Stellvertretender Direktor der Schule für Bildungsarbeit. Selbstanalyse des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit. Hauptaspekte der Arbeit

Ich bin damit einverstanden
Schulleiter
_____________()
03.09.2005.
Mittelschule
ARBEITSBESCHREIBUNG

Stellvertretender Schulleiter für pädagogische Arbeit

1. Allgemeine Bestimmungen.


1.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage der Tarif- und Qualifikationsmerkmale des stellvertretenden Leiters (Direktor, Leiter, Leiter) einer Bildungseinrichtung entwickelt, die auf Anordnung des Bildungsministeriums der Russischen Föderation und des Staatlichen Komitees für Hochschulbildung genehmigt wurden der Russischen Föderation vom 31. August 1995 Nr. 463/1268 im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation (Beschluss des Arbeitsministeriums Russlands vom 17. August 1995 Nr. 46). Bei der Erstellung der Anweisungen werden die Musterempfehlungen zur Organisation eines Arbeitsschutzdienstes in einer Bildungseinrichtung des Systems des Bildungsministeriums der Russischen Föderation berücksichtigt, die durch die Verordnung des Bildungsministeriums der Russischen Föderation vom 27. Februar genehmigt wurden. 1995 Nr. 92, wurden ebenfalls berücksichtigt.
1.2. Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit wird vom Schulleiter bestellt und abberufen.
Während der Ferien und der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des stellvertretenden Direktors der Schule für pädagogische Arbeit können seine Aufgaben dem stellvertretenden Direktor für pädagogische Arbeit oder einem Lehrer aus dem Kreis der erfahrensten Lehrer übertragen werden. Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage einer Anordnung des Schulleiters, die unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Anforderungen erlassen wird.
1.3. Der stellvertretende Direktor der Schule für pädagogische Arbeit muss über einen Hochschulabschluss verfügen Berufsausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Lehr- und Führungspositionen.
1.4. Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit ist direkt dem Schulleiter unterstellt.
1.5. Lehrkräfte für Zusatzpädagogik und Klassenlehrer sind für die pädagogische Arbeit direkt dem stellvertretenden Schuldirektor unterstellt.
1.6. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit an der Verfassung und den Gesetzen der Russischen Föderation, der Charta und Vorschriften Bezirk Morshansky und Region Tambow, Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation, Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation, Entscheidungen der Bildungsbehörden auf allen Ebenen zu Fragen der Bildung und Erziehung der Schüler, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz Schutz sowie die Satzung und die örtlichen Gesetze der Schule (einschließlich dieser Arbeitsbeschreibung), Arbeitsvertrag, Anordnungen und Weisungen des Schulleiters, diese Stellenbeschreibung.
Der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit beachtet die Konvention über die Rechte des Kindes.

2.Funktionen
Die Haupttätigkeiten des stellvertretenden Schulleiters für Bildungsarbeit sind:
2.1. Organisation der außerschulischen und außerschulischen Bildungsarbeit mit Studierenden;
2.2. methodische Anleitung des Bildungsprozesses;
2.3. Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften bei der außerschulischen und außerschulischen Arbeit mit Studierenden.

3. Amtliche Verpflichtungen


Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit nimmt folgende Aufgaben wahr:
3.1 organisiert die aktuelle und langfristige Planung der außerschulischen und außerschulischen Arbeit mit Studierenden und deren Umsetzung;
3.2. koordiniert die Arbeit von Lehrern, Klassenlehrern, Oberberatern und anderen direkt unterstellten Mitarbeitern;
3.3. organisiert und koordiniert die Entwicklung der notwendigen pädagogischen und methodischen Dokumentation;
3.4. führt eine systematische Überwachung der Qualität des Bildungsprozesses, der Arbeit von Vereinen, erweiterten Tagesgruppen und außerschulischen Aktivitäten durch; nimmt an außerschulischen und außerschulischen Aktivitäten, Vereinsklassen und erweiterten Tagesgruppen teil (mindestens 180 Stunden pro Studienjahr), analysiert deren Form und Inhalt und macht die Lehrkräfte auf die Ergebnisse der Analyse aufmerksam;
3.5. organisiert die Bildungsarbeit für Eltern, empfängt Eltern (ihre Ersatzpersonen) zu Fragen der Gestaltung des Bildungsprozesses;
3.6. unterstützt das Lehrpersonal bei der Beherrschung und Entwicklung innovativer Bildungsprogramme und -technologien;
3.7. erstellt gemeinsam mit dem stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit einen Stundenplan für erweiterte Tagesgruppen und andere Arten von Bildungs-, Kultur- und Freizeitaktivitäten, sorgt für eine qualitativ hochwertige und rechtzeitige Vertretung von Unterrichtsstunden für vorübergehend abwesende Lehrer und andere direkt unterstellte Lehrer;
3.8. stellt die rechtzeitige Erstellung etablierter Berichtsdokumentationen sicher, kontrolliert die korrekte und rechtzeitige Führung von Klassentagebüchern, außerschulischen Gruppentagebüchern und anderen Unterlagen durch Lehrer, Klassenlehrer, leitende Berater und andere Lehrer;
3.9. unterstützt Studentengruppen bei der Durchführung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitaktivitäten;
3.10. beteiligt sich an der Personalausstattung der Schule, ergreift Maßnahmen, um die Zahl der Schüler in Lerngruppen aufrechtzuerhalten;
3.11. überwacht die Einhaltung der Regeln für Schüler und der Schulcharta durch die Schüler;
3.12. beteiligt sich an der Auswahl und Vermittlung von Lehrkräften, organisiert deren berufliche Entwicklung und professionelle Exzellenz, leitet die Arbeit methodischer Vereinigungen, verbessert deren Qualifikationen;
3.13. macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses, beteiligt sich an der Arbeit des Pädagogischen Rates der Schule;
3.14. beteiligt sich an der Vorbereitung und Zertifizierung von Lehrkräften und anderen Schulmitarbeitern;
3.15. pflegt, unterschreibt und übermittelt dem Direktor die Stundenzettel für die ihm direkt unterstellten Lehrkräfte und pädagogischen Hilfskräfte;
3.16.ergreift Maßnahmen, um die Bibliothek mit pädagogischen und methodischen und Fiktion, Zeitschriften und Zeitungen im Zusammenhang mit dem Profil ihrer Arbeit;
3.17. stellt sicher, dass Klassenlehrer und andere direkt unterstellte Mitarbeiter ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllen, um die Lebenssicherheit der Schüler zu gewährleisten; organisiert die Bildungsarbeit und die ehrenamtliche gesellschaftlich nützliche Arbeit der Studierenden unter strikter Einhaltung der Normen und Regeln des Arbeitsschutzes;
3.18. beteiligt sich an der administrativen und öffentlichen Kontrolle zu Fragen der Gewährleistung der Lebenssicherheit, an der Untersuchung von Unfällen mit Mitarbeitern und Studenten;
3.19. bietet methodische Unterstützung für Klassenlehrer, Leiter von Gruppen, Vereinen, Sportabteilungen, Exkursionen, Arbeitsverbänden, sozial nützlicher, produktiver Arbeit usw., unter anderem in Fragen der Gewährleistung der Arbeitssicherheit für Schüler, der Verhinderung von Verletzungen und anderen Unfällen;
3.20.unterweist die ihm direkt unterstellten Mitarbeiter in Fragen des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen, der Betriebshygiene und Brandschutz mit der Erstellung der entsprechenden Dokumentation; erstellt Sicherheitsanweisungen für Schulclubs;
3.21. überwacht die Einhaltung und ergreift Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene- und Hygienestandards, Anforderungen, Arbeitsschutzvorschriften und Brandschutz bei der Durchführung von Bildungsaktivitäten und Arbeiten im Freien Bildungseinrichtung mit Studenten;
3.22. organisiert Aktivitäten mit Schülern und ihren Eltern, um Verletzungen, Verkehrsunfälle, Unfälle auf der Straße, Wasser usw. zu verhindern; organisiert die Einbindung der Eltern in die Bildungsarbeit mit Schülern, fördert die Schaffung eines umfassenden Bildungssystems;
3.23. baut und pflegt Verbindungen zwischen der Schule und Einrichtungen der Kinderweiterbildung und anderen Organisationen für gemeinsame Aktivitäten in der außerschulischen Bildung;
3.24.entspricht ethische Standards Verhalten in der Schule, zu Hause, an öffentlichen Orten, angemessen sozialer Status Lehrer;
3.25. unterzieht sich regelmäßigen kostenlosen ärztlichen Untersuchungen.

4. Rechte.
Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Recht:
4.1. Überprüfen Sie die Arbeit direkt unterstellter Mitarbeiter. an ihren Kursen und Veranstaltungen teilnehmen; verbindliche Anweisungen an direkt unterstellte Schulmitarbeiter erteilen;
4.2. die Schüler gemäß der Schulsatzung und den Regeln über Belohnungen und Strafen disziplinarisch für Handlungen haftbar zu machen, die den Bildungsprozess desorganisieren;
4.3. bei Bedarf vorübergehende Änderungen am Stundenplan von Vereinen und erweiterten Tagesgruppen, Sportabteilungen usw. vornehmen, Kurse absagen, Gruppen vorübergehend zu gemeinsamen Kursen zusammenlegen;

5. Verantwortung.
5.1. Bei Nichterfüllung oder unsachgemäßer Ausführung ohne triftigen Grund der Charta und der internen Regeln Arbeitsvorschriften Schule, andere örtliche Vorschriften, gesetzliche Anordnungen des Schulleiters, berufliche Verantwortlichkeiten, die in dieser Weisung festgelegt sind, einschließlich der Nichtnutzung gewährter Rechte, trägt der stellvertretende Schulleiter für pädagogische Arbeit die disziplinarische Verantwortung in der vorgeschriebenen Weise Arbeitsrecht.
Hinter grober Verstoß Arbeitsverantwortung Die Entlassung kann als Disziplinarstrafe verhängt werden.
5.3. Für die Anwendung, auch die einmalige Anwendung, von pädagogischen Methoden, die mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit des Schülers verbunden sind, sowie für die Begehung einer anderen sittenwidrigen Handlung kann der stellvertretende Direktor der Schule für pädagogische Arbeit entbunden werden seine Position gemäß der Arbeitsgesetzgebung und dem Gesetz der Russischen Föderation „Über Bildung“. Eine Entlassung wegen dieser Tat stellt keine Disziplinarmaßnahme dar.
5.4. Bei Verstößen gegen Brandschutz-, Arbeitsschutz-, Hygiene- und Hygienevorschriften bei der Organisation des Bildungsprozesses wird der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit in der in der Verwaltungsgesetzgebung vorgesehenen Weise und in den Fällen zur Verwaltungsverantwortung gebracht.
5.5. Für die schuldhafte Schädigung der Schule oder der am Bildungsprozess Beteiligten im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) seiner Amtspflichten haftet der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit finanzielle Haftung in der Art und Weise und innerhalb der Grenzen, die durch das Arbeits- und (oder) Zivilrecht festgelegt sind.

6. Beziehungen. Beziehungen nach Position.


Stellvertretender Schulleiter für Bildungsarbeit:
6.1. arbeitet in unregelmäßigen Arbeitszeiten nach einem 40-Stunden-Plan Arbeitswoche und vom Schulleiter genehmigt;
6.2. plant seine Arbeit selbstständig für jedes Studienjahr und jedes Studienquartal; der Arbeitsplan wird vom Schulleiter spätestens 5 Tage nach Beginn des geplanten Zeitraums genehmigt;
6.3. legt dem Direktor innerhalb von 10 Tagen nach Ende jedes akademischen Quartals einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im Umfang von mindestens 5 maschinengeschriebenen Seiten vor;
6.4. erhält vom Schulleiter Informationen regulatorischer, organisatorischer und methodischer Art, macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut;
6.5. befürwortet die Anordnungen des Schulleiters zur Organisation des Bildungsprozesses;
6.6. tauscht systematisch Informationen zu Themen in seinem Zuständigkeitsbereich mit der Verwaltung und dem Lehrpersonal der Schule aus;
6.7. fungiert während seiner vorübergehenden Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) als stellvertretender Leiter der Schule für pädagogische Arbeit. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt im Einklang mit dem Arbeitsrecht und der Schulsatzung auf Grundlage einer Anordnung des Schulleiters.

Ich habe die Anleitung gelesen: ________________________________________________()

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit

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2013 jährt sich zum fünften Mal die Feier des Allrussischen Tages der Familie, Liebe und Treue

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Zielgruppe: für die 7. Klasse

Schulweit kreativer Wettbewerb„Minute of Glory“ kann jedem Feiertag gewidmet werden: Lehrertag, Neujahr oder 8. März, da es absolut universell ist. Gleichzeitig können Sie sich an der Durchführung dieses Wettbewerbs beteiligen große Menge Lehrer und Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Ergebnis ist ein grandioser Urlaub, der für Kinder jeden Alters und mit unterschiedlichen Interessen interessant ist. Und wenn Sie sich gute Preise für die Gewinner ausdenken, schöne Urkunden für die Teilnehmer drucken und objektive externe Experten in die Jury einladen, dann wird der Wettbewerb zu einer echten Show, mit der alle Teilnehmer zufrieden sein werden! An unserer Schule ist der Feiertag „Minute of Glory“ bereits zur Tradition geworden, ich halte ihn am Tag des Lehrers ab.

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Zielgruppe: für Schulleiter

Allgemeine Schule Elternabend„Gegen Kindesmissbrauch.“ Zeigt ein drängendes Problem unserer Zeit. Enthält Empfehlungen für Eltern, Statistiken, Enthüllungen verschiedene Konzepte. Diese Entwicklung kann von Klassenlehrern und Schulleitern der VR zur Vorbereitung von Eltern-Lehrer-Treffen genutzt werden.


Zielgruppe: für Schulleiter

Elterntreffen zum Thema „Die Rolle der Eltern bei der Arbeitserziehung eines Teenagers“ für die Klassen 6-7 einer weiterführenden Schule
Der Zweck des Treffens besteht darin, den Eltern eine klare Vorstellung von der Rolle, den Möglichkeiten, Wegen und Mitteln der Erziehung der Kinder in der Familie zu vermitteln.

Eltern werden in die Formen und Methoden der Arbeitserziehung von Kindern eingeführt, es werden 4 Situationen angeboten, in denen Eltern zur Analyse eingeladen werden. Am Ende des Treffens wird vorgeschlagen, eine Umfrage durchzuführen und der Sozialpädagoge gibt Empfehlungen ab.

Diese Arbeit ist eine Verallgemeinerung der Erfahrungen zu diesem Thema Sozialpartnerschaft Grundschule mit der Gesellschaft der städtischen Umwelt. Es zeigt die Fragen der Notwendigkeit und Bedingungen der Interaktion zwischen Schule und Gesellschaft im städtischen Umfeld auf und zeigt die Ziele und Zielsetzungen der Partnerschaft auf. Die Arbeit präsentiert das Schema und die Phasen der Interaktion zwischen der Schule und der Gesellschaft des städtischen Umfelds sowie die Ergebnisse ihrer Interaktion. Das Werk wurde in Co-Autorenschaft verfasst: Mironova M.S. und Avericheva G.M.


Zielgruppe: für Pädagogen

Das Programm ist für die Arbeit eines Sozialpädagogen mit gefährdeten Kindern gedacht.

Das Ziel des Programms ist kollektives kreatives Arbeiten:
- Förderung der sozialen und psychologischen Anpassung der Jugendlichen im Team;
- dazu beizutragen, die Bedeutung jedes Teenagers in der Gesellschaft als Person zu erhöhen, die in der Lage ist, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
- Bei Teenagern eine positive Einstellung im Umgang mit Gleichaltrigen im Team zu entwickeln.

Zielgruppe: für Sozialpädagogen

Das Aktivitätenprogramm des Sommer-Gesundheitscamps mit Tagesaufenthalt für Kinder „UMKI“ (ein spannender Denkclub von Forschern). Der UMKI-Club unterliegt in vollem Umfang den Anforderungen einer solchen Kinderorganisation als Club: Dazu gehören Aufnahmeanträge, eine Struktur bestehend aus dem Clubpräsidenten, dem Clubrat und seinen Mitgliedern. An Hauptversammlung Den Mitgliedern des Clubs wird die Satzung eines spannend denkenden Forscherclubs angenommen, sein Emblem, Mitgliedskarten werden verliehen, Kinder werden mit den Prinzipien des Clubs vertraut gemacht.
Das Programm basiert auf gemeinsamer Kreativität Grundschulkinder, die gerade erste Forschungskompetenzen entwickeln, und Jugendliche, indem sie in gemeinsame aktive kognitive, Bildungs- und Forschungsaktivitäten einbezogen werden.

Zielgruppe: für Schulleiter

Programm „Tätigkeiten eines Sozialpädagogen“
mit Familien in einer sozial gefährlichen Situation (dysfunktionale Familien)“ Das Ziel des Programms ist
-Unterstützung von Familien bei der Kindererziehung;
-soziale, psychologische und pädagogische Erziehung der Eltern;
-Korrektur der Familienerziehung und der familiären Beziehungen.

Zielgruppe: für Sozialpädagogen

Beim Pädagogischen Rat, Protokoll Nr.___

Von „___“ __________ 20___

Direktor der MBOU „Srostinskaya Secondary School, benannt nach. V. M. Shukshina“

„___“ __________ 20___

Stellvertretender Direktor für Bildungsarbeit

Diese Stellenbeschreibung wurde auf Basis des Unified entwickelt Qualifikationsverzeichnis Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Mitarbeitern, Abschnitt „ Qualifikationsmerkmale Positionen von Bildungsarbeitern“, genehmigt auf Anordnung des Gesundheitsministeriums und gesellschaftliche Entwicklung Russische Föderation(Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands) vom 26. August 2010 Nr. 761n.

1.1. Der stellvertretende Direktor für Bildungsarbeit wird vom Direktor der Schule ernannt und entlassen.

Während des Urlaubs und der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des stellvertretenden Direktors können seine Aufgaben einem anderen stellvertretenden Direktor übertragen werden. Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage einer Anordnung des Direktors des Lyzeums, die unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Anforderungen erlassen wird.

1.2. Der stellvertretende Direktor muss über eine höhere Berufsausbildung in den Ausbildungsbereichen „Erziehung und Pädagogik“ oder „Staatliche und kommunale Verwaltung“, „Management“, „Personalmanagement“ und eine Berufserfahrung in Lehr- oder Führungspositionen von mindestens 5 Jahren verfügen, oder höhere Berufsausbildung und zusätzliche Berufsausbildung im Bereich der öffentlichen und Kommunalverwaltung, Management und Wirtschaft sowie Berufserfahrung in Lehr- oder Führungspositionen von mindestens 5 Jahren.

1.3. Der stellvertretende Direktor der Schule berichtet direkt an den Direktor der Schule.

1.4. Stellvertretender Direktor für Bildungsarbeit – einer der Leiter der Bildungsorganisation, verantwortlich für die Organisation der Entwicklung und Umsetzung eines Bildungsprogramms auf der Sekundarstufe (Oberstufe) einer allgemeinbildenden Einrichtung gemäß den Anforderungen des Landesbildungsgesetzes Standard (FSES), die Organisation von Informationen, methodische und personelle Unterstützung für den Prozess der Bildungseinrichtungen, Umsetzung methodischer Verbindungen und Geschäftspartnerschaften der Bildungsorganisation.

1.5. Der stellvertretende Direktor muss wissen:

Schwerpunktbereiche Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation;

Gesetze und andere Rechtsakte, die Bildungs-, Sport- und Sportaktivitäten regeln;

Übereinkommen über die Rechte des Kindes; Pädagogik; Psychologie; Errungenschaften der modernen psychologischen und pädagogischen Wissenschaft und Praxis; Psychologie; Grundlagen der Physiologie, Hygiene;

Landesbildungsstandard Allgemeinbildung;

Theorie und Methoden des Managements von Bildungssystemen;

moderne pädagogische Technologien für produktives, differenziertes Lernen, Umsetzung eines kompetenzbasierten Ansatzes, Entwicklungspädagogik, Systemaktivitätsansatz in der Bildung;

Methoden zur Bildung der Hauptkompetenzkomponenten (beruflich, kommunikativ, informativ, juristisch);

Methoden der Überzeugungsarbeit, Argumentation der eigenen Position, Kontaktaufnahme mit Studierenden unterschiedlichen Alters, ihre Eltern (Vertreter), Arbeitskollegen;

Diagnosetechnologien verursachen Konfliktsituationen, ihre Vorbeugung und Lösung;

Grundlagen der Arbeit mit Texteditoren, Tabellenkalkulationen, per E-Mail und Browser, Multimedia-Geräte;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Soziologie;

Methoden zur Organisation der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten einer Bildungsorganisation;

Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Haushalts-, Steuerrecht im Hinblick auf die Regulierung von Aktivitäten Bildungsorganisationen und Bildungsbehörden auf verschiedenen Ebenen;

Grundlagen des Managements, Personalführung; Grundlagen des Projektmanagements;

interne Arbeitsordnung einer Bildungseinrichtung;

Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

Die Haupttätigkeiten des stellvertretenden Direktors der Schule für Bildungsarbeit sind:

2.1. Organisation des Bildungsprozesses an der Schule, Verwaltung und Überwachung der Entwicklung dieses Prozesses;

2.2. Führung der Tätigkeit des Lehrpersonals einer Bildungseinrichtung gemäß den Anforderungen des Landesbildungsstandards;

2.2. methodische Führung des Lehrpersonals;

2.3. professionelles Training Lehrer;

2.3. Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften im Bildungsprozess;

2.4. Kontrolle von Bedingungen, Prozessen und Ergebnissen Bildungsaktivitäten auf der mittleren (oberen) Ebene einer Bildungsorganisation;

3. Aufgabenbereiche des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit :

Organisiert die Bildungsarbeit an der Schule gemäß den Anforderungen des Landesbildungsstandards für die grundlegende allgemeine und sekundäre (vollständige) Allgemeinbildung, den Prozess der Entwicklung und Umsetzung eines Projekts zur Modernisierung des Bildungssystems einer allgemeinbildenden Einrichtung gemäß dem Landesbildungsstandard.

Bestimmt notwendige Änderungen im Lehrplan der Schule gemäß den Anforderungen des Landesbildungsstandards.

Entwickelt einen Zeitplan für die Umsetzung des Standards der neuen Generation im Bildungsprozess der Schule.

Entwickelt einen Kalenderschulungsplan für die Arbeit einer Bildungsorganisation.

Organisiert die aktuelle und langfristige Planung der Aktivitäten der Bildungseinrichtung.

Koordiniert Aktivitäten zur Entwicklung individueller Projekte zur Modernisierung des Bildungssystems auf der mittleren und höheren Ebene der Schule.

Beteiligt sich an der Gestaltung und Umsetzung des Organisationsmechanismus zur Leitung der Umsetzung des Projekts zur Modernisierung des Bildungssystems der Grundstufe einer allgemeinbildenden Organisation nach dem Landesbildungsstandard, das Folgendes umfasst:

Überwachung des Fortschritts der Entwicklung und Umsetzung eines Systems einzelner Projekte;

Analyse des Arbeitsstandes an einem komplexen Projekt;

Entwicklung von Entscheidungen zur Anpassung von Plänen;

Vorbereitung auf das Staatsexamen und Durchführung der Abschlusszertifizierung der Schüler der neunten und elften Klassen entsprechend dem Bildungsstandard der neuen Generation;

Zusammenarbeit mit Eltern (gesetzlichen Vertretern) zur Ermittlung von Bildungsbedürfnissen und -wünschen, Beratung von Eltern (gesetzlichen Vertretern) bei der Organisation von Bildungs- und außerschulischen Aktivitäten.

Implementiert das Entwicklungsprogramm der Bildungsschule, das Bildungsprogramm der Schule, Lehrpläne, Lehrpläne Kurse, Disziplinen, akademischer Kalender der Schule.

Verantwortlich für die Einführung von Portfolios als Bewertungsmethode in die Praxis der Schule; informiert die Lehrenden über Veranstaltungen, deren Teilnahme die inhaltliche Ergänzung des Portfolios gewährleistet.

Beteiligt sich an der Entwicklung lokaler Gesetze, die den Regulierungsrahmen für eine vertiefte, vorprofilierte und spezialisierte Ausbildung in Schulen bilden.

Führt die Prävention organisatorischer Konflikte in Bildungsaktivitäten durch und beteiligt sich an deren Lösung.

Überwacht die Umsetzung des Lehrplans; Analyse der Einhaltung des neuen Standards: Inhalte bestehender Fachbildungsprogramme; bestehende Bedingungen für die Durchführung des Bildungsprogramms; verfügbare Methoden und Organisationsmechanismen zur Überwachung des Bildungsprozesses und zur Bewertung seiner Ergebnisse (Monitoring); legt notwendige Änderungen fest.

Legt die Umsetzungsmethoden fest und organisiert die Bedingungen für pädagogische und außerschulische Aktivitäten von Schülern der mittleren (oberen) Bildungsstufe.

Erstellt einen Zeitplan für Wahlfächer und Spezialkurse und überwacht deren Umsetzung durch das Lehrpersonal der Schule.

Überwacht die akademische Belastung der Studierenden; Pflege von Klassentagebüchern und speziellen Kurstagebüchern sowie anderen etablierten Berichtsdokumenten durch Lyzeumslehrer.

Überwacht die Qualität des Bildungsprozesses (Lehre und Erziehung), die Objektivität der Bewertung der Ergebnisse der Bildungsaktivitäten der Studierenden, die Arbeit von Spezialkursen und Wahlfächern und stellt sicher, dass das Ausbildungsniveau der Studierenden den Anforderungen des Landesbildungsstandards entspricht , Landesvorgaben.

Unterstützt Studierende bei der Durchführung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitaktivitäten.

Organisiert Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen.

Entwickelt und leitet Überwachungsstudien in Gebieten:

Qualität des Unterrichts und Organisation des Lernprozesses;

Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Zufriedenheit Bildungsdienstleistungen von der Schule bereitgestellt;

Studierende, die Kurse besuchen;

der Entwicklungsstand der Studierenden und der Stand der Studienleistungen;

Interaktion mit der äußeren Umgebung;

Analyse der Endergebnisse der Schultätigkeit;

Vorbereitung auf die staatliche Abschlusszertifizierung;

Bedingungen für das Erreichen von Bildungsqualitätsindikatoren usw.

Führt die Rekrutierung durch und ergreift Maßnahmen, um den Studentenbestand an der Schule zu erhalten.

Beteiligt sich an der Auswahl und Vermittlung von Lehrpersonal.

Verbessert seine Fähigkeiten rechtzeitig.

Stellt die rechtzeitige Vorbereitung, Genehmigung und Einreichung der Berichtsdokumentation sicher.

Macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses und des Managements einer Bildungsorganisation.

Beteiligt sich an der Vorbereitung und Zertifizierung von Lehrkräften und anderen Mitarbeitern einer Bildungseinrichtung.

Organisiert in der Schule Forschungsprojekte unter Schülern, Facholympiaden, Wettbewerbe für Schüler der Klassen 5-11.

Überwacht den Stand der medizinischen Versorgung der Studierenden.

Erstellt auf der Grundlage der von der medizinischen Einrichtung erhaltenen Materialien Listen der periodisch pflichtigen Personen medizinische Untersuchungen Angabe des Faktors, der die Notwendigkeit einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung bestimmt hat.

Pflegt, unterschreibt und übermittelt die Stundenzettel der ihm direkt unterstellten Lehrkräfte sowie des Lehr- und Betreuungspersonals an den Schulleiter.

Führt zusammen mit dem Gewerkschaftsausschuss und dem stellvertretenden Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit die administrative und öffentliche Kontrolle über die Sicherheit der Nutzung, Lagerung von Lehrinstrumenten und -geräten, chemischen Reagenzien, Sehhilfen und Schulmöbeln durch; Ergreift unverzüglich Maßnahmen zur Beschlagnahmung chemischer Reagenzien, Lehrausrüstung und Instrumente, die nicht in den Standardlisten aufgeführt sind, einschließlich selbstgebauter Instrumente, die ohne entsprechende Genehmigung in Werkstätten, Lehr- und anderen Räumlichkeiten installiert sind, und suspendiert Bildungsprozess auf dem Gelände einer Bildungseinrichtung, wenn dort gefährliche Bedingungen für die Gesundheit von Arbeitnehmern und Studierenden entstehen.

Identifiziert die Umstände von Unfällen mit Schülern.

Sorgt für ein günstiges moralisches und psychologisches Klima im Team.

Nimmt an Unterrichtsstunden und anderen Arten von Schulungen teil, die vom Lehrpersonal der Schule durchgeführt werden (mindestens 180 Stunden pro Schuljahr), analysiert deren Form und Inhalt und macht die Lehrer auf die Ergebnisse der Analyse aufmerksam.

Nimmt an pädagogischen und methodischen Seminaren und pädagogischen Räten teil.

Organisiert Arbeiten zur Einhaltung von Arbeitsschutzstandards und -regeln im Bildungsprozess, führt Arbeitsschutzaufgaben gemäß den „Grundbestimmungen OST-01-2001“ aus, die durch Beschluss des Bildungsministeriums der Russischen Föderation vom 14. August in Kraft gesetzt wurden , 2001 Nr. 2953; unterzieht sich fristgerecht (innerhalb von Arbeitstätigkeit) medizinische Untersuchungen.

Bietet Kontrolle über die Sicherheit von Geräten, Geräten, technischen und visuellen Lehrmitteln, die im Bildungsprozess verwendet werden.

Überwacht die Einhaltung der Regeln für Studierende durch die Studierenden.

Organisiert Aufklärungsarbeit für Eltern (Ersatzpersonen).

Empfängt Eltern (ihre Stellvertreter) zu Fragen der Gestaltung des Bildungsprozesses und der wissenschaftlichen und methodischen Begleitung pädagogischer Aktivitäten.

Entspricht der Satzung und den internen Arbeitsvorschriften der Schule sowie anderen örtlichen Rechtsakten der Bildungsorganisation.

Der stellvertretende Direktor für Bildungsarbeit verfügt über die Rechte, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, im Gesetz der Russischen Föderation „Über Bildung“, in der Musterordnung einer allgemeinen Bildungsorganisation, in der Satzung der Schule, im Tarifvertrag usw. vorgesehen sind. und die internen Arbeitsvorschriften.

Der stellvertretende Direktor hat das Recht, für Studierende und Lehrkräfte der Schule bindende Entscheidungen zu treffen und Disziplinarmaßnahmen gemäß der Satzung der Schule zu ergreifen.

Leben und Gesundheit der Schüler während des Bildungsprozesses;

Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ohne triftigen Grund der Satzung und der internen Arbeitsordnung der Schule, der gesetzlichen Anordnungen des Schulleiters und anderer örtlicher Vorschriften, der in dieser Weisung festgelegten beruflichen Verantwortlichkeiten, der stellvertretende Direktor trägt die disziplinarische Haftung in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise Gesetzgebung (Artikel 192 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation);

für das Qualifikationsniveau des Lehrpersonals der Schule, die Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen gemäß dem Lehrplan und dem Zeitplan des Bildungsprozesses;

Bei der Anwendung, einschließlich der einmaligen Anwendung, von pädagogischen Methoden, die mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit des Schülers verbunden sind, sowie bei der Begehung einer anderen unmoralischen Handlung kann der stellvertretende Direktor gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen seines Amtes enthoben werden (Artikel 336, S. 2 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);

Bei schuldhafter Schädigung des Lyzeums oder der Teilnehmer am Bildungsprozess im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) ihrer Amtspflichten haftet der stellvertretende Direktor in der durch das Arbeits- und (oder) Zivilrecht festgelegten Weise und in den Grenzen finanziell ;

wegen Nichterfüllung oder unsachgemäßer Ausführung ohne triftigen Grund der Satzung und der internen Vorschriften der Schule, der gesetzlichen Anordnungen des Schuldirektors und anderer örtlicher Vorschriften; Bei grober Verletzung der Arbeitspflichten kann die Entlassung als Disziplinarstrafe verhängt werden.

Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden und Mitarbeitern einer Bildungseinrichtung gemäß Art. 90 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.

6. Beziehungen. Beziehungen nach Position

Stellvertretender Direktor der Schule für Bildungsarbeit:

6.1. arbeitet unregelmäßige Arbeitszeiten nach einem Zeitplan, der auf einer 40-Stunden-Woche basiert und vom Schuldirektor genehmigt wurde;

6.2. plant seine Arbeit selbstständig für jedes Studienjahr und jedes Studienmodul; der Arbeitsplan wird vom Schuldirektor spätestens fünf Tage nach Beginn des geplanten Zeitraums genehmigt;

6.3. legt dem Direktor innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Studienjahres einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit (Problemanalyse) im Umfang von höchstens zehn maschinengeschriebenen Seiten vor;

6.4. erhält vom Direktor der Schule Informationen regulatorischer, organisatorischer und methodischer Art, macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut;

6.5. befürwortet die Anordnungen des Schulleiters zur Organisation des Bildungsprozesses;

6.6. tauscht systematisch Informationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit dem Lehrpersonal der Schule und den stellvertretenden Direktoren der Schule aus; Koordinierungsrat zur Einführung der Landesbildungsstandards der neuen Generation;

6.7. Während der Urlaubszeit, die nicht mit dem Urlaub des Arbeitnehmers zusammenfällt, während der Zeit des Unterrichtsausfalls für Studierende, Änderungen im Regime des Bildungsprozesses aus sanitären, epidemiologischen, klimatischen und anderen Gründen ist er an pädagogischen, methodischen und sonstige Arbeiten, deren zeitliche Begrenzung die Lehrverpflichtung nicht überschreitet;

6.8. fungiert während seiner vorübergehenden Abwesenheit (Urlaub, Krankheit usw.) als Direktor der Schule; Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht und der Satzung der Schule auf der Grundlage der Anordnung des Direktors oder der Anordnung des Schulleiters kommunale Körperschaft Bildungsmanagement;

6.9. übermittelt bei Besprechungen und Seminaren erhaltene Informationen unmittelbar nach Erhalt an den Direktor.

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Stellenbeschreibung des stellvertretenden Schulleiters für Bildungsarbeit

Name der Organisation, des Unternehmens]

[Position, Unterschrift, vollständiger Name des Managers oder sonstiges

zur Genehmigung befugter Beamter

[Tag Monat Jahr]

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Schulleiters für Bildungsarbeit[Name der Bildungsorganisation]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen erstellt und genehmigt Arbeitsgesetzbuch RF, Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Positionen von Bildungsarbeitern“ des Einheitlichen Qualifikationsverzeichnisses für Positionen von Managern, Spezialisten und Mitarbeitern, genehmigt. im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 26. August 2010 N 761n und anderen Vorschriften zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Schulleiter gehört zur Kategorie der Führungskräfte und ist [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten] direkt unterstellt.

1.2. Eine Person, die über eine höhere Berufsausbildung in den Ausbildungsbereichen „Staats- und Kommunalverwaltung“, „Management“, „Personalmanagement“ und Berufserfahrung in Lehr- oder Führungspositionen von mindestens 5 Jahren oder über eine höhere Berufsausbildung und zusätzliche berufliche Tätigkeit verfügt Ausbildung in den Bereichen staatlicher und kommunaler Verwaltung, Management und Wirtschaft sowie Berufserfahrung in Lehr- oder Führungspositionen von mindestens 5 Jahren.

1.3. Für die Position des Schulleiters gemäß den Anforderungen des Art. 351.1 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation wird eine Person ernannt, die nicht vorbestraft ist oder war, die nicht strafrechtlich verfolgt wurde oder wurde (mit Ausnahme einer Person, gegen die strafrechtlich verfolgt wurde). aus rehabilitierenden Gründen gekündigt) wegen Verbrechen gegen Leben und Gesundheit, Freiheit, Ehre und Würde des Einzelnen (mit Ausnahme der illegalen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, Verleumdung und Beleidigung), der sexuellen Integrität und sexuellen Freiheit des Einzelnen, gegen die Familie und gegen Minderjährige, öffentliche Gesundheit und öffentliche Moral, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit sowie gegen die öffentliche Sicherheit.

1.4. Der Schulleiter muss wissen:

— vorrangige Richtungen für die Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation;

— Die Verfassung der Russischen Föderation;

— Gesetze und andere Rechtsakte, die Bildungs-, Sport- und Sportaktivitäten regeln;

- Übereinkommen über die Rechte des Kindes;

— Errungenschaften der modernen psychologischen und pädagogischen Wissenschaft und Praxis;

— Grundlagen der Physiologie und Hygiene;

— Theorie und Methoden zur Verwaltung von Bildungssystemen;

— moderne pädagogische Technologien für produktives, differenziertes Lernen, Umsetzung eines kompetenzbasierten Ansatzes, entwicklungsorientiertes Lernen;

- Methoden der Überzeugung, Argumentation der eigenen Position, Herstellung von Kontakten zu Studierenden (Schülern, Kindern) unterschiedlichen Alters, ihren Eltern (Vertreter), Arbeitskollegen;

— Technologien zur Diagnose der Ursachen von Konfliktsituationen, ihrer Prävention und Lösung;

— Grundlagen der Arbeit mit Texteditoren, Tabellenkalkulationen, E-Mail und Browsern, Multimedia-Geräten;

— Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Soziologie;

— Möglichkeiten zur Organisation der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Schule;

— Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Haushalts- und Steuergesetzgebung im Hinblick auf die Regulierung der Aktivitäten von Bildungsorganisationen und Bildungsbehörden auf verschiedenen Ebenen;

— Grundlagen des Managements, Personalmanagement;

— Grundlagen des Projektmanagements;

— interne Arbeitsordnung der Schule;

— Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften;

1.5. Die Ernennung und Entlassung des Schulleiters erfolgt auf Anordnung von [Name der Position des Leiters].

2. Funktionen

2.1. Die Haupttätigkeitsbereiche des Schulleiters sind:

— Organisation des Bildungsprozesses in der Schule, Verwaltung und Kontrolle über die Entwicklung dieses Prozesses;

— methodische Führung des Lehrpersonals;

— Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften im Bildungsprozess.

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

3.1. Organisiert die aktuelle und langfristige Planung der Aktivitäten des Lehrpersonals.

3.2. Koordiniert die Arbeit von Lehrern und anderem Lehrpersonal zur Umsetzung von Lehrplänen und Programmen.

3.3. Organisiert und koordiniert die Entwicklung der notwendigen pädagogischen und methodischen Dokumentation.

3.4. Führt eine systematische Kontrolle der Qualität des Bildungsprozesses und der Objektivität bei der Bewertung der Ergebnisse der Bildungsausbildung der Studierenden, der Arbeit von Vereinen und Wahlfächern durch; nimmt an Unterrichtsstunden und anderen Schulungen teil, die von Lehrkräften der Schule durchgeführt werden (mindestens 180 Stunden pro Schuljahr), analysiert deren Form und Inhalt und macht die Lehrer auf die Ergebnisse der Analyse aufmerksam.

3.5. Organisiert Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen.

3.6. Organisiert Bildungsarbeit für Eltern, empfängt Eltern (ihre Ersatzpersonen) zu Fragen der Gestaltung des Bildungsprozesses.

3.7. Bietet Lehrkräften Unterstützung bei der Beherrschung und Entwicklung innovativer Programme und Technologien.

3.8. Überwacht die akademische Belastung der Studierenden.

3.9. Erstellt einen Zeitplan für Schulungssitzungen und andere Arten von Bildungsaktivitäten, sorgt für eine qualitativ hochwertige und rechtzeitige Ersetzung von Unterrichtsstunden für vorübergehend abwesende Lehrer und führt ein Protokoll über versäumte und ersetzte Unterrichtsstunden.

3.10. Gewährleistet die rechtzeitige Erstellung etablierter Berichtsdokumentationen und überwacht die korrekte und rechtzeitige Führung von Klassenbüchern und anderen Unterlagen durch Lehrer.

3.11. Beteiligt sich an der Personalausstattung der Schule und ergreift Maßnahmen zur Erhaltung der Schülerzahl.

3.12. Überwacht die Einhaltung der Regeln für Studierende durch die Studierenden.

3.13. Beteiligt sich an der Auswahl und Vermittlung von Lehrkräften, organisiert die Verbesserung ihrer Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten und leitet die Arbeit methodische Assoziationen, verbessert seine Fähigkeiten.

3.14. Macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses und beteiligt sich an der Arbeit des Pädagogischen Rates der Schule.

3.20. Ermöglicht die Durchführung des Bildungsprozesses mit Schülern in Anwesenheit von Bildungsräumen, die für diese Zwecke ausgestattet sind, den Regeln und Standards der Lebenssicherheit entsprechen und gemäß dem Gesetz zum Betrieb zugelassen sind.

3.21. Organisiert unter Beteiligung des stellvertretenden Direktors für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Zertifizierung von Klassenzimmern, Werkstätten, Turnhallen sowie Hauswirtschaftsräumen.

3.22. Erstellt auf der Grundlage der von der medizinischen Einrichtung erhaltenen Materialien Listen der Personen, die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterzogen werden, und gibt dabei den Faktor an, für den die Notwendigkeit einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung festgestellt wurde.

3.23. Organisiert die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung mindestens alle 5 Jahre von Arbeitsschutzanweisungen sowie Abschnitten von Lebenssicherheitsanforderungen in Richtlinien für die Durchführung praktischer und Laborarbeiten.

3.24. Überwacht die rechtzeitige Durchführung der Ausbildung der Studierenden und deren Eintragung in die Zeitschrift.

3.25. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Direktor der Schule für pädagogische Arbeit legt er die Methodik und Vorgehensweise für die Regelvermittlung fest Verkehr, Verhalten auf dem Wasser und auf der Straße, Brandschutz, testet das Wissen der Schüler.

3.26. Führt zusammen mit dem Gewerkschaftsausschuss (Handelsausschüssen) die administrative und öffentliche Kontrolle über die Sicherheit der Verwendung und Lagerung von Lehrinstrumenten und -geräten, chemischen Reagenzien, Sehhilfen und Schulmöbeln durch. Ergreift rechtzeitig Maßnahmen zur Beschlagnahmung chemischer Reagenzien, Lehrausrüstung und Instrumente, die nicht in den Standardlisten aufgeführt sind, einschließlich selbstgebauter Instrumente, die ohne entsprechende Genehmigung in Werkstätten, Lehr- und anderen Räumlichkeiten installiert sind, und setzt den Bildungsprozess in den Räumlichkeiten einer Bildungseinrichtung aus, wenn gefährliche Bedingungen vorliegen Dort wird die Gesundheit von Arbeitern und Studenten geschaffen.

3.27. Identifiziert die Umstände von Unfällen, die bei Arbeitern und Studenten auftreten.

3.28. [Andere berufliche Aufgaben].

4. Rechte

Der Schulleiter hat das Recht:

4.1. Für alle, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind soziale Garantien, einschließlich:

— für den jährlichen verlängerten bezahlten Grundurlaub;

— für die vorzeitige Gewährung einer Arbeitsrente;

— eine Entschädigung für die Ausgaben für Wohnraum, Heizung und Beleuchtung [für diejenigen, die in ländlichen Siedlungen, Arbeitersiedlungen (städtischen Siedlungen) leben und arbeiten] zu leisten;

- zur Zahlung zusätzlicher Kosten für medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation bei gesundheitlichen Schäden infolge eines Arbeitsunfalls und einer Berufskrankheit.

4.2. Machen Sie sich mit den Entwurfsentscheidungen des Managements im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten vertraut.

4.3. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten und Arbeitsmethoden der Organisation sowie Kommentare zu den Aktivitäten einzelner Mitarbeiter zur Prüfung durch den Leiter der Bildungsorganisation.

4.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

4.5. Interagieren Sie mit den Leitern der Strukturdienste der Bildungseinrichtung und besorgen Sie sich Informationen und Dokumente, die zur Erfüllung ihrer Amtspflichten erforderlich sind.

4.6. Führt Korrespondenz mit Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

4.7. Vom Management verlangen, dass es bei der Erfüllung seiner Pflichten und Rechte Unterstützung leistet.

4.8. Seien Sie bei allen Unterrichtsstunden mit Schülern anwesend (ohne das Recht, den Klassenraum nach Unterrichtsbeginn zu betreten, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, und dem Lehrer während des Unterrichts gegenüber Kommentare abzugeben).

4.9. Nehmen Sie bei Bedarf vorübergehende Änderungen am Stundenplan vor, sagen Sie Kurse ab, legen Sie Gruppen und Kurse vorübergehend zu gemeinsamen Kursen zusammen.

4.10. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

4.11. [Andere Rechte vorgesehen Arbeitsrecht Russische Föderation].

5. Verantwortung

Der Schulleiter ist verantwortlich für:

5.1. Wegen Verstoßes gegen die Satzung einer Bildungsorganisation.

5.2. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der in dieser Anleitung vorgesehenen Pflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

5.3. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.4. Für die Verursachung eines materiellen Schadens beim Arbeitgeber – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.



Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit wird von einem Mitarbeiter der Personalabteilung oder der für den Arbeitsschutz in der Organisation verantwortlichen Person entwickelt und von deren Leiter genehmigt. Wie Sie eine Stellenbeschreibung für diesen Mitarbeiter richtig erstellen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit



Der Text der Stellenbeschreibung umfasst in der Regel mehrere Abschnitte:

Als Referenz: In manchen Fällen möchten Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer, der für die Arbeit mit Kindern verantwortlich ist, den Text der Konvention über die Rechte des Kindes kennt, die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen angenommen wurde. In diesem Fall ist es ratsam, ihm dieses Dokument nicht nur zur Prüfung vorzulegen, sondern auch die Unterschrift des Mitarbeiters zur Bestätigung der Lektüre einzuholen.

Wir haben gegeben grober Plan Arbeitsbeschreibung. Da der Gesetzgeber keine Anforderungen an den Inhalt der Weisungen des stellvertretenden Direktors für die Bildungsarbeit stellt und deren Inhalt im Ermessen des Leiters der Organisation und der für die Erstellung des Dokuments Verantwortlichen liegt, kann jeder der oben beschriebenen Abschnitte entweder geändert werden oder einfach ausgeschlossen.

Aufgabenbereiche des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit

Als Teil der Stellenbeschreibung eines Mitarbeiters, der ausschließlich für den Bildungsprozess verantwortlich ist Bildungseinrichtung Dabei wird ein eher enger Aufgabenbereich berücksichtigt. Allerdings findet man im Personal von Bildungseinrichtungen deutlich häufiger einen stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit (im Volksmund einen Schulleiter), dessen Aufgabenspektrum deutlich breiter ist.

Alle beruflichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Organisation des Bildungsprozesses lassen sich in mehrere Gruppen einteilen:

  1. Bereitstellung der methodischen Komponente der Ausbildung. Der Schulleiter ist verpflichtet, Lehrpläne für die Schüler zu erstellen, zu genehmigen und gegebenenfalls anzupassen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Geschwindigkeit der Korrektur, die mit einer Veränderung der Situation in einer Bildungseinrichtung oder im Land einhergehen kann. Zum Beispiel bei der Einführung einer zusätzlichen Lektion im Zusammenhang mit einem Notfall (Terroranschlag, Naturkatastrophe usw.).
  2. Koordination der Arbeit des Lehrpersonals. Der stellvertretende Direktor hat das Recht, Unterrichtsstunden, Clubs und außerschulische Aktivitäten zu besuchen, um die Arbeit des Lehrers zu überwachen. Darüber hinaus ist er für die rechtzeitige Zertifizierung von Lehrkräften und deren Ausbildung verantwortlich, um deren Qualifikationen zu verbessern.
  3. Planung. Es handelt sich um aktuelle und langfristige Pläne, die vom stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit erstellt und vom Direktor der Einrichtung genehmigt werden müssen.
  4. Sicherstellung des Bildungsprozesses. Dies gilt nicht nur für den praktischen Teil (Bereitstellung). Lehrmaterial, Pläne, Handbücher usw.), sondern auch auf das Material (Einrichtung der Klassenräume, Schaffung von Bedingungen für Kreativität usw.).
  5. Rechtzeitige Übermittlung von Berichten.

Der Aufgabenbereich des Schulleiters sowie des Stellvertreters für pädagogische Arbeit kann einer Anpassung unterliegen. Das Wichtigste ist, die Bestimmungen so detailliert wie möglich zu formulieren diese Abteilung Stellenbeschreibung, damit der Mitarbeiter keine Fragen dazu hat, was in seine Zuständigkeit fällt.

Die Kenntnisnahme des Stellvertreters von der Stellenbeschreibung ist durch seine Unterschrift zu bestätigen. Auch bei Änderungen an einem Dokument muss sich der Mitarbeiter mit diesen vertraut machen und sein Einverständnis durch eine Unterschrift bestätigen, da die Änderungen sonst keine Rechtskraft haben.

Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit



Stellenbeschreibung des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und Pflichten des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit. Der stellvertretende Direktor für Bildungsarbeit gehört zu der Kategorie der Führungskräfte, die die Strategie und Taktik für die Entwicklung der Schule festlegen, die Aufgaben der Planung der Arbeit des Lehrpersonals, der Organisation, Motivation und Überwachung seiner beruflichen Aktivitäten wahrnehmen.

1.2. Zum stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit und Verantwortlichen für außerschulische Aktivitäten wird eine Person mit einer höheren pädagogischen Ausbildung, hoher Motivation für Bildungsaktivitäten und positiven Erfahrungen bei deren Umsetzung an einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung ernannt.

1.3. Der für außerschulische Aktivitäten zuständige stellvertretende Direktor für Bildungsarbeit wird auf Anordnung des Schulleiters in die Position berufen und entlassen.

1.4. Während des Urlaubs oder der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des stellvertretenden Direktors für pädagogische Arbeit, der für die außerschulische Arbeit verantwortlich ist, können seine Aufgaben (auf Anordnung des Schuldirektors) dem stellvertretenden Direktor der Schule für pädagogische Arbeit oder dem übertragen werden organisierender Lehrer.

1.5. Der stellvertretende Direktor für Bildungsarbeit, der die außerschulischen Aktivitäten überwacht, berichtet direkt an den Schulleiter.

1.6. Dem stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit, der für außerschulische Aktivitäten zuständig ist, unterstehen: Lehrer-Organisator, Lehrer für zusätzliche Bildung, Lehrer von erweiterten Tagesgruppen, Lehrer, die Programme (oder einzelne Module davon) zur Organisation außerschulischer Aktivitäten durchführen.

1.7. Der stellvertretende Direktor der Schule muss wissen:

Regelungen zur Regelung der Tätigkeit der Schule und der darin tätigen Lehrkräfte; Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Theorie des Schulmanagements; Theorie der Arbeitsmotivation; Geschäftsethik und zwischenmenschliche Kommunikation; Pädagogik; Allgemeine, Entwicklungs- und Sozialpsychologie; altersbedingte Physiologie; Bildungsprogramme von Schulen, Programme zur Organisation außerschulischer Aktivitäten für Schulkinder, Programme zur zusätzlichen Bildung von Kindern und die Regeln für ihre Entwicklung; fortgeschrittene inländische und Auslandserfahrung Organisation des Bildungsprozesses; Grundlagen des Arbeitsrechts und der betrieblichen Arbeitsvorschriften; Sicherheitsvorschriften, Betriebshygiene und Brandschutz.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

2.1. Führen Sie eine problemorientierte Analyse der Organisation außerschulischer Aktivitäten von Schülern durch und sammeln Sie die dafür notwendigen Informationen.

Der Text der Stellenbeschreibung umfasst in der Regel mehrere Abschnitte:

Aufgabenbereiche des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit

Im Rahmen der Stellenbeschreibung eines Mitarbeiters, der lediglich für den Bildungsprozess in einer Bildungseinrichtung verantwortlich ist, wird ein eher enger Aufgabenbereich berücksichtigt. Allerdings findet man im Personal von Bildungseinrichtungen deutlich häufiger einen stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit (im Volksmund einen Schulleiter), dessen Aufgabenspektrum deutlich breiter ist.

Kennen Sie Ihre Rechte nicht?

Alle beruflichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Organisation des Bildungsprozesses lassen sich in mehrere Gruppen einteilen:

  1. Bereitstellung der methodischen Komponente der Ausbildung. Der Schulleiter ist verpflichtet, Lehrpläne für die Schüler zu erstellen, zu genehmigen und gegebenenfalls anzupassen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Geschwindigkeit der Korrektur, die mit einer Veränderung der Situation in einer Bildungseinrichtung oder im Land einhergehen kann. Zum Beispiel bei der Einführung einer zusätzlichen Lektion im Zusammenhang mit einem Notfall (Terroranschlag, Naturkatastrophe usw.).
  2. Koordination der Arbeit des Lehrpersonals. Der stellvertretende Direktor hat das Recht, Unterrichtsstunden, Clubs und außerschulische Aktivitäten zu besuchen, um die Arbeit des Lehrers zu überwachen. Darüber hinaus ist er für die rechtzeitige Zertifizierung von Lehrkräften und deren Ausbildung verantwortlich, um deren Qualifikationen zu verbessern.
  3. Planung. Es handelt sich um aktuelle und langfristige Pläne, die vom stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit erstellt und vom Direktor der Einrichtung genehmigt werden müssen.
  4. Sicherstellung des Bildungsprozesses. Dies gilt nicht nur für den praktischen Teil (Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Plänen, Handbüchern etc.), sondern auch für den materiellen Teil (Klassenräume gestalten, Bedingungen für Kreativität schaffen etc.).
  5. Rechtzeitige Übermittlung von Berichten.

Der Aufgabenbereich des Schulleiters sowie des Stellvertreters für pädagogische Arbeit kann einer Anpassung unterliegen. Die Hauptsache besteht darin, die Bestimmungen dieses Abschnitts der Stellenbeschreibung so detailliert wie möglich zu formulieren, damit der Arbeitnehmer keine Fragen dazu hat, was in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

Die Kenntnisnahme des Stellvertreters von der Stellenbeschreibung ist durch seine Unterschrift zu bestätigen. Auch bei Änderungen an einem Dokument muss sich der Mitarbeiter mit diesen vertraut machen und sein Einverständnis durch eine Unterschrift bestätigen, da die Änderungen sonst keine Rechtskraft haben.

Dokumentation des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit.

Die erste Dokumentengruppe „Tätigkeiten des Schulleiters“

Zyklogramm der Arbeit des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit für ein Jahr, einen Monat, eine Woche;

Zeitpläne für die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten für einen Monat, für eine Woche;

Analyse der besuchten Unterrichtsstunden und außerschulischen Aktivitäten;

Planungsberatungen und Interviews mit Klassenlehrern;

Zeitplan kühle Stunden;

Planung der schulinternen Kontrolle der Bildungsarbeit, Analyseberichte und Protokolle der Higher School of Management;

Memos für Lehrer auf verschiedene Arten Aktivitäten;

Arbeitspläne für alle Schuldienste während der Ferien;

Arbeitspläne für Kinderorganisationen;

Ergebnisse der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen der Stadt, des Kreises, der Region.

Die zweite Dokumentengruppe „Methodische Arbeit“.

Regelungen zum Klassenlehrer;

Regelungen zur methodischen Assoziation Klassenlehrer und seine Funktionen;

Zusammensetzung des MO der Klassenlehrer;

Planung der Arbeit der Bildungsorganisationen der Klassenlehrer;

Sitzungsplan, Protokolle;

Materialien, die die Wirksamkeit der Arbeit der Klassenlehrer widerspiegeln;

Theoretische Vorträge, außerschulische Aktivitäten, Diagnoseergebnisse;

Regelungen zum Wettbewerb „Klassenlehrer des Jahres“, Materialien zur Teilnahme an Wettbewerben;

Berichte von Klassenlehrern aus allen Bereichen der Organisation des Bildungsprozesses.

Die dritte Dokumentengruppe „Klassenlehrermappe“

Liste der Klassenschüler;

Liste der Klassenressourcen, Aufgaben der Klassenschüler;

Mitarbeit in Kreisen, Sektionen, Vereinen;

Gesundheitszustand der Klassenschüler;

Begabte Studierende und die Ergebnisse ihrer Leistungen;

Ergebnisse des Studiums der moralischen Bildung von Klassenschülern;

Problematische Schüler und Problemfamilien;

Materialien zum Organisieren von Dingen im Klassenzimmer;

Arbeiten Sie an Selbstbildung und Verbesserung pädagogische Exzellenz Klassenlehrer.

Die vierte Dokumentengruppe ist „Zusammenarbeit mit einem Psychologen und Sozialpädagogen“.

Problematische Schüler und ihre Familien;

Beratungsmaterialien. Interviews mit Problemfamilien und ihren Kindern;

Protokolle der Sitzungen des Präventionsrates;

Beratungstermine für Schüler und Eltern;

Materialien für Seminare von Klassenlehrern;

Reden bei Lehrerräten und Sitzungen;

Planung der Aktivitäten eines Soziallehrers und Psychologen für ein Jahr, ein Quartal, eine Woche;

Aktionsplan zur Überwindung schlechter Gewohnheiten bei Schülern;

Berichte von Psychologen und Sozialpädagogen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit;

Materialien ihrer Reden bei Elternversammlungen.

„Teenager“-Razzien gemeinsam mit der Jugendkommission.

Die fünfte Dokumentengruppe „Zusammenarbeit mit öffentliche Organisationen».

Analyse der Mikrobezirksgesellschaft;

Öffentliche Organisationen, mit denen die Schule Kontakt hat,

Veranstaltungsplan und Zusammenarbeit mit öffentlichen Organisationen;

Foto- und Videomaterialien der Aktivitätsergebnisse;

Die sechste Dokumentengruppe „Arbeit mit Eltern“.

Aktivitätenplan mit den Eltern;

Elternbildung, Elternberatung;

Beobachtungen, Konsultationen mit einem Schulpsychologen.

Siebte Dokumentengruppe.

Aufgabenbereiche aller Kategorien von Lehrkräften, die im Bildungsbereich tätig sind.

Achte Dokumentengruppe.

Arbeitspläne für das Jahr, den Monat, die Woche.

Überwachung der Umsetzung von Plänen.

Neunte Dokumentengruppe.

Arbeiten Sie mit zusätzlichen Bildungseinrichtungen zusammen.

Planung von Kreisen, Sektionen, Vereinen;

Zeitplan für Treffen von Kreisen, Sektionen, Clubs.

Zehnte Dokumentengruppe.

Ein- und Ausgangsdokumentation.

Elfte Dokumentengruppe.

Bildungssystem der Schule.

Bildungssystem der Klasse.

Zwölfte Dokumentengruppe. „Junge Klassenlehrer.“

Wie führt man das erste Elterngespräch durch?

Wie man ein cooles Magazin richtig und kompetent gestaltet;

Wie führt man das erste Treffen mit Studierenden durch?

Welche Informationen über die Schüler muss der Klassenlehrer haben?

Voraussetzungen für die Erstellung eines pädagogischen Arbeitsplans;

Wie sollte das Tagebuch des Klassenlehrers aussehen usw.

Ungefährer Arbeitswochenplan für einen stellvertretenden Direktor

zur Bildungsarbeit.

Wochentage

Planung

Arbeit, Kontrolle

Mit Vermögenswerten arbeiten -

technische Arbeit

Zusammenarbeit mit den Eltern

Individuelle Arbeit mit Studenten

Beratung, Treffen -

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Arten von Plänen.

1. Langfristiger Plan für das akademische Jahr.

2. Kalenderplan.

Die Bildungsarbeit wird für das Kalenderjahr reflektiert.

3. Arbeitspläne für Klassenlehrer.

4. Pläne für Clubs basierend auf Interessen.

5.Pläne für eine Kinderorganisation.

6.Pläne des leitenden Beraters.

7. Pläne der Studierendenvertretungen.

8. Pläne für methodische Assoziationen aller Ebenen.

9. Pläne des stellvertretenden Direktors für Bildungsarbeit.

10.Bibliotheksplan

11. Arbeitsplan des Museums

12Arbeitsplan für Hortlehrer

Berücksichtigen Sie bei der Planung die Prinzipien der Wissenschaftlichkeit, Spezifität, Optimalität, Konsistenz und Individualität.