Stellenbeschreibung eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten. Hersteller von Fleischhalbfabrikaten Stellenbeschreibung für einen Hersteller von Fleischhalbfabrikaten

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Vorwort zur Stellenbeschreibung

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Stelle „Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten, 3. Kategorie“ gehört zur Kategorie „Arbeiter“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - Berufsausbildung mit dem Abschluss „Fachkraft“ im Beruf eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie oder für den technisch verwandten Beruf eines Kochs aus der Kategorie mit der Ausbildung in der Produktion der beruflichen Fähigkeiten eines Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder Fortbildung und Berufserfahrung im Beruf eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie für mindestens 1 Jahr und Qualifikationsbescheinigung in der Produktion mit der Zuordnung der 3. Kategorie.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Schemata zum Zerlegen von Fleischkadavern, Geflügel, Fisch;
- technologisches Verfahren zur Herstellung von großstückigen und geteilten Halbfabrikaten aus Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien, Rechteck- und Schnitzelmasse, geschälten Kartoffeln, Gemüse, Hefeteig, Teig für Knödel und Knödel;
- Methoden zur organoleptischen Beurteilung der Qualität von Rohstoffen;
- Anforderungen an die Qualität von Halbfabrikaten, Bedingungen und Konditionen für deren Verkauf, Regeln für deren Verpackung, Lagerung und Transport;
- Betriebsvorschriften für die jeweiligen Typen technologische Ausrüstung, Produktionsanlagen, Werkzeuge, Waagen, Utensilien, ihr Zweck und ihre Verwendung im technologischen Prozess;
- Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Brandschutz, Betriebshygiene und persönlichen Hygiene.

1.4. Auf die Stelle wird ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie berufen und auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) aus der Stelle entlassen.

1.5. Ein Hersteller von halbfertigen Lebensmitteln der dritten Kategorie berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Ein Hersteller von halbfertigen Lebensmitteln der dritten Kategorie verwaltet die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie wird während seiner Abwesenheit durch eine beauftragte Person ersetzt in der vorgeschriebenen Weise, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Führt die Primärverarbeitung von Rohstoffen mittlerer Komplexität bei der Herstellung von Halbzeugen durch.

2.2. Zerlegt Schlachtkörper, Schlachtkörperhälften, große Schlachtkörperviertel und Kleinvieh nach den kulinarischen Schemata ihrer Demontage.

2.3. Trennt Kalbs-, Lamm- und Schweinebauch von der Lende.

2.4. Kollabiert den dorsal-thorakalen Teil der Schlachtkörper.

2.5. Trennt Muskel-, Fett- und Bindegewebe von den Knochen.

2.6. Löst Fleisch von den Knochen.

2.7. Schneidet Schmalz aus Schweineschlachtkörpern.

2.8. Es lebt im Schritt-Querteil des Kadavers, dem Hinterbein.

2.9. Besprüht Knochen.

2.10. Trennt Fische von kleinen Arten in Kadaver und verarbeitet sie mithilfe der Fixierungsmethode.

2.11. Portionen Innereien.

2.12. Bereitet Schnitzelmasse aus Fleisch, Fisch, Gemüse, Füllung für Knödel und Knödel zu.

2.13. Sulfatiert Kartoffeln und spült sie nach der Sulfitierung aus.

2.14. Bereitet eine Sulfatierungslösung vor und gießt sie in bestimmten Anteilen in Behälter.

2.15. Knetet Hefeteig für Kuchen und andere Produkte, Teig für Knödel, Knödel.

2.16. Verarbeitet den Teig.

2.17. Trennt Fleisch nach Qualität und Typ.

2.18. Sortiert Knochen nach Typ.

2.19. Schneidet und zerkleinert halbfertige Fleischprodukte in kleine Stücke.

2.20. Schneidet Fisch je nach Art der anschließenden Wärmebehandlung in Portionen.

2.21. Zerkleinert, hackt und wischt Kartoffeln, Käse, eingelegtes und gekochtes Gemüse.

2.22. Bildet Produkte aus Schnitzelmasse und Teig.

2.23. Füllt Gemüse, bereitet Salate und Marinaden zu.

2.24. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2,25. Kennt und erfüllt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umfeld, entspricht den Standards, Methoden und Techniken der sicheren Arbeitsausführung.

3. Rechte

3.1. Ein Hersteller von verarbeiteten Lebensmitteln der 3. Kategorie hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen Sozialgarantien.

3.3. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, Unterstützung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen berufliche Verantwortung und Ausübung von Rechten.

3.4. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, die Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen zu verlangen, die für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten und die Bereitstellung erforderlich sind notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, Dokumente, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten und Führungsaufträge erforderlich sind.

3.7. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie hat das Recht, sich mit Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte verantwortlich.

4.2. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie ist für die Nichteinhaltung interner Vorschriften verantwortlich Arbeitsvorschriften, Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene und Brandschutz.

4.3. Ein Hersteller von halbfertigen Lebensmitteln der dritten Kategorie ist für die Offenlegung von Informationen über eine Organisation (Unternehmen/Institution) verantwortlich, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

4.4. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung interner Anforderungen verantwortlich Regulierungsdokumente Organisation (Unternehmen/Institution) und rechtliche Anordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Ein Hersteller von halbfertigen Lebensmitteln der dritten Kategorie haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie haftet für Sachschäden an einer Organisation (Unternehmen/Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.7. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 3. Kategorie ist für die rechtswidrige Nutzung der erteilten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.

5. Arbeitsbeispiele

5.1. Herstellung von großstückigen und losen Halbfabrikaten aus Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien, Rechteck- und Schnitzelmasse, Gemüse, Hefeteig, Teig für Knödel und Knödel.


Das Formular wurde anhand von Rechtsakten mit Stand vom 28. Mai 2010 erstellt.

Hersteller von Fleischhalbfabrikaten
GENEHMIGT
nach Reienfolge
ab 00.00.0000 N 00

(Name der Firma)
HERSTELLUNGSANLEITUNG
Hersteller von Fleischhalbfabrikaten
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten ist ein Arbeitnehmer _____________
(Typ
_____________________________________________ und berichtet direkt
Gastronomiebetriebe)

(Name der Position des Managers)
1.2. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten muss wissen:
- Methoden zur organoleptischen Beurteilung der Qualität von Rohstoffen;
- Technologie zur Herstellung komplexer Halbfabrikate aus Geflügel und Fleisch;
- Lage von Muskel-, Fett- und Bindegewebe der verarbeiteten Teile des Schlachtkörpers;
- anatomische Struktur der Schlachtkörper, Gelenklinien, Skelettsystem;
- Schemata zum Zerlegen von Fleischkadavern, Geflügel, Fisch;
- kulinarische Verwendung von Schlachtkörperteilen von Groß- und Kleinvieh, bestimmten Fleischsorten;
- technologischer Prozess zur Herstellung von groß- und kleinstückigen Halbfabrikaten aus Fleisch, Geflügel, Innereien, gehackter und Schnitzelmasse, geschälten Kartoffeln, Gemüse, Hefeteig, Teig für Knödel und Knödel;
- Techniken zum Trimmen von Fleisch und Entfernen von Innereien;
- Regeln und Arten des Panierens verschiedener Halbfabrikate;
- Techniken und Regeln zum Entbeinen von Geflügelkadavern, Schulter- und Brustrippenteilen von großen und kleinen Tierkadavern, Zerlegen von Störfischen;
- ein Sortiment portionierter Halbfabrikate aus Fleisch, Geflügel, Störfisch, der technologische Prozess ihrer Herstellung;
- Normen für die Ausbeute an Halbfabrikaten in Prozent im Verhältnis zum Gewicht des Schlachtkörpers, Halbschlachtkörpers;
- das Verhältnis der Komponenten und Regeln für die Vorbereitung von Leison;
- Rezepte und Technologie zur Zubereitung von Mürbeteig und Blätterteig (Halbfabrikat);
- Anforderungen an die Qualität der hergestellten Halbzeuge, Bedingungen, Umsetzungsbedingungen, Regeln für deren Verpackung, Lagerung und Transport;
- Regeln für die Sammlung, Lagerung und Lieferung von Lebensmittelabfällen;
- Aufbau, Funktionsprinzip und Betriebsregeln der zu wartenden Geräte;
- Arten von Mängeln und Möglichkeiten zu deren Vorbeugung und Beseitigung;
- Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Betriebshygiene und Brandschutz;
- Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung;
- Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit;
- Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz;
- _____________________________________________________.
1.3. __________________________________________________.
2. Verantwortlichkeiten
2.1. Hersteller von Fleischhalbfabrikaten vor Arbeitsbeginn:
- bringt Hygienekleidung und Frisur in den richtigen Zustand;
- erhält die notwendigen Lieferungen (Ausrüstung, Geräte usw.);
- erstellt Anträge für Produkte und Halbfabrikate;
- erhält die notwendigen Lebensmittelrohstoffe und Halbfabrikate aus der Speisekammer;
- bereitet die notwendigen Geräte und Geräte vor (schärft und richtet Messer);
2.2. Während des Arbeitstages hat der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten:
a) bereitet Rohstoffe für die Herstellung von Halbfabrikaten vor (siebt Mehl, Semmelbrösel, bereitet Lezon vor, reinigt kontaminierte Bereiche, entfernt Flecken von Fleisch und Geflügel, wäscht und trocknet Fleisch);
b) erzeugt:
- kulinarisches Zerlegen von Schlachtkörpern, Schlachtkörperhälften, Vierteln von Groß- und Kleinvieh in Teilstücke gemäß ihren Zerlegungsplänen;
- Trennung von Kalbs-, Lamm- und Schweinebäuchen von der Lende;
- Trennung von Muskel-, Fett- und Bindegewebe von den Knochen, wobei Fleischreste auf den Knochen, Fett und Sehnen in den Knochenhöhlen sowie das Vorhandensein kleiner Knochen im Fleisch vermieden werden;
- Schmalz aus Schweineschlachtkörpern schneiden;
- Knochen mit einer Säge sägen;
- Reinigen von Innereien, Entfernen von Filmen, fadenziehenden Teilen, Fettablagerungen, Druckstellen usw.;
- Beschneiden von Teilen von Rind-, Kalb-, Lamm-, Schweinefleisch und anderen Schlachtkörpern (Abtrennen von Sehnen, Filmen, großen Blutgefäßen, Knochenresten, Knorpel usw.);
- Zerlegen von Fleisch nach Qualität und Art: seitlich, außen, oben, innen, dünn, dicker Rand;
- Fleisch und Innereien in Stücke festgelegter Größe schneiden und in Behälter füllen;
- Schneiden von portionierten Halbfertigprodukten aus großen Fleisch- und Geflügelstücken zum Braten in natürlicher (Entrecotes, Beefsteaks, Splinten, Filets, Schnitzel usw.) und panierter (Rumpsteaks, Schnitzel usw.) Form;
- Fertige Halbfertigprodukte panieren und in Bleche auf Backblechen legen;
c) führt aus:
- Zubereitung von Schnitzelmasse aus Fleisch, Fisch und Gemüse, Füllungen für Knödel, Knödel;
- Schneiden und Zerkleinern kleiner, halbfertiger Fleischprodukte (Beef Stroganoff, Azu, Gulasch, Eintopf, Schaschlik, Pilaw usw.);
- Zubereitung von Mürbeteig und Blätterteig (Halbfabrikat);
e) wiegt, stapelt und verpackt Halbfabrikate;
e)_______________________________________________.
2.3. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten ist verpflichtet:
- am Arbeitsplatz in sauberer Hygienekleidung und Schuhen der festgelegten Norm sein;
- Mechanismen, Geräte und Ausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten;
- mindestens alle 5 Jahre eine Fortbildung absolvieren;
- sich rechtzeitig einer ärztlichen Untersuchung (Untersuchung) unterziehen;
- einen Kurs zur Hygiene- und Hygieneschulung absolvieren und mindestens alle zwei Jahre Prüfungen zum Hygieneminimum ablegen;
- Bei steigender Temperatur treten Anzeichen von Magen-Darm-Beschwerden auf
und andere Infektionskrankheiten, Eiterungen, Schnittwunden, Verbrennungen usw
Melden Sie alle Fälle von Darminfektionen in der Familie
_________________________________________;
(Name der Position des Managers)
- __________________________________________________.
2.4. Hersteller von Fleischhalbfabrikaten am Ende des Arbeitstages:
- reinigt den Arbeitsplatz;
- übergibt ungenutzte Rohstoffe, Halbfabrikate und nicht verkaufte Produkte Endprodukte zur Speisekammer;
- bereitet die Berichtsdokumentation vor;
- liefert Ausrüstung und Geräte an Lagerbereiche;
- __________________________________________________.
3. Verantwortung
3.1. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten unterliegt einer Disziplinarstrafe
Haftung gemäß Artikel 192 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation für:
- schlechte Qualität und nicht rechtzeitige Erfüllung der Arbeit und Pflichten,
in dieser Anleitung aufgeführt;
- Straftaten, die Grundlage für die Verhängung von ________________ wurden
(Unternehmenstyp
_________________________ Bußgelder und andere Verwaltungsstrafen;
Gastronomie)
- __________________________________________________.
3.2. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten trägt Material
Verantwortung für die Nichtgewährleistung der Sicherheit der ihm anvertrauten Güter
Sachwerten sowie für alle Fälle unlauteren Verhaltens,
schädlich _____________________________________________________.
(Art des Gastronomiebetriebes)
3.3. Das Recht hat die Geschäftsführung von _____________________________________________
(Art des Gastronomiebetriebes)
den Hersteller von Fleischhalbfabrikaten gesamtschuldnerisch haftbar machen
im Falle einer durch sein Verschulden begangenen Ordnungswidrigkeit
Anwendung von Strafen.
3.4. Hersteller von Fleischhalbfabrikaten zur Begehung von Straftaten
im Rahmen ihrer Tätigkeit, je nach Art und Folgen
trägt die zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung
in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.
3.5. __________________________________________________.
4. Schlussbestimmungen
4.1. Diese Anleitung wurde im Rahmen der Bestellung erstellt
ab 00.00.0000 N 00 basierend auf ___________________________________________
(Tarifqualifikationsmerkmale,
_______________________________________________________________.
anderes regulatorisches oder methodisches Dokument)
4.2. Der Mitarbeiter wird mit dieser Anweisung vertraut gemacht
bei der Zulassung (Versetzung) zur Arbeit in dem Beruf, für den es entwickelt wurde
Anweisungen.
4.3. Die Tatsache, dass der Mitarbeiter diese Anweisungen gelesen hat, wird bestätigt
___________________________________________________________________________
(unterschrieben auf dem Einweisungsblatt, das Bestandteil der Anleitung ist
___________________________________________________________________________
(im Magazin zum Lesen der Anleitung); handschriftlich in einer Kopie der Anleitung,
_____________________________.
vom Arbeitgeber aufbewahrt)

Wir machen Sie darauf aufmerksam typisches Beispiel Stellenbeschreibung für einen Hersteller von Fleischhalbfabrikaten, Muster 2019/2020. Für diese Position kann eine Person mit Ausbildung und Berufserfahrung ernannt werden. Vergessen Sie nicht, dass jede Anweisung des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten handschriftlich gegen Quittung ausgestellt wird.

Im Folgenden finden Sie typische Informationen zu den Kenntnissen, die ein Hersteller von Fleischhalbfabrikaten haben sollte. Über Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten.

Dieses Material ist Teil der riesigen Bibliothek unserer Website, die täglich aktualisiert wird.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer.

2. Für die Position des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten wird eine Person mit __________ Ausbildung und __________ Jahren Berufserfahrung eingestellt.

3. Ein Hersteller von Fleischhalbfabrikaten wird vom Direktor der Organisation auf Empfehlung des Produktionsleiters (Standort, Werkstatt) eingestellt und entlassen.

4. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten muss wissen:

a) besondere (Fach-)Kenntnisse für die Stelle:

— Anordnung der gewarteten Ausrüstung;

- Eigenschaften von Fleisch verschiedene Arten Vieh;

— Zweck von Schlachtkörperteilen zur Herstellung natürlicher Halbzeuge;

etablierte Dimensionen Teile und Anforderungen an technologische Anweisungen zur Herstellung von Halbzeugen;

b) Allgemeinwissen eines Mitarbeiters der Organisation:

— Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz,

— Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung;

— Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit (Dienstleistungen), bis rationale Organisation Arbeit am Arbeitsplatz;

— Arten von Mängeln und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung und Beseitigung;

— Produktionsalarm.

5. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten orientiert sich bei seiner Tätigkeit an:

- Gesetzgebung der Russischen Föderation,

Satzung der Organisation,

- Befehle und Anweisungen Direktor der Organisation,

- diese Stellenbeschreibung,

— Interne Arbeitsregeln Organisationsroutine,

— __________________________________________________.

6. Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten berichtet direkt an den Arbeiter mit mehr hochqualifizierte, Produktionsleiter (Standort, Werkstatt) und Leiter der Organisation.

7. Während der Abwesenheit des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer vom Direktor der Organisation auf Vorschlag des Produktionsleiters (Standort) ernannten Person wahrgenommen , Werkstatt) in der vorgeschriebenen Weise, der die entsprechenden Rechte und Pflichten erwirbt und für die ihm übertragenen Ausführungspflichten verantwortlich ist.

2. Aufgabenbereiche des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten

Die Aufgabenbereiche des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten sind:

a) Besondere (berufliche) berufliche Aufgaben:

— Auswahl großteiliger Fleischhalbfertigprodukte zur Herstellung natürlich portionierter, kleinteiliger und panierter Fleischhalbfertigprodukte auf maschinellen Linien oder manuell.

— Zubereitung großstückiger Fleischhalbfabrikate für die Herstellung von Beefsteaks, Rumpsteaks, Schnitzeln, Entrecotes, Filets und Naturkoteletts aus Schweinelende, Kalb, Lamm usw.

— Auswahl und Vorbereitung von Rohstoffen für kleinteilige Fleischhalbfabrikate, Schneiden von Fleisch für Stroganoff vom Rind, Braten, Gulasch, Schaschlik usw.

b) Allgemeine berufliche Pflichten eines Mitarbeiters der Organisation:

— Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften und anderer lokaler Vorschriften der Organisation,

— interne Regeln und Standards für Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz.

– Ausführung innerhalb Arbeitsvertrag Anweisungen der Mitarbeiter, denen die Reparatur gemäß dieser Anleitung durchgeführt wurde.

— Durchführung von Arbeiten zur Annahme und Übergabe von Schichten, Reinigung und Wäsche, Desinfektion der gewarteten Geräte und Kommunikationsmittel, Reinigung des Arbeitsplatzes, der Geräte, Werkzeuge sowie deren Aufrechterhaltung im ordnungsgemäßen Zustand;

— Pflege etablierter technischer Dokumentation

3. Rechte des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten

Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten hat das Recht:

1. Vorschläge zur Prüfung durch das Management einreichen:

— um die Arbeit im Zusammenhang mit den hier vorgesehenen Arbeiten zu verbessern Weisungen und Pflichten,

— über die materielle und disziplinarische Haftung von Arbeitnehmern, die gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin verstoßen haben.

2. Fordern Sie von Strukturabteilungen und Mitarbeitern der Organisation die Informationen an, die er zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben benötigt.

3. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, in denen seine Rechte und Pflichten für seine Position sowie Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.

4. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

5. Fordern Sie die Leitung der Organisation auf, Unterstützung zu leisten, einschließlich der Sicherstellung der organisatorischen und technischen Bedingungen und der Ausführung der festgelegten Dokumente, die für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben erforderlich sind.

6. Sonstige durch den Strom festgelegte Rechte Arbeitsrecht.

4. Verantwortung des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten

Der Hersteller von Fleischhalbfabrikaten ist in folgenden Fällen verantwortlich:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Arbeitsbeschreibung Hersteller von Fleischhalbfabrikaten - Muster 2019/2020. Berufliche Pflichten des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten, Rechte des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten, Verantwortung des Herstellers von Fleischhalbfabrikaten.

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Hersteller von Halbfertigprodukten der 2. Kategorie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.3. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer und berichtet direkt an [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Auf die Position des Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie wird eine Person mit Berufsausbildung, entsprechender Ausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung berufen.

1.5. IN praktische Tätigkeiten Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie muss sich an Folgendem orientieren:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.6. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie muss wissen:

  • Technische Regeln Primärverarbeitung Kartoffeln, Gemüse und Kräuter maschinell und von Hand, Zeichen ihrer guten Qualität;
  • Anforderungen an die Qualität fertiger Halbzeuge;
  • Normen für akzeptablen Abfall bei der Reinigung und Nachreinigung von Kartoffeln und Hackfrüchten.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie werden seine Aufgaben [stellvertretende Positionsbezeichnung] zugewiesen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie übt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Durchführung einfacher Prozesse der Primärverarbeitung von Rohstoffen bei der Herstellung von Halbzeugen.

2.2. Kartoffeln, Gemüse, Kräuter und Früchte maschinell oder von Hand schälen.

2.3. Überwachung des Prozesses des maschinellen Schälens von Kartoffeln und Hackfrüchten unter Einhaltung der festgelegten Abfallnormen.

2.4. Zusätzliche Reinigung von Kartoffeln und Wurzelgemüse von Augen, Flecken und verbleibender Schale nach der maschinellen Reinigung.

2.5. Sortieren, Kalibrieren, Waschen von Kartoffeln und Hackfrüchten maschinell oder manuell.

2.7. Die Ader des Schulterblatts und die dicke Kante von Rind-, Kalb-, Lamm-, Schweine- und anderen Schlachtkörpern.

2.8. Fleisch zuschneiden.

2.9. Messer schärfen und richten.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise Überstunden leisten.

3. Rechte

Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.

3.3. Melden Sie Ihrem direkten Vorgesetzten alle Mängel, die bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben festgestellt werden. Produktionsaktivitäten Unternehmen (seine strukturellen Abteilungen) und machen Vorschläge für deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten Informationen und Dokumente an, die für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Beziehen Sie Spezialisten aus allen (einzelnen) Strukturbereichen des Unternehmens in die Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben ein (sofern dies in den Vorschriften vorgesehen ist). strukturelle Unterteilungen, falls nicht, mit Genehmigung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Haftung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Ausfall oder unsachgemäße Leistung Ihres Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Zertifizierungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitszeiten eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie richten sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus Produktionsgründen ist ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 2. Kategorie verpflichtet, Geschäftsreisen (auch örtliche) zu unternehmen.

Ich habe die Anweisungen unter ___________/___________/„____“ _______ 20__ gelesen.

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.3. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer und berichtet direkt an [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Auf die Position des Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie wird eine Person mit Berufsausbildung, entsprechender Ausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung berufen.

1.5. Bei der praktischen Tätigkeit muss sich ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie an Folgendem orientieren:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.6. Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie muss wissen:

  • Techniken und Regeln zum Entbeinen von Geflügelkadavern, Schulter- und Brustkorbteilen großer und kleiner Viehkadaver, Zerlegen von Störfischen;
  • kulinarischer Zweck von Schlachtkörperteilen von Groß- und Kleinvieh, Störfischen;
  • Sortiment portionierter Halbfabrikate aus Fleisch, Geflügel, Störfisch, Basics technologischer Prozess ihre Herstellung;
  • Rezepte und Grundtechnologie für die Zubereitung von Mürbeteig und Blätterteig (Halbfabrikat).

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie sind seine Aufgaben dem [stellvertretenden Stellentitel] zugeordnet.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie übt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Aufrechterhaltung komplexe Prozesse Primärverarbeitung von Rohstoffen zur Herstellung von Halbfabrikaten aus Fleisch, Geflügel, Wildgeflügel, Störfisch; Zerlegen von Geflügelkadavern, Schulter- und Brustkorbteilen von großen und kleinen Tierkadavern.

2.2. Schneiden von portionierten Halbfertigprodukten aus großen Fleisch- und Geflügelstücken zum Braten in natürlicher Form (Entrecotes, Beefsteaks, Langets, Filets, Schnitzel) und paniert (Rumpsteaks, Schnitzel).

2.3. Kochen von Fleisch für Kebabs und Quenelle-Masse.

2.4. Störfische in Glieder schneiden.

2.5. Glieder in portionierte Stücke schneiden.

2.6. Zubereitung von Mürbeteig und Blätterteig (Halbfabrikat).

Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zur Erfüllung seiner Amtspflichten Überstunden leisten.

3. Rechte

Ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.

3.3. Informieren Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen) und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten Informationen und Dokumente an, die für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben sind Spezialisten aus allen (einzelnen) Strukturbereichen des Unternehmens einzubeziehen (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, andernfalls mit Zustimmung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Haftung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitszeiten eines Herstellers von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie richten sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund des Produktionsbedarfs ist ein Hersteller von Lebensmittelhalbfabrikaten der 4. Kategorie zu Geschäftsreisen (auch vor Ort) verpflichtet.

Ich habe die Anweisungen unter ___________/___________/„____“ _______ 20__ gelesen.