Organisation des Einzelhandels in der Republik Belarus. Regeln für die Durchführung des Einzelhandels mit bestimmten Arten von Waren und der öffentlichen Verpflegung

Einzelhandel ist der Verkauf (d. H. Die Übertragung gegen eine Gebühr) an den Verbraucher eines Produkts. Der Einzelhandel ist die älteste, am weitesten verbreitete und verständlichste Art des Handels. Er zeichnet sich dadurch aus, dass einer seiner Teilnehmer auf jeden Fall der Endverbraucher des Produkts ist.

In der Entschließung des Handelsministeriums der Republik Belarus Nr. 24 "Zur Klassifizierung der Formen des Einzelhandels" vom 26. Juni 2014 wurden folgende Handelsarten festgelegt:

  • provisionshandel - Handel, in dessen Verlauf der Verkäufer (Provisionsvertreter) ein Produkt vom Eigentümer (Auftraggeber) annimmt und es selbst an den Verbraucher verkauft. Das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand geht zum Zeitpunkt des Verkaufs vom Eigentümer (Auftraggeber) auf den Käufer über. Infolge der Transaktion erhält der Provisionsvertreter beim Verkauf eine Provision;
  • handel mit stationären Handelsgegenständen - Verkauf in speziell für den Handel bestimmten Räumlichkeiten;
  • handel mit instationären Handelsgegenständen - Handel mit temporären, nicht speziell ausgestatteten Räumlichkeiten und mit Fahrzeugen;
  • der Handel ohne (externe) Handelsfazilitäten ist der gleiche, jedoch ohne permanente oder mobile Handelsfazilität.
  • handel nach Mustern - In diesem Handel wird dem Käufer ein Muster des Produkts oder seines Modells, Bild gezeigt. Nach Zahlungseingang geht der Kauf inkl. mit der Post
  • vertriebshandel - Verkauf von Waren in speziell für den Handel ausgerüsteten Fahrzeugen;
  • vertriebshandel - Handel mit Tabletts, Karren, Körben usw.;
  • handel auf Messen;
  • handel auf Auktionen - Verkauf von Dingen auf speziell organisierten Auktionen, bei denen potenzielle Käufer ihre Preisoptionen anbieten. Die Waren gehen an denjenigen, der den höchsten Preis anbietet.
  • handel auf den Märkten.

Die wichtigsten Rechtsakte, die die Führung des Einzelhandels bestimmen, sind: "Gesetz über den Handel", "Entschließung des Ministerrates der Republik Belarus" Nr. 384 vom 24.04.2004, andere Dokumente niedrigerer Ordnung.

Ein so wichtiges Thema wie das maximal zulässige Maß an Handelsaufschlägen ist im "Dekret des Handelsministeriums der Republik Belarus" Nr. 6 vom 26. Januar 2015 geregelt. Die Begrenzung von Aufschlägen im Einzelhandel bezieht sich hauptsächlich auf sozial wichtige Waren, Lebensmittel und liegt zwischen 10 und 30 Prozent.

Der Einzelhandel ist eine der sich am dynamischsten verändernden Aktivitäten. Einerseits sind die Regeln für sein Verhalten gesetzlich festgelegt, andererseits ist die Verwaltung des Einzelhandels als zentralisierte Struktur grundsätzlich unmöglich. Das Handelsministerium in der Republik Belarus nimmt Resolutionen an, erteilt Anweisungen zur Regelung verschiedener Aspekte des Handels, beteiligt sich an der Ausarbeitung von Gesetzgebungsakten, kann den Einzelhandel jedoch im Prinzip nicht im gleichen Umfang verwalten wie einige andere Ministerien in ihren jeweiligen Branchen, weil ... Jeder Kauf ist das Ergebnis einer individuellen Verbraucherentscheidung. Da der belarussische Markt nicht geschlossen ist, ist der Wettbewerb zwischen Verkäufern und Waren Realität.

Dies ist einer der Hauptgründe dafür, dass der Anteil privater Unternehmen (von Natur aus flexibler) am Einzelhandel besonders hoch ist.

Einzelhandelsumsatz nach Eigentum (nach Angaben)

Einzelhandelsumsatz nach Eigentumsart *
2018 1)

Milliarden Rubel

Millionen Rubel

Einzelhandelsumsatz

44 674,9

zustand

3 966,2
3 495,2
726,6

fremd

10 004,6

In Prozent der Gesamtsumme

Einzelhandelsumsatz

100

zustand

8,9
68,7

davon mit einem Anteil am Staatseigentum

7,8

fremd

22,4

*) Wertbezogene Daten sind seit 2016 in tatsächlichen Preisen angegeben - in der Preisskala ab dem 1. Juli 2016 (10.000-facher Rückgang).
1) Die Daten sind vorläufig.

Wie Sie sehen, spielen private Organisationen im Einzelhandel die Hauptrolle. Der staatliche Handel verliert an Boden. Die Zusammenarbeit der Verbraucher ist aufgrund des Vorhandenseins einer starken Materialbasis und gut etablierter Vertriebsnetze, insbesondere in, etwas besser positioniert landschaft... In den letzten zehn Jahren haben ausländische Organisationen, die in der Regel von großen Einzelhandelsketten mit beträchtlichem Kapital und Berufserfahrung vertreten werden, ein schnelles Wachstum gezeigt.

Das Gesamtvolumen des Einzelhandels in einem Land hängt von der Kaufkraft der Bevölkerung und den Erwartungen ab (sie beeinflussen die Wahl zwischen Ausgaben und Sparen). Die Struktur des Umsatzes ist gleichermaßen abhängig von Angebot und Nachfrage.

Anfang 2019 sah es so aus (laut Belstat):

Verkauf von Einzelpersonen nicht lebensmittel Handelsorganisationen der Republik Belarus im Jahr 2018

Maßeinheit

Verkauft in

Okt 2018
VC
2017

Inlandswaren im Jahr 2018 verkauft

Anteil des Umsatzes mit im Inland hergestellten Waren am Gesamtumsatz der Waren im Jahr 2018,%

Autos

Motorkraftstoff

autobenzin

dieselkraftstoff

Fernsehgeräte

Baustoffe

holz

keramikfliesen

Haushaltskühl- und Gefrierschränke

Haushaltswaschmaschinen und Wäschetrockner

Reinigung und andere Haushaltschemikalien

Oberbekleidung

von ihren Kleidern sind gestrickt

Unterwäsche

Strumpfwaren

lederschuhe

Pharmazeutische Produkte

Parfümerie- und Kosmetikprodukte sowie Toilettenartikel

(keine Mikroorganismen)

In Bezug auf den Einzelhandel innerhalb der Republik sollte beachtet werden, dass der inländische Verbraucher sowohl seine eigenen als auch importierten Produkte kauft. Der Anteil der Importe ist konstant hoch, was im Allgemeinen typisch für moderne Gesellschaften ist, mit Ausnahme der Subsistenzlandwirtschaft.

Der Handelsanteil ist nicht so groß wie in anderen europäischen Ländern. Es hat die größte Entwicklung in der Stadt Minsk und noch viel weniger in den Regionen.

Es ist zu beachten, dass Statistiken in der Regel Kleinhandel, Einzelunternehmer, Märkte, Online-Shops und einige andere Verkäufe nicht berücksichtigen.

Aufgrund der Fähigkeit des Handels, in kurzer Zeit stark zu wachsen, kann er als eine Art "Lokomotive" fungieren. wirtschaftliche Entwicklung als Quelle für "schnelles Geld". Es versteht sich jedoch, dass das Verkaufsvolumen auf lange Sicht immer noch durch die Kaufkraft der Bevölkerung begrenzt sein wird. Die Umsatzsteigerung bei importierten Waren wirkt sich ebenfalls gemischt aus

Die Hauptrolle im staatlichen Handel spielt das System des Handelsministeriums der Republik Belarus. Zur Organisation und Koordination handelsaktivitäten In der Republik umfasst es die folgenden Hauptfunktionsabteilungen:

  • - Ministerium für Wirtschaft und Handel sowie Entwicklung der Marktbeziehungen;
  • - Finanzministerium, Preise, buchhaltung und Kontrolle;
  • - Verwaltung der Organisation des Verbrauchermarktes für Lebensmittel;
  • - Verwaltung der Organisation des Verbrauchermarktes für Non-Food-Produkte;
  • - Abteilung für die Organisation von Handel und Dienstleistungen;
  • - Büro für Organisations- und Personalarbeit sowie Büroarbeit;
  • - Abteilung für die Koordinierung der Außenhandelsaktivitäten und den Aufbau eines Warenproduktionsnetzwerks im Ausland;
  • - Abteilung für Verbraucherschutz und Werbekontrolle;
  • - Die Abteilung gastronomie.

Über diese Abteilungen übt das Handelsministerium die Aufsicht und Kontrolle über die Aktivitäten aller Einzelhandelsorganisationen in der Republik aus. Zu den Befugnissen des Handelsministeriums der Republik Belarus im Bereich der staatlichen Handelsregulierung gemäß dem Handelsgesetz gehören:

  • - Entwicklung und Umsetzung von langfristigen und kurzfristigen Handelsentwicklungsprogrammen;
  • - Koordinierung der Tätigkeiten der Stellen regierung kontrolliert und andere Handelsorganisationen;
  • - Führung eines Handelsregisters;
  • - Bildung von Warenressourcen, Durchführung von Beschaffungs- und Wareninterventionen;
  • - Implementierung staatliche Kontrolle im Handel;
  • - Überwachung der Situation im In- und Außenhandel;
  • - andere Befugnisse in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung.

Von Januar bis September 2013 belief sich das Volumen des Einzelhandelsumsatzes und der öffentlichen Verpflegung unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle auf 19.087,3 Milliarden Rubel. und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei vergleichbaren Preisen um 18,6% gestiegen (als Referenz: Januar-September 2012 - um 11,7%). Der Einzelhandelsumsatz über alle Vertriebskanäle belief sich von Januar bis September 2013 auf 183.416,7 Milliarden Rubel und lag damit um 18,9% über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Der Einzelhandelsumsatz von Handelsorganisationen stieg um 19,2% und belief sich auf 148207,7 Milliarden Rubel. Einzelhandelsumsatz in handelsplätze und in Einzelhandelsgeschäften in Märkten, in einkaufszentren belief sich auf 35209,0 Milliarden Rubel oder 118,1% auf das Niveau des entsprechenden Zeitraums der Vergangenheit. Ihr Anteil am Einzelhandelsumsatz über alle Vertriebskanäle betrug 19,2%. In der laufenden Periode ist ein allgemeiner Umsatzanstieg um zu verzeichnen handelsnetzwerk einzelne Ministerien und Abteilungen (111,7%), deren Anteil am Einzelhandelsumsatz 16,1% beträgt.

Der Anteil der staatlichen Organisationen am Einzelhandelsumsatz des Handels und der öffentlichen Verpflegung betrug 12,8% und lag damit 1,3 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Das Handelsvolumen dieser Organisationen stieg um 10,0%.

Einzelhandelsumsatz privater Organisationen, einschließlich ausländischer (ausgenommen) verbraucherkooperation) um 22,7% erhöht, lag der Umsatzanteil mit 76,5% um 2,4 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau. Der Rohstoffumsatz von Handelsorganisationen der Verbraucherzusammenarbeit stieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 4,5% (der Anteil der Handelsorganisationen am Handelsumsatz betrug 10,4%).

Bei Catering-Organisationen ist das Umsatzvolumen gegenüber dem Vorjahr um 112,4% gestiegen. Von Januar bis September 2013 erhöhten Handelsorganisationen den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und Tabakerzeugnissen um 12,3%, von Non-Food-Produkten um 27,4%.

Der Anteil von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten am Einzelhandelsumsatz betrug 54,1% bzw. 45,9% (von Januar bis September 2012 - 54,5% bzw. 45,5%). Der Anteil der Handelsorganisationen am Umsatz von im Inland hergestellten Waren am Einzelhandelsumsatz betrug von Januar bis September 2013 71,7%, einschließlich Lebensmittel, Getränke und Tabakerzeugnisse - 83,3%, Non-Food-Produkte - 56,3%.

Ab dem 1. Oktober 2013 ist das Bestandsvolumen in handelsorganisationen gegenüber dem 1. Oktober 2012 um 1 Tag und gegenüber dem 1. Januar 2013 um 21 Tage gesunken, was 40 Handelstage entspricht.

Tabelle 2 Einzelhandelsumsatz von Handel und öffentlicher Verpflegung über alle Vertriebskanäle nach Regionen und Stadt Minsk für Januar bis September 2013 * (Milliarden Rubel)

Name der Gebiete

Einzelhandel und Catering über alle Kanäle

Einschließlich

einzelhandelsumsatz über alle Vertriebskanäle

öffentlicher Catering-Umsatz

in% bis 2012 zu vergleichbaren Preisen

in% bis 2012 in

Brest

Vitebsk

Gomel

Grodno

Mogilev

Republik Weißrussland

*Eine Quelle .

Der Einzelhandel in Belarus wird vollständig vom Handelsministerium kontrolliert, das eine wichtige Rolle bei seiner Entwicklung spielt. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf dem Konsum belarussischer Produkte.

Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Grundregeln für die Ausübung des Einzelhandels sowie des Handels und der industriellen Tätigkeit in der Republik Belarus (im Folgenden als Grundregeln bezeichnet) wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Republik Belarus "Über den Schutz der Verbraucherrechte" entwickelt, regeln das Verhältnis zwischen Verkäufern und Käufern (Verbrauchern) beim Verkauf von Lebensmitteln und Non-Food-Produkte sowie bei der Durchführung von Handels- und Produktionsaktivitäten (öffentliches Catering) und gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Eigentums- und Unterordnungsform, die Einzelhandels-, Handels- und Produktionsaktivitäten ausführen.

2. Ein Käufer (Verbraucher) ist ein Bürger, der Waren kauft, bestellt oder beabsichtigt, Waren zu kaufen oder zu bestellen, die für den persönlichen, familiären, privaten oder sonstigen Gebrauch bestimmt sind, der nicht in Zusammenhang steht unternehmerische Tätigkeit.
Unter einem Verkäufer wird ein Unternehmen, eine Organisation, eine Institution oder ein Einzelunternehmer verstanden, das Waren im Rahmen eines Einzelhandelsverkaufsvertrags an einen Käufer (Verbraucher) verkauft oder Handels- und Produktionsaktivitäten ausführt.

3. Lebensmittel und Non-Food-Produkte, deren Verkauf durch besondere Regeln geregelt ist, werden gemäß diesen Regeln verkauft.

4. Die Besonderheiten bestimmter Arten des Einzelhandels (Provisionshandel, Verkauf von Waren auf Kredit, durch Bestellungen, durch Muster usw.) werden durch gesonderte Regeln geregelt.

5. Diese Grundregeln und andere Informationen, deren Zusammensetzung von den ausführenden Stellen genehmigt wird staatliche Regulierung Der Handel wird den Käufern vom Verkäufer in visueller und zugänglicher Form zur Kenntnis gebracht.

6. Der Verkäufer muss über Lizenzen für alle von ihm ausgeführten Aktivitäten verfügen, für die eine Lizenz erforderlich ist. Wenn der Verkäufer mehrere Einzelhandelsgeschäfte umfasst, die Einzelhandels- und (oder) Handels- und Produktionsaktivitäten ausführen, muss für jedes Objekt ein Anhang zur entsprechenden Lizenz erstellt werden.

7. Die Arbeitsweise des Verkäufers von Staatseigentum wird von den Exekutiv- und Verwaltungsorganen am Ort seines Standortes festgelegt.
Die Arbeitsweise des Verkäufers von nichtstaatlichem Eigentum wird von ihm unabhängig in Absprache mit der zuständigen Exekutive und Verwaltungsbehörde festgelegt, in deren Hoheitsgebiet seine Tätigkeiten ausgeübt werden.
Arbeitszeit eines Verkäufers, der Handels- und Produktionstätigkeiten ausführt industrieunternehmen, in Institutionen, Organisationen usw. wird ebenfalls in Absprache mit ihrer Verwaltung eingerichtet.
Im Falle einer vorübergehenden Einstellung seiner Aktivitäten (für Reparaturen, geplante Reinigungstage und in anderen Fällen) muss der Verkäufer dem Käufer dies unverzüglich mitteilen.
Käufer werden durch eine besondere Ankündigung spätestens 5 Tage vor ihrer Schließung über die Schließung einer Einzelhandelsanlage für Reparaturen (Umrüstung) informiert.
Das Schließen für Reparaturen (Umrüstungen) erfolgt in Absprache mit der örtlichen Exekutive und Verwaltungsbehörde. Bei der Durchführung von Handels- und Produktionsaktivitäten in Industrieunternehmen, in Institutionen, Organisationen wird die Schließung einer Handelsanlage für Reparaturen mit deren Verwaltung vereinbart.

8. Der Verkäufer ist verpflichtet, die verbindlichen Anforderungen unter Berücksichtigung des Profils und der Spezialisierung seiner Tätigkeiten einzuhalten, die in den Regulierungsdokumenten zu Normung, Arbeitsschutz und Sicherheit, Hygiene, Brandschutz und anderen Dokumenten zur Regulierung der Handelsaktivitäten festgelegt sind.

9. Der Verkäufer ist verpflichtet, Messgeräte rechtzeitig und in gutem Zustand zu haben und zu warten festgelegte Reihenfolge ihre messtechnische Überprüfung durchzuführen.
Um die Richtigkeit des Wertes, des Maßes und des Gewichts der vom Käufer gekauften Ware in zu überprüfen handelsfläche An einem zugänglichen Ort müssen geeignete Messgeräte installiert werden.

10. Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Buch mit Überprüfungen und Vorschlägen, ein Prüfprotokoll und ein Hygieneprotokoll (beim Verkauf von Lebensmitteln, bei Handels- und Produktionsaktivitäten) zu führen. heiratsprotokoll (bei der Durchführung von Handels- und Produktionstätigkeiten), die gemäß den genehmigten Anweisungen durchgeführt werden. Das Buch mit Bewertungen und Vorschlägen wird an einem für den Käufer zugänglichen und sichtbaren Ort abgelegt.

11. Das Personal muss mit Ausweisen versehen sein, auf denen Position, Nachname, Name und Patronym deutlich angegeben sind. In Lebensmittelgeschäften - auch mit spezieller Hygienekleidung.

12. Medizinische Untersuchung Das Personal wird nach dem festgelegten Verfahren eingestellt.

13. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten für den Verkauf und die Lagerung von Waren sowie das an die Handelsanlage angrenzende Gebiet in einwandfreiem hygienischen Zustand zu halten.

14. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer in der Landessprache auf seinen Namen, Informationen über die Zugehörigkeit (Eigentümer) und die Funktionsweise, die Nummer, das Datum des Erhalts der Lizenz und den Namen der Behörde, die sie ausgestellt hat, aufmerksam zu machen, indem er diese Informationen auf das Schild an der Eingangstür (Fassade) setzt.
Der Verkäufer - ein einzelner Unternehmer muss dem Käufer Angaben zur staatlichen Registrierung und den Namen der Stelle machen, die ihn registriert hat.
Ähnliche Informationen müssen den Käufern auch beim Handel in temporären Räumlichkeiten, auf Märkten, Messen und in anderen Fällen, wenn der Handel außerhalb des ständigen Standortes des Verkäufers erfolgt, zur Kenntnis gebracht werden.

15. Käufer werden in bedient zeit einstellen Arbeit des Verkäufers.
Es ist verboten, den Zugang von Käufern zum Verkaufsbereich aufgrund der bevorstehenden Mittagspause oder des Endes der Arbeitszeit des Verkäufers zu sperren. 10 Minuten vor Ende der Arbeitszeit warnt der Verkäufer die Käufer, dass die Arbeitszeit abläuft und der Kundenservice eingestellt wird.
Der Zugang der Verbraucher zu Restaurants und Cafés kann 30 Minuten vor und zu anderen Catering-Einrichtungen - 15 Minuten vor Schließung - gestoppt werden.
Wenn es für eine Mittagspause und am Ende des Arbeitstages schließt, hört die Kasse auf, in strikter Übereinstimmung mit den festgelegten Arbeitszeiten des Verkäufers zu arbeiten.
Alle Kunden mit Bargeld und Kaufbelegen müssen bedient werden.

16. In der Vitrine sollten nur Muster der zum Verkauf stehenden Waren angezeigt werden. Warenmuster in der Vitrine müssen auf Wunsch des Käufers nach Überprüfung ihrer Qualität verkauft werden.
Warenmuster, die als Elemente der kompositorischen Gestaltung des Schaufensters oder als Inventar verwendet werden, sind nicht verkaufsfähig.

17. Der Käufer, der das Eigentum des Verkäufers beschädigt hat, ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen.

Annahme, Lagerung und Vorbereitung von Waren zum Verkauf

18. Die Annahme von Waren in Bezug auf Quantität und Qualität erfolgt in der gesetzlich festgelegten Weise und in den gesetzlich festgelegten Bedingungen.

19. Waren mit abgelaufener Haltbarkeit, Lagerung (Verkauf) unterliegen nicht der Annahme; Waren, die einer obligatorischen Zertifizierung unterliegen, jedoch nicht im nationalen Zertifizierungssystem der Republik Belarus zertifiziert sind; Waren, die der staatlichen Hygienevorschrift und -registrierung unterliegen, diese jedoch nicht in der vorgeschriebenen Weise bestanden haben.
Die Qualität der Waren muss den zwingenden Anforderungen der Zulassungsdokumente zur Normung, den Angaben auf dem Etikett und den Begleitdokumenten sowie den Vertragsbedingungen entsprechen.
Nach Erhalt von Waren, die nicht den Anforderungen der Zulassungsdokumente zur Normung und den Vertragsbedingungen entsprechen, hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl vom Lieferanten Folgendes zu verlangen:
angemessene Reduzierung des Kaufpreises;
unentgeltliche Beseitigung von Mängeln an der Ware innerhalb einer angemessenen Frist;
Erstattung ihrer Kosten für die Beseitigung von Mängeln an der Ware.
Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Anforderungen an die Qualität der Ware (Feststellung schwerwiegender Mängel, die nicht ohne unverhältnismäßigen Kosten- oder Zeitaufwand behoben werden können oder die nach ihrer Beseitigung wiederholt aufgedeckt werden oder erneut auftreten, und anderen ähnlichen Mängeln) hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl:
sich weigern, den Kaufvertrag zu erfüllen, und vom Lieferanten verlangen, das für die Waren bezahlte Geld zurückzugeben;
verlangen vom Lieferanten, die Ware nicht zu ersetzen richtige Qualität für die vertragsgemäße Ware.

20. Jeder Warensendung muss ein Lieferantendokument in der festgelegten Form beigefügt sein, aus dem die Qualität der Ware und ihre Sicherheit für die Gesundheit der Käufer hervorgeht.
Die Liste der Waren, für die eine obligatorische Zertifizierung erforderlich ist, und Dokumente, die die Tatsache der Zertifizierung von Waren bestätigen, sowie das Verfahren zur Kennzeichnung dieser Waren mit Konformitätszeichen gemäß dem Nationalen Zertifizierungssystem der Republik Belarus werden vom staatlichen Ausschuss für Normung, Metrologie und Zertifizierung der Republik Belarus erstellt.
Die Liste der Waren, die der staatlichen Hygienevorschrift und -registrierung unterliegen, sowie Dokumente, die die Tatsache ihrer Umsetzung bestätigen, werden vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus erstellt.
Es ist verboten, ohne eine Registrierungsbescheinigung des staatlichen Registers für Kino, Videofilme sowie Kino- und Videoprogramme aufgenommene Videobänder anzunehmen und zu verkaufen.

21. Akzeptierte Waren müssen am Tag des Eingangs entsprechend ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit in der vorgeschriebenen Weise erfasst werden.
Es ist verboten, Waren zu lagern und zu verkaufen, ohne dass Begleitdokumente ihren Eingang bestätigen und strenge Meldeformulare sind.

22. Verkäufer mit staatsform Eigentum und das System der Verbraucherkooperation müssen Waren zu folgenden Bedingungen zum Verkauf schicken: spätestens zwei Tage ab dem Datum des Eingangs - für Lebensmittel drei Tage - für Non-Food-Produkte einen Tag - für Obst und Gemüse.

23. Der Verkäufer muss über die erforderlichen Räumlichkeiten, Ausrüstungen und Lagerbestände verfügen, um gemäß den Anforderungen der Zulassungsdokumente zur Normung die Wahrung der Qualität und Sicherheit der Waren während der Lagerung und des Verkaufs zu gewährleisten.

24. Die Ware muss ordnungsgemäß für den Verkauf vorbereitet sein (aus Behältern, Verpackungs- und Bindematerialien freigesetzt, Fabrikfett, Staub entfernt, Anpassungen und kleinere Reparaturen an technisch komplexen Waren vorgenommen, Kleidung gereinigt und gebügelt, Stoffstücke gesetzt, die Vollständigkeit der Produkte überprüft, kontaminiert entfernt Teile, Schneiden und Vorverpacken von Lebensmitteln usw.).

Warenverkauf

25. Waren im Handelsraum werden in dem in den Hinterzimmern verfügbaren vollständigen Sortiment in einer Menge ausgelegt (angezeigt), die die Kontinuität des Handelsprozesses gewährleistet.
Der Verkauf von Waren, deren Verkauf nach den Gesetzen der Republik Belarus verboten ist, ist nicht gestattet.

26. Es ist verboten, an Minderjährige unter 18 Jahren alkoholische Getränke, Bier, Tabakwaren, Spielkarten und an Minderjährige unter 15 Jahren zu verkaufen - Streichhölzer, Feuerzeuge, giftige Chemikalien und brennbare Flüssigkeiten, pyrotechnisches Spielzeug. In einem umstrittenen Fall ist der Käufer verpflichtet, ein Dokument vorzulegen, das sein Alter bestätigt.
Ist verboten verkauf pyrotechnisches Spielzeug vom 15. Januar bis 1. Dezember.
Während des Kalenderjahres werden pyrotechnische Spielzeuge verkauft rechtspersonen per Banküberweisung.

27. Die Preise der vom Verkäufer verkauften Waren sowie andere Vertragsbedingungen müssen für alle Käufer gleich sein. Die Festlegung direkter oder indirekter Beschränkungen der Rechte von Käufern ist nur in Fällen einer rationierten Verteilung einzelner Waren und anderer vorübergehender Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchermarktes zulässig.
Für bestimmte Kategorien von Käufern, die benötigen sozialer SchutzVorteile und Vorteile von Handelsdienstleistungen können auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise erbracht werden.

28. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer rechtzeitig in visueller und zugänglicher Form auf die notwendigen und verlässlichen Informationen über die Ware und deren Hersteller aufmerksam zu machen, um die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl zu gewährleisten. Die Informationen müssen enthalten:
Produktname;
Firmenname (Name) und Standort (Rechtsadresse) des Herstellers der Waren (für einen einzelnen Unternehmer - Angaben zur staatlichen Registrierung), Standort des Unternehmens, das vom Hersteller (Verkäufer) zur Annahme von Ansprüchen von Käufern und Reparaturen autorisiert wurde, und technischer Service Waren;
Informationen über die wichtigsten Verbrauchereigenschaften des Produkts (und auch in Bezug auf Lebensmittelprodukte - über die Zusammensetzung, den Energiewert, die Produktsicherheit und das Vorhandensein von Kontraindikationen für die Verwendung;
die Garantiezeit, sofern sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt ist, und das Verfahren für die Geltendmachung von Ansprüchen;
Regeln und Bedingungen für die wirksame und sichere Verwendung des Produkts, seine Lagerung und sichere Entsorgung;
Ablaufdatum oder Lebensdauer, sofern sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt sind, sowie Informationen zu den erforderlichen Maßnahmen des Käufers nach der angegebenen Zeit und mögliche Konsequenzen wenn solche Maßnahmen nicht ergriffen werden;
Preis und Einkaufsbedingungen der Ware.
Produkte hergestellt einzelunternehmermuss ein Etikett (Etikett) mit Informationen zur staatlichen Registrierung sowie die Bezeichnung eines normativen Dokuments zur Normung haben, dem das hergestellte Produkt entsprechen muss.
Wenn das vom Käufer gekaufte Produkt in Gebrauch war oder der Mangel (Mängel) darin beseitigt wurde, muss der Käufer darüber informiert werden.
Der Verkäufer muss auch andere Informationen über die in Rechtsakten vorgesehenen Waren sowie die Anforderungen der Zulassungsdokumente zur Normung bereitstellen.

29. Informationen über das Produkt, seinen Hersteller und Verkäufer werden dem Käufer zur Kenntnis gebracht technische Dokumentation, an der Ware angebracht, Kennzeichnung direkt auf der Ware sowie auf andere Weise, die in Rechtsakten und normativen Dokumenten zur Normung für bestimmte Arten von Waren vorgesehen ist.

30. Informationen über Waren und deren Hersteller werden den Käufern in der Landessprache zur Kenntnis gebracht.

31. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Verfügbarkeit einheitlicher und genau definierter Preisschilder für verkaufte Warenmuster unter Angabe des Namens der Waren, ihrer Sorte, des Preises pro Gewichtseinheit oder Wareneinheit, der Unterschrift des zuständigen Beamten und des Siegels (Stempels) des Unternehmens sowie des Datums der Registrierung des Preisschilds sicherzustellen.
Nähen, Strickwaren, Pelzprodukte, Hüte und Schuhe müssen mit Etiketten versehen sein, auf denen Name, Artikel, Preis, Größe (für Kleidung, Leinen und andere Kleidungsstücke, Schuhe, Hüte) und Größe (für Kleidung und Leinen) angegeben sind. Beim Verkauf von Näh-, Strickoberbekleidung, Pelzprodukten, Hüten und Schuhen nach der Selbstbedienungsmethode wird möglicherweise kein einziger Preis festgelegt.

32. Vom Verkäufer verpackte Waren müssen Angaben zum Namen der Waren, zur Sorte, zum Preis pro Gewichtseinheit (Kilogramm, Liter usw.), zum Nettogewicht, zu den Kosten einer Lotlinie, zu den Verpackungskosten, zur Haltbarkeit, zum Verpackungsdatum, zur Nummer oder zum Namen des Verpackers enthalten ...
Beim Verkauf von vom Hersteller vorverpackten und verpackten Waren mit Angabe des Gewichts auf der Verpackung wird deren zusätzliches Wiegen nicht durchgeführt.

33. Der Preis der nach Gewicht verkauften Lebensmittel wird durch das Nettogewicht bestimmt.

34. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Waren von angemessener Qualität in Behältern und (oder) Verpackungen in einem bestimmten Satz (Satz von Waren) und Vollständigkeit mit Dokumenten und Zubehör im Zusammenhang mit den Waren zu übergeben.
Die Anforderungen an die Qualität, den Behälter und (oder) die Verpackung der übertragenen Waren, deren Vollständigkeit, Zubehör und Dokumentation, den Warensatz sowie die Lieferbedingungen der Waren werden durch behördliche Vorschriften zur Normung festgelegt.
Die Ware wird dem Käufer in verpackter Form ohne Verpackungsgebühr übergeben zusätzliche Gebühr, mit Ausnahme von Lebensmitteln, die vom Verkäufer in abgepackt wurden plastiktüten ohne hermetische Verpackung und Kennzeichnung. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, diese Ware in kostenloser Verpackung zu überführen.

35. Dem Käufer müssen visuelle und zuverlässige Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die Preise für sie und die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen sowie die für den Verkauf von Waren verwendeten Dienstleistungsformen (Verkauf durch Vorbestellungen, Verkauf durch Muster und andere Formen) zur Verfügung gestellt werden.

36. Dienstleistungen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren anbietet, dürfen nur mit Zustimmung des Käufers erbracht werden.
Der Käufer hat das Recht, die beim Verkauf der Waren angebotenen Dienstleistungen abzulehnen und vom Verkäufer eine Rückerstattung des Geldes zu verlangen, das für die ohne seine Zustimmung erbrachten Dienstleistungen gezahlt wurde.
Der Verkäufer hat nicht das Recht, den Verkauf einiger Waren vom obligatorischen Kauf anderer oder von der obligatorischen Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrem Verkauf abhängig zu machen, es sei denn, es handelt sich um Waren technische Voraussetzungen kann ohne die Teilnahme geeigneter Spezialisten nicht zusammengebaut und (oder) installiert (verbunden) werden.
Installation, Anschluss, Einstellung und Inbetriebnahme einzelner technisch komplexer Waren, für die es gemäß der technischen und betrieblichen Dokumentation verboten ist, diese Verfahren vom Käufer selbstständig durchzuführen, sowie zwingende Anweisungen zu den Regeln für die Verwendung der Waren von den Serviceleistungen des Verkäufers oder anderen Unternehmen, mit denen Der Verkäufer hat Verträge über die Wartung der von ihm verkauften Waren. Die Kosten für diese Dienstleistungen trägt der Käufer nicht zusätzlich. Die Erbringung solcher Dienstleistungen muss innerhalb der vertraglich festgelegten Bedingungen erfolgen, spätestens jedoch drei Kalendertage ab dem Datum der Lieferung der Ware an den Käufer.
Bei Lieferung sperriger Ware durch die Streitkräfte des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware kostenlos zu verladen fahrzeug Käufer.

37. Beim Verkauf von Waren hat der Käufer die Möglichkeit, sich unabhängig oder mit Hilfe des Verkäufers mit den von ihm benötigten Waren vertraut zu machen.
Der Käufer hat das Recht, die angebotenen Waren zu prüfen, zu verlangen, dass die Eigenschaften in seiner Gegenwart überprüft oder nachgewiesen werden, wenn dies aufgrund der Art der Waren nicht ausgeschlossen ist und nicht den im Einzelhandel geltenden Regeln widerspricht.
Beim Verkauf technisch komplexer und anderer zu überprüfender Waren müssen Bedingungen für deren Umsetzung geschaffen werden.
Beim Verkauf von Non-Food-Artikeln für den persönlichen Gebrauch (Kleidung, Schuhe, Strickwaren, Hüte usw.) müssen dem Käufer die Bedingungen für deren Anpassung mitgeteilt werden.
Zu diesem Zweck sollte der Verkaufsbereich mit Montagekabinen mit Spiegeln, Bänken oder Banketten, Ständen und anderen Geräten ausgestattet sein.
Das Anprobieren von Unterwäsche, Miederwaren, Strumpfwaren und Handschuhen ist nicht gestattet.
Beim Verkauf per Selbstbedienung in Lebensmittelgeschäften wählen Käufer Waren in Lagerbehältern (Körbe, Karren usw.) aus. Kunden ist es verboten, den Self-Service-Handel ohne Inventar zu betreten.
Dem Käufer ist es untersagt, unbezahlte Waren in seine Tasche zu stecken, bis der Kauf abgeschlossen ist.
Um die Sicherheit der Sachen des Käufers (Einkaufstaschen, Pakete, Koffer, Aktentaschen und andere sperrige Gegenstände) zu gewährleisten, muss der Verkäufer einen besonderen Platz einrichten.
Der Verkäufer ist für die Sicherheit der Sachen des Käufers verantwortlich, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Lagerung gebracht werden.

38. Der Einzelhandelsverkaufsvertrag gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer den Käufer ausstellt, als ordnungsgemäß abgeschlossen bankscheck oder ein Kaufbeleg oder ein anderes Dokument des festgelegten Formulars, das die Zahlung für die Waren bestätigt.
Beim Verkauf von technisch komplexen Waren, Textilien, Strickwaren, Näh-, Pelz- und Schuhwaren, Produkten aus Edelmetallen und Edelsteinen sowie der Waren wird dem Käufer auch ein Kaufbeleg zugesandt, in dem der Name der Ware und der Verkäufer, das Verkaufsdatum, der Artikel, die Sorte und der Preis der Ware angegeben sind sowie die Unterschrift der Person, die den Verkauf durchgeführt hat. Beim Verkauf von Produkten aus Edelmetallen und Edelsteinen werden auch die Feinheit, das Gewicht, der Preis pro Gramm, die Art und die Eigenschaften des Edelsteins angegeben.
Beim Verkauf eines Produkts, für das ein technischer Reisepass oder ein anderes Dokument ersetzt wurde, dient dieser Reisepass mit dem Stempel des Verkäufers und einer Marke am Verkaufsdatum des Produkts auch als Bestätigung für den Kauf des Produkts.

39. Die Zahlung für Waren erfolgt in bar oder bargeldlos in der vorgeschriebenen Weise.

40. Der Verkäufer akzeptiert Bargeld geld und Schecks aus Scheckbüchern (einmalige Schecks) mit Registrierkassen und computersystemesofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Um Bargeld anzunehmen, dürfen Registrierkassen und Computersysteme verwendet werden, die im Lieferumfang enthalten sind Staatsregister Registrierkassen und Computersysteme, die im Hoheitsgebiet der Republik Belarus verwendet werden und bei der Inspektion des staatlichen Steuerausschusses der Republik Belarus am Standort des Inhabers der Registrierkasse registriert sind.

41. Der Kassierer oder andere Mitarbeiter, der Geld für die Waren erhält, muss mit dem Käufer in der folgenden Reihenfolge Abrechnungen vornehmen: Geben Sie den vom Käufer erhaltenen Geldbetrag klar an und legen Sie dieses Geld separat an einer für den Käufer prominenten Stelle ab. einen Scheck an der Registrierkasse ausschlagen; Teilen Sie dem Käufer den Betrag der ausstellenden Änderung mit und übergeben Sie ihn mit dem Scheck. Legen Sie das vom Käufer erhaltene Geld in die Kassenschublade der Registrierkasse.
Der Käufer überprüft die Richtigkeit der Berechnung vor Ort in der Nähe der Registrierkasse.
Wenn der Kassierer einen Fehler bei der Änderung des Käufers macht, hat der Käufer im Streitfall das Recht, von der Verwaltung die Rücknahme der Registrierkasse zu verlangen.

42. Kassierer und andere Angestellte, die das Recht haben, vom Käufer Geld für die verkauften Waren zu erhalten, sind verpflichtet, abgenutzte Rechnungen von Käufern anzunehmen, die nicht für den weiteren Umlauf zugelassen sind.

43. Es ist verboten, persönliches Geld und nicht durchgerechnetes Geld an der Kasse (Kassenschublade, Safe) aufzubewahren geldmaschine (ausgenommen Geld, das vor Arbeitsbeginn ausgegeben wurde) sowie persönliche Gegenstände des Kassierers oder anderer Mitarbeiter.

44. Vom Käufer ausgewählte Non-Food-Artikel können vom Verkäufer bis zur Zahlung für einen bestimmten, von den Parteien vereinbarten Zeitraum aufbewahrt werden. Diese Waren werden mit einer Anzeige geliefert, in der der Zeitpunkt der Zahlung und der Name des Käufers angegeben sind.
Waren, die per Banküberweisung (per Scheck, Scheckheft usw.) bezahlt wurden und für den Kauf auf Kredit ausgewählt wurden, werden so lange gelagert, bis sie innerhalb von drei Arbeitstagen bezahlt und empfangen werden. Diese Frist kann nach Absprache mit dem Verkäufer verlängert werden.
Nach Ablauf der angegebenen Frist steht die Ware zum Verkauf.
Gekaufte sperrige Waren (Möbel, baustoffe, Klaviere, Kühlschränke, waschmaschinen usw.) hat der Käufer das Recht, beim Verkäufer zu lagern, jedoch nicht länger als einen Tag. Nach Vereinbarung mit dem Verkäufer kann die Lagerzeit gegen eine Gebühr verlängert werden. Erscheint der Käufer nicht rechtzeitig für die bezahlte Ware, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. Abrechnungen mit dem Käufer erfolgen mit der gleichen Abrechnungsform wie die Bezahlung der Ware.
Der vom Käufer zur Lagerung hinterlassenen Ware liegt eine Kopie des Kaufbelegs oder Lagerbelegs bei, aus der die Lagerdauer hervorgeht. Die Ware wird mit der Ankündigung "Verkauft" geliefert. Während dieser Zeit ist der Verkäufer für die Sicherheit und Qualität der Ware verantwortlich.

45. Der Umtausch und die Rückgabe von Waren guter Qualität und die Erfüllung der Anforderungen des Käufers aus dem Kauf von Waren unzureichender Qualität erfolgen gemäß den Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucherrechte.

46. \u200b\u200bEs ist verboten, Waren aus Lager-, Versorgungs- und Büroräumen sowie vor und nach den festgelegten Arbeitszeiten des Verkäufers zu verkaufen.

47. Dem Personal ist es untersagt, persönliche Gegenstände und Waren, die nicht Eigentum des Verkäufers sind, auf dem Handelsplatz zu lagern. Die Lagerung von Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, in seinen Lagern und Hauswirtschaftsräumen erfolgt vertraglich.
Die Oberbekleidung und persönlichen Gegenstände des Personals sollten in einem separaten Raum an den dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt werden.

Merkmale der Organisation von Produktion und Service
Verbraucher bei der Umsetzung von Handel und Produktion
Aktivitäten (Catering)

48. Der Verkäufer führt Handels- und Produktionstätigkeiten (öffentliches Catering) gemäß der Menü- oder Sortimentsliste der Produkte aus, die gemäß der Art der Premiumkategorie der Handelsanlage zugelassen sind. Das Menü und die Sortimentsliste bestimmen die Anzahl der Namen von Gerichten, Produkten und deren Art, wodurch die Freiheit besteht, Gerichte oder Produkte innerhalb der für einen bestimmten Unternehmenstyp festgelegten Grenzen auszuwählen. Das Menü enthält den Namen des Gerichts, das Produkt, das Gewicht, das Volumen oder ein anderes Maß für die Portion, Produkteinheit und den Preis. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Verfügbarkeit von Gerichten, im Menü und in der Sortimentsliste aufgeführten Produkten während des gesamten Arbeitstages oder des für den Verkauf vorgesehenen Zeitraums (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) sicherzustellen.

49. Der Verkäufer stellt Produkte nach technologischen Gesichtspunkten her vorschriften (Rezeptsammlungen für Gerichte und kulinarische Produkte, Mehl, Süßwaren und Backwaren usw.) und entwickelt und produziert auf deren Grundlage auch neue Markengerichte und -produkte.

50. Produkte, die von einem Verkäufer in der öffentlichen Gastronomie und im Einzelhandel hergestellt werden, können gemäß abgeschlossenen Verträgen für den späteren Verkauf an andere Verkäufer freigegeben werden.

51. Um den Kundenservice zu beschleunigen, wird der Vorverkauf von Abonnementbelegen für Mahlzeiten, die Ausgabe kompletter Rationen, die Voreinstellung von Tischen mit Mittagessen, Frühstück, Abendessen, die Lieferung von Produkten über Teeläden, Buffets, Catering auf Kredit usw. durchgeführt.

52. Die Verbraucher zahlen für die verkauften Produkte nach dem festgelegten Verfahren.

53. Musikalische Dienstleistungen werden vom Verkäufer auf vertraglicher Basis mit Konzertorganisationen oder vom Verkäufer selbst organisiert, vorbehaltlich eines positiven Abschlusses der örtlichen Kulturbehörden über den kreativen Zustand des Orchesters oder Ensembles. Bei der Organisation von Konzert- und Varieté-Aufführungen kann den Verbrauchern eine Ausgabegebühr berechnet werden eintrittskarte... Die Höhe der Gebühr wird in Absprache mit der Konzertorganisation festgelegt. Der Arbeitsplan eines Orchesters oder Ensembles wird an einem für den Verbraucher sichtbaren Ort platziert.

54. Der Verkäufer hat kein Recht, einen Mindestbestellwert festzulegen und dem Verbraucher eine obligatorische Produktpalette anzubieten.
Wenn der Verkäufer Vorbestellungen, die gemäß dem festgelegten Verfahren ausgestellt wurden (Hochzeiten, Bankette usw.), aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht zum angegebenen Zeitpunkt arrangieren kann, muss er sicherstellen, dass die Feier bei einem anderen Verkäufer stattfindet, und darüber informieren an den Kunden spätestens 7 Tage.

55. Bei der Abgabe eines Gerichts (Produkts) von schlechter Qualität oder bei Zubereitung unter Verstoß gegen die Technologie ist der Verkäufer verpflichtet, seine Kosten zu ersetzen oder dem Verbraucher zu zahlen.

56. Der Verkäufer muss die Aufbewahrung der Sachen des Verbrauchers im Kleiderschrank sicherstellen (falls verfügbar, abhängig von der Art und der Premium-Kategorie der Einkaufseinrichtung). Der Verkäufer ist für den Verlust von Verbrauchsgütern aus dem Kleiderschrank in Übereinstimmung mit dem Gesetz verantwortlich.


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