Stellenbeschreibung für den stellvertretenden Direktor für technische Angelegenheiten. Stellenbeschreibung für den stellvertretenden technischen Direktor. Stellenbeschreibung für den stellvertretenden technischen Direktor


Generaldirektor des Unternehmens I.O.F. " " 200 Arbeitsbeschreibung Stellvertretender Generaldirektor für den technischen Teil I. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die beruflichen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Angelegenheiten. 1.2. Der Stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird auf die Position ernannt und von der Position entlassen, die durch den aktuellen Beschluss festgelegt wurde Arbeitsrecht Bestellung für Bestellung Generaldirektor. 1.3. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten berichtet direkt an den Generaldirektor. 1.4. Zum Stellvertretenden Generaldirektor für technische Angelegenheiten wird eine Person ernannt, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahre Führungserfahrung in dem betreffenden Bereich verfügt. 1.5.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten

Neben der Hauptfunktion umfasst die Liste seiner Verantwortlichkeiten für jeden stellvertretenden Direktor typische Bestimmungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens: Überwachung der Arbeitsausführung und Leistungsdisziplin, Geschäftsgeheimnisse, sichere Bedingungen Arbeit, Regeln Brandschutz usw. Stellvertreter für Technische Probleme Es kann sich um eine Person mit höherer Bildung handeln, deren Berufserfahrung in Führungspositionen mindestens 5 Jahre beträgt.


Aufgrund der Besonderheiten der Tätigkeit muss der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten über behördliche Dokumente verfügen, die sich auf den Betrieb des Unternehmens, die Durchführung und Abnahme von Reparatur- und Bauarbeiten sowie Sicherheitsvorkehrungen bei deren Durchführung, Regeln für die Erstellung usw. beziehen Pflege der Dokumentation für Immobilien. Somit ist er verantwortlich für die technische und organisatorische Unterstützung intern Wirtschaftstätigkeit Firmen.

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Über diesen Link können Sie die „Stellenbeschreibung des Stellvertretenden Direktors für Technische Belange“ im RTF-Format, Größe 42,5 KB, kostenlos herunterladen. Eine Organisation kann mehrere stellvertretende Direktoren haben, die für einzelne Arbeitsbereiche verantwortlich sind.

Stellvertreter Der technische Direktor ist hauptsächlich für die technische Seite der Unternehmensaktivitäten verantwortlich, unabhängig von den Besonderheiten des Unternehmens. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören beispielsweise Kommunikation, Feuerlöschausrüstung, Verbrauch von Strom, Wärme, Wasser usw.

n. Grundlegende Bestimmungen, die die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Amtes des Stellvertreters beschreiben. Technische Direktoren werden in diesem Artikel vorgestellt.

Stellenbeschreibungen des Stellvertretenden Technischen Direktors

Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss über organisatorische Fähigkeiten und Kommunikationsfähigkeiten verfügen, energisch sein und eine positive Einstellung haben. II. Amtliche Verpflichtungen 2.1. Stellvertretender Generaldirektor für technische Angelegenheiten: 2.1.1.

Wichtig

Organisiert die Arbeit zu Themen innerhalb seines Aufgabenbereichs funktionale Verantwortlichkeiten. 2.1.2. Bietet technischer Betrieb Gebäude und technische Anlagen.


2.1.3. Stellt sicher, dass die erforderliche Dokumentation verfügbar ist regulatorischen Anforderungen, an Gebäuden, Räumlichkeiten, Ausstattung des Unternehmens. 2.1.4. Gewährleistet die termingerechte Fertigstellung von Reparatur- und Bauarbeiten sowie die Verfügbarkeit und ggf. Vorbereitung des Notwendigen technische Dokumentation diese Arbeiten durchzuführen. 2.1.5. Organisiert die Planung von Reparatur- und Bauarbeiten, technischen und Finanzielle Kontrolle für den Zeitpunkt und die Qualität von Reparatur- und Bauarbeiten. 2.1.6.

Nicht gefunden

Aufmerksamkeit

Verantwortlichkeiten und Rechte Hauptverantwortung Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten hat die Aufgabe, den technisch korrekten Betrieb von Gebäuden sowie der Ausrüstung in der Bilanz des Unternehmens sicherzustellen. Dazu gehören neben routinemäßigen Reparaturen an Geräten und Gebäuden auch Großreparaturen mit der Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation, Planung und Kontrolle der Arbeiten.


Darüber hinaus ist er für die Bereitstellung von Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und Werkzeugen sowie deren Überwachung zuständig rationelle Nutzung. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten sorgt für die Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen, der elektrischen Ausrüstung, der Energiemessung und des sparsamen Stromverbrauchs.
Darüber hinaus ist es für die Wasserversorgung, Heizung, Kanalisation und Lüftung verantwortlich und sorgt für einen sparsamen Verbrauch von Wasser und Wärme.

Berufsbeschreibungen

Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss über Computerkenntnisse auf dem Niveau eines sicheren Benutzers verfügen, einschließlich der Fähigkeit, Spezialfunktionen anzuwenden Computerprogramme. 1.6. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss wissen: - Gesetze, Verordnungen, Verordnungen, Weisungen, Anordnungen, andere normative und maßgebende Dokumente in Bezug auf die Arbeit eines Handelsunternehmens, Bau- und Reparaturarbeiten; — Technologien zur Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten; — Regeln und Anforderungen für die Erstellung der Dokumentation für Immobilien- und Bauprojekte; — Sicherheitsregeln bei der Durchführung von Reparatur- und Bauarbeiten; — Arbeitsgesetzgebung; — Interne Regeln Arbeitsvorschriften; — Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz; — Sicherheitsvorschriften, Betriebshygiene und -hygiene, Brandschutz, Zivilschutz.
1.7.

403 Verboten

Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss über Computerkenntnisse auf dem Niveau eines sicheren Benutzers verfügen, einschließlich der Fähigkeit, spezielle Computerprogramme zu verwenden.1.6. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten muss wissen: - Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Anweisungen, Anordnungen, andere Regulierungs- und Leitdokumente in Bezug auf die Arbeit der Handelsorganisation, Bau- und Reparaturarbeiten; - Technologie zur Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten; - Regeln und Anforderungen für die Erstellung der Dokumentation für Immobilien- und Bauprojekte; - Sicherheitsregeln bei der Durchführung von Reparatur- und Bauarbeiten; - Arbeitsgesetzgebung; - interne Arbeitsvorschriften; - Arbeitsschutzregeln und -vorschriften; - Sicherheitsregeln, Betriebshygiene und Hygiene , Brandschutz, Zivilschutz.1.7.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten

Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen.2.1.7. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit und kontrolliert deren rationelle Verwendung.2.1.8. Plant, koordiniert Mengen, Zeiteinteilung, organisiert und sorgt für die termingerechte Umsetzung laufender Reparaturen.2.1.9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand der Aufzüge, die Einhaltung der Betriebsregeln sowie die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen.2.1.10.

Bietet eine tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungen und elektrischer Geräte, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sowie einen gerechtfertigten und sparsamen Stromverbrauch.2.1.11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungssysteme in der Organisation.

Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Umgang mit Wasser und Wärme.2.1.12.

Stellenbeschreibung Stellvertretender Generaldirektor für technische Fragen

III. Rechte Der stellvertretende Direktor für technische Fragen hat das Recht:

  1. Befehle gegenüber untergeordneten Mitarbeitern erteilen und deren Ausführung kontrollieren;
  2. dem Direktor eine Belohnung oder Bestrafung (einschließlich Entlassung) direkt unterstellter Mitarbeiter vorlegen;
  3. Lösen Sie selbstständig technische Probleme durch schriftliche und mündliche Anordnungen und schließen Sie im Namen des Unternehmens Geschäftsvereinbarungen mit dem Ziel, einen Aktionsplan zur Verbesserung des technischen Niveaus des Tankstellenbetriebs im Rahmen der vorgegebenen Grenzen umzusetzen Geld(„Budget des stellvertretenden Direktors für technische Fragen“), genehmigt vom Direktor des Unternehmens;
  4. Führt im Namen des Unternehmens selbstständig die Korrespondenz mit Drittunternehmen, darunter auch Behörden Staatsmacht, zu Fragen im Zusammenhang mit direkten Verantwortlichkeiten.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Fragen

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für technische Fragen 1. Allgemeiner Teil. 1.1. Vollständige Berufsbezeichnung: Stellvertretender Direktor für technische Angelegenheiten.

1.2. Diese Position ist dem Direktor der LLC unterstellt und erhält Aufträge und Arbeitsanweisungen direkt von diesem. 1.3. Diese Position erteilt den folgenden Beamten der Gas Station LLC (im Folgenden als das Unternehmen bezeichnet) direkte Anweisungen und methodische Anweisungen: · Tankstellenmanager; · Leiter der Transportabteilung; · leitender Energieingenieur; · Maschinenbauingenieur.
Aufträge und Anweisungen an andere Mitarbeiter des Unternehmens können im Rahmen der eingeräumten Befugnisse durch die oben genannten Beamten oder in einigen Fällen auch direkt erteilt werden. 1.4. Während der Abwesenheit des Testamentsvollstreckers dieser Position wird er durch ersetzt Chefenergieingenieur. 1.5. Verstärkung in Position: 1.5.1.

Stellenbeschreibung Stellvertretender Direktor für technische Fragen

Alle oben genannten Funktionen müssen durch die Erstellung eines Textdokuments und dessen Genehmigung durch den Direktor des Unternehmens umgesetzt werden. Die Häufigkeit und Dauer der Durchführung beträgt vierteljährlich. Zur fristgerechten und qualitativ hochwertigen Umsetzung der übertragenen Aufgaben legt der Ausführende dieser Position vierteljährlich dem Direktor des Unternehmens den „Budget des stellvertretenden Direktors für technische Fragen“ zur Genehmigung vor. 4. Informationen 4.1. Um die gesetzten Ziele zu erreichen und die Aufgaben effektiv wahrzunehmen, muss der Inhaber dieser Position die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Organisationen organisieren, die Tankstellen betreiben, spezielle Ausrüstungen für Tankstellen entwickeln und verkaufen und einen direkten Beitrag zur wissenschaftlichen und technischen Arbeit leisten Lösungen zur Steigerung der Effizienz und Qualität des Tankstellenbetriebs. 5.

Stellenbeschreibung des Stellvertretenden Betriebsleiters

Stellt sicher, dass die Anweisungen und Anordnungen der Verwaltung der Organisation zu Fragen im Zusammenhang mit den funktionalen Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors für technische Angelegenheiten den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht und ausgeführt werden.2.1.17. Ohne die Erlaubnis des Generaldirektors der Organisation gibt er keine Interviews und führt keine Sitzungen oder Verhandlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation durch. 3. RECHTE 3.1. Der stellvertretende Generaldirektor für technische Angelegenheiten hat das Recht: 3.1.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Leiters der Organisation über die Aktivitäten der geleiteten Abteilung vertraut.3.1.2.

Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit seinen offiziellen Aufgaben. 3.1.3. Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der geleiteten Abteilung zur Prüfung durch den Leiter der Organisation einreichen. 3.1.4.

Stellvertreter Technischer Direktor- Der Leiter des Büros für Technische Dokumentation (im Folgenden stellvertretender Technischer Direktor genannt) gehört zur Kategorie der Manager.

Der stellvertretende technische Direktor wird auf Anordnung des Generaldirektors auf Empfehlung des technischen Direktors in die Position berufen und entlassen gesetzlich festgelegt OK.

Der stellvertretende Technische Direktor berichtet direkt an den Technischen Direktor.

Der stellvertretende Technische Direktor orientiert sich bei seiner Tätigkeit an folgenden Dokumenten:

  • aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation.
  • ein einheitliches System der Design- und Technologiedokumentation.
  • GOSTs, OSTs, TUs und in der Produktion geltende Standards, internationale Standards;
  • Regulierungsdokumente des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf den Umfang seiner Aktivitäten;
  • Arbeitsschutz-, Sicherheits-, Brandschutz- und Betriebshygienevorschriften;
  • Anordnungen und Weisungen des General- und technischen Direktors des Unternehmens;
  • diese Stellenbeschreibung;
  • interne Arbeitsvorschriften.

Während der Abwesenheit des stellvertretenden Technischen Direktors (Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Generaldirektors ernannten Person aus dem Personal wahrgenommen.

Diese Anweisungen können gemäß dem festgelegten Verfahren geändert oder ergänzt werden.

Verantwortlichkeiten

Der stellvertretende technische Direktor ist verpflichtet:

  • Sicherstellen der Organisation der Planung und Durchführung von Arbeiten in der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt. Sorgen Sie für eine zeitnahe Regelung der Priorität der Aufgaben bei der Herstellung und Reparatur von Werkzeugen und Geräten unter Berücksichtigung vorrangige Aufgaben bestehende Produktion und Zeitpläne für neue Projekte.
  • Organisieren Sie die Produktions-, technische und finanzielle Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität der Arbeit in der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt.
  • Sorgen Sie für eine Erhöhung des technologischen Niveaus der Produktion im Reparatur- und Werkzeugbau, organisieren Sie die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitsintensität, des Materialverbrauchs, der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion im Reparatur- und Werkzeugbau.
  • Stellen Sie sicher, dass festgestellt wird, ob die Produktion von Teilen oder Geräten als Ganzes übertragen werden muss Drittunternehmen unter Berücksichtigung der vorhandenen technologischen Möglichkeiten und Kapazitäten der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt. Anmeldung organisieren Notwendige Dokumenteüber die Verlagerung der Produktion an Drittunternehmen, technische und finanzielle Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität der Arbeiten zur Herstellung von Teilen oder Geräten im Allgemeinen bei Drittunternehmen.
  • Gewährleisten Sie die Kontrolle über den Zeitpunkt des Entwurfs der technologischen Ausrüstung im Ausrüstungskonstruktionsbüro der Reparatur- und Werkzeugwerkstatt. Sorgen Sie für eine zeitnahe Regelung der Priorität der Erledigung von Ausrüstungskonstruktionsaufgaben unter Berücksichtigung der vorrangigen Aufgaben der bestehenden Produktion und der Zeitpläne für neue Projekte.
  • Sorgen Sie für die Erstellung der erforderlichen Berichtsdokumente zu Aktivitäten im Allgemeinen sowie zu Abteilungen im Besonderen.
  • Sorgen Sie für die Erstellung von Ausgangsdaten zur Aufnahme in den Ausgabenhaushalt und den Investitionsausgabenplan des Unternehmens im Einvernehmen mit dem technischen Leiter.
  • Sorgen Sie für die Vorbereitung, Koordination und Genehmigung von Aufträgen für neue Projekte.
  • Sicherstellung der Erstellung von Kostenvoranschlagsanfragen in Absprache mit dem technischen Leiter, Überwachung des Fortschritts der Kostenvoranschlagserstellung in allen Phasen.
  • Leitung von Gruppen technischer Spezialisten bei der Umsetzung neuer Projekte, Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitsintensität, Implementierung von Tools komplexe Automatisierung und Mechanisierung technologische Prozesse, Verbesserung der Produktqualität. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor oder organisieren Sie deren Vorbereitung – Protokolle von Sitzungen der Arbeitsgruppen, Fortschrittsberichte, Fachdokumente, die sich aus den Aktivitäten der Arbeitsgruppen ergeben.
  • Organisieren Sie die Arbeit, um Kostensenkungen konsequent umzusetzen.
  • Übernehmen Sie die allgemeine Leitung des Büros für technische Dokumentation (BTD) und organisieren Sie die Arbeit des BTD gemäß den Anforderungen der behördlichen Dokumentation.
  • Sorgen Sie für die Organisation der Buchhaltung, Aktualisierung und zeitnahen Erstellung der technischen Dokumentation für die Herstellung von Produkten gemäß den Standards für Vertrieb und Anwendungen. Sorgen Sie für die Beschlagnahme stornierter Unterlagen.
  • Akquise externe Anfragen Vorschriften(Normen, technische Spezifikationen usw.), erstellen Sie Verträge mit Dokumentationslieferanten.
  • Organisieren Sie den Kauf von Fachliteratur, ein Abonnement für Zeitschriften Erstellen Sie im Unternehmen Verträge mit Abonnementdienstleistern.
  • Organisieren und implementieren Sie Systeme in BTC elektronisches Dokumentenmanagement innerhalb des allgemeinen Anlagensystems.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie den Empfang erhalten notwendige Dokumentation V im elektronischen Format, seine Verteilung im gesamten Unternehmen, Anfertigung von Kopien auf Papier gemäß den Verteilungsstandards.
  • Gewährleistung der Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zur Erfassung und Verbreitung der normativen und technischen Dokumentation der wissenschaftlichen und technischen Dokumentation durch BTC-Mitarbeiter.
  • Organisieren Sie bei Bedarf Audits von Unternehmensbereichen, die aufgezeichnete Dokumentationen erhalten, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen der QMS-Standards in Bezug auf Buchhaltung, Änderungen und Verbreitung der technischen Dokumentation einhalten.
  • Leiten Sie eine geheime Sicherheitseinheit.
  • Befolgen Sie die Anweisungen Ihres direkten Vorgesetzten.
  • Kennen und stellen Sie die Umsetzung der Qualitätsziele des Unternehmens sicher.
  • Stellen Sie sicher, dass die Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes und der Vorschriften eingehalten werden Unternehmensethik, interne Arbeitsvorschriften sowie Überwachung der Umsetzung der oben genannten Normen und Regeln in den Abteilungen.
  • Ersetzung des technischen Leiters während seiner Abwesenheit (Urlaub, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Geschäftsreise usw.)

Rechte

Der stellvertretende Technische Direktor hat das Recht:

  • Auf Anweisung des technischen Direktors im Namen der technischen Dienste des Unternehmens handeln und die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen vertreten strukturelle Unterteilungen Unternehmen, Organisationen und Regierungsstellen.
  • Fordern und erhalten Sie die notwendigen Informationen von den Strukturabteilungen des Unternehmens und den Spezialisten.
  • Überprüfen Sie auf Anweisung des technischen Direktors die Aktivitäten der Strukturabteilungen des Unternehmens im Bereich der technischen Vorbereitung der Produktion.
  • Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit Produktions- und technischen Aktivitäten.
  • Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen.
  • Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen; mit seiner Unterschrift Aufträge für das Unternehmen zu Fragen der Produktionstätigkeit erteilen.
  • Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
  • Unterbreiten Sie dem technischen Direktor Vorschläge zur materiellen und disziplinarischen Haftung von Beamten auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen.
  • Machen Sie dem technischen Direktor Vorschläge zu Prämien für Mitarbeiter für hohe Produktions- und technische Leistungen.
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeiten im Rahmen dieser Anleitung zur Prüfung durch den Technischen Leiter einreichen.

Verantwortung

Der stellvertretende Technische Direktor ist verantwortlich für:

  • Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
  • Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Für die Verursachung materieller Schäden am Unternehmen – im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.
  • Zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, Betriebshygiene und internen Arbeitsvorschriften.
  • Für die Organisation seiner Aktivitäten gemäß den Regeln und Verfahren, die im Qualitätshandbuch, den Unternehmensstandards und anderen Dokumenten des Qualitätssystems in Bezug auf seinen Tätigkeitsbereich geregelt sind.

Qualifikationsvoraussetzungen und erforderlicher Kenntnisstand

Für die Position des stellvertretenden Technischen Direktors wird eine Person mit einem Hochschulabschluss ernannt Berufsausbildung und Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Managementpositionen von mindestens 5 Jahren.

Der stellvertretende technische Direktor muss wissen:

  • Das im Unternehmen geltende Qualitätssystem und seine maßgeblichen Dokumente;
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die die Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens regeln;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;
  • Perspektiven für technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Unternehmen;
  • Produktionskapazität des Unternehmens;
  • Technologie zur Herstellung der Produkte des Unternehmens;
  • Das Verfahren zur Erstellung und Genehmigung von Plänen für die Produktions- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens;
  • Marktmethoden der Unternehmensführung und Unternehmensführung;
  • Das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Wirtschafts- und Finanzverträgen;
  • Wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche und die Erfahrung führender Unternehmen;
  • Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • interne Arbeitsvorschriften.
  • Der stellvertretende technische Leiter muss arbeitsfähig sein persönlicher Computer im Benutzermodus in Microsoft Office, Solid Works oder ähnlichen Programmen.
  • 1. Organisiert die Arbeit zu Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
  • 2. Bietet den technischen Betrieb von Gebäuden und technischen Geräten.
  • 3. Gewährleistet die Verfügbarkeit der Dokumentation, die aufgrund behördlicher Anforderungen für Gebäude, Räumlichkeiten und Ausrüstung des Unternehmens erforderlich ist.
  • 4. Gewährleistet die rechtzeitige Fertigstellung der Reparatur- und Bauarbeiten sowie die Verfügbarkeit und ggf. die Erstellung der für die Durchführung dieser Arbeiten erforderlichen technischen Dokumentation.
  • 5. Organisiert die Planung von Reparatur- und Bauarbeiten sowie die technische und finanzielle Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität der Reparatur- und Bauarbeiten.
  • 6. Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen.
  • 7. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit und kontrolliert deren rationelle Verwendung.
  • 8. Plant, koordiniert Mengen, Zeiteinteilung, organisiert und sorgt für die termingerechte Umsetzung laufender Reparaturen.
  • 9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand der Aufzüge, die Einhaltung der Betriebsregeln sowie die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen.
  • 10. Bietet eine tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungen und elektrischer Geräte, einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie eines gerechtfertigten und sparsamen Stromverbrauchs.
  • 11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungssysteme im Unternehmen. Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Umgang mit Wasser und Wärmeenergie.
  • 12. Entwickelt und legt Anweisungen und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- und Notfallschutzes und zur Beseitigung von Sicherheitsverstößen zur Genehmigung vor.
  • 13. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Überwachung der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung.
  • 14. Informiert den Generaldirektor über bestehende Mängel in der Arbeit des Unternehmens und Maßnahmen zu deren Beseitigung.
  • 15. Befolgt und überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der industriellen Hygiene- und Hygieneanforderungen, der Brand- und Notfallsicherheitsanforderungen sowie des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.
  • 16. Stellt sicher, dass die Anweisungen und Anordnungen der Unternehmensverwaltung zu Fragen im Zusammenhang mit den funktionalen Verantwortlichkeiten des stellvertretenden technischen Direktors den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht und ausgeführt werden.
  • 17. Ohne die Erlaubnis des Generaldirektors des Unternehmens gibt er keine Interviews und führt keine Besprechungen oder Verhandlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens durch.

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

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[Name der Firma]

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_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Stellvertretender Direktor für technische Angelegenheiten

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, funktionalen und beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.

1.3. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten berichtet direkt an [Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten gehört zur Kategorie der Manager, leitet die technische Arbeit des Unternehmens und ist unterstellt:

  • Hausmeister;
  • Energie;
  • Elektriker

1.5. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten ist verantwortlich für:

  • ordnungsgemäße Organisation der technischen Arbeit gemäß den genehmigten Programmen (Plänen) des Unternehmens;
  • Leistung und Arbeitsdisziplin der Mitarbeiter;
  • Sicherheit von Dokumenten (Informationen), die Informationen enthalten Geschäftsgeheimnis, andere vertrauliche Informationen, einschließlich personenbezogener Daten von Mitarbeitern des Unternehmens;
  • Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen, Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Produktionsräumen.

1.6. Auf die Position des Stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten wird eine Person berufen, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahre Managementerfahrung im betreffenden Bereich verfügt.

1.7. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten sollte wissen:

  • Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige Regulierungs- und Leitdokumente in Bezug auf die Arbeit eines Handelsunternehmens, Bau- und Reparaturarbeiten;
  • Technologien für Bau- und Reparaturarbeiten;
  • Regeln und Anforderungen für die Erstellung der Dokumentation für Immobilien- und Bauprojekte;
  • Sicherheitsregeln bei der Durchführung von Reparatur- und Bauarbeiten;
  • Arbeitsrecht;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Arbeitsschutzregeln und -vorschriften;
  • Sicherheitsvorschriften, industrielle Hygiene und Hygiene, Brandschutz, Zivilschutz.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten werden seine Aufgaben dem [Stellvertretertitel] zugewiesen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten nimmt folgende Arbeitsfunktionen wahr:

2.1. Organisiert die Arbeit zu Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

2.2. Bietet den technischen Betrieb von Gebäuden und technischen Geräten.

2.3. Gewährleistet die Verfügbarkeit der Dokumentation, die aufgrund behördlicher Anforderungen für Gebäude, Räumlichkeiten und Ausrüstung des Unternehmens erforderlich ist.

2.4. Gewährleistet die termingerechte Fertigstellung der Reparatur- und Bauarbeiten sowie die Verfügbarkeit und ggf. Erstellung der für die Durchführung dieser Arbeiten erforderlichen technischen Dokumentation.

2.5. Organisiert die Planung von Reparatur- und Bauarbeiten sowie die technische und finanzielle Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität der Reparatur- und Bauarbeiten.

2.6. Akzeptiert neue und renovierte Einrichtungen.

2.7. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit und kontrolliert deren rationelle Verwendung.

2.8. Plant, koordiniert Mengen, Zeiteinteilung, organisiert und sorgt für die termingerechte Durchführung von Routinereparaturen.

2.9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand der Aufzüge, die Einhaltung der Betriebsregeln sowie die Durchführung vorbeugender Inspektionen und rechtzeitiger Reparaturen.

2.10. Bietet eine tägliche Überwachung der Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungen und elektrischer Geräte, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sowie einen gerechtfertigten und sparsamen Stromverbrauch.

2.11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungsanlagen im Unternehmen.

2.12. Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Umgang mit Wasser und Wärmeenergie.

2.13. Entwickelt und legt Anweisungen und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- und Notfallschutzes und zur Beseitigung von Sicherheitsverstößen zur Genehmigung vor.

2.14. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Überwachung der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung.

2.15. Informiert den Leiter des Unternehmens über bestehende Mängel im Betrieb des Unternehmens und über Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.16. Befolgt und überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der industriellen Hygiene- und Hygieneanforderungen, der Brand- und Notfallsicherheitsanforderungen sowie des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.

2.17. Stellt sicher, dass die Anordnungen der Unternehmensverwaltung zu Fragen im Zusammenhang mit den funktionalen Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht und ausgeführt werden.

2.18. Ohne die Erlaubnis des Unternehmensleiters gibt er keine Interviews und führt keine Besprechungen oder Verhandlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens durch.

Bei Bedarf kann der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten auf Beschluss des Direktors der Organisation in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise Überstunden in die Wahrnehmung seiner Amtspflichten einbeziehen.

3. Rechte

Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie Befehle und Anweisungen zu Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften durch die Mitarbeiter des Unternehmens und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um diese zu beseitigen.

3.3. Machen Sie Vorschläge für die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Unternehmens, die sich verpflichtet haben grobe Verstöße Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, Arbeitsdisziplin sowie deren Abschreibung auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse.

3.4. Machen Sie dem Leiter des Unternehmens Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs des Unternehmens.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Ausfall oder unsachgemäße Leistung Ihres Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Zertifizierungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan des stellvertretenden Direktors für technische Angelegenheiten richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund der Produktionserfordernisse ist der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten verpflichtet, Dienstreisen (auch vor Ort) zu unternehmen.

5.3. Aufgrund des Produktionsbedarfs können dem stellvertretenden Direktor für technische Angelegenheiten Dienstfahrzeuge zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

6. Unterschriftenrecht

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Stellvertretende Direktor für Technische Angelegenheiten das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „__“ _______ 20__

Die Stellenbeschreibung des Technischen Direktors dient der Regelung der Arbeitsbeziehungen. Das Dokument beschreibt die Qualifikationsanforderungen, notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten, das Verfahren zur Ernennung und Entlassung, Unterordnung des Arbeitnehmers, seine funktionalen Pflichten, Rechte, Verantwortlichkeiten.

Beispiel einer typischen Stellenbeschreibung für einen technischen Direktor

ICH. Allgemeine Bestimmungen

1. Der technische Direktor gehört zur Kategorie „Manager“.

2. Grundlage für die Ernennung zum Technischen Direktor oder dessen Entlassung ist die Anordnung des Generaldirektors.

3. Der technische Direktor berichtet direkt an den Generaldirektor.

4. Während der Abwesenheit des Technischen Leiters werden dessen funktionale Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten auf eine andere Person übertragen offiziell, wie in der Bestellung für das Unternehmen angegeben.

5. Eine Person, die hat Hochschulbildung und mindestens drei Jahre Erfahrung in Führungspositionen im relevanten Bereich.

6. Der technische Leiter muss wissen:

  • regulatorische Rechtsakte, die die Aktivitäten des Unternehmens regeln;
  • Unternehmensstruktur, Profil und Spezialisierung;
  • Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens und der Branche insgesamt;
  • das Verfahren zur Entwicklung und Umsetzung der technischen Entwicklungsstrategie des Unternehmens;
  • Methoden und Grundsätze zur Steuerung der Aktivitäten eines Unternehmens unter Marktbedingungen;
  • das Verfahren zur Unterzeichnung und Ausführung von Geschäfts- und Finanzverträgen;
  • Normen und Regeln des Arbeitsschutzes.

7. Der technische Leiter wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • Die Satzung des Unternehmens;
  • Interne Arbeitsvorschriften, Sonstiges Vorschriften Unternehmen;
  • Befehle und Weisungen des Managements;
  • diese Stellenbeschreibung.

II. Aufgabenbereiche des Technischen Direktors

Der Technische Direktor nimmt folgende funktionale Aufgaben wahr:

1. Trägt zur Schaffung des erforderlichen Niveaus der technischen Vorbereitung der Produktion, zu deren Wachstum, zur Steigerung der Produktions- und Arbeitseffizienz und zur Kostensenkung bei.

2. Sorgt für einen sorgfältigen Umgang mit Ressourcen.

3. Kontrolliert die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte, Arbeiten oder Dienstleistungen, ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung aktueller Standards.

4. Leitet die Entwicklung von Maßnahmen zur Modernisierung des Unternehmens.

5. Führt die Einführung neuer Technologien durch und führt organisatorische, technische Aktivitäten sowie Forschungs- und Entwicklungsstudien durch.

6. Führt Aktivitäten durch, um die Qualität der Produkte zu verbessern, Automatisierungsgeräte zu entwerfen und zu implementieren, Standards für die Arbeitsintensität von Vorgängen und Standards für den Materialverbrauch für ihre Produktion zu entwickeln.

7. Setzt Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung um schädliche Auswirkungen Produktion auf die Umweltsituation, schonender Umgang mit Ressourcen, Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen.

8. Bietet eine qualitativ hochwertige Vorbereitung der Produktion bestimmte Zeit, Betrieb, Reparatur und Modernisierung von Geräten.

9. Überwacht die Einhaltung von Design-, Technologie- und Ingenieurdisziplinen, Arbeitsschutznormen, Sicherheitsvorschriften, Betriebshygiene und Brandschutz sowie Anforderungen der Aufsichtsbehörden.

10. Schließt Entwicklungsverträge ab neue Technologie Produktion, Umbauprojekte, Renovierung und Modernisierung von Geräten, Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, kontrolliert deren Entwicklung, prüft und führt technische Renovierungsprojekte durch, erstellt Anträge für den Kauf von Geräten.

11. Sorgt für die Erstellung geeigneter technischer Dokumentationen (Zeichnungen, Spezifikationen, technische Spezifikationen, technologische Karten) pünktlich.

12. Koordiniert die Arbeiten zu Patent- und Erfindungsaktivitäten, zur Standardisierung und Zertifizierung von Produkten, zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen sowie zur Bereitstellung von Kontroll- und Messgeräten.

13. Trägt zum Schutz der Priorität umgesetzter wissenschaftlicher und technischer Lösungen, zur Vorbereitung von Informationen für Patente und zur Erlangung von Rechten an geistigem Eigentum bei.

14. Führt Aktivitäten durch, um Ansätze zur Organisation von Produktion, Arbeit und Management auf der Grundlage der Einführung neuer technischer Mittel zu verbessern.

15. Etabliert wissenschaftliche Forschung, Technologietests, Arbeiten im Bereich wissenschaftlicher und technischer Information, Rationalisierung und Erfindung.

16. Organisiert Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation von Arbeitern und Ingenieurpersonal. Fördert die kontinuierliche Verbesserung der Personalschulung.

17. Verwaltet die technischen Dienste des Unternehmens, überwacht die Ergebnisse ihrer Aktivitäten und den Stand der Arbeitsdisziplin in untergeordneten Strukturen.

III. Rechte

Der technische Direktor hat das Recht:

1. Erteilen Sie den Mitarbeitern des Unternehmens in Angelegenheiten, die im Rahmen ihrer funktionalen Verantwortung liegen, Anweisungen und Weisungen.

  • Anwendung Disziplinarstrafen in Bezug auf Mitarbeiter des Unternehmens, die Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften und andere Standards begangen haben;
  • Verbesserung Ihrer Arbeit und des Unternehmens als Ganzes.

3. Erhalten Sie Informationen über Entscheidungsentwürfe der Unternehmensleitung im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten.

4. Informieren Sie die Unternehmensleitung über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit festgestellten Mängel und erarbeiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

5. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie die für die Wahrnehmung ihrer Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen schafft.

6. Von den Abteilungen des Unternehmens die Bereitstellung der für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Materialien verlangen.

IV. Verantwortung

Der Technische Direktor ist verantwortlich für:

2. Verursacht materiellen Schaden, Verluste für das Unternehmen, seine Gegenparteien, Mitarbeiter und den Staat.

3. Verstöße gegen die Bestimmungen von Beschlüssen, Verordnungen und anderen maßgeblichen Dokumenten des Unternehmens.

4. Offenlegung vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse.

5. Unsachgemäße Erfüllung der eigenen Amtspflichten.

6. Handlungen, die den im Unternehmen festgelegten Normen und Regeln zuwiderlaufen.

7. Im Rahmen ihrer Tätigkeit begangene Straftaten.

8. Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Arbeitsdisziplin, Brandschutz, interne Arbeitsvorschriften.

9. Durchführung von Handlungen, die von der Geschäftsleitung nicht genehmigt wurden.