4 Artikel 55.17 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Wesentliche Änderungen im Verfahren zur Kontrolle und Bildung des Ausgleichsfonds in der SRO

Anmerkung

Die Gesetzgebung im Bausektor wurde verbessert. Damit wurden die Anforderungen an die Leistungserbringung im Rahmen von Vertragsverträgen zur Durchführung von Ingenieurgutachten und zur Erstellung von Entwurfsunterlagen und Bauverträgen angepasst. Staatliche und kommunale Unternehmen und Institutionen sowie juristische Personen mit einem staatlichen (kommunalen) Anteil von mehr als 50 % sind bei der Erbringung solcher Arbeiten für Behörden und Organisationen des öffentlichen Sektors nicht verpflichtet, Mitglied der SRO zu sein.

Ohne Mitgliedschaft in der SRO können Sie auch Arbeiten im Rahmen von Bauverträgen ausführen, die mit dem Bauträger, dem technischen Kunden, der für den Betrieb des Gebäudes, dem Bauwerk oder dem regionalen Betreiber verantwortlichen Person geschlossen wurden, sofern die Höhe der Verpflichtungen aus jedem dieser Verträge nicht höher ist 3 Millionen Rubel.

Für Personen, die mit dem Bau (Renovierung) eines einzelnen Wohngebäudes befasst sind, sowie für Personen, die Garagen, Nebenkonstruktionen, Kioske usw. bauen, ist der Beitritt zu einer SRO nicht erforderlich.

Die Bedingungen und das Verfahren zur Erlangung des SRO-Status wurden geändert. Die Regeln zur Bildung eines Entschädigungsfonds für Schäden wurden angepasst. Darüber hinaus ist in einigen Fällen die Bildung eines Entschädigungsfonds zur Absicherung vertraglicher Verpflichtungen vorgesehen. Die Regeln für die Platzierung von Geldern aus diesen Fonds bei Banken sind geregelt.

Für die Entwicklung von SRO-Standards und internen Dokumenten wurden neue Anforderungen festgelegt.

Es werden Anforderungen an Fachkräfte für die Organisation von Ingenieurvermessungen, Architektur- und Bauplanung und Bau eingeführt. Es ist vorgesehen, nationale Register dieser Fachkräfte einzuführen.

Das Verfahren zur Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft und die Regeln für die Kontrolle der SRO über die Aktivitäten ihrer Mitglieder wurden verbessert.

Für Verstöße von SROs gegen das Verfahren zur Bereitstellung von Dokumenten und Informationen zur Führung des Landesregisters von SROs sowie für Verstöße gegen die Gesetzgebung zur Aufbewahrung von Dokumenten wird eine Verwaltungshaftung eingeführt.

Darüber hinaus werden Luftseilbahnen in die Liste der besonders gefährlichen und technisch anspruchsvollen Objekte aufgenommen, wodurch eine Überwachung während ihres gesamten Lebenszyklus gewährleistet ist.

das Bundesgesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft, mit Ausnahme einiger Bestimmungen, für die eine andere Frist des Inkrafttretens vorgesehen ist.

Allgemeine Bestimmungen

SROs basieren auf der Mitgliedschaft einzelner Unternehmer und juristischer Personen, die Ingenieurvermessungen durchführen oder Entwurfsdokumentationen erstellen oder Bau-, Rekonstruktions- und Großreparaturen von Großbauprojekten im Rahmen von Vereinbarungen über die Durchführung von Ingenieurvermessungen, die Erstellung von Entwurfsdokumentationen, den Bau, Rekonstruktion, größere Reparaturen von Kapitalbauprojekten, abgeschlossen mit dem Entwickler, dem technischen Kunden, der für den Betrieb des Gebäudes, der Struktur verantwortlichen Person oder mit einer spezialisierten gemeinnützigen Organisation, die Aktivitäten zur Gewährleistung der Sanierung des Gemeinschaftseigentums durchführt Apartmentgebäude(im Folgenden regionaler Betreiber genannt).

Der technische Kunde kann nur eine juristische Person sein, die vom Bauträger autorisiert ist und im Namen des Bauträgers Verträge über die Durchführung von Ingenieurgutachten, die Erstellung von Entwurfsunterlagen, den Bau, die Rekonstruktion und die Überholung von Kapitalbauwerken abschließt Projekte, bereitet Aufträge für die Durchführung dieser Art von Arbeiten vor und stellt Personen, die technische Untersuchungen durchführen und (oder) die Erstellung von Entwurfsdokumentationen, Bau, Wiederaufbau, größeren Reparaturen von Großbauprojekten durchführen, Materialien und Dokumente zur Verfügung, die für die Durchführung dieser Art von Arbeiten erforderlich sind der Arbeit, genehmigt die Entwurfsdokumentation, unterzeichnet die erforderlichen Dokumente, um die Genehmigung für die Inbetriebnahme eines Großbauprojekts zu erhalten, führt andere in der Gesetzgebung über städtebauliche Tätigkeiten vorgesehene Funktionen aus (im Folgenden auch als Funktionen eines technischen Kunden bezeichnet). Die Aufgaben eines technischen Auftraggebers können nur von einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation im Bereich Ingenieurgutachten, Architektur- und Bauplanung, Bau, Umbau, Großreparaturen von Großbauprojekten wahrgenommen werden, mit Ausnahme der in. vorgesehenen Fälle Teil 21 von Artikel 47, Teil 41 von Artikel 48, Teil 22 von Artikel 52 des Kodex.

Zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrags über Ingenieurvermessungen, eines Bauvertrags, eines Vertrags über die Erstellung von Entwurfsunterlagen, der mit einem Bauträger, technischen Kunden oder einer für den Betrieb eines Gebäudes, Bauwerks, regionalen Betreibers verantwortlichen Person, Mitgliedschaft in einem SRO ist erforderlich. Arbeiten im Rahmen von mit anderen Personen geschlossenen Verträgen können von einzelnen Unternehmern oder juristischen Personen durchgeführt werden, die nicht Mitglied solcher Selbstregulierungsorganisationen sind.

Eine SRO-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich:

  1. staatlich und kommunal einheitliche Unternehmen, einschließlich staatlicher und kommunaler Regierungsunternehmen, staatlicher und kommunale Institutionen wenn sie Vertragsvereinbarungen mit Bundesvollzugsbehörden, Landeskörperschaften, die ausführen, abschließen gesetzliche Regelung in dem betreffenden Bereich durch Behörden Staatsmacht Fächer Russische Föderation, lokale Regierungsbehörden, die für solche Unternehmen, Institutionen zuständig sind, oder im Falle solcher Unternehmen Institutionen, die die Funktionen eines technischen Kunden im Namen der angegebenen föderalen Exekutivbehörden, staatlichen Körperschaften und staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation wahrnehmen , lokale Regierungsbehörden.
  2. Handelsorganisationen, an deren genehmigten (Aktien-)Hauptstädten der Anteil staatlicher und kommunaler Einheitsunternehmen, staatlicher und kommunaler autonomer Institutionen mehr als fünfzig Prozent beträgt, sofern vorhanden kommerzielle Organisationen Vertragsvereinbarungen über die Durchführung von Ingenieurvermessungen mit den genannten Unternehmen, Institutionen sowie mit föderalen Exekutivbehörden, staatlichen Körperschaften, staatlichen Behörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und lokalen Regierungsbehörden, die in Absatz 1 dieses Dokuments vorgesehen sind Teil und die für die angegebenen Unternehmen, Institutionen verantwortlich sind oder im Falle solcher kommerzieller Organisationen die Funktionen eines technischen Kunden im Namen der angegebenen Unternehmen, Institutionen, Bundesvollzugsbehörden, Landeskörperschaften und Landesbehörden der konstituierenden Einheiten wahrnehmen der Russischen Föderation, lokale Regierungen.
  3. juristische Personen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegründet wurden (mit Ausnahme der in Absatz 1 dieses Teils genannten juristischen Personen), für den Fall, dass diese juristischen Personen Verträge über Ingenieurvermessungen in festgelegten Tätigkeitsbereichen (in Bereichen zum Zwecke der Durchführung) abschließen Tätigkeiten, bei denen solche juristischen Personen geschaffen werden) sowie kommerzielle Organisationen, an deren genehmigten (Aktien-)Kapitalen der Anteil dieser juristischen Personen mehr als fünfzig Prozent beträgt, für den Fall, dass solche kommerziellen Organisationen vertragliche Vereinbarungen für die Durchführung von Ingenieurstudien mit den angegebenen juristischen Personen oder im Falle solcher kommerziellen Organisationen, die die Funktionen eines technischen Kunden im Namen der angegebenen juristischen Personen wahrnehmen.
  4. juristische Personen, an deren genehmigtem (Aktien-) Kapital der Anteil juristischer Personen des öffentlichen Rechts mehr als fünfzig Prozent beträgt, für den Fall, dass diese juristischen Personen mit Bundesvollzugsbehörden, Landesbehörden des Mitgliedslandes Vertragsvereinbarungen über die Durchführung von Ingenieurvermessungen abschließen Subjekte der Russischen Föderation, lokale Selbstverwaltungsorgane, in etablierten Tätigkeitsbereichen, in denen die angegebenen juristischen Personen gesetzliche Tätigkeiten ausüben, oder im Falle der angegebenen juristischen Personen, die die Funktionen eines technischen Kunden im Namen dieser föderalen Exekutivbehörden wahrnehmen, staatliche Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, lokale Regierungen sowie Handelsorganisationen, in deren Statuten (Lager) in deren Hauptstädten der Anteil der angegebenen juristischen Personen mehr als fünfzig Prozent beträgt, für den Fall, dass solche kommerziellen Organisationen tätig sind Organisationen schließen Verträge über die Durchführung von Ingenieurvermessungen mit den angegebenen föderalen Exekutivbehörden, staatlichen Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, lokalen Regierungsbehörden, juristischen Personen oder im Falle solcher kommerziellen Organisationen Funktionen eines technischen Kunden im Namen der bestimmte föderale Exekutivbehörden, staatliche Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, lokale Regierungen, juristische Personen.
  5. Personen, die Bau-, Umbau- oder größere Reparaturarbeiten an einem einzelnen Wohngebäude durchführen.

Grundvoraussetzungen für SROs und Arbeitsabläufe

  1. Vereinigung innerhalb einer gemeinnützigen Organisation, da ihre Mitglieder mindestens fünfzig Einzelunternehmer und (oder) juristische Personen (für Design) und mindestens einhundert Einzelunternehmer und (oder) juristische Personen (für Bauwesen) umfassen, registriert gemäß das gesetzlich festgelegte Verfahren auf dem Territorium der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, in der eine solche Selbstregulierungsorganisation registriert ist, sowie für Einzelunternehmer und (oder) juristische Personen;
  2. Die gemeinnützige Organisation verfügt über keine territorialen Abteilungen, separaten Zweigstellen und Repräsentanzen, die sich außerhalb des Territoriums der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden, in der sie tätig ist gemeinnützige Organisation Eingetragen;
  3. die gemeinnützige Organisation verfügt über einen Entschädigungsfonds für Schäden, der in der in Artikel 55.16 dieses Gesetzes festgelegten Höhe gebildet wird;
  4. Die gemeinnützige Organisation verfügt über Standards einer Selbstregulierungsorganisation und interne Dokumente, deren Entwicklung und Genehmigung durch eine Selbstregulierungsorganisation gemäß Artikel 55.5 dieses Kodex obligatorisch sind.

Wenn mindestens fünfzehn Mitglieder einer gemeinnützigen Organisation (für Design) und mindestens dreißig Mitglieder einer gemeinnützigen Organisation (für Bau) bei einer Selbstregulierungsorganisation Absichtserklärungen zur Mitwirkung am Abschluss von Vertragsvereinbarungen über die Leistung abgegeben haben von Ingenieurvermessungen, für die Erstellung von Entwurfsunterlagen, Bauverträgen unter Verwendung wettbewerblicher Methoden des Vertragsabschlusses, ist eine solche gemeinnützige Organisation aufgrund der Erklärungen dieser Mitglieder durch Beschluss ihres ständigen kollegialen Leitungsorgans verpflichtet, zusätzlich eine Entschädigung zu bilden Fonds zur Sicherstellung vertraglicher Verpflichtungen. Die Höhe dieses Entschädigungsfonds errechnet sich aus der Summe der Mitgliederzahlen einer gemeinnützigen Organisation, ermittelt für jede Verantwortungsebene für die Verpflichtungen der Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation, die in der Absichtserklärung das Gleiche angegeben haben Höhe der Verantwortung für Verpflichtungen und die Höhe der Beiträge zu diesem Ausgleichsfonds, die gemäß Artikel 55.16 dieses Kodex für eine bestimmte Ebene der Verantwortung für Verpflichtungen festgelegt werden.

Eine gemeinnützige Organisation verliert im Rahmen ihrer Tätigkeit in folgenden Fällen nicht den Status einer Selbstregulierungsorganisation:

  1. wenn die Selbstregulierungsorganisation keinen Ausgleichsfonds zur Gewährleistung vertraglicher Verpflichtungen eingerichtet hat;
  2. Reduzierung der Mindestzahl der Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation, die ihre Absicht bekundet haben, sich am Abschluss von Verträgen für Ingenieurgutachten zur Vorbereitung zu beteiligen, im Laufe der Tätigkeit einer Selbstregulierungsorganisation um höchstens das Zweifache von Entwurfsunterlagen, Bauverträgen unter Verwendung wettbewerblicher Methoden des Vertragsabschlusses und die Beiträge an den Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen gezahlt haben, wenn eine solche Verringerung nicht zu einer Verringerung der Größe des ursprünglich gebildeten Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen geführt hat durch solche Mitglieder der Selbstregulierungsorganisation unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Verantwortung für die Verpflichtungen.

Eine gemeinnützige Organisation, die zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen einen Entschädigungsfonds eingerichtet hat, ist im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht berechtigt, über die Auflösung dieses Entschädigungsfonds einer Selbstregulierungsorganisation zu entscheiden.

Die Liquidation einer gemeinnützigen Organisation mit SRO-Status erfolgt erst nach Ausschluss der Informationen durch den Staat. Register der Selbstregulierungsorganisationen und Registrierung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mittel von seiner com. Geld auf ein spezielles Bankkonto des Nationalen Verbandes der SROs überweisen, dem eine solche Organisation angehört.

Die SRO ist verpflichtet, die im Bundesgesetz „Über gemeinnützige Organisationen“, „Über SRO“ vorgesehenen Dokumente sowie neue (CF in 2 Arten) zu entwickeln und zu genehmigen:

  • über CF-Schadensersatz;
  • über die CF zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen in den Fällen der Teile 2 und 4 des Artikels 55.4 des Staates Russische Föderation. wenn eine Selbstregulierungsorganisation die Bildung eines solchen Entschädigungsfonds beschließt und im Antrag Einzelunternehmer oder einer juristischen Person über die Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation, Informationen über die Absicht, sich am Abschluss von Verträgen für Ingenieurgutachten, Erstellung von Entwurfsunterlagen, Bauverträgen unter Verwendung wettbewerblicher Methoden des Vertragsabschlusses zu beteiligen. Festlegung der Höhe der Beiträge zu den Entschädigungsfonds einer Selbstregulierungsorganisation: Entschädigungsfonds zur Entschädigung von Schäden und Entschädigungsfonds zur Gewährleistung vertraglicher Verpflichtungen, Verfahren zur Bildung solcher Entschädigungsfonds. Gleichzeitig wird die Höhe der Beiträge zu den Ausgleichsfonds einer Selbstregulierungsorganisation nicht niedriger als der in den Teilen 10 - 13 von Artikel 55.16 dieses Kodex vorgesehene Mindestbetrag der Beiträge zu diesen Ausgleichsfonds festgelegt;
  • im Register der SRO-Mitglieder;
  • über das Verfahren zur Behandlung von Beschwerden gegen Handlungen von SRO-Mitgliedern und Einsprüchen;
  • über die Berichterstattung der SRO über die Analyse der Aktivitäten ihrer Mitglieder;
  • zur Mitgliedschaft in der SRO, zu den Voraussetzungen für Mitglieder der SRO, zur Höhe der Vergütung von PV und VO;
  • SRO-Qualifikationsstandards im jeweiligen Tätigkeitsbereich.

Nicht zwingend erforderlich, es können aber auch folgende Dokumente entwickelt werden: zur Versicherung des zivilrechtlichen Haftpflichtrisikos durch SRO-Mitglieder; zur Absicherung des Haftungsrisikos bei Verletzung der Vertragsbedingungen durch Mitglieder.

Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft

Juristische Person, ausländische juristische Person, Einzelunternehmer, vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen der SRO und der vollständigen Zahlung der Beiträge an die CF., registriert im selben Subjekt der Russischen Föderation, in dem die SRO registriert ist, mit Ausnahme von :

  • wenn es sich um eine ausländische juristische Person handelt,
  • wenn es auf dem Territorium der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, in der der einzelne Unternehmer oder die juristische Person registriert ist, keine registrierte Selbstregulierungsorganisation gibt, die auf der Mitgliedschaft von Personen basiert, die Bauarbeiten durchführen und die in Teil 3 des Artikels vorgesehenen Anforderungen erfüllen 554 dieses Kodex. In diesem Fall hat ein einzelner Unternehmer oder eine juristische Person das Recht, die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation zu beantragen, die auf der Mitgliedschaft von Personen basiert, die Bauarbeiten durchführen und im Hoheitsgebiet einer der Teilstaaten der Russischen Föderation registriert sind, die über eine gemeinsame Grenze mit dieser konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.

In diesem Fall legt ein solcher Einzelunternehmer oder eine solche juristische Person der genannten Selbstregulierungsorganisation zusätzlich einen Auszug aus vor Staatsregister Selbstregulierungsorganisationen über das Fehlen registrierter Selbstregulierungsorganisationen auf dem Territorium dieser konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, die auf der Mitgliedschaft von Personen basieren, die Bauarbeiten durchführen. Eine Selbstregulierungsorganisation, bei der ein bestimmter Einzelunternehmer oder eine bestimmte juristische Person in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation registriert ist, die eine gemeinsame Grenze mit der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation hat Eine Person, die in dem Gebiet, in dem eine solche Selbstregulierungsorganisation registriert ist, einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat, hat nicht das Recht, die Aufnahme einer solchen Person als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation aus den in Absatz 1 dieses Teils genannten Gründen zu verweigern.

Um als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation aufgenommen zu werden, reicht ein einzelner Unternehmer oder eine juristische Person folgende Unterlagen bei der Selbstregulierungsorganisation ein:

  1. ein Antrag auf Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation, der unter anderem Angaben über die Absicht enthalten muss, sich am Abschluss von Verträgen für Ingenieurgutachten, Erstellung von Entwurfsunterlagen, Bauverträgen unter Nutzung wettbewerblicher Vertragsabschlüsse zu beteiligen, oder das Fehlen solcher Absichten;
  2. Dokumente, die bestätigen, dass ein einzelner Unternehmer oder eine juristische Person über die in Artikel 555 Teil 1 Teil 1 dieses Gesetzbuchs genannten Spezialisten verfügt;
  3. Dokumente, die die Anwesenheit von Spezialisten bestätigen berufliche Verantwortung gemäß Teil 3 oder 5 von Artikel 555 Absatz 1 dieses Kodex.

Innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten ab dem Datum des Erhalts der in Teil 2 dieses Artikels genannten Unterlagen prüft die Selbstregulierungsorganisation den einzelnen Unternehmer oder die juristische Person auf Einhaltung der von der Selbstregulierungsorganisation festgelegten Anforderungen für seine Mitglieder.

Eine Selbstregulierungsorganisation lehnt die Aufnahme eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation aus folgenden Gründen ab:

  1. Nichteinhaltung der von einer Selbstregulierungsorganisation für ihre Mitglieder festgelegten Anforderungen durch einen einzelnen Unternehmer oder eine juristische Person (mit Ausnahme des in Teil 3 dieses Artikels genannten Falles);
  2. Versäumnis eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person, die in Teil 2 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente vollständig einzureichen;
  3. wenn ein einzelner Unternehmer oder eine juristische Person bereits Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation ähnlicher Art ist.

Eine Selbstregulierungsorganisation hat das Recht, die Aufnahme eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation aus folgenden Gründen zu verweigern:

  1. aufgrund des Verschuldens eines Einzelunternehmers oder einer juristischen Person Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds für Schäden oder dem Entschädigungsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen einer Selbstregulierungsorganisation geleistet wurden, der ein solcher Einzelunternehmer oder eine solche juristische Person zuvor angehörte ;
  2. Begehung von zwei oder mehr ähnlichen Ordnungswidrigkeiten durch einen einzelnen Unternehmer oder eine juristische Person innerhalb eines Jahres, die bei der Durchführung von Ingenieurgutachten, der Erstellung von Entwurfsunterlagen in Bezug auf ein Kapitalbauprojekt, die während des Baus, des Wiederaufbaus oder der größeren Reparaturen eines Kapitals begangen wurden Bauvorhaben;
  3. andere Gründe, die in den internen Dokumenten der Selbstregulierungsorganisation festgelegt sind.

Ein einzelner Unternehmer oder eine juristische Person, für die beschlossen wurde, Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation zu werden, ist innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der in Teil 10 dieses Artikels genannten Mitteilung zur Zahlung verpflichtet voll:

  1. Beitrag zum Entschädigungsfonds für Schäden;
  2. Beitrag zum Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen für den Fall, dass eine Selbstregulierungsorganisation die Bildung eines solchen Ausgleichsfonds beschlossen hat und der Antrag eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person auf Aufnahme in die Selbstregulierungsorganisation Informationen darüber enthält Absicht, sich am Abschluss von Vertragsvereinbarungen über die Durchführung von Ingenieurgutachten, die Erstellung von Entwurfsunterlagen und Bauverträgen unter Verwendung wettbewerbsorientierter Vertragsmethoden zu beteiligen;
  3. Aufnahmegebühr für eine Selbstregulierungsorganisation, wenn in den internen Dokumenten der Selbstregulierungsorganisation Anforderungen für die Zahlung der Aufnahmegebühr festgelegt sind.

Die Entscheidung einer Selbstregulierungsorganisation über die Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation tritt mit dem Datum der vollständigen Zahlung des Beitrags (Beiträge) an den Ausgleichsfonds (Ausgleichsfonds) der Selbstregulierungsorganisation as in Kraft sowie den Eintrittspreis, wenn in den internen Unterlagen der Selbstregulierungsorganisation Voraussetzungen für die Zahlung eines solchen Beitrags festgelegt sind.

Eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer kann Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation jeder der in Artikel 55.3 dieses Kodex genannten Arten von Selbstregulierungsorganisationen sein

Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, die Akten der Mitglieder der Selbstregulierungsorganisation sowie die Akten von Personen aufzubewahren, deren Mitgliedschaft in der Selbstregulierungsorganisation beendet wurde. Diese Fälle unterliegen der dauerhaften Speicherung auf Papier und (oder) in Form eines elektronischen Dokuments (Paket). elektronische Dokumente), unterzeichnet von einer Selbstregulierungsorganisation unter Verwendung erweiterter Qualifikationen elektronische Unterschrift, in einer Selbstregulierungsorganisation. Im Falle des Ausschlusses von Informationen über eine Selbstregulierungsorganisation aus dem staatlichen Register der Selbstregulierungsorganisationen werden die Fälle von Mitgliedern der Selbstregulierungsorganisation sowie die Fälle von Personen berücksichtigt, deren Mitgliedschaft in der Selbstregulierungsorganisation bestanden hat gekündigt, unterliegen der Übertragung an die zuständige Stelle Nationalverband Selbstregulierungsorganisationen.

Beendigung der Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation

1. Die Mitgliedschaft eines Einzelunternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation endet aus den im Bundesgesetz „Über Selbstregulierungsorganisationen“ genannten Gründen und Fällen, auch im Falle des Zusammenschlusses einer Selbstregulierungsorganisation mit einer anderen Selbstregulierungsorganisation. Eine Selbstregulierungsorganisation hat das Recht, durch interne Dokumente der Selbstregulierungsorganisation zusätzliche Gründe für den Ausschluss von der Mitgliedschaft in der Selbstregulierungsorganisation festzulegen.

2. Eine Selbstregulierungsorganisation hat auch das Recht, einen einzelnen Unternehmer oder eine juristische Person von der Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation auszuschließen:

  1. im Falle der zwei- oder mehrmaligen Nichtbeachtung der Anweisungen der staatlichen Bauaufsichtsbehörden während des Baus oder der Sanierung von Kapitalbauvorhaben innerhalb eines Jahres;
  2. in anderen Fällen durch die internen Dokumente der Selbstregulierungsorganisation festgelegt.

3. Die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation gilt mit dem Datum der Eintragung der entsprechenden Informationen in das Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation als beendet.

4. Einer Person, die ihre Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation beendet hat, werden der gezahlte Eintrittspreis, die Mitgliedsbeiträge und der/die Beitrag(e) zum/zu den Ausgleichsfonds(en) der Selbstregulierungsorganisation nicht zurückerstattet, sofern der Bund nichts anderes bestimmt Gesetz über das Inkrafttreten dieses Kodex.

5. Wenn ein Einzelunternehmer oder eine juristische Person die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation beendet, kann dieser Einzelunternehmer oder diese juristische Person innerhalb eines Jahres nicht erneut zur Mitgliedschaft in der Selbstregulierungsorganisation zugelassen werden.

Ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation erhöht selbstständig, wenn es erforderlich ist, die Höhe seines Beitrags zum Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen auf die nächsthöhere Verantwortungsebene des Mitglieds der Selbstregulierungsorganisation für die in vorgesehenen Verpflichtungen Teil 11 oder 13 von Artikel 5516 dieses Kodex ist verpflichtet, einen zusätzlichen Beitrag zum Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen in der in den internen Dokumenten der Selbstregulierungsorganisation festgelegten Weise zu leisten.

Ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation, das den in Teil 5 dieses Artikels genannten Zusatzbeitrag an den Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen nicht entrichtet hat, ist nicht berechtigt, sich am Abschluss neuer Verträge für Ingenieurgutachten, Vorbereitungen usw. zu beteiligen Entwurfsdokumentation, Bauverträge unter Verwendung wettbewerbsfähiger Vertragsmethoden.

Wesentliche Änderungen im Verfahren zur Kontrolle und Bildung des Ausgleichsfonds in der SRO

Kunst. 55.15 Stadtplanungsgesetzbuch der Russischen Föderation

Im Falle einer Aussetzung der Zulassungsbescheinigung hat ein Mitglied der SRO das Recht, die Arbeitsleistung nur gemäß dem vor der Entscheidung über die Aussetzung geschlossenen Vertrag fortzusetzen.

Gegen die Aussetzungsentscheidung kann beim Schiedsgericht sowie beim Schiedsgericht beim Nationalgericht Berufung eingelegt werden. Verband.

Kunst. 55.16 Stadtplanungsgesetzbuch der Russischen Föderation

Zur Sicherstellung der Vermögenshaftung auf Schadensersatz wird ein Schadensersatzfonds gebildet. Die Verantwortung der SRO ist gesamtschuldnerisch.

Zur Sicherstellung der Vermögenshaftung für Verpflichtungen, die aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus einem durch Ausschreibung abgeschlossenen Bauvertrag (Bauvertrag) entstehen, wird ein Entschädigungsfonds für vertragliche Verpflichtungen gebildet. (eingeführt durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ).

In einer Projekt-SRO ist die Bildung einer CF erforderlich, wenn 15 Mitglieder eine Absichtserklärung abgegeben haben, sich an Bauaufträgen durch Teilnahme an Ausschreibungen zu beteiligen.

In einer Bau-SRO ist die Bildung einer CF erforderlich, wenn 30 Mitglieder eine Absichtserklärung zur Teilnahme an Bauverträgen durch Teilnahme an Ausschreibungen abgegeben haben.

Die Haftung der SRO ist subsidiär

Eine Befreiung von der Einzahlung in den Entschädigungsfonds für vertragliche Verpflichtungen ist nicht zulässig, wenn die SRO die Bildung einer solchen CF beschlossen hat.

Die Zahlung von Beiträgen an die CF in Raten oder durch einen Dritten, der nicht Mitglied der SRO ist, ist nicht zulässig.

Es ist einem Kreditinstitut nicht gestattet, Gelder an die CF für Schäden zu überweisen, außer in den folgenden Fällen:

  1. Platzierung und (oder) Anlage von Mitteln aus dem Entschädigungsfonds für Schäden, um diese zu erhalten und zu vergrößern;
  2. Zahlung aus Mitteln des Entschädigungsfonds für den Schadensersatz infolge des Eintritts der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß Teil 1 dieses Artikels (Zahlungen zum Zweck des Schadensersatzes und der Rechtskosten) in den vorgesehenen Fällen in Artikel 60 dieses Kodex;
  3. Zahlung der Körperschaftssteuer, die auf Einkünften berechnet wird, die aus der Anlage von Geldern aus dem Entschädigungsfonds für Schäden bei Kreditinstituten und (oder) der Anlage von Geldern aus dem Entschädigungsfonds für Entschädigungen in andere finanzielle Vermögenswerte stammen;
  4. Überweisung von Mitteln aus dem Entschädigungsfonds für Schäden einer Selbstregulierungsorganisation an den Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen, dem eine solche Selbstregulierungsorganisation angehörte, in den durch dieses Gesetz und das Bundesgesetz über den Eintritt vorgesehenen Fällen Inkrafttreten dieses Kodex.

Es ist einem Kreditinstitut nicht gestattet, CF-Gelder zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen zu überweisen, außer in folgenden Fällen:

  1. Rückgabe fälschlicherweise überwiesener Gelder;
  2. Bereitstellung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen, um diese zu erhalten und zu vergrößern;
  3. Leistung von Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen infolge des Eintritts der in Teil 2 dieses Artikels vorgesehenen subsidiären Haftung (Zahlungen zum Zwecke der Entschädigung für tatsächliche Schäden, Strafen (Bußgelder) im Rahmen eines Vertrags über Ingenieurgutachten, Vorbereitung). der Entwurfsdokumentation, eines Bauvertrags, der nach wettbewerbsorientierten Methoden des Vertragsabschlusses abgeschlossen wurde, sowie Rechtskosten) in den in Artikel 60.1 dieses Gesetzes vorgesehenen Fällen;
  4. Zahlung der Körperschaftsteuer, berechnet auf Einkünfte aus der Platzierung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen bei Kreditinstituten;
  5. Überweisung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds zur Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen einer Selbstregulierungsorganisation an den Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen, dem eine solche Selbstregulierungsorganisation angehörte, in den durch dieses Gesetz und das Bundesgesetz vorgesehenen Fällen über das Inkrafttreten dieses Kodex.

Verringert sich die Höhe des Ausgleichsfonds, muss dieser innerhalb von höchstens drei Monaten wieder aufgefüllt werden.

Verringert sich die Größe des CF der vertraglichen Verpflichtungen, wird er durch Mitglieder aufgefüllt, die innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten Beiträge in diesen CF geleistet haben.

Verringert sich die Höhe des Entschädigungsfonds für Schäden aufgrund der Wertminderung von Finanzanlagen, müssen die Mitglieder der SRO diesen innerhalb von höchstens drei Monaten ab dem Datum der Benachrichtigung der Selbstregulierungsorganisation über die Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Selbstregulierungsorganisation ausgleichen Finanzberichte, in dem der Verlust erfasst wurde.

Der Mindestbeitrag zum Entschädigungsfonds für Schäden einer Design- oder Explorations-SRO beträgt je nach Verantwortungsgrad eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation für Verpflichtungen:

  1. fünfzigtausend Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags fünfundzwanzig Millionen Rubel nicht überschreiten (erste Verantwortungsstufe eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  2. einhundertfünfzigtausend Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags fünfzig Millionen Rubel nicht überschreiten (zweite Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  3. fünfhunderttausend Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags dreihundert Millionen Rubel nicht überschreiten (dritte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  4. eine Million Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags dreihundert Millionen Rubel oder mehr betragen (vierte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation).

Der Mindestbeitrag zum Entschädigungsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen einer Design- oder Explorations-SRO beträgt je nach Verantwortungsgrad eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation:

  1. einhundertfünfzigtausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen fünfundzwanzig Millionen Rubel nicht überschreitet (die erste Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  2. dreihundertfünfzigtausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen fünfzig Millionen Rubel nicht überschreitet (zweite Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  3. zwei Millionen fünfhunderttausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen dreihundert Millionen Rubel nicht überschreitet (dritte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  4. drei Millionen fünfhunderttausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen dreihundert Millionen Rubel oder mehr beträgt (die vierte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation).

Der Mindestbeitrag zum Schadensersatzfonds einer Bau-SRO beträgt je nach Verantwortungsgrad eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation:

  1. einhunderttausend Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags sechzig Millionen Rubel nicht überschreiten (erste Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  2. fünfhunderttausend Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags fünfhundert Millionen Rubel nicht überschreiten (zweite Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  3. eine Million fünfhunderttausend Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO Arbeiten ausführen möchte, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags drei Milliarden Rubel nicht überschreiten (dritte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  4. zwei Millionen Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO Arbeiten ausführen möchte, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags zehn Milliarden Rubel nicht überschreiten (vierte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  5. fünf Millionen Rubel, wenn ein Mitglied einer SRO die Ausführung von Arbeiten plant, deren Kosten im Rahmen eines Vertrags zehn Milliarden Rubel oder mehr betragen (fünfte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation).

Der Mindestbeitrag zum Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen einer Bau-SRO beträgt je nach Verantwortungsgrad eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation:

  1. zweihunderttausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen sechzig Millionen Rubel nicht überschreitet (erste Verantwortungsstufe eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  2. zwei Millionen fünfhunderttausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen fünfhundert Millionen Rubel nicht überschreitet (zweite Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  3. vier Millionen fünfhunderttausend Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen drei Milliarden Rubel nicht überschreitet (dritte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  4. sieben Millionen Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen zehn Milliarden Rubel nicht überschreitet (die vierte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation);
  5. 25 Millionen Rubel, wenn der Höchstbetrag der Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen zehn Milliarden Rubel oder mehr beträgt (die fünfte Verantwortungsebene eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation).

Im Falle des Ausschlusses von Informationen über die SRO aus dem Staatsregister müssen die Mittel aus dem Entschädigungsfonds für Schadensersatz und dem Entschädigungsfonds für die Sicherung vertraglicher Verpflichtungen innerhalb einer Woche ab dem Datum auf einem speziellen Bankkonto der Nationalbank gutgeschrieben werden Ausschluss solcher Informationen. Verbände und können nur für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Eintritt der gesamtschuldnerischen oder subsidiären Haftung der SRO verwendet werden.

National Der Verein ist verpflichtet, die Mittel des Ausgleichsfonds der Selbstregulierungsorganisation gemäß den Anforderungen des Artikels 55.16-1 des Stadtplanungsgesetzes auf ein spezielles Bankkonto zu überweisen.

Ein Mitglied einer ausgeschlossenen SRO hat das Recht, sich an den zuständigen Nationalen zu wenden. Vereinbart mit einem Antrag auf Überweisung der auf das Volkskonto gutgeschriebenen Beträge. Zusammenlegung der Mittel der Ausgleichsfonds auf dem Konto der SRO, die beschlossen hat, einen einzelnen Unternehmer oder eine juristische Person zur Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation aufzunehmen.

Kunst. 55.161 Stadtplanungsgesetz

(eingeführt durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ)

  1. Gelder aus SRO-Ausgleichsfonds werden auf Sonderkonten bei von der Regierung der Russischen Föderation benannten Banken angelegt.
  2. Für jeden Ausgleichsfonds wird ein eigenes Konto eröffnet. Spezielle Bankkontoverträge haben eine unbefristete Laufzeit.
  3. Die Mittel aus den Ausgleichsfonds werden für die in Artikel 55.16 Teile 4 und 5 des Stadtplanungsgesetzes genannten Zwecke und Fälle verwendet. Andere Transaktionen auf speziellen Bankkonten sind nicht zulässig.
  4. Nach Erhalt einer Mitteilung von Rostekhnadzor über den Ausschluss einer SRO aus dem Staatsregister ist die Bank verpflichtet, den Betrieb auf speziellen Bankkonten, auf denen die Mittel der SRO-Ausgleichsfonds angelegt sind, einzustellen.
  5. Die SRO führt die Aufzeichnungen über Entschädigungsfonds getrennt von den Aufzeichnungen über andere Vermögenswerte. Die Mittel der Ausgleichsfonds können für die Verpflichtungen der SRO nicht zurückgefordert werden, außer in den Fällen, die in Artikel 55.16 Teile 4 und 5 des Stadtplanungsgesetzes vorgesehen sind. Wird eine SRO für zahlungsunfähig erklärt, werden diese Mittel nicht in die Insolvenzmasse einbezogen.
  6. Die Rechte an den Entschädigungsmitteln liegen beim Kontoinhaber. Wird eine SRO aus dem Staatsregister ausgeschlossen, gehen die Rechte auf die Nationale über. Vereinigung. Auf Wunsch des Nationalen Die Vereinsbank überweist die Mittel der Ausgleichskassen der ausgeschlossenen SRO auf ein spezielles Bankkonto des Nationalen. Verbände. Die Form einer solchen Anforderung wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.
  7. Eine der wesentlichen Bedingungen des Sonderkontovertrags ist die Zustimmung der SRO, dass die Bank auf Verlangen von Rostechnadzor Auskunft über Zahlungen aus den Ausgleichsfonds, über den Guthabenstand auf dem Sonderkonto sowie über erteilt die in Einlagen und anderen finanziellen Vermögenswerten der SRO angelegten Mittel der SRO-Ausgleichsfonds in der von der Bank von Russland festgelegten Form.
  8. Um ihre Größe aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, werden die Mittel des Schadensersatzfonds in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise und zu den Bedingungen zugewiesen und (oder) investiert. Die Platzierung und (oder) Anlage von Mitteln aus dem Schadensersatzfonds erfolgt unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten der Selbstregulierungsorganisation gemäß Teil 10 dieses Artikels.
  9. In bestimmten Fällen können die Mittel des Schadensersatzfonds in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise und unter den Bedingungen an die Treuhandverwaltung übertragen werden Verwaltungsgesellschaft die über eine Lizenz zur Ausübung von Managementtätigkeiten verfügt Wertpapiere oder eine Lizenz zur Ausübung von Tätigkeiten zur Verwaltung von Investmentfonds, Investmentfonds und nichtstaatlichen Pensionsfonds.
  10. Sind Zahlungen aus Mitteln des Entschädigungsfonds zur Entschädigung von Schäden oder aus Mitteln des Entschädigungsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich, sollte die Frist für die Rückzahlung von Mitteln aus dem in diesem Artikel genannten Vermögen zehn Werktage ab dem Zeitpunkt des Vertrags nicht überschreiten in dem Moment, in dem ein solches Bedürfnis entsteht.

Kunst. 55.17 Stadtplanungsgesetz

1. Die SRO ist verpflichtet, ein Mitgliederverzeichnis zu führen. Die Führung eines solchen Registers kann im Rahmen von erfolgen einheitliches Register Mitglieder der SRO, sofern die SRO ein solches Mitgliederverzeichnis auf ihrer Website veröffentlicht.

2. Das SRO-Mitgliederregister muss für jedes Mitglied folgende Angaben enthalten (unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes „Über Selbstregulierungsorganisationen“):

  • Registrierungs Nummer Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation, das Datum seiner Eintragung in das Register;
  • Informationen, die es ermöglichen, ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation zu identifizieren:
  • Vollständiger Name des einzelnen Unternehmers, Kontakttelefonnummern, TIN, Datum staatliche Registrierung als Einzelunternehmer, einheitliches staatliches Register der Einzelunternehmer, Ort der tatsächlichen Tätigkeit;
  • vollständiger und abgekürzter Name (falls vorhanden) der juristischen Person, Datum der staatlichen Registrierung der juristischen Person, OGRN, TIN, Standort der juristischen Person, Kontakttelefonnummern, vollständiger Name des Direktors;
  • Informationen über die Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen durch ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation;
  • Informationen zur Sicherstellung der Vermögenshaftung eines Mitglieds einer SRO, inkl. einschließlich Informationen über den Versicherer (einschließlich Informationen über seinen Standort, über die bestehende Lizenz und Informationen zur Kontaktaufnahme) und über die Höhe der Versicherungssumme aus dem Versicherungsvertrag (sofern Versicherungspflichten bestehen), über die Höhe des Beitrags der Entschädigungsfonds;
  • Informationen über die Ergebnisse und Fakten der Anwendung von Disziplinar- und anderen Sanktionen gegen ihn (sofern solche Kontrollen durchgeführt und (oder) solche Strafen verhängt wurden);
  • weitere Informationen der Selbstregulierungsorganisation.
  • Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft muss das Mitgliederverzeichnis Angaben über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft und die Gründe für die Beendigung enthalten.
  • eine Liste der Tätigkeitsarten, für die das SRO-Mitglied eine Zulassungsbescheinigung besitzt;
  • Informationen über Aussetzung, Verlängerung, Verweigerung der Verlängerung oder Kündigung der Zulassungsbescheinigung;
  • Angaben über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds der SRO für Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag, nach dem das angegebene Mitglied einen Beitrag zum Entschädigungsfonds für Schäden geleistet hat; (eingeführt durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ)
  • Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds der SRO für Verpflichtungen aus Bauverträgen, die im Rahmen wettbewerblicher Vertragsabschlüsse abgeschlossen wurden, wonach das angegebene Mitglied einen Beitrag zum Entschädigungsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen geleistet hat (eingeführt durch Bundesgesetz vom Juli). 3, 2016 N 372-FZ).

3. Am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses über die Aufnahme in die Mitgliedschaft veröffentlicht die SRO einen solchen Beschluss auf der Website, trägt die Informationen über die Aufnahme in das Register ein und übermittelt sie an den Nationalen Verein. Vereinsmitteilung von die getroffene Entscheidung. Wird in Bezug auf ein Mitglied ein abweichender Beschluss gefasst, veröffentlicht die SRO am Tag des Beschlusses diesen auf der Website, trägt die Informationen über dieses Mitglied in das Register ein oder nimmt Änderungen an den im Register enthaltenen Informationen vor und sendet sie an der Nationale. Mitteilung des Vereins über die getroffene Entscheidung (eingeführt durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ).

3.1. Am Tag des Eingangs des Antrags auf freiwilligen Austritt aus der Mitgliedschaft trägt die SRO die Mitteilung über den Austritt in das Mitgliederverzeichnis ein und innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Antrags in Papierform bzw. ggf. noch am selben Tag in Form eines elektronischen Dokuments eingeht, sendet es an den Nationalen. Vereinsmitteilung (eingeführt durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ).

3.2. Mitteilungen über die Aufnahme einer Mitgliedschaft, Änderungen im Mitgliederverzeichnis und die Beendigung der Mitgliedschaft können an den Nationalen Ausschuss gerichtet werden. Verein in Papierform oder in Form elektronischer Dokumente, die von einer Selbstregulierungsorganisation mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet wurden (Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ).

4. Die SRO ist verpflichtet, auf Antrag einer interessierten Person innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des genannten Antrags einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis vorzulegen. Die Gültigkeit der Abrechnung beträgt einen Monat ab Ausstellungsdatum. (Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ).

5. Die Form des Extrakts wird von Rostechnadzor festgelegt. (Bevor das Formular erstellt wird, wird es von der SRO erstellt. Nach der Erstellung durch Rostechnadzor ist ein Ersatz zuvor ausgestellter Dokumente nicht erforderlich.)

Kunst. 55.18 Stadtplanungsgesetz

1. Das staatliche Register wird von Rostechnadzor geführt.

2. Folgende Angaben zu SROs werden in das Landesregister eingetragen:

  1. Name, Adresse (Standort) und Kontakttelefonnummer der Selbstregulierungsorganisation;
  2. Art der Selbstregulierungsorganisation;
  3. Angaben über die Größe des von der SRO zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen gebildeten Ausgleichsfonds zum Zeitpunkt der Eintragung in das Register dieser Angaben (Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ);
  4. Informationen über die Höhe des von der SRO gebildeten Schadensersatzfonds zum Zeitpunkt der Eintragung in das Register dieser Informationen (Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ);
  5. Informationen über Dokumente (deren Einzelheiten), die von einer Selbstregulierungsorganisation gemäß Artikel 55.5 Teile 1 und 4 des Stadtplanungsgesetzes (Bundesgesetz vom 07.03.2016 N 372-FZ) entwickelt und genehmigt wurden.

3. Die im staatlichen Register der Selbstregulierungsorganisationen enthaltenen Informationen müssen auf der offiziellen Website der Aufsichtsbehörde für Selbstregulierungsorganisationen im Internet veröffentlicht werden und gebührenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

4. Die Eintragung der in Teil 2 vorgesehenen Informationen in das staatliche Register und der Ausschluss dieser Informationen erfolgt durch Rostechnadzor innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen ab dem Datum der Bereitstellung der nationalen Informationen. Konsolidierung der Schlussfolgerung und (oder) der in diesem Kodex festgelegten Dokumente, mit Ausnahme des in Teil 6 dieses Artikels vorgesehenen Falles (in der durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ geänderten Fassung).

4.1. Innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Eintragung von Informationen über die SRO in das staatliche Register oder der Entfernung von Informationen aus dem staatlichen Register sendet Rostechnadzor eine entsprechende Mitteilung in Papierform oder in Form eines elektronischen Dokuments an den Staat. Der Verein benachrichtigt im Falle des Ausschlusses von Informationen aus dem Staatsregister auch die Bank, bei der die Mittel der Ausgleichsfonds der ausgeschlossenen SRO angelegt sind (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 372-FZ vom 3. Juli 2016). .

5. Die SRO sendet an Rostechnadzor eine Mitteilung auf Papier oder in Form elektronischer Dokumente, die mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet sind, über die Genehmigung oder Änderung der in Artikel 55.5 Teile 1 und 4 des Stadtplanungsgesetzes genannten Dokumente und die Informationen gemäß den Absätzen 4 bis 6 von Teil 2 dieses Artikels, mit den entsprechenden Dokumenten im Anhang.

Innerhalb von zehn Werktagen ab dem Datum des Erhalts der angegebenen Mitteilung nimmt Rostechnadzor entsprechende Änderungen am Staatsregister vor und sendet eine Mitteilung an die SRO über die Eingabe von Informationen in das Staatsregister oder sendet eine Ablehnungsmitteilung, um Änderungen am Staatsregister vorzunehmen die Gründe für die Ablehnung. Die Eintragung von Informationen in das staatliche Register kann nur verweigert werden, wenn die SRO-Dokumente oder bei Rostechnadzor eingegangene Änderungen dieser Dokumente nicht den Anforderungen gemäß Artikel 55.5 des Kodex (in der durch das Bundesgesetz Nr. 372-FZ vom Juli geänderten Fassung) entsprechen 3, 2016)

6. Die SRO ist verpflichtet, eine Mitteilung in Papierform oder in Form von mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichneten elektronischen Dokumenten über Änderungen der in den Absätzen 1 und 2 von Teil 2 dieses Artikels genannten Informationen an den zuständigen Nationalen zu senden. Verein und legen Sie gleichzeitig Dokumente vor, die diese Änderungen bestätigen. Innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung und der Unterlagen des Staatsangehörigen. Der Verein sendet sie in der Form, in der sie an Rostekhnadzor übermittelt wurden. Rostechnadzor nimmt innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum ihrer Registrierung entsprechende Änderungen am Staatsregister vor (in der durch das Bundesgesetz Nr. 372-FZ vom 3. Juli 2016 geänderten Fassung).

7. Die Eintragung von Informationen in das staatliche Register der Selbstregulierungsorganisationen und die Änderung dieser Informationen erfolgen gebührenfrei.

8. Das Verfahren und die Methode zur Führung des Staatsregisters werden von Rostechnadzor festgelegt. (geändert durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ).

9. Die Bereitstellung von Informationen aus dem staatlichen Register erfolgt auf Antrag interessierter Parteien in Form von Auszügen aus dem Register innerhalb von sieben Werktagen ab dem Datum der Registrierung des Antrags gegen Gebühr und auf Anfrage Regierungsbehörden und Kommunalverwaltungen, ohne eine Gebühr zu erheben. Die Höhe der Gebühr für die Bereitstellung von Informationen aus dem Staatsregister wird von dem von der Regierung der Russischen Föderation ermächtigten föderalen Exekutivorgan festgelegt (eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 372-FZ vom 3. Juli 2016).

Kunst. 55.19 Stadtplanungsgesetz

8.1.National Der Verein ist verpflichtet, Rostechnadzor nach seiner Wahl zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Zugang zum einheitlichen Register der SRO-Mitglieder im Ansichtsmodus zu gewähren, ohne die Möglichkeit, darin enthaltene Informationen zu löschen oder zu bearbeiten, oder auf dessen Verlangen die notwendigen Informationen aus dem angegebenen Register (eingeführt durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372 – Bundesgesetz).

Kunst. 60 Stadtplanungsgesetz

5. Der Bauträger (Eigentümer des Gebäudes, technischer Kunde), der den Schaden ersetzt und über den Schadensersatz hinaus gezahlt hat, hat das Recht, eine Rückforderung (Regress) in Höhe des Schadensersatzes und der Zahlung des über den Schadensersatz hinausgehenden Schadensersatzes zu verlangen Entschädigung für Schäden an:

  1. die Person, die die entsprechenden Arbeiten ausgeführt hat, aufgrund deren Mängel ein Schaden entstanden ist;
  2. eine Selbstregulierungsorganisation im Rahmen des Entschädigungsfonds für Schäden für den Fall, dass die Personen, die die Arbeiten ausgeführt haben, aufgrund deren Mängel ein Schaden entstanden ist, Mitglieder der SRO waren (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 3. Juli 2016). 2016 N 372-FZ);
  3. entsprechenden National Ein Verein wird im Falle des Ausschlusses von Informationen über eine SRO aus dem Landesregister im Rahmen des Entschädigungsfonds für Schäden der angegebenen Selbstregulierungsorganisation dem Konto eines solchen Landesverbandes oder einer SRO, in der ein Mitglied Mitglied ist, gutgeschrieben Die ausgeschlossene SRO wurde als Mitglied des Landesverbandes aufgenommen. Der Verein überwies Mittel aus dem Schadensersatzfonds an die neue SRO (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 372-FZ vom 3. Juli 2016);

Die SRO haftet im Rahmen des Entschädigungsfonds für Schäden, wenn die Person Mitglied der SRO war.

Verantwortung für Verstöße gegen Stadtplanungsgesetze

Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Vertrag, der mit einem Bauträger, einem technischen Kunden, einer für den Betrieb eines Gebäudes, einer Struktur oder einem regionalen Betreiber verantwortlichen Person geschlossen wurde, durch ein Mitglied der SRO unter Verwendung wettbewerbsfähiger Methoden des Vertragsabschlusses sowie bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung technischer Aufgaben durch ein Mitglied der SRO. Der Kunde haftet subsidiär:

  1. Selbstregulierungsorganisation innerhalb eines Viertels der Mittel des Ausgleichsfonds
  2. dem jeweiligen Landesverband der SROs im Falle des Ausschlusses der SRO aus dem Staat innerhalb eines Viertels der dem Konto dieses Landesverbandes bzw. einer SRO, der eine Person angehört hat, gutgeschriebenen Mittel des Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen ein Mitglied, das die entsprechenden Verpflichtungen aus solchen Verträgen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, für den Fall, dass dieser Landesverband der SROs in der vorgeschriebenen Weise einen Teil des Entschädigungsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen auf das Konto der angegebenen SRO überweist . Der Ersatz des tatsächlichen Schadens erfolgt in Gerichtsverfahren. Im Falle der Liquidation einer juristischen Person - eines Mitglieds der SRO - erfolgt die Erfüllung der Gewährleistungspflichten aus einem von einer solchen Person im Rahmen wettbewerblicher Vertragsabschlüsse abgeschlossenen Werkvertrag durch die SRO innerhalb eines Viertels der Mittel von der Entschädigungsfonds. Im Falle des Ausschlusses einer SRO aus dem Register erfolgt die Zahlung durch den jeweiligen Landesverband der SROs. Der Kunde hat das Recht, gerichtlich Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen.

Ab dem 1. Juli 2017 ist die Durchführung nicht mehr gestattet unternehmerische Tätigkeit für die Durchführung von Ingenieurvermessungen, für die Durchführung von Architektur- und Bauplanung, Bau, Umbau, größeren Reparaturen von Großbauprojekten auf der Grundlage einer von einer Selbstregulierungsorganisation ausgestellten Zulassungsbescheinigung für eine bestimmte Art oder Arten von Ingenieurvermessungen Arbeiten, zur Erstellung der Projektdokumentation, für Bau, Wiederaufbau, Kapitalreparatur von Kapitalbauprojekten, die die Sicherheit von Kapitalbauprojekten beeinträchtigen.

Die SRO ist verpflichtet, die CF-Gelder vor dem 1. November 2016 auf ein spezielles Bankkonto einzuzahlen und außerdem innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem Datum der Platzierung dieser Gelder das zur Ausübung der staatlichen Aufsicht über ihre Tätigkeit befugte Bundesorgan zu benachrichtigen -Regulierungsorganisationen (im Folgenden als Aufsichtsorgan von Selbstregulierungsorganisationen bezeichnet) und der Nationale Verband der Selbstregulierungsorganisationen, dem eine solche Selbstregulierungsorganisation angehört, mit der Anlage eines Dokuments (Auszug) über die von einem solchen Kreditinstitut ausgegebenen CF-Gelder in der von der Bank von Russland festgelegten Form.

Ab dem 1. Oktober 2017 entscheidet die Aufsichtsbehörde für Selbstregulierungsorganisationen, eine gemeinnützige Organisation, die den Status einer Selbstregulierungsorganisation hat, in folgenden Fällen aus dem staatlichen Register der Selbstregulierungsorganisationen auszuschließen: 1) Eine gemeinnützige Organisation mit dem Status einer Selbstregulierungsorganisation hat der Aufsichtsbehörde für Selbstregulierungsorganisationen keine Dokumente vorgelegt, die die Einhaltung der in den Teilen 1 bis 4 des Artikels festgelegten Anforderungen durch eine solche gemeinnützige Organisation bestätigen 554 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation; 2) Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation, die auf der Mitgliedschaft von Personen basiert, die Bauarbeiten durchführen, sind Einzelunternehmer und (oder) juristische Personen, die nicht in derselben konstituierenden Einheit der Russischen Föderation registriert sind, in der eine solche Selbstregulierungsorganisation registriert ist Ausnahme ausländischer juristischer Personen sowie der Fall, wenn auf dem Territorium einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation keine in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise registrierte Selbstregulierungsorganisation vorhanden ist, die die in Artikel 554 Teil 3 vorgesehenen Anforderungen erfüllt des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation.

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Im Zusammenhang mit der Abschaffung der staatlichen Baugenehmigung im Jahr 2010 müssen Organisationen, deren Tätigkeiten sich auf Ingenieurvermessungen, Bauwesen und Planung beziehen, Selbstregulierungsorganisationen beitreten und die SRO-Genehmigung für die Durchführung dieser Arbeiten einholen.

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1. Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, ein Register der Mitglieder der Selbstregulierungsorganisation zu führen.

2. Das Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation muss für jedes ihrer Mitglieder folgende Angaben enthalten:

1) Steueridentifikationsnummer, vollständiger Name der juristischen Person, ihre Adresse (Standort), Nachname, Vorname, Vatersname des einzelnen Unternehmers, Geburtsdatum, Wohnort;

2) eine Liste der Arten von Arbeiten, die die Sicherheit von Kapitalbauprojekten beeinträchtigen und für die ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation über eine Zulassungsbescheinigung verfügt;

3) Informationen über die Aussetzung, Erneuerung, Verweigerung der Erneuerung oder Beendigung der Zulassungsbescheinigung eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation für eine bestimmte Art oder Arten von Arbeiten, die die Sicherheit von Kapitalbauprojekten beeinträchtigen.

3. Am Tag der entsprechenden Entscheidung veröffentlicht die Selbstregulierungsorganisation auf ihrer Website im Internet Informationen über die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung an ein Mitglied der Selbstregulierungsorganisation und trägt sie in das Mitgliederverzeichnis der Selbstregulierungsorganisation ein Selbstregulierungsorganisation für eine bestimmte Art oder Arten von Arbeiten, die sich auf die Sicherheit von Kapitalbauprojekten auswirken, über Änderungen dieser Bescheinigung, über die Aussetzung, über die Erneuerung, über die Verweigerung der Erneuerung oder über das Ende der Gültigkeit dieser Bescheinigung und sendet eine Benachrichtigung darüber die Entscheidung an die Aufsichtsbehörde über Selbstregulierungsorganisationen.

4. Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, auf Antrag einer interessierten Person innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des angegebenen Antrags einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation vorzulegen.

5. Die Form eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation wird von der Aufsichtsbehörde über Selbstregulierungsorganisationen festgelegt. (Artikel ergänzt – Bundesgesetz vom 22. Juli 2008 N 148-FZ)

1. Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, ein Register der Mitglieder der Selbstregulierungsorganisation zu führen. Die Führung eines solchen Registers kann im Rahmen eines einheitlichen Mitgliederregisters von Selbstregulierungsorganisationen erfolgen, sofern die Selbstregulierungsorganisation ein solches Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation auf ihrer Website im Internet bereitstellt.

2. Das Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation muss zusammen mit den im Bundesgesetz vom 1. Dezember 2007 N 315-FZ „Über Selbstregulierungsorganisationen“ vorgesehenen Informationen zu jeder einzelnen Organisation die folgenden Informationen enthalten Mitglieder:

1) ist ungültig geworden;

2) Informationen darüber, ob ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation das Recht hat, im Rahmen eines Vertrags über technische Untersuchungen jeweils technische Gutachten durchzuführen, Entwurfsunterlagen zu erstellen, Bauarbeiten, Rekonstruktionen, größere Reparaturen, Abrisse von Kapitalbauprojekten zu erstellen und Entwurfsunterlagen zu erstellen , im Rahmen eines Bauvertrags, im Rahmen eines Abbruchvertrags, der unter Verwendung wettbewerbsorientierter Vertragsmethoden abgeschlossen wurde;

4) Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation für Verpflichtungen aus einem Vertrag über Ingenieurgutachten, Erstellung von Entwurfsunterlagen, aus einem Bauvertrag, aus einem Abbruchvertrag, gemäß dem das angegebene Mitglied a Beitrag zum Entschädigungsfonds für Schäden;

5) Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation für Verpflichtungen aus Vertragsverträgen zur Durchführung von Ingenieurgutachten, zur Erstellung von Entwurfsunterlagen, aus Bauverträgen, aus Vertragsverträgen für Abrisse, die im Rahmen wettbewerblicher Abschlussmethoden abgeschlossen wurden Verträge, nach denen das angegebene Mitglied einen Beitrag zum Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen geleistet hat.

3. An dem Tag, an dem die Entscheidung einer Selbstregulierungsorganisation, einen einzelnen Unternehmer oder eine juristische Person als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation aufzunehmen, in Kraft tritt, veröffentlicht die Selbstregulierungsorganisation eine solche Entscheidung auf ihrer Website im Internet. trägt Informationen über die Aufnahme eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person in das Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation ein. Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation senden eine Mitteilung über die Entscheidung an die Nationale Vereinigung der Selbstregulierungsorganisationen, von der sie ist Mitglied. Wird in Bezug auf ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation eine andere Entscheidung getroffen, stellt die Selbstregulierungsorganisation am Tag der Entscheidung eine solche Entscheidung auf ihrer Website im Internet zur Verfügung und trägt sie in das Mitgliederregister ein der Selbstregulierungsorganisation die relevanten Informationen über dieses Mitglied der Selbstregulierungsorganisation oder nimmt Änderungen an den im angegebenen Register enthaltenen Informationen vor und sendet eine Benachrichtigung über die Entscheidung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen.

3.1. Eine Selbstregulierungsorganisation trägt an dem Tag, an dem sie von einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation einen Antrag auf freiwillige Beendigung seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation erhält, Informationen über die Beendigung der Mitgliedschaft in das Mitgliederverzeichnis der Selbstregulierungsorganisation ein eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation und innerhalb von drei Tagen nach Eingang des genannten Antrags in Papierform. oder am selben Tag, wenn er in Form eines elektronischen Dokuments (ein Paket von elektronische Dokumente), sendet darüber eine Benachrichtigung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen.

3.2. Mitteilungen über die Aufnahme eines Einzelunternehmers oder einer juristischen Person in eine Selbstregulierungsorganisation, über Änderungen im Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation, über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Einzelunternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation Die Genehmigung einer Regulierungsorganisation kann in Papierform oder in Form elektronischer Dokumente (eines Pakets elektronischer Dokumente) an die zuständige Nationale Vereinigung der Selbstregulierungsorganisationen gesendet werden und von einer Selbstregulierungsorganisation mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

4. Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, auf Antrag einer interessierten Person innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des angegebenen Antrags einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation beträgt einen Monat ab dem Ausstellungsdatum.

5. Die Form eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation wird von der Aufsichtsbehörde über Selbstregulierungsorganisationen festgelegt.

Kommentar zu Art. 55,17 GrK RF

1. Dieser Artikel legt das Verfahren zur Führung des Mitgliederregisters der GrSRO fest. Wie die Forscher richtig anmerken, wurde dieser Artikel in Übereinstimmung mit den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation verabschiedet, um sicherzustellen, dass GrSROs Zugang zu Informationen über ihre Aktivitäten und die Aktivitäten ihrer Mitglieder haben, und in Übereinstimmung mit Allgemeine Regeln Kunst. 7 Bundesgesetz „Über Selbstregulierungsorganisationen“. Es ist zu beachten, dass der Wortlaut des Teils 1, der seit dem 4. Juli 2016 in Kraft ist (eingeführt durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 372-FZ), neben der allgemeinen Verpflichtung zur Führung eines Mitgliederverzeichnisses auch die Möglichkeit vorsieht dass die GrSRO ein Mitgliederregister der GrSRO führt, das aus einem einheitlichen Mitgliederregister der GrSRO besteht, vorbehaltlich der Veröffentlichung eines solchen Registers auf der Website der GrSRO im Internet. Mit anderen Worten: Wir sprechen über die Möglichkeit, Datenbanken zusammenzuführen, um die Suche und Verarbeitung der in diesen Registern enthaltenen Informationen zu vereinfachen. Derzeit ist eine solche Kombination von Registern auf der Website des Verbandes „Allrussische Nichtregierungs-Non-Profit-Organisation – Allrussischer Industrieverband der Arbeitgeber“ „Nationaler Verband der Selbstregulierungsorganisationen auf der Grundlage der Mitgliedschaft von Personenträgern“ einsehbar Out Construction“ (NOSTROY). Unter reestr.nostroy.ru/ können Sie die Einträge einsehen, aus denen sich das SRO-Register zusammensetzt (Stand 28. Februar 2017 wurden 278 solcher Einträge erstellt), und unter reestr.nostroy.ru/reestr sind Einträge über Mitglieder verschiedener SROs verfügbar , d.h. e. über juristische Personen und Einzelunternehmer (Stand 28. Februar 2017 wurden 226.865 solcher Aufzeichnungen erstellt).
———————————
Egorov V.Yu., Shishelova S.A. Artikel-für-Artikel-Kommentar zum Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2004 N 190-FZ / Ed. EIN V. Filatova. M.: ElKnigi, 2012.

2. Was die Informationen betrifft, die im Mitgliederverzeichnis der GrSRO enthalten sein sollten, so wird ihre Zusammensetzung durch das Bundesgesetz „Über Selbstregulierungsorganisationen“ und Teil 2 des kommentierten Artikels bestimmt. Es wurde festgelegt, dass für jedes Mitglied der GrSRO folgende Angaben gemacht werden müssen:

1) Registrierungsnummer des Mitglieds der GrSRO, Datum seiner Eintragung in das Register;

2) Informationen zur Identifizierung eines Mitglieds der GrSRO:

a) Nachname, Vorname, Vatersname, Wohnort, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Kontakttelefonnummern, Postanschrift, Steueridentifikationsnummer (z Individuell);

b) Nachname, Vorname, Vatersname, Wohnort, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Kontakttelefonnummern, TIN, Datum der staatlichen Registrierung einer Person als Einzelunternehmer, OGRNIP, Ort der tatsächlichen Tätigkeit (für ein Einzelunternehmer);

c) vollständiger und (falls vorhanden) abgekürzter Name, Datum der staatlichen Registrierung der juristischen Person, OGRN, Standort der juristischen Person, Kontakttelefonnummern, INN, Nachname, Vorname, Patronym der Person, die die Funktionen der Einzelperson wahrnimmt Exekutivorgan der juristischen Person und (oder) der Leiter des kollegialen Exekutivorgans einer juristischen Person;

3) Informationen über die Einhaltung der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation und (oder) internen Dokumenten der GrSRO vorgesehenen Bedingungen für die Mitgliedschaft in der GrSRO durch ein Mitglied der GrSRO;

4) Informationen zur Gewährleistung der Vermögenshaftung eines Mitglieds der GrSRO gegenüber Verbrauchern der von ihm und anderen Personen hergestellten Waren (Werke, Dienstleistungen), einschließlich Informationen über die Höhe des Beitrags zum Ausgleichsfonds (Fonds) der GrSRO;

5) Informationen über die Ergebnisse der Inspektionen eines Mitglieds der GrSRO und den Sachverhalt der Anwendung von Disziplinar- und anderen Sanktionen gegen ihn (sofern solche Inspektionen durchgeführt und (oder) solche Strafen verhängt wurden);

6) Informationen über das Datum der Beendigung der Mitgliedschaft in der GrSRO und die Gründe für diese Beendigung (in Bezug auf Personen, die ihre Mitgliedschaft in der GrSRO beendet haben);

7) eine Liste der Arten von Arbeiten, die sich auf die Sicherheit von Kapitalbauprojekten auswirken und für die das Mitglied der GrSRO eine Zulassungsbescheinigung besitzt (ab dem 1. Juli 2017 ändert sich der Wortlaut dieses Absatzes, wir werden über Informationen sprechen über das Recht des Mitglieds der GrSRO, entsprechend Ingenieurvermessungen durchzuführen, die Erstellung von Entwurfsdokumentationen, Bau, Wiederaufbau, größere Reparaturen von Großbauprojekten im Rahmen eines Vertrags für Ingenieurvermessungen, Erstellung von Entwurfsdokumentationen im Rahmen eines Bauvertrags durchzuführen unter Verwendung wettbewerbsorientierter Vertragsmethoden abgeschlossen werden);

8) Informationen über die Aussetzung, Erneuerung, Verweigerung der Erneuerung oder Beendigung der Zulassungsbescheinigung eines Mitglieds der SRO für eine bestimmte Art oder Arten von Arbeiten, die die Sicherheit von Kapitalbauprojekten beeinträchtigen (gültig bis 1. Juli 2017);

9) Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds der GrSRO für Verpflichtungen aus einem Vertrag über die Durchführung von Ingenieurgutachten, die Erstellung von Entwurfsunterlagen, aus einem Bauvertrag, gemäß dem das angegebene Mitglied einen Beitrag zum Ausgleichsfonds geleistet hat auf Schadensersatz (gültig ab 4. Juli 2016);

10). Gültig ab 4. Juli 2016.

Es muss berücksichtigt werden, dass in Gerichtspraxis Es hat sich die Position entwickelt, dass die Nichteintragung von Informationen über eine juristische Person oder einen einzelnen Unternehmer in das Mitgliederregister der GrSRO als Zurückhaltung der GrSRO selbst angesehen werden kann, diese juristische Person als eines ihrer Mitglieder aufzunehmen. Die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Untätigkeit liegen auf der Hand – die von der SRO-Gruppe erhaltenen Beiträge werden als ungerechtfertigte Bereicherung anerkannt und unterliegen der Rückgabe an den Kläger (siehe Beschlüsse des Föderalen Antimonopoldienstes des Nordwestbezirks vom 6. Dezember 2012 in Fall Nr. A56-15803/2012 und vom 7. August 2013 im Fall Nr. A56-65054/2012).

3. Der kommentierte Artikel (Teil 3 - 3.2) definiert die Regeln des Informationsaustauschs, die in Fällen gelten, in denen die Rechtsstellung ein Einzelunternehmer oder eine juristische Person, die Mitglied der GrSRO werden möchte oder ist. Allgemeines Prinzip ist, dass bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Inkrafttreten einer Entscheidung über die Aufnahme in die GrSRO, einer anderen Entscheidung bezüglich eines Mitglieds der GrSRO, eines Antrags eines Mitglieds der GrSRO auf freiwilligen Austritt) die GrSRO das Recht hat Verpflichtung, einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen und den Wortlaut einer Entscheidung auf ihrer Website im Internet zu veröffentlichen. Das Gesetz schreibt vor, dass dies unverzüglich erfolgen muss, d. h. am selben Tag, an dem eine Entscheidung getroffen wird oder ein Antrag eines Mitglieds der GrSRO eingeht. Darüber hinaus besteht die Pflicht, den Landesverband über die oben genannten Sachverhalte zu informieren. Der kommentierte Artikel legt fest, dass Meldungen sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form eingereicht werden können (wenn es sich um Papierdokumente handelt, beträgt die Frist für die Einreichung einer Meldung drei Tage). Für elektronisches Formular eine verstärkte qualifizierte elektronische Signatur ist erforderlich, da die übermittelten Informationen (über die Aufnahme eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person als Mitglied der GrSRO, über Änderungen im Mitgliederverzeichnis der GrSRO, über die Beendigung der Mitgliedschaft einer natürlichen Person) Unternehmer oder juristische Person in der GrSRO) ist von besonderer Bedeutung und muss vor unbefugtem Zugriff und möglichen Änderungen geschützt werden.

4. Der kommentierte Artikel (Teil 4) legt die Verpflichtung der GrSRO fest, interessierten Parteien auf deren Anfrage Auszüge aus dem Mitgliederverzeichnis der GrSRO innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang der Anfrage zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird weder der Kreis der Interessenten bestimmt, die Anspruch auf einen solchen Auszug haben (woraus geschlossen werden muss, dass es sich bei der interessierten Person sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person sowie um einen Gegenstand öffentlich-rechtlicher Beziehungen handeln kann). ), noch die Kosten für Dienstleistungen für die Bereitstellung dieser Informationen (woraus wir schließen können, dass diese Bereitstellung kostenlos ist). Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Form eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis der GrSRO von Rostechnadzor festgelegt wird (Teil 5 des kommentierten Artikels). Derzeit ist die Rostechnadzor-Verordnung Nr. 952 vom 24. September 2010 „Über die Genehmigung der Form eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation“ in Kraft. Bevor Sie dies akzeptieren normativer Akt Die Auszugsformulare wurden von der staatlichen Regulierungsbehörde unabhängig genehmigt.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen an interessierte Parteien werden durch die internen Dokumente der GrSRO geregelt. Beispielsweise gemäß den Bestimmungen zur Informationsoffenheit der NP SROS „Bauherren der Region Woronesch“ (genehmigt Hauptversammlung Mitglieder der NP SROS 29. Mai 2014, Protokoll Nr. 17) Informationen, die auf der offiziellen Website der Partnerschaft im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetzwerk veröffentlicht wurden:

- müssen den Nutzern rund um die Uhr zum Empfang, zur Prüfung und Nutzung sowie zur automatischen (ohne menschliches Eingreifen) Verarbeitung zur Verfügung stehen Informationssysteme, ohne eine Gebühr für die Einsichtnahme oder anderweitige Nutzung der Informationen zu erheben und ohne andere Einschränkungen;

- muss für Benutzer ohne Verwendung verfügbar sein Software, deren Installation auf den technischen Mitteln des Informationsbenutzers den Abschluss einer Lizenz oder einer anderen Vereinbarung mit dem Urheberrechtsinhaber der Software erfordert, die die Erhebung einer Gebühr für den Benutzer vorsieht;

- dürfen nicht verschlüsselt oder durch andere Mittel vor dem Zugriff geschützt werden, die es dem Benutzer nicht ermöglichen, sich ohne die Verwendung anderer Software mit den Informationen und deren Inhalten vertraut zu machen; oder technische Mittel als ein Webbrowser. Der Zugang zu den auf der offiziellen Website veröffentlichten Informationen darf nicht durch die Verpflichtung zur Registrierung der Informationsnutzer oder deren Angabe personenbezogener Daten sowie durch die Verpflichtung zum Abschluss von Lizenz- oder anderen Vereinbarungen eingeschränkt werden;

— Um die offengelegten Informationen einzusehen und zu erhalten, ist es nicht gestattet, die Eingabe von Passwörtern, das Versenden von SMS-Bestätigungen oder Nachrichten auf andere Weise zu verlangen;

— Der Zugang zu Dokumenten und Informationen, die der Pflicht zur Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Partnerschaft unterliegen, kann nicht durch die Verpflichtung zur Registrierung von Informationsnutzern oder deren Angabe personenbezogener Daten sowie durch die Verpflichtung zum Abschluss von Lizenzverträgen eingeschränkt werden.

Informationen in Textform werden auf der offiziellen Website der Partnerschaft in einem Format veröffentlicht, das das Suchen und Kopieren von Textfragmenten mit einem Webbrowser ermöglicht („Hypertextformat“). Informationen werden auf der offiziellen Website auf Russisch veröffentlicht.
———————————
URL: srosvo.ru/files/025.pdf (Zugriffsdatum: 28.02.2017).

So können aktuelle Informationen, deren Veröffentlichung auf der Website des staatlichen Registrierungsdienstes im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehen ist, Interessenten entweder in Form eines gesonderten Auszugs zur Verfügung gestellt werden oder direkt beim Besuch der angegebenen Website erhalten. In diesem Sinne ist die Norm von Teil 4 des kommentierten Artikels nicht ganz klar, dass die Gültigkeitsdauer eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis der GrSRO einen Monat ab dem Datum seiner Ausstellung beträgt (nach Ablauf der angegebenen Frist). erforderlich, um einen neuen Auszug anzufordern), da die meisten aktuelle Information Sie können es jederzeit auf der Website der Organisation verfolgen.

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← Artikel 55.16-1. Platzierung von Mitteln aus dem Schadensersatzfonds und dem Entschädigungsfonds zur Sicherung der vertraglichen Verpflichtungen einer Selbstregulierungsorganisation bei Kreditinstituten, Anlage von Mitteln aus dem Schadensersatzfonds einer Selbstregulierungsorganisation

Eine Selbstregulierungsorganisation trägt an dem Tag, an dem sie von einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation einen Antrag auf freiwillige Beendigung seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation erhält, Informationen über die Beendigung der Mitgliedschaft in das Mitgliederverzeichnis der Selbstregulierungsorganisation ein eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation und innerhalb 3 Tage sendet ab dem Datum des Eingangs des genannten Antrags in Papierform oder am selben Tag, wenn er in Form eines elektronischen Dokuments (Paket elektronischer Dokumente) eingeht, eine Benachrichtigung darüber an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen. 3.2.

Änderung von Teil 1 von Artikel 55.21. || Abschnitt 2.1 von Teil 3 von Artikel 55.21 ist in aufgeführt neue Edition. || Ergänzung von Artikel 55.21 mit Teil 5. || Änderung von Absatz 2 von Teil 5 von Artikel 60. || Ergänzung von Teil 5 von Artikel 60 um Abschnitt 2.1. || Änderung von Absatz 1 von Teil 11 von Artikel 60. || Ergänzung von Teil 11 von Artikel 60 mit Absatz 1.1. Ausgabe vom 21. Juli 2014 Ergänzung der Artikel 46.5 – 46.8.

|| Ergänzung von Kapitel 6.3. Ausgabe vom 28. Juni 2014 Änderung von Absatz 9 von Teil 1 von Artikel 48.1. || Änderung des Namens von Artikel 49. || Änderung von Teil 6 von Artikel 49. || Änderung von Absatz eins von Teil 6.1 von Artikel 49. || Änderung von Absatz 1 von Teil 6.1 von Artikel 49. || Änderung von Teil 6.3 von Artikel 49. Ausgabe vom 05.05.2014 Ergänzung von Artikel 1 mit Klausel 26.
|| Änderung von Absatz 2 von Teil 2 von Artikel 8. || Ergänzung von Artikel 15 mit Absatz 1.1. || Änderung von Teil 2 von Artikel 20. || Änderung von Teil 3 von Artikel 24. || Die Teile 4 bis 6 von Artikel 24 sind ausgeschlossen. || Ergänzung von Kapitel 3.1.

Artikel 55.17. Führung eines Registers der Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation

Ergänzung von Teil 8 von Artikel 55.20 mit den Absätzen 7 bis 9. || Ergänzung von Artikel 55.20 mit Teil 8.1. || Teil 10 von Artikel 55.20 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Ergänzung von Artikel 55.20 mit Teil 11. || Ergänzung zu Artikel 55.21-1. || Abschnitt 2 von Teil 3 von Artikel 55.22 wurde gestrichen. || Abschnitt 6 von Teil 3 von Artikel 55.22 wurde gestrichen. || Änderung von Absatz 8 von Teil 3 von Artikel 55.22. || Ergänzung von Teil 3 von Artikel 55.22 um Abschnitt 9.2. || Teil 2 von Artikel 55.23 erhält einen neuen Wortlaut. In der Fassung vom 22. Oktober 2014 (gültig ab 15. November 2014) Änderung von Teil 1 von Artikel 32.

|| Ergänzung von Artikel 63 mit Teil 4.1. Ausgabe vom 22. Oktober 2014 Änderung von Teil 8 von Artikel 55.16. || Änderung von Teil 4.1 von Artikel 55.18. || Teil 2 von Artikel 55.20 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Teil 2.1 Artikel 55.20 erhält einen neuen Wortlaut. || Änderung von Teil 5 von Artikel 55.20. || Änderung von Teil 5.2 von Artikel 55.20. || Änderung von Absatz 6 von Teil 8 von Artikel 55.20.

Artikel 55.17 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Führung eines Registers der Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation

Absatz eins von Teil 1 von Teil 1 von Artikel 55.5 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Ergänzung von Artikel 55.6 mit den Teilen 9–10. || Teil 7 von Artikel 55.8 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Änderung von Teil 14 von Artikel 55.8. || Änderung von Absatz 7 von Teil 15 von Artikel 55.8. || Änderung von Teil 18 von Artikel 55.8. || Ergänzung von Artikel 55.8 mit den Teilen 19–20. || Änderung von Absatz 1 von Artikel 55.10. || Änderung von Absatz 12 von Artikel 55.10. || Änderung von Teil 3 von Artikel 55.11. || Änderung von Teil 8 von Artikel 55.16. || Teil 3 von Artikel 55.17 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Änderung von Teil 3.1 von Artikel 55.17. || Teil 4 von Artikel 55.18 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Teil 6 von Artikel 55.18 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Teil 3 von Artikel 55.19 wird in einer neuen Ausgabe dargelegt. || Änderung von Absatz 2 von Teil 4 von Artikel 55.19. || Teil 7 von Artikel 55.19 wurde gestrichen. || Ergänzung von Artikel 55.19 mit den Teilen 9 bis 13. || Änderung von Teil 1 von Artikel 55.20.

Ein Fehler ist aufgetreten.

SRO für eine bestimmte Art oder Arten von Arbeiten, die die Sicherheit von Kapitalbauprojekten beeinträchtigen (gültig bis 1. Juli 2017); 9) Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds der GrSRO für Verpflichtungen aus einem Vertrag über die Durchführung von Ingenieurgutachten, die Erstellung von Entwurfsunterlagen, aus einem Bauvertrag, gemäß dem das angegebene Mitglied einen Beitrag zum Ausgleichsfonds geleistet hat auf Schadensersatz (gültig ab 4. Juli 2016); 10). Gültig ab 4. Juli 2016.
Eine Selbstregulierungsorganisation trägt an dem Tag, an dem sie von einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation einen Antrag auf freiwillige Beendigung seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation erhält, Informationen über die Beendigung der Mitgliedschaft in das Mitgliederverzeichnis der Selbstregulierungsorganisation ein eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation und innerhalb von drei Tagen nach Eingang des genannten Antrags in Papierform. oder am selben Tag, wenn er in Form eines elektronischen Dokuments (ein Paket von elektronische Dokumente), sendet darüber eine Benachrichtigung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen. 3.2.
Internet“, trägt in das Mitgliederregister einer Selbstregulierungsorganisation Informationen über die Aufnahme eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person zur Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation ein und sendet eine Mitteilung über die getroffene Entscheidung an den Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen. Regulierungsorganisationen, bei denen es Mitglied ist. Wird in Bezug auf ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation eine andere Entscheidung getroffen, stellt die Selbstregulierungsorganisation am Tag der Entscheidung eine solche Entscheidung auf ihrer Website im Internet zur Verfügung und trägt sie in das Mitgliederregister ein der Selbstregulierungsorganisation die relevanten Informationen über dieses Mitglied der Selbstregulierungsorganisation oder nimmt Änderungen an den im angegebenen Register enthaltenen Informationen vor und sendet eine Benachrichtigung über die Entscheidung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen.
(Teil 3 in der Fassung des Bundesgesetzes vom 3. Juli 2016 N 372-FZ) (siehe.
Eine Selbstregulierungsorganisation trägt an dem Tag, an dem sie von einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation einen Antrag auf freiwillige Beendigung seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation erhält, Informationen über die Beendigung der Mitgliedschaft in das Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation ein Einem solchen Mitglied wird eine Zulassungsbescheinigung für eine bestimmte Art oder Arten von Arbeiten ausgestellt, die sich auf die Sicherheit von Großbauprojekten auswirken, und er sendet innerhalb von drei Tagen nach Eingang des genannten Antrags eine Mitteilung über die Kündigung dieser Bescheinigung an den Nationalverband von Selbstregulierungsorganisationen. Nach Erhalt dieser Informationen leitet der Nationale Verband der Selbstregulierungsorganisationen diese an die Aufsichtsbehörde für Selbstregulierungsorganisationen weiter.
4.
Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, ein Register der Mitglieder der Selbstregulierungsorganisation zu führen. Die Führung eines solchen Registers kann im Rahmen eines einheitlichen Mitgliederregisters von Selbstregulierungsorganisationen erfolgen, sofern die Selbstregulierungsorganisation ein solches Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation auf ihrer Website im Internet bereitstellt.
(in der durch das Bundesgesetz Nr. 372-FZ vom 3. Juli 2016 geänderten Fassung) (siehe Text in der vorherigen Ausgabe) 2. Im Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation zusammen mit den im Bundesgesetz Nr. 315-FZ vom 1. Dezember 2007 „Über Selbstregulierungsorganisationen“ müssen für jedes ihrer Mitglieder folgende Informationen enthalten sein: (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 06.07.2013 N 113-FZ) (vgl Text in der vorherigen Ausgabe) 1) nicht mehr in Kraft. — Bundesgesetz vom 7. Juni 2013 N 113-FZ; (cm.

In der alten Ausgabe 55 17 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation

Internet“, trägt in das Mitgliederregister einer Selbstregulierungsorganisation Informationen über die Ausstellung dieses Zertifikats an ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation ein und sendet eine Benachrichtigung über die Ausstellung dieses Zertifikats an die zuständige nationale Vereinigung der Selbstregulierungsorganisationen Organisationen. Am Tag der entsprechenden Entscheidung veröffentlicht die Selbstregulierungsorganisation auf ihrer Website im Internet Informationen über Änderungen dieses Zertifikats, über Aussetzung, Erneuerung, Verweigerung der Erneuerung oder in das Mitgliederverzeichnis der Selbstregulierungsorganisation über die Beendigung dieses Zertifikats und sendet es zur Benachrichtigung über die getroffene Entscheidung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen.


Nach Erhalt dieser Informationen leitet der Nationale Verband der Selbstregulierungsorganisationen diese an die Aufsichtsbehörde für Selbstregulierungsorganisationen weiter. 3.1.

1. Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, ein Register der Mitglieder der Selbstregulierungsorganisation zu führen. Die Führung eines solchen Registers kann im Rahmen eines einheitlichen Mitgliederregisters von Selbstregulierungsorganisationen erfolgen, sofern die Selbstregulierungsorganisation ein solches Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation auf ihrer Website im Internet bereitstellt.

2. Das Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation muss zusammen mit den im Bundesgesetz vom 1. Dezember 2007 N 315-FZ „Über Selbstregulierungsorganisationen“ vorgesehenen Informationen zu jeder einzelnen Organisation die folgenden Informationen enthalten Mitglieder:

1) ist ungültig geworden. - Bundesgesetz vom 06.07.2013 N 113-FZ;

2) Informationen darüber, ob ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation das Recht hat, im Rahmen eines Vertrags über technische Untersuchungen jeweils technische Gutachten durchzuführen, Entwurfsunterlagen zu erstellen, Bauarbeiten, Rekonstruktionen, größere Reparaturen, Abrisse von Kapitalbauprojekten zu erstellen und Entwurfsunterlagen zu erstellen , im Rahmen eines Bauvertrags, im Rahmen eines Abbruchvertrags, der unter Verwendung wettbewerbsorientierter Vertragsmethoden abgeschlossen wurde;

4) Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation für Verpflichtungen aus einem Vertrag über Ingenieurgutachten, Erstellung von Entwurfsunterlagen, aus einem Bauvertrag, aus einem Abbruchvertrag, gemäß dem das angegebene Mitglied a Beitrag zum Entschädigungsfonds für Schäden;

5) Informationen über den Grad der Verantwortung eines Mitglieds einer Selbstregulierungsorganisation für Verpflichtungen aus Vertragsverträgen zur Durchführung von Ingenieurgutachten, zur Erstellung von Entwurfsunterlagen, aus Bauverträgen, aus Vertragsverträgen für Abrisse, die im Rahmen wettbewerblicher Abschlussmethoden abgeschlossen wurden Verträge, nach denen das angegebene Mitglied einen Beitrag zum Ausgleichsfonds zur Sicherung vertraglicher Verpflichtungen geleistet hat.

3. An dem Tag, an dem die Entscheidung einer Selbstregulierungsorganisation, einen einzelnen Unternehmer oder eine juristische Person als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation aufzunehmen, in Kraft tritt, veröffentlicht die Selbstregulierungsorganisation eine solche Entscheidung auf ihrer Website im Internet. trägt Informationen über die Aufnahme eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person in das Mitgliederregister der Selbstregulierungsorganisation ein. Mitglieder einer Selbstregulierungsorganisation senden eine Mitteilung über die Entscheidung an die Nationale Vereinigung der Selbstregulierungsorganisationen, von der sie ist Mitglied. Wird in Bezug auf ein Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation eine andere Entscheidung getroffen, stellt die Selbstregulierungsorganisation am Tag der Entscheidung eine solche Entscheidung auf ihrer Website im Internet zur Verfügung und trägt sie in das Mitgliederregister ein der Selbstregulierungsorganisation die relevanten Informationen über dieses Mitglied der Selbstregulierungsorganisation oder nimmt Änderungen an den im angegebenen Register enthaltenen Informationen vor und sendet eine Benachrichtigung über die Entscheidung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen.

3.1. Eine Selbstregulierungsorganisation trägt an dem Tag, an dem sie von einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation einen Antrag auf freiwillige Beendigung seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation erhält, Informationen über die Beendigung der Mitgliedschaft in das Mitgliederverzeichnis der Selbstregulierungsorganisation ein eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation und innerhalb von drei Tagen nach Eingang des genannten Antrags in Papierform. oder am selben Tag, wenn er in Form eines elektronischen Dokuments (ein Paket von elektronische Dokumente), sendet darüber eine Benachrichtigung an den zuständigen Nationalen Verband der Selbstregulierungsorganisationen.

3.2. Mitteilungen über die Aufnahme eines Einzelunternehmers oder einer juristischen Person in eine Selbstregulierungsorganisation, über Änderungen im Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation, über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Einzelunternehmers oder einer juristischen Person in einer Selbstregulierungsorganisation Die Genehmigung einer Regulierungsorganisation kann in Papierform oder in Form elektronischer Dokumente (eines Pakets elektronischer Dokumente) an die zuständige Nationale Vereinigung der Selbstregulierungsorganisationen gesendet werden und von einer Selbstregulierungsorganisation mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

4. Eine Selbstregulierungsorganisation ist verpflichtet, auf Antrag einer interessierten Person innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des angegebenen Antrags einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation beträgt einen Monat ab dem Ausstellungsdatum.

5. Die Form eines Auszugs aus dem Mitgliederverzeichnis einer Selbstregulierungsorganisation wird von der Aufsichtsbehörde über Selbstregulierungsorganisationen festgelegt.