Ist ein Handelsregister erforderlich? Handelsregisterordnung

  • Sind die Verpflichtungen des Debitor-Kontoinhabers entsprechend den Ansprüchen der Gläubiger 1.-3. Priorität von der Bank zu erfüllen?
  • Der Leiter der LLC wurde gemäß Art. verurteilt. 173.1. Strafgesetzbuch der Russischen Föderation. Welche Konsequenzen haben die Geschäfte dieser Führungskraft?
  • Was sind die Besonderheiten bei der Einstellung eines Teilzeitausländers mit einem Patent für die Arbeit in einem bestimmten Beruf?
  • Ist eine Genehmigung der Zutrittskontrollbestimmungen durch die Einrichtung erforderlich?
  • Hat die staatliche Haushaltsbehörde das Recht, andere Dienstleistungen zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu erwerben, wenn deren Nutzung nicht durch technische Vorschriften vorgesehen ist?

Frage

Die Organisation ist Eigentümerin von Gebäuden in Moskau, die sich auf einem von ihr gepachteten städtischen Grundstück befinden. Die Organisation plant, auf dem gepachteten Grundstück Einzelhandel zu betreiben sowie Feste und Messen abzuhalten (sowohl selbstständig als auch unter Einbindung Dritter). Welche Vorschriften regeln solche Aktivitäten? Ist die Organisation verpflichtet, Informationen in das Handelsregister einzutragen?

Antwort

Die Durchführung von Messen wird durch das Moskauer Regierungsdekret Nr. 172-PP vom 4. Mai 2011 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Organisation von Messen und zum Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf ihnen auf dem Territorium der Stadt Moskau“ geregelt. ” Und dieser Beschluss gilt nur für Fälle, in denen die Veranstalter von Messen sind:

Wochenendmessen - Staat staatlich finanzierte Organisation die Stadt Moskau „Moskauer Messen“;

Fachmessen – Exekutivbehörden der Stadt Moskau, juristische Personen, Einzelunternehmer, bestimmt gemäß den Rechtsakten des Ministeriums für Handel und Dienstleistungen der Stadt Moskau über die Organisation und Durchführung solcher Messen;

Regionale Messen – Exekutivorgane der Teilstaaten Russische Föderation, Exekutivbehörden anderer Mitgliedstaaten Zollunion sowie von ihnen benannte juristische Personen, darunter auch Branchenverbände.

Ist der Veranstalter der Messe ein gewerbliches Unternehmen, so ist diese Tätigkeit nicht geregelt.

Eine Pflicht zur Übermittlung von Informationen an das Handelsregister besteht derzeit nicht. Wir können nur über die Übermittlung einer Benachrichtigung an Rospotrebnadzor sprechen (siehe Erläuterungen zur Übermittlung von Benachrichtigungen).

Die Begründung für diese Position ist unten in den Materialien des „Anwaltssystems“ aufgeführt. .

BUNDESGESETZ VOM 28.12.2009 Nr. 381-FZ

Artikel 11. Anforderungen an die Organisation von Messen und den Verkauf von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) auf diesen

1. Messen werden von Behörden organisiert Staatsmacht, Kommunalverwaltungen, juristische Personen, Einzelunternehmer (im Folgenden Messeveranstalter genannt). Die Organisation von Messen und der Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf ihnen erfolgt in der Weise, die in den Rechtsakten der Teilstaaten der Russischen Föderation, in deren Hoheitsgebieten solche Messen organisiert werden, festgelegt ist. * Handelt es sich bei dem Messeveranstalter um eine Bundesbehörde, so legt der Messeveranstalter unter Berücksichtigung der Bestimmungen von die Reihenfolge der Messeorganisation und des dortigen Warenverkaufs (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) fest Dieser Artikel.

2. Der Veranstalter der Messe entwickelt und genehmigt einen Aktionsplan für die Organisation der Messe und den Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf dieser und legt außerdem die Öffnungszeiten der Messe, das Verfahren zur Organisation der Messe und das Verfahren für fest Bereitstellung von Plätzen für den Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf der Messe. Messe

3. Der Messeveranstalter veröffentlicht in den Medien Massenmedien und veröffentlicht auf seiner Website im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz Informationen über den Veranstaltungsplan für die Organisation der Messe und den Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf dieser.

4. Plätze für den Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf der Messe werden juristischen Personen, Einzelunternehmern sowie Bürgern (einschließlich Bürgern - Leitern bäuerlicher (bäuerlicher) Betriebe, Mitgliedern solcher Betriebe, Bürgern, die eine persönliche Tochtergesellschaft betreiben, zur Verfügung gestellt Grundstücke oder im Gartenbau, im Gartenbau oder in der Viehhaltung tätig sind).

5. Die Höhe des Entgelts für die Bereitstellung von ausgestatteten Plätzen für den Verkauf von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) auf der Messe sowie für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Handels (Reinigung des Territoriums, Durchführung einer Veterinäruntersuchung). und Gesundheitsuntersuchung und andere Dienstleistungen) wird vom Veranstalter der Messe unter Berücksichtigung der Notwendigkeit festgelegt, die Kosten für die Organisation einer Messe und den Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) auf dieser zu kompensieren.

6. Die Anforderungen an die Organisation des Verkaufs von Waren (einschließlich Waren, die auf Messen der entsprechenden Art verkauft werden sollen, und deren Aufnahme in die entsprechende Liste) sowie die Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen auf Messen werden durch Rechtsakte der Mitgliedskörperschaften festgelegt die Russische Föderation unter Berücksichtigung der Anforderungen, gesetzlich festgelegt der Russischen Föderation zum Schutz der Verbraucherrechte, die Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der Gewährleistung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung, die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Brandschutz, Gesetzgebung im Bereich des Schutzes Umfeld und andere durch Bundesgesetze festgelegte Anforderungen.“

Inkrafttreten am 18. Mai 2018 neue Edition Vorschriften zum Handelsregister. Eine Reihe von Änderungen waren mit der Einführung der Normen der angegebenen Vorschriften verbunden Rechtsakt gemäß Dekret Nr. 7. Darüber hinaus wurden eine Reihe von Positionen aus der Liste der im Handelsregister enthaltenen Informationen ausgeschlossen.

Im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Neuerungen wurde am 05.06.2018 der Beschluss Nr. 46 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats der Republik Belarus vom 14. Mai 2018 Nr. 351“ angenommen, der Antragsformulare festlegt auf deren Grundlage ab dem 12.07.2018 das Handelsregister eingetragen (geändert) werden soll. , ausgeschlossen) Informationen. Daher wurden aus allen Formularen Spalten gestrichen, in denen bisher Angaben zum Leiter einer Einzelhandelseinrichtung gemacht werden mussten. Es gibt auch keine Anhänge zu den Anträgen, in denen Warenklassen, -gruppen und -untergruppen vorgeschrieben sind – diese Informationen müssen sich nun im Antrag selbst widerspiegeln (basierend auf dem Verzeichnis der Einzel- und Großhandelswaren).<*> .

Aus dem Antragsformular für die Aufnahme von Informationen in das Handelsregister der Republik Belarus über eine Einzelhandelseinrichtung(mit Ausnahme von mobilen Fahrzeugen für den Liefer- und Vertriebshandel) sind Spalten wie „Art des Warenverkaufs“, „Art der Einzelhandelseinrichtung nach Art der Struktur, nach Preisniveau“ usw. ausgeschlossen. Dies ist nicht mehr erforderlich angeben Verkaufsraum Halle, der Zweck des Immobilienobjekts, das zur Schaffung einer Einzelhandelseinrichtung verwendet wird, und einige andere Informationen<*>. Im Antrag auf Aufnahme von Informationen in das Handelsregister der Republik Belarus über den Großhandel Objekt Angaben zur Lagerfläche und zum Lagervolumen sind nicht erforderlich<*>. Antragsformular für die Eintragung von Informationen in das Handelsregister der Republik Belarus über das Objekt Gastronomie enthält keine Spalte mit Angaben zur Spezialisierung der Gastronomieeinrichtung<*> .

Die Antragsformulare für Änderungen und (oder) Ergänzungen der im Handelsregister der Republik Belarus enthaltenen Informationen haben sich geändert<*> :
- über eine Einzelhandelseinrichtung (mit Ausnahme von mobilen Fahrzeugen für den Liefer- und Vertriebshandel);
— ein mobiles Vertriebsmittel, Hausierhandel;
— ein Handelsunternehmen, das Einzelhandel ohne (externe) Einzelhandelseinrichtungen betreibt;
- Online-Shop;
— Großhandelseinrichtung;
- ein Handelsunternehmen, das Folgendes durchführt Großhandel keine Einzelhandelseinrichtungen;
— öffentliche Gastronomieeinrichtung;
- Einkaufszentrum;
- Markt.

Ab dem 12.07.2018 muss angegeben werden, warum Änderungen und (oder) Ergänzungen vorgenommen werden (z. B. aufgrund einer Änderung). vollständiger Name juristische Person oder vollständiger Name Einzelunternehmer, wechselnde Klassen, Gruppen und (oder) Untergruppen der verkauften Waren usw.). Darüber hinaus mussten einige der oben genannten Erklärungen bisher Angaben zu Betriebsstunden und Umsatz für das vorangegangene Geschäftsjahr widerspiegeln. Wieder in etablierte Formen Solche Diagramme gibt es nicht. Der Beschluss Nr. 46 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats der Republik Belarus vom 14. Mai 2018 Nr. 351“ enthält nicht die bisher bestehende Form des Antrags auf Genehmigung der Betriebszeiten einer Einzelhandelseinrichtung, öffentliche Gastronomieeinrichtung, Einkaufszentrum, Markt, Handelsunternehmen, das Einzelhandel ohne (externe) Einzelhandelseinrichtungen betreibt, einschließlich eines Online-Shops<*> .

Zur Information
Ab dem 26. Februar 2018 sind Wirtschaftssubjekte bei der Durchführung Wirtschaftstätigkeit in den Bereichen Handel und Gastronomie:
- die Betriebszeiten ihrer Einzelhandelseinrichtungen, Gastronomieeinrichtungen, Verbraucherserviceeinrichtungen, Betriebszeiten ohne (Außen-)Einzelhandelseinrichtungen, Verbraucherserviceeinrichtungen, Einkaufszentren, Märkte ohne Abstimmung mit örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsorganen usw. selbstständig festlegen Regierungsbehörden und stellen Sie sicher, dass es eingehalten wird. Eine Ausnahme bilden die Betriebszeiten solcher Einrichtungen nach 23.00 Uhr und bis 7.00 Uhr, die einer Vereinbarung mit den örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsbehörden am Standort dieser Einrichtungen unterliegen;
— keine Informationen über den Einzelhandels- und (oder) Großhandelsumsatz zur Aufnahme in das Handelsregister der Republik Belarus bereitstellen. Gleichzeitig handelt es sich um Unternehmen, die Handel über eine Organisation betreiben Handelsnetzwerk oder ein großes Geschäft, berechnen selbstständig ihren Anteil am Einzelhandelsumsatzvolumen Lebensmittel innerhalb der Grenzen der Region, Minsk, Städte der regionalen Unterordnung, Bezirke für das vorangegangene Geschäftsjahr<*> .

Verfahren zur Eintragung von Informationen in das Handelsregister
1. Informationen über Wirtschaftssubjekte und Informationen über die ihnen gehörenden Handelseinrichtungen müssen in das Handelsregister eingetragen werden.

2. Der Eintragung ins Handelsregister unterliegen:

Organisationen sind juristische Personen, die die staatliche Registrierung bestanden haben;

Einzelunternehmer sind Bürger, die etwas leisten unternehmerische Tätigkeit ohne eine juristische Person zu bilden;

Territorial getrennte Abteilungen von Organisationen und Einzelunternehmern.

3. Sowohl die eigenen als auch die gepachteten Einzelhandelsflächen werden in das Handelsregister eingetragen.

4. Alle Wirtschaftssubjekte (Mieter, Untermieter), die sich auf dem Gelände einer Einzelhandelseinrichtung (Geschäft, Einkaufszentrum, Einkaufszentrum usw.) befinden und einen Mietvertrag (Untermietvertrag) abgeschlossen haben, müssen in das Handelsregister eingetragen werden.

5. Pavillons, Kioske, Zelte gelten als nicht stationäre Einzelhandelseinrichtungen und unterliegen der Eintragung in das Handelsregister.

6. Handelt es sich bei dem Unternehmen um ein Neubauprojekt oder wird es erstmals als Verbrauchermarktobjekt eingeführt, erfolgt die Eintragung in das Handelsregister nach Abnahme des Objekts durch die staatliche Kommission mit Ausfertigung der entsprechenden Abnahmebescheinigung.

7. Die Eintragung von Informationen über eine wirtschaftliche Einheit (Gegenstand) der Handelstätigkeit in das Handelsregister erfolgt auf der Grundlage von:

1) Anträge auf Eintragung von Informationen in das Handelsregister (Anlage 1) unter Beifügung der ausgefüllten Formulare des festgelegten Formulars (Anlagen 2, 3, 4). Methodische Empfehlungen sowie folgende Dokumente:

a) zertifiziert in in der vorgeschriebenen Weise Kopien des Zertifikats von staatliche Registrierung juristische Person oder Einzelunternehmer;

b) eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde am Standort auf dem Territorium der Russischen Föderation (außer in den Fällen, in denen auf der staatlichen Registrierungsbescheinigung ein ordnungsgemäß beglaubigter Vermerk über die Registrierung bei der Steueraufsichtsbehörde mit Angabe von … angebracht ist). Steueridentifikationsnummer (TIN);

c) Dokumente oder Kopien davon, die die Angaben des ausführenden Unternehmens bestätigen Handelsaktivitäten, über die ihm gehörenden Einzelhandelsgeschäfte;

d) Dokumente oder Kopien davon, die die Informationen einer Wirtschaftseinheit über die Gegenstände der Waren liefernden Wirtschaftseinheit bestätigen.

Für jeden im Handelsregister eingetragenen Gegenstand werden die in den Buchstaben „c“ und „d“ genannten Unterlagen vorgelegt. Nach Eingabe der Informationen werden die Dokumente an die Wirtschaftseinheit zurückgesendet.

2) Informationen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Sammlung von Informationen über Wirtschaftssubjekte durch die Verwaltungen der Stadtbezirke und Gemeindebezirke der Region generiert werden.

8. Wenn eine Geschäftseinheit geografisch mehrere Handelsobjekte hat getrennte Abteilungen Der Antrag wird für jedes Objekt einzeln eingereicht. In diesem Fall wird jedes Objekt als separater Posten in das Handelsregister eingetragen.

9. Ein Antrag auf Eintragung von Informationen über eine Wirtschaftseinheit in das Handelsregister kann per Post an die Verwaltung eines Stadt- oder Gemeindebezirks gerichtet werden. Dem Antrag sind beglaubigte Kopien der Unterlagen beizufügen.

10. Für die Eintragung ins Handelsregister wird keine Gebühr erhoben.

11. Musteranträge und Formulare, mit denen Unternehmen Informationen zur Aufnahme in das Handelsregister bereitstellen, werden auf der Website der Abteilung für Entwicklung des Unternehmertums und der Marktinfrastruktur des Altai-Territoriums und der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.
Änderung (Löschung) der darin enthaltenen Informationen Handelsregister
1. Änderungen und (oder) Ausschluss von im Handelsregister enthaltenen Informationen erfolgen auf der Grundlage von:

1) ein Antrag einer im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftseinheit auf Änderung und (oder) Ausschluss von Informationen (Anhang 5);

2) Sammlung von Informationen über die Wirtschaftseinheit durch die Verwaltung des Stadtbezirks und des Gemeindebezirks.

2. Der Ausschluss der im Handelsregister enthaltenen Informationen erfolgt in folgenden Fällen:

Liquidation der Anlage (Abriss, Demontage etc.);

Änderungen im Zweck eines Objekts.

Anhang 1
Stellungnahme

zur Eingabe von Informationen in das Handelsregister des Altai-Territoriums

Bitte aktivieren Sie _____

(vollständiger Name der juristischen Person; vollständiger Name des einzelnen Unternehmers)

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in das Handelsregister des Altai-Territoriums eingetragen.
Anwendungen: auf _________ Blättern.

1. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person oder eines einzelnen Unternehmers.

2. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde am Standort in der Russischen Föderation.

3. Dokumente oder Kopien davon, die die eingegebenen Informationen bestätigen.
Manager (Einzelunternehmer)

_____________ _______________________________________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

Datum der Eintragung ins Handelsregister ______________
Registrierungs Nummer _______________
_______________________ _____________________ _____________________

(Position) (Unterschrift) (Nachname I.O.)

Die in Abschnitt 3 genannten Dokumente. werden für jedes im Handelsregister eingetragene Objekt ausgewiesen.
Anlage 2

Formular Nr. 1

Informationen über die Wirtschaftseinheit, die der Antragsteller zur Eintragung in das Handelsregister des Altai-Territoriums eingereicht hat


1.1

Name der Organisation (für juristische Person)

1.2

Warenzeichen (Marke), unter dem das Unternehmen tätig ist

1.3

Juristische Adresse

(für eine juristische Person)


1.4

VOLLSTÄNDIGER NAME. Kopf

(für eine juristische Person)


1.5

Einzelunternehmer

_________________________________________________________

_________________________________________________________

VOLLSTÄNDIGER NAME. Einzelunternehmer


1.6

Wohnsitz einer als Einzelunternehmer registrierten Person

1.7

Telefonfax

(für eine juristische Person; Einzelunternehmer)

______________________ ___________________________ ______________________

Telefonnummer Faxnummer


1.8

Code nach dem Allrussischen Klassifikator für Unternehmen und Organisationen (OKPO)

1.9

Steueridentifikationsnummer (TIN)

1.10

Art des Eigentums

(OKFS-Code)


1.11

Organisations- und Rechtsform

(OKOPF-Code)


1.12

Art der Aktivität (OKVED-Code)

1.13

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einer Wirtschaftseinheit

1.14

Handelsmethode (überprüfen)

Nutzung von Einzelhandelseinrichtungen

ohne die Nutzung eines Einzelhandelsgeschäfts

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars Nr. 1
Gemäß Zeile (1.1) „Name der Organisation“ (für eine juristische Person) der vollständige Name der Organisation ist gemäß angegeben Gründungsurkunden, in der vorgeschriebenen Weise registriert und dann in Klammern - ein Kurzname.
Nach Zeile (1.2)„Warenzeichen (Marke), unter der ein Wirtschaftssubjekt tätig ist“ der Name der Marke (Marke) wird angegeben (sofern vorhanden). Warenzeichen(Marke) fehlt – „nein“ wird angezeigt).

Warenzeichen(™) – verbale, bildliche, kombinierte oder sonstige Bezeichnung zur Individualisierung Rechtspersonen oder Einzelunternehmer.

Marke– ein Komplex von Informationen über das Unternehmen, beliebte, leicht erkennbare und gesetzlich geschützte Symbole jeder Organisation.
Gemäß Zeile (1.3) „Rechtsadresse“ (für eine juristische Person) Die juristische Adresse wird mit einem Index angegeben.
Gemäß Zeile (1.4) „F.I.O. Manager (für eine juristische Person)“ Es müssen der vollständige Name, Vorname und Vatersname angegeben werden.
Nach Zeile (1.5) "Einzelunternehmer" Name, Vorname und Vatersname des einzelnen Unternehmers sind vollständig anzugeben.
Zeile (1.6) „Wohnort einer als Einzelunternehmer registrierten Person“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die Adresse mit Postleitzahl an.
Gemäß Zeile (1.7) „Telefon, Fax (für eine juristische Person; Einzelunternehmer)“ Es werden Kontakttelefonnummern und Faxnummern mit Angabe der Gebietsvorwahl angegeben.
Gemäß Zeile (1.8) „Code nach dem Allrussischen Klassifikator für Unternehmen und Organisationen (OKPO)“ Es ist zwingend erforderlich, die Felder mit den persönlichen eindeutigen Codes des OKPO-Unternehmers auszufüllen – basierend auf der ausgestellten Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes Gebietskörperschaften Rosstat.

Der OKPO-Code wird gemäß dem Informationsschreiben zur Codevergabe an die Steuer- und Statistikbehörden ausgefüllt.

OKPO-Code der juristischen Personen – Sequenz 8 arabische Ziffern,

Der OKPO-Code für IPBOYUL ist eine Folge von 10 arabischen Ziffern.

Gemäß Zeile (1.9) „Steueridentifikationsnummer (TIN)“ Der TIN-Code muss anhand der Daten des Steuerdienstes angegeben werden.

Der TIN-Code wird gemäß dem Informationsschreiben zur Vergabe eines Codes an die Steuer- und Statistikbehörden ausgefüllt.

Die TIN einer natürlichen Person und die TIN eines Einzelunternehmers sind identisch.

TIN einer juristischen Person – eine Folge von 10 arabischen Ziffern,

INN IPBOYUL – Folge von 12 arabischen Ziffern.
Gemäß Zeile (1.10) „Eigentumsform (OKFS-Code)“ Der Code aus dem Allrussischen Klassifikator der Eigentumsformen wird gemäß Anlage 1 dieser Anleitung angegeben.

OKFS ist immer ein zweistelliger (zweistelliger) digitaler Code.
Gemäß Zeile (1.11) „Organisations- und Rechtsform (Kodex nach OKOPF)“ der Code der Organisations- und Rechtsform ist aus dem allrussischen Klassifikator der Organisationsform angegeben - Rechtsformen gemäß Anhang 2 dieser Anleitung.

OKOPF ist immer ein zweistelliger (zweistelliger) digitaler Code.
Gemäß Zeile (1.12) „Art der Tätigkeit (OKVED-Code)“ der Code jeder Art der ausgeübten Wirtschaftstätigkeit wird gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Arten von Wirtschaftsdetails (Anhang 3 zu dieser Anleitung) angegeben. Das heißt, in Anhang 3 sollten Sie die Arten von Tätigkeiten finden, die von einer Wirtschaftseinheit (juristisch oder juristisch) ausgeübt werden Individuell) und schreiben Sie die Codes dieser Aktivitäten neu in Zeile 1.12. Zunächst ist die Haupttätigkeitsart anzugeben.
Gemäß Zeile (1.13) „Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten einer Wirtschaftseinheit“ Angegeben ist die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Wirtschaftseinheit. Informationen über die durchschnittliche Anzahl werden den Steuerbehörden jährlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahres in der durch Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 29. März 2007 Nr. MM-3/25/174 genehmigten Form übermittelt.

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl wird für jede im Handelsregister eingetragene Unternehmensart (Geschäft, Pavillon, Zelt, Kiosk, Lagerhaus usw.) angegeben.
Gemäß Zeile (1.14) „Handelsmethode (Prüfung)“ Der entsprechende Indikator ist mit einem „√“-Zeichen gekennzeichnet (mit Nutzung einer Einzelhandelseinrichtung / ohne Nutzung einer Einzelhandelseinrichtung). Wenn die Organisation ( Einzelunternehmer) mehrere Handelsmethoden gleichzeitig anwendet, sind in den entsprechenden Spalten alle verwendeten Handelsmethoden und Handelsformen zu vermerken.

Anhang 1 zur Anleitung

Auszug aus Allrussischer Klassifikator Eigentumsformen (OKFS)


Code

Name des Eigentumsformulars

RUSSISCHES EIGENTUM

11

Staatseigentum

12

Bundeseigentum

13

Eigentum der Untertanen der Russischen Föderation

14

Gemeindeeigentum

15

Eigentum der Öffentlichkeit und religiöse Organisationen(Verbände)

16

Privatbesitz

17

Gemischter russischer Besitz

18

Eigentum russischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland

19

Eigen Verbraucherkooperation

FREMDES EIGENTUM

21

Eigentum internationaler Organisationen

22

Eigentum fremder Staaten

23

Eigentum ausländischer juristischer Personen

24

Eigentum ausländischer Staatsbürger und Staatenloser

27

Gemischter ausländischer Besitz

GEMEINSAMES RUSSISCHES UND

FREMDES EIGENTUM


31

Gemeinsames Bundes- und Auslandseigentum

32

Miteigentum von Subjekten der Russischen Föderation und ausländisches Eigentum

33

Gemeinsames kommunales und ausländisches Eigentum

34

Gemeinsames privates und ausländisches Eigentum

35

Miteigentum an öffentlichen und religiösen Organisationen (Vereinen) und ausländisches Eigentum

40

Gemischtes russisches Eigentum mit einem Anteil an Staatseigentum

41

Gemischtes russisches Eigentum mit einem Anteil an Bundeseigentum

42

Gemischtes russisches Eigentum mit Eigentumsanteilen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation

43

Gemischtes russisches Eigentum mit Anteilen am Bundeseigentum und Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation

49

Anderes gemischtes russisches Eigentum

50

Eigen wohltätige Organisationen

51

Eigentum der politischen öffentliche Vereine

52

Eigen Gewerkschaften

53

Eigentum öffentlicher Vereine

54

Eigentum religiöser Vereinigungen

Anhang 2 zur Anleitung

Entwurf einer Standardbestimmung

Handelsregisterordnung

1. Allgemeiner Teil

1.1. Die Verordnung „Über das Handelsregister“, im Folgenden „Verordnung“ genannt, wurde gemäß erstellt Bundesgesetz Russische Föderation vom 01.01.01 N 381-FZ „Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation“, Gesetz der Russischen Föderation vom 7. Februar 1992 N 2300-I „Über den Schutz der Verbraucherrechte“.

1.2. Der Hauptzweck der Erstellung eines Handelsregisters besteht darin, ein vollständiges, zuverlässiges und zuverlässiges Register zu erstellen aktuelle Informationüber verschiedene Kategorien von Wirtschaftssubjekten, die Handelstätigkeiten ausüben.

1.3. Grundlegende Begriffe und Definitionen, die in den Vorschriften verwendet werden:

Unter Handelstätigkeit versteht man eine Geschäftstätigkeit, die mit dem Erwerb und Verkauf von Waren verbunden ist.

Besonderer Shop- Unternehmen Einzelhandel, Verkauf einer Warengruppe oder eines Teils davon.

Geschäft mit einem kombinierten Warensortiment- ein Einzelhandelsunternehmen, das mehrere Warengruppen verkauft, die durch eine gemeinsame Nachfrage verbunden sind und individuelle Bedürfnisse befriedigen

Lagerflächen Als Bereiche von besonders ausgestatteten Gebäuden oder Teilen davon gelten die Bereiche, in denen Fertigprodukte, Rohstoffe, Materialien, Komponenten usw. gelagert werden, sowie die zum Weiterverkauf gekauften Waren gelagert werden.

Zu den Geschäften Dazu gehören speziell ausgestattete stationäre Gebäude (Teile davon), die für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen an Kunden bestimmt sind und über Einzelhandels-, Versorgungs-, Verwaltungs- und Freizeiträume sowie Räumlichkeiten für den Empfang, die Lagerung von Waren und deren Vorbereitung für den Verkauf verfügen.

Zu den Pavillons Dazu gehören ausgestattete Gebäude mit einer Verkaufsfläche und Räumlichkeiten zur Lagerung von Inventar, die für einen oder mehrere Arbeitsplätze ausgelegt sind.

Zu den Zelten Dazu gehören leicht zu errichtende vorgefertigte Strukturen, die mit einer Theke ausgestattet sind, ohne Handelssaal und Räumlichkeiten zur Lagerung von Waren, die für einen oder mehrere Arbeitsplätze von Verkäufern bestimmt sind und in deren Bereich sich das Inventar für einen Handelstag befindet.

Zu den Kiosken inklusive ausgestattet Handelsausrüstung Gebäude, die nicht über eine Verkaufsfläche und Räumlichkeiten zur Lagerung von Waren verfügen, die dafür bestimmt sind Arbeitsplatz Verkäufer, in dessen Räumlichkeiten Inventar gelagert wird.

Großhandel- Art der Handelstätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf von Waren zur Verwendung in Geschäftsaktivitäten (einschließlich zum Weiterverkauf) oder für andere Zwecke, die nicht mit der persönlichen, familiären, häuslichen oder ähnlichen Nutzung in Zusammenhang stehen

Einzelhandelseinrichtungen – ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, eine Struktur oder ein Teil eines Gebäudes, eine Struktur oder ein Teil einer Struktur, die speziell mit Geräten ausgestattet sind, die für die Ausstellung, Vorführung von Waren, die Bedienung von Kunden und die Durchführung von Barabrechnungen mit Kunden beim Verkauf bestimmt und verwendet werden Waren.

Einzelhandelseinrichtungen können je nach architektonischen und baulichen Merkmalen in stationäre und instationäre Einrichtungen eingeteilt werden

Stationäre Einzelhandelseinrichtung- eine Einzelhandelseinrichtung, bei der es sich um ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes, ein Bauwerk oder einen Teil eines Bauwerks handelt, das durch das Fundament eines solchen Gebäudes fest mit dem Boden verbunden und an Versorgungsnetze angeschlossen ist

Nichtstationäre Einzelhandelseinrichtung- eine Einzelhandelseinrichtung, bei der es sich um eine temporäre Struktur oder temporäre Struktur handelt, die nicht fest mit dem Grundstück verbunden ist, unabhängig davon, ob sie an Versorgungsnetze angeschlossen ist oder nicht, einschließlich einer mobilen Struktur.

Lebensmittel- Produkte in natürlicher oder verarbeiteter Form, die im Umlauf sind und vom Menschen als Lebensmittel (einschließlich Babynahrung, Diätnahrung), in Flaschen abgefülltes Trinkwasser, alkoholische Getränke, Bier und auf seiner Basis hergestellte Getränke, Erfrischungsgetränke, Kaugummi, Lebensmittelzusatzstoffe usw. konsumiert werden Nahrungsergänzungsmittel

Kommerzielles Netzwerk- eine Reihe von zwei oder mehr Einzelhandelseinrichtungen, die untereinander stehen allgemeine Geschäftsführung oder eine Kombination von zwei oder mehr Handelsgegenständen, die unter einer einzigen Handelsbezeichnung oder einem anderen Mittel der Individualisierung verwendet werden

Einkaufsviertel- ein Raum, der für die Ausstellung, Vorführung von Waren, die Bedienung von Kunden und die Durchführung von Barabrechnungen mit Kunden beim Verkauf von Waren sowie für den Durchgang von Kunden bestimmt ist.

1.4. Der Eintragung ins Handelsregister unterliegen:

Organisationen sind juristische Personen, die die staatliche Registrierung bestanden haben;

Spezialisierte Handelsentwicklungsprogramme werden vollständig angeboten. Für Programme, die auch den Handel betreffen, werden ein Programmpass und eine Liste der für Handelsorganisationen geltenden Aktivitäten mit Angabe des Finanzierungsvolumens, der Umsetzungsmechanismen und der geplanten Ergebnisse bereitgestellt.

7.4. Vierteljährlich, spätestens am zwanzigsten Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats, übermittelt die autorisierte Regierungsbehörde der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, die das Handelsregister führt, Rosstat die im Handelsregister enthaltenen allgemeinen Informationen (die Formen der allgemeinen Informationen). sind in Anhang 11 dargestellt)

7.5. Die im Handelsregister enthaltenen Informationen zur Identifizierung von Wirtschaftssubjekten, die Handelstätigkeiten ausüben, sind offen und öffentlich zugänglich, während es sich bei den im Handelsregister enthaltenen personenbezogenen Daten, die die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit offenbaren, um vertrauliche Informationen handelt.

Namen von Einzelhandelseinrichtungen;

Adressen der Standorte von Einzelhandelseinrichtungen;

Verschiedene Gruppen von Einzelhandelseinrichtungen.

Das Formular zur Übermittlung von Handelsregisterauskünften auf Antrag juristischer und natürlicher Personen ist in Anlage 12 enthalten

7.7. Die Frist für die Bereitstellung der im Handelsregister enthaltenen Informationen darf nicht mehr als 5 Tage ab dem Datum des Eingangs der entsprechenden Anfrage bei der Registrierungsbehörde betragen. Eine Verweigerung der Auskunftserteilung im Handelsregister ist unzulässig.

Information

für Geschäftsführer von Wirtschaftssubjekten, die Handelstätigkeiten ausüben, und von Wirtschaftssubjekten, die Waren liefern (mit Ausnahme von Warenherstellern), im Bezirk zur Eintragung von Informationen in das Handelsregister.
Das Verfahren zur Eingabe von Informationen in das Handelsregister.
In das Handelsregister sind Angaben zu Wirtschaftssubjekten und Angaben zu den ihnen gehörenden Handelseinrichtungen einzutragen.

Der Eintragung ins Handelsregister unterliegen:

Organisationen sind juristische Personen, die die staatliche Registrierung bestanden haben;

Einzelunternehmer sind Bürger, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu gründen;

Territorial getrennte Abteilungen von Organisationen und Einzelunternehmern.

Das Handelsregister enthält Informationen sowohl über eigene als auch über angemietete Einzelhandelsflächen.

Alle Wirtschaftssubjekte (Mieter, Untermieter), die sich auf dem Gelände einer Einzelhandelseinrichtung (Geschäft, Einkaufszentrum, Einkaufszentrum usw.) befinden und einen Mietvertrag (Untermietvertrag) abgeschlossen haben, müssen in das Handelsregister eingetragen werden.

Pavillons, Kioske und Zelte gelten als nicht stationäre Einzelhandelseinrichtungen und unterliegen der Eintragung ins Handelsregister.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um ein Neubauprojekt oder wird es erstmals als Verbrauchermarktobjekt eingeführt, erfolgt die Eintragung in das Handelsregister nach Abnahme des Objekts durch die staatliche Kommission mit Ausfertigung der entsprechenden Abnahmebescheinigung.

Die Eintragung von Informationen über eine wirtschaftliche Einheit (Gegenstand) der Handelstätigkeit in das Handelsregister erfolgt auf der Grundlage von:

1) einen Antrag auf Eintragung von Informationen in das Handelsregister (Anlage 1) mit der Anlage der ausgefüllten Formulare des festgelegten Formulars (Anlagen 2, 3, 4) zu diesen Richtlinien sowie der folgenden Dokumente:

a) eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers;

b) eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde am Standort auf dem Territorium der Russischen Föderation (außer in den Fällen, in denen auf der staatlichen Registrierungsbescheinigung ein ordnungsgemäß beglaubigter Vermerk über die Registrierung bei der Steueraufsichtsbehörde mit Angabe von … angebracht ist). Steueridentifikationsnummer (TIN);

c) Dokumente oder Kopien davon, die die Informationen einer Wirtschaftseinheit, die Handelstätigkeiten ausübt, über die ihr gehörenden Handelseinrichtungen bestätigen;

d) Dokumente oder Kopien davon, die die Informationen einer Wirtschaftseinheit über die Gegenstände der Waren liefernden Wirtschaftseinheit bestätigen.

Für jeden im Handelsregister eingetragenen Gegenstand werden die in den Buchstaben „c“ und „d“ genannten Unterlagen vorgelegt. Nach Eingabe der Informationen werden die Dokumente an die Wirtschaftseinheit zurückgesendet.

2) Informationen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Sammlung von Informationen über Wirtschaftssubjekte durch die Verwaltungen der Stadtbezirke und Gemeindebezirke der Region generiert werden.

Verfügt eine Wirtschaftseinheit über mehrere Gewerbeobjekte oder räumlich getrennte Unterteilungen, wird für jedes Objekt ein gesonderter Antrag gestellt. In diesem Fall wird jedes Objekt als separater Posten in das Handelsregister eingetragen.

Ein Antrag auf Eintragung einer Gewerbeeinheit in das Handelsregister kann per Post an die Verwaltung eines Stadt- oder Gemeindebezirks gerichtet werden. Dem Antrag sind beglaubigte Kopien der Unterlagen beizufügen.

Für die Eintragung ins Handelsregister wird keine Gebühr erhoben.

Anhang 1
Stellungnahme

zur Eingabe von Informationen in das Handelsregister des Altai-Territoriums

Bitte aktivieren Sie _____

(vollständiger Name der juristischen Person; vollständiger Name des einzelnen Unternehmers)

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in das Handelsregister des Altai-Territoriums eingetragen.
Anwendungen: auf _________ Blättern.

1. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person oder eines einzelnen Unternehmers.

2. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde am Standort in der Russischen Föderation.

3. Dokumente oder Kopien davon, die die eingegebenen Informationen bestätigen.
Manager (Einzelunternehmer)

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(Unterschrift) (vollständiger Name)

M.P.
Datum der Eintragung ins Handelsregister ______________
Registrierungs Nummer _______________
_______________________ _____________________ _____________________

(Position) (Unterschrift) (Nachname I.O.)

Die in Abschnitt 3 genannten Dokumente. werden für jedes im Handelsregister eingetragene Objekt ausgewiesen.

Anlage 2

Formular Nr. 1

Informationen über die Wirtschaftseinheit, die der Antragsteller zur Eintragung in das Handelsregister des Altai-Territoriums eingereicht hat


1.1

Name der Organisation (für juristische Person)

1.2

Warenzeichen (Marke), unter dem das Unternehmen tätig ist

1.3

Juristische Adresse

(für eine juristische Person)


1.4

VOLLSTÄNDIGER NAME. Kopf

(für eine juristische Person)


1.5

Einzelunternehmer

_________________________________________________________

_________________________________________________________

VOLLSTÄNDIGER NAME. Einzelunternehmer


1.6

Wohnsitz einer als Einzelunternehmer registrierten Person

1.7

Telefonfax

(für eine juristische Person; Einzelunternehmer)

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Telefonnummer Faxnummer


1.8

Code nach dem Allrussischen Klassifikator für Unternehmen und Organisationen (OKPO)

1.9

Steueridentifikationsnummer (TIN)

1.10

Art des Eigentums

(OKFS-Code)


1.11

Organisations- und Rechtsform

(OKOPF-Code)


1.12

Art der Aktivität (OKVED-Code)

1.13

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einer Wirtschaftseinheit

1.14

Handelsmethode (überprüfen)

Nutzung von Einzelhandelseinrichtungen

ohne die Nutzung eines Einzelhandelsgeschäfts

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars Nr. 1
Gemäß Zeile (1.1) „Name der Organisation“ (für eine juristische Person) Der vollständige Name der Organisation wird gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.
Nach Zeile (1.2)„Warenzeichen (Marke), unter der ein Wirtschaftssubjekt tätig ist“ der Name der Marke (Marke) wird angegeben (wenn keine Marke (Marke) vorhanden ist, wird „nein“ angegeben).

Warenzeichen(™) – eine verbale, bildliche, kombinierte oder andere Bezeichnung, die zur Individualisierung juristischer Personen oder einzelner Unternehmer verwendet wird.

Marke– ein Komplex von Informationen über das Unternehmen, beliebte, leicht erkennbare und gesetzlich geschützte Symbole jeder Organisation.
Gemäß Zeile (1.3) „Rechtsadresse“ (für eine juristische Person) Die juristische Adresse wird mit einem Index angegeben.
Gemäß Zeile (1.4) „F.I.O. Manager (für eine juristische Person)“ Es müssen der vollständige Name, Vorname und Vatersname angegeben werden.
Nach Zeile (1.5) "Einzelunternehmer" Name, Vorname und Vatersname des einzelnen Unternehmers sind vollständig anzugeben.
Zeile (1.6) „Wohnort einer als Einzelunternehmer registrierten Person“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die Adresse mit Postleitzahl an.
Gemäß Zeile (1.7) „Telefon, Fax (für eine juristische Person; Einzelunternehmer)“ Es werden Kontakttelefonnummern und Faxnummern mit Angabe der Gebietsvorwahl angegeben.
Gemäß Zeile (1.8) „Code nach dem Allrussischen Klassifikator für Unternehmen und Organisationen (OKPO)“ Es ist obligatorisch, die Felder mit den persönlichen eindeutigen Codes des Unternehmers OKPO auszufüllen – basierend auf der von den Gebietskörperschaften von Rosstat ausgestellten Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes.

Der OKPO-Code wird gemäß dem Informationsschreiben zur Codevergabe an die Steuer- und Statistikbehörden ausgefüllt.

OKPO-Code der juristischen Personen – eine Folge von 8 arabischen Ziffern,

Der OKPO-Code für IPBOYUL ist eine Folge von 10 arabischen Ziffern.

Gemäß Zeile (1.9) „Steueridentifikationsnummer (TIN)“ Der TIN-Code muss anhand der Daten des Steuerdienstes angegeben werden.

Der TIN-Code wird gemäß dem Informationsschreiben zur Vergabe eines Codes an die Steuer- und Statistikbehörden ausgefüllt.

Die TIN einer natürlichen Person und die TIN eines Einzelunternehmers sind identisch.

TIN einer juristischen Person – eine Folge von 10 arabischen Ziffern,

INN IPBOYUL – Folge von 12 arabischen Ziffern.
Gemäß Zeile (1.10) „Eigentumsform (OKFS-Code)“ Der Code aus dem Allrussischen Klassifikator der Eigentumsformen wird gemäß Anlage 1 dieser Anleitung angegeben.

OKFS ist immer ein zweistelliger (zweistelliger) digitaler Code.
Gemäß Zeile (1.11) „Organisations- und Rechtsform (Kodex nach OKOPF)“ Der Code der Organisations- und Rechtsform aus dem Allrussischen Klassifikator der Organisations- und Rechtsformen ist gemäß Anlage 2 dieser Anleitung angegeben.

OKOPF ist immer ein zweistelliger (zweistelliger) digitaler Code.
Gemäß Zeile (1.12) „Art der Tätigkeit (OKVED-Code)“ der Code jeder Art der ausgeübten Wirtschaftstätigkeit wird gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Arten von Wirtschaftsdetails (Anhang 3 zu dieser Anleitung) angegeben. Das heißt, in Anhang 3 sollten Sie die Arten von Tätigkeiten finden, die von einer Wirtschaftseinheit (juristische Person oder Einzelperson) ausgeführt werden, und die Codes dieser Arten von Tätigkeiten umschreiben Zeile 1.12. Zunächst ist die Haupttätigkeitsart anzugeben.
Gemäß Zeile (1.13) „Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten einer Wirtschaftseinheit“ Angegeben ist die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Wirtschaftseinheit. Informationen über die durchschnittliche Anzahl werden den Steuerbehörden jährlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahres in der durch Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 29. März 2007 Nr. MM-3/25/174 genehmigten Form übermittelt.

Für jede im Handelsregister eingetragene Unternehmensart (Laden, Pavillon, Zelt, Kiosk, Lager usw.) wird die durchschnittliche Mitarbeiterzahl angegeben.
Gemäß Zeile (1.14) „Handelsmethode (Prüfung)“ Der entsprechende Indikator ist mit einem „√“-Zeichen gekennzeichnet (mit Nutzung einer Einzelhandelseinrichtung / ohne Nutzung einer Einzelhandelseinrichtung). Wenn eine Organisation (Einzelunternehmer) mehrere Handelsmethoden gleichzeitig nutzt, sind alle verwendeten Handelsmethoden und -formen in den entsprechenden Feldern zu vermerken.
Anhang 1 zur Anleitung

Auszug aus dem Allrussischen Klassifikator der Eigentumsformen (OKFS)


Code

Name des Eigentumsformulars

RUSSISCHES EIGENTUM

11

Staatseigentum

12

Bundeseigentum

13

Eigentum der Untertanen der Russischen Föderation

14

Gemeindeeigentum

15

Eigentum öffentlicher und religiöser Organisationen (Vereine)

16

Privatbesitz

17

Gemischter russischer Besitz

18

Eigentum russischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland

19

Eigentum der Verbraucherkooperation

FREMDES EIGENTUM

21

Eigentum internationaler Organisationen

22

Eigentum fremder Staaten

23

Eigentum ausländischer juristischer Personen

24

Eigentum ausländischer Staatsbürger und Staatenloser

27

Gemischter ausländischer Besitz

GEMEINSAMES RUSSISCHES UND

FREMDES EIGENTUM


31

Gemeinsames Bundes- und Auslandseigentum

32

Miteigentum von Subjekten der Russischen Föderation und ausländisches Eigentum

33

Gemeinsames kommunales und ausländisches Eigentum

34

Gemeinsames privates und ausländisches Eigentum

35

Miteigentum an öffentlichen und religiösen Organisationen (Vereinen) und ausländisches Eigentum

40

Gemischtes russisches Eigentum mit einem Anteil an Staatseigentum

41

Gemischtes russisches Eigentum mit einem Anteil an Bundeseigentum

42

Gemischtes russisches Eigentum mit Eigentumsanteilen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation

43

Gemischtes russisches Eigentum mit Anteilen am Bundeseigentum und Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation

49

Anderes gemischtes russisches Eigentum

50

Eigentum gemeinnütziger Organisationen

51

Eigentum politischer öffentlicher Vereinigungen

52

Eigentum der Gewerkschaften

53

Eigentum öffentlicher Vereine

54

Eigentum religiöser Vereinigungen

Anhang 2 zur Anleitung