Rat der Vereinigung der Schiedsmanager „Sibirisches Zentrum der Experten für Anti-Krisen-Management“. Über die Organisation Sibirisches Zentrum für Krisenmanagement

Aktualisiert: 27.03.2020 17:41

Ablataev Abdullakhan Yuldashevich Geburtsdatum und-ort: 21.08.1963. Stadt Kentau, Region Chimkent. R. Kasachstan INN: 421100308230 9 Thema: Region Kemerowo Registereintragsnummer: 24 Datum der Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft: 29.03.2003 Datum der Eintragung in das Register: 29.03.2003 19.08.2011 Quit-Anweisung Kontakt Nummer: E-Mail: Zertifikat AB Nr. 6237 vom 24. Februar 2004 Zertifikat Nr. 108 vom 29. Januar 2004 (Gemeinnützige Partnerschaft „Selbstregulierungsorganisation „SIBERISCHES ZENTRUM DER KRISENMANAGEMENT-EXPERTEN“) Haftpflichtversicherung: OJSC „Alfa-Versicherung“ Datum: 30.06.1986. Dokument: NV Nr. 477488. Organisation: Leningrader Leninorden der Oktoberrevolution und das nach ihm benannte Rote Banner der Arbeit. G.V. Plechanow. Managementerfahrung: 50.000 Rubel.

Abraschkin Wjatscheslaw Jurjewitsch

Abraschkin Wjatscheslaw Jurjewitsch Geburtsdatum und-ort: 10.01.1971. Kostanai INN: 222301612496 Registrationsnummer: 263 Thema: Altai-Territorium und die Altai-Republik Registereintragsnummer: 14662 Datum der Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft: 21.07.2014 Datum der Eintragung in das Register: 21.07.2014 Datum des Ausschlusses aus der Partnerschaft: 22.08.2019 Ausschlussgründe von der Mitgliedschaft: Verstoß gegen die Mitgliedschaftsbedingungen Adresse für den Versand der Korrespondenz: 656057, Barnaul, Postfach 2479 Kontakt Nummer: 8-983-390-70-51 E-Mail: Bestehen der theoretischen Prüfung: Zertifikat AD Nr. 8007 vom 13. Januar 2014 Informationen zum Praktikum: Zertifikat Nr. 51 vom 17. März 2014 (Gemeinnützige Partnerschaft „Selbstregulierungsorganisation „SIBERISCHES ZENTRUM DER KRISENMANAGEMENT-EXPERTEN“) Haftpflichtversicherung: Versicherungsgesellschaft „TIT“, LLC, Police – Nr. UBK_2292/AU-2019, Vertrag – Nr. UBK_2292/AU-2019, Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2020, Versicherungssumme 10.000.000 Rubel. Die Weiterbildung: Datum: 19.06.2015. Dokument: 54AE Nr. 001712. Organisation: NOU VPO „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“ – Fortbildung im Rahmen des Programms „Veränderungen im Zusammenhang mit Rechtsbeistand Insolvenzverfahren.“
Datum: 30.11.2016. Dokument: 542404 Nr. 450704. Organisation: Private Bildungseinrichtung für höhere Bildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“, Fortbildung im Rahmen des Programms „Neuheiten bei der Bewertung von Objekten der Schiedsverwaltung“.
Datum: 01.12.2017. Dokument: 542405 Nr. 928678. Organisation: Private Bildungseinrichtung für höhere Bildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“, Fortbildung im Rahmen des Programms „Änderungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Unterstützung von Insolvenzverfahren“.
Datum: 30.11.2018. Dokument: 542407 Nr. 540000. Organisation: Private Bildungseinrichtung für höhere Bildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“, Fortbildung im Rahmen des Programms „Änderungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Unterstützung von Insolvenzverfahren“.
Information über höhere Bildung: Datum: 30.04.2003. Dokument: ICE-Nr. 1831204. Organisation: Altai Staatliche Universität. Managementerfahrung: Mindestens ein Jahr Erfahrung in einer Führungsposition Zertifikat vom 17.05.2019 Zertifikat vom 29.05.2019 Beitrag zu Ausgleichsfonds: 50.000 Rubel. Geplante Kontrollen: Inspektionsbericht vom 31. Januar 2018. Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt. Datum: 17.08.2016. Grund: Erlass einer Warnung mit öffentlicher Bekanntgabe hierüber, Protokoll Nr. 28 vom 17.08.2016.
Datum: 04.11.2019. Begründung: Empfehlung zum Ausschluss aus dem Verein, Protokoll Nr. 10 der Sitzung des Hauses der Kultur.
Datum: 07.12.2019. Begründung: Empfehlung zum Ausschluss aus dem Verein, Protokoll Nr. 20 der Sitzung des DC.
Datum: 08.12.2019. Begründung: Empfehlung zum Ausschluss aus dem Verein, Protokoll Nr. 28 der Sitzung des Hauses der Kultur.

Avdeev Dmitri Alexandrowitsch

Aktualisiert: 27.03.2020 17:41

Avdeev Dmitri Alexandrowitsch Geburtsdatum und-ort: 19.02.1985. Omsk INN: 550617818105 Registrationsnummer: 223 Betreff: Gebiet Omsk Registereintragsnummer: 13521 Datum der Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft: 17.04.2013 Datum der Eintragung in das Register: 17.04.2013 Datum des Ausschlusses aus der Partnerschaft: 15.05.2018 Ausschlussgründe von der Mitgliedschaft: Verstoß gegen die Mitgliedschaftsbedingungen Adresse für den Versand der Korrespondenz: 644059, Omsk, Postfach 7100 Kontakt Nummer: 8-3812-38-14-00 E-Mail: Diese Adresse Email vor Spam-Bots geschützt. Um es anzuzeigen, muss JavaScript aktiviert sein. Bestehen der theoretischen Prüfung: Zertifikat AD Nr. 5970 vom 23. Juli 2012 Informationen zum Praktikum: Zertifikat Nr. 003 vom 02.08.2013 (Gemeinnützige Partnerschaft „Leading Arbitration Managers „Dostoyanie“) Haftpflichtversicherung: MSK „STRAZH“ LLC, Police – Nr. 16128, Vertrag – Nr. 16128, Versicherungssumme 10.000.000 Rubel. Die Weiterbildung: Datum: 30.10.2014. Dokument: 54AE Nr. 001253. Organisation: Nationale Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“ – Fortbildung im Rahmen des Programms „Änderungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Unterstützung von Insolvenzverfahren“.
Datum: 13.11.2015. Dokument: 54AE Nr. 002555. Organisation: Nationale Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“ – Fortbildung im Rahmen des Programms „Änderungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Unterstützung von Insolvenzverfahren“.
Datum: 30.11.2016. Dokument: 542404 Nr. 450705. Organisation: Private Bildungseinrichtung für höhere Bildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“, Fortbildung im Rahmen des Programms „Neuheiten bei der Bewertung von Objekten der Schiedsverwaltung“.
Informationen zur Hochschulbildung: Datum: 30.06.2007. Dokument: VSA Nr. 0322936. Organisation: Omsk, nichtstaatlich Bildungseinrichtung höher Berufsausbildung„Omsker Rechtsinstitut“. Managementerfahrung: Mindestens ein Jahr Erfahrung in einer Führungsposition Ausstellungsdatum der Bescheinigung über das Register der disqualifizierten Personen: Zertifikat vom 17. Januar 2018 Ausstellungsdatum der Bescheinigung über das Vorliegen (Abwesenheit) von Vorstrafen: Zertifikat vom 25.10.2016 Beitrag zum Ausgleichsfonds: 50.000 Rubel. Geplante Kontrollen: Inspektionsbericht vom 28. Oktober 2016. Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt. Außerplanmäßige Kontrollen: Inspektionsbericht vom 13. Mai 2015. Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt.
Inspektionsbericht vom 14. März 2016. Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt.
Inspektionsbericht vom 13. Juli 2016. Ergebnis: Es wurde ein Verstoß festgestellt.
Informationen zum Sachverhalt der Anwendung Disziplinarstrafen: Datum: 04.06.2014. Grund: Verwarnung, Protokoll Nr. 24 der Disziplinarkommission.
Datum: 22.12.2014. Grund: Verwarnung, Protokoll Nr. 33 der Disziplinarkommission.
Datum: 01.10.2015. Grund: Die Geldstrafe gemäß Protokoll Nr. 77 der Disziplinarkommission in Höhe von 1.500 Rubel wurde durch Ratsprotokoll Nr. 51 vom 13. Mai 2015 aufgehoben.
Datum: 08.03.2016. Grund: Verwarnung, Protokoll Nr. 27 der Disziplinarkommission.
Datum: 26.04.2017. Grund: Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Rubel, Protokoll Nr. 14.
Datum: 18.12.2017. Grund: Erlass einer Anordnung zur Beseitigung von Verstößen bis zum 22.01.2018 und einer Verwarnung, Protokoll des Kulturpalastes Nr. 43 vom 18.12.2017.
Datum: 01.03.2018. Grund: interne Disqualifikation für die Dauer von 3 Monaten, Anordnung zur Beseitigung des Verstoßes bis zum 04.06.2018, Protokoll Nr. 11.
Datum: 28.04.2018. Begründung: Empfehlung zum Ausschluss von Vereinsmitgliedern, Protokoll Nr. 19 vom 28.04.2018.

Avalyan Albert Hamletovich

Aktualisiert: 27.03.2020 17:41

Avalyan Albert Hamletovich Geburtsdatum und-ort: 04.11.1978. Woronesch INN: 761100833260 Registrationsnummer: 109 Thema: Region Jaroslawl Registereintragsnummer: 8869 Datum der Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft: 31.01.2008 Datum der Eintragung in das Register: 31.01.2008 Datum des Ausschlusses aus der Partnerschaft: 20.11.2015 Ausschlussgründe von der Mitgliedschaft: Quit-Anweisung Adresse für den Versand der Korrespondenz: 150040, Jaroslawl, Postfach 52 Kontakt Nummer: 8-4852-98-80-41 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Um es anzuzeigen, muss JavaScript aktiviert sein. Bestehen der theoretischen Prüfung: Zertifikat AB Nr. 2892 vom 27. April 2007 Informationen zum Praktikum: Zertifikat Nr. 035 vom 7. Dezember 2007 (Gemeinnützige Partnerschaft „Selbstregulierungsorganisation „SIBERISCHES ZENTRUM DER KRISENMANAGEMENT-EXPERTEN“) Haftpflichtversicherung: LLC „Versicherungsgesellschaft „Surgutneftegas“, Police – Nr. 114381, Vertrag – Nr. 114381, Versicherungssumme 3.000.000 Rubel. Informationen zur Hochschulbildung: Datum: 15.06.2000. Dokument: ICE-Nr. 0787240. Organisation: Staatliche Universität Jaroslawl, benannt nach P.G. Demidova. Managementerfahrung: Mindestens ein Jahr Erfahrung in einer Führungsposition Ausstellungsdatum der Bescheinigung über das Register der disqualifizierten Personen: Zertifikat vom 20. November 2012 Ausstellungsdatum der Bescheinigung über das Vorliegen (Abwesenheit) von Vorstrafen: Zertifikat vom 01.08.2012 Beitrag zum Ausgleichsfonds: 50.000 Rubel. Informationen zum Sachverhalt der Anwendung von Disziplinarstrafen: Datum: 18.07.2014. Grund: Verwarnung, Protokoll Nr. 26 der Disziplinarkommission.
Datum: 14.11.2014. Grund: Erlass einer Anordnung zur Beseitigung festgestellter Verstöße, Protokoll Nr. 31 der Disziplinarkommission.
Datum: 26.12.2014. Grund: Erlass einer Anordnung zur Beseitigung festgestellter Verstöße, Protokoll Nr. 34 der Disziplinarkommission.

Avramenko Roman Andrejewitsch

Aktualisiert: 27.03.2020 17:41

Avramenko Roman Andrejewitsch Geburtsdatum und-ort: 16.06.1986. Berge Armawir Region Krasnodar INN: 230213751905 Registrationsnummer: 327 Thema: Region Krasnodar Registereintragsnummer: 16889 Datum der Aufnahme in die SRO-Mitgliedschaft: 13.05.2016 Datum der Eintragung in das Register: 13.05.2016 Datum des Ausschlusses aus der Partnerschaft: 15.11.2018 Ausschlussgründe von der Mitgliedschaft: Verstoß gegen die Mitgliedschaftsbedingungen Adresse für den Versand der Korrespondenz: 352901, Region Krasnodar, Armawir, st. Marshala Zhukova, 58/1, App. 71 Kontakt Nummer: 8-903-410-05-15 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Um es anzuzeigen, muss JavaScript aktiviert sein. Bestehen der theoretischen Prüfung: Zertifikat AE Nr. 1085 vom 09.09.2015 Informationen zum Praktikum: Zertifikat Nr. 121 vom 18.04.2016 (Vereinigung der Schiedsmanager „SIBERISCHES ZENTRUM DER KRISENMANAGEMENT-EXPERTEN“) Haftpflichtversicherung: LLC „Versicherungsgesellschaft „Pomoshch“, Police – Nr. M176303-29-18, Vertrag – Nr. M176303-29-18, Versicherungssumme 10.000.000 Rubel. Die Weiterbildung: Datum: 30.11.2016. Dokument: 542404 Nr. 450706. Organisation: Private Bildungseinrichtung für höhere Bildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“, Fortbildung im Rahmen des Programms „Neuheiten bei der Bewertung von Objekten der Schiedsverwaltung“.
Datum: 01.12.2017. Dokument: 542405 Nr. 928679. Organisation: Private Bildungseinrichtung für höhere Bildung „Sibirische Akademie für Finanzen und Bankwesen“, Fortbildung im Rahmen des Programms „Änderungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Unterstützung von Insolvenzverfahren“.
Informationen zur Hochschulbildung: Datum: 16.07.2010. Dokument: VSG Nr. 3831477. Organisation: Staatliche Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung Nowotscherkassk „SÜDRUSSISCHE STAATLICHE TECHNISCHE UNIVERSITÄT“ (Bergbauingenieur, Bergbaumaschinen und -ausrüstung).
Datum: 07.05.2014. Dokument: Nr. 038. Organisation: NOU VPO „Armavir Social-Psychological Institute“ (Leitung).
Managementerfahrung: Mindestens ein Jahr Erfahrung in einer Führungsposition Ausstellungsdatum der Bescheinigung über das Register der disqualifizierten Personen: Zertifikat vom 17.10.2018 Ausstellungsdatum der Bescheinigung über das Vorliegen (Abwesenheit) von Vorstrafen: Zertifikat vom 10.08.2018 Beitrag zum Ausgleichsfonds: 50.000 Rubel. Außerplanmäßige Kontrollen: Inspektionsbericht vom 11.04.2017. Ergebnis: Es wurden Verstöße festgestellt. Protokoll Nr. 15 vom 28.04.2017
Inspektionsbericht vom 17.10.2017. Ergebnis: Es wurden Verstöße festgestellt. Protokoll Nr. 38 vom 10. November 2017
Informationen zum Sachverhalt der Anwendung von Disziplinarstrafen: Datum: 28.04.2017. Begründung: Produktionsstopp, Protokoll Nr. 15.
Datum: 28.04.2017. Grund: Warnung mit öffentlicher Bekanntmachung hierüber, Protokoll Nr. 15.
Datum: 22.06.2017. Grund: Anordnung zur Beseitigung von Verstößen.
Datum: 10.10.2017. Grund: Warnung mit öffentlicher Benachrichtigung hierüber, Protokoll Nr. 33.
Datum: 10.11.2017. Grund: Verhängung einer Geldstrafe von 1.000 Rubel, Protokoll Nr. 38.
Datum: 18.12.2017. Grund: keine Disziplinarmaßnahmen anzuwenden, Protokoll der Sitzung der Disziplinarkommission Nr. 43 vom 18. Dezember 2017.
Datum: 14.02.2018. Grund: Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Rubel, Protokoll Nr. 14 vom 14.02.2018.
Datum: 01.10.2018. Begründung: Ausschlussempfehlung, Protokoll Nr. 31 der Sitzung des DC.
Datum: 23.10.2018. Begründung: DV-Maßnahmen nicht anwenden, Protokoll Nr. 33 der DC-Sitzung.

I. V. Gladkow
Präsident des Verwaltungsrates.

Gründer, Kandidat der Wirtschaftswissenschaften

R. Ts. Sungurov
Der Präsident

Verband der Schiedsmanager „SIBERISCHES ZENTRUM DER ANTI-KRISEN-MANAGEMENT-EXPERTEN“, im Folgenden - AAU „SCEAU“ (ehemals Non-Profit Partnership „Selbstregulierungsorganisation „SIBERIAN CENTER OF CRISIS MANAGEMENT EXPERTS“) wurde am 18. Juli 2003 unter der Nr. 0010 in das einheitliche staatliche Register der Selbstregulierungsorganisationen aufgenommen. Für 15 Seit Jahren ist AAU „SCEAU“ eine der größten Organisationen im Bereich Krisenmanagement im gesamten Gebiet Russische Föderation und gemessen an der Mitgliederzahl die größte im Föderationskreis Sibirien.

Mitglieder des Vereins „SIBERIAN CENTER OF CRISIS MANAGEMENT EXPERTS“ sind mehr als 280 professionelle Schlichtungsmanager, deren durchschnittliche Berufserfahrung 5–10 Jahre oder mehr beträgt. Hierbei handelt es sich um qualifizierte Spezialisten, die verschiedene Insolvenzverfahren bei Unternehmen aller Wirtschaftszweige (Agrarwirtschaft, Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen, Bauwesen, Strategie usw.) durchführen.

AAU „STSEAU“ arbeitet im Bereich der Umsetzung von Insolvenzverfahren aktiv mit PJSC „Sberbank of Russia“ (Ende des ersten Halbjahres 2018 belegte der Verband den ersten Platz im Bankenrating unter Selbstregulierungsorganisationen) und Versicherungsorganisationen zusammen (bei der Vereinigung akkreditiert) sowie bei Regierungsbehörden – dem Föderalen Steuerdienst Russlands und seinen Direktionen, Regionalverwaltungen der Teilstaaten der Russischen Föderation und anderen Organisationen.

Der Verein hat einen Mindestmitgliedsbeitrag, es gibt jedoch keinen Eintrittspreis. Wir führen aus Vollzeitstelle Um die Arbeitsweise und Interaktion mit Schlichtungsmanagern zu optimieren und zu verbessern, werden jährlich Schulungen zur Verbesserung des Niveaus durchgeführt Berufsausbildung Schlichtungsmanager. In diesem Zusammenhang wächst die Zahl der Mitglieder der AAU „SCEAU“ kontinuierlich, was auf ein hohes Maß an Vertrauen seitens der Schlichtungsmanager bei der Auswahl einer SRO hinweist.


Position

Stadt Nowosibirsk

2016
1. Diese Verordnung wurde erstellt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 1. Dezember 2007 Nr. 315-FZ „Über Selbstregulierungsorganisationen“, Bundesgesetz vom 26. Oktober 2002 Nr. 127-FZ „Über Insolvenz (Konkurs)“, die Satzung der Vereinigung der Schiedsmanager „SIBERIAN CENTER OF CRISIS MANAGEMENT EXPERTS“ (im Folgenden als Vereinigung bezeichnet, AAU „SCEAU“), interne Dokumente des Vereins und legt die Grundlagen und das Verfahren für die Akkreditierung von Einzelpersonen (Fachleuten, Einzelunternehmern) und juristischen Personen bei der AAU „SCEAU“ fest, die mit der Unterstützung der Tätigkeit von Schiedsmanagern – Mitgliedern des Vereins – beauftragt sind.

2. Akkreditierung – Zuweisung des Status einer bei der AAU akkreditierten Organisation „SCEAU“ an eine natürliche Person (Spezialist, Einzelunternehmer) und juristische Person, die mit dem Verein und seinen Mitgliedern zusammenarbeiten möchte und die in dieser Geschäftsordnung festgelegten Anforderungen erfüllt. Einzelunternehmer oder Spezialist.

3. Ziel der Akkreditierung ist die Schaffung einer Struktur, die das wirksame Funktionieren von Schlichtungsmanagern während der im Bundesgesetz „Über Insolvenz (Insolvenz)“ vorgesehenen Verfahren gewährleistet und die Qualität der vom Schlichtungsmanager für die eingestellten Personen erbrachten Dienstleistungen verbessert um die ihm übertragenen Aufgaben im Insolvenzfall sicherzustellen.

4. Zu den Mitgliedern der AAU „SCEAU“ gehören zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben als Schlichtungsmanager im Insolvenzfall Einzelpersonen (Fachleute, Einzelunternehmer) und juristische Personen, die bei der Vereinigung für die entsprechenden Tätigkeitsarten akkreditiert sind.

5. Der Verein führt die Akkreditierung für folgende Arten von Aktivitäten durch:

Bewertungsaktivitäten;

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung Buchhaltung, juristische Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Dienstleistungen zur Durchführung einer Immobilieninventur und sonstige Dienstleistungen zivilrechtlicher Natur);

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Ausschreibungen;

Versicherungsaktivitäten;

Anwaltliche Dienstleistungen (Anwaltskammer, Anwaltskanzlei);

Aktivitäten professioneller Marktteilnehmer wertvolle Papiere als Registerführer bei Insolvenzverfahren;

Wirtschaftsprüfungstätigkeiten;

Andere Aktivitäten, die nicht durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten sind und Gegenstand der Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Vereins bei der Durchführung von Insolvenzverfahren sein können.

6. Für Durchführung der Akkreditierung einer juristischen Person oder Individuell(Fachkraft, Einzelunternehmer) im Verband werden an den Bewerber folgende Anforderungen gestellt:

Eine juristische Person oder eine natürliche Person (Spezialist, Einzelunternehmer) ist rechtlich an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Insolvenzverfahren und der Tätigkeit von Insolvenzverwaltern beteiligt;

Eine juristische Person oder eine natürliche Person (Spezialist, Einzelunternehmer) hat die in Absatz 8 dieser Verordnung genannten Unterlagen eingereicht;

Eine juristische Person oder Einzelperson (Spezialist, Einzelunternehmer) verfügt über eine gültige Lizenz zur Erbringung von Dienstleistungen, für deren Erbringung eine juristische Person oder Einzelperson (Spezialist, Einzelunternehmer) akkreditiert ist, sofern für diese Tätigkeiten eine Lizenzpflicht besteht;

7. Erfüllt der Antragsteller die in Absatz 6 dieser Ordnung genannten Anforderungen nicht, wird der Verein die Frage der Akkreditierung nicht prüfen juristische Person oder eine Einzelperson (Fachkraft, Einzelunternehmer) und gibt dem Antragsteller die in Absatz 8 dieser Ordnung genannten Unterlagen zurück.

8. Um die Akkreditierung bei der AAU „SCEAU“ zu erhalten, reichen Einzelpersonen (Spezialisten, Einzelunternehmer) und juristische Personen beim Verein folgende Unterlagen ein:

Antrag auf Akkreditierung (Anlage Nr. 1);

Bewerberfragebogen für juristische Personen und natürliche Personen (Anlage Nr. 2);

Vom Manager beglaubigte Kopien Gründungsurkunden juristische Person (Satzung, Registrierungsbescheinigung einer juristischen Person);

Eine vom Leiter (bei einer juristischen Person) oder einem Einzelunternehmer beglaubigte Kopie der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde;

Auszug aus ihrem One Staatsregister juristische Personen, gültig zum Zeitpunkt der Einreichung beim Verein;

Kopien von Dokumenten, die vom Leiter (bei einer juristischen Person) oder einem Einzelunternehmer beglaubigt wurden und die die Einhaltung der Anforderungen durch die akkreditierte Person zur Gewährleistung ihrer Haftung für Schäden bestätigen, die Personen bei der Ausübung der akkreditierten Tätigkeit entstehen;

Eine Kopie der aktuellen Lizenz zur Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen), beglaubigt vom Leiter (für eine juristische Person) oder einem einzelnen Unternehmer, für deren Erbringung eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer akkreditiert ist (im Falle einer obligatorischen Lizenzierung von Aktivitäten für). die Bereitstellung dieser Dienstleistungen);

Vom Leiter zertifiziert selbstregulierende Organisation Kopien von Dokumenten, die die Mitgliedschaft bestätigen selbstregulierende Organisation(im Falle einer Pflichtmitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation zur Ausübung einer akkreditierten Tätigkeit);

Charakterisierende Informationen und Dokumente professionelles Niveau eine Person, die sich akkreditieren lassen möchte;

Informationen über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Pflichten durch die akkreditierte Person, die zu Verlusten für den Schuldner oder seine Gläubiger geführt haben;

Zustimmung zur Veröffentlichung von Informationen über eine akkreditierte Person auf der Website des Vereins;

Vereinbarung (Anhang Nr. 3), vom Antragsteller unterzeichnet;

Weitere vom Verein geforderte zusätzliche Dokumente.

9. Der Antragsteller kann dem Akkreditierungsantrag charakterisierende Unterlagen beifügen organisatorische Struktur, Tätigkeitsbereiche, Geschäftspartner des Bewerbers (Werbebroschüren, Empfehlungsschreiben etc.) sowie Unterlagen über erbrachte Leistungen (erbrachte Leistungen) für die jeweilige Tätigkeitsart.

10. Der Antrag auf Akkreditierung ist beim Direktor des Vereins einzureichen.

11. Zur Vorbereitung der Prüfung der Frage der Akkreditierung kann der Antragsteller um buchhalterische, finanzielle, statistische Berichterstattung und andere beweiskräftige Dokumente Finanzielle Situation Antragsteller.

12. Bei der Prüfung der zur Akkreditierung eingereichten Unterlagen achtet der Verein auf die Vertraulichkeit der konstituierenden Informationen Geschäftsgeheimnis Antragsteller.

13. Die Entscheidung über die Akkreditierung, Ablehnung oder vorzeitige Beendigung der Akkreditierung trifft der Direktor des Vereins.

14. Die Gründe für die Ablehnung oder vorzeitige Beendigung der Akkreditierung sind:

Liquidation der akkreditierten Person oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen sie;

Aussetzung oder Widerruf einer Lizenz (Zertifikat und andere Dokumente) zur Ausübung der betreffenden Tätigkeitsart;

Zinsen in Bezug auf den Schlichtungsmanager – ein Mitglied des Vereins, den Schuldner und seine Gläubiger;

Bereitstellung falscher oder ungenauer Informationen;

Geringes professionelles Niveau der Arbeitsleistung (Dienstleistungserbringung);

Nichteinhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation bei der Ausübung ihrer Tätigkeit;

Weitergabe vertraulicher Informationen durch Mitarbeiter einer akkreditierten Person, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden sind;

Verstoß einer akkreditierten Person gegen die Bedingungen der mit dem Verein geschlossenen Verträge und Schlichtungsleiter – Mitglieder des Vereins;

Sonstige Gründe, die der Direktor des Vereins bei der Entscheidung über die Verweigerung oder vorzeitige Beendigung der Akkreditierung angibt.

IN zehn Tage ab dem Datum der AnnahmeÜber eine Ablehnung oder vorzeitige Beendigung der Akkreditierung wird dem Antragsteller eine schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe zugesandt, die dieser Entscheidung zugrunde lagen.

15. Die Akkreditierung und die weitere Interaktion mit akkreditierten Personen erfolgt durch den Abschluss einer Vereinbarung (Anlage Nr. 3) und die entsprechende Eintragung in das Register der bei der AAU „SCEAU“ akkreditierten juristischen Personen, Einzelunternehmer und Spezialisten.

16. Innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Entscheidung über die Akkreditierung wird dem Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung (Anlage Nr. 5) ausgestellt.

17. Die Akkreditierung bei der AAU „SCEAU“ ist für ein Jahr gültig und tritt mit Vertragsabschluss (Anhang Nr. 3) sowie der entsprechenden Eintragung in das Register der beim Verein akkreditierten Personen in Kraft.

Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist erfolgt die anschließende Akkreditierung erneut in der in dieser Ordnung festgelegten Weise.

18. Die Akkreditierung erlischt:

Nach Ablauf der Akkreditierung;

Wenn eine akkreditierte Person beim Verein einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Akkreditierung stellt.

19. Akkreditierte Personen haben das Recht:

Erbringung von Dienstleistungen für Schlichtungsmanager – Mitglieder des Vereins für akkreditierte Arten von Aktivitäten auf vertraglicher Basis;

Erhalten Sie vom Verein zu den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen gegen Entgelt Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vereins und den Schlichtungsmanagern – Mitgliedern des Vereins;

Nehmen Sie an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins teil;

Der freiwillige Verzicht auf die Akkreditierung beim Verein.

20. Akkreditierte Personen sind verpflichtet:

Einhaltung der Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation, dieser Verordnungen und der abgeschlossenen Vereinbarung (Anhang Nr. 3);

Zur Erbringung von Dienstleistungen von angemessener Qualität in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und internen Dokumenten des Vereins;

Benachrichtigen Sie den Verein darüber Verstöße gegen den Strom Gesetzgebung der Russischen Föderation und interne Dokumente des Vereins, zugelassen von Mitgliedern des Vereins bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Schlichtungsmanager, die von akkreditierten Personen bei der Erbringung von Dienstleistungen für Mitglieder des Vereins benannt wurden;

Tragen Sie die Verantwortung für Schäden, die den Interessen des Vereins gemäß den Bestimmungen der Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation entstehen;

Gewährleistung der Vertraulichkeit der Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Aktivitäten zur Gewährleistung der Erfüllung der den Mitgliedern des Vereins im Insolvenzfall übertragenen Pflichten erhalten werden;

Informieren Sie den Verein über abgeschlossene Arbeitsverträge (Erbringung von Dienstleistungen) mit Schlichtungsmanagern - Mitgliedern des Vereins (Anlage Nr. 4).

21. Diese Verordnung enthält Allgemeine Regeln Erlangung der Akkreditierung bei der AAU „SCEAU“. Bei der Prüfung der Frage der Akkreditierung einer juristischen Person oder Einzelperson (Fachmann, Einzelunternehmer) kann der Direktor des Vereins eine besondere begründete Meinung haben (basierend auf den Normen der geltenden Gesetzgebung und internen Dokumenten des Vereins), die Einfluss auf die Akkreditierung haben kann Entscheidung über die Akkreditierung.

22. Alle Angelegenheiten, die nicht in dieser Geschäftsordnung geregelt sind, werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Satzung des Vereins und interne Dokumente des Vereins geregelt.

23. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Assoziationsrat in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

Anhang Nr. 1

zu den Vorschriften

„Zum Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“
Direktor der Association of Arbitration Managers

„Sibirisches Zentrum für Anti-Krisen-Management-Experten“


Komashinskaya E.A.

STELLUNGNAHME

zur Akkreditierung

Ich bitte Sie, die eingereichten Unterlagen zu prüfen und das „SIBIRISCHE ZENTRUM DER KRISENMANAGEMENT-EXPERTEN“ bei der Vereinigung der Schiedsmanager zu akkreditieren

______________________________________________________________________

(vollständiger Name des Antragstellers)

für folgende Arten von Dienstleistungen (Werken):

1._________________________________________________________________

2._________________________________________________________________

3._________________________________________________________________


Wir haben die Anforderungen der Ordnung „Über das Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“ gelesen und sind damit einverstanden.
Eine Liste der Dokumente ist auf ____ Blättern beigefügt.
„___“ _______________ 20__

VOLLSTÄNDIGER NAME. Unterschrift


Anhang Nr. 2

zu den Vorschriften

„Zum Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“
Direktor der Association of Arbitration Managers

„Sibirisches Expertenzentrum

ANTI-KRISEN-MANAGEMENT“
Komashinskaya E.A.

Bewerberfragebogen

zur Akkreditierung

beim Verband der Schiedsmanager

„Sibirisches Zentrum für Anti-Krisen-Management-Experten“

Vollständiger und abgekürzter Name des Antragstellers:_________________________________

Datum und staatliche Registrierungsnummer:_____________________________________________

Meldebehörde:____________________________________________________________________________

Steueridentifikationsnummer des Antragstellers: ________________________________________________________________

Kontrollpunkt des Antragstellers:

OGRN des Antragstellers:______________________________________________________________

OKPO des Antragstellers:______________________________________________________________

Anschrift des Antragstellers (juristisch, tatsächlich, postalisch):__________________________

Telefon, Fax, E-Mail, Webserveradresse: _______________________________________

Vollständiger Name des Leiters:__________________________________________________________

Vollständiger Name des Hauptbuchhalters:__________________________________________________________

Vollständiger Name des verantwortlichen Testamentsvollstreckers:

Vertreter des Auktionsveranstalters – juristische Person 1:

VOLLSTÄNDIGER NAME________________________________________________________________________

Adresse_______________________________________________________________________

Telefon_____________________________________________________________________

Email_______________________________________________________________________________

Weitere Informationen___________________________________________________

Bankdaten: _______________________________________________________

Organisationsstruktur des Antragstellers (einschließlich der Anwesenheit von Niederlassungen, Repräsentanzen): (nach Ermessen des Antragstellers) ___________________________________________________

Informationen über die Verfügbarkeit von Lizenz(en), Zertifikaten und anderen Dokumenten, die das Recht zur Ausübung der erklärten Leistungen bestätigen professionelle Typen Aktivität mit Angabe der Art der Aktivität, der Anzahl, des Zeitpunkts und der Person, von der das Dokument ausgestellt wurde (sofern solche Dokumente vorhanden sind). Voraussetzung zur Ausübung einer akkreditierten Tätigkeit gem aktuelle Gesetzgebung RF):_________________________________

Information über Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation Organisation (für den Fall, dass die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung einer akkreditierten Tätigkeit ist): _______________________

Hauptaktivitäten:_________________________________________________

Andere Aktivitäten:_________________________________________________________

Berufserfahrung im angegebenen Tätigkeitsbereich: ___________________________________

Weitere Informationen:____________________________________________________

Berufsbezeichnung: _____________________________ _______________________

VOLLSTÄNDIGER NAME. Unterschrift

Anhang Nr. 3

zu den Vorschriften

„Zum Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“
VEREINBARUNG

über die Zusammenarbeit,

Bereitstellung von Informationen und Informationsmaterialien
Nowosibirsk „___“ __________ 201_
__________________________________________________________________, bezeichnet als „Partei 1“, vertreten durch _________________________________________, handelnd auf der Grundlage der Charta einerseits und

Der Verband der Schiedsmanager „SIBERIAN CENTER FOR ANTI-CRISIS MANAGEMENT EXPERTS“, bezeichnet als „Partei 2“, vertreten durch Direktor Komashinskaya E.A., handelnd auf der Grundlage der Charta, wird dagegen gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet ", haben diese Vereinbarung wie folgt geschlossen:


  1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

    1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Interaktion zwischen den Parteien während der Zeit der Akkreditierung von Partei 1 beim Verein, die Bereitstellung von Informationen und Informationsmaterialien (im Folgenden „Informationen“) durch Partei 2 im Zusammenhang mit unternehmerische Tätigkeit, kommerzielle oder berufliche Interessen der Vereinsmitglieder, an Partei 1 gegen Entgelt weiterzugeben.

    2. Die Informationsübermittlung von Partei 2 an Partei 1 erfolgt per Telefon, Fax, elektronische Korrespondenz, Einschreiben.

  1. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

    1. Partei 1 hat das Recht:

      1. Erbringung von Dienstleistungen für Schlichtungsmanager für akkreditierte Arten von Aktivitäten auf vertraglicher Basis.

      2. Anfrage der Insolvenzverwalter und Partei 2 für den Abschluss von Verträgen erforderliche Informationen.

      3. Nutzen Sie die erhaltenen Informationen folgenden Zwecken(einschließlich, aber nicht beschränkt auf):

        1. Erbringung von Dienstleistungen auf vertraglicher Basis für Schlichtungsmanager;

        2. Bereitstellung von Dienstleistungen für Ratingagenturen, Forschungs-, wissenschaftliche und andere Organisationen und Institutionen, die Marketing-, Statistik- und andere Arten von Forschung betreiben;

        3. Durchführung eigener Recherchen mit dem Ziel, die vom Auftragnehmer erhaltenen Informationen zum Zwecke der weiteren Verwendung zu studieren und zusammenzufassen;

        4. andere Zwecke.

    1. Partei 1 verpflichtet sich:

      1. Seite 2 bereitstellen Notwendige Dokumente und Informationen über die Bedingungen seiner Tätigkeit.

      2. Stellen Sie die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen sicher im Zusammenhang mit der Ausführung davon Vereinbarung.

      3. Bieten Sie Schiedsmanagern Dienstleistungen auf hohem professionellem Niveau an.

      4. Informieren Sie Partei 2 innerhalb von 3 (drei) Tagen über den Eintritt der in Absatz 14 der Ordnung „Über das Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“ genannten Umstände, die Grundlage für die vorzeitige Beendigung der Akkreditierung sind, sowie über Änderungen in die für die Akkreditierung eingereichten Einzelheiten und sonstigen Informationen.

      5. Die erhaltenen Informationen nicht für Zwecke nutzen, die im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation stehen und darauf abzielen, die Aktivitäten der Partei 2 und/oder ihrer Mitglieder zu behindern oder zu schädigen;

      6. Zahlungen an Partei 2 für die gemäß Abschnitt 3 dieser Vereinbarung bereitgestellten Informationen leisten;

      7. Unterzeichnung von Dienstleistungsakten innerhalb der von Partei 2 festgelegten Fristen;

      8. Im Falle einer Schlussfolgerung Vergütungsverträge mit Dritten (Schiedsrichter, Ratingagenturen, Forschungs-, wissenschaftliche und andere Organisationen und Institutionen) im laufenden Monat unter Verwendung der im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen bis zum 10. Tag des nächsten Monats Partei 2 über den Abschluss informieren solcher Vereinbarungen (gemäß Form gemäß Anlage Nr. 4 der Ordnung „Über das Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“);

      9. Im Falle des Nichtabschlusses von Entschädigungsverträgen in aktuellen Monat mit Dritten(Schiedsmanager, Ratingagenturen, Forschungs-, wissenschaftliche und andere Organisationen und Institutionen) unter Verwendung der im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen, um Partei 2 bis zum 10. Tag des nächsten Monats über den Nichtabschluss solcher Vereinbarungen zu informieren;

      10. Zahlungen für die in Abschnitt 3.1.2 genannten Beträge leisten. dieser Vereinbarung, aus Vereinbarungen, die während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung mit Dritten geschlossen wurden, bis zum Ablauf dieser Vereinbarungen.

    2. Partei 2 hat das Recht:

      1. Sie können jederzeit von Partei 1 Informationen über Verträge anfordern, die mit Dritten unter Verwendung der im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen abgeschlossen wurden.

      2. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen durch Partei 1 hat Partei 2 das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, indem sie Partei 1 eine Kündigungsfrist von 10 Kalendertagen per E-Mail oder Einschreiben mitteilt entbinden Partei 1 nicht von der Verpflichtung zur Rückzahlung der bestehenden Schulden. Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung.

      3. Verstößt Partei 1 gegen die Zahlungsbedingungen gemäß dieser Vereinbarung, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % für jeden Tag der Verspätung des im Rahmen dieser Vereinbarung nicht erhaltenen Betrags erhoben.

    3. Partei 2 verpflichtet sich:

      1. Machen Sie die Insolvenzverwalter mit den Geschäftsbedingungen der Partei 1 vertraut, um anschließend Dienstleistungsverträge abschließen zu können.

      2. Gewährleisten Sie die Vertraulichkeit der im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen.

      3. Stellen Sie Partei 1 bei Abschluss dieser Vereinbarung und vierteljährlich bis zum 10. (zehnten) Tag des ersten Monats des Quartals Informationen zur Verfügung.

      4. Bereiten Sie eine Lvor, unterzeichnen Sie sie und senden Sie sie an Partei 1.

  1. VERFAHREN ZUR PREISBESTIMMUNG UND BERECHNUNGSMETHODE

    1. Der Preis dieses Vertrages wird wie folgt bestimmt:

      1. Für die bei Abschluss dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen zahlt Partei 1 Partei 2 einen Pauschalbetrag von ________________________ (_______________________) Rubel.

      2. Für die Informationen, die Partei 1 während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung erhält, zahlt Partei 1 im Falle des Abschlusses entgeltlicher Verträge mit Dritten auf der Grundlage der darin genannten Informationen Partei 2 ____________________________________________________________.

    2. Spezifiziert in Abschnitt 3.1.1. Der Betrag ist von Partei 1 innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch Partei 1 zu zahlen.

    3. Zahlung der in den Absätzen genannten Beträge. 3.1.2. dieser Vereinbarung erfolgt innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab dem Datum des Eingangs bei Partei 1 Geld im Rahmen von mit Dritten geschlossenen Verträgen.

  1. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

    1. Für die Nichterfüllung und/oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung haften die Parteien gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und dieser Vereinbarung.

  1. ANDERE BEDINGUNGEN

    1. Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem Partei 1 den in Ziffer 3.1.1 genannten Betrag zahlt. Vereinbarung. Diese Vereinbarung gilt für 1 (ein) Jahr ab dem Datum der Zahlung des in Abschnitt 3.1.1 genannten Betrags durch Partei 1. tatsächliche Vereinbarung.

    2. In allen Fragen, die nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt sind, orientieren sich die Vertragsparteien an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

    3. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen der Beilegung durch das Schiedsgericht der Region Nowosibirsk.

    4. IN bei Änderungen im Bankwesen, Post- und andere Angaben der Parteien sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab dem Datum der Vornahme solcher Änderungen zu benachrichtigen.

    5. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind gültig, sofern sie schriftlich erfolgen und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden.

    6. Diese Vereinbarung wird in zwei Kopien mit gleicher Rechtskraft erstellt, eine Kopie für jede der Parteien.

DETAILS UND UNTERSCHRIFTEN:



Seite 1

_____________ /_______________/



Seite 2

_____________/_________________/


Anhang Nr. 4

zu den Vorschriften

„Zum Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“


Informationen zu Verträgen bezahlte Bereitstellung Dienstleistungen, die zwischen bei der AAU „SCEAU“ akkreditierten Personen und den Mitgliedern der AAU „SCEAU“ abgeschlossen werden.

Name der akkreditierten Person

Vollständiger Name

Schlichtungsmanager



Name der Organisation, in der das Vereinsmitglied die Aufgaben eines Schlichtungsmanagers wahrnimmt

Nr. und Datum der zwischen dem Schlichtungsmanager und der akkreditierten Organisation geschlossenen Vereinbarung

Art der vertraglichen Leistungen

Kosten für Dienstleistungen im Rahmen einer zwischen einem Schlichtungsmanager und einer akkreditierten Organisation geschlossenen Vereinbarung, Rubel.

Zahlungsfrist gemäß der zwischen dem Schlichtungsmanager und der akkreditierten Organisation geschlossenen Vereinbarung

Informationen zur Zahlung im Rahmen der zwischen dem Schlichtungsmanager und der akkreditierten Organisation geschlossenen Vereinbarung

Datum

Menge, reiben.

Anhang Nr. 5

zu den Vorschriften

„Zum Verfahren zur Akkreditierung an der AAU „SCEAU“

1 Muss von Bieterorganisatoren ausgefüllt werden, um ihren Vertreter zu Fedresurs hinzuzufügen