3


Registrierung
Versicherte Personen, für die Zusatzversicherungen aufgeführt sind
finanzierte Rentenbeiträge und gezahlte Arbeitgeberbeiträge



Anhang Nr. 2

Genehmigt
Vorstandsbeschluss
Pensionsfonds
Russische Föderation
vom 9. Juni 2016 N 482p

BEFEHL
Einreichung des Versichertenregisters,
FÜR DIE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSBEITRÄGE GESTELLT WERDEN
FÜR DIE LEITFÄHIGEN RENTEN UND ARBEITGEBERBEITRÄGE

I. Allgemeine Bestimmungen


1.1. Das Verfahren zur Einreichung des Versichertenregisters, für das zusätzliche Versicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente überwiesen und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden (nachfolgend Versichertenregister genannt), wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Teile 4, 6 erstellt. 7 von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56- Bundesgesetz „Über zusätzliche Versicherungsbeiträge für kapitalgedeckte Renten und staatliche Unterstützung für die Bildung von Rentensparen“ (im Folgenden: Bundesgesetz vom 30. April 2008 N 56-FZ ).

1.2. Das Versichertenregister wird vom Arbeitgeber eingereicht und enthält folgende Angaben:

zusätzliche Versicherungsprämien für die kapitalgedeckte Rente der Versicherten;

Arbeitgeberbeiträge zugunsten der Versicherten (sofern vorhanden).

1.3. Gemäß Artikel 9 Teil 4 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ erstellt der Arbeitgeber gleichzeitig mit der Überweisung der Zusatzversicherungsprämien ein Versichertenregister, das folgende Angaben enthält:

1) der Gesamtbetrag der übertragenen Gelder, einschließlich:

a) die Höhe aller auf die kapitalgedeckte Rente der Versicherten überwiesenen Zusatzversicherungsbeiträge;

b) die Höhe aller gezahlten Arbeitgeberbeiträge (falls vorhanden);

2) die Nummer des Zahlungsauftrags und das Datum seiner Ausführung;

3) die Versicherungsnummer des individuellen Privatkontos jeder versicherten Person;

4) Nachname, Vorname, Patronym (das letzte, falls vorhanden) jeder versicherten Person;

5) die Höhe der zusätzlichen Versicherungsbeiträge, die auf die kapitalgedeckte Rente jedes Versicherten übertragen werden;

6) die Höhe der zugunsten jeder versicherten Person gezahlten Arbeitgeberbeiträge (falls vorhanden).

Die Register werden getrennt für die Höhe der Zusatzversicherungsbeiträge zur kapitalgedeckten Rente und für die Höhe der Arbeitgeberbeiträge (sofern diese gezahlt werden) gebildet.

1.4. Gemäß Artikel 9 Teile 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ wird das Register der Versicherten vom Arbeitgeber an die Gebietskörperschaft der Pensionskasse der Russischen Föderation (im Folgenden als „Versicherte“ bezeichnet) übermittelt als Gebietskörperschaft der PFR) oder durch ein multifunktionales Zentrum zur Bereitstellung staatlicher und Kommunale Dienstleistungen(im Folgenden MFC genannt) spätestens 20 Tage nach dem Ende des Quartals, in dem zusätzliche Versicherungsprämien für die kapitalgedeckte Rente überwiesen und Arbeitgeberbeiträge (sofern vorhanden) gezahlt wurden.

Arbeitgeber, durchschnittliche Mitarbeiterzahl deren Beschäftigte im vorangegangenen Kalenderjahr die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegte Zahl überschreiten, sowie neu gegründete (auch durch Umstrukturierung) Organisationen, deren Zahl die Zahl der Beschäftigten übersteigt die Zahl der Arbeitnehmer, die durch Teil 7 des Artikels 9 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegt wurde, stellt das Register der versicherten Personen im Formular dar elektronisches Dokument, unterzeichnet mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Bundesgesetz vom 6. April 2011 N 63-FZ „Über die elektronische Signatur“ (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2011, N 15, Art. 2036; N 27, Art. 3880; 2012, Nr. 29, Artikel 3988; 2013, Nr. 14, Artikel 1668; Nr. 27, Artikel 3463; Artikel 3477; 2014, Nr. 11, Artikel 1098; Nr. 26, Artikel 3390; 2016, Nr. 1, Artikel 65; N 26, Pos. 3889).

Ebenso kann das Versichertenregister von Arbeitgebern, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im vorangegangenen Kalenderjahr der in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes festgelegten Zahl entspricht, der Gebietskörperschaft des PFR oder über das MFC vorgelegt werden vom 30. April 2008 N 56-FZ oder weniger.


II. Vorlage des Versichertenregisters durch den Arbeitgeber
auf Papier


2.1. Arbeitgeber, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im vorangegangenen Kalenderjahr die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegte Zahl nicht überschreitet, können ein Versichertenregister in Papierform einreichen.

2.2. Der Arbeitgeber reicht zwei Kopien des Versichertenregisters in Papierform ein.

2.3. Beträgt der Umfang des Registers zwei oder mehr Blätter, werden die Blätter nummeriert und zusammengeheftet. Die Broschüre ist mit Faden genäht. Die Enden des Befestigungsfadens werden aus der Rückseite des Versichertenregisters herausgeführt, zusammengebunden und mit einem Blatt Papier versiegelt, auf dem die Aufschrift angebracht ist: „Das Register ist geheftet, nummeriert und versiegelt ... Blätter.“ ". Diese Inschrift wird vom Leiter oder Hauptbuchhalter des Arbeitgebers unterzeichnet (sofern hierfür eine Vollmacht des Leiters der Organisation vorliegt) und durch das Siegel der Organisation (sofern vorhanden) beglaubigt.


III. Vorlage des Versichertenregisters durch den Arbeitgeber
Personen in elektronischer Form mit erweiterter Qualifikation
elektronische Unterschrift


3.1. Arbeitgeber, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im vorangegangenen Kalenderjahr die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegte Zahl übersteigt, sowie neu gegründete (auch durch Umstrukturierung) Organisationen, deren Mitarbeiterzahl Überschreitet die in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegte Nummer das Register der versicherten Personen in Form eines elektronischen Dokuments, das mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist.

Ebenso kann das Versichertenregister von Arbeitgebern eingereicht werden, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im vorangegangenen Kalenderjahr der in Artikel 9 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 30. April 2008 N 56-FZ festgelegten Zahl oder weniger entspricht .

3.2. In den in Absatz 3.1 genannten Fällen erstellt der Arbeitgeber ein Register in Form einer Datei gemäß dem genehmigten Format zur Vorlage des Registers der Versicherten, für die zusätzliche Versicherungsprämien für eine kapitalgedeckte Rente aufgeführt sind und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden elektronisches Formular (Datenformat).

3.3. Die Akte mit dem Versichertenregister wird mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur des Leiters oder Hauptbuchhalters des Arbeitgebers unterzeichnet (sofern hierfür eine Vollmacht des Leiters der Organisation vorliegt).

3.4. Die Übermittlung des Versichertenregisters in elektronischer Form mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt in geschlossener (verschlüsselter) Form unter Verwendung zertifizierter kryptografischer Informationsschutzinstrumente, die in den Gebietskörperschaften der PFR verwendet werden.

3.5. Arbeiter Gebietskörperschaft Nachdem der PFR die Datei mit dem Versichertenregister in elektronischer Form erhalten hat, entschlüsselt er sie, prüft die Gültigkeit der erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur des Arbeitgebers, prüft die Höhe der zusätzlichen Versicherungsprämien für die finanzierte Rente und Arbeitgeberbeiträge (falls vorhanden). im Versichertenregister mit den im Programmkomplex der Pensionskasse der Russischen Föderation erfassten Daten angegeben, prüft die Daten im Versichertenregister auf Übereinstimmung mit den Angaben des Arbeitgebers, den Versicherungsnummern der einzelnen Privatkonten (SNILS) mit den Nachnamen, Vornamen und Patronymen (letzteres, falls vorhanden) der versicherten Personen, für die zusätzliche Versicherungsprämien für die kapitalgedeckte Rente überwiesen werden und (oder) die Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden (sofern diese gezahlt werden), und in der Fehlerfreiheit, signiert die Datei mit ihrer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur, verschlüsselt sie und übermittelt sie (über sichere Telekommunikationskanäle) an den Arbeitgeber.

3.6. Bei festgestellten Fehlern ist das Versichertenregister nebst Fehlerprotokoll des Versicherten zu übermitteln Softwarepaket Die Pensionskasse der Russischen Föderation sendet das Ergebnis der Überprüfung des Registers an den Arbeitgeber zur Korrektur und erneuten Vorlage des Versichertenregisters zurück.


Anhang Nr. 3

Genehmigt
Vorstandsbeschluss
Pensionsfonds
Russische Föderation
vom 9. Juni 2016 N 482p

Zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens „Moskauer Metro“

In Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz Nr. 161-FZ vom 14. November 2002 „Über Staat und Kommunal“. einheitliche Unternehmen„: 1. Im Jahr 2011 das genehmigte Kapital des Staatlichen Einheitsunternehmens der Stadt Moskau „Moskauer Lenin-Orden und Orden des Roten Banners der Arbeit Metro benannt nach W. I. Lenin“ (GUP „Moskauer Metro“) um die Erhöhung erhöhen Betrag von 11.200.000.000 Rubel, darunter: - 8.500.000.000 Rubel für Investitionen in Kapitalbauanlagen der Moskauer U-Bahn gemäß der Anlage zu dieser Verordnung; - 2.700.000.000 Rubel für Zwecke gemäß der Machbarkeitsstudie zur Erhöhung gesetzlicher Fonds Staatliches Einheitsunternehmen „Moskauer Metro“ (im Folgenden: Machbarkeitsstudie). 2. Stellen Sie fest, dass zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens „Moskauer Metro“ (Punkt 1) folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: 2.1. Einreichung innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten dieser Verordnung zusammen mit der genehmigten Machbarkeitsstudie in Höhe von 11.200.000.000 Rubel (Ziffer 1) unter Angabe der Zwecke, Mengen und Zeiträume der Verwendung der aus dem Moskauer Stadthaushalt bereitgestellten Mittel. 2.2. Durchgeführt von der Abteilung Wirtschaftspolitik und Entwicklung der Stadt Moskau, die Prüfung der Machbarkeitsstudie (Ziffer 2.1) innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum ihrer Einreichung. 3. Stellen Sie fest, dass Maßnahmen zur Erhöhung des genehmigten Kapitals des staatlichen Einheitsunternehmens „Moskauer Metro“ von der Vermögensverwaltung der Stadt Moskau durchgeführt werden, vorbehaltlich eines positiven Abschlusses der Machbarkeitsstudie (Absatz 2.2). 4. Stellen Sie sicher, dass die in der Machbarkeitsstudie (Absatz 2.1) genannten Transaktionen im Zusammenhang mit Investitionen in den Kapitalbau von U-Bahn-Anlagen vom Eigentümer der Immobilie gemäß den Bestimmungen von Artikel 23 des Bundesgesetzes vom 14. November 2002 genehmigt wurden N 161-FZ „Über staatliche und kommunale Einheitsunternehmen“. 5. Gemeinsam mit der Abteilung für Verkehr und Straßeninfrastrukturentwicklung der Stadt Moskau die vierteljährliche Vorlage von Berichten des staatlichen Einheitsunternehmens „Moskauer Metro“ an die Abteilung für Eigentum der Stadt Moskau über die Umsetzung der Machbarkeitsstudie sicherstellen, Angabe der Verwendungszwecke der bereitgestellten Haushaltsmittel, der Höhe ihrer Ausgaben und der Erreichung der geplanten Indikatoren der Machbarkeitsstudie. 6. Die Anordnung der Moskauer Regierung vom „Über die Erhöhung des genehmigten Kapitals des Staatlichen Einheitsunternehmens „Moskauer Metro“ im Jahr 2011“ wird für ungültig erklärt. 7. Dem stellvertretenden Bürgermeister von Moskau, der Leiterin Sergunina N.A., die Kontrolle über die Umsetzung dieser Anordnung aufzuerlegen. und stellvertretender Bürgermeister von Moskau in Khusnullin M.Sh. Moskauer Bürgermeister S.S. Sobyanin Anhang zum Dekret der Regierung von Moskau vom 16. Juni 2011 N 482-RP 1. Mitinsko-Stroginskaya-Linie „Mitino“ – „Pyatnitskaya“ vom Depot „Mitino“ (einschließlich des Siedlungs- und Notgebäudes) 2 . Butovskaya-Linie „Ulitsa Starokachalovskaya“ – „Bitsevsky Park“, einschließlich Sackgassen jenseits von 3. Zamoskvoretskaya-Linie „Krasnogvardeyskaya“ – „Brateevo“ vom Depot „Brateevo“ 4. Lyublinsko-Dmitrovskaya-Linie „Maryina Roshcha“ – „Petrovsko-Razumovskaya“ - „Seligerskaya“ aus dem Depot „Likhobory“ 5. Anti-Notfall-Arbeiten in der Mine N 915 Str. „Petrovsko-Razumovskaya“ 6. Tagansko-Krasnopresnenskaya-Linie „Vykhino“ – „Zhulebino“ mit dem Wiederaufbau des Depots „Vykhino“ 7. Linie Kalininsko-Solntsevskaya „Business Center“ – „Park Pobedy“ 8. Zweiter Ausgang Art.-Nr. „Baumanskaya“ 9. Ringlinie st. „Suvorovskaya“ 10. Sokolnicheskaya-Linie „Yugo-Zapadnaya“ – „Troparevo“ 11. Der dritte Umsteigekreis „Business Center“ – „N. Maslovka“ aus dem Depot „Khoroshevo“

- „Untersuchungskarte eines Kindes (Jugendlichen) mit einer ungewöhnlichen Reaktion auf die Impfung (Wiederholungsimpfung) von BCG“ (Formular N 055 / Jahr);

Sowie andere primäre Buchhaltungsdokumente, die in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden;

2.2. Der Bericht im Formular N 5 „Informationen zu vorbeugenden Impfungen“ enthält:

Informationen nur über abgeschlossene Impfungen. Handelt es sich bei einer Impfung beispielsweise um vier Impfungen, dann würden nur diejenigen in die Meldung aufgenommen, die viermal geimpft wurden;

Informationen zu allen Wiederholungsimpfungen;

Informationen über Impfungen mit Impfstoffen (Anatoxinen) aus inländischer oder ausländischer Produktion, die in der vorgeschriebenen Weise registriert und zur Verwendung zugelassen sind;

Informationen über Impfungen, die im Rahmen des nationalen Kalenders für vorbeugende Impfungen, des Kalenders für vorbeugende Impfungen nach epidemischen Indikationen und zusätzlichen Impfungen im Rahmen des vorrangigen nationalen Projekts durchgeführt wurden;

2.3. Zeile 01 „Impfung gegen Keuchhusten“ enthält die Anzahl der Kinder, die drei Dosen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus erhalten haben;

2.4. In Zeile 02 „Pertussis-Wiederholungsimpfung“ ist die Anzahl der Kinder anzugeben, die im Alter von 18 Monaten bzw. 1 Jahr nach Abschluss der Impfung die 4. Pertussis-, Diphtherie- und Tetanusimpfung erhalten haben;

2.5. In Zeile 03 „Diphtherie-Impfung – Gesamt“ ist die Personenzahl aller Personen anzugeben Altersgruppen die dreimal mit Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus oder zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid, antigenreduziertem Diphtherie-Tetanus-Toxoid und Diphtherie-Toxoid geimpft wurden, sowie die Anzahl der Kinder, die zweimal gegen Keuchhusten, Diphtherie und andere geimpft wurden Tetanus-Impfung, wenn seit der letzten Impfung mehr als 12 Monate vergangen sind;

2.6. Zeile 04 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren (einschließlich 17 Jahre, 11 Monate und 29 Tage), die dreimal mit Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus oder zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid oder Diphtherie-Tetanus-Toxoid geimpft wurden mit reduziertem Gehalt an Antigenen und Diphtherie-Toxoid sowie der Anzahl der zweimal mit Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpften Kinder, wenn seit der letzten Impfung mehr als 12 Monate vergangen sind;

2.7. Zeile 05 „Diphtherie-Wiederholungsimpfung – gesamt“ umfasst die Anzahl der Kinder, die eine Diphtherie-Wiederholungsimpfung mit Keuchhusten, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Toxoid oder Antigen-reduziertem Diphtherie-Tetanus-Toxoid erhalten haben, sowie die Anzahl der Personen ab 18 Jahren ältere Menschen, die alle 10 Jahre eine Wiederholungsimpfung gegen Diphtherie mit antigenreduziertem Diphtherie-Tetanus-Toxoid erhielten;

2.8. In Zeile 06 „einschließlich Kinder“ ist die Anzahl der Kinder bis einschließlich 17 Jahre (17 Jahre 11 Monate 29 Tage) anzugeben, die eine Wiederholungsimpfung gegen Diphtherie mit Keuchhusten, Diphtherie- und Tetanusimpfstoff, Diphtherie-Tetanus-Toxoid oder antigenreduzierter Diphtherie erhalten haben -Tetanustoxoid;

2.9. In Zeile 07 „Impfung gegen Tetanus – gesamt“ ist die Zahl der Personen anzugeben, die dreimal mit Keuchhusten-, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff geimpft wurden, zweimal mit Keuchhusten-, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff geimpft wurden, wenn seit der letzten Impfung mehr als 12 Monate vergangen sind, und auch geimpft wurden zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid, zweimal geimpft mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Gehalt an Antigenen und Tetanus-Toxoid. In dieser Zeile ist auch die Anzahl der Personen enthalten, die mit der doppelten Dosis (1,0 ml) Tetanustoxoid geimpft wurden;

2.10. Zeile 08 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder unter 17 Jahren einschließlich (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die dreimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, zweimal mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, wenn die letzte Impfung ist mehr als 12 Monate her, sowie zweimal mit Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit reduziertem Antigengehalt, Tetanus-Toxoid oder einfach mit einer doppelten Dosis (1 ml) Tetanus-Toxoid geimpft;

2.11. Zeile 09 „Tetanus-Wiederholungsimpfung – gesamt“ umfasst die Anzahl der Personen, die eine Wiederholungsimpfung mit Keuchhusten, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Antigen-reduziertem Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Tetanus-Toxoid erhalten haben, sowie der zuvor Geimpften, die Tetanus-Toxoid erhalten haben (0,5 ml) zur Notfall-Tetanusprophylaxe;

2.12. Zeile 10 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder bis einschließlich 17 Jahre (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die eine Wiederholungsimpfung mit Keuchhusten, Diphtherie- und Tetanus-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Toxoid, Diphtherie-Tetanus-Toxoid mit einem erhalten haben reduzierter Gehalt an Antigenen, Tetanustoxoid, sowie diejenigen, die im Rahmen der Notfallprophylaxe Tetanustoxoid (0,5 ml) erhielten;

2.13. In Zeile 11 „Impfung gegen Poliomyelitis“ ist die Anzahl der Kinder anzugeben, die drei Dosen Polio-Impfung erhalten haben.

2.14. Zeile 12 „Auffrischungsimpfung gegen Polio“ enthält die Anzahl der Kinder, die die 4., 5., 6. Impfung gegen Polio erhalten haben;

2.15. Zeile 13 „Impfung gegen Masern – gesamt“ enthält die Anzahl der einmal gegen Masern geimpften Personen;

2.16. Zeile 14 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder bis einschließlich 17 Jahre (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die ihre erste Masernimpfung erhalten haben;

2.17. Zeile 15 „Nachimpfung gegen Masern“ beinhaltet die Anzahl der Personen, die eine zweite Masernimpfung erhalten haben;

2.18. Zeile 16 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder bis einschließlich 17 Jahre (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), die eine zweite Masernimpfung erhalten haben;

2.19. Zeile 17 „Impfung gegen Mumps“ umfasst die Anzahl der Kinder ab 12 Monaten, die einmal gegen Mumps geimpft wurden;

2.20. Zeile 18 „Mumps-Wiederholungsimpfung“ enthält die Anzahl der Kinder, die eine zweite Mumps-Impfung erhalten haben;

2.21. Zeile 19 „Rötelnimpfung“ umfasst die Anzahl der einmal gegen Röteln geimpften Kinder ab 12 Monaten;

2.22. Zeile 20 „Röteln-Wiederholungsimpfung“ enthält die Anzahl der Personen, die eine zweite Rötelnimpfung erhalten haben;

2.23. In Zeile 21 „Impfungen gegen Typhus“ ist die Zahl der gegen Typhus geimpften Personen anzugeben;

2.24. In Zeile 22 „Impfungen gegen Tuberkulose – gesamt“ ist die Gesamtzahl der gegen Tuberkulose geimpften Kinder anzugeben;

2,25. In Zeile 23 „einschließlich Neugeborener“ ist die Zahl der gegen Tuberkulose geimpften Neugeborenen anzugeben;

2.26. Zeile 24 „Impfung gegen Virushepatitis B – gesamt“ enthält die Anzahl der dreifach und vierfach gegen Virushepatitis B geimpften Personen (Risikogruppen);

2.27. Zeile 25 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der Kinder unter einschließlich 17 Jahren (17 Jahre 11 Monate 29 Tage), dreifach und vierfach (Risikogruppen), die gegen Virushepatitis B geimpft wurden;

2.28. In Zeile 26 „Impfungen gegen Virushepatitis A – gesamt“ ist die Zahl der gegen Virushepatitis A geimpften Personen anzugeben;

2.29. Zeile 27 „einschließlich Kinder“ umfasst die Anzahl der gegen Virushepatitis A geimpften Kinder bis einschließlich 17 Jahre (17 Jahre, 11 Monate und 29 Tage);

2.30. In Zeile 28 „Impfung gegen Tularämie“ ist die Zahl der gegen Tularämie geimpften Personen anzugeben;

2.31. Zeile 29 „Tularämie-Auffrischimpfung“ enthält die Anzahl der Personen, die eine Tularämie-Auffrischimpfung erhalten haben;

2.32. In Zeile 30 „Impfung gegen Brucellose“ ist die Zahl der gegen Brucellose geimpften Personen anzugeben;

2.33. Zeile 31 „Brucellose-Wiederholungsimpfung“ enthält die Anzahl der Personen, die eine Brucellose-Wiederholungsimpfung erhalten haben;