Die Werbekosten sind ungefähre Beträge. Bilanzierung von Werbekosten. Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Ausstellungen

Werbung ist jede Information, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist und darauf abzielt, auf das beworbene Objekt aufmerksam zu machen, Interesse daran zu wecken oder aufrechtzuerhalten und es auf dem Markt zu bewerben (Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes Nr. 38-FZ vom 13.03.2006). Wie spiegeln sich die Werbekosten in der Buchhaltung wider?

Welches Konto für Werbekosten zu berücksichtigen

Werbekosten sind eines der Kostenelemente der Organisation. Der Kontenplan und die Anweisungen für seine Anwendung (Beschluss des Finanzministeriums vom 31.10.2000 Nr. 94n) für die Bilanzierung von Werbekosten lautet Konto 44 "Verkaufskosten". Auf diesem Konto können Werbekosten als gezählt werden produzierende Unternehmenund Handelsorganisationen.

Konto 44 kann mit verschiedenen Konten korreliert werden. Der typischste Fall, wenn Werbedienstleistungen von spezialisierten Werbeorganisationen oder Werbeabteilungen anderer Unternehmen erbracht werden. In diesem Fall wird eine Buchung für die Werbekosten vorgenommen:

Debitkonto 44 - Kreditkonto 60 "Abrechnungen mit Lieferanten und Auftragnehmern"

Eine Situation ist möglich, wenn eine Organisation zum Zwecke der Werbung für Waren (Werke, Dienstleistungen) Materialien, Fertigprodukte oder Waren überträgt. Dies kann beispielsweise die Verteilung von Flyern, Produktmustern oder die Gestaltung von Messeständen und Schaufenstern sein:

Kontobelastung 44 - Gutschrift von Konten 10 "Materialien", 41 "Waren", 43 "Fertige Produkte"

Zu Werbezwecken kann die Organisation auch abschreibungsfähige Immobilien erwerben. Zum Beispiel eine Werbetafel oder ein Video aufnehmen. In diesem Fall werden Aufwendungen in Form von Abschreibungen auf solche Immobilien als Werbekosten ausgewiesen:

Kontobelastung 44 - Gutschrift von Konten 02 "Abschreibung des Anlagevermögens", 05 "Abschreibung des immateriellen Vermögens"

Es ist zu beachten, dass Werbekosten nicht nur in der Komposition, sondern auch in der Komposition berücksichtigt werden können. Beispielsweise ist eine Organisation mit der Vermietung von Immobilien beschäftigt, und diese Art von Aktivität ist nicht die Hauptaktivität für die Organisation. Oder dem Unternehmen entstanden Werbekosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von überschüssigem Material oder einem Sachanlagevermögen.

Belastung des Kontos 91 "Sonstige Einnahmen und Ausgaben", Unterkonto "Sonstige Ausgaben" - Gutschrift der Konten 10, 41, 60 usw.

Referenzinformationen: "Aufwendungen, standardisiert zum Zwecke der Einkommensteuer" (Material von ConsultantPlus-Spezialisten erstellt)

WERBEKOSTEN

Quelle: Umfassendes Buchhaltungswörterbuch

WERBEKOSTEN

art der sonstigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Körperschaftsteuer.

Aufwendungen für die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Ausstellungen, für Schaufensterdekoration, Messen, Musterräume und Ausstellungsräume, für Abschläge von Waren, die während der Ausstellung ganz oder teilweise ihre ursprünglichen Eigenschaften verloren haben. Die Kosten des Steuerzahlers für den Erwerb (die Herstellung) von Preisen, die den Gewinnern der Zeichnungen dieser Preise während der Messe zugesprochen werden werbekampagnesowie für andere Arten von Werbung, die er während des Steuerzeitraums (Berichtszeitraums) durchführt, werden steuerliche Zwecke in einer Höhe von höchstens 1% des Umsatzes erfasst.

Quelle: Enzyklopädie der russischen und internationalen Besteuerung

Werbekosten

kosten für die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Ausstellungen, für Schaufensterdekoration, Ausstellungen - Verkauf, Musterräume und Ausstellungsräume, Erstellung von Werbebroschüren und Katalogen mit Informationen über die von der Organisation durchgeführten und bereitgestellten Arbeiten und Dienstleistungen und (oder) über die Organisation selbst; für einen Abschlag auf Waren, die während der Exposition ganz oder teilweise ihre ursprünglichen Eigenschaften verloren haben.

Die Kosten des Steuerpflichtigen für den Erwerb (die Herstellung) von Preisen, die den Gewinnern der Verlosung solcher Preise während der Durchführung von Massenwerbekampagnen zuerkannt wurden, sowie die Kosten für andere Arten von Werbung, die von ihm während des Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) für steuerliche Zwecke ausgeführt wurden, werden in dem Betrag erfasst höchstens 1 Prozent des Verkaufserlöses.

Quelle: Wörterbuch: Buchhaltung, Steuern, Wirtschaftsrecht

Werbekosten

Bilanzierung von Werbekosten Gemäß Paragraph 5 der PBU 10/99 sind Werbekosten in den Kosten der ordentlichen Tätigkeit enthalten. Zu Buchhaltungszwecken umfassen die Werbekosten insbesondere die Kosten für: - Entwicklung, Veröffentlichung und Verteilung von illustrierten Preislisten, Katalogen, Broschüren, Alben, Broschüren, Postern, Werbekarten usw.; - Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Mustern von Original- und Markenverpackungen, Verpackungen, Werbesouvenirs und Produktmustern; - Werbung in Print, Radio und Fernsehen, dh über die Medien massenmedien;; - Licht- und Außenwerbung; - Kauf, Produktion, Demonstration von Werbefilmen, Videos, Filmstreifen usw.; - Herstellung werbetafelnZeiger; - Teilnahme an Ausstellungen, Ausstellungen, Messen; - Schaufensterdekoration, Verkaufsausstellungen, Musterräume und Ausstellungsräume; - Abschläge von Waren, die ihre ursprünglichen Eigenschaften ganz oder teilweise verloren haben, wenn sie in Vitrinen ausgestellt werden; - Kauf (Produktion) und Verteilung von Preisen, die an die Gewinner der Verlosungen während der Massenwerbekampagnen vergeben werden; - Durchführung von Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation; - sonstige Werbekosten. Um einen Aufwand in der Rechnungslegung zu erfassen, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, die in Paragraph 16 der PBU 10/99 festgelegt sind. Werbekosten, die auf Klausel 18 der PBU 10/99 basieren, werden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Zahlung in der Berichtsperiode erfasst, in der sie anfallen. Und gemäß Ziffer 7 der PBU 10/99 sind Werbekosten Handelskosten, da sie in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten stehen. Handelskosten werden von Organisationen auf einem separaten Unterkonto auf Konto 44 "Vertriebskosten" gemäß Kontenplan ausgewiesen. Darüber hinaus gilt dies sowohl für den Handel als auch für industrieverbände... Um Werbekosten als Aufwendungen für gewöhnliche Aktivitäten zu erfassen, sind Unterlagen erforderlich, die die Leistung von Werbearbeiten und -dienstleistungen bestätigen: - eine Vereinbarung über die Erbringung von Werbedienstleistungen; - Protokoll zur Preisverhandlung für Werbedienstleistungen; - Bescheinigung über das Recht, Außenwerbung zu schalten; - Reisepass der Werbefläche; - genehmigtes Entwurfsprojekt; - Abnahmebescheinigung über die geleistete Arbeit (erbrachte Dienstleistungen); - Rechnungen der Werbeagentur; - Dokumente, die die Zahlung für Werbedienstleistungen bestätigen; - Rechnung-Rechnung und Rechnung für die Freigabe von Materialien an die Seite - Abschreibung von Waren ( endprodukte); - auf den Abschlag von Waren einwirken. Steuerbuchhaltung von Werbekosten

Quelle: Alles über die Ausgaben von Organisationen Ein universeller praktischer Leitfaden

  • werbung ist Information, die auf irgendeine Weise, in irgendeiner Form und mit irgendwelchen Mitteln verbreitet wird, an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist und darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf das beworbene Objekt zu lenken, Interesse daran zu wecken oder aufrechtzuerhalten und es auf dem Markt zu bewerben;
  • der Gegenstand der Werbung ist ein Produkt, ein Mittel zu seiner Individualisierung, ein Hersteller oder Verkäufer eines Produkts, die Ergebnisse einer intellektuellen Aktivität oder eines Ereignisses (einschließlich eines Sportwettbewerbs, eines Konzerts, eines Wettbewerbs, eines Festivals, das auf dem Risiko eines Spiels oder einer Wette basiert), auf das die Werbung aufmerksam machen soll.
  • ein Produkt ist ein Produkt der Tätigkeit (einschließlich Arbeit, Dienstleistung), das zum Verkauf, Austausch oder zur sonstigen Einführung in den Verkehr bestimmt ist.

Bedingungen für die Erfassung von Aufwendungen für Gewinnsteuerzwecke:

Anfallende Aufwendungen können für Gewinnsteuerzwecke berücksichtigt werden, wenn sie:

  • gerechtfertigt (d. h. wirtschaftlich gerechtfertigt);
  • dokumentiert;
  • hergestellt, um Tätigkeiten zur Erzielung von Einkommen auszuführen;
  • werden in Artikel 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht ausdrücklich erwähnt, der eine Liste der Ausgaben enthält, die bei der Besteuerung nicht berücksichtigt werden.

Diese Kostenanforderungen sind in Art. 252 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Und sie sind die Hauptursache für Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörden.

Nicht standardisierte Kosten sind:

  • ausgaben für Werbemaßnahmen über die Medien (einschließlich Werbung in Print-, Radio- und Fernsehübertragungen) und Telekommunikationsnetzen;
  • ausgaben für Licht- und andere Außenwerbung, einschließlich der Herstellung von Werbeständen und Werbetafeln;
  • kosten für die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Ausstellungen;
  • kosten für Schaufensterdekoration, Messen, Musterräume und Ausstellungsräume;
  • ausgaben für die Erstellung von Werbebroschüren und Katalogen mit Informationen über die verkauften Waren, die durchgeführten Arbeiten, die erbrachten Dienstleistungen, Marken und Dienstleistungsmarken und (oder) über die Organisation selbst;
  • aufwendungen für die Abwertung von Waren, die während der Exposition ganz oder teilweise ihre ursprünglichen Eigenschaften verloren haben.

Standardisierte Kosten für steuerbuchhaltung akzeptiert in einer Höhe von höchstens 1% des Verkaufserlöses ohne Mehrwertsteuer. Dies ist in Kapitel 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation "Steuer auf die Gewinne von Organisationen" in Artikel 264 S. 4 angegeben.

Standardisierte Kosten sind:

  • kosten des Steuerzahlers für den Kauf (die Produktion) von Preisen, die den Gewinnern der Verlosung solcher Preise im Rahmen von Massenwerbekampagnen gewährt werden;
  • ausgaben für andere Arten von Werbung, die oben nicht erwähnt wurden.

Die Höhe der tatsächlichen Ausgaben, die über den Normen liegen, stellt eine dauerhafte Differenz bei der Berechnung der Einkommensteuer dar und spiegelt sich in der Bilanzierung als dauerhafte Steuerschuld wider (für Organisationen, die PBU / 18 anwenden).

Die Berechnung des Standards muss nach jedem Berichtszeitraum durchgeführt werden, und zwar für 1 Quartal, 1 halbes Jahr, 9 Monate, ein Jahr. Die Berechnung erfolgt periodengerecht.

Aufwendungen, die über die Normen hinausgehen und im Berichtszeitraum nicht akzeptiert wurden, aber im nächsten Berichtszeitraum unter die Norm fallen, werden in der Steuerbuchhaltung berücksichtigt.

Es ist wichtig, sich an die Mehrwertsteuer zu erinnern. Bei standardisierten Ausgaben ist die Mehrwertsteuer von mehr als 1% des Verkaufserlöses ohne Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig.

Betrachten wir einige Arten von nicht standardisierten Ausgaben und Terminologie, die in Dokumenten verwendet werden, separat:

Pilars sind freistehende drei- oder zweiseitige Strukturen mit Innenbeleuchtung.

Rollendisplays - Leuchtkästen mit automatischem Bildwechsel.

Friese - Metallstrukturen, die dekorative Kompositionen in Form eines horizontalen Streifens oder Bandes sind

Das Internet ist global computernetzwerk, die Zugriff auf umfangreiche spezialisierte Informationsserver bietet und bereitstellt email... Internetzugang und Service werden von Anbietern bereitgestellt. In der Buchhaltungsliteratur wird das Internet häufig als öffentliche Informations- und Telekommunikationsnetze bezeichnet.

Banner ist ein aktives Bild, statisch oder animiert, das dem Benutzer der Website angezeigt wird

Friese "frieren" für einige Sekunden in jeder Position ein.

Broschüren und Faltblätter sind Blätter anderes Formatmit ein bis drei Falten

Flugblätter sind Blätter in verschiedenen Formaten

Flyer (Flyer) sind Broschüren, die über das Abhalten von Aktionen informieren oder einen Rabatt auf ein Produkt oder eine Dienstleistung gewähren.

Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Ausstellungen

Die Kosten für die Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Ausstellungen umfassen: Kosten für Geschäftsreisen von Mitarbeitern, Miete von Ausstellungsräumen, einkaufsmöglichkeiten auf der Messe Ausrüstungsverleih, Transportkosten für den Transport von Ausstellungsmaterial, Herstellung von Ständen, Warenproben.

Siehe Schreiben des russischen Ministeriums für Steuern und Abgaben vom 24.03.2003 N 02-5-11 / 73-K342 vom 27.03.2003 N 02-5-11 / 90-L035 vom 12.08.2003 N 02-5-10 / 90-AB017, Schreiben des Amtes des Ministeriums für Steuern und Steuererhebung für Moskau vom 15. Dezember 2003 N 23-10 / 4/69784, Schreiben des Bundessteuerdienstes für Moskau vom 1. Juni 2005 N 20-12 / 38745.

sponsor - eine Person, die Mittel oder Mittel für die Organisation und (oder) Durchführung einer Sport-, Kultur- oder sonstigen Veranstaltung, die Erstellung und (oder) Ausstrahlung eines Fernseh- oder Radioprogramms oder die Erstellung und (oder) Verwendung eines anderen Ergebnisses kreativer Aktivitäten bereitgestellt hat;

Siehe Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 26.01.2006 N 03-03-04 / 2/15 vom 27.06.2007 N 03-03-06 / 1/418 vom 31.01.2006 N 03-03-04 / 1/66, vom 05.09.2006 N 03-03-04 / 2/201

Dekoration von Schaufenstern, Verkaufsausstellungen, Musterräumen, Ausstellungsräumen

Die Kosten für die Dekoration von Schaufenstern, Verkaufsausstellungen, Musterräumen und Ausstellungsräumen umfassen: Kosten für Herstellungsstände, Kosten für Warenmuster. Siehe Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 09.08.2004 N 03-03-01-04 / 1/31. Die Kosten für POS - Materialien gelten auch für diese Art von Kosten. Dies können sein: Regalsprecher, Wobbler, Handys, Spender, Topper, Preisschilder, Poster, Fregatten.

POS - Materialien (englisch "POS - Point of Sale Materials") - Materialien zur Unterstützung verkauf und direkt an Verkaufsstellen platziert

Topper - ein rechteckiges oder geformtes Blatt aus laminiertem Bindekarton, das an der Oberseite jeder Struktur befestigt ist

Poster - Ein Poster, das mit einem Bein auf eine starre Basis geklebt wird. Wird normalerweise auf Produktregalen oder direkt auf dem Boden angezeigt.

Es stellt sich eine große Frage zu Sachanlagen und Materialien, die im Rahmen des RIM gekauft wurden. In diesem Fall sollten Mitarbeiter der Marketingabteilung und der Unternehmensleitung helfen - es muss festgelegt werden, ob das Unternehmen diese Betriebssysteme und Materialien in Zukunft verwenden wird, oder sie werden unmittelbar nach dem RIM abgeschrieben. Die Entscheidung der Geschäftsführung wird durch eine interne Anordnung formalisiert.

Dementsprechend ist es möglich, solche Aufwendungen zum Zwecke der Besteuerung von Gewinnen nur unter sub. 49 S. 1 der Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (sonstige Aufwendungen) zum Nachweis der Einhaltung der Kriterien von Artikel 252 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zum Beispiel Organisationen großhandel Oft werden die Kosten des Einzelhandels vollständig (oder teilweise) finanziert handelsorganisationen für die Veröffentlichung von Katalogen (Broschüren, Faltblätter) mit Informationen zu den verkauften Waren unter Angabe der Einzelheiten (Adressen) einzelhandelsgeschäfte, Telefone usw.) dieser Einzelhändler.

Eine Organisation benötigt Schilder und Schilder, um potenzielle Kunden über ihren Standort zu informieren. Folglich erfüllen die Kosten für die Herstellung von Zeichen die Kriterien von Absatz 1 der Kunst. 252 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, und sie können als Ausgaben klassifiziert werden, die die Steuerbemessungsgrundlage verringern, z. 49 S. 1 der Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (sonstige mit Produktion und (oder) Verkauf verbundene Kosten).

Eine genaue Klassifizierung der Ausgaben hilft dem Buchhalter somit, Steuer- und Buchhaltungsunterlagen ordnungsgemäß zu führen und Strafen und Geldbußen bei Steuerprüfungen zu vermeiden.

Lyubov Potemkina, erfahrener Methodologe
BDO Outsourcing Division

Werbung kann unterschiedlich sein - dies ist die Platzierung von Werbung in Printmedien, Fernseh- und Radiowerbung, Außenwerbung, beleuchteter Werbung, SMS-Mailings, Produktverkostung usw. In einigen Fällen werden die Werbekosten steuerlich normalisiert, in anderen Fällen nicht. Und manchmal sind Werbeaktionen, die die Organisation als Werbeaktionen betrachtet, dies nicht. Versuchen wir, die Besonderheiten der Rechnungslegung und Besteuerung von Werbekosten durch Unternehmen zu verstehen.

Werbung ist zunächst eine Information, die auf irgendeine Weise, in irgendeiner Form und mit irgendwelchen Mitteln verbreitet wird, an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist und darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf das beworbene Objekt zu lenken, Interesse daran zu wecken oder aufrechtzuerhalten und es auf dem Markt zu bewerben. Diese Definition ist im Bundesgesetz vom 13.03.2006 Nr. 38-FZ "Über Werbung" (im Folgenden: Gesetz über Werbung) enthalten.

In diesem Fall bedeutet ein unbestimmter Personenkreis diejenigen Personen, die nicht als Empfänger von Werbeinformationen und einer bestimmten Seite des Rechtsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Verkauf des Werbeobjekts festgelegt werden können. Ein solches Zeichen von Werbeinformationen als Verwendungszweck für einen unbestimmten Personenkreis bedeutet, dass in der Werbung keine bestimmte Person oder Personen angegeben sind, für die die Werbung erstellt wurde und an deren Wahrnehmung sie gerichtet ist (Schreiben des FAS Russland vom 05.04.2007 Nr. АЦ / 4624 "Über den Begriff" undefiniert " Personenkreis "", versandt mit Schreiben des Bundessteuerdienstes Russlands vom 25.04.2007 Nr. SHT-6-03 / [E-Mail geschützt] Feldinspektionen).

Geregelte und nicht standardisierte Kosten

Werbung über Medien-, Informations- und Telekommunikationsnetze (einschließlich Internet) sowie während Film- und Videodiensten (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 19. November 2012 Nr. 03-03-06 / 1/591), bestätigt durch erbrachte Dienstleistungen, On-Air-Zertifikate, von den Medien erhalten (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 22.06.2012 Nr. 03-03-06 / 2/71);

Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Ausstellungen;

Dekoration von Schaufenstern, Verkaufsausstellungen, Musterräumen und Ausstellungsräumen;

Abschlag von Waren, die während der Exposition ganz oder teilweise ihre ursprünglichen Eigenschaften verloren haben;

Aufnahme von Informationen in das Werbemodul unter Angabe der Handelsbezeichnung der Organisation, des Namens der Marke und der verkauften Waren, Werke oder Dienstleistungen (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 24. Juli 2013 Nr. 03-03-06 / 1/29309);

Dienstleistungen zur Förderung und Förderung der Internetseite (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 27. September 2012 Nr. 16-15 / 091449 vom 08.08.2012 Nr. 03-03-06 / 1/390);

Die standardisierten Werbekosten umfassen andere Arten von Werbung, die in Artikel 4 der Kunst nicht genannt sind. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sowie die Kosten für den Kauf (Herstellungspreis), die den Gewinnern der Ziehungen im Rahmen von Werbekampagnen zuerkannt wurden, zuzüglich beispielsweise der Kosten:

Souvenirprodukte mit Firmenlogo (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 04.06.2013 Nr. 03-03-06 / 2/20320);

Durchführung wissenschaftlicher Konferenzen, thematischer Seminare, Symposien zur Gewinnung neuer Kunden (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 09.08.2013 Nr. 03-03-06 / 1/32239);

Durchführung einer anregenden Lotterie (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 30. November 2012 Nr. 03-03-06 / 1/619);

Kauf (Herstellung) von Preisen (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 30.11.2012 Nr. 03-03-06 / 1/619).

Geregelte Werbekosten können in einer Kostenstruktur von höchstens 1% des Verkaufserlöses in die Kostenstruktur einbezogen werden (ohne Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, Artikel 248 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 07.06.2005 Nr. 03-03-01-04 / 1/310, UMNS von Russland in Moskau vom 17.05.2004 Nr. 26-12 / 33228). Die Steuerbemessungsgrundlage wird ab Jahresbeginn periodengerecht berechnet (Artikel 274 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Daher können überschüssige Werbekosten, die in einem Berichtszeitraum nicht berücksichtigt wurden, in Folgeperioden desselben Jahres erfasst werden (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 06.11.2009 Nr. -07-11 / 285). Das nicht betriebliche Ergebnis wird bei der Berechnung des Standards nicht berücksichtigt.

Der Mehrwertsteuerabzug ist nicht standardisiert

Ab dem 1. Januar 2015 Mehrwertsteuer auf alle standardisierten (einschließlich Werbe-) Kosten mit Ausnahme der in Abs. 1 genannten Kosten. 1 S. 7 art. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Reise- und Unterhaltungskosten) kann auf der Grundlage der entsprechenden Rechnung und unter Berücksichtigung der Werbedienstleistungen vollständig abgezogen werden.

Das Vorstehende ergibt sich aus den aktuellen Bestimmungen von Ziff. 1 S. 2 art. 171, Absatz 1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (siehe auch zu diesem Thema die Entschließung des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 06.07.2010 Nr. 2604/10 zum Fall Nr. A75-5296 / 2009 und das Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 02.06.2014 Nr. 03-07-15 / 26407).

Nachweis der Werbekosten

Die Bestätigung der Werbekosten kann ein beliebiges Dokument sein, beispielsweise eine Bestellung des Leiters, in der Datum, Ort und Uhrzeit der Werbekampagne angegeben sind (Beschluss des 9. Schiedsgerichts vom 05.08.2013 Nr. 09AP-21205/2013), Texte von Werbeartikeln, die auf Anfrage der Organisation eingereicht wurden (Beschluss des Federal Antimonopoly Service des Nordwestbezirks vom 20. Februar 2009 Nr. A13-5043 / 2007), Videoaufzeichnungen, durchgeführte Arbeiten, Schätzungen usw.

Verfahren zur Erfassung von Werbekosten

Steuerbuchhaltung

Buchhaltung verschiedene Typen Werbekosten können variieren. Handelt es sich um die Kosten für die Schaffung von zu Werbezwecken erworbenem abschreibungsfähigem Eigentum, werden diese monatlich durch Berechnung der Abschreibung als Aufwand erfasst (Artikel 256 Absatz 1, Artikel 257 Artikel 3 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 14.12.2011 Nr. 03-03- 01.06.821 vom 15.06.2012 Nr. 03-03-10 / 71 vom 26.03.2012 Nr. 03-03-06 / 1/157).

Beispielsweise bezieht sich ein Werbevideo auf immaterielle Vermögenswerte, und Werbekosten werden berechnet, wenn die Abschreibung berechnet wird (Artikel 256 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 26. Juli 2013 Nr. 03-03-06 / 1/29764). Wenn die Kosten für das Video jedoch 40.000 Rubel nicht überschreiten. Wenn das Unternehmen es weniger als ein Jahr lang verwendet, können diese Ausgaben als Werbung betrachtet und bei der Berechnung der Gewinnsteuer gleichzeitig berücksichtigt werden (Artikel 264 Absatz 1 von Artikel 264 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 31.10.2011 Nr. 03-03-06 / 1 /) 703). Die Nutzungsdauer eines Objekts aus immateriellen Vermögenswerten (immaterielle Vermögenswerte) wird auf der Grundlage der Gültigkeitsdauer des Patents, des Zertifikats und (oder) aus anderen Einschränkungen der Nutzungsbedingungen für Objekte des geistigen Eigentums gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation oder den geltenden Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates sowie auf der Grundlage der Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten aufgrund von bestimmt relevante Vereinbarungen. Für immaterielle Vermögenswerte, für die es nicht möglich ist, die Nutzungsdauer zu bestimmen, werden die Abschreibungssätze auf der Grundlage der Nutzungsdauer von zehn Jahren festgelegt (jedoch nicht länger als der Zeitraum der Tätigkeit des Steuerpflichtigen). Für audiovisuelle Werke hat der Steuerzahler das Recht, die Nutzungsdauer, die nicht weniger als zwei Jahre betragen darf, unabhängig zu bestimmen (Schreiben des russischen Finanzministeriums Nr. 03-03-06 / 1/15750 vom 23.03.2015).

Wenn die Werbung von einem als Massenmedium registrierten Unternehmen geschaltet wird oder das Video im Internet veröffentlicht wird, können diese Ausgaben vollständig abgeschrieben werden (Artikel 264 Absatz 2 Satz 4 Artikel 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wenn das Unternehmen nicht als Medienunternehmen registriert ist, müssen die abschreibbaren Kosten normalisiert werden (Absatz 5, Artikel 264 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 15.06.2011 Nr. 03-03-06 / 2/94 vom 17.05.2013 Nr. 03-03-06 / 1/17267).

Buchhaltung

In der Rechnungslegung werden Werbekosten als Aufwendungen für gewöhnliche Tätigkeiten (Handelskosten) erfasst und in Höhe der vertraglichen Kosten für erbrachte Werbedienstleistungen (ohne der Organisation vorgelegte Mehrwertsteuer, die dem Steuerabzug unterliegt) berücksichtigt (Absätze 5, 6, 6.1, 7 der Verordnung) durch buchhaltung "Organisationskosten" PBU 10/99 1).

Diese Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Gesetzes über die Erbringung von Werbedienstleistungen erfasst, was sich in einem Eintrag in der Belastung von Konto 44 "Vertriebskosten" oder Konto 26 "Allgemeine Geschäftskosten" (Abschnitte 5, 7, 16, 18 PBU 10/99, Anweisungen zur Verwendung des Plans) widerspiegelt Buchführung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen 2) in dem Berichtszeitraum, auf den sie sich beziehen (Abschnitte 9, 20 PBU 10/99).

Die Buchhaltungsunterlagen für die Darstellung der Werbekosten lauten wie folgt:

Lastschrift 09 Gutschrift 68

Ein latenter Steueranspruch wird im Zusammenhang mit der Differenz zwischen den für die Rechnungslegung (vollständig) und die steuerliche (standardisierte) Rechnungslegung akzeptierten Aufwendungen ausgewiesen (Verordnung über die Rechnungslegung "Bilanzierung von Körperschaftsteuerberechnungen" PBU 18/02) 3;

Lastschrift 68 Gutschrift 09

Ein Rückgang der IT im Rahmen der Werbekosten wird in der Steuerbuchhaltung erfasst (Ziffer 17 der PBU 18/02).

Die Nuancen der Qualifikation und Besteuerung bestimmter Arten von Werbung

Außenwerbung

Wie bereits erwähnt, können Werbekosten pauschal oder durch Abschreibungen abgeschrieben werden. Eine der häufigsten Arten von Werbung mit Kostenrechnungsmerkmalen ist die Außenwerbung, die von Art. 19 des Werbegesetzes.

Also im Falle des Kaufs oder der Herstellung einer Werbestruktur alleine Die Reihenfolge ihrer Berücksichtigung in der Rechnungslegung hängt von der Nutzungsdauer einer solchen Struktur und ihren Kosten ab.

Wenn die Werbestruktur länger als 12 Monate verwendet wird, ist sie für die Herstellung von Produkten, für die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen, für die Verwaltungsbedürfnisse der Organisation oder für die Organisation gegen eine Gebühr für den vorübergehenden Besitz und die Verwendung oder für die vorübergehende Verwendung bestimmt, nicht zum Verkauf bestimmt und kann Einkommen generieren und 40.000 Rubel kosten. und mehr noch, dann sollten solche Objekte in der Buchhaltung als Anlagevermögen bilanziert werden (Abschnitte 4, 5 der Rechnungslegungsvorschriften "Bilanzierung von Anlagevermögen" PBU Nr. 6/01 4). Die anfänglichen Kosten werden erstattet, wenn die Abschreibungen gemäß ihrer Nutzungsdauer berechnet werden (Artikel 258 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 85 bis 120 Monate (die fünfte Abschreibungsgruppe gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2002 Nr. 1 "Zur Klassifizierung des in Abschreibungsgruppen enthaltenen Anlagevermögens").

Die Buchhaltungsunterlagen für solche Ausgaben lauten wie folgt:

Lastschrift 08 Gutschrift 10, 70, 69, 60, 68

Lastschrift 44, 26 Gutschrift 02

Übertragung von Produktmustern an bestimmte Kunden

Die Weitergabe von Produktmustern an bestimmte Kunden gilt nach Ansicht des russischen Finanzministeriums nicht für Werbekosten (und auch nicht für sonstige Kosten, die bei der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer anfallen), da Werbung an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet werden sollte (Artikel 3 des Werbegesetzes) Artikel 270 Absatz 16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 15. Dezember 2010 Nr. 03-03-06 / 1/777). Wenn Muster (Tester) von Produkten an potenzielle (beliebige) Kunden im Geschäft verteilt werden, können die Kosten als Werbung berücksichtigt, aber standardisiert werden (Unterabsatz 28, Absatz 1)
Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Das Verfahren zur Berechnung der Mehrwertsteuer beim Vertrieb von Werbeartikeln hängt davon ab, ob es sich bei den Werbeartikeln um Waren handelt, dh um Eigentum, das "in seiner eigenen Qualität verkauft werden kann, da es selbst einen Verbraucherwert hat" (Artikel 38 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Abschnitt 3) 12 Beschlüsse des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 30.05.2014 Nr. 33 "Zu einigen Fragen, die sich bei Schiedsgerichten bei der Prüfung von Fällen im Zusammenhang mit der Erhebung der Mehrwertsteuer ergeben" (im Folgenden: Beschluss des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation Nr. 33)).

Wenn es sich bei den Werbeartikeln um Waren handelt (z. B. Tagebücher, Notizbücher, Notizblöcke, Schlüsselringe, Stifte, Bleistifte, Kalender, Spielzeug, Taschen, T-Shirts, Muster usw.), dann beim Vertrieb solcher Werbeartikel (Unterabsatz 25, Abschnitt 3) Art. 149 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 23.10.2014 Nr. 03-07-11 / 53626 vom 16.07.2012 Nr. 03-07-07 / 64 vom 27.04.2010 Nr. 03-07-07 / 17):

Wenn der Stückpreis inklusive Mehrwertsteuer mehr als 100 Rubel beträgt. - Auf die Kosten muss Mehrwertsteuer erhoben werden. Die Vorsteuer auf die Kosten solcher Werbeartikel wird abgezogen.

Wenn der Stückpreis inklusive Mehrwertsteuer 100 Rubel beträgt. oder weniger - Sie müssen keine Mehrwertsteuer auf die Kosten erheben. Die "Vorsteuer" auf solche Werbeartikel wird in ihren Kosten berücksichtigt, während es notwendig ist, separate Aufzeichnungen über die "Vorsteuer" zu führen.

Verteilung von Flyern, Broschüren, Faltblättern und Flyern

Die Verteilung von Werbeprospekten, Broschüren, Faltblättern und Flyern unterliegt in der Regel nicht der Mehrwertsteuer - die Kosten für ein Stück betragen nicht mehr als 100 Rubel. (Artikel 149 Absatz 3 Buchstabe 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Artikel 12 der Beschlussfassung des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation Nr. 33). Es ist jedoch erforderlich, eine getrennte Abrechnung der Mehrwertsteuer zu organisieren (wenn die Kosten für nicht umsatzsteuerpflichtige Transaktionen 5% der Gesamtkosten für den Zeitraum übersteigen, Artikel 170 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Vorsteuer auf die Kosten für die Erstellung solcher Flugblätter wird nicht abgezogen, sondern in den Kosten berücksichtigt (Artikel 170 Absatz 1 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 19. Dezember 2014 Nr. 03-03-06 / 1/65952). vom 23.10.2014 Nr. 03-07-11 / 53626, Klausel 12 des Beschlusses des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation Nr. 33).

Die Ausgaben für Flugblätter sind nicht standardisiert (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 02.11.2010 Nr. 03-03-06 / 1/681 vom 20.10.2011 Nr. 03-03-06 / 2/157 vom 16.03.2011 Nr. 03-03-06 / 1/142, Beschluss des Antimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 14. März 2012 in der Rechtssache Nr. A40-63461 / 11-99-280). Die Kosten für die Lieferung (Verteilung) von Flugblättern sowie Werbekatalogen müssen normalisiert, mit Akten der Annahme und Übertragung von Dienstleistungen formalisiert, Berichte von Darstellern und eine Kopie des Flugblatts aufbewahrt werden.

Produktion von Werbekatalogen, Broschüren

Die Veröffentlichung von Werbekatalogen, Broschüren (Produkte, die keine Waren sind) und deren Verteilung beispielsweise über Postfächer (an einen unbestimmten Personenkreis) gelten als Werbekosten (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 03.11.2010 Nr. 03-03-06 / 1/688). Die Kosten der Kataloge selbst können ohne Einschränkungen berücksichtigt werden (Artikel 264 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), und die Lieferkosten müssen normalisiert werden.

Die Kosten für die Erstellung von Werbebroschüren und Katalogen mit Informationen über die verkauften Waren, die durchgeführten Arbeiten, die erbrachten Dienstleistungen, Marken und Dienstleistungsmarken und (oder) über die Organisation selbst beziehen sich auf die nicht standardisierten Werbekosten der Organisation (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 12.10.2012 Nr. 03- 03-06 / 1/544, Absatz 4, Satz 4, Artikel 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Souvenirs mit Firmenlogo

Die Kosten für die Herstellung (Kauf) von Souvenirs mit dem Logo des Steuerpflichtigen zur Verteilung an die Kunden werden bei der Besteuerung des Gewinns in Höhe von 1% des Verkaufserlöses berücksichtigt (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 23. September 2004 Nr. 03-03-01-04 / 2/15, Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 18.12.2007 Nr. KA-A40 / 13151-07 im Fall Nr. A40-192 / 07-4-2).

Dies gilt auch für den Fall, dass solche Souvenirs während der Ausstellungen verteilt werden (Beschluss des Bundesantimonopoldienstes der Wolga-Region vom 02.06.2006 in der Rechtssache Nr. A57-11649 / 05-35).

Wenn die Souvenirs für Partner bestimmt sind, können die Kosten für diese Souvenirs als Unterhaltungskosten berücksichtigt werden (Abschnitt 2, Artikel 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

SMS senden

SMS-Mailing ist ein normalisierter Werbekosten (Absatz 5, Abschnitt 4, Artikel 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), wenn die verbreiteten Informationen an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sind (dh keinen Aufruf an eine bestimmte Person enthalten) und darauf abzielen, auf das beworbene Objekt aufmerksam zu machen (S. 22). 1 Artikel 3 des Werbegesetzes, Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Uralbezirks vom 10.03.2010 Nr. F09-1350 / 10-C1, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 28.10.2013 Nr. 03-03-06 / 1/45479).

Gleichzeitig erfüllt das Versenden der Datenbank, in der der Name des Empfängers im Text der Nachricht angegeben ist, nicht mehr die Werbeanforderungen. Die Kosten können jedoch als sonstige Kosten im Zusammenhang mit Produktion oder Verkauf verbucht werden (Artikel 264 Absatz 1 Buchstabe 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 29.11.2013 Nr. 03-03-06 / 2/51839).

Visitenkarten für Mitarbeiter

Die Kosten für die Herstellung von Visitenkarten für Mitarbeiter können je nach den verfügbaren Informationen sowohl auf standardisierte Werbung als auch auf andere Kosten auf der Grundlage von Unterabschnitten zurückgeführt werden. 49 S. 1 der Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Schreiben des Bundessteuerdienstes Russlands für Moskau vom 26. Oktober 2007 Nr. 20-12 / 102557, Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 19. Februar 2008 Nr. KA-A41 / 283-08 in der Rechtssache Nr. A41-K2-22384).

Diese Kosten gelten für standardisierte Werbekosten, wenn die Visitenkarten Informationen über das Werbeobjekt der Organisation enthalten (Schreiben des russischen Bundessteuerdienstes für Moskau vom 26. Oktober 2007 Nr. 20-12 / 102557, Beschluss des FAS Ostsibirischen Distrikts vom 16. Oktober 2008 Nr. A33-14100) / 07-F02-5023 / 08 im Fall Nr. A33-14100 / 07).

Herstellungskosten von Arzneimitteln

Die Kosten für die Herstellung von Proben von Arzneimitteln verteilt in werbezwecke An Orten von medizinischen Ausstellungen, Seminaren, Konferenzen usw. unter den Teilnehmern von medizinischen Runden Tischen, Seminaren, in medizinischen Einrichtungen ist keine Werbung für medizinische Waren. Daher sind die Kosten für die Herstellung von Arzneimittelproben nicht in den Kosten enthalten (Schreiben des Bundessteuerdienstes Russlands für Moskau vom 20. April 2007 Nr. 20-12 / 036374, Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 9. Januar 2008 Nr. KA-A40 / 13490-07-2 im Fall Nr. -740-74705 / 06-126-466 (Die Entscheidung des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 25. April 2008 Nr. 4946/08 lehnte es ab, diesen Fall an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation weiterzuleiten.)

Das Hauptargument: freie Übergabe von Proben (Sonden) von Waren (rezeptfreie Arzneimittel) an potenzielle Verbraucher (Teilnehmer an Runden Tischen und Pharmakreisen in medizinischen Einrichtungen und Apotheken) gemäß Bundesgesetz vom 12.04.2010 Nr. 61-FZ "Über die Verbreitung von Arzneimitteln" sowie das Gesetz über Werbung sind im Konzept der "Werbung für Medizinprodukte" nicht enthalten.

Kauf von Preisen für die Ziehung

Die Kosten der Organisation, die mit dem Kauf von Preisen für die Verlosung bei ihren Kunden im Rahmen einer Werbekampagne verbunden sind, können bei der Berechnung der Einkommensteuer bei der Berechnung der Ausgaben nicht berücksichtigt werden, da die Verlosung bei einem bestimmten Personenkreis - Kunden der Organisation - erfolgt (Artikel 264 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Schreiben des Bundessteuerdienstes Russlands vom 25.04.2007 Nr. SHT-6-03 / [E-Mail geschützt], Das russische Finanzministerium vom 08.10.2008 Nr. 03-03-06 / 1/567, Beschluss der FAS des Fernöstlichen Distrikts vom 07.02.2007 Nr. F03-A73 / 06-2 / 5053). Bei den an die Gewinner der Verlosung übergebenen Preisen handelt es sich um kostenlos gespendetes Vermögen, dessen Wert bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer nicht berücksichtigt wird (Artikel 270 Artikel 16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Ausgaben für den Erwerb (die Produktion) von Preisen, die den Gewinnern ihrer Ziehungen im Rahmen von Massenwerbekampagnen in einem unbestimmten Personenkreis verliehen werden, können in der Steuerbuchhaltung in einer Höhe von höchstens 1% des Verkaufserlöses berücksichtigt werden (Beschluss des FAS-Nordwestbezirks vom 29. März). 2006 in der Rechtssache Nr. A56-11128 / 2005).

Andere Arten von Werbekosten

In der Praxis entstehen Unternehmen viele Kosten, die qualifiziert werden müssen (ob Werbung oder nicht). Der Einfachheit halber haben wir die häufigsten Kosten aufgelistet, die für Buchhalter schwer zu qualifizieren sind.

Kostenart

Grundlage für die Rechnungslegung

Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 17. März 2011 Nr. KAA40 / 149611

Bezieht sich auf Außenwerbung, da diese auf Außendächern, Wänden und anderen strukturellen Elementen von Gebäuden sowie außerhalb von ihnen platziert wird (Artikel 19 Absatz 1 des Werbegesetzes). Das russische Finanzministerium ist jedoch der Ansicht, dass seine Kosten rationiert werden müssen.

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 17.03.2011 Nr. KAA40 / 149611 vom 20.04.2006 Nr. 030304/1/361, Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Nordwestbezirks vom 06.09.2011 zum Fall Nr. A446339 / 2009

Es ist notwendig, für Gewinnsteuerzwecke zu rationieren. Bei dieser Werbung handelt es sich nicht um Außenwerbung, deren Kosten im Sinne von Absatz 1 der Kunst vollständig berücksichtigt werden können. 19 des Werbegesetzes

Artikel 4 der Kunst. 264 Steuerkennzeichen

Es ist sicherer zu rationieren. Die Bestätigung ist ein Akt der abgeschlossenen Arbeit der Werbeagentur, die die Aufkleber auf dem Auto erstellt hat, ein Foto des Autos

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 02.11.2005 Nr. 030304/1/334

Ausgabe einer Unternehmenszeitung

Der Steuerpflichtige hat das Recht, die Kosten für die Veröffentlichung (Ausgabe, Kauf) einer Unternehmenszeitung in andere Kosten im Zusammenhang mit Produktion und Verkauf auf der Grundlage von Unterabgaben einzubeziehen. 18 S. 1 der Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, vorbehaltlich der Einhaltung dieser Kosten
Kunst. 252 Steuerkennzeichen

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 15. August 2013 Nr. 030306/1/33241, Beschluss des FAS des Moskauer Bezirks vom 18. November 2009 Nr. KAA40 / 1201209 in der Rechtssache Nr. A4087477 / 08140431, Zentralbezirk vom 22. Juni 2009, in der Rechtssache Nr. A68AP207 / 14 05

Verkostung

Die Kosten für die Durchführung einer Verkostung, an der jede Person teilnehmen kann, können als standardisierte Werbekosten berücksichtigt werden. Bei einer Verkostung durch einen bestimmten Personenkreis ist es sicherer, die Kosten zu ignorieren.

Übersteigt der Einheitswert der verkosteten Produkte 100 Rubel, muss gleichzeitig die Mehrwertsteuer (Verbrauchsteuer) erhoben werden, deren Höhe bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt wird

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 04.08.2010 Nr. 030306/1/520 vom 11.03.2010 Nr. 030306/1/123

Ausgaben für soziale Werbung können vollständig in den Ausgaben verbucht und mit Dokumenten bestätigt werden: eine Vereinbarung, in der die Art der Präsentation von Informationen, der Ort und die Dauer der Werbekampagne, die durchgeführten Arbeiten, On-Air-Zertifikate oder andere Dokumente angegeben sind

Absatz 1 Unterabsatz 48.4 von Art. 19 Abgabenordnung

Banner in Zahlungsautomaten

Die Verwendung von Bannern in Verkaufsautomaten für den Empfang von Zahlungen ist nach Angaben des russischen Finanzministeriums eine standardisierte Art der Werbung. Zur Bestätigung der Kosten ist nach Möglichkeit ein Abschluss erforderlich - ein Foto (Screenshot) des Werbematerials

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 01.06.2012 Nr. 030306/1/287

Merchandising

Es ist sicherer, Merchandising-Kosten als normale Werbekosten zu betrachten. Richter neigen jedoch dazu, Steuerzahler zu unterstützen, die solche Ausgaben nicht standardisieren.

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 27.04.2010 Nr. 030306/1/294, Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Zentralbezirks vom 12.04.2008 Nr. A356838 / 07C21

Die Kosten für die Werbung für eine Marke bei der Berechnung der Einkommensteuer werden, sofern sie wirtschaftlich gerechtfertigt und dokumentiert sind, in der in Artikel 4 Absatz 4 vorgeschriebenen Weise berücksichtigt. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, dh in einer Höhe von höchstens 1% des Verkaufserlöses, bestimmt gemäß Art. 249 der Abgabenordnung

Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 30. April 2015 Nr. 030306/1/25297

Wenn die Organisation der anderen Partei Werbekosten erstattet, können diese Kosten von der Organisation nicht in den Werbekosten für Gewinnsteuerzwecke berücksichtigt werden, da sie nicht zu den Ausgaben des Steuerpflichtigen gehören.

Unterabsatz 28, Absatz 1 von Art. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des Bundessteuerdienstes für Moskau vom 01.11.2011 Nr. 1615 / [E-Mail geschützt]

Teilnahmegebühr für die Teilnahme an der Ausstellung

Aufwendungen für den Eintritt zur Teilnahme an der Ausstellung werden kostenpflichtig berücksichtigt und sind nicht standardisiert

Unterabsatz 28, Absatz 1, Absatz 4 von Art. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des Bundessteuerdienstes Russlands für Moskau vom 19. November 2004 Nr. 2612/74944

Dekoration verkaufsflächen und Vitrinen

Die Kosten für die Dekoration von Verkaufsflächen und Schaufenstern vor den Feiertagen können ebenfalls berücksichtigt werden steuerausgaben und nicht standardisieren

Artikel 4 der Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Beschluss des Antimonopol-Bundesdienstes des Moskauer Bezirks vom 25. November 2009 Nr. KAA40 / 1207009 in der Rechtssache Nr. A4025182 / 0812971

Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 16. August 2010 Nr. KAA40 / 8820102 in der Sache Nr. A409034 / 099833

Lagerbedingungen für Werbematerialien

Werbetreibende (Hersteller oder Verkäufer von Waren oder andere Personen, die den Werbegegenstand und (oder) den Inhalt der Werbung bestimmt haben - Artikel 5 Absatz 5 des Werbegesetzes) müssen Werbematerial und ihre Kopien aufbewahren (wie bereits erwähnt, handelt es sich um Muster) drucksache (Broschüren, Faltblätter), Kopien gedruckter Veröffentlichungen mit darin platzierten Anzeigen, Screenshots von Internetseiten mit werbebanner, Fotoberichte über Außenwerbung, Video- und Audioaufnahmen von Werbespots, On-Air-Informationen über Werbung auf Fernsehkanälen (Schreiben der FAS Russland vom 28. April 2011 Nr. AK / 16266) sowie Verträge über die Produktion, Platzierung und Verbreitung von Werbung innerhalb eines Jahres - ab dem Tag, bei Verbreitung der Anzeige oder ab dem Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer solcher Vereinbarungen (Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) Unserer Meinung nach ist es jedoch sicherer - innerhalb von vier Jahren (wenn es in der Steuerperiode keine Verluste gab).

Für eine Organisation - von 20.000 bis 200.000 Rubel;

Für seinen Kopf (Unternehmer) - von 2.000 bis 10.000 Rubel.

Werbeaktivitäten und UTII

Die Verbreitung von Außenwerbung über Werbestrukturen unterliegt dem Steuersystem in Form einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen (Art. 346.27 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wenn der Steuerpflichtige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anmietung (Bereitstellung) von Plätzen auf Werbestrukturen ausführt, werden diese Tätigkeiten nicht als Tätigkeiten im Bereich der Verbreitung von Außenwerbung an UTII übertragen, sondern innerhalb dieser besteuert gemeinsames System Besteuerung oder STS (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 22. Juli 2011 Nr. 03-11-06 / 2/108 vom 31. Mai 2011 Nr. 03-11-06 / 3/62, Beschluss des FAS des Uralbezirks vom 7. April 2009 in der Sache Nr. F09- 1824/09-C3).

Die Schaltung eigener Werbung durch Organisationen, die Werbedistributionsdienste erbringen und Werbetätigkeiten ausüben, ist nicht unternehmerisch und unterliegt nicht dem Steuersystem in Form einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen (Beschluss des Bundesantimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 02.03.2010 in der Rechtssache Nr. KA-A41 / 355-10, Artikel 346.26 Satz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Artikel 2 Absatz 3 Artikel 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 24.06.2010 Nr. 03-11-06 / 3/87).

Auch nicht steuerpflichtig auf UTII unternehmerische Tätigkeitverbunden mit der Herstellung, Reparatur, instandhaltung und mit der Durchführung von Arbeiten zur Installation und Demontage von Werbestrukturen und ähnlichen Arbeiten (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 27. Januar 2011 Nr. 03-11-06 / 3/8).

Aktivitäten zur Verbreitung von sozialer Werbung, die auf uninteressierter (unentgeltlicher) Basis durchgeführt werden, werden anerkannt gemeinnützige Aktivitäten und unterliegt nicht der Besteuerung von UTII. Soziale Werbung sind Informationen, die auf irgendeine Weise, in irgendeiner Form und mit irgendwelchen Mitteln verbreitet werden, an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sind und auf die Erreichung gemeinnütziger und anderer sozial nützlicher Ziele sowie auf die Wahrung der Interessen des Staates abzielen (Artikel 3 Absatz 11 des Gesetzes über Werbung, Schreiben des Finanzministeriums) Russland vom 17.09.2010 Nr. 03-11-06 / 3/128, FAS Russland vom 16.04.2013 Nr. AK / 14957/13).

Klausel 4 der PBU 10/99 bestimmt:

„Die Kosten der Organisation sind je nach Art, Umsetzungsbedingungen und Tätigkeitsbereichen der Organisation unterteilt in:

aufwendungen für gewöhnliche Tätigkeiten;

betriebsaufwand;

nicht betriebliche Aufwendungen ".

41-1 "Waren in Lagern";

Produktherstellungsunternehmen produzieren cn Schätzung des Wertes der für Werbezwecke verwendeten hergestellten Produkte unter Verwendung der folgenden Unterkonten, die für das Konto 43 „Fertige Produkte“ eröffnet wurden:

43-1 "Fertige Ware auf Lager";

Wenn die Organisation bei der Bildung von Werbekosten einige Arbeiten selbst ausführt, werden diese Kosten zunächst von der Organisation auf Rechnung 23 „Hilfsproduktion“ erfasst.

Betrachten wir das oben Gesagte anhand eines Beispiels genauer (alle im Beispiel verwendeten Beträge sind ohne Mehrwertsteuer angegeben).

Beispiel.

Eine Organisation, die Lampen herstellt, nimmt an der Ausstellung teil. Für die Dekoration des Messestandes wurden Lampenproben verwendet, die Gesamtkosten für Proben betrugen 650.000 Rubel. Die Kosten für Lieferung, Registrierung wurden selbst gemacht, die Kosten betrugen 5.000 Rubel. Während der Ausstellung wurde ein Teil der Produkte unter potenziellen Verbrauchern der Produkte verteilt, während der andere Teil unbrauchbar (kaputt) wurde. Aufgrund der Reihenfolge des Kopfes wurden alle Proben während der Ausstellung als vollständig verwendet anerkannt. Die Organisation hat das fertige Produkt zu Werbezwecken abgeschrieben.

Ende des Beispiels.

Unternehmen, die Werbedienstleistungen erbringen, versuchen, sich vor dem Risiko der Nichtzahlung zu schützen, und verlangen von Kunden, dass sie eine Vorauszahlung überweisen.

Gleichzeitig ist es ratsam, die folgenden Unterkonten für das Konto 60 "Abrechnungen mit Lieferanten und Auftragnehmern" zu eröffnen:

60-1 "Abrechnungen mit Lieferanten und Auftragnehmern für erbrachte Dienstleistungen";

60-2 "Vorauszahlung".