Herstellung von Schildern und Schildern mittels Lasergravur. Verkehrszeichen

Neue Verkehrszeichen eingeführt 01.2006

1. Schilder mit eingeschränkter Parkzone.
Sie werden auf Straßenabschnitten mit Parkverbot installiert. Das Schild rechts zeigt die Zonenaufhebung an.

2. Schilder „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen“.
Sie werden innerhalb der Grenzen des Standorts installiert, auf dem sie tätig sind.

3. Fußgängerzonenschilder
Kennzeichnen Sie Bereiche, in denen nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.

4. Schilder „Geregelte Parkzone“.
Geben Sie die Parkmethode und die Dauer des Schildes an.

5. „Siedlung“-Schilder
teilt dem Fahrer mit, dass er/t/dorogi_rossii/ die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduzieren muss.

6. Schild „Abbiegerichtung“
zeigt die Umleitungsrichtung an.

7. „Harness“-Schild
steht für Speedbump.

8. Stauschild
warnt Autofahrer vor Staus.

9. Schild „Gefährlicher Straßenrand“.
Sie werden es dort platzieren, wo man die Straße besser nicht verlassen sollte.

10. Schild „Kreuzung mit einer Nebenstraße“
hilft Ihnen, die Spur zu finden.

11. Schild „Rechts (links) abbiegen“
zeigt die Bewegungsrichtung an.

12. „Kontroll“-Schild
erscheint an Polizeiposten, Einfahrten zu Grenz- und Sperrgebieten sowie auf Mautstraßen. Ein Stopp ist erforderlich!

13. Strand- oder Poolschild
zeigt an, wo Sie sich erfrischen können.

14. Schild „Funkkommunikationsbereich mit Rettungsdiensten“
verrät Ihnen, auf welchen Radiosender Besitzer tragbarer ziviler Radiosender umsteigen sollten.

15. Schild „Empfangsbereich eines Radiosenders, der Verkehrsinformationen sendet“
Wenn in Ihrem Auto ein Kurzwellenradiosender installiert ist, müssen Sie zur Kommunikation auf die angegebene Frequenz umschalten.

16. Schild „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen“
wird an allen Eingängen nach Russland erscheinen und Besucher über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf unseren Straßen informieren.

17. Schilder „Art des Streckenfahrzeugs“
wird auf „Abfang“-Parkplätzen installiert und sagt den Fahrern, wohin sie als nächstes gehen sollen.

Warnsignale

Warnschilder machen den Autofahrer darauf aufmerksam, dass er sich einem gefährlichen Straßenabschnitt nähert, dessen Befahren das Ergreifen angemessener Maßnahmen erfordert.


1.1
Bahnübergang
mit Barriere


1.2
Bahnübergang
ohne Barriere


1.3.1
„Eingleisig
Eisenbahn"


1.3.2
„Mehrspurig
Eisenbahn"

Bezeichnung eines Übergangs, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist
durch Eisenbahn:
1.3.1 - mit einem Pfad
1.3.2 – mit zwei oder mehr Pfaden


1.4.1

1.4.2

1.4.3

1.4.4

1.4.5

1.4.6

Annäherung an einen Bahnübergang
Zusätzliche Annäherungswarnung
zu Bahnübergängen außerhalb besiedelter Gebiete.


1.5
„Kreuzung mit Straßenbahnlinie“


1.6
„Kreuzung gleichwertiger Straßen“


1.7
"Kreisel"


1.8
„Ampelregelung“
Kreuzung, Fußgängerüberweg
oder ein Straßenabschnitt,
Bewegung, auf der
durch Ampeln geregelt.


1.9
"Zugbrücke"
Zugbrücke oder Fährüberfahrt.


1.10
„Abfahrt zur Böschung“
Abfahrt zum Damm oder Ufer.

"Gefährliche Kurve"
Umrunden einer Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht:
1.11.1 - richtig
1.11.2 - links

„Gefährliche Wendungen“
Ein Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven:
1.12.1 - mit der ersten Rechtskurve
1.12.2 - mit der ersten Linkskurve


1.13
"Steiler Abstieg"


1.14
„Steiler Aufstieg“


1.15
"Rutschige Straße"
Ein Straßenabschnitt mit erhöhtem
rutschige Fahrbahn.


1.16
"Holprige Straße"
Ein Straßenabschnitt, der hat
Unebenheiten auf der Fahrbahn
(Wellen, Schlaglöcher, uneben
Schnittstellen mit Brücken und dergleichen).


1.17
„Künstlicher Buckel“
Ein Straßenabschnitt mit künstlichen Hügeln, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzwingen.


1.18
„Kiesbruch“
Ein Straßenabschnitt, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern weggeschleudert werden können Fahrzeug.


1.19
„Gefährlicher Straßenrand“
Ein Straßenabschnitt, auf dem das Abbiegen am Straßenrand gefährlich ist.

"Fahrbahnverengung" Beidseitig verjüngend
- 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.


1.21
"Verkehr in zwei Richtungen"
Beginn des Straßenabschnitts
(Fahrbahn)
mit Gegenverkehr.


1.22
"Fußgängerübergang"
Fußgängerübergang,
gekennzeichnet mit den Schildern 5.19.1, 5.19.2
und (oder) Markierungen 1.14.1 und 1.14.2.


1.23
"Kinder"
Straßenabschnitt in der Nähe Kinderbetreuungseinrichtung
(Schulen, Gesundheitscamps
und dergleichen), auf deren Fahrbahn
Kinder können geboren werden.


1.24
„Kreuzung mit einem Radweg“


1.25
"Männer bei der Arbeit"


1.26
„Viehtreiben“


1.27
"Wilde Tiere"


1.28
„Fallende Steine“
Der Straßenabschnitt, wo
Erdrutsche sind möglich,
fallende Steine.


1.29
"Seitenwind"


1.30
„Tief fliegende Flugzeuge“


1.31
"Tunnel"
Ein Tunnel, der fehlt
künstliches Licht,
oder Tunnel, Sichtbarkeit
dessen Einstiegsportal begrenzt ist.


1.32
„Überlastung“
Straßenabschnitt,
wo es einen Stau gab...


1.33
„Andere Gefahren“

Gefahren nicht vorhersehbar


1.32
„Andere Gefahren“
Ein Straßenabschnitt, auf dem es gibt
Gefahren nicht vorhersehbar
andere Warnzeichen.

"Drehrichtung"
Fahrtrichtung auf einer kurvigen Straße
kleiner Radius mit eingeschränkter Sicht.
Richtung zur Umgehung des reparierten Bereichs
Abschnitt der Straße.


1.34.3
"Drehrichtung"
Fahrtrichtung
T-Kreuzung oder Weggabelung.
Umleitungsanweisungen
Abschnitt der Straße, der repariert wird.

Die Warnzeichen 1.1, 1.2, 1.5 – 1.33 außerhalb besiedelter Gebiete werden in einem Abstand von 150 – 300 m, in besiedelten Gebieten – in einem Abstand von 50 – 100 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht. Bei Bedarf können Schilder in einem anderen Abstand angebracht werden, der in diesem Fall auf dem Schild 8.1.1 angegeben ist.

Die Zeichen 1.13 und 1.14 können ohne Schild 8.1.1 unmittelbar vor Beginn einer Tal- oder Bergfahrt angebracht werden, wenn die Berg- und Talfahrten aufeinander folgen.

Unterschreiben Sie beim Halten 1,25 Kurzarbeit Auf der Fahrbahn kann es ohne Hinweisschild 8.1.1 in einer Entfernung von 10 - 15 m von der Baustelle angebracht werden.

Das Zeichen 1.32 wird als temporäres Zeichen oder in Zeichen mit variablem Bild vor einer Kreuzung verwendet, von wo aus die Umfahrung eines Straßenabschnitts möglich ist, auf dem sich ein Stau gebildet hat.

Außerhalb besiedelter Gebiete wiederholen sich die Schilder 1.1, 1.2, 1.9, 1.10, 1.23 und 1.25. Das zweite Schild wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor Beginn des Gefahrenabschnitts angebracht. Die Zeichen 1.23 und 1.25 wiederholen sich auch in besiedelten Gebieten unmittelbar am Beginn des Gefahrenabschnitts.

Vorrangzeichen

Vorrangzeichen legen die Reihenfolge der Durchfahrt an Kreuzungen, Kreuzungen von Fahrbahnen oder engen Straßenabschnitten fest.


2.1
die Hauptstraße
Die Straße, auf der es bereitgestellt wird
Vorfahrt
ungeregelte Kreuzungen.


2.2
Ende der Hauptstraße


2.3.1
„Kreuzung mit einer Nebenstraße“


2.3.2

2.3.3

„Nebenstraßenkreuzung“
Rechtes Abutment – ​​2.3.2, 2.3.4, 2.3.6,
links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.


2.4
"Vorfahrt beachten"

Fahrzeuge,
sich entlang der Straße bewegen, die überquert wird, und wenn ja
Schilder 8.13 - auf dem Hauptschild.


2.5
„Fahren ohne Anhalten ist verboten“
Keine Bewegung erlaubt
ohne vor der Haltelinie anzuhalten,
und wenn nicht, vor dem Rand der überquerten Fahrbahn.
Der Fahrer muss nachgeben
Fahrzeuge, die sich entlang der Kreuzung bewegen,
und wenn es ein Schild 8.13 gibt - entlang der Hauptstraße. Zeichen 2.5 kann sein
vor der Bahnstrecke installiert
Umzugs- oder Quarantäneposten. In diesen Fällen muss der Fahrer vor der Haltelinie anhalten,
und in seiner Abwesenheit - vor dem Schild.


2.6
„Vorteil des Gegenverkehrs“
Das Betreten der Enge ist verboten
Straßenabschnitt wenn möglich
den Gegenverkehr behindern.
Der Fahrer muss nachgeben
entgegenkommende Fahrzeuge,
befindet sich an einer schmalen Stelle oder am gegenüberliegenden Eingang dazu.


2.7
„Vorteil gegenüber dem Gegenverkehr“
Enger Straßenabschnitt beim Fahren
wobei der Fahrer Vorrang hat
Den Gegenverkehr
bedeutet.

Verbotsschilder

Mit Verbotsschildern werden bestimmte Verkehrsbeschränkungen eingeführt oder aufgehoben.

"Kein Einlass"
Die Einfahrt aller Fahrzeuge ist verboten
in diese Richtung.

"Bewegung Verbot"
Alle Fahrzeuge sind verboten
Mittel.

„Bewegung von mechanisch
Fahrzeuge sind verboten“

„Lkw-Verkehr ist verboten“
Die Bewegung von Lastkraftwagen und
Kombinationen von Fahrzeugen mit einer Genehmigung
mit einem Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (falls vorhanden).
Gewicht ist nicht auf dem Schild angegeben) oder mit dem zulässigen
Höchstgewicht höher als angegeben
Schild, sowie Traktoren und selbstfahrende Maschinen.
Das Zeichen 3.4 verbietet den Güterverkehr nicht
Autos mit einem schrägen weißen Streifen
Seiten oder bestimmt für
Transport von Personen.

„Motorräder sind verboten“

„Traktorverkehr ist verboten“
Der Traktorverkehr ist verboten
und selbstfahrende Fahrzeuge.

„Fahren mit Anhänger ist verboten“
Der LKW-Verkehr ist verboten
und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art,
sowie mechanisches Abschleppen
Fahrzeug.

„Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken ist verboten“
Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken (Schlitten) ist verboten.
Reit- und Lasttiere, sowie
Viehtrieb.

„Fahrräder sind verboten“
Fahrräder und Mopeds sind verboten.

"Keine Fußgänger"

"Gewichtsbeschränkung"

einschließlich Fahrzeugkombinationen,
deren tatsächliche Gesamtmasse größer ist
auf dem Schild angegeben.

"Gewichtsbeschränkung,
auf die Fahrzeugachse zurückzuführen“

,
in dem die tatsächliche Masse darauf zurückzuführen ist
auf jeder Achse den auf dem Schild angegebenen Wert überschreitet.

"Höhenbegrenzung"
Der Verkehr von Fahrzeugen ist verboten
deren Gesamthöhe (mit Ladung bzw

„Breitenbegrenzung“
Der Verkehr von Fahrzeugen ist verboten
deren Gesamtbreite (mit Ladung bzw
ohne Last) mehr als auf dem Schild angegeben.

"Längenbegrenzung"
Der Fahrzeugverkehr ist verboten
(Fahrzeugzüge) insgesamt
deren Länge (mit oder ohne Last)
mehr als auf dem Schild angegeben.

„Mindestabstandsbegrenzung“
Der Fahrzeugverkehr ist verboten
mit weniger Abstand zwischen ihnen
auf dem Schild angegeben.

"Zoll"
Es ist verboten, ohne Zwischenstopp beim Zoll zu reisen
(Kontrollpunkt).

"Gefahr"
Eine weitere Bewegung ist verboten
Ausnahmslos alle Fahrzeuge
im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall,
Unfall, Feuer oder andere Gefahr.

"Kontrolle"
Fahren ohne Anhalten ist verboten
durch Kontrollpunkte.

„Rechtsabbiegen ist verboten“

„Linksabbiegen verboten“

„Kehrtwende verboten“

„Überholen ist verboten“
Das Überholen aller Fahrzeuge ist verboten.

„Ende des Überholverbots“

„Überholen LKWs verboten"
Für LKW verboten
mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
alle Fahrzeuge überholen.

„Ende des Überholverbots für Lkw“

„Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren.
die auf dem Schild angegebene Grenze überschreitet.

„Ende der maximalen Grenzzone
Geschwindigkeit"

„Tonsignal verboten“
Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden,
außer wenn das Signal gegeben wird
einen Verkehrsunfall verhindern.

„Anhalten verboten“
Das Anhalten und Parken ist verboten
Fahrzeug.

"Kein Parken"
Das Parken von Fahrzeugen ist verboten.

„An ungeraden Tagen ist das Parken verboten
Termine des Monats“

„An geraden Tagen ist das Parken verboten
Termine des Monats“

Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten von 19:00 bis 21:00 Uhr (Umstellzeit) gestattet.

„Das Ende der Zone aller Beschränkungen“
Anzeige des Endes des Versorgungsbereichs
gleichzeitig mehrere Zeichen aus den folgenden:
3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26-3.30.


Gefahrgüter sind verboten“

Der Verkehr von Fahrzeugen ist verboten
mit Erkennungszeichen ausgestattet
(Hinweisschilder) „Gefährliche Güter.“

„Verkehr von Fahrzeugen mit
explosiv und brennbar
Ladung ist verboten“

Der Verkehr von Fahrzeugen ist verboten
Transport von Sprengstoffen
und Produkte sowie andere gefährliche Güter,
beschriftet werden als
brennbar, es sei denn
Transport der angegebenen gefährlichen Stoffe und Produkte
in begrenzten Mengen, bestimmt
in der von Special festgelegten Weise
Transportregeln.



Die Schilder 3.2 – 3.9, 3.32 und 3.33 verbieten den Verkehr der entsprechenden Fahrzeugtypen in beide Richtungen.

Die Zeichen gelten nicht für:
3.1 - 3.3, 3.18.1, 3.18.2, 3.19, 3.27 - für Streckenfahrzeuge;

3.2 - 3.8 - für Fahrzeuge von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, und Fahrzeuge, die Unternehmen bedienen, die sich in der ausgewiesenen Zone befinden, und auch Bürger bedienen oder Bürgern gehören, die in der Zone leben oder arbeiten ausgewiesene Zone. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge an der Kreuzung, die ihrem Ziel am nächsten liegt, in den ausgewiesenen Bereich ein- und ausfahren;

3,28 - 3,30 - auf Fahrzeugen von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, sowie auf Taxis mit eingeschaltetem Taxameter;
(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. April 2000 N 370)

3.2, 3.3, 3.28 – 3.30 – für Fahrzeuge, die von Behinderten der Gruppen I und II geführt werden oder solche Behinderten transportieren.

Die Wirkung der Zeichen 3.18.1, 3.18.2 erstreckt sich auf die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen angebracht ist.

Der Geltungsbereich der Schilder 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 – 3.30 erstreckt sich vom Aufstellungsort des Schildes bis zur nächsten dahinter liegenden Kreuzung und in besiedelten Gebieten, sofern keine Kreuzung vorhanden ist, bis zum Ende das besiedelte Gebiet. An Ausstiegsstellen aus an die Straße angrenzenden Bereichen und an Kreuzungen (Kreuzungen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen, vor denen keine entsprechenden Schilder angebracht sind, wird die Wirkung der Schilder nicht unterbrochen.

Die Wirkung des Zeichens 3.24, das vor einem durch das Zeichen 5.23.1 oder 5.23.2 gekennzeichneten besiedelten Gebiet angebracht ist, erstreckt sich auf dieses Zeichen.

Der Abdeckungsbereich von Schildern kann reduziert werden:
für die Schilder 3.16 und 3.26 Tafel 8.2.1 verwenden;
für die Zeichen 3.20, 3.22, 3.24 durch Anbringen der Zeichen 3.21, 3.23, 3.25 jeweils am Ende ihres Erfassungsbereichs oder unter Verwendung der Tafel 8.2.1. Der Erfassungsbereich des Zeichens 3.24 kann durch den Einbau des Zeichens 3.24 mit einem anderen Höchstgeschwindigkeitswert verringert werden;
für die Zeichen 3.27 – 3.30 durch Anbringen der wiederholten Zeichen 3.27 – 3.30 mit Schild 8.2.3 am Ende ihres Erfassungsbereiches oder unter Verwendung des Schildes 8.2.2. Schild 3.27 kann in Verbindung mit Markierung 1.4 und Schild 3.28 – mit Markierung 1.10 verwendet werden, wobei der Erfassungsbereich der Schilder durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.
Die Schilder 3.10, 3.27 – 3.30 gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie angebracht sind.

Notwendige Zeichen


4.1.1
„Geradeausfahren“


4.1.2
„Nach rechts bewegen“


4.1.3
„Nach links bewegen“


4.1.4
„Gerade oder rechts bewegen“


4.1.5
„Geradeaus oder nach links bewegen“


4.1.6
„Nach rechts oder links bewegen“

Das Fahren ist nur in den auf den Schildern angegebenen Richtungen gestattet
Pfeile. Schilder, die Linksabbiegen erlauben, erlauben auch Kehrtwenden.
(Es können die Schilder 4.1.1 - 4.1.6 mit Pfeilkonfigurationen verwendet werden,
entsprechend den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung).
Die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gelten nicht
für Streckenfahrzeuge.
Es gelten die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6
an der Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen ein Schild steht.
Die Wirkung des am Anfang des Straßenabschnitts angebrachten Schildes 4.1.1 ist
erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht
Biegen Sie rechts in Innenhöfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche ab.

"Kreisverkehr"
Eine Bewegung in die durch die Pfeile angegebene Richtung ist zulässig.

„Fahrradweg“
Es sind nur Fahrräder erlaubt
und Mopeds. Auf dem Radweg können sie
Auch Fußgänger können sich fortbewegen (sofern keine vorhanden sind).
Gehweg oder Gehweg).

"Fußweg"
Nur Fußgänger dürfen sich bewegen.

"Minimaldrehzahl"
Das Fahren ist nur mit der angegebenen Fahrerlaubnis gestattet
oder höhere Geschwindigkeit (km/h).

„Ende der Sperrzone
Mindestgeschwindigkeit“

Hinweise auf Sonderregelungen

Durch Sonderregelungsschilder werden bestimmte Verkehrsarten eingeführt oder aufgehoben.

"Autobahn"
Straße, auf der die Anforderungen gelten
Regeln Verkehr Russische Föderation,
auf Autobahnen.

„Das Ende der Autobahn“

„Straße für Autos“
Eine Straße, die nur für Autos, Busse und Motorräder bestimmt ist.

„Das Ende der Straße für Autos“

"Einbahnstraße"

„Das Ende der Einbahnstraße
Bewegung"

„Einfahrt in eine Einbahnstraße“
Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn

„Rückwärtsbewegung“

Der Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem auf einem oder mehreren Straßenabschnitten gelegen ist
mehrere Fahrspuren in Fahrtrichtung möglich
ins Gegenteil ändern.

„Das Ende der Rückwärtsbewegung“

„Einfahrt in eine Straße mit Rückwärtsverkehr“

„Straße mit einer Fahrspur für die Route
Fahrzeug"

Die Straße, auf der der Verkehr verläuft
Fahrzeuge durchgeführt wird
auf einer speziell zugewiesenen Spur
gegenüber dem allgemeinen Fahrzeugstrom.

"Ende der Straße
mit Fahrspur
Fahrzeug"

„Auf der Straße
mit Fahrspur
Fahrzeug"

„Spur für Linienbusse“
Fahrzeug"

Die Straße, auf der Verkehr ist
Streckenfahrzeuge
nach einem speziell zugeteilten Auftrag durchgeführt
Spur in Richtung des allgemeinen Flusses
Fahrzeug.

Das Schild gilt für die Fahrspur
über dem es sich befindet. Die Wirkung des Zeichens
rechts der Straße angebracht,
erstreckt sich auf die rechte Spur.


Anzahl der Fahrspuren und erlaubte Richtungen
Bewegungen auf jedem von ihnen.

„Anfahrtsbeschreibung nach Spur“
Zulässige Wegbeschreibungen
Spurbewegung.

Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die das Abbiegen nach links von der Spur ganz links erlauben,
Auch Kehrtwendungen von dieser Fahrspur sind zulässig.
Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge.
Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Anweisungen geben.

„Anfang des Streifens“
Beginn einer zusätzlichen Spur auf dem Anstieg
oder Bremsspuren.
Wenn auf dem davor angebrachten Schild
zusätzlicher Streifen, abgebildet
Schild 4.7 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“,
dann der Fahrer des Fahrzeugs wer
kann sich nicht weiter auf der Hauptstraße fortbewegen
Fahrspur mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit oder höher,
muss die Spur wechseln.

„Anfang des Streifens“
Der Beginn des Mittelteils
dreispurige Straße vorgesehen

„Ende des Strips“
Ende der zusätzlichen Fahrspur am Anstieg
oder Beschleunigungsspuren.

„Ende des Strips“
Ende des Mittelstreifens
auf einer dreispurigen Straße vorgesehen
sich in eine bestimmte Richtung bewegen.

„Fahrspurrichtung“

„Anzahl der Fahrspuren“
Gibt die Anzahl der Spuren und Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der auf den Pfeilen angebrachten Schilder einzuhalten.

Wenn das Schild 5.15.7 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen können Schilder 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.

„Raum für eine Kehrtwende“
Linksabbiegen ist verboten.

„Wendezone“

Linksabbiegen ist verboten.

„Standort der Bushaltestelle
und (oder) Obus“

„Straßenbahnhaltestelle“

„Taxiparkplatz“

"Fußgängerübergang"
Wenn an der Kreuzung keine Markierung 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden ist, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Fahrbahn am nahen Rand der Kreuzung relativ zu entgegenkommenden Fahrzeugen und das Zeichen 5.19.2 links angebracht der Straße am anderen Rand der Kreuzung.

5.20„Künstlicher Buckel“
Zeigt die Grenzen einer künstlichen Rauheit an.
Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze des künstlichen Hügels im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.

„Wohnsektor“
Gebiet, in dem sie tätig sind

Verkehrsregeln in Wohngebieten.

„Das Ende der Wohngegend“

„Der Beginn einer Siedlung“

in dem die Anforderungen der Regeln gelten,
Festlegung der Bewegungsreihenfolge
in besiedelten Gebieten.

„Das Ende einer Siedlung“
Der Ort, von dem aus auf dieser Straße
die Anforderungen der Regeln ungültig werden,
Festlegung der Bewegungsreihenfolge
in besiedelten Gebieten.

„Der Beginn einer Siedlung“
Name und Beginn der Siedlung,
in denen sie auf dieser Straße nicht verkehren
Anforderungen der Regeln zur Festlegung
Verkehrsordnung in besiedelten Gebieten.

„Das Ende einer Siedlung“
Das Ende der Siedlung
gekennzeichnet durch Zeichen 5.24.

„Parkverbotszone“

(Straßenabschnitt), auf dem das Parken verboten ist.

„Ende der Parkverbotszone“

„Geregelte Parkzone“
Der Ort, an dem das Territorium beginnt
(Straßenabschnitt), auf dem das Parken gestattet ist
und wird durch Schilder und Markierungen geregelt.

„Ende der geregelten Parkzone“

„Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“
Der Ort, an dem das Territorium beginnt
(Straßenabschnitt), auf dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.

„Ende der Sperrzone
maximale Geschwindigkeit"

"Fußgängerzone"
Der Ort, an dem das Territorium beginnt
(Straßenabschnitt), auf dem es erlaubt ist
Nur Fußgängerverkehr.

„Ende der Fußgängerzone“



Auf den Schildern 5.20.1, 5.20.2, 5.21.1 und 5.21.2, die außerhalb eines besiedelten Gebiets angebracht sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass der Verkehr zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt über eine Autobahn oder ein anderes Gebiet erfolgt Straße. Auf den in einem besiedelten Gebiet angebrachten Schildern 5.20.1, 5.20.2, 5.21.1 und 5.21.2 bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets eine Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt erfolgt. entlang einer Autobahn oder einer anderen Straße; Ein weißer Hintergrund bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.

Hinweisschilder

Hinweisschilder informieren über die Lage von Siedlungen und anderen Objekten,
sowie über etablierte oder empfohlene Fahrmodi.

„Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen“
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt
Verkehrsregeln der Russischen Föderation.

Empfohlene Geschwindigkeit
auf diesem Straßenabschnitt. Schilderbereich
erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung,
und wenn das Zeichen 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen verwendet wird, ist es bestimmt
die Länge des Gefahrenbereichs.

„Raum für eine Kehrtwende“
Linksabbiegen ist verboten.

„Wendezone“

Länge der Wendezone.
Linksabbiegen ist verboten.

"Parkplatz"

„Nothaltestreifen“

Nothaltestreifen bei steilem Abstieg.

"Fußgängerübergang"
Wenn am Übergang keine Markierungen 1.14.1 - 1.14.3 vorhanden sind, wird das Zeichen 6.16.2 angebracht
rechts der Straße an der nächstgelegenen Kreuzungsgrenze und das Schild 6.16.1 befindet sich links
von der Straße am anderen Ende der Kreuzung.

„Unterirdischer Fußgängerüberweg“

„Oberirdischer Fußgängerüberweg“


6.9.1

"Sackgasse"
Eine Straße ohne Durchgang.

6.9.1 „Vorlaufrichtungsanzeige“,
6.9.2 „Vorlaufrichtungsanzeige“.
Wegbeschreibung zu den auf dem Schild angegebenen Wegbeschreibungen
Siedlungen und andere Objekte. Die Schilder können Abbildungen des Schildes 6.14.1, Autobahnsymbole, Flughafensymbole und andere Piktogramme enthalten. Das Schild 6.9.1 kann Bilder anderer Schilder enthalten, die über Verkehrsmuster informieren. Am unteren Rand des Zeichens 6.9.1 ist die Entfernung von der Stelle, an der das Zeichen angebracht ist, bis zur Kreuzung oder dem Beginn des Verzögerungsstreifens angegeben.

Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung einer Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 – 3.15 angebracht ist.

"Verkehrsmuster"
Fahrroute bei Verbot
am Scheideweg einzelner Manöver
oder erlaubte Bewegungsrichtungen
an einer schwierigen Kreuzung.


6.10.1

"Fahrtrichtungsanzeiger"
Wegbeschreibungen zu Routenpunkten. Schilder können darauf hinweisen
Entfernung zum darauf markierten Objekt (km), aufgezeichnet
Symbole für Autobahnen, Flughäfen, Sport und andere Piktogramme.

"Objektname"
Name eines anderen Objekts,
als ein besiedeltes Gebiet (Fluss,
See, Pass, interessanter Ort
und dergleichen).

„Entfernungsanzeige“
Entfernung zu besiedelten Gebieten (km),
entlang der Strecke gelegen.


6.13

6.14.1

6.14.2

„Kilometerschild“
Distanz zum Start
oder das Ende der Straße (km).

„Routing-Nummer“
Der Straße zugewiesene Nummer
(Route).

„Routing-Nummer“
Straßennummer und Richtung
(Route).

„Verkehrsrichtung für LKW“
Empfohlene Fahrtrichtung für Lastkraftwagen, Traktoren und selbstfahrende Fahrzeuge, wenn deren Bewegung in eine der Richtungen an der Kreuzung verboten ist.

„Haltelinie“
Ort, an dem Fahrzeuge anhalten, wenn es verboten ist
Ampelsignal (Verkehrsleitersignal).

„Umleitungsdiagramm“
Eine Route zur Umgehung eines Straßenabschnitts, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

„Vorläufiger Hinweis zum Spurwechsel auf eine andere Fahrbahn“
Richtung zur Umfahrung eines für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts
auf einer Straße mit Mittel- oder Fahrtrichtung
auf die richtige Fahrbahn zurückkehren.

Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die außerhalb eines besiedelten Gebiets angebracht sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass der Verkehr zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt entlang einer Autobahn oder einem anderen Ort erfolgt Straße. Auf den in einem besiedelten Gebiet angebrachten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 bedeuten Einfügungen mit grünem oder blauem Hintergrund, dass die Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet oder Objekt nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets entsprechend durchgeführt wird je nach Autobahn oder sonstiger Straße; Der weiße Hintergrund des Schildes bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.

Dienstleistungsmarken

Serviceschilder informieren über die Lage der jeweiligen Einrichtungen.

"Erste-Hilfe-Station"

"Krankenhaus"

"Tankstelle"

"Technischer Service Autos"

"Autowäsche"

"Telefon"

„Verpflegungsstation“

"Trinkwasser"

„Hotel oder Motel“

"Camping"

"Ruheplatz"

„Straßenpatrouillenposten“

"Polizei"

„Internationale Kontrollstelle für den Straßentransport“

„Empfangsbereich des Radiosenders,
Übermittlung von Verkehrsinformationen“

Ein Straßenabschnitt, auf dem Radiosender auf der auf dem Schild angegebenen Frequenz empfangen werden.

„Funkkommunikationszone mit Rettungsdiensten“

Ein Straßenabschnitt, auf dem im zivilen 27-MHz-Band ein Funkkommunikationssystem mit Rettungsdiensten betrieben wird.

„Pool oder Strand“

"Toilette"

Zusätzliche Hinweisschilder (Schilder)

Zeichen Weitere Informationen(Schilder) verdeutlichen oder begrenzen die Wirkung der Zeichen, mit denen sie verwendet werden.


8.1.1

8.1.2

8.1.3

8.1.4

„Entfernung zum Objekt“

8.1.1 - Der Abstand vom Schild bis zum Beginn des gefährlichen Abschnitts wird angegeben.
Ort der Einführung der entsprechenden Beschränkung oder
ein bestimmtes Objekt (Ort) lokalisiert
in Fahrtrichtung voraus.
8.1.2 - Gibt den Abstand vom Zeichen 2.4 zur Kreuzung im Fall an
wenn kurz vor der Kreuzung
das Vorzeichen ist auf 2,5 gesetzt.
8.1.3-8.1.4 - Gibt den Abstand zu einem seitlich befindlichen Objekt an
von der Straße.

8.2.1

8.2.2

8.2.3

8.2.4

8.2.5

8.2.6

"Bereich"

8.2.1 - Gibt die Länge des gefährlichen Straßenabschnitts an,
mit Warnschildern gekennzeichnet,
oder Verbotsbereich und
Informations- und Wegweiser.
8.2.2 - gibt den Abdeckungsbereich der Verbotszeichen 3.27-3.30 an
8.2.3 - zeigt das Ende des Abdeckungsbereichs der Zeichen 3.27-3.30 an
8.2.4 – informiert die Fahrer darüber, dass sie sich in der Zone befinden
Aktionen der Zeichen 3.27-3.30
8.2.5-8.2.6 - Geben Sie die Richtung und den Abdeckungsbereich der Zeichen 3.27-3.30 an
Das Anhalten oder Parken entlang einer Straße ist verboten
die Seiten des Platzes, die Fassade des Gebäudes und dergleichen.

8.3.1

8.3.2

8.3.3

„Aktionsanweisungen“

Geben Sie die Wirkungsrichtung der vor der Kreuzung angebrachten Schilder an
oder Bewegungsrichtungen zu bestimmten Objekten,
direkt an der Straße gelegen.

8.4.1

8.4.2

8.4.3

8.4.4

8.4.5

8.4.6

8.4.7

8.4.8

"Fahrzeugtyp"

Geben Sie den Fahrzeugtyp an, für den das Schild gilt.
Tabelle 8.4.1 gilt das Zeichen für Lastkraftwagen, einschließlich
mit Anhänger, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Schild 8.4.3 - auf
Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit einer zulässigen Höchstgrenze
bis 3,5 Tonnen Gewicht, Kennzeichen 8.4.8 – für ausgerüstete Fahrzeuge
Erkennungszeichen „Gefahrgut“.

8.5.1 Zeigt die Wochentage während der „Methode zum Parken eines Fahrzeugs“ an. 8.6.1 – Zeigt an, dass alle Fahrzeuge geparkt werden müssen
auf der Fahrbahn entlang des Gehwegs
8.6.2-8.6.9 - Geben Sie die Einstellungsmethode an Personenkraftwagen und Motorräder
auf einem Bürgersteigparkplatz.

„Parken bei laufendem Motor“

Zeigt an, dass es sich um einen ausgewiesenen Parkplatz handelt
Schild 5.15, Parken ist erlaubt
Nur Fahrzeuge
bei nicht laufendem Motor.

„Kostenpflichtige Dienste“

Zeigt an, dass Dienste bereitgestellt werden
nur Barzahlung.

„Dauerbegrenzung stoppen“

Gibt die maximale Dauer an
das Fahrzeug geparkt ist,
gekennzeichnet durch Schild 5.15.

„Platz für Autoinspektion“

Zeigt an, dass auf der Website angegeben ist
Schild 5.15 oder 6.11, es gibt eine Überführung
oder Inspektionsgraben.

„Einschränkung des Zulässigen
maximales Gewicht"

Zeigt an, dass das Zeichen zutrifft
Nur für Fahrzeuge mit Genehmigung
Höchstgewicht mehr als angegeben
auf dem Schild.

„Gefährlicher Straßenrand“

Warnt davor, dass es gefährlich ist, an den Straßenrand zu gehen
im Zusammenhang mit daran durchgeführten Reparaturen
funktioniert Wird mit dem Zeichen 1.23 verwendet.

„Hauptstraßenrichtung“

Gibt die Richtung der Hauptstraße an
am Scheideweg.

"Fahrbahn"

Gibt die durch das Schild abgedeckte Fahrspur an
oder eine Ampel.

„Blinde Fußgänger“

Zeigt an, dass es sich um einen Fußgängerüberweg handelt
von Blinden genutzt.
Anwendbar mit den Zeichen 1.20, 5.16.1,
5.16.2 und Ampeln.

„Nassbeschichtung“

Zeigt die Aktion des Zeichens an
erstreckt sich über einen bestimmten Zeitraum
wenn die Fahrbahn nass ist.

"Deaktiviert"

Zeigt an, dass die Wirkung von Zeichen 5.15
Gilt nur für motorisierte Kinderwagen

Erkennungszeichen „Behinderte“.

„Außer für Behinderte“

Zeigt die Wirkung der Zeichen an
gilt nicht für motorisierte Kinderwagen
und Autos, in denen sie installiert sind
Erkennungszeichen „Behinderte“.

„Gefahrgutklasse“

Gibt die Nummer der Gefahrgutklasse(n) gemäß GOST 19433-88 an.

8.20.1, 8.20.2 „Fahrzeug-Drehgestelltyp“
Wird mit Zeichen 3.12 verwendet. Geben Sie die Anzahl der benachbarten Achsen des Fahrzeugs an, für die jeweils die auf dem Schild angegebene Masse die maximal zulässige Masse ist.

8.21.1 - 8.21.3 „Art des Streckenfahrzeugs“
Wird mit Schild 6.4 verwendet. Sie zeigen an, wo Fahrzeuge an U-Bahn-Stationen, Bus- (Trolleybus-) oder Straßenbahnhaltestellen geparkt sind, wo ein Umsteigen in das entsprechende Verkehrsmittel möglich ist.

8.22.1 - 8.22.3 „Hindernis“
Sie zeigen das Hindernis und die Richtung an, in der es vermieden werden muss. Wird mit den Schildern 4.2.1 – 4.2.3 verwendet.

Die Schilder werden direkt unter dem Schild platziert, mit dem sie verwendet werden. Die Schilder 8.2.2 – 8.2.4, 8.13 werden, wenn sich die Schilder über der Fahrbahn, dem Seitenstreifen oder dem Gehweg befinden, an der Seite des Schildes angebracht.
In Fällen, in denen sich die Bedeutungen temporärer Verkehrsschilder (auf einem tragbaren Ständer) und stationärer Schilder widersprechen, müssen sich die Fahrer an den temporären Schildern orientieren.
Notiz. In Betrieb befindliche Schilder gemäß GOST 10807-78 behalten ihre Gültigkeit, bis sie ersetzt werden in der vorgeschriebenen Weise für Schilder gemäß GOST R 52290-2004.

Horizontale Markierung


Horizontale Markierungen können dauerhaft oder vorübergehend sein. Permanente Markierungen sind weiß, mit Ausnahme der Linien 1.4, 1.10 und 1.17 gelb; temporäre Markierungen sind orange.






Horizontale Markierungen (Linien, Pfeile, Aufschriften und andere Markierungen auf der Fahrbahn) legen bestimmte Bewegungsarten und -reihenfolgen fest.
Horizontale Markierungen können dauerhaft oder vorübergehend sein. Permanente Markierungen sind weiß, mit Ausnahme der Linien 1.4, 1.10 und 1.17 gelb, temporäre Markierungen sind orange

Horizontale Markierungen:
1.1 <*>- trennt die Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen und markiert die Grenzen der Fahrspuren an gefährlichen Stellen auf den Straßen; gibt die Grenzen der Fahrbahn an, zu denen das Betreten verboten ist; markiert die Grenzen von Fahrzeugparkplätzen;

<*>Die Markierungsnummerierung entspricht GOST R 5125 6-99.

1.2.1 (durchgezogene Linie) – zeigt den Fahrbahnrand an;

1.2.2 (gestrichelte Linie, die Länge der Striche ist 2-mal kürzer als die Abstände zwischen ihnen) – zeigt den Fahrbahnrand auf zweispurigen Straßen an;

1.3 - trennt die Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen auf Straßen mit vier oder mehr Fahrspuren;

1.4 - weist auf Orte hin, an denen das Anhalten verboten ist. Es wird allein oder in Kombination mit dem Zeichen 3.27 verwendet und am Fahrbahnrand oder entlang der Bordsteinkante angebracht;

1.5 - trennt die Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen auf Straßen mit zwei oder drei Fahrspuren; zeigt die Grenzen von Fahrspuren an, wenn zwei oder mehr Fahrspuren für den Verkehr in die gleiche Richtung vorgesehen sind;

1.6 (Annäherungslinie – eine gestrichelte Linie, bei der die Länge der Striche dreimal größer ist als die Abstände zwischen ihnen) – warnt vor der Annäherung an die Markierungen 1.1 oder 1.11, die Verkehrsströme in entgegengesetzte oder ähnliche Richtungen trennen;

1.7 (gestrichelte Linie mit kurzen Strichen und gleichen Abständen) – zeigt Fahrspuren innerhalb der Kreuzung an;

1.8 (breite gestrichelte Linie) – markiert die Grenze zwischen der Beschleunigungs- oder Verzögerungsspur und der Hauptspur der Fahrbahn (an Kreuzungen, Straßenübergängen). verschiedene Level, im Bereich von Bushaltestellen etc.);

1.9 - gibt die Grenzen der Fahrspuren an, auf denen die Rückwärtsregelung durchgeführt wird; trennt Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen (bei ausgeschalteter Rückwärtsampel) auf Straßen, auf denen Rückwärtsfahrt durchgeführt wird;

1.10 - weist auf Orte hin, an denen das Parken verboten ist. Es wird allein oder in Kombination mit dem Schild 3.28 verwendet und am Fahrbahnrand oder entlang der Bordsteinkante angebracht;

1.11 - trennt Verkehrsströme entgegengesetzter oder ähnlicher Richtung auf Straßenabschnitten, auf denen ein Spurwechsel nur von einer Spur aus zulässig ist; bezeichnet Orte zum Wenden, Ein- und Ausparken und dergleichen, an denen der Verkehr nur in eine Richtung erlaubt ist;

1.12 (Haltelinie) – zeigt die Stelle an, an der der Fahrer anhalten muss, wenn ein 2,5-Schild oder ein Verbotsampelsignal vorhanden ist (Verkehrsleiter);

1.13 - zeigt die Stelle an, an der der Fahrer gegebenenfalls anhalten muss, um Fahrzeugen, die sich auf der überquerten Straße bewegen, Vorfahrt zu gewähren;

1.14.1, 1.14.2 (Zebra)- bezeichnet einen Fußgängerüberweg; Markierungspfeile 1.14.2 geben die Bewegungsrichtung von Fußgängern an;

1.15 - gibt die Stelle an, an der der Radweg die Fahrbahn kreuzt;

1.16.1 - 1.16.3 - bezeichnet Leitinseln an Stellen, an denen sich Verkehrsströme trennen oder vereinen;

1.17 - gibt die Haltestellen der Linienfahrzeuge und Taxistände an;

1.18 - gibt die an der Kreuzung zulässigen Fahrspurrichtungen an. Wird allein oder in Kombination mit den Zeichen 5.15.1, 5.15.2 verwendet; Es werden Markierungen mit dem Bild einer Sackgasse angebracht, um darauf hinzuweisen, dass das Abbiegen auf die nächstgelegene Fahrbahn verboten ist. Markierungen, die ein Linksabbiegen von der Spur ganz links erlauben, gestatten auch eine Kehrtwende;

1.19 - warnt vor der Annäherung an eine Verengung der Fahrbahn (ein Abschnitt, in dem die Anzahl der Fahrspuren in einer bestimmten Richtung verringert ist) oder vor der Markierung der Linien 1.1 oder 1.11, die den Verkehr in entgegengesetzte Richtungen trennen. Im ersten Fall kann die Markierung 1.19 in Kombination mit den Zeichen 20.1 - 1.20.3 verwendet werden;

1.20 - warnt vor der Annäherung an Markierung 1.13;

1.21 (Schild „STOP“) – warnt vor der Annäherung an die Markierung 1.12, wenn es in Kombination mit dem Schild 2.5 verwendet wird;

1.22 - gibt die Nummer der Straße (Route) an;

1.23 - bezeichnet eine Sonderspur für Streckenfahrzeuge;

1.24.1 - 1.24.3 - dupliziert die entsprechenden Verkehrszeichen und wird in Verbindung mit ihnen verwendet;

1.25 - bezeichnet eine künstliche Unebenheit auf der Fahrbahn.
(Absatz eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Januar 2001 N 67)

Das Überqueren der Linien 1.1, 1.2.1 und 1.3 ist verboten.
Die Linie 1.2.1 darf überquert werden, um ein Fahrzeug am Straßenrand und beim Verlassen an Stellen anzuhalten, an denen das Halten oder Parken gestattet ist.
Die Linien 1.2.2, 1.5 – 1.8 dürfen von jeder Seite überquert werden.
Die Linie 1.9 darf bei fehlenden oder ausgeschalteten Wendeampeln überquert werden, wenn sie sich rechts vom Fahrer befindet; Beim Rückwärtsfahren sind Ampeln eingeschaltet – auf jeder Seite, wenn sie Fahrspuren trennt, auf denen der Verkehr in eine Richtung erlaubt ist. Bei ausgeschalteter Rückfahrampel muss der Fahrer ab der Markierungslinie 1.9 unverzüglich die Spur nach rechts wechseln.
Die Linie 1.9, die den Verkehr in entgegengesetzte Richtungen trennt, darf bei ausgeschalteter Wendeampel nicht überquert werden.
Die Linie 1.11 darf sowohl von der unterbrochenen als auch von der festen Seite überquert werden, jedoch nur nach Abschluss des Überholvorgangs oder der Umleitung.
In Fällen, in denen sich die Bedeutungen der an einem tragbaren Pfosten angebrachten provisorischen Verkehrszeichen und der Markierungslinien widersprechen, müssen sich die Fahrer an den Zeichen orientieren. In Fällen, in denen temporäre Markierungslinien und permanente Markierungslinien im Widerspruch zueinander stehen, müssen sich die Fahrer an den temporären Markierungslinien orientieren.

Vertikale Markierung





Vertikale Markierungen in Form einer Kombination aus schwarzen und weißen Streifen auf Straßenbauwerken und Elementen der Straßenausrüstung zeigen deren Ausmaße an und dienen der visuellen Orientierung.

Vertikales Layout:

2.1.1 - 2.1.3 - Elemente von Straßenbauwerken (Brückenstützen, Überführungen, Endteile von Brüstungen usw.) kennzeichnen, wenn diese Elemente eine Gefahr für fahrende Fahrzeuge darstellen;

2.2 - bezeichnet die Unterkante der Spannweite von Tunneln, Brücken und Überführungen;

2.3 - bezeichnet runde Poller, die auf Mittelstreifen oder Verkehrsinseln installiert sind;

2.4 - bezeichnet Führungspfosten, Nuten, Zaunstützen usw.;

2.5 - bezeichnet die Seitenflächen von Straßenzäunen an Kurven mit kleinem Radius, steilen Hängen und anderen gefährlichen Bereichen;

2.6 - bezeichnet die Seitenflächen von Straßenzäunen in anderen Bereichen;

2.7 - kennzeichnet Bordsteine ​​in Gefahrenbereichen und erhöhte Verkehrsinseln.

Diese Ausgabe der Verkehrsschilder ist möglicherweise veraltet!

Jedes Unternehmen oder Unternehmen, jedes Gelände beginnt mit einem Schild. Schon beim ersten Kennenlernen eines Unternehmens unterstreicht ein Schild an der Tür einer Institution oder eines Büros dessen Image und Prestige und hilft Ihnen einfach bei der Orientierung.
Zusätzlich zur Informationsfunktion, Plaketten und Schilder kann zu einem wirksamen Werbemittel und unverwechselbaren Element werden Unternehmensidentität Firmen.
Es gibt folgende Arten von Schildern: Hinweisschilder, Namensschilder, Hinweisschilder, Fassadenschilder, Schilder.
Viele Menschen beginnen mit der Suche nach einem Hersteller, indem sie im Internet nach folgenden Suchanfragen suchen:
Schilder, Herstellung von Schildern, ganzen Türschildern, Kaufschildern, Kaufschildern, Türschildern usw.
Aber nur wenige Leute stellen die Frage: Handelt es sich um einen Hersteller oder einen Zwischenhändler, der überhaupt keine Ausrüstung hat und Ihnen Produkte dreimal so teuer verkauft?

Material und Arten von Schildern

Es gibt zwei Hauptmaterialien, aus denen Schilder hergestellt werden: Kunststoff und Metall.

Kunststoffschilder

Kunststoffschilder können durch Lasergravur auf Kunststoff hergestellt werden, der aus zwei verschiedenfarbigen Schichten besteht – einer dünnen Deckschicht und einer dicken Basisschicht. In diesem Fall sind nur zwei Farben möglich, wenn Sie aber mehr als 2 Farben haben, dann bieten wir das direkte UV-Druckverfahren an (mehr dazu erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite).
Herstellung von Schildern aus Kunststoff geschieht wie folgt:
Der Laser brennt die oberste Schicht aus, bis die untere Hauptfarbschicht zum Vorschein kommt. Dies ist sehr schnell und kostengünstig, wenn Ihr Layout nicht mehr als 2 Farben enthält.
Die Dicke von 2-Schicht-Kunststoff kann sein 1,5 mm für Innenräume Und 3 mm für den Außenbereich. Die Oberfläche aus 3 mm dickem Kunststoff ist mit einer Schutzschicht überzogen, die der Stadtatmosphäre standhält.
Die beliebtesten Plattengrößen: - 500 x 400 mm, 400 x 300 mm, 300 x 300 mm, 300 x 200 mm, 300 x 150 mm, 300 x 100 mm, 200 x 100 mm, 150 x 100 mm, 200 x 50 mm, Standardgröße Hinweisschilder 150 x 150 mm.
Die Größe der Produkte kann beliebig sein, jedoch nicht größer maximale Abmessungen- 600 x 450 mm.
Montagemethoden: Schilder werden mit speziellem, hochfestem Klebeband, mit Haltern oder Dübeln an der Wand oder Tür befestigt.

Ein großer Kunststoffhersteller, Rowmark (USA), liefert etwa 300 Kunststoffarten für die Laser- und mechanische Gravur. Um die Auswahl zu erleichtern, sind alle zu gravierenden Materialien in Serien unterteilt, die ihre eigenen Farben, Dicken und physikalischen Eigenschaften haben.
Im Gegensatz zu billigen 2-Schicht-Kunststoffen verfügt Rowmark-Kunststoff über eine hervorragende Qualität, eine große Farbauswahl und eine gute Verschleißfestigkeit.
Sehen Sie sich Materialien zur Herstellung von Platten aus zweischichtigem Kunststoff an - Muster von zweischichtigem Kunststoff zum Gravieren.

Ritualtafeln

Rituelle Namensschilder enthalten Informationen über die im Grab Bestatteten.
Wir stellen solche Schilder mithilfe der Gravurtechnik her, sie sind alle langlebig und müssen nicht erneuert werden; es ist möglich, dekorative und religiöse Elemente, Rahmen, Fotografien und Bilder hinzuzufügen.
Bitte beachten Sie, dass fertige Produkte nur in zwei Farben erhältlich sind – der Hintergrund ist eine Farbe, der Text eine andere, zum Beispiel der Hintergrund ist Gold, die Aufschriften und das Design sind schwarz. Nachfolgend finden Sie die beliebtesten Kunststofffarben.

Der Kunststoff ist metallisiert und sieht aus wie Metall, ist aber ein sehr praktisches Material, verformt sich nicht und hält der Einwirkung von ultravioletter Strahlung und den äußeren Wetterbedingungen Russlands (Frost, Hitze, Regen) stand. Die hergestellte Ritualtafel verliert ihr ursprüngliches Aussehen nicht: Das Bild wird nicht abgewaschen oder gelöscht, da es tief in den Kunststoff eingebettet ist. Es wird nicht gestohlen, da es nicht aus Metall ist. Die beliebtesten Produkte sind die Größen 30 x 20 cm und 30 x 15 cm, sie können jedoch individuell angepasst werden. Die Kosten für die Herstellung von Ritualtafeln hängen von der belegten Fläche ab. Das Vorhandensein eines Rahmens um den Umfang erhöht die Kosten des Schildes um 50 %. Es gibt auch eine dringende Produktion innerhalb von 2 Stunden nach Genehmigung des Layouts (überprüfen Sie die Möglichkeit mit den Managern und hängt von der Ausrüstungsauslastung ab). Wenn Sie Löcher zur Befestigung benötigen, geben Sie bitte die Größe der Löcher an oder bohren Sie diese selbst mit einem normalen Bohrer.

Metallschilder

Messingplatte- die beliebteste Art von Metallschildern, hat eine polierte Oberfläche und polierte Fasen.
Die Messingplatte ist aus poliertem Messing, hergestellt in Deutschland.
Hat eine polierte Oberfläche und polierte Fasen. Die Dicke der Platte beträgt 3 mm.
Das Motiv und der Text sind tief eingraviert und das Relief ist mit schwarzer oder farbiger Emaille gefüllt.
Das Bild/der Text wird durch Ätzen oder mechanisches Gravieren hergestellt, wobei das Relief mit schwarzer oder farbiger Emaille gefüllt wird.
Die Messingplatte wird von uns aus poliertem Messing hergestellt, hergestellt in Deutschland.

Unterscheidungsmerkmale Messingplatten:

  • Spiegeldiamantpolieren.
  • Ideale ebene Fläche.
  • Tiefe Farbfüllung.
  • Zierfase hat eine polierte Oberfläche und polierte Fasen.

Die maximale Größe von Messingprodukten beträgt 500 x 450 mm. Am meisten Beliebte Schildergrößen(kann auf Anfrage abweichen):
500x400 mm, 400x300 mm, 300x200 mm, 300x150 mm, 300x100 mm, 150x100 mm, Sondergröße
Montagemethoden: Verwendung von doppelseitigem Klebeband, Schrauben mit Zierkopf oder Abstandshaltern. Die Schilder können mit schönen und hochwertigen Nielsen-Aluminiumrahmen in verschiedenen Farben eingerahmt werden.
Dauer ab 10 Tagen je nach Komplexität.

Äußere Schilder (Schilder) für Institutionen

Meistens werden Schilder bestellt, die denen auf dem abgebildeten Foto ähneln Regierungsbehörden Sie bestehen aus PVC im Format 60 x 80 cm, sind mit einem Nelson-Profil eingerahmt und verfügen über eine vandalensichere Außenseite aus Plexiglas.
Die Kosten für Schilder hängen stark von der Auflage oder der Stückzahl ab, zum Beispiel kostet ein ähnliches Schild für 1 Stück 4500 Rubel, und bei einer Menge von 10-15 Stück betragen die Kosten bereits 3000 - 3500 Rubel.
Die Herstellung von Kunststoffschildern aus Kunststoff nimmt viel weniger Zeit in Anspruch und ist kostengünstiger als die Herstellung von Schildern aus Messing oder anderen Metallen. Dieser Vorteil dieses Materials wird in Fällen genutzt, in denen eine dringende Bestellung zu einem günstigen Preis ausgeführt werden muss. Geringes Gewicht, einfach zu installieren, stoßfest Umfeld, ausdrucksstark und einprägsam – und das ist nur ein Teil der Vorteile dieser Art von Produkten.

Schilderhalterungen

Eine der Optionen ist der Anti-Vandalismus-Halter BULLET LUX, der für die Anbringung von Hinweisschildern im Abstand von der Wand konzipiert ist. Es besteht aus zwei Elementen: einem Gehäuse, das an der Wand befestigt wird, und einer Schraube, die das Schild an Ort und Stelle hält. Farbe Gold, Silber Set 4-tlg.

Mehrfarbige Platten, Vollfarbdruck auf jeder Oberfläche

Moderne Technologie, mit der Sie Vollfarbbilder auf jede Art von Oberfläche anbringen können, wie z. B. Glas, Spiegel, Plexiglas, Holz, Kunststoff, Schaumstoffkarton und gerollte Materialien. Dies ist insbesondere dann gefragt, wenn mehrere mehrfarbige Bilder in einem Produkt kombiniert werden müssen.
Als Hauptmaterial wird überwiegend PVC verwendet. Polymermaterial(Thermoplast). PVC weist eine hohe Beständigkeit gegen mechanische Beschädigungen auf und ist ein leicht entflammbares und selbstverlöschendes Material. Es ist beständig gegen Laugen, Säuren, Kalk sowie Witterungseinflüsse und für den Menschen absolut unbedenklich.
Vorteile:
Mit speziellen UV-härtenden Lacken wird ein Film gebildet, der anschließend fest auf dem Untergrund fixiert wird, d.h. Beim Drucken dringt die Tinte nicht in die Struktur des Materials ein, sondern härtet unter dem Einfluss von UV-Lampen sofort aus.
Beim Einsatz des UV-Drucks entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen schützenden Laminierfolie, was deutlich Kosten spart. Das auf die Oberfläche aufgetragene Bild ist in der Lage, die Helligkeit und Sättigung der Farben über einen längeren Zeitraum beizubehalten und hält hohen Betriebsbelastungen, Temperaturschwankungen und Wetterbedingungen wie Schnee, Regen oder Sonneneinstrahlung stand.
Wichtig ist auch, dass der UV-Druck im Vergleich zum herkömmlichen Druck völlig frei in jedem Innenraum eingesetzt werden kann, ohne befürchten zu müssen, dass schädliche Dämpfe entstehen.

Anforderungen an Layouts für den „Direkt-UF-Druck“

Unser Unternehmen produziert EIGENPRODUKTIONPlaketten und Schilder hohe Qualität aus Verschiedene Materialien: Metall, Kunststoff, Plexiglas.
Die Kostenberechnung erfolgt hauptsächlich auf Basis der Gesamtfläche des Produkts. Bei einem Rahmen aus 2-Schicht-Kunststoff erhöht sich der Preis um 50 %. Bei einem Rahmen aus Messing erhöht sich der Preis um 25 %.

Im Online-Shop können Sie die Herstellung von Schildern und Schildern sowie jegliche Gravuren auf Kunststoff bestellen.

Wir freuen uns, unseren Kunden einen neuen Service anbieten zu können - Herstellung von Schildern, Büroschildern und Schildern, die aus speziellem zweischichtigem Kunststoff mit einer Dicke von 1,5 mm oder 3 mm mittels Lasergravur hergestellt werden. Kunststoffe haben eine ausgeprägte metallische Farbe wie Gold, Silber, Bronze, Kupfer, Stahl, Nickel.

Schilder und Schilder aus diesem Kunststoff verblassen nicht und haben ein helles und ansehnliches Aussehen.
Die Technologie zum Aufbringen grafischer Informationen ist die Lasergravur, mit der Sie Informationen und Logos reproduzieren können hohe Genauigkeit. Schilder und Tafeln können Standardgrößen oder kundenspezifische Größen und Formen haben.

Die Befestigung des Schildes an einer Wand oder Tür ist sehr einfach – Sie müssen dazu Schrauben oder doppelseitiges Montageband verwenden. Es ist auch möglich, das Schild durch Formbefestigungen und dekorative Elemente mit etwas Abstand zur Wand zu befestigen.
Fassadenschilder bestehen aus Kunststoff für den Außenbereich, sind hart beschichtet und weisen eine hohe Beständigkeit gegen Abrieb, Korrosion, UV-Strahlung und Feuchtigkeit auf.

Nachfolgend sind die wichtigsten Kunststofffarben für die Herstellung von Schildern und Schildern aufgeführt:

Interne Büroschilder und Schilder.

Hergestellt werden Büroschilder, Schilder und Anzeiger dieser Serie aus zweischichtigem metallfarbenem Kunststoff für den Einsatz im Innen- oder Außenbereich, je nach Einsatzbedingungen. Die Dicke des Kunststoffs beträgt 1,5 mm. Die Schilder haben ein geringes Gewicht und können ohne Spezialwerkzeug einfach mit doppelseitigem Klebeband befestigt werden.

Der Preis für die Herstellung von Schildern beträgt 2,5 Rubel pro Quadratmeter Produkt. Zum Beispiel ein Schild 20 cm x 30 cm = 600 x 2,5 = 1500 Rubel.

Es werden Tafeln und Schilder angefertigt aus hochwertigem Zweischichtkunststoff für die Lasergravur von Rowmark (USA).

Um Schilder anzufertigen, müssen Sie ein Layout oder Informationen über die Größe und den Inhalt der Schilder bereitstellen. Layouts werden akzeptiert im elektronischen Format, oder telefonisch unter Angabe der Informationen und der Größe des Schildes. Die Designer unseres Unternehmens senden Ihnen ein fertiges Layout zur Genehmigung zu, und nach der Genehmigung der Bestellung senden wir Wir fertigen Schilder für Sie an innerhalb von 2-3 Stunden, je nach Geräteauslastung. Eilproduktion ohne zusätzliche Kosten möglich

Seit 15 Jahren entwickeln und produzieren wir für Russland und die Welt. Im Jahr 2019 wuchs das Team auf 75 Spezialisten und die Firmenfläche auf 1500 m2. Wir verbessern ständig Prozesse und expandieren.

1. Qualitätsmanagementsystem GOST R ISO 9001-2015.
2. Qualitätskontrolle jedes hergestellten Produkts.
3. Ersatz mangelhafter Ware ohne Beanstandung und Lieferung auf unsere Kosten.

Optimale Preise

Wir sind stets auf der Suche nach Möglichkeiten, die Kosten für Sie sowohl durch Technologie als auch durch Materialien zu senken. Dank wachsender Produktionsmengen halten wir die Preise seit 5 Jahren auf einem konstanten Niveau.

Alles aus einer Hand: Drucken und Beschichten, mechanische und Laserbearbeitung, Elektronik. Als Produktionsexperten helfen wir Ihnen, die richtige Wahl zur Lösung Ihrer Probleme zu treffen.

Die durchschnittliche Produktionszeit für 2019 beträgt 5 Tage. Wir versenden einen Teil der Charge im Voraus. Wir stecken bei höherer Gewalt nicht den Kopf in den Sand und sind bereit, Termine zu verkürzen. Lager mit Hunderten von Rohstoffen mit einem Gewicht von mehr als 10 Tonnen.

Wir entwickeln Strukturen, Elektronik, 3D-Modelle. Wir erstellen Prototypen, testen und verbessern fertige Produkte. Wir sind in der Lage, nicht standardmäßige Probleme zu lösen.

Unternehmen haben uns die Herstellung ihrer Produkte anvertraut

Arbeitstage – durchschnittliche Auftragsabwicklungszeit im Jahr 2019

Die Kunden sind mit der Qualität unserer Produkte zufrieden

Basierend auf den Ergebnissen wöchentlicher Umfragen.

unsere Kunden

Unsere Schilder werden von Millionen Menschen im ganzen Land gesehen.

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Lieferung von Schildern in ganz Russland, der GUS und der EAWU

Wir arbeiten mit allen Transportunternehmen zusammen.
Wir liefern an den Lieferort oder an die Tür.
Versand kostenfrei an die IML TC-Ausgabestellen in Moskau und St. Petersburg.


Wir verpacken die gelieferten Produkte sorgfältig Wir verwenden Pergament, Polystyrolschaum, Markenband,
Druckverschlüsse, Gummibänder und Luftpolsterfolie.

Typische Produktlieferzeiten*

  • Moskau und Region - 1-2 Tage
  • St. Petersburg - 1-3 Tage
  • Zentralrussland - 1-3 Tage
  • Ural, Sibirien und Fernost - ab 2 Tagen

* Überprüfen Sie die Fristen mit den Managern.

Anforderungen an Schilderlayouts

Wir arbeiten in CorelDraw (.cdr) in CMYK-Farben. Wenn Sie kein Layout haben, kein Problem, schicken Sie mir, was Sie haben. Denken Sie daran: Je genauer es vermittelt wird Aussehen Produkt, desto schneller können wir es herstellen.

Vektor

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Zusammenbruch

Wir arbeiten mit den Formaten CorelDraw, Adobe Illustrator, SolidWorks, Autodesk Inventor, Compass 3D, STEP und STP. Halten Sie den Text mit der mitgelieferten Schriftart bearbeitbar. Stellen Sie sicher, dass das Layout keine Textfehler enthält.
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Zeichnung

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Zusammenbruch

Geben Sie in der Zeichnung die Gesamtabmessungen des Produkts, die Abmessungen aller Elemente (Löcher, Aussparungen, Fasen, grafische Elemente) und deren Positionen an. Es ist wünschenswert, dass die Zeichnung den Anforderungen der ESKD entspricht.
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Scan

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Zusammenbruch

Wenn Sie eine Probe haben fertiges Produkt und es kann in einen Scanner gelegt und dann Scans gesendet werden. Scannt besseres Foto vermitteln die Maße und Farben des gewünschten Produktes. Führen Sie Scans mit einer Auflösung von 300 DPI durch.
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Foto

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Zusammenbruch

Versuchen Sie, ein hochauflösendes Foto so aufzunehmen, dass sich das Produkt in der Mitte des Rahmens und nicht seitlich befindet. Volles Gesicht. Wenn die Probe in den Scanner passt, senden Sie den Scan.
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Zeichnung

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Zusammenbruch

Zeichnen Sie, wie Sie Ihr zukünftiges Produkt sehen, geben Sie die Gesamtabmessungen, die gewünschte Schriftart und das Farbschema an, in dem es hergestellt werden soll.
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Arbeitsschritte

Was es bei der Bestellung von Schildern zu beachten gilt

Berücksichtigen Sie die Lebensdauer und die Betriebsbedingungen.

Alle Materialien und Anwendungsmethoden haben ihre eigene Lebensdauer. Nichts ist ewig und mit der Zeit wird jegliches Material zerstört. „Stressige“ Faktoren für Schilder: Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Wasser), UV-Strahlung, aggressive Stoffe (Säuren, Laugen).
Beispielsweise ist das Aufbringen einer Folie auf ein PVC-Schild eine der kostengünstigsten Möglichkeiten zur Herstellung von Schildern. Aber! Die Lebensdauer von Selbstklebefolien beträgt durchschnittlich bis zu 3 Jahre. Da es sich außerdem um eine Applikation handelt, ist die Folie mit der Oberfläche des Kunststoffs verklebt und nicht vor Vandalismus geschützt. Daher ist ein solches Schild eine ausgezeichnete temporäre Option, wenn es um die Straßenverhältnisse geht, und eignet sich für dauerhaft, wenn Sie ein Schild für Ihr Büro benötigen.
Betrachten wir eine andere Option, den UV-Druck auf einem Verbundwerkstoff. Der Verbund besteht aus einem Blechmaterial, Aluminium mit einer farbigen Polymerbeschichtung an den Rändern und Kunststoff in der Mitte. Dank dieses Designs ist es leicht und sehr langlebig und gleichzeitig kostengünstig. Der UV-Druck hat keine Angst vor Feuchtigkeit und Sonnenlicht, nur eine grobe Schleifwirkung kann ein solches Bild verderben. Daher ist ein Verbundschild eine ideale Lösung für preisgünstige Straßenschilder. Dies geschieht häufig bei der Herstellung von Warn- und Sicherheitsschildern.

Wenn Sie eine Zeichnung haben, stellen Sie diese zuerst zur Verfügung.

Wenn Sie spezielle Anforderungen haben, geben Sie diese zu Beginn des Gesprächs an. Je vollständiger die Liste der Anforderungen an das Zeichen ist, desto effektiver wird die Interaktion mit der Führungskraft sein.

Wenn Sie über ein Markenbuch verfügen, informieren Sie den Manager darüber bei der Materialauswahl

Die Farbe auf einen bestimmten, vorgegebenen Farbton zu bringen, ist eine separate Aufgabe der Produktion. Jedes Material hat seine eigene Textur und Farbe. Jede Druckmethode funktioniert in ihrem eigenen Farbschema. Pulverlacke werden beispielsweise in RAL-Farben geliefert. Wenn laut Brand Book die Farbe in Pantone angegeben ist und Sie möchten, dass die Platte mit Pulver lackiert wird, wird Ihnen der Manager sagen, dass es ein großer Erfolg ist, einen identischen Farbton in RAL zu finden.
Bei der Farbabstimmung können Sie jederzeit einen Farbtest machen. Damit können Sie den endgültigen Farbton festlegen und die zu bestellenden Geräteeinstellungen auswählen.

Planen Sie, Schilder im Voraus zu bestellen

Unser Unternehmen bietet eine dringende Produktionsmöglichkeit. Wenn Sie einen bestimmten Termin einhalten müssen, sind wir bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Schilder rechtzeitig herzustellen. Aber Sie müssen verstehen, dass in diesem Fall erstens die Anzahl der Optionen für Technologien und Materialien reduziert wird. Für jede Technologie benötigt der Produktionszyklus eine bestimmte Zeit, die nicht verkürzt werden kann. Zweitens ist der Preis für dringende Produktion höher. Und drittens: Wenn Muster benötigt werden, haben wir keine Zeit, diese anzufertigen.

Wenn Sie unter unseren Optionen kein Beispiel für ein Schild gefunden haben

Verbinden Sie einen Manager. Vielleicht haben wir etwas Ähnliches gemacht und der Manager wird Fotos von Beispielen senden. Wenn Sie es noch nicht getan haben, sind wir bereit zu experimentieren!

Verkehrszeichen, die 2018 auf den Straßen gelten:

1.1 „Bahnübergang mit Schranke.“

1.2 „Bahnübergang ohne Schranke.“

1.3.1 „Eingleisige Eisenbahn“.

1.3.2 „Mehrgleisige Eisenbahn“.

Bezeichnung eines Bahnübergangs ohne Schranke: 1.3.1 – mit einem Gleis, 1.3.2 – mit zwei oder mehr Gleisen.

1.4.1 - 1.4.6 „Annäherung an einen Bahnübergang.“ Zusätzliche Warnung vor Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb besiedelter Gebiete.

1.5 „Kreuzung mit einer Straßenbahnlinie.“

1.6 „Kreuzung gleichwertiger Straßen.“

1.7 „Kreisverkehr Kreuzung“.

1.8 „Ampelregelung“. Eine Kreuzung, ein Fußgängerüberweg oder ein Straßenabschnitt, an dem der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird.

1.9 „Zugbrücke“. Zugbrücke oder Fährüberfahrt.

1.10 „Abfahrt zur Böschung.“ Abfahrt zum Damm oder Ufer.

1.11.1, 1.11.2 „Gefährliche Wendung.“

Umrunden einer Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht: 1.11.1 – nach rechts, 1.11.2 – nach links.

1.12.1, 1.12.2 – „Gefährliche Kurven“.

Ein Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven: 1.12.1 – mit der ersten Rechtskurve, 1.12.2 – mit der ersten Linkskurve.

1.13 „Steiler Abstieg.“

1.14 „Steiler Anstieg.“

1.15 „Rutschige Straße.“ Ein Straßenabschnitt mit erhöhter Glätte der Fahrbahn.
1.16 „Unebene Straße“ Ein Straßenabschnitt, der Unebenheiten auf der Fahrbahn aufweist (Wellen, Schlaglöcher, unebene Kreuzungen mit Brücken usw.).

1.17 „Künstlicher Buckel“. Ein Straßenabschnitt mit künstlichen Hügeln, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzwingen.

1.18 „Kiesfreigabe“. Ein Straßenabschnitt, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern von Fahrzeugen herausgeschleudert werden können.

1.19 „Gefährlicher Straßenrand.“ Ein Straßenabschnitt, auf dem das Abbiegen am Straßenrand gefährlich ist.

1.20.1 - 1.20.3 „Verengung der Straße.“

Beidseitig verjüngt - 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.

1.21 „Gegenverkehr“. Der Beginn eines Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr.

1.22 „Fußgängerüberweg“. Fußgängerüberweg, gekennzeichnet mit den Schildern 5.19.1, 5.19.2 und (oder) den Markierungen 1.14.1 und 1.14.2.

1.23 „Kinder“. Ein Straßenabschnitt in der Nähe einer Kindereinrichtung (Schule, Gesundheitslager usw.), auf dessen Fahrbahn Kinder auftauchen können.

1.24 „Kreuzung mit einem Radweg.“
1.25 „Straßenarbeiten“.

1.26 „Viehtreiben“.

1.27 „Wilde Tiere“.

1.28 „Fallende Steine“. Ein Straßenabschnitt, auf dem Lawinen, Erdrutsche und Steinschlag möglich sind.

1,29 „Seitenwind“.

1.30 „Tiefflieger“.

1.31 „Tunnel“. Ein Tunnel, in dem es keine künstliche Beleuchtung gibt, oder ein Tunnel, in dem die Sicht auf das Eingangsportal eingeschränkt ist.

1.32 „Stau“. Ein Straßenabschnitt, auf dem es einen Stau gibt.

1.33 „Sonstige Gefahren.“ Ein Straßenabschnitt, der Gefahren birgt, die nicht durch andere Warnschilder gekennzeichnet sind.

1.34.1, 1.34.2 „Rotationsrichtung“. Bewegungsrichtung auf einer kurvigen Straße mit kleinem Radius und eingeschränkter Sicht. Richtung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.

1.34.3 „Drehrichtung“. Wegbeschreibung an einer T-Kreuzung oder Weggabelung. Wegbeschreibung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.

2. Prioritätszeichen

2.1 „Hauptstraße“. Eine Straße, auf der an nicht regulierten Kreuzungen Vorfahrt gewährt wird.

2.2 „Das Ende der Hauptstraße.“

2.3.1 „Kreuzung mit einer Nebenstraße.“

2.3.2 - 2.3.7 „Anbindung an eine Nebenstraße.“

Rechts angrenzend - 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.

2.4 „Geben Sie nach.“ Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich auf der zu überquerenden Straße und, sofern ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße bewegen.

2.5 „Fahren ohne Anhalten ist verboten.“ Das Fahren ohne Anhalten vor der Haltelinie und, falls keine solche vorhanden ist, vor dem Rand der zu überquerenden Fahrbahn ist verboten. Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich entlang der Kreuzung bewegen, und wenn ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße.

Das Schild 2.5 kann vor einem Bahnübergang oder Quarantäneposten angebracht werden. In diesen Fällen muss der Fahrer vor der Haltelinie bzw., falls keine Haltelinie vorhanden ist, vor dem Schild anhalten.

2.6 „Vorteil des Gegenverkehrs.“

Das Befahren enger Straßenabschnitte ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich in einem engen Bereich oder an der gegenüberliegenden Einfahrt befinden.

2.7 „Vorteil gegenüber dem Gegenverkehr.“

Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer einen Vorteil gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen hat.

3. Verbotsschilder

Mit Verbotsschildern werden bestimmte Verkehrsbeschränkungen eingeführt oder aufgehoben.

3.1 „Der Zutritt ist verboten.“ Die Einfahrt aller Fahrzeuge in diese Richtung ist verboten.

3.2 „Bewegung ist verboten.“ Alle Fahrzeuge sind verboten.

3.3 „Der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist verboten.“

3.4 „LKW-Verkehr ist verboten.“

Die Beförderung von Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (sofern das Gewicht nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einem zulässigen Höchstgewicht über dem auf dem Schild angegebenen Höchstgewicht sowie von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.

3.5 „Motorräder sind verboten.“

3.6 „Die Bewegung von Traktoren ist verboten.“ Der Verkehr von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.

3.7 „Der Umzug mit Anhänger ist verboten.“

Das Führen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist verboten.

3.8 „Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken ist verboten.“

Der Transport von Pferdefuhrwerken (Schlitten), Reit- und Lasttieren sowie der Durchgang von Vieh ist verboten.

3.9 „Fahrräder sind verboten.“ Fahrräder und Mopeds sind verboten.

3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten.“

3.11 „Gewichtsbeschränkung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugkombinationen, deren tatsächliches Gesamtgewicht das auf dem Schild angegebene übersteigt, ist verboten.

3.12 „Begrenzung der Masse pro Fahrzeugachse.“

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren tatsächliches Gewicht auf einer Achse das auf dem Schild angegebene Gewicht übersteigt.

3.13 „Höhenbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene Höhe, ist verboten.

3.14 „Breitenbegrenzung“. Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Gesamtbreite (beladen oder unbeladen) größer ist als die auf dem Schild angegebene.

3.15 „Längenbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen (Wagenzügen), deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) die auf dem Schild angegebene Länge überschreitet, ist verboten.

3.16 „Mindestabstandsbegrenzung.“

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Abstand zwischen ihnen geringer ist als der auf dem Schild angegebene.

3.17.1 „Zoll“. Es ist verboten zu reisen, ohne an einer Zollstelle (Kontrollpunkt) anzuhalten.

3.17.2 „Gefahr“.

Die Weiterfahrt aller Fahrzeuge ist ausnahmslos aufgrund eines Verkehrsunfalls, Unfalls, Brandes oder einer anderen Gefahr verboten.

3.17.3 „Steuerung“. Das Durchfahren von Kontrollpunkten ohne anzuhalten ist verboten.

3.18.1 „Rechtsabbiegen ist verboten.“

3.18.2 „Linksabbiegen ist verboten.“

3.19 „Abbiegen ist verboten.“

3.20 „Überholen ist verboten.“

Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen, außer langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdefuhrwerke, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen.

3.21 „Ende des Überholverbots.“

3.22 „Das Überholen durch Lkw ist verboten.“

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist das Überholen aller Fahrzeuge verboten.

3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw.“

3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.

3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone.“

3.26 „Tonsignal ist verboten.“

Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal dient der Verhinderung eines Verkehrsunfalls.

3.27 „Anhalten ist verboten.“ Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.28 „Parken ist verboten.“ Das Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.29 „An ungeraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“

3.30 „An geraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“

Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten von 19:00 bis 21:00 Uhr (Umstellzeit) gestattet.

3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen.“

Bezeichnung des Endes des Versorgungsbereichs gleichzeitig für mehrere Zeichen aus den folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.

3.32 „Der Verkehr von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten.“

Der Verkehr von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschildern) „Gefährliche Ladung“ ausgestattet sind, ist verboten.

3.33 „Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiver und brennbarer Ladung ist verboten.“

4. Gebotszeichen

4.1.1 „Geradeaus fahren.“

4.1.2 „Nach rechts bewegen.“

4.1.3 „Nach links bewegen.“

4.1.4 „Geradeaus oder nach rechts bewegen.“

4.1.5 „Geradeaus oder nach links bewegen.“

4.1.6 „Bewegung nach rechts oder links.“

Das Fahren ist nur in der durch Pfeile auf den Schildern angegebenen Richtung gestattet. Schilder, die ein Linksabbiegen erlauben, gestatten auch eine Kehrtwende (es können Schilder 4.1.1 – 4.1.6 mit einer Pfeilanordnung verwendet werden, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entspricht).

Die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 erstreckt sich auf die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen angebracht ist. Die Wirkung des am Anfang eines Straßenabschnitts angebrachten Zeichens 4.1.1 erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht das Rechtsabbiegen in Höfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche.

4.2.1 „Hindernissen auf der rechten Seite ausweichen.“

4.2.2 „Hindernissen auf der linken Seite ausweichen.“ Eine Umleitung ist nur aus der durch den Pfeil angezeigten Richtung zulässig.

4.2.3 „Hindernissen rechts oder links ausweichen.“ Umwege sind aus allen Richtungen zulässig.

4.3 „Kreisbewegung“. Eine Bewegung in die durch die Pfeile angegebene Richtung ist zulässig.

4.4 „Radweg“.

Es sind nur Fahrräder und Mopeds erlaubt. Auch Fußgänger können den Radweg nutzen (sofern kein Geh- oder Fußgängerweg vorhanden ist).

4.5 „Fußgängerweg“. Nur Fußgänger dürfen sich bewegen.

4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung.“ Das Fahren ist nur mit der angegebenen Geschwindigkeit oder höher (km/h) gestattet.

4.7 „Ende der Mindestgeschwindigkeitszone.“

Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Informationstafeln) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung gestattet: 4.8.1 – geradeaus, 4.8.2 – rechts, 4.8.3 – links.

5. Zeichen besonderer Vorschriften

Durch Sonderregelungsschilder werden bestimmte Verkehrsarten eingeführt oder aufgehoben.

5.1 „Autobahn“.

Eine Straße, auf der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die das Verfahren für das Fahren auf Autobahnen festlegt.

5.2 „Ende der Autobahn.“

5.3 „Straße für Autos.“

Eine Straße, die nur für Autos, Busse und Motorräder bestimmt ist.

5.4 „Das Ende der Straße für Autos.“

5.5 „Einbahnstraße.“

Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in eine Richtung erfolgt.

5.6 „Das Ende einer Einbahnstraße.“

5.7.1, 5.7.2 „Einfahrt in eine Einbahnstraße.“ Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn.

5.8 „Rückwärtsbewegung“.

Der Anfang eines Straßenabschnitts, an dem eine oder mehrere Fahrspuren in die entgegengesetzte Richtung wechseln können.

5.9 „Ende der Rückwärtsbewegung.“

5.10 „Einfahrt in eine Straße mit Rückwärtsverkehr.“

5.11 „Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge.“ Eine Straße, auf der der Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis eingesetzt werden, auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms erfolgt.

5.12 „Straßenende mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“

5.13.1, 5.13.2 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“

5.14 „Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“ Eine Fahrspur, die nur für den Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis verwendet werden, bestimmt ist und sich in derselben Richtung wie der allgemeine Fahrzeugstrom bewegt.

5.14.2 „Fahrspur für Radfahrer“ – eine Fahrspur der Fahrbahn, die für den Verkehr von Fahrrädern und Mopeds bestimmt ist, vom Rest der Fahrbahn durch horizontale Markierungen getrennt und mit dem Schild 5.14.2 gekennzeichnet ist.

5.15.1 „Verkehrsrichtungen auf Fahrbahnen.“

Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.

5.15.2 „Fahrspurrichtungen“.

Zulässige Fahrspurrichtungen.

Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen vom äußersten linken Fahrstreifen zulassen, erlauben auch ein Kehrtwenden von diesem Fahrstreifen.

Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Anweisungen geben.

5.15.3 „Streifenanfang“.

Der Beginn einer zusätzlichen Bergauf- oder Bremsspur. Wenn auf dem vor dem Zusatzfahrstreifen angebrachten Schild das Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“ angebracht ist, muss der Fahrer eines Fahrzeugs, der nicht mit der angezeigten oder höheren Geschwindigkeit auf dem Hauptfahrstreifen weiterfahren kann, die Fahrspur auf die Fahrspur wechseln sein Recht.

5.15.4 „Streifenanfang“.

Der Beginn des mittleren Abschnitts einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist. Wenn das Schild 5.15.4 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.

5.15.5 „Spurende“. Das Ende einer zusätzlichen Bergauf- oder Beschleunigungsspur.

5.15.6 „Spurende“.

Das Ende eines Abschnitts des Mittelstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist.

Wenn das Schild 5.15.7 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen können Schilder 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.

5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“.

Gibt die Anzahl der Spuren und Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der auf den Pfeilen angebrachten Schilder einzuhalten.

5.16 „Haltestelle für Busse und (oder) Trolleybusse.“

5.17 „Haltestelle der Straßenbahn.“

5.18 „Taxiparkplatz.“

5.19.1, 5.19.2 „Fußgängerüberweg“.

Wenn an der Kreuzung keine Markierung 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden ist, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Fahrbahn am nahen Rand der Kreuzung relativ zu entgegenkommenden Fahrzeugen und das Zeichen 5.19.2 links angebracht der Straße am anderen Rand der Kreuzung.

5.20 „Künstlicher Buckel“.

Zeigt die Grenzen einer künstlichen Rauheit an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze des künstlichen Hügels im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.

5.21 „Wohngebiet“.

Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Verkehrsregeln in einem Wohngebiet festlegen.

5.22 „Ende des Wohngebiets.“

5.23.1, 5.23.2 „Beginn eines besiedelten Gebietes.“

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegen.
5.24.1, 5.24.2 „Ende eines besiedelten Gebiets.“

Der Ort, ab dem auf einer bestimmten Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegt, nicht mehr gelten.

5.25 „Der Beginn einer Siedlung.“

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt, auf dieser Straße nicht gelten.

5.26 „Ende einer Abrechnung.“

Das Ende eines besiedelten Gebiets, in dem auf dieser Straße nicht die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt.

5.27 „Zone mit begrenzten Parkmöglichkeiten.“

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.

5.28 „Ende der Parkverbotszone.“

5.29 „Geregelte Parkzone.“

Der Ort, an dem das Gelände (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.

5.30 Uhr „Ende der geregelten Parkzone.“

5.31 „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.

5.32 „Ende der Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

5.33 „Fußgängerzone“.

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.

5.34 „Ende der Fußgängerzone.“

6. Hinweisschilder

Hinweisschilder informieren über die Lage von besiedelten Gebieten und anderen Objekten sowie über etablierte oder empfohlene Verkehrsarten.

6.1 „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen.“

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Straßenverkehrsregeln der Russischen Föderation.

Die Geschwindigkeit, mit der auf diesem Straßenabschnitt gefahren werden sollte. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen durch die Länge des Gefahrenbereichs bestimmt.

6.3.1 „Raum drehen.“ Linksabbiegen ist verboten.

6.3.2 „Wendebereich“. Länge der Wendezone. Linksabbiegen ist verboten.

6.4 „Parkplatz“.

6.5 „Nothalteleiste“. Nothaltestreifen bei steilem Abstieg.

6.6 „Unterirdischer Fußgängerüberweg.“

6.7 „Oberirdischer Fußgängerüberweg.“

6.8.1 - 6.8.3 „Deadlock“. Eine Straße ohne Durchgang.

6.9.1 „Vorabanweisungen“

6.9.2 „Vorlaufrichtungsanzeige“.

Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten sind auf dem Schild angegeben. Schilder können Bilder des Schildes 6.14.1 enthalten , Autobahn, Flughafen und andere Piktogramme. Das Schild 6.9.1 kann Bilder anderer Schilder enthalten, die über Verkehrsmuster informieren. Am unteren Rand des Zeichens 6.9.1 ist die Entfernung von der Stelle, an der das Zeichen angebracht ist, bis zur Kreuzung oder dem Beginn des Verzögerungsstreifens angegeben.
Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung einer Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 – 3.15 angebracht ist.

6.9.3 „Verkehrsmuster“.

Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an einer Kreuzung verboten sind oder Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung zulässig sind.

6.10.1 „Richtungsanzeiger“

6.10.2 „Richtungsanzeiger“.

Wegbeschreibungen zu Routenpunkten. Die Schilder können die Entfernung (km) zu den darauf angegebenen Objekten sowie Symbole einer Autobahn, eines Flughafens und andere Piktogramme angeben.

6.11 „Name des Objekts.“

Der Name eines Objekts, das kein besiedeltes Gebiet ist (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).

6.12 „Entfernungsanzeige“.

Entfernung (km) zu Siedlungen entlang der Route.

6.13 „Kilometerzeichen“. Entfernung (km) zum Anfang oder Ende der Straße.

6.14.1, 6.14.2 „Routennummer“.

6.14.1 - der Straße (Route) zugewiesene Nummer; 6.14.2 - Nummer und Richtung der Straße (Route).

6.15.1 - 6.15.3 „Verkehrsrichtung für LKW“.

6.16 „Haltelinie“.

Der Ort, an dem Fahrzeuge anhalten, wenn eine Ampel verboten ist (Verkehrsleiter).

6.17 „Umleitungsdiagramm“. Route zur Umgehung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.

Richtung zur Umgehung eines Straßenabschnitts, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

6.19.1, 6.19.2 „Vorläufiger Hinweis für den Spurwechsel auf eine andere Fahrbahn.“

Die Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Straße mit Trennstreifen oder die Bewegungsrichtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.

Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die außerhalb eines besiedelten Gebiets angebracht sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass der Verkehr zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt entlang einer Autobahn oder einem anderen Ort erfolgt Straße. Auf den in einem besiedelten Gebiet angebrachten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 bedeuten Einfügungen mit grünem oder blauem Hintergrund, dass die Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet oder Objekt nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets entsprechend durchgeführt wird je nach Autobahn oder sonstiger Straße; Der weiße Hintergrund des Schildes bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.

7. Dienstleistungsmarken

Serviceschilder informieren über die Lage der jeweiligen Einrichtungen.

7.1 „Sanitätsstation“.

7.2 „Krankenhaus“.

7.3 „Tankstelle“.

7.4 „Fahrzeugwartung“.

7.5 „Autowäsche“.

7.6 „Telefon“.

7.7 „Verpflegungsstation“.

7.8 „Trinkwasser“.

7,9 „Hotel oder Motel.“

7.10 „Camping“.

7.11 „Ruhestätte“.

7.12 „Straßenpatrouillenposten.“

7.13 „Polizei“.

7.14 „Kontrollstelle für den internationalen Straßenverkehr.“

7.15 „Empfangsbereich eines Radiosenders, der Verkehrsinformationen sendet.“

Ein Straßenabschnitt, auf dem Radiosender auf der auf dem Schild angegebenen Frequenz empfangen werden.