Stellenbeschreibung für einen Mitarbeiter in der Getreideproduktion. Stellenbeschreibung eines Getreideproduktionsbetreibers. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

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„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Getreideproduktionsbetreiber 3. Kategorie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und amtliche Verpflichtungen, Rechte und Pflichten eines Getreideproduktionsbetreibers der 3. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet).

1.2. Ein Getreideproduktionsbetreiber der 3. Kategorie wird auf die Position ernannt und von der Position entlassen, die durch die aktuelle Position festgelegt wurde Arbeitsrecht im Auftrag des Firmenchefs.

1.3. Der Getreideproduktionsbetreiber der 3. Kategorie gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer und ist [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens unterstellt.

1.4. Auf die Position eines Getreideproduktionsbetreibers der 3. Kategorie wird eine Person mit Sekundarschulbildung, entsprechender Ausbildung in der Fachrichtung und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr berufen.

1.5. Ein Getreideproduzent der 3. Kategorie muss Folgendes wissen:

  • technologischer Prozess zum Trocknen und Sortieren von Getreide;
  • das Verfahren zum Reinigen, hydrothermischen Behandeln, Sieben und Schälen von Getreide;
  • Regeln zum Markieren und Nähen von Taschen mit Endprodukte auf Linien, die mit automatischen Karusselleinheiten ausgestattet sind;
  • das Verfahren zum Verpacken von Fertigprodukten auf Waagen aller Art, mit Ausnahme automatischer Karussellanlagen;
  • Konstruktions- und Betriebsregeln für Schwerkraftkommunikationsförderer, Filter, Ventilatoren, Absaugeinheiten, Schälmaschinen, Getreidesortiermaschinen, Dampftrockner, Waagen, mit Ausnahme von automatischen Karussellanlagen, Beutelnähmaschinen, die auf Linien installiert sind, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind;
  • Methoden zur Fehlerbehebung beim Betrieb gewarteter Geräte.

1.6. Ein Getreideproduzent der 3. Kategorie wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Vorschriften und Lehrmaterial bezüglich der ausgeführten Arbeiten;
  • interne Regeln Arbeitsvorschriften;
  • Anordnungen und Weisungen des Firmenchefs und unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung;
  • Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Arbeitshygiene und zum Brandschutz.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Getreideproduzenten der 3. Kategorie werden seine Aufgaben dem [stellvertretenden Positionstitel] zugewiesen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Ein Getreideproduktionsbetreiber der 3. Kategorie muss die folgenden Arbeitsfunktionen ausführen:

2.1. Durchführung des technologischen Prozesses der Getreidevorbereitung für die Verarbeitung (Reinigung der Getreidemasse von Verunreinigungen, Reinigung der Getreideoberfläche im „trockenen“ Verfahren, hydrothermale Behandlung von Getreidekulturen).

2.2. Durchführung technologischer Prozesse zum Schälen von Getreide und Samen von Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Sieben von Schälprodukten unter Anleitung eines Getreideproduktionsbetreibers mehr als hochqualifizierte.

2.3. Sortieren von Schälprodukten und Getreide, Trocknen von Getreide auf Förderbandtrocknern.

2.4. Verpacken von Fertigprodukten in Säcke auf Waagen aller Art, außer auf automatischen Karussellanlagen, Nähen von Säcken mit Produkten auf Linien, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind.

2.5. Wartung, Beobachtung und Kontrolle des Betriebs von Getreidesortiermaschinen, Bändern, Fördertrocknern, Förderbändern, Filtern, Ventilatoren, Absaugeinheiten, Schwerkraftkommunikationen, Beutelnähmaschinen aller Art, die auf Linien installiert sind, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind, und anderer ähnlicher Ausrüstung Komplexität in Bezug auf die Wartung.

2.6. Wartung und Überwachung des Betriebs von Dampfgarern, Dampftrocknern, Kochern, Sieben und Getreidereinigungsmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Getreideproduktionsbetreibers.

2.7. Überprüfung der Richtigkeit der Lotleitungen und Einhaltung des Standardgewichts der Produktbeutel.

2.8. Mitwirkung beim Spannen und Ersetzen von Sieben.

2.9. Sicherstellung einer gleichmäßigen Produktversorgung der gewarteten Geräte, deren Inbetriebnahme und Abschaltung, Erkennung von Störungen und Mitwirkung bei deren Reparatur.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann ein Getreideproduzent der 3. Kategorie auf Beschluss seines unmittelbaren Vorgesetzten in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zur Ausübung seiner dienstlichen Pflichten Überstunden einbeziehen.

3. Rechte

Das Recht hat ein Getreideproduzent der 3. Kategorie

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung von Produktionsaufgaben und die rechtzeitige Ausführung einzelner Aufgaben durch ihm unterstellte Mitarbeiter.

3.3. Anfordern und erhalten notwendige Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit und der Tätigkeit seiner unterstellten Mitarbeiter.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Dienststellen des Unternehmens zu Produktions- und anderen Themen, die in seine funktionalen Verantwortlichkeiten fallen.

3.5. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut.

3.6. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch den Manager.

3.7. Unterbreiten Sie dem Manager Vorschläge zur Belohnung ausgezeichneter Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.

3.8. Melden Sie dem Vorgesetzten alle festgestellten Verstöße und Mängel im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

Ein Getreideproduktionsbetreiber der 3. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Ausfall oder unsachgemäße Leistung Ihres Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines Getreideproduzenten der 3. Kategorie erfolgt wie folgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Zertifizierungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Getreideproduzenten der 3. Kategorie ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitszeiten eines Getreideproduzenten der 3. Kategorie richten sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund des Produktionsbedarfs kann ein Getreideproduzent der 3. Kategorie Geschäftsreisen (auch örtliche) unternehmen.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „____“ _______ 20__

Merkmale der Arbeit. Durchführung des Prozesses der Reinigung von Getreide und Schälprodukten von metallmagnetischen Verunreinigungen durch Einfangen (Extrahieren) dieser mithilfe von Magnetbarrieren auf elektromagnetischen Separatoren und Magnetsäulen. Regulierung der Bewegungsgeschwindigkeit und der Dicke der Produktschicht, die in den Reinigungsprozess gelangt. Nähen von Beuteln mit Fertigprodukten auf Beutelnähmaschinen verschiedener Typen, mit Ausnahme von Maschinen, die auf Linien installiert sind, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind. Wartung, Überwachung und Steuerung von Magnetanlagen, Ventilatoren, Zyklonen, Taschennähmaschinen. Nähmarkierungsetiketten. Schnüre und Fäden tragen, Taschennähmaschine einfädeln. Reinigung von Magnetschutzanlagen und Metallsammlungen. Sammlung und Lieferung metallmagnetischer Verunreinigungen an das Labor. Ein- und Ausschalten der gewarteten Geräte, um kleinere Betriebsstörungen zu beseitigen. Reinigen, Reinigen, Schmieren, Waschen der gewarteten Geräte. Reinigung von Aspirations- und anderen Schwerkraftkommunikationsgeräten und -geräten von Getreideresten und Produkten aus ihrer Verarbeitung. Mitwirkung bei der Vorbereitung von Räumlichkeiten für die Vergasung.

Muss wissen: Regeln für die Reinigung von Getreide und Schälprodukten von metallmagnetischen Verunreinigungen in Getreidefabriken; Regeln zum Nähen und Markieren von Taschen mit Fertigprodukten; das Funktionsprinzip von Magnetanlagen, Ventilatoren, Zyklonen, Taschennähmaschinen und anderen Geräten ähnlicher Komplexität; Tragfähigkeitsnormen für magnetische Hufeisen; Methoden zur Reinigung magnetischer Anlagen; Schmierstellen und Art der verwendeten Schmierstoffe.

§ 7. Getreideproduzent, 3. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Durchführung des technologischen Prozesses der Getreidevorbereitung für die Verarbeitung (Reinigung der Getreidemasse von Verunreinigungen, Reinigung der Getreideoberfläche im „trockenen“ Verfahren, hydrothermale Behandlung von Getreidekulturen). Durchführung technologischer Prozesse zum Schälen von Körnern und Samen von Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Sieben von Schälprodukten unter Anleitung eines höher qualifizierten Getreideproduzenten. Sortieren von Schälprodukten und Getreide, Trocknen von Getreide auf Förderbandtrocknern. Verpacken von Fertigprodukten in Beutel auf Waagen aller Art, mit Ausnahme von automatischen Karusselleinheiten, Nähen von Produktbeuteln auf Linien, die mit automatischen Karusselleinheiten ausgestattet sind. Wartung, Überwachung und Kontrolle des Betriebs von Getreidesortiermaschinen, Bändern, Fördertrocknern, Förderbändern, Filtern, Ventilatoren, Absaugeinheiten, Schwerkraftkommunikationen, Sacknähmaschinen aller Art, installiert auf Linien, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind, und anderen Geräten von ähnliche Komplexität in Bezug auf die Wartung. Wartung und Überwachung des Betriebs von Dampfgarern, Dampftrocknern, Kochmaschinen, Sieben und Getreidereinigungsmaschinen unter der Anleitung eines hochqualifizierten Getreideproduktionsbetreibers. Überprüfung der Richtigkeit der Lotlinien und Einhaltung des Standardgewichts der Produktbeutel. Mitwirkung beim Spannen und Ersetzen von Sieben. Sicherstellen einer gleichmäßigen Produktversorgung der zu wartenden Geräte, Starten und Stoppen, Erkennen von Betriebsstörungen und Mitwirken bei deren Reparatur.

Muss wissen: technologischer Prozess zum Trocknen und Sortieren von Getreide; das Verfahren zum Reinigen, hydrothermischen Behandeln, Sieben und Schälen von Getreide; Regeln zum Markieren und Nähen von Beuteln mit Fertigprodukten auf Linien, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind; das Verfahren zum Verpacken von Fertigprodukten auf Waagen aller Art, mit Ausnahme automatischer Karussellanlagen; Geräte- und Betriebsregeln für Schwerkraftförderer, Filter, Ventilatoren, Absauganlagen, Schälmaschinen, Getreidesortiermaschinen, Dampftrockner, Waagen, mit Ausnahme von automatischen Karusselleinheiten, Beutelnähmaschinen, die auf Linien installiert sind, die mit automatischen Karusselleinheiten ausgestattet sind; Methoden zur Fehlerbehebung Betrieb gewarteter Geräte.

§ 8. Getreideproduktionsbetreiber, 4. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Durchführung technologischer Prozesse zum Schälen von Getreide und Samen von Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten, Sieben, Mahlen und Polieren von Getreide auf Maschinen und Mechanismen unterschiedlicher Bauart, Sieben von Schälprodukten. Hydrothermale Behandlung, Trocknung von Getreide in Dampf- und anderen Trocknern. Verpacken von Fertigprodukten in Beutel auf automatischen Karussellanlagen. Wartung, Beobachtung und Kontrolle des Betriebs von Schäl-, Winning-, Mahl-, Polieranlagen und -maschinen, Sichtern, Dampf- und anderen Trocknern, automatischen Rotationsanlagen und anderen gewarteten Geräten. Sicherstellung etablierter Betriebsweisen der Anlagen, gleichmäßige Versorgung mit Getreide und Schälprodukten. Montage und Spannung von Sieben an Separatoren und Sieben. Regulierung des Betriebs gewarteter Geräte und Teilnahme an deren Reparatur.

Muss wissen: technologische Prozesse zum Schälen von Körnern und Samen von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten, Worfeln, Mahlen, Polieren von Getreide, Sieben von Schälprodukten, Trocknen von Getreide; das Verfahren zum Verpacken von Fertigprodukten in Säcke auf automatischen Karussellanlagen; Indikatoren (Standards) für die Qualität von Getreide, Fertigprodukten und Abfällen; Zahlen und Ansichten; Belastungsstandards für gewartete Geräte und Methoden zu deren Festlegung unter Berücksichtigung der Leistung von Elektromotoren; Installation gewarteter Geräte: Schäl-, Schleif-, Polier-, Schleifmaschinen, Siebmaschinen verschiedener Bauart, automatische Rotationsanlagen; das Verfahren zum Ein- und Ausschalten der gewarteten Ausrüstung beim Starten und Stoppen einer Getreidepflanze; Methoden zur Wiederherstellung und Reparatur abrasiver Arbeitsflächen; Methoden zur Fehlerbehebung beim Betrieb gewarteter Geräte und Möglichkeiten, Bedingungen dafür zu schaffen effiziente Arbeit.

§ 9. Getreideproduzent, 5. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Durchführung von technologischen Prozessen zur Reinigung der Getreidemasse von Verunreinigungen, hydrothermische Verarbeitung von Getreidekulturen, Schälen von Getreide, Zerkleinern, Mahlen, Glätten, Polieren von Getreide. Wartung, Kontrolle des Betriebs von Getreidereinigungs-, Schäl-, Zerkleinerungs-, Mahl-, Glättungs- und Poliermaschinen und Mechanismen. Einrichten und Regulieren der Modi technologischer Prozesse zum Reinigen, hydrothermischen Behandeln, Schälen, Zerkleinern, Mahlen, Glätten, Polieren und Trocknen von Getreide. Qualitätskontrolle der hergestellten Produkte anhand der Messwerte von Instrumenten, Laboranalysen und organoleptischen Daten. Überwachung des Zustands von Antriebsriemen und Schutzvorrichtungen und Organisation ihrer rechtzeitigen Reparaturen. Berücksichtigung der Menge der produzierten Produkte und Abfälle. Mitwirkung bei der Reparatur von Getreideanlagen. Sicherstellung des vernetzten Betriebs der Geräte in den Abteilungen Getreidereinigung, Zerkleinerung und Senkgrube.

Muss wissen: Regeln für die Durchführung technologischer Prozesse in Getreidefabriken; Methoden zur Einrichtung und Regulierung von Reinigungs-, hydrothermischen Behandlungs-, Schäl-, Zerkleinerungs-, Mahl-, Polier- und Trocknungsmethoden für Getreide; Anforderungen an die Qualität von Getreide, Fertigprodukten und Abfällen; technologische Eigenschaften von Getreide; Anordnung der Ausrüstung für Getreidefabriken, ihre Regeln effektiver Einsatz; Normen für die spezifische Belastung gewarteter Geräte; Normen für Ertrag und Qualität von Getreide; Methoden zur Überwachung des Betriebs gewarteter Maschinen, Methoden zur Erkennung und Behebung von Störungen in deren Betrieb; Regeln und Reihenfolge für das Starten und Stoppen von Geräten, die gewartet werden; Verfahren zur Durchführung der geplanten vorbeugenden Wartung und des Austauschs von Bildschirmen; Verfahren zum Ausfüllen des Logbuchs zur Erfassung des verarbeiteten Getreides und der Herstellung von Fertigprodukten.

§ 10. Getreideproduktionsbetreiber, 6. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Durchführung und Organisation technologischer Prozesse zur Vorbereitung von Getreide für die Verarbeitung (Trennung, hydrothermale Behandlung), Getreideschälen, Zerkleinern, Mahlen, Glätten und Polieren von Getreide auf Hochleistungsgeräten vom Bedienfeld aus in Buchweizenfabriken, Reisfabriken, Gerstenfabriken, Produktion von Hirse, Graupen, Erbsen und Mais. Wartung und Kontrolle des Betriebs von Getreidereinigungsgeräten, Schäl-, Zerkleinerungs-, Mahl-, Poliermaschinen und anderen besonders komplex gewarteten Geräten. Überwachung des Fortschritts des technologischen Prozesses, der Qualität der Getreidevorbereitung für die Verarbeitung, der Einhaltung etablierter Verfahren des Verarbeitungsprozesses und der Standards für die Ausbeute an Fertigprodukten, Belastung der Ausrüstung anhand der Messwerte der Instrumentierung, Laboranalysedaten und organoleptisch. Gewährleistung eines gleichmäßigen Betriebs der Geräte in den Abteilungen zur Reinigung, Zerkleinerung und Mahlung von Getreide. Regulierung und Einstellung des Betriebsmodus von gewarteten Geräten, pneumatischen Transport- und Aspirationssystemen. Berechnung der Produktionsstandards für Fertigprodukte. Überwachung des Zustands von Antriebsriemen, Zäunen und Organisation ihrer rechtzeitigen Reparaturen. Starten und Stoppen von Getreideanlagen per Fernbedienung oder manueller Steuerung.

Muss wissen: Organisationsregeln technologische Prozesse Getreidefabriken; Schema der Getreidevorbereitung für die Getreideverarbeitung und -produktion; Struktur und Regeln für die Bedienung des Bedienfelds der Getreideanlagenausrüstung und der verwendeten Kontroll- und Messinstrumente; Designmerkmale der Ausrüstung von Getreidefabriken; Normen für die optimalsten Feuchtigkeitswerte und Verarbeitungsmodi für Arten und Unterarten von Getreidekörnern; Verfahren zur Berechnung der Produktion von Fertigprodukten; Methoden zur Betriebsüberwachung und Methoden zur Erkennung von Fehlfunktionen beim Betrieb gewarteter Geräte.

Mittlere Berufsausbildung erforderlich.

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Vorwort

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Getreideproduktionsmitarbeiter 2. Kategorie“ gehört zur Kategorie „Arbeiter“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - abgeschlossener allgemeinbildender Sekundarschulabschluss und professionelles Training in Produktion. Keine Anforderungen an Berufserfahrung.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Regeln für die Reinigung von Getreide und Schälprodukten von metallmagnetischen Verunreinigungen in Getreidefabriken;
- Regeln zum Nähen und Markieren von Taschen mit Fertigprodukten;
- das Funktionsprinzip von Magnetanlagen, Ventilatoren, Zyklonen von Taschennähmaschinen und anderen Geräten ähnlicher Komplexität;
- Tragfähigkeitsnormen für magnetische Hufeisen;
- Methoden zur Reinigung magnetischer Anlagen;
- Schmierstellen und verwendete Schmierstoffe.

1.4. Auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) wird ein Getreideproduzent der 2. Kategorie für die Stelle ernannt und von der Stelle entlassen.

1.5. Getreideproduktionsbetreiber der 2. Kategorie berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Ein Mitarbeiter der Getreideproduktion der 2. Klasse überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Der Getreideproduzent der 2. Kategorie wird während seiner Abwesenheit durch eine beauftragte Person ersetzt in der vorgeschriebenen Weise, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Führt den Prozess der Reinigung von Getreide und Schälprodukten von metallmagnetischen Verunreinigungen durch, indem diese mithilfe magnetischer Barrieren auf elektromagnetischen Separatoren und magnetischen Säulen eingefangen (extrahiert) werden.

2.2. Reguliert die Bewegungsgeschwindigkeit und die Dicke der zur Reinigung eintretenden Produktschicht.

2.3. Nähet Taschen mit fertigen Produkten auf Taschennähmaschinen verschiedene Typen, mit Ausnahme derjenigen, die auf Strecken installiert sind, die mit automatischen Karussellanlagen ausgestattet sind.

2.4. Wartet, beobachtet und steuert den Betrieb von Magnetanlagen, Ventilatoren, Zyklonen und Beutelnähmaschinen.

2.5. Zum Aufnähen von Markierungsschildern.

2.6. Bringt Bindfäden und Fäden, fädelt die Taschennähmaschine ein.

2.7. Reinigt magnetische Schutzanlagen und Kollektoren von Metall.

2.8. Sammelt metallmagnetische Verunreinigungen und liefert sie an das Labor.

2.9. Schaltet das gewartete Gerät ein und aus und beseitigt kleinere Probleme im Betrieb.

2.10. Reinigt, schmiert, spült Geräte und Teile.

2.11. Reinigt Aspirations- und andere Schwerkraftkommunikations- und -geräte von Getreiderückständen und Produkten seiner Verarbeitung.

2.12. Beteiligt sich an der Vorbereitung von Räumlichkeiten für die Vergasung.

2.13. Reinigt den Arbeitsbereich und die zu wartenden Geräte.

2.14. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2.15. Kennt und erfüllt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umfeld, entspricht den Standards, Methoden und Techniken der sicheren Arbeitsausführung.

3. Rechte

3.1. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, Unterstützung bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte zu verlangen.

3.4. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, die Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen zu verlangen, die für die Erfüllung seiner Amtspflichten und die Bereitstellung erforderlich sind notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, sich mit Entwurfsdokumenten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, Dokumente, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten und Verwaltungsaufträge erforderlich sind.

3.7. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie hat das Recht, sich mit Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten seiner Position sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der Getreideproduzent der 2. Kategorie ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte verantwortlich.

4.2. Ein Getreideproduktionsbetreiber der 2. Kategorie ist für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes verantwortlich.

4.3. Ein Getreideproduktionsbetreiber der 2. Kategorie ist für die Offenlegung von Informationen über eine Organisation (Unternehmen/Institution) verantwortlich, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

4.4. Der Getreideproduzent der 2. Kategorie ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung interner Anforderungen verantwortlich Regulierungsdokumente Organisation (Unternehmen/Institution) und rechtliche Anordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie ist für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung dafür verantwortlich, einer Organisation (Unternehmen/Institution) materiellen Schaden zuzufügen.

4.7. Ein Getreideproduzent der 2. Kategorie ist für die rechtswidrige Nutzung der erteilten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.