Organisation des Einzelhandels in der Republik Belarus. Regeln für die Durchführung des Einzelhandels mit bestimmten Warenarten und der öffentlichen Gastronomie

Einzelhandel – Verkauf (d. h. Weitergabe gegen Entgelt) an den Verbraucher von Waren. Der Einzelhandel ist die älteste, am weitesten verbreitete und verständlichste Art des Handels. Er zeichnet sich dadurch aus, dass einer seiner Teilnehmer sicherlich der Endverbraucher des Produkts sein wird.

Dekret des Handelsministeriums der Republik Belarus Nr. 24 „Über die Klassifizierung von Formularen.“ Einzelhandel» Mit Datum vom 26. Juni 2014 wurden folgende Handelsarten identifiziert:

  • Kommissionshandel - Handel, bei dem der Verkäufer (Kommissionär) beliebige Waren vom Eigentümer (Versender) annimmt und diese selbstständig an den Verbraucher verkauft. Mit der Veräußerung geht das Eigentum an der Kaufsache vom Eigentümer (Verpflichteten) auf den Käufer über. Als Ergebnis der Transaktion erhält der Kommissionär beim Verkauf eine Provision;
  • Handel mit stationären Handelsgegenständen – Verkauf in speziell für den Handel konzipierten Räumlichkeiten;
  • Handel mit nicht ortsfesten Handelsgegenständen – Handel mit temporären, nicht speziell ausgestatteten Räumlichkeiten und mit Fahrzeugen;
  • Handel ohne (externe) Handelsmöglichkeiten – das Gleiche, aber ohne permanente oder mobile Handelsmöglichkeit;
  • Musterhandel – bei einem solchen Handel wird dem Käufer ein Muster des Produkts oder seines Modells oder ein Bild gezeigt. Nach Zahlungseingang wird der Kaufpreis inkl. MwSt. an den Käufer übertragen. per Mail
  • Lieferhandel – Verkauf von Waren in speziell für den Handel ausgestatteten Fahrzeugen;
  • Hausiererhandel – Handel mit Tabletts, Karren, Körben usw.;
  • Fairer Handel;
  • Handel auf Auktionen – der Verkauf von Dingen auf speziell organisierten Auktionen, bei denen potenzielle Käufer ihre eigenen Preisoptionen anbieten, die Ware geht an denjenigen, der den höchsten Preis bietet;
  • Handel auf den Märkten.

Die wichtigsten Gesetze, die das Verhalten des Einzelhandels bestimmen, sind: „Das Handelsgesetz“, „Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus“ Nr. 384 vom 24. April 2004 und andere Dokumente niedrigerer Ordnung.

Ein so wichtiges Thema wie die maximal zulässige Höhe der Handelsaufschläge wird durch den „Beschluss des Handelsministeriums der Republik Belarus“ Nr. 6 vom 26. Januar 2015 geregelt. Die Aufschlagsgrenze im Einzelhandel bezieht sich hauptsächlich auf gesellschaftlich wichtige Waren, Lebensmittel, und liegt zwischen 10 und 30 Prozent.

Der Einzelhandel ist eine der sich am dynamischsten verändernden Branchen. Einerseits sind die Regeln für sein Verhalten gesetzlich festgelegt, andererseits ist eine Einzelhandelsführung als zentralisierte Struktur grundsätzlich unmöglich. Das Handelsministerium der Republik Belarus verabschiedet Beschlüsse, gibt Anweisungen zur Regelung verschiedener Aspekte des Handels, beteiligt sich an der Entwicklung von Rechtsakten, kann den Einzelhandel jedoch grundsätzlich nicht im gleichen Umfang verwalten, wie dies einige andere Ministerien in ihren Branchen tun, weil . Jeder Kauf ist das Ergebnis einer individuellen Entscheidung des Verbrauchers. Da der belarussische Markt nicht geschlossen ist, ist der Wettbewerb zwischen Verkäufern und Waren Realität.

Dies ist einer der Hauptgründe dafür, dass der Anteil privater Unternehmen (die von Natur aus flexibler sind) im Einzelhandel besonders hoch ist.

Einzelhandelsumsatz nach Eigentumsart (laut Daten)

Einzelhandelsumsatz nach Eigentumsart*
2018 1)

Milliarden Rubel

Millionen Rubel

Einzelhandelsumsatz

44 674,9

Zustand

3 966,2
3 495,2
726,6

ausländisch

10 004,6

Als Prozentsatz der Gesamtsumme

Einzelhandelsumsatz

100

Zustand

8,9
68,7

davon mit einem Anteil am Staatseigentum

7,8

ausländisch

22,4

*) Die Wertangaben beziehen sich auf tatsächliche Preise ab 2016 – in der ab 1. Juli 2016 gültigen Preisstaffel (eine Reduzierung um das 10.000-fache).
1) Die Daten sind vorläufig.

Wie man sieht, spielen private Organisationen die Hauptrolle im Einzelhandel. Der staatliche Handel verliert an Boden. Die Verbraucherkooperation ist in einer etwas besseren Position, da sie über eine starke Materialbasis und gut etablierte Warenvertriebsnetze verfügt, insbesondere in Landschaft. Im letzten Jahrzehnt verzeichneten ausländische Organisationen ein schnelles Wachstum, vertreten in der Regel durch große Einzelhandelsketten mit beträchtlichem Kapital und Berufserfahrung.

Das Gesamtvolumen des Einzelhandels in einem Land hängt von der Kaufkraft der Bevölkerung und den Erwartungen ab (sie beeinflussen die Wahl zwischen Ausgaben und Sparen). Die Umsatzstruktur ist gleichermaßen von Angebot und Nachfrage abhängig.

Anfang 2019 sah es (laut Belstat) so aus:

Verkauf von Einzelpersonen nicht Lebensmittel Handelsorganisationen der Republik Belarus im Jahr 2018

Maßeinheit

Verkauft

2018
VC
2017

Im Jahr 2018 verkaufte inländische Waren

Anteil des Umsatzes inländisch produzierter Waren am gesamten Warenabsatz im Jahr 2018, %

Autos

Kraftstoff

Motorbenzin

Dieselkraftstoff

Fernseher

Baustoffe

Holz

Keramikfliesen

Kühl- und Gefrierschränke für den Haushalt

Waschmaschinen für den Hausgebrauch und Wäschetrockner

Reinigungs- und andere Haushaltschemikalien

Oberbekleidung

davon gestrickte Kleidung

Unterwäsche

Strumpfwaren

davon Lederschuhe

pharmazeutische Produkte

Parfüms und Kosmetika sowie Toilettenartikel

(ohne Mikroorganismen)

Wenn man über den Einzelhandel innerhalb der Republik spricht, sollte man bedenken, dass der inländische Verbraucher sowohl seine eigenen als auch importierte Produkte kauft. Der Anteil der Importe ist konstant hoch, was im Allgemeinen typisch für moderne Gesellschaften ist, mit Ausnahme derjenigen, die in Subsistenzlandwirtschaft leben.

Der Handelsanteil ist nicht so hoch wie in anderen europäischen Ländern. Die größte Entwicklung findet in Minsk statt, in den Regionen ist sie deutlich geringer.

Es ist zu beachten, dass statistische Daten in der Regel Kleingewerbe, Einzelunternehmer, Märkte, Online-Shops und einige andere Verkäufe nicht berücksichtigen.

Aufgrund der Fähigkeit des Handels, in kurzer Zeit stark zu wachsen, kann er als eine Art „Lokomotive“ fungieren. wirtschaftliche Entwicklung als Quelle für „schnelles Geld“. Es sollte jedoch verstanden werden, dass in langfristig Die Verkaufsmengen werden weiterhin durch die Kaufkraft der Bevölkerung begrenzt. Der Anstieg des Absatzes importierter Waren wirkt sich ebenfalls gemischt aus

Die Hauptrolle im Staatshandel spielt das System des Handelsministeriums der Republik Belarus. Für Organisation und Koordination Handelsaktivitäten In der Republik werden in ihrer Zusammensetzung folgende Hauptfunktionsabteilungen gebildet:

  • - Abteilung für Wirtschaft und Handel und Entwicklung der Marktbeziehungen;
  • - Verwaltung von Finanzen, Preisen, Buchhaltung und Kontrolle;
  • -Management der Organisation des Verbrauchermarktes für Lebensmittel;
  • - Leitung der Organisation des Verbrauchermarktes für Non-Food-Produkte;
  • - Abteilung für Handels- und Dienstleistungsorganisation;
  • - Abteilung für Organisations- und Personalarbeit sowie Büroarbeit;
  • - Abteilung für die Koordinierung der Außenhandelsaktivitäten und den Aufbau eines rohstoffproduzierenden Netzwerks im Ausland;
  • - Abteilung für Verbraucherschutz und Werbekontrolle;
  • - Abteilung Gastronomie.

Über diese Abteilungen sorgt das Handelsministerium für die Regulierung und Kontrolle der Aktivitäten aller Einzelhandelsorganisationen auf dem Territorium der Republik. Zu den Befugnissen des Handelsministeriums der Republik Belarus im Bereich der staatlichen Regulierung des Handels gemäß dem Handelsgesetz gehören:

  • - Entwicklung und Umsetzung langfristiger und kurzfristiger Handelsentwicklungsprogramme;
  • - Koordinierung der Aktivitäten der Gremien staatlich kontrolliert und andere Organisationen im Bereich Handel;
  • - Führung des Handelsregisters;
  • - Bildung von Rohstoffressourcen, Durchführung von Beschaffungs- und Rohstoffinterventionen;
  • - Implementierung staatliche Kontrolle im Handel;
  • - Überwachung der Konjunktur des Inlands- und Außenhandels;
  • - andere Befugnisse gemäß der Gesetzgebung.

Im Januar-September 2013 belief sich das Volumen des Einzelhandels und der öffentlichen Gastronomie unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle auf 193.087,3 Milliarden Rubel. und stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in vergleichbaren Preisen um 18,6 % (als Referenz: Januar-September 2012 – um 11,7 %). Der Einzelhandelsumsatz über alle Vertriebskanäle belief sich im Januar-September 2013 auf 183.416,7 Milliarden Rubel, was 18,9 % über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums liegt.

Der Einzelhandelsumsatz der Handelsorganisationen stieg um 19,2 % und belief sich auf 148.207,7 Milliarden Rubel. Einzelhandelsumsätze auf Handelsplätze und in Handelseinrichtungen auf den Märkten, in Einkaufszentren betrug 35209,0 Milliarden Rubel oder 118,1 % des Niveaus des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Sein spezifisches Gewicht im Einzelhandel betrug der Umsatz über alle Vertriebskanäle 19,2 %. Im aktuellen Zeitraum ist ein allgemeiner Anstieg der Verkaufsmengen um zu verzeichnen Handelsnetzwerk einzelne Ministerien und Ressorts (111,7 %), deren Anteil am Einzelhandelsumsatz 16,1 % beträgt.

Der Anteil der Einzelhandels- und Gemeinsim Staatseigentum betrug 12,8 %, das sind 1,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr, das Handelsvolumen dieser Organisationen stieg um 10,0 %.

Einzelhandelsumsatz von Organisationen private Form Eigentum, auch ausländisches (ohne Verbraucherkooperation) stieg um 22,7 %, der Handelsanteil belief sich auf 76,5 %, das sind 2,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Der Umsatz der Handelsorganisationen der Verbraucherkooperation stieg im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 4,5 % (der Umsatzanteil der Handelsorganisationen betrug 10,4 %).

In der Gemeinschaftsverpflegung ist ein Anstieg des Handelsvolumens gegenüber dem Vorjahresniveau zu verzeichnen – 112,4 %. Im Januar-September 2013 stiegen die Verkäufe von Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren durch Handelsorganisationen um 12,3 %, Non-Food-Produkte um 27,4 %.

Der Anteil von Food- und Non-Food-Produkten am Einzelhandelsumsatz betrug 54,1 % bzw. 45,9 % (im Januar-September 2012 - 54,5 % bzw. 45,5 %). Der Anteil der Verkäufe inländisch hergestellter Waren durch Handelsorganisationen am Einzelhandelsumsatz belief sich im Januar-September 2013 auf 71,7 %, darunter Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren – 83,3 %, Non-Food-Produkte – 56,3 %.

Zum 1. Oktober 2013 betrug das Volumen der Rohstoffbestände in Handelsorganisationen im Vergleich zum 1. Oktober 2012 um 1 Tag und im Vergleich zum 1. Januar 2013 um 21 Tage gesunken, was einer Handelsdauer von 40 Tagen entspricht.

Tabelle 2 Einzelhandelsumsatz des Handels und der öffentlichen Gastronomie über alle Vertriebskanäle nach Regionen und der Stadt Minsk im Januar-September 2013 * (Milliarden Rubel)

Name der Gebiete

Einzelhandel und Gastronomie über alle Kanäle

Einschließlich

Einzelhandelsumsätze über alle Vertriebskanäle

Gastronomieumsatz

in % gegenüber 2012 in vergleichbaren Preisen

in % bis 2012 in

Brest

Witebsk

Gomel

Grodno

Mogilevskaya

Republik Weißrussland

*Quelle .

Der Einzelhandel in Weißrussland wird vollständig vom Handelsministerium kontrolliert, das eine wichtige Rolle bei seiner Entwicklung spielt. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf dem Konsum belarussischer Produkte.

Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Grundregeln für die Durchführung von Einzelhandels-, Handels- und Produktionsaktivitäten auf dem Territorium der Republik Belarus (im Folgenden als Grundregeln bezeichnet) werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Republik Belarus „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ entwickelt. regeln die Beziehungen zwischen Verkäufern und Käufern (Verbrauchern) beim Verkauf von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten sowie bei der Durchführung von Handels- und Produktionstätigkeiten (Gastronomie) und gelten für alle Wirtschaftssubjekte, unabhängig von der Eigentumsform und Unterordnung, im Einzelhandel sowie in Handels- und Produktionsaktivitäten tätig.

2. Ein Käufer (Verbraucher) ist ein Bürger, der Waren kauft, bestellt oder kaufen oder bestellen möchte oder bestellt, die für den persönlichen, familiären, häuslichen oder anderen Gebrauch bestimmt sind, der nicht damit zusammenhängt unternehmerische Tätigkeit.
Unter Verkäufer versteht man ein Unternehmen, eine Organisation, eine Institution oder einen Einzelunternehmer, der im Rahmen eines Einzelhandelskaufvertrags Waren an den Käufer (Verbraucher) verkauft oder Handels- und Produktionstätigkeiten ausübt.

3. Lebensmittel und Non-Food-Produkte, deren Verkauf durch besondere Regeln geregelt ist, werden unter Einhaltung dieser Regeln verkauft.

4. Besonderheiten bestimmter Arten des Einzelhandels (Kommissionshandel, Warenverkauf auf Kredit, auf Bestellung, nach Muster und andere) werden durch gesonderte Regeln geregelt.

5. Diese Grundregeln und weitere Informationen, deren Zusammensetzung von den ausführenden Stellen genehmigt wird staatliche Regulierung Der Verkäufer macht die Käufer in visueller und zugänglicher Form auf den Handel aufmerksam.

6. Der Verkäufer ist verpflichtet, für alle von ihm erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aller Art über Erlaubnisse zu verfügen. Wenn der Verkäufer mehrere Handelsbetriebe umfasst, die Einzelhandels- und (oder) Handels- und Produktionstätigkeiten ausüben, muss für jeden Betrieb ein Antrag auf die entsprechende Lizenz erstellt werden.

7. Die Arbeitsweise des Verkäufers von Staatseigentum wird von den Exekutiv- und Verwaltungsorganen an seinem Standort festgelegt.
Die Arbeitsweise des Verkäufers von nichtstaatlichem Eigentum wird von ihm im Einvernehmen mit dem zuständigen Exekutiv- und Verwaltungsorgan, in dessen Hoheitsgebiet seine Tätigkeit ausgeübt wird, selbstständig festgelegt.
Die Arbeitsweise eines Verkäufers, der Handels- und Produktionstätigkeiten ausübt Industrieunternehmen, in Institutionen, Organisationen usw., wird ebenfalls im Einvernehmen mit deren Verwaltung eingerichtet.
Im Falle einer vorübergehenden Einstellung seiner Tätigkeit (für Reparaturen, geplante Hygienetage und in anderen Fällen) muss der Verkäufer den Käufer rechtzeitig darüber informieren.
Über die Schließung einer Einzelhandelseinrichtung zur Reparatur (Sanierung) ist der Käufer spätestens 5 Tage vor der Schließung durch eine gesonderte Ankündigung zu informieren.
Die Schließung wegen Reparatur (Umrüstung) erfolgt im Einvernehmen mit der örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsbehörde. Bei der Ausübung von Handels- und Produktionstätigkeiten bei Industrieunternehmen, Institutionen, Organisationen wird die Schließung einer Handelsstätte für Reparaturen mit deren Verwaltung vereinbart.

8. Der Verkäufer ist verpflichtet, unter Berücksichtigung des Profils und der Spezialisierung seiner Tätigkeit die zwingenden Anforderungen einzuhalten, die in den Regulierungsdokumenten zu Normung, Arbeitsschutz und -sicherheit, Hygiene- und Brandschutzvorschriften sowie anderen Dokumenten zur Regelung der Handelstätigkeit festgelegt sind.

9. Der Verkäufer ist verpflichtet, Messgeräte in gutem Zustand, rechtzeitig und in einwandfreiem Zustand zu halten und zu warten zu gegebener Zeit führen ihre messtechnische Überprüfung durch.
Überprüfung der Richtigkeit der Kosten, Maße und des Gewichts der gekauften Waren durch den Käufer Handelssaal Entsprechende Messgeräte müssen an einer zugänglichen Stelle installiert werden.

10. Der Verkäufer ist verpflichtet, über ein Buch mit Bewertungen und Vorschlägen, ein Auditprotokoll, ein Hygieneprotokoll (beim Verkauf von Lebensmitteln, bei der Durchführung von Handels- und Produktionstätigkeiten) zu verfügen. Heiratstagebuch(bei der Durchführung von Handels- und Produktionsaktivitäten), die gemäß den genehmigten Anweisungen durchgeführt werden. Das Buch mit Rezensionen und Vorschlägen wird an einem für den Käufer zugänglichen und sichtbaren Ort platziert.

11. Das Personal muss mit Abzeichen ausgestattet sein, auf denen eindeutig Position, Nachname, Vorname und Patronym angegeben sind. IN Lebensmittelgeschäfte- sowie spezielle Hygienekleidung.

12. Medizinische Untersuchung Das Personal wird nach dem festgelegten Verfahren hergestellt.

13. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten für den Verkauf und die Lagerung der Waren sowie das an die Handelseinrichtung angrenzende Gelände in einem ordnungsgemäßen hygienischen Zustand zu halten.

14. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer in der Landessprache seinen Namen, Informationen über Eigentum (Eigentümer) und Betriebsweise, Nummer, Datum des Erhalts der Lizenz und den Namen der Behörde, die sie ausgestellt hat, mitzuteilen, Anbringen dieser Informationen auf einem Schild an der Eingangstür (Fassade).
Der Verkäufer – ein Einzelunternehmer – muss dem Käufer Informationen darüber zur Verfügung stellen staatliche Registrierung und der Name der Stelle, die es registriert hat.
Ähnliche Informationen müssen Käufer auch beim Handel in vorübergehenden Räumlichkeiten, auf Märkten, Messen und in anderen Fällen zur Kenntnis genommen werden, wenn der Handel außerhalb des ständigen Standorts des Verkäufers erfolgt.

15. Käufer werden bedient Zeit einstellen Arbeit des Verkäufers.
Es ist verboten, den Zugang von Käufern zum Handelssaal im Zusammenhang mit der bevorstehenden Mittagspause oder dem Ende der Arbeitszeit des Verkäufers zu sperren. 10 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten weist der Verkäufer die Kunden darauf hin, dass die Öffnungszeiten enden und der Kundenservice eingestellt wird.
Der Zutritt von Verbrauchern zu Restaurants und Cafés kann 30 Minuten vor Schließung, zu anderen öffentlichen Gastronomieeinrichtungen – 15 Minuten vor Schließung – gestoppt werden.
Bei Schließung zur Mittagspause und am Ende des Arbeitstages stellt die Kasse den Betrieb unter strikter Einhaltung der festgelegten Arbeitszeiten des Verkäufers ein.
Alle Kunden, die Bargeld und Kassenbons in der Hand haben, müssen bedient werden.

16. In der Vitrine sollten nur Muster der zum Verkauf stehenden Waren ausgestellt werden. Warenproben in der Vitrine sind auf Wunsch des Käufers nach Prüfung der Qualität zu verkaufen.
Warenmuster, die als Elemente der kompositorischen Gestaltung einer Vitrine oder als Inventar verwendet werden, unterliegen nicht dem Verkauf.

17. Der Käufer, der Schäden am Eigentum des Verkäufers verursacht hat, ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Empfang, Lagerung und Bereitstellung von Waren für den Verkauf

18. Die Warenannahme hinsichtlich Menge und Qualität erfolgt in der gesetzlich festgelegten Weise und innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen.

19. Waren mit abgelaufener Haltbarkeit, Lagerung (Verwertung) unterliegen nicht der Annahme; Waren, die einer obligatorischen Zertifizierung unterliegen, aber nicht im Nationalen Zertifizierungssystem der Republik Belarus zertifiziert sind; Waren, die der staatlichen Hygieneverordnung und Registrierung unterliegen, diese jedoch nicht in der vorgeschriebenen Weise bestanden haben.
Die Qualität der Ware muss den zwingenden Anforderungen der Regulierungsdokumente zur Normung, den Angaben in der Kennzeichnung und den Begleitdokumenten sowie den Vertragsbedingungen entsprechen.
Bei Erhalt von Waren, die nicht den Anforderungen der Regulierungsdokumente zur Normung und den Vertragsbedingungen entsprechen, hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl vom Lieferanten Folgendes zu verlangen:
anteilige Reduzierung des Kaufpreises;
unentgeltliche Beseitigung von Mängeln der Ware innerhalb einer angemessenen Frist;
Ersatz ihrer Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln der Ware.
Bei einem erheblichen Verstoß gegen die Anforderungen an die Beschaffenheit der Ware (Erkennung irreparabler Mängel, die nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder Zeitaufwand beseitigt werden können oder wiederholt festgestellt werden oder nach ihrer Beseitigung wieder auftreten, und anderer gleichartiger Mängel) hat der Verkäufer das Recht Wahlrecht:
die Erfüllung des Kaufvertrags verweigern und vom Lieferanten die Rückerstattung des für die Ware gezahlten Geldbetrags verlangen;
vom Lieferanten einen Ersatz der Ware verlangen gute Qualität für vertragsgemäße Ware.

20. Jeder Warencharge muss ein Lieferantendokument in der festgelegten Form beiliegen, das die Qualität der Waren und ihre Sicherheit für die Gesundheit der Käufer bestätigt.
Die Liste der Waren, die einer obligatorischen Zertifizierung unterliegen, und Dokumente, die die Tatsache der Warenzertifizierung bestätigen, sowie das Verfahren zur Kennzeichnung dieser Waren mit Konformitätszeichen mit dem Nationalen Zertifizierungssystem der Republik Belarus werden vom Staatlichen Komitee für Normung, Metrologie und Zertifizierung erstellt der Republik Weißrussland.
Die Liste der Waren, die den staatlichen Hygienevorschriften und der Registrierung unterliegen, sowie Dokumente, die die Tatsache ihrer Umsetzung bestätigen, werden vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus erstellt.
Es ist verboten, Videokassetten mit Aufnahmen ohne Aufnahme anzunehmen und zu verkaufen Registrierungs-Zertifikat Staatliches Register für Kino, Videofilme und Film- und Videoprogramme.

21. Die Gutschrift übernommener Ware erfolgt am Tag des Erhalts entsprechend ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit in der vorgeschriebenen Weise.
Es ist verboten, Waren ohne Begleitdokumente zu lagern und zu verkaufen, die den Erhalt bestätigen und eine Form der strengen Rechenschaftspflicht darstellen.

22. Verkäufer mit Staatsform Eigentum und das System der Verbraucherkooperation müssen die Waren innerhalb der folgenden Fristen zum Verkauf versenden: spätestens zwei Tage nach Erhalt – für Lebensmittel, drei Tage – für Non-Food-Produkte, einen Tag – für Obst und Gemüse.

23. Der Verkäufer muss über die erforderlichen Räumlichkeiten, Geräte und Bestände verfügen, um gemäß den Anforderungen der Regulierungsdokumente zur Standardisierung die Wahrung der Qualität und Sicherheit der Waren während ihrer Lagerung und ihres Verkaufs sicherzustellen.

24. Die Ware muss ordnungsgemäß für den Verkauf vorbereitet werden (von Verpackungs-, Verpackungs- und Bindematerialien befreit, Fabrikfett und Staub entfernt, Anpassung und kleinere Reparaturen technisch komplexer Waren, Reinigen und Bügeln von Kleidungsstücken, Manipulieren von Stoffstücken, Überprüfen der Vollständigkeit von Produkte, Entfernen kontaminierter Teile, Schneiden und Vorverpacken von Lebensmitteln usw.).

Warenverkauf

25. Die Waren auf dem Handelssaal werden im gesamten in den Hinterräumen verfügbaren Sortiment in einer Menge ausgelegt (ausgestellt), die die Kontinuität des Handelsprozesses gewährleistet.
Der Verkauf von Waren, deren freier Verkauf nach der Gesetzgebung der Republik Belarus verboten ist, ist nicht gestattet.

26. Der Verkauf von alkoholischen Getränken, Bier, Tabakwaren und Spielkarten an Minderjährige unter 18 Jahren sowie an Minderjährige unter 15 Jahren ist der Verkauf von Streichhölzern, Feuerzeugen, Pestiziden und brennbaren Flüssigkeiten sowie pyrotechnischem Spielzeug verboten. Im Streitfall ist der Käufer verpflichtet, einen Nachweis über sein Alter vorzulegen.
Verboten Einzelhandel Pyrotechnisches Spielzeug vom 15. Januar bis 1. Dezember.
Im Kalenderjahr werden pyrotechnische Spielzeuge verkauft Rechtspersonen per Banküberweisung.

27. Die Preise der vom Verkäufer verkauften Waren sowie sonstige Vertragsbedingungen müssen für alle Käufer gleich sein. Die Festlegung direkter oder indirekter Beschränkungen der Käuferrechte ist außer im Fall der normalisierten Verteilung nicht zulässig einzelne Güter und andere vorübergehende Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchermarktes.
Bestimmte Käuferkategorien benötigen sozialer Schutz, Vorteile und Vorteile bei Handelsdienstleistungen können in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise gewährt werden.

28. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich die notwendigen und zuverlässigen Informationen über die Waren und deren Hersteller in einer klaren und zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen, die die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl gewährleistet. Die Informationen müssen enthalten:
Produktname;
Firmenname (Name) und Standort (juristische Anschrift) des Herstellers der Waren (für einen einzelnen Unternehmer - Informationen zur staatlichen Registrierung), der Standort des Unternehmens, das vom Hersteller (Verkäufer) zur Annahme von Ansprüchen von Käufern und zur Durchführung von Reparaturen berechtigt ist und technischer Service Waren;
Informationen über die wichtigsten Verbrauchereigenschaften des Produkts (und bei Lebensmitteln auch über die Zusammensetzung, den Energiewert, die Sicherheit des Produkts, das Vorliegen von Kontraindikationen für die Verwendung);
Garantiezeit, sofern diese für ein bestimmtes Produkt festgelegt ist, und das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen;
Regeln und Bedingungen für die wirksame und sichere Nutzung der Waren, ihre Lagerung und sichere Entsorgung;
Ablaufdatum oder Lebensdauer, sofern diese für ein bestimmtes Produkt festgelegt sind, sowie Informationen über die notwendigen Maßnahmen des Käufers nach Ablauf der angegebenen Zeiträume und mögliche Konsequenzen Unterlassung, dies zu tun;
Preis und Einkaufsbedingungen der Waren.
Waren hergestellt Einzelunternehmer, muss über ein Etikett (Etikett) verfügen, das Informationen zur staatlichen Registrierung sowie die Bezeichnung eines Regulierungsdokuments zur Standardisierung enthält, dem das hergestellte Produkt entsprechen muss.
War die vom Käufer erworbene Ware in Gebrauch oder wurde ein Mangel (Mängel) an ihr behoben, ist dem Käufer hierüber eine Auskunft zu erteilen.
Der Verkäufer muss auch weitere Informationen über die bereitgestellte Ware bereitstellen Rechtsakte, die Anforderungen von Regulierungsdokumenten zur Standardisierung.

29. Informationen über das Produkt, seinen Hersteller und Verkäufer werden dem Käufer zur Kenntnis gebracht technische Dokumentation am Produkt angebracht, direkt am Produkt angebrachte Kennzeichnung sowie auf andere Weise, die in Rechtsakten und Regulierungsdokumenten zur Standardisierung für bestimmte Arten von Waren vorgesehen ist.

30. Informationen über Waren und deren Hersteller werden den Käufern in der Landessprache zur Verfügung gestellt.

31. Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Verfügbarkeit einheitlicher und klar definierter Preisschilder für verkaufte Warenproben zu sorgen, auf denen der Name des Produkts, seine Sorte, der Preis pro Gewichtseinheit oder Wareneinheit, die Unterschrift des zuständigen Beamten usw. angegeben sind das Siegel (Stempel) des Unternehmens, das Ausstellungsdatum des Preisschilds.
Näh-, Strick-, Pelzwaren, Mützen und Schuhe müssen mit Etiketten versehen sein, auf denen Name, Artikelnummer, Preis, Größe (für Kleidung, Leinen und andere Kleidungsstücke, Schuhe, Hüte) und Höhe (für Kleidung und Wäsche) angegeben sind. Beim Verkauf von Kleidungsstücken, Oberbekleidung, Pelzprodukten, Hüten und Schuhen im Selbstbedienungsverfahren darf kein einzelnes Preisschild angezeigt werden.

32. Vom Verkäufer verpackte Waren müssen Informationen über den Namen des Produkts, die Sorte, den Preis pro Gewichtseinheit (Kilogramm, Liter usw.), das Nettogewicht, den Lotwert, die Verpackungskosten, das Verfallsdatum, das Verpackungsdatum, die Anzahl usw. enthalten Name des Packers .
Beim Verkauf von vom Hersteller verpackter und verpackter Ware mit Gewichtsangabe auf der Verpackung wird deren zusätzliches Wiegen nicht durchgeführt.

33. Der Preis von nach Gewicht verkauften Lebensmitteln wird durch das Nettogewicht bestimmt.

34. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Waren von ordnungsgemäßer Qualität, in Behältern und (oder) Verpackungen, in einem bestimmten Satz (Warensatz) und Vollständigkeit, mit den zur Ware gehörenden Dokumenten und Zubehör zu übergeben.
Anforderungen an die Qualität, Behältnis und (oder) Verpackung der übergebenen Waren, deren Vollständigkeit, Zubehör und Dokumentation, ein Warenpaket sowie die Bedingungen für die Warenlieferung werden durch Regulierungsdokumente zur Normung festgelegt.
Die Ware wird dem Käufer verpackt und ohne Berechnung der Verpackung übergeben zusätzliche Gebühr, mit Ausnahme von Lebensmitteln, die vom Verkäufer vorverpackt wurden Plastiktüten ohne hermetische Verpackung und Etikettierung. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, diese Ware frachtfrei zu übergeben.

35. Dem Käufer müssen klare und zuverlässige Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die Preise dafür und die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen sowie über die beim Verkauf von Waren verwendeten Dienstleistungsformen (Verkäufe auf Vorbestellung, Verkauf nach Muster und in anderen Formen).

36. Dienstleistungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren dürfen nur mit Zustimmung des Käufers erbracht werden.
Der Käufer hat das Recht, die beim Verkauf der Ware angebotenen Dienstleistungen zu verweigern und vom Verkäufer die Rückerstattung des für ohne seine Zustimmung erbrachten Dienstleistungen gezahlten Geldes zu verlangen.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Verkauf einiger Waren vom obligatorischen Kauf anderer oder der obligatorischen Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrem Verkauf abhängig zu machen, außer in Fällen, in denen die Waren unterliegen Technische Anforderungen kann nicht ohne die Mitwirkung einschlägiger Fachkräfte montiert und (oder) installiert (angeschlossen) werden.
Installation, Anschluss, Einstellung und Inbetriebnahme einzelner technisch komplexer Güter, für die gemäß der technischen und betrieblichen Dokumentation ein Verbot der selbstständigen Durchführung dieser Vorgänge durch den Käufer sowie eine verpflichtende Belehrung über die Nutzungsregeln festgelegt ist Die Wartung der Ware erfolgt durch die Serviceabteilungen des Verkäufers oder andere Unternehmen, mit denen der Verkäufer Verträge über die Wartung der von ihm verkauften Ware abgeschlossen hat. Die Kosten für diese Dienstleistungen werden vom Käufer nicht zusätzlich getragen. Die Erbringung dieser Dienstleistungen muss innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung der Ware an den Käufer.
Bei Lieferung sperriger Güter durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, für die Verladung der Ware zu sorgen Fahrzeug Käufer.

37. Beim Verkauf von Waren wird dem Käufer die Möglichkeit gegeben, sich selbst oder mit Hilfe des Verkäufers mit der von ihm benötigten Ware vertraut zu machen.
Der Käufer hat das Recht, die angebotene Ware zu besichtigen, in seinem Beisein eine Beschaffenheitsprüfung oder eine Vorführung der Funktionsfähigkeit zu verlangen, sofern dies nicht aufgrund der Beschaffenheit der Ware ausgeschlossen ist und nicht im Widerspruch zu den im Einzelhandel geltenden Regeln steht .
Beim Verkauf technisch komplexer und anderer nachweispflichtiger Güter müssen Voraussetzungen für deren Umsetzung geschaffen werden.
Beim Verkauf von Non-Food-Produkten für den persönlichen Gebrauch (Kleidung, Schuhe, Strickwaren, Mützen etc.) müssen dem Käufer Bedingungen zum Anprobieren zur Verfügung gestellt werden.
Zu diesem Zweck muss der Handelssaal mit Umkleidekabinen mit Spiegeln, Bänken oder Sitzbänken, Ständen und anderen Geräten ausgestattet sein.
Das Anprobieren von Unterwäsche, Miederwaren, Strumpfwaren und Fäustlingen ist nicht gestattet.
Beim Verkauf im Selbstbedienungsverfahren in Lebensmittelgeschäften erfolgt die Warenauswahl durch Käufer in Lagerbehältern (Körbe, Karren etc.). Der Zutritt von Käufern zum SB-Marktplatz ohne Lagerbehältnisse ist untersagt.
Dem Käufer ist es untersagt, unbezahlte Waren in seine Tasche zu legen, bevor er den Kauf bezahlt.
Um die Sicherheit der Gegenstände des Käufers (Einkaufstaschen, Pakete, Koffer, Aktentaschen und andere große Gegenstände) zu gewährleisten, muss der Verkäufer einen besonderen Ort einrichten.
Der Verkäufer ist für die Sicherheit der vom Käufer zur Aufbewahrung angenommenen Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

38. Der Kauf- und Verkaufsvertrag im Einzelhandel gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer ihn dem Käufer aushändigt, als ordnungsgemäß abgeschlossen Kassenbon oder ein Kaufbeleg oder ein anderes Dokument in der festgelegten Form, das die Zahlung der Waren bestätigt.
Beim Verkauf von technisch anspruchsvollen Waren, Textilien, Strickwaren, Bekleidung, Pelzwaren und Schuhen, Artikeln aus Edelmetallen und Edelsteinen wird dem Käufer zusammen mit der Ware auch ein Kaufbeleg übermittelt, auf dem der Name der Ware und des Verkäufers aufgeführt ist , Verkaufsdatum, Artikelnummer, Qualität und Preis der Ware sowie die Unterschrift der Person, die den Verkauf direkt durchgeführt hat. Beim Verkauf von Produkten aus Edelmetallen und Edelsteinen werden außerdem Muster, Gewicht, Preis pro Gramm, Art und Eigenschaften des Edelsteins angegeben.
Beim Verkauf von Waren, die über einen technischen Pass oder ein anderes diesen ersetzendes Dokument verfügen, dient dieser Pass mit dem Stempel des Verkäufers und einem Vermerk auf dem Verkaufsdatum der Ware auch als Bestätigung des Kaufs der Ware.

39. Die Bezahlung der Ware erfolgt in bar oder bargeldlos nach dem festgelegten Verfahren.

40. Der Verkäufer akzeptiert Bargeld Geld und Schecks aus Scheckbüchern (Einzelschecks) mittels Registrierkassen und Computersysteme sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Zur Annahme von Bargeld ist die Nutzung der darin enthaltenen Registrierkassen und Computersysteme gestattet Staatsregister Registrierkassen und Computersysteme, die auf dem Territorium der Republik Belarus verwendet werden und bei der Aufsichtsbehörde des Staatlichen Steuerausschusses der Republik Belarus am Standort des Registrierkassenbesitzers registriert sind.

41. Ein Kassierer oder ein anderer Mitarbeiter, der Geld für Waren entgegennimmt, muss mit dem Käufer in der folgenden Reihenfolge abrechnen: Den vom Käufer erhaltenen Geldbetrag deutlich benennen und dieses Geld separat an einem für den Käufer sichtbaren Ort aufbewahren; einen Scheck an der Registrierkasse auswerfen; Teilen Sie dem Käufer den Wechselgeldbetrag mit und übergeben Sie ihn zusammen mit dem Scheck. Legen Sie das vom Käufer erhaltene Geld in die Kassenschublade der Registrierkasse.
Der Käufer überprüft die Richtigkeit der Berechnung vor Ort an der Kasse.
Im Falle eines Fehlers des Kassierers bei der Ausgabe des Wechselgeldes an den Käufer hat der Käufer im Streitfall das Recht, von der Verwaltung den Entzug der Kasse zu verlangen.

42. Kassierer und andere Mitarbeiter, die Anspruch auf Geld vom Käufer für die verkaufte Ware haben, sind verpflichtet, vom Käufer abgenutzte Banknoten anzunehmen, die nicht für den Weiterumlauf zugelassen sind.

43. Es ist verboten, persönliches und nicht verbuchtes Geld aufzubewahren Geldmaschine(mit Ausnahme von vor Arbeitsbeginn ausgegebenem Geld) sowie persönliche Gegenstände des Kassierers oder anderer Mitarbeiter.

44. Die vom Käufer ausgewählten Non-Food-Produkte können vom Verkäufer bis zur Bezahlung für einen bestimmten, von den Parteien vereinbarten Zeitraum aufbewahrt werden. Solche Waren werden mit einer Werbung mit Angabe des Zahlungszeitpunkts und des Namens des Käufers geliefert.
Per Banküberweisung bezahlte Waren (per Scheck, Scheckheft usw.), die für einen Kauf auf Kredit ausgewählt wurden, werden bis zur Bezahlung und dem Erhalt innerhalb von drei Werktagen aufbewahrt. In Absprache mit dem Verkäufer kann diese Frist verlängert werden.
Nach Ablauf der angegebenen Frist kann die Ware verkauft werden.
Gekaufte Sperrgüter (Möbel, Baustoffe, Klaviere, Kühlschränke, Waschmaschinen usw.) hat der Käufer das Recht, es dem Verkäufer zur Lagerung zu überlassen, jedoch nicht länger als einen Tag. Im Einvernehmen mit dem Verkäufer kann die Aufbewahrungsfrist kostenpflichtig verlängert werden. Wenn der Käufer nicht erscheint Fristen Für die bezahlte Ware hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. Die Abrechnung mit dem Käufer erfolgt mit der gleichen Zahlungsweise wie die Bezahlung der Ware.
Der vom Käufer zur Lagerung überlassenen Ware liegt eine Kopie des Kaufbelegs bzw. Lagerbelegs bei, aus der die Haltbarkeitsdauer hervorgeht, die Ware wird mit der Meldung „Verkauft“ geliefert. Der Verkäufer ist während dieser Zeit für die Sicherheit und Qualität der Ware verantwortlich.

45. Der Umtausch und die Rückgabe von Waren guter Qualität sowie die Befriedigung der Ansprüche des Käufers aufgrund des Erwerbs von Waren mangelhafter Qualität erfolgen im Einklang mit den Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucherrechte.

46. ​​​​Der Verkauf von Waren aus Lager-, Versorgungs- und Serviceräumen sowie davor und danach ist verboten Stunde einstellen Arbeit des Verkäufers.

47. Dem Personal ist es untersagt, persönliche Gegenstände und Waren, die nicht Eigentum des Verkäufers sind, auf dem Handelsplatz aufzubewahren. Die Lagerung von Waren, die nicht dem Verkäufer gehören, in seinen Lager- und Wirtschaftsräumen erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung.
Oberbekleidung und persönliche Gegenstände des Personals sollten in einem separaten Raum an dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt werden.

Merkmale der Organisation von Produktion und Service
Verbraucher bei der Umsetzung von Handel und Produktion
Aktivitäten (Catering)

48. Der Verkäufer führt Handels- und Produktionstätigkeiten (Gemeinschaftsverpflegung) gemäß der Speisekarte oder Sortimentsliste der Produkte durch, die entsprechend der Art und Preiskategorie der Handelseinrichtung genehmigt wurden. Die Speisekarte und die Sortimentsliste der Produkte bestimmen die Anzahl der Gerichte, Produkte und deren Art und bieten die Freiheit der Auswahl von Gerichten oder Produkten innerhalb der für eine bestimmte Art von Unternehmen festgelegten Grenzen. Auf der Speisekarte sind der Name des Gerichts, das Produkt, das Gewicht, das Volumen oder ein anderes Portionsmaß, die Produkteinheit und der Preis angegeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Verfügbarkeit der in der Speisekarte aufgeführten Gerichte und Produkte sicherzustellen. Sortimentsliste, während des gesamten Arbeitstages oder des für ihre Durchführung vorgesehenen Zeitraums (Frühstück, Mittagessen, Abendessen).

49. Der Verkäufer stellt Produkte nach technologischen Grundsätzen her Regulierungsdokumente(Rezeptsammlungen für Gerichte und kulinarische Produkte, Mehl, Süßwaren und Backwaren usw.) und entwickelt und produziert auch neue Spezialgerichte und darauf basierende Produkte.

50. Von einem Verkäufer in der öffentlichen Gastronomie und im Einzelhandel hergestellte Produkte können gemäß den getroffenen Vereinbarungen zum späteren Verkauf an andere Verkäufer freigegeben werden.

51. Um den Kundenservice zu beschleunigen, Vorverkauf von Abonnementschecks für Mahlzeiten, Ausgabe fertiger Rationen, Vordecken von Tischen für Mittagessen, Frühstück, Abendessen, Ausgabe von Produkten durch Tee, Buffet, Catering auf Kredit usw. werden durchgeführt.

52. Die Zahlung der verkauften Produkte durch Verbraucher erfolgt in der vorgeschriebenen Weise.

53. Musikalische Dienstleistungen werden vom Verkäufer auf vertraglicher Basis mit Konzertorganisationen oder vom Verkäufer selbst organisiert, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der örtlichen Kulturbehörden zum kreativen Zustand des Orchesters oder Ensembles. Bei der Veranstaltung von Konzert- und Varietédarbietungen können Verbrauchern die Ausstellung von Gebühren in Rechnung gestellt werden Eintrittskarte. Die Höhe des Honorars wird in Absprache mit der Konzertveranstalter festgelegt. Die Reihenfolge des Orchesters oder Ensembles wird an einer für Verbraucher sichtbaren Stelle platziert.

54. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, einen Mindestbestellwert festzulegen und dem Verbraucher ein verbindliches Produktsortiment anzubieten.
Wenn der Verkäufer bei der Durchführung von in der vorgeschriebenen Weise erteilten Vorbestellungen (Hochzeiten, Bankette usw.) aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt organisieren kann, ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Feier zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet Verkäufer und informieren Sie den Kunden spätestens innerhalb von 7 Tagen darüber.

55. Bei der Ausgabe eines minderwertigen Gerichts (Produkts) oder eines Gerichts (Produkts), das unter Verstoß gegen die Technologie zubereitet wurde, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher Ersatz zu leisten oder die Kosten dafür zu tragen.

56. Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass die Sachen des Verbrauchers in einem Kleiderschrank aufbewahrt werden (falls vorhanden, abhängig von der Art und Preiskategorie der Einzelhandelseinrichtung). Für den Verlust von Gebrauchsgegenständen aus der Garderobe haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.


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