Stellenbeschreibung für Kopiergerätebediener. Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten. Modell-Stellenbeschreibung. Beispieltext herunterladen. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Position „Operator für Kopier- und Vervielfältigungsmaschinen Unter „Kategorie I“ versteht man die Kategorie „Technische Mitarbeiter“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen: abgeschlossene allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildung oder abgeschlossene allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildung in der Produktion. Berufserfahrung als Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie II – mindestens 1 Jahr.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Arten von elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, Funktionsprinzipien und Betriebsregeln;
- Regeln zum Festlegen des Kopiermodus;
- Konstruktions- und Betriebsregeln von Bogensammel- und Drahtheftmaschinen;
- Regeln für die Dokumentationspflege.

1.4. Ein Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) auf die Stelle berufen und von der Stelle entlassen.

1.5. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I ist direkt dem _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ unterstellt.

1.6. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Ein Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I wird während seiner Abwesenheit durch eine dazu beauftragte Person ersetzt in der vorgeschriebenen Weise, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Kopiert das Original mit Kopierern und elektrografischen Vervielfältigungsgeräten sowie Maschinen verschiedener Systeme und Bauarten auf Papier oder eine Platte.

2.2. Legt den Kopiermodus fest, vergrößert Kopien, kopiert sie von Platten oder Filmen und prüft die Kopierqualität.

2.3. Zerlegt die bedruckten Blätter, richtet sie am Original aus und näht den Satz mit einer Drahtnähmaschine zusammen.

2.4. Bereitet Geräte und Materialien für die Arbeit vor, stellt Geräte während des Betriebs ein und reinigt sie.

2.5. Pflegt die etablierte Dokumentation.

2.6. Führt Kopierarbeiten an einem Farbkopier-Superkomplex durch.

2.7. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2.8. Kennt und erfüllt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umfeld, entspricht den Standards, Methoden und Techniken der sicheren Arbeitsausführung.

3. Rechte

3.1. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben und die Bereitstellung erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu verlangen notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, sich mit den Entwurfsdokumenten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten und Verwaltungsaufträge erforderlich sind.

3.7. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Der Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I hat das Recht, sich mit Dokumenten vertraut zu machen, in denen die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.

4. Verantwortung

4.1. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der ihm durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte verantwortlich.

4.2. Für die Nichteinhaltung betriebsinterner Vorschriften ist der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I verantwortlich Arbeitsvorschriften, Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene und Brandschutz.

4.3. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen/Institution) im Zusammenhang mit einem Geschäftsgeheimnis verantwortlich.

4.4. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung interner Anforderungen verantwortlich Regulierungsdokumente Organisation (Unternehmen/Institution) und rechtliche Anordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I haftet für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I haftet für Sachschäden an der Organisation (Unternehmen/Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.7. Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der Kategorie I ist für die rechtswidrige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.

Energiesektor der Ukraine

OJSC „Donetskoblenergo“ Direktor von Donetsk Electric Networks

Donetsk Electric Networks _______

„_____“___________2007

ANWEISUNGEN

ZUR ARBEITSSICHERHEIT Nr._________

Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten

Donezk-2007

Allgemeine Bestimmungen.
Diese Anweisung legt die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb des Vervielfältigungsproduktionsbereichs des Betreibers von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten bei der Annahme von Kopien auf Papier (im Folgenden: Betreiber) fest. technische Abteilung(im Folgenden als PTO DES bezeichnet). Die Kenntnis der Betriebsanleitung ist für den Betreiber, den vorübergehend Ausführenden und den Leiter der technischen Abteilung zwingend erforderlich. Arbeitsplatz Der Betreiber befindet sich in den Räumlichkeiten der PTO-Vermehrungsabteilung im fünften Stock des DPP-Gebäudes an der Straße. . Personen ab 18 Jahren, die:
    Sekundarschulbildung Kenntnisse im Umgang mit Kopiergeräten!! Qualifikationsgruppe für elektrische Sicherheit
Der Betreiber ist verpflichtet:
    Bestehen Sie einen jährlichen Wissenstest zur Arbeitssicherheit; Absolvieren Sie eine vierteljährliche Sicherheitsschulung; Bestehen Sie alle zwei Jahre eine ärztliche Untersuchung
Entsprechend den aktuellen Branchenstandards und dem Tarifvertrag wird dem Betreiber für die Dauer von 12 Monaten ein Baumwollmantel ausgehändigt. Der Vervielfältigungsbereich ist ausgestattet mit: Kopiergerät CANON NP 1550. Der Betreiber ist verpflichtet, die im Unternehmen geltenden Arbeitsvorschriften einzuhalten. Es ist nicht gestattet, Arbeiten ohne Wissen der Geschäftsleitung durchzuführen Struktureinheit, Nutzung von Vervielfältigungsgeräten für persönliche Zwecke. Der Betreiber hat einen unregelmäßigen Arbeitstag.

1.9. Der Betreiber ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Hygiene zu kennen und einzuhalten.


1.10. Arbeiter müssen in der Lage sein, bei verschiedenen Verletzungen Erste Hilfe zu leisten.

Mitarbeiter, die sich eines Verstoßes gegen Gesetze, Regeln, Anweisungen und andere Vorschriften schuldig machen, haften disziplinarisch, verwaltungstechnisch, finanziell oder strafrechtlich gemäß aktuelle Gesetzgebung.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn.


Vor dem Öffnen der Türen des Vervielfältigungsmaschinenbereichs muss der Betreiber sicherstellen, dass die am Vortag angebrachten Schlösser und Plomben in gutem Zustand sind. Im Falle eines Verstoßes ist dies unverzüglich dem Leiter der technischen Abteilung und dem Leiter der militärischen Instandhaltungsabteilung zu melden und das Gelände des Vermehrungsgebiets nur mit deren Erlaubnis zu betreten. Beim Betreten der Räumlichkeiten muss der Betreiber einen Hut und einen Bademantel anziehen, der mit allen Knöpfen geschlossen sein muss. Das Hochkrempeln der Ärmel der Arbeitskleidung ist verboten. Belüften Sie den Vermehrungsbereich. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der allgemeinen und lokalen Beleuchtung. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Zwangsbelüftung und der elektrischen Beleuchtung der Abzugshauben. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit (Vorhandensein, Unversehrtheit) des Schutzleiters und den Anschluss von Kopiergeräten daran. Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Isolierung der Leiter, die Geräte mit dem Stromnetz verbinden. Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Steckdosen und das Vorhandensein entsprechender Aufschriften (220 V). Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Feuerlöschgeräten und den Zeitpunkt ihrer Inspektion. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens. Wenn eine Störung festgestellt wird, melden Sie sich beim Leiter der technischen Abteilung und beginnen Sie nicht mit der Arbeit, bis die festgestellten Mängel behoben sind. Überprüfen Sie den Abstand zwischen Kopierer und Raumwand (mindestens 10 cm) sowie die Verfügbarkeit von Papier und Originalen zum Kopieren. Kopierpapier sollte eine Dichte von 61-80 g pro Quadratmeter, eine weiße Farbe und eine glatte Oberfläche haben. Schließen Sie den Kopierer an eine 220-V-Steckdose an

3. Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit.

3.1. Beachten Sie die Anforderungen an die Organisation des Arbeitsplatzes eines Bedieners von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten.

3.2. Heben Sie mit den Händen keine Gewichte über die zulässigen Grenzen hinaus (20 kg für Frauen).

Öffnen Sie nicht die vordere Abdeckung des Kopierers, nachdem Sie ihn eingeschaltet haben.

3.4. Um den Kopiervorgang zu starten, drücken Sie die „Start“-Taste. Die Taste leuchtet grün und der Kopierer beginnt sich aufzuwärmen. Die Gesamtzeit des Aufwärmmodus beträgt 90 Sekunden. Danach können Sie mit dem Kopieren beginnen.

3.5. Heben Sie den Kopiererdeckel an und legen Sie das Original mit dem Kopierbild nach unten ein. Richten Sie dabei die obere linke Ecke des Originals an der „V“-Markierung auf der Ausrichtungslinie aus.

Stellen Sie den Kopiermodus ein, indem Sie die erforderlichen Tasten auf dem Bedienfeld des Kopierers drücken. Drücken Sie die „Start“-Taste – die Taste leuchtet rot und dann beginnt der automatische Kopiervorgang. Wenn die Anzeige „Papier laden“ aufleuchtet, legen Sie Papier in die automatische Zufuhrkassette ein. Wenn die Anzeige „Papierstau beseitigen“ aufleuchtet, überprüfen Sie die Anzeige „Stauposition“ und entfernen Sie das gestaute Papier. Wenn die Anzeige „Toner leer“ aufleuchtet, müssen Sie Toner nachfüllen. Führen Sie gemäß den Anforderungen des „Servicehandbuchs für den Kopierer CANON NP 1550“ (im Folgenden als „Handbuch“ bezeichnet) oder bei Verschmutzung der Kopien vorbeugende Maßnahmen durch:

    Wischen Sie das Glas mit einem feuchten und dann trockenen Tuch ab. Wischen Sie die Abdeckung des Geräts von der äußeren und inneren (weißen) Oberfläche mit einem feuchten und dann trockenen Tuch ab. Reinigen Sie die Korona, indem Sie das Reinigungsgerät mehrmals sanft entlang der Führung bewegen. Entfernen Sie das Antistatikgerät Entfernen Sie das Reinigungsgerät vom Gerät, bewegen Sie es mehrmals von einem Ende des Geräts zum anderen und setzen Sie es auf.
Für präventive Arbeit Das Speichergerät muss gemäß der „Anleitung“ sowie von der Stromquelle getrennt werden, sodass zwischen dem Netzkabelstecker und der Steckdose ein sichtbarer Spalt entsteht. Nach dem Ausschalten des Kopierers dauert es einige Zeit, bis die Heizelemente abgekühlt sind. Es ist verboten, zum Reinigen des Kopierers einen Lappen mit tropfendem Wasser zu verwenden, da einige Komponenten des Kopierers es nicht zulassen, dass Flüssigkeit auf Teile, Komponenten und Oberflächen gelangt. Es ist verboten, zum Reinigen des Kopierers spezielle Reinigungsmittel zu verwenden, da diese Substanzen enthalten können, die das Kopiermaterial zerstören, sowie abrasive Bestandteile, die die Arbeitsflächen des Geräts beschädigen und die Qualität der Kopien beeinträchtigen können. Das Mitbringen von brennbaren, giftigen oder aggressiven Stoffen in den Vermehrungsbereich ist verboten. Das Kopiergerät enthält Glaselemente, die eine sorgfältige Handhabung erfordern. Es ist verboten, andere Gegenstände als das zu kopierende Material (ohne Büroklammern) auf das Kopiererglas zu legen. Es ist verboten, elektrische Heizgeräte in der Nähe des Kopierers zu verwenden. Es ist verboten, elektrische Heizgeräte mit offener Spirale und Reflektoren zu verwenden auf den Kopierer gerichtet und auf selbstgemachte Weise hergestellt. Schließen Sie eine Heizung und einen Kopierer nicht an dieselbe Steckdose an. Es ist verboten, welche zu hinterlassen elektronische Geräte befindet sich im Kopierbereich. Vor dem Verlassen, auch für kurze Zeit, müssen alle Elektrogeräte ausgeschaltet werden. Während des Betriebs von Kopiergeräten muss der Bediener den Bereich durch Absaugung belüften.

4. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten.

Nach Abschluss der Arbeiten am Kopiergerät ist der Bediener verpflichtet: Den Arbeitsplatz zu reinigen. Die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen technischer Service Kopiergerät entsprechend der „Anleitung“. Trennen Sie alle Elektrogeräte vom Stromnetz, sodass zwischen der Steckdose und dem Stecker des Stromkabels der Geräte ein sichtbarer Spalt entsteht. Bewahren Sie zum Kopieren verwendete Materialien und Originaldokumente in den dafür vorgesehenen Lagerbereichen auf. Es ist verboten, die ursprünglichen Anweisungen des Direktors des Dieselkraftwerks zur Aufbewahrung in den Räumlichkeiten des Vermehrungsgebiets zu hinterlassen. Beachten Sie die Anweisungen zur persönlichen Hygiene, ziehen Sie die Schutzkleidung aus, räumen Sie sie in Ordnung und hängen Sie sie an der dafür vorgesehenen Stelle auf. Alle festgestellten Mängel sind unverzüglich dem Leiter der technischen Abteilung oder seinem Stellvertreter zu melden. Der Betreiber ist verpflichtet, den Leiter der technischen Abteilung oder seinen Stellvertreter unverzüglich über die bei ihm oder einem anderen Mitarbeiter des Dieselkraftwerks aufgetretene Vergiftung unverzüglich zu informieren Verschlechterung des Gesundheitszustandes und über alle von ihm festgestellten Verstöße gegen die Regeln sowie Fehlfunktionen von Geräten, Geräten, Schutzausrüstungen. Dem Betreiber ist es untersagt, Anordnungen auszuführen, die im Widerspruch zu den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften stehen.
Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen.

5.1. Zu den Notfallsituationen bei Arbeiten an Kopiergeräten gehören:

5.1.1. Papierfalten im Kopierer: Um die Folgen von Papierfalten zu beseitigen, müssen Sie den Kopierer vom Netzwerk trennen und die Arbeiten gemäß der „Anleitung“ durchführen.

5.1.2. Stromausfall:

    Schalten Sie sofort alle Geräte aus. Benachrichtigen Sie den Leiter der technischen Abteilung bzw. die ihn vertretende Person und befolgen Sie deren Anweisungen.

5.1.3. Brand von Elektrogerätekabeln, Steckdosen oder Brandausbruch (Brandzeichen):

    Schalten Sie alle Elektrogeräte sofort aus und benutzen Sie sie primäre Mittel Feuerlöschanlage, um mit dem Löschen zu beginnen. Melden Sie dies telefonisch dem Leiter der technischen Abteilung oder seinem Stellvertreter. In diesem Fall ist die Angabe des Brandortes, der Situation während des Brandes, der Anwesenheit von Personen sowie die Angabe Ihres Nachnamens erforderlich. Ergreifen Sie mögliche Maßnahmen zur Evakuierung von Personen, zum Löschen (Lokalisieren) des Brandes und zum Erhalt von Sachwerten.

5.2. Unfallhergang:

5.2.1. Es müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um dem Opfer Erste Hilfe zu leisten

5.2.2. Informieren Sie dringend Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Personen offiziell und ihre Befehle weiter ausführen

5.2.3. Halten Sie bis zum Eintreffen der Unfalluntersuchungskommission die Arbeitsumgebung und die Ausrüstung in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Ereignisses befanden (sofern dies das Leben und die Gesundheit anderer Arbeitnehmer gefährdet und nicht zu schwerwiegenderen Folgen führt) und ergreifen Sie auch Maßnahmen um solche Fälle in der aktuellen Situation zu verhindern.

5.3. Wenn Mängel in der Isolierung von Leitungen, Fehlfunktionen von Steckdosen, Steckern oder eine Verletzung des Erdungskabels festgestellt werden, sollten Sie die Arbeit sofort einstellen und dies dem Leiter der technischen Abteilung oder der Person, die ihn ersetzt, melden.

Leiter Berufsbildung

VEREINBART:

Leiter SOT

Leitender Anwalt

\Standardberufsbild für den Beruf des Kopier- und Vervielfältigungsmaschinenbedieners

Arbeitsbeschreibung Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten

Berufsbezeichnung: Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten
Unterteilung: _________________________

1. Allgemeine Bestimmungen:

    Unterordnung:
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten meldet sich direkt.................................
  • Der Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten befolgt die Anweisungen................................. ........... .........

  • (Den Weisungen dieser Mitarbeiter wird nur Folge geleistet, soweit sie den Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten nicht widersprechen.)

    Auswechslung:

  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ersetzt ................................... ......... ....................................
  • Ersetzt den Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten............................................. ........ ...................................
  • Einstellung und Entlassung:
    Die Ernennung und Entlassung des Betreibers von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten erfolgt durch den Abteilungsleiter im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter.

2. Qualifikationsvoraussetzungen:
    Muss wissen:
  • Arten von elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, Funktionsprinzipien und Betriebsregeln
  • Regeln zum Einrichten des Kopiermodus
  • Geräte- und Betriebsregeln für Bogensammel- und Drahtheftmaschinen
  • Regeln für die Führung der Dokumentation.
3. Aufgabenbereiche:
  • Kopieren eines Originals auf Papier oder eine Platte mit elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten sowie Maschinen verschiedener Systeme und Bauarten.
  • Kopiermodus einstellen.
  • Vergrößerte Kopien.
  • Reproduktion von Platten oder Filmen.
  • Überprüfen der Kopierqualität.
  • Zerlegen und Ausrichten der Druckbogen gemäß dem Original.
  • Nähen des Sets auf einer Drahtnähmaschine.
  • Vorbereitung von Geräten und Materialien für die Arbeit.
  • Regulierung der Ausrüstung während des Betriebs.
  • Pflege der etablierten Dokumentation.
  • Gerätereinigung.
Seite 1 Stellenbeschreibung Kopier- und Vervielfältigungsmaschinenführer
Seite 2 Berufsbild Kopier- und Vervielfältigungsmaschinenführer

4. Rechte

  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, den ihm unterstellten Mitarbeitern Weisungen und Aufgaben zu den in seinem Aufgabenbereich fallenden Themen zu erteilen funktionale Verantwortlichkeiten.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, die Durchführung der Produktionsaufgaben und die rechtzeitige Ausführung einzelner Aufträge durch ihm unterstellte Mitarbeiter zu kontrollieren.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Anspruchs- und Empfangsrecht notwendige Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit und der Tätigkeit seiner unterstellten Mitarbeiter.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, mit anderen Diensten des Unternehmens in Produktions- und anderen Fragen zusammenzuarbeiten, die in seinen Funktionsbereich fallen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über die Tätigkeit der Abteilung vertraut zu machen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, dem Vorgesetzten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung vorzulegen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, dem Vorgesetzten Vorschläge zur Förderung ausgezeichneter Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin vorzulegen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten hat das Recht, dem Geschäftsführer alle festgestellten Verstöße und Mängel im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit zu melden.
5. Verantwortung
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten haftet für die unsachgemäße Ausführung oder Nichterfüllung seiner in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – im Rahmen der genannten Grenzen Arbeitsrecht Russische Föderation.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für Verstöße gegen die für den Betrieb des Unternehmens geltenden Regeln und Vorschriften verantwortlich.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist bei einem Wechsel oder einer Entlassung aus einer Stelle für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Übergabe der Arbeit an die Person verantwortlich, die die aktuelle Stelle antritt, und bei Fehlen einer solchen an die Person, die ihn ersetzt oder direkt an seinen Vorgesetzten.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten haftet für Straftaten, die er im Rahmen seiner Tätigkeit begeht – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für Sachschäden verantwortlich – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für die Einhaltung der geltenden Weisungen, Anordnungen und Aufbewahrungsverfügungen verantwortlich. Geschäftsgeheimnis und vertrauliche Informationen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für die Einhaltung der Betriebsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und des Brandschutzes verantwortlich.
Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß (Name, Nummer und Datum des Dokuments) erstellt.

Leiter Struktur


Einrichten eines Kopiermodus, Vergrößern von Kopien, Vervielfältigen von Platten oder Filmen, Überprüfen der Kopierqualität. 2.1.3. Zerlegen und Ausrichten der bedruckten Blätter mit dem Original, Zusammennähen des Satzes mit einer Drahtnähmaschine. 2.1.4. Geräte und Materialien für die Arbeit vorbereiten, Geräte während des Betriebs regulieren und reinigen. 2.1.5. Pflege der etablierten Dokumentation. 3. RECHTE EINES ARBEITNEHMERS Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf: 3.1. Ihm Arbeit geben, konditioniert Arbeitsvertrag. 3.2. Arbeitsplatz, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht regulatorischen Anforderungen Arbeitsschutz und im Tarifvertrag vorgesehene Bedingungen; 3.3. Vollständige und zuverlässige Informationen über Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz. 3.4. Berufsausbildung, Umschulung und Verbesserung ihrer Qualifikationen in der festgelegten Weise Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation, andere Bundesgesetze.

Fehlerseite 404 existiert nicht

Der Mitarbeiter muss Folgendes kennen: - Arten von elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, deren Funktionsweise und Betriebsregeln; — Regeln zum Festlegen des Kopiermodus; — Konstruktions- und Betriebsregeln für Blattsammel- und Drahtheftmaschinen; — Regeln für die Führung der Dokumentation; — Arbeitsrecht; — Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur industriellen Hygiene und zum Brandschutz; — Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung; — Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit (Dienstleistungen), bis rationale Organisation Arbeit am Arbeitsplatz. 1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Arbeitnehmers werden seine Aufgaben übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN 2.1. Der Mitarbeiter leistet: 2.1.1. Kopieren eines Originals auf Papier oder eine Platte mit elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten sowie Maschinen verschiedener Systeme und Bauarten.
2.1.2.

Stellenbeschreibung für den Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der 2. Kategorie

ICH GENEHMIGT“ (Managerposition) (Name der Organisation) / / » » Herr M.P. STELLENBESCHREIBUNG für den Kopier- und Vervielfältigungsmaschinenbediener der 2. Kategorie 1.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten eines Kopier- und Vervielfältigungsmaschinenbedieners der 2. Kategorie (im Folgenden als Arbeitnehmer bezeichnet) in (im Folgenden als Arbeitgeber bezeichnet). 1.2. Die Ernennung und Entlassung eines Arbeitnehmers erfolgt in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung festgelegten Weise auf Anordnung des Chefs des Arbeitgebers.

1.3. Der Mitarbeiter berichtet direkt. 1.4. Für die Position des Mitarbeiters wird eine Person mit einer Ausbildung und mindestens mehrjähriger Berufserfahrung ernannt. 1.5.

Aufmerksamkeit

Während der Abwesenheit des Betreibers von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. 2. ARBEITSPFLICHTEN Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist verpflichtet: 2.1.


Führen Sie Kopier- und Vervielfältigungsarbeiten an Kopier- und Vervielfältigungsgeräten und -maschinen verschiedener Systeme und Ausführungen durch. 2.2. Kopieren Sie das Original auf Papier oder Platte. 2.3.

Die Info

Stellen Sie den Modus zum Kopieren, Vergrößern von Kopien und Vervielfältigen von Platten oder Filmen ein. 2.4. Überprüfen Sie die Kopierqualität. 2.5. Zerlegen Sie die bedruckten Blätter, richten Sie sie am Original aus und nähen Sie das Set mit einer Drahtnähmaschine zusammen.


2.6. Bereiten Sie Geräte und Materialien für die Arbeit vor. 2.7. Geräte während des Betriebs justieren und reinigen. 2.8. Pflegen Sie eine etablierte Dokumentation für die Abrechnung der hergestellten Produkte. 3.

Stellenbeschreibung für Kopier- und Vervielfältigungsgerätebediener

Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen. 4.2. Für Verstöße, die im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit begangen werden, im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
4.3. Für die Verursachung von Sachschäden im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation. 5. VERFAHREN ZUR ÜBERARBEITUNG DER STELLENBESCHREIBUNG 5.1. Die Stellenbeschreibung wird bei Bedarf, mindestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft, geändert und ergänzt. 5.2. Alle von dieser Weisung erfassten Mitarbeiter werden mit der Anordnung zur Änderung (Ergänzung) der Stellenbeschreibung vertraut gemacht und unterschrieben.

Berufsbeschreibungen

Es wurden bereits 3 Artikel angenommen. Das Magazin Nr. 1 (Vol. 36) wurde am 25. Januar 2018 veröffentlicht. ARTIKEL FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE DES MAGAZINS, DIE AM 25. JANUAR 2018 VERÖFFENTLICHT WIRD, WERDEN AKZEPTIERT. Es wurden bereits 15 Artikel angenommen. Das Magazin Nr. 6 (Vol. 35) wurde am 20. Dezember 2017 veröffentlicht. ARTIKEL FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE DES MAGAZINS, DIE AM 20. DEZEMBER 2017 VERÖFFENTLICHT WIRD, WERDEN AKZEPTIERT.

Es wurden bereits 26 Artikel angenommen. Das Magazin Nr. 5 (Band 34) erschien am 20. November 2017. Die nächste Ausgabe erscheint am 20. November 2017. Bereits 18 Artikel Magazin Nr. 4 (Vol. 33) wurden am 30. September 2017 veröffentlicht. Magazin Nr. 3 (Vol. 33)
32) erschien am 28. Juli 2017. Magazin Nr. 2 (Band 31) erschien am 25. Mai 2017. Magazin Nr. 1 (Band 30) erschien am 30. März 2017. Magazin Nr. 6 erschien am 30. Dezember , 2016 Magazin Nr. 5 erschien am 28. Oktober 2016 Magazin Nr. 4 erschien am 17.08.16. Auflage 1000 Exemplare. Magazin Nr. 3 (2016) Bd. 26 signiert 06.06.16. Auflage 1000 Exemplare. Magazin Nr. 2 (2016) Bd.

Stellenbeschreibung eines Vervielfältigungsgerätebedieners

  • Regeln zum Einrichten des Kopiermodus
  • Geräte- und Betriebsregeln für Bogensammel- und Drahtheftmaschinen
  • Regeln für die Führung der Dokumentation.

3. Aufgabenbereiche:

  • Kopieren eines Originals auf Papier oder eine Platte mit elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten sowie Maschinen verschiedener Systeme und Bauarten.
  • Kopiermodus einstellen.
  • Vergrößerte Kopien.
  • Reproduktion von Platten oder Filmen.
  • Überprüfen der Kopierqualität.
  • Zerlegen und Ausrichten der Druckbogen gemäß dem Original.
  • Nähen des Sets auf einer Drahtnähmaschine.
  • Vorbereitung von Geräten und Materialien für die Arbeit.
  • Regulierung der Ausrüstung während des Betriebs.
  • Pflege der etablierten Dokumentation.
  • Gerätereinigung.

Stellenbeschreibung für Kopiergerätebediener

Entgegennahme von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten, Einarbeitung in Entscheidungsentwürfe der Unternehmensleitung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten. 3.6. Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zur Lösung betrieblicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit.
3.7. Reichen Sie Vorschläge zu Themen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit zur Prüfung durch Ihren direkten Vorgesetzten ein. 4. VERANTWORTUNG Der Mitarbeiter ist verantwortlich für: 4.1.1.

Die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten steht im Einklang mit der geltenden Arbeitsgesetzgebung. 4.1.2. Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzanweisungen.

Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheits-, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter darstellen. 4.1.3.
Verantwortung

  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten haftet für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung seiner in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für Verstöße gegen die für den Betrieb des Unternehmens geltenden Regeln und Vorschriften verantwortlich.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist bei einem Wechsel oder einer Entlassung aus einer Stelle für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Übergabe der Arbeit an die Person verantwortlich, die die aktuelle Stelle antritt, und bei Fehlen einer solchen an die Person, die ihn ersetzt oder direkt an seinen Vorgesetzten.

Berufsbezeichnung: Vervielfältigungsgerätebediener

Auflage 1000 Exemplare. Wir rekrutieren Artikel für die 2. Ausgabe des Magazins im Jahr 2016. Magazin Nr. 1 (2016) Bd. 24signiert 25.02.16. Auflage 1000 Exemplare.

Wir suchen Artikel für die 1. Ausgabe 2016. Magazin Nr. 6 (Vol. 23) 2015, unterzeichnet für den Druck am 11.12.16. Auflage 1000 Exemplare. Wir rekrutieren Artikel für die 6. Ausgabe des Magazins. Die Ausgabe erscheint am 15. Januar 2016. Magazin Nr. 5 (Vol.

22) 2015 zum Druck unterzeichnet am 24.11.15

Wichtig

Auflage 1000 Exemplare. Die 5. Ausgabe des Magazins ist erschienen. Achtung der Autoren: Die Rekrutierung von Artikeln für die 5. Ausgabe des Magazins geht weiter. Magazin Nr. 4 (Vol. 21) 2015, signiert für den Druck am 18.09.15. Auflage 1000 Exemplare.

Magazin Nr. 3 (Vol. 20) 2015, signiert für den Druck 08.07.15 Auflage 1000 Exemplare. Magazin Nr. 2 (Vol. 19) 2015, unterzeichnet für den Druck am 01.05.15. Auflage 1000 Exemplare.

Magazin Nr. 1 (Vol. 18) 2015, unterzeichnet für den Druck am 17.03.15. Auflage 1000 Exemplare. Das Magazin Nr. 8 (Vol. 17) von 2104 wurde am 28. Dezember 2014 zum Druck signiert. Auflage: 1000 Exemplare.

Das Magazin Nr. 7 (Vol. 16) wurde am 24. November 2014 zur Veröffentlichung unterzeichnet.
Die während ihrer Tätigkeit begangenen Straftaten unterliegen der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung. 4.1.4. Verursachung von Sachschäden – im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung. 5.

ARBEITSBEDINGUNGEN 5.1. Der Arbeitsplan des Arbeitnehmers wird in Übereinstimmung mit den vom Arbeitgeber festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt. 5.2. Aus produktionstechnischen Gründen ist der Mitarbeiter verpflichtet, Dienstreisen (inkl.

lokale Bedeutung). Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß erstellt. (Name, Nummer und Datum des Dokuments) EINVERSTANDEN VON: (Person, die die Stellenbeschreibung bestätigt) / /» » g. (Unterschrift) (vollständiger Name) Ich habe die Anweisungen gelesen: / / » » g.

Berufsbild eines Bedieners von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Berufspflichten 3. Rechte 4.

Verantwortlichkeit 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Stellenbeschreibung regelt die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Betreibers von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten. 2. Für die Position des Bedieners von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten wird eine Person mit Sekundarschulbildung ernannt. 3. Der Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten muss die Arten von elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, das Funktionsprinzip und die Regeln für deren Betrieb kennen; Regeln zum Einrichten des Kopiermodus; Geräte- und Betriebsregeln für Blattsammel- und Drahtheftmaschinen; Regeln für die Führung der Dokumentation. 4.


Ein Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten wird auf Anordnung des Leiters der Einrichtung (Unternehmen, Organisation) gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation ernannt und entlassen. 5. Der Bediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist dem Leiter der Struktureinheit direkt unterstellt. 2. Aufgabenbereiche Kopieren des Originals auf Papier oder Platte mit Kopier- und Vervielfältigungsgeräten sowie Maschinen unterschiedlicher Systeme und Bauarten. Einrichten eines Kopiermodus, Vergrößern von Kopien, Vervielfältigen von Platten oder Filmen, Überprüfen der Kopierqualität. Zerlegen und Ausrichten der bedruckten Blätter mit dem Original, Zusammennähen des Satzes mit einer Drahtnähmaschine. Geräte und Materialien für die Arbeit vorbereiten, Geräte während des Betriebs einstellen und reinigen. Pflege der etablierten Dokumentation. 3.

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Aufmerksamkeit

VERANTWORTUNG 4.1. Der KMM-Betreiber ist verantwortlich für: - die nicht rechtzeitige und mangelhafte Ausführung der in dieser Anleitung aufgeführten Arbeiten und Pflichten; - Straftaten, die zur Grundlage für die Verhängung von Bußgeldern und anderen Verwaltungsstrafen im Bereich der Druckerei wurden. 4.2. Der KMM-Operator wird festlegen finanzielle Haftung zur Gewährleistung der Sicherheit der ihm anvertrauten Inventargegenstände.


4.3.

Wichtig

Für die Begehung von Straftaten im Rahmen seiner Tätigkeit trägt der KMM-Betreiber je nach Art und Folgen die zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung gesetzlich festgelegt. Leiter der operativen Druckabteilung GENEHMIGT VON: Leiter des Strafgesetzbuches I.

Berufsbeschreibungen

Entgegennahme von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten, Einarbeitung in Entscheidungsentwürfe der Unternehmensleitung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten.3.6. Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zur Lösung betrieblicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit. 3.7.
Reichen Sie Vorschläge zu Themen Ihrer Tätigkeit zur Prüfung durch Ihren direkten Vorgesetzten ein.4. VERANTWORTUNG Der Mitarbeiter ist verantwortlich für: 4.1.1.

Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten – gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung.4.1.2. Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzanweisungen. Unterlassene Maßnahmen zur Unterdrückung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter darstellen. 4.1.3.

Arbeitsanweisungen für den Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten

  • Regeln zum Einrichten des Kopiermodus;
  • Geräte- und Betriebsvorschriften für Bogensammel- und Drahtheftmaschinen;
  • Regeln für die Führung der Dokumentation.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Kopiert das Original mit Kopierern und elektrografischen Vervielfältigungsgeräten sowie Maschinen verschiedener Systeme und Bauarten auf Papier oder eine Platte.
  2. Verstärkt den Kopiermodus, vergrößert Kopien, vervielfältigt sie von Platten oder Filmen und überprüft die Kopierqualität.
  3. Zerlegt und vergleicht gedruckte Buchstaben mit dem Original, näht das Set auf einer Drahtnähmaschine.
  4. Bereitet Geräte und Materialien für die Arbeit vor, stellt Geräte während des Betriebs ein und reinigt sie.
  5. Pflegt die etablierte Dokumentation.

Stellenbeschreibung für den Beruf des Kopiergeräteführers

Verantwortung

  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten haftet für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung seiner in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für Verstöße gegen die für den Betrieb des Unternehmens geltenden Regeln und Vorschriften verantwortlich.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist bei einem Wechsel oder einer Entlassung aus einer Stelle für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Übergabe der Arbeit an die Person verantwortlich, die die aktuelle Stelle antritt, und bei Fehlen einer solchen an die Person, die ihn ersetzt oder direkt an seinen Vorgesetzten.

BUNDESAGENTUR FÜR EISENBAHNVERKEHR Russische Offene Akademie für Staatsverkehr Bildungseinrichtung höher Berufsausbildung"Moskau Staatliche Universität Kommunikation“ (ROAT MIIT) GENEHMIGT vom Direktor des ROAT, Doktor der technischen Wissenschaften, Professor „“ 2010 JOBBESCHREIBUNG DES KOPIERMASCHINENBEDIENERS (KMM) I.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Ein KMM-Operator wird auf Anordnung des Direktors der Akademie auf Empfehlung des Leiters der operativen Druckabteilung eingestellt und entlassen. 1.2. Der KMM-Operator berichtet direkt an den Leiter der Einsatzabteilung. 1.3.

Die Info

Der KMM-Betreiber muss Folgendes kennen: - das Design der zu wartenden Ausrüstung; — Bilderfassungstechnologie; — technische Anforderungen Anforderungen an die Qualität von Kopien; — Technologie zur Herstellung von Broschüren; — Grundsätze des Layouts. II. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN 2.1. Untersuchung technischer Zustand Ausrüstung.

Stellenbeschreibung für den Beruf des Kopiergeräteführers

Das Formular wurde anhand von Rechtsakten mit Stand vom 04.06.2009 erstellt. „APPROVE“ (Managerposition) (Name der Organisation) / /" » M.P.JOBBESCHREIBUNGBediener von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, 2. Kategorie1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten des Betreibers von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten der 2. Kategorie (nachfolgend Arbeitnehmer genannt) in (nachfolgend Arbeitgeber genannt). 1.2.
Die Ernennung und Entlassung eines Arbeitnehmers auf eine Stelle erfolgt auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise auf Anordnung des Chefs des Arbeitgebers.1.3. Der Mitarbeiter berichtet direkt.1.4. Für die Position des Mitarbeiters wird eine Person mit einer Ausbildung und mindestens mehrjähriger Berufserfahrung ernannt.1.5.

Der Mitarbeiter muss Folgendes kennen: - Arten von elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, deren Funktionsweise und Regeln; - Regeln für die Einrichtung des Kopiermodus; - Konstruktions- und Betriebsregeln von Blattsammel- und Drahtheftmaschinen; - Regeln für die Wartung Dokumentation; - Arbeitsrecht; - Arbeitsschutzvorschriften, Betriebshygiene und Brandschutz; - Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung; - Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit (Dienstleistungen), an die rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz.1.6 . Während der vorübergehenden Abwesenheit des Arbeitnehmers werden seine Aufgaben übertragen auf.2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN2.1. Der Mitarbeiter leistet: 2.1.1. Kopieren des Originals auf Papier oder eine Platte mit elektrografischen Kopier- und Vervielfältigungsgeräten und Maschinen verschiedener Systeme und Bauarten.2.1.2.

  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für Sachschäden verantwortlich – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für die Einhaltung der geltenden Weisungen, Anordnungen und Vorschriften zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen verantwortlich.
  • Der Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten ist für die Einhaltung der Betriebsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und des Brandschutzes verantwortlich.

Diese Stellenbeschreibung wurde erstellt in Übereinstimmung mit (Name, Nummer und Datum des Dokuments) Leiter der Struktureinheit: 00.00.00 (Unterschrift) Nachname, Initialen VEREINBART VON: Chef Rechtsabteilung: 00.00.00 (Unterschrift) Nachname, Initialen Ich habe die Anleitung gelesen: 00.00.00

Absolvierung der obligatorischen vorläufigen (bei Zulassung zur Arbeit) und periodischen (während Arbeitstätigkeit) medizinische Untersuchungen(Prüfungen). 3.9. Führt weitere Aufgaben der Fachschulleitung aus, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, aber im Zusammenhang mit Produktionsanforderungen anfallen. 4. Rechte Der Betreiber von Kopiergeräten hat das Recht: 4.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Managers in Bezug auf seine Aktivitäten vertraut.

4.2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten. 4.3. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle festgestellten Mängel bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
4.4. Fordern Sie von der Leitung der Fachschule Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten und Rechte.