Muster-Stellenbeschreibung für den Bauleiter. Stellenbeschreibung des Leiters der Reparatur- und Baustelle. Vorbereitung und Lieferung von Objekten

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

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_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter der Sektion

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, funktionalen und beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Leiters der [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Der Leiter der Abteilung wird auf die Position ernannt und von der Position entlassen, die durch die aktuelle Position festgelegt wurde Arbeitsrecht im Auftrag des Firmenchefs.

1.3. Der Leiter der Site gehört zur Kategorie der Manager und ist [den Namen der Positionen der Untergebenen im Dativ] untergeordnet.

1.4. Der Standortleiter berichtet direkt an [Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Für die Position des Bauleiters wird eine Person mit einer höheren technischen Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieursberufe von mindestens 3 Jahren oder einer weiterführenden Fachausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieursberufe von mindestens 5 Jahren ernannt.

1.6. Der Bauleiter muss wissen:

  • organisatorische und administrative Dokumente, regulatorische und Lehrmaterial in Bezug auf die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts;
  • Aussichten für die technische Entwicklung des Unternehmens und des Standorts;
  • technische Anforderungen an die Produkte des Standorts, Technologie für seine Produktion;
  • Ausstattung des Standorts und Regeln seines technischen Betriebs;
  • Vorgehensweise und Methoden der technischen, wirtschaftlichen und aktuellen Produktionsplanung;
  • Formen und Methoden der Produktion und Wirtschaftstätigkeit des Standortes;
  • aktuelle Lohnordnungen und Formulare finanzielle Anreize;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte;
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation, Produktion und Management;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.7. IN praktische Tätigkeiten Der Bauleiter muss sich leiten lassen von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Regeln Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Standortleiters werden seine Aufgaben auf [Name der Stellvertreterstelle] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Standortleiter ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.1. Verwaltet die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts.

2.2. Sorgt für die Erfüllung von Produktionsaufgaben und die rhythmische Freigabe von Produkten Gute Qualität, effiziente Nutzung Anlage- und Betriebskapital.

2.3. Führt Arbeiten zur Verbesserung der Organisation der Produktion, ihrer Technologie, Mechanisierung und Automatisierung durch Herstellungsprozesse, Vermeidung von Mängeln und Verbesserung der Produktqualität, Einsparung von Ressourcen aller Art, Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen, Nutzung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Produktionskosten.

2.4. Organisiert die aktuelle Produktionsplanung, Buchhaltung, Vorbereitung und rechtzeitige Einreichung von Berichten über Produktionsaktivitäten Standort, Arbeit an der Einführung neuer Managementformen, Verbesserung der Arbeitsnormen, korrekte Anwendung von Formularen und Systemen Löhne und materielle Anreize, Verallgemeinerung und Verbreitung fortgeschrittener Techniken und Arbeitsmethoden, Studium und Umsetzung fortgeschrittener inländischer und Auslandserfahrung Design- und Produktionstechnologie ähnlicher Produkte, Entwicklung von Rationalisierung und Erfindung.

2.5. Gewährleistet den technisch korrekten Betrieb von Geräten und anderen Anlagegütern und die Einhaltung ihrer Reparaturpläne, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie die rechtzeitige Bereitstellung von Vorteilen für die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer.

2.6. Koordiniert die Arbeit von Handwerkern und Dienstleistungen.

2.7. Führt die Auswahl von Arbeitskräften und Angestellten, deren Platzierung und bestimmungsgemäßen Einsatz durch.

2.8. Überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter.

2.9. Präsentiert Vorschläge zur Förderung herausragender Mitarbeiter, imposant Disziplinarstrafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin, gegebenenfalls unter Anwendung materieller Zwangsmaßnahmen.

2.10. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Arbeiter und Angestellten der Werkstatt, führt sie durch pädagogische Arbeit ein Team.

Bei Bedarf kann der Bauleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben einbezogen werden. berufliche VerantwortungÜberstunden auf Beschluss des Unternehmensleiters in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise.

3. Rechte

Der Sektionsleiter hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben durch die ihm unterstellten Dienste.

3.3. Anfordern und erhalten notwendige Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Standortleiters und nachgeordneter Dienste.

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Shop-Managers fallen.

3.5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen zu Fragen im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens, zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Standortleiters fallen.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Leiter der Abteilung trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Ausfall oder unsachgemäße Leistung Ihres Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.1.7. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Das Verursachen materieller Schäden und/oder Verluste für das Unternehmen oder Dritte im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung dienstlicher Pflichten.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Bauleiters erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Zertifizierungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Bauleiters ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan des Bauleiters richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

6. Unterschriftenrecht

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Standortleiter das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „____“ _______ 20__


Je mehr Punkte notiert werden, desto seltener wird es in Zukunft zu Situationen kommen, in denen der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung mit der Begründung verweigert, dass solche Verpflichtungen nicht vorliegen.

1. Die Baustelle muss für den Baubeginn vorbereitet werden.
2. Stellen Sie der Website die erforderlichen materiellen und technischen Ressourcen zur Verfügung.
3. Verwalten Sie den Produktionsprozess.
4. Nehmen Sie abgeschlossene Arbeiten in verschiedenen Bauphasen an und kontrollieren Sie deren Qualität.
5. Übergabe der abgeschlossenen Arbeiten an den Kunden.
6. Implementieren Sie ein Qualitätsmanagementsystem.
7. Durchführung von Aktivitäten, die die Effizienz des Produktions- und Wirtschaftsprozesses auf der Baustelle steigern.
8. Stellen Sie die Einhaltung sicher verschiedene Techniken Sicherheit.
9. Verwalten Sie das Personal im Rahmen seiner Kompetenz.
10. Berechnen Sie die benötigte Menge Baumaterial, Baumaschinen, Arbeitspersonal.
11. Kontrollieren Sie die Verwendung der für den Bau bereitgestellten Mittel.
12. Identifizieren Sie aufgetretene Mängel und beseitigen Sie diese umgehend.
13. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Abweichungen vom Zeitplan zu verhindern.
14. Bewahren Sie die erforderliche Dokumentation auf.

Der Arbeitnehmer hat folgende Rechte:

Machen Sie sich mit Projekten im Zusammenhang mit Ihren Aktivitäten vertraut;
schlägt dem Management Aktivitäten vor, die auf die Verbesserung der Arbeitsqualität abzielen;
verlangt die Vorlage der für seine Arbeit spezifizierten Informationen;
erfordert die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel;
vertritt die Interessen des Unternehmens in Angelegenheiten seiner Zuständigkeit.

Der Arbeitnehmer haftet in folgenden Fällen

1. Wenn er die ihm übertragenen Aufgaben nicht wahrnimmt. Wenn er diese nicht vollständig erfüllt oder seine Pflichten fahrlässig erfüllt.
2. Befolgt nicht die Anweisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.
3. gegen den Tagesablauf, das Arbeitsgesetzbuch, diese Anweisungen, Sicherheitsvorkehrungen verstößt, Arbeitsvertrag usw.
4. Begeht Straftaten.
5. Seine Handlungen verursachen einen materiellen Schaden für das Unternehmen.

Es ist nicht einfach, alle Nuancen eines Themas in einem Artikel abzudecken. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Ein Experte wird sie beantworten und qualifizierte Hilfe leisten.

Ich habe zugestimmt

Direktor von CJSC „_____“

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Arbeitsbeschreibung Baustellenleiter

Allgemeine Bestimmungen

1. Ist ein vollwertiger Manager und direkter Organisator der Produktion im Schichtdienst.

Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.

2. Bei seiner Arbeit lässt er sich leiten geltendes Recht Ukraine „Über Arbeitsschutz“, Regulierungsdokumente, Anweisungen zu Sicherheitsfragen, Anordnungen und Weisungen des Betriebsleiters sowie diese Stellenbeschreibung.

3. Er berichtet direkt an den Direktor „_____“.

4. Ernennung, Versetzung und Entlassung aus seiner Position auf Anordnung des Direktors.

5. Offizielles Gehalt wird durch Beschluss des Direktors festgelegt und geändert.

6. Trägt die Verantwortung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der Anweisungen des Managers.

Verantwortlichkeiten

1. Führt die technische Kontrolle über die Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten und die Abnahme fertiggestellter Objekte durch.

2. Überwacht den Fortschritt der Kapitalbaupläne sowie die Einhaltung des Umfangs und der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten. Qualitätskontrolle der verwendeten Materialien.

3. Behebt Probleme bezüglich Änderungen am Projekt im Zusammenhang mit der Einführung fortschrittlicherer technologische Prozesse.

4. Beteiligt sich an der Prüfung und Genehmigung von Änderungen an Designlösungen, die während des Baus auftreten, und löst bei Bedarf Probleme im Zusammenhang mit dem Austausch von Materialien, Produkten und Strukturen.

5. Ermitteln Sie die Gründe für Verzögerungen und eine Verschlechterung der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten und ergreifen Sie Maßnahmen, um diese zu verhindern und zu beseitigen.

6. Kontrolliert die Qualität der Mängelbeseitigung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

7. Führt Aufzeichnungen über abgeschlossene Bau- und Installationsarbeiten und berichtet über die durchgeführten Arbeiten.

8. Bietet sichere Bedingungen Arbeit der Arbeitnehmer, überwacht die Einhaltung der geltenden Arbeitsnormen und -vorschriften.

9. Informieren Sie die Arbeitnehmer rechtzeitig über Gesundheits- und Sicherheitsfragen, Betriebshygiene und Brandschutz, prüfen Sie, ob die Arbeitnehmer diese Regeln beherrschen und sich strikt daran halten.

10. Kontrolliert die Qualität der geleisteten Arbeit.

11. Führt größere und laufende Reparaturen von Gebäuden und Bauwerken durch, verwaltet die Reparaturarbeiten und Baugruppe.

Rechte

1. Fordern Sie die rechtzeitige Bereitstellung spezieller Kleidung für die Arbeiter des Bauteams und geeigneter Materialien zur Erledigung der Aufgaben.

2. Beteiligen Sie sich an der Lösung aller Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des ihm zugewiesenen Arbeitsbereichs.

3. Entfernen Sie diejenigen von der Arbeit, die gegen die Technologie-, Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie gegen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften verstoßen.

4. Unterbrechen Sie die Arbeit, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer besteht.

5. Fordern Sie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung dieser Anweisungen.

Verantwortung

1. Trägt die Verantwortung für die Qualität der geleisteten Arbeit.

2. Für rationelle Nutzung Materialien und mehr.

3. Für die rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten.

4. Für sichere und unfallfreie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer.

5. Für Schulungen und rechtzeitige Unterweisungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.

6. Zur rechtzeitigen Inspektion und Reparatur von Industriegebäuden und Bauwerken.

7. Für die Einhaltung eines hohen Maßes an Organisation und Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung der Amtspflichten.

8. Für die Einhaltung festgelegter Regeln und Anordnungen im Unternehmen.

9. Für die rechtzeitige Übermittlung von Informationen an die Geschäftsleitung über den Stand der Dinge und die Information der Mitarbeiter.

10. Für die Einhaltung geistiger und fachlicher Anforderungen bei der Erstellung von Berichten und aktuellen Dokumenten.

11. Zur Überwachung der Ergebnisse ihrer Aktivitäten und der Einhaltung ihrer Standards sowie zur Anpassung der Ergebnisse an veränderte Umstände.

12. Richtigkeit der Informationen und Fehlerfreiheit bei der Erstellung der Dokumente.

13. Vereinheitlichung und Kombination aller Maßnahmen und Bemühungen zur Erledigung von Produktionsaufgaben.

14. Einhaltung der Leistungsnormen.

15. Fähigkeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

16. Rationelle Planung Ihrer Arbeitszeit und Arbeitseffizienz.

17. Unterordnung persönlicher Interessen unter das Gemeinwohl des Unternehmens.

Beziehungen

1. Vom Leiter des Unternehmens ernannt.

2. Legt dem Hauptbuchhalter Berichtsunterlagen über die Verwendung materieller Ressourcen und die Produktion von Produkten vor.

3. Der Bauleiter ist den Bauarbeitern direkt unterstellt.

4. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzingenieurs.

Qualifikation

  1. Chef des Gebäudes. Der Standort muss über eine höhere Ausbildung und Berufserfahrung in Führungspositionen im Fachgebiet verfügen.

Bekannt: ____________________

ARBEITSBESCHREIBUNG

Bauleiter (Bau)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen, beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Leiters der (Bau-)Abteilung „Ingenieurtechnologien“ (im Folgenden als Leiter der (Bau-)Abteilung bezeichnet) des Allrussischen Arbeitgeberverbandes „Russisch“. Union der Industriellen und Unternehmer“ (im Folgenden als Institution bezeichnet).

1.2. Für die Position des Bauleiters (Bau) wird eine Person ernannt, die die folgenden Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen erfüllt:

  • Hochschulbildung- Spezialität, Master-Abschluss;
  • mit praktischer Berufserfahrung:

  • Für den leitenden Projektingenieur (Bauorganisator) - mindestens zehn Jahre Berufserfahrung im Bereich des Baus von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Mindestens fünf Jahre im Profil Professionelle Aktivität im Bereich des Baus unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • 1.3. Der Leiter der (Bau-)Baustelle muss wissen:

  • Arten von bestätigenden Dokumenten Berufsqualifikationen und Verfügbarkeit des Zugangs zu bestimmte Arten Arbeiten bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Techniken für kollektives Prozessmanagement Bauproduktion bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Interne Arbeitsvorschriften, Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträge;
  • Grundlegende Methoden zur Bewertung der Arbeitseffizienz bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Methoden zur Berechnung des Bedarfs der Bauproduktion bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen unter Verwendung grabenloser Technologien in Arbeitsressourcen;
  • Methoden und Mittel zur Verwaltung von Arbeitskollektiven;
  • Methoden der technischen und wirtschaftlichen Analyse und Bewertung der wichtigsten Produktions- und Wirtschaftsindikatoren bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Mittel und Methoden zur organisatorischen und technologischen Optimierung der Produktion Bauarbeiten bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Moderne Errungenschaften auf dem Gebiet der Bauproduktion und der Baustoffindustrie für die Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Methoden zur Identifizierung von Reserven zur Steigerung der Effizienz von Bauarbeiten bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Das Verfahren zur Entwicklung und Ausführung lokaler technischer Regulierungsdokumente (Organisationsstandards) für die Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen unter Verwendung grabenloser Technologien;
  • Mittel und Methoden zur dokumentarischen und instrumentellen Bewertung der Übereinstimmung von unterirdischen Versorgungsleitungen, die mit grabenlosen Technologien verlegt werden, mit den Anforderungen der Standards der Organisation;
  • Grundlagen des Qualitätsmanagementsystems und Merkmale seiner Umsetzung in der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Grundlegende Methoden der messtechnischen Unterstützung zur instrumentellen Bewertung der Konformität von unterirdischen Versorgungsleitungen, die mit grabenlosen Technologien verlegt werden, mit den Anforderungen der Standards der Organisation;
  • Anforderungen eines Bauvertrags an die Spezifikation des Objekts, das Verfahren zur Lieferung und Abnahme eines abgeschlossenen Großbauprojekts und der Arbeitsschritte (Komplexe), die Verfügbarkeit der Begleitdokumentation und Fristen für die Lieferung der Arbeiten;
  • Rechtliche Anforderungen Russische Föderation zum Verfahren und zur Dokumentation der Abnahme und Übergabe abgeschlossener Kapitalbauvorhaben und Arbeitsschritte (Komplexe);
  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie des Bauvertrags für den Zustand der dem Kunden übergebenen unterirdischen technischen Kommunikationsanlage, die mit grabenlosen Technologien verlegt wird;
  • Regeln zur Dokumentation der Abnahme und Übergabe fertiggestellter Objekte und Arbeitsschritte (Komplexe) bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der technischen Regulierung im Bauwesen;
  • Regeln für die Durchführung von Arbeiten und Baukontrollmaßnahmen bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Regeln für die Führung von Berichten über abgeschlossene Arten und Arbeitsschritte bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Mittel und Methoden zur dokumentarischen und instrumentellen Überwachung der Einhaltung technologischer Prozesse und Arbeitsergebnisse bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mittels grabenloser Technologien;
  • Regeln für die Durchführung von Exekutiv- und Buchhaltungsdokumentation Baukontrollmaßnahmen;
  • Anforderungen technische Dokumentation zum Verfahren zur Annahme versteckter Arbeiten bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation für Bauarbeiten;
  • Methoden zur Beseitigung von Mängelursachen bei Bauarbeiten (Einsatz alternativer Bautechnologien, Fortbildung der Arbeitnehmer);
  • 1.4. Der Leiter der (Bau-)Stelle muss in der Lage sein:

  • Bewerten Sie die Wirksamkeit und Qualität der Ausführung durch Baustellenleiter bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien, einzelnen Baustellen, Produktionsaufgaben, beruflichen (funktionalen) Verantwortlichkeiten;
  • Bestimmen Sie die optimale Struktur für die Verteilung der Arbeitskräfte zur Durchführung von Bauprozessen bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Bewerten Sie das psychologische Klima in Arbeitskollektiv und seine Auswirkungen auf die Umsetzung von Produktionsaufgaben;
  • Bestimmen Sie die benötigte Menge, professionell und Qualifikationszusammensetzung Arbeiter entsprechend den Produktionsaufgaben und Kalenderpläne Bauproduktion am Standort der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Ermitteln Sie die fehlenden Kompetenzen von Bauleitern für die Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mithilfe grabenloser Technologien.
  • Analysieren Sie die Effizienz der Nutzung von Produktionsressourcen bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Führen Sie eine technische und wirtschaftliche Analyse der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien durch;
  • Führen Sie eine technische und wirtschaftliche Analyse der Ergebnisse der Einführung neuer Methoden und Formen der Arbeitsorganisation durch. Rationalisierungsvorschläge, Implementierung neue Technologie und Technologien, Mechanisierung und Automatisierung von Bauarbeiten, Optimierung des Ressourceneinsatzes bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mittels grabenloser Technologien;
  • Entwickeln und planen Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Nutzung von Produktionsressourcen bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Bewerten Sie die Übereinstimmung von Prozessen und Ergebnissen der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien mit den Anforderungen lokaler technischer Regulierungsdokumente (Organisationsstandards);
  • Analysieren und verallgemeinern Sie die Erfahrungen der Bauproduktion bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Entwicklung lokaler technischer Regulierungsdokumente (Organisationsstandards) im Bereich der Organisation der Bauproduktion bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien;
  • Entwickeln Sie die Ausführungs- und technische Dokumentation für fertiggestellte Objekte und Arbeitsschritte (Komplexe) bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • Maßnahmen durchführen, um sicherzustellen, dass der Zustand der Bauergebnisse den Anforderungen der Hygiene- und Hygienestandards und den Bedingungen des Bauvertrags entspricht (Sauberkeit, Fehlen überschüssiger Materialien, technischer Zustand);
  • Ermitteln Sie die Gründe für die Abweichung der Arbeitsergebnisse bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien von den Anforderungen der behördlichen technischen und konstruktiven Dokumentation;
  • Bereitstellung dokumentarischer Unterstützung für Arbeits- und Baukontrollmaßnahmen bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie;
  • Führen Sie eine dokumentarische Arbeitsunterstützung und Abnahmekontrollmaßnahmen abgeschlossener Arbeitsarten und -stadien bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien durch;
  • Gründe für Abweichungen technologischer Prozesse von den Anforderungen der regulatorischen technischen Dokumentation ermitteln, technische Spezifikationen, technologische Karten, Karten von Arbeitsprozessen;
  • 1.5. Der Leiter der (Bau-)Baustelle wird auf Anordnung des Geschäftsführers der Abteilung für Qualifikationsentwicklung der Institution gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation ernannt und entlassen.

    1.6. Der Leiter der Abteilung (Bau) ist dem Geschäftsführer der Abteilung Qualifikationsentwicklung der Institution und dem Leiter der Abteilung Ingenieurtechnologien unterstellt

    2. Arbeitsfunktionen

  • 2.1. Anleitung für Hersteller von Arbeiten zur Verlegung von Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 2.2. Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit am Einsatzort bei der Verlegung von Versorgungsleitungen mittels grabenloser Technologien.
  • 2.3. Einführung eines Qualitätsmanagementsystems am Einsatzort zur Verlegung von Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 2.4. Übergabe der Ergebnisse der Arbeiten zur Verlegung von Versorgungsleitungen mittels grabenloser Technologien an den Kunden.
  • 2.5. Abnahme und Qualitätskontrolle der Ergebnisse abgeschlossener Arbeitsarten und Arbeitsschritte bei der Verlegung von Versorgungsleitungen mittels grabenloser Technologien.
  • 3. Berufliche Verantwortlichkeiten

  • 3.1. Ermittlung des Bedarfs an Bauproduktion am Standort der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen unter Verwendung grabenloser Technologien in Arbeitsressourcen.
  • 3.2. Vermittlung von Arbeitskräften auf der Baustelle zur Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie.
  • 3.3. Kontrolle und Betriebsführung der Erfüllung ihrer funktionalen (Arbeits-)Aufgaben durch Leiter von Baustellen zur Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen unter Einsatz grabenloser Technologien.
  • 3.4. Planung und Überwachung der Durchführung von Arbeiten und Aktivitäten zur Einführung neuer Bautechnologien, um eine höhere Effizienz der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien sicherzustellen.
  • 3.5. Bewertung der Ergebnisse von Arbeiten und Aktivitäten zur Steigerung der Effizienz der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.6. Ermittlung der Hauptreserven der Bauproduktion, Planung und Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit sowie der Arbeitsproduktivität bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.7. Optimierung der Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien basierend auf den Anforderungen und Empfehlungen des Qualitätsmanagementsystems.
  • 3.8. Analyse und Bewertung der Wirksamkeit der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.9. Planung und Überwachung der Durchführung von Arbeiten und Aktivitäten zur Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.10. Unterzeichnung einer Abnahmebescheinigung für ein Bauvorhaben bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie.
  • 3.11. Planung und Überwachung der Durchführung von Arbeiten und Aktivitäten zur Vorbereitung der Lieferung der Ergebnisse der Arbeiten zur Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien an den Kunden.
  • 3.12. Präsentation der Arbeitsergebnisse bei der Verlegung von Erdleitungen mit grabenloser Technologie vor den Abnahmekommissionen.
  • 3.13. Unterzeichnung eines Dokuments, das die Konformität der mit grabenlosen Technologien verlegten unterirdischen Versorgungsleitungen mit den Anforderungen bestätigt Technische Vorschriften und Energieeffizienzanforderungen.
  • 3.14. Erstellung der technischen Bestandsdokumentation zur Vorlage bei den Abnahmekommissionen.
  • 3.15. Organisation der Eingangskontrolle der Entwurfsdokumentation bei der Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.16. Aufrechterhaltung einer etablierten Berichterstattung über abgeschlossene Arten und Phasen der Bauarbeiten bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mithilfe grabenloser Technologien.
  • 3.17. Einführung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.18. Einsatzplanung, Koordination, Organisation und Durchführung der Baukontrolle bei der Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien.
  • 3.19. Abnahme fertiggestellter Typen und einzelner Arbeitsschritte zur Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie.
  • 3.20. Entwicklung, Planung und Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung der Ursachen von Abweichungen der Ergebnisse der Arbeiten zur Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenlosen Technologien von den Anforderungen der behördlichen technischen, technologischen und gestalterischen Dokumentation.
  • 4. Rechte

    Der Leiter der (Bau-)Stelle hat das Recht:

    4.1. Fordern und erhalten Sie die notwendigen Informationen sowie Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bauleiters (Bau).

    4.2. Verbessern Sie Ihre Qualifikationen, machen Sie eine Umschulung (Umschulung).

    4.3. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um Probleme zu lösen, die in die Zuständigkeit des Bauleiters (Bau) fallen.

    4.4. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

    4.5. Machen Sie Vorschläge und Kommentare zur Verbesserung der Aktivitäten im zugewiesenen Arbeitsbereich.

    4.6. Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Regierungsbehörden oder das Gericht, um Streitigkeiten beizulegen, die bei der Erfüllung Ihrer Funktionspflichten entstehen.

    4.7. Verwenden Sie Informationsmaterialien und behördliche Dokumente, die zur Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

    4.8. Bestehen Sie die Zertifizierung in der vorgeschriebenen Weise.

    5. Verantwortung

    Der (Bau-)Bauleiter ist verantwortlich für:

    5.1. Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der eigenen funktionalen Pflichten.

    5.2. Nichtbeachtung von Anordnungen und Anweisungen des Geschäftsführers der Abteilung für Qualifikationsentwicklung der Institution.

    5.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.

    5.4. Verstoß gegen interne Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften der Einrichtung.

    5.5. Verursacht materiellen Schaden innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

    5.6. Weitergabe von Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausübung dienstlicher Aufgaben bekannt geworden sind.

    Für die oben genannten Verstöße kann der Leiter der (Bau-)Baustelle je nach Schwere des Verstoßes disziplinarischer, materieller, verwaltungsrechtlicher, zivil- und strafrechtlicher Haftung nach geltendem Recht unterliegen.

    Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen (Anforderungen) erstellt. Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation vom 30. Dezember 2001 Nr. 197 Bundesgesetz (Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation) (in der geänderten und ergänzten Fassung), professionellen Standard„Spezialist für den Bau unterirdischer Versorgungsleitungen mit grabenloser Technologie“, zugelassen auf Anordnung des Arbeitsministeriums und sozialer Schutz Russische Föderation vom 21. März 2017 Nr. 297n und andere Rechtsakte zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.