Mitwirkung eines Spezialisten bei der Zollkontrolle. Rechtsgrundlage für die Anwendung von tstk

Die in Absatz 1 der Kunst verankerte Norm. 101 TC ermöglicht es Ihnen, einen Spezialisten zu definieren als Individuell Sie verfügen über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Unterstützung der Zollbehörden erforderlich sind. Eine solche Hilfestellung kann sowohl durch mündliche Empfehlungen als auch durch die unmittelbare Beteiligung einer Fachkraft an den Maßnahmen der Zollbehörde, beispielsweise bei der Auswahl von Mustern und Mustern, der Beantragung, erfolgen technische Mittel usw.
Im Gegensatz zu einem Sachverständigen führt ein Sachverständiger keine eigenständigen Verfahrenshandlungen durch, sondern erleichtert lediglich deren Durchführung durch Zollbeamte.
Die Einschaltung einer Person als Fachkraft erfolgt auf vertraglicher Basis. In diesem Fall gehen die Kosten, die den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einschaltung eines Sachverständigen entstehen, zu Lasten der Person, für die oder deren Waren die Zollkontrolle durchgeführt wird, wenn bei der Zollkontrolle Zollverstöße aufgedeckt werden. In anderen Fällen erfolgt die Bezahlung der Dienstleistungen zu Lasten des Haushalts des Mitgliedsstaates der Zollunion, dessen Zollbehörde die Zollkontrolle durchgeführt hat.
Um die Zollbeamten wirksam unterstützen zu können, werden dem Sachbearbeiter die in Absatz 3 der Kunst aufgeführten Rechte eingeräumt. 101 TK. Ein Sachverständiger hat insbesondere das Recht, sich mit Materialien im Zusammenhang mit der Durchführung konkreter Maßnahmen, die unter seiner Beteiligung durchgeführt wurden, sowie mit Dokumenten, die auf der Grundlage der Ergebnisse von Maßnahmen während der Zollkontrolle, an denen er beteiligt war, erstellt wurden, vertraut zu machen und Erklärungen abzugeben oder Kommentare zu den von ihm durchgeführten Handlungen in solche Dokumente aufzunehmen.
Es ist zu beachten, dass diese Liste nicht das Recht umfasst, die Teilnahme an bestimmten Aktionen zu verweigern. Ein solcher Anspruch ergibt sich jedoch aus dem Erfordernis einer Fachkraft, „über besondere Kenntnisse zur Hilfeleistung zu verfügen“. Auf dieser Grundlage scheint es gerechtfertigt zu sein, dass ein Fachmann die Teilnahme an der Zollkontrolle aufgrund mangelnder Kenntnisse verweigert. Diese Position wird auch dadurch bestätigt, dass das Arbeitsgesetzbuch keine Verantwortung eines Spezialisten für die Verweigerung oder Umgehung seiner Pflichten vorsieht.
Inzwischen Kunst. 305 des Zollgesetzbuches der Republik Belarus legt unmittelbar das Recht eines Spezialisten fest, die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zu verweigern, wenn die ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht ausreichen oder nicht vorhanden sind notwendige Kenntnisse um seine Aufgaben wahrzunehmen.
Zusätzlich zu den Rechten hat der Gesetzgeber dem Fachmann die Verpflichtung übertragen, an Handlungen teilzunehmen, die besondere Kenntnisse erfordern, Erklärungen zu den von ihm durchgeführten Handlungen abzugeben und mit seiner Unterschrift die Tatsache der Durchführung dieser Handlungen, deren Inhalt und Ergebnisse zu bescheinigen.
Auch in Absatz 5 der Kunst. 101 des Arbeitsgesetzbuches enthält eine Regelung, die die Offenlegung, Verwendung für andere als Zollzwecke oder die Weitergabe an Dritte, mit Ausnahme der in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion vorgesehenen Fälle, von Informationen, die ein Fachmann erhalten hat, verbietet ein gesetzlich geschütztes Geschäfts-, Bank- oder sonstiges Geheimnis darstellt. Diese Norm steht im Einklang mit den Bestimmungen der Kunst. 8 des Arbeitsgesetzbuches, das den Status der von den Zollbehörden erhaltenen Informationen regelt, regelt das Verfahren zur Verwendung und Entsorgung dieser Informationen.

Das Dokument ist ungültig oder storniert.

„Zollkodex der Zollunion“ (in der Fassung vom 8. Mai 2015) (Anhang zum Abkommen über den Zollkodex der Zollunion, angenommen durch Beschluss des Zwischenstaatlichen Rates der EurAsEC auf der Ebene der Staatsoberhäupter vom 27. November 2009 N 17)

TK TS Artikel 101. Teilnahme eines Spezialisten an der Zollkontrolle

1. Bei Bedarf kann ein Fachmann, der an den Ergebnissen solcher Maßnahmen nicht interessiert ist und über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Unterstützung der Zollbehörden, einschließlich des Einsatzes technischer Mittel, erforderlich sind, an bestimmten Maßnahmen im Rahmen der Zollkontrolle beteiligt werden.

2. Die Einschaltung einer Person als Fachkraft erfolgt auf vertraglicher Basis.

3. Der Spezialist hat das Recht:

1) sich mit Materialien vertraut machen, die sich auf die Umsetzung spezifischer Aktionen beziehen, die unter seiner Beteiligung durchgeführt werden;

2) sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Maßnahmen während der Zollkontrolle, an denen er teilgenommen hat, erstellt wurden, und Erklärungen oder Kommentare zu den von ihm durchgeführten Maßnahmen abzugeben, die in diese Dokumente aufgenommen werden sollen.

4. Der Spezialist muss:

1) an der Durchführung von Handlungen teilnehmen, die besondere Kenntnisse erfordern, Erklärungen zu den von ihm durchgeführten Handlungen abgeben;

2) Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Durchführung dieser Maßnahmen, deren Inhalt und Ergebnisse.

5. Von einem Fachmann erhaltene Informationen, die ein gesetzlich geschütztes Geschäfts-, Bank- oder sonstiges Geheimnis darstellen, sowie sonstige vertrauliche Informationen dürfen ihm außer in den vorgesehenen Fällen nicht mitgeteilt, für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden durch die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion.

6. Auslagen, die den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einschaltung eines Sachverständigen entstehen, werden auf Kosten der Person erstattet, für die oder deren Waren die Zollkontrolle durchgeführt wird, wenn bei der Zollkontrolle Verstöße gegen die Zollgesetzgebung des Zolls begangen werden Union werden enthüllt. In anderen Fällen erfolgt die Bezahlung dieser Dienstleistungen zu Lasten des Staatshaushalts – eines Mitglieds der Zollunion, dessen Zollbehörde die Zollkontrolle durchgeführt hat.

Bei der Zollkontrolle halten sich die Zollbehörden an mehrere Grundsätze. Eine davon ist Selektivität und die Behörden beschränken sich nur auf diejenigen Formen der Zollkontrolle, die ausreichen, um die Einhaltung der Zollgesetzgebung sicherzustellen. Ein weiterer wichtiger Grundsatz, der bei der Durchführung der Zollkontrolle beachtet wird, ist die zwingende Verwendung eines Risikomanagementsystems bei der Auswahl von Gegenständen und Formen der Zollkontrolle. Auch notwendiges Prinzip ist eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Zollbehörden ausländischer Staaten gemäß völkerrechtlichen Verträgen. Dies ist notwendig, um die Zollkontrolle zu verbessern. Um die Effizienz der Zollkontrolle zu steigern, müssen die Zollbehörden mit anderen Regulierungsbehörden sowie mit Teilnehmern interagieren außenwirtschaftliche Tätigkeit, Personen, die Tätigkeiten im Bereich Zollangelegenheiten ausüben. Die Behörden interagieren auch mit Personen, deren Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung stehen Außenhandel und mit ihren Berufsverbänden. Die Zollbehörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit weitere Arten der Kontrolle ausüben: Ausfuhr, Währung, Strahlung. Natürlich, wenn diese Art von Kontrollen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion entsprechen. Bei der Durchführung der Zollkontrolle benötigen die Zollbehörden außer in den in diesem Kodex vorgesehenen Fällen keine Genehmigungen, Weisungen oder Beschlüsse für deren Durchführung.

Was die Beteiligung eines Spezialisten an der Zollkontrolle betrifft, kann in erforderlichen Fällen ein Spezialist, der nicht an den Ergebnissen solcher Maßnahmen interessiert ist, an der Zollkontrolle beteiligt werden und bestimmte Maßnahmen durchführen. Er muss über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Unterstützung der Zollbehörden, auch im Umgang mit technischen Mitteln, erforderlich sind. Die Einschaltung einer solchen Fachkraft erfolgt auf vertraglicher Basis. Der Spezialist führt auch einige Aktionen aus:

1) sich mit Materialien vertraut machen, die sich auf bestimmte Aktionen beziehen, die wiederum unter Beteiligung eines Spezialisten durchgeführt werden;

2) Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Maßnahmen im Prozess der Zollkontrolle erstellt wurden, an denen der Spezialist beteiligt war, und machen Sie Erklärungen oder Kommentare zu den von ihm durchgeführten Maßnahmen, die in diese Dokumente aufgenommen werden sollen.

Der Spezialist ist außerdem verpflichtet:

1) an der Durchführung von Handlungen teilnehmen, die besondere Kenntnisse erfordern, und alle von ihm durchgeführten Handlungen erklären;

2) Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Durchführung dieser Maßnahmen, deren Inhalt und Ergebnisse.

Von einem Fachmann erlangte Informationen, die ein gesetzlich geschütztes Geschäfts-, Bank- oder sonstiges Geheimnis darstellen, sowie sonstige vertrauliche Informationen dürfen ihm nicht mitgeteilt, für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion.

6. Auslagen, die den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einschaltung eines Sachverständigen entstehen, werden auf Kosten der Person erstattet, für die oder deren Waren die Zollkontrolle durchgeführt wird, wenn bei der Zollkontrolle Verstöße gegen die Zollgesetzgebung des Zolls begangen werden Union werden enthüllt. In anderen Fällen erfolgt die Bezahlung der Dienstleistungen zu Lasten des Haushalts des Mitgliedsstaats der Zollunion, dessen Zollbehörde die Zollkontrolle durchgeführt hat.

Außerdem haben die Zollbehörden das Recht, Fachkräfte und Experten von anderen anzuwerben Regierungsbehörden um bei der Zollkontrolle zu helfen. Ausländische Fachkräfte haben grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie inländische.

Orte der Zollkontrolle

Spezialist für Zollkontrolle

Zollgesetzgebung Russische Föderation die Orte und Zeiten des Grenzübertritts verschiedener Waren und Fahrzeug. Überquerung von Gütern und Fahrzeugen Zollgrenze der Russischen Föderation ist an Orten erlaubt, die von den Zollbehörden während ihrer Arbeit bestimmt werden. Entlang können Zollkontrollzonen eingerichtet werden Staatsgrenze der Russischen Föderation, an Kontrollpunkten jenseits der Staatsgrenze der Russischen Föderation, an Orten der Zollabfertigung, an Orten des Entladens und Umladens (Umladens) von Waren, ihrer Zollkontrolle und Zollkontrolle, an Parkplätzen für Fahrzeuge, die Waren unter dem Zoll transportieren Kontrolle.

Auf dem Landteil des Territoriums der Russischen Föderation befindet sich die Zollkontrollzone entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation und kann innerhalb eines Geländestreifens mit einer Breite von bis zu 30 Kilometern ab der Linie der Staatsgrenze der Russischen Föderation eingerichtet werden Föderation tief in das Territorium der Russischen Föderation hinein.

In See-, Fluss- und Seegebieten des Territoriums der Russischen Föderation liegt die Zollkontrollzone entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation und kann entsprechend innerhalb des Küstenmeeres der Russischen Föderation eingerichtet werden. Es entsteht im russischen Teil der Gewässer von Grenzflüssen, Seen und anderen Gewässern sowie bis zu 15 Kilometer breiten Geländestreifen von der Küste bis tief in das Territorium der Russischen Föderation.

Im Bedarfsfall kann an konkreten Maßnahmen im Rahmen der Zollkontrolle eine Fachkraft beteiligt werden, die an den Ergebnissen solcher Maßnahmen nicht interessiert ist und über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Unterstützung der Zollbehörden, auch im Einsatz technischer Mittel, erforderlich sind. Die Einschaltung einer Person als Fachkraft erfolgt auf vertraglicher Basis. Der Spezialist hat das Recht: 1) sich mit Materialien im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Maßnahmen vertraut zu machen, die unter seiner Beteiligung durchgeführt werden; 2) sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Maßnahmen während der Zollkontrolle, an denen er teilgenommen hat, erstellt wurden, und Erklärungen oder Kommentare zu den von ihm durchgeführten Maßnahmen abzugeben, die in diese Dokumente aufgenommen werden sollen. Der Spezialist ist verpflichtet: 1) an der Durchführung von Handlungen teilzunehmen, die besondere Kenntnisse erfordern, Erklärungen zu den von ihm durchgeführten Handlungen abzugeben; 2) Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Durchführung dieser Maßnahmen, deren Inhalt und Ergebnisse. Von einem Fachmann erlangte Informationen, die ein gesetzlich geschütztes Geschäfts-, Bank- oder sonstiges Geheimnis darstellen, sowie andere vertrauliche Informationen dürfen ihm nicht mitgeteilt, für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen . Auslagen, die den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einschaltung eines Sachverständigen entstehen, werden auf Kosten der Person erstattet, für die oder deren Waren die Zollkontrolle durchgeführt wird, wenn es bei der Zollkontrolle zu Verstößen gegen das Zollrecht der Zollunion kommt enthüllt. In anderen Fällen erfolgt die Bezahlung der Dienstleistungen zu Lasten der Haushaltsmittel. Die Zollbehörden haben das Recht, Spezialisten und Experten anderer Regierungsstellen zur Unterstützung bei der Zollkontrolle heranzuziehen. Von anderen staatlichen Stellen rekrutierte Fachkräfte und Sachverständige sind verpflichtet, Informationen, die Staats-, Handels- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse (Geheimnisse) darstellen, sowie vertrauliche Informationen über Teilnehmer an außenwirtschaftlichen und anderen Tätigkeiten im Bereich des Zollwesens geheim zu halten. Kosten im Zusammenhang mit der Anwerbung von Fachkräften und Experten anderer Regierungsstellen, sofern diese Arbeit nicht in deren Aufgabenbereich fällt Offizielle Pflichten, werden auf Kosten der Person erstattet, für die oder deren Waren die Zollkontrolle durchgeführt wird, wenn bei der Zollkontrolle Verstöße gegen die Zollgesetzgebung der Zollunion aufgedeckt werden. In anderen Fällen erfolgt die Bezahlung der Dienstleistungen zu Lasten der Haushaltsmittel.

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Mehr zum Thema 33. Mitwirkung eines Spezialisten bei der Zollkontrolle. Einbindung von Spezialisten und Experten anderer Regierungsstellen zur Unterstützung bei der Zollkontrolle:

  1. 33. Mitwirkung eines Spezialisten bei der Zollkontrolle. Einbindung von Spezialisten und Experten anderer Regierungsstellen zur Unterstützung bei der Zollkontrolle.

1. Die Einbeziehung von Spezialisten und Sachverständigen in die Zollkontrolle erfolgt in den Fällen und in der Weise, die in den Artikeln 101, 102 und Kapitel 20 des Zollkodex der Zollunion festgelegt sind.

2. Die Zollkontrolle im Rahmen der Zollkontrolle wird gemäß Kapitel 20 des Zollkodex der Zollunion unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels angeordnet und durchgeführt.

3. Die Frist für die Durchführung einer Zollprüfung gemäß Artikel 139 Absatz 2 des Zollkodex der Zollunion kann mit schriftlicher Genehmigung des Leiters (stellvertretenden Leiters) der Zollbehörde, die die Zollprüfung durchführt, verlängert werden. unter Angabe der Gründe für eine solche Verlängerung um den für die Durchführung der Prüfung erforderlichen Zeitraum, außer in den Fällen, in denen dies vorgesehen ist Bundesgesetz Die Warenfreigabe erfolgt erst nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses. IN in diesem Fall Die Prüfung muss innerhalb eines Zeitraums durchgeführt werden, der die Frist für die Warenfreigabe unter Berücksichtigung der Verlängerung des festgelegten Zeitraums gemäß Artikel 196 Absatz 4 des Zollkodex der Zollunion nicht überschreitet.

4. Im Falle einer Zollprüfung bei einer anderen zugelassenen Organisation kann die Frist für die Durchführung einer Zollprüfung mit schriftlicher Zustimmung des Leiters der zugelassenen Organisation im Einvernehmen mit der Zollbehörde, die die Zollprüfung bestellt hat, unter Angabe der Gründe verlängert werden für eine solche Verlängerung um den für die Durchführung der Prüfung erforderlichen Zeitraum, außer in Fällen, in denen die Warenfreigabe erst nach Eingang der Prüfungsergebnisse erfolgt. In diesem Fall muss die Prüfung innerhalb einer Frist durchgeführt werden, die die Frist für die Warenfreigabe unter Berücksichtigung der Verlängerung der festgelegten Frist gemäß Artikel 196 Absatz 4 des Zollkodex der Zollunion nicht überschreitet .

5. Die Frist für die Durchführung einer Zolluntersuchung wird gehemmt, wenn die vorgelegten Gegenstände nicht der im Beschluss über die Anordnung einer Zolluntersuchung genannten Liste entsprechen, längstens jedoch für die Dauer von 10 Arbeitstagen. Das Verfahren zur Aussetzung der Zollprüfungsfristen wird von der Bundesbehörde festgelegt Exekutivgewalt, zugelassen im Bereich Zollangelegenheiten.

6. Eine Zollprüfung kann in den in Artikel 138 Absatz 5 des Zollkodex der Zollunion vorgesehenen Fällen sowie bei Fehlen der erforderlichen Qualifikationen bei der Zollbehörde, die die Zollprüfung durchführt, oder bei einer anderen autorisierten Stelle verweigert werden Organisation des Zollsachverständigen (Sachverständigen).

7. Das Verfahren für die Probenahme und Probennahme von Waren zur Zollprüfung wird von der für den Zollbereich zuständigen Bundesbehörde auf der Grundlage der Bestimmungen des Artikels 144 des Zollkodex der Zollunion festgelegt.

8. Die Formen der Entscheidung über die Bestellung einer Zollprüfung, die Schlussfolgerung eines Zollsachverständigen (Sachverständigen) bei der Durchführung einer Zollprüfung werden von der für den Zollbereich zuständigen Bundesbehörde festgelegt. Jede Seite des Gutachtens eines Zollsachverständigen (Sachverständigen) bei einer Zollprüfung, einschließlich der Anlagen, wird von dem Zollsachverständigen (Sachverständigen), der die Zollprüfung durchgeführt hat, unterzeichnet und mit dem Siegel der Zollbehörde, die die Zollprüfung durchführt, beglaubigt, oder eine andere autorisierte Organisation, die die Zollprüfung durchführt.

9. In Fällen, in denen die Vergütung für die Leistungen von Fachkräften und Sachverständigen gem Zollkodex Die Zollunion wird auf Kosten des Bundeshaushalts durchgeführt; das Verfahren zur Erstattung dieser Kosten wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.