Stichprobe. Beispielhafte Verbrauchergenossenschaftscharter. Landwirtschaftliche Genossenschaft: Konzept, Arten, Ziele. Charta der landwirtschaftlichen Genossenschaft

Wer hatte den Namen von Artel oder Archiest-Partnerschaft. Nach 1918 wurden kollektive Farmen und staatliche Bauernhöfe auf derselben Struktur sowie andere Formen der Gelenk geschaffen arbeitstätigkeit.. Produktionsgenossenschaften führen Aktivitäten an, die auf der Charta basieren. Lassen Sie uns erfahren, was in den meisten Fällen in der Entwicklung der Charta der Produktionskooperation erforderlich ist.

Allgemeines

In der modernen Gesetzgebung hat die Produktionskooperative den Status einer kommerziellen Organisation, die angemessene Anzeichen hat. Das Verfahren für die Arbeit, das Verfahren für die Ermittlung und das Unternehmen und die Struktur der Aktivitäten der Genossenschaft und heute ähneln den Aktivitäten ehemaliger kollektiver Betriebe und Artles. Eine Gruppe von Personen, die die Produktionskooperative erstellt hat, kann sich auf jede Tätigkeit in Verbindung mit der Produktion, Verarbeitung, dem Handel oder der Erbringung von Dienstleistungen an die Bevölkerung beteiligen.

Um Dokumente zur Registrierung einer Genossenschaft einzureichen, müssen Sie ein identischer Liste von Dokumenten erstellen. Nachdem die Dokumente an das Steuerinspektorat gesendet werden, ist es ein, weitere 5 Tage zu warten, um eine Antwort zu erhalten. Diese Zeit wird gesetzlich zugewiesen, um eine Genossenschaft zu registrieren.

Die Registrierung der Genossenschaft ist korrekt, wenn Sie die Adresse der Kopfadresse des Unternehmens angeben, und nicht die tatsächliche Adresse, um eine Genossenschaft zu finden.

Die Anzahl der Teilnehmer an der Fertigungskooperation kann nicht weniger als 5 Personen betragen.

Die Hauptbestimmungen der Charta der Industriegenossenschaft

Ein Din der Genossenschaft und zwischen den Mitgliedern der Genossenschaft ist die Charta. Es muss folgende Informationen enthalten:

  1. Name der Organisation;
  2. Adresse der Genossenschaft (Software);
  3. Das Leben einer Genossenschaft oder Bestätigung einer unbestimmten Zeit;
  4. Arbeitsrichtung. Es ist ratsam, sofort über den Haupttyp der Klassen zu entscheiden und Hilfsarten hinzuzufügen, die erforderlich sein, um das Hauptziel zu erreichen.
  5. Verfahren zum Betreten und Beenden einer Genossenschaft;
  6. Informationen zur Größe der Aktieneinlagen der Teilnehmer des Unternehmens;
  7. Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Genossenschaft zur Zahlung und überfälligen Zahlung zwingender Beiträge;
  8. Gewinnverteilungssystem in der Organisation;
  9. Das System der Grundstätte, die als Anteil an der Genossenschaft hergestellt wurden;
  10. Bestimmung der Fristen des Anfangs und des Endes des Geschäftsjahres;
  11. Das Verfahren zum Schließen einer Genossenschaft.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für eine typische Charta der landwirtschaftlichen Produktion kooperativ, es ist verfügbar.

Probe der Charta der landwirtschaftlichen Produktion kooperativ

Muster-Consumer-Kooperationscharter - 1

Probieren Sie Consumer Cooperative Charta - 2

Probenverbraucher-Kooperationscharter - 3

Probenv- 4

Probieren Sie Consumer Cooperative Charta - 5

Probenv- 6

Muster-Consumer-Kooperationscharter - 7

Muster-Consumer-Kooperationscharter - 8

Probe Consumer Cooperative Charta - 9

Probe Consumer Cooperative Charta - 10

Probenv- 11

Im obligatorischen Verfahren sollten personenbezogene Daten der Charta an jedem Teilnehmer an der Genossenschaft mit detaillierten Daten an dem Wohnort, Passportdaten angehängt werden. Eine Kopie der Charta sollte jedes Mitglied der Genossenschaft sein oder an einem solchen Ort aufbewahrt werden, an dem er leicht an jede Person angesehen werden kann, die Teil der Genossenschaft ist.

Registrierungsaktionen

Um die neu erstellte Genossenschaft zu registrieren, müssen Sie die folgenden Dokumente zur Berücksichtigung in den örtlichen Steuerservice vorbereiten:

  1. wo die Entscheidung über die Organisation der Genossenschaft getroffen wurde;
  2. Charta des Unternehmens;
  3. Anwendung in Form P11001 ausgefüllt;
  4. Wenn eine Entscheidung getroffen wird, um das Besteuerungssystem auf die Seite zu ändern, ist eine zusätzliche Füllung des Antrags auf der Format 26,2-1 erforderlich;
  5. Überprüfen Sie die Zahlung der staatlichen Pflicht;
  6. Eine Kopie der Immobilie auf der Unterkunft, in der die Genossenschaft registriert ist. Für den Fall, dass das Mietraum eine schriftliche Garantie des Eigentümers erfordert.

Durch den Beginn der Registrierung auf der Bilanz der Genossenschaft sollte mindestens 10% der gegenseitigen Beiträge der Teilnehmer der Genossenschaft sein. Der Rest der Anteil kann das ganze Jahr über hinzugefügt werden.

Verfahren zur Veränderung

Wenn sich die Zusammensetzung der Zusammensetzung der Kooperation, der Teilnehmerwechsel befindet, ist das Unternehmen nicht erforderlich, um Änderungen an der Charta vorzunehmen. Es lohnt sich, das Verfahren zum Ändern der Charta erwägen:

  1. Ändern der Charta ist nur möglich, wenn dies dem Gesetz nicht widerspricht;
  2. Bevor Sie eine Änderung des Steuerservice in der Charta zur Verfügung stellen, sollten diese Änderungen bei der Hauptversammlung der Teilnehmer der Genossenschaft aufgenommen und sie genehmigen;
  3. Sie können keine frühzeitigen Annahmeänderungen stornieren, wenn mehr als zwei Jahre ab dem Datum der Genehmigung vergangen sind.
  4. Wenn es viele Änderungen gibt, die Optionsakzeptanz und Genehmigung der Charta in neue Edition. Zu diesem Zweck sollte ein neues Dokument eine Hauptversammlung gewährleisten und zur Registrierung an den Controller einreichen.

Produktionsgenossenschaften sind der Status, der auf der Grundlage der Charta arbeitet. Die Einhaltung der Regeln der Charta ist notwendigerweise nicht nur für Mitglieder der Genossenschaft, sondern auch für Personen oder Organisationen, die damit interagieren. Es gibt keine obligatorischen Bedingungen für das Schreiben des Statuts, aber die Informationen in der Charta müssen dem Gesetz der Russischen Föderation einhalten.

Genehmigt

Allgemeines Organisationstreffen der Mitglieder der Genossenschaft

Protokoll n [Wert] von [Nummer, Monat, Jahr]

1. allgemeine Bestimmungen

1.1. Die landwirtschaftliche Produktion kooperativ [Name], im Folgenden auch "kooperative", der von den Bürgern gemäß dem Bundesgesetz von 08.12.1995 N 193-FZ "in der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" erstellt wurde, auf der Grundlage der freiwilligen Mitgliedschaft für gemeinsame Tätigkeiten für Produktion, Verarbeitung und Vertriebsaktivitäten landwirtschaftliche Produkte, einschließlich Fischprodukte sowie die Erfüllung anderer Aktivitäten, die nicht von der freiwilligen Vereinigung von Immobilieneinlagen verboten sind und in einen kooperativen Aktienfonds übertragen werden.

1.2. Für Mitglieder der Genossenschaft ist eine persönliche Arbeitsbeteiligung an ihren Tätigkeiten erforderlich, während Mitglieder der Genossenschaft landwirtschaftliche Erzeuger sind, unabhängig von den aufgeführten Funktionen.

1.3. Markenname der landwirtschaftlichen Produktion kooperativ: "[Name]."

1.4. Der Ort der Genossenschaft: [Geben Sie das gewünschte].

1.5. Die Genossenschaft wird ohne Einschränkung erstellt.

1.6. Das Geschäftsjahr der Genossenschaft entspricht dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

2. Objekt und Ziele der Genossenschaft

2.1. Das Hauptziel der Genossenschaft besteht darin, Gewinne durch den effektiven Einsatz von in den Interessen der Genossenschaft selbst und ihren Mitgliedern Gewinne zu erhalten.

2.2. Die Genossenschaft kann in den Zielen in jede Aktivität eingehen, um zu erreichen, was sie gebildet wird.

2.3. Separate Aktivitäten, eine Liste, der vom Bundesgesetz vom 4. Mai 2011 N 99-FZ "zur Lizenzierung bestimmt wird separate Arten Aktivitäten ", die Genossenschaft kann nur auf der Grundlage einer speziellen Genehmigung (Lizenz) beteiligt sein. Wenn die Bedingungen für die Bereitstellung einer Sondergenehmigung (Lizenz) zur Besetzung einer bestimmten Art von Tätigkeit für die Anforderung an solche Aktivitäten Als außergewöhnliches, die Genossenschaft, die mit der Spezialgenehmigung (Lizenz) der Spezialgenehmigung (Lizenz), ist nicht mit der Ausnahme von Aktivitäten, die von einer Sondergenehmigung (Lizenz) und den verbundenen Tätigkeiten angeboten werden, nicht in Anspruch genommen.

2.4. Die wichtigsten Aktivitäten der Genossenschaft sind: [Geben Sie die Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem all-russischen Klassifizierer von ökonomischen Tätigkeiten an, was die Kooperation beinhaltet].

3. Mitgliedschaft in der Genossenschaft

3.1. Bürger können Mitglieder der Genossenschaft sein Russische FöderationDiejenigen, die das Alter von 16 Jahren erreicht haben, erkennen die echte Charta einer Genossenschaft an, die die persönliche Arbeit an seiner Tätigkeit annehmen und die folgenden Anforderungen erfüllen:

3.1.1. Qualifikation - [Geben Sie das Notwendige ein].

3.1.2. Persönliche Qualitäten - [Geben Sie die erforderlichen].

3.1.3. Die Lage des in den Mitgliedern der Genossenschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Person ist [zur Eingabe der notwendigen].

3.1.4. Das Reichweite und die Qualität der von der Person erzeugten Produkte, die in den in den Verbrangenommenen Person erzeugt werden - [Geben Sie die erforderlichen].

3.2. Die Arbeit in der Herstellung kooperativ für seine Mitglieder ist der Hauptteil.

3.3. Die assoziierte Mitgliedschaft ist in der Genossenschaft erlaubt. Die assoziierten Mitglieder der Genossenschaft können unabhängig von ihren organisatorischen und rechtlichen Formen und Formen von Eigentum und Bürgern an kooperative juristische Personen eingereicht werden.

3.4. Kooperativ auf der Grundlage der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitarbeitern der Genossenschaft, wenn ein Mitglied der kooperativen Arbeit in der Genossenschaft berechtigt ist, seine Mitgliedschaft im Fall von:

Ruhestandtraining oder als Gesundheitszustand;

Übergang zum Wahlpfosten außerhalb der Genossenschaft;

Dienstleistungen in den Rängen der Streitkräfte der Russischen Föderation.

3.5. Bürger, die den Wunsch geäußert haben, nach seiner staatlichen Anmeldung in eine Genossenschaft einzugehen und die Anforderungen in Absatz 3.1 dieser Charta zu erfüllen, werden dem Board der kooperativen Bewerbung eingereicht, die nach einem Mitglied der Genossenschaft bittet. Die Entscheidung des Verwaltungsrats der Genossenschaft auf die Zulassung eines neuen Mitglieds unterliegt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Genossenschaft.

Die Entscheidung des Aufsichtsrats an den Mitgliedern der Genossenschaft oder einer Ablehnung, die von der Generalversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt wird.

3.6. Der Antragsteller gilt als von den Mitgliedern der Genossenschaftsmitglieder ab dem Datum der Genehmigung der einschlägigen Entscheidung des Board of Cooperative vom Aufsichtsrat der Genossenschaft.

3.7. Ein Mitglied der Genossenschaft wird ein Mitgliedschaftsbuch erteilt, das anzeigt:

Nachname, Name, PatronyMic (für Bürger), Name (für rechtspersonen) ein Mitglied der Genossenschaft;

Die Grundlage des Einstiegs in die Genossenschaft und das Datum des Eintritts;

Die Größe des obligatorischen Aktienbeitrags und des Datums seiner Einführung;

Die Größe eines zusätzlichen gemeinsamen Beitrags und des Datums seiner Einführung;

Ansicht eines gemeinsamen Beitrags ( geldmittel, Eigentum, einschließlich land, Eigentumsrechte);

Der Betrag der zurückgegebenen Einlagen und des Datums ihrer Zahlungen;

- [andere Informationen].

3.8. Mitgliedschaft in der kooperativen Terminate im Fall von:

1) die Freisetzung eines Mitglieds einer Genossenschaft von einer Genossenschaft auf der Grundlage eines Antrags auf den Ausgang von ihm nach zwei Wochen ab dem Datum des Erhalts an den Vorstand der Genossenschaft einer solchen Erklärung;

2) der Tod eines Bürgers, der Mitglied der Genossenschaft ist - ab dem Zeitpunkt seines Todes;

3) die Übertragung eines Treffens mit einem Mitglied der Genossenschaft zu einem anderen Mitglied dieser Genossenschaft - ab dem Datum der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder des Genossenschaftsrats;

4) Ausnahmen von den Mitgliedern der Genossenschaft - ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Benachrichtigung schriftlich zur Ausnahme der Mitglieder der Genossenschaft.

3.9. Ein Mitglied und ein assoziiertes Mitglied der Genossenschaft ist berechtigt, sich nach eigenem Ermessen aus der Genossenschaft zu verlassen, indem er einen Antrag schriftlich an den Vorstand der Genossenschaft spätestens zwei Wochen vor dem Datum der Freigabe einreicht.

3.10. Ein Mitglied der Genossenschaft mit der Zustimmung der Genossenschaft ist berechtigt, sein PAI oder seinen Teil an ein anderes Mitglied der Genossenschaft zu übertragen und aus der Genossenschaft herauszukommen. Die Übertragung eines Anteils oder seines Teils einer Person, die kein Mitglied der Genossenschaft ist, ist nicht erlaubt.

3.11. Bei der Beseitigung einer Genossenschaft innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eines Kooperationsmitglieds beteiligt sich letztere an der Beseitigung einer Genossenschaft auf einem Par mit allen Mitgliedern.

3.12. Im Falle des Todes eines Mitglieds der Genossenschaft können seine Erben in den Mitgliedern der Genossenschaft angenommen werden.

3.13. Ein Mitglied der Genossenschaft kann am Ende des laufenden Geschäftsjahres von den Mitgliedern der Genossenschaft ausgeschlossen werden, wenn:

1) Erfüllt die von dieser Charta festgelegten Pflichten trotz der schriftlichen Warnung nicht;

2) Die Genossenschaft verursachte Schäden an dem Versäumnis, ein Mitglied der Reaktionsfähigkeit der in dieser Charta vorgesehenen Verantwortlichkeiten zu erfüllen, oder die kooperativen Ansprüche aufgrund der Nichterfüllung durch ein Mitglied der Genossenschaft seiner Verpflichtung;

3) In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bundesgesetzes "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" und diese Charta hatte nicht das Recht, sich der Genossenschaft oder das Recht, Mitglied der Genossenschaft zu sein;

4) ist in der landwirtschaftlichen Verbrauchergenossenschaft des Gründers oder eines Mitglieds der Organisation, die mit einer Genossenschaft konkurriert, oder eine Organisation, die mit einer kooperativen Handlungen als Mitglied der Organisation, einem Gründer oder einem Mitglied, der ein Mitglied der Genossenschaft ist, betrifft ;

5) erfüllt nicht ohne gute Gründe Verpflichtungen zur Beteiligung der persönlichen Arbeiterbeteiligung, die von dieser Charta zur Verfügung gestellt wurden oder nicht innerhalb eines Jahres an den Aktivitäten der Genossenschaft teilnehmen.

3.14. Die Frage des Ausschlusses von den Mitgliedern der Genossenschaft wird vom Vorstand der Genossenschaft voruntersucht, deren Entscheidung des Aufsichtsrats der Genossenschaft der Genehmigung der Genehmigung des Aufsichtsrats der Genossenschaft und anschließend die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft unterliegt. Mitglieder des Board of Cooperative oder der Mitglieder des Aufsichtsrats der Genossenschaft können von den Mitgliedern der Genossenschaft nur durch Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft ausgeschlossen werden.

3.15. Ein Mitglied der Genossenschaft sollte vom Vorstand der Genossenschaft auf die Gründe für die Formulierung des Themas vor der Hauptversammlung seiner Ausgrenzung mitgeteilt und zur Generalversammlung eingeladen werden, in der er das Recht erteilt, seine Meinung zur nächsten zu äußern Ausnahme.

3.16. Die Entscheidung, von den Mitgliedern der Genossenschaft auszuschließen, sollte auf einer 14-tägigen Bezeichnung berichtet werden, die vom Vorstand der ausgeschlossenen Person schriftlich berichtet wurde.

3.17. Die Person, die von den Mitgliedern der Genossenschaft ausgeschlossen ist, ist berechtigt, gegen die Entscheidung des Verwaltungsrats der Genossenschaft und des Aufsichtsrats der Genossenschaft zur nächsten Hauptversammlung der Genossenschaft oder zum Gericht einzulegen.

3.18. Ein ausgeschlossener kooperativer Mitglieder hat das Recht, an der vom Bundesgesetz definierten Art "in der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" auf der von dem Bundesrecht festgelegten Weise zu erhalten.

3.19. Assoziieren ein Mitglied der Genossenschaft bei einem Verstoß gegen die mit der Genossenschaft geschlossenen Vertragsbedingungen oder der Umsetzung der Aktionen, die eine Kooperation der Verluste verursachen, kann von den zugehörigen Mitgliedern der Genossenschaft in der definierten Weise ausgeschlossen werden von diesem Artikel für Mitglieder der Genossenschaft.

4. SEEP-Beiträge und Passing Foundation Cooperative

4.1. Die Größe des Pflasterfonds der Genossenschaft ist [Zahlen und in Worten] Rubel.

4.2. Die Größe des obligatorischen Anteilsbeitrags entspricht allen Mitgliedern der Genossenschaft und ist [Figuren und in Worten] Rubel.

4.3. Die Größe des gegenseitigen Beitrags von assoziierten Mitgliedern der Genossenschaft ist gleich allen assoziierten Mitgliedern der Genossenschaft und ist [die notwendigen] Rubel einzugeben.

4.4. Mitglieder der Genossenschaft können zusätzliche gegenseitige Beiträge leisten, für die sie Dividenden erhalten.

4.5. Ein Mitglied der Genossenschaft sollte mindestens 10% des obligatorischen gegenseitigen Beitrags zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der Genossenschaft, dem Rest des obligatorischen Anteilsbeitrags - während des Jahres ab dem Moment der staatlichen Anmeldung der Genossenschaftsorganisation sein.

4.6. Ein Teilnehmer, der seine gesamte Zahlung an den von dieser Charta festgelegten Fristen nicht bezahlt hat, kann von den Teilnehmern der Genossenschaft ausgeschlossen werden, um die Hauptversammlung der Teilnehmer an der Genossenschaft mitzunehmen, die ihren Verpflichtungen erfüllte, um ihre eigenen Beiträge zum Zeitpunkt zu erfüllen .

4.7. Durch die Entscheidung der Generalversammlung der Mitglieder der kooperativen Größe des Fonds der Genossenschaft könnte erhöht oder reduziert werden. Die Größe des Aktienfonds sollte die Größe nicht überschreiten reines Assets. Kooperative. Für den Fall, dass die Größe der Grundlage der Genossenschaft ihre Nettovermögen übertrifft, abzüglich der Fonds des unteilbaren Fonds, nimmt der Pauto-Fonds der Genossenschaft auf den angegebenen Unterschied von proportional zur Verringerung der Faserbeiträge der Mitglieder der Genossenschaft ab , gegenseitige Beiträge von assoziierten Mitgliedern der kooperativen und den inkrementierten Fehd-Mitgliedern der Genossenschaft.

4.8. Für den Fall, dass die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft über die Klassifizierung eines Teils der Fonds des Fonds der kooperativen Grundlage für einen uneinstellbaren Fonds, der PAI-Mitglieder der Genossenschaft und der Anteile der assoziierten Mitglieder der Die Genossenschaft wird im Verhältnis zur Summe des angegebenen Teils der Fonds reduziert.

4.9. Die Erhöhung der Größe des Passionsfonds erfolgt durch Erhöhung der Größe der Aktienbeiträge oder durch Erhöhen der Inkremente der Aktien oder durch Erhöhen der Anzahl der Mitglieder der kooperativen und assoziierten Mitglieder der Genossenschaft.

4.10. Bei der Überschreitung der Größe des Nettovermögens einer Genossenschaft über seinen Investmentfonds hat durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft das Recht, den kooperativen Passionsfonds durch die Anmeldung in diesem Fonds eines Teils des Netzes zu erhöhen Vermögenswerte der Genossenschaft.

4.11. Bei der Annahme der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Entscheidung über die Erhöhung des Familienfonds der Genossenschaft durch Anmeldung des Teils des Nettovermögens der Genossenschaft sind die Inkremente von Mitgliedern der Genossenschaft proportional zu dem Betrag der Zahlung von Mitgliedern der Genossenschaft für den Betriebsdauer der Genossenschaft.

5. Immobilien und Fonds kooperativ

5.1. Quellen der Bildung der Eigenschaft der Genossenschaft können sowohl eigene als auch geliehene Fonds sein. Der Anteil von geliehenen Mitteln auf dem Grundstück der Genossenschaft sollte nicht mehr [Bedeutung]% sein.

5.2. Die Genossenschaft bildet seine eigenen Fonds auf Kosten der gegenseitigen Beiträge, Erträge aus ihren eigenen Aktivitäten sowie auf Kosten der Erträge aus der Platzierung ihrer Fonds in Banken, von Wertpapieren und anderen.

5.3. Die Genossenschaft ist der Eigentümer der an ihn übertragenen Immobilie als gegenseitige Beiträge sowie das von der Genossenschaft erzeugte und erworbene Anwesen in Bezug auf seine Aktivitäten.

5.4. Um ihre Aktivitäten durchzuführen, sind die kooperativen Fonds, die das Eigentum der Genossenschaft ausmachen.

5.5. In der Genossenschaft wird in der Menge an [die erforderlichen] ein uneinlässiger Grundlage erstellt.

Eine uneinlässige Grundlage umfasst folgende Eigenschaften:

Die dem unteilbaren Fonds, der dem unteilbaren Fonds, während des Vorhandenseins einer Genossenschaft, unterliegt nicht den Abschnitten der Mitglieder der kooperativen und assoziierten Mitglieder der kooperativen oder ordnungsgemäßen Zusammenarbeit in der Beeinträchtigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

5.6. Die Genossenschaft bildet einen Reservefonds in Höhe von 10% des gegenseitigen Fonds der kooperativen Kooperation, der unteilbar ist.

Der Reservefonds wird auf Kosten der jährlichen Abzüge von mindestens 10 Prozent der Gewinne gebildet und mit Mitgliedern der kooperativen zusätzlichen (gezielten) Beiträge im Verhältnis zu ihrer Beteiligung an wirtschaftstätigkeit Kooperativ und [andere Quellen angeben].

Der Reservefonds sorgt dafür, dass die unvorhergesehenen Aufwendungen und Verluste der wirtschaftlichen Tätigkeit des kooperativen und gewerblichen Risikos verbunden sind.

Vor der Bildung einer kooperativen Zahlung, Rückstellungen und Zahlung von Dividenden auf zusätzliche gegenseitige Beiträge von Mitgliedern der Genossenschaft.

6. Verteilung der Gewinne und Verluste der Genossenschaft

6.1. Der Gewinn der Genossenschaft, der vom Bilanzsaldo ermittelt wird und nach Zahlungseingang, Gebühren und obligatorischen Zahlungen verbleibt, wird wie folgt verteilt:

1) Überfällige Schulden zurückzuzahlen;

2) in reservierender und unteilbarer Fonds;

3) Bei der Zahlung von assoziierten Mitgliedern der Genossenschaft von Dividenden aufgrund zusätzlicher Aktienbeiträge der Mitglieder und gegenseitigen Beiträge sollte der Gesamtbetrag 30% der zu verteilenden kooperativen Gewinne nicht überschreiten;

4) Bei kooperativen Zahlungen.

6.2. Kooperative Zahlungen zwischen den Mitgliedern der Genossenschaft werden proportional zu ihrer Arbeit in der Kooperation für das Jahr verteilt.

6.3. Kooperative Zahlungen werden in der folgenden Reihenfolge verwendet:

1) Mindestens 70% der Menge an kooperativen Zahlungen werden an die Wiederauffüllung der Beteiligung eines Mitglieds der Genossenschaft gesendet.

2) Der Rest der kooperativen Zahlungen wird an ein Mitglied der Genossenschaft gezahlt.

6.4. Die in den Inkrementen von Paaren eingegebenen Fonds werden verwendet, um zu verwenden:

1) Die Schaffung und Ausweitung der Produktion und anderer kooperativer Fonds mit Ausnahme der unteilbaren Grundlage der Genossenschaft;

2) Rückzahlung von Inkrementen von Aktien.

Die Rückzahlung der strakierenden Kot erfolgt nicht früher als drei Jahre nach ihrer Bildung, wenn sich in der Genossenschaft befindet erforderliche Mittel und vorbehaltlich der Bildung der in dieser Charta bereitgestellten relevanten Fonds. Gleichzeitig werden strakierende Paare in der frühesten Periode in Richtung ihrer Rückzahlung zurückgezahlt.

Es ist nicht darin, die ingrößerten Aktien zurückzuzahlen, wenn die Größe des Umschaltungsfonds der Genossenschaft die Größe des reinen Vermögens der Genossenschaft oder der Größe des Nettovermögens der Genossenschaft im Jahr der Rückzahlung der Inkremente von PAEV übersteigt im Vergleich zum Vorjahr niedriger werden. Die Gesamtbetrag der kooperativen Zahlungen, die auf die Rückzahlung von Inkrementen gerichtet sind, sollte den von der gemeinsamen Entscheidung des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats der Genossenschaft festgelegten Betrag nicht übersteigen.

6.5. Die Verluste der auf dem Rechnungswesen definierten kooperativen Genossenschaft werden unter den Mitgliedern der Genossenschaft gemäß dem Betrag der Zahlung der Mitglieder der Genossenschaft verteilt.

6.6. Die Verluste der Genossenschaft werden an der zweiten Stelle hauptsächlich auf Kosten des Reservefonds behandelt - indem sie die Größe der inkrementierten Aktien oder durch zusätzliche Einlagen reduziert.

6.7. Das Verfahren für die Verteilung von Gewinnen und Verluste der Genossenschaft wird innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres in der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt.

7. Verantwortung der Genossenschaft und ihrer Mitglieder

7.1. Die Genossenschaft ist für seine Verpflichtungen an alle von ihm gehörenden Eigentums verantwortlich und reagiert nicht auf die Verpflichtungen der Mitglieder der Genossenschaft, außer in den Fällen des Bundesgesetzes "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit".

7.2. Mitglieder der Genossenschaft sind die Hilfsunternehmen für die Verpflichtungen einer Genossenschaft in Höhe von 5% des Anteils.

7.3. Die Person, die in die zuvor erstellte Genossenschaft eintritt, ist für diejenigen Verpflichtungen verantwortlich, die sich vor seinem Eintritt in die Mitglieder dieser Genossenschaft entstanden, sofern diese Person mit den Verpflichtungen der Genossenschaft zum Zeitpunkt seiner Einreise in die Genossenschaft vertraut ist.

7.4. Die Verluste der mit ihm verursachten Genossenschaft, die aufgrund eines Kooperationsmitglieds verursacht wurden, werden erstattet, indem die Größe des Anteils dieses Mitglieds oder in einer anderen gesetzlich festgelegten Anlage reduziert wird.

7.5. Die Beschwerde der Erholung auf seine eigenen Schulden eines Kooperationsmitglieds oder eines assoziierten Mitglieds der Genossenschaft auf seinem PAI ist nur mit dem Fehlen anderer Eigentum, um solche Schulden zu decken. Die Deklaration von Schulden eines Mitglieds einer kooperativen oder assoziierten Mitglied einer Genossenschaft kann nicht an unteilbare Fonds der Genossenschaft und ihres Landes gerichtet werden.

8. Rechte und Pflichten von Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern der Genossenschaft

8.1. Ein Mitglied der Genossenschaft ist berechtigt:

Teilnahme an der Produktion und anderer wirtschaftlicher Aktivitäten der Genossenschaft sowie bei der Arbeit der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft mit einem Abstimmungsrecht;

Wahlen und an den Aufsichtsrat, die Exekutiv- und Kontrollbehörden der Genossenschaft gewählt werden;

Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Genossenschaft, beseitigen die Mängel in der Arbeit seiner Körper und Beamten.

Erhalten einen Anteil des Gewinns der Genossenschaft, der zwischen seinen Mitgliedern sowie anderen Zahlungen verteilt wird;

Informationen von Angestelltenbeamten auf Fragen der Tätigkeiten anfordern;

Nach eigenem Ermessen von der Genossenschaft aussteigen und vom Bundesgesetz "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" und der Charta der kooperativen Zahlung vorgesehen;

Beantragen Sie den gerichtlichen Schutz ihrer Rechte, einschließlich der Beschaffung der Entscheidungen der Hauptversammlung der Zusammenarbeit der Genossenschaft und des Boards der Genossenschaft, was gegen die Rechte eines Kooperationsmitglieds verstößt;

Erhalten Sie eine Gebühr für Ihre Arbeit in monetären und (oder) echten Formen bei der persönlichen Arbeiterbeteiligung an den Aktivitäten der Genossenschaft.

8.2. Ein Mitglied der Kooperation erforderlich:

Eine Dummy-Gebühr machen;

Beteiligen Sie sich an den Aktivitäten der kooperativen persönlichen Arbeitskraft oder durch einen zusätzlichen Aktienbeitrag;

Erfüllen die Mitglieder der Genossenschaft, die in den Tätigkeiten der Genossenschaft, den internen Vorschriften ein persönliches Arbeitsbeteiligung eingehen;

Von dem Bundesgesetz "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" und dieser Charter-Tochtergesellschaft für die Schulden der Genossenschaft erfolgen.

8.3. Assoziiertes Mitglied der Genossenschaft:

Es ist nicht verpflichtet, an den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Genossenschaft teilzunehmen oder die persönliche Arbeit an den Aktivitäten der Genossenschaft zu berücksichtigen;

Er hat das Recht, in einer Genossenschaft zu stimmen, die Gesamtzahl der assoziierten Mitglieder mit dem Widerspruchsrecht auf der Hauptversammlung der Genossenschaft sollte jedoch 20% der Anzahl der Mitglieder der Genossenschaft bei der Entscheidung der Entscheidung nicht übersteigen. die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft einberufen. Für den Fall, dass die Anzahl der assoziierten Mitarbeiter der Genossenschaft in der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder eine bestimmte maximale Anzahl ihrer Stimmen übertrifft, ist die persönliche Zusammensetzung der Teilnehmer an der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Mitglieder von Die Genossenschaft wird auf dem Treffen der assoziierten Mitglieder der Genossenschaft etabliert;

Wenn die Genossenschaft eliminiert ist, hat es das Recht, den Wert seines gegenseitigen Beitrags und der Zahlung von deklarierten, aber nicht bezahlten Dividenden vor der Zahlung des Wertes von gegenseitigen Mitgliedern der Genossenschaft zu zahlen;

Es ist berechtigt, aus der Genossenschaft herauszukommen.

9. Kooperative Management-Behörden

9.1. Kooperatives Management wird durchgeführt:

Hauptversammlung Mitglieder der Genossenschaft;

Board der Genossenschaft und Vorsitzender der Genossenschaft;

Aufsichtsrat der Genossenschaft.

9.2. Die Kontrollstelle für die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft ist eine Revisionsunion.

10. Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft

10.1. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft ist der höchste Zweig der Genossenschaft und die Beeinträchtigung von Fragen der Aktivitäten der Genossenschaft, einschließlich der Abhilfe oder Bestätigung der Entscheidungen des Vorstands und des Vorsitzenden und des Aufsichtsrats der Genossenschaft.

10.2. Die außergewöhnliche Zuständigkeit der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder beinhaltet die Berücksichtigung und Entscheidungsfindung auf folgende Ausgaben:

1) Zulassung der Charta der Genossenschaft, Änderungen und Ergänzungen dazu;

2) Wahl des Vorsitzenden, Mitglieder des Verwaltungsrats und Mitgliedern des Aufsichtsrats der Genossenschaft, Hörberichte zu ihren Aktivitäten und der Kündigung ihrer Kräfte;

3) Genehmigung der Entwicklungsprogramme der Genossenschaft, jahresbericht und Rechnungswesen.

4) Die Errichtung der Größe und das Verfahren zur gegenseitigen Beiträge und sonstigen Zahlungen, der Reihenfolge ihrer Rückkehr an die kooperativen Mitglieder beim Verlassen der Genossenschaft;

5) das Verfahren für die Verteilung der Gewinne (Erträge) und Verluste zwischen den Mitgliedern der Genossenschaft;

6) Entfremdung der Erde und der Haupteinrichtungsmittel der Genossenschaft, deren Akquisition sowie der Transaktionskommission, wenn die Entscheidung über dieses Thema des Bundesgesetzes "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" oder der Charta der Genossenschaft zusammenhängt zur Kompetenz der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft;

7) die Ermittlung der Art und Größen der Mittel der Genossenschaft sowie die Bedingungen für ihre Bildung;

8) der Eintritt der Genossenschaft auf andere Genossenschaften, wirtschaftliche Partnerschaften. und Gesellschaft, Gewerkschaften, Vereinigungen sowie einen Ausweg aus ihnen;

9) das Verfahren zur Bereitstellung von Darlehen an Mitglieder der Genossenschaft und der Festlegung der Größe dieser Darlehen;

10) die Schaffung und Liquidation repräsentativer Büros und Zweige der Genossenschaft;

11) Umstrukturierung und Liquidation der Genossenschaft;

12) der Empfang und Ausschluss von Mitgliedern der Genossenschaft;

13) Erstellen einer Exekutivdirektion;

14) Bestimmung der Bedingungen und Größe der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorsitzenden der Genossenschaft, Entschädigung der Aufwendungen der Mitglieder des Aufsichtsrats der Genossenschaft;

15) Anziehung in die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorsitzenden der Genossenschaftsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrats der Genossenschaft;

16) Genehmigung von internen Dokumenten (Bestimmungen) der Genossenschaft;

17) Die Entscheidung von anderen, die das Bundesgesetz "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" oder der Charta einer Genossenschaft der ausschließlichen Zuständigkeit der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Fragen zugewiesen hat.

10.3. Entscheidungen zu Themen, die von den Unterabsätzen 1, 4, 5, 6 und 9 von Ziffer 10.2 dieser Charta definiert sind, sowie über das Problem der Liquidation der Genossenschaft werden als angenommen, wenn nicht weniger als 2/3 der Stimmen für sie eingereicht werden von der Anzahl der Mitglieder der Genossenschaft.

Für den Fall, dass bei Entscheidungen zu diesen Fragen das notwendige Quorum auf der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft bereitgestellt werden, wird die Umgesellschaftsversammlung der Mitglieder der Genossenschaft einberufen, an dem Entscheidungen zu diesen Fragen berücksichtigt werden akzeptiert, wenn nicht weniger als 2/3 der Stimmen für sie bei der Generalversammlung der Mitglieder der Genossenschaft eingereicht wurde.

10.4. Entscheidungen zu Fragen, die sich auf die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder zusammenhängen, können nicht an die Führungskräfte oder den Aufsichtsrat der Genossenschaft übertragen werden.

10.5. Quorum sollte bei der Entscheidung von Entscheidungen mindestens 25% der persönlichen Mitglieder der Genossenschaft auf der Gesamtzahl der Mitglieder der Genossenschaft mit dem Widerspruchsrecht betragen.

10.6. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft entscheidet über die Mehrheit der Stimmen, wenn die Charta nicht anders etabliert.

10.7. Ein Mitglied der Genossenschaft, das auf vorgeschriebene Weise keine Anteilsgebühr ergab, hat kein Recht, an der Abstimmung teilzunehmen.

11. Exekutivgenossenschaftsorgane

11.1. Die Führungskörper der Genossenschaft sind Vorsitzender und Board der Genossenschaft.

11.2. Der Vorsitzende und der Vorstand der Genossenschaft werden von der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Mitglieder der Genossenschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

11.3. Der Vorsitzende der Genossenschaft ist ein Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft und leitet ihn an.

11.4. Der Board der Genossenschaft besteht aus drei Personen.

11.5. Die Kompetenz des Boards der Genossenschaft beinhaltet die Entscheidung der folgenden Fragen:

1) Annahme von Anwendungen für die Mitgliedschaft oder ein assoziiertes Mitglied der Genossenschaft, die von Mitgliedern oder assoziierten Mitgliedern der Genossenschaft;

2) vorläufige Berücksichtigung der Probleme der Ausgrenzung von Mitgliedern oder zugehörigen Mitgliedern der Genossenschaft;

3) Abschluss von Verträgen mit assoziiertem Mitglied der Genossenschaft;

4) Genehmigung der Größe und Form des zurückgegebenen Anteils beim Austritt aus der Genossenschaft, der Errichtung des Standorts des Grundstücks, falls ein Grundstück von der Genossenschaft ausdehnt;

5) Die Bildung der Agenda der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft und ihrer Berufung;

6) Annahme in Verbindung mit dem Aufsichtsrat der kooperativen Entscheidung über die Rückzahlung von inkrementierten Nutzen, Zahlung von Dividenden oder kooperativen Zahlungen, der Erbringung von Darlehen an Mitglieder oder assoziiertes Mitglied der Genossenschaft;

7) Die Kommission bezieht sich nicht auf die Kompetenz der Hauptversammlung der Mitglieder der Transaktionsgenossenschaft;

8) Berücksichtigung in Verbindung mit dem Aufsichtsrat der kooperativen Schlussfolgerung der Prüfungsunion in Bezug auf die Ergebnisse der Revision der Genossenschaft und die Definition von Maßnahmen zur Beseitigung der identifizierten Erkrankungen;

9) Genehmigung des Marktwerts von nicht monetären Beiträgen als gegenseitige Beiträge;

10) Auflösen anderweitig vom Bundesgesetz "in der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit", der Charta einer Genossenschaft oder Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft zur Kompetenz des Vorstands der kooperativen Fragen.

11.6. Der Vorstand der Genossenschaft ist auf der Grundlage dieser Charta und der Verordnung über den Vorstand der Genossenschaft gültig, der vom Aufsichtsrat der Genossenschaft oder der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt wurde.

11.7. Das Treffen des Verwaltungsrats der Genossenschaft wird vom Vorsitzenden der Genossenschaft gehalten, der sich im Namen des Boards der kooperativen Entscheidungen und Protokolle des Genossenschaftsrats unterzeichnet.

11.8. Der Vorsitzende der Genossenschaft ohne Anwaltskraft arbeitet auf der Grundlage von Entscheidungen der Hauptversammlung der Genossenschaft, des Aufsichtsrats und des Vorstands der Genossenschaft auf Fragen, die sich auf die Kompetenz dieser Gremien beziehen, und auf den anderen Fragen ist ausschließlich im Namen der Genossenschaft.

11.9. Der Vorsitzende der Genossenschaft stellt eine Genossenschaft in staatlichen Behörden, lokalen Regierungen und Organisationen dar, die gemäß der Charta des kooperativen Eigentums der Genossenschaft verwaltet, Verträge abschließt und eine Anwaltskraft einschließlich der Anwaltskraft, einschließlich des Handelsrechts, eröffnet die Konten von einer Genossenschaft in Banken und anderen Kreditinstituten übernimmt die Akzeptanz und die Entlassung von Mitarbeitern der Genossenschaft, organisiert ihre Arbeit, macht obligatorisch für die Durchführung von Mitgliedern der Genossenschaft und Mitarbeiter der Zusammenarbeit von Bestellungen und Bestellungen, organisiert die Umsetzung der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft und des Aufsichtsrats der Genossenschaft und erfüllt die Funktion der Funktion in den Interessen der Genossenschaft.

11.10. Die Höhe der Vergütung des Vorsitzenden und der Vorstandsmitglieder der Genossenschaft wird von der Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder abhängig von dem Produktionsvolumen und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft sowie der von der Arbeit der Arbeit errichtet Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft.

11.11. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Board of Cooperative werden von der Genossenschaft verwaltet.

11.12. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Board of Cooperative rechenschaftspflichtig an den Aufsichtsrat der Genossenschaft und der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft.

11.13. Der Vorsitzende oder Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft können von der Erfüllung ihrer Pflichten durch Beschluss der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder befreit werden.

12.1. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft besteht aus drei Personen, die von einer Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft gewählt werden.

12.2. Keine Vergütung für Aktivitäten als Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft ist nicht erlaubt. Die Kosten, die einem Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft entstehen, wenn sie ihre Befugnisse erfüllen, Erstattung auf der Grundlage der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft.

12.3. Die Befugnisse der Mitglieder des Aufsichtsrats der Genossenschaft können durch die Entscheidung der Generalversammlung und vor Ablauf der von ihnen gewählten Begriffe abgebrochen werden. Um eine solche Entscheidung zu treffen, sind nicht weniger als 2/3 der Stimmen von der Anzahl der Mitglieder der auf der Hauptversammlung anwesenden Genossenschaftsmitglieder erforderlich.

12.4. Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft kann nicht gleichzeitig Mitglied des Boards der Genossenschaft oder des Vorsitzenden der Genossenschaft sein.

12.5. Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, der den Wunsch zum Aussteigen seiner Komposition ausdrückten, können vor der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Entscheidung über die Kündigung ihrer Kräfte nicht in den Aufsichtsrat der Genossenschaft gewählt werden.

12.6. Vorsitzender des Aufsichtsrats des kooperativen und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Genossenschaft wird auf einer Sitzung des Aufsichtsrats des Genossenschaftsrats des Aufsichtsrats der Genossenschaft für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt.

12.7. Die Funktionen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Genossenschaft sind Vorbereitung, Einberufung, Durchführung von Sitzungen des Aufsichtsrats der Genossenschaft und der Organisation der Aktivitäten des Aufsichtsrats der Genossenschaft.

12.8. Die Treffen des Aufsichtsrats der Genossenschaft werden mindestens einmal alle drei Monate abgehalten und von dem Protokoll ausgestellt, das von allen anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Genossenschaft unterzeichnet wird.

12.9. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft wird durch die Aktivitäten des Verwaltungsrats und des Vorsitzenden der Genossenschaft überwacht, führt eine Überarbeitung der Aktivitäten der Genossenschaft durch. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft ist berechtigt, vom Vorstand und den Vorsitzenden des kooperativen Berichts über ihre Aktivitäten zu verlangen, und sich mit der Dokumentation der Genossenschaft vertraut, überprüfen Sie den Zustand der kooperativen Registrierkassen, die Verfügbarkeit von Wertpapieren, handelsdokumente, Führen Sie ein Inventar und andere durch.

12.10. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft ist verpflichtet, die Bilanz, einen Jahresbericht zu überprüfen, Rückschlüsse auf Vorschläge zur Verteilung jährlicher Einkommen der Genossenschaft und der Maßnahmen zur Deckung des Jahresdefizits. Auf den Ergebnissen der Prüfung ist der Aufsichtsrat der Genossenschaft verpflichtet, der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft vor der Genehmigung der Bilanz zu berichten.

12.11. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft bietet Schlussanträge mit Anwendungen mit Anforderungen an die Annahme von Mitgliedern und der Ausgabe von den Mitgliedern der Genossenschaft.

12.12. Der kooperative Aufsichtsrat bequem in der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, ggf. im Interesse der Genossenschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Genossenschaft erfüllt die Pflichten des Lehrstuhls bei den Sitzungen der Hauptversammlungen der kooperativen Mitglieder, sofern nicht anderweitig von der Charta der Genossenschaft bereitgestellt wird.

12.13. Quorum für das Treffen des Aufsichtsrats der Genossenschaft - die Anwesenheit aller ihrer Mitglieder.

12.14. Lösungen auf einem Treffen des Aufsichtsrats der Genossenschaft werden von einer Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats der Genossenschaft hergestellt.

12.15. Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft ist nicht berechtigt, seine Befugnisse an andere Personen zu übertragen.

13. Berufung von Entscheidungen der Genossenschaftsmanagementgemeinschaften

13.1. Die Entscheidung der Hauptversammlung der mit Verletzung der Anforderungen des Bundesgesetzes vom 8. Dezember 1995 N 193-FZ "in der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit", Andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, der Charta von die kooperativen und verletzenden Rechte und (oder) gesetzliche Interessen Ein Mitglied der Genossenschaft kann vom Gerichtshof in der Anwendung eines Mitglieds einer Kooperation oder eines assoziierten Mitglieds einer Genossenschaft anerkannt werden, die nicht an der Abstimmung oder der Abstimmung gegen die angefochtene Entscheidung teilgenommen hat.

13.2. Die Entscheidung des Aufsichtsrats der Genossenschaft oder des Vorstands der Genossenschaft, angenommen mit einer Verletzung des Bundesgesetzes vom 8. Dezember 1995 N 193-FZ "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit", andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, der Charta von Die Genossenschaft und Verletzung der Rechte und (oder) legitime Interessen eines Mitglieds einer Kooperation oder in Verbindung mit einem Mitglied der Genossenschaft, kann vom Gerichtshof in unwirksamer Nutzung eines Mitglieds einer Kooperation oder eines assoziierten Mitglieds der Genossenschaft erfasst werden.

13.3. Anerkennung von Lösungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, die Entscheidung des Aufsichtsrats der Genossenschaft oder des Verwaltungsrats der Genossenschaft zur Genehmigung von Transaktionen, die von der Genossenschaft engagiert, ungültig, im Falle eines Berufung solcher Entscheidungen separat Aus dem Umstritten der relevanten Transaktionen der Genossenschaft bedeutet nicht die Erkennung solcher Transaktionen ungültig.

13.4. Erklärung eines Mitglieds einer Genossenschaftsorganisation oder ein assoziiertes Mitglied einer Genossenschaft, die die Entscheidung der Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder und (oder) Lösungen anderer Organe der kooperativen Genossenschaft anerkannt, kann dem Gerichtshof innerhalb von drei Monaten ab dem Tag an das Gericht eingereicht werden Wenn ein Mitglied einer Genossenschaftsorganisation oder ein assoziiertes Mitglied der Genossenschaft herausgefunden hat oder hätte dazu führen sollen entscheidung getroffenAber in keinem Fall als sechs Monate ab dem Datum der Annahme einer solchen Entscheidung. Diese ansprechenden Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen und (oder) Lösungen anderer Organe der Genossenschaft im Fall seiner Passage unterliegen nicht der Erholung, es sei denn, das Mitglied der Genossenschaft oder des assoziierten Mitglieds der Die Genossenschaft hat den angegebenen Antrag nicht unter dem Einfluss von Gewalt oder Bedrohung eingereicht.

13.5. Entscheidungen der Hauptversammlung der mitgenannten Genossenschaft, die ohne die Beteiligung der Mehrheit der kooperativen Mitglieder angenommen wurden, sowie auf Fragen, die nicht auf der Tagesordnung der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder enthalten sind, außer wenn alle Mitglieder der Genossenschaft waren an der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder teilgenommen; unabhängig davon, dass sie vor Gericht ansprechend waren.

14. Genossenschaftliche Transaktionen.

14.1. Die Genossenschaft und ihre Mitglieder können ggf. in Verträge eingehen, die Mitglieder der Genossenschaft für einen bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr als 10 Jahre verpflichtet sind, ohne ausschließlich an die Genossenschafts- oder Niederlassungen zu verkaufen, die von ihnen alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse oder einem Teil erzeugt werden.

14.2. Transaktionen der Genossenschaft (einschließlich Transaktionen zur Übertragung von Land- und Anlagevermögen der Genossenschaft, auf dem Schlüssel zum Eigentum der Genossenschaft), deren Wert in Prozent der Gesamtkosten für kooperative Vermögenswerte minus der Wert von Landgrundstücke und Grundfonds der Genossenschaft beträgt bis zu 10 Prozent, engagiert sich mit dem Beschluss des Board of the Cooperative, von 10 bis 20 Prozent - der gemeinsamen Entscheidung des Vorstands der Genossenschaft und des Aufsichtsrats der Genossenschaft, über 20 Prozent - durch Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft.

14.3. Die Transaktion der Genossenschaft, der zweiten Partei, in der der Vorsitzende des kooperativen oder exekutiven Direktors der Genossenschaftsmitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft oder des Aufsichtsrats der Genossenschaft, ihrer Ehepartner und den nächsten Angehörigen oder dem Eigentümer der Anteil Die Größe davon beträgt mehr als 10 Prozent des Fonds der Genossenschaft, gilt als Transaktion, in der ein Interessenkonflikt besteht. Diese Transaktion erkennt die Transaktion an, in der mindestens 10 Prozent der Mitglieder der Genossenschaftsorganisationen oder mindestens 20 Prozent der assoziierten Mitglieder der Genossenschaft für ihre schriftlichen Aussagen das Grundinteresse dieser Personen sehen, was nicht mit der juristischen Immobilie zusammenfällt Interessen der Genossenschaft.

14.4. Entscheidungen über die Kommission von Transaktionen einer Genossenschaft, in der ein Interessenkonflikt auf einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrats der Genossenschaft und des Aufsichtsrats der Genossenschaft einstimmig erfolgt und von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt wird durch eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Stimmen.

14.5. Die Transaktion, in der ein Interessenkonflikt besteht, kann dem Verfahren zur Ermittlung des Marktwerts der von der Genossenschaft des Marktwerts festgelegten Immobiliens unterliegen, der das Thema einer solchen Transaktion ist, und der Ankündigung des Generals unterliegt Treffen der Mitglieder des Abschlusses der Prüfungsunion, ein Mitglied der Genossenschaft, über die Einhaltung dieser Transaktion und den Interessen der Genossenschaft, Mitglieder der kooperativen und assoziierten Mitglieder der Genossenschaft.

14.6. Die Transaktion der Genossenschaft, perfekt mit einem Verstoß gegen die Anforderungen der Rechtsvorschriften, kann als unwirksam an der Behauptung der Genossenschaft oder ihres Mitglieds oder des assoziierten Mitglieds anerkannt werden.

Die Verjährungsfrist auf der Anfrage zur Erkennung der Transaktion einer kooperativen Ungültigkeit im Fall seiner Passage unterliegt nicht der Erholung.

Das Gericht weigert sich, die Anerkennung der Anerkennung der Erkenntnis der Transaktion mit einer Verletzung der Anforderungen dieses Artikels zu erfüllen, die mit einem der folgenden Umstände ungültig ist:

Es wurde nicht erwiesen, dass die Kommission dieser Transaktion mit einem Kooperativen oder einem mit einem Mitglied der Genossenschaft verbundenen Kooperation oder einem Mitglied einer kooperativen Kooperation verbunden ist, die mit einem solchen Anspruch aufgetragenen Zusammenarbeit oder das Auftreten anderer nachteiliger Wirkungen für sie angewendet werden;

Zum Zeitpunkt der Betrachtung des Falls stellt der Gerichtshof Beweise für die anschließende Genehmigung dieser Transaktion nach den durch dieses Bundesgesetz vorgesehenen Regeln dar;

Bei der Betrachtung des Falls vor Gericht wurde es bewiesen, dass die andere Partei nicht wusste, und sollte sich ihr Engagement mit einem Verstoß gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes nicht bewusst sein.

15. Die Aufrechterhaltung der Dokumentation und der Berichterstattung durch die Genossenschaft. Bereitstellung von kooperativen Dokumenten

15.1. Kooperation ist verpflichtet, sich ordnungsgemäß zu verhalten rechnungslegungsberichte.sowie die Protokolle der allgemeinen Treffen von Mitgliedern der Genossenschaft, Treffen des Vorstands der Genossenschaft und Treffen des Aufsichtsrats der Genossenschaft, das Register der Mitglieder der kooperativen und assoziierten Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaftsmitglieder. Ein Mitglied der Genossenschaft oder ein assoziiertes Mitglied der Genossenschaft ist berechtigt, sich mit der Dokumentations- und Rechnungslegung der Genossenschaft in der vom Aufsichtsrat der Genossenschaft festgelegten Weise vertraut zu machen.

15.2. Der Jahresbericht und das Bilanzierungsguthaben der Genossenschaft unterliegen der Genehmigung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft nach ihrer Prüfung der Prüfungsunion und werden an die Steuerbehörden und -gremien eingereicht zustandsstatistik..

15.3. Die Bedingungen und Formen der Präsentation der Ran die Steuerbehörden und der staatlichen statistischen Behörden werden durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf Steuern festgelegt.

15.4. Die Genauigkeit haftet für die Richtigkeit der Informationen, die im Geschäftsberichts- und Rechnungslegungsguthaben enthalten sind, die durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt sind, sowie für die Richtigkeit der von Staatskörpern, Mitgliedern der Genossenschaft, die in offiziellen Bedruckten veröffentlicht wurden Körper.

15.5. Die Genossenschaft ist verpflichtet, die folgenden Dokumente zu speichern:

1) Die Charta der Genossenschaft, sowie in der vorgeschriebenen Weise registriert.

2) ein Dokument, das die staatliche Registrierung der Genossenschaft bestätigt;

3) das Register der Mitglieder der kooperativen und assoziierten Mitglieder der Genossenschaft oder eines Auszugs aus dieser Registrierung;

4) Dokumente, die die Rechte der Genossenschaft auf Eigentum auf der Bilanz bestätigen;

5) interne Dokumente (Bestimmungen) der Genossenschaft;

6) Bestimmungen über Niederlassungen und repräsentativer Büros der Genossenschaft;

7) Protokolle der allgemeinen Sitzungen von Mitgliedern der Genossenschaft, Treffen des Verwaltungsrats der Genossenschaft und des Aufsichtsrats der kooperativen, stimmberechtigten Bulletins;

8) die Schlussfolgerungen der Prüfungsunion, der staatlichen, kommunalen Finanzkontrollbehörden;

9) Andere Dokumente für bundesgesetze und andere regulatorische rechtsakte Der Russischen Föderation, der Charta der kooperativen, internen Dokumente (Bestimmungen) der Genossenschaft, Entscheidungen der Hauptversammlung der Genossenschaften, Entscheidungen des Verwaltungsrats der Genossenschaft und der Entscheidungen des Aufsichtsrats der Genossenschaft.

15.6. Die Genossenschaft speichert Dokumente am Standort seines Verwaltungsrats oder anderweitig bekannt und zugänglich für Mitglieder der kooperativen und assoziierten Mitglieder der Genossenschaft.

15.7. Die Produktionskooperation ist verpflichtet, seinen Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern den Zugang zum Zugang zu den gerichtlichen Rechtsakten auf einen Streitfall, der sich auf die Schaffung einer Produktionskooperation, der Verwaltung von ihnen oder der Teilnahme daran beteiligt, einschließlich der Definitionen des Schiedsgerichts der Produktion in dem Fall und die Annahme der Ansprüche oder der Anweisung. Beim Umschalten der Grundlage oder des Themas des zuvor genannten Anspruchs.

15.8. Die Produktion kooperativ auf Antrag seiner Mitglieder und assoziierten Mitglieder ist verpflichtet, ihnen Zugriff auf die obigen Dokumente zu ermöglichen. In den sieben Tagen ab dem Zeitpunkt der Präsentation der relevanten Anforderungen eines Mitglieds der Produktionskooperation oder eines assoziierten Mitglieds der Produktion kooperativ sollten diese Dokumente von der Produktionskooperation zur Verfügung gestellt werden, um sich in den Räumlichkeiten des Verwaltungsrats vertraut zu machen Produktionskooperative. Die Produktion kooperativ auf Antrag eines Mitglieds der Produktion kooperativ oder ein assoziiertes Mitglied der Produktionskooperation ist verpflichtet, sie mit Kopien der angegebenen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Die von der Fertigungskooperative berechnete Gebühr für die Bereitstellung solcher Exemplare kann die Kosten ihrer Herstellung nicht übertreffen.

16. Arbeitsbeziehungen der Mitglieder der Genossenschaft

16.1. Arbeitsbeziehungen Mitarbeiter und Mitglieder der Genossenschaft werden gesetzlich zur Arbeit der Russischen Föderation, Gesetze und sonstigen Rechtsakte der Bestandsorgane der wichtigsten Unternehmen der Russischen Föderation geregelt.

16.2. Die Arbeit der Arbeit in der Genossenschaft von Arbeitnehmern und Mitgliedern der Genossenschaft wird auf der Grundlage von Aufzeichnungen in Beschäftigungsunterlagen in die allgemeine und kontinuierliche Berufserfahrung gezählt.

16.3. Die Genossenschaft bestimmt unabhängig voneinander die Formulare und Lohnsysteme von Mitgliedern der Genossenschaft und ihrer Mitarbeiter. Die Zahlung der Arbeit in der Genossenschaft kann in monetären und (oder) natürlichen Formen auf der Grundlage des Lohns der Arbeit in der Genossenschaft durchgeführt werden.

16.4. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder der Produktionskooperation wird abhängig von ihrer persönlichen Arbeitsbeteiligung und des kooperativen Einkommens ermittelt. Zusätzlich zur Zahlung erhält ein Mitglied der Produktion kooperativ kooperative Zahlungen in der Weise und innerhalb der Zeitlimiten, die von der Charta der Genossenschaft vorgesehen sind.

16.5. Die Dauer und Routine des Arbeitstages in der Genossenschaft, das Verfahren zur Bereitstellung von Wochenenden, Urlaub, einschließlich zusätzlicher, sowie sonstige Arbeitsbedingungen werden durch die Regeln der internen Regulierung der Genossenschaft bestimmt.

16.6. Mitglieder der Genossenschaft, die eine persönliche Arbeitsbeteiligung an ihren Tätigkeiten annehmen, unterliegen der sozialen und obligatorischen Krankenversicherung und der sozialen Sicherheit an den Mitarbeitern der Genossenschaft. Die Arbeitszeit in der Genossenschaft ist in der Berufserfahrung enthalten. Das Hauptdokument für die Arbeit eines Mitglieds der Genossenschaft ist das Arbeitsbuch.

16.7. Schwangere Frauen in Übereinstimmung mit medizinischen Schlussfolgerungen verringern die Entwicklungsregeln, die Dienstleistungsstandards, oder sie werden auf einen anderen Job übertragen, leichter, was die Auswirkungen von widrigen Produktionsfaktoren entfällt, während das Durchschnittseinkommen für die vorherige Arbeit aufrechterhalten wird. Schwangere Frauen und Bürger, die Kinder haben, erhalten Schwangerschaft, Geburtshändler, Geburt und Kinderbetreuung sowie die von den Rechtsvorschriften zur Arbeit der Russischen Föderation und anderen Rechtsvorschriften festgelegten Leistungen. Die Genossenschaft kann einen zusätzlichen angelegten Urlaub an solche Bürger aufbauen.

16.8. Für die Mitglieder der Genossenschaft im Alter von achtzehn Jahren, die die persönliche Arbeitsbeteiligung an seiner Arbeit veranstalten, ist ein verkürzter Arbeitstag festgelegt, und andere Leistungen, die von der Russischen Föderation gesetzlich vorgenommen werden.

16.9. Mit Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft ist die Genossenschaft berechtigt, die soziale Sicherheit seiner Mitglieder auf Kosten des eigenen Gewinns zusätzliche Vorteile für die soziale Sicherheit ihrer Mitglieder zu bieten.

16.10. Die kooperativen Maßnahmen misst, um den Arbeitsschutz, die Sicherheit, die industrielle Hygiene und die Hygiene und die sanitäre sanitäre sanitäre Bestimmungen und Normen sicherzustellen, die für staatliche Einheiterunternehmen festgelegt sind.

16.11. Mitglieder der Genossenschaft und ihre Erben haben vorkaufsrecht Für die Arbeit in einer Genossenschaft in Übereinstimmung mit seinen Spezialitäten und Qualifikationen. Wenn es unmöglich ist, ein Mitglied der kooperativen Arbeit in dieser Genossenschaft bereitzustellen, kann er das Recht auf Beschäftigung außerhalb der Genossenschaft vorübergehend erteilt werden, ohne die Mitgliedschaft darin zu verlieren.

16.12. Die Genossenschaft etabliert unabhängig für seine Mitglieder die Arten der disziplinarischen Verantwortung.

17. Bewertung des Anteilsbeitrags

17.1. Bilanzierung von gegenseitigen Beiträge wird durch einen kooperativen wertmäßig durchgeführt.

17.2. Im Fall der von einer Person in Rechnung eines gegenseitigen Beitrag entstanden sind, die in Kooperativen eingetragen, Grund und Boden Fraktionen und andere Eigenschaft (mit Ausnahme von Grundstücken) oder Eigentumsrechte wird die Cash-Bewertung der Aktie Beitrag durchgeführt durch der Vorstand der Genossenschaft und von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt.

17.3. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft kann die Methodik für die monetäre Einschätzung der übertragenen Eigenschaft genehmigen und den Vorstand der Genossenschaft auf der Grundlage dieser Methodik anvertrauen, um die Arbeit an der monetären Beurteilung der übertragenen Eigenschaft zu organisieren. Die Ergebnisse dieser Bewertung unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats der Genossenschaft. In diesem Fall werden nur umstrittene Fragen der monetären Beurteilung der übertragenen Immobilie an die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft vorgenommen.

17.4. Mit Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft kann die Bareinschätzung eines gegenseitigen Beitrags von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt werden.

17.5. Im Falle des Anfalles des gegenseitigen Beitrags von Landgrundstücken erfolgt ihre monetäre Beurteilung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Beurteilungsaktivitäten.

17.6. Teil des geschätzten Werts eines gemeinsamen Beitrags, der die Größe des obligatorischen Aktienbeitrags übersteigt, wird mit der Zustimmung des Mitglieds der Genossenschaft in seiner zusätzlichen Diätzahlung übermittelt.

18. Neuorganisation und Liquidation der Genossenschaft

18.1. Reorganisation der Genossenschaft (Fusion, Beitritt, Trennung, Zuteilung, Transformation) durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft gemäß Zivilrecht durchgeführt.

18.2. Mitglieder und assoziierte Mitglieder der Genossenschaft, die mit den Bedingungen für die Umwandlung der Genossenschaft nicht zufrieden sind, haben das Recht, aus der Genossenschaft gerecht zu werden, und erfordern Zahlungen an die dreimonatige Amtszeit ihrer Aktien oder zur Ausgabe von Immobilien, die ihren Anteilen angemessen sind .

18.3. Der Kreditgeber der reorganisierten Genossenschaft ist berechtigt, die Kündigung oder die frühzeitige Erfüllung der Verpflichtung zu verlangen, in der der Schuldner eine umorganisierte Kooperation ist, und Schäden.

18.4. Die Genossenschaft wird als reorganisiert angesehen, mit Ausnahme von Fällen der Neuorganisation in Form von Beitritt, seit der staatlichen Registrierung neuer juristischer juristischer Personen.

18.5. Die Beseitigung der Genossenschaft beinhaltet die Kündigung seiner Aktivitäten ohne den Übergang der Rechte und Pflichten der Genossenschaft in der Reihenfolge der Nachfolge an andere Personen.

18.6. Der Vorstand der Genossenschaft im Namen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaftsorganisation oder der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, die Genossenschaft zu liquiden, ist unverzüglich schriftlich zu verpflichtet, dies dem Bundes-Exekutivkörper zu berichten, der zur Umsetzung der staatlichen Registrierung von der staatlichen Registrierung berechtigt ist juristische Personen, um in eine einzige einzugeben staatsregister Angaben zur Rechtsstelle über die Tatsache, dass die Genossenschaft im Prozess der Liquidation ist.

18.7. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft oder des Körpers, die die Entscheidung getroffen hat, die Genossenschaft zu beseitigen, verschreibt eine Liquidationskommission (Liquidator) und etabliert gemäß Bürgerliches Gesetzbuch Der russischen Föderation und des Bundesgesetzes "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit", dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Liquidation der Genossenschaft.

18.8. Seit der Ernennung liquidation Provision. (Liquidator) dazu wird an die Befugnisse übertragen, um die Fälle dieser Genossenschaft zu bewältigen. Die Liquidationskommission (Liquidator) im Namen der verteilten kooperativen Handlungen vor Gericht.

18.9. Die Liquidationskommission (Liquidator) stellt die Veröffentlichung seiner Liquidation in der offiziellen gedruckten Behörde über seine Liquidation, das Verfahren und die Anwendungsdauer von Gläubigern an.

18.10. Bei der Liquidation der Genossenschaft werden die Objekte der sozialen Infrastruktur, die in der unteilbaren Grundlage der Genossenschaft enthalten sind, nicht unterliegen und auf der Grundlage der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen lokalen Selbstverwaltung übertragen.

18.11. Nach dem Erfüllen der Anforderungen an Gläubiger wird die Eigenschaft einer eliminierten Genossenschaft auf Mitglieder der Genossenschaft übertragen und zwischen ihnen verteilt. Gleichzeitig werden die Kosten für gegenseitige Beiträge von assoziierten Mitgliedern bezahlt. Dann werden die Mitglieder der zusätzlichen Beiträge, die im Verfahren der Tochtergesellschaft der Hilfsmittel verantwortlich sind, an Mitglieder der Genossenschaft gezahlt, und die Kosten für zusätzliche gegenseitige Beiträge werden gezahlt. Das verbleibende Bargeld oder andere Eigentum der Genossenschaft ist unter den Mitgliedern der Einweggenossenschaft im Verhältnis zum Schatten verteilt.

18.12. Die Liquidation der Genossenschaft wird als abgeschlossen betrachtet, und die kooperative - liquidiert, nachdem er einen Aufzeichnungen über die Liquidation dieser Genossenschaft zum einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, als der Körper, der die staatliche Registrierung leistet, relevante Informationen in der offiziellen gedruckten Behörde veröffentlicht.

18.13. Mitteilungen über die in diesem Charter- und Bundesgesetz vorgesehene Genossenschaft "zur landwirtschaftlichen Zusammenarbeit" werden in der Zeitschrift "Bulletin of Cooperation" auf Kosten der kooperativen Fonds veröffentlicht.

Vorbildliche Charta des Verbrauchergenossenschafts "_____________________________" Bedürfnisse, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung sowie das materielle Interesse der Mitglieder der Genossenschaft und Personen in der es auf den Arbeitsvertrag und die vollständigste Kombination ihrer Interessen mit den Interessen der Genossenschaft und der Gesellschaft zu arbeiten. Der Name der Genossenschaft „___________________________________“ Lage der Genossenschaft: __________________________________ Mitglieder der Genossenschaft sind: ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ usw. Die erwähnten Bürger sind Mitglieder der Gründer der Genossenschaft. Andere Mitglieder können gemäß dieser Charta in die Genossenschaft akzeptiert werden. 2. Die Arbeit der Genossenschaft ist die Umsetzung von Aktivitäten, abzielt: - um den Bedürfnissen seiner Mitglieder in _______________________ - über die Entwicklung der kooperativen Demokratie gerecht zu werden; - um die Qualifikation seiner Mitglieder zu fördern und vorzubereiten und vorzubereiten; - über den rechtlichen Dienst der Mitglieder der Genossenschaft und den Schutz ihrer Rechte und legitimen Interessen; II. Mitgliedschaft in der Genossenschaft des Rechts und Pflichten der Mitglieder der Genossenschaft 3. Die Mitglieder der Genossenschaft können Bürger sein, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, die daran interessiert sind, ihre Interessen zu erfüllen, um an der Erfüllung anderer zugewiesener Aufgaben teilzunehmen charter auf die kooperative. Keine Einschränkungen für den Eintritt in die Genossenschaft (mit Ausnahme von speziell in dieser Charta und Rechtsvorschriften). Das Recht des Vorzug Eintritts in die Mitglieder der Genossenschaft hat Personen, die Konstruktion durchführt, Montag, und so weiter mit ihm arbeiten. IM kommerzielle Aktivitäten Die Genossenschaft kann an der arbeitsfreien Arbeit, wissenschaftlichen, technischen und technischen Arbeitnehmer und Mitarbeiter anderer Genossenschaften, Unternehmen, Organisationen und Institutionen als Mitglieder oder mit einem Arbeitsvertrag teilnehmen. Arbeiten Sie in einer Genossenschaft, die spezielle Schulungen oder Sonderausbildung erfordern (gemäß dieser Charta), kann nur von Personen durchgeführt werden, die Dokumente präsentieren, die die notwendige Schulung und angemessene Ausbildung bestätigen. Die Rezeption in den Mitgliedern der Genossenschaft erfolgt von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft in Anwesenheit eines Bürgers, der eine Erklärung eingereicht hat. Die Eintrittsentscheidung erfolgt durch eine einfache Mehrheit der Stimmen, die auf der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft vorhanden sind. Ein Mitglied der Genossenschaft kann von der Genossenschaft nur in den Fällen dieser Charter- und Betriebsvorschriften ausgeschlossen werden __________________, gleichzeitig, 2/3 derjenigen, die auf der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder stimmen sollten für die Ausnahme. Eine Ausnahme kann an das Gericht eingelegt werden. 4. Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet: - Einhaltung dieser Charta und der bestehenden Rechtsvorschriften; - Befolgen Sie strikt den Betriebsregeln ______________, Häuser, Garage usw. Lösungen für das Management der Genossenschaft; - eine tägliche Gebühr rechtzeitig zu treffen, gemäß § 11 der Charta; - Zur Verfügung stellen richtige Qualität ergebnisse der Arbeit.in Übereinstimmung mit Absatz 10 der Charta implementiert; - zusätzliche Beiträge zur Entscheidung der Generalversammlung zur Deckung der gebildeten Verluste der Genossenschaft; - aktiv an der Verwaltung von kooperativen Fällen teilnehmen; - Erhalten und stärken Sie das Eigentum der Genossenschaft; - Tragen Sie eine Solidarial-Tochtergesellschaft für die Verpflichtungen einer Genossenschaft innerhalb der Grenzen nicht weiterer Beiträge. 5. Ein Mitglied der Genossenschaft hat das Recht: - Um ihre Anforderungen in ____________________ zu erfüllen; - Holen Sie sich einen Job in Übereinstimmung mit dem Profil Ihrer Spezialität (andere Qualifikationen) und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Genossenschaft; - Wahlen und an die Verwaltungsorgane der Genossenschaft gewählt werden; - Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Genossenschaft; - Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Genossenschaft, um die Mängel in der Arbeit seiner Körper und Beamten zu beseitigen. - Teilnahme an B. geschäftstätigkeiten Die Genossenschaft in Absatz 10 dieser Charta; - Verwenden Sie die Eigenschaft von Genossenschaften, Vorteile und Vorteile für seine Mitglieder; - Erhalten Sie umfassende Informationen zu den Aktivitäten der Genossenschaft; - an den Anteil des Einkommens, das unter den Mitgliedern der Genossenschaft gemäß der Größe des gemeinsamen Beitrags verteilt wird; - andere Bedürfnisse in der von der Generalversammlung der Genossenschaft vorgeschriebenen Weise zu erfüllen. 6. Für Personen, die in einer Genossenschaft für einen Arbeitsvertrag arbeiten, sind Beschäftigungsdatensätze in Übereinstimmung mit den "Anweisungen zum Verfahren zur Aufrechterhaltung des Verfahrens im Gange arbeitsbücher In Unternehmen, Institutionen und Organisationen ", außer in Fällen, in denen der Hauptort ihrer Arbeit anderen Unternehmen, Institutionen, Organisationen sowie Genossenschaften ist. 7. Ein Mitglied eines Mitglieds einer Genossenschaft an der Leistung von der Genossenschaft muss berücksichtigt werden innerhalb eines Monats in der Hauptversammlung. Ein Mitglied der Genossenschaft gilt daher, von dem Moment der Entscheidung der Hauptversammlung in diesem Thema zurückgezogen zu sein, Änderungen an dieser Charta und der Registrierung dieser Änderungen in der vorgeschriebenen Weise zu enden. Am Ende des Wirtschaftsjahres, aber spätestens einen Monat nach der Genehmigung des Jahresguthabens wird das ehemalige Mitglied der Genossenschaft aufgrund seines Anteils des Einkommens der Genossenschaft als Ergebnis der in Randnr. 10 ergebenden Tätigkeiten zugewiesen Charta. Berechnung mit einem ehemaligen Mitglied der Genossenschaft, der ihn einmal aufgegeben hatte oder von einer Genossenschaft für unhöfliche oder systematische Verstöße gegen die Betriebsregeln _______________________, interne Vorschriften und Infusion ausgeschlossen hat Die Satzung erfolgt in derselben Reihenfolge, jedoch ohne den angegebenen Einkommensanteil zu zahlen. Personen, die in einer Genossenschaft für einen Arbeitsvertrag arbeiten, können diese Vereinbarung auf eigene Initiative gemäß den derzeitigen Arbeitsvorschriften kündigen. Die Genossenschaft auf eigene Initiative kann den Arbeitsvertrag mit ihnen auch in Übereinstimmung mit den Normen kündigen arbeitsrecht Unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Rechtsvorschriften zur Zusammenarbeit der Konsumenten. 8. Bei Beschädigungen der Genossenschaft haften diejenigen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, in der Art und Beträge haften, die gesetzlich für Arbeitnehmer und Mitarbeiter vorgeschrieben sind. Wenn der Schaden durch ein Mitglied einer Genossenschaftsorganisation oder einem Bürger verursacht wird, der einen Vertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen hat, werden die Verluste der Genossenschaft in Übereinstimmung mit den derzeitigen Zivilvorschriften erstattet. III. Unternehmerische Tätigkeit der Genossenschaft 9. Seit der staatlichen Anmeldung in der vorgeschriebenen Weise ist die Genossenschaft eine juristische Person und verfügt über ein unabhängiges Gleichgewicht sowie das Drucken mit seinem Namen, ist für seine Verpflichtungen mit seinem separaten Anwesen verantwortlich, kann aufgenommen werden im eigenen Namen und die Rechte zur Durchführung der Kläger und der Beklagte vor Gericht zu sein. Die Genossenschaft hält Mittel in den Bereichen der Bank in den Bereichen der Bank; Macht alle Bargeld- und Abrechnungsvorgänge gemäß den etablierten Regeln. Die Auflistung oder Ausgabe von Bargeld aus den Berichten einer Genossenschaft erfolgt in Ordnung des Vorsitzenden und des Buchhalters der Genossenschaft. 10. Die Genossenschaft auf der Grundlage von Gefangenen mit anderen Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Bürgern von Verträgen, zusammen mit seiner Haupttätigkeit im Sinne von Abschnitt 1 dieser Charta, auch unternehmerische Aktivitäten Kräfte wie ihre Mitglieder und beschäftigt über Arbeitsvertrag (oder auf einen Vertrag Vertrag) Bürger. Diese Tätigkeit ist neben der Haupttätigkeit der Genossenschaft zu schaffen, die günstigsten Bedingungen für die Erreichung der Ziele der Genossenschaft richtet sich wie durch die vorliegende Charta definiert und wird in den folgenden Bereichen durchgeführt: __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ IV. Pareva-Beitrag 11. Jedes Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet, eine Genossenschaft mindestens __________% seines gegenseitigen Beitrags zu erstellen. Die Größe des gegenseitigen Beitrag der Mitglieder der Genossenschaft: 1 .____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. ____________________________________________________________ .____________________________________________________________ 3 Das Verfahren einen Anteil Beitrag zur Herstellung :. ______________________________ __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ 12. Im Falle der Nichtzahlung eines Beitrags in der genannten Frist Absatz 11 dieser Verfassung, ein Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet, zu zahlen 10 % pro Jahr auf dem unbezahlten Teil des Beitrags. 13. Ausfälle gehen auf die Bildung eines autorisierten (gegenseitigen) Kooperationsfonds. V. Bildung und Nutzung der kooperativen Fonds 14. Die Eigenschaft der Genossenschaft wird gebildet, wegen: - gegenseitiges Engagement der Mitglieder ist es angeschlossen; - Beiträge von Personen, die von einem Arbeitsvertrag (mit ihrer Zustimmung) arbeiten; - Umsatzerlöse aus den in Absatz 10 der Charta genannten Aktivitäten; - Beiträge von Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Bürgern, die freiwillig in bar oder in Form von Übertragungsgeräten, Rohstoffen, Materialien usw.; - Bankdarlehen; - Andere rechtliche Einnahmen. Das Eigentum der Genossenschaft ist Eigentum der von ihnen erstellten strukturellen Abteilungen. 15. Das kooperative Einkommen von in der vorliegenden Charta der unternehmerischen Tätigkeit wird zur Erholung der Kosten, die mit der Umsetzung dieser Tätigkeit, anderer Materialkosten, der Umsetzung der Pflichtzahlungen und der Beiträge, der Zahlung von Steuern verbunden sind, eingesetzt. Aus dem verbleibenden Einkommen, den kooperativen Formen: - Fonds für die Entwicklung einer Genossenschaft; - Versicherungsfonds; - Fonds der Vergütung von Mitgliedern der kooperativen und sonstigen Personen, die in einem Arbeitsvertrag arbeiten. 16. Der Versicherungsfonds ist für unvorhergesehene Ausgaben, Verluste, die mit einem Geschäft verbunden sind, in Bezug auf 10 hiervon, und auf die Zahlung von Schulden, wenn die Genossenschaft sie beseitigt. Die Genossenschaft behält sich das Recht vor, seine Immobilien- und Eigentumsinteressen sicherzustellen. 17. Die Genossenschaft durch Entscheidung der Hauptversammlung seiner Mitglieder kann einen Teil seines Erträgens für den Bau des Eigenkapitalprinzips von Wohn- und Kultur- und Inlandseinrichtungen zuordnen. 18. Der Koop-OP hat das Recht auf: - Verkauf oder Transfer an andere Genossenschaften, Organisationen, Unternehmen, Institutionen und Bürger, um einen Kredit zu tauschen, zu mieten, ein Darlehen zu gewähren, und ist kostenlos für den temporären Einsatz, der zu IT-Fonds, Eigentum, Anlagen gehört , Materialien, verkehrsmittel, Ausrüstung und andere Materialwerte; - Grundlegende Fonds aus dem Gleichgewicht, wenn sie getragen oder moralisch veraltet sind; - in dem von der Gesetzgebung festgelegten Verfahren als Inhaber von Wertpapieren; - Verwenden Sie in der Vertragsbasis das von anderen Genossenschaften, Unternehmen und Organisationen, die ihm von anderen Genossenschaften, Unternehmen und Organisationen zur Miete, Abnahme und kostenlos vorübergehende Nutzung, Ausrüstung, Ausrüstung, Fahrzeuge, Lagerhallen und Strukturen, Rohstoffe und andere Materialwerte bereitgestellt werden. Die Genossenschaft ist für seine eigenen Pflichten mit eigenen Fonds und Eigentum verantwortlich. Der Staat ist nicht für die Pflichten der Genossenschaft verantwortlich. Die Genossenschaft ist nicht verantwortlich für die Pflichten des Staates sowie für Mitglieder der Genossenschaft. Mitglieder der Genossenschaft sind für 3 Monate ab dem Datum der Genehmigung des Jahresabgleichs zur Deckung der bei der Genossenschaft gebildeten Verluste durch zusätzliche Beiträge verpflichtet. Vi. Arbeit: Organisation, Zahlung, Disziplin 19. Alle Arbeiten in der Genossenschaft werden von seinen Mitgliedern durchgeführt, sowie Bürger, die in eine Genossenschaft eingehen, einen Arbeitsvertrag. Getrennte Arbeiten Kann von anderen unter Vertrag, Arbeitsmitgliedern einer Genossenschaft, die von dieser Charta und das Gesetz über die Zusammenarbeit geregelt sind, und in Zusammenarbeit unter einem Arbeitsvertrag arbeiten - Arbeitsvorschriften mit den von den Gesetzgebungsgesetze festgelegten Spezifikationen der Konsumentenzusammenarbeit. 20. Die Dauer und Zeitplan des Tages in der Genossenschaft, das Verfahren zur Erteilung von Tagen, jährlich und zusätzlicher Urlaub, Nutzen und Vorteile der Arbeit in der Nacht, und andere Fragen der Arbeitstätigkeit der kooperativen Mitglieder unterliegen der vorliegenden Satzung und die Regeln der internen Bestimmungen der Genossenschaft. Die Zahlung der Arbeit der Mitglieder der Genossenschaft und der daran tätigsten Personen des Arbeitsvertrags ist nicht auf die maximale Größe beschränkt und wird mindestens einmal im Monat durchgeführt. 21. Alle Konstruktion, Geodätik, Erdlinge, Montage und andere Arbeiten in der Genossenschaft werden in Übereinstimmung mit den festgelegten Regeln und Sicherheitsstandards und den Anforderungen der Produktion sanitiert. 22. Die Zahlung der Arbeit der Mitglieder der Genossenschaft sowie Personen, die auf dem Arbeitsvertrag arbeiten oder im Rahmen des Vertrags arbeiten, erfolgt auf Kosten der für diese Zwecke, die für diese Zwecke verbleiben, wenn der Umsatz in der Ergebnis der genannten Tätigkeiten in Absatz 10 dieser Charta. Diese Fonds werden zuerst für die Vergütung der Arbeiter ausgegeben, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, und dann die Arbeit der Mitglieder der kooperativen Zusammenarbeit an diesen Werken zahlen. Der verbleibende Betrag ist zwischen allen Mitgliedern der Genossenschaftsversorgung gemäß der Größe der gemeinsam genutzten Drift jedes Mitglieds der Genossenschaft verteilt. 23. Für einen Verstoß gegen diese Charta können die Regeln der internen Verordnung und der Arbeitsdisziplin auf Mitgliedern der Genossenschaft vor Maßnahmen auferlegt werden. Ihre Typen und Reihenfolge der Überlagerung werden in den internen Vorschriften eingestellt. Gleichzeitig werden Rechtsvorschriften über die Arbeitsdisziplin der Arbeiter und Mitarbeiter von Staat, kommunalen Organisationen und Unternehmen auf Personen angewendet, die in der Genossenschaft im Arbeitsvertrag arbeiten. 24. Streitigkeiten der Mitglieder der Genossenschaft auf die Arbeits Zahlung verursachte der Ausgleich des Schadens durch Verletzungen, andere Schäden an der Gesundheit oder der Tod des Ernährers, sowie Entschädigung für die Genossenschaft durch das Verschulden seiner Mitglieds verursachten Schaden , gelten vor Gericht. Andere Streitigkeiten der Mitglieder der Genossenschaft, die mit ihren Aktivitäten in der Genossenschaft verbunden sind, werden von den Managementstellen der Genossenschaft berücksichtigt. Arbeitskräfte mit der Beteiligung von Personen, die in einer Genossenschaft unter einem Arbeitsvertrag arbeiten, werden vor Gericht in Betracht gezogen. Vii. Kooperatives Management 25. Das kooperative Management erfolgt auf der Grundlage der Selbstverwaltung, der breiten Demokratie, der Werbung, der aktiven Beteiligung seiner Mitglieder, um alle Probleme der Genossenschaft zu lösen. Die kooperativen Angelegenheiten verwaltet die Hauptversammlung seiner Mitglieder und in der Zeit zwischen den Treffen - seinem Vorstand und dem Vorsitzenden. Economic I. finanzielle Aktivitäten Die Genossenschaft prüft seinen Auditor (Audit Commission), der für ein Jahr gewählt wurde. 26. Die höchste Behörde ist die Hauptversammlung seiner Mitglieder. Die ausschließliche Zuständigkeit des Treffens ist: - Annahme der Charta, Einführung von Änderungen und Ergänzungen; - Wahl des Vorstands, Vorsitzender, Auditor, Hörberichte zu ihren Aktivitäten; - Lösen von Fragen der Zulassung zur Genossenschaft und Ausgrenzung von der Genossenschaft, über die Leistung der Genossenschaft; - Annahme der Regeln der internen Verordnung, die Bestimmungen über die wesentliche Verantwortung für Schäden, die durch das kooperative Eigentum verursacht werden, und Änderungen an ihnen sowie die Betriebsregeln ______________________; - Verabschiedung der Rückstellungen der Arbeitskosten, über Boni, andere interne Bestimmungen, Änderungen und Ergänzungen für sie; - Bestimmung der Größe der Einführungs- und Aktiengebühren; - Bestimmung der Größe und des Verfahrens zur Erstellung zusätzlicher Beiträge in Fällen, um die erfreuteten Verluste der Genossenschaft zu decken; - Festlegung der Reihenfolge der Ertragsverteilung und der Richtung der Nutzung der kooperativen Fonds; - Genehmigung des jährlichen Jahresabschlusses der Genossenschaft und Bilanz; - Entscheidung der Themen auf die Liquidation und Umstrukturierung der Genossenschaft. Die Hauptversammlung der Genossenschaft kann andere Probleme mit dieser Charta lösen, um eine Genossenschaft zu erhalten. Alle Entscheidungen werden von der Hauptversammlung der offenen Abstimmung gemacht. 27. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft wird in den von der Treffen selbst etablierten Fristen einberufen, jedoch nicht weniger oft ___________ einmal im Jahr. Zur Berücksichtigung und Genehmigung des jährlichen Finanzberichts und des Gleichgewichts wird die Hauptversammlung spätestens im Monat nach Ende des Wirtschaftsjahres pünktlich einberufen. Die Hauptversammlung ist kompetent, um Probleme zu lösen, wenn mindestens 2/3 der kooperativen Mitglieder auf dem Treffen anwesend sind. Entscheidungen zur Änderung der Charta der Genossenschaft, 2/3 der Stimmen der Gesamtzahl der Mitglieder der Genossenschaft, werden zur Kündigung der kooperativen Aktivitäten akzeptiert. Die übrigen Entscheidungen werden von einer einfachen Mehrheit der Stimmen unternommen, mit Ausnahme der in Randnr. 28 dieser Charta genannten Fälle. 28. Wahlen der Vorstandsmitglieder, Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer (Prüfungskommission) der Genossenschaft werden von der offenen Abstimmung gemacht. Der Kandidat, der 2/3 der Stimmen der vorliegenden Mitglieder der Genossenschaft erzielt hat, wird als ausgewählt angesehen. 29. Der Vorsitzende und der Vorstand der Genossenschaft werden von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von ___________ jahrelang gewählt. Der Vorsitzende der Genossenschaft ist der Vorstandsvorsitzender. Der Verwaltungsrat führt zur Verwaltung der aktuellen kooperativen Fälle und trifft Entscheidungen über Fragen, die nicht der ausschließlichen Kompetenz der Generalversammlung zurückzuführen sind. Der Vorsitzende der Genossenschaft sorgt für die Umsetzung der Entscheidungen der Generalversammlung und des Verwaltungsrats, führt die tägliche Verwaltung der kooperativen Aktivitäten durch, stellt eine Genossenschaft in den Beziehungen zu Regierungsagenturen und anderen Organisationen und Organisationen, Genossenschaften dar; Kontrakte Verträge, Probleme mit einer Vollmacht, führt andere Aktionen aus. 30. Von der Generalversammlung des Auditors gewählt (Prüfungskommission) wird von dieser Charta geführt und aktuelle Gesetzgebung. . Er ist auf die Generalversammlung verantwortlich. Der Auditor (Audit Commission) gilt jährlich mindestens eine Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten der Genossenschaft. Es gibt Schlussfolgerung des Jahresabschlusses und des Gleichgewichts der Genossenschaft. Die Audit-Akte unterliegen der Genehmigung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft. Das Verfahren zur Durchführung der Prüfung und von der Überprüfung vorbehaltlich der Überprüfung der Überprüfung werden in den derzeitigen Rechtsvorschriften festgelegt. 31. Die Genossenschaft ernennt aus ihren Mitgliedern oder nimmt einen Job mit dem Arbeitsvertrag mit den erforderlichen Qualifikationen von Spezialisten an: einem Buchhalter, einem Verwaltungsanwalt, Anwalt usw. Die angegebenen Mitarbeiter unterliegen dem Vorsitzenden der Genossenschaft. 32. Der Vorsitzende des Genossenschafts- und Wirtschaftsprüfers, der das Vertrauen der Mitglieder der Genossenschaft nicht erfüllte, kann früh mit der Entscheidung der Generalversammlung zurückgezogen werden. Personen, die eine Überzeugung für die Unterschlagung, Bestechung und andere Söldnerverbrechen haben, können vom Vorsitzenden nicht gewählt werden, einem Vorstandsmitglied der Genossenschaft, Auditoren (oder Mitglied der Prüfungskommission) sowie andere leitende Positionen und Positionen in die wesentliche Verantwortung. 33. Personen, die dem Gericht verboten sind, an Aktivitäten teilzunehmen, die mit den Besonderheiten der Genossenschaft zusammenfällt, oder um bestimmte Arbeiten zu erfüllen, können keine Kooperationsmitglieder sein oder an einem Arbeitsvertrag an der Arbeit beteiligt sein. VIII. Beendigung der kooperativen Aktivitäten 34. Die Genossenschaft durch Entscheidung der Generalversammlung kann nach dem derzeitigen GC der Russischen Föderation und der Rechtsvorschriften über die Genossenschaft der Verbraucher reorganisiert werden. 35. Die Liquidation der Genossenschaft erfolgt durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft sowie auf andere Gründe und in der von den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Weise. 36. Bei der Beseitigung einer Genossenschaft wird eine Liquidationskommission erstellt, die auf der vorgeschriebenen Weise die Ankündigung der Entsorgung der Genossenschaft auf das Verfahren und das Timing der Anwendung von Gläubigern mit Gläubigern setzt, die kooperativen Schuldner identifiziert, die Intermediat darstellt Durch die Lösung von Liquidation, leitet die Arbeit, um Gläubigeransprüche zu erfüllen, führt andere die ihm gesetzlich zugewiesenen Funktionen aus. 37. Die Eigenschaft der verbleibenden Genossenschaft nach der Zufriedenheit seiner Gläubiger ist unter den Mitgliedern der Genossenschaft im Verhältnis zur Größe ihrer gegenseitigen Beiträge verteilt. 38. Die Genossenschaft gilt als beseitigt aus dem Moment, in dem dies im einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen auftritt. Diese Charta wurde bei der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt "_______________" (Protokoll n _____ von "__" _________ 20__g. ). Mitglieder der Genossenschaft: ___________________ ________________ Name _____________________________ Geburtsdatum, Unterschrift Home Adresse, Passdetails _____________________ _______________________________ _____________________________ _______________________________ _____________________________ _____________________________ ___________________________ _____________________________ ____________________________

Von der Entscheidung genehmigt
Hauptversammlung der Mitglieder
Gartenarbeit Consumer Cooperative "Portovik-1"
Protokoll Nr. 1/2014 vom 27. September 2014

Müde

Gartenbau
Verbrauchergenossenschaft
"Portovik-1"

1. allgemeine Bestimmungen
1.1. Gartenarbeit Die Konsumentengenossenschaft "Portovik-1" (im Folgenden als "Genossenschaftsgeist" bezeichnet), der durch die Entscheidung des Exekutivkomitees des Stadtrates FEODOSI Nr. 168 vom 26. März 1999 erstellt wird, wird in seinen Aktivitäten anhand der Bestimmungen davon geleitet Charter (im Folgenden als Charta bezeichnet), Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, der Landgesetzbuch der Russischen Föderation, der Steuerkodex der Russischen Föderation, des Bundesgesetzes "auf Gartenbau, Garten- und Land- und Dacha Nicht-kommerziellen Vereinigungen von Bürgern "sowie sonst vorhandene Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.
1.2. Die Genossenschaft wurde ohne Einschränkung erstellt.
1.3. Cooperative ist eine nicht-kommerzielle Organisation.
1.4. Die Genossenschaft, da die staatliche Registrierung Bürgerrechte hat und Bürgerpflichten, die für alle Tätigkeiten notwendig sind, die von den Bundesgesetzen, der Rechtsvorschriften der Republik der Republik nicht verboten sind, nicht verboten sind, wenn dies nicht dem Subjekt und der Ziele der von der Charta definierten Tätigkeit widerspricht.
1.5. Die Genossenschaft kann ein separates Eigentum auf der unabhängigen Bilanz berücksichtigen, der Immobilien- und persönliche Nicht-Eigentumsrechte erwerben kann, geliehene Fonds anziehen, in Verträge einzugehen, auf ihre Verpflichtungen an ihr Grundstück reagieren, der Kläger und der Kläger Angeklagte vor Gericht, ist das Gericht zu wenden, das Schiedsgericht mit Aussagen über die ungültigen (vollständig oder teilweise) wirkt der staatlichen Behörden, wirkt der lokalen Behörden oder die Verletzung der Beamten der Rechte und legitimen Interessen der Genossenschaft, zu erstellen und ein Mitglied des Verbandes der Gartenkonsumgenossenschaften, führen andere nicht entgegen der Gesetzgebung der russischen Föderation und der Gesetzgebung der Subjekte der russischen Föderation.
1.6. Kooperative hat eine runde Siegel mit vollständiger Name Kooperativ in russisch. Der Druck der Genossenschaft kann auch den proprietären Namen der Genossenschaft in der Staatssprache der Republik der Krim enthalten.
1.7. Die Genossenschaft ist berechtigt, Briefmarken und Formulare mit ihrem Markennamen, seinem eigenen Emblem sowie einer eingetragenen Marke sowie ein registrierter Marke und andere Individualisationsmittel zu haben, die auf der vorgeschriebenen Weise registriert sind.
1.8. Die Genossenschaft ist berechtigt, Bankkonten im Gebiet der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise zu eröffnen.
1.9. Kooperative ist ein Nachfolger Öffentliche Organisation Garden Association "Portovik-1", registriert am 26. März 1999, einem Veranstaltungsort für die staatliche Registrierung - Exekutivkomitee des Stadtrates Feodosi der Autonomen Republik der Krim, der Identifikationscode einer juristischen Person in der Ukraine 25631581.
1.10. Genossenschaft für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder nicht verantwortlich ist, Mitglieder der Genossenschaft sind nicht für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft verantwortlich.
1.11. Staatliche Behörden und Management sind nicht berechtigt, die wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten der Genossenschaft mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle zu stören.

2. Name und Ort der Genossenschaft
2.1. Registrierter proprietärer Name der Genossenschaft:
Gartenarbeit Consumer Cooperative "Portovik-1" (voll);
SEC "Portovik-1" (abgekürzt).
2.2. Die Lage der Genossenschaft: Russische Föderation, Republik Krim, die Stadt Feodossija.

3. Zweck und Gegenstand der kooperativen Akteure
3.1. Das Ziel der kooperativen Aktivitäten ist es, den Bedürfnissen der Mitglieder der Genossenschaft bei der Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den persönlichen Verbrauch, die Freizeit- und Gesundheitsförderung auf der Grundlage der gemeinsamen Entwicklung der Mitglieder der mit der Genossenschaft gewährten Landgenossenschaftsmitglieder zu erfüllen Mitglieder.
3.2. Gegenstand der kooperativen Tätigkeit ist:
Layout und Verbesserung des Hoheitsgebiets der Genossenschaft gemäß dem genehmigten Projekt und innerhalb der Landgrenzen;
Konstruktion von Kommunikation, Engineering-Infrastruktureinrichtungen, Brandschutz, Straßen, Gemüse und Fructurassic, kollektiven Parkplätzen des persönlichen Verkehrs, an anderen Gebäuden und gemeinsamen Strukturen;
Befriedigung der Bedürfnisse der Mitglieder einer Genossenschaft als Folge, dass sie auf Land auf ihren eigenen Kräften und Mitteln von Obst, Beeren, Gemüse und anderen Kulturen wachsen;
Organisation einer gesunden Erholung der Mitglieder der Genossenschaft und ihrer Familienmitglieder;
Förderung der Mitglieder der Genossenschaft bei der Lösung der allgemeinen sozioökonomischen Aufgaben der kooperativen Aktivitäten;
Unterstützung bei der Organisation des Lebens und der Erholung von Mitgliedern der Genossenschaft und ihrer Familienmitglieder.
die Zerstörung von Unkraut und Schädlinge von Pflanzen;
Verhinderung der Umweltverschmutzung des von der Genossenschaft reservierten Gebiets;
Andere Aktivitäten, die keine Rechtsvorschriften widersprechen.
3.3. Die Genossenschaft ist berechtigt, unternehmerische Aktivitäten durchzuführen, die für die Ziele relevant sind, um zu erreichen, was er erstellt wird.

4. Mitgliedschaft in der Genossenschaft
4.1. Die Mitglieder der Genossenschaft können Einzelpersonen sein (Bürger der Russischen Föderation, Ausländer und Staatenlosen), die das Alter von achtzehn Jahren erreicht haben, und erkennen die Charta einer Genossenschaft, die zur Erreichung der Ziele der genannten Genossenschaft beitragen, die eingegeben oder besitzen Landgrundstücke in den Grenzen der Genossenschaft.
4.2. Die Mitglieder der Genossenschaft können sich mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation der Erben der Mitglieder der Genossenschaft, einschließlich Jugend und Minderjährigen sowie Personen sowie Personen, die die Rechte an Land Plots als Ergebnis von Spenden oder anderen Transaktionen bestanden haben, entsprechen mit Landgrundstücke.
4.3. Ausländische Bürger und Staatenlose können Mitglieder der Genossenschaft werden. Die Rechte ausländischer Bürger und Staatenlosen an Land werden gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und der Republik Krim bestimmt.
4.4. Gesichtsgenossenschaften werden mit der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft auf der Grundlage der persönlichen Erklärung des Eigentümers des Eigentümers oder des Nutzers des Grundstücks an ihre Mitglieder angenommen. Die Anwendung wird an den Vorstand der Genossenschaft eingereicht. Die Anwendung muss beigefügten Dokumente beigefügt werden, die das Recht des Antragstellers auf dem Grundstücksgrad innerhalb der Grenzen der Genossenschaft oder Dokumente über die Anwesenheit eines kostenlosen Landkörpers bestätigen, dass die Genossenschaft den Antragsteller zuweisen möchten. Der Antrag gilt in einem Treffen des Verwaltungsrats der Genossenschaft, die Entscheidung gilt als angenommen, wenn die meisten Mitglieder des Verwaltungsrats dafür gestimmt haben. Die Entscheidung des Zulassungsrats an Mitglieder der Genossenschaft ist von der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt. Der Antragsteller zahlt eine Eintrittsgebühr in dem von der Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieds der Genossenschaft, innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab dem Datum der Entscheidung des Verwaltungsrats, der Anwendung zu erfüllen. Wenn in dem angegebenen Zeitraum die Eintrittsgebühr nicht bezahlt wird, wird die Entscheidung des Verwaltungsrats der Genossenschaft, den Antrag zu erfüllen, als storniert betrachtet. Der Antragsteller beraubt das Recht nicht, den Zulassungen an Mitglieder einer Kooperation mit dem Anhang der Dokumente erneut zu beantragen, die die Zahlung einer Eintrittsgebühr bestätigen. Wenn die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft bei der Erfüllung der Anwendung die bezahlte Eintrittsgebühr nicht erstattet.
Die Erben des verstorbenen Mitglieds der Genossenschaft sind von der Zahlung einer Eintrittsgebühr ausgenommen.
Eine Person gilt als Mitglied der Genossenschaft, seit der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Entscheidung über die Genehmigung der Entscheidung des Verwaltungsrats.

4.5. Jedes Mitglied der Genossenschaft innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Zulassung zu seinen Mitgliedern erteilt ein Mitgliedschaftsbuch oder ein anderes Dokument, das es ersetzt.
4.6. Wenn das Grundstück auf das Recht auf gemeinsames Eigentum an zwei oder mehr Eigentümer gehört, kann ein Mitglied der Genossenschaft alle Miteigentümer oder einer der Miteigentümer mit der schriftlichen Zustimmung der verbleibenden Miteigentümer sein.
4.7. Die Person, die das Recht auf das Grundstück, das sich auf dem Hoheitsgebiet der Genossenschaft befindet, und nicht auf den Zulassung an die Mitglieder der Genossenschaft gilt, ist innerhalb eines Monats ab dem Tag verpflichtet, wenn das Recht auf das Land landet Das Grundstück wurde darauf übertragen, um eine gemeinsame Immobilienvereinbarung mit den Bedingungen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise und dieser Charta in Bezug auf Bürger in Bezug auf die einzelnen Gartenarbeit einzeln im kooperativen Territorium zu schließen.
4.8. Ein Mitglied der Genossenschaft, die freiwillig freiwillig ausgehen, muss den Vorstand eine geeignete Anwendung einreichen. Vor dem Datum des Austritts von der in der Anwendung angegebenen Genossenschaft ist ein solches Mitglied der Genossenschaft verpflichtet, alle Arten von Beiträgen und Zahlungen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und in Anwesenheit von Schulden zu zahlen - um es zurückzuzahlen. Der Vorstand innerhalb eines Monats ab dem Datum des Antrags ist verpflichtet, die Anwendung in Betracht zu ziehen und eine Vereinbarung über die Verwendung der Anwesenheit der allgemeinen Nutzung der Genossenschaft unter den Bedingungen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise und dieser Charta in Bezug auf die Charta in Bezug auf die Bürgergartenarbeit abzuschließen einzeln im Territorium der Genossenschaft. Wenn sein ehemaliges Mitglied beim Verlassen der Genossenschaft keine Payback hat, wird der Betrag dieser Schulden den Vertrag mit der Angabe der Zahlungsperiode vorgenommen. Im Falle einer Gärtner-Ablehnung des Abschlusses einer Vereinbarung über die Nutzung der Anwesenheit der allgemeinen Nutzung einer Genossenschaft wird der Gärtner des Rechts, Infrastruktureinrichtungen und andere Eigentum der allgemeinen Nutzung der Genossenschaft zu nutzen.
4.9. Ein Mitglied der Genossenschaft, das das Recht auf das Land aufgrund einer Transaktion über die Entfremdung der Website oder auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung verloren hat, hält die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auf. Board Nicht abhängig von der Verfügbarkeit einer Anwendung schließt ein solches Mitglied aus der Liste der Mitglieder der Genossenschaft aus und nimmt sein Mitgliedschaftsbuch an. Diese Maßnahmen erfolgen nach der Einarbeitung mit Dokumenten, die den Verlust von einem Mitglied der Rechte des Landes bestätigen.
4.10. Für wiederholte und brutto-Verstöße gegen die Charter- oder internen Vorschriften, wenn andere Maßnahmen der gesetzlich vorgesehenen Auswirkungen und dieser Charta keine Aktion hatten, kann ein Mitglied der Genossenschaft von ihm ausgeschlossen werden, indem die Hauptversammlung der Mitglieder der Mitglieder gelöst wird Kooperative. Die Frage des Ausschlusses von den Mitgliedern der Genossenschaft besteht darin, die Hauptversammlung der Mitglieder des Genossenschaftsrats oder der Mitglieder der Genossenschaft zu diskutieren. Die Entscheidung, von den Mitgliedern der Genossenschaft auszuschließen, kann von der zuständigen Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) durch die Mehrheit der auf dem Treffen anwesenden Stimmen vorgenommen werden.

5. Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Kooperationen
5.1. Ein Mitglied der Genossenschaft ist berechtigt:
Wahl und werden an die Managementorgane der Genossenschafts- und Prüfungskommission gewählt;
Erhalten Sie Informationen über die Aktivitäten des Büros der Genossenschafts- und Prüfungskommission;
unabhängig voneinander in ihrem Landguthaben in Übereinstimmung mit seiner zulässigen Verwendung gehen;
Führen Sie das Landgut gemäß Stadtplanung, Bau, Umwelt, Sanitär- und Hygiene-, Brand- und sonstigen etablierten Anforderungen (Normen, Regeln und Vorschriften) auf den Bau eines Gartenhauses, des Wohngebäudes, der wirtschaftlichen Strukturen und der Strukturen aus.
Entsorgen Sie ihr Landgut und andere Immobilien in Fällen, wenn sie auf der Grundlage des nicht aus dem Umsatz zurückgezogenen Gesetzes oder nicht auf den Umsatz beschränkt sind;
persönlich an einem Treffen des Verwaltungsrats der Genossenschaft teilnehmen, wenn die Frage seiner Tätigkeiten oder ihres Verhaltens berücksichtigt wird;
Mit der Entfremdung des Garten-Landgrades wechseln gleichzeitig den Erwerber des Anteils des gemeinsamen Eigentums im Rahmen einer Genossenschaft in Höhe von Zielbeiträgen, Gebäuden, Gebäuden, Fruchtkulturen, die sich auf dem entfremdeten Bereich befinden; Eigentum PAI in der Höhe eines gemeinsamen Beitrags, mit Ausnahme des Teils, der in den einzelnen Fonds der Genossenschaft enthalten ist;
Wenn die Genossenschaft eliminiert wird, um einen Anteil an gemeinsamem Eigentum zu erhalten;
scheinen sich für ungültige Rechte und legitime Interessen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, des Vorstands und der anderen kooperativen Stellen zu beantragen.
freiwillig aus der Genossenschaft mit gleichzeitiger Schlussfolgerung mit der kooperativen Vereinbarung über die Nutzung der Eigenschaft der allgemeinen Nutzung der Genossenschaft;
andere nicht durch die Rechtsvorschriften der Aktion ausführen.
5.2. Ein Mitglied der Kooperation erforderlich:
Tragen Sie die Last des Grundstücks und der Verantwortungslast für die Verletzung der Rechtsvorschriften;
Verwenden Sie das Land gemäß ihrem gezielten Termin und der zulässigen Nutzung, nicht als natürliches und wirtschaftliches Objekt beschädigt;
nicht um die Rechte anderer Mitglieder der Genossenschaft zu verletzen;
erfüllen die agrotechnischen Anforderungen, installierten Modi, Einschränkungen, Belastungen und Servitüts;
Mitgliedschaft und andere Beiträge gemäß der Charta zahlen sowie die Russische Föderation zahlen, die durch die aktuellen Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, der Republik Krim, Steuern und sonstigen obligatorischen Zahlungen eingerichtet wurde;
Für zwei Jahre, meistere das Landgut;
entsprechen der städtischen Planung, dem Bau, dem Umwelt-, Sanitär- und Hygiene-, Brand- und sonstigen Anforderungen (Normen, Regeln und Vorschriften);
an den von der Genossenschaft gehaltenen Ereignisse teilnehmen;
beteiligen Sie sich an Sitzungen der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Personal oder durch seinen Vertreter;
Führen Sie Lösungen für die Hauptversammlung von Mitgliedern der Genossenschaft, den Vorstand der kooperativen und anderen kooperativen Stellen aus.
erfüllen die Regeln der internen Routine der Genossenschaft, verhindern Maßnahmen, darunter auch von Mitgliedern ihrer Familie und Gäste, die gegen normale Bedingungen Erholung anderer Mitglieder der Genossenschaft, ergreifen Maßnahmen, um solche Maßnahmen anderer Bürger einzudämmen;
Führen Sie obligatorische agrotechnische Maßnahmen zur Verarbeitung von Land und Pflege für Pflanzungen durch, die rechtzeitig Maßnahmen zur Bekämpfung von Unkraut, Schädlinge und Krankheiten der Krankheit.
In ordnungsgemäßem Zustand sind die Grundstücke und die Gebäude, die an den Straßen und Küvetten angrenzt, darauf;
Ungehindert, um das Territorium des Vorsitzenden des Boards der Genossenschaftsmitglieder, Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, sowie andere vom Verwaltungsrat der genehmigten Personen, die für das Rechnungswesen von Wasser und Strom zugelassen sind, diese Personen mit ungehindertem Zugriff zu ermöglichen zu den Instrumenten der konsumierten Wasser- und Strommessung;
Beachten Sie den anderen Ländern, die durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, der Republik Krim und der Charta der kooperativen Anforderung festgelegt wurden.
5.3. Auf einer Person, nach einer Erklärung der Zulassung an die Mitglieder der Genossenschaft, deren Board die Entscheidung der Entscheidung des Vorstands durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder eine positive Entscheidung erlassen hat, alle Rechte und Pflichten der Mitglieder von Die Genossenschaft wird angewandt, mit Ausnahme der Teilnahme an den Managementstellen, die Informationen über ihre Aktivitäten und Bestelleigenschaften erhalten. Nichtbeachtung über den Wunsch, den kooperativen Pflichten eines Kooperativs anzumelden, kann die Anwendung der Auswirkungen der durch die Charta für die Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder bereitgestellten Aufprallmaßnahmen beinhalten, die (oder) der Grund für die Erstellung einer Hauptversammlung sein können des Mitglieds der kooperativen Entscheidung über die Weigerung, es in Mitglieder der Genossenschaft zu akzeptieren.
5.4. Die Genossenschaft ist berechtigt:
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die von der Charta der Genossenschaft vorgesehenen Ziele und Ziele zu erreichen;
Offene aktuelle und andere Konten in allen Finanz- und Kreditinstitutionen und führen alle Bargeld- und Kreditsammlungsvorgänge durch sie in Landeswährung durch, bargeldlose Zahlung Ohne Einschränkungen in Höhe von Zahlungen. Berechnungsformen werden von der kooperativen Koordination mit allen Gegenparteien bestimmt und berücksichtigt die Anforderungen der aktuellen Rechtsvorschriften. Versicherung Eigentum;
in seinem eigenen Namen, um Immobilien- und Nicht-Eigentumsrechte zu erwerben und umzusetzen;
Legal I. Transfer einzelpersonen, einschließlich kostenlos, erwerben, verkaufen, austausch, miete, miete oder zu den Leverierungsbedingungen, Transfer an die Kaution (Hypothek), um Immobilien, Land, Ausrüstung, Fahrzeuge und andere Materialwerte für die temporäre Verwendung bereitzustellen und zu erhalten;
Erstellen und beitreten Sie dem Verband der Gartenarbeitszusammenfassungsverbände auf der gesetzlich festgelegten Weise;
Vertretungen entdecken und die Bestimmungen über sie genehmigen;
Die Anordnung und Bedingungen für die Erlangung und Übertragung von Eigentum sowie die Preise, die Preise, die Tarife, die Preise für Waren, Dienstleistungen und Arbeiten, die implementiert sind, werden unabhängig von einer Genossenschaft gemäß der Charta durchgeführt.
Einschließlich des Auslands, einschließlich des Auslands, auf einer Geschäftsreise für Praktika und Umschulungsspezialisten für die Ausbildung und die Erkenntnis mit der Erfahrung der Organisation der Aktivitäten von Garten nicht kommerziellen Vereinigungen und Verbänden, an der Verhandlung teilnehmen, Geschäftskontakte einrichten;
Anziehen von Spezialisten, um die Arbeit (Bereitstellung von Dienstleistungen) zu erfüllen (Bereitstellung von Dienstleistungen), einschließlich der Ausländer, auf der Grundlage eines Vertrags, Anweisungen und anderen Verträgen mit Zustimmung der Parteien;
die Arbeit der Arbeitnehmer an den Bedingungen der Arbeitsverträge (Verträge) übernehmen, unabhängig voneinander für seine Mitarbeiter installieren zusätzliche Ferien und andere Vorteile, die die derzeitigen Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nicht verboten sind.
Freuen Sie sich auf vertragliche Basis per Bankleid und geben Sie der Bank das Recht, ihr kostenloses Bargeld zu nutzen.
Erhalten Sie ein Darlehen (Darlehen) von Einzelpersonen und juristischen Personen in dem von der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Verfahrens.
als Kläger, der Angeklagte, ein Dritter in den Gerichten, handeln;
An das Gericht anwenden, ein Schiedsgericht mit Aussagen über die ungültigen (vollständig oder teilweise) Handlungen der Staatsbehörden, Akte der lokalen Selbstverwaltungsbehörden oder Verletzung der Beamten der Rechte und legitimen Interessen der Genossenschaft;
realisieren ausländische wirtschaftliche Tätigkeit.;
Nicht widerspricht der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und der Rechtsvorschriften der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation.
5.5. Kooperative ist verpflichtet:
Führung von Mitgliedern der kooperativen Anforderungen dieser Charta, Rechtsvorschriften, lokalen Regierungen, bestehenden Normen, Regeln und Vorschriften zu Themen, die sich auf die Aktivitäten der Genossenschaft zusammenhängen, bereitstellen;
Implementieren Sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise, vertragliche Verpflichtungen;
Gewährleistung der ordnungsgemäßen technischen, feuerkämpfenden, ökologischen und sanitären Bedingung des Gemeinsamen Eigentums und des Eigentums der Genossenschaft;
Handeln Sie im Interesse der kooperativen Mitglieder des Kunden gemeinschaftsdienste und stellen die Interessen der Landbesitzer in den Siedlungen für solche Dienstleistungen in den Beziehungen zu relevanten Dienstleistungen dar;
Gewährleistung der Einhaltung der Interessen aller Mitglieder der Genossenschaft bei der Errichtung der Bedingungen und der Anordnung des Eigentums, der Nutzung und der Aufordnung von Gemeinschaft, der Verteilung zwischen den Eigentümern der Landkosten für die Wartung und Reparatur von gemeinsamem Eigentum in der Genossenschaft
bewachen umgebung von Umweltverschmutzung und anderen schädlichen Effekten;
5.6. Die Genossenschaft besteht aus den Ergebnissen seiner Tätigkeiten, Bilanzierung in der vorgeschriebenen Weise und ist für seine Genauigkeit verantwortlich.
5.7. Die Genossenschaft, um die staatliche soziale, Wirtschafts- und Steuerpolitik umzusetzen, ist für die Sicherheit von Dokumenten (Management, finanzielle und wirtschaftliche, persönliche Zusammensetzung usw.) verantwortlich, bietet den Transfer an die staatliche Lagerung von Dokumenten mit wissenschaftlicher und historischer Bedeutung, hält und Verwendet in den vorgeschriebenen Weise persönliche Dokumente.

6. Eigentum der Genossenschaft
6.1. Die Genossenschaft bildet seine eigenen Fonds von:
Einführung, Mitgliedschaft, Ziel, gegenseitige und zusätzliche Beiträge von Mitgliedern der Genossenschaft;
freiwillige Beiträge und Spenden;
Erträge aus eigenen Geschäftstätigkeiten;
Andere Quellen, die nicht von den derzeitigen Rechtsvorschriften der Russischen Föderation verboten sind.
6.2. Die Genossenschaft ist der Eigentümer der an ihn übertragenen Immobilie als gegenseitige Beiträge seiner Mitglieder sowie der von der Genossenschaft erzeugten und erworbenen Immobilien in Bezug auf seine Aktivitäten.
6.3. Eigenmittel Die Genossenschaft besteht aus Einführungs-, Mitgliedschaft, gegenseitigen, gezielten und zusätzlichen Beiträgen der Mitglieder der Genossenschaft und des von der Genossenschaft erworbenen Genossenschaftsorganisationen für gemeinsame Bedürfnisse.
Der Betrag und Zahlungsbedingungen jeder Art von Beiträgen werden von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt.
6.4. Das Eigentum und die Nutzung von Eigentum für gemeinsame Bedürfnisse erfolgt gemäß der allgemeinen Vereinbarung der Mitglieder der Genossenschaft.
6.5. Die Eintrittsgebühren sind Mittel, die von Mitgliedern einer Genossenschaft für organisatorische Zwecke hergestellt wurden, um Dokumentation und Entwicklung einer Genossenschaft zu gestalten. Die Eintrittsgebühr erfolgt in Bargeld in der Kassierer der Genossenschaft.
Die Größe der Eintrittsgebühren wird von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft festgelegt. Einführung eines Eintrittsgebührs ist obligatorischer Zustand. Für die Annahme von Bürgern in den Mitgliedern der Genossenschaft.
6.6. Die Mitgliedsbeiträge sind bar, periodisch von den Mitgliedern der Genossenschaftsorganisation für die Vergütung der Arbeitnehmer eingeführt, die in Arbeitsverträge mit einer kooperativen und sonstigen aktuellen kooperativen Kosten eingegangen sind. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft festgelegt. Eine jährliche Erstellung von Mitgliedsbeiträgen ist eine Voraussetzung für die Erhaltung der Rechte, um an den Aktivitäten der Genossenschaft mit der Nutzung von Dienstleistungen und Leistungen teilzunehmen.
6.7. Gezielte Beiträge sind Mittel, die von Mitgliedern der Genossenschaft für die Akquisition (Erstellung) der öffentlichen Einrichtungen hergestellt werden. Die Abmessungen der Trust-Fonds und angemessener Beiträge werden durch die Entscheidung der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder bestimmt. Die Zahlung von gezielten Beiträgen gibt das Recht, die relevanten öffentlichen Objekte zu verwenden.
6.8. Misserfolgbeiträge sind Eigentumsbeiträge von Mitgliedern der Genossenschaft für die Akquisition (Erstellung) der gemeinsamen Immobilie.
6.9. Weitere Beiträge sind Mittel, die von Mitgliedern einer Genossenschaft hergestellt werden, um Verluste abzudecken, die in der Umsetzung der von der Hauptversammlung der Verbgenehmigten Aktivitäten gebildet werden.
6.10. Kooperative Fonds können auch aufgrund von Umsatzerlöse aus Organisationen und Unternehmen auffinanziert werden, die finanzielle und sonstige Hilfe sowie auf Kosten von gemeinnützigen Beiträgen und Spenden bieten.
6.11. Das Verfahren für Rechnungswesen, Aufbewahrung und Ausgabenfonds wird durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft festgelegt.
6.12. Bei vorzeitiger Zahlung kann der Beitrag von einer Strafe in dem von der Hauptversammlung der Genossenschaft der Genossenschaft ermittelten Höhe berechnet werden. Die Hauptversammlung hat das Recht, die Fristen, um Beiträge von Low-Einkommensmitgliedern der Genossenschaftsmitglieder und (oder) zu ändern, um sie von der Bezahlung der Strafen freizugeben. Im Falle eines langen Fehlens eines Mitglieds der Genossenschaft (Reisen, Abreise im Ausland usw.) ist ein solches Mitglied der Genossenschaft verpflichtet, die Prämikation über den gesamten Abwesenheitszeitraum einzubringen.
6.13. Das Eigentum der Genossenschaft umfasst allgemeines Land (Straßen, Passagen, Feuerwehrleute, Wasserwege, Elektrizitätsnetze, Plattformen und Abschnitte der allgemeinen Bereichen, einschließlich ihrer Sanitärschutzzonen), Immobilienobjekte der gemeinsamen Nutzung (Verschwendung, Einrichtungen) engineering-Netzwerke, Räumlichkeiten zur Lagerung des Eigentums der Genossenschaft und der Arbeit des Personals der Genossenschaft) und die bewegliche Eigenschaft der gemeinsamen Nutzung (Inventar, Werkzeuge, Ausrüstung, Fahrzeuge usw.).
6.14. Eigenschaft der allgemeinen Nutzung, erworbener oder erstellter Genossenschaft auf Kosten eines speziellen Fonds, der durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft gebildet wurde, ist Eigentum einer Genossenschaft als juristische Person. Die von der Genossenschaft, die von der Genossenschaft erworbenen oder erstellten Immobilien der gemeinsamen Nutzung ist das allgemeine gemeinsame Eigentum seiner Mitglieder.
6.15. Mitglieder der Genossenschaft durch den Verband gegenseitiger Beiträge werden durch das Eigentum der Immobilie geschaffen, das sich im Besitz der Genossenschaft befindet. Ein Teil der angegebenen Eigenschaft durch die Entscheidung der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder kann an den unteilbaren Fonds übermittelt werden.
6.16. Ein uneinbarer kooperativer Fondsformulare:
allgemeines Land;
Gemeinsame Anlagen (erstellt) auf den allgemeinen Mitteln der Mitglieder der Genossenschaft;
Reservefonds der Genossenschaft.
6.17. Die unteilbare Grundlage der Genossenschaft ist das Eigentum einer Genossenschaft und unterliegt keinen Abschnitt zwischen Mitgliedern der Genossenschaft im Falle eines Ausgangs einer Genossenschaft in seinem Willen oder mit Ausschluss.
6.18. Die Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet, den Schaden jährlich durch zusätzliche Beiträge abzudecken sowie eine Tochtergesellschaft der Verantwortung für die Verpflichtungen einer solchen Genossenschaft innerhalb des unnötigen Teils des etablierten zusätzlichen Beitrags zu führen.
6.19. Bei der Verlassen der Mitglieder der Genossenschaft hat die Person aus irgendeinem Grund das Recht, das in dem unteilbare Fonds enthaltene Immobilie teilzunehmen, und ist das gesamte gemeinsame Eigentum der Mitglieder der Genossenschaft in der Höhe der an sie gezahlten Zielbeiträge den Verschleiß der angegebenen Eigenschaft berücksichtigen.
6.20. Ein Mitglied der Genossenschaft in der Entfremdung des Landgrafiken hat das Recht, seinen Anteil in der allgemeinen Immobilie gleichzeitig zu entfremden. Unabhängig davon, ob sie erwähnt oder nicht im Vertrag zwischen dem Alternieren und dem Empfänger des Landgrafikens, ist die Aufgabe des Anteils in der allgemeinen Immobilie gemeint, wenn der Alienator nicht auf den Vorstand der Genossenschaft gilt, mit einer Erklärung zur Zahlung Aktie. Für den Fall, dass der Alienator des Standorts an der Ausstieg der Mitglieder der Genossenschaft an seinen Anteil an der allgemeinen Immobilie gezahlt wurde, ist der neue Inhaber dieses Gebiets, der sich der Genossenschaft beitreten möchte, den gleichen Betrag wie Gezielte Beiträge über frühere Zeiträume. Der angegebene Betrag wird gesendet, um die Kosten für die Zahlung des Anteils des pensionierten Mitglieds der Genossenschaft zu decken.
Wenn der Anteil des neuen Eigentümers nach Zahlungseingang keine Entschädigung erhielt, ist ein Teil der Immobilie, die dem Betrag entsprach, der dem von der allgemeinen Eigentum der Mitglieder der Genossenschaft der Genossenschaft der Genossenschaft der Genossenschaft der Genossenschaft der Genossenschaft der Genossenschaft als juristischen Person angehörte .

7. Genossenschaftliche Managementbehörde
7.1. Die kooperativen Kontrollen sind:
Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft - der höchste Führungskörper der Genossenschaft;
Board der Genossenschaft - ein kollegialer Führungskörper;
Der Vorsitzende des Board of Cooperative ist der einzige Exekutivkörper.
7.2. Die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft, einschließlich der Tätigkeit des Vorsitzenden und des Vorstands der Genossenschaft, erfolgt von der Prüfungskommission, ausgewählt aus den Mitgliedern der Genossenschaft durch die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft.
7.3. Um bestimmte Fragen vorzubereiten, kann die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft und in der Zeit zwischen ihren Treffen, dem Vorstand der Genossenschaft, besondere Kommissionen von den Mitgliedern der Genossenschaft mit der Beteiligung von Spezialisten von Nichtmitgliedern von kooperativ als Berater.

8. Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, das Verfahren für seine Einberufung und Verhalten
8.1. Die außergewöhnliche Zuständigkeit der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft umfasst folgende Themen:
Änderungen der Charta der Genossenschaft, Änderungen und Ergänzungen zur Charta oder Genehmigung der Charta in der neuen Ausgabe;
Empfang einer Genossenschaft und Ausschluss von seinen Mitgliedern;
Bestimmung der quantitativen Zusammensetzung des Boards der Genossenschaft, die Wahl der Mitglieder des Boards der Genossenschaft und der frühen Kündigung ihrer Kräfte;
Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft und der frühen Kündigung seiner Autorität;
Wahl der Mitglieder der Prüfungskommission der kooperativen und frühen Kündigung ihrer Kräfte;
Genehmigung der internen Verordnungen der Genossenschaft, einschließlich der Instandhaltung der Hauptversammlung der Genossenschaft, die Aktivitäten des Board of the Cooperative, der Arbeit der Prüfungskommission, des internen Zeitplans der kooperativen Arbeit;
Entscheidungen zur Neuorganisation oder der Liquidation der Genossenschaft, Ernennung der Liquidationskommission sowie der Genehmigung der mittleren und endgültigen Liquidation
Entscheidungen treffen, um die Größe der Eintrittsgebühren festzulegen;
Entscheidungen über die Festlegung der Größe der Mitgliedschaft, gegenseitigen, gezielten, zusätzlichen Beiträgen und zur Errichtung ihrer Fristen.
Entscheidungsfindung zur Bildung und Nutzung des Eigentums der Genossenschaft, zur Erstellung und Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen sowie der Errichtung der Größe der Treuhandfonds und der damit verbundenen Beiträge;
Entscheidungen über die Erstellung eines speziellen Fonds treffen;
Entscheidungen über die Übertragung von Eigentum an den unteilbaren Fonds treffen;
Festlegung der Größe der Sanktionen für die verspätete Zahlung von Beiträgen und des Verfahrens zur Erholung;
Genehmigung der Gewinnverbrauchsschätzung der Genossenschaft und Entscheidungsfindung bei der Ausführung;
Berücksichtigung von Beschwerden über Entscheidungen und Handlungen des Vorstands der Kooperationsvorsitzenden, Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft, Mitglieder der Prüfungskommission;
Genehmigung der Berichte des Verwaltungs- und Prüfungskommission;
Entscheiden Sie sich für den Erwerb eines Grundstücks in Bezug auf ein gemeinsames Eigentum, in dem Immobilien einer Genossenschaft.
Die Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder hat das Recht, Fragen von kooperativen Aktivitäten in Betracht zu ziehen und Entscheidungen zu treffen.
8.2. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft wird vom Vorstand der Genossenschaft nach Bedarf einberufen, jedoch mindestens einmal im Jahr.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft erfolgt durch die Entscheidung des Vorstands, der Anforderung der Prüfungskommission der Genossenschaft sowie auf den Vorschlag der lokalen Regierung oder mindestens ein Fünftel der Gesamtzahl der Mitglieder der Genossenschaft.
Eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft bei der frühen Kündigung der Mächte des Vorstandsvorsitzenden des Boards der kooperativen oder frühen Wiederwahl der Gesellschaftsmitglieder der Genossenschaft kann ohne Entscheidung über die Entscheidung durchgeführt werden Halten dieses Treffens, vorbehaltlich des Verfahrens, um die Mitglieder der Genossenschaft auf diesem von der Charta festgelegten Genossenschaft zu benachrichtigen.
8.3. Der Vorstand der Genossenschaft ist innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum des Erhalts des Vorschlags der lokalen Regierung oder nicht weniger als einem Fünfter der Gesamtzahl der Mitglieder eines solchen Verbandes oder der Anforderung der Prüfungskommission (Auditor) der Genossenschaftsgeist auf die Anhalte einer außerordentlichen Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft berücksichtigen den angegebenen Vorschlag oder die Anforderung und entscheidet über eine außerordentliche Hauptversammlung kooperativer Mitglieder oder zur Ablehnung, es zu halten.
Der Vorstand der Genossenschaft kann sich weigern, eine außerordentliche Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder abzuhalten, falls das Verfahren zur Einreichung eines Vorschlags oder einer Präsentation der Errichtung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft nicht der Charta eingehalten wird.
8.4. Im Falle der Annahme durch den Vorstand der kooperativen Entscheidung, eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft zu halten, muss die angegebene Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft spätestens dreißig Tage ab dem Datum des Erhalts des Vorschlags durchgeführt werden oder die Anforderung für ihre Implementierung. Für den Fall, dass der Vorstand der Genossenschaft beschloss, eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft abzulehnen, informiert sie die Prüfungskommission der Genossenschaft oder Mitglieder der Genossenschaftsorganisation oder der lokalen Governance-Stelle, die die außerordentliche Hauptversammlung der Kooperative Mitglieder, die Gründe für die Ablehnung.
Die Ablehnung des Vorstands der Genossenschaft bei der Erfüllung des Vorschlags oder der Anforderung, eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Prüfungskommission (Auditor), Mitglieder der kooperativen, lokalen Regierung, kann dem Gerichtshof ansprechen. Der Gerichtshof kann auch vom Inaktiv des Verwaltungsrats eingelegt werden, um den Vorschlag nicht in Betracht zu ziehen, oder die Anforderung, eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft zu halten.
8.5. Die Benachrichtigung der Mitglieder der Genossenschaft auf der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder erfolgt schriftlich in elektronischer Form ( e-Mail), durch geeignete Nachrichten in den Mitteln massenmedien und Telefonaustausch sowie durch die Platzierung relevanter Anzeigen auf Informationstafeln auf dem Territorium der Genossenschaft. Die Benachrichtigung über die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft wird spätestens eine Woche vor dem Datum seiner Holding geschickt. In der Mitteilung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft sollten die Inhalte der an die Diskussion, Datum, Uhrzeit und Ort der Hauptversammlung der generatischen Mitglieder vorgelegten Fragen angegeben werden.
8.6. Die Genossenschaft ist berechtigt, die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft in Form eines Treffens der Kommissare zu halten.
8.6.1. Die autorisierte Genossenschaft werden von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt und von der Entscheidung der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder genehmigt.
8.6.2. Ein Kommissar wird aus 10 (zehn) Mitgliedern der Genossenschaft gewählt.
8.6.3. Die autorisierte Genossenschaft wird aus den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt und können andere Personen nicht an andere Personen an andere Personen übertragen, einschließlich der Mitglieder der Genossenschaft.
8.6.4. Die Befugnisse des Kommissars kooperativ werden von einer Anwaltskraft, zertifiziert vom Vorsitzenden des Board of the Cooperative.
8.6.5. Die frühzeitige Wiederwahl der Genossenschaft des Kommissars wird durchgeführt:
Im Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft des Kommissars;
Im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit einer autorisierten Genossenschaft, ihre Pflichten für die Gesundheit oder aus anderen Gründen zu erfüllen;
Im Zusammenhang mit der nicht erfüllenden oder unsachgemäßen Leistung einer autorisierten Genossenschaft seiner Pflichten;
Im Zusammenhang mit den systematischen Verstößen der autorisierten Kooperation der Charta der Genossenschaft oder der Rechtsvorschriften.
8.6.6. Die frühzeitige Wiederwahl des Kommissars kooperativ wird auf der Grundlage der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Anmeldung des Kommissars kooperativ über die Einreichung des Vorstands der Genossenschaft oder auf Antrag von zumindest durchgeführt ein Drittel der Mitglieder der Genossenschaft.
8.7. Das Verfahren zum Halten der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) wird von der Charta, der derzeitigen Rechtsvorschriften festgelegt und kann von der Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft variieren.
8.7.1. Mitglieder der Genossenschaft sind berechtigt, an der Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen persönlichen oder durch ihre Vertreter teilzunehmen. Vertreter der Mitglieder der Genossenschaft müssen Dokumente übermitteln, die ihre ordnungsgemäßen Befugnisse bestätigen, die durch die von einem Notar oder Vorsitzende der Kooperationsbehörde zertifizierte Macht der Anwaltskräfte bestätigt werden.
8.7.2. Vor dem Eröffnung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft wird die Ankünfte der Ankunftszweig (autorisierte) Genossenschaft durch Überprüfung der Liste der zugelassenen Mitglieder (autorisierte) Genossenschaften durch, indem Sie die Zeit der Ankunft, Passportdaten und bei der Ankunft von a angeben Vertreter eines Kooperationsmitglieds, seines Nachnamens, des Namens, der Patronym-, Passportdaten und -Details Ankunftsmacht des Vertreters des Vertreters, die Richtigkeit der Daten wird durch die Unterzeichnung eines Mitglieds der Genossenschaft (sein Vertreter) zertifiziert, das von die Genossenschaft. Die Anmeldung wird vom Vorsitzenden des Vorstands der Genossenschaftsmitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft und im Falle einer angemessenen Entscheidung des Verwaltungsrats der für die Registrierung genehmigten Kooperationsfakultäts (Mandatkommission) durchgeführt. Mit Entscheidung des Board of the Cooperative für die Abstimmung kann bei der Registrierung eines Mitglieds einer Genossenschaft ein Abstimmungsmandat ausgeben, deren Form und Inhalt von der Entscheidung des Verwaltungsrats genehmigt wird.
8.7.3. Nicht eingetragenes Mitglied der Genossenschaft, sein Vertreter, eine autorisierte Genossenschaft, ist nicht berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen.
8.7.4. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) eröffnet der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung des Kommissars) der in der Benachrichtigung angegebenen Kommission.
8.7.5. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft eröffnet, und im Falle seiner Abwesenheit eine Person, die die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft einberufen (Sammlung von Kommissare).
8.7.6. Die Person, die die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung von Kommissaren) eröffnet, berichtet die Anzahl der Mitglieder der kooperativen Genossenschaft, die an der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft teilnehmen (Versammlung des Kommissators).
8.7.7. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) ist kompetent, wenn mehr als fünfzig Prozent der Mitglieder der Genossenschaft (autorisiert) auf der angegebenen Sitzung vorhanden sind. Ein Mitglied der Genossenschaft ist berechtigt, an der Abstimmung persönlich oder durch seinen Vertreter teilzunehmen, deren Autorität von Anwalt ausgestellt werden sollte, der vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft, am Ort des Wohnsitzes oder der Notare zertifiziert werden sollte.
8.7.8. In Abwesenheit eines Quorums wird die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft nicht angesehen, nicht stattzusagen.
8.7.9. Bei der Eröffnung einer Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) einberufen die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare), um die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft zu diskutieren (Montage der Kommissar), die Frage der Wahlen der präsidierenden Präsidenten, die auf den Sitzungs- und Registrierungsmitgliedern (autorisierter) kooperativ ist.
8.7.10. Durch die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Inbetriebnahme), der Generalsekretär der Generalversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung von Kommissaren) und der Person, die für das Zählen der Stimmen oder der Zertifikatskommission und seinem Vorsitzenden verantwortlich ist , der den Vorsitzenden der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Sammlung von Kommissaren) der Ergebnisse der Stimmenzählung berichtet.
8.7.11. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) ist berechtigt, Entscheidungen über die in der Mitteilung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft der Genossenschaft aufgeführten Tagesordnungspunkte zu treffen (Versammlung der Kommissare). Mit Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft auf der Agenda können zusätzliche Probleme aufgenommen werden, mit Ausnahme von Fragen zur Änderung der Charta.
8.7.12. Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Sammlung von Kommissaren) werden von der offenen Abstimmung angenommen. Bei der Abstimmung über irgendwelchen Angelegenheiten bei der Hauptversammlung der Mitarbeitern der Genossenschaftsmitglieder sind die Abstimmungsköpfe nach dem Prinzip: Ein Mitglied der Genossenschaft oder sein Vertreter ist eine Stimme. Bei der Abstimmung über ein Problem bei der Sitzung des Kommissars wird die Abstimmung gemäß dem Prinzip abgehalten: Der Kommissar kooperativ ist eine Stimme.
8.7.13. Entscheidungen zur Änderung der Charta und Ergänzungen an die Charta oder über die Genehmigung der Charta in der neuen Ausgabe, dem Ausschluss der Genossenschaft, auf der Liquidation und (oder) Reorganisation der Genossenschaft, der Ernennung der Liquidationskommission und der Genehmigung von Die interimischen und endgültigen Liquidationsguthaben werden von der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder (Montagekommissare) durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen hergestellt.
Andere Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Sammlungen von Kommissaren) werden von einer einfachen Mehrheit der Stimmen erstellt.
8.7.14. Das Protokoll der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung von Kommissaren) wird vom Vorsitzenden und der Generalsekretär der Hauptversammlung der Genossenschaft der Genossenschaft (Versammlung von Kommissaren) unterzeichnet, die die Annahme der Hauptversammlung der Mitglieder von Mitgliedern bestätigt Die Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) und die Zusammensetzung der Mitglieder der Genossenschaft, die während seiner Annahme anwesend waren. Ein integraler Bestandteil des Protokolls ist eine Liste von Mitgliedern (autorisierter) Genossenschaft.
8.7.15. Protokolle aller allgemeinen Treffen der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung der Kommissare) sind im Buch der Protokolle ausgereift, die jederzeit an jedem Mitglied der Genossenschaft bereitgestellt werden sollten, um sich selbst vertraut zu machen. Nach der schriftlichen Anfrage der Mitglieder der Genossenschaft werden sie aus dem vom Vorsitzenden des Boards der Genossenschaftsvorsitzenden zertifizierten Extrakte ausgestellt.
8.8. Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitarbeitern (Versammlung von Kommissaren) werden innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Annahme dieser Entscheidungen schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach dem Annahme von relevanten Anzeigen in Informationstafeln aufmerksam gemacht Befindet sich auf dem Territorium der Genossenschaft.
8.9. Ein Mitglied der Genossenschaft ist berechtigt, gegen die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft (Versammlung von Kommissaren) oder der Entscheidung des Boards der Genossenschaft einzulegen, der gegen die Rechte und berechtigten Interessen dieses Mitglieds der Genossenschaft verstößt.
8.10. Falls erforderlich, kann die Entscheidung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft durch Abwesenheit der Abstimmung (Abrufpfad) ergriffen werden. Die Entscheidung, permanente Abstimmung durchzuführen, nimmt den Verwaltungsrat der Genossenschaft, wenn die Annahme einer solchen Entscheidung nicht den Rechtsvorschriften widerspricht.
8.11. Das Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Abwesenheitsabstimmungen werden durch die Entscheidung des Verwaltungsrats der Genossenschaft auf das Durchführung von Abwesenheitsentwurf festgelegt, das den Text des Bulletins für die Abwesenheit umfassen sollte, das Verfahren zur Berichterstattung an Mitglieder des kooperativen Inhalts der Es diskutierte Probleme, vertraut sich mit den notwendigen Informationen und Dokumenten vertraut, um Vorschläge zum Einbinden von zusätzlichen Fragen auf die Tagesordnung und auch Angabe der Frist für das Ende des Abstimmungsverfahrens hinzuweisen.
8.12. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft kann nicht in Abwesenheit durchgeführt werden, wenn die Agenda die Beurteilung des Erwerbs der erfüllten Schätzung, der Berichte des Verwaltungsrats und der Prüfungskommission der Genossenschaft umfasst.

9. Board der Genossenschaft
9.1. Der Board der Genossenschaft ist ein kollegialer Führungskörper.
9.2. Board einer Genossenschaft rechenschaftspflichtig an die Hauptversammlung von Mitgliedern der Genossenschaft.
9.3. In seinen Tätigkeiten wird der Verwaltungsrat der Genossenschaft der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, der Rechtsvorschriften der Republik Krim, aufsichtsrechtliche Rechtsakte der lokalen Regierungen und der Charta der Genossenschaft geführt.
9.4. Der Board der Genossenschaft wird von der offenen Abstimmung von der Anzahl der kooperativen Mitglieder für einen Zeitraum von zwei Jahren von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft gewählt. Die Anzahl der Mitglieder des Boards der Genossenschaft wird von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft festgelegt. Der Sekretär des Boards der Genossenschaft wird bei einem Treffen des Boards der Genossenschaft ausgewählt.
9.5. Frühere Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds der Genossenschaft, einschließlich des Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft:
Im Zusammenhang mit der Kündigung von einem Mitglied des Vorstands in der Genossenschaft;
Aufgrund der Unmöglichkeit eines Vorstandsmitglieds, seine Verantwortung für die Gesundheit oder aus anderen Gründen zu erfüllen;
Im Zusammenhang mit der nicht erfüllenden oder unsachgemäßen Leistung von einem Vorstandsmitglied der Pflichten;
In Verbindung mit systematischen Verstößen von einem Vorstandsmitglied der Charta der Genossenschaft oder der Rechtsvorschriften.
Die frühzeitige Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds der Genossenschaft erfolgt auf der Grundlage einer Erklärung eines Vorstandsmitglieds der Genossenschaft, auf die Einreichung des Vorstands der Genossenschaft oder auf Ersuchen von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Genossenschaft.
Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft können die Ausübung ihrer Autorität nicht auf andere Personen, einschließlich der Mitglieder der Genossenschaft, übertragen.
9.6. Das Treffen des Verwaltungsrats der Genossenschaft des Vorstandsvorsitzenden des Boards der Genossenschaft in den vom Vorstand festgelegten Fristen sowie nach Bedarf.
9.7. Das Treffen des Verwaltungsrats der Genossenschaft ist kompetent, wenn sie mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder haben.
9.8. Die Entscheidungen des Verwaltungsrats der Genossenschaft werden von offener Abstimmung durch eine einfache Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Board of the Cooperativ genommen.
9.9. Bei den Sitzungen des Boards der Genossenschaft wird das Protokoll durchgeführt. Das Protokoll ist auf die auf einer Sitzung des Boards der Genossenschaft diskutierten Themen hinzuweisen, die Ergebnisse der Diskussion und Abstimmung für jedes Problem. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und dem Sekretär des Boards der Genossenschaft unterzeichnet und das Siegel der Genossenschaft befestigt. Das Protokoll wird in das Buch des Protokolls des Boards der Genossenschaft gelegt.
9.10. Entscheidungen des Board of Cooperativer sind für die Erfüllung aller Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder und ihrer Mitarbeiter obligatorisch, die mit Arbeitsverträgen mit einer Genossenschaft eingegangen sind.
9.11. Die Kompetenz des Board of Cooperative umfasst:
Praktische Umsetzung von Lösungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft;
Entscheidung treffen, eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder einer Genossenschaft oder Ablehnung zu halten, um sie durchzuführen;
Wahl der permanenten obligatorischen Kommission und seines Vorsitzenden, Zustimmung der Verordnung über die Mandatkommission;
Betriebsmanagement der aktuellen kooperativen Aktivitäten;
Erziehung von Gewinnverbrauchsabschätzungen und Berichten einer Genossenschaft, die sie zur Genehmigung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft einreichen;
die Entsorgung des Materials und immateriellen Vermögenswerten der Genossenschaft in den Grenzwerten, die erforderlich sind, um ihre aktuellen Aktivitäten zu gewährleisten;
Organisations- und technische Unterstützung der Aktivitäten der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft;
Die Organisation der Buchhaltung und Berichterstattung über die Genossenschaft, die Vorbereitung des Jahresberichts und der Einreichung an seine Zustimmung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft;
Organisation des Schutzes des Eigentums der Genossenschaft und des Eigentums seiner Mitglieder;
Organisation der Versicherung des Eigentums der Genossenschaft;
Organisation von Bau, Reparatur und Wartung von Gebäuden, Gebäuden, Strukturen, Engineering-Netzwerken, Straßen und anderen gemeinsamen Einrichtungen;
Sicherstellung des Workshops der Genossenschaft und des Inhalts des Archivs;
Akzeptanz der Arbeit in der Genossenschaft von Personen von arbeitsverträge, ihre Entlassung, Förderung und Auferlegung der Erholung, um die Beschäftigten zu berücksichtigen;
Kontrolle über die rechtzeitige Einführung von Einführungs-, Mitgliedschafts- und gezielten Beiträgen;
Im Namen der Kooperation von Transaktionen;
Einhaltung der kooperativen Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, der Rechtsvorschriften der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, der regulatorischen Handlungen der lokalen Regierungen und der Charta der Genossenschaft;
Berücksichtigung von Anwendungen der Mitglieder einer kooperativen Bürger, der führenden Gartenarbeit in individueller Basis mit Abschnitten im Hoheitsgebiet der Genossenschaft, Erben von Mitgliedern der Genossenschaft, die kooperative und andere Aussagen (Handlungen) von Bürgern und Organisationen eintreten;
Schlussfolgerung und Kontrolle der Durchführung von Verträgen mit der allgemeinen Gartenarbeit mit Bürger, die einzeln im Territorium der Genossenschaft, zur Verwendung von gemeinsamem Eigentum;
9.12. Der Vorstand der Genossenschaft in Übereinstimmung mit der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, der Republik Krim und der Charta hat das Recht, Entscheidungen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ziele der Genossenschaft zu erreichen und seine normale Arbeit sicherzustellen, mit Ausnahme von Entscheidungen, die sich auf Probleme beziehen im Zusammenhang mit dem Gesetz und der Charta an die Zuständigkeit der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder.

10. Vorsitzender des Board of Cooperative
10.1. Der Vorstand der Genossenschaft wird vom Vorsitzenden des Board of the Cooperative geleitet, der seit zwei Jahren von den Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählt wurde.
10.2. Der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft der Genussung mit der Entscheidung des Verwaltungsrats der Genossenschaft ist berechtigt, diese Entscheidung an die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft einzulegen.
10.3. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Genossenschaft wird von der operativen Bewirtschaftung der Genossenschaft über alle Fragen der kooperativen Aktivitäten durchgeführt, mit Ausnahme von Fragen in Bezug auf die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Mitglieder des kooperativen und kooperativen Boards.
10.4. Der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft kann nur Mitglied der Genossenschaft sein. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Genossenschaft kann unbegrenzt gewählt werden.
10.5. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Genossenschaft ist persönlich für die nicht erfüllende oder unsachgemäße Leistung seiner Funktionen vor der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft verantwortlich.
10.6. Der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft ist ohne Anwaltskraft des Anwalts im Namen der Genossenschaft gültig, darunter:
Stühle an den Sitzungen des Verwaltungsrats und in den allgemeinen Treffen von Mitgliedern der Genossenschaft;
Hat das Recht auf erstes Unterzeichnungsrecht unter Finanzdokumenten, die gemäß der Charta nicht der obligatorischen Genehmigung des Verwaltungsrats oder der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder unterliegen, eröffnet ein kooperatives Konto in Banken
organisiert die Buchhaltung und andere Rechnungslegung einer Genossenschaft;
schließt Arbeitsverträge (Verträge), trifft einen Job und entlässt kooperative Arbeiter;
Innerhalb seiner Kompetenzfragen-Bestellungen und gibt Anweisungen, die für alle Mitglieder der Genossenschaft obligatorisch sind;
Basierend auf der Entscheidung des Verwaltungsrats schließt sich die Transaktionen ab und eröffnet Konten in Banken;
hat das Recht, Transaktionen in Höhe von nicht mehr als 100 Mindestlöhnen zu unterzeichnen;
Basierend auf der Entscheidung des Boards werden Transaktionen über 100 Mindestlöhne abgeschlossen;
Unterzeichnet andere Dokumente im Namen der Genossenschaft und Protokolle des Boards der Genossenschaft;
gibt eine Vollmacht des Anwalts an, einschließlich des Handelsrechts;
Bietet Entwicklung und Einreichung der Genehmigung der Hauptversammlung der Zusammenarbeit der Zusammenarbeit der internen Verordnungen der Genossenschaft, die Bestimmungen über die Vergütung der Arbeitnehmer, die mit Arbeitsverträgen mit der Genossenschaft eingegangen sind;
implementiert eine Vertretung im Namen einer Genossenschaft in staatlichen Stellen, lokalen Regierungen sowie in Unternehmen, Organisationen und Institutionen aller Eigentümerformen;
Betrachtet die Aussagen der Mitglieder der Genossenschaft.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Genossenschaft in Übereinstimmung mit der Charta führt das andere, das notwendig ist, um die normale Tätigkeit der Kooperation der Reaktionsfähigkeit sicherzustellen, mit Ausnahme der gesetzlichen Pflichten und der Charta für andere Körper der Genossenschaft.
10.7. In Abwesenheit des Vorsitzenden des Vorstands der Genossenschaft wirkt sich seine Pflichten vom stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft, der von den Mitgliedern des Board of the Cooperative in seiner Sitzung gewählt wurde. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Genossenschaft stellt seine stellvertretende relevante Vollmacht an.

11. Verantwortung Vorsitzender des Vorstands der Genossenschaft und der Mitglieder seines Verwaltungsrats
11.1. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft in der Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen sollten im Interesse der Genossenschaft wirken, ihre Rechte durchzuführen und die etablierten Verpflichtungen in gutem Glauben und angemessener Weise zu erfüllen.
11.2. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft sind für die Genossenschaft für Schäden verantwortlich, die durch die Genossenschaft durch ihre Handlungen (Untätigkeit) verursacht werden. Gleichzeitig stimmten die Mitglieder des Verwaltungsrats gegen die Entscheidung, die das Caperativ der Verluste verursachte, oder der nicht an der Abstimmung teilnahm, nicht verantwortlich sind.
11.3. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft bei der Ermittlung finanzieller Misshandlungen oder Erkrankungen, wodurch Verluste an die Genossenschaft verursacht, können in der Disziplinar-, materiellen, administrativen oder kriminellen Haftung gemäß dem geltenden Recht beteiligt sein.

12. Audit Commission.
12.1. Die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft, einschließlich der Aktivitäten seines Vorstandsvorsitzenden, des Vorstands und der Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, erfolgt von der Prüfungskommission, die aus den Mitgliedern der Genossenschaft oder ihrer Stimmzeile gewählt wird Die Hauptversammlung der Mitglieder der kooperativen Partei in der Zusammensetzung von mindestens drei Personen für einen Begriff zwei Jahre. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Board of Cooperative sowie deren Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Brüder und Schwestern (ihre Ehepartner, können nicht an die Prüfungskommission gewählt werden.
12.2. Das Verfahren für die Prüfungskommission und ihre Befugnisse unterliegen den Bestimmungen der Prüfungskommission, der von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt wurde. Die Prüfungskommission ist auf die Hauptversammlung kooperativer Mitglieder verantwortlich. Der Vorsitzende der Prüfungskommission wird von Mitgliedern der Prüfungskommission gewählt.
12.3. Relevanz der Prüfungskommission kann mindestens ein Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder der Genossenschaft voranschreiten.
12.4. Die frühe Wiederwahl der Mitglieder der Prüfungskommission wird durchgeführt:
im Zusammenhang mit dem Aufhören der Mitgliedschaft in der Genossenschaft;
Im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit eines Mitglieds der Audit-Kommission, seine Pflichten für die Gesundheit oder aus anderen Gründen zu erfüllen;
Im Zusammenhang mit der Nicht-Erfüllung oder unangemessener Ausführung von einem Mitglied der Prüfungskommission seiner Pflichten;
In Verbindung mit systematischen Verstößen von einem Mitglied der Audit-Kommission der Charter- oder Rechtsvorschriften.
12.5. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind für eine unangemessene Erfüllung der gesetzlich festgelegten Pflichten und dieser Charta verantwortlich.
12.6. Die Prüfungskommission ist erforderlich:
Überprüfen Sie die Ausführung des Vorstands des Genossenschafts- und Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaftsbeschlüsse der Hauptversammlung der Genossenschaft, die Rechtmäßigkeit von Zivilrechtsverfahren, die von den Managementbehörden der kooperativen, regulatorischen Rechtsakte über die Aktivitäten der kooperativ, der Zustand seiner Immobilie;
Führen Sie mindestens einmal im Jahr Revisionen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft sowie auf die Initiative der Mitglieder der Prüfungskommission an, um die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft oder auf Antrag eines Fünften zu lösen der Gesamtzahl der Mitglieder der Genossenschaft oder ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder des Genossenschaftsrats;
Bericht über die Ergebnisse der Prüfung vor der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft mit der Einreichung von Empfehlungen zur Beseitigung der identifizierten Verstöße;
Bericht an die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft über alle identifizierten Verstöße bei den Aktivitäten der kooperativen Stellen;
Um die rechtzeitige Überlegung des Verwaltungsrats der Genossenschaft und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Boards der kooperativen Erklärung der kooperativen Mitglieder zu überwachen.
12.7. Nach den Ergebnissen der Revision, wenn Sie eine Bedrohung für die Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder oder bei der Ermittlung des Missbrauchs der Mitglieder des Boards der Genossenschaft und des Vorstandsvorsitzendens des Verwaltungsrats der Genossenschafts-Audit-Kommission innerhalb seiner Kräfte erkennen, ist berechtigt, eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft einzuberufen.

13. Kollektive Arbeit in der Genossenschaft
13.1. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft oder des Vorstands der Genossenschaft ist berechtigt, Entscheidungen über die Arbeit zu treffen, die von gemeinsamen Mitgliedern der Genossenschaft und der Verbesserung des Grundstücks der allgemeinen Nutzung der allgemeinen Nutzung und der angrenzenden Gebiete, der Reparatur der Infrastruktur in Zusammenhang stehen Einrichtungen, der Bau von öffentlichen Einrichtungen, die Beseitigung der Folgen von Unfällen, Naturkatastrophen usw.
13.2. Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet, an solchen Arbeiten durch die persönliche Arbeit oder Arbeit von Mitgliedern ihrer Familien teilzunehmen. Jedes Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet, mindestens fünf Personen-Tage im Jahr in solchen Arbeiten zu arbeiten. Die an der kollektiven Arbeit teilnehmenden Bücher können geeignete Einträge erstellen.
Die Pflicht an der Teilnahme an kollektiven Arbeiten gilt für die Angabe der Zulassung an Mitglieder einer Genossenschaft, jedoch noch nicht von der Besprechung, sowie auf die Bürger, die im Gartenbau auf dem Hoheitsgebiet der Genossenschaft einzeln ist, wenn er von den Verträgen zur Verfügung gestellt wird mit ihnen.
13.3. Eine Person, die keine Gelegenheit hat, an kollektiver Arbeit teilzunehmen, ist verpflichtet, eine Entschädigung für die Nichtbeteiligung an kollektiven Arbeiten in dem von der Entscheidung der Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder definierten Höhe zu zahlen.
13.4. Im Falle der Umgehung der Person, die an der Teilnahme an kollektiver Arbeit teilzunehmen und von der Zahlung der Entschädigung für die Nichtteilnahme an ihnen ist, ist die Genossenschaft berechtigt, das Maß an Wirkungsmaßnahmen gemäß Randnr. 18 der Charta der Genossenschaft anzuwenden.

14. Öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzgebung
14.1. Um die Umweltverschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser, Boden- und Atmosphärendluft mit Haushaltsabfällen und Abwasser zu verhindern und zu beseitigen Sicherheitsregeln während des Betriebs von Öfen, Stromnetze, elektrischen Anlagen, Feuerlöschmittel sowie zum Schutz von Sehenswürdigkeiten und Objekten der Natur, Geschichte und Kultur auf der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, der Kommission der Genossenschaft Compliance-Rat, das unter der Anleitung des Boards der Genossenschaft arbeitet.
14.2. Die Kommission der kooperativen Kontrolle der Einhaltung des Compliance-Rates bietet den Mitgliedern der Genossenschaft Beratung, sorgt für die Durchführung von Land-, Umwelt-, Wald-, Wassergesetzungsvorschriften, Rechtsplanungsvorschriften, das sanitäre und epidemiologische Wohlbefinden der Bevölkerung , in Brandschutz, handelt es sich um die Handlungen von Rechtsvorschriften und überträgt solche Akte für die Annahme von Maßnahmen zur Prüfung des Vorstands der Genossenschaft, der berechtigt ist, sie an staatliche Stellen vorzulegen, die die Kontrolle über die Übereinstimmung der Rechtsvorschriften durchführen. Die Kommission und ihre Mitglieder sind berechtigt, Gärtner für die von ihnen erlaubten Verstöße anzugeben, um die Beseitigung von Verstößen zu verlangen, um die Möglichkeit zu verhindern, dass die Auswirkungen auf sie von den Rechtsvorschriften und der Charta der Genossenschaft vorgesehen sind.

15. Büroarbeit in einer Genossenschaft leitend
15.1. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Genossenschaft ist für die Durchführung von Büroarbeit und die Sicherheit der Dokumentation der Genossenschaft verantwortlich.
15.2. Die Protokolle der allgemeinen Treffen von Mitgliedern der Genossenschaft werden ständig in kooperativen Fällen aufbewahrt. Das Protokoll der Hauptversammlung der kooperativen Mitglieder muss folgende notwendige Elemente enthalten:
Name der Genossenschaft;
Name des Dokuments;
Protokollnummer;
Datum und Uhrzeit der Öffnung der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft;
Treffpunkt;
Anzahl der Mitglieder (autorisierter) Genossenschaft auf der Liste und der Anzahl der registrierten Mitglieder (autorisierter) Genossenschaft;
Ausgaben der Agenda;
eine Diskussion über die Diskussion über jede Ausgabe mit der Angabe von Personensprechern in der Ausgabe;
Die Entscheidung, die für jede Ausgabe aufgenommen wurde, was die Ergebnisse der Abstimmung angibt;
Unterschriften des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft (Vorsitzender der Versammlung) und der Generalsekretär der Hauptversammlung der Genossenschaft.
Ein integraler Bestandteil des Protokolls ist eine Liste der autorisierten Mitglieder (autorisierte) Genossenschaft, die bei der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft registriert ist.
Die Einführung von Korrekturen und Ergänzungen des unterzeichneten Protokolls ist inakzeptabel. In Ausnahmefällen Änderungen und Ergänzungen müssen durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Vorstandes der Genossenschaft (Vorsitzende der Versammlung) und der Sekretär der Generalversammlung der Mitglieder der Genossenschaft und Cooperative Stempel, die den Zeitpunkt der Durchführung von Korrekturen zertifiziert werden.
15.3. Die Protokolle der Sitzungen des Vorstandes der Genossenschaft Zeichen der Vorsitzende des Vorstandes der Genossenschaft oder stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Genossenschaft und der Sekretär des Verwaltungsrates der Genossenschaft. Unterschriften im Rahmen des Protokolls befestigen die Genossenschaft und lagern sich ständig in seinen Angelegenheiten.
15.4. Der Protokoll der Treffen der Prüfungskommission unterzeichnen alle Mitglieder der Prüfungskommission, die bei einer solchen Sitzung anwesend sind.
15.5. Kopien der Protokolle der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, Treffen des Verwaltungsrats und der Prüfungskommission der kooperativen, zertifizierten Extrakte aus diesen Protokollen werden eingereicht, um sich an den Mitgliedern der Genossenschaft auf ihre Nachfrage zu vertraut, sowie die lokale Governance-Autorität, in der Territorien, deren kooperative, staatliche Behörden der Republik Krim, Justizielle und strafverfolgungsbehördenOrganisationen in Übereinstimmung mit ihren Wunsch schriftlich.
15.6. Die Anmeldung und Lagerung anderer Dokumente, die sich auf die Erstellung einer Genossenschaft, mit seiner Anmeldung als juristische Person beziehen, werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht durchgeführt.

16. Genossenschaftliche Vereinigungen.
16.1. Die Genossenschaft ist berechtigt, Mitglied der örtlichen und inter-Bezirksvereinigungen zu schaffen und zu sein.
16.2. Entscheidungen über die Beteiligung der Genossenschaft in der lokalen oder interdistrikten Vereinigung werden von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft akzeptiert.
16.3. Projekte der konstituierenden Verträge und Entwurfs-Chartas von lokalen oder Inter-Distriktverbänden werden von der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft genehmigt und vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft unterzeichnet.
16.4. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft von Genossenschaften in den anerkannten Verbänden Aktivitäten zu koordinieren, vertreten und die Interessen der Genossenschaft und ihre Mitglieder in ihren Beziehungen zu Behörden, lokalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Organisationen zu schützen, sowie Informationen zur Verfügung zu stellen, rechtliche und andere Dienstleistungen im Bereich der Referenzgartenarbeit .

17. Gartenarbeit einzeln
17.1. Ein Bürger, der das Landgut in den Grenzen der Genossenschaft besitzt, hat das Recht, das Gartenbau einzeln zu führen.
Gartenarbeit, führender Gartenarbeit einzeln, wird:
Bürger freiwillig oder von den Mitgliedern der Genossenschaft ausgeschlossen;
Ein Bürger, der das Recht erhielt, ein Landguthaben für Erbschaft oder als Folge einer Transaktion zu besitzen, wenn er keinen Antrag auf Eintrittsanwendung einleiten oder nicht von der Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder angenommen hat.
Bei einem Bürger, der von der Grundstücksgrafik auf den Mietrechten dieser Website in einem Mitglied der Genossenschaft geführt wurde, kann der Vermieter alle seine Rechte und Pflichten als Mitglied der Genossenschaft auferlegen, die dies im Leasingvertrag bereitstellt.
17.2. Der Gärtner, der abgelehnt hat, oder mehr als einen Monat, der einen solchen Vertrag abwickelt, macht das Recht, Infrastruktureinrichtungen und andere gemeinsame Nutzung der Genossenschaft zu verwenden.
17.3. Die Höhe der Gebühren für den Einsatz von Infrastruktureinrichtungen und sonstigem Eigentum der gemeinsamen Nutzung einer Genossenschaft für die Bürgerführende Gartenarbeit ist individuell, sofern sie zur Akquisition (Erstellung) der kooperativen Immobilie beitragen, darf die Höhe der Gebühr für die Verwendung der angegebenen Eigenschaft einer Genossenschaft für Mitglieder der Genossenschaft.
Die Größe des Verwaltungsrats wird in diesem Fall ermittelt, um gleichwertige Mitgliedschaft und zielgerichtete Beiträge der Mitglieder der Genossenschaft. Die Frist für eine Gebühr im Rahmen des Vertrages, und die Größe der Zahlungen in den Zahlungen kann sich vom Zeitpunkt der Beiträge und der Größe der Strafen für die verspätete Zahlung von Beiträgen abweichen und vom Vertrag festgelegt.
17.4. Auf dem Gärtner wird die führende Gartenarbeit einzeln auferlegt, die Verpflichtungen, die Mitglieder der Genossenschaft sind (einschließlich der Verpflichtungen zur Teilnahme an kollektiven Arbeiten, die durch Lösung der Genossenschaftsorgane durchgeführt werden) sowie die Liste der Einwirkungsmessungen auf den Übertrager, ähnlich dem Liste der solchen Maßnahmen, die an Mitglieder der Genossenschaft verwendet werden.
Gartenarbeit, führende Gartenarbeit einzeln, hat das Recht, die allgemeinen Treffen der kooperativen Mitglieder ohne das Wahlrecht zu besuchen.

18. Einflussmaßnahmen auf Verletzung der Charta der Genossenschaft
18.1. Für den Verstoß gegen diese Charta oder in den internen Vorschriften (im Folgenden als "Verstöße" bezeichnet), können Maßnahmen auf dem Gelände und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise und dieser Charta für die kooperativen Mitglieder gelten.
18.1.1. Für geringfügige Verstöße, die von einem Mitglied einer Genossenschaft oder Mitglieder seiner Familie oder der Gäste, dem Vorstand, dem Vorstandsvorsitzenden, ein Vorstandsmitglied der Genossenschaft und in Angelegenheiten der finanziellen Disziplin, ist, ist der Kassiererbuchhaltung berechtigt, a bekannt Mitglied des kooperativen Kommentars fordert ggf. Verletzungen oder Konsequenzen.
18.1.2. Für einen erheblichen Verletzung, der den Grundstück oder den Interessen der Genossenschaft oder ihrer Mitglieder verursachen kann, verstößt die Rechte anderer Gärtner, ist der Vorstand der Genossenschaft berechtigt, ein Mitglied der kooperativen öffentlichen Tadel zu erklären und zu klären mögliche Konsequenzen Eine solche Verstoßes. Der Board der Genossenschaft kann auch alle Mitglieder der Genossenschaft über die Entscheidung informieren, indem er einen Auszug aus dem Protokoll in Informationsschildern auf dem Territorium der Genossenschaft auf dem Stand auf dem Gebiet einfügt.
18.1.3. Pro bodenverletzung., verursachte Schäden an Eigentum oder Interessen der Genossenschaft oder ihrer Mitglieder oder verstößt gegen die Rechte anderer Gärtner, den Vorstand oder die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, ist berechtigt, den Hintern der Unzulässigkeit solcher Handlungen, die Möglichkeit von Anwenden von strengeren Action-Maßnahmen und entscheiden über die Einfluss auf den Verletzer der Verpflichtung, den Schaden auszugleichen. Informationen über die Entscheidung müssen an alle Mitglieder der Genossenschaft in der vorgeschriebenen Weise gebracht werden, die den Mitgliedern der kooperativen Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder mitbringen.
18.1.4. Für eine Bruttoverletzung, die in einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten ausgedrückt wird oder sich weigerte, Beiträge, Versorgungsunternehmen und andere Zahlungen zu zahlen, weigert sich ab, den Schuld des Verletzers des Schadens, den Vorstand der Genossenschaft oder der Hauptversammlung der Mitglieder von Die Genossenschaft ist berechtigt, über die Benachteiligung eines Mitglieds der Genossenschaft zu entscheiden, die einen solchen Verstoß gemacht hat, die Rechte an Infrastruktureinrichtungen und andere gemeinsame Nutzung der Genossenschaft zur Rückzahlung von Schulden. Der Vorstand der Genossenschaft ist in diesem Fall verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugehörigkeitszwecken, der dem Zugehöriger, von den Co-OP-Engineering-Netzwerken abzutreten und die Wirksamkeit des Verbots der Verwendung anderer gemeinsamer Eigenschaften sicherzustellen. Informationen über die Entscheidung müssen an alle Mitglieder der Genossenschaft in der vorgeschriebenen Weise gebracht werden, die den Mitgliedern der kooperativen Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaftsmitglieder mitbringen.
18.1.5. Für wiederholte und grobe Verletzungen der Charta oder interner Regelungen für den Fall, dass andere Maßnahmen des Aufpralls gesetzlich vorgesehen und diese Charta nicht entstanden, ein Mitglied der Genossenschaft kann von ihm zu einer Hauptversammlung der Mitglieder der ausgeschlossen werden kooperativ in der von der Charta der Genossenschaft ermittelten Weise.
18.1.6. Ein Mitglied der Genossenschaft kann im Fall von der Zusammensetzung der Genossenschaft ausgeschlossen werden:
nicht autorisierte Anfall von Land;
Nicht die Entwicklung des von ihm zugeteilten Landes für zwei Jahre für den Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (der Grundstück gilt als nicht verfügbar, wo kein Gras, Bodenbehandlung, Landung mehrjähriger und jährlicher Pflanzungen besteht, und wo viele Jahre Pflanzungen gepflanzt werden, aber , übermäßiges Wachstum von Land Unkraut, Reproduktion von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten gibt es keine richtige Dauerpflege, die Pflanzen Trocknungsanlage beiträgt;
Ausweichweite der Teilnahme an den allgemeinen Treffen der Mitglieder der Genossenschaft (zwei oder mehrmals) ohne gültige Gründe;
Ausweichung der Teilnahme an der Abstimmung in den allgemeinen Treffen der Mitglieder der Genossenschaft;
Zahlung in den Mitgliedern der von der Hauptversammlung der Kommissare der Kommissare) von Beiträgen innerhalb von zwei Monaten;
unabhängiger Transfer auf andere Personen in einem vollständig oder teilweise zugeteilt für die Verwendung der Landgenossenschaft;
Die Verwendung von Land ist nicht auf dem vorgesehenen Zweck;
Grobe Verletzung eines Mitglieds der Genossenschaft anderer Verpflichtungen, die ihm dieser Charta oder Entscheidungen der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft zugewiesen wurden.
18.1.7. Mit dem Ausschluss eines Mitglieds der Genossenschaft - Benutzer mit einem Grundstück, eine Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft, eine Entscheidung über die Entziehung von einem solchen Bürger des Grundstücks zugunsten einer Genossenschaft, mit der gleichzeitigen Bestimmung von Entschädigung für Landplantagen und Gebäude auf diesem Grundstück

19. Arbeiter der Genossenschaft
19.1. Zur Durchführung notwendige Arbeit. Die Genossenschaft ist berechtigt, den Buchhalter-Kassierer, Guard, Electrician, andere Arbeiter und Spezialisten an Arbeitsverträgen oder Vertrauen des Zivilrechts zu veranstalten. Mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Genossenschaft und seines stellvertretenden Stellvertreters ist ein Arbeitsvertrag.
19.2. Büroangestellte (Personal) Cooperative, die unter Arbeitsverträgen eingestellt werden können, werden vom Personal ermittelt von der Personal ist ein Antrag auf die von der Hauptversammlung der Genossenschaft genehmigten Erhaltungsausgaben. Im Personalplan zeigen Sie die Gehälter der Mitarbeiter an, ihre amtliche Verpflichtungensowie die Zahlungsbedingungen ihrer Arbeit. Abgrenzung von Löhnen an Vollzeitbeschäftigten wird monatlich mit der Holding aller Steuern und obligatorischen Zahlungen getätigt. Das Gehalt wird auf Kosten des Lohnfonds bezahlt.
19.3. Zivilrechtsvereinbarungen können abgeschlossen werden, um spezifische Arbeiten im Interesse einer Genossenschaft mit Arbeitern und Spezialisten auszuführen. verschiedene Berufe.. Die Zahlung der Arbeit an solchen Verträgen erfolgt auf Kosten des speziellen Fonds- oder Testfondsanlagen, die durch die Generalversammlungsentscheidung oder der Erstellung einer gemeinsamen Einrichtung erstellt wurden, wenn die Arbeit in diesem Rahmen durchgeführt wird.

20. Verfahren zum Messen der Charta, Reorganisation und Liquidation der Genossenschaft
20.1. Änderungen und Ergänzungen zur Charta der Genossenschaft vornehmen, ist in der ausschließlichen Zuständigkeit der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Entscheidung, Änderungen und Ergänzungen der Charta vorzunehmen, wird von der zuständigen Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft von einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Gegenwart vorgenommen.
Änderungen und Ergänzungen an der Charta erlassen, wird von einem separaten Anhang an ihn oder durch Präsentation der Charta in der neuen Ausgabe ausgegeben.
20.2. Die Neuorganisation der Genossenschaft (Fusion, Beitritt, Trennung, Zuteilung, eine Änderung der organisatorischen und rechtlichen Form) erfolgt gemäß der Entscheidung der Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder auf der Grundlage des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation und die aktuellen Gesetzgebung.
20.3. Die Liquidation der Genossenschaft wird in der von dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, einem anderen anwendbaren Rechtsvorschriften vorgeschrieben, durchgeführt.
20.4. Bei der Beseitigung einer Kooperation als juristische Person sind die Rechte seiner ehemaligen Mitglieder an Land und anderem Immobilien aufbewahrt.
Die Liquidation der Genossenschaft ist möglich:
durch Beschluss der Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft;
Durch die Entscheidung des Tribunals;
Aufgrund der Inkonsistenz (Insolvenz) der Genossenschaft.
20.5. Die Hauptversammlung der Mitglieder der Genossenschaft oder der Entscheidung über seine Liquidation ernennt die Behörde, die mit der Behörde vereinbart wurde, die die staatliche Registrierung von juristischen Personen, der Liquidationskommission implementiert, und bestimmt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, dem Verfahren und Zeitpunkt der Entsorgung der Genossenschaft.
Seit seiner Ernennung der Liquidationskommission wird es an die Befugnisse übertragen, um die kooperativen Fälle zu verwalten.
20.6. Die Liquidationskommission durch Pressemittel informiert alle interessierten Parteien, um die Genossenschaft zu beseitigen, und bestimmt den Zeitpunkt, in dem Gläubiger ihre Anforderungen der Liquidationskommission einreichen können.
20.7. Nachdem er alle anerkannten Gläubigeransprüche in Ordnung gesetzt hat, gesetzlich festgelegt Der Russischen Föderation, der verbleibende Teil des Vermögens der Genossenschaft, mit Ausnahme der Eigenschaft des Industry Fund wird unter den Mitgliedern der Genossenschaft verteilt, wenn möglich, wird diese Eigenschaft geteilt.
20.8. Wenn das öffentliche Eigentum nicht aufgeteilt werden kann, ist es mit Zustimmung aller Mitglieder der Genossenschaft in der öffentlichen Auktion verkauft, und der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie ist im Verhältnis zu ihren Aktien zwischen kooperativen Mitgliedern aufgeteilt.
20.9. Die Eigenschaft des unteilbaren Fonds unterliegt nicht der Verteilung zwischen den Mitgliedern der Genossenschaft und wird auf die Lösung der Liquidationskommission an eine andere (andere) Kooperation (Kooperative) übertragen. Gleichzeitig sollte die Entscheidung die Verwendung der angegebenen Eigenschaft angeben.
20.10. Die Genossenschaft wird seit der Einführung relevanter Informationen in das einheitliche Staatsregister der juristischen Personen beseitigt.