Beispiel einer Jobbeschreibung des Baustellenleiters. Stellenbeschreibung des Leiters der Reparatur- und Baustelle. Vorbereitung und Lieferung von Gegenständen

GENEHMIGT:

[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

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_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"______" _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Seitenverwalter

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, funktionalen und beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Leiters der Website [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden: das Unternehmen).

1.2. Der Abteilungsleiter wird in die Position berufen und aus der Position in der Einrichtung entlassen arbeitsgesetzgebung Bestellung auf Bestellung des Leiters der Gesellschaft.

1.3. Der Leiter der Site gehört zur Kategorie der Manager und ist [den Namen der Positionen der Untergebenen im Dativ] untergeordnet.

1.4. Der Site Manager berichtet direkt an den [Namen der Position des Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Eine Person mit einem höheren technische Erziehung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen und technische Positionen für mindestens 3 Jahre oder sekundäre Fachausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen und technische Positionen für mindestens 5 Jahre.

1.6. Der Site Manager sollte wissen:

  • organisations- und Verwaltungsdokumente, behördliche und lehrmaterialin Bezug auf die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts;
  • perspektiven für die technische Entwicklung des Unternehmens und des Standorts;
  • technische Anforderungen an die Produkte des Standorts, die Technologie seiner Herstellung;
  • standortausrüstung und Regeln für den technischen Betrieb;
  • verfahren und Methoden der technischen und wirtschaftlichen sowie aktuellen Produktionsplanung;
  • formen und Methoden der Produktion und wirtschaftliche Aktivitäten des Standortes;
  • aktuelle Regelungen zu Löhnen und Formen materieller Anreize;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte;
  • grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation, Produktion und Verwaltung;
  • grundlagen der Arbeitsgesetzgebung;
  • regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.7. IM praktische Aktivitäten Der Bauleiter sollte sich leiten lassen von:

  • lokale Handlungen sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • arbeitsschutzvorschriften, Arbeitshygiene und Brandschutz;
  • anweisungen, Anweisungen, Entscheidungen und Anweisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Abteilungsleiters werden seine Aufgaben [dem Namen der Position des Stellvertreters] zugewiesen.

2. Aufgaben

Der Leiter der Baustelle ist verpflichtet, folgende Arbeitsfunktionen auszuführen:

2.1. Verwaltet die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts.

2.2. Gewährleistet die Erfüllung der Produktionsziele, rhythmische Produktion hohe Qualität, effiziente Nutzung Anlage- und Umlaufvermögen.

2.3. Führt Arbeiten zur Verbesserung der Organisation der Produktion, ihrer Technologie, Mechanisierung und Automatisierung durch produktionsprozesseVerhinderung der Eheschließung und Verbesserung der Produktqualität, Einsparung aller Arten von Ressourcen, Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen, Verwendung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Produktionskosten.

2.4. Organisiert die aktuelle Produktionsplanung, Buchhaltung, Vorbereitung und rechtzeitige Einreichung von Berichten über produktionsaktivitäten vor Ort an der Einführung neuer Managementformen, der Verbesserung der Arbeitsrationierung und der korrekten Verwendung von Formularen und Systemen arbeiten lohn und materielle Anreize, Verallgemeinerung und Verbreitung fortgeschrittener Techniken und Arbeitsmethoden, Studium und Umsetzung fortgeschrittener häuslicher und auslandserfahrung Design und Produktionstechnologie ähnlicher Produkte, Entwicklung von Rationalisierung und Erfindung.

2.5. Gewährleistet den technisch korrekten Betrieb von Geräten und anderen Sachanlagen sowie die Einhaltung ihrer Reparaturpläne, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie die rechtzeitige Bereitstellung von Vorteilen für die Arbeitsbedingungen.

2.6. Koordiniert die Arbeit von Meistern und Diensten.

2.7. Führt die Auswahl der Kader von Arbeitnehmern und Angestellten, deren Platzierung und angemessene Verwendung durch.

2.8. Kontrolliert die Einhaltung der Regeln und Vorschriften für Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, Produktion und Arbeitsdisziplin sowie der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter.

2.9. Unterbreitet Vorschläge zur Förderung angesehener Arbeitnehmer, auferlegt disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin gegebenenfalls die Anwendung von materiellem Druck.

2.10. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation von Arbeitnehmern und Angestellten des Geschäfts, führt durch pädagogische Arbeit eine Mannschaft.

Falls erforderlich, kann der Abteilungsleiter an der Umsetzung seiner Sektion beteiligt sein beruflichen Pflichten Überstunden durch Entscheidung des Leiters der Gesellschaft in der vom Arbeitsrecht vorgeschriebenen Weise.

3. Rechte

Der Bauleiter hat das Recht:

3.1. Um untergeordneten Mitarbeitern und Dienstleistungen Aufträge zu erteilen, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Aufgaben enthalten sind.

3.2. Kontrollieren Sie die Ausführung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch die ihm unterstellten Dienste.

3.3. Anfordern und erhalten notwendige Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Leiters der Website, untergeordnete Dienste.

3.4. Nehmen Sie Beziehungen zu Unterabteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen auf, um betriebliche Probleme bei Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Geschäftsleiters fallen.

3.5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen in Fragen im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens sowie in Fragen, die in die Zuständigkeit des Leiters der Website fallen.

4. Bewertung der Verantwortung und Leistung

4.1. Der Leiter der Website trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehene - und strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der offiziellen Anweisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der erteilten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Angaben zum Status der ihm zugewiesenen Arbeit.

4.1.5. Versäumnis, Maßnahmen zur Unterdrückung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften zu ergreifen, die eine Bedrohung für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichtdurchsetzung der Arbeitsdisziplin.

4.1.7. Zuwiderhandlungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden, liegen innerhalb der Grenzen, die in der aktuellen Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

4.1.8. Verursachen von Sachschäden und / oder Verlusten für das Unternehmen oder Dritte im Zusammenhang mit Handlungen oder Untätigkeiten während der Erfüllung offizieller Aufgaben.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Bauleiters erfolgt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Prozess der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Bescheinigungskommission Unternehmen - regelmäßig, jedoch mindestens alle zwei Jahre auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Abteilungsleiters ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anweisung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan des Bauleiters wird gemäß den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

6. Unterzeichnungsbefugnis

6.1. Um seine Aktivitäten sicherzustellen, erhält der Abteilungsleiter das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die Teil seiner funktionalen Aufgaben sind.

Bekannt mit den Anweisungen ___________ / ____________ / "____" _______ 20__


Je mehr Punkte formuliert werden, desto weniger Situationen werden sich in Zukunft ergeben, in denen sich der Mitarbeiter weigert, Arbeiten auszuführen, da solche Verpflichtungen fehlen.

1. Muss die Baustelle für den Baubeginn vorbereiten.
2. Stellen Sie dem Sektor die erforderlichen materiellen und technischen Ressourcen zur Verfügung.
3. Verwalten Sie den Produktionsprozess.
4. Akzeptieren Sie die Arbeiten in verschiedenen Bauphasen und kontrollieren Sie deren Qualität.
5. Übergeben Sie die abgeschlossenen Arbeiten an den Kunden.
6. Implementieren Sie ein Qualitätsmanagementsystem.
7. Führen Sie Aktivitäten durch, die die Effizienz des Produktions- und Wirtschaftsprozesses auf der Baustelle steigern.
8. Stellen Sie die Einhaltung sicher verschiedene Techniken Sicherheit.
9. Personal im Rahmen seiner Kompetenz verwalten.
10. Berechnen Sie den erforderlichen Betrag baustoffe, Baumaschinen, Arbeitspersonal.
11. Kontrolle der Ausgaben für den Bau.
12. Um die aufgetretenen Mängel zu identifizieren und schnell zu beseitigen.
13. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Abweichungen vom Zeitplan zu vermeiden.
14. Pflegen Sie die erforderlichen Unterlagen.

Der Mitarbeiter hat folgende Rechte:

Machen Sie sich mit Projekten im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten vertraut;
bietet Managementaktivitäten zur Verbesserung der Arbeitsqualität an;
erfordert die Vorlage der für seine Arbeit angegebenen Informationen;
erfordert die Bereitstellung der erforderlichen Mittel;
vertritt die Interessen des Unternehmens in Fragen seiner Kompetenz.

Die Verantwortung eines Mitarbeiters liegt in folgenden Fällen

1. Wenn er die ihm zugewiesenen Funktionen nicht ausführt. Wenn er sie nicht vollständig erfüllt oder bei der Erfüllung seiner Pflichten fahrlässig ist.
2. Befolgen Sie nicht die Anweisungen des direkten Vorgesetzten.
3. Verstößt gegen den Tagesablauf, das Arbeitsgesetzbuch, diese Anweisung, Sicherheitsmaßnahmen, arbeitsvertrag usw.
4. begeht Straftaten.
5. Es verursacht dem Unternehmen durch seine Handlungen materiellen Schaden.

Es ist nicht einfach, alle Nuancen des Themas in einem Artikel zu enthüllen. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Berater. Ein Experte wird sie beantworten und qualifizierte Unterstützung leisten.

GENEHMIGT

Direktor des CJSC "_____"

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20___ g.

Arbeitsbeschreibung Chef baustelle

Allgemeine Bestimmungen

1. Ist ein vollwertiger Manager und direkter Organisator der Produktion in der Schicht.

Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.

2. In seiner Arbeit orientiert sich das derzeitige Gesetz der Ukraine "Über Arbeitsschutz", vorschriften, Anweisungen zu Sicherheitsmaßnahmen, Anweisungen und Anweisungen des Unternehmensleiters und diese Stellenbeschreibung.

3. Meldet sich direkt beim Regisseur "_____".

4. Auf Anordnung des Direktors ernannt, bewegt und entlassen.

5. Das offizielle Gehalt wird durch die Entscheidung des Direktors festgelegt und geändert.

6. Ist verantwortlich für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der Anweisungen des Kopfes.

Aufgaben

1. Führt die technische Kontrolle über die Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten und die Abnahme fertiger Objekte durch.

2. Kontrolliert den Fortschritt der Kapitalbaupläne, die Einhaltung des Volumens und der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten. Qualitätskontrolle der verwendeten Materialien.

3. Löst die Probleme bei Änderungen am Projekt im Zusammenhang mit der Einführung fortschrittlicherer technologischer Prozesse.

4. Nimmt an der Prüfung und Genehmigung von Änderungen an Konstruktionslösungen teil, die während des Baus auftreten, und löst Probleme beim Ersetzen von Materialien, Produkten und Strukturen, falls erforderlich.

5. Untersucht die Gründe für Verzögerungen und Verschlechterungen der Qualität von Bau- und Installationsarbeiten und ergreift Maßnahmen, um diese zu verhindern und zu beseitigen.

6. Kontrolliert die Qualität der Beseitigung von Mängeln rechtzeitig.

7. Führt Aufzeichnungen über abgeschlossene Bau- und Installationsarbeiten und Berichte über die durchgeführten Arbeiten.

8. Bietet sichere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und überwacht die Einhaltung der geltenden Arbeitsnormen und -regeln.

9. Unterweist die Arbeitnehmer rechtzeitig in Gesundheits- und Sicherheitsfragen, in der Arbeitshygiene und im Brandschutz, überprüft die Einhaltung dieser Regeln durch die Arbeitnehmer und hält sich strikt an diese.

10. Kontrolliert die Qualität der geleisteten Arbeit.

11. Bietet größere und aktuelle Reparaturen von Gebäuden und Bauwerken, überwacht die Reparaturarbeiten und baugruppe.

Die Rechte

1. Fordern Sie die rechtzeitige Bereitstellung von Overalls für die Arbeiter der Baugruppe und geeigneter Materialien für die Ausführung von Aufgaben.

2. Teilnahme an der Lösung aller Probleme im Zusammenhang mit den Aktivitäten des zugewiesenen Arbeitsbereichs.

3. Stellen Sie diejenigen von der Arbeit aus, die gegen Technologie-, Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie gegen Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsschutz und Brandschutz verstoßen.

4. Unterbrechen Sie die Arbeit, wenn Sie das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden.

5. Erfordern die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung dieser Anweisungen.

Eine Verantwortung

1. Ist verantwortlich für die Qualität der geleisteten Arbeit.

2. Für rationelle Verwendung Materialien und mehr.

3. Für den rechtzeitigen Abschluss der Arbeiten.

4. Für sichere und störungsfreie Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter.

5. Für die Schulung und rechtzeitige Durchführung von Briefings zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.

6. Zur rechtzeitigen Inspektion, Reparatur von Industriegebäuden und -strukturen.

7. Zur Einhaltung eines hohen Maßes an Organisation und Unabhängigkeit bei der Erfüllung offizieller Aufgaben.

8. Zur Einhaltung der im Unternehmen festgelegten Regeln und Anordnungen.

9. Zur rechtzeitigen Übermittlung von Informationen an die Geschäftsleitung über den Stand der Dinge und zur Information des Personals.

10. Zur Einhaltung der intellektuellen und qualifizierten Anforderungen bei der Erstellung von Berichten und aktuellen Dokumenten.

11. Zur Überwachung der Ergebnisse ihrer Aktivitäten und der Einhaltung der Normen, Anpassung der Ergebnisse in Abhängigkeit von Änderungen der Umstände.

12. Richtigkeit der Angaben und keine Fehler bei der Erstellung der Unterlagen.

13. Vereinheitlichung und Kombination aller Aktionen und Bemühungen zur Ausführung von Produktionsaufgaben.

14. Einhaltung der Leistungsstandards.

15. Fähigkeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

16. Rationale Planung Ihrer Arbeitszeit und Arbeitseffizienz.

17. Unterordnung persönlicher Interessen unter das Gemeinwohl des Unternehmens.

Beziehung

1. Vom Unternehmensleiter ernannt.

2. legt dem Hauptbuchhalter Unterlagen über die Verwendung materieller Ressourcen und die Herstellung von Produkten vor.

3. Der Leiter der Baustelle ist den Arbeitern der Baustelle direkt unterstellt.

4. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzingenieurs.

Qualifikation

  1. Chef der Linie. Der Standort muss über eine höhere Ausbildung und Berufserfahrung in führenden Positionen des Fachgebiets verfügen.

Bekannt: ____________________

ARBEITSBESCHREIBUNG

bauleiter (Bau)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Funktionen, Stellenbeschreibungen, Rechte und Pflichten des Leiters der (Bau-) Abteilung "Ingenieurtechnologien" (im Folgenden - Leiter der Abteilung (Bau-)) des Allrussischen Arbeitgeberverbandes "Russische Union der Industriellen und Unternehmer "(im Folgenden: Institution).

1.2. Eine Person, die die folgenden Anforderungen an die allgemeine und berufliche Bildung erfüllt, wird zum Leiter einer Baustelle (Bau) ernannt:

  • Hochschulbildung - Fachrichtung, Master-Abschluss;
  • mit praktischer Erfahrung:

  • Für den Chefprojektingenieur (Bauorganisator) - mindestens zehn Jahre Arbeit im Bereich des Baus von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Mindestens fünf Jahre im Profil professionelle Aktivität im Bereich des Baus von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • 1.3. Der Vorgesetzte der (Bau-) Baustelle muss wissen:

  • Arten von Dokumenten, die bestätigen fachliche Qualifikationen und die Verfügbarkeit von Zulassungen zu bestimmte Typen Arbeiten während der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Methoden der kollektiven Verwaltung von Bauproduktionsprozessen bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Interne Arbeitsvorschriften, Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträge;
  • Die wichtigsten Methoden zur Bewertung der Arbeitseffizienz bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Methoden zur Berechnung des Bedarfs der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen unter Verwendung grabenloser Technologien in Arbeitsressourcen;
  • Methoden und Werkzeuge zur Verwaltung von Arbeitskollektiven;
  • Methoden der technischen und wirtschaftlichen Analyse und Bewertung der Hauptindikatoren für Produktion und Wirtschaftstätigkeit bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Mittel und Methoden zur organisatorischen und technologischen Optimierung der Produktion bauarbeiten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Moderne Errungenschaften auf dem Gebiet der Bauproduktion und der Baustoffindustrie bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Methoden zur Ermittlung von Reserven zur Steigerung der Effizienz von Bauarbeiten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Das Verfahren für die Entwicklung und Ausführung lokaler behördlicher technischer Dokumente (Organisationsstandards) für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen unter Verwendung grabenloser Technologien;
  • Mittel und Methoden zur dokumentarischen und instrumentellen Bewertung der Konformität von unterirdischen Versorgungsunternehmen, die mit grabenlosen Technologien verlegt wurden, an die Anforderungen der Standards der Organisation;
  • Grundlagen des Qualitätsmanagementsystems und die Besonderheiten seiner Umsetzung in der Bauindustrie bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Die wichtigsten Methoden zur messtechnischen Unterstützung für die instrumentelle Bewertung der Konformität von unterirdischen Versorgungsunternehmen, die mit grabenlosen Technologien an die Anforderungen der Standards der Organisation angepasst wurden;
  • Anforderungen des Fertigungsauftrags an die Spezifikation des Objekts, das Verfahren für die Lieferung und Abnahme des fertiggestellten Kapitalbauobjekts und der Arbeitsschritte (Komplexe), die Verfügbarkeit der Begleitdokumentation und die Fristen für die Lieferung der Arbeiten;
  • Rechtliche Anforderungen Russische Föderation zur Bestellung und dokumentarischen Registrierung der Annahme und Übertragung von fertiggestellten Kapitalbauobjekten und Arbeitsschritten (-komplexen);
  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie des Bauvertrags für den Zustand des Objekts der unterirdischen Versorgungsunternehmen, die mit grabenlosen Technologien an den Kunden übertragen werden sollen;
  • Regeln zur Dokumentation der Annahme und Weitergabe fertiggestellter Objekte und Arbeitsschritte (Komplexe) bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der technischen Regulierung im Bauwesen;
  • Regeln für die Umsetzung von Arbeits- und Baukontrollmaßnahmen bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Regeln für die Berichterstattung über die Arten und Phasen der Arbeiten, die bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien ausgeführt werden;
  • Mittel und Methoden zur dokumentarischen und instrumentellen Kontrolle der Einhaltung technologischer Prozesse und der Arbeitsergebnisse bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen unter Verwendung grabenloser Technologien;
  • Regeln für die Aufrechterhaltung der Exekutive und buchführung Bauüberwachungsmaßnahmen;
  • Bedarf technische Dokumentation zum Verfahren zur Annahme versteckter Arbeiten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation für die Produktion von Bauarbeiten;
  • Methoden zur Beseitigung der Ursachen von Mängeln bei Bauarbeiten (Einsatz alternativer Bautechnologien, Fortbildung der Arbeitnehmer);
  • 1.4. Der Leiter der (Bau-) Baustelle muss in der Lage sein:

  • Bewertung der Effektivität und Qualität der von den Leitern der Arbeitsproduktionsbereiche geleisteten Arbeit bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen unter Verwendung grabenloser Technologien, einzelner Arbeitsproduktionsbereiche, Produktionsaufgaben, (funktionaler) Aufgaben;
  • Bestimmen Sie die optimale Struktur der Verteilung der Arbeiter, um Bauproduktionsprozesse durchzuführen, wenn unterirdische Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien verlegt werden.
  • Bewerten Sie das psychologische Klima in arbeitskollektiv und seine Auswirkungen auf die Leistung von Produktionszielen;
  • Bestimmen Sie die erforderliche Anzahl, Fach- und Qualifikationszusammensetzung der Mitarbeiter gemäß den Produktionsaufgaben und kalenderpläne Bauproduktion am Standort zur Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Ermittlung der fehlenden Kompetenz der Leiter der Produktionsstätten für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mithilfe grabenloser Technologien;
  • Analyse der Effizienz der Nutzung von Produktionsressourcen bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mithilfe grabenloser Technologien;
  • Führen Sie eine technische und wirtschaftliche Analyse der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten durch, wenn Sie unterirdische Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien verlegen.
  • Eine technische und wirtschaftliche Analyse der Ergebnisse der Einführung neuer Methoden und Formen der Arbeitsorganisation durchführen, rationalisierungsvorschläge, Implementierung neue Technologie und Technologien, Mechanisierung und Automatisierung von Bauarbeiten, Optimierung des Ressourceneinsatzes bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen unter Verwendung grabenloser Technologien;
  • Entwicklung und Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Nutzung von Produktionsressourcen bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Bewertung der Konformität der Prozesse und Ergebnisse der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien gemäß den Anforderungen der örtlichen behördlichen technischen Dokumente (Organisationsstandards);
  • Analyse und Zusammenfassung der Erfahrungen mit der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Entwicklung lokaler behördlicher technischer Dokumente (Organisationsstandards) im Bereich der Organisation der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Entwicklung von exekutiver und technischer Dokumentation für fertige Objekte, Arbeitsschritte (Komplexe) bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien;
  • Maßnahmen durchführen, um sicherzustellen, dass der Stand der Ergebnisse der Bauarbeiten den Anforderungen der Hygiene- und Hygienestandards und den Bestimmungen des Bauvertrags (Sauberkeit, Fehlen überschüssiger Materialien, technischer Zustand) entspricht;
  • Ermittlung der Gründe für die Abweichung der Arbeitsergebnisse bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien von den Anforderungen der behördlichen technischen und konstruktiven Dokumentation;
  • Dokumentarische Unterstützung von Arbeits- und Bauüberwachungsmaßnahmen bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien durchführen;
  • Dokumentarische Unterstützung von Arbeits- und Akzeptanzkontrollmaßnahmen für abgeschlossene Arten und Phasen der Arbeit bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien durchführen;
  • Um die Gründe für die Abweichung technologischer Prozesse von den Anforderungen der behördlichen technischen Dokumentation zu ermitteln, technische Bedingungen, technologische KartenKarten von Arbeitsprozessen;
  • 1.5. Der Leiter der (Bau-) Baustelle wird auf Anordnung des Geschäftsführers der Abteilung für Qualifikationsentwicklung der Institution gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ernannt und entlassen.

    1.6. Der Leiter der Abteilung (Bau-) Abteilung untersteht dem Geschäftsführer der Abteilung für die Entwicklung der Qualifikationen der Institution und dem Leiter der Abteilung "Ingenieurtechnologien".

    2. Arbeitsfunktionen

  • 2.1. Management der Hersteller von Arbeiten zur Verlegung von Ingenieurkommunikation mit grabenlosen Technologien.
  • 2.2. Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten am Standort der Arbeiten zur Verlegung der technischen Kommunikation mit grabenlosen Technologien.
  • 2.3. Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems am Standort der technischen Kommunikation mit grabenlosen Technologien.
  • 2.4. Lieferung der Ergebnisse der Arbeiten zur Verlegung der technischen Kommunikation mit grabenlosen Technologien an den Kunden.
  • 2.5. Akzeptanz und Qualitätskontrolle der Ergebnisse der Arten und Phasen der Arbeiten zur Verlegung der technischen Kommunikation unter Verwendung grabenloser Technologien.
  • 3. Aufgaben

  • 3.1. Ermittlung des Bedarfs der Bauindustrie am Standort für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien in der Erwerbsbevölkerung.
  • 3.2. Vermittlung von Arbeitnehmern am Standort für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.3. Kontrolle und Betriebsführung der Erfüllung ihrer funktionalen (offiziellen) Aufgaben durch die Leiter der Produktionsstätten für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.4. Planung und Kontrolle der Umsetzung von Arbeiten und Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien in der Bauproduktion, um die Effizienz der Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien zu steigern.
  • 3.5. Bewertung der Arbeitsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.6. Ermittlung der Hauptreserven der Bauproduktion, Planung und Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten sowie der Arbeitsproduktivität bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.7. Optimierung der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien basierend auf den Anforderungen und Empfehlungen des Qualitätsmanagementsystems.
  • 3.8. Analyse und Bewertung der Wirksamkeit der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.9. Planung und Kontrolle von Arbeiten und Maßnahmen zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.10. Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung für das Bauobjekt bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.11. Planung und Kontrolle der Arbeiten und Maßnahmen zur Vorbereitung der Lieferung der Ergebnisse der Arbeiten zur Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien an den Kunden.
  • 3.12. Präsentation der Arbeitsergebnisse während der Verlegung der unterirdischen Ingenieurkommunikation mit grabenlosen Technologien vor den Akzeptanzkommissionen.
  • 3.13. Unterzeichnung eines Dokuments zur Bestätigung der Übereinstimmung der unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien mit den Anforderungen technische Vorschriften und Energieeffizienzanforderungen.
  • 3.14. Vorbereitung der exekutiven und technischen Dokumentation, die den Akzeptanzausschüssen vorgelegt werden soll.
  • 3.15. Organisation der eingehenden Kontrolle der Projektdokumentation bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.16. Aufrechterhaltung einer etablierten Berichterstattung über die Arten und Phasen der Bauarbeiten, die bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien durchgeführt werden.
  • 3.17. Implementierung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.18. Betriebsplanung, Koordination, Organisation und Durchführung der Bauüberwachung bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.19. Akzeptanz abgeschlossener Typen und einzelner Arbeitsschritte bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.20. Entwicklung, Planung und Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung der Ursachen von Abweichungen in den Ergebnissen der Arbeiten zur Verlegung von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien von den Anforderungen der behördlichen technischen, technologischen und konstruktiven Dokumentation.
  • 4. Rechte

    Der Leiter der (Bau-) Baustelle hat das Recht:

    4.1. Fordern Sie die erforderlichen Informationen sowie Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Leiters der Baustelle (Bau) an und erhalten Sie diese.

    4.2. Qualifikationen verbessern, Umschulung (Umschulung) durchführen.

    4.3. Nehmen Sie Beziehungen zu Unterabteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen auf, um Probleme zu lösen, die in die Zuständigkeit des Leiters der Baustelle fallen (Bau).

    4.4. Nehmen Sie an der Diskussion von Themen teil, die in seiner funktionalen Verantwortung enthalten sind.

    4.5. Machen Sie Vorschläge und Kommentare zur Leistungsverbesserung im zugewiesenen Arbeitsbereich.

    4.6. Wenden Sie sich an die zuständigen örtlichen Behörden oder das Gericht, um Streitigkeiten zu lösen, die sich aus der Erfüllung funktionaler Aufgaben ergeben.

    4.7. Verwenden Sie Informationsmaterialien und behördliche Dokumente, die zur Erfüllung ihrer offiziellen Aufgaben erforderlich sind.

    4.8. Bestehen Sie die Zertifizierung gemäß dem festgelegten Verfahren.

    5. Verantwortung

    Der Leiter der (Bau-) Baustelle ist verantwortlich für:

    5.1. Nichterfüllung (unsachgemäße Erfüllung) ihrer funktionalen Pflichten.

    5.2. Nichtbeachtung der Anweisungen und Anweisungen des Geschäftsführers der Abteilung für Qualifikationsentwicklung der Institution.

    5.3. Ungenaue Angaben zum Ausführungsstatus der zugewiesenen Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.

    5.4. Verstoß gegen die in der Einrichtung festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.

    5.5. Verursachen von Sachschäden innerhalb der Grenzen, die in der aktuellen Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

    5.6. Offenlegung von Informationen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung behördlicher Pflichten bekannt geworden sind.

    Für die oben genannten Verstöße kann der Leiter der (Bau-) Baustelle je nach Schwere der Straftat gemäß den geltenden Rechtsvorschriften disziplinarisch, materiell, administrativ, zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden.

    Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß den Bestimmungen (Anforderungen) erstellt. Arbeitsgesetzbuch Von der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001, Nr. 197 FZ (Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation) (in der geänderten und ergänzten Fassung), professioneller Standard "Spezialist für den Bau von unterirdischen Versorgungsunternehmen mit grabenlosen Technologien", genehmigt im Auftrag des Arbeitsministeriums und sozialer Schutz Von der Russischen Föderation vom 21. März 2017 Nr. 297n und anderen Rechtsakten zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.