Zulassungsmaterialien. Rechtsrahmen der Resolution 556 der Russischen Föderation

DIE REGIERUNG VON MOSKAU

AUFLÖSUNG

Nach Genehmigung der Vorschriften über das Ministerium für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau


Dokument mit vorgenommenen Änderungen:
(Offizielle Website des Bürgermeisters und der Moskauer Regierung www.mos.ru, 09.08.2014);
(Offizielle Website des Bürgermeisters und der Regierung von Moskau www.mos.ru, 19.12.2018).
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Um die Funktionen und Befugnisse der Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau zu klären, hat die Moskauer Regierung

entscheidet:

1. Genehmigung der Verordnung über das Ministerium für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau (Anhang).

2. Für ungültig erklären:

2.1. Beschluss der Moskauer Regierung vom 4. März 2008 N 159-PP "Nach Genehmigung der Vorschriften über das Ministerium für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau".

2.2. Beschluss der Moskauer Regierung vom 10. November 2009 N 1245-PP "Zur Änderung des Beschlusses der Moskauer Regierung vom 4. März 2008 N 159-PP".

(3) Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Entschließung wird dem Minister der Regierung von Moskau, dem Leiter der Abteilung für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau, Cheremin S.Ye., übertragen.

Bürgermeister von Moskau
S. S. Bobyanin

Anwendung. Vorschriften über das Ministerium für Außenwirtschaft und internationale Beziehungen der Stadt Moskau

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Abteilung für außenwirtschaftliche und internationale Beziehungen der Stadt Moskau (im Folgenden als Abteilung bezeichnet) ist ein funktionierendes Exekutivorgan der Stadt Moskau, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung einer Politik im Bereich der Gewinnung ausländischer Investitionen in die Stadt Moskau, der Umsetzung internationaler und internationaler Aufgaben wahrnimmt außenwirtschaftliche BeziehungenAufrechterhaltung der internationalen Bonität der Stadt Moskau und bestimmter Schuldenverpflichtungen der Stadt Moskau, Auslandsschulden der Regierung, internationale Kongress- und Ausstellungsaktivitäten der Stadt Moskau, Entwicklung der Stadt Moskau als International finanzzentrumUnterstützung von Landsleuten im Ausland (im Folgenden: das etablierte Tätigkeitsfeld).

2. Das Ministerium führt seine Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, internationalen Verträgen, Bundesverfassungs- und Bundesgesetzen, Dekreten und Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation, Resolutionen und Anordnungen der Regierung der Russischen Föderation, der Charta und den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen aus rechtsakte der Stadt Moskau und diese Vorschriften.

3. Das Ministerium führt seine Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, Regierungsstellen der Mitgliedsgruppen der Russischen Föderation, Regierungsstellen der Stadt Moskau, lokalen Regierungsstellen, öffentlichen Bürgerverbänden, anderen Organisationen und Verbänden, einschließlich ausländischer und internationaler, durch.

II. Behörde der Abteilung

4. Die Abteilung übt im festgelegten Tätigkeitsbereich folgende Befugnisse aus:

4.1. Entwickelt und trägt dazu bei festgelegte Reihenfolge zur Prüfung durch den Bürgermeister von Moskau und die Regierung von Moskau Entwürfe von Rechtsakten des Bürgermeisters von Moskau und der Regierung von Moskau zu Fragen im Zusammenhang mit dem festgelegten Umfang der Tätigkeiten des Ministeriums, einschließlich:

4.1.1. Über die Genehmigung regierungsprogramme die Stadt Moskau.

4.1.2. Über die Implementierung investitionsprojekteDies deutet auf die Möglichkeit hin, ausländisches Kapital im Interesse der Stadt Moskau anzuziehen.

4.1.3. Über die Durchführung von Investitionsprojekten auf Kosten des Haushalts der Stadt Moskau im Ausland.

4.1.4. Über den Direktinvestitionsfonds unter Beteiligung von ausländischem Kapital.

4.1.5. In der Reihenfolge der Interaktion der Exekutivbehörden der Stadt Moskau mit ausländischen Partnern bei der Umsetzung staatlicher Auslandsschulden.

4.1.6. Bei Empfang ausländischer Delegationen und Entsendung offizieller Delegationen der Stadt Moskau, der Moskauer Regierung ins Ausland.

4.1.7. Über die Bildung eines konsolidierten Plans für außenwirtschaftliche und internationale Ereignisse der Stadt Moskau.

4.1.8. Über das Verfahren zur Unterstützung von Landsleuten im Ausland.

4.1.9. Über die Vorbereitung und Durchführung der Tage der Stadt Moskau im Ausland, ähnliche Veranstaltungen ausländischer Städte und Regionen in der Stadt Moskau und die Durchführung internationaler Ausstellungs- und Kongressveranstaltungen.

4.2. Auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen treffen andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die Gesetze der Stadt Moskau und andere Rechtsakte der Stadt Moskau Entscheidungen:

4.2.1. Über die Festlegung von Quoten und die Überweisung von Mitteln für die Zahlung von Stipendien des Bürgermeisters von Moskau für Studenten in Zweigen russischer Hochschuleinrichtungen oder im Hochschulbereich bildungsinstitutionen der GUS und der baltischen Staaten mit Unterrichtsfächern in Russisch.

4.2.2. Über die Bereitstellung von Subventionen auf Kosten des Haushalts der Stadt Moskau in den Fällen, die durch die Rechtsakte der Stadt Moskau festgelegt wurden.

4.2.4. Über die Organisation der Aktivitäten der Häuser von Moskau und anderer Repräsentanzen der Stadt Moskau im Ausland.

4.2.5. Zu anderen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Befugnisse Moskaus als Bestandteil der Russischen Föderation in dem festgelegten Tätigkeitsbereich und der Organisation der Tätigkeiten des Ministeriums in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau.

III. Rechte, Organisation der Aktivitäten und Leitung der Abteilung

5. Zur Ausübung seiner Befugnisse hat die Abteilung das Recht:

5.1. Fordern und empfangen Sie in der vorgeschriebenen Weise bei den Exekutivbehörden der Stadt Moskau, den lokalen Behörden, Organisationen und einzelpersonen Informationen, die für die Ausübung von Befugnissen im festgelegten Tätigkeitsbereich erforderlich sind.

5.2. Legen Sie gemäß dem festgelegten Verfahren dem Bürgermeister von Moskau und der Regierung von Moskau genehmigte Stellen der Staatsmacht der Stadt Moskau und Beamte der Exekutivorgane der Stadt Moskau Vorschläge vor, die in ihre Zuständigkeit fallen.

5.3. Schaffung von Beratungs-, Experten- und anderen Arbeitsgremien für außenwirtschaftliche und internationale Beziehungen der Stadt Moskau, auch mit ausländischen Partnern.

5.4. Organisation von Konferenzen, Seminaren und Runden Tischen mit Vertretern politischer, sozialer, wissenschaftlicher, kultureller Kreise, Behörden des Auslandes und ihrer administrativ-territorialen Einheiten im etablierten Tätigkeitsbereich.

5.5. Einbeziehung wissenschaftlicher und anderer Organisationen, Wissenschaftler und Spezialisten in der vorgeschriebenen Weise zur Erarbeitung von Fragen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich.

5.6. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit Vereinbarungen mit Einzelpersonen und juristischen Personen zu schließen, um die übertragenen Befugnisse zu erfüllen.

5.7. Überwachung, Analyse und Prognose im etablierten Tätigkeitsbereich, einschließlich der Dynamik der Hauptindikatoren von Moskau als sich entwickelndem internationalen Finanzzentrum.

5.8. Andere Rechte in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau ausüben.

6. Das Ministerium führt Register der Vertretungen und Vertreter von Städten und Regionen ausländischer Staaten - Partner der Stadt Moskau, Handels- und Wirtschaftsvertretungen und Vertreter der Stadt Moskau im Ausland, Vereinbarungen der Stadt Moskau über die Durchführung internationaler und außenwirtschaftlicher Beziehungen, eine Datenbank über öffentliche Organisationen Landsleute im Ausland, das Berufungsregister des Außenministeriums der Russischen Föderation und des in der Stadt Moskau akkreditierten diplomatischen Korps für die Arbeit diplomatischer Missionen in der Stadt Moskau sowie das Register der ausländischen Städte und Regionen, internationaler Organisationen, mit denen die Stadt Moskau zusammenarbeitet.

7. Erfüllt die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer staatlichen Institution in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau, anderen Rechtsakten der Stadt Moskau und übt die Kontrolle über untergeordnete staatliche Institutionen aus, auch hinsichtlich ihrer Erfüllung der staatlichen Aufgabe.

8. Führt im etablierten Tätigkeitsbereich Maßnahmen durch, um administrative Hindernisse abzubauen, die Haushaltsausgaben zu senken und die Effizienz ihrer Nutzung zu erhöhen.

9. Erfüllt die Funktionen eines Staatskunden, des Hauptverwalters und des Empfängers von Mitteln aus dem Haushalt der Stadt Moskau, des Hauptverwalters der Haushaltseinnahmen aus Quellen, die gemäß den zugewiesenen Befugnissen zugewiesen wurden.

10. Ergreift Maßnahmen zur Umsetzung von Programmen, Projekten und Aktivitäten im Bereich Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz im festgelegten Tätigkeitsbereich.

11. Schützt die Interessen der Stadt Moskau im etablierten Tätigkeitsbereich vor Gerichten, Schiedsgerichten, Schiedsgerichten, föderalen Exekutivorganen, die Kontrolle ausüben (Aufsicht), vertritt die Moskauer Regierung in anderen staatlichen Körperschaften und Organisationen in der vorgeschriebenen Weise.

12. Organisiert und führt im Rahmen der Zuständigkeit des Ministeriums die Vorbereitung und Mobilisierung der Mobilisierung gemäß den Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau durch.

12 (1). Führt Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im etablierten Tätigkeitsbereich durch. Überwacht den Stand des Antiterrorschutzes von Objekten (Territorien), die für die Platzierung untergeordneter Organisationen vorgesehen sind.
(Artikel 12 Absatz 1 wurde zusätzlich in die Entschließung der Moskauer Regierung vom 8. September 2014 N 512-PP aufgenommen.)

12 (2). Organisiert und führt Arbeiten zum technischen Schutz von Informationen mit eingeschränktem Zugang und anderen in enthaltenen Informationen durch informationssysteme Abteilung.
(Artikel 12 Absatz 2 wurde zusätzlich durch das Dekret der Moskauer Regierung vom 18. Dezember 2018 N 1582-PP aufgenommen.)

12 (3). Liefert bei der Ausübung von Befugnissen die Priorität von Zielen und Vorgaben für die Entwicklung des Wettbewerbs in dem festgelegten Tätigkeitsbereich.
(Artikel 12 Absatz 3 wurde zusätzlich durch das Dekret der Moskauer Regierung vom 18. Dezember 2018 N 1582-PP aufgenommen.)

13. Führt die Aufnahme der Bevölkerung durch und berücksichtigt die Beschwerden der Bürger gemäß dem festgelegten Verfahren.

14. übt andere Funktionen und Befugnisse in dem etablierten Tätigkeitsbereich aus, der in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und den Rechtsakten des Bürgermeisters von Moskau und der Regierung von Moskau festgelegt ist.

15. Die Abteilung wird von einem Leiter geleitet, der vom Bürgermeister von Moskau ernannt und entlassen wird.

16. Der Abteilungsleiter hat 7 Abgeordnete, darunter 1 ersten Stellvertreter, die vom Bürgermeister von Moskau ernannt und entlassen werden.

17. Abteilungsleiter:

17.1. Überwacht die Aktivitäten der Abteilung, koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten der nachgeordneten Organisationen und trägt gegenüber der Regierung von Moskau die persönliche Verantwortung für die Wahrnehmung der Befugnisse der Abteilung in dem festgelegten Tätigkeitsbereich.

17.2. Verteilt die Zuständigkeiten auf die stellvertretenden Abteilungsleiter.

17.3. Genehmigt die Struktur und das Personal der Abteilung innerhalb des genehmigten Personal- und Lohnfonds sowie die Vorschriften zu struktureinheiten Abteilung.

17.4. Organisiert Maßnahmen zur Verbesserung des Managementsystems im etablierten Tätigkeitsbereich, einschließlich der Optimierung des untergeordneten Haushaltsnetzwerks.

17.5. Führt die vorgeschriebenen Ausgaben aus geld Gewährleistet im Rahmen der zugewiesenen Mittel die Einhaltung der Finanzdisziplin und erhöht die Effizienz der Verwendung der Mittel aus dem Haushalt der Stadt Moskau, die für die Aufrechterhaltung des Ministeriums und die Umsetzung der ihm zugewiesenen Befugnisse vorgesehen sind, und ist persönlich dafür verantwortlich, Leistungsindikatoren in dem festgelegten Tätigkeitsbereich zu erreichen.

17.6. Unterzeichnet im Rahmen seiner Zuständigkeit die Rechtsakte der Abteilung (Anordnungen, Anordnungen) und überwacht deren Umsetzung.

17.7. Bietet effiziente Nutzung und die Sicherheit des der Abteilung zugewiesenen Eigentums der Stadt Moskau.

17.8. Organisiert den Durchgang des staatlichen öffentlichen Dienstes im Ministerium.

17.9. Repräsentiert die Abteilung in Bundesbehörden, anderen Regierungsstellen, lokalen Regierungsstellen, in Organisationen, öffentliche Vereinigungen Bürger.

17.10. Stellt sicher, dass die Beamten die Gesetze über den staatlichen öffentlichen Dienst, die Dienstdisziplin, Tarifverträge, behördliche Vorschriften und behördliche Vorschriften einhalten.

17.11. Es ist verantwortlich für die Einhaltung des Regimes zum Schutz vertraulicher Informationen sowie von Informationen, die als Bundes-, Handels-, Amts- oder sonstige Geheimnisse eingestuft sind und durch Bundesgesetze, andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die Gesetze der Stadt Moskau und andere Rechtsakte der Stadt Moskau festgelegt sind.

17.12. Organisiert und bietet im etablierten Tätigkeitsbereich Mobilisierungstrainings in der Abteilung und ihren untergeordneten Organisationen an.

17.13. Zeichen Buchhaltung und statistische Berichterstattung Die Abteilung ist verantwortlich für Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften, das Verfahren zur Einreichung statistischer Berichte.

17.14. Genehmigt und stimmt in der vorgeschriebenen Weise den Statuten (Vorschriften) der der Abteilung unterstellten Organisationen zu, ernennt und entlässt ihre Leiter gemäß dem festgelegten Verfahren, schließt Arbeitsverträge mit ihnen ab, ändert sie und beendet sie.

18. In der Abteilung kann ein Kollegium gebildet werden, das sich aus dem Abteilungsleiter (Vorsitzender des Kollegiums) und seinen Stellvertretern zusammensetzt, die nach Position Mitglieder des Kollegiums sind. Die Zusammensetzung des Kollegiums und seine Bestimmungen werden durch einen Rechtsakt der Abteilung genehmigt.

19. Die Abteilung ist verantwortlich für die untergeordneten staatlichen Einheitsunternehmen der Stadt Moskau. staatliche Einrichtungen die Stadt Moskau, die Repräsentanz der Stadt Moskau und das Haus Moskau im Ausland.

20. Die Abteilung ist juristische Person, hat einen Briefkopf und ein Siegel mit dem Wappen der Stadt Moskau sowie ein Siegel mit dem Staatswappen der Russischen Föderation und eigenem Namen, entsprechenden Siegeln, Formularen und Stempeln, persönlichen Konten bei Finanzbehörden und Konten bei Kreditinstituten in der gesetzlich festgelegten Weise und unter gesetzlich festgelegten Bedingungen Akte der Stadt Moskau.

21. Die Kosten für die Instandhaltung des Ministeriums werden auf Kosten der im Haushaltsplan der Stadt Moskau für das entsprechende Haushaltsjahr (entsprechendes Haushaltsjahr und Planungszeitraum) für die Arbeitsweise der Exekutivorgane der Staatsmacht vorgesehenen Mittel getragen.

22. Die Umstrukturierung und Liquidation des Ministeriums wird von der Regierung von Moskau in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen, anderen Rechtsakten der Russischen Föderation, den Gesetzen der Stadt Moskau und anderen Rechtsakten der Stadt Moskau durchgeführt.

23. Im Falle der Liquidation der Abteilung werden ihre Dokumente gemäß dem festgelegten Verfahren an die Hauptarchivverwaltung der Stadt Moskau oder eine von ihr benannte Stelle weitergeleitet.

24. Der abgekürzte Name der Abteilung lautet DVMS.

25. Rechtsadresse der Abteilung: 125032, Moskau, Twerskaja Str., 13.

Dokumentrevision unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
JSC "Codex"

Gemäß Artikel 4 Bundesgesetz "Zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation" Die Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

Rechtspraxis und Gesetzgebung - Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2008 N 556 "Über die Grenzwerte der Einnahmen aus dem Verkauf von Waren (Arbeit, Dienstleistungen) für jede Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen"

Gemäß Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 04.07.2007 N 209-FZ "Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation" hat die Regierung der Russischen Föderation in der Resolution N 556 vom 22.07.2008 die Kriterien für die Einstufung von Unternehmen als kleine und mittlere Unternehmen festgelegt und das Maximum festgelegt Werte der Erlöse aus dem Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen) für das Vorjahr ohne Mehrwertsteuer für die folgenden Kategorien kleiner und mittlerer Unternehmen.


Aktiv Ausgabe von 22.07.2008

Dokument benennenERKLÄRUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 22.07.2008 N 556 "ÜBER GRENZWERTE DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE VON GEGENSTÄNDEN VON KLEINEN UND MITTELGRÖSSEN"
Art des Dokumentsdekret
Wirtskörperrussische Regierung
Dokumentnummer556
Datum der Annahme01.01.1970
Änderungsdatum22.07.2008
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statushandelt
Veröffentlichung
  • Dokument in in elektronischem Format FAPSI, STC "System"
  • "Rossiyskaya Gazeta", N 161, 30.07.2008
  • "Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation", N 30, 28.07.2008, Art. 3642
NavigatorAnmerkungen

VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 22.07.2008 N 556 "ÜBER DIE GRENZWERTE DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE VON GEGENSTÄNDEN VON KLEINEN UND MITTELGRÖSSEN"

x Dokument storniert / ungültig Dokument storniert oder ungültig gemacht. genaue Information ist in den Anmerkungen zum Dokument angegeben.

In Übereinstimmung mit Artikel 4 des Bundesgesetzes "Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation" entscheidet die Regierung der Russischen Föderation:

1. Festlegung der Grenzwerte für den Erlös aus dem Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen) für das Vorjahr ohne Mehrwertsteuer für die folgenden Kategorien kleiner und mittlerer Unternehmen:

kleinstunternehmen - 60 Millionen Rubel;

kleine Unternehmen - 400 Millionen Rubel;

mittelständische Unternehmen - 1000 Millionen Rubel.

2. Diese Entschließung tritt am Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft und gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 1. Januar 2008 entstanden sind.

Premierminister
Russische Föderation
V. Putin

Auf der Website "Zakonbase" wird in der jüngsten Ausgabe die VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 22.07.2008 N 556 "ÜBER GRENZWERTE DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE DER GEGENSTÄNDE VON KLEINEN UND MITTELGESCHÄFTEN" vorgestellt. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wenn Sie die relevanten Abschnitte, Kapitel und Artikel dieses Dokuments für 2014 lesen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem Thema von Interesse zu suchen, sollten Sie die bequeme Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

Auf der Website "Zakonbase" finden Sie die VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 22.07.2008 N 556 "ÜBER DIE GRENZWERTE DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE VON GEGENSTÄNDEN VON KLEINEN UND MITTELGESCHÄFTEN" in frischer und vollversion, einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen. Dies garantiert die Relevanz und Richtigkeit der Informationen.

Gleichzeitig können Sie die VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 22.07.2008 N 556 "ÜBER DIE GRENZWERTE DER EINNAHMEN AUS DEM VERKAUF VON WAREN (ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN) FÜR JEDE KATEGORIE DER GEGENSTÄNDE VON KLEINEM UND MITTLEREM UNTERNEHMEN" herunterladen.