Was ist der interne Zolltransit? Registrierung von VTT - interner Zolltransit. Benötigen Sie Hilfe beim Erlernen eines Themas?

Einführung

Der interne Zolltransit ist ein Zollverfahren, bei dem ausländische Waren durch das Zollgebiet transportiert werden Russische Föderation ohne Bezahlung zollabgaben, Steuern und die Anwendung von Verboten und Beschränkungen wirtschaftlicher Art, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurden staatliche Regulierung Außenhandelsaktivitäten.

VTT sollte vom internationalen Zolltransit unterschieden werden, bei dem es sich um ein Zollsystem handelt, das für den Transport ausländischer Waren vom Ort ihrer Ankunft im Zollgebiet der Russischen Föderation bis zum Ort ihrer Abreise aus diesem Gebiet verwendet wird. Die Bedingungen für die Anwendung dieser Zollverfahren und das Verfahren für deren Abschluss sind jedoch sehr ähnlich. Tatsächlich ist beim Import oder Export von Waren und Fahrzeugen ein interner Zolltransit erforderlich, während beim Transport von Waren und Fahrzeugen durch Drittländer der internationale Zolltransit verwendet wird.

Das VTT-Verfahren respektiert nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch der Teilnehmer an außenwirtschaftlichen Aktivitäten und schützt sie vor illegalen Handlungen skrupelloser Arbeitnehmer strafverfolgungDas heißt, das VTT-Verfahren ist beim Transport von Waren und Fahrzeugen von entscheidender Bedeutung, da seine Abwesenheit die Strafverfolgungsaktivitäten der Zollbehörden lähmt.

Die Relevanz des gewählten Themas ist daher auf die akute Bedeutung des internen Zolltransitverfahrens in den letzten Jahren zurückzuführen.

Ziel der Arbeiten ist es, die wichtigsten Richtlinien zur Verbesserung der Anwendung des internen Zolltransitverfahrens zu entwickeln.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Aufgaben gestellt:

Offenlegung des Inhalts des Verfahrens für den internen Zolltransit;

Beschreiben Sie die Zollstelle.

Betrachten Sie das Verfahren zum Öffnen und das Verfahren zum Abschließen des Verfahrens für den internen Zolltransit.

Entwicklung der Hauptrichtungen zur Verbesserung des Verfahrens für den internen Zolltransit.

Gegenstand der Untersuchung ist der interne Zolltransit.

Die Studie wurde von Oktober bis April durchgeführt.

Der methodische Rahmen umfasst systemansatz und Methoden der komplexen, faktoriellen und vergleichenden Analyse sowie Methoden der Expertenbewertung.

Gegenstand der Untersuchung ist die Gesamtheit der Beziehungen im Bereich der Umsetzung des Verfahrens des internen Zolltransits.

Die Struktur der Arbeit umfasst: eine Einführung, einen Hauptteil bestehend aus fünf Fragen, eine Schlussfolgerung, eine Liste der verwendeten Quellen, Anhänge.

Bei der Ausführung der Arbeit wurde eine Reihe von pädagogischer und wissenschaftlicher Literatur verwendet. Die regulatorische und rechtliche Grundlage war der Zollkodex der Russischen Föderation vom 28. Mai 2003 in der Fassung vom 2. Januar 2010.

Inhalt des Verfahrens des internen Zolltransits

Frachtbetrieb mit Waren während des internen Zolltransits.

Der interne Zolltransit ist ein Zollverfahren, bei dem ausländische Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation transportiert werden, ohne dass Zölle, Steuern und die Anwendung von Verboten und Beschränkungen wirtschaftlicher Art gezahlt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurden staatliche Regulierung der Außenhandelsaktivitäten.

Für die Beförderung von Waren im Rahmen des internen Zolltransits ist Folgendes nicht erforderlich:

Einfuhrzölle und Steuern zahlen;

Zollgebühren für die Zollabfertigung zahlen;

Lizenzen erteilen.

Optionen mögliche Anwendung Der interne Zolltransit sieht außerdem Folgendes vor:

Warentransport von der Zollbehörde, in der sich der Ort befindet zollerklärung an die Zollbehörde, in deren Tätigkeitsbereich sich der Ort der Ausfuhr (Abreise) von Waren außerhalb des Zollgebiets der Russischen Föderation befindet (z. B. bei der Ausfuhr verarbeiteter Erzeugnisse ausländischer Waren);

Warentransport zwischen Zwischenlagern und Zolllagern (z. B. bei Beendigung der Tätigkeit eines Zwischenlagers, das nicht angemeldete Waren enthält).

VTT wird in mehreren Fällen nicht verwendet:

Im Falle einer erzwungenen (technischen) oder Zwischenlandung eines Flugzeugs am Ankunftsort während eines regulären internationalen Fluges ohne teilweises Entladen von Waren;

Beim Warentransport über Pipelines und Stromleitungen.

Die Dauer des Warentransports nach dem VTT-Verfahren wird von der Zollbehörde festgelegt, die in jedem Einzelfall eine Genehmigung für die VTT (Zollbehörde für die Abreise) erteilt.

Die Bestimmung der Transportzeit wird durch Faktoren wie die Aussage des Beförderers, das Transportmittel und die Länge der Route beeinflusst.

All dies sollte nur innerhalb der in Artikel 82 Absatz 1 des Zollkodex der Russischen Föderation festgelegten Fristen berücksichtigt werden, nämlich:

2.000 Kilometer in einem Monat für Straßen-, Schienen-, See- (Fluss-) Transport;

Drei Tage für den Lufttransport.

Eine Genehmigung für VTT wird von der Zollbehörde ausgestellt, in deren Tätigkeitsbereich der Warentransport beginnt. Diese Zollstelle wird als Abflugzollamt bezeichnet.

Um die Erlaubnis für VTT zu erhalten, sind berechtigt:

Träger;

Spediteur, wenn er eine russische Person ist;

Empfänger ausländischer Waren, die mit ihnen Operationen außerhalb des Zollstandorts durchführen.

Um eine Genehmigung für VTT zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

1. Waren, die nach dem VTT-Verfahren zur Beförderung angemeldet wurden:

Nicht für die Einfuhr in die Russische Föderation verboten;

Die erforderlichen Typen sind weg staatliche Kontrollefür die Einfuhr von Waren in die Russische Föderation vorgesehen (Veterinär-, Sanitär- und andere Arten der Kontrolle);

Genehmigungen und / oder Lizenzen für den Transport haben einzelne Waren über das Zollgebiet der Russischen Föderation.

2. Eine Transporterklärung oder Versanddokumente eingereicht.

3. Es wurden Maßnahmen getroffen, um die Zahlung von Zöllen und Steuern sicherzustellen.

4. Angemessene Ausrüstung zur Verfügung gestellt fahrzeug, Container oder Tauschkörper für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln.

5. Die Identifizierung von Waren und Dokumenten für sie wurde durchgeführt.

In folgenden Fällen ist die Zahlung von Zöllen und Steuern nicht erforderlich:

Warentransport durch einen Zollboten;

Zollbegleitung von Fahrzeugen, die Waren befördern.

Die Form einer Genehmigung für VTT wird durch die Anweisung zur Durchführung von Zolloperationen während des nationalen und internationalen Zolltransits von Waren festgelegt.

Der Ort der Warenlieferung während des internen Zolltransits wird von der Abflugzollbehörde auf der Grundlage von Informationen über den Bestimmungsort festgelegt, die in den Transportdokumenten (Versanddokumenten) angegeben sind.

Der Ort der Warenlieferung ist der Standort der Zollbehörde, die gleichzeitig den Status einer Zollkontrollzone hat (in den meisten Fällen das Gebiet des Zwischenlagers, in dem sich Zollstellen befinden, oder struktureinheiten Zoll, Zollabfertigung von Waren).

Ausnahmen können Fälle der Lieferung von Waren an den Lagerort des Empfängers der Waren sein.

Wenn ausländische Waren aus dem Zollgebiet der Russischen Föderation exportiert werden, ist ihr Bestimmungsort der Abflugort außerhalb der Russischen Föderation.

Das Formular für die Transiterklärung wird auf Anordnung des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 08.09.2003 Nr. 973 "Nach Genehmigung der Anweisung zur Durchführung von Zolloperationen im internen und internationalen Zolltransit von Waren" (vom Ministerium registriert) erstellt der Justiz Russlands am 13.11.2003, Registriernummer 5228).

Es ist zu beachten, dass alle Handelsdokumente (Rechnungen, Proforma-Rechnungen, Versandspezifikationen, Packlisten, Frachtdeklarationen, Frachtlisten), Transportdokumente (internationale oder inländische Frachtbriefe, Frachtbriefe oder andere Dokumente, die das Bestehen bestätigen) und Inhalt des Vertrags über Seetransporte, Luftfrachtbriefe, Frachtbriefe, Dokumente, die in den Gesetzen der Weltpostunion vorgesehen sind, Speditionsdokumente sowie andere Standarddokumente, die in internationalen Abkommen im Bereich des Transports vorgesehen sind , Transport Charter und Codes, andere Gesetze und in Übereinstimmung mit ihnen ausgestellt rechtsakte) und (oder) Zolldokumente (Zollanmeldung der Zollbehörden der Russischen Föderation für die Ausfuhr von Waren, Zollanmeldung der Zollbehörden ausländischer Staaten, TIR-Carnet, erstellt gemäß den Anforderungen des Zollübereinkommens vom internationaler Transport Waren unter Anwendung des TIR Carnet, 1975 (TIR Convention, 1975)) mit folgenden Informationen:

Über den Namen und den Ort des Absenders (Empfängers) der Waren gemäß den Transportdokumenten;

Über das Abflugland (Bestimmungsland) der Waren;

Über den Namen und den Standort des Warenträgers oder des Spediteurs, wenn der Spediteur eine Genehmigung für den internen Zolltransit erhält;

Über das Fahrzeug, mit dem die Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation transportiert werden, und beim Transport auf der Straße - auch über den Fahrzeugführer;

Zu Art oder Name, Menge, Wert der Waren gemäß Handels-, Transport- (Versand-) Dokumenten, Gewicht oder Volumen, zu den Warencodes gemäß dem Harmonisierten System zur Beschreibung und Kodierung von Waren oder zur Waren-Nomenklatur außenwirtschaftliche Tätigkeit (TN VED of Russia) auf der Ebene von mindestens den ersten vier Ziffern;

Die Gesamtzahl der Pakete;

Über den Bestimmungsort der Ware;

Über das geplante Umladen von Waren oder anderen Frachtvorgängen unterwegs;

Über den geplanten Zeitpunkt des Warentransports nach dem Zollverfahren VTT;

Über die Strecke, wenn der Warentransport auf bestimmten Strecken erfolgen soll.

Nur wenn keine der oben genannten Informationen in den Dokumenten des Beförderers enthalten ist, wird der Zollbehörde eine Transiterklärung in der vorgeschriebenen Form vorgelegt. Die Verpflichtung der Zollbehörden zur Bereitstellung anderer Informationen ist rechtswidrig.

In Fällen, die in internationalen Verträgen der Russischen Föderation festgelegt sind, werden Dokumente, die gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation erstellt wurden, als Transiterklärung verwendet.

Wenn der Antragsteller die oben genannten Bedingungen, die Vorlage der Waren bei der Zollbehörde und die Bereitstellung aller Dokumente und Informationen einhält, muss die Zollbehörde eine Genehmigung für VTT ausstellen. Eine solche Genehmigung wird sofort erteilt, nachdem die Zollbehörde davon überzeugt ist, dass die Bedingungen von VTT erfüllt sind, spätestens jedoch drei Tage nach dem Datum der Annahme der Transporterklärung. Die Annahme einer Transiterklärung erfolgt durch die Zollbehörde am Tag ihrer Einreichung und wird durch Registrierung und Anbringung entsprechender Kennzeichen durch die Zollbehörde formalisiert. Eine Person, die eine Genehmigung für VTT erhält, kann auch eine elektronische Kopie der Transiterklärung einreichen (das Verfahren für deren Einreichung wird durch das Schreiben des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 26.12.2003 Nr. 01-06 / 50490 "Auf elektronischem Wege erläutert Kopie der Transiterklärung ").

Wenn eine Genehmigung für den internen Zolltransit aufgrund der Nichteinhaltung der Bedingungen nicht erteilt werden kann, hat die Zollbehörde das Recht, den Transport von Waren zu einem Zwischenlager oder zu anderen Orten zuzulassen, die Zollkontrollzonen sind, die einer Zollbegleitung unterliegen der Fahrzeuge, auf denen die Waren transportiert werden. Bei der Erteilung einer Genehmigung für VTT legt die Abflugzollbehörde die Bestimmungszollbehörde (Lieferort) und den Zeitraum der VTT fest.

Bei VTT oder MTT von Waren ist das Nachladen, Entladen, Laden und sonstige Frachtvorgänge mit Genehmigung der Abflugzollbehörde oder der Zollbehörde, in deren Region der entsprechende Frachtvorgang durchgeführt wird (Zollstelle), gestattet Zoll, der direkt dem staatlichen Zollausschuss Russlands unterstellt ist).

Frachtvorgänge mit VTT oder MTT von Waren werden mit Genehmigung der Zollbehörde unter Durchführung der Zollkontrolle in Form einer Zollaufsicht durchgeführt. Bei der Durchführung von Frachtvorgängen hat die Zollbehörde das Recht, eine Zollkontrolle der Transitgüter durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Zollkontrolle erstellt der Bevollmächtigte der Zollbehörde eine Zollkontrollbescheinigung in der Form, die durch die Rechtsakte des staatlichen Zollausschusses Russlands genehmigt wurde. Eine Kopie der Zollkontrolle wird dem Spediteur oder Spediteur übergeben.

Informationen über den Ort der Durchführung von Frachtvorgängen (Adresse) müssen in den Transportdokumenten (Versanddokumenten) angegeben werden, die der Ware folgen.

Um die Erlaubnis zur Durchführung von Frachtvorgängen zu erhalten, müssen interessierte Personen der Zollbehörde einen schriftlichen Antrag in jeglicher Form in russischer Sprache vorlegen. Die Erlaubnis oder Verweigerung der Umladung von Transitgütern erfolgt in Form eines Beschlusses über den Antrag ("Zulassen" oder "Verbieten") des Leiters der Zollbehörde (seines für Zollabfertigung und Zollkontrolle zuständigen Stellvertreters) ). Eine Genehmigung zur Durchführung von Frachtvorgängen wird am Tag der entsprechenden Entscheidung erteilt, die innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung des Antrags getroffen wird.

Befindet sich der Ort der Durchführung von Frachtvorgängen bei VTT oder MTT von Waren außerhalb des Standorts der Zollbehörde, ist die Zollbehörde verpflichtet, einen Beamten der Zollbehörde zu entsenden, um die Zollkontrolle über die Durchführung der Frachtvorgänge durchzuführen.

Wenn sich die Person, die eine Genehmigung für VTT- oder MTT-Waren erhalten hat, infolge des Frachtbetriebs nicht ändert, ist eine erneute Ausstellung der Transporterklärung nicht erforderlich. In diesem Fall setzt ein Beamter der Zollbehörde in die Transporterklärung und die Transportdokumente (Transportdokumente) ein Zeichen für die neu auferlegten Zollsiegel und -siegel und gibt in diese auch Informationen über die Fahrzeuge ein, auf die die Waren verladen werden, und bescheinigt sie sie mit einer Unterschrift und einem persönlichen nummerierten Siegel. Die Dokumente werden an den Spediteur (Spediteur) zurückgesandt, um den Transport fortzusetzen.

Wenn sich aufgrund des Frachtbetriebs eine Person, die eine Genehmigung für VTT oder MTT von Waren erhalten hat, ändert, formalisiert der Zollbeamte die Fertigstellung von VTT oder MTT von Waren, wonach eine neue Genehmigung für VTT oder MTT von Waren ausgestellt wird in der durch diese Anweisung vorgeschriebenen Weise.

Wenn Waren von einem Fahrzeug zu einem anderen umgeladen werden können, ohne die auferlegten Zollsiegel und -siegel zu beschädigen, ist ein solches Nachladen nach vorheriger Benachrichtigung der zwischengeschalteten Zollbehörde zulässig, die darin besteht, dieser Zollbehörde eine Transiterklärung und andere Dokumente für Waren und Fahrzeuge vorzulegen für den Spediteur verfügbar ...

Nach MTT ist die Lagerung (Lagerung, Zerkleinerung oder Anhäufung von Sendungen und ähnlichen Vorgängen) von Transitgütern im Zollgebiet der Russischen Föderation gemäß den im Kodex festgelegten Anforderungen und Bedingungen zulässig. 24. Die Zollbehörde kann die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Frachtvorgängen mit Waren nur dann verweigern, wenn ihre Umsetzung zum Verlust von Waren oder zu einer Änderung ihres Eigentums führen kann.

Nach MTT ist die Durchführung von Frachtvorgängen mit Waren, die nicht nachgeladen oder in Absatz 23 dieser Anweisung nicht vorgesehen sind, nur zulässig, wenn ihre Provision durch eine echte Gefahr der Zerstörung, des Verlusts, des unwiderruflichen Verlusts oder eines erheblichen Schadens an Waren verursacht wird und ( oder) Fahrzeuge.

Das Verfahren für den internen Zolltransit ist daher umfangreich und verfügt über einen klaren Rechtsrahmen.

"Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion" (Anhang Nr. 1 zum Vertrag über den Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion)

TC EAEU Artikel 144. Laufzeit des Zolltransits

(1) Wenn Waren unter das Zollverfahren des Zolltransits fallen, legt die Zollabfertigungsbehörde den Zeitraum fest, in dem die Waren von der Zollabgangsbehörde an die Zollbestimmungsbehörde (im Folgenden als Zolltransit bezeichnet) geliefert werden müssen Zeitraum).

2. In Bezug auf transportierte Waren mit dem ZugDie Zolltransitdauer beträgt 2.000 Kilometer pro Monat, mindestens jedoch 7 Kalendertage.

In Bezug auf Waren, deren Beförderung (Beförderung) von anderen Verkehrsträgern durchgeführt wird, wird die Dauer des Zolltransits gemäß der üblichen Transportzeit (Beförderung) von Waren auf der Grundlage der Beförderungsart und der Fähigkeiten von festgelegt das Fahrzeug, die festgelegte Transportroute für Waren, andere Transportbedingungen und (oder) die Anwendung des Anmelders oder Beförderers sowie die Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeits- und Ruhezustands des Fahrers des Fahrzeugs gemäß den internationalen Verträgen der Mitgliedstaaten mit einem Dritten, jedoch nicht mehr als die Frist für den Zolltransit.

(3) Die Frist für den Zolltransit darf den Zeitraum von zweitausend Kilometern pro Monat oder den von der Kommission auf der Grundlage der Besonderheiten der Beförderung von Waren, die dem Zollverfahren des Zolltransits unterliegen, festgelegten Zeitraum nicht überschreiten.

(4) Die von der Zollbehörde auf begründete Aufforderung des Anmelders oder Beförderers festgelegte Zolltransitfrist kann innerhalb der festgelegten Frist verlängert werden

Artikel 79. Interner Zolltransit

1. Der interne Zolltransit ist ein Zollverfahren, bei dem ausländische Waren ohne Zahlung von Zöllen, Steuern und Anwendung von Verboten und Beschränkungen wirtschaftlicher Art, die gemäß den Rechtsvorschriften Russlands festgelegt wurden, durch das Zollgebiet der Russischen Föderation befördert werden Föderation zur staatlichen Regulierung von Außenhandelsaktivitäten.
(2) Der interne Zolltransit wird angewendet, wenn Waren vom Ort ihrer Ankunft zum Ort der Bestimmungszollbehörde (Artikel 92) transportiert werden, vom Ort der Waren, wenn sie zum Ausfuhrort aus dem Zollgebiet der Russische Föderation zwischen Zwischenlagern, Zolllagern und in anderen Fällen des Transports ausländischer Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation, wenn für diese Waren keine Sicherheit für die Zahlung von Zollzahlungen gegeben ist.
3. Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten nicht für Güter, die auf dem Luftweg befördert werden, wenn das Luftfahrzeug während eines regulären internationalen Fluges am Ankunftsort der Güter eine Zwischen- oder Zwangslandung (technische Landung) ohne teilweises Entladen von Gütern durchführt zu Gütern, die per Pipeline-Transport und Stromleitungen transportiert werden.
4. Die Beförderung von Waren nach dem Verfahren des internen Zolltransits kann von jedem Beförderer, einschließlich eines Zollbeförderers, durchgeführt werden.

Artikel 80. Interne Zolltransitgenehmigung

1. Der interne Zolltransit ist mit schriftlicher Genehmigung der Zollbehörde zulässig, in deren Tätigkeitsbereich der Warentransport nach dem Zollverfahren des internen Zolltransits (Zollabfertigungsbehörde) beginnt.
2. Eine Genehmigung für den internen Zolltransit wird erteilt:
Träger;
Spediteur, wenn er eine russische Person ist;
in Absatz 6 dieses Artikels genannte Personen.
3. Eine Genehmigung für den internen Zolltransit wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
1) wenn die Einfuhr von Waren in die Russische Föderation gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nicht verboten ist;
2) wenn in Bezug auf die eingeführten Waren am Ort ihrer Ankunft Grenzkontrollen und andere Arten staatlicher Kontrollen durchgeführt wurden, falls die Waren einer solchen Kontrolle gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation unter unterliegen der Ort ihrer Ankunft;
3) wenn Genehmigungen und (oder) Lizenzen für Waren eingereicht wurden, wenn gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation der Transport dieser Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation in Anwesenheit von zulässig ist diese Genehmigungen und (oder) Lizenzen;
4) wenn für die Waren eine Transiterklärung abgegeben wurde (Artikel 81);
5) wenn die Identifizierung der Waren erfolgt (Artikel 83);
6) wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgerüstet ist, wenn Waren unter Zollsiegeln und -siegeln befördert werden (Artikel 84);
7) wenn Maßnahmen getroffen wurden, um die Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation sicherzustellen (Artikel 86).
4. Eine Genehmigung für den internen Zolltransit wird erteilt, nachdem die Waren der Zollabfertigungsbehörde unmittelbar nach der Überzeugung dieser Zollbehörde vorgelegt wurden, dass die in Absatz 3 dieses Artikels festgelegten Bedingungen erfüllt sind, spätestens jedoch drei Tage nach dem Datum der Annahme der Transiterklärung (Artikel 81). Eine Transiterklärung wird von der Abflugzollstelle am Tag ihrer Einreichung akzeptiert, wenn sie alle festgelegten Anforderungen erfüllt.
Bei der Erteilung einer Genehmigung für den internen Zolltransit legt die Zollabfertigungsbehörde den Zeitraum für den internen Zolltransit fest (Artikel 82) und legt den Ort der Warenlieferung fest (Artikel 85).
5. Die im Zollbereich zugelassene föderale Exekutive hat das Recht, über die Nichtzulassung eines Beförderers oder Spediteurs, der wiederholt gegen die Verpflichtungen zur Beförderung von Waren gemäß dem internen Zoll verstoßen hat, zum internen Zolltransit zu entscheiden Transit, der durch die erlassenen Beschlüsse über die Ernennung einer Verwaltungsstrafe bei Ordnungswidrigkeiten im Zollbereich festgelegt wird, wenn mindestens eine der oben genannten Entscheidungen nicht getroffen wurde oder ein solcher Beförderer oder Spediteur die Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen und Steuern gemäß Artikel 90 dieses Kodex. Diese Entscheidung wird innerhalb von fünf Tagen nach Zahlung einer Geldbuße sowie von Zöllen und Steuern gemäß Artikel 90 dieses Kodex aufgehoben, über die der Beförderer oder Spediteur, für den eine solche Entscheidung getroffen wird, entscheidet innerhalb der angegebenen Frist schriftlich benachrichtigt werden.
6. Bei der Beförderung von Waren gemäß dem internen Zolltransit zum Lieferort (Artikel 85), an dem sich nicht die Zollbehörde befindet, wird eine Genehmigung für den internen Zolltransit ausschließlich der Person erteilt, die Waren lagert oder andere Waren befördert Operationen mit Waren gemäß diesem Kodex am Lieferort. In diesem Fall erfüllt die angegebene Person die Pflichten und trägt die in diesem Kapitel festgelegte Verantwortung für den Spediteur unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 92 Absatz 5 dieses Kodex.
7. Kann eine Genehmigung für den internen Zolltransit aufgrund der Nichteinhaltung der in Absatz 3 Absätze 1 bis 3 dieses Artikels festgelegten Bedingungen nicht erteilt werden, hat die Zollbehörde das Recht, die Beförderung von Waren zu einem Zwischenlager zu genehmigen oder an andere Orte, die Zollkontrollzonen sind, sofern der Zoll die Fahrzeuge begleitet, auf denen Waren transportiert werden.
Anmerkungen. 1. Unter einem Fahrzeug im Sinne der Anwendung dieses Kapitels wird auch ein Fahrzeug verstanden, mit dem Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation befördert werden.
2. Für die Anwendung dieses Kapitels bedeutet ein Spediteur eine Person, die im Rahmen eines Speditionsvertrags gemäß dem Zivilrecht der Russischen Föderation handelt.

Artikel 81. Transiterklärung

(1) Als Transiterklärung akzeptiert die Abflugzollstelle alle Handels-, Transport- (Versand-) Dokumente und (oder) Zolldokumente, die die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Informationen enthalten.
(2) Um eine Genehmigung für den internen Zolltransit zu erhalten, übermittelt der Beförderer (Spediteur) der Abflugzollbehörde folgende Informationen:
1) über den Namen und den Ort des Absenders (Empfängers) der Waren gemäß den Transportdokumenten;
2) über das Abgangsland (Bestimmungsland) der Waren;
3) über den Namen und den Ort des Warenträgers oder des Spediteurs, wenn der Spediteur eine Genehmigung für den internen Zolltransit erhält;
4) über ein Fahrzeug, in dem Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation transportiert werden, und bei der Beförderung auf der Straße - auch über den Fahrer des Fahrzeugs;
5) zu Art oder Namen, Menge, Wert der Waren gemäß Handels-, Transport- (Versand-) Dokumenten, Gewicht oder Volumen, zu den Warencodes gemäß dem Harmonisierten System zur Beschreibung und Kodierung von Waren oder der Warennomenklatur von Außenwirtschaftsaktivität auf der Ebene von nicht weniger als den ersten vier Zeichen;
6) auf die Gesamtzahl der Pakete;
7) über den Bestimmungsort der Waren;
8) über den geplanten Umschlag von Waren oder anderen Frachtvorgängen auf dem Weg;
9) zum geplanten Zeitpunkt für die Beförderung von Waren (Artikel 82);
10) über die Strecke, wenn der Warentransport auf bestimmten Strecken erfolgen muss (Artikel 86 Absatz 3).
(3) Die im Zollbereich zugelassene föderale Exekutive hat das Recht, die Liste der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Informationen unter Berücksichtigung der Kategorien von Personen, die Waren und Fahrzeuge bewegen, der Arten von Waren und auch auf der Grundlage von zu reduzieren die Art des Transports.
4. Wenn die gemäß Absatz 1 dieses Artikels eingereichten Unterlagen nicht alle in Absatz 2 dieses Artikels genannten Informationen enthalten, sind diese Informationen zusätzlich einzureichen, indem die fehlenden Informationen schriftlich in die Transporterklärung eingegeben werden. Die Form der Transiterklärung und das Verfahren zum Ausfüllen werden von der im Zollbereich zugelassenen Bundesvollzugsbehörde festgelegt.
5. Die Zollbehörde hat nicht das Recht, vom Beförderer oder Spediteur die Bereitstellung anderer Informationen zu verlangen, mit Ausnahme der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Informationen.
6. Bei der Annahme von gemäß Absatz 1 dieses Artikels eingereichten Dokumenten als Transporterklärung hat ein Beamter der Zollbehörde diese Dokumente in der Form und in der Weise zu kennzeichnen, die von der in der Zollbereich.
7. Eine Transporterklärung kann im Formular eingereicht werden elektronisches Dokument... Das Verfahren für die Abgabe einer Transiterklärung in Form eines elektronischen Dokuments und das Verfahren für die Verwendung im internen Zolltransit werden von der im Zollbereich gemäß diesem Kodex zugelassenen Bundesbehörde festgelegt.
8. In Fällen, die in internationalen Verträgen der Russischen Föderation festgelegt sind, werden Dokumente, die gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation erstellt wurden, als Transiterklärung verwendet.

Artikel 82. Bedingungen des internen Zolltransits

1. Die Frist für den internen Zolltransit darf den mit 2000 Kilometern pro Monat festgelegten Zeitraum nicht überschreiten, wenn die Beförderung auf der Straße, auf der Schiene oder auf See (Fluss) erfolgt und wenn die Beförderung auf dem Luftweg erfolgt. Diese Frist darf drei Tage ab dem Datum der Erteilung einer Genehmigung für den internen Zolltransit nicht überschreiten.
2. Nach Erhalt einer Genehmigung für den internen Zolltransit wird die Frist für den internen Zolltransit von der Zollabfertigungsbehörde innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Frist auf der Grundlage der üblichen Erklärung des Beförderers (Spediteurs) festgelegt Zeit für die Beförderung von Gütern, die Art des Transports und die Fähigkeiten des Fahrzeugs, seine Route und andere Beförderungsbedingungen.
(3) Auf begründeten Antrag einer interessierten Person verlängert die Zollbehörde die festgelegte Frist für den internen Zolltransit innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Frist. Wenn der Beförderer bei der Beförderung von Waren gemäß dem internen Zolltransitverfahren aufgrund eines Unfalls oder einer Handlung nicht in der Lage ist, die Waren innerhalb der ursprünglich festgelegten Frist zu liefern höhere GewaltMit schriftlicher Genehmigung der Zollbehörde kann die Dauer des internen Zolltransits um einen Zeitraum verlängert werden, der die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegte Frist überschreitet.

Artikel 83. Identifizierung von Waren und Dokumenten für sie

1. Die Abgangszollbehörde führt die Identifizierung der Waren durch, die dem Zollverfahren des internen Zolltransits unterliegen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungszollbehörde (Artikel 92 Absatz 1) Spuren der Beschlagnahme von Waren, der Einfügung von Waren, feststellt Waren in ein Fahrzeug oder die Durchführung von Vorgängen mit Waren, wenn diese Maßnahmen während des Transports dieser Waren gemäß dem internen Zolltransit hätten begangen werden können.
2. Zur Identifizierung der Waren hat die Ausreisezollbehörde das Recht, folgende Mittel einzusetzen:
das Auferlegen von Zollsiegeln und -siegeln auf einem Fahrzeug, Container oder Wechselkörper;
Anbringen digitaler, alphabetischer oder anderer Markierungen, Kennzeichen, Siegel und Siegel auf einzelnen Verpackungen;
Anbringen von Briefmarken;
Probenahme und Probenahme;
Beschreibung von Waren und Fahrzeugen;
Verwendung von Zeichnungen, großformatigen Bildern, Fotografien, Videos, Illustrationen;
Verwendung von Zeichnungen von Zollbeamten, großformatigen Bildern, Fotografien, Videos, Illustrationen;
andere Mittel zur Identifizierung der Waren, einschließlich der Siegel des Absenders der Waren.
3. Die Identifizierung der Waren erfolgt durch Auferlegen von Zollsiegeln und -siegeln an einem Fahrzeug, Container oder einer Tauschstelle unter den in Artikel 84 dieses Kodex festgelegten Bedingungen.
In anderen Fällen erfolgt die Identifizierung der Waren mit anderen in Absatz 2 dieses Artikels genannten Mitteln.
4. Die Zollbehörden verwenden Zollsiegel oder andere Mittel zur Identifizierung der Zollbehörden ausländischer Staaten, außer in Fällen, in denen:
Zollsiegel oder andere Identifikationsmittel werden von der Ausreisezollbehörde gemäß den in Artikel 84 Absatz 1 dieses Kodex festgelegten Kriterien als unzureichend oder unzuverlässig anerkannt.
Die Zollabfertigungsbehörde führt eine Zollkontrolle der Waren durch.
Wenn die Zollbehörden Zollsiegel oder andere Mittel zur Identifizierung der Zollbehörden ausländischer Staaten verwenden, gelten für die Änderung, Entfernung und Zerstörung die in diesem Kodex vorgesehenen Verbote in Bezug auf die Mittel zur Identifizierung der Zollbehörden der Russischen Föderation oder Beschädigung dieser Identifikationsmittel.
5. Die Zollbehörden führen die Identifizierung der Transportdokumente (Versanddokumente) sowie der Handelsdokumente des Beförderers für Waren für Zollzwecke durch.
Zur Identifizierung der Dokumente haben die Zollbehörden das Recht, folgende Mittel einzusetzen:
Anbringen von Siegeln und Stempeln auf Dokumenten;
Anbringen von speziellen Aufklebern, speziellen Schutzvorrichtungen;
Platzierung von für Zollzwecke erforderlichen Dokumenten in den Laderäumen von Fahrzeugen, Containern oder Wechselkörpern, die Zollsiegeln und -siegeln unterliegen;
Platzierung von für Zollzwecke erforderlichen Dokumenten in sicheren Paketen.

Artikel 84. Ausrüstung von Fahrzeugen, Containern und Wechselkörpern beim Transport von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln

(1) Fahrzeuge, Container oder Tauschstellen können für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln zugelassen werden, sofern Zollsiegel und -siegel direkt auf diese Fahrzeuge, Container oder Tauschstellen angewendet werden können, die so konstruiert und ausgestattet sind, dass ::
1) Zollsiegel und Siegel können auf einfache und zuverlässige Weise angebracht werden;
2) Die Waren können nicht aus dem versiegelten Teil des Laderaums des Fahrzeugs entfernt oder in diesen eingeführt werden, ohne sichtbare Spuren des Öffnens des Laderaums des Fahrzeugs oder der Beschädigung von Zollsiegeln und -siegeln zu hinterlassen.
3) es gibt keine geheimen Orte im Fahrzeug und seinen Laderäumen, um Waren zu verstecken;
4) Alle Orte, an denen sich Waren befinden können, sind für die Zollkontrolle leicht zugänglich.
(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Anforderungen an ein Fahrzeug, einen Container oder eine Wechselkarosserie gelten als erfüllt, wenn das Fahrzeug, der Container oder die Wechselkarosserie die Anforderungen erfüllt technische Anforderungen, die von der im Zollbereich zugelassenen föderalen Exekutive eingerichtet werden.
3. Die Entscheidung über die Zulassung eines Fahrzeugs, Containers oder einer Tauschstelle zur Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln wird von der Abflugzollbehörde getroffen, wenn das Fahrzeug, der Container oder die Tauschstelle nicht im Voraus zur Beförderung unter zugelassen wurde Zollsiegel und Siegel.
Die angegebene Entscheidung wird von der Abflugzollbehörde an dem Tag getroffen, an dem sich die interessierte Person bewirbt.
4. Die Übereinstimmung eines Fahrzeugs, Containers oder einer Tauschstelle mit den Anforderungen in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels kann im Voraus bestätigt werden, indem eine Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, Containers oder Tauschkörpers für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln eingeholt wird und Dichtungen.
Eine Zulassungsbescheinigung für ein Fahrzeug, einen Container oder eine Wechselstelle für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln kann ausgestellt werden:
auf individueller Basis;
nach Bauart (Baureihe) von Fahrzeugen, Containern oder Wechselkörpern.
Eine Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs, Containers oder einer Wechselstelle für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln wird von der Zollbehörde auf Antrag einer interessierten Person spätestens fünf Tage nach Eingang des angegebenen Antrags ausgestellt. Dieses Zertifikat bleibt gültig, bis die Änderungen in der Struktur des Fahrzeugs, Containers oder Wechselkastens stattgefunden haben.
Die Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs, Containers oder Tauschkörpers für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln bleibt gültig, wenn das Eigentum an dem Fahrzeug, Container oder Tauschkörper auf eine andere Person übergeht.
Die Form der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs, Containers oder einer Tauschstelle für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln sowie das Verfahren für deren Ausstellung werden von der im Zollbereich zugelassenen Exekutivbehörde des Bundes festgelegt.
5. Die Zollbehörden verlangen keine vorherige Genehmigung eines Fahrzeugs, Containers oder einer Wechselstelle für die Beförderung von Waren unter Zollsiegeln und -siegeln, es sei denn:
Der Warentransport erfolgt durch einen Zollboten (Kapitel 11).
Die Vorabzulassung ist in internationalen Verträgen der Russischen Föderation vorgesehen.

Artikel 85. Ort der Lieferung der Ware während des internen Zolltransits

1. Der Ort der Lieferung der Waren während des internen Zolltransits wird von der Abflugzollbehörde auf der Grundlage von Informationen über den Bestimmungsort festgelegt, die in den Transportdokumenten (Versanddokumenten) angegeben sind. Der Ort der Warenlieferung ist die Zollkontrollzone im Tätigkeitsbereich der Bestimmungszollbehörde (Artikel 92 Absatz 1). In diesem Fall werden Waren, die vom Ort ihrer Ankunft (Artikel 69) befördert werden, an den Ort der Zollbehörde geliefert (Artikel 405).
2. Im Falle einer Änderung des Bestimmungsortes gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation im Bereich des Transports während des internen Zolltransits hat der Beförderer das Recht, bei der Zollbehörde einen Antrag auf Änderung des Ortes zu stellen Lieferung von Waren. In diesem Fall reicht der Beförderer bei jeder Zollbehörde, die sich auf seiner Strecke befindet, einen Antrag auf Änderung des Bestimmungsortes in irgendeiner Form, Dokumente zur Bestätigung des Bestimmungsortwechsels sowie Dokumente gemäß Artikel 92 Absatz 3 ein Code.
Die Entscheidung, den Ort der Lieferung der Waren zu ändern, trifft die Zollbehörde spätestens am Tag nach Eingang des Antrags und der in Absatz 1 dieses Absatzes genannten Unterlagen. Diese Entscheidung wird formalisiert, indem der interne Zolltransit für Waren, deren Lieferort geändert wird, abgeschlossen und eine neue Genehmigung für den internen Zolltransit erteilt wird (Artikel 80). Eine neue Genehmigung für den internen Zolltransit wird an dem Tag erteilt, an dem die Entscheidung getroffen wird, den Lieferort der Waren zu ändern.

Artikel 86. Maßnahmen zur Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation während des internen Zolltransits

1. Die Ausreisezollbehörde hat das Recht, die folgenden Maßnahmen (eine der festgelegten Maßnahmen) zu ergreifen, um die Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation während des internen Zolltransits sicherzustellen:
1) Sicherstellung der Zahlung von Zöllen auf ausländische Waren in Beträgen, die der Höhe der Einfuhrzölle entsprechen, Steuern, die bei der Freigabe von Waren für den freien Verkehr zu zahlen wären. Wenn die Informationen über die zum Zwecke des internen Zolltransits vorgelegten Waren nicht ausreichen, um die Höhe der Einfuhrzölle und -steuern zu berechnen, wird die Höhe der Sicherheit für die Zahlung von Zollzahlungen auf die in Artikel 338 dieses Kodex vorgeschriebene Weise festgelegt ;;
2) Zollbegleitung (Artikel 87);
3) Bestimmung der Routen gemäß Absatz 3 dieses Artikels.
2. Die Zollbehörden verlangen keine Anwendung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Zollvorschriften der Russischen Föderation, wenn die Beförderung von Waren durch einen Zollbeförderer erfolgt (Kapitel 11).
3. In Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt sind, hat die Regierung der Russischen Föderation das Recht, Transporte einzurichten bestimmte Typen Waren in Übereinstimmung mit dem internen Zolltransit. In anderen Fällen werden Routen für den Transport bestimmter Arten von Gütern festgelegt, für die beim Überqueren der Zollgrenze häufige Fälle von Verstößen gegen die Zollvorschriften der Russischen Föderation registriert oder Verbote und Beschränkungen festgelegt wurden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur staatlichen Regulierung des Außenhandels. In diesem Fall wird die Route vom Spediteur deklariert. Die vom Beförderer angegebene Route ist für ihn beim Warentransport obligatorisch. Eine Änderung der Route ist mit schriftlicher Genehmigung der Zollbehörde zulässig.

Artikel 87. Zollbegleitung

1. Zollbegleitung - Begleitung von Fahrzeugen, die Waren gemäß dem internen Zolltransit befördern, der von Zollbeamten ausschließlich durchgeführt wird, um die Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation während des internen Zolltransits sicherzustellen.
2. Die Zollbehörde hat das Recht, eine Entscheidung über die Zollbegleitung zu treffen, wenn:
1) Versäumnis, Sicherheit für die Zahlung von Zollzahlungen gemäß Kapitel 31 dieses Kodex zu bieten;
2) Beförderung bestimmter Arten von Waren, die auf der Grundlage eines Risikoanalyse- und -managementsystems gemäß diesem Kodex festgelegt wurden;
3) Nichtlieferung durch den Beförderer mindestens einmal innerhalb eines Jahres vor dem Tag der Beantragung einer Genehmigung für den internen Zolltransport von Waren zum Ort ihrer Lieferung, was durch ein Dekret bestätigt wird, das mit der Auferlegung von in Kraft getreten ist eine Verwaltungsstrafe im Falle einer Ordnungswidrigkeit im Zollbereich;
4) Wiederausfuhr von Waren, die versehentlich in die Russische Föderation geliefert wurden, oder von Waren, deren Einfuhr in die Russische Föderation verboten ist, wenn der Ort der tatsächlichen Überquerung dieser Waren ist zollgrenze wenn der Export nicht mit dem Standort dieser Waren übereinstimmt;
5) Beförderung von Waren gemäß Artikel 80 Absätze 6 und 7 dieses Kodex;
6) Beförderung von Waren, für die Verbote und Beschränkungen gelten, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur staatlichen Regulierung des Außenhandels festgelegt wurden.
3. Für die Zollbegleitung werden Zollgebühren gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren erhoben.

Artikel 88. Pflichten des Beförderers für den internen Zolltransit

Bei der Beförderung von Waren im Rahmen des internen Zolltransits ist der Beförderer verpflichtet:
1) Waren und Dokumente innerhalb der von der Zollbehörde festgelegten Frist auf bestimmten Wegen an den Lieferort der Waren zu liefern, sofern diese festgelegt oder deklariert sind;
2) Gewährleistung der Sicherheit von Waren, Zollsiegeln und Siegeln oder anderen Identifikationsmitteln, wenn diese verwendet wurden;
3) das Umladen, Entladen, Laden und andere Frachtvorgänge mit Waren ohne Erlaubnis der Zollbehörden zu verhindern, mit Ausnahme des Umladens von Waren auf ein anderes Fahrzeug in dem in Artikel 89 Absatz 1 dieses Kodex vorgesehenen Fall.

Artikel 89. Umladen, Entladen, Laden und andere Frachtvorgänge mit Waren

(1) Der Umschlag, das Entladen, das Laden und andere Frachtvorgänge mit Gütern, die gemäß dem internen Zolltransit befördert werden, sind mit Genehmigung der Abflugzollbehörde (Artikel 80 Absatz 1) oder der Zollbehörde, in deren Region sich die entsprechende Fracht befindet, zulässig Operation wird ausgeführt. Wenn die Waren von einem Fahrzeug in ein anderes umgeladen werden können, ohne die auferlegten Zollsiegel und -siegel zu beschädigen, ist ein solches Nachladen nach vorheriger Benachrichtigung der Zollbehörde zulässig.
(2) Die Zollbehörde kann die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Frachtvorgängen mit Waren nur dann verweigern, wenn ihre Umsetzung den Verlust von Waren oder eine Änderung ihres Eigentums zur Folge haben kann.

Artikel 90. Haftung des Beförderers und Spediteurs für den internen Zolltransit

1. Bei Nichtlieferung ausländischer Waren an die Bestimmungszollbehörde (Artikel 92 Absatz 1) ist der Beförderer oder der Spediteur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Spediteur die Genehmigung für den internen Zolltransit erhalten hat Einfuhrzölle und Steuern gemäß diesem Kodex.
Wird die Ware vom Beförderer ohne Erlaubnis der Zollbehörde an den Empfänger oder eine andere Person übergeben, so ist die Person, die die Ware im Besitz erhalten hat, für die Zahlung der Zölle und Steuern verantwortlich, sofern sich herausstellt, dass diese nach Erhalt der Ware vorliegt solche Waren wusste oder hätte diese Person über Verstöße gegen die Zollgesetze der Russischen Föderation wissen müssen.
2. Der Beförderer und der Spediteur haften nicht für die Zahlung von Zöllen und Steuern, falls die Waren aufgrund eines Unfalls, höherer Gewalt oder eines natürlichen Verlusts während der Zeit zerstört werden oder unwiederbringlich verloren gehen normale Bedingungen Transport (Transport).
Die Zollbehörden sind nicht berechtigt, dem Beförderer oder Spediteur einen Anspruch auf Zahlung von Zollzahlungen geltend zu machen, weil die Beförderung nicht auf bestimmten Strecken durchgeführt wurde oder die festgelegten Bedingungen für den internen Zolltransit verletzt wurden, wenn andere Bedingungen und Anforderungen festgelegt wurden in diesem Kapitel sind erfüllt.
3. Bei der Umladung von Waren während des internen Zolltransits von einem Fahrzeug zu einem anderen Fahrzeug haftet der Beförderer (Spediteur), der die Genehmigung für den internen Zolltransit erhalten hat, für die Zahlung von Zöllen und Steuern.
4. Wenn Waren gemäß dem internen Zolltransit auf der Schiene transportiert werden, trägt die Eisenbahn, die die Waren verloren oder ohne Erlaubnis der Zollbehörde ausgegeben hat, die Verantwortung für die Zahlung von Zöllen und Steuern. Das Erfordernis der Zahlung von Zöllen wird von den Zollbehörden vorgelegt eisenbahn Ziel. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für Fälle, in denen eine Genehmigung für den internen Zolltransit an einen Spediteur erteilt wurde, sowie für Fälle des Warentransports im direkten gemischten Verkehr, wenn eine Genehmigung für den internen Zolltransit an einen Beförderer von erteilt wurde eine andere Art von Transport.

Artikel 91. Maßnahmen im Falle eines Unfalls, höherer Gewalt oder anderer Umstände

(1) Im Falle eines Unfalls, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die die Beförderung von Waren gemäß dem internen Zolltransit verhindern, trifft der Beförderer die in Artikel 70 dieses Kodex vorgesehenen Maßnahmen.
2. Die Kosten, die dem Beförderer im Zusammenhang mit der Annahme dieser Maßnahmen entstehen, werden von den Zollbehörden nicht erstattet.

Artikel 92. Abschluss des internen Zolltransits von Waren

1. Die Zollbehörde, in der der interne Zolltransit (Zollbestimmungsort) abgeschlossen ist, formalisiert den Abschluss des internen Zolltransits von Waren so bald wie möglich kurze Zeit, jedoch spätestens 24 Stunden nach dem Zeitpunkt der Registrierung des Eintreffens des Fahrzeugs, wenn bei der Überprüfung der Dokumente und der Identifizierung der Waren durch diese Zollbehörde Verstöße gegen die Zollvorschriften der Russischen Föderation nicht festgestellt wurden, indem sie an ausgestellt wurden dem Beförderer eine Bescheinigung über den Abschluss des internen Zolltransits in der von der im Zollbereich zugelassenen föderalen Exekutivbehörde festgelegten Form.
2. Die Bestimmungszollbehörde ist verpflichtet, die Ankunft des Fahrzeugs am Ort der Warenlieferung innerhalb von zwei Stunden ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Dokumente an die Zollbehörde und unmittelbar nach der Registrierung zu registrieren dem Beförderer eine schriftliche Bestätigung über die Ankunft des Fahrzeugs in der vom Bund festgelegten, im Zollbereich zugelassenen Exekutivbehörde ausstellen.
3. Um den internen Zolltransit abzuschließen, ist der Beförderer verpflichtet, die Waren der Bestimmungszollbehörde vorzulegen, eine Transiterklärung (Artikel 81) sowie andere Dokumente, die er für Waren hat, innerhalb einer Stunde ab dem Zeitpunkt des Eintreffens des Fahrzeugs vorzulegen am Ort der Lieferung der Waren und bei Ankunft außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten der Zollbehörde - innerhalb einer Stunde ab dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeit dieser Zollbehörde. Beim Warentransport auf der Schiene darf die Frist für die Einreichung dieser Unterlagen 12 Stunden nicht überschreiten.
4. Am Ort der Warenlieferung werden Fahrzeuge bis zum Abschluss des internen Zolltransits in die Zollkontrollzone gebracht.
Die Platzierung von Fahrzeugen in der Zollkontrollzone ist zu jeder Tageszeit gestattet.
5. Bei der Beförderung von Waren zum Ort der Lieferung von Waren, an dem sich nicht die Zollbehörde befindet (Artikel 80 Absatz 6), kann der Abschluss des internen Zolltransits ohne Vorlage der Waren bei der Bestimmungszollbehörde erfolgen .
Eine Person, die eine Genehmigung für den internen Zolltransit erhalten hat, ist verpflichtet, Waren zur Lagerung anzunehmen und sicherzustellen, dass keine Vorgänge durchgeführt werden, die den Zustand der Waren ändern und eine Verletzung ihrer Verpackung, Verwendung und Entsorgung zur Folge haben, bis die Zollbehörde die Lieferung bestätigt Waren an ein Zwischenlager, Zolllager oder einen anderen Ort, der als Ort der Lieferung von Waren gemäß den in diesem Kapitel festgelegten Regeln definiert ist. In diesem Fall muss die Ware in einem separaten Raum oder an einem um den Umfang eingezäunten Ort platziert werden, der mit Schildern mit Informationen versehen ist, mit denen sie identifiziert werden können.
Um den internen Zolltransit zur Bestimmungszollbehörde zusammen mit den in Absatz 3 dieses Artikels genannten Dokumenten abzuschließen, werden Dokumente, die die Annahme der Waren bestätigen, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Fahrzeugs am Ort der Lieferung des Waren. Innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Einreichung dieser Dokumente bescheinigt die Zollbehörde die Lieferung der Waren in der Form und auf die Weise, die von der im Zollbereich zugelassenen Bundesgeschäftsstelle festgelegt wurde.

Der interne Zolltransit (VTT) ist ein Zollverfahren, nach dem Waren befördert werden zollkontrolle durch das Hoheitsgebiet der Zollunion (CU) oder Russlands, auch durch das Hoheitsgebiet eines Staates, der nicht Mitglied der CU ist, von der Abflugzollbehörde zur Bestimmungszollbehörde ohne Zahlung von Zöllen, Steuern, mit die Anwendung von Verboten und Beschränkungen mit Ausnahme nichttarifärer und technischer Regulierungsmaßnahmen ...

Der Zolltransport von Waren wird beim Transport angewendet:

  • ausländische Waren von der Zollbehörde am Ankunftsort an die Zollbehörde am Abfahrtsort;
  • ausländische Waren von der Zollbehörde am Ankunftsort bei der inländischen Zollbehörde;

Wann brauchen Sie einen Zolltransit?

Zum Beispiel sind Ihre Waren auf dem Seeweg im Hafen von St. Petersburg angekommen, und Sie befinden sich in Moskau und möchten das gesamte Verfahren der Zollabfertigung (Zollabfertigung) in Moskau durchführen. Dazu müssen Sie einen internen Zolltransit beim baltischen Zoll registrieren und die zollkontrollierten Waren nach Moskau transportieren.

Ein weiteres Beispiel: Ihr Verkaufsprodukt ist in St. Petersburg angekommen, und der endgültige Empfänger ist in Weißrussland oder Kasachstan. Sie führen die Registrierung der Waren an dem Ort durch, an dem das Verkaufsprodukt an den Endverbraucher in Weißrussland oder in Weißrussland übergeben wird Kasachstan. Dazu ist es erforderlich, den Zolltransit beim Zoll zu arrangieren und die Waren unter Zollkontrolle zu transportieren.

Die Besonderheit des Zolltransits besteht darin, dass er das Hoheitsgebiet eines Staates durchqueren oder auf dem Hoheitsgebiet eines Staates beginnen und auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates enden kann.

Die Zollabfertigung ist das gleiche Zollverfahren wie die reguläre Zollabfertigung.

Folglich gelten alle Bestimmungen bezüglich der Warenerklärung auch, wenn das Verkaufsprodukt dem Zolltransitverfahren unterzogen wird - Erstellung und Registrierung einer Transporterklärung, Freigabe von Waren gemäß dem Transitverfahren usw.

Unser Unternehmen bietet seit über 9 Jahren eine umfassende Palette von Dienstleistungen für die Registrierung des Imports und Exports von Waren bei den Zollbehörden an.

Die Zusammenarbeit mit uns ist eine Garantie für qualitativ hochwertige Dienstleistungen:

  • Wir arbeiten schnell.

In 90% der Fälle erledigen wir die Zollabfertigung innerhalb eines Tages.

Wir arbeiten nur legal und in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Wenn Sie uns im Voraus kontaktiert haben, während Ihre Fracht unterwegs ist, werden wir eine gründliche Analyse der Dokumente durchführen und identifizieren mögliche Risiken und minimieren sie. Wir verwenden ein bewährtes System zur Risikobewertung und -verwaltung, das es ermöglicht, die Registrierung innerhalb eines Tages durchzuführen.

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  • Ein komplexer Ansatz. Wir rendern alles komplex der außenwirtschaftlichen DienstleistungenSie können also bei uns nur die Registrierung und Organisation von TT (Zolltransit) bestellen oder einen Komplex bestellen - Registrierung + Lieferung in Ihr Lager überall in Russland oder einem anderen Land der Zollunion.

) Von der Russischen Föderation ohne Zahlung von Zöllen (), Steuern und Anwendung von Verboten und Beschränkungen wirtschaftlicher Art, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über den Staat festgelegt wurden. Regulierung des Außenhandels ().

V. tt wird verwendet, wenn Waren zwischen ihrer vorübergehenden Lagerung vom Ort ihrer Ankunft zum Ort der Zollbehörde des Bestimmungsortes transportiert werden, vom Ort der Waren, wenn sie zum Ort der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Russischen Föderation deklariert werden Lagerhäuser, Zolllagerhäuser sowie in anderen Fällen des Transports ausländischer Waren im Zollgebiet der Russischen Föderation, sofern für diese keine Sicherheit für die Zahlung von Zollzahlungen vorgesehen ist. Die Bestimmungen zu V. tt gelten nicht für auf dem Luftweg beförderte Waren, wenn während eines regulären internationalen Fluges am Ankunftsort der Waren eine Zwischen- oder Zwangslandung (technische Landung) ohne teilweises Entladen der Waren erfolgt, sowie für beförderte Waren per Pipeline-Transport und auf Stromleitungen.

Big Law Dictionary... Academic.ru. 2010.

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    Interner Zolltransit - 2. Der interne Zolltransit (im Folgenden: VTT) ist das Zollverfahren, das beim Transport ausländischer Waren angewendet wird (Artikel 79 des Kodex): ... Quelle: Anordnung des staatlichen Zollausschusses der Russischen Föderation vom 09.08.2003 N 973 (in der Fassung vom 06.02.2011) Nach Genehmigung der Anweisung über …… Offizielle Terminologie

    interner Zolltransit - das Zollverfahren, bei dem ausländische Waren durch das Zollgebiet der Russischen Föderation befördert werden, ohne Zölle, Steuern zu zahlen und Verbote und Beschränkungen wirtschaftlicher Art anzuwenden, die gemäß ... ... Zollrecht. Glossar

    TRANSIT VON WAREN - (Latin Transitus Transition, Passage; English Transit) im Zollrecht der Russischen Föderation 1) externe TT. ein Zollregime, bei dem Waren unter Zollkontrolle durch das Zollgebiet der Russischen Föderation zwischen ihrem Ankunftsort in ... ... befördert werden. Rechtliche Enzyklopädie

    ZOLLTRÄGER - Russisch juristische Personim Register usw. enthalten. Usw. führt den Transport von Waren unter Zollkontrolle in den Fällen und unter den Bedingungen durch, die im Zollkodex der Russischen Föderation festgelegt sind. Usw. hat das Recht, die Region seiner Tätigkeit einzuschränken ... Rechtliche Enzyklopädie

    Zollkodex der Russischen Föderation - Dies ist ein Artikel über das Gesetz der Russischen Föderation, das seit dem 1. Oktober 2011 seine Kraft vollständig verloren hat. Das derzeitige Gesetz finden Sie im Zollkodex der Zollunion. das Bundesgesetz (Russland) "Zollkodex der Russischen Föderation" Nummer: 61 FZ Annahme: ... ... Wikipedia

    VTT - "High Technologies of Toner" LLC http://www.vtt.ru/ Moskau, Organisation, Technologie. VTT interner Zolltarif VTT Fällschlepper ... Wörterbuch der Abkürzungen und Akronyme

    Das festgelegte Verfahren für die Transitbeförderung von zollkontrollierten Waren vom Zollamt des Abflugstaates zum Zollamt des Bestimmungslandes durch die Transitstaaten: siehe auch. interner Zolltransit ... Big Law Dictionary

    Überwachung der Einhaltung des Verfahrens für den Transport von Waren und Eigentum, Inspektion von Gegenständen, Registrierung zollpapiere, Zolldienste, Überprüfung der Richtigkeit des Einfüllens der Ladung zollerklärung, Rückstellung fälliger Beträge, ... ... Big Law Dictionary

    Russisch-belarussische Beziehungen - Russisch-belarussische Beziehungen ... Wikipedia