Formulare für die Erklärung von Waren durch Einzelpersonen. Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch, die von Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion befördert werden. Formulare für die Erklärung von Waren, die die Fahrzeuggrenze überschreiten

1. Erklärung der beförderten Waren einzelpersonen in Handgepäck und Begleitgepäck, das sie bei Reisen über die Staatsgrenze angefertigt haben Russische Föderation.

1) von Personen in unbegleitetem Gepäck transportiert werden;

2) an Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch gesendet, mit Ausnahme von Waren, die an internationale Unternehmen gesendet werden postartikel;

3) deren Einfuhr gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation oder deren Wert begrenzt ist und (oder) deren Anzahl die für den Transport über die Zollgrenze der Russischen Föderation festgelegten Beschränkungen mit vollständiger Befreiung von der Zahlung überschreitet zollabgaben, Steuern ();

4) deren Ausfuhr gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation begrenzt ist;

5) eine obligatorische schriftliche Erklärung, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation während der Ausfuhr vorgesehen ist;

6) Fahrzeuge.

3. In Fällen, die nicht in Absatz 2 dieses Artikels aufgeführt sind, werden Waren mündlich deklariert.

Der Einzelne hat das Recht, nach eigenem Ermessen die von ihm über die Zollgrenze beförderten Waren, für die keine schriftliche Erklärung erforderlich ist, schriftlich zu erklären.

4. In den Fällen und im Verfahren, die von der auf dem Gebiet des Zolls zugelassenen föderalen Exekutivbehörde festgelegt werden, erfolgt die mündliche Erklärung der Waren, indem mündliche Erklärungen abgegeben werden, aus denen hervorgeht, dass das Handgepäck und das Begleitgepäck einer Person keine Waren enthalten , vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung (Erklärung in expliziter Form). Zu diesem Zweck werden Orte für den Durchgang von Personen an Kontrollpunkten ausgestattet, die speziell dafür vorgesehen sind, dass eine Person die Form der Warendeklaration wählen kann. Der Durchgang einer Person durch einen speziell dafür vorgesehenen Ort für den Durchgang von Personen, deren Waren nicht in ihrem Handgepäck oder Begleitgepäck schriftlich deklariert werden müssen, gilt als Erklärung gegenüber der Zollbehörde, dass die angegebene Person keine schriftlich zu deklarierenden Waren hat.

5. Waren von Minderjährigen unter 16 Jahren werden von einem der Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten oder Erziehungsberechtigten, die ihn begleiten, und im Falle einer organisierten Abreise (Einreise) und Rückreise (Ausreise) einer Gruppe von Minderjährigen ohne Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten oder Treuhändern deklariert. der Anführer einer solchen Gruppe.

6. Für Waren, die in unbegleitetem Gepäck über die Zollgrenze befördert werden, muss eine Zollanmeldung eingereicht werden, wenn Waren innerhalb der in Artikel 129 dieses Kodex festgelegten Fristen in das Zollgebiet der Russischen Föderation eingeführt und bei gleichzeitiger Vorlage der Waren bei der Zollbehörde ausgeführt werden.

Waren, die in unbegleitetem Gepäck über die Zollgrenze transportiert werden, können von der Person, die die Waren befördert, oder von einer anderen Person, die unter der Vollmacht der Person, die die Waren befördert, handelt, deklariert werden.

"Rostower Institut zum Schutz von Unternehmern"

Fakultät der Ökönomie


Prüfung

Zollerklärung Waren


Studenki 6 K. OZO gr. TZ-64

Kotsibu V.G.

Wissenschaftlicher Leiter

Assoc. Davidenko L.G.


Rostow am Don 2014

Einführung


Mit Inkrafttreten des Zollkodex der Zollunion sieht Artikel 179 Absatz 3 des Zollkodex der CU die Möglichkeit einer Zollanmeldung nur schriftlich und (oder) vor. elektronische Formulare unter Verwendung einer Zollanmeldung. Die Ware wird vom Anmelder oder vom Zollvertreter nach Wahl des Anmelders deklariert.

Die Zollanmeldung ist die Bereitstellung umfassender Informationen über Waren, die über die Staatsgrenze eines Mitgliedstaats der Zollunion nach dem nach dem Zollverfahren festgelegten Formular befördert werden.

Die Zollabfertigung von Waren, die von Personen im Begleitgepäck über die Zollgrenze transportiert werden, erfolgt durch die Zollbehörden, in deren Region sich die Kontrollpunkte über die Staatsgrenze befinden.

Stellenweise zollfreigabe Waren, die von Personen im Begleitgepäck beim Überqueren der Grenze eines Mitgliedstaats der Zollunion auf der Schiene, auf der Straße oder auf dem Wasser im internationalen Personenverkehr befördert werden, sind in der Regel strukturell getrennte und isolierte Räumlichkeiten für die Beförderung von Fahrgästen (Abteil, Kabine, Beförderung, Fahrgast) Fahrzeuginnenraum).

Die Hauptfunktionen der Zollanmeldung sind:

Bereitstellung der für Zollzwecke erforderlichen Informationen über die über die Zollgrenze beförderten Waren und fahrzeugah, sowie über andere Waren unter zollkontrolle und vorbehaltlich der Erklärung;

Bestätigung der Rechtmäßigkeit der vom Hersteller in Bezug auf Waren und Fahrzeuge durchgeführten Maßnahmen gemäß dem ausgewählten Zollverfahren;

Überprüfung der Übereinstimmung der deklarierten Angaben mit den tatsächlichen Daten durch die Zollbehörden.

Der Zweck davon testarbeit ist die Untersuchung des Verfahrens zur Meldung von Waren, die von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze der Zollunion befördert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Aufgaben gestellt:

.Untersuchen Sie das Verfahren für die Erklärung von Waren, die von Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion für den persönlichen Gebrauch transportiert werden.

.Studieren Sie die Merkmale und Formen der Erklärung.


Kapitel 1. Verfahren für die Zollabfertigung und Deklaration von Waren, die von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch befördert wurden


Gemäß Artikel 354 Absatz 1 des Zollkodex der Zollunion werden Zollvorgänge in Bezug auf Waren für den persönlichen Gebrauch, die über die Zollgrenze transportiert werden, auf die Weise durchgeführt, die im Zollkodex der Zollunion und (oder) einem internationalen Vertrag der Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt ist.

Der Zollkodex der CU und die Verordnung über das Zollabfertigungsverfahren sehen das Zollabfertigungsverfahren für folgende Warengruppen vor:

von Personen im Handgepäck und im Begleitgepäck getragen werden;

von Personen in unbegleitetem Gepäck transportiert werden;

fahrzeuge von Einzelpersonen bewegt.

Nach Art. 351 TC TC:

Unbegleitetes Gepäck - Waren für den persönlichen Gebrauch einer Person, die vertraglich an den Spediteur übergeben oder übertragen werden internationaler Transport (Transportexpedition) für die tatsächliche Bewegung über die Zollgrenze im Zusammenhang mit der Einreise dieser Person in das Hoheitsgebiet der Zollunion oder ihrer Abreise aus dem Zollgebiet der Zollunion;

Begleitgepäck - Waren für den persönlichen Gebrauch, einschließlich Handgepäck, die direkt von einer Person transportiert werden, die die Zollgrenze überschreitet;

Vom Spediteur gelieferte Waren für den persönlichen Gebrauch - Waren für den persönlichen Gebrauch, die im Rahmen eines internationalen Beförderungsvertrags (gemäß Rechnung, Frachtbrief und anderen Dokumenten) zum Zwecke der tatsächlichen Überquerung der Zollgrenze an eine Person oder von einer Person, die die Zollgrenze nicht überschritten hat, an den Spediteur übertragen oder übertragen wurden ;;

Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch - ein Auto, ein Kraftfahrzeug, ein Anhänger, ein Wasserfahrzeug oder ein Flugzeug zusammen mit Ersatzteilen dafür und dem üblichen Zubehör und der Ausrüstung, die in den normalen Tanks mit Kraftstoffen, Schmiermitteln und Kraftstoff enthalten sind, die einer Person gehören oder gehören Beförderung dieser Fahrzeuge über die Zollgrenze ausschließlich zu persönlichen Zwecken und nicht zur Beförderung von Personen gegen Entgelt, zur gewerblichen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen Entgelt oder kostenlos.

Die Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch wird von Einzelpersonen durchgeführt, wenn sie gleichzeitig mit der Übergabe der Waren an die Zollbehörde über die Zollgrenze der Zollunion reisen.

Die Zollanmeldung für den persönlichen Gebrauch erfolgt schriftlich anhand der Passagierzollanmeldung. Die Form der Passagierzollanmeldung, das Verfahren zum Ausfüllen, Einreichen und Registrieren werden durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion festgelegt.

Eine Person hat nach ihrem Willen das Recht, unter Verwendung einer Passagierzollanmeldung eine Zollanmeldung für Waren für den persönlichen Gebrauch abzugeben, für die keine schriftliche Zollanmeldung vorliegt.

Die Zollbehörde registriert oder lehnt die Registrierung einer Zollanmeldung innerhalb von höchstens 2 (zwei) Stunden ab dem Zeitpunkt ab, zu dem die Zollanmeldung in der durch die Entscheidung des CCC festgelegten Weise eingereicht wird.

Datum und Uhrzeit der Einreichung der Zollanmeldung, ihrer elektronischen Kopie, erforderliche Dokumente werden von der Zollbehörde einschließlich der Verwendung erfasst informationstechnologien.

Die Zollanmeldung für Waren für den persönlichen Gebrauch einer Person unter 16 Jahren wird von einer Begleitperson (einem Elternteil, Adoptivelternteil, Erziehungsberechtigten, einer anderen Begleitperson oder einem Vertreter des Beförderers) und im Falle einer organisierten Abreise (Einreise) einer Gruppe von Minderjährigen ohne Begleitung von Eltern oder einer anderen Person abgegeben Personen - der Gruppenleiter oder der Vertreter des Beförderers).

Wenn Särge mit Leichen (Überresten) und Urnen mit Asche (Asche) des Verstorbenen über die Zollgrenze transportiert werden, erfolgt die Zollanmeldung durch Einreichung eines Antrags in irgendeiner Form durch eine Begleitperson unter Vorlage der in Absatz 6 Abs. 2 und 3 genannten Dokumente. 355 TC TC. In anderen Fällen wird die Ware mündlich deklariert.

Bei der Ausfuhr von Särgen mit Leichen (Überresten) des Verstorbenen und Urnen mit Asche (Asche) aus dem Zollgebiet der Zollunion sind folgende Unterlagen vorzulegen:

) eine Sterbeurkunde, die von den Abteilungen für Zivilregistrierung in der für die Registrierung von Zivilstandsakten in den Mitgliedstaaten der Zollunion vorgeschriebenen Weise ausgestellt wurde, oder eine medizinische Sterbeurkunde oder notariell beglaubigte Kopien dieser Dokumente;

) Abschluss einer willkürlichen Form lokaler Einrichtungen der staatlichen Gesundheitsaufsicht über die Möglichkeit der Exhumierung im Falle einer Bestattung;

) eine Handlung (Bescheinigung) einer willkürlichen Form einer spezialisierten Organisation, die rituelle Dienstleistungen zur Versiegelung von Zinksärgen erbrachte, aus der hervorgeht, dass keine fremden Investitionen in sie getätigt wurden, mit der Anbringung eines Inventars der Dinge und Wertsachen des Verstorbenen, wenn sie zusammen mit den Leichen (Überresten) des Verstorbenen geschickt wurden.

Bei der Einfuhr von Urnen mit Asche (Asche) und Särgen mit Leichen (Überresten) des Verstorbenen in das Zollgebiet der Zollunion werden folgende Unterlagen vorgelegt:

) eine von einer autorisierten Einrichtung des Abfluglandes ausgestellte Sterbeurkunde oder eine ärztliche Sterbeurkunde oder Kopien dieser Dokumente;

) eine Handlung (Bescheinigung) einer willkürlichen Form einer Organisation, die rituelle Dienste zur Versiegelung von Zinksärgen durchgeführt hat, aus der hervorgeht, dass keine ausländischen Investitionen in sie getätigt wurden, mit der Anlage eines Inventars der Dinge und Wertsachen des Verstorbenen, falls sie zusammen mit der Leiche (den Überresten) des Verstorbenen geschickt wurden.

Bei Ankunftsorten im Zollgebiet der Zollunion oder bei Abreisen aus diesem Gebiet zum Zwecke der Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch kann ein Doppelkorridorsystem angewendet werden.

Die Verwendung des Doppelkorridorsystems ermöglicht es einer Person, die über die Zollgrenze reist, die Zollerklärung für Waren für den persönlichen Gebrauch und den entsprechenden Korridor ("grün" oder "rot") für die Durchführung von Zolloperationen unabhängig zu wählen. Die Zollbehörden sind verpflichtet, die Interessenten über die Waren zu informieren, für die eine schriftliche Erklärung gemäß den Rechtsvorschriften der CU-Mitgliedstaaten erforderlich ist.

Die russische Gesetzgebung sieht zwei Formen der Erklärung von Waren während des Transports vor:

mündliche Erklärung - eine Erklärung einer Person gegenüber der Zollbehörde über das Fehlen von Waren, die von ihr über die Grenze der Zollunion transportiert werden, derjenigen, die einer obligatorischen schriftlichen Erklärung unterliegen;

schriftliches Anmeldeformular - ein Antrag einer Person bei der Zollbehörde, der für Waren bereitgestellt wird, für die eine schriftliche Erklärung erforderlich ist.

Die mündliche Form der Erklärung umfasst auch die Erklärung der Waren, die über ein zweikanaliges Korridorsystem befördert werden.


1 Verfahren zur schriftlichen Erklärung von Waren durch Einzelpersonen


Folgende Waren müssen schriftlich deklariert werden:

Waren, die von Personen in unbegleitetem Gepäck transportiert oder von einem Spediteur an eine Person geliefert werden;

Waren, die an Einzelpersonen zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gesendet werden. Die Ausnahme bilden Waren, die per internationaler Post verschickt werden.

Waren für den persönlichen Gebrauch, die in irgendeiner Weise bewegt werden und für die Verbote und Beschränkungen gelten, mit Ausnahme von nichttarifären und technischen Vorschriften;

Waren für den persönlichen Gebrauch, die auf irgendeine Weise bewegt werden, einschließlich vorübergehend eingeführter Waren, deren Wert und (oder) Menge die Normen für den Transport solcher Waren mit Ausnahme der Zollzahlungen übersteigt;

Waren, für die nach den Rechtsvorschriften der Zollunion eine schriftliche Pflichterklärung vorliegt (z. B. Waffen, Kulturgut);

Bargeld und / oder Geldinstrumente, die von Einzelpersonen über die Zollgrenze transportiert werden, in den Fällen, die in den Zollgesetzen der Zollunion festgelegt sind;

Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch, die auf irgendeine Weise bewegt werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion registriert sind, vorübergehend aus dem Zollgebiet der Zollunion ausgeführt und in dieses Gebiet zurückgeführt werden;

Die Währung der Mitgliedstaaten der Zollunion, Wertpapiere und (oder) Währungswerte, Reiseschecks in Fällen gesetzlich festgelegt;

Waren für den persönlichen Gebrauch, in Begleitgepäck mitgebracht, wenn die Person, die sie bewegt, unbegleitetes Gepäck hat.

Waren, die im Handgepäck, in Begleit- und unbegleitetem Gepäck befördert werden, unterliegen der obligatorischen schriftlichen Erklärung:

Auf dem Luftweg eingeführte Waren, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt und / oder deren Gesamtgewicht 50 Kilogramm übersteigt, von denen 50 Kilogramm mehr als 50 Kilogramm betragen, die mit anderen Verkehrsträgern eingeführt wurden und deren Gesamtwert 1.500 Euro übersteigt und / oder deren Gesamtgewicht 50 Kilogramm übersteigt.

Einmalige Einfuhr und einmalige Ausfuhr von Bargeld in / aus den Zollgebieten der Zollunion geld (Banknoten, Schatzanweisungen, Münzen, ausgenommen Münzen aus Edelmetallen) und (oder) Reiseschecks über einen Gesamtbetrag von mehr als 10.000 (zehntausend) US-Dollar für den gesamten Betrag des importierten Bargeldes und (oder) Reiseschecks ...

Import und Export von Geldinstrumenten (Wechsel, Schecks (Bankschecks), wertvolle Papiere).

Edelmetalle (Gold-, Silber-, Platin- und Platingruppenmetalle - Palladium, Iridium, Rhodium, Ruthenium und Osmium) in jedem Zustand und in jeder Form:

Vorübergehend importiert;

Exportiert (ausgenommen vorübergehend exportierter Schmuck, auch mit Edelsteineinsätzen).

Edelsteine: vorübergehend bewegte Smaragde, Rubine, Saphire und Alexandriten, natürliche Perlen in roher (natürlicher) und verarbeiteter Form, einzigartige Bernsteinformationen, Diamanten, bewegte natürliche Diamanten.

Exportierte Staatspreise der Russischen Föderation;

Kulturelle Werte.

Exportierte Staatspreise der Russischen Föderation.

Waren für den persönlichen Gebrauch, die unter der Bedingung einer dokumentarischen Bestätigung des Erhalts von Waren wie Erbschaft vererbt wurden.

Gefährdete Tiere und Pflanzen, deren Teile, Derivate sowie daraus gewonnene Produkte.

Waffen (Geräte und Objekte, die strukturell so konstruiert sind, dass sie ein lebendes oder anderes Ziel treffen, um Signale zu geben), die Hauptteile einer Feuerwaffe (Lauf, Bolzen, Trommel, Rahmen, Empfänger), Patronen (Geräte zum Abfeuern einer Waffe, die zu einem Ganzen kombiniert werden) mit Hilfe einer Hülse, Zündmittel, Treibladung und Projektilausrüstung), Bestandteile von Patronen (Kapselhülsen, Zündhütchen, Schießpulver) und Munition.

Importierte alkoholische Getränke in Mengen von mehr als 3 Litern.

Importierte Tabakerzeugnisse in Mengen, die die zulässigen Werte der zollfreien Einfuhr überschreiten.

Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und ihre Vorläufer.

Starke giftige Substanzen.

Hochfrequenzgeräte und hochelektronische Mittel, ausgenommen Endgeräte.

Spezielle technische Mittel zur geheimen Informationsbeschaffung.

Exportierte materielle Objekte, die Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen.

Nukleare Materialien, Ausrüstung, spezielle nichtnukleare Materialien und verwandte Technologien.

Radioaktive Isotope, radioaktive Substanzen und darauf basierende Produkte.

Exportierte Rohstoffe, Materialien, Ausrüstung, wissenschaftliche und technische Informationen, die Ergebnisse intellektueller Aktivitäten, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen verwendet werden können, ihre Lieferfahrzeuge, andere Arten von Waffen und militärische Ausrüstung.

Importierte Chemikalien, mit denen chemische Waffen hergestellt werden können.

Militärische Produkte.

Verkehrsmittel.

Waren, die in unbegleitetem Gepäck transportiert werden.

Waren, die zum persönlichen Gebrauch an Einzelpersonen versandt werden, mit Ausnahme von Waren, die in internationalen Poststücken versandt werden.

Zusätzlich zu den in der Liste angegebenen Waren können Einzelpersonen auch andere Warenbewegungen über die Zollgrenze der Zollunion erklären. Solche Waren können vorübergehend mit ihrer anschließenden Ausfuhr / Einfuhr importiert / exportiert werden, deren Gesamtwert das festgelegte Maximum (1.500 Euro oder 10.000 Euro, je nach Art des Transports) nicht überschreitet und / oder dessen Gesamtgewicht 50 Kilogramm nicht überschreitet.

Wurde für die von einer Person angegebenen Waren keine Zollanmeldung abgegeben, so betrachtet der Beamte der Zollbehörde dies als Erklärung über das Fehlen von Waren, für die eine schriftliche Pflichterklärung erforderlich ist.

Die Meldung in der Erklärung falscher Informationen sowie die Weitergabe der Orte der vereinfachten Zollanmeldung, wenn der Bürger Waren hat, die einer Meldepflicht unterliegen, unterliegen einer Haftung gemäß dem Kodex der Russischen Föderation für Verwaltungsverstöße und dem Strafgesetzbuch der Russischen Föderation.

Gemäß dem Kommentar zum Zollkodex der Zollunion: Kapitel 27 "Zollerklärung der Waren" muss - der schriftlichen Einreichung einer Zollerklärung die Vorlage einer elektronischen Kopie bei der Zollbehörde beigefügt sein, sofern im Zollkodex der Zollunion nichts anderes festgelegt ist, durch Entscheidung der Kommission der Zollunion (im Folgenden als CCC bezeichnet) oder Gesetzgebung der CU-Mitgliedstaaten in Fällen, die in der Entscheidung des CCC vorgesehen sind. Also im Vergleich zu russische Gesetzgebung Auf der Ebene des Gesetzes ist der Anmelder verpflichtet, den Zollbehörden bei der Einreichung eine elektronische Kopie einschließlich der Warenanmeldung vorzulegen.

Bei der schriftlichen Erklärung der im Begleitgepäck beförderten Waren wird eine Passagierzollanmeldung im Formular TD-6 mit der obligatorischen Angabe des Zollwerts der Waren ausgefüllt. Diese Erklärung wird gleichzeitig mit der Präsentation der Ware abgegeben. (Anhang 1)

Gleichzeitig mit TD-6 werden abhängig von den Umständen der Reise Dokumente eingereicht, um die deklarierten Informationen zu bestätigen:

ausweis (Reisepass, internationaler Reisepass, Geburtsurkunde für Minderjährige);

ein Dokument, das die Adoption, Vormundschaft und Vormundschaft eines Minderjährigen bestätigt (wenn die Waren von einer Person im Namen des Minderjährigen deklariert werden);

dokumente, die den Kauf und die Kosten der deklarierten Waren bestätigen (Rechnungen, Schecks);

transportdokumente (Frachtbriefe), gepäckbelege);

dokumente, die den Anspruch auf Leistungen bestätigen (einschließlich z vorübergehende AufnahmeFlüchtlinge, die sich für einen ständigen Wohnsitz niederlassen);

dokumente zur Bestätigung der Einhaltung nichttarifärer Beschränkungen (Lizenzen, Genehmigungen usw.);

andere Dokumente, einschließlich solcher, die die beabsichtigte Verwendung von Waren für persönliche Bedürfnisse bestätigen (falls erforderlich);

Wenn Waren mündlich deklariert werden, können Dokumente auf Antrag eines Beamten der Zollbehörde eingereicht werden.

Der Zollbehörde am Kontrollpunkt werden 2 Exemplare der in russischer oder ausgefüllter Erklärung ausgefüllten Erklärung vorgelegt englische Sprache... Auf beiden Kopien von TD-6 ist im Feld "Für Dienstleistungsmarken" ein Zeichen für die Erlaubnis oder Verweigerung des Warenverkehrs über die Zollgrenze der Zollunion angebracht und durch einen Aufdruck des Siegels eines bevollmächtigten Beamten mit persönlicher Nummer zertifiziert. Eine Kopie wird an eine Person zurückgesandt, die zweite verbleibt zur Aufbewahrung in den Angelegenheiten der Zollbehörde.

Bei der Zollanmeldung von Waren, die für den persönlichen Gebrauch schriftlich befördert werden sollen, muss der Anmelder:

) der Zollbehörde die Dokumente vorlegen, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wird, einschließlich derjenigen, die die Zahlung von Zollzahlungen bestätigen oder die Zahlung von Zöllen und Steuern sicherstellen;

) die angemeldeten Waren auf Ersuchen eines Beamten der Zollbehörde vorlegen;

) die fälligen Zollzahlungen zu leisten oder die Zahlung von Zöllen und Steuern in den durch den Kodex und (oder) das Abkommen festgelegten Fällen sicherzustellen;

) andere Anforderungen erfüllen, die in der Zollgesetzgebung der Zollunion festgelegt sind.

Bei der Zollanmeldung können Dokumente in Form von elektronischen Dokumenten gemäß dem CU-Code eingereicht werden. Das Verfahren für die Einreichung und Verwendung elektronischer Dokumente wird durch die Zollgesetzgebung der Zollunion festgelegt.


2 Das Verfahren zur mündlichen Erklärung von Waren durch Einzelpersonen


Waren, die keiner schriftlichen Erklärung unterliegen<#"center">warenkorridor für Zolloperationen

Fazit


Die Zollanmeldung von Waren ist einer der wichtigsten und gleichzeitig arbeitsintensiven und kostspieligen Prozesse beim grenzüberschreitenden Warentransport.

Unsere Gesetzgebung im Bereich des Zollrechts ist sehr instabil und anfällig, daher ist es für eine unvorbereitete Person schwierig, alle zahlreichen Änderungen im Auge zu behalten und Waren kompetent unabhängig zu deklarieren und alle für die Registrierung erforderlichen Dokumente korrekt vorzubereiten. Darüber hinaus gemäß den Anweisungen, nach denen alle notwendigen Informationen ausgefüllt werden müssen.

Die Rolle und Bedeutung der Erklärung für Zollzwecke ist sehr groß. Bei der Anmeldung des Teilnehmers außenwirtschaftliche Tätigkeit erklärt grundlegende Informationen über die Waren: Namen, Kosten, Gewicht, Angaben zur Verpackung, Codes für die Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit, das Zollverfahren, unter das sie gestellt werden.

Das gesetzte Ziel des Tests ist erreicht:

.Das Merkmal der Anmeldung als integraler Bestandteil des Zollbetriebs ist gegeben;

.Die Arten und Formen der Erklärung werden berücksichtigt;

Die Arten von Waren, die einer schriftlichen Erklärung unterliegen, werden berücksichtigt.

Die Zollanmeldung ist das wichtigste Element der Zollabfertigung. Wie effizient die Zollanmeldung sein wird, hängt davon ab, wie schnell die Zollabfertigung durchgeführt wird.

Die Einführung verschiedener Formen der Anmeldung zielt darauf ab, den Zeitaufwand für die Durchführung von Zolloperationen bei der Anmeldung von Waren zu verringern und die Möglichkeit zu schaffen, drei Formen der Zollkontrolle durch die Zollbehörden bereits vor dem Eintreffen der Waren auszuwählen, die in jedem Einzelfall notwendig und ausreichend sind.

Das Erreichen einer neuen Dienstleistungsqualität für den Außenhandel ist untrennbar mit der Einführung moderner Informationstechnologien für die Zollabfertigung und Zollkontrolle verbunden.


Literaturverzeichnis


1.Zollkodex Zollkodex der Zollunion: offiziell. Text: Stand 1. Juli 2010. - M.: Prospekt, 2010.

Zollunion (CU) - eine Form der internationalen Wirtschaftsintegration von Ländern, die eine Zwischenposition von einer Freihandelszone zu einer Wirtschaftsunion einnimmt (Erklärendes Wörterbuch des Zollrechts). Eine Zollunion ist auch eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Staaten über die Abschaffung der Zölle zwischen ihnen, eine Form des kollektiven Protektionismus. Nach Art. Die Zollunion des XIV. GATT umfasst die Ersetzung mehrerer Zollgebiete durch eines (ein einziges Zollgebiet) mit der vollständigen Abschaffung der Zölle innerhalb der Zollunion. Gleichzeitig wenden die der Zollunion angehörenden Länder einen einheitlichen Zolltarif und andere einheitliche Maßnahmen zur Regelung des Warenhandels mit Drittländern an, einschließlich Zollvorschriften und -verfahren (Abkommen über die Schaffung eines einheitlichen Zollgebiets und die Bildung der Zollunion).

Nach dem Zollkodex der Zollunion (TC CU) ist eine der Komponenten des Zollgeschäfts das Verfahren zum Transport von Waren für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion (CU CU) und zur Durchführung von Zolloperationen im Zusammenhang mit ihrer Freilassung. Die Zollgesetzgebung der Russischen Föderation enthält wiederum mehrere Referenznormen zur Regelung des Verfahrens für den Warenverkehr von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch (Artikel 317 des Bundesgesetzes vom 27. November 2010 N 311-FZ "Zur Zollregulierung in der Russischen Föderation"). ...

Aufgrund der Tatsache, dass es traditionell eines der Problembereiche der Zolltätigkeiten ist, wird in der Zollgesetzgebung der Zollunion der Regelung des Verfahrens für den Warenverkehr von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze der Zollunion sowie Fragen der Zollabfertigung im Zusammenhang mit diesen Waren ein erheblicher Stellenwert eingeräumt.
Darüber hinaus sind nach Angaben des föderalen Zolldienstes Russlands ein erheblicher Teil der Verbrechen und Straftaten beim Transport von Waren und Fahrzeugen über die Zollgrenze genau die Waren, die von Einzelpersonen unter dem Deckmantel von Waren für den persönlichen Gebrauch befördert werden. So sind 47% der 2009 eingeleiteten Fälle von Verwaltungsdelikten Einzelpersonen, und die meisten Fälle wurden im Zusammenhang mit der Nichterklärung oder ungenauen Erklärung von Waren und (oder) Fahrzeugen, der Nichterklärung oder der ungenauen Erklärung von Personen aus dem Ausland eingeleitet Währung oder Währung der Russischen Föderation, Nichtausfuhr oder Nichtrückgabe von Waren und (oder) Fahrzeugen durch Einzelpersonen und illegaler Waren- und (oder) Fahrzeugverkehr über die Zollgrenze. Diese Statistiken bestätigen unserer Meinung nach die Notwendigkeit einer genaueren Aufmerksamkeit der ausführenden Behörden staatliche Kontrolle für den Warenverkehr von Einzelpersonen über die Zollgrenze.

Die Klärung der Besonderheiten des Warenverkehrs für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen durch die CU TG und der während einer solchen Bewegung durchgeführten Zolloperationen ist eine Voraussetzung für ein korrektes Verständnis des Prozesses und infolgedessen für die direkte Einhaltung durch den Einzelnen zollbestimmungen, Gesetzgebung der Russischen Föderation und internationale Verträge der Russischen Föderation im Bereich des Zolls.
Beobachtet in letzten Jahren Die stetige Zunahme des Passagierverkehrs durch die TS TS macht es erforderlich, den Zeitaufwand für Zolloperationen im Zusammenhang mit Waren zu verringern, die von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch befördert werden. Gleichzeitig scheint sich eine Verringerung des Zeitaufwands für Zolloperationen nachteilig auf die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen auszuwirken.
In diesem Zusammenhang scheint das Problem der Entwicklung eines Systems zur Zollkontrolle von Waren, die von Einzelpersonen durch die TG CU transportiert werden, bei gleichzeitiger Vereinfachung der Zollvorgänge und Verkürzung der Zeit für deren Umsetzung sehr dringend zu sein.
Gemäß allgemeine Grundsätze Durch die Regulierung des Warenverkehrs von Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch durch die CU TG und die Durchführung von Zolloperationen im Zusammenhang mit ihrer Freilassung haben alle Einzelpersonen gleichermaßen das Recht, Waren aus Russland zu importieren und zu exportieren.
Unter in diesem Fall in Übereinstimmung mit Paragraph 36 von Art. 4 TC CU bezeichnet Waren, die für den persönlichen Gebrauch, die Familie, den Haushalt und andere bestimmt sind und nicht mit der Umsetzung zusammenhängen geschäftstätigkeiten, die Bedürfnisse von Personen, die in begleitetem oder unbegleitetem Gepäck, internationaler Post oder auf andere Weise über die Zollgrenze transportiert werden.
Alle Methoden zum Transport von Waren für den persönlichen Gebrauch sind in Art. 4 aufgeführt. 353 des TC TC, nämlich in begleitetem oder unbegleitetem Gepäck, als vom Beförderer gelieferte Ware, sowie in internationaler Post gemäß Kap. 44 TC TC (Abb. 1).

Zahl: 1. Möglichkeiten, Waren für den persönlichen Gebrauch zu bewegen

Die Einhaltung der Anforderungen und Bedingungen für den Warenverkehr ist für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für den Warenverkehr durch Einzelpersonen von großer praktischer Bedeutung. Es sind die Waren, die mit diesen Methoden transportiert werden (vorbehaltlich anderer Anforderungen), die auf vereinfachte Weise bewegt werden müssen, und für diese Waren (die quantitative und Kostenbeschränkungen nicht überschreiten) ist eine Befreiung von Zöllen und Steuern möglich.
Sie müssen jedoch zuerst den Zweck der Waren bestimmen, d. H. festzustellen, ob es sich um Waren für unternehmerische (industrielle) Tätigkeiten oder um Waren für den persönlichen Gebrauch handelt.
Die Einstufung von Gütern, die von Einzelpersonen über die CU TG befördert werden, als Güter für den persönlichen Gebrauch erfolgt durch die Zollbehörde unter Verwendung eines Risikomanagementsystems, das auf der Erklärung einer Person über die mündlich oder schriftlich beförderten Güter unter Verwendung einer Passagierzollanmeldung, der Art und Menge der Güter sowie der Häufigkeit des Überschreitens der physischen Waren basiert Person und ihr Warenverkehr durch die CU TG (Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation, der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Kasachstan vom 18. Juni 2010 "Über das Verfahren für den Warenverkehr von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch über die Zollgrenze der Zollunion und Zolloperationen im Zusammenhang mit ihrer Freilassung ").

In der Praxis sagten Zollbeamte die Kriterien zur Bestimmung des Warenzwecks werden in der folgenden Reihenfolge angewendet:
- die Art der Waren, d.h. Ihre Verbrauchereigenschaften, die traditionelle Praxis der Anwendung und Verwendung (zum Beispiel der Warenverkehr, der normalerweise nicht im Alltag verwendet wird, gibt Anlass zu der Annahme, dass solche Waren für geschäftliche Zwecke bewegt werden).
- die Warenmenge (z. B. die Bewegung homogener Waren mit demselben Namen, derselben Größe, demselben Stil, derselben Farbe usw. in einer Menge, die über den Bedarf der Person, die die Waren bewegt, und ihrer Familienangehörigen hinausgeht, wird in der Regel als Warenbewegung für unternehmerische Aktivitäten angesehen);
- Die Häufigkeit des Warenverkehrs über die Zollgrenze (z. B. der periodische Transport homogener Waren durch dieselbe Person, auch in kleinen Mengen, wird als Warenverkehr für unternehmerische Aktivitäten angesehen. Darüber hinaus werden homogene Waren, die in kleinen Mengen in internationalen Mengen verschickt werden, um eins und von derselben Person oder an die Adresse derselben Person zur selben Zeit oder innerhalb einer Woche kann als nicht für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt angesehen werden.
Eine Neuerung in der Zollgesetzgebung bei der Bestimmung des Warenzwecks ist die Verwendung eines Risikomanagementsystems durch die Zollbehörden, was durchaus sinnvoll ist, da häufig zur Bestimmung des Zwecks von Waren, die von Einzelpersonen befördert werden, geeignete Kontrollmaßnahmen erforderlich sind, deren Umsetzung durch die Verordnung des Bundeszolldienstes von Russland vom 11. Januar 2008 geregelt wird N 11 (Beschluss des FCS von Russland vom 11. Januar 2008 N 11 "Nach Genehmigung der Anweisung über die Maßnahmen der Zollbeamten bei der Erstellung und Prüfung von Entwürfen von Risikoprofilen, Verwendung von Risikoprofilen während der Zollkontrolle, deren Aktualisierung und Löschung").

Es sei darauf hingewiesen, dass die Bestimmung des Zwecks der Waren das Vorrecht der Zollbeamten bleibt, da jeder Fall des Warenverkehrs durch Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch rein individuell ist.
Bei der Entscheidung über den Bestimmungsort der Waren sollten die Zollbeamten folgende Faktoren berücksichtigen: Familienzusammensetzung; das übliche menschliche Bedürfnis, Waren zu bewegen; Arbeitsort oder Mangel daran; Wohnort (eine Person eines Staates - ein Mitglied der Zollunion, eine ausländische Person, wenn eine Person eines Staates - ein Mitglied der Zollunion - eine Stadt, ein regionales Zentrum usw.), Nähe des Wohnortes zur Grenze; Reiseumstände (Zweck und Häufigkeit), Umstände früherer Reisen; Sortiment der Waren, die bewegt werden; Verfügbarkeit von Dokumenten zur Bestätigung des legalen Kaufs in verkauf;; Häufigkeit des Transports identischer Waren durch verschiedene Personen; andere Faktoren, die während des Interviews der Person identifiziert wurden.
Passagierzollanmeldungen mit Freigabemarke oder von Zollbeamten ausgestellte Registrierungsverweigerungen werden als Dokumente berücksichtigt, die das Fehlen von Tatsachen über den wiederholten Transport ähnlicher Waren für einen bestimmten Zeitraum bestätigen. Solche Erklärungen werden von Zollbeamten als Beweis dafür akzeptiert, dass die Waren trotz häufiger Grenzübertritte nicht von einer Person eingeführt wurden.
Bei der Bestimmung des Bestimmungsortes der ausgeführten Waren wird nur der Antrag von Einzelpersonen auf Kauf auf der CU TT berücksichtigt (unter Berücksichtigung von Anhang 1 der Vereinbarung "Über das Verfahren für den Transport von Waren durch Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch durch die CU CU und die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Freilassung"). In diesem Fall kann diese Aussage durch Dokumente auf der Grundlage der entsprechenden Identifikationsetiketten, Etiketten usw. auf der Ware und / oder auf ihrer Verpackung bestätigt werden.
Die aktuellen Zollbestimmungen für Waren, die von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch befördert werden, enthalten liste der Waren, die nicht mit Waren für den persönlichen Gebrauch zusammenhängen:
- natürliche Diamanten;
- ausgeführte Waren, für die die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion Ausfuhrzölle festgelegt haben, mit Ausnahme der folgenden Waren: Fisch, Meeresfrüchte (ausgenommen Störkaviar) in einer Menge von höchstens 5 kg; Kaviar von Störfischarten mit einem Gewicht von nicht mehr als 250 Gramm; Kraftstoff in normalen Tanks eines Fahrzeugs für den persönlichen Gebrauch sowie in einer Menge von höchstens 10 Litern in einem separaten Behälter; exportierte Edelmetalle und Edelsteine \u200b\u200bmit einem Zollwert von mehr als 25.000 US-Dollar im Äquivalent;
- Zentralheizungskessel;
- Verbrennungsmotoren, ausgenommen Motoren für Wasserfahrzeuge;
- Mäher (ausgenommen Rasen-, Park- oder Sportplatzmäher), Heuernte-, Erntemaschinen, Dreschmaschinen oder -mechanismen, Pressen zum Verpacken von Stroh und Heu in Ballen;
- Maschinen, Mechanismen, Ausrüstungen (gemäß TN VED CU in verschiedene Waren unterteilt) (Einheitlicher Zolltarif der Zollunion der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation (ETT). Genehmigt durch den Beschluss des EurAsEC Interstate Council vom 27. November 2009, N 18, Entscheidung Kommission der Zollunion vom 27. November 2009 N 130). Zum Beispiel Geräte zur Herstellung oder Veredelung von Filz oder Filz oder Vliesstoffen in einem Stück oder in einem Schnitt, einschließlich Geräte zur Herstellung von Filzhüten (Code gemäß TN VED TS 8449 00 000 0), Geräte und Geräte zur Erfassung oder Messung ionisierender Strahlung (Code gemäß TN) FEA CU 9030 10 000 0) usw.;
- Solarien zum Bräunen;
- Traktoren, Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke, ausgenommen solche, die zur Beförderung von Gütern oder Passagieren verwendet werden; selbstfahrende Industriefahrzeuge, die nicht mit Hebe- oder Ladevorrichtungen ausgestattet sind;
- Anhänger für den Transport von Autos;
- Schiffe, Boote und schwimmende Strukturen, mit Ausnahme von Yachten und anderen schwimmenden Ausrüstungen für Freizeit und Sport, Ruderboote und Kanus;
- medizinische Geräte und Ausrüstungen, mit Ausnahme derjenigen, die für die Verwendung auf der Strecke oder aus medizinischen Gründen erforderlich sind;
- Geräte und Ausrüstungen für fotografische Laboratorien;
- Geräte, Apparate und Modelle, die zu Demonstrationszwecken bestimmt sind;
- medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder veterinärmedizinische Möbel; Friseurstühle und ähnliche Stühle;
- Spiele, die mit Münzen, Banknoten, Bankkarten, Token oder ähnlichen Zahlungsmitteln betrieben werden;
- Waren, die der Ausfuhrkontrolle gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Zollunion unterliegen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie die Verfügbarkeit detaillierter Fachkenntnisse und Kenntnisse der Zollbeamten in diesem Bereich bestimmt.
Gleichzeitig mit der Übergabe von Waren für den persönlichen Gebrauch an die Zollbehörde durch Einzelpersonen, wenn diese die Zollgrenze überschreiten, wird eine Zollanmeldung durchgeführt.
Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch, mit Ausnahme derjenigen, die in internationalen Poststücken versandt und dem Zollverfahren des Zolltransits unterworfen werden, erfolgt dies schriftlich unter Verwendung von passagierzollanmeldung (PDD) (Die Form der Passagierzollanmeldung, das Verfahren zum Ausfüllen, Einreichen und Registrieren wird durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 18. Juni 2010 N 287 "Nach Genehmigung des Formulars der Passagierzollanmeldung und des Verfahrens zum Ausfüllen der Passagierzollanmeldung" festgelegt.)

Eine Person hat das Recht, nach eigenem Ermessen Waren für den persönlichen Gebrauch zu deklarieren, für die keine schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung der PDD erforderlich ist.
Es ist zu beachten, dass die Erklärung einer Person gegenüber der Zollbehörde über Informationen über die beförderten Waren und andere für die Freigabe der Waren erforderliche Informationen eine Zollanmeldung ist.
In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Kunst. Gemäß Artikel 179 des Zollkodex der CU erfolgt die Zollanmeldung in schriftlicher und (oder) elektronischer Form unter Verwendung der Zollanmeldung. Zur gleichen Zeit, Art. 98 des Zollkodex der CU besagt, dass der Anmelder, der eine Einzelperson ist, verpflichtet ist, "den Zollbehörden die für die Zollkontrolle erforderlichen Dokumente und Informationen in mündlicher, schriftlicher und (oder) elektronischer Form vorzulegen".
Zur gleichen Zeit, Art. 3 des Abkommens vom 18. Juni 2010 "Über das Verfahren für den Warenverkehr für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen über die Zollgrenze der Zollunion und die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Freigabe" enthält der Wortlaut, dass die Einstufung von Waren als Waren für den persönlichen Gebrauch auf der Grundlage von " Erklärungen einer Person über die Waren, die in mündlicher oder schriftlicher Form unter Verwendung der Passagierzollanmeldung befördert werden. "
In dieser Hinsicht ist nicht ganz klar, was eine mündliche Erklärung einer Person über die bewegten Waren darstellt. Unserer Meinung nach ist es notwendig, die Zollgesetzgebung in Einklang zu bringen, um eine einheitliche Auslegung der Formen der Zollanmeldung zu ermöglichen. Wir müssen O.Yu. Bakaeva, der feststellt, dass mit der Annahme des Zollkodex der CU mündliche und ausdrückliche Formen der Erklärung ausgeschlossen sind. Einige Autoren, die den Warenverkehr für den persönlichen Gebrauch immer noch als "besonderes Zollverfahren" definieren, argumentieren wiederum, dass "die Zollgesetzgebung sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Erklärung für Waren vorsieht, die über die Grenze des Landes der Zollunion transportiert werden". Worauf diese Aussage basiert, wird jedoch nicht erklärt.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass früher im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation (Zollgesetzbuch der Russischen Föderation vom 28. Mai 2003 N 61-FZ) das Dokument am 1. Oktober 2011 aufgrund der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 27. November 2010 N 311-FZ ungültig wird ) (Art. 124 - jetzt nicht mehr in Kraft) gab es eine abschließende (als eine Art mündliche) Form für die Erklärung von Informationen durch Einzelpersonen, indem Maßnahmen durchgeführt wurden, die darauf hinweisen, dass das Handgepäck und das Begleitgepäck einer Person keine Waren enthalten, die schriftlich deklariert werden müssen und es gibt auch keine Waren, die mit unbegleitetem Gepäck befördert werden, für deren Zweck ein System von "roten" und "grünen" Korridoren geschaffen wurde (Verordnung des Bundeszolldienstes von Russland vom 22. November 2006 N 1208 "Über die Genehmigung des Verfahrens zur deklarierten Warenerklärung durch Einzelpersonen" - jetzt null und nichtig).

Gestützt auf Absatz 2 der Kunst. Gemäß Artikel 6 des Abkommens über das Verfahren für den Warenverkehr von Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch durch die CU CU und die Durchführung von Zollvorgängen im Zusammenhang mit ihrer Freilassung an den Ankunftsorten der CU CU oder dem Verlassen der CU CU kann ein Doppelkorridorsystem angewendet werden.
Dabei "grüner Korridor ist ein speziell ausgewiesener Ort für den Transport von Personen über die Zollgrenze in Begleitgepäck von Waren für den persönlichen Gebrauch, die nicht der Zollanmeldung unterliegen, während diese Personen kein unbegleitetes Gepäck haben, und der "rote" Korridor ist ein speziell ausgewiesener Ort für den Transport von Personen Personen jenseits der Zollgrenze im Begleitgepäck von Waren, die der Zollanmeldung unterliegen, sowie Waren, für die die Erklärung auf Antrag einer Einzelperson erfolgt.
Die Anforderungen an die Einrichtung des Doppelkorridorsystems an den Ankunfts- und Wareneingangspunkten der Waren im Zollgebiet der Zollunion und die Abreise aus diesem Gebiet wurden durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 20. Mai 2010 N 259 (Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 20. Mai 2010 N 259) genehmigt. Zu den Anforderungen für die Einrichtung des Doppelkorridorsystems an den Ankunfts- und Wareneingangsorten der Waren im Zollgebiet der Zollunion und bei der Abreise aus diesem Gebiet "). Darüber hinaus hat der Beschluss des Bundeszolldienstes Russlands vom 9. August 2010 N 1471 die Liste der Ankunftsorte im Zollgebiet der Zollunion oder der Abreise aus diesem Gebiet, in dem das Doppelkorridorsystem angewendet wird, festgelegt (Beschluss des Bundeszolldienstes Russlands vom 9. August 2010 N 1471 " Die Liste der Ankunftsorte im Zollgebiet der Zollunion oder der Abreise aus diesem Gebiet, in dem das Doppelkorridorsystem angewendet wird, sowie das Verfahren für seine Bildung ").

Wenn mit durch den "roten" Korridor Alles ist klar - die Erklärung wird schriftlich abgegeben, dann scheint es schwierig, die Handlungen von Personen im "grünen" Korridor zu qualifizieren. Unserer Meinung nach ist diesbezüglich eine Klärung des FCS Russlands erforderlich. Insbesondere im Hinblick darauf, ob die Anwesenheit einer Person im "grünen" Korridor ein Beweis dafür ist, dass sie die erforderlichen Maßnahmen und Operationen durchgeführt hat, um Informationen an die Zollbehörde zu übermitteln. Wenn ja, ab welchem \u200b\u200bMoment: ab dem Moment, in dem Sie den "grünen" Korridor betreten haben oder als Sie ihn verlassen haben. Wir möchten daran erinnern, dass es früher ein anderes Problem für die Zollbehörden gab. Nachdem eine Person eine endgültige Erklärung abgegeben hatte (dh tatsächlich durch den "grünen" Korridor geführt wurde), wurden die Beamten der Zollbehörden gebeten, die Informationen schriftlich zu erklären, indem sie vor der Zollkontrolle eine PDD vorlegten. Solche Handlungen von Zollbeamten wurden von den Gerichten als rechtswidrig anerkannt, da die Person die Waren bereits ausdrücklich deklariert hatte.
All dies bedeutet, dass die komplexe Entwicklung des Problems, das als Gegenstand dieser Studie ausgewählt wurde, die Durchführung weiterer Forschungen in dieser Richtung bestimmt. Unserer Meinung nach sollten die in diesem Artikel genannten Mängel der Zollgesetzgebung beseitigt werden, um Probleme und Schwierigkeiten beim Transport von Waren für den persönlichen Gebrauch zu vermeiden.

Gemäß Artikel 4 des Zollkodex der Zollunion ist die Zollanmeldung eine Erklärung des Anmelders gegenüber der Zollbehörde über Informationen über die Waren, das gewählte Zollverfahren und andere für die Freigabe der Waren erforderliche Informationen.

Vergleichen wir diese Definition mit dem Zollkodex der Republik Belarus (TC RB). In diesem Zusammenhang muss gesagt werden, dass es keine gibt allgemeines Konzept Zollerklärung. Es enthält nur den Begriff der Zollanmeldung. Gemäß Artikel 74 des TMK RB besteht die Zollanmeldung darin, der Zollbehörde eine Zollanmeldung in Form einer schriftlichen oder schriftlichen Erklärung vorzulegen elektronisches Dokument, in dem die Informationen angegeben werden, die erforderlich sind, um Waren dem Zollregime zu unterwerfen oder für andere Zwecke, die durch Gesetze und Handlungen des Präsidenten der Republik Belarus festgelegt sind.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Zollkodex der Zollunion und der Zollkodex der Republik Belarus ein unterschiedliches Verständnis der Begriffe Zollanmeldung enthalten. So spricht der Zollkodex der Zollunion im Gegensatz zum Zollkodex der Republik Belarus von der Bereitstellung von Informationen, die erforderlich sind, um Waren in das Zollverfahren einzubeziehen, und es wird nicht angegeben, in welcher Form sie bereitgestellt werden sollen. Unter Zollanmeldung im Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus wird eine Maßnahme verstanden, die darin besteht, der Zollbehörde eine Zollanmeldung in Form eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments vorzulegen. Nach Ansicht des Verfassers liefert das im Zollkodex der CU vorgesehene Verständnis der Zollanmeldung eine genauere Definition dieses Phänomens, da der Kern der Erklärung darin besteht, dass die Zollbehörde Informationen über die Waren erhält, die für die Zollabfertigung erforderlich sind, und die Übermittlung der Zollanmeldung an den Zoll nur eine der Möglichkeiten, solche Informationen zu erhalten.

Die Deklaration soll mehrere Grundfunktionen erfüllen:

stellt den Zollbehörden die für Zollzwecke erforderlichen Informationen über Waren und Fahrzeuge zur Verfügung, die über die Grenze transportiert werden;

dient als Bestätigung der Rechtmäßigkeit der vom Anmelder (der Person, die die Erklärung abgibt) durchgeführten Handlungen in Bezug auf Waren und Fahrzeuge, die er unter das gewählte Zollregime gestellt hat;

hat eine Kontrollfunktion, deren Kern darin besteht, dass die Zollbehörden auf der Grundlage der Erklärung die Übereinstimmung der deklarierten Informationen über Waren und Fahrzeuge mit den tatsächlichen Daten überprüfen.

Die Erklärung hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Ab dem Zeitpunkt der Erklärung entstehen Verpflichtungen zur Zahlung von Zöllen und Steuern. Wird eine unzuverlässige Erklärung festgestellt, dient die Erklärung als Beweis für die begangene Straftat oder Straftat.

Die Beziehungen in Bezug auf die Erklärung sind administrativer Natur, da sie zwischen den Zollbehörden als Träger der öffentlichen Staatsmacht und andererseits den Anmeldern und anderen Personen entstehen.

Waren unterliegen der Zollanmeldung, wenn sie dem Zollverfahren oder in anderen durch die Gesetzgebung der Zollunion festgelegten Fällen unterworfen werden.

Die Zollanmeldung der Waren erfolgt durch den Anmelder oder durch einen Zollvertreter, der im Namen und im Namen des Anmelders handelt.

Waren werden bei der Zollbehörde der Republik Belarus deklariert und dort freigegeben.

Fahrzeuge, die Waren befördern, werden gleichzeitig mit Waren angemeldet, mit Ausnahme von Flüssen und Luftfahrzeugen, die im Hafen oder Flughafen der Ankunft im Zollgebiet der Zollunion oder im Hafen oder Flughafen der Abfahrt aus dem Zollgebiet der Zollunion deklariert werden.

Leere Fahrzeuge und Fahrzeuge, die Fahrgäste befördern, werden beim Überqueren der Zollgrenze der Zollunion gemeldet.

Die Zollanmeldung wird innerhalb der im Zollkodex der CU und in Entscheidungen der Kommission der belarussischen Zollunion festgelegten Fristen eingereicht. Beim Transport von Waren über die Zollgrenze der Zollunion durch Einzelpersonen zu nichtkommerziellen Zwecken im Handgepäck und im Begleitgepäck wird die Zollanmeldung gleichzeitig mit der Vorlage der Waren eingereicht.

Allgemeine Fragen des Anmeldeverfahrens, die sowohl für alle Arten von Erklärungen als auch für ihre einzelnen Arten inhärent sind, sind im Zollkodex der Zollunion geregelt. Eine detaillierte Regulierung erfolgt durch spezielle Rechtsakte der Zollunion.

Die Liste der Informationen, die in der Zollanmeldung anzugeben sind, beschränkt sich nur auf Informationen, die für die Berechnung und Erhebung von Zollzahlungen erforderlich sind zollstatistik und die Anwendung der Zollgesetze der Zollunion und anderer Gesetze der Mitgliedstaaten der Zollunion.

Der Vorlage der Zollanmeldung ist die Vorlage der Dokumente bei der Zollbehörde beizufügen, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wird, sofern in diesem Kodex nichts anderes bestimmt ist. Die Liste dieser Dokumente ist in Artikel 183 Absatz 1 des Zollkodex der CU vorgesehen.

Transport-, Handels- oder andere Dokumente, die Informationen enthalten, die für die Freigabe von Waren gemäß dem Zollverfahren erforderlich sind, können als Zollanmeldung verwendet werden. Die Zollanmeldung kann als elektronisches Dokument eingereicht werden

Wenn einzelne Dokumente, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wird, bei der Einreichung einer Zollanmeldung nicht eingereicht werden können, gestattet die Zollbehörde auf begründeten Antrag des Anmelders die Vorlage solcher Dokumente vor der Freigabe von Waren und in Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt sind, nach der Freigabe von Waren ...

Während der Zollanmeldung werden Originale von Dokumenten oder deren Kopien eingereicht. Die Zollbehörde hat das Recht, die Übereinstimmung der Kopien der eingereichten Dokumente mit ihren Originalen in Fällen zu überprüfen, die durch die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt sind.

Die Zollanmeldung wird vom Anmelder oder vom Zollvertreter bei der zur Registrierung von Zollanmeldungen befugten Zollbehörde eingereicht.

Die Zollbehörde registriert oder lehnt die Registrierung einer Zollanmeldung innerhalb von 2 (zwei) Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreichung einer Zollanmeldung ab

Die Zollbehörde lehnt die Registrierung einer Zollanmeldung ab, wenn:

  • 1) Die Zollanmeldung wurde einer Zollbehörde vorgelegt, die nicht zur Registrierung von Zollanmeldungen befugt ist.
  • 2) die Zollanmeldung wurde von einer unbefugten Person eingereicht;
  • 3) Die Zollanmeldung enthält nicht die erforderlichen Informationen, die in den Zollvorschriften der Zollunion vorgesehen sind.
  • 4) die Zollanmeldung ist nicht unterschrieben oder nicht ordnungsgemäß beglaubigt oder nicht in der vorgeschriebenen Form erstellt;
  • 5) In Bezug auf die deklarierte Ware wurden keine Maßnahmen ergriffen, die gemäß diesem Kodex vor der Einreichung oder gleichzeitig mit der Einreichung einer Zollanmeldung durchgeführt werden müssen.

Das Verfahren und das Formular für die Einreichung einer Warenanmeldung sind im Zollkodex der CU und in der durch die Entscheidung der Zollunion-Kommission vom 20. Mai 2010 Nr. 257 genehmigten Anweisung "Über das Verfahren zum Ausfüllen einer Warenanmeldung" geregelt

Die Zollanmeldung für Waren, die in das Zollgebiet der Zollunion eingeführt werden, wird vor Ablauf der Frist für die vorübergehende Lagerung von Waren eingereicht, sofern in diesem Kodex nichts anderes bestimmt ist.

Die Zollanmeldung für Waren, die aus dem Zollgebiet der Zollunion ausgeführt werden, wird vor ihrer Abreise aus dem Zollgebiet der Zollunion eingereicht, sofern in diesem Kodex nichts anderes bestimmt ist.

Eine Zollanmeldung für Waren, die ein Instrument, ein Mittel zur Begehung oder Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat waren, für die eine Entscheidung über deren Rückgabe getroffen wurde und die gemäß diesem Kodex einer Zollanmeldung unterliegen, ist innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum des Eingangs einzureichen rechtliche Handhabe:

  • 1) eine gerichtliche Entscheidung über die Befreiung von der strafrechtlichen (Verwaltungs-) Haftung;
  • 2) die Entscheidung der Zollstelle (Beamten) über die Befreiung von der Verwaltungsverantwortung;
  • 3) eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Zollbehörde (Beamten), das Strafverfahren (Verwaltungsverfahren) zu beenden;
  • 4) eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Zollbehörde (Beamten) über die Erlangung einer administrativen oder strafrechtlichen Haftung.

Ein DT deklariert Informationen über die in einer Sendung enthaltenen Waren, die demselben Zollverfahren unterliegen. Die Gesamtzahl der in der DT deklarierten Waren sollte 999 nicht überschreiten. Das Hauptblatt der DT enthält Informationen zu einem Produkt, und ein zusätzliches Blatt kann Informationen zu drei Waren enthalten.

DT wird gemäß dem in dieser Anweisung festgelegten Verfahren in Großbuchstaben unter Verwendung von Druckgeräten leserlich ausgefüllt und darf keine Löschungen, Flecken und Korrekturen enthalten.

DT wird der Zollbehörde in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt, von denen jede wie folgt verteilt ist:

die erste Kopie - verbleibt bei der Zollbehörde, bei der die Waren angemeldet werden;

die zweite und dritte Kopie werden an den Anmelder zurückgesandt. In diesem Fall wird bei der Unterbringung von Waren im Zollverfahren, das die Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet vorsieht, die zweite Kopie der Zollbehörde am Abgangsort der Waren aus dem Zollgebiet zur Verfügung gestellt.

Wenn die Waren dem Zollverfahren des Zolltransits unterliegen, wird der Zollabfertigungsbehörde eine Transiterklärung vorgelegt. Das Formular und das Verfahren zum Ausfüllen einer Transiterklärung (im Folgenden als TD bezeichnet) sind im Zollkodex der Zollunion und im Formular und Verfahren zum Ausfüllen einer Transiterklärung vorgesehen, die durch den Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 289 genehmigt wurden.

Die Transiterklärung muss die in Artikel 182 des Zollkodex der Zollunion vorgesehenen Informationen enthalten.

TD besteht aus Haupt- und Zusatzblättern. Ergänzungsblätter werden zusätzlich zum Hauptblatt verwendet, wenn Informationen über zwei oder mehr Waren in einem TD deklariert sind.

In einem TD können Informationen über die in einer Sendung enthaltenen Waren deklariert werden. In diesem Fall gelten Waren, die von einem Absender an die Adresse eines Empfängers unter einem Transportdokument (Beförderungsdokument) transportiert werden, als eine Sendung.

TD wird mit einem Druckgerät auf A4-Blättern ausgefüllt. Es ist erlaubt, die Namen und Adressen ausländischer Personen in lateinischen Buchstaben anzugeben. Der TD muss leserlich ausgefüllt sein und darf keine Löschungen und Flecken enthalten. Die im TD angegebenen Informationen können unter den von der TC CU festgelegten Bedingungen geändert und (oder) ergänzt werden. Änderungen und (oder) Ergänzungen am TD können mit einem Druckgerät oder von Hand in Druckbuchstaben vorgenommen werden. Änderungen und (oder) Ergänzungen werden auf jedem Blatt des TD von der Person, die sie vorgenommen hat, zertifiziert und durch die Unterschrift und den Aufdruck des persönlichen nummerierten Siegels des Zollbeamten bestätigt. Wenn der TD mehr als drei Änderungen und (oder) Ergänzungen enthält, kann die Zollbehörde das Ausfüllen eines neuen TD verlangen.

Die Form des Verfahrens zum Ausfüllen der Passagierzollanmeldung wird durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 18. Juni 2010 Nr. 287 "Nach Genehmigung des Formulars zur Passagierzollanmeldung und des Verfahrens zum Ausfüllen der Passagierzollanmeldung" geregelt.

Die Erklärung ist in zwei Exemplaren verfasst für:

waren, die in Begleitgepäck in das Zollgebiet der Zollunion eingeführt werden, wenn die Person, die sie beim Überschreiten der Zollgrenze befördert, unbegleitetes Gepäck hat;

waren, die in unbegleitetem Gepäck über die Zollgrenze transportiert werden;

waren, für die der Anmelder den Wunsch geäußert hat, sich auszuweisen;

fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch, die vorübergehend in das Zollgebiet der Zollunion eingeführt werden.

In anderen Fällen wird die zweite Kopie der Erklärung auf Antrag des Anmelders erstellt. Der Anmelder hat auf Wunsch das Recht, eine Erklärung in drei oder mehr Exemplaren abzugeben.

Das Formular für die Passagierzollanmeldung besteht aus dem Hauptformular und einem zusätzlichen Formular „Erklärung von Bargeld und (oder) Geldinstrumenten“, das dem Hauptformular der Erklärung beigefügt ist.

Der Anmelder füllt die Anmeldung von Hand klar und leserlich oder unter Verwendung von Druckgeräten elektronischer Computer aus und gibt in den Spalten der Anmeldung Informationen über Waren an, die über die Zollgrenze der Zollunion (im Folgenden: Zollgrenze) befördert werden, sowie andere Informationen, die für Zollzwecke gemäß den Zollvorschriften des Zolls erforderlich sind Union.

Einreichung einer elektronischen Kopie der Erklärung und Erklärung an in elektronischem Format nicht erforderlich.

Der Anmelder gibt die erforderlichen Informationen in der Erklärung an, unter anderem durch Durchstreichen der entsprechenden Kästchen (ein durchgestrichenes Kästchen bedeutet eine positive Antwort, ein nicht gekreuztes bedeutet eine negative).

Das Verfahren zum Ausfüllen und die Form einer Erklärung für ein Fahrzeug (im Folgenden als TDTS bezeichnet) wird durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 14. Oktober 2010 Nr. 422 "Über die Form einer Zollerklärung für ein Fahrzeug und Anweisungen zum Ausfüllen" geregelt.

TDTS besteht aus einem A4-Blatt in der Form, die durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion genehmigt wurde. TDTS wird mit Druckgeräten in Großbuchstaben oder von Hand in Druckbuchstaben ausgefüllt und sollte leserlich keine Löschungen, Flecken und Korrekturen enthalten.

Es ist erlaubt, die Namen und Adressen ausländischer Personen in lateinischen Buchstaben anzugeben. Die Anzahl der Fahrzeuge für den internationalen Transport (im Folgenden als TSMP bezeichnet) wird in der Originalsprache angegeben, einschließlich der Verwendung der Buchstaben des lateinischen Alphabets.

TDTS wird für selbstfahrende und nicht selbstfahrende TSMP, einschließlich Container, separat ausgefüllt.

Wenn vorübergehend eingeführte TSMP aus dem gemeinsamen Zollgebiet der Zollunion (im Folgenden als Zollgebiet bezeichnet) ausgeführt werden und vorübergehend ausgeführte TSMP in dieses Gebiet eingeführt werden, wird das der Zollbehörde als TDTS vorgelegte TDTS vorgelegt, wenn vorübergehend eingeführte bzw. vorübergehend ausgeführte TSMP deklariert werden.

Die im TDTS angegebenen Informationen können unter den von der TC CU festgelegten Bedingungen geändert und (oder) ergänzt werden.

TDTS wird der Zollbehörde in zwei Exemplaren zur Verfügung gestellt, die wie folgt verteilt werden:

die erste Kopie - verbleibt bei der Zollbehörde, bei der der TSMP angemeldet ist;

die zweite Kopie wird an den Anmelder zurückgesandt.

In Übereinstimmung mit dem Zollkodex der Zollunion. Der Zollkodex der Zollunion. Anhang zum Übereinkommen über den Zollkodex der Zollunion vom 27. November 2009 Nr. 17 (geändert durch das Protokoll vom 16. April 2010) // Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation 13.12.2010, Nr. 50, Art. 6615. Waren unterliegen der Zollanmeldung, wenn sie dem Zollverfahren oder in anderen Fällen unterzogen werden. Die Waren werden vom Anmelder oder von einem Zollvertreter deklariert, der im Namen und im Namen des Anmelders handelt. Die Zollanmeldung erfolgt in schriftlicher und (oder) elektronischer Form unter Verwendung einer Zollanmeldung.

Die Erklärung ist eine Erklärung gegenüber der Zollbehörde in der Zollerklärung über Informationen über die Waren, über das vom Anmelder oder vom Zollvertreter gewählte Zollverfahren und andere für Zollzwecke erforderliche Informationen.

Waren, die aus dem Hoheitsgebiet von Staaten, die nicht Mitglied der Zollunion sind, in die Russische Föderation eingeführt wurden, einschließlich solcher, die gemäß dem Zollverfahren des Zolltransits durch die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Zollunion befördert wurden, sowie Waren, die aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Zollunion ausgeführt wurden, unterliegen der Zollanmeldung gemäß Kapitel 27 des Zollkodex der Zollunion, wenn sie dem Zollverfahren unterzogen werden und das Zollverfahren geändert wird. das Bundesgesetz vom 27.11.2010 N 311-FZ (in der Fassung vom 06.12.2011) "Zur Zollregulierung in der Russischen Föderation" // Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation vom 29.11.2010 N 48 Art. 6252.

Gegenstand der Rechtsbeziehungen, die sich bei der Anmeldung ergeben, sind zum einen die Zollbehörden, zum anderen Anmelder und andere Personen.

Warenerklärung ist eine der verbindliche Bedingungen Waren- und Fahrzeugverkehr über die Zollgrenze der Zollunion und ist das Hauptelement der Zollabfertigung.

Die Zollabfertigung von Waren, die von Personen im Begleitgepäck über die Zollgrenze der Zollunion befördert werden, erfolgt durch die Zollbehörden, in deren Einsatzgebiet es Kontrollpunkte über die Staatsgrenze der Zollunion gibt.

Orte der Zollabfertigung von Gütern, die von Personen im Begleitgepäck beim Überqueren der Staatsgrenze der Zollunion auf Schiene, Straße oder Wasser im internationalen Personenverkehr befördert werden, sind in der Regel strukturell getrennte und isolierte Räumlichkeiten für die Beförderung von Fahrgästen (Abteil, Kabine, Beförderung, Fahrgastraum des Fahrzeugs).

Wenn die Zollanmeldung als Buchhaltungsdokument für die von den Zollbehörden der Zollunion durchgeführten Währungskontrollen verwendet wird, müssen die für diese Zwecke erforderlichen Informationen auch in der Zollanmeldung gemäß den internationalen Rechtsvorschriften zur Währungsregulierung und Währungskontrolle angegeben werden.

Zum Beispiel, wenn das Zollregime für bereits bewegte Waren geändert wird, wenn Waren unter das Zollregime eines Duty-Free-Shops fallen, wenn eine Lizenz zur Einrichtung eines Duty-Free-Shops storniert oder widerrufen wird.

Die Hauptfunktionen der Erklärung sind:

  • 1. Übermittlung der für Zollzwecke erforderlichen Informationen an die Zollbehörden über Waren und Fahrzeuge, die über die Zollgrenze der Zollunion befördert werden, sowie über andere Waren, die der Zollkontrolle unterliegen und einer Erklärung unterliegen.
  • 2. Bestätigung der Rechtmäßigkeit der vom Hersteller in Bezug auf Waren und Fahrzeuge durchgeführten Maßnahmen gemäß dem ausgewählten Zollsystem.
  • 3. Überprüfung der Übereinstimmung der deklarierten Informationen mit den tatsächlichen Daten durch die Zollbehörden. Zhukovets V.Yu. Zollrecht in Fragen und Antworten: Ein kurzer Kurs. - M.: Eksmo Publishing House, 2006. S. 57.

Im Rahmen der Arbeiten werden wir den rechtlichen und rechtlichen Rahmen berücksichtigen, der das Verfahren für die Zollanmeldung von Waren, die über die Zollgrenze der Zollunion befördert werden, direkt regelt.

Da internationale Rechtsakte im Zollrecht die höchste Rechtskraft haben, werden wir sie zuerst prüfen.

Eine Neuheit in der Zollgesetzgebung ist der Zollkodex der Zollunion Zollkodex der Zollunion (Anhang zum Vertrag über den Zollkodex der Zollunion, durch Beschluss angenommen Vom zwischenstaatlichen Rat der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 27. November 2009 Nr. 17) (geändert am 16. April 2010) // Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation 13.12.2010, Nr. 50, Art. 6615., die am 1. Juli 2010 auf dem Territorium der Russischen Föderation in Kraft getreten ist und deren Normen unmittelbare Wirkung haben.

Der Zollkodex der Zollunion enthält alle am meisten geforderten Bestimmungen, die für die internationale Zusammenarbeit und Interaktion erforderlich sind.

Kapitel 27 "Zollanmeldung der Waren" des Zollkodex der Zollunion enthält 16 Artikel, die charakterisieren allgemeine Bestimmungen zur Zollanmeldung von Waren (Artikel 179); Die Arten der Zollanmeldungen und ihre Merkmale sind aufgeführt (Artikel 180-182). Es wird auf die zur Zollanmeldung eingereichten Unterlagen geachtet (Artikel 182). Die Fristen für die Einreichung der Zollanmeldung sind angegeben (Artikel 185). charakterisiert den Anmelder, seine Rechte und Pflichten sowie seine Verantwortung (Artikel 186-189); Das Verfahren für die Einreichung und Registrierung einer Zollanmeldung sowie für Änderungen und Ergänzungen (Artikel 190-192) ist geregelt.

Die Russische Föderation hat eine Reihe internationaler Abkommen und Entscheidungen unterzeichnet, die sich auf den Prozess der Zollanmeldung von Waren auswirken. Wir werden einige Beispiele nennen:

Beschluss der Zollunionkommission vom 20.05.2010 N 257 "Über Anweisungen zum Ausfüllen von Zollanmeldungen und Formen von Zollanmeldungen" (zusammen mit "Anweisungen zum Ausfüllen einer Warenanmeldung") regelt das Verfahren zum Ausfüllen einer Zollanmeldung und gibt ihre Formulare ab. Entscheidung der Zollunionkommission vom 20.05.2010 Nr. 257 (in der Fassung vom 22.06.2011) "Anweisungen zum Ausfüllen von Zollanmeldungen und Formen von Zollanmeldungen" (zusammen mit "Anweisungen zum Ausfüllen einer Warenanmeldung") // Offizielle Website der Zollunionkommission Zugriffsmodus http://www.tsouz.ru/.

Entscheidung der Zollunionkommission vom 20.05.2010 N 256 "Über das Verfahren zur Vornahme von Änderungen und (oder) Ergänzungen der Warenanmeldung vor einer Entscheidung über die Freigabe von Waren während der vorläufigen Zollanmeldung" (zusammen mit den "Anweisungen zum Verfahren zur Vornahme von Änderungen und (oder) Ergänzungen zu Warenerklärung vor einer Entscheidung über die Freigabe von Waren während der vorläufigen Zollanmeldung ") Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 20.05.2010 N 256" Über das Verfahren für Änderungen und (oder) Ergänzungen der Warenanmeldung vor einer Entscheidung über die Freigabe von Waren während der vorläufigen Zollanmeldung " (zusammen mit der "Anweisung zum Verfahren für Änderungen und (oder) Ergänzungen der Warenanmeldung vor einer Entscheidung über die Freigabe von Waren mit vorläufiger Zollanmeldung") // Offizielle Website der Eurasischen Wirtschaftskommission http://www.tsouz.ru/. und anderer ...

Nächster rechtsaktDas Verfahren zur Erklärung von Waren regelt das Bundesgesetz Nr. 311 "Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation". Bundesgesetz vom 27. November 2010 Nr. 311-FZ "Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation" (verabschiedet von der Staatsduma der Bundesversammlung der Russischen Föderation am 19. November 2010) // Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation vom 29.11.2010 N 48 art. 6252., in dem die Warenerklärung Abschnitt V gewidmet ist. Zollgeschäfte im Zusammenhang mit der Platzierung von Waren im Rahmen des Zollverfahrens.

Kapitel 24. "Zollanmeldung", Beinhaltet 14 Artikel, die Waren kennzeichnen, die der Zollanmeldung unterliegen, die Warenanmeldung, den Ort der Warenanmeldung, den Anmelder, das Verfahren für die vorläufige Zollanmeldung, die Vorlage einer unvollständigen, regelmäßigen Zollanmeldung und andere Punkte hervorheben, in Bezug auf die Zollanmeldung von Waren.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Verwaltungsverstöße im Zollbereich (Verstöße gegen Zollbestimmungen) im Kodex der Russischen Föderation über Verwaltungsverstöße geregelt sind. So enthält der Code of Administrative Offenses der Russischen Föderation Kapitel 16 "Verwaltungsdelikte im Zollbereich (Verstöße gegen Zollvorschriften)", das 23 Elemente von Verwaltungsdelikten im Zollbereich enthält, von denen 5 Kompositionen dem Prozess der Warendeklaration gewidmet sind:

Artikel 16.2. Nichtdeklaration oder ungenaue Deklaration von Waren und (oder) Fahrzeugen;

Artikel 16.4. Nichterklärung oder ungenaue Erklärung von Personen in Fremdwährung oder der Währung der Russischen Föderation;

Artikel 16.7. Vorlage ungültiger Dokumente während der Zollabfertigung;

Artikel 16.12. Nichteinhaltung der Fristen für die Einreichung einer Zollanmeldung oder die Einreichung von Dokumenten und Informationen;

Artikel 16.17. Vorlage ungültiger Dokumente für die Freigabe von Waren vor Einreichung einer Zollanmeldung. Der Code der Verwaltungsstraftaten der Russischen Föderation (verabschiedet von der Staatsduma am 20. Dezember 2001, genehmigt vom Föderationsrat am 26. Dezember 2001) vom 02.07.2011 // "Sammlung von Gesetzen der Russischen Föderation", 07.01 .2002, N 1 (Teil 1), art. einer.

Das RF-Gesetz "Zolltarif" regelt auch die Rechtsbeziehungen bei der Warenanmeldung. Insbesondere bestimmt das Gesetz den Zollwert von Waren bei der Änderung des Zollverfahrens.

Zu Deklarationsfragen eine Reihe von Vorschriften des Bundes zolldienst RF, einschließlich der Anordnung des Bundeszolldienstes der RF vom 03.12.2010 N 2330 "An Deklarationsorten bestimmte Typen Waren ".